1932 / 31 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Feb 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage

zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 30 vom 5. Februar 1932. S. 4

Hannover. [95621] Ueber das Vermögen der Hanno⸗ verschen Maschinenban Aktien⸗Ge⸗ sellschaft vorm. Georg Egestorff (Hanomag) in Hannover⸗Linden wird heute, am 3. Februar 1932, mittags 12 Uhr, das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Justizrat Dr. Woltereck in Hannover, Georg⸗ straße 39, und der Kommerzienra: Frank aus Berlin, z. Zt. in Hannover, Hotel Ernst⸗August, werden zu Ver⸗ trauensmännern bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleie vor⸗ schlag am Donnerstag, den 3. März 1932, vorm. 9 ¼ Uhr. hierselbst am ö 1, Zimmer 46, Mittel⸗ geschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen und das Ergebnis etwaiger weiterer Ermittlungen lieat auf der Geschäftsstelle des Amts⸗ gerichts, Abteilung 62 a, zur Einscht der Beteiligten aus. 1“ Amtsgericht Hannover.

Herzberg, Harz. [95622]

Ueber das Vermögen des Nauf⸗ manns Augnst Knolle in Scharszfeld ist am 2. Februar 1932, 9 ¼ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Kaufmann Heinz Garke in Herzberg (Harz) ist zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 2. März 1932, 9 ¼ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Herzberg a. Harz, Zimmer Nr. 5, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und die Ergeb⸗ nisse der angestellten Ermittelungen liegen auf der Geschäftsstelle zur Ein⸗ sicht der Beteiligten aus. 8

Amtsgericht Herzberg (Harz), den 2. Februar 1932.

Hildesheim. [95623]

Ueber Vermögen der Firma J. C. Berking, Inhaber Joachim Dyes in Hildesheim ist heute, am 29. Ja⸗ nuar 1932 um 18,30 Uhr das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Georg Fiedler in Hildes⸗ F N; r Aee ö heim, Pieperstraße Nr. 52, ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf Sonnabend, den 27. Fe⸗ bruar 1932 um 9,30 Uhr vor dem Amtsgericht in Hildesheim, Godehards⸗ platz Nr. 4, Zimmer Nr. 47, an⸗ beraumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 40, zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.

Hildesheim, den 29. Januar 1932. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts.

das

[95624] des Kanf⸗

Ibbenbüren.

Ueber das Vermögen 1 manns Heinrich Braunschweig in Recke ist heute um 11 ½ Uhr das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Ver⸗ trauensperson ist der vereidigte Bücher⸗ revisor Wilh. Kayser in Ibbenbüren bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 18. Februar 1932, 10 Uhr, Zimmer Nr. 3, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen ist in der Ge⸗ schäftsstelle, Zimmer Nr. 12. des Amts⸗ gerichts zur Einsicht niedergelegt.

Ibbenbüren, den 2. Februar 1932. Die Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts.

Jever. [95625] Durch Beschluß des Landgerichts Oldenburg vom 28. 1.1932 ist über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Ludwig Mendelsohn in Jever das Ver⸗ gleichsverfahren zum Zwecke der Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Nach⸗ laßverwalter ist Rechtsanwalt Christians in Jever. Vergleichstermin: 29. Fe⸗ bruar 1932, 10 ½ Uhr. Jever, 30. Januar 1932. . Amtsgericht Jever.

des

““

EKiel. Vergleichsverfahren. 7(95626] Ueber das Vermögen des Kauf⸗ manns Uwe Wolter, Inhabers der unter gleichlautender eingetr. Firma in Kiel⸗Ellerbek. Schönberger Straße 153, betriebenen Mannfakturwaren⸗Geschäfts, wird heute, am 2. Februar 1932 um 13 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauensperson wird der Rechts⸗ anwalt Gottschewsky in Kiel, Holsten⸗ brücke 6, bestellt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 22. Februar 1932, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗ gericht, Ringstraße 19 (Nebengerichts⸗ gebäude), Zimmer 12, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen liegen in der Geschäftsstelle des unterzeichneten Gerichts, Ringstraße 19, Zimmer 4, zur Einsicht der Beteiligten aus. 25a VN 43/31. Kiel, den 2. Februar 1932. Das Amtsgericht. Abt. Köln. Vergleichsverfahren. [95627] Ueber das Vermögen der Firma Wilhelm August Jahn, o. H.⸗G., Fabrik für Laden⸗, Schaufenster⸗ u. Büro⸗

einrichtungen in Köln, St. Agatha 24. und Inhaber: a) üh. Aug. eh „Köln, St. Agatha 24, b) Dr. Willi J. Jahn, Sesgg-diesz Refrather Weg 35/41, ist am 2. Fe⸗ bruar 1932, 10 Uhr, ein gerichtli 8 Vergleichsverfahren eröffnet worden. Vertrauensperson: Dipl.⸗Kaufmann J. H. Krumpe, Köln, Georgspla „18. Vergleichstermin am 2. März 1932, 11,30 Uhr, Justizgebäude am Reichenspergerplatz, Zimmer 223. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens, der am 30. 12. 1931 bei Gericht einging, nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der vom Gericht an⸗ gestellten Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des unterzeichneten Ge⸗ richts Per Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Köln, den 2. Februar 1932.

Ametsgericht, Abt. 78. Konstadt. 8 [95628]

Ueber das Vermögen der Firma Georg Hoppe Baugeschäft u. Sägewerk und seines Inhabers, Regierungsbau⸗ meisters a. D. Georg Hoppe, in Kon⸗ stadt ist am 29. Januar 1932, 18 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Bücherrevisor Her⸗ mann Lampertz in Kreuzburg, O. S. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag am 29. Februar 1932, 9 ½⅛ Uhr, vor dem untegeich neten Gericht. Der Antrag auf Eröff. nung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen ist in der Geschaftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 5, nieder⸗ gelegt. (2 V. N. 1/32.)

Leipzig. [95629] Die öffentliche Bekanntmachung vom 22. 1. 1932 wird dahin berichtigt, daß am 22. 1. 1932 das Vergleichs⸗ verfahren nicht über die Firma „Ed⸗ mund Ad. Möbius“, sondern über die Firma „Erdmann Ad. Möbius“ in Leipzig C 1, Sophienstraße 33, er⸗ öffnet worden ist. ““ Amtsgericht Leipzig,

den 29. Jannar 1932.

Neunuwied. [95630]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jean Roth in Rheinbrohl ist am 1. Februar 1932, 10 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Ver⸗ tranensperson ist Dr. C. S. Fuchs, Neuwied, Pfarrstr. 31. Termin zur Verhandlung über den eingereichten Vergleichsvorschlag am 27. Februar 1932, 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Hermannstraße 39, Zimmer 9. Der Eröffnungsbeschluß nebst Unterlagen liegt zur Einsicht der Beteiligten offen bei der Geschäfts⸗ stelle 6. Amtsgericht Neuwied.

Prforzheim. [95631]

Ueber das Vermögen des Robert Katz, Alleininhaber der Firma Robert Katz, Schirmfabrik in Pforzheim, Höll⸗ gasse 3, wurde auf den am 5. Januar 1932 eingegangenen Antrag heute, nachmittags 12,45 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Vertrauensperson ist: Treuhänder Arthur Braun in Pforz⸗ heim, Hohenstaufenstraße 28. Ver⸗ gleichstermin ist am Montag, den 29. Februar 1932, vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, II. Stock, Zimmer Nr. 109

Pforzheim, den 2. Februar 1922.

Amtsgericht. A I.

Pirna. [95632] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma K. A. Sei⸗ fert Aktiengesellschaft in Heidenau (Fabrik für Beleuchtungskörper und Petroleumgaskocher) wird heute, am 1. Februar 1932, nachmittags 4 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ öffnet. Vertrauensperson Treu⸗ händer Kurt Würzner in Weesenstein. Vergleichstermin am 1. März 1932, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Ein⸗ sicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Pirna. Rietberg. [95633] Bekanntmachung. . Ueber das Vermögen des Landwirts und Getreidehändlers Heinrich Eggen⸗ wirth in Neuenkirchen, Kreis Wieden⸗ brück, ist am 2. Februar 1932, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet worden, nachdem das am 9. Januar 1932 angeordnete Konkursverfahren durch Beschluß des Landgerichts in Bielefeld vom 16. Januar 1932 auf⸗ gehoben ist. Der Bankdirektor a. D. August Steudel in Paderborn ist zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläu⸗ bigerausschus ist bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag ist auf den 26. Februar 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 1, an⸗ beraumt. An den Schuldner ist ge⸗ mäß § 51 ff. der Vergleichsordnung ein allgemeines Beräußerungsverbot er⸗ lassen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen An⸗ lagen ist auf der Ges Fvn zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

mögen der Firma J. Vogel, Speyer

Vergleichsvorschlag

Amtsgericht Konstadt, 29. Januar 1932. Hugo T1ö1ö1ö.“ S ruar 1982. 997

Speyer. [95634]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Speyer vom 1. Februar 19232, nach⸗ mittags 5 Uhr, wurde über das Ver⸗

a. Rh., Feuerlöschgeräte und Arma⸗ turen⸗Fabrik, Gießereien, offene Han⸗ delsgesellschaft, persönlich haftende Ge⸗ sellschafter 1. Karl Vogel, Ingenieur, 2. Josef Vogel, Techniker, beide in Speyer, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, als Vertrauensperson Rechtsanwalt Dr. Weil in Speyer aufgestellt, zur Unter⸗ stützung und Ueberwachung der Ver⸗ trauensperson auf Antrag der Ver⸗ gleichsschuldnerin ein Gläubigerausschuß estellt und zu seinen Mitgliedern er⸗ nannt: 1. Bantddirektor Eisele in Speyer, 2. Gewerberat Bögler in Speyer, 3. Prokurist Lang in Speyer, 4. Prokurist Klingel in Frankenthal. Termin zur Verhandlung über den ist bestimmt auf Freitag, den 26. Februar 1932, vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 5 hiesigen Amtsgerichts. Zu diesem Ter⸗ min werden die Inhaber der Ver⸗ gleichsschuldnerin, die Vertrauens⸗ person, die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses und die beteiligten Gläu⸗ biger geladen. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Speyer, den 2. Februar 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Stade. [95635] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Lipke in Stade wird heute, am Uhr, das Ver⸗ leichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da der Kaufmann Lipke die Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens beantragt hat und die Er⸗ fordernisse aus den §§ 15, 16, 17, 18 der Vergleichsordnung erfüllt sind. Der beeidigte Bücherrevisor Pfeiffer in Stade wird zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 26. Februar 1932, 10 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind in der Geschäftsstelle, Zimmer 8, des Amtsgerichts zur Ein⸗ sicht niedergelegt. Amtsgericht Stade, 3. Februar 1932.

Zweibrücken. [95636] Das Amtsgericht Zweibrücken hat über das Vermögen des Uhrmacher⸗ meisters Felix Behrendt in Zweibrücken am 1. Februar 1932, nachm. 6 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses beschlossen. Als Vertrauensperson ist Rechtsanwalt Richard Rau in Zweibrücken bestellt. Vergleichstermin ist auf Dienstag, den 23. Februar 1932, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 19 des Justizgebäudes, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst den Anlagen und weiteren Erhebungen ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 4, nieder⸗

gelegt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Altonna, Eibe. [95637] Das über das Vermögen des Kauf⸗ manns Leo Cohn, zugleich als Inhabers der Firma „Elko“ Leo Cohn, das Mode⸗ haus für Herrenartikel, Altona, Große Bergstraße 132, eröffnete Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses wird nach gerichtlicher Bestäti⸗ gung des Vergleichs hiermit aufgehoben. Altona, den 25. Januar 1932. Amtsgericht, Vergleichsgericht.

Berlin. [95638] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen: 1. der offenen Handels⸗ gesellschaft in Firma Kallmann und Rosenbaum, Berlin SW 19, Leipziger Straße 58, Großhandel in Woll⸗ und Baumwollwaren, 2. deren Inhaber Kaufmann Max Kallmann, Berlin W 10, Viktoriastr. 10, und Kaufmann Paul Rosenbaum, Berlin⸗Wilmersdorf, Jenaer Str. 3, ist am 1. Februar 1932 nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben worden. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 84.

Berlin. [95639] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Georg Haertel Komm. Ges., Berlin NW 6, Albrechtstraße 24, Handel mit chirurgischen Instrumenten, ist am 1. Februar 1932 nach Bestäti⸗ gung des Vergleichs aufgehoben worden. Geschäftsstelle des Amtsgevrichts Berlin⸗Mitte. Abt. 154. Bremen. [95640] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Johann Friedrich August Haesloop, Bremen, ist am 18. Januar 1932 nach rechtskräftiger Bestätigung eines Vergleichs auf⸗ gehoben worden. Bremen, den 26. Januar 1932.

dung des Konkuxses über das Vermögen des Elektrotechnikers

Bremerhaven. 1[95641] Vergleichsverfahren. Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗

Louis Campen, Inhabers eines technischen Büros in Bremerhaven, Marktstraße Nr. 18, ist durch Beschluß des Amtsgerichts Bremerhaven vom 27. Januar 1932 aufgehoben, da der Vergleich ange⸗ nommen und bestätigt ist.

Bremerhaven, den 2. Februar 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Dessau. [95642] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Theodor Bauer, all. Inh. der Firma Theodor Bauer in Dessau, Blumenthalstraße Nr. 27, ist der in dem Vergleichstermin vom 22. Januar 1932 angenommene Vergleich bestätigt und das Verfahren aufgehoben.

8

Anhaltisches Amtsgericht. Düsseldorf. Das Vergleichsverfahren Vermögen des Fritz Kulmann, Inhaber einer Großhandlung in Installations⸗ und Dachdeckerartikeln in Düsseldorf, Helmholtzstraße 40, ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des in dem Ver⸗ gleichstermin vom 18. Januar 1932 angenommenen Vergleichs heute auf⸗

[95643] über das

Düsseldorf, den 28. Januar 19232. Das Amtsgericht. Abteilung 14 a.

Flensburg. [95644] Das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Frau Marie Hinrichsen, In⸗ haberin der Firma Jens Hinrichsen Ww. in Flensburg, ist aufgehoben, da ein Vergleich geschlossen und bestätigt ist. Flensburg, den 1. Februar 1932.

Güstrow. [95645] In dem Vergleichsverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Holzhändlers Emil Klasen sen. ist auf Antrag der Vertrauensperson gemäß §§ 50, 51 V.⸗O. an den Er d Kaufmann Emil Klasen jun. am 2. Fe⸗ bruar 1932, vorm. 12 Uhr, ein allge⸗ meines Veräußerungsverbot erlassen. Güstrow, den 2. Februar 1932.

Das Amtsgericht. Hamburg. [95646] Das über das Vermögen des Kauf⸗ manns Georg Mengers, wohnhaft Ham⸗ burg, Holstenwall 13, alleinigen In⸗ habers der Firma Falk & Mengers, Geschäftslokal Hamburg, Alter Stein⸗ weg 30 32, Geschäftszweig Damenkon⸗ fektion, eröffnete gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren ist nach gerichtlicher Bestäti⸗ gung des Vergleichs am 23. Januar 1932 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg. Hanau. Beschluß. 95647] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Jean Barthmann Großhandlung in Hanau ist infolge der Bestätigung des Vergleichs das Ver⸗ fahren aufgehoben. Hanau, den 30. Januar 1932. Das Amtsgericht. Abt. IV. Hildesheim. 1995648] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Hildesheimer Kekswerk Hermann Beste G. m. b. H. in Hildesheim ist infolge der Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Hildesheim, den 22. Januar 1932. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Kellinghusen. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Holstenische Mangel⸗Wringmaschinen⸗ und Baube⸗ schlag⸗Fabrik Schwerdtfeger & Stumme, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Kellinghusen, ist nach Bestätigung des Vergleichs am 29. Januar 1932 aufge⸗ hoben worden. Amtsgericht Kellinghusen

195649]

Landau, Pfalz. [95650] Das Amtsgericht Landau i. d. Pf. hat das auf Antrag des Kaufmanns Jo⸗ hannes Bär in Landau i. d. Pf., Allein⸗ inhabers der Firma „Johannes Bähr“, Landesproduktengroßhandlung in Lan⸗ dau i. d. Pf., zum Zwecke der Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren mit Beschluß vom 1. Februar 1932 infolge Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ludwigshafen, Rhein. 95651] Das Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh. hat durch Beschluß v. 2. Febr. 1932 das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Fa. Georg Kutterer & Söhne, off. H.⸗Ges., Bau⸗ u. Zimmergeschäft, Ludwigshafen a. Rh., Humboldtstr. 47, nach bestätigtem Vergleich aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Magdeburg. [9565²] Das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Kaufmannsfrau Henriette Abrahamsohn geb. Grünfeld in Mag⸗ deburg, Mozartstraße 4, in Firma Hein⸗

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Amtsgericht Rietberg i. W.

8

bestätigtem Vergleich Magdeburg, 29. 1. 1932. Amtsgericht. A.

Neustadt, Holstein.

Das Amtsgericht. Abt. VII. 1—

n des Schuldners

Vermögen des

40, und Petersstraße 13, ist na aufgehoben. 4

Neustadt, Coburg. [95653] Bekaunntmachung. Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Adolf Faber in Neustadt b. Coburg, Allein⸗ inhaber der Fabrikant Adolf Faber da⸗ selbst, Fabrik gekleideter Puppen und für Kartonnagen, wurde nach Bestäti⸗

gung des Vergleichs vom 1. Februar

1932 aufgehoben. 8 Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt b. Cbg.

[95654 Das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft

§. F. Meyer in Neustadt i. Holstern,

Installationsgeschäft und Maschinen⸗

Dessau, den 22. Januar 1932. sabrik, ist durch Beschluß des Amtz⸗ —— vom 1. Februar 1932 aufgeho⸗

in worden, da der Vergleich angenom⸗ men und bestätigt worden ist. Neustadt i. Holstein, 1. Febr. 1932. Das Amtsgericht. Nürnberg. [95655] Das Amtsgericht Nürnberg hat mit

Beschluß vom 1. Februar 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren

zur Abwendung

Konkurses über das Vermögen

gehoben worden. Friedrich Schmelz, Inhabers einer Holz⸗ drechslerei in Nürnberg, Albrecht⸗Dürer⸗

Straße 3, nach Bestätigung des ange⸗ nommenen Vergleichs aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Rüdesheim, Rhein. [95656 Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Wilhelm Thomas, Inh. Witwe Maria Thomas in Rüdesheim a. Rhein: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 27. Januar 1932 angenommene Vergleich wird hier⸗ durch bestätigt. 2. Iralge der Be⸗ stätigung des Vergleichs wird das Ver⸗ aufgehoben. sheim a. Rh., 30.

Amtsgericht.

22) 5—.

Januar 192

Schönau, Katzbach. [95657] In dem Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver mögen der Geschäftsinhaberin Gertrud Bendisch, Inhaberin der Firma Emma Schäfer in Schönau (Katzbach), ist der angenommene Vergleichsvorschlag vom 19. November 1931 im Vergleichstermin vom 30. Januar 1932 bestätigt und in⸗ folgedessen das Vergleichsverfahren auf⸗ gehoben worden.. 1. Amtsgericht Schönau (Katzbach),

den 30. Januar 1932. Thedinghausen. [95658] In Sachen betr. das Vergleichsver⸗ fahren über das Vermögen des In⸗ genieurs Carl Helmke in Thedinghausen ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 23. Januar 1932 das Verfahren auf gehoben. Thedinghausen, den 29. J

Amtsgericht.

Unruhstadt. 95659 Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Schuhmacher⸗ meisters Lorenz Sliwa in Bomst: Der in dem Vergleichstermin vom 20. Ja⸗ nuar 1932 angenommene Vergleich wird bestätigt. Das Vergleichsverfahren wird aufgehoben.

Unruhstadt, den 22. Januar 1932. Amtsgericht. Villingen, Baden. . 195660 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Jakob Merz, Oele und Fette in Villingen, Schw., wurde nach Bestätigung des Vergleichs vom 26. Ja⸗

nuar 1932 aufgehoben. Villingen, den 1. Februar 1932. Bad. Amtsgericht. I.

[95661] Wesermünde-Geestemünde. Das Vergleichsverfahren über das Kaufmanns Hermann Siegel in Wesermünde⸗Wulsdorf, Weser⸗ straße 80, alleinigen Inhabers der Firma 2 Siegel, Wesermünde⸗Wulsdorf, eserstraße 56, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 11. Januar 1932 aufgehoben. Amtsgericht Wesermünde⸗Geestemünde, den 1. Februar 1932. Würzburg. [95662 Das Amtsgericht Würzburg hat das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Josef Spiegel in Würzburg, Rotkreuzstraße 15, In⸗ habers der unter der nicht eingetragenen A. Ganzmann Nachf., dahier⸗ apuzinerstraße 21, betriebenen Vulka⸗ nisieranstalt, nach Bestätigung des ge⸗ schlossenen Vergleichs mit Beschluß vom 27. Januar 1932 aufgehoben. Würzburg, den 2. Februar 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Zehdenick. 1 Das Vergleichsverfahren über da Vermögen des Maurermeisters Gustah Burisch in Zehdenick ist nach Bestäti⸗

8 932 aufgehoben.

rich Casper in Magdeburg, Breite

Amtsgericht Zehdenick, 30. Januar 1982

8r, Der Regierungsrat Dr. Pietsch in Münsterberg ist zum

[95669

des Vergleichs vom 22. Januakt

Erscheint an jedem Wochentag abends. SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 ℛ¶h,

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*

111““ Se e;

2 82

r, abends.

Deutsches Reich.

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 8 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I.

11“

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

8

Das dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Stuttgart, William C. Vyse, namens des Reichs unter dem 13. Dezember 1930 erteilte Exequatur ist erloschen.

1u“ 8

1“ Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 8§1 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und fonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten

(RGBl. I S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 6. Februar 1932

für eine Unze Feingld... . = 119 sh 9

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 6. Fe⸗ bruar 1932 mit RM 14,53 umgerechnet für ein Gramm Feingold demnach.. in deutsche Währung umgerechnet.. Berlin, den 6. Februar 1932.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

M 86,9984, 72— pence 46,2006, . = RM 2,79706

Bekanntmachung. 1 „Die am 5. Februar 1932 ausgegebene Nummer 8 des eichsgesetzblatts, Teil I, enthält: die Verordnung über das Inkrafttreten von Vorschriften des usetsiene 9e eh8 vom 29. Januar 1932,

ie Bekanntmachung der neuen Fassung des Umsatzsteuergesetze

vom 30. Januar 1932, ““ 8 die Verordnung über Aenderung der Durchführungsbestim⸗ egen um es atstenergeset, vom 30. Januar 1932, die Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (Aus⸗ gleichsteuer), vom 30. Januar 1932,3 sat die Verordnung über die von der Umsatzsteuer auf das Ein⸗ bringen (Ausgleichsteuer) ausgenommenen Gegenstände (Frei⸗ liste 1), vom 2. Februar 1932, die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Sozial⸗

heeeceheags in der Vierten Notverordnung vom 30. Ja⸗ die Verördnung über die Invalidenversicherung in de 24 1 r 8

Ceffahrn 59s. 1. Februar 1932, 18 8 88 ie Verordnung über den Handel mi ’1

eG 1öng, 8. 1 He mit Papiertapeten, vom Faae ekaunt eeg über die Ausprägung von Reichskupfer⸗

ze im 4 znf 8 6 drna 1938, ennbetrag von 4 Reichspfennig, vom 1. Fe⸗ post Umfang 2 ½ Bogen. Verkaufspreis 0,45 RM. ostversendungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 5. Februar 1932. Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen. .Ministerium des Innern.

Der Regierungsrat Dr. Cremerius rat ernannt worden.

8

and in Borken ist zum

aandrat ernannt worden.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

näxst Haushaltsausschuß des Reichstags wurde am 5. d. M. in vertraulicher Sitzung eine vom Reichsministerium der Fmanzen dem Ausschuß vorgelegte Zusammenstellung der vom 5* K. ernommenen und noch sowie der erloschenen, 8 goch in der Abwicklung befindlichen Bürgschaften nach genbe ube vom 1. Oktober 1931 beraten. Es folgte eine ein⸗ m Fge ussprache über den Einspruch des Reichsrats gegen das

frierfleisch. Der Regierungsvertreter Ministerialrat Kürsch⸗ ner vom Reichsernährungsministerium erklärte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger hierzu folgendes: Deutschlands Viehbestand ist größer als im Jahre 1913. Die Auftriebe zu den großen Schlachtviehmärkten weisen besonders in der letzten Zeit eine ständige Zunahme auf. Der gesamte Anfall an Inlandsfleisch muß irgendwie im Inlande konsumiert werden. Daher ist der Fleischverbrauch trotz der Ver⸗ armung weiter Volksschichten nicht kleiner geworden. In den ersten 9 Monaten des vergangenen Jahres wurden 2,1 Millionen Schweine mehr geschlachtet als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Die Epportmöglichkeiten für Schlachtvieh und Fleisch sind infolge der ““ der Nachbarländer auf ein Minimum zurück⸗ gegangen. Jedes lebend oder geschlachtet Eingeghrt⸗ Schlachttier wirke heute kußerse ungünstig auf die Preisbildung ein. Der Einfuhrüberschuß für Rinder betrage trotz der Ausfuhr von 34 000 Stück plus 70,000 Rinder, der. Schweineeinfuhrüberschuß sei auf 50 000 Schweine zu schätzen, wiewohl 220 000 Schweine ausgeführt worden seien. Die Viehpreise sind seit Januar 1931 um nahezu 50 vH gesunken, infolgedessen müsse der Bauer zu Schleuderpreisen verkaufen. Die Frage, ob unter diesen Ver⸗ hältnissen die Selbstversorgung mit Fleisch aufrechterhalten werden könne, sei selbst bei größtem Optimismus zu verneinen. Anzeichen einer Einschränkung der Viehproduktion seien bei der Schweinehaltung schon vorhanden. Eine Verminderung der Produktion müsse unter allen Umständen im Interesse der Ver⸗ braucher vermieden werden. Die Wiedereinführung des Gefrier⸗ fleischkontingents würde auf dem Lande wie Sprengpulver wirken. Der Einspruch des Reichsrats treffe vollständig das Richtige. Abg. Lang (Bayr. Volksp.) führte aus: Es ist im gegenwärtigen höchst ungeeigneten Zeitpunkt ganz unverständlich, daß hier im Reichstag von der Einfuhr zollfreien Gefrierfleisches überhaupt gesprochen wird. Wir haben zu einer Zeit, wo die Preislage auf den Viehmärkten günstiger war, die zollfreie Einfuhr von Gefrier⸗ fleisch aufgehoben. Inzwischen haben sich aber die Preisverhält⸗ nisse weiter katastrophal verschlechtert. Die große Oeffentlichkeit ist doch unterrichtet über die ungeheure Notlage der Landwirt⸗ schaft und der Vieh⸗ und Milchwirtschaft im besonderen. Mit welchen durchschlagenden Motiven will man denn heute die Wiedereinführung von zollfreiem Gefrierfleisch begründen? Es wirkt wie eine Feuerbombe, die in ein schon brennendes Dorf geworfen wird. Hat man hier wirklich keine Ahnung von der verzweifelten Stimmung. und der katastrophalen Lage der Land⸗ wirtschaft? Seit mehr als einem halben Fachre haben wir Vieh⸗ preise, welche die Selbstkosten der Viehwirtschaft bei weitem nicht decken. Deshalb in diesem Zeitpunkt auch nur zu reden von der Einfuhr von zollfreiem Gefrierfleisch ist ein schwerer psycho⸗ logischer Fehler und für die Landwirtschaft geradezu un⸗ erträglich. Man vergesse nicht, daß hunderttausende von Landwirten, die gezwungen sind, einseitig Vieh⸗ und Milch⸗ wirtschaft zu treiben, heute vor dem Ruin stehen. Deshalb müssen wir darauf bestehen, daß es bei dem Einspruch des Reichs⸗ rats gegen die Einfuhr von Gefrierfleisch sein Bewenden hat. Abg. Hemeter (Landvolk) nahm gegen die Wiedereinfuhr von Gefrierfleisch Stellung und betonte dabei, daß die Gefrierfleisch⸗ einfuhr in der ersten Nachkriegszeit, 1919, erfolgt sei, als durch die ganzen wirtschaftlichen Verhältnisse während des Krieges der Viehbestand sowohl der Zahl wie der Güte nach sehr stark zurück⸗ gegangen war und die Fleischpreise damals verhältnismäßig hoch waren. Heute lägen die Verhältnisse umgekehrt. Wir hätten einen Viehbestand, der den des letzten Friedensjahres 1913 bei Schweinen und Rindern weit übersteige. Die Ställe unserer Bauern seien überfüllt mit Vieh; die Preise lägen heute weit unter den Erzeugungskosten. Besonders im letzten Jahr sei der Fleischverbrauch infolge der Arbeitslosigkeit um rund 25 vH zu⸗ Fückgegangen, so daß also heute der Bedarf im Uebermaß gedeckt sei. Die Gefrierfleischeinfuhr drücke auf den übrigen Viehmarkt, o daß sich die Verhältnisse in der Viehhaltung unbedingt weiter verschlechtern müßten. Werde dem Einspruch des Reichsrats nicht stattgegeben, wie es die Linke wünsche, so bestehe die große Gefahr, dns unsere Viehhaltung völlig zugrunde gerichtet werde und daß sich, wenn Deutschland aus irgendwelchen Gründen wieder auf ich selbst angewiesen sei, diese Zustände zum Schaden der Ver⸗ braucherschaft auswirken. Aus allen diesen Gründen bat der Redner dringend darum, dem Einspruch des Reichsrats stattzu⸗ geben. Abg. Fre 89 e (Wirtsch. P.) wies darauf hin, daß die Vor⸗ aussetzungen, unter denen der Antrag eingebracht worden sei, heute völlig überholt seien. Sowohl die Viehpreise wie auch das Ireisch. reisniveau 8 sehr stark heruntergegangen. Selbst bei einer Ein⸗ fuhr von zollfreiem Gefrierfleisch würde zuzüglich der für dieses sehr erheblichen Spesen, der Gefrierkosten üusw. der Preis nicht viel niedriger werden, wobei wir uns, volkswirtschaftlich be⸗ trachtet, auch nicht den Luxus gestatten könnten, angesichts der starken Eigenerzeugung erhebliche Devisen bereitzustellen. Der S des Abg. Rädel (Komm.), daß den Erwerbslosen die

öglichkeit genommen sei, Fleisch zu essen, sei nicht ganz richtig, denn durch die der Reichsregierung und durch den Dreißigpfennig⸗Gutschein wären die Verbraucher in die Lage versetzt, zur Zeit Bauchfleisch für 60 minus 30, also für 30 end Rindfleisch 182 55 60 minus 30, also für 25 30 Pfennige, zu erstehen. enn die gleannus ep rense noch weiter gesenkt werden sollten, so müßten allerdings die über⸗ steigerten Abgaben und Gebühren, insbesondere auf den Vieh⸗ und Schlachhöfen, wesentlich ermäßigt werden. An einem Sonder⸗ all erläuterte der Redner, daß beispielsweise von drei Kühen der eert einer Kuh schon durch die Abgaben usw. vollkommen auf⸗ gezehrt werde. Es wäre für den Preiskommissar sicher eine dankbare Aufgabe, einmal in das dunkle Reich der Gebühren⸗ erhöhungen, insbesondere auf den Vieh⸗ und Schlachthöfen, hinein⸗ ’Fv Die Landwirtschaft Sa allerdings insofern eine Umstellung vornehmen, daß sie die Kühe nicht bis zum letzten

cstag beschlossene Geset über die Einfuhr von Ge⸗

das sich nicht mehr zum Verkauf als Frischfleisch eigne; sie müsse vielmehr dazu übergehen, die Milchkühe in einem Alter fett zu machen, bei dem das Fleisch auch als Frischfleisch verwertet werden könne. Abg, Hörnle (Komm.) erklärte: Der Markt für zoll⸗ freies Gefrierfleisch steht in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Markt für Frischfleisch. Die Drosselung der Gefrier⸗ fleischeinfuhr hat die Preise auch nicht für einen Monat stabil emacht, einfach deshalb, weil die Volkskreise, die Gefrierfleisch zu aufen gezwungen waren, bei bestem Willen kein Gefrierfleisch erschwingen konnten. Und wenn man sagt, die Preise für Frisch⸗ fleisch stünden heute niedriger als damals die Gefrierfleischpreise, so ist dem zu entgegnen, daß ja das Einkommen der Arbeiter und vor allem der Arbeitslosen noch viel schneller gesunken ist. Das Hungerelend der Erwerbslosen⸗ und Sozialrentnermassen, der Kurzarbeiter usw. ist die Generalursache des Ruins der Bauern- wirtschaft. Die werktätigen Bauernmassen werden außerdem noch ruiniert durch die Futtermittel⸗ und Getreidepolitik des Reiches, die im Interesse einiger Junker die Produktionskosten des deut⸗ schen fleischproduzierenden Bauern erhöht hat. . ist der Erwerbslose keineswegs auf Gefrierfleisch erpicht. Eine aus⸗ reichende wirkliche Verbilligung von Frischfleisch ist ihm lieber. Die gegenwärtige Frischfleischverbilligung der Regierung ist aller⸗ dings ein Hohn auf die Not der Wohlfahrtsempfänger. In der Abstimmung wurde mit den Stimmen der Sozialdemo⸗ kraten und der Kommunisten, die infolge des Fernbleibens der Nationalsozialisten im Ausschuß die Mehrheit . der Ein⸗ spruch des Reichsrats abgelehnt. Im Plenum des Reichstags muß diese Ablehnung allerdings mit Zweidrittelmehrheit erfolgen, wenn das vom Reichstag beschlossene Gesetz aufrechterhalten werden soll. Angenommen wurde folgender sozialdemokratischer Gesetzentwurf über die Einfuhr von Gefrierfleisch: Artikel 1. Zur Versorgung der minderbemittelten Be⸗ völkerung mit billigem Fleisch wird mit Rückwirkung vom 1. März 1931 an jährlich ein Kontingent von 50 000 Tonnen Gefrierfleisch zollfrei zur Einfuhr zugelassen. Artikel 2. Der § 12 des Ge⸗ setzes, betreffend die Schlachtvieh⸗ und Flezschbeschau, vom 3. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. S. 547) in der Fassung des Gesetzes über Zolländerungen vom 15. April 1930 (Reichsgesetzbl. 1 S. 131) wird für das in Artikel 1 genannte Gefrierfleischkontingent aufgehoben. Artikel 3. Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt die Reichsregierung nach Anhorung eines Reichstagsaus⸗ schusses. In diese Bestimmungen sind besondere Sicherungen auf⸗ zunehmen, daß das Gefrierfleisch auf dem Wege vom Importeur zum Verbraucher nicht ungerechtfertigt verteuert wird. Die Durchführungsbestimmungen müssen daher eine planmäßige Be⸗ aufsichtigung und wirksame Kontrolle der Preisgestaltung sowohl beim Großhandel als auch im Kleinverkauf enthalten. Bei dem Transport von Gefrierfleisch nach Deutschland erhalten deutsche Schiffe den Vorzug. Dann vertagte sich der Ausschuß. .

In Ergänzung des Berichtes über die Sitzung des haltsausschusses am 3. d. M. wird mitgeteilt, daß bei der Be⸗ ratung verschiedener Fonds des Reichsernährungsministeriums ein Regierungsvertreter ausführlich die Organisation und das kaufmännische Vorgehen des Maismonopols erläuterte und den Inhalt des Maizena⸗Abkommens sowie Zweck und Durch⸗ führung der Föö vortrug. Besonders eingehend beschäftigte sich der ns hn mit den Schwierigkeiten, die sich bei⸗ der Durchführung der Geflügelmaisaktion ergeben haben. Der Regierungsvertreter führte aus, daß man dank einer sehr energischen und umfassenden eigenen Revisionstätigkeit der Reichs⸗ maisstelle für die Folgezeit mit der Beseitigung vorhandener Anstände weigehend rechnen könne. Sollte die Verordnung über die Standardisierung der Eier demnächst erscheinen, so werde man von etwaigen Möglichkeiten einer Umstellung der Geflügelmais⸗ aktion im Zusammenhang mit der Durchführung der Standardi⸗ sierung der Eier gern Gebrauch machen. Dem Abg. Schlack (Zentr.), der den Umfang des Apparates des Maismonopols und die nach seiner Ansicht zu hohen Maispreise bemängelte, erwiderte ein Regierungsvertreter, es sei das Bestreben aller beteiligten behördlichen Stellen des Reichs, Organisations⸗ und Verwaltungs⸗ ausgaben beim Maismonopol so billig wie möglich zu gestalten. Gerade die Geflügelmaisaktion verursache aber besonders hohe Ausgaben.

„— Der Rechtsausschuß des Reichstags setzte die Beratung über die von den Sozialdemokraten beantragte Reform des Aktienrechts am 2. d. M. fort. Abg. Schmid⸗Düsseldorf (D. Vp.) benutzte die Gelegenheit der Anwesenheit des Reichs⸗ bankenkommissars, um nach dessen Absichten für die Regelung der Ausübung des Stimmrechts auf Grund von Devpotaktien zu fragen. Reichsbankenkommissar Ernst erwiderte, dem Nach⸗ richtenbüro des Vereins deutscher zufolge, das Bankenkuvatorium wie er selbst habe sich in den vergangenen Monaten mehrfach mit dieser Frage eingehend befaßt, im Augen⸗ blick sei aber eine Regelung durch eine allgemeine Anordnung auf Grund der September⸗Notverordnung nicht beabsichtigt, man wolle abwarten, wie sich die vom Zentralverband des Deut⸗ Bank⸗ und Bankiergewerbes an seine Mitglieder gerichteten Empfehlungen in der Praxis auswirken werden. Die Er⸗ wägungen, die er mit dem Kuratorium gemeinsam gepflogen habe, Fng. nach zwei Richtungen, einmal nach der Richtung. daß der Bank in jedem einzelnen Falle von den Aktionäven, die bei ihr Aktien hinterlegt haben, eine besondere Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts gegeben werden sollte, und zum anderen dahin, daß die Bank, wenn sie auf ihre schriftliche Mitteilung von der bevorstehenden Generalversammlung an den Aktionär eine Ant⸗ wort erhalte, durch diese Nichtbeantwortung zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt sei. Beide Möglichkeiten 855 als wenig wünschenswerte Lösungen abgelehnt worden. r erste

ausnutze und sie dann als Abfallprodukt auf den Markt werfe,

nen lasse voraussehen, daß zu einem unendlich hohen Pro⸗ zentsatz die nken beine Antwort erhielten, was die Konsequenz