ö“
Der Wortlaut des * ist beim Fachausschuß für sarbeit, Berlin, Thomasiusstr. 22, erhältlich und bei den
Gewerbeaufsichtsämtern einzusehen. (IV AG 72*.)
4 2
Berlin, den 23. Januar 1932. Der Polizeipräsident. Bekanntmachung. gemäß § 35 des Hausarbeitgesetzes. * Der Fachausschuß für Hausarbeit für das Konfektions⸗
ewerbe usw. zu Erfurt, Abt. D, Unterabt. a, hat in seiner
Sitzung vom 14. Januar 1932 folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Der Beschluß vom 19. August 1991 wird dahin abgeändert, daß der Stundenlohn beträgt: “ 1. für Stapelartikel 20,5 Reichspfennig. 2. für Modeartikel 25,5 Nei eveneis. 2. Bei Massenaufträgen für das In⸗ und Ausland, die eine zusammenhängende Beschäftigung des einzelnen Haus⸗ arbeiters von mindestens 50 Stunden mit möglichst Hher Arbeit gewährleisten, kann eine Verminderung dieser Lohn⸗ sätze um 10 v;H eintreten. Vorstehende Festsetzungen, für deren räumlichen und ersönlichen Geltungsbereich die Bekanntmachung vom 19. August 1931 maßgebend ist, treten am 1. Februar 1932 in Kraft und gelten für alle von diesem Tage ab zur Aus⸗ gabe kommenden Arbeiten. Erfurt, den 22. Januar 1932. Der Vorsitzende. Strehlke.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat ist zu seiner nächsten Plenarsitzung für Donnerstag, den 28. Januar, einberufen worden. Von den Vorlagen, die ihm inzwischen zugegangen sind, sei der Entwurf einer Durchführungsverordnung für die Ablösung der Gebäudeentschuldungssteuer genannt. Dieser Entwurf befindet sich, wie das Nachrichtenbüro des Bereins deutscher Zeitungsverleger hört, bereits in der Ausschußberatung beim Reichsrat und dürfte von den Reichsratsausschüssen am 2. Februar verabschiedet werden. Weiter wird als Vorlage die Denkschrift nebst Bemerkungen des Rechnungshofs des Deutschen Reichs zur Reichshaushaltsrechnung für 1 ge⸗ nannt. Zu verabschieden hat der Reichsrat in seiner nächsten Plenarsitzung den Gesetzentwurf über das zwischen Deutsch⸗ land, Frankreich, Großbritannien und Nordirland, Italien, Japan und den Niederlanden geschlossene Uebereinkommen über die Unterhaltung von Leuchtfeuern im Roten Meer. Er hat sich weiter u. a. mit dem Entwurf einer zweiten Ver⸗ ordnung über die Nachentrichtung von Beiträgen für ver⸗ sicherungsfreie Personen zu beschäftigen sowie mit einer Novelle zur Verordnung über Beiräte für die Deutsche Reichs⸗ bahn und mit der Besetzung einer Reichsgerichtsratsstelle. Von großer steuerpolitischer Bedeutung sind die Verordnung über die Offenlegung der Einheitswerte und die Durch⸗ führungsbestimmungen für die Ueberleitung zur landwiri⸗ schaftlichen Einheitssteuer, die sich gleichfalls auf der Reichs⸗ ratstagesordnung befinden. Hierzu erfährt das Nachrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverlegen, daß es sich hin⸗ sichtlich der Offenlegung um eine Ausführung des § 321 der Reichsabgabenordnung handelt, wonach die steuerlichen Ein⸗ heitswerte nicht mehr, wie bisher, dem Besitzer mitgeteilt, sondern in einer offenen Liste bei den Gemeindevorständen zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Gegen diese Offen⸗ legung, um die man nach den Notverordnungen und gesetz⸗ lichen Bestimmungen nicht herumkommen werde, seien von den beteiligten Wirtschaftskreisen erhebliche Bedenken vor⸗ gebracht worden. Dagegen werde die Ueberleitung zur land⸗ wirtschaftlichen Einheitssteuer insbesondere für die landwirt⸗ schaftlichen Einkommen bis 6000 RM steuerliche Vergünsti⸗ gungen durch weitherzige Anrechnung der geleisteten Voraus⸗ zahlungen bringen. Der Reichsrat hat sich auch mit den Ein⸗ sprüchen gegen die auf den 1. Januar 1931 festgesetzten Steuerkurse für in⸗ und ausländische Wertpapiere zu be⸗ schäftigen. 8
8 E 8 Der lettländische Gesandte Dr. Woit ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder
* 1 8
übernommen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Strafrechtsausschuß des Reichstags erledigte am 26. d. M. unter dem Se2 des Abg. D. Dr. Kahl (D. Pp.) zunächst die I WwWr Bestimmungen des Entwurfs über die Störung. der Verkehrssicherheit, die in den §§ 230 und 231 ent⸗ halten sind. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Ver⸗ eins deutscher Zeitungsverleger nahm der diese beiden Paragraphen in etwas abgeänderter Form an. anach wird die Störung der Sicherheit des Eisenbahn⸗, Schiffs⸗ oder Luftver⸗ kehrs, wenn dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben oder in be⸗ deutendem Umfang für fremdes Eigentum herbeigeführt wird, mit Zuchthaus bestraft, die Störung der Verkehrssicherheit auf Wegen mit Gefängnis. Neu eingefügt wurde ein § 231 a, der eine ““ der Verkehrssicherheit durch pflichtwidrige Unter⸗ lassung mit Gefängnis bestraft, wenn die Unterlassung wissentlich erfolgt. In allen diesen Fällen wird auch der Versuch unter Strafe gestellt. Der Strafrechtsausschuß wollte dann zum 17. Abschnitt über die Tötung übergehen. In Verbindung da⸗ mit ist auch die Todesstrafe ün behandeln, die nach § 245 des Ent⸗ wurfs als Sühne für den Mord wie im geltenden Recht vorge⸗ sehen ist. Da es sich hier um einen der meist umstrittenen Ab⸗ schnitte des Strafrechtsentwurfs handelt, so entspann sich zunächst eine längere Aussprache darüber, ob man in Abwesenheit der Deutschnationalen und der Rattone so ehe überhaupt in die Veratung eintreten solle. Abg. Dr. Jör en (Wirtsch. P.) erklärte: Bei der durch das Fernbleiben der Rechtsopposition vorliegenden Zusammensetzung des Seeeeee ist die Abschaffung der Todesstrafe dwie die Beseitigung oder mindestens stärkste Ein⸗ vb der Bestimmungen über Abtreibung und Unterbrechung er Schwangerschaft vorauszusehen. Damit wird ein Zustand ge⸗ schaffen, der der Weltanschauung und dem moralischen und religi⸗ ösen Fe breitester Kreise des Volkes und vor allem des Mittelstandes zuwider ist und zur größten Verwirrung im Volke führen muß, weil man draußen im Lande nicht übersieht, daß es sich um Zufallsbeschlüsse handelt. Zu gleichen Ergebnissen werden
herbeizuführen.
bei Abwesenheit der Vertreter der jedenfalls in der überwiegenden ehaht; — ulich mit uns auf gleichem Boden güchenden rechtsgerichteten bürgerlichen Bolksteile die Beratungen führen müssen über die verschiedenen Tatbestände aus dem Bereich der Unzucht und K i, über die religiösen Delikte und Gottes⸗ lästerung, über Meineid, über die politischen Vergehen und Ver⸗ brechen und andere weltanschauliche Froge . Die Propaganda der Freidenker und Gottlosen wird sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, aus diesen dur — gefaßten Beschlüssen für ihre freigeistige und religionsfei Durchseuchung des Volkes Kapital zu schlagen, und sie zum ecke der Verwirrung und 5o— als seststehende Reichstagsbeschlü auszunutzen. Diese Propaganda gegen abschreckende Strafen für Gottlosigkeit und lose Moral untergräbt die Autorität von Kirche und Staat und zerstört damit die festeste Grundlage der bürgerlichen Ge⸗ meinschaft. Wir können es nicht verantworten, solcher Propa⸗ ganda Vorschub zu leisten, indem wir durch unsere weitere Mit⸗ arbeit in diesem Ausschuß helfen, solche irreführenden Beschlüsse Die bisherigen Beratungen betrafen derart tief in die Weltanschauungen des Volkes eingreifende Gesetzes⸗ materien nicht, und konnten daher hingenommen werden. Jetzt aber müssen wir die Verantwortung über die weitere Beratung des Gesetzentwurfes unter den von mir vorgetragenen Gesichts⸗ punkten den übrigen bürgerlichen Parteien überlassen. Sobald die Abgeordneten der Rechten wieder eine reguläre Besetzung des Ausschusses —— werden wir sofort unsere Mitarbeit wieder aufnehmen. Nach dieser Erklärung verließ rissen den Saal. — Abg. Emminger (Bayer. Vp.) erklärte, zwei Fragen höben sich aus den Ausführungen des Abg. Dr. Jö⸗ rissen heraus, die Schuld der obstruierenden Rechtsparteien, wenn alsche Majoritäten zustande kämen, und die Gefahr einer Irre⸗ ührung der öffentlichen Meinung durch schiefe Abstimmungen. Er hätte gewünscht, daß man alle Fragen weltanschaulicher Natur einstweilen zurückgestellt und inzwischen die anderen zum Teil auch sehr schwierigen technischen Kapitel erledigt hätte. Es sei bekannt, daß schon seit längerer Zeit unter Unterstützung des Reichsjustizministeriums Versuche im Gange seien, die Streit⸗ fragen auf ein Minimum zu reduzieren und über diese dann das GPlenum entscheiden zu lassen. Nun werde mitten in diese Be⸗ mühungen hinein, das Kapitel der Tötung und Abtreibung an⸗ geschnitten und würden Abstimmungen herbeigeführt, die nicht nur im Plenum, falls der Entwurf überhaupt an das Plenum komme, sicher korrigiert würden, sondern auch in der e⸗ keit Feresasen und Beunruhigung hervorrufen würden. r verstehe auch nicht, wie die Sozialdemokratie, um ein Beispiel an⸗ zuführen, in der Todesstrafe Uett einen Abstimmungssieg er⸗ zwingen wolle, der sicher im Plenum korrigiert würde. Er wolle nicht dem Abg. Jörissen folgen und aus dem Ausschuß ausscheiden, weil er das fir eine Pflichtverletzung halte, aber er werde, da der Standpunkt seiner Fraktion zu all den großen Streitfragen längst in den des Ausschusses wiederholt festgelegt sei, sich an den Debatten über diese Kapitel weiter nicht beteiligen. Er glaube nicht, daß der jetzt eingeschlagene Weg das Zustandekommen des Gesetzes fördere, und stelle die Verantwortung derer fest, die sest die Abstimmung der strittigen Frage erzwingen wollen. — Abg. Dr. Bell (Zentr.) führte aus: Die mit einer Fortsetzung der Beratungen des Strafrechtsausschusses verbundenen Schwierig⸗ keiten haben wir niemals verkannt, sondern sie bereits zu Beginn der Session deutlich zum Ausdruck gebracht. Dabei bleiben selbst⸗ verständlich die auf weltanschaulichem Gebiet liegenden Strafvor⸗ schriften — Meineid, Sittlichkeitsdelikte, Religionsvergehen — für uns von so ausschlaggebender Bedeutung, daß wir von deren für uns tragbaren Regelung unsere endgültige Stellungnahme zum öeee. abhängig machen. Die volle Verantwortung dafür, daß über diese anfervorentlich wichtigen Fragen sowie auch über die Todesstrafe im Ausschuß Zufallsbeschlüsse gefaßt werden, deren Umgestaltung im Plenum bestimmt zu erwarten ist, müssen wir denjenigen Parteien überlassen, die sich pflichtwidrig der Teil⸗ nahme am Ausschuß entziehen. Die Oeffentlichkeit wird volles Verständnis dafür haben, daß wir uns von diesen Parteien die Gesetze des Handelns nicht vorschreiben lassen, sondern im Aus⸗ schuß bleiben und darin mit vollem Nachdruck unsere Stellung ver⸗ treten. Dabei erwarten wir allerdings, daß auch die anderen im Ausschuß verbleibenden Parteien auf die uns durch das Verhalten der durch Abwesenheit demonstrierenden Parteien erwachsenen Schwierigkeiten durch möglichstes Entgegenkommen die gebotene Rücksicht walten lassen. Sonst würden allerdings die Arbeiten des Ausschusses und der Erfolg der Strafrechtsreform schwer ge⸗ fährdet. — Abg. Muntau (Christlichsozial) war der Ansicht, daß er wohl die Beweggründe des Abg. Jörissen verstehen könne, da er aber gerade die umgekehrte Folgerung daraus ziehen müsse, nämlich im Ausschuß zu bleiben und mitzuarbeiten, wenn andere Ausschußmitglieder sich dieser Pflicht bedauerlicherweise entziehen. — Abg. Rädel (Komm.) hielt es für besonders charakteristisch, daß nun auch der Vertreter der Wirtschaftspartei die Arbeiten des Ausschusses sabotiere. Immer dann, wenn die Rechtsradikalisten sich in eine Lage hineinmanövriert hätten, aus der sie keinen Aus⸗ weg mehr fänden, springe hilfreich die Wirtschaftspartei hinzu, um den Rechtsradikalisten aus der Verlegenheit zu helfen. Nun sei es so weit gekommen, daß der Strafrechtsausschuß die weltanschau⸗ lichen Reformen, die unsere Zeit verlange, zum Teil durchführen könne, und zwar deshalb, weil infolge ihrer Demagogie die Rechts⸗ den Sitzungen des Ausschusses nicht beiwohnen könnten. Was tue die Wirtschaftspartei? Sie springe sofort den Rechts⸗ arteien bei und sabotiere jede Reformarbeit. So handele es sich hier nicht nur um eine politische Demonstration der Wirt⸗ schaftspartei, sondern um einen regelrechten Dolchstoß in den Rücken der Aufbauarbeit für eine Reform des Strafrechts. — Abg. Wegmann (Zentr.) betonte, daß die von dem Vertreter der Wirtschaftspartei für seinen Entschluß gegebene Begründung eine scharfe Verurteilung des Verhaltens der obstruierenden beiden Rechtsparteien darstelle. Um so mehr müsse man sich wundern, daß er die von ihm scharf getadelte Pflichtverletzung der National⸗ sozialisten und Deutschnationalen jetzt sich selbst zuschulden kommen be—s wolle. Der Hinweis, durch Mehrheitsbeschlüsse im Ausschuß, die der Zusammensetzung des Reichstagsplenums nicht entsprächen, sei vor allem auf weltanschaulichem Gebiet eine Ver⸗ wirrung weitester Volkskreise zu befürchten, könne das jetzige Ver⸗ halten der Wirtschaftspartei um so weniger rechtfertigen, als in fast allen weltanschaulichen Fragen bereits vor Jahren ungünstige Beschlüsse im Ausschuß zustande gekommen seien, z. B. in Sachen Abtreibung, Ehebruch, Homosexnalität, Bestialität, unzüchtige Schriften usw., ohne daß damals die Wirtschaftspartei den Aus⸗ schuß i e hätte. — Abg. Dr. Fischer⸗Köln (D. Saatsp.) erklärte: Nachdem erst vor kurzem der Ausschuß sich dahin ent⸗ schieden hat, trotz nicht verkennbarer Schwierigkeiten die Arbeiten fortzusetzen, um den vom Reichstag erhaltenen Auftrag auszu⸗ führen, liege keine Veranlassung vor, jetzt hiervon abzuweichen. Seine Fraktion lehne es ab, sich irgendwie von der vflichtver⸗ gessenen Rechtsopposition die Haltung diktieren zu lassen, aller⸗ dings müsse er verlangen, die Verhandlungen nunmehr systemarisch Prizufeten. Er könne es nicht mitmachen, jetzt etwa die Ab⸗ schnitte auszulassen, bei denen eü’Een Fragen eine Rolle spielen; auch hier müsse jetzt endlich der Ausschuß zur Er⸗ ledigung kommen. Daß im Plenum wichtige Aenderungen eintreten könnten, müsse als Schuld der obstruierenden Rechtsopposition in den Kauf genommen werden. Viel schlimmer sei es, 1 jetzt arbeitsunfähig zu zeigen. — Ministerialdirektor Schäfer bat, die Verhandlungen fortzu⸗ — Er verwies darauf, daß eine Fühlungnahme des Reichs⸗ ustizministeriums mit einzelnen Mitgliedern des 2 mit em Ziele im Gange sei, die Schwierigkeiten bei der Weiterbehand⸗ lung des Sreshcchennrss im nach Mög⸗ lichkeit auszuräumen. Diese Fühlungnahme sei noch nicht abge⸗ schlossen. — Abg. Dr. Marum (Soz.) bedauerte den Auszug des Abg. Dr. Jörissen. Dadurch habe sich dieser der Möglichkeit selbst
Abg. Dr. Jö⸗.
2 4 “ “ “ — .,— 22 vom 27. Januar 1932. S. 2
“ Reichs⸗ ⸗ r4. 6 5 &,
beraubt, durch seine Mitarbeit im Ausschuß Gegner seiner schauung zu überzeugen. Kons z seiner Erklärung sei jedem einzelnen bnschahmitgkt die Möglichkeit gegeben Ausschußarbeiten durch Abwesenheit zu sabotieren, — seiner Stimme die Mehrheitsverhältnisse beeinflußt werden. pflichtvergessene Boykottierung des Ausschusses durch die Reaß opposition könne diesen nicht hindern, seine Arbeit fortzusan Er weise auch den Vorschlag des Abg. Emminger zurück, die] ratung der Tötungsdelikte . weil das Plenun Frage im Sinne der Aufrechterhaltung der Todesstrafe entsch⸗ — Das sei einmal noch nicht sicher. Vor allem aber get⸗ Fragen, die so wichtig eren, daß eine Ueberstimmung untrag⸗ wäre. Das gelte wie für das Zentrum vor allem auch † Sozialdemokratie. Die Herren müßten sich darüber klar
sie das Gesetz mit der nationalen Opposition oder mit der demokratie machen wollen. Im letzteren Falle müßten gegenkommen zeigen, so wie sie es mit Recht auch für langten. — Der Vorsitzende Abg. D. Dr. Kahl (D. Vy aus, die Erklärung des Abg. Dr. Jörissen komme ih raschend. Seine Stellungnahme dazu sei die, daß er klärung lediglich zur Kenntnis nehme, daß sie aber auf sei gemäßes Handeln nicht den geringsten Einfluß ausüb⸗ Der r habe einen Auftrag vom Reich kommen, den er als Vorsitzender des Ausschusses, owe seiner menschlichen Kraft liege, durchführen müsse und we
das Gesetz seines Handelns könne irgendeine pflichtwidrig lung irgendeiner Partei oder einer Person keinen Einft üben. Das habe schon der Reichsjustizminister bei Eröfen ersten Sitzung ausdrücklich festgestellt. Gegenüber der K. Abg. Emminger an der Behandlung des heute auf der ordnung stehenden Abschnittes bemerkte der Vorsitzende, daß solcher Wunsch, die Beratung dieses Abschnittes zu verschich ihm nicht geäußert worden sei. Im übrigen sei der Weg, d Abg. Emminger gehen wolle, in anderen Fällen schon laö⸗ schritten worden. So seien die Abschnitte über Landesverr Religions⸗ und Eidesdelikte zurückgestellt worden. Jeden hätte eine Fraktion den Antrag stellen können, die Beratung anderer Delikte zu verschieben. Zum Schluß seiner Ausführun faßte sich der Vorsitzende dahin zusammen, daß er entschlossen die Arbeiten des Strafrechtsausschusses pflichtmäßig fortzusg und zu beendigen. Welche Korrektur die jetzigen Wfehlusf zu fahren hätten, sei Frage der Zukunft und gehöre zur Prsä des Plenums. — Nunmehr trat der Ausschuß in die sachliche! ratung über das Strafrechtskapitel der Todesstrafe ein. Geschke (Komm.) begründete den kommunistischen Antrag; Abschaffung der Todesstrafe und auf Einfügung eines Absatzen § 245 des neuen Strafgesetzbuches, wonach die Todesstraf durch andere Gesetze noch durch Ausnahmeverordnungen 2 Artikel 48 der Reichsverfassung angedroht werden dürfe. Sog die Todesstrafe in bestehenden Gesetzen noch als Strafart zugelcf sei, soll auf sie weder erkannt werden noch die erkannte Toh strafe vollstreckt werden dürfen. Die Kommnnisten seien; Meinung, daß für den Fall, daß die Todesstrafe im Rahmen! Strafrechtsreform abgeschafft würde, sie wahrscheinlich wie durch ein Hintertürchen eingeführt werde durch Artikel 48, 1 *f. nicht nur für Mord, sondern für alle möglichen Fälle,! ie ja auch im Sprengstoffgesetz und im Sklavenraubgesetz n stehe. Aus diesem Grunde hätten die Kommunisten den Ant v E der die Todesstrafe in sämtlichen Gesetzen beseitit wolle. iun eingewendet werde, der Antrag gehöre nicht ze Strafgesetzbuch, so könne man denselben Einwand gegenüber vieh früheren Anträgen anderer Parteien machen, die sich auch ue immer vollständig im Rahmen des Strafgesetzbuches hielten, ie dern beispielsweise in das weitere Gebiet des Strafvollzugsgesc übergriffen. Bei der en zeige sich der eck der Siu am “ Die Unmenschlichkeit der Todesstrafe könne ni dadurch aufgehoben werden, daß man an ihre Stelle die 1. menschlichkeit einer lebenslangen Einsperrung jetze. Zwise diesen beiden Extremen schwanke das Härgeenbe Strafrech system hin und her: darin zeige sich eben seine Ausweglosigkeit Abg. Dr. Bell (Zentr.) erklärte: Die Gründe für und geh die Todesstrafe sind in der Literatur und auch bei den Aussche beratungen so ausgiebig erörtert worden, daß ich auf die frühen Berichte verweisen darf. Neue Gesichtspunkte lassen sich sch dings nicht vorbringen. Die Entscheidung muß, je nach der gruf⸗ sätzlichen Einstellung der Parteien, im Plenum fallen. Bei M. abscheulichsten Verbrechen des Mordes glauben wir zur Lit rung von Staat und Gesellschaft auf die Todesstrafe nicht n. zichten zu dürfen. Von diesem Standpunkt, den wir weltanschte lich und staatsgrundsätzlich in ausführlichen Darlegungen wiedghe holt begründet haben, abzuheben, haben wir auch im Hinblick; die inzwischen zur Aburteilung gelangten Mordfälle kein anlassung. — Von Regierungsseite wurde ausgeführt, *2 der Entwurf eine wesentliche Einschränkung der Todesstrafe’¹ halte, da er sie als absolute Strafe beseitige und selbst bei M mildernde Umstände zulasse. Der wfchtighe Einwand gegen! 8 die Unmöglichkeit der Wiedergutmachung bei ein Fehlurteil. Der Einwand sei theoretisch unwiderlegbar. Die I handlungen des hätten aber raktisch in Deutschland keine Fälle 1u treckung einer unbegründeten Todesstrafe bekannt seß —. Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) gab zur Frage der Todesst folgende Erklärung ab: Zweimal in der 4. Wahlperiode,! 25. Oktober 1928 und am 19. Mai 1930, habe ich den Antrag stellt, die Todesstrafe durch „lebenslanges Zuchthans“ mit Maßgabe zu erjezen. daß „ein wegen Mordes zu lebenslaß Zuchthausstrafe Verurteilter im Falle einer Begnadigung Sicherungsverwahrung zu überführen ist“, und daß seine b lassung nur nach je dreijährigen Fristen unter ganz besonz strengen Voraussetzungen und Beschränkungen durch richterli Urteil verfügt werden könne. Zweck dieses Antrags war, in die für das Schicksal der ganzen Reform entscheidenden Kapitalfu eine Verständigung unter dem Gesichtspunkte zu versuchen, auch den Anhängern der Todesstrafe eine denkbar sichere B. schaft gegen Rückkehr von Mördern in die menschliche Gesellsc geboten und zugleich eine Brücke zu Oesterreich geschlat werde. Meinen Antrag habe ich wiederholt als den Preis beic net, um den allein ich in der Lage sei, auf die Todesstrafe künftigen ordentlichen Strafrecht zu verzichten. Der Antrag wmß in beiden Lesungen abgelehnt. Ich habe infolgedessen beide 2 für den Entwurf, d. h. für Beibehaltung der Todesstrafe gestin Ich werde den Antrag in gegenwärtiger Lage nicht wieder! nehmen. Nicht etwa aus juristischen Bedenken! Man hat! entgegengehalten, daß er rechtswidrig in das Begnadigungsn eingreife. Das bestreite ich. Ich kenne keine Rechtsquelle, der eine Schranke für die Staatsgesetzgebung abgeleitet wet könnte, regulierend in die Winkungen eines Gnadenaktes, Amnestie, sei es Einzelbegnadigung, einzugreifen., Aber Streitfrage interessiert jetzt nicht. Ich verzichte auf Wich einbringung aus Rücksichten der allgemeinen Zeitverhältnn Schon in meiner Stellungnahme fur Todesstrafe auf dem Juristentag 1912 habe ich mit aller Bestimmtheit darauf he⸗ wiesen, daß diese Frage nur in engster Fühlung und Ueben stimmung mit der öffentlichen Meinung zur Entscheidung bringen ist. Wer in wirklicher heeeh politisch nicht bunden oder voreingenommen, heute die öffentliche Meinung horcht, wird in Kreisen, die in der Beseitigung des Strafmit au sich kein Unglück sehen, die schwersten Bedenken dagegen find gerade in diese m Augenblick ihre Abschaffung für alle Zuk⸗ gesetzlich garantiert zu sehen. Die Gründe dieser Erscheinung, gfsensichtlich. Die Tötungsdelikte an sich haben sich vermehr⸗ stellen⸗ und zeitweise wie ein regelrechtes Mittel im politi Kampf der Parteien ausgewachsen. Vor allem aber haben, der Art 889 so scheußl e Mordfälle ereignet, daß einzelne;n der, auch Preußen, dessen Fustizchef. zu den ausgesproche⸗ Gegnern gehört, der Anregung der Reichsregierung nicht!
Ausschusses gezeigt, 4
8
Reichs⸗ und
.“ 1.““
Staatsanzeiger Nr. 22 vom
solgen konnten, sondern sich zur Vollstreckung der Todesstrafe ent⸗
bließen mußten.
Diese Vorgänge haben die Stimmung der
Gegenwart gegen Beseitigung des Strafmittels gesteigert. Darf der Gesetzgeber oder empfiehlt es sich für ihn, völlig unbeachtlich
daran vorbeigehen? muß Zurückhaltu 1 die den Verzicht auf die
elten.
oder m
agte die Abschaffung der Todesftrafe. richt vor allem, daß sie irreparabel ist. chten, wird es Fehlurteile geben. Seseitigung eines Iustizirrtums umöglich. Die Todesstr r den Verbrecher auch keine Strafe. m Moment, indem ihr Vollzug beginnt.
Für meine Person muß ich das verneinen, na empfehlen gerade auch vom Standpunkt derer, desstrafe als letztes ideales Ziel fest⸗
In meinen vielen öffentlichen Aeußerungen zur Sache
abe ich stets mit aller Bestimmtheit das Problem der Todesstrafe als Grundsatzfrage abgelehnt und als höchste Zweckmüßigkeitsfrage bezeichnet, die nach Zeitlage verschieden beantwortet werden kann 2* Die gegenwärtige Zeitlage ist nicht günftig, ihre Ab⸗ haffung ins Auge zu fassen. — Abg. Dr. Marum (Soz.) bean⸗
Gegen die Todesstrafe — Solange Menschen Die Hinrichtung — x-
e i Sie hört als Uebel auf in Ihr Wesen liegt nur
der Todesangst. Um die Gesellschaft vor Mördern zu schützen,
die Todesstrafe nicht nötig; es ließung des asozialen Rechtsbrechers.
genügt die lebenslängliche Ein⸗ Die zunehmende Zahl
r Morde beweist auch, daß Abschreckung kein Grund für die Bei⸗
haltung der Todesstrafe ist. . 3 Drohung der Todesstrafe von seiner Tat abschrecken lassen.
Kein Mörder wird sich e ie
gültige Entscheidung über die Todesstrafe wird von größter Bedeutung sein für die Stellung der Sozialdemokratie zum Straf⸗ setzentwurf im ganzen. — Abg. Dr. Fischer⸗Köln (D. Staats⸗ partei) war der Ansicht, daß nach den eindrucksvollen Erklärungen Vorsitzenden Abg. D. Dr. Kahl zur Todesstrafe eine ganz neue Lage geschaffen sei. Er fönne natürlich eine prinzipielle Stellung⸗ nahme erst erklären, nachdem er angesichts dieser neuen Sachlage tseiner Fraktion Rücksprache genommen habe. — Abg. Lands⸗
rg (Soz.) da nicht um eine Zweckmäßigkeitsfrage sondern um eine ernste ischauungs⸗ und Gewissensfrage handele. grünen Tisch, ob ein Mensch h
betonte, daß es sich bei Abschaffung der Todesstrafe
elt⸗ ge ha Die Entscheidung am ingerichtet werden solle oder nicht,
das furchtbarste Erlebnis, das man sich denken könne, nicht vegen der Scheu vor Verantwortung, sondern wegen der inneren Secelenqualen, die es bereite, wenn jemand kaltblütig darüber ent⸗
eiden solle, ob ein anderer Mensch vom
Leben zum Tode be⸗
dert werden solle. Gerade durch den Anblick einer Hinrichtung
en manche, die Anhänger der Todesstrafe gewesen seien, zu Gegnern geworden.
Der Mord sei gewiß furchtbar, noch furcht⸗
er aber ist der Mord eines Unschuldigen durch die Staats⸗ Und solange die Todesstrafe nicht endgültig abgeschafft
so lange könne auch nicht garantiert werden, daß dieses furcht⸗ barste Verbrechen vielleicht einmal geschehe. — Hierauf wurde die
ewalt.
Aussprache über die Todesstrafe zunächst geschlossen. nächsten Woche
der Rechtsausschuß über die Fürstenabfindung
wichtige Beratungen abhalten soll und die Mitglieder des Straf⸗ rechtsausschusses meist auch dem Rechtsausschuß angehören, so sette man zunächst die Beratung über die Todesstrafe aus. Der Strafrechtsausschuß wird am 27. d. M. und in den folgenden Tagen die mit der Körperverletzung zusammenhängenden Straf⸗ bestimmungen behandeln.
Nachweisun
Statistik und Volkswirtschaft. 8 g der Einnahme an Kapitalverkehrsteuer.
Gegenstand der Besteuerung
April 1931 † April 1930 bis bis Dezbr. 1931] ꝙDezbr. 1930
RM l e A
Dezember 1931
RM [₰
I. Gesellschaftsteuer. Aktiengesellschaften und Kommandrtgesellschaften Aktien Gesellschaften mit beschränk⸗
auf
ter Hartung
und die übri
Personen 8 II. Wertpapiersteuer. Verzinsliche inländische Schuld⸗
schreibu scheine
schreibungen über zinsbare
Darlehns⸗ oder Renten⸗
1 Bergrechtliche Gewerkschaften Andere Kapitalgesellschatten Andere Erwerbsgesellschaften gen inristischen
und ngen, und
schulden
Verzinsliche ausländische Schuld⸗ und Rentenver⸗ schreibungen u. Zwischen⸗
scheine
Für ausländische Aktien und andere Anteile sowie für;
ausländische Genußscheine und Zwischenscheine
III. Börsenumsatz⸗
steuer.
Anschaffungsgeschäfte über Aktien und andere Anteile; sowie verzinsliche Werte
Zusammen ..
Berlin, den 26. Januar 1922.
5
81
16 292 209
6 889 623 168 323 46 639
7 586 273 47
5691 33325 355 14382 11,667 75
717 272˙80
857 258 82 17 716 70 1078 3-
684 717 266 905 23575
Rentenver⸗ Zwischen⸗ Schuldver⸗
14 986 218 47 103 219
507 7267311 9 318 053 4) 2 218 11379726 236 075047
Steatistisches Reichsamt.
Wagemann.
8* Nach
dem
Aktiengese
.“
Berlin, den 27. Januar 1932.
Jahresbericht der Geisweider Eisenwerke II aft, Geisweid, Kreis Siegen,
für das Geschäftsjahr 1930/31 konnte der Betrieb in sämtlichen
Abteilungen
nur
in stark eingeschränktem Umfange aufrecht⸗
erhalten werden, so daß die Produktion gegenüber der des Vor⸗
jahres
im Durvchschnitt um ein Drittel zurückging. Diese einge⸗
schxränkte Beschäftigung war auch nur durch die Hereinnahme größerer Aufträge in Sonderqualitäten zu ungenügenden Preisen zu erreichen. Die öffentlichen Lasten konnten nicht in dem gleichen
Verhältnis gesenkt werden. Ebenso war es nicht möglich, die festen Fosten mit der verminderten Erzeugung in Einklang Der Rechnungswert der versandten Waren betrug 88. gegenüber 13 253 965 RM im Vorjahr. Unkosten, Zinsen, Steuern, sozialen Lasten und LSorräte ergibt sich nach Vorn
zu bringen.
Bei Aufrechnung aller Abwertung der
me von 154 886 RM Abschrei⸗
ungen ein Verlust von 392 231 RM, der auf neue Rechnung vor⸗
zutragen
ist.
b Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für eutsche Elektrolptfupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W * am 27. Januar auf 70,50 ℳ (am 26. Januar 70,50 ℳ)
für 100 k
g.
Da in der
1 762 RM
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Eelborten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
Buenos⸗Aires. Canada Inanbul.. pan „ 2 2 v London New Bork .. Rio de Janeiro Uruguau Amsterdam⸗ Rotterdam . E] Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Bucarest.. Budapest .. -8 fingfors Jugoslawien.. Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und Oporto. Oslo „ 9 „ 2%
anig rag .2272 eykjavik
(Island) Riga. Schweiz. EEbE Spanien.. Stockholm und
Gothenburg. Talinn (Reval,
Wien.
Estland). .
27. Jannar Geld Brief 1,043 1,047 3,646 3,654
1,528 1,532 14,86 14,90 14,51 14.55
4,209 4,217
0,254 0,2 6
1,738 1,752
169,58 169,92 5,395 5,405
58,69 58,81 2,517 2,523 56,94 57,06 82,07 82,23 6.354 6,366 21,08 21,12 7,463 7,477 41,98 42 06 79,97 80,13
13,24 13,26 78,82 78,98 16,57 16,61 12,465 12,485
65,43 65,57 80,92 81,08 82,10 82,26 3,057 3,063 35,36 35,44
81,12 81,28
111,39 111,61 49,95 50,05
28
8
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga
— Lei 1 gõ 100 be. 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Escudos 100 Kr.
100 Frz. 100 Kg
100 isl. Kr. 100 Lats 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten
100 Kr.
100 estn. Kr. 100 Schilling
Geld
14,88 14,53
169,48
58 69
56,97 82,12
21,08
41,98 80,02
13 24 78,92 16,56 12,465
65,43 80,92 82,10 35,36 81,12
111,39 49 95
26. Januar
Brief 1,047 3,634
1,542 14,92 14 57
4,217
0,256
1,752
169,82 5,405
58,81 2,523 57,06 82,28 6,356 21,12 7,477 42,06 80,18
13,26 79,08 16,60 12,485
65,57 81,08 82,26 3,063 35,44
81,28
111,61 50,05
1,043 3,626
1,538
4,209 0,254 1,748
5,395 2,517
6,344 7,463
3,057
Warschau.. Kattowitz..
Ausländische Geldsorten und
47,15 47,35 47,15 47,35
47,15 47,15
100 Zl. 100 100 Zl.
47,15 47,35
47,15
Banknoten.
47,35 47,35 47,35
Sovereigns.. 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars . Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische... Englische: große 1 & u. darunter Türkische.. Belgische.. Bulgarische.. Dänische.. Danziger.. Estnische.. innische.. ranzösische. olländische.. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische.. Litauischen.. Norwegische.. Oesterreich.: gr.
100 Sch. u. dar.
Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei
Rere 9590 Lei
wedische..
Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar.
Spanische *)..
Tschecho⸗ow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. Ungarische
27. Januar Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
4,20 4,22 4,22 1,035 0,255 3,64 14,53 1,88 58,77
80,11 82,11 111,52 6,32 16,59 169,89 21,11 21,11 7,47
41 88
100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats 100 Litas 100 Kr.
100 SFilns 100 Schilling
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 K 100 Kë
2,46 81,26 82,26 82,26 35,37
12,47
2,44 80,94 81,94 81,94 35,23
12,41 12,41
Geld
20,38 16,16
14,49 14,49
58,53
79,84 81,94 111,08
16,52 169,11 21,03 21,03
41.72 78,21
80,94 81,94 81,94 35,23
12,41
12,47 100 Pengö —
12,41
26. Januar Brief 20,46 16,22 4,205 4,22 4,22 1,035 0,25 3,62 14,55 14,55 1,88 58,77
80,16 82,26 111,52 6,32 16,58 169,79 21,11 21,11 7,47
41,88 79,06
4,185 4,20 4,20 1,015
0,23 3,60
1,86
6,28
7,43
2,49 2,44
Polnische ...
Bern, 27. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweize⸗ rischen Nationalbank vom 23. Januar (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 15. Januar 1932) in Metallbestand 2 425 455 (Zun. 20 663), Golddevisen 122 162 (Zun. 24 618), Wechselbestand 30 660 (Abn. 938), Wertschriften 40 737 Aktiven
1000 Franken:
Lombards 52 885 Korrespondenten 10 481 (Abn. 7177), *½ * Notenumlauf 1 467 766 (Abn. 21 710), täglich fällige Verbindlichkeiten 60 667), fonstige Paffiven 31 897 (Abn. 1393).
(Zun. 467).
1 167 ,059 (Zun
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Am 26. Januar 1932: Gestellt 14 2
Ruhrrevier:
29
mittel.
Notiert Industrie⸗ und
[100 Z1.
Aktiva. (Abn. 910),
Passiva. Eigene Gelder
4
Berlin, 26. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, grob 34,00 bis 35,00 ℳ Gerstengraupen, mittel 35,00 bis 41,00 ℳ Gerstengrütze 30,00 bis 31,00 ℳ. Haferflocken 35 00 bis 36 00 ℳ Hafergrütze, gesottene 38,00 bis 40,00 ℳ, Roggen⸗ mehl 0 — 70 % 31,00 bis 32 00 ℳ, Weizengrieß 41,00 bis 42,00 ℳ, Hartgrieß 44 (70 bis 45,00 ℳ Weizenmehl 000 31,00 bis 38,00 ℳ. Weizenauszuamehl in 100 kg⸗Säcken br.⸗t.⸗n. 38,00 bis 43 00 ℳ, Weizenauszugmebl, feinste Marken, alle Packungen 43,00 bis 53,00 ℳ, Speiseerbzen, Viktoria, gelbe 33,00 bis 37,00, Speiseerbien, Wiktoria Riesen, gelbe 37,00 bis 40,00 ℳ, Bohnen, weiße mittel 23,00 bis 24,00 ℳ, Langbohnen, ausl. 29,00
Handelskammer in Berlin.
bis 30.
16,975 47,375 s 77,00 *) nur abgestempelte Stücke. “
ℳ, Linsen, kleine, letzter
(Zun. 840), 19 340 (unverändert),
6 Wagen.
Ernte 34 00 bis 37,00 ℳ. Linsen, mittel, letzter Ernte 37,00 bis 45,00 ℳ Linsen große, letzter Ernte 45,00 bies 74,00 ℳ Kartoffel⸗ mebl, suvperior 32,00 bis 33,00 ℳ, Bruchreis 19,00 bis 21,00 ℳ, Rangoon⸗ Reis, unglasiert 23 00 bis 24,009 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glafiert 35,00 bis 42,00 ℳ Java⸗Taselreis, glasiert 48 00 bie 60,00 ℳ. Ringäpfel, amerikan. extra choice 104,00 bis 110,00 ℳ Amerik. Pflaumen 40/50 in Originalkistenvackungen 60 00 bis 62,00 ℳ Sultaninen Kinp Caraburnu 4 Kisten 112,00 bis 118,00 ℳ, Korinthen choice, Amalias 92,00 bis 96,00 ℳ, Mandeln, süße, courante, in Ballen 220,00 bis 226,00 ℳ Mandeln. bittere, courante, in Ballen 230,00 bis 236,00 ℳ. Zimt (Kassia ganz) ausgewogen 220, 00 bis 230,00 ℳ Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgewogen 200 00 bis 210,00 ℳ — weiß, Munt 226 00 bis 250,00 ℳ, Rohkaffee Santos Suverior bis ra 306,00 bis 330,00 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 370,00 bis 480,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 400,00 bis 436 00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 480,00 bis 620 00 ℳ, Röst⸗ roggen, glasiert, in Säcken 34,00 bis 35,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 34 00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 50,00 ℳ, Kakao, stark entölt 164.00 bis 220,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 230,00 bis 270,00 ℳ, Tee, chines. 650,00 bis 750,00 ℳ, Tee, indisch 840,00 bis 1090,00 ℳ, Zucker, Melis 67 00 bis 68.,00 ℳ, Zucker, Raffinade 68,50 bis 70,00 ℳ, Zucker, Würtel 74,00 bis 80,00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 72 00 bis 74,00 ℳ Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 80,00 bis 102,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in Eimern 70,00 bis 82,00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 ⅞ kg 72 00 bis 79,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 88 00 bis 92 00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 116,00 bis 128 00 ℳ, aumenmus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 70,00 bis 76,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 6,70 bis 7,90 ℳ, Steinsalz in ackungen 8,89 bis 12 60 ℳ, Siedesalz in Säcken 9,68 bis —,— ℳ, iedesalz in Packungen 10,80 bis 14,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 99,00 bis 103,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 99,00 bis 103,00 ℳ, ꝙ in Tierces, nordamerik. 84,00 bis 87,00 ℳ, Purelard in eisten, nordamerfk. 84 00 bis 87,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 106,00 bis 116,00 ℳ, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste 86,00 bis 87,00 ℳ, Corned Beef 48/1 lbs. per Kiste 45,00 bis 47,00 ℳ, Margarmne, Handelsware, in Kübeln, I 120,00 bis 124,00 ℳ, II 102,00 bis 114,00 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, I 140,00 bis —,— ℳ, II 126,00 bis 130,00 ℳ, Molkereibutter 1a in Tonnen 242,00 bis 250,00 ℳ, Molkereibutter La gepackt 254,00 bis 262,00 ℳ, Molkerei butter IIa in Tonnen 228,00 bis 236,00 ℳ, Molkereibutter IIa ge⸗ packt 240,00 bis 248,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonne 250,00 bis 260,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, gepackt 262,00 bis 272,00 ℳ, Speck, inl., ger. 140,00 bis 160,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 74,00 bis 84,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 142,00 b 152,00 ℳ, echter Gouda 40 % 136,00 bis 152,00 ℳ, echter Edamer 40 % 136,00 bis 152,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 280,00 bis 316,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 96,00 bis 108,00 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 19,75 bis 21,00 ℳ, gezuck. Kondensmilch 48/14 per Kiste 28,00 bis 31,00 ℳ, Speiseöl, ausgewogen 60,00 bis 90,00 ℳA. 2
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ un “ Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 26. Januar. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,47 G., 57,58 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G. —,— B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) 5,11 49 G., 5,12,53 B. — Schecks: London —,— G., —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,49 G., 57,60 B. Telegraphische: London —,— G., —,— B. ris — * New York 5,12,74 G., 5,13,76 B., Berlin
Wien, 26. Januar. (W. T. B.) Amsterdam 285,50, Berlin 168,25, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 134,50, London 24,55, New York 709,20, Paris 27,92, Prag 21,01 ½, Zürich 138,45, Marknoten 167,85, Lirenoten 36,06, Jugoslawische Noten 12,54, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,99 ½, Polnische Noten 79,30, Dollarnoten 707,75, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 135,82 ¼ Belgrad 12,516. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö.
Prag, 26. Januar. (W. T. B.) Amsterdam 13,59 ¾, Berlin 801,00, Zürich 659 ⅛, Oslo 631,50, Kopenhagen 639,75, London 117,32 ½, Madrid 285,00, Mailand 170,25, New Bork 33,76 ⅜, Paris 132,77 ½, Stockholm 648 ⅜, Wien —,—, Marknoten 800,00, Polnische Noten 377 ⁄, Belgrad 59,72 ⅛, Danzig 665,00.
„Budapest, 26. Januar. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien 80,454, Berlin 135.,90, Zürich 111,10, Belgrad 10,16 ½.
London, 27. Januar. (W. T. B.) New Yort 3452 %,
— 87,78, Amsterdam 858,50, Brüssel 24,79 ½, Italien 69 00,
erlin 14,71 ½, Schweiz 17,70, Spanien 41,43, Lissabon 109 %, Kopenhagen 18,18, Wien 30.00., Istanbul 710 B., Warschau 31 00, Buenos Aires 39,62, Rio de Janeiro 425,00.
Paris, 26. Januar. (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deurschland —,—, London 87,97 ½, New York 25,41 ¼¾ Belgien 354,25, Spanien 211,50, Italien 127,40, Schweiz 496,00, Koven⸗ hagen 481,50, Holland 1023,00, Oslo —,—, Stockholm —,—, Prag 75,30, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad 44.60. Warschau —,—.
Paris, 26. Jannar. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, üe verkehr.) Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag 75,50 Wien
—, Amerika 25,42 ¼, England 88,12 ½, Belgien 354,25, Holland —,—, Italien —,—, Schweiz 496,00, Spanien 213,00, Warschau —,—, Kopenhagen —,— Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad —,—.
Amsterdam, 26. Januar. (W. T. B.) (Autlich.) Berlin 58,50, London 8,61 ⅛, New York 248 ⁄2, Paris 9,78, Brüssel 34,65, Schweiz 48,50, Italien 12,50, Madrid 20,65, Oslo 47,00, Kopen⸗ hagen 47,50, Stockholm 48,25, Wien 35,25, Budapest —,— Prag 737,50, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, YVokohama —,—, Buenos Aires —,—.
Zürich, 27. Januar. (W. T. B.) (Amtlich.) Paris 20,18, London 17,72, New York 512,50, Brüssel 71,48, Mailand 25,65, Madrid 42,70, Berlin 120,30, Wien —,—, Istanbul 245,00.
Kopenhagen, 26. Januar. (W. T. B.) London 18,16, New York 526,00, Berlin 124,25, Paris 20,80, Antwerpen 73,40,
ürich 103,00, Rom 26,60, Amsterdam 212,00, Stockholm 101,65,
slo 99,00, Helsingfors 8,00, Prag 15,75, Wien —.—.
Stockholm, 26. Januar. (W. T. B.) London 17,95 nom., Berlin 122,50 nom., Paris 20,50 nom., Brüssel 72,50 nom., Schweiz. Plätze 101,50 nom., Amsterdam 209,50 nom., Kopenhagen 99,00 nom., Oslo 97,75 nom., Washington 518,00 nom., Helsingfors 7,85 nom., Rom 26,25 nom., Prag 15,75 nom., Wien —,—. 4
Oslo, 26. Januar. (W. T. B.) London 18,35, Berlin 127,00,
Paris 21,10, New York 535,00, Amsterdam 216,00, Zürich 105,00,
Helsingfors 8,25, Antwerpen 75,00, Stockholm 103,25, Kopenhagen 101,50. Rom 27,25, Prag 16,25, Wien —,—.
Moskau, 26. Januar. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 664,57 G., 665,89 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 45,73 G., 45,83 B.
London, 26. Januar. (W. T. B.) Silber (Kasse) 195⁄168, Silber auf Lieferung 19,50.
Wertpapiere.
Wien, 26. Janugr. (W. T. B.) Amtlich. (In Schillingen.) Völkerbundsanleihe 100 Dollar⸗Stücke 121,00, do. 500 Dollar⸗Stücke 120,15, 4 % Galiz. Ludwigsbabn —,—, 4% Rudolfsdahn 3,00, 4 % Vorarlberger Bahn —,—. 3 % Staatsbahn 90,20, Türkenlose 10,90. Wiener Bankverein 11,55, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 17,30, Dynamit A.⸗G. 5 A. E. G. Union 13,65, Brown Boveri —,—,