1932 / 20 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jan 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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gefertigte Lose ausgeben, auch weder Zusicherungen auf Losanteile machen. noch Mit⸗ oder ÄAnteilipieler auf den Lesen vermerken. Von Namens⸗ oder Anteilsvermerken auf den Losen sowie von einem Gesellschafts⸗ spiel nimmt die General⸗Lotterie⸗Direktion keine Kenntnis.

§ 4. Vorauszahlungen: Für die Vorauszahlung von Ein⸗ satzgeldern zu späteren Klassen der Lotterie und für die ordnungs⸗ mäaͤßige Verwahrung von Lofen haftet dem Vorauszahler bzw. Hinter⸗ leger ausschließlich der Einnehmer. Der Hinterleger, der Lose gegen Ausstellung eines Gewahrsamscheins in Verwahrung des Ein⸗ nehmers belassen hat, kann gegen Rückgabe des Gewahrsamscheins jederzeit die Aushändigung der verwahrten Lose verlangen.

§ 5. Ziehungen: I. Es werden 2 mmmn benutzt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung der 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Loenummerröllchen mit den auf⸗ gedruckten Nummern 1 bis 400 000, welche die Lose dieser Lotterie in den beiden Abteilungen (I und II) tragen, in das Nummernrad, vor Beginn der Ziehung jeder Klasse die Gewinnröllchen mit den auf⸗ edruckten Gewinnbeträgen, die der Gewinnplan aufweist, in das Gewinnrad eingeschüttet. Das Einschütten und Mischen der Röllchen sowie die Ziehungen geschehen öffentlich im Feheeen der General⸗Lotterie⸗Direktion in Berlin. II. Die Ziehung vollzieht sich wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen ent⸗ nommen und die aufgedruckte Nummer verlesen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnommen und der aufgedruckte Ge⸗ winn verlesen. Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab⸗ teilungen I und II derjenige gleich hohe Gewinn, der dem gleich⸗ zeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Röllchen aufgedruckt ist. In jeder Klasse werden so viele Nummern und Gewinne ge⸗ zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden Losabteilungen (I und II) entfallen, und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Die am Schlusse der 5. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten. III. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung entscheidet mit Aus⸗ schluß des Rechtswegs der Präsident der General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie und auf Beschwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminister.

§ 6. Erneuerung der Klassenlose: I. Jedes Klassen⸗ los gewährt Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und auf Gewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Einsatzes (Klassenlospreis s. o. § 2 Ia) für die neue Klasse. Für ein nicht gezogenes Klassenlos hat der Spieler daher zur 2. bis 5. Klasse bei dem zuständigen Einnehmer 1) spätestens am letzten Erneuerungstag bis 18 Uhr unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teil⸗ weise Abtrennung seiner Namensunterschrift zu entwertenden Loses und Entrichtung des 2 ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige letzte Erneuerungstag ist auf den Losen und auf dem amtlichen Gewinnplan vermerkt. Versäumt der Spieler die Frist oder erfüllt er emes der bezeichneten Erfordernisse nicht, so verliert er seinen Anspruch auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können als Kauflose 8) sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein Spieler infolge Verwechslung der Nummern durch den Einnehmer für die neue Klasse irrtümlich ein Los mit einer anderen Nummer als der der Vorklasse, so wird ihm seine ursprünglich gespielte Los⸗ nummer wieder zugeteilt werden, sobald der Umtausch möglich ist. Solange der Umtausch nicht stattgefunden hat, haben die Inhaber der verwechselten Nummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die tatsächlich in ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler sind verpflichtet, die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den Einnehmer zurückzureichen. Spätestens in der folgenden Klasse wird der Einnehmer bei Erneuerung der Lose den Umtausch von sich aus vornehmen. Ist eine von den verwechselten Losnummern bereits gezogen, so erhält der ursprüngliche Inhaber dieses Loses ein neues Los zum Klassenpreis 2). III. Die Verpflichtung des Einnehmers zur Verabfolgung von Neulosen sowie zur Aufbewahrung von Losen hört auf, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen der Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterie mit Strafe bedroht ist. Auf Verlangen des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil nachzuweisen.

§ 7. Ausscheiden gezogener Lose: Jedes in der 1. bis 4. Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, so muß er dazu ein Kauflos 8) erwerben, soweit solche bei den Einnehmern noch verfügbar sind.

§ 8. Kaufloje: Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er⸗ worben werden, muß der amtliche Lospreis für die früheren Klassen nachgezahlt werden (siehe § 2). Auch Ersatzlose, die an Stelle ge⸗ zogener Lose vom Spieler erworben werden, um sich am Spiel weiter zu beteiligen, gelten als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung.

§ 9. Prämien: 1. Wenn am letzten Ziehungstag der Schluß⸗ klasse der Hauptgewinn von 500 000 Reichsmark noch im Gewinnrade sich befindet, so wird derjenigen Nummer, auf die der Haupt⸗ gewinn fällt, in jeder der Abteilungen I und II eine der 2 Prämien von 500 000 Reichsmark zugeschlagen. II. Ist an diesem Tage der Hauptgewinn von 500 000 Reichsmark nicht mehr im Rade, so wird derjenigen Nummer, auf die der zuerst gezogene Gewinn von mindestens 1000 Reichsmark fällt, in jeder der Abteilungen I und II eine der 2 Prämien von 500 000 Reichsmark zugeschlagen. III. Ist am letzten Ziehungstag der Schlußklasse auch ein Gewinn von mindestens 1000 Reichsmark nicht mehr im Rade, so werden die 2 Prämien derjenigen Nummer der Abteilungen I und II zu⸗ vör. die überhaupt zuletzt gezogen wird. IV. Im günstigsten alle (d. i. im S. von Ziff. I) können demgemäß insgesamt auf ein Doppellos Millionen Reichsmark und auf ein ganzes Los 1 Million Reichsmark entfallen. V. Im Anschluß an die Ziehung der Schlußklasse werden 100 Schluß⸗ prämien zu se 3000 RM ausgespielt. Die Aus⸗ spielung erfolgt in der Weise, daß nach Beendi⸗ gung der Ziehung 5. Klasse weitere 50 Nummern aus dem Nummernrad gezogen werden. Auf jede der 50 gezogenen Nummern der Abt. I und Abt. II entfällt eine Schlußprämie von 3000 RM.

§ 10. Amtliche Gewinnlisten: Nach jeder Ziehung gibt die General⸗Lotterie⸗Direktion mit ihrem Stempel und mit der ge⸗ druckten Namensunterschrift des Präsidenten der General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie versehene Gewinnlisten aus. Die Gewinnlisten der 1. bis 4. Klasse erscheinen etwa 7 Tage nach Beendigung der Ziehung jeder dieser Klassen, und die Gewinnliste der 5. Klasse erscheint etwa 10 Tage nach Beendigung der Ziehung dieser Klasse. Die Gewinnlisten können nach dieser Zeit bei den Lotterieeinnehmern unentgeltlich eingesehen werden. Bei Bezahlung des Bezugspreises und der Auslagen (siehe § 16) können sie auch von den Lotterieeinnehmern bezogen werden, solange deren Vorrat reicht. Für die Richtigkeit der amtlichen Ge⸗ winnlisten, nicht aber für die privaten Gewinnlisten, Zeitungs⸗ meldungen und sonstigen Mitteilungen über das Ziehungsergebnis, übernimmt die General⸗Lotterie⸗Direktion die Gewähr.

§ 11. Gewinnzahlung: I. Nur der rechtmäßige Besitz des Loses sichert den Gewinnanspruch. Der Inhaber eines Gewinn⸗

loses hat erst nach Ablauf von 2 Wochen nach Beendigung der

Ziehung derjenigen Klasse, auf die das Los lautet, Anspruch auf die Gewinnzahlung, der die amtliche Gewinnliste 10) zugrunde zu legen ist. Die General⸗Lotterie⸗Direktion ist nur gegen Uebergabe des Gewinnloses zur Leistung verpflichtet. Das Gewinnlos muß daber innerhalb der im § 14 bestimmten Frist dem zu⸗ ständigen Einnehmer 1) zur Einlösun vorgelegt und übergeben werden. Ein anderer Einnehmer ist nicht berechtigt, den Gewinn auszuzahlen. II. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers des Loses ist die General⸗Lotterie⸗Direktion nicht ver⸗

pflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusetzen, wenn erbebliche Bedenken dagegen bestehen, daß der Inhaber zur Verfügung über das Los berechtigt ist. Der Gewinnforderung gegenüber kann sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnehmer aus dem Verkauf des Loses gegen den Inhaber zustehen. III. Hat ein deutsches Gericht oder eine deutsche Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber durch eine vorschriftsmäßig zugestellte einstweisige Verfügung, Zahlungssperre oder sonstige Entscheidung verboten, so ist der Ein⸗ nehmer verpflichtet, die Zahlung so lange auszusetzen, bis die Ver⸗ fügung, Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden oder bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gericht durch rechtskräftige Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden soll. IV. Vermag der Einnehmer nach Ablauf von zwei Wochen (Abs. I) einen Gewinn von 1000 Reichs⸗ mark und darüber nicht sogleich zu zahlen, so kann sich der In⸗ haber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die General⸗Lotterie⸗Direktion einreichen. Wenn gegen die Auszahlung keine Bedenken bestehen, wird die General⸗Lotterie⸗Direktion dem Losinhaber den Gewinn durch die General⸗Lotterie⸗Kasse auszahlen oder auf seine Gefahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen.

4 12. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien sind unter Abzug von 20 vH bar zahlbar. Der Ein⸗ nehmer ist verpflichtet, dem Epjeler auf Verlangen über den ihm hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General⸗Lotterie⸗ Direktion vom 16. Januar 1932 zustehenden Gewinnbetrag bei der Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen.

§ 13. Abhanden gekommene Lose: I. Das Abhanden⸗ kommen eines Loses hat der Spieler, wenn er nicht das Frichaac Aufgebotsverfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer 1) ungesäumt unter genauer Bezeichnung des Loses schriftlich in deutscher Sprache anzuzeigen. II. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos oder der auf das vermißte Los gefallene Gewinn bereits verfallen oder dem Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür vorgesehenen Fristen (§§ 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies nicht geschehen, so wird dem Verlustanmelder vorausgesetzt, daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken bestehen das Neulos ausgehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der nächsten S bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent⸗ richtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des § 14 II. IV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen Bescheinigung übergeben, so hat der Einnehmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie, wenn möglich, auch Vor⸗ namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbesitzers des Loses zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loses zur Vermei⸗ dung des Verlustes seines Anspruchs verpflichtet ist unter Einschreibung unverzüglich anzuzeigen. Das Neulos ist dem Vorleger sofort aus⸗ zuhändigen, falls dieser die planmäßigen Bedingungen 6) erfüllt und nicht der Nachweis geführt ist 11 III), daß er zur Verfügung über das Los nicht berechtigt ist. Die General⸗Lotterie⸗Direktion ist in einem solchen Fall auch zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig befreit, jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ablauf eines Monats nach der Vorlegung und Uebergabe des Loses zu zahlen. Der Einnehmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn einbehalten, so daß der Verlustanmelder während dieser Frist gegen den Eigenbesitzer im Aufgebotsverfahren die einstweilige Verfügung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichts über die Zahlung erwirken und zustellen lassen kann. V. Haben mehrere ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der General⸗Lotterie⸗Direktion so lange einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldern oder vom Ge⸗ richt durch Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge⸗ händigt, wenn keine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust⸗ anmelder tatsächlich empfangsberechtigt ist. VI. Uebrigens haftet die Preußisch⸗Süddeutsche Staatslotterie den Anmeldern vermißter Lose nicht für Nachteile, die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen.

§ 14. Verfallzeit der Gewinne: IJ. Der Gewinn⸗ anspruch erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Ziehungstag der Klasse, in der das Los gezogen ist. II. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt 13), so er⸗ lischt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge⸗ winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgefordert hat, die mit dem ersten Se nach Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern unn inner⸗ halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Anspruchs auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein.

§ 15. Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter Nummern zur 1. Klasse einer Lotterie besteht nicht.

§ 16. Postgebühren: Im Geschäftsverkehr mit dem Ein⸗ nehmer hat der Spieler alle Postgebühren zu tragen.

Wird die Zusendung der Lose und Gewinnlisten 10) durch die Post gewünscht, so haben die Spieler ohne Rücksicht auf die Zahl der in der Einnahme gespielten Lose für jede Klasse einen Pauschal⸗ betrag von 0,25 RM im Ortsverkehr und 0,30 RM im Fernverkehr zu entrichten, durch den der Kaufpreis für die Gewinnlisten und die Postgebühren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr mit dem Spieler ab⸗ gegolten werden. 5

Die Postgebühren für Einschreib⸗ und Nachnahmeséndungen, die auf ausdrücklichen Wunsch der Spieler erfolgen, haben diese besonders zu tragen.

Berlin W 10, den 16. Januar 1932. 11“

General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Bekanntmckchung

über die Prolongation von Termin⸗ geschäften und örsengelddarlehen.

Auf Grund des § 2 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichs rasdenteg für die Abwicklung von Börsengeschäften vom 25. Juli 1931 (RGBl. I S. 395) wird folgendes angeordnet:

§ 1.

„Termingeschäfte in Wertpapieren, die bis zum 11. Juli 1931 Fricliegrig nach den „Bedingungen für die 8 an der Berliner ertpapierbörse“ abgeschlossen worden sind, werden vom 30. Januar 1932 ab so behandelt, als ob die Vertragsteile hin⸗ achalich des nicht abgewickelten Geschäfts oder Geschäftsteils ein rolongationsgeschäft auf den 29. Februar 1932 abgeschlossen ätten. Als Prolongationskurs gilt hierbei der Kurs, den der örsenvorstand am 2, Dezember 1931 festgesetzt hat. Die Pflicht zur Leistung von Ein⸗ und Nachschüssen für die prolongierten Geschtfte richtet sich nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen.

§ 2. Die nach der e des Börsenvorstandes vom 19. Dezember 1931 (Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 297 vom 21. Dezember zu zahlenden Zinsen sind für die Zeit vom 30. Januar 1932 bis zum 29. Februar 1932 an diesem Tage zu entrichten.

Von der Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen können sich die Mitglieder des 1 3 dadurch befreien. daß sie der Liquidationskasse Aktienge verbindlich erklären, am 30. Januar 19232 die von ihnen verk Wertpapiere liefern, die von ihnen gekauften Wertpapie nehmen und bezahlen zu wollen. dationskasse Aktiengesellschaft spätestens am 12 Uhr, in schriftlicher Form zugegangen sein. Bekanntmachung des Börsenvorstands vom 25. November (Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 276 vom 26. November S. 1) festgelegte Stundung des früher entstandenen Kursve⸗ wir) durch die Erklärung nicht berührt. Hat sich die Liquide kasse Aktiengesellschaft mit der angebotenen Lieferung ode nahme einverstanden erklärt und erfüllt der Verpflichtete Lieferungs⸗ oder Abnahme⸗ und Zahlungspflicht am 30. J. 1932 nicht, so kann die Liquidationskasse Aktiengesellschaft de schäft sofort im Wege der Zwangsregelung glattstellen. ierbei ergebende Preisunterschied ist sofort zu zahlen; die untmachung des Börsenvorstands über die Zwangsregelun Termingeschäften und Börsengelddarlehen vom 19. Dezember Art. I jindet entsprechende Anwendung. 2 d kasse Aktiengesellschaft von diesem Recht keinen Gebrauch, so die Zinszahlungspflicht des Mitglieds bestehen. —*

Erklärt sich ein Verkäufer gemäß Abs. 1 zur Lieferun 30. Januar 1932 bereit und lehnt die Liquidationskasse A gesellschaft die Annahme dieser Lieferung ab, so sind dem käufer für den Teil seiner Ansprüche, für den er die Gegenle bewimen wollte, Zinsen in Höhe von 7 vH jährlich zu vergü⸗

Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden auf Kunde Banken oder Bankiers oder an der Berliner Wertpapierbör

die bei diesen bis zum 11. Juli 1931 schäfte in Wertpapieren nach den „Beding⸗ Geschäfte an der Berliner Wertpapierbörse“ abgesch aben, entsprechende Anwendung. inspflicht treten die Banken oder Bankier telle der Liquidationskasse Aktiengesellschaft. T B gesehene Erklärung muß den Banken oder Bankiers oder Mak spätestens am gangen sein.

Liquidationsvereins e. V

Die Erklärung muß der

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Macht die Liquidan kehrt, daß er

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Hinsichtlich der Regelung ankiers oder Makler a Die in Abs. 1

26. Januar

Reichsmarkdarlehen, die nach den „Bedingungen für die schäste an der Berliner Wertpapierbörse“ abgeschlossen, nach drücklicher oder stillschweigender Vereinbarung für den An⸗ Verkauf von Wertpapieren oder für die Hinausschiebung fte bestimmt sind und nach § 6 9 örsenvorstands vom 25. November eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 276 vom 26. 1) am 30. Januar 1932 fällig werden, sind erst am 29. Fe⸗ zurückzuzahlen. - A er Darlehnsschuldner ist verpflichtet, die bei dem Darl gläubiger hinterlegten Sicherheiten auf 120 vH des Darl⸗ Die hinterlegten Wertpapiere werden h nach den amtlichen Kursen vom 18. September 1931 oder me solcher nach den zuletzt notierten amtlichen Kursen bewertet, von sind diejenigen Wertpapiere ausgenommen, die der vorstand unter Angabe besonderer Kur Sicherheiten jeweils veröffentlichen wird; b den vom Börsenvorstand veröffentlichten Kursen zu bewerten.

Die Höhe der Darlehnszinsen wird durch den Darlehnsglä biger bestimmt; sie darf aber nicht mehr als jährlich 2 vH den jeweiligen Reichsbanklombardsatz betragen. r d vom 30. Januar bis 29. Februar 1932 entstandenen Zinsen fe am 29. Februar 1932 zu entrichten.

Der Darlehnsschuldner ist berechtigt, das Darlehen vorze zu kündigen und 3

Stellt der Darlehnsschuldner seine er mit seiner Verpflichtung wird das Darlehen sofort f

Berlin, den 22. Januar 1932. Der Börsenvorstand zu Berlin 8 Dr. Mosler. G

schlossener Wertpapierges der Bekanntmachung des

betrags zu halten.

für die Bewertung diese Papiere sind ne

Die für die 3.

urückzuzahlen. lungen ein oder get tsleistung in Verzug

ch Kündigu

ur Sicherhei

Auf Grund der §§ 1, Ziff. 2 und 12 Abs. 2 der T ordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politisch Ausschreitungen vom 28. März 1931 in Verbindung mitd zu dieser Verordnung ergangenen Preußischen Ausführung vom 30. März 1931 „Lauenburger Freiheitskämpfer“ mit s Wirkung auf die Dauer von 8 Wochen verboten.

Stettin, den 22. Januar 1932. präsident der Provinz Pomm Dr. von Halfern.

verordnun⸗ die Druckschr

Der Ober

Bekanntmachung.

Durch den von dem Herrn Regierungspräsidenten nover bestätigten Beschluß des Kollegiums der stelle vom 26. November 1931 ist dem ndler Carl Beni

Knappenort 9, 99 1t rund der Verordnt . Juli 1923 der Handel i Bedarfs wegen Unzuverlässigkei Sbetrieb untersagt.

wohnhaften

Gegenständen des bezug auf diesen Han⸗ Hannover, 21. Januar 19382. Der Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde. Abt. I.

Nichtamtliches.

Prreußischer Landtag. 271. Sitzung vom 23. Januar 193 (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutsche

utigen Plenarsitzung d aufhold (D. Nat.), Maßnahmen gegen d ichen Siedler ohne De

Bei Beginn der beantragt seiner Freunde au lage der länd Ausschußberatung zu überweisen.

Der Antrag wird dem Siedlungsausschuß und hierauf die politische Aussprache über di chen Sparverordnungen und die hier nträge fortgesetzt.

Abg. Dr. Ausländer (Komm.): Dur verordnungen von Reich und Preußen wird auch di mittlere Beamtenschaft ogen, der von di Jahren an den können daraus erkennen, was es mit den Redewendungen g at, in denen die Beamten immer a des ezeichnet werden.

ch die neuesten

usbeutungsprozeß em kapitalistischen System bereits

rbeitern durchgeführt wird.

ls treueste Stü spflege“, das offi der preußischen S. schreibt: „Wir werden

munistische Partei

Selbst die „Schu

Kommunisten.) als einzige in ihren Anträgen

Reichs⸗ und Staat

nzeiger Nr. 20 vom 25. Januar 1932. ES. 3

zewiesen, daß die preußischen Sparverordnungen das Berufs⸗ Feamtentum einschränken auf einen kleinen Kreis Privilegierter, und daß diese Verordnungen Schluß machen mit den K87 erworbenen Rechten der mittleren und unteren Beamten. Alle

anderen Parteien, von den Deutschnationalen bis zu den Sozial⸗

demokraten, aber haben Ach —.— auf den Boden der Spar⸗ verordnungen gestellt. Im haben diese anderen rteien ein demagogisches Spiel mit den Beamten und Lehrern getrieben, indem sie einen nichts bedeutenden Antrag annahmen, wonach geprüft werden solle, ob die neuen Vorschriften mit der Kechtsprechung des Reichsgerichts übereinstimmen. (Lachen bei den Kommunisten.) Daß es sich hier um ein rein demagogisches Manöver handelt, ergibt sich aus der eindeutigen Erklärung des Staatssekretärs Schleusener, daß die Regierung sich gegen jeden Antrag wenden müsse, der irgendeine Mehrausgabe zur Folge hat. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Besonders auch die Lehrer wurden von der Sozialdemokratischen Partei an der Nase herum⸗ führt. Der Abgeordnete König (Soz.), der einen Antrag gegen Lehrerabbau vorgelegt hatte, wurde im Unterrichtsausschuß von seinem ei i Parteifreund, Minister Severing, darüber be⸗ sch aaf die Notverordnungspolitik einzustellen habe. Mit eingekniffenem Schwanz zog Herr König ab (Heiterkeit) und beantragte 1,— eigenen Antrags von der Tagesord⸗ nung. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Der Redner ruft die Lehrer und übrigen Beamten der mittleren und unteren Be⸗ soldungsgruppen auf, eine Einheitsfront gegen die Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen zu bilden und mit den übrigen Arbeit⸗ nehmern unter kommunistischer Führung zu kämpfen. Der niedergehende verfaulende Kapitalismus zerstört durch den Schul⸗ abbau jetzt sogar seine eigenen Kulturschöpfungen. Professor Nölting von der SPD. sagte hierzu mit der politischen Weis⸗ heit des Onkel Bräsig, daß die Kulturnot von der Wirtschaftsnot komme, d. h.: Die Armut kommt von der Powertät! (Sehr gut! bei den Kommunisten.) Herrn Nöltings Ideal war im übrigen Amerika, wo die Trustmagnaten sich die wissenschaftlichen In⸗ stitute gekauft haben. Der Redner schildert demgegenüber die Kulturpolitik in Sowjetrußland und begründet die Notwendig⸗ keit, in einigem Zusammenstehen aller Arbeitnehmer ein Sowjet⸗ deuntschland zu schaffen. (Beifall bei den Kommunisten.)

Abg. Heidenreich (D. Vp.) bedauert, daß die Regierung sich noch immer nicht zu ihren vielbesprochenen neuen Plänen ge⸗ äußert hat. Er wiederhole die Aufforderung an sie über das, was etwa in einer neuen Notverordnung an organisatorischen Maßnahmen beabsichtigt sei, Auskunft zu geben. Von dem Ab⸗ geordneten Riedel hätten wir gern Näheres über die neudemo⸗ fratischen Methoden gehört, die bei dem Abgang des Ministers Höpker Aschoff angewandt worden sind. Eigentlich Sachliches haben die Redner der Regierungsparteien zu den Notverordnungen nicht gesagt. Wenn der Vorwurf gegen die Opposition erhoben worden ist, daß sie des öfteren das geschäftsordnungmäßige Mittel der Obstruktion angewandt hat, so steht doch fest, daß die Regie⸗ rungsparteien die ersten gewesen sind, die im Jahre 1925 damit begonnen und seitdem von diesem scharfen Mittel überreichlichen Gebrauch gemacht haben. Angesichts des sozialdemokratischen An⸗ trags, die Schulpflicht unter Inanspruchnahme von Staatsunter⸗ stützungen in dieser Notzeit zu verlängern, sollten die Regie⸗ rungsparteien ihre moralischen Belehrungen über Anträge, die Kosten verursachten, lieber unterlassen. Insbesondere der Abg. Hamburger von den Sozialdemokraten hätte allen Anlaß ge⸗ habt, sich mehr mit den erhöhten Aufwandsentschädigungen und Ministerialzulagen gegenüber dem Reich zu beschäftigen, er hätte auch die Zubuße von Millionen für die Berliner Volksbühne nicht verschweigen sollen. Aus dem hysterischen Gekreisch über die Harz⸗ burger Front klingt doch nur die Angst vor der kommenden Ab⸗ rechnung. Wenn sich der Abg. Hamburger vor die Eiserne Front als General aufpflanze, so werde man allerdings Generale nach seinem Ty entbehrlich finden können. Jedenfalls sollte sich die Linke nicht den Kopf darüber zerbrechen, wie sich die Deutsche Volkspartei zu den Nationalsozialisten einstelle. (Zurufe und Lachen links.) Eine planmäßige Ordnung und organische Reform, wie sie die Volkspartei seit Jahren für die preußische Verwaltung gefordert habe, sei in den Notverordnungen keinesfalls zu erblicken; am wenigstens in den schweren Ungerechtigkeiten gegen bestimmte Beamtenschichten. Der Redner erklärt zu der Aufhebung von Gewerbcaufsichtsämtern, daß er stets seit vielen Jahren für die Reform der Gewerbeaufsicht eingetreten sei. Man müsse wün⸗ schen, daß der jetzige Abbau sich in dem Rahmen dieser Reform halte. Der Abbau von Amtsrichtern müsse nach der Notwendig⸗ keit erfolgen so daß Amtsgerichte, die wirklich überflüssig seien, abgebaut werden. Man sollte aber auch endlich ganz anders von der Möglichkeit der Doppelrichter, wie sie ein vom Landtag ange⸗ nommener Antrag der Volkspartei vorsehe, Gebrauch machen. Bisher sei dies an ungerechtfertigten Widerständen gescheitert. Die Regierungsparteien hätten nicht das mindeste Recht, der Opposition vorzuwerfen, daß sie die Verwaltungsreform verhindert habe. Sie beriefen sich doch sonst stets darauf, daß sie die Mehrheit hätten. Tatsächlich haben die Regierungsparteien aber einen von der Volkspartei eingebrachten Gesetzentwurf zur Verwaltungs⸗ reform nicht einmal zur Beratung zugelassen. Auch seine Fraktion stehe auf dem Standpunkt, daß Zwergkreise zusammengelegt werden müßten. Sie stammten meistens aus der Zeit, wo Be⸗ förderungsmittel im jetzigen Umfang nicht zur Verfügung standen. Aber die Volkspartei verlange eine unparteiische Regionalreform, nicht aus parteipolitischen und konfessionellen Gesichtspunkten und nicht etwa Zusammenlegung zum Zweck der Schuldenverschiebung zwischen mehr oder weniger verschuldeten Kreisen. Auch dürften die Lasten für die Bevölkerung nicht größer werden als der Staat für sich erspart Bei der Aufhebung der für die Meliorationen unentbehrlichen Kulturämter sollte man bedenken, in welch starkem Maße nach der Feststellung der Hberrschnungekammer die Oed⸗ landkultur des Staates unproduktive Ausgaben verursacht hat. Wir verlangen die Erhaltung der Hochschule für Leibesübungen, weil es die einzige Anstalt dieser Art ist, die wir besitzen. Die Absicht der Regierungsparteien scheint bei den Notverordnungen in der Tat die zu sein, jetzt noch im letzten Augenblick möglichst viele Leute von ihnen in Beamtenposten hineinzubringen. Da⸗ gegen wenden wir uns mit aller Entschiedenheit. (Beifall rechts.)

Abg. Baecker⸗Berlin (D. Landvolk) betont, daß eine Not⸗ verorönung des Reichspräsidenten nicht neues Recht schaffen lönne. Höchstens könnte dadurch Gewohnheitsrecht entstehen. Die jüngsten preußischen beruhten nicht auf gelet. licher Grundlage. Damit, daß zur Sanierung der preußischen Finanzen keine neuen Steuern erhoben werden sollen, sei das Landvolk durchaus einverstanden. Das Ziel des Volksbegehrens zur Beseitigung des Hers. gseb⸗ sei richtig gewesen, es gebe heute doch niemand mehr. der die Möglichkeit weiterer Tributzahlungen bejahe. Der Redner spricht sich gegen Aufhebung der vierten Reichsnotverordnung aus; sie habe immerhin der Landwirtschaft einige Erleichterung gebracht und sei energisch an die Zinssenkung herangegangen. Solange die Reichsregierung bei der Verweige⸗ rung weiterer Tributzahlungen bleibe, solange und soweit werde das Landvolk hinter ihr stehen. In der preußischen Sparnot⸗ verordnung könne man selbstverständlich einer Anzahl von 8“ nahmen zustimmen Vor allem müsse aber den Behörden, wie z. B. den Ku⸗turbauämtern, praktische Arbeit ermöglicht werden. Ueberhaupt sei die Eö“ mit allen Personaleinsparungen einverstanden. Von den Ministerien müsse man da aber leider agen: Der brave Mann denkt an sich selbst zuletzt! Vor allem bürfe bei dem Abbau nicht nach parteipolitischen Gesichtspunkten vorgegangen werden. Bei der Durchführung des Vollstreckungs⸗ chutzes im Rahmen der Amtsgerichte erwüchsen den Amtsgerichten imfangreiche Aufgaben, für deren Bewältigung geschultes Per⸗ onal nötig sei. Bei der Gestaltung des Schulgeldes müsse der oziale Gesichtspunkt mehr beachtet werden. Die Staatstheater, wie z. B. das Schillertheater, hätten das wof⸗ breite Publikum, has an guten Theaterstücken noch Interesse habe, durch Experi⸗

Hätten sie das nicht getan, dann brauchten Beim Abbau pädagogischer Akademien sollte man zuerst an die Beseitigung der Simultanakademie gehen; vor⸗ oach ein christlicher Staat oder solle C Konfessioneller Zwist sei hier durchaus abzulehnen, er sei heute weniger angebracht denn je. Wenn man das Landwirtschaftsministerium im degradiere, dann jollte man am besten das Landwirtschaftsministe⸗ rium mit dem Finanzministerium wirtschaft werde die sicherste und Ueberwindung der Not bleiben. und selbständig wie möglich machen. Kritik an der Beschneidung der Mittel der preußischen Gestütsver⸗ waltung. Durch eine so rigorose Zusammenstreichung der Mittel würden große volkswirtschaftliche Werte vernichtet. ein großer Domänenabbau geplant, und 50 000 Hektar Land sollten unentgeltlich für Siedlungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Das Landvolk sei durchaus ein Freund der Bauernsiedlung, um neues Bauerntum im Osten zu Augenblick aber gar kein Domänenland, denn es werde überreich⸗ lich Land angeboten, das eigentlich überhaupt keinen Preis mehr habe. Gezahlt werde nur noch für Gebäude und Inventar. Man wolle offenbar die große Pleite auf dem Gebiet des Siedlungs⸗ wesens möglichst verschleiern. Der preußische Staat sollte mög⸗ lichst durch großen Domänenbesitz mit beiden Füßen in der L Es handele sich hier um weit mehr als eine Sparverordnung. Die Siedlung sei doch die Wurzel des preußi⸗ schen Staates gewesen. Diese Notverordnung zeige, wie weit das teem entfernt sei von den Grundlagen des preußischen aher bleibe nichts übrig, als Ablehnung und Kampf.

Abg. Barteld (Staatsp.) betont den Vorrednern gegen⸗ über, die Simultanschule stehe durchaus nicht im Ge christlichen Weltanschauung; Hader entgegen.

mente hinausgegrault. sie keine Zuschüsse.

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ammenlegen. este Grundlage Darum müsse man sie so stärk Der Redner übt

Jetzt werde

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wirtschaft stehen. heutige Sy

e gensatz zur sie wirke aber dem konfessionellen In der Siedlungsfrage seien durch das Wirken gerade des vom Abgeordneten Baecker bekämpften „neupren viele Sünden des stems wieder gutgemacht worden. Der volksparteili nete Heidenreich sollte sich nicht den Kopf der Regierungs⸗ koalition zerbrechen, aus deren Rei Die Staatspartei habe niemals Obstruktion getrieben, die

olkspartei aber übertrumpfe alle übrigen Parteien in der Pro⸗ duktion von Agitationsanträgen.

konservativen

olkspartei geflüchtet

Die Volkspartei habe em Zusammengehen mit den Nationalsozialisten. Das ist Quatsch!). ingeldeys widerlegt. treten des Abgeordneten Heidenreich kann man erwarten, daß er st als Rekrut in eine S. A.⸗Schule der Nationalsozialisten Die nationale Front in der Außenpolitik, die ist nicht aufgerichtet eute die Volkspartei athenau, der dafür den Helden⸗ zurch den volksparteilichen Führer Gustav itik heute von der Volkspartei so schmäh⸗ 9 zu der wir durch das Wirken dieser Männer und durch die Verhandlungen Brünings gekommen sind, wird jetzt von jenen gekämpft, die sich fälschlich als national bezeichnen. Wir lehnen den Antisemitismus, der aus des Abgeordneten Heidenreich Wir wollen unser Volk weder durch K In der Sparnotverordnung timmungen für rechtsungültig. Die ei den Gerichten.

Sehnsucht nach (Abg. Heidenreich [D. Bp. die letzten

r Zuruf wird Cach dem Auf⸗

eintreten wird. jetzt von der Reichsregierung verteidigt wird worden durch die Nationalsozialiste nachläuft, sondern dur estorben ist, und esemann, des

lich verleugnet wird. Gegen die Politik,

den Ausführun Kulturschande a ß noch durch Rasse alten auch wir man Entscheidung darüber liegt ede neue Steuer, vor allem jede Schlachtsteuer ab und erklären, unter keinen Umständen in die Bezüge der Beamten, Arbeiter Angestellten weiterhin eingegriffen werden darf. Gegen eine Ueberführung der Preußischen aben wir die schwersten des Abgeordneten Baumhoff gegen den früheren Finanzminister Dr. Höpker Aschoff weisen wir zurück. Wir haben an dem früheren Finanzminister immer das Rückgrat geschätzt, das er auch unbe⸗ rechtigten Zentrumswünschen gegenüber bewiesen hat. Sparmaßnahmen bei den Beamtenbezügen sollten die unberech⸗ tigten Sonderbelastungen aufgehoben werden, mit denen bestimmte Beamtengruppen bedacht worden sind. Bei den pädagogi Akademien darf die evangelische Konfession nicht der katholi gegenüber benachteilt werden.

Auch wir lehnen

ftskasse auf das

entralgenossens nfreundlichkeiten

Auf die Forstakademien in Ebers⸗ walde und Hannov. Münden können wir im Interesse unseres Forstwesens nicht verzichten. Wäre man den großen R ugo Preuß gefolgt, dann brauchten wir heute nicht ie kleinen Experimente mit der Verwaltungsreform zu machen. lan der Regierung müssen erwarten, daß die neu zu s so gestaltet werden, daß sie leistungsfä des Sitzes von der Bevölkerung des gan Politische und konfessione Werk nicht stören, in dieses Reformwerk sollte f In der Sparverordnung ist man leider der Frage em Wege gegangen.

länen von

lt der große Zug. fenden Verwaltungbezirke ig sind, und daß der Ort irks leicht erreicht e Rücksichten ich die Kirche nicht

Dem jetzigen

werden kann.

einmischen. der Zuständigkeit aus dem b teilung auf die oberen, mittleren und unteren Beamten ist not⸗ wendig. Die zu ihrer Regelung angekündigte Denkschrift ist nicht erschienen, weil ein Kompetenzkonflikt zwisch ministerium sie verhinderte. einmal durchgreifen.

Die Aufgabenver⸗

en Finanz⸗ und inanzminister sollte hier Wir stehen in einem schweren Kampf um Staat und Wirtschaft. Unter die Räder Bürgertum durch seine eigene Schuld. ozialismus kann diesem Bürgertum geholfen werden, sondern nur urch Verantwortungsbewußtsein. Darum rufen wir das deutsche Bürgertum auf zum Kampf für seine Freiheit, für die ersönlichkeit, für die Freiheit der Einzelwirtschaft, Freiheit von Kultur⸗ und Geistesleben.

Nicht mit National⸗

(Beifall bei der Staats⸗

Abg. Haase⸗Liegnitz (Wirtsch. P.) polemisierte zunächst egen die Ausführungen des Abgeordneten Hamburger (Soz.) vom Vortage und meint, der Abgeordnete Hamburger iner satirisch⸗humoristisch wertvollen Ausfü diese Notverordnungen ja erst . eien, wenig populär gemacht. Der ehemalige Finanz⸗ öpker Aschoff, der vielfach erw gesagt: „Ich kann die Damals hätten die Re⸗ darauf hören sollen, dann wäre uns viel Der Redner betont, da in der Vergangenheit viel Schu trage. Welchen Weg wolle die Regierung nunmehr in der en ehen? Wolle sie die Zentralisierung oder das Gegenteil? reissenkungsaktion vertrage sich sehr schlecht mit der Er⸗ edner verspricht sich im übrigen von der gesamten Preissenkungsaktion sehr wenig und meint, daß das eiserne Gesetz von Angebot und Wirkungen erzielen würde. für das Jahr 1931 auf die Banken Anwendung finden. pert (D. Nat.) wendet sich vornehmlich gegen die Man habe die Charakterbildung dem Zentrum der Schule herausgenommen und dafür äußere Was namhafte Pädagogen, wie Pestalozzi üusw., in zährer Arbeit aufgebaut, sei je nicht mehr wie früher nach Gehorsam sondern stelle diese Begriffe als reaktiog Die innere Lehre werde durch äußeren Prunk ersetzt, der ungeheure Summen koste. Die Folge dieser ganzen Erscheinungen lechter Gehorsam und Haltlosigkeit vielleicht später, wenn sie erst im Leben eeigen werde. ung der Kunst⸗ gsberg, Breslau und Kassel. Aeußerst bedenklich

ätte sich trotz rungen mit der Fest⸗ tellung, da er Anfang und nicht

ähnt werde, habe im Jahre 1927 wörtli 2 nicht ertragen.“ erungsparteien schon chlimmes erspart ge⸗ auch die Politik der Banken an den heutigen Zuständen

höhung der Umsatzsteuer. Der

Kachfrage hier viel bessere Zinssenkungsaktion müßte auch

heutigen Schulverhältnisse.

t erschüttert. Man frage eiß, Vaterlandsliebe usw.,

tionär und verstaubt in die

sei laxe Erziehun utigen Jugend, e, den jetzigen Machthabern weni edner wendet akademien in Kön

ich weiter

sei auch die Schließung der Theater in Kassel und Wiesbaden sowie des Schiller⸗Theaters in Berlin. Bedenke das Ministerium nicht, daß der Kurort Wiesbaden dadurch äußerst gefährdet sei? Der Redner wendet sich dagegen, daß dem gesamten Lehrpersonal der pädagogischen Akademien gekündigt worden sei. Er vertritt des weiteren die Ansicht, daß bei einer weitschauenden nationalen Politik die letzte Notwwerordnung nicht notwendig gewesen wäre. Das Staatsministerium treibe eine ganz verkehrte Kulturpolitik. Wenn man z. B. die Löhne und Gehälter senke, so könne man un⸗ möglich zu gleicher das Schulgeld für die mittleren und höheren Schulen sen und die Hochschulgebühren heraufsetzen. Der deutsche Charakter des deutschen Studenten werde auch trotz des marxistischen Materialismus erhalten bleiben. (Beifall bei den Deutschnationalen.)

Ein Regierungsvertreter erklärt, der Abgeordnete Naspert habe Unrecht mit seiner Behauptung, daß dem gesamten

ehrpersonal der pädagogischen Akademien gekündigt worden sei.

Es seien nur diejenigen in den Wartestand versetzt worden, die über die vom Finanzminister bewilligte haushaltsmäßige Beamtenziffer für die Akademien hinausreichten.

Abg. Kerff (Komm.) schildert die Rückwirkungen der Not⸗ verordnungen auf die Landarbeiter sowie auf die Klein⸗ und Mittelbauern. Es gebe in Preußen rund 3,5 Millionen Zwerg⸗, Klein⸗ und mittelbäuerliche Wirtschaften und nur 34 000 agrarische Großwirtschaften und Großbetriebe. Eine Agrarpolitik, die wie die der jetzigen preußischen Regierungsparteien lediglich die Interessen der Großagrarier durch Gewährung von Subven⸗ tionen usw. wahrnehme, habe nichts mehr gemein mit Ver⸗ tretung der Interessen werktätiger Bauern, sondern zeige nur wieder das Bündnis der Sozialdemokratie mit den faschistischen Junkern. (Sehr wahr! bei den Kommunisten.) Die preußische Regierung habe ebenso den Lohnraub an den Landarbeitern mit⸗ gemacht wie die bürgerlichen Regierungen anderer Länder. Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Domänenland zu Sied⸗ lungszwecken sei keine Wohltat für die Siedler, sondern solle der Aussiedlung dienen und stelle eine brutale Maßnahme der Selbst⸗ erhaltung des kapitalistischen Systems dar. Die kapitalistische Politik der Staatsregierung zeige sich auch aus dem Bodenwucher, den der Staat nach seinen eigenen Aufstellungen bei der Land⸗ abgabe gegenüber kleinen Siedlungsgesellschaften und städtischen Stellen betrieben habe. Von diesen Institutionen habe der Staat Bodenpreise bis 40 000 pro Hektar verlangt (hört, hört! bei den den Kommunisten), während er einem Bochumer Kapitalisten nur 800 pro Hektar abnahm. (Hört, hört! bei den Kom⸗ munisten.) Die Preis⸗ und Fnssencang werde in einer Weise ev22b die den Bedarf der schaffenden Bauern und Werk⸗ tätigen überhaupt nicht berühre. Nach kommunistischer Meinung sei heute jede Zinsleistung untragbar. Preußen habe jedoch den Bauernbetrug und den Betrug der Werktätigen durch die Reichs⸗ notverordnungen gedeckt. Die Bauern schlössen sich denn auch immer stärker zur ——— zusammen. Heute tage in Berlin der erste Reichsbauernkongreß, um einen Bericht über eine bäuerliche Studienreise nach Sowjetrußland entgegenzunehmen. (Beifall bei den Kommunisten.) Die „Germania“ versuche vergeblich, diesen Bauernkongreß als „Moskau⸗Bauern“ anzugreifen. Die Dele⸗ gierten und Referenten dieses Kongresses seien keine Kom⸗ munisten. Uebrigens würde es zu begrüßen sein, wenn die deut⸗ schen Bauern auch einmal nach dem faͤschistischen Italien eine Studienreise machen dürften. Ein entsprechendes Gesuch sei je⸗ doch von der italienischen Botschaft nicht einmal beantwortet worden. Der Redner schließt mit der Mahnung an den Bauern⸗ kongreß, sich nicht auf Schiele oder das Parlament zu verlassen, sondern den Weg des Bauern⸗Hilfsprogramms der K. P. D. zu gehen. (Beifall bei den Kommunisten.) 8 b

Abg. Graf von Posadowsky⸗Wehner (VPolksrecht P.) betont, die Notverordnungen hätten bereits einen größeren Um⸗ fang angenommen als das gesamte bürgerliche Recht. Beim Er⸗ des Artikels 48 der Reichsverfassung habe man nicht an eine derartige Anwendung gedacht; denn durch die Notverordnungen seien alle Grundgesetze aufgehoben worden, die die Grundlage jeder Staatsverwaltung in einem geordneten Kulturstaat bilden. Man habe sogar den Schutz des Eigentums beseitigt. Der Redner er⸗ innert daran, daß Schiele als Abgeordneter einmal erklärt hätte: „Das Eigentum ist heilig und unverletzlich.“ Wenn man solche guten Grundsätze habe, müsse man sie aber auch durchführen. Der Kedner wendet sich dabei besonders gegen das der Landwirtschaft zugestandene Schuldenmoratorium und die Zinsherabsetzung. Mit ihrer diktatorischen Notverordnungspolitik erschüttere die Regie⸗ rung die parlamentarische Regierungsform. Mit dem Hinein⸗ regieren in die Wirtschaft könne der Wirtschaft nicht geholfen werden. Der Reichsfinanzminister Dietrich habe vollkommen recht mit seinem Widerspruch gegen die unberechtigten Subventions⸗ forderungen der verschiedenen Wirtschaftsgruppen. Wenn die preußische Regierung jetzt vernünftigerweise den aufgeblähten Ver⸗ waltungsapparat durch eine Neueinteilung der Verwaltungs⸗ bezirke reformieren will, so sei die Opposition dagegen nicht zu re 1 1 vaf lemacht werden. Die Forderung der akademischen Bildung für Volksschullehrer sei eine theoretische Ueberspanntheit. Der Reödner wiederholt zum Schluß seine alte Forderung, daß der Staatsgerichtsbof untersuchen möge, welche inländischen und aus⸗ ländischen Kräfre das Verbrechen der Inflation planmäßig her⸗ beigeführt haben. 8 1

Abg. Dr. Bohner (D. Staatsp.) weist darauf hin, daß 1927 der Finanzminister Höpker Aschoff keineswegs das Besoldungs⸗ esetz im ganzen bekämpft, sondern nur Einzelheiten daraus ritisiert habe. Der Redner tritt grundsätzlich für die Aufrecht⸗ b,2 der pädagogischen Akademien ein. Die vorübergehen⸗ den Sparmaßnahmen dürften nicht dazu führen, daß die neue bessere Form der Lehrerbildung wieder zugunsten der alten seminaristischen aufgegeben wird. Die Theater und Kinos hätten nicht nur eine kulturelle, sondern auch eine große wirtschaftliche Bedeutung. Der Abbau der Theater, aber auch der Aufbau⸗ schulen und anderer kultureller Einrichtungen dürfe nicht so rück⸗ segere erfolgen, daß daraus schwere wirtschaftliche Schäden ent⸗

tfertigen. Mit den pädagogischen Akademien sollte endgültig

tehen. Die Härten, die die Sparverordnung für die Lehrpersonen deutet, müßten durch entsprechende Ausführungsbestimmungen mildert werden. 8 Abg. Wordes (Dt. Frakt.) betont als Redner der Land⸗ volkgruppe, daß Reichsminister Schlange keineswegs die Absicht abe, irgendeinen Eingriff in das Eigentum vorzunehmen. Der inister wolle lediglich das Aeene schon umhergehende Schlag⸗ wort von der Osthilfe in die Tat umsetzen. Das System der Pädagogischen Akademien habe für das Land den Nachteil, daß die von Forther kommenden Lehrkräfte der notwendigen Fühlung⸗ nahme mit dem Lande und ländlichen Verhältnissen entbehrten. Daß neue Steuern unmöglich seien, werde wohl von allen Seiten ervorgehoben. Immerhin seien von Preußen offenbar doch neue Steuern zu erwarten. Wirtschaft wie Landwirtschaft seien aber tatsächlich außerstande, weitere Steuern zu tragen. enn nach Annahme des Young⸗Planes keine neuen Steuern mehr hätten kommen sollen, so sei doch in Wahrheit das genaue Gegenteil eingetreten. Das Besoldungsgesetz von 1927 sei ohne Mitwirkung des Landvolks zustandegekommen und habe sich als sehr nachteilig ür die deutsche Wirt Haft erwiesen. Vornehmste -22à jedes Staatswesens müsse sein, das Volk aus eigener Scholle zu er⸗ nähren. Geschehe das nicht, so sei die Stunde nicht fern, in der auch der letzte deutsche Bauer das Feld räumen müsse. Die deut⸗ sche Einfuhr habe in letzter Zeit wieder erheblich zugenommen. arum sei die Staatsregierung beim Rfich nicht wegen dieser die Landwirtschaft zugrunde richtenden Einfuhr vorstellig geworden?2 Sparmaßnahmen auf dem Verwaltungsgebiet seien ohne Zweifel notwendig. Aber ganz ungangbar und erfolglos sei der Plan, die kleinen Kreise, die oft finanziell am gesündesten seien, zu⸗ ammenzulegen. Die Eingemeindungen der letzten Jahre hätten a bewiesen, daß die Verwaltungskosten nicht geringer geworden