1932 / 23 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jan 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

n 2

S ““

23 vom 28.

steuern 1231,7 Millionen Reichsmark aufgekommen, an Zöllen und Verbrauchsabgaben 704,3 Millionen Keichsmanz, insgesamt 1936 Millionen Reichsmark.

In dem vorhergegangenen 2. Vierteljahr des Rechnungs⸗ jahres 1931 betrugen die Einnahmen aus den Besitz⸗ und Ver⸗ kehrsteuern 1301,8 Millionen Reichsmark, aus den Zöllen und Verbrauchsabgaben 737,5 Millionen Reichsmark, zusammen 2039,3 Millionen Reichsmark, sonach (70,1 + 33,2 =) 103,3 Mil⸗ lionen Reichsmark mehr als im 3. Viertel des Rechnungsjahres 1931. An diesem Minderaufkommen im 3. Viertel des Rech⸗ nungsjahres 1931 sind hauptsächlich beteiligt bei den Besitz⸗ und Verkehrsteuern die Lohnsteuer (— 24,4), der Steuer⸗ abzug vom Kapitalertrage (— 5,4), die veranlagte Einkommen⸗ steuer (— 16), die Aufbringungsumlage (— 128,5), die geen. schaftsteuer (— 0,7, die Wertpapiersteuer (— 0,8) die Börsen⸗

umsatzsteuer (— 1,1), die Kraftfahrzeugsteuer (— 9,9), die Totali⸗ satorsteuer (— 1,6), die Lotteriesteuer (— 5,1) und die vea e

beförderungssteuer (— 13,9). Die Mindereinnahme beruht bei der Lohnsteuer im wesentlichen auf der Kürzung der Gehälter und Löhne sowie auf der weiteren Zunahme der Kurzarbeit und der Arbeitslosigkeit, bei dem Steuerabzug vom Kapitalertrage darauf, daß der größte Teil der Aktiengesellschaften ihre Divi⸗ denden im 1. Halbjahr jedes Rechnungsjahres ausschütten und versteuern. Bei der veranlagten Einkommensteuer ist die Min⸗ dereinnahme außer auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage auch darauf zurückzuführen, daß im 2. Vierteljahr 1931 die Zahlung der Zuschläge nach der Notverordnung vom 1. De⸗ zember 1930 fällig war, wogegen in das 3. Vierteljahr 1931 kein —— für diese Zuschläge fiel. Ebenso fiel in das 7. Vierteljahr 1931 der erste Einzahlungstermin der Aufbrin⸗ Feeeemne. 1931, während in das 3. Vierteljahr kein Einzah⸗ ungstermin der Aufbringungsumlage b;2 Im Gegenteil wurden im Oktober 1931 25 Millionen Reichsmark an die Bank für Deutsche Industrieobligationen zur Durchführung der Umschul⸗ dung in den östlichen Grenzgebieten ausgezahlt und von den Ein⸗ nahmen abgesetzt. Bei der Gesellschaftsteuer, der Wertpapier⸗ steuer und der Börsenumsatzsteuer beruht die Mindereinnahme auf der Abnahme der Gesellschaftsgründungen, der schlechten Lage des Anleihemarktes infolge Kapitalmangels sowie auf dem völligen Darniederliegen des Börsengeschäfts. In dem Rückgang der Kraftfahrzeugsteuer machen sich die weiteren zahlreichen Ab⸗ meldungen von Kraftfahrzeugen infolge der schlechten Wirtschafts⸗ lage bemerkbar. Die Mindereinnahmen an Totalisatorsteuer, Lotteriesteuer und an Personenbeförderungsteuer sind im wesent⸗ lichen auf die immer ungünstiger gewordene Wirtschaftslage zu⸗ rückzuführen; bei der 88. eförderungsteuer kommt 87 hir⸗ sn daß die Hauptreisezeit in das 2. Viertel des Rechnungsjahres

Diesen Mindereinnahmen im 3. Viertel des Rechnungs⸗ jahres 1931 stehen erwähnenswerte Mehreinnahmen gegenüber nur bei der Krisensteuer (+ 68) und bei der Umsatzsteuer (+ 75,1). Die volle Auswirkung der Krisensteuer, die auf Grund der 2. Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten vom 5. Juni 1931 erst vom Juli 1931 ab erhoben wurde, setzte erst im 3. Vierteljahr 1931 ein; ie ist übrigens hinter der ursprünglichen und auch den späteren

chätzungen erheblich zurückgeblieben. Bei der 82½, führte die nach der Verordnung vom 25. Juni 1931 für Betriebe mit einem steuerpflichtigen Fahresumsarz von mehr als 20 000 RM. vorgeschriebene monatliche Vorauszahlung, statt der bisherigen e pestchen zu der Mehreinnahme. Zu erwähnen ist noch, daß die durch die 4. Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche⸗ rung von Wirtschaft und Finanzen am 8. Dezember 1931 neu eingeführte Reichsfluchtsteuer bisher 0,6 Millionen Reichsmark gebracht hat.

Die Einnahmen aus den übrigen Besitz⸗ und Verkehrsteuern im 3. Seer 1931 weichen nur unerheblich von den Ein⸗ nahmen im 2. Vierteljahr 1931 ab.

Das Minderaufkommen an Zöllen und Verbrauchs⸗ abgaben im 3. Vierteljahr entfällt in der Herisace auf die

ölle (— 10,9), die Biersteuer (— 30) und die ineralwasser⸗ keuer (— 3,8). Auch ; Mindereinnahmen sind durch die vor⸗ erwähnten Gründe Rückgang des Verbrauchs verursacht. Die Mehreinnahme aus dem Spiritusmonopol (+ 5,1), bei der ündwarensteuer (+ 0,9) und bei der Leuchtmittelsteuer (+ 1,0) nd auf die saisonmäßige Zunahme des Verbrauchs in der späte⸗ ren Jahreszeit eesnabeen. Die Tabaksteuer und die Zucker⸗ steuer hatten mit 216,5 und 73,9 Millionen Reichsmark fast den leichen Ertrag wie im 2. Viertel des Rechnungsjahres 1931 213,1 und 71,7). Das Aufkommen der übrigen Verbrauchs⸗ abgaben im 3. Vierteljahr 1931 weicht ebenfalls nur unerheblich von dem des 2. Vierteljahres 1931 ab; die Abweichungen beruhen meistens auf den jahreszeitlichen Schwankungen des Verbrauchs.

Ein Vergleich des Aufkommens im 3. Vierteljahr des lau⸗ sfenden Rechnungsjahres mit dem Aufkommen in dem gleichen Zeitraum, dem 3. Vierteljahr des vergangenen Rechnungsjahres,

at folgendes Ergebnis: Im 3. Viertel des Rechnungsjahres 930 betrugen die Einnahmen bei den Besitz⸗ und Verkehrsteuern 1479,9 Millionen Reichsmark, bei den Zöllen und Verbrauchs⸗ abgaben 817,6 Millionen Reichsmark, insgesamt 2297,5 Millionen Reichsmark; sie waren sonach bei den Besitz⸗ und Verkehrsteuern um 248,2 Millionen Reichsmark und bei den Zöllen und Ver⸗ brauchsabgaben um 113,3 Millionen Reichsmark, mithin im b. um 361,5 Millionen Reichsmark höher als im 3. Viertel es Rechnungsjahres 1931. Im einzelnen ist das Aufkommen im 3. Viertel 1931 gegenüber dem Aufkommen im 3. Viertel 1930 bei den Besitz⸗und Verkehrsteuern niedriger bei der Lohn⸗ Uener (— 93,—), bei dem Steuerabzug vom Kapitalertrage (— 30,3), ei der veranlagten Einkommensteuer (— 114,3), bei der Körper⸗ chaftsteuer (— 88,7), bei der Vermögensteuer (— 17,2), bei der ufbringungsumlage (— 24,3), bei der Gesellschaftsteuer (— 2,6), bei der Wertpapiersteuer (— 1,1), bei der Börsenumsatzsteuer

2,7), bei der E11“ (— 5,7), bei der Totalisator⸗ teuer (— 0,8), bei der Lotteriesteuer (— 4,7), bei der Personen⸗ eförderungsteuer (— 8,9) und bei der Güterbeförderungsteuer 7,9); weggefallen 8 das Aufkommen aus der Reichshilfe 48,7), die inzwischen aufgehoben worden ist. Höher ist das Auf⸗ ommen nur bei der vensatzsteuer (+ 48,5) und bei der Wechsel⸗ steuer (+ 1,3). Hinzugetreten sind 104 Millionen Reichsmark aus der neu eingeführten Krisensteuer. Das weitere Absinken der Konjunktur Ha⸗ sich auch 5 ausgewirkt. Beim Steuer⸗ abzug vom Kapitalertrage kam der Fortfall der Steuer für fest⸗ verzinsliche Wertpapiere, bei der Vermögensteuer die Erhöhung der Freigrenze hinzu. Die Mehreinnahme bei der Umsatzsteuer beruht auf der Einführung von monatlichen Vorauszahlungen.

Bei den Zöllen und Verbrauchsabgaben war das Aufkommen im 3. Viertel 1931 EIg2. dem Aufkommen im 8. Viertel 1930 niedriger bei den 85 en (— 19,—), bei der Tabak⸗ steuer (— 62,—), bei der Biersteuer (— 45,3), bei den Einnahmen

aus dem Spiritusmonopol (— 9,2), bei der Schaumweinsteuer

(— 0,7), bei der v, (— 0,9), bei der Mineral⸗ wassersteuer (— 1,6) und bei der Mineralölsteuer (— 0,9). Die Senkung der Kaufkraft und der damit verbundene Rückgang des Verbrauchs ist in diesen Zahlen veranschaulicht. Die Mehrein⸗ nahmen an Zuckersteuer (+ 24,4) und an Statistischer Abgabe (+ 1,1) sind eine Folge der Erhöhung der Abgabensätze.

Das Aufkommen der übrigen Steuern und Abgaben im 3. Viertel 1931 weicht nur unwesentlich von dem Aufkommen im gleichen Viertel des Vorjahres ab.

Berlin, den 14. Januar 1932. Reichsfinanzministerium.

. 8 5* 8 Xe K Preußen.

Am 15. Januar 19232 ist in Potsdam der frühere Chef⸗ räsident der Preußischen Oberrechnungskammer und Prä⸗ lident des Rechnungshofs des Deutschen Reichs Wirklicher Geheimer Rat Eduard von Magdeburg im Alter von 87 Jahren verstorben. Aus einer nassauischen Beamten⸗ familie stammend, hatte er seine erste Jugend⸗ und Schulzeit in Biebrich a. Rh. und Wiesbaden verbracht und war nach Beendigung seiner Studien und zweijähriger Ausbildung als Gerichtsreferendar im Jahre 1868 als Regierungsreferendar in Potsdam zur allgemeinen Verwaltung übergetreten. Als⸗ bald nach Ablegung der großen Staatsprüfung am 14. De⸗ zember 1870 und Ernennung zum Regierungsassessor fand er schon während des Krieges 1870/71 Gelegenheit zur Mitarbeit bei der Lösung wichtiger Verwaltungsaufgaben, indem er mit der Leitung der Unterpräfektur zu Chateau⸗Thierry betraut wurde. Am 20. Dezember 1871 trat er als Hilfsarbeiter bei der Präfektur von Deutsch Lothringen zu Metz in den Dienst der Reichslande über, kehrte jedoch 1875 in den preußischen Staatsdienst zurück und wurde Landrat des Kreises Sonder⸗ burg. Schon nach vierjähriger Tätigkeit in dieser Stellung wurde er zuerst als Hilfsarbeiter im Preußischen Ministerium des Innern und sodann im Reichsamt des Innern beschäftigt, woselbst er im Jahre 1881 zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat befördert wurde. Noch einmal trat er in den preußischen Staatsdienst zurück; ihm wurde am 1. August 1884 die Stelle des Regierungsvizepräsidenten und am 21. Juni 1886 die des Regierungspräsidenten der Regierung in Kassel übertragen. Am 6. Dezember 1886 wurde er zum Unterstaatssekretär im Handelsministerium ernannt, in welcher Stellung er auch als Bevollmächtigter im Bundesrat tätig war. Einen weiteren Aufstieg in seiner Beamtenlauf⸗ bahn brachte ihm am 20. April 1892 die Uebertragung des Amtes als Oberpräsident der 65b Hessau⸗Nassau, das er bis zu seiner am 16. Dezember 1898 .2—5 Ernennung zum Chefpräsidenten der Preußischen Oberrechnungskammer und Präsidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs be⸗ kleidete. Besondere Anerkennungen wurden ihm dadurch zuteil, daß ihm im Jahre 1895 der Charakter als Wirklicher Geheimer Rat und 1 der erbliche Adel verliehen wurde. Im 70. Lebensjahre trat er mit dem 31. März 1914 in den Ruhestand.

Ausgestattet mit hohen Geistesgaben und lauterem Charakter hat sich der E“ in allen Aemtern, die ihm in seiner langen und erfolgreichen Laufbahn anvertraut waren, stets auf das beste bewährt und durch seine vorbildliche Pflichttreue und unermüdliche Schaffenskraft dem Staate und dem Reiche die wertvollsten Dienste geleistet. Die Vornehm⸗ heit seiner Gesinnung und die Güte seines Herzens sichern ihm auch über das Grab senn ein besonders ehrenvolles Andenken bei allen seinen einstigen Mitarbeitern und Untergebenen.

gung des Versorgungsamts Stade zugunsten des Altonaer A.

bemängelt. Eine Eingabe der Stadt Stade auf Beibehaltung nn dortigen Amts wuroe der Regierung zur Kenntnisnahme üben⸗

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 23 vom 28

8 1 Januar 1932. S. 3

In Berlin festgesteltte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

wiesen. Es steht ferner noch nicht fest, ob das Versorgungsamt’ n

Stolp oder das in Stargard aufgehoben werden soll. Trier soll nach Koblenz kommen. Die Entscheidung

sichtlich noch in dieser Woche getroffen werden. Der Aussch⸗ beriet sodann Eingaben, die auf die Notverordnung 9. Dezember 1931 Bezug nehmen. Abg. D. Mumm (Christl brachte einen Antrag ein, der zur Milderung von Härten, die Dezembernotverordnung mit sich gebracht hat, die Reichsregiernn um eine Reihe von Maßnahmen ersucht. Da z. B. die Anrechnun

—₰ —92 1

der Kriegsrente auf die Renten aus der Sozialversicherung te

sonders hart die Schwerstbeschädigten und die Kinderreichen : soll ein Mindestbetrag belassen werden. Der Betrag bei der Kriegsrente ist durch eine Staffelung der des Kriegsleidens anzupassen, so daß diese Schutzvorschrift für die Schwer⸗ und Schwerstbeschädigten wirksam wird gleiche Regelung ist auch für Neurentner vorzusehen, also für Sozialrentner, deren Rente erst nach dem 1. Januar 1932 fch gesetzt wird. Ferner sollte unter Berücksichtigung des Ar der nenhazerse ona der anrechnungsfreie Betrag für jedes

entsprechend erhöht werden, damit nicht erst durch die gröfen Schließlich wei

Kinderzahl das Ruhen der Rente bedingt wird. der Antrag darauf hin, daß besondere Härten hervortreten, wen ein Teil der Kriegsrente zum Erwerb eines Siedlungshause kapitalisiert wurde. Da auch der kapitalisierte Betrag nicht an rechnungsfrei bleibt, ist der Rentenverlust so groß, daß das müt sam erworbene Eigentum und damit die Kapitalabfindung zahlreichen Fällen ernstlich gefährdet wird. Um einen wirtschaftlichen Verfall zu verhüten, erscheine es dringen boten, den kaäpitalisierten Rententeil von der Anrechnung f lassen. Der Regierungsvertreter, Senatspräsident Schulte⸗Holthausen, legte im einzelnen dar, Gründe für die Reichsregierung bei der Aenderung der Var schriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung in der 4. Notvem ordnung maßgebend gewesen seien. Bei den Beschädigten un Hinterbliebenen, die seinerzeit wegen des Bezugs der Rente der Sozialversicherung die Zusatzrente verloren hätten, ergebe sice insofern ein gewisser Ausgleich, als diesen jetzt die Zusatzrent wieder gewährt werden könne. Die Schwierigkeiten, die sich besondere für diejenigen Kriegsbeschädigten ergeben hätten eine Kapitalabfindung erhalten hätten, würden zur Zei Reichsarbeitsministerium überprüft.

W 1 8 Eine Beschlußfassung diesen Antrag erfolgte noch nicht. Der Ausschuß vertagte sich zur Behandlung von Eigaben auf den 28. Januar.

Da der preußische Haushaltsplan für 1932 innen halb des Staatsministeriums noch nicht verabschiedet were konnte, ist der für den 4. Februar angesetzte Sitzungsabschnitt verstärkten Hauptausschusses sowie die für Donnerstag, den 11. 9 bruar, in Aussicht genommene Plenartagung Preußischen Staatsrats abgesetzt worden. Die näch Staatsratssitzung wird im Februar erst anberaumt werden bald sich übersehen läßt, zu welchem Zeitpunkt sich die

bringung des Haushaltsplans beim Staatsrat wird ermöglichet

lassen.

darübgr

welche Aemter künftig in Fortfall kommen sollen, wird vorans

anrechnungsfr

schweren

Parlamentarische Nachrichten.

Der Strafrechtsausschuß des Reichstags beriet am 27. d. M die Bestimmungen über Körperverletzung. Deutsch⸗ nationale, Nationalsozialisten und Wirtschaftspartei beteiligten sich nicht an den Beratungen. § 259 über die einfache Körper⸗ verletzung wurde unverändert nach der Vorlage angenommen. Er sieht eensmisfrgn bis zu 3 Jabxen oder Gelgfihne vor und bestimmt, daß das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe ganz absehen kann. Unverändert angenommen wurden erner die §§ 260—262, die die schwere, gefährliche und absichtliche chwere Körperverletzung behandeln. Schwere Körperverletzung wird mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren, bei Todeserfolg bis zu 10 Jahren, gefährliche mit Gefängnis und absichtliche schwere Körperverletzung mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren, bei Todes⸗ erfolg ohne zeitliche Begrenzung bedroht. Eine längere Aus⸗ seras e entspann sich über den § 263, der die Heilbehandlung im ahmen des Abschnittes „Körperverletzung“ zum Inhalt hat. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Formulierung dieses Para⸗ graphen sich gegen die unverantwortliche Experimentiererei am Menschen richten müsse. Es gebe Chirurgen, die in der täglichen Uebung solche Fanatiker des Messers geworden seien, daß sie es ohne unbedingte Notwendigkeit anwenden. Der chirurgische Ein⸗ riff dürfe lediglich zu Heilzwecken vorgenommen werden, sonst omme man zu einer Sanktionierung der Vorliebe mancher Aerzte, Menschen als Versuchskaninchen zu behandeln. Insbesondere wandte sich Abg. Dr. Moses (Soz.) gegen die Experimente am Menschen. Man rede fortwährend von Versuchskindern und Kontrollkindern, und erst in der letzten Zeit hätten Fälle leider das größte Aufsehen erregt, wo Versuche mit einem überaus gefähr⸗ lichen Heilmittel viele Todeserfolge gehabt hätten. Selbstverständ⸗ lich müßten Versuche veranstaltet werden, aber sie müßten mit der ärztlichen Ethik im Einklang stehen. Oberreichsanwalt i. R. Dr. Ebermayer machte sehr ausführliche Darlegungen zum § 263. Das Reichsgericht habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß zu Heilzwecken vorgenommene Eingriffe unter allen Um⸗ ständen, auch wenn sie kunstgerecht vorgenommen würden, eine rechtswidrige Körperverletzung seien, deren Rechtswidrigkeit lediglich durch Einwilligung des Kranken oder dessen gesetzlichen Vertreters beseitigt werden könnte. Dieser Auffassung entgegen habe man sich auf das Berufsrecht der Aerzte berufen. enn man die Einwilligung in jedem Falle verlangte, würde das zu unmöglichen Konsequenzen führen. Der Entwurf denke nicht daran, den § 263 auf Aerzte zu beschränken. Man nehme als Maßstab die Uebung des gewissen 8 Arztes oder die Regeln der ärztlichen Kunst und Wissenschaft an. Wenn der Arzt ge⸗ vorgehe und auf Grund der Diagnose dazu komme, eine Operation vorzunehmen, und es stelle sich heraus, daß die Operation unnötig gewesen sei, dann sei nicht einzusehen, warum der Arzt bestraft werden Sei der Irrtum des Arztes fahr⸗ lässig, dann werde der Arzt wegen fahrlässiger 1“ bestraft werden. Die Kommunisten wünschten, daß auch aus⸗ drücklich die Heilkundigen in den Schutz des § 263 einbezogen würden. Schließlich wurde der Paragraph nach einem Antrag des Abg. Dr. Moses (Soz.) in folgender Haühaes angenommen: „Eingriffe und Behandlungen, die lediglich zu Heilzwecken oder zur Verhütung von Krankheiten oder Gebrechen erfolgen, und der Uebung eines gewissenhaften Arztes entsprechen, sind keine Körperverletzungen im Sinne des Gesetzes.“ Der Abschnitt „Körperverletzung“ wird am 28. Januar zu Ende beraten werden. Der Reichstagsausschuß für Kriegsbeschädigtenfragen be⸗ schäftigte sich am 27. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. D. Mumm (Christl.⸗Soz.) zunächst mit der Herabsetzung der Zahl der Haupt⸗ versorgungs⸗ und Versorgungsämter. Die Zahl der Versorgungs⸗ ämter, die ursprünglich 300 betragen hat, ist inzwischen bereits auf 100 heruntergesetzt worden und soll jetzt um weitere 23 herabgemindert werden. Der badische Bevollmächtigte beim Reichsrat, Ministe⸗ rialdirektor Dr. Fe⸗ ch, setzte sich dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge entschieden für die Beibehaltung des Haunptversorgungsamtes Karlsruhe ein. Auf Antrag des Abg. Dr. Krone (Zentr.) wurde mit Mehrheit beschlossen, der Regierung zur Erwägung zu geben, sowohl das Farwerssegungs⸗ amt in Karlsruhe als auch das in Stuttgart bestehen zu lassen. Von verschiedenen Seiten wurde auch die bevorstehende Beseiti⸗

Verkehrswesen.

Ueberseepost. Vom Monat nach den Vereinigten

Februar

Deutsche Staaten un

werden zur Briefbeförderun den Durchgangsländern au

beit nach, Neom Nork bieten Nam glei 824 net ab were die deutschen Posgon nach den VereirliheBeaichune Were v in Cherbourg anlegenden englischen Schiffen in diesem Hafen ze Die letzten Anschlüsse nach Le Havre und Cherboun ieten die Züge D 24 Berlin —Köln Jeumont, ab Berlin, 20

Schee

L. Bahnhof 9.44 und D 148 Frankfurt (Main) Saarbrücen a

Frankfurt (Main) 17.37.

Postkarten nach dem Ausland. Der Wert, der ah den Postkarten des innerdeutschen Verkehrs eingedruckten 8⸗Rif Wertzeichen beträgt seit dem 15. Januar nur noch 6 Rpf. W. solche Postkarten, auch mit Antwortkarte, nach dem Auslan abgesehen nach Freie Stadt Danzig, Litauen und Memelgebie Luxemburg und Desterreich versandt werden, sind auf der Pof karte und g. F. auch auf dem Antwortteil Freimarken im Gesam wert von 9 Rpf., jedoch im Verkehr mit der Tschechoslowakei Ungarn 4 Rpf. nachzukleben. Die Aufgabepostanstalten sind gewiesen, unzureichend freigemachte Postkarten dieser Art an Absender, wenn dieser bekannt ist, zur richtigen Freimachm ““ Ist die Rückgabe nicht möglich, so werden die Pet karten mit Nachgebühren belegt.

Nr. 4 des „Ministerial⸗Blatts für die Prel hi gche innere Verwaltung“ vom 27. Januar 1932 olgenden e Allgem. Verwalt. RdErl. 22. 1. 32, Mo baeen zur . des Arbeitsmarkts und Kürzung d. Löh f. d. unter den PLT. fallenden Lohnempfänger. Kommun! verbände. RdErl. 28. 12. 31, Veranlagung d. Gewerbesten nach dem Gewerbekapital f. 1931. RdErl. 19. 1. 32, Aufnahgh v. Anleihen u. Darlehen durch Gemeinden usw. RdErl. 20.

Durchführung versorgungsrechtl. Vorschriften. RdErl. 20.

Steuerverteilungen f. 1931. RdErl. 22. 1. 32, Kürzung d. 8 üge d. Gemeindebeamten auf Grund des Kap. II Vierter Teit Pg Spar⸗VO. RdErl. 22. 1. 32, Anstellungsgrundsätze.

meindebestand⸗ u. Ortsnamen⸗Aenderungen. Polizeir

waltung. RdErl. 7. 1. 32, Waffenerwerb durch Inhabe

Jahresjagdscheinen. GV. 11. 1. 32, Bestellung z. Hilfsbeam d. Staatsanwaltschaft. RdErl. 16. 1. 32, Lastwagenfahrten’ . 4 der Ersten Not⸗VO. v. 28. 3. 1931. RdErl. 21, 1. 392,1 örderung v. Angehörigen polit. Organisationen mit Kraftwab RdErl. 23. 1. 32, Schmalfilmvorführungen. RdErl. 22, 1. Auslegung d. Uniformverbots. Ungültigkeitserklärung e. P. Zeugnisses f. vvh RdErl, 18. 1. 82, Lehrga⸗ an den Landj.⸗Schulen im Rechnungsjahr 1932. Ne 22. 1. 32, Vorschläge z. 18. FeteShneü g. Re 20. 1. 32, S⸗Munition f. Landj.⸗Beamte. RdErl. 19. 1, Polizeisanitätsdienst. RdErl. 18. 1. 32, Lehrgänge an d. 8 u. Abrichteanstalt f. Pol.⸗Hunde in Grünheide. Verke wesen. Bek. 11. 1. 32 über EEE1““ Räig amtl. Teil. Vorträge d. Vereinigung f. äaatswissenschaf Fortbildung. Neuerscheinungen. Zu beziehen 1e alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Man traße 44. Hiertelsahrlich 1,80 RM für Ausgabe A (zweiseitig ruckt) und 2,40 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

2*

Handel und Gewerbe. Berlin, den 28. Januar 1932.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun „W. T. B.“ am 28. Januar auf 70,25 (am 27. Januar 70,

für 100 kg.

g glä! die Mittwochs nach Le Havre ab fahrenden französischen Dampfer der Compagnie Générale Trans atlantique benutzt, sofern sie die günstigste Beförderungsgelegen

Telegraphische Auszahl

ung.

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Buenos⸗Aires. rahch . . .

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1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 5

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100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 Pengö 100 Gulden 100 Fmk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.

100 Escudos 100 Kr. 100 Frs. 100

100 isl. Kr. 100 Lats 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten

100 Kr.

100 estn. Kr. 100 Schilling

28. Geld 1,043 3,646

1,528 14,91 14,56

4,209

0,257

1,748

169,58 5,395

58,71 2,517 56,94 82,02 6,354 21,08 7,463 41,98 80,12

13 24 78,92 16,57 12,465

65,43 80,92 82,07 3,057 35,36

81,37

111,39 49 95

Januar Brief

1,047 3,654

1,532 14,95 14 60

4,217

0,259

1,752

169,92 5,405

58,83 2,523 57,06 82,18 6,366 21,12 7.477 42,06 80,28

13,26 79,08 16,61 12.485

65,57 81,08 82,23 3,063 35,44

81,53

111,61 50,05

Geld

1,043 3,646

1,528 14,86 14,51

4,209

0,254

1,748

169,58 5,395

58,69 2,517 56,94 82,07 6.354 21,08 7,463 41,98 79,97

13,24 78,82 16,57 12,465

65,43 80,92 82,10 3,057 35,36

81,12

111,39 49.95

27. Januar

Brief 1,047 3,654

1,532 14,90 14,55

4,217

0,256

1,752

169,92 5,405

58,81 2,523 57,06 82,23 6,366 21,12 7,477 42 06 80,13

13,26 78,98 16,61 12,485

65,57 81.08 82,26 3,063 35,44

81,28

111,61 50,05

Warschau. Kattowitz

2 Posen

100 100

100 Zl. J. J.

47.15 47,15 47,15

Ausländische Geldsorten und

7735 47,35 47,35

47,15 47,15 47,15

Bankno

47,35 47,35

47,35

ten.

Sobereigus ..

20 Fres.⸗Stücke

Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll.

Argentinische

Brasilianische.

Canadische. 8

Englische: große 1Lu. darunter

Türkische... Lürtische. .

Bulgarische.. Dänische Danziger.. Estnische... Finnischey... Französische.. Holländische.. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische.. Litauische.. Norwegische .. Desterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische:

1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer: gr. 100 Fi L.- Spani e 8₰ Tschecho⸗low. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar.

100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Lats

100 Litas 100 Kr. 100 Schilling 100 Schilling

100 Lei

100 Lei

100 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 K 100 K

Ungarische

100 Pengö

28. Januar

Geld

20,38

16,16 4,185

4,20 4,20 1,015 0,235 3,62 14,52 14,52 1,86

20,20

7994 81,84

111,08

6,28 16,53

169 21

21,03 21,03 7,43

41,72 7874

2,44 81,19 81.89 81,89 35 23

12,41 12,41

Brie

20,46

16,22 4,205

4,22 4,22 1.035 0,255 3,64 14,58 14,58

1,88 20,79

80,26 82,16 111,52 6,32 16,59 169,89 21,11 21,11 7,47

41,88 79,06

8 2,51 2 46 81,51 82,21 82,21 35,37

12,47 12,47

Geld

20,38

16,16 4,185

4,20 4,20 1,015 0,235 3,62 14.47 14,47 1,86

20,55

79,79 81,89 111,08 6,28 16,53 169,21 21,03 21,03 7,43

27. Januar

Brief

20,46

16,22 4,205

4,22 422 1,035 0,255 3,64

14,53

14,53

1,88 98,7F

80,11 82,21 111,52 6,32 16,59 169,89 21, 11 21,11 7,47

41,88

Polnische

100 Zl.

*) nur abgestempelte Stücke.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im üuhrrevier: Am 27. Januar 1932: Gestellt 14 379 Wagen.

Berlin, 27.

mittel. (Ein

handels für 100 Kilo frei Aotiert durch öffentlich ange

Januar. kauf

Industrie- und Handelskammer

mebl 0— 70 % 32,00 bis Hartgrieß 44 00 bis 45,00

45 00 vLin mehl, 8

Su

290,00 bis 236 00 ),00 Pfeff

210,00 ℳ, Pfeffer,

große,

ℳ. Zimt eer, schwarz,

8 in Berlin. verstengrauven, grob 34,00 bis 35,00 35,00 bis 40,00

8b an. extra choice 96,00 bis Staumen 40,50 in Originalkistenvackungen 60 00 bis 62,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Kisten 112,00 bis 118,00 ℳ, Korinthen Folce, Amalias 92,00 bis 96,00 ℳ, llen 214.00 bis 224,00 M

b Lampong, weiß, Muntok, ausgewogen 226,00 bis 250,00 ℳ,

1 46,975 47,375 46,975

Preisnotierungen für Nahrungs⸗ spreise des Lebensmitteleinzel⸗ Haus Berlin in Originalpackungen.) stellte beeidete Sachverständige der 8 5 in Reichsmark: 2 engraupen, mittel 3 Gerstengrütze 30,00 bis 31,00 9. H 5 00 bis 36 00 ℳ, Hafergrütze, gesottene 38,00 bis 40.,00 ℳ, Roggen⸗ 33 00 ℳ, Weizengrieß 41,00 bis 42,00 ℳ, Parte - ℳ, Weizenmehl 000 31,00 bis 38,00 ℳ, Weizenauszuamehl in 100 kg. Säcken br.⸗f.⸗n. 37,50 bis 42,50 ℳ, Seenzenauszugmebl, feinste Marken, alle Packungen 42,50 bis 52,00 ℳ, Sveiseerbsen, Viktoria, gelbe 32,00 bis 36,00, Speiseerbsen, Viktoria hefen, aelbe 36,00 bis 39,00 ℳ, Bohnen, weiße mittel 22,00 bis 8100 ℳ, Langbohnen, ausl. 28,00 bis 29,00 ℳ, Linsen. ernte 34 00 bis 37,00 ℳ, Linsen.

. ℳ, Siam Patna⸗Reis, a⸗Tafekreis, glasiert 46 00 bis 61,00 108,00 Amerik.

aferflocken

d kleine, letzter mittel, letzter Ernte 37.00 bis —1 „letzter Ernte 45,00 bis 74,00 ℳ, Kartoffel⸗ R luperior 32,00 bis 33,00 ℳ, Bruchreis 18,00 bis 21,00 ℳ, alangoon⸗Reis, unglasiert 22 00 bis 23,00 sasiert 34,00 bis 40,00 Jav wmgäpfel, amerikan.

Robkaffee Santos Suvperior bis Extra Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 370,00 bis 480,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 400,00 bis 436 00 ℳ, Röstkaffer, Zentralamerikaner aller Art 480,00 bis 620,00 ℳ, Röst. roggen. glasiert, in Säcken 34,00 bis 35,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 34 00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 45,00 bis 50,00 ℳ, Kakao, stark entölt 164,00 bis 220,00 ℳ, Kakao. leicht entölt 230,00 bis 270,00 ℳ, Tee, chines. 650,00 bis 750,00 ℳ, Tee, indisch 840,00 bis 1090,00 ℳ. Zucker, Melis 67 50 bis 68 50 ℳ, Zucker, Raffinade 69,00 bis 70 50 ℳ, Zucker, Würtel 74,00 bis 80 00 ℳ, Kunsthonig in ¼ kg-Packungen 72 00 bis 74,00 Zucker⸗ hell, in Eimern 80,00 bis 102,00 ℳ, Speisesirup, dunkel, in ,2* 70,00 bis 82 00 ℳ, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von * *. 70 00 bis 77,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 5 00 bis 89 00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 kg 116,00 bis 128 00 ℳ, Pflaumenmus, in Eimern von 8 und 15 kg 68,00 bis 73,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 6,70 bis 7,50 ℳ, Steinfalz in bis 12 60 ℳ, Siedesalz in Säcken 9 68 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 10,80 bis 14,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 99,00 bis 103 00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 99,00 bis 103,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 83.00 bis 86 00 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 83,00 bis 86,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 106,00 bis 116,00 ℳ, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste 86,00 bis 87,00 ℳ, Corned Beef 48/1 lbs. per Kiste 45,00 bis 47,00 ℳ, Margarine, Handelsware, in Kübeln, I 120,00 bis 124 00 ℳ, II 102,00 bis 114.00 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, I 140,00 bis —,— II 126,00 bis 130,00 ℳ, Molkereibutter Ia in Tonnen 242,00 bis 250,00 ℳ, Molkereibutter Ia gepackt 254,00 bis 262,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Tonnen 228,00 bis 236,00 ℳ, Molkereibutter I1a ge⸗ packt 240,00 bis 248,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 250,00 bis 260,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, gepackt 262,00 bis 272,00 ℳ, Speck, inl., ger., 140,00 bis 160,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 74,00 bis 84,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 142,00 bis 152,00 ℳ, echter Gouda 40 % 136,00 bis 152,00 ℳ, echter Edamer 40 % 136,00 bis 152,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 280,00 bis 316,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 96,00 bis 8. 4 kr-— Kiste 19.75 bis 21,00 ℳ, „Kon mi er Ki iseð

ausgewogen 60,00 bis 90,00 75. 1.X“

Prime 306,00 bis 330,00 ℳ,.

Notierungen für Speisekartoffeln in Berlin Die von der Industrie⸗ und zu Berlin eingesetzte Notierungskommission, für Speisekartoffeln stellte am 27. Januar 1932 folgende Sppeisekartoffelpreise fest: Großhandelspreise frei Verkaufsstelle des Kleinhandels: Für den Zentner bei Abgabe ohne Ausweis bzw. bei Abgabe an Erwerbslose mit Ausweis (in Klammern Kleinhandelspreise für Abgabe an Erwerbslose mit Aus⸗

141), Odel e aue 3, zw. 2, 114), rote 2, zw. 2,6 (286). weiße 2,55 bzw. 2,40 (2,62). .

Speisefette. Bericht der Firma Gust. Schultze & Sohn, Berlin, vom TN. Januar 1932. Butter: Der Buttermarkt verlief in dieser Woche bisher ruhig. Nach den umfangreichen Käufen in der vergangenen Woche ist im Großhandel wenig Nachfrage. Der Einzelhandel, der seine Preise fast noch unverändert gelassen hat, klagt über einen sehr schlechten Absatz, da derselbe durch den Ultimo in diesem Monat besonders ungünstig beeinflußt wird. Die Zufuhren deutscher Butter sind nicht mehr ganz so groß wie in den Vorwochen; insbesondere sind die Anlieferungen aus der Mark Brandenburg zu⸗ rückgegangen. Auslandsbutter war reichlich angeboten, andererseits hat Dänemark infolge der Vorkäufe Deutschlands in der vergangenen Woche restlos ausverkauft und England in dieser Woche besser beordert. Holländische Butter kommt z. Zt. auf Kontingent zum alten Zollsatz nicht herein. Infolgedessen greift Westdeutschland, das vorzugsweise holländische Butter importierte, auf dänische Butter zurück und tragen diese Käufe zu einer Stützung der dänischen Preise bet. Die Berktmer 3 bolteh gestern unverändert. Die Ver⸗ kaufspreise des Großhandels sind heute (in 1⸗Zentner⸗Tonnen pro 100 Pfund): Inlandsbutter I. Qualität 121 bis 125 RM, II. Qualität 114 bis 118 RM. Auslandsbutter, dänische 125 bis 128 R., kleinere Packungen entsprechender Aufschlag. Margarine: In Margarine werden vorzugsweise die hilligsten Marken verlangt. Die Preise für die billigste Qualität sind mit Montag dieser Woche von der Margarineverfaufsunion nochmals um 4 ermäßigt worden. Bericht der Firma Gebr. Gauje, Berlin, vom 27. Januar 1932. Schmalz: Die amerikanischen Fettwarenmärkte verkehrten in matter Haltung bei nachgebenden Preisen. Die Konsumnachfrage war etwas besser. Die heutigen Notierungen sind: Prima Westernschmalz 39,00 ℳ, amerikanisches Purelard 41,00 bis 42,00 ℳ, Berliner Braten⸗ schmalz 47,00 ℳ, deutsches Schweineschmalz 55,00 ℳ, Liesenschmalz 52,00 ℳ.

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.

8 Devisen.

Danzig, 27. Januar. (W. T. B.) (Alles in Danzi

Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Blotvl 57,50 G., 5762 F1 100 Deutsche Reichsmark —,— G., —,— B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., B. Schecks: London G., —,— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,48 G., 57,60 B. Telegraphische: London 17,76 G., 17,80 B., Paris 20,20 G., 20,24 F.* New York 5,12,99 G., 5,14,01 B., Berlin

7 7

Wien. 27. Januar. (W. T. B.) Amsterdam 285,40, Berlin 168,25, Budapest 124.29 ½, Kopenhagen 134,25, London 118 Flen York 709,20, Paris 27,92, Prag 21,01 ½, Zürich 138,40, Marknoten 167,85, Lirenoten 36,06, Jugoslawische Noten 12,54, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,99 ½8, Polnische Noten 79,30, Dollarnoten 707,75, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 135,20, Belgrad 12,516. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

ag, 27. Januar. (W. T. B.) Amsterdam 13,60 ¼, Berlin ürich 659 ½, Oslo 631,50, Kopenhagen 69 608 London 16,82 ½, Madrid 285,00, Mailand 169,87 ½, New York 33,76 ⅜, Paris 132,97 ½, Stockholm 652,50, Wien —,—, Martnoten 800,00, r Noten 378,00, Belgrad 59,72 ½ Danzig 665,00.

Budapest, 27. Januar. (W. T. B.) Alles i ö. Wien 80,454, Berlin 135,90, Zürich 111,10, Belgrab 1016 Jeng5

London, 28. Januar. (W. T. B.) New Yort 3465 ⁄,

TY 802,00,

Paris 88,06, Amsterdam 860,00, Brüssel 24,82 ½, Jtalien 69,12 heta 14866,asch F17e Spanien 11 89. Lissabon 109 87, en 18,18, Wien 2 tanbul 710 B., W. 31,00, Buenos Aires 40,00, Rio de Janeiro 425,00. 8 (Schlußkurfe, amtlich.)

Paris, 27. Januar. (W. T. B.) Deurichland —,—, London 87,85, New York 25,39 ½ Belgien 354,25, Spanien 211,75 Italien 127,15, Schweiz 495.50 Kovpen⸗ hagen —.—, Holland 1022,50, Oslo —,—, Stockholm 493,00, Prag Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—.

aris, 27. Januar. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.) Deutschland —,—, Bukarest Pra 75,46.- Kei. * Amerika 25,39 ½. England 87,87 ½. Belgien —,—, Holland 102,75, Italien 127,00, Schwerz 495,50, Spanien 212,50,

—,—

Mandeln, füße, courante, in Mandeln, bittere, courante, in Ballen (Kassia ganz) ausgewogen 220,00 bis

ausgewogen 200 00 bis

—,—, Buenos Aires

Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—,

Belgrad —,—.

Amsterdam, 27. Januar. (W. T. B.) (Amtlich.) Berli 58,37 ½, London 8.60, New York 248 ⅞, Paxis 3bentlich , Ferzin Schweiz 48,45 IJtalien 12,45, Madrid 20,,0, Sslo 46,79, Kopen⸗ agen 47.30., Stockholm 48,10, Wien 35,25, Budapest —,— Prag

h 738,00, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest—. Yokohama

Zürich, 28. Januar. (W. T. B.) (Amtlich.) ris 20,18 London 17,75, New Dort 512,50, Brüssel 71,50, , 75,65, Madrid 42,75, Berlin 121,00, Wien —,—, Istanbul 245,00.

Kopenhagen, 27. Januäar. (W. T. B.) vLon 18,16, New York 526,50, Berlin 124,10, Paris 20,90), 1— 73,40, Zürich 103,00, Rom 26,50, Amsterdam 212,50, Stockholm 101,75, Oslo 98,85, Helsingfors 8,00, Prag 15,75, Wien —.

Stockholm, 27. Januar. (W. T. B.) London 17,92 n Berlin 122,50 nom., Paris 20,50 nom., Prüssel 72,50 nom.I Plätze 101,50 nom., Amfterdam 209,270 nom., Kopenhagen 99,00 nom., Oslo 97,75 nom., Washinagton 518,00 nom., Helsingfors 7,85 nom., Rom 26,25 nom., Prag 15,75 nom., Wien —,—.

Oslo, 27. Januar. (W. T. B.) London 18,35, Berlin 126,50, Paris 21,10, New York 533,00, Amsterdam 215,00, Zürich 104,50, Helsingfors 8,25, Antwerpen 74,50, Stockholm 103,00, Kopenhagen 101,50, Rom 27,25, Prag 16,25, Wien —,—.

Moskan, 27. Januar. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 670,73 G., 672,08 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 45,59 G., 45,69 B.

London, 27. Januar. Silber (Kasse) 19 ⅛,

Silber auf Lieferung 195⁄16.

Wertpapiere.

Wien, 27. Januar. (W. T. B.) Amtlich. (In Schillingen. Völkerbundsanleihe 100 Dollar⸗Stücke 121,00, do. 500 Dollar⸗ ban 120,00, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Rudolfsbahn 3,00, 4 % Vorarlberger Bahn —, 3 % Staatsbahn 90,50, Türkenlose 11,00, Wiener Bankverein 11,55, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 16,80, Dynamit A.⸗G. 538.00, A. E. G. Union 13,30, Brown Boveri 113,25, Siemens⸗Schuckert —,—, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 11,55, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) —,—, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen —,—, Rimamurany —,—, Stevr. Werke (Waffen) —,—, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. 70,00, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal —,—, Aprilrente —,—, Mairente —,—, Februarrente —,—, Silberrente —,—, Kronenrente —,—.

Amsterdam, ‚27. Januar. (W. T. B.) 7 % Deutsche Reichs⸗ anleihe 1949 (Dawes) 49 ⅞, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe ch Geung, 38 ½, 7 % Bremen 1935 37,00, 6 % Preuß. Obl. 1952 2,50, 7 % Dresden Obl. 1945 —,—, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 44 ⅛, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 30,00, 7 % Sächf. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 63,25, Amsterdamsche Bank 100,00, Deutsche Reichsbank —,—, 7 % Arbed 1951 88,00, 7 % A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —,—, 7 % R. Bosch Dollarobl. 1951 —,—, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 67,00 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 60,00, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 37 ⅜, 7 % Mitteld. Stahl⸗ werke Obl. m. Op. 1951 42,00, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 37,00, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 74,00, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 —,—, Norddeutsche Wollkämmerei —,—, Zertifikate J. G. Farben Aktien 82,25, 7 % Rhein.⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 56 00, 6 % Eschweiler Bergw. Obl. 1952 53,00, Kreuger u. Toll Winstd. Obl. 160,00, Kreuger u. Toll A. G. B. Ant. 128,00, Montecatini —,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930 77,00, Deutsche Bank Zert. —,—, Ford Akt. (Berl. Emission) —,—.

3

(W. T. B.)

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 27. Januar. (W. T. B.) Bei gutem Besuch wurde die erste diesjährige Kolonialwollauktionsserie fortgeietzt. Es kamen 10 710 Ballen zum Ang ot. Die Auswahl in Merinos war gut, in Croßbreds dagegen mäßig. Der Absatz gestaltete sich wieder recht lebhaft, besonders der heimische Handel und Deutschland bekundeten sehr rege Kauflust; innerbalb der Auktion wurden 8897 Ballen zugeschlagen. Austral⸗Merino⸗Wollen in sämtlichen markt⸗ ängigen Qualitäten waren gegen gestern unverändert bis 2 ½ vH eester. Feine, mittlere und grobe Neuseeland⸗Croßbreds konnten ihren Preisstand gut behaupten, ebenso mittlere und geringe Austral⸗ Secoureds. Beste Cap Snow Wbites erzielten sehr günstige Preite, seine und mittlrre Merino⸗Waschwollen waren gut behauptet. Bei mittleren Neuseeland⸗Scoureds⸗Pieces und mittleren Schweißwollen aus Sydney wurden häufig Lose zurückgezogen infolge zu hober Limite.

Nr. 3 des „Reichsarbeitsblatts“ vom 25. Januar 1932 hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil:

I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Festsetzung des Lohnes bei landwirtschaftlichen Bodenverbesserungsarbeiten. Abdeckung der rückständigen Ge meindeanteile an der Krisenunterstützung. Kontrollmeldungen der Inhaber II. Arbeitsverfassung, Arbeitsvertrag, Arbeitsgerichtsbarkeit, Schlichtungs wesen. Bescheide, Urteile: 3. Ueberführung von Betriebsanlage aus dem einen Betrieb in einen anderen Betrieb desselben Unter nehmers. IV. Wohnungs⸗ und Siedlungswesen. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Zweite Verordnung zur Durchführung de Mietsenkung. Vom 5. Januar 1932. V. Versorgung und Für sorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Gehobene Fürsorge. Teil II. ichtamtlicher Teil: Handbuch der Reichsver eeenhee Statistik: Die Arbeitsmarktlage in der zweiten De eemberhälfte 1931: I. Ueberblick über die Gesamtlage. II. Di Arbeitsmarktlage in den wichtigsten Berufsgruppen.

III. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit unter den Gewerkschaftsmit gliedern. IV. Die Inanspruchnahme der Arbeitslosenversiche rung und der Krifenfürsorge. Abrechnung der Reichsanstalt für Monat November 1931. Die Entwicklung der Tariflöhne 1931 Hauptergebnisse der zweiten amtlichen Lohnerhebung im Holz⸗ ewerbe. Hauptergebnisse der amtlichen Lohnerhebung in der üß⸗, Back⸗ und Teigwarenindustrie. Uebersicht über die Ende September 1931 und Ende Dezember 1931 in Kraft gewesenen allgemein verbindlichen Tarifverträge. Sozialpolitische Zeit⸗ schriftenschau. Bücherbesprechungen und Bücheranzeigen. Teil IV. Amtliche Nachrichten für Reichsver⸗ sicherung. 1. Amtlicher Teil. A. Allgemeines. Verordnung zur vorstädtischen Kleinsiedlung und Bereitstellung von Klem⸗ gärten für Erwerbslose. Vom 23. Dezember 1931. Anrechnung von Versorgungsbezügen auf Bezüge aus der Invalidenversiche⸗ rung, der Angestelltenversicherung und der knappschaftlichen Pen⸗ E Besenn macgungen Rundschreiben an die Träger der Invaliden⸗, der Angestellten⸗ und der knappschaftlichen Versicherung vom 14. Januar 1932, betr. Zinsen für Beitragsrück⸗ stände. Bekanntmachung vom 8. Januar 1932, betreffend die Verzeichnisse der Berufsgenossenschaften und der Träger der In⸗ validenversicherung sowie der Oberversicherungsämter und Ver⸗ sicherungsämter. Andere Entscheidungen 4239. B. Kranken⸗ versicherung. Bekanntmachung, betreffend das Genfer Ueberein⸗ kommen über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Ge⸗ werbe und Handel und der Hausgehilfen. Vom 14. Dezember 1931. Bekanntmachung, betreffend das Genfer Uebereinkommen über die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirt⸗ schaft. Vom 14. Dezember 1931. Das neue Notrecht in der Krankenversicherung. Ausführungs⸗ und Ueberleitungsbestim⸗ mungen über das kassenärztliche Dienstverhältnis. Vom 30. De⸗ zember 1931. Verordnung über kassenärztliche Versorgung. Vom 14. Januar 1932. Verordnung über der Reichs⸗ eds eun, Dezember 1931. Bescheid des Reichsarbeitsministers vom 7. Januar 1932. Entscheidungen des Reichsversicherungsamts: Entscheidungen der Spruchsenate 4240 bis 4243. Entscheidungen der Beschlußsenate 4244 bis 4247.

schiedsamtsordnung. Vom 7.

7 8

Andere Entscheidungen 4248. C. Unfallversicherung. Be⸗