1932 / 36 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Feb 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 36 vom 12. Februar 1932. S. 4

vordnet hat, daß Kurzarbeiter, deren Einkünfte nach Abzug der

FPonelversicherunzsbeitrage und der Bürgersteuer unter den Unter⸗ aten für Wohlfahrtserwerbslose liegen, von der Bürger⸗ Stadtrat Gilsing sprach den drin⸗ enden Wunsch aus, daß von allen Länderregierungen die S. Uia nahme getroffen werde und die Reichsregierung auch aus ehaae⸗ auf diese notwendige Maßnahme zum Schutze der Be⸗ dürftigen, den Gemeinden die notwendigen Mittel baldigst zur Verfügung stellt, um die dringendsten Aufgaben, besonders auf dem Gebiete der Wohlfahrtsfürsorge, durchführen zu können.

Ferner stand der Gesetzentwurf gegen das Zugabe⸗ unwesen auf der Tagesordnung des Reichsrats.

Staatssekretär Weismann beantragte jedoch, diesen Gegen⸗ tand abzusetzen, weil sich in einem wichtigen Punkte bei der preu⸗ süae Staatsregierung und besonders bei den Provinzialver⸗ tretern noch Bedenken ergeben hätten.

Ein Vertreter des Reichsjustizministeriums widersprach der Vertagung. Er wies darauf hin, daß sämtliche Länder betont hätten, wenn etwas wirksames geschehen solle, dann müsse es sobald wie möglich geschehen. Von den verschiedensten Seiten sei in den letzten Monaten dem Reichsjustizministerium sogar der Wunsch nach Erlaß einer Notverordnung zugegangen. Der Reichsjustizminister stehe aber auf dem Standpunkt, daß diese Angelegenheit bei ihrer großen Strittigkeit und ihrer Eigenart zur Regelung durch Notverordnung wenig geeignet sei, und daß er alles daran setzen müßte, das Ziel auf dem Wege der ordentlichen Gesevgebung zu erreichen. Das sei aber nur möglich, wenn man das Gesetz dem demnächst zusammentretenden Reichstag sofort vorlegen könne. Ob das gelinge, stehe dahin, es müsse aber doch versucht werden. Die preußischen Bedenken richteten sich auch g gen einen verhältnismäßig untergeordneten Punkt, der übrigens mit großer Ausführlichkeit in der Ausschußberatung behandelt worden sei.

Staatssekretär Weißmann verwies jedoch darauf, daß es immer üblich gewesen sei, wenn die Regierung eines großen Landes, diesmal sogar des größten Landes, die Vertagung bean⸗ tragt, diesem Antrage stattzugeben. Der Reichsrat könne trotzdem das Gesetz in der nächsten Woche verabschieden, so daß es no rechtzeitig an den Reichstag gelange. An die Verabschiedung noc den Reichstag schon in seiner nächsten Sitzungsperiode glaube allerdings jedoch wohl niemand.

Graf Behr (Pommern) erklärte, in letzter Minute sei noch ein großes Gutachten des Reichsaufsichtsamts für Privatversiche⸗ rung gekommen. Man könne den Provinzialvertretern nicht zu⸗ 8 Stellung zu nehmen, ehe sie dieses Gutachten gelesen

Mit großer Mehrheit wurde dann die Vertagung der Angelegenheit auf die nächste Woche beschlossen.

Die Reichsregierung hat den Wunsch, daß zugleich mit den internationalen Abkommen über die Vereinheit⸗ lichung des Wechselrechts auch die entsprechenden Aenderungen des innerdeutschen Wechselrechts in Kraft treten, wie sie mit Oesterreich und der Schweiz gemeinsam aus⸗ gearbeitet worden sind. Obwohl die Abkommen noch nicht ratifiziert sind, hat die Regierung deshalb dem Reichsrat schon jetzt den Entwurf eines Wechselgesetzes und eines Einführungsgesetzes dazu vorgelegt. Die Bestimmung des Termins für das Inkrafttreten beider Gesetze soll der Reichsregierung überlassen werden. Da die Möglichkeit besteht, daß die Abkommen zu verschiedener Zeit in Kraft treten, soll die Reichsregierung auch ermächtigt werden, die den Abkommen entsprechenden Peile des deutschen Wechselgesetzes zu verschiedenen Zeiten, unter Umständen als sebständige Gesetze, in Kraft zu setzen. Schließlich soll die Reichsregierung auch e; sein, das neue Wechselgesetz in Kraft zu setzen, auch wenn die internationalen Abkommen nicht ratifiziert werden. Die Reichsratsausschüsse haben an dem Wechselgesetz nur einige redaktionelle Aenderungen vor⸗ genommen. In dieser Fassung stimmte der Reichsrat selbst den beiden Gesetzentwürfen und der Ermächtigung der Reichsregierung zu. . 8

2 1 teuer überhaupt befreit sind.

„Der österreichische Gesandte Dr. Frank ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der finnische Gesandte Wuolijoki ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der schweizerische Gesandte Dr. Rüfenacht 8 nach

8 Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Preußischer Landtag. 72. Sitzung vom 11. Februar 1932. Gericht d Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Bei Beginn der heutigen Plenarsitzung des Landtags gedenkt Prasident Wittmaack, während sich die Abge⸗ ordneten von ihren Sitzen erheben, des Abg. Dr. Joseph Heß (Zentr.), der fast 24 Jahre hindurch ein hervor⸗ ragendes Mitglied des Landtags gewesen sei. Dr. Heß sei dem

Landtag eines der verdienstvollsten und tüchtigsten Mitglieder gewesen. Auf allen Gebieten des parlamentarischen Lebens habe er fast während eines Vierteljahrhunderts im Interesse des Volkswohls gehandelt und stets das Ohr des Hauses gehabt. Ernst sei seine Auffassung von den Pflichten eines Barlamentariers gewesen und vorbildlich seine Arbeit in diesem Hause. Er, der Landtagspräsident, habe an der Bahre des Dahingeschiedenen einen Kranz des Landtags niederlegen

lassen. Zum Nachfolger habe der Landeswahlleiter den Verbandsdrretor Petri aus Sigmaringen bestimmt.

Das Haus überweist dann ohne Debatte den kommu⸗

nistischen Antrag auf Erlaß eines Amnestie⸗Ge⸗

seetzes an den Rechtsausschuß und sozialdemokratische An⸗

träge über den Rückgang des Zuchtschweine⸗ bestandes sowie über die Notlage der Küsten⸗ fischerei dem Landwirtschaftsausschuß.

Es folgt der Bericht des Rechnungsausschusses über die Denkschrift der Oberrechnungskammer für die Haus⸗ haltsrechnungen der Jahre 1927 und 1928.

Für den Ausschuß, der die Erledigung der Denkschrift durch Kenntnisnahme vorschlägt, berichtet

Abg. Dr. Rose⸗Stade (D. Vp.). Er legt dar, daß im Rech⸗ nungsausschuß verschiedene Anträge vor allem auf Beschleunigung der Nachprüfungen durch die Oberrechnungskammer, eingebracht wurden, daß man sie aber zurückziehen konnte, nachdem die Re⸗ gierungsvertreter erklärt hatten, daß sie den Wünschen des Land⸗ tags auf diesem Gebiete nachkommen wollten.

. Das Haus beschließt ohne Debatte, die Denkschrift der Oberrechnungskammer durch Kenntnisnahme

für erledigt zu erklären. 8

V des Altwohnraums 892

Ohne Aussprache werden weiter auf Antrag des Woh⸗ zahlreiche Anträge der Deutschnationalen und der 1r26428— über das Wohnungsw 8 n mit Rücksicht auf die inzwischen erfolgte Lockerung der Woh⸗ nungszwangswirtschaft für erledigt erklärt.

Ein deutschnationaler Antrag, der die Regierung ersucht, für die nächsten Jahre neue Schulen zur Ausbildung von Laboratoriums⸗, Pflege⸗ und Für⸗ sorgepersonal mit staatlicher Anerkennung nicht mehr E wird ohne Aussprache angenommen.

Dann wird über den Antrag des Hauptausschusses be⸗ raten, der, zurückgehend auf einen kommunistischen Urantrag, zum Zu ammenbruch der Berliner Bank für Handel und Grundbesitz die Regierung ersucht, auf folgende Maßnahmen hinzuwirken: 1. den betroffenen Gläubigern dieser Bank hinsichtlich der Steuerzahlungen weit⸗ möglichst Stundungen und Ratenzahlungen zu gewähren, 2. die Bank möglichst als Unternehmen des Mittelstandes zu erhalten und nicht den Großbanken auszuliefern.

Abg. Peters⸗Hochdonn (Soz.) weist darauf hin, daß etwa zu der Zeit, als der Hauptausschuß sich mit dieser Materie be⸗ schäftigte, in Kiel die Bank für Grundbesitz, Handwerk und Handel zusammengebrochen sei, die der deutschnationale Landtagsabge⸗ ordnete Howe leite. Er habe damals im Ausschuß auf seine Frage, ob auch in diesem Falle staatliche Mittel verlangt worden seien keine Antwort bekommen und wiederhole diese Frage daher heute. Was Herr Howe damals im Ausschuß zum Zusammenbruch der

Kieler Bank sagte, sei inzwischen durch Tatsachen widerlegt worden.

Die Staatsanwaltschaft habe sogar die Inhaftierung der leitenden Direktoren dieser Kieler Bank wegen unehrlicher Geschäfte ver⸗ fügt. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Der Abgeordnete Howe als Aufsichtsratsvorsitzender sei nicht ganz unschuldig an dem Kieler Zusammenbruch, weil er seine Aufsichtsratspflicht ver⸗ letzt habe. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Ein Verlust von über einer Million RM sei in Kiel entstanden. Er frage, ob tatsächlich Herr Howe sich bemüht habe, von der n von ihm so angegriffenen Preußenkasse 200 000 Mark Dar ehen auf einem Umweg über ein Hannöversches Institut für das Kieler Unter⸗ nehmen zu erhalten. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)

Ohne weitere Debatte wird der Ausschußantrag an⸗ genommen.

Einen deutsch⸗volksparteilichen Urantrag, der bestimmte Mindestvorschriften für die Verteilung der Hauszinssteuermittel unter Berücksichtigung auch aufstellen wollte, empfiehlt der Hauptausschuß zur Ablehnung.

Abg. Dr. NKeumann⸗Frohnau (D. Vp.) betont, daß nur 89 geringe Hauszinssteuermittel für das Wohnungswesen ur Verfügung ständen. Insbesondere schienen überhaupt keine ittel mehr für neue Anträge ab 1. April vorhanden zu sein. Er wende sich gegen die Praxis des Wohlfahrtsministers, der nicht einmal einen Vertreter in den Ausschuß delegierte, der den Abge⸗ ordneten Aufklärung hätte können. Die Deutsche Volks⸗ partei sei zwar grundsätzlich Gegnerin des staatlichen Subventions⸗ wesens, verurteile aber, daß die Staatsregierung, nachdem sie 600 Millionen für das Wohnungswesen pro Jahr in der letzten Zeit zur Verfügung gestellt habe, nun mit einem Schlage plötz⸗ ich diese ganze Finanzierung beseitigen wolle. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei.)

Das Haus bestätigt die Ablehnung des deutsch⸗volks⸗ parteilichen Antrages und feschühhg sich mit einem kommu⸗ nistischen Antrag auf Maßnahmen zur Milderung der Notlage der Erwerbskosen, Hauptausschuß gleichfalls abgelehnt hat.

Abg. Kasper (Komm.) schildert die Not der Erwerbslosen und sagt unter stürmischem Hört, hört! seiner Freunde, alle an⸗ deren Parteien außer den Kommunisten hätten in den Ausschuß⸗ verhandlungen nicht einmal ein Wort über die Not der Erwerbs⸗ losen zu sagen gehabt, sondern 1 den kommunistischen Antrag vbetehnt Es gibt, so sagt der Redner, keine parlamenta⸗ rischen Ausdrücke, um eine solche Stellungnahme der Parteien zur Erwerbslosenfrage zu kritisieren. Wir müssen heute, über die amtlichen Ziffern hinaus, tatsächlich mit 7 Millionen Erwerbs⸗ losen rechnen. 1,8 bis 2 Millionen erwerbslose Menschen sind heute in Deutschland vorhanden, die keinerlei Unterstützung mehr bekommen und buchstäblich verrecken müssen. (Pfuixrufe bei den Kommunisten und auf den Es ist unerhört, daß den⸗ noch in dieser sogen. Volksvertretung kein Mensch außer den Kom⸗ munisten etwas für die Erwerbslosen übrig hat, obwohl auch die Angestellten mit einer sehr hohen Ziffer an der Erwerbslosigkeit beteiligt sind. Die Heen esche Regierung Braun⸗Severing hat nicht nur durch Unterstützung der Notverordnungspolitik Brünings die Lage der Erwerbslosen und Arbeitnehmer verschlechtert, sondern durch ihre eigenen Sparverordnungen die Gemeinden sogar zur rücksichtslosen Aushungerung der Erwerbslosen verpflichtet. (Hört hört! bei den Kommunisten.) Alle diese Naßnahmen haben aber nicht nur zur Beseitigung der Schwierigkeiten des kapitalistischen Deutschlands geführt. Daher will Brüning mit Unterstützung Brauns jetzt die sozialen Maßnahmen noch weiter abbauen. (Pfuirufe bei den Kommunisten.) Der Redner schildert dann die ö“ des preußischen Staats und sagt, Preußen habe bereits am 1. Januar einen Ueberbrückungskredit gebraucht und sich den Banken gegenüber verpflichten müssen, einen gedeckten Etat vorzulegen. Wenn Preußen zum 1. März nicht wieder einen Ueberbrückungskredit erhalte, müsse es den Staatsbankrott an⸗ melden v Hört, hört! bei den Kommunisten.) (Als der Redner den Finanzminister Klepper einen Buschklepper nennt, rügt Präsident Wittmaack diese Ausdrucksweise.) Der Redner fordert, unter Beifall der Kommunisten und einzelner Kund⸗ PüBe ege auf den Tribünen, die Erwerbslosen auf, sich mit den

rbeitnehmern zusammenzufinden in der revolutionären Front des Widerstandes gegen den kapitalistischen Staat. (Beifall bei den Kommunisten.) Der Redner kritisiert scharf die Methoden der Winterhilfe So habe in Eberswalde ein Angestellter des Magistrats einen von einem Schlächtermeister der . ge⸗ schenkten, noch sehr guten Anzug selber behalten und dafür seinen eigenen schlechteren der Winterhilfe für die Erwerbslosen zuge⸗ führt: Wohlfahrtsämter, die außerstande seien, die Erwerbslosen zu ernähren, hätten heute nichts anderes bzu tun, als ihre Beamten mit Gummiknüppeln auszurüsten. Das kapitalistische System ver⸗ suche mit allen Mitteln, seine Herrschaft noch möglichst lange auf⸗ rechtzuerhalten. Durch die Politik der Notverordnuͤngen werde das über die Arbeiterschaft gesprochene Todesurteil vollstreckt, (Stür⸗ mischer Beifall bei den Kommunisten. Händeklatschen und immer wiederholte erregte Zurufe auch auf den Publikums⸗ tribünen. Vizepräsident von Kries droht mit Räumung der Tribünen und schließt den Abgeordneten Ausländer [Komm.] wegen beleidigender Zurufe von der Sitzung aus.)

Abg. Rüffer (D. Nat.) erklärt, die Einführung der frei⸗ willigen Arbeitsdienstpflicht liege im Sinne der Erwerbslosen. Mindestens 15 Millionen Deutscher seien heute Opfer einer ver⸗ fehlten Wirtschafts⸗, Tarif⸗ und Der Redner verliest eine Entschließung von Erwerbslosen, in der diese Politik scharf kritistert wird. Dem ungeheuren Elend auf der einen Seite ständen riesige Gehälter auf der anderen gegenüber. Das müsse geändert werden. (Erneute Zurufe von der Publikumstribüne: Was sagen denn die Sozialdemokraten dazu? Habt Ihr keine Arbeitslosen?)

Das Haus bestätigt sodann die vom Ausschuß beantragte Ablehnung des kommunistischen Antrages.

noch

den der

Bei der Beratung eines kommunistischen Antrags un Mauereinsturz auf dem . des Im werkschaftshauses in Greifswald, der u. g. de —5ö32 einer Untersuchungskommission fordert, in de auch die Arbeiterorganisationen Greifswalds vertreten sen sollen, erinnert

Abg. Zobel (Komm.) daran, daß durch den Mauereinstun 4 Personen getötet und 17 schwer verletzt wurden. Obwohl 8 Baupolizei den baufälligen Zustand der Mauer beanstandet hatte ei eine Abstellung der Mängel nicht erfolgt, so daß es zu den chweren Unfall kommen konnte. Die Schuldigen müßten streng bestraft werden b

Der kommunistische Antrag wird abgelehnt.

Ein weiterer kommunistischer Antrag, den Verkauf der Gleiwitzer Hütte und der Hütte Malapane zu verhindem wird ohne Aussprache entsprechend dem Vorschlag des Haup⸗ ausschusses als durch die von der Staatsregierung getroffenen

Maßnahmen erledigt bezeichnet.

Ein Antrag des Landvolks fordert beschleunigte generelt Zinssenkung. Der Hauptausschuß schlägt vor, diesen Antrag durch die Bestimmungen der vierten Reichsnotver, ordnung für erledigt zu erklären.

Abg. Baecker (Landvolk) bezeichnet die vorgenommene Zinz senkung, besonders beim Personalkredit, als unzureichend. Daßj der Zinsfuß in Deutschland zu hoch sei, werde von allen Seit zugegeben. Das bisher durch Notverordnung Erreichte ger nicht. Als Berichterstatter, so erklärte Baecker, habe er die Pf den Ausschußantrag zur Annahme zu empfehlen, den Urantrag fitd erledigt zu erklären. Seine Fraktion, wie auch die Deutschnatig⸗ nalen seien dagegen der Ansicht, daß eine weitergehende 3 senkung eintreten müsse.

Abg. Neumann⸗Frohnau (D. Vp.) erklärt, die Land

e sehe im Augenblick mehr auf die Zinsen der alten Schulden ie sie nicht leisten könne. Das sei verständlich. Aber gang allgemein lasse sich keine Zinssenkung ermöglichen, wenn ma nicht Gefahr laufen wolle, daß alle Kreditmöglichkeit abgeschnitt werde. Man müsse auch bedenken, daß auf dem Kreditmarkt d leichter als auf dem Warenmarkt Schleichwege gegangen werden könnten. Auch die Landwirtschaft habe mit der bangem ite und den damals üblichen Methoden sehr üble Erfahrungen g macht. Wir werden vielleicht auch einmal wieder froh sein, nat einer gewissen Uebergangszeit wieder Geld aus dem Ausland; bekommen. Gerade vom Standpunkt der Landwirtschaft und d Unverletzlichkeit des Privateigentums aus ist es wirklich nih unbedenklich, jetzt noch weitere Eingriffe in die Substanz der kleinen Sparer durch Zinssenkung zu verlangen. (Sehr richtig bei der Deutschen Volkspartei.) Die kleinen Sparer sollen desh weiter sparen, und man wird sie noch einmal brauchen, wemn wir vom Ausland unabhängig werden wollen. In dem gewerd⸗ lichen Leben bildet sowieso der kurzfristige Kredit die Hauptrole Der gewerbliche Mittelstand hätte also von dem Antrag keina Vorteil. Schon mit der Notvexordnung war der Kredit für da Baumarkt wie abgeschnitten. Wenn man sich schließlich auch mit der von ihr vorgenommenen Zinssenkung abfinden müsse, so e vor einer Ausdehnung dieser Maßnahme zu warnen. Schon daß man davon spreche, sei für das wirtschaftliche Leben schädlic. (Sher richtig! rechts.)

Dr. Schmidt⸗Hoepke (Wirtschp.) erklärt, eine Zinssenkung

könne nur organisch erfolgen durch eine gesunde Wirtschaftspolitik, di das Sparkapital schone, den Steuerdruck lindere in Verbindung mit einer Abschreibung der Reparationen. Eine mechanisch Zinssenkung dagegen sei sehr bedenklich und erreiche wie jeee zwangswirtschaft ihr Ziel nicht. Der Haus⸗ und Grundbesit in esonderen habe im ganzen betrachtet durch die Zinssenkung nichte gewonnen, im Gegenteil sei, wie man schon jetzt feststellen könnte die Rentabilität durch die mechanische Mietssenkung und daf außerordentliche Kündigungsrecht weiter herabgemindert worden Solange dauernd neue Zinssenkung drohe, werde die Rechts⸗ unsicherheit verewigt, langfristige Anlagen seien nicht meht möglich, Schleichwege würden gegangen und das Geld bleibe in Strumpf. Es sei absurd, wie Gottfried Feder, den Zins d Einrichtung zu bekämpfen, statt sich lediglich gegen eine un angemessene Höhe desselben zu wenden. Auch die Einrichtung des Zinses sei etwas historisch und organisch Gewachsenes, M. man nicht nach Muster vom grünen Tisch auf durch einen Federstrich beseitigen könne. Redner wandte sih noch gegen die von Graf Kalkreuth unlängtt geäußerte Ansichte daß der Zinsabwertung eine Schuldenstreichun vielleicht folgen müsse. Eine solche Politik gefährde die Grundlagen der privet⸗ wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ordnung.

Abg. Baecker⸗Berlin (D. Landvolk) vertrit: als Reduct seiner Fraktion die Notwendigkeit weiterer Zinssenkungen, wobe er sagt, daß es keine Möglichkeit gebe, außer der Nominal⸗ aus eine Effektivsenkung zu erzwingen. Zurückzuweisen sei aber za versteckte Angriff, als ob die Forderung auf Zinssenkung der Gedanken des Privateigentums bekämpfe. Wenn es sich um de Eigentumsbegriff handle, dann ständen heute ganz andere Fruget im Vordergrunde der Debatte als die Zinssenkung. Was mi der Zinssenkung verlangt werde, sei etwa dem Vorgehen eingh Arztes zu vergleichen, der den Patienten mit Tuberkulin impee um ihn von der Tuberkulose zu befreien. Die verlangte Zin⸗ senkung solle im tiefsten Grunde, auch wenn sie scheinsozialisti wirke, den Begriff des Eigentums erhalten helfen. (Sehr wahl bei dem Deutschen Landvolk.) Der Redner schildet die große Zine last, die heute auf Deutschland ruhe, und die er mit 7 Milliarhe beziffert, gegenüber knapp 4 Milliarden in der Vorkriegszet während Keüchzeitig heute der Warenverkehr in Deutschland - 30 vH gegenüber der Vorkriegszeit zurückgegangen sei. Naß müsse daher feststellen, daß heute der deutsche Warenverkehr mt 50 vH Zinsenkast belastet sei, und es entstehe die sehr ernste Fran⸗ ob dieser Zinsenklotz von der deutschen Wirtschaft überhaug getragen werden könne. Viel stärker als der Warenhandel aber noch die Landwirtschaft mit Zinsen belastet. 23 daher kein Wunder, daß sich die Landwirtschaft nicht erholc könne. Die Notverordnung der Reichsregierung habe Einfluß auf die von Tag zu Tag Hücer werdende Schrumpfmn des Kapitalmarktes mehr nehmen 4 Deutschen Landvolk.) Heute könne man sogar manches gute Ar⸗ landsgeschäft gar nicht mehr entrieren aus Kapitalmangel. g. Behauptung, daß eine weitere Zinssenkung den Sparbetrieb b. einträchtigen würde, sei unzutreffend. Der deutsche Spemg empfinde vielmehr den hoben Zins als unsolide und stehe mißtrauisch gegenüber, (Sehr war! bei dem Deutschen Landvalt So sehr der erste Schritt auf dem Gebiet der Zinssenkung, n die Reichsregierung getan habe, vom Landvolk begrüßt wer⸗ müsse doch eine baldige weitere Zinssenkung im Interesse Landwirtschaft verlangt werden. 8

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengerinag in Berlin⸗Pankow

Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Akttengesellsch Berlin. Wilhelmstraße 32. Vier Beilagen inschließlich zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).

*

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önnen. (Sehr wahr! bei da

ertraudtenstraße 16/17.

Leevie Frau Lisbeth Mirbach geb.

königsberg,

1. Untersuchungs⸗ und Straszsachen,

hangsversteigerungen, .3. Aufgebote, —. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von 7. Aktiengesellschaften,

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Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche ü’

. Gesellschaften m.

Genossenschaften, 1

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Bankausweise Verschiedene Bekanntmachungen.

versteigerungen.

UlZreigag, den S. April 1932, 0 Uhr, wird an Gerichtsstelle, Saal 1, wangsversteigert das in Liebstadt ge⸗ nnene Siedlungsgrundstück Nr. 403 ebstadt Band 14 Blatt 403, 57,08 a, 31 Tlr. Reinertrag, 500 Nutzungs⸗ dert, Zweifamilienhaus mit Veranda nd Stall, Acker. Eingetragener Eigen⸗ ümer am 18. Dezember 1931, dem Tage Eintragung des Zwangsversteige⸗ zasvermerks: Sparkassenrendant a. D.

1

alhelm Utke.

Amtsgericht Liebstadt, Ostpr., 23. Januar 1932.

769) Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangssvollstreckung ollen die im Grundbuch von den Größe⸗ en Grundstücken Band I Blatt Nr. 26 ingetragenen, nachstehend beschriebenen grundstüce am 13. April 1932, 0 Uhr, an der Gerichtsstelle, Kirch⸗ raße Nr. 143, Zimmer Nr. 6, ver⸗ eigert werden. Lfd. Nr. 1, 2, Gemar⸗ ung: Colbatzer Mühle, Kartenblatt 1, arzellen Nr. 1—4, Grundsteuermutter⸗ olle Nr. 14 (Beenz), Gebäudesteuerrolle (r. , Gemarkung: Beenz, Karten⸗ Natt 3, Parzellen Nr. 27, 28, 29, 30, 71, Frundsteuermutterrolle 513 (Lychen), emarkung: Lychen, Kartenblatt 12, zarzellen Nr. 409/14, 410/15, 411/20, 1226, 413/27, 414/28, 415/29, 476/29, Lirtschaftsart und Lage: Hofraum, Pferde⸗, Kuh⸗ und Eoweinestall, Scheune links mit Stall,

enne, Viehküche, Arbeiterwohnhaus,

chweine⸗- und Ziegenstall, Stall, Brun⸗

enhaus sowie Hofraum, Aecker, Weidenn

Riesen. Gesamtgröße: 142. ha 18 a qm, aler, Gebäudesteuernutzungswert 360 Nark. Der Versteigerungsvermerk ist m 27. Mai 1931 in das Grundbuch ingetragen. Als Eigentümer war. Kmals der Major a. D. Kurt Fuhr⸗ nann in Berlin⸗Charlottenburg, Kaiser⸗ amm 33, eingetragen.

Lychen, den 5. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

7768] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangssvollstreckung llen die im Grundbuch von den Größe⸗

ien Grundstücken Band I Blatt Nr. 1

ingetragenen, nachstehend beschriebenen brundstücke am 20. April 1932, 0 Uhr, an der Gerichtsstelle, Kirch⸗ traße Nr. 143, Zimmer Nr. 6, ver⸗ eigert werden. Lfd. Nr. 31, 33, Gemär⸗ uung: Ravensbrück Gemeinde, Himmel⸗ fort Forst, Grundsteuermutterrolle tr. 130, Gebäudesteuerrollen Nr. 4, 82, 6. Wirtschaftsart und Lage: Gut avensbrück, bebauter Heftgan Wohn⸗ aaus Nr. 31 Dorfstraße, Hausgarten, Urbeiterwohnhaus mit Stall, Kuhstall, cheune, Pferdestall, Scheune mit Korn⸗ oden, Stallgebäude, Gärtnerwohnhaus tr. 25 und Stall, Aecker, Wiesen, Oed⸗ and und Holzung, Gesamtgröße: 113 ha 8 a 50 qm, Grundsteuerreinertrag 1275 Taler, Gebäudesteuernutzungswert 065 N. Der Versteigerungsvermerk ist mn 27. Januar 1932 in das Grundbuch ngetragen. Als Eigentümer war da⸗ als der Rittergutsbesitzer Otto Jahn 1Charlottenburg eingetragen. Alles

ühere über die aus der Grundsteuer⸗ utterrolle und Gebäudesteuerrolle er⸗

chitlichen Kartenblätter und Parzellen tgeben die Akten K. 3. 32. Lychen, den 5. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

3. Aufgebote.

eh Zahlungssperre. 3 uf Antrag des Karl Steffens in Char⸗ rePurng⸗ Wilmersdorfer Straße 58, wird ¹ Deutschen Girozentrale Deutsche vommunalbank in Berlin SW 19, lch betreffs der an⸗ *8 abhanden gekommenen 8 % igen 2 verschreibungen der Deutschen Kom⸗ 1gosd mleibe von 1928 Ausgabe III. * 9 308/10 über je 1000 RM ver⸗ 8 . einen anderen Inhaber als dün⸗ engenannten Antragsteller eine inescha zu bewirken, insbesondere neue cheine oder einen Erneuerungsschein

ezugeben. F. 64. 32

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 216.

770]

in Königsberg, Pr., Batocki⸗ dat 40, 8. ber Kaufmann Hans sen in Königsberg,

raße 23, haben das r., Knochen⸗

vn al Aufgebot zu 1 des

Sparkasse des Landkreises issenbverg. Pr., ausgestellten Spar⸗ enbuchs Nr. 22 748 über 120,97 RM,

Lohnhaus

Grundsteuerreinertrag 290,99.

swidrigenfalls folgen wird. . über Leben oder Tod des Verschollenen

dem Grundbuche des Grundstücks Rosenau Band III Blatt 80 (Jerusa⸗ lemer Straße Nr. 5, 7, 9, 11) in Abt. III unter Nr. 10 für ihn eingetragenen, ab 1. Juli 1927 bis 31. Dezember 1927 mit 3 vom Hundert, von da ab mit 5 vom Hundert jährlich verzinslichen Hypothek von 8000 GM beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, in dem auf Mittwoch, den Juni 1932, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 318, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Amtsgericht Königsberg, Pr.,

den 3. Februar 193.

[97773] Aufgebot.

ie C. J. Vogel, Draht⸗ und Kabel⸗ werke Aktiengesellschaft, Berlin⸗Köpenick, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Johannes Kulemann in Berlin, hat das Aufgebot des am 4. Februar 1932 fälligen Wechsels, d. d. 18. November 1931 über 2200 Reichsmark, welcher von der Firma August Schwer Söhne in Villingen auf die Firma Ohlendorf und Franke in Hannover gezogen und von dieser angenommen ist, beautragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. Sep⸗ tember 1932, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Vol⸗ gersweg Nr. 1, Zimmer 409 a, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Hannover, den 8. Februar 1932. Das Amtsgericht. 27 B.

[97776]

Die Ehefrau Hermine Dierk in Han⸗ nover hat beantragt, den verschollenen Arbeiter Ludwig Dierk, ihren Ehemann, zuletzt wohnhaft in Sarstedt, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 27. August 1932, vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Zimmer Nr. 33, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin zu melden, die Todeserklärung er⸗ An alle, welche Auskunft

zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu machen. Das Amtsgericht Hildesheim, 3. 2. 1932. 97775]

Der Rechtsbeistand Emil Thiele zu Roßla a. Harz hat als Abwesenheits⸗ pfleger beäntragt, den verschollenen Textilarbeiker Ernst Walter genannt Herbich, zuletzt wöohnhaft in Hildes⸗ heim, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 17. Sep⸗ tember 1932, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 33, anberaumten Aufgebotstermin zu⸗ melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Das Amtsgericht Hildesheim, 7. 2. 1932.

—õjy—, ———,

des Hypothekenbriefs über die in

Zustellungen.

[97778] Oeffentliche Zustellung.

Die nachgenannten Ehegatten: 1. Char⸗ lotte Bormann geb. Klemm in Dresden, 2. Kraftwagenführer Louis August Cuendet in Dresden, 3. Marta Therese Boehm geb. Gullmann in Berlin 4. Kassiererin Anna Frieda Margarete Arlt geb. Weise in Dresden, 5. Anna Emma Frieda Behr geb. Neumann in Paltzschen, 6. Kaufmann Friedrich Wil⸗ helm Georg Ackermann in Dresden, vertreten durch die Rechtsanwälte: zu 1: Bernstein, zu 2: Dr. Wenig, zu 3: Dr Schürer, zu 4: Ivens, zu 5; Haferland, zu 6: Dr. Goldhan, zu 1—4 und 6: in Dresden, zu 5: in Lommatzsch, klagen gegen ihre Ehegatten, deren Aufenthalt unbekannt iit zu 1: den Friseur Fried⸗ rich Arno Bormann, zuletzt in Rosario de la Frontera (Argentinien), zu 2: Marie Luise Cuendet geb. Niesigk, zu⸗ letzt in Dresden, zu 3: den Bürogehilfen Kurt Waldemar Boehm, zuletzt in Gohlis bei Dresden, zu 4: den Reisen⸗ den Kurt Walter Arlt, zuletzt in Dres⸗ den, zu 5: den Melker Arno Willy Behr, zuletzt in Kaisitz, zu 6: Ilse Ackermann geb. Matusza, zuletzt in Dresden, zu 3: auf Grund von § 1353 B. G.⸗B., zu 2, 5, 6: auf Grund von § 1567 Abs. 2 Ziff. 2 B. G.⸗B., zu 1, 2, 4, 6: auf Grund von § 1568, mit dem Antrag zu 1, 2, 4, 5, 6: auf Scheidung

lichen Gemeinschaft. Sie laden die Be⸗ klagten zur mündlichen v des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts Dresden, Pill⸗ nitzer Straße 41, auf Donnerstag, den 28. April 1932, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Bezüglich des Beklag⸗ ten zu 1 wird die Einlassungsfrist auf 1 Monat festgesetzt.

Dresden, den 9. Februar 1932.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle bei dem Landgericht. [97779] Oeffentliche Zustellung.

Anna Martha Vogel geb. Fiedler in Ottendorf⸗Okrilla, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Rebentrost in Frei⸗ berg, klagt gegen ihren Ehemann, den Bauarbeiter Rudolph Vogel, früher in Cunnersdorf bei Dippoldiswalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund von § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Freiberg auf den 2. April 1932, vormittags 9 Uhr, mit der sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.

Freiberg, den 8. Februar 1932. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht.

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[97421] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen 1. die Ehefrau Alma Gün⸗ ther gegen ihren Ehemann, den Mecha⸗ niker Otto Günther, zuletzt in Kiel, 2. der frühere Oberschweizer, jetzige Iso⸗ lierer Karl Husfeldt in Bad Segeberg, 3. der Seemann (Heizer) Rheinhold Lindner in Kiel gegen ihre Ehefrauen: zu 2 Frieda Husfeldt, zuletzt in Neu⸗ münster, und zu 3 Sarah Lindner, zu⸗ letzt in Rotterdam, Kläger vertreten⸗ durch die Rechtsanwälte in Kiel: zu 1 Harries, zu 2 Hansen, zu 3 Theophile, auf Grund der §§ 1565, 1567 II und 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden. Die Beklagten sind jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 6. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Kiel, Zim⸗ mer 26, auf den 31. März 1932, vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Kiel, den 9. Februar 19332.

Geschäftsstelle, 6, des Landgerichts. [97424] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Julius Badtke in Neu⸗ stadt⸗Glewe (Meckl.), Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Ulrich Behm zu Schwerin, klagt gegen seine Ehefrau Anna Badtke geb. Hohmann, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Zer⸗ rüttung der Ehe mit dem Antrag auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Meckl.⸗Schwerinschen Landgerichts in Schwerin auf Dienstag, den 26. April 1932, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 1

Schwerin, den 9. Februar 1932. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Meckl.⸗Schwer. Landgerichts.

[97425] Oeffentliche Zustellung.

Das minderjährige Kind Siegfried Stobbe, vertreten durch das Jugendamt Gronau in Gronau i. Westf., Pro⸗ zeßbevolrmächtigter: Stadtobersekretär Klopp ebenda, klagt gegen den Arbeiter Richard Figur, früher in Berlin, Eli⸗ sabethstraße 19, wegen Unterhalts mit dem Antrag, den Beklagten zu verur⸗ teilen, an ihn vom 26. Dezember 1931 bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine monatliche Unterhaltsrente von 30 RM zu hihlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗ Mitte, Neue Friedrichstraße 14/15, auf den 4. April 1932, vormittags 9 ½% Uhr, Zimmer 253/55, Quer⸗ gang VI. II Treppen, geladen. 182. C. 462. 31.

Berlin, den 3. Februar 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[97426]

Die Ehefrau Kaufmann Albert Budde, Luise geb. Klappmeier, in Stift Quernheim Nr. 97 klagt gegen den Kaufmann Albert Budde, selher in Stift Quernheim Nr. 97, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Fetee den Beklagten durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urteil kostenpflichtig zu verur⸗ teilen, ihr ab 1. Februar 1932 eine

der Ehe, zu 3: auf Herstellung der häus⸗

monatliche Unterhaltsrente von 75 RM

im voraus zu zahlen. Der Beklagte

wird zur mündlichen Verhandlung des

Rechtsstreits vor das Amtsgericht in

Bünde, Zimmer Nr. 8, am 20. April

1932, vorm. 10 Uhr, geladen. Bünde, den 8. Februar 1932.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[97783] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Margarete Kott⸗ korz zu Züllichau, vertreten durch die Amtsvormundschaft des Jugendamts Frankfurt (Oder), Klägerin, klagt gegen den Arbeiter Emil Tschanter fbüher in Trettin, Kr. Lebus, beim Landwirt Ernst Paustag, Beklagten, wegen Unter⸗ halts mit dem Antrage: 1. den Beklag⸗ ten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt, näm⸗ lich dem 14. September 1931, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine im voraus zu entrichtende viertel⸗ jährliche Geldrente von 90 Reichsmark zu zahlen, 2. das Urteil für vorläufig bolfftreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Frankfurt a. Oder, Logenstr. 6, Zimmer 10, auf den 5. April 1932, 10 Uhr, geladen.

Frankfurt a. Oder, 30. Jan. 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [97784] Oeffentliche Iustellung.

Der minderjährige Erhard Max Hans Braun in Dresden, geboren am 28. Juni 1922, vertreten durch den Amtsvormund, Rat zu Dresden, Jugendamt, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Verw.⸗Insp. Frenzel und Verw.⸗Insp. Rockstroh, jeder für sich, beide in Dresden, Jugendamt, Neues Rathaus, klagt gegen den Maurer/ Heizer Hans Rainer Kittel, zuletzt Hamburg, Brackdamm 2 hptr. b. Werner, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Klagezustellung ab bis einschl. 27. Juni 1938 an Stelle der durch Ur⸗ teil des Amtsgerichts Hamburg vom 31. März 1924 9 Z. Nr.

lich 300 Goldmark eine solche von jährlich 420 RM, und zwar die rückstän⸗ dige sofort, die künftig fällig werdende in vierteljährlichen, am 28. Juni, 28. September, 28. Dezember und am 28. März jeden Jahres fälligen Vor⸗

auszahlungen von je 105 RM zu ge⸗

währen. Kläger behauptet, der jetzt ge⸗ forderte Betrag sei der Mindestunter⸗ haltssatz für uneheliche Kinder in Dres⸗ den. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Hamburg, Zivilabtei⸗ lung 9, Altbau, Sievekingplatz, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 111. auf Don⸗ nerstag, den 7. April 1932, 10 4¾¼ Uhr, geladen. Zum Zweck der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Hamburg, den 6. Februar 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[97427] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Hans Ortmanns, uneheliches Kind der jetzigen Ehefrau Gertrud Weißhaupt geb. Ortmanns in Aachen, Gashorn 17 II, vertreten durch den gesetzlichen Amtsvormund, das Jugendamt der Stadt Aachen, klagt gegen den Schlosser Alfred Münch, früher in Kiel, Augustusstraße 77, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß er sein Vater sei, weil er in der gesetzlichen Empfängniszeit (9. November 1925 bis 10. März 1926) der Mündelmutter beigewohnt hat, mit dem Antrage auf Feststellung der Vater⸗ schaft und kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Be⸗ klagten, dem Kläger für die Zeit vom 7. September 1926 bis 6. September 1942 als Unterhaltsxrente vierteljährlich im voraus 120 RM einhundert⸗ undzwanzig Reichsmark zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Kiel auf den 4. April 1932, vormittags 10 ½ Uhr, Zim⸗ mer 78, geladen.

Kiel, den 2. Februar 1932. Geschäftsstelle 15 des Amtsgerichts. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

[97786] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Heinz Adolf Klose in Dresden, vertreten durch den Amts⸗ vormund, Rat zu Dresden, in Dresden, Prozeßbevollmächtigter:; Fef gent eftnß Altrichter in Senftenberg, N. L., klagt gegen den Arbeiter Adolf Führer, jetzt unbekannten Aufenthalts, 1 in Senftenberg, N. L., wegen Unterhalts mit dem Antrag, den Beklagten kosten⸗ pflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger ab 9. No⸗ vember 1980 bis einschließlich 8. No⸗ vember 1946 als Unterhalt eine Jahres⸗ rente von 420 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden in vierteljähr⸗ lichen Teilen im voraus am 9. 11., 9. 2.,

2 w 123/24 festgesetzten Unterhaltsrente von jähr⸗

9. 5. und 9. 8. eines jeden Jahres. Zur mündlichen 4—— des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Ancts⸗ gericht in Senftenberg, N. L., auf den 1. April 1932, vormittags 9 Uhr, geladen. . Senftenberg, N. L., 8. Febr. 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[97787] 82

Ladung. Margarete Scheel, geb. 3. März 1925 in Sersheim, klagt beim Amtsgericht Stuttgart I gegen Os⸗ kar Scheel, led. Arbtr., zuletzt Zußsen⸗ hausen, aus Unterhalt vom 3. März 1925 bis 3. Jan. 1932 wegen 1230 RM. Verhandlungstermin: Mittwoch, den 23. März 1932, vorm. 8 ½ Uhr, Saal 289.

[97428]) Oeffentliche Zustellung. Julius Gustav Bauer, minderj., unter Vormundsch. des Ingendamts Stuttgart, klagt gegen Karl König jun., 2 mann, gzuletzt in Stuttgart, Brenner⸗ straße 21, auf 1372,40 RM Unterhalt. Er wird zur mündlichen Verhandlung auf Freitag, 18. März 1932, vorm. 8 ¼ Uhr, vor das Amtsgericht 1 in Stuttgart, Saal 275, geladen. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[97429]

In Sachen der minderjährigen Brigitte Ingrid Heidisch in Tresden, vertreten durch das Jugendamt Dres⸗ den, Beauftragter Amtsvormund Ober⸗ stadtsekretär Frenzel in Dresden, Jugendamt, gegen den Kellner, Paul Werner, zuletzt in Oels i. Schles., Ring 25 b. Herrn Hotelbesitzer, Josef Lorek, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, hat die Klägerin wegen Unter⸗ halts beim Amtsgericht Waldenburg i. Schles. Klage erhoben mit dem An⸗ trage, wie folgt zu erkennen; 1, Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin vom 8. Juni 1930 ab bis einschließlich 7. Juni 1946 zum Unterhalt eine Jahresrente von 420 Reichsmark, und zwar die rückständige sofort, die künftig fällig werdende in vierteljährlichen, am 8. 6., 8. 9., 8. 12. und am 8. 3. jeden Jahres fälligen Vorauszahlungen von je 105 Reichsmark zu gewähren und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 2. Das Urteil ist vorläufig voll⸗ streckbar. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits ist auf den 8. April 1932, 10 Uhr, bestimmt, zu dem der Beklagte vor das unter⸗ zeichnete Amtsgericht, Zimmer Nr. 13, hiermit geladen wird. Die öffentliche Zustellung ist der Klägerin bewilligt, ebenso das Armenrecht für die erste Instanz einschließlich der Zwangsvoll⸗ streckung.

Waldenburg i. Schles., den 27. Ja⸗ nuar 1932. Geschäftsstelle, Abt. 4b, des Amtsgerichts. [97781] Oeffentliche Zustellung.

Der Gastwirt Otto Dölz in Klein Hehlen, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Justizrat Dr. Borchers, Dr. Arthur Müller 1, Dr. Goetze in Celle, klagt gegen: 1. den Gastwirt Willi⸗ Schelenz, 2. dessen Ehefrau Anna Schelenz geb. Großkopf, beide früher in Klein Hehlen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Forderung mit dem An⸗ trag auf Verurteilung: 1. der Ehefrau⸗ S elenz zur Zahlung von 380 RM nebst 7 % Zinsen seit 3. 2. 1932, 2. des Ehemanns zur Duldung der Zwangs⸗ vollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau, 3. beider Beklagter als Gesamtschuldner, die Kosten des Rechts⸗ Fereüc zu tragen. Zur mündlichen Ver⸗ andlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Celle auf den 23. März 1932, 9 Uhr, ge⸗ laden. 4 II C 61/32. 8

Celle, den 5. Februar 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

5. Verlust⸗ und Fundfachen.

Deutscher Herold und Lebensversicherungs Aktiengesellschaft. Aufgebot. 18 Die Versicherungsscheine der Span⸗ dauer Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Ge⸗ sellschaft Nr. 156 345 Herbert Ginolas Wamlitz, Krs. Randow, Nr. 157 996 Franz Linkamp, Wanne FEickel, Markt⸗ platz 12, Nr. 342 035 Karl Ludwig, Dortmund, Sonnenscheingasse 7, sowie riginal⸗Versicherungsschein und Dupli⸗ kat⸗Police Nr. 52 192 Theodor Brune, Dolberg i. Westf., Gemmerich 18, sind verlorengegangen. Sie werden für kraft⸗ los erklärt, falls sich ein Berechtigter nicht innerhalb zweier Monate meldet. Berlin, den 9. Februar 1932. Der Vorstand.

[97790 Volks⸗