1932 / 37 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Feb 1932 18:00:01 GMT) scan diff

heaben würde.

8*

Reichs⸗ und Staat

5 1* &ℳæ

r.) 3, Februar 1932. S. 2

fassung der Richter“?) Lassen Sie mich doch weiter sprechen!

Ob diese Entscheidungen auf veränderter Rechtsauffassung der

Richter beruhen oder nicht, hat sich nicht feststellen lassen. Herr

Kollege Stendel, ich glaube, Sie sind mit mir darüber einig, daß

sich eine solche Feststellung überhaupt nicht treffen läßt. (Ab⸗

geordneter Stendel: Dann durfte Herr Noske das nicht be⸗ haupten!) Auf Herrn Noske komme ich noch. Der gehört nicht zu meinem Ressort und untersteht mir nicht. (Zuruf bei der

Deutschen Volkspartei.) Ob insolge „der veränderten Rechts⸗

auffassung der Richter“ derartige Urteile ergangen sind, hat sich

bei uns nicht feststellen lassen.

Weiter mußten die Fragen 3 und 4, die Sie gestellt haben, von uns verneint werden.

Sie sprachen aüch von der langen Zeit, die bis zur Beant⸗ wortung vergangen sei. Daß es lange gedauert hat, bis die Be⸗ antwortung erfolgen konnte, beruht einfach darauf daß irgend⸗ ein Versäumnis in der Richtung unterlaufen wäre, vermag ich nicht anzuerkennen —, daß wir innerhalb des Justizministeriums natürlich alle die Fälle, wie ich Ihnen ja auch privat gesagt habe, nachgeprüft haben, um eine gewissenhafte Beantwortung der Fragen 1 bis 4 geben zu können, und daß im übrigen doch für die Fragen 5 und 6 der Herr Innenminister zuständig war.

Nun komme ich auf den zweiten Teil: die Feststellung des Tatbestandes. Wenn Sie jetzt rügen, Herr Kollege Stendel, es seien keine genügenden Feststellungen getroffen worden, so muß ich daraunf hinweisen, daß dies Sache des Herrn Innenministers ist. Der Herr Staatssekretär des Innenministeriums wird gleich nach mir darüber sprechen, wie diese Feststellungen vorgenommen worden sind. Ich habe den Bericht bekommen und mußte mich damit abfinden, daß sich der Wortlaut der Aeußerung des Herrn Noske nicht hat feststellen lassen. (Zuruf des Abgeordneten Stendel.) Ich habe auch keine disziplinarische Befugnis über Herrn Noske. Ich hätte ein Ermittlungsverfahren einleiten müssen; ich hätte also tatsächlich Strafantrag für die gesamte preußische Richterschaft stellen müssen, wenn ich etwas hätte unternehmen wollen. Ich glaube aber, wir sind uns darin einig wenigstens alle Juristen in diesem Saale werden mir zu⸗ stimmen —, daß ein etwaiges Beleidigungsverfahren im Namen der gesamten Richterschaft aus Anlaß dieser Aeußerung in An⸗ betracht der getroffenen Feststellungen einen negativen Ausgang Ich hätte befürchten müssen, daß eine Frei⸗ sprechung erfolgen würde. Infolgedessen haben wir diesen Ge⸗ danken nicht zur Tat werden lassen und einen Strafantrag nicht gestellt.

Mir wäre es lieber gewesen, wenn die ganze Angelegenheit im Ausschuß erörtert worden wäre, derartige Angelegenheiten sind für das Plenum des Landtags nicht geeignet. Die Preußische

Justiz hat in der jetzigen Zeit an sich schon einen so schweren Stand, daß in jeder Weise auf diese Situation Bedacht genommen nund sie verschont werden sollte vor derartigen politischen Er⸗ örterungen, wie sie hier im Landtag notwendigerweise durch solche Anträge hervorgerufen werden. (Abgeordneter Stendel: Dann sorgen Sie für Abhilfe!) Das ist der Justiz nicht förder⸗ lich sondern abträglich. Nachdem nun aber einmal im Plenum darüber debattiert wird, stehe ich allerdings auf dem Standpunkt, daß wir es nun nicht noch nötig haben, die Angelegenheit einem Ausschuß zu übergeben, um etwa später dann im Landtag noch. einmal darüber zu debattieren. Ich erkläre vor dem Landtag, vor dem ganzen Lande und insbesondere vor meiner Beamten⸗ schaft, daß ich es am Ehrenschutz der Richterschaft und der gesamten Justizbeamtenschaft nie fehlen lasse. Das habe ich bereits mehrfach erklärt und kann es auch jederzeit durch Tatsachen belegen. Heute will ich Ihnen nur bekanntgeben, daß 1931 in über 90 Fällen Straf⸗ anträge wegen Beleidigungen von Richtern oder Staatsanwälten gestellt worden sind, während diese Zahl in den Jahren vorher nur 60 bis 70 und in früheren Jahren zuweilen nur zwischen 40 und 50 gelegen hat. Daraus ersehen Sie, daß nichts versäumt wird, wenn es nottut, für die Richterschaft einzutreten. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Kaufmann [Berlin]) Herr Abgeordneter Kaufmann, soll ich das nun noch einmal sagen? Glauben Sie denn, daß eine Beleidigungsklage gegen Herrn Noske Erfolg hätte? Ich kann es nicht annehmen, und die Herren meines Ministeriums sind derselben Meinung. Sie, Herr Dr. Kaufmann, haben gestern, glaube ich ich habe Ihre Rede genau verfolgt —, den Sachverhalt nicht ganz richtig dargestellt; Sie haben von un⸗ motivierten Angriffen des Herrn Oberpräsidenten Noske ge⸗ sprochen und seine Rede als „Lostoben“ bezeichnet. So ist es nicht gewesen. Nach den Unterlagen, die mir zugegangen sind ich wiederhole es noch einmal, und der Herr Minister des Innern wird nachher auch noch dazu sprechen —, handelt es sich um eine frei gehaltene Rede von etwa 25 Mi⸗ nuten, um eine Erwiderung auf eine Ansprache der Presse⸗ vertretung. Herr Noske ist auf die dabei entwickelten Gedanken⸗ gänge generell und materiell eingegangen, und bei dieser Ge⸗ legenheit sind dann diese Ausdrücke gefallen. Ich will Herrn Noske hier nicht verteidigen; aber ich muß den Tatbestand richtigstellen. (Zuruf des Abgeordneten Stendel) Herr Stendel, Sie als Richter werden Wert darauf legen, ein Urteil erst dann zu fällen, wenn Sie einen klaren Tatbestand haben. (Sehr richtig! bei der Deutschen Staatspartei und der Sozialdemokratischen Partei.) Der Tatbestand steht aber nicht fest, und Sie, Herr Stendel, können ein paar Zeitungsberichterstatter, die Sie aus Hannover anführen, nicht gegen die amtlichen Feststellungen des Innenministeriums ausspielen. Uns ist gesagt worden, daß sich der Tatbestand nicht genau feststellen läßt. Außerdem hat ja der Herr Oberpräsident Noske selber, soweit irgendeine seiner Be⸗ merkungen als scharf oder kränkend hätte aufgefaßt werden können, genügend getan, um das richtigzustellen. Er hat auch mir gegenüber bei einem Besuche, den er mir, wenn auch nicht an⸗ läßlich dieser Sache, Mitte November erstattet hat, zum Ausdruck gebracht, daß es ihm durchaus ferngelegen hätte, den Richter⸗ stand oder die Richterschaft als solche zu be⸗ leidigen.

Ich sagte vorhin schon, daß ich es ablehnen müßte, an einer ausgedehnten Justizdebatte mich zu beteiligen, und zwar schon deswegen, weil, wie es die Herren von der kommunistischen Fraktion ja getan haben, hier verschiedene große und aufsehen⸗

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erregende Prozesse, die noch nicht abges ssen sind, zur Sprache gebracht worden sind, Prozesse, wie der in Essen oder der Hell⸗ dorfprozeß, in denen die Urteile noch nicht rechtskräftig ge⸗ worden sind.

Ich resümiere mich noch einmal dahin, daß uns und be⸗ sonders mir der Ehrenschutz der Richter und Beamten sehr am Herzen liegt, daß ich aber nicht einzusehen vermag, daß die Er⸗ örterung hier zwechkdienlich gewesen ist. (Widerspruch bei der Deutschen Volkspartei.) Nein, das vermag ich nicht anzu⸗ erkennen, sondern ich hätts es für erwünschter gehalten, die Angelegenheit im Ausschuß sachlich zu behandeln. Da das nun nicht geschehen ist, wird es nun aber nicht notwendig sein, im Ausschuß oder Landtag noch einmal darüber zu sprechen. (Bravo! bei den Regierungsparteien.)

Staatssekretär Abeg äußert sich für das Innen⸗ ministerium dahin, daß nicht festzustellen gewesen sei, ob Noske eine Rede in der Form gehalten habe, wie es die Große An⸗ stag behaupte. Nach den Feststellungen des Innenministeriums iege weder von amtlicher noch von privater Seite ein Steno⸗ ramm dieser Rede Noskes vor. Infolgedessen sei eine objektive Feststellung des wahren Sachverhalts nicht möglich gewesen und sei es heute, nachdem mehr als drei Monate vergangen seien, noch weniger möglich. Alles, was sich habe ermitteln lassen, sei in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage ent⸗ halten. Danach handle es sich in erster inie darum, festzustellen, daß dem Oberpräsidenten Noske eine Kränkung der Richterschaft ferngelegen hat. Es habe dem Staatsministerium aber auch daran gelegen, ausdrücklich zu erklären, daß unter keinen Um⸗ ständen irgendwelche Kränkungen der Richterschaft geduldet werden könnten. Deshalb sei betont worden, daß die Regierung ein solches Vorgehen gegen die Richter nicht geduldet haben würde. Weiter liege der Staatsregierung daran, zu betonen, daß das gute Einvernehmen und die sachliche Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden und Richterschaft nicht gestört werden solle. (Beifall bei den Regierungsparteien.)

Abg. Grzimek (D. Staatsp.) bedauert die Vorwürfe der Deutschen Volkspartei, denen mit dem Augenblick der Boden ent⸗ zogen worden sei, in dem Oberpräsident Noske die Erklärung abgegeben * 2 ihm jeder Angriff auf die Richterschaft fern⸗ elegen habe. Es handele sich auch tatsächlich bei dem Vorgehen Deutschen Volkspartei und der Deutschnationalen garnicht darum, die Richter zu schützen, sondern um Agitation zu treiben. (Zurufe rechts.) Wenn man wirklich die Richter schützen wolle, hätte man allein Grund, sich nach einer anderen Seite zu wehren, nämlich gegen den Terror, der von den National⸗ sozialisten gegen die Richterschaft ausgeübt werde. Die Richter⸗ ablehnung bei Prozessen gegen IEE zu einem System geworden. Der Redner verliest Zitate aus der nationalsozialistischen Presse und ruft unter lebhaften es der Mehrheit der Rechten zu, daß man von der Deutschen Volkspartei und den Deutschnationalen bisher noch kein Wort der Verurteilung gegenüber diesen unerhörten Angriffen auf die Richterschaft gehört habe. Der Redner tritt für die Erhaltung der Unabhängigkeit und Unabsetzbarkeit der Richter ein. Das dürfe aber nicht hindern, aus daß zum Schutze der Staatsform von manchen Richtern nicht genug Pesche e. In zahllosen Fällen seien wegen Säehe. ung der Republik und ihrer Vertreter Freisprechungen erfolgt oder nur geringe Strafen verhängt worden. Auch gegen die Rechtsprechung des Reichs⸗ erichts seien in dieser Hinsicht oft Bedenken geäußert worden. Pas Verhalten des Landgerichtsdirektors Ohnesorge im Hell⸗ dorf⸗Prozeß haben ebenfalls in mehrfacher Weise nicht dem eines Richters entsprochen. Wenn sich ein Zeuge vor Gericht so be⸗ nehme, wie das Goebbels getan habe, dürfe man ihn nicht mit 500 Mark Geldstrafe belegen, sondern müsse ihn sofort abführen lassen. (Lebhafte Zustimmung bei der Mehrheit.) Der Redner bittet den Minister, der Ausbildung der jungen Generation mehr Aufmerksamkeit zu schenken, damit von den Universitäten ein innerlich gefestigter Richternachwuchs in den Beruf einziehe. Akademische Freiheit dürfe nicht ein Freibrief für Gemeinheit sein. Der Redner appelliert zum Fehru an die Richterschaft, ihre Pflicht zu tun, dann werde die Mehrheit hinter ihr stehen und sie zu schützen wissen. GBeifall bei der Staatspartei.)

Abg. Hestermann (Wirtschaftsp.) erklärt, den Schluß seiner Ausführungen hätte der Vorredner an Herrn Noske richten müssen. Oberpräsident Noske hätte ein Wort des Bedauerns über seine Entgleisung sagen müssen. Aufgabe des Ihsse dneheg wäre es gewesen, den Dingen nachzugehen. Man wolle durchaus nichts beschönigen. Bedauerlich sei die Entwicklung, die die Aussprache hier genommen -e- Die Aeußerung des Herrn Noske könne doch gar nicht mehr bestritten werden. Es sei bedauerlich, daß die Re⸗ gierung nur einen Teil der großen Anfrage beantwortet habe. Es hätte Herrn Noske nur geehrt, wenn er eine Entgleisung zu⸗

egeben hätte. Bedauerlich sei, daß die politische Seite hier wieder 85 piele. Die Stellung der Richterschaft sei angesichts dieser Tatsache sehr schwer. Die alljährlichen Aussprachen über den Justizetat erweckten den Eindruck, als ob es hier nicht um eine Reinigung des Richterstandes, sondern um die Gewinnung der Macht im Staate handele. Auch die Drohungen von national⸗ sozialistischer Seite gegen die Richterschaft seien nicht zu billigen. Herr Noske hätte bedenken müssen, daß die Wäre. des Richters heute viel schwerer sei als früher. Das ere. im Volke sei doch heute weitgehend getrübt und beseitigt. Herr Noske hätte an seine eigene Brust schlagen sollen. Der Richter müsse heute ein erhöhtes Mitgefühl mit den Nöten des Volkes haben und ein ver⸗ mehrtes Verständnis für die Lage und die Mentali⸗ tät unserer Jugend. Oberpräsident Noske sei mit seiner Aeußerung den Dingen nicht gerecht geworden. Von der Staatsregierung hätte man ein energischeres Wort gegenüber den Verallgemeine⸗ rungen des Oberpräsidenten Noske und stärkeren Schutz der an⸗ gegriffenen Richter erwartet.

Abg. Borck (D. 822 bedauert die Erklärung der Regierung, daß es nicht möglich gewesen sei, festzustellen, ob der Oberpräsident Noske die betreffenden Aeußerungen im einzelnen getan habe. Man hätte sie sicherlich feststellen können; es scheint aber, so betont der Redner, als habe die heutige Regierung diese Aeußerungen nicht feststellen wollen, um Herrn Noske nicht fallen zu lassen.

Abg Kuttner (Soz.): Die Sozialdemokraten haben volles Verständnis dafür, wenn die Richter ihre Stellung wahren wollen. Aber die hochste Ehre des Richters besteht darin, gerecht zu sein und durch seine Gerechtigkeit die Bevölkerung zu überzeugen. Der Richter muß verstehen, daß es etwas anderes ist, wenn man jemanden seine Ehre stiehlt, als wenn man ihm 120 Mark aus der Tasche entwendet. Unsere Richter pflegen aber leicht von „Ent⸗ gleisun, en“ im politischen Kampf zu sprechen, wenn jemand,

ssen Existenz auf seiner Ehre beruht, die Ehre abgesprochen wird. ev de ag auch bekannte Politiker, wie der frühere Reichs⸗ kanzler Marx, gar nicht mehr gegen gemeine Verleumder vorzu⸗ gehen Wenn die Richter auf ihre Ehre achten, müssen wir ver⸗ langen, deß sie besonders auf die Ehre der anderen achten, und nicht so verfahren, wie der Amtsgerichtsrat Keßner in Berlin mit der Ehre meines Parteifreundes Brolat verfahren ist. Keßner hat Brolat öffentlich diskreditiert und beschimpft, ohne daß er ihn auch nur gehört hatte. (Rufe bei den Sozialdemokraten: Das ist eine Unverschämtheit!) Ich stelle mit Genugtuung fest, daß Keßner eine Rüge von einer Schärfe erteilt wurde, wie ich sie in der Justiz bisher noch nicht erlebt habe. Es ist aber bedauerlich, daß Keßner bis heute noch nicht Veranlassung genommen hat, zu Beginn einer Sitzung in irgendeiner Fenn öffentlich zurückzunehmen, was er voreilig gesündigt 8 eer Redner weist dann das Rothenburger Urteil zurück, worin es als nicht ehrenkränkend für Redakteure

des „Vorwärts“ bezeichnet wurde, wenn man behauptet, der „P warts“ sei mit 800 000 Mark gekauft worden. Ich stelle fe⸗ sagt der Redner, daß dieses Urteil eines gelehrten Einzelrich 2 das man keine Schöffen verantwortlich machen kann, leidigung der gesamten Presse und des gesamten Redak standes darstellt. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Do werden ine Redakteure als bezahlte Schreibkulis ohne e Ueberzeugung dargestellt, und ich frage, ob dieser Amtsrt Anlaß hatte, sich zu beschweren, wenn einmal die Tätigkeit Richter kritisiert würde. Die von nationalsozialistischer Seite gestellte Behauptung, der damalige Reichsfinanzminister Hi ding habe sich von einem Zigarettenkonzern bestechen lassen ihm dafür 10 Millionen Steuerschulden erlassen, würde, wenn nur das Geringste an ihr sich erweisen ließe, doch gewiß Hilfer als schimpflich korrumpiert erscheinen lassen. Da sich aber her daß an dieser Verleumdung nichts Wahres ist, wurde,

r Abgeordnete Lau beveits sagte, der Verleumder zu 200 Ma

Geldstrafe verurteilt. In Hinterpommern war es wegen d Verleumdung serar mit einem Strafbefehl über 100 Wian getan (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) In der Schr schrift des Moritz⸗Zarnow war behauptet worden, Noske hätte als Reichswehrminister bei der Schleifung von Festungen 2 bungen zuschulden kommen lassen. Der verantwortliche Redasd eines Hannoverschen Blattes, das diese Verleumdung aufg wurde in der zweiten Instanz freigesprochen, weil ihm nicht zuweisen sei, *. die Absicht der Beleidigung gehabt (Hört, hört! bei den öön Das Reichsgericht dieses Urteil aufgehoben mit einer egfüdhngs die füe Urteilsfäller eine 2 e darstellt. Mindestens hatte Richter die Ehre Noskes ebenso fahrlässig verletzt; wie ein? mobilfahrer zu verurteilen wäre, der jemanden grob fahrl tötet. Aber Sie auf der Rechten scheinen zu glauben, Ehr etwas, was die Menschheit vom Offizier aufwärts gepachtet Auch der Schutz der Ehre der Frau vor Gericht läßt zu wün übrig. Einem hohen preußischen Beamten hat ein Natie⸗ sozialist in Köln nachgesagt, er hätte eine Dirne geheiratet. 2 hohe Beamte stellte im Namen seiner Ehefran Straf⸗ antrag. Der beklagte Redakteur vermochte nicht den Sche eines Beweises für seine Behauptung zu erbringen. Deny beantragte er, die Ehefrau zu laden, um sie zu fragen, ob sie nicht doch vielleicht im Sinne seiner unbewiesenen Behauptung vergangen hätte. (Stürmisches Hört, hört!) Ein solcher n⸗ trag entspricht der Bubenhaftigkeit und Gesinnu lumperei, wie wir sie bei derartigen Angeklagten in zul reichen Prozessen beobachten. Aber daß er ein Gericht findet, deh seinem bubenhaften Beweisantrag stattgibt, ist das Skandatde (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Können Sie (nach re verstehen, daß es da einem Ehrenmann ist, gegen solche Schmutzfinken gerichtlichen Schutz zu verlangen? (Abg. Stenae [D. Vp.]: Ja; aber das Gesetz erlaubt ja solche Beweisanträge Was Noske dem Sinne nach gesagt hat, trifft leider auf eine groe Anzahl von Fällen zu. Noske hat immer bewiesen, daß er dar Mut hat, zu seiner persönlichen Ueberzeugung zu stehen. Es wan besser für uns, wenn alle Richter die r Charakterstärke häu wie sie Noske aufgebracht hat, der sich von seiner persönlichen Ueberzeugung auch durch Parteiwünsche nicht hat abbringen lassen (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Damit schließt die Besprechung. Da die vom Alp Eichhoff (D. Vp.) beantragte Ueberweisung der Großen Amw⸗ frage an den Rechtsausschuß mit den Stimmen der Regi⸗⸗ rungsparteien abgelehnt wird, ist die Große Anfrage erledig.

Es folgt die Beratung einer weiteren Großen Aufrage der Deutschen Volkspartei über die Versetzung des Polizeimajors Levit von Berlin nach Glei⸗ witz. Das Staatsministerium wird gefragt, ob Polizeimases Levit durch Versetzung Lemheehal worden sei, weil er ne gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen ohne Ansehen dar Person auch gegenüber Angehörigen des Reichsbanners durt⸗ geführt habe, wenn nein, was seine plötzliche Versetzung ver⸗ ursacht habe. Weiter wird um Auskunft ersucht, ob Polizc⸗ kommandeur Heimannsberg an die leitenden Polizeioffizien der Schutzpolizei Berlin die dienstliche Weisung habe ergehe lassen, daß grundsätzlich bei Straftaten im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen und Ovationen eine Unte scheidung der Täter stattzufinden habe, und zwar in da Sinne, ob sie republikanischen Organisationen angehön⸗ oder nicht. Im bejahenden Falle wird die Regierung g. fragt, ob sie sofort . offensichtlich verfassungswidrige ordnung aufheben und den Polizeikommandeur Heimanns berg und den Polizeipräsidenten Grzesinski dafür zur Vers antwortung ziehen werde.

Abg. Metzenthin (D. Vp.) begründet die Große Anfrage Er erklärt, nach der Reichsverfassung sei jeder vor dem Gesh gleich. Das 9. auch für die Verantwortung vor der Polizei. A preußische Schutzpolizei, das stelle seine Fraktion mit Genugtum fest, gebe sich alle Mühe, unparteiisch zu sein. Leider gäbe . hohe Stellen, die sie von ihrer Unparteilichkeit abbringen wolle Ein klassischer Beweis dafür sei der Fall Levit. (Sehr richt

rechts.) Der Redner gibt eine Darstellung der Vorkommnisse t Anschluß an die Reichsbannerversammlung. Die Polizei hett den geschlossenen Abzug von der Versammlung verboten, was M Versammlungsleiter zugesagt hatte. Entgegen diesen Warnung bildeten sich dann doch geschlossene Abteilungen, sogar mit Fahna

an der Spitze. Die Polizei wandte sich an den Führer des Reiche

banners, doch blieb es bei Zusammenrottungen und lärmende Kundgebungen, Der Major Levit verbot das und trat an eine Nichtuniformierten heran, der sich besonders laut gebärdete. A. Mann stellte sich als Ministerialrat Knöner vor, als ob es! Verhalten zur Polizei einen Unterschied zwischen hohen umn niederen Menschen gäbe. Knöner wurde sistiert, weil er d. Verbot übertreten hatte. Es wurden dann weiter Rufe ausg fiozeg. „Schupo verrecke“, „Hitler verrecke“. Nach Beendigmn

der Demonstration wurde Knöner entlassen. Was war nun rse

vorschriftsmäßiges und Ungewöhnliches an dem Vorgehen ah

Majors Levit, der wegen seines Verhaltens strafversetzt worc

ist? Der Major hat sich ganz genau an die Vorschriften bersten Heimannsberg gehalten.

nach Schluß von Versammlungen nicht mehr zu dulden einr sbebhaftes Hört, hört! rechts.) Major Levit hat bei dieser ë ammlung des Reichsbanners ogar erst eingegriffen, als es um bewußte Demonstrationen handelte, nicht schon, als Einzel ertönten. Dabei besteht, wie bekannt, die Verschärfung der hun Bestimmungen durch die Notverordnungen des Reic

arum nun die Disziplinierung des Majors Levit? Um ( Versetzung im Interesse des Dienstes, wie die Regierung behaupe handelt es sich nicht. Es ist von hoher Stelle öffentlich zugeger⸗ daß man Levit, um von einem Dißziplinarverfahren abzuea⸗ versetzt habe. Der Polizeipräsident Grzesinski hat in einer se mandoversammlung sogar von dem „grauenhaften“ Fall Levit und sich gerühmt, daß er sofort nach dem Vorfall; Versetzung des Majors nach Gleiwitz beantragt habe. Die Liu versetzung ist um so unerhörter, als dem Angeschuldigten vorf keine Gelegenheit zur Aeußerung gegeben wurde. Erst nach Versetzung ist die sormelle Untersuchung eingeleitet worden. 1 ist aber des Staates unwürdig, daß man einen verdien

veamten verurteilt und erst danach darqnge, zu untersug warum er überhaupt diszipliniert worden ist. Wenn man ent Major Levit habe nicht das nötige Fingerspitzengefühl gehas . muß man fragen, wo dieses zu finden sei. wenn man ein Grc. gebiet als Strafgegend behandelt, für die ein in Berlin In nierter immer noch gut genug ist. Das hat allgemein Emno⸗ in Oberschlesten hervorgerufen. (Hört, hört! rechts.) Oberst!

Palee Veranlassung, bei der Beurteilung des Fälles

65071 Der Oberst hatte erst unh vorher verfügt, daß „künftig lärmende Ovationen, Hochrufe 1

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 37 vom 13. Februar 1932. S. 3

mannsberg soll erklärt haben, daß Polizeiführer bei Demon⸗

für den Staat sich passiv zu verhalten hätten, auch wenn

vrationen 1 a h0 Die Weimarer Parteien, für die doch

ige übertreten würden. vemokratisch⸗ rische b de 2 über egen, ob sie nicht auch einmal Minderheit werden Fanen. Wir verlangen jedenfalls vom Staat und von der volizei gleichmäßige Behandlung aller Staatsbürger. (Lebhafter Beifall rechts.)

Ein eeraFgee es ge verliest die Antwort des mneußischen Innenministers. Die Frage, ob Levit durch Ver⸗ funbe gemaßregelt worden sei, weil er die gesetzlichen und poli⸗ seiihen Bestimmungen ohne Ansehen der Person auch gegen⸗ er Angehörigen des Reichsbanners durchgeführt habe, wird ver⸗ nenn. Die Antwort lautet weiter: Die Kerfetnag des Polizei⸗ majors Levit erfolgte aus dienstlichen Gründen. Die angeführten Dienstanweisungen hat Polizeikommandeur Heimannsberg nicht mreilt. Vielmehr sind die Tatsachen völlig entstellt wieder⸗ mweben. Polizeikommandeur Heimannsberg hat niemals die An⸗ mafung erlassen, bei Straftaten, die im Rahmen von öffentlichen Demonstrationen und Ovationen vorkommen, die Straftäter je aach ihrer parteipolitischen Zugehörigkeit veefchtedeni behan⸗ deln. Die von Polizeikommandellk Helmannsberg wirklich ge⸗ machten Ausführungen, welche durch Stenogramm festgelegt und rün mir geprüft worden sind, geben keinen Anlaß zu Bean⸗ standungen.

Abg. Borck (D. Nat.) bezeichnet in der Besprechung die Ant⸗ wort der Regierung als eine Provokation; die Antwort schlage den Tatsachen geradezu ins Gesicht. Man könne sich nicht denken, daß die Regierung nach dem Fall Levit die Polizei fest in der Hand habe, wie Minister Severing dies behauptet habe. Bei der Vernehmung des Polizeimajors Levit im Polzieipräsidium sei auch der Ministerialrat Knöner anwesend gewesen, der wegen Verstoßes gegen die verhaftet worden sei. Man sollte den Ministerialrat Knöner nicht in Schutz nehmen, weil er den Namen Severing dazu mißbraucht habe, sein Randa⸗ lieren zu entschuldigen und zu decken. Der Redner fragt, was denn nun aus der Strafanzeige gegen Knöner geworden sei. Miß⸗ griffe der Polizei sollte man nicht decken. So verbiete man Ver⸗ fammlungen, in denen der deutschnationale Pressechef Haupt⸗ mann a. D. Brosius sprechen solle. sei diesem eine redne⸗ zische Entgleisung unterlaufen, wenn er gesagt habe, beim Polizei⸗ präsident Grzesinski kollidiere der Beamte mit dem Parteimann. Das sei nicht richtig. Grzesinski 8 nur noch Parteimann. In einer Rede Grzesinskis in Tempelhof sei glatte Vorbereitung des Hochverrrats enthalten gewesen. Minister Severing habe erklärt: Kommt der Faschismus durch den Unverstand der Massen wirklich zur Macht, werden wir dafür zu sorgen haben, daß der Spuk möglichst schnell verschwindet. Der Redner zitiert dann die von der „Leipziger Volkszeitung“ wiedergegebenen Aeußerungen des Polizeipräsidenten Grzesinski über Adolf Hitler. (Zuruf von einer soziaglistischen Abgeordneten: Der Deserteur!) Ein Mann wie Grzesinski wage es, derartig aufreizende Bemerkungen in der Oeffentlichkeit zu machen, und das Staatsministerium greife nicht ein. Hier liege eine neue ungeheuerliche Entgleisung des Ber⸗ liner Polizeipräsidenten vor. Die Maßnahmen der Polizei, wie Redeverbote usw., so erklärt der Redner, sollen ja nur bei dem jetzt beginnenden Endkampf um Preußen den Oppositionsredner mundtot machen. Heute liegt es sogar 18 im Ermessen eines Polizeileiters, eine Versammlung zu verbieten, die er nach seiner Meinung nicht ausreichend scüen kann. Die Vereinigung der Polizeioffiziere in Preußen habe sich dagegen verwahrt, daß man Polizeioffiziere für ein durchaus korrektes Vorgehen bestraft. Der Redner bringt weiter den Abbruch der Beziehungen des Ministers Severing zum Polizeiobersten Dillenburger zur Sprache, der von seinem Polizeipräsidenten aus dem Amte entfernt worden sei, weil er Angelegenheiten seines Verbandes nicht nach dem Wunsche seines Vorgesetzten erledigen wollte. Er richtet dann an die Staatsregierung die Anfrage, ob sie es billige, daß der Polizei⸗ präsident Isenrath, Gladbach⸗Rheydt, in einer öffentlichen Presse⸗ besprechung behauptet hane, daß er, der Redner, wegen Un⸗ geeignetheit aus dem Polizeidienst entlassen worden sei. Er fordert die Staatsregierung auf, den Polizeipräsidenten zu ver⸗ anlassen, ebenfalls in der Oeffentlichkeit richtigzustellen, daß er, der Redner, seinerzeit zu den besonders gut qualifizierten Offi⸗ zieren der Schutzpolizei gehört und freiwillig um seine Hiokf⸗ entlassung gebeten habe, weil er in der damals entmilitarisierten Pölisi nicht weiter dienen wollte. Nach dem 8. Mai, so erklärt der Redner zum Schluß, werden Sie (zu den Regierungsparteien) weder etwas zu verbieten noch zu genehmigen haben.

Abg. Metzenthin (D. Vp.) verwahrt sich gegen die sche⸗ matische Beantwortung der Bron Nrrahet 8c. das 8 ministerium. Dieses Verfahren komme der berüchtigten Erledi⸗ gungsweise der Kleinen Anfragen gleich und sei nicht geeignet 8 Ansehen des Parlaments zu dienen, für das Sie (zu den Negierungsparteien) theoretisch so warm einzutreten pflegen. Die tiche Volkspartei sei von der Antwort keineswegs befriedigt, g onder⸗ auch hinsichtlich der Anweisungen des Polizeikom⸗ his ihr d n. Sie halte ihre aufrecht, vieseh 8 ie Vorlage des Stenogramms das Gegenteil be⸗

Abg. Barteld⸗Hannover (D. Staatsp.) betont, man habe Vorsicht walte ' Es EE deccct 88 88 Es könne doch kein Zweifel darüber 98 der Minister das Recht habe, Beamte im dienstlichen 8 eresse zu versetzen. Auf Grund des vorliegenden Materials sascia abschließendes Urteil im Augenblick nicht möglich. Grund⸗ nnisse sei zu sagen, daß man sich im allgemeinen davor hüten

1 rgen Märtyrer zu schaffen, da das sehr gefährlich sei. a8 ie Polizeibeamten ihre Hefugnisse gleichermahen anzuwenden 1 zntgegenüber allen Volksschichten, sei eine solche Selbstverständ⸗

Fehe daß man darüber kein Wort zu verlieren brauche. (Zuruf g 8 Volkspartei: So sollte es sein!) Der Redner geht dann Disivin Ausführungen des Abg. Borck (D. Nat.) wegen der nfsininierum von Kommandeuren mehrerer Polizeischulen schein ich eg Volksbegehrens auf Auflösung des Landtags ein. Es ane ihr daß man hier E e von einer Ver⸗ muste⸗ abgesehen hätte, da man die Kommandeure, die übrigens we ültig gearbeitet hätten, nicht dafür verantwortlich machen bete⸗ venn Te sglisder ihres Offizierkorps sich am Volksentscheid * Polen. Es habe überhaupt den Anschein, als ob gegenüber des zei manchmal eine leichtere und glättendere Hand seitens

zen nisteriums am Platze gewesen wäre. Gegenüber dem Abg. Steianthin (D. Vp.) lehnt der Redner noch einmal eine endgültige aninungnahme zum Fall Levit und ein Eingreifen in die Exe⸗ olch gewalt des inisters ab IEs sei aber interessant, daß gerade mche Parteien, wie die Deutsche Volkspartei und die Deutsch⸗

nationalen, die sich sonst so stark für die Autorität einsetzten, im

üliegenden Falle gegen die Autorität und Befugnisse des Mi⸗

Abg hangingen. Der Redner setzt sich weiter mit Angriffen des ; ketzenthin auf die Staatspartei auseinander. Die Volks⸗ nh habe am wenigsten Grund, anderen Parteien ein haltloses gangtat vorzuwerfen. Während ho gsfraktion der Deutschen Volkspartei, Dr. von Campe, im

5 8 e 1924 geschrieben habe: „Deutschland wird demokratisch sein Düngette wird nicht sein“, suche die Partei unter der Führung bene ys jetzt Tuchfühlung mit den Nationalsozialisten. In

A* vischweig dulde sie in Gemeinschaft mit den Dausscheiationgeen niste ne fassungswidrige Vorgehen des nationalsozialistischen Mi⸗ 8 Kl. raunschweiger Polizeibeamtenvereini⸗

gung. Hi ruch der Reichs⸗

agges gegen die Hier handele es sich um einen glatten

werfassung durch Klagges, denn die Polizeibeamtenvereinigung in

raunschweig sei ebenso neutral wie zum Beispiel der Deutsche

arlamentaxische Spielregeln gelten, sollten sich bei,

der damalige Vorsitzende der

Sie andernfalls dienstli

Beamtenbund. Während die Deutsche Volkspartei sich in Preußen über die Versetzung eines Polizeioffiziers empöre, dulde sie in Braunschwei das Verbot einer Polizeibeamtenorganisation, ob⸗ wohl es sich dabei um einen so unerhörten Eingriff in die Koalitionsfreiheit der Beamten handele, wie es in Preußen nie vorgekommen sei. In Braunschweig, so sagt der Redner, wird unter den Augen der Polizei das Notverordnungsrecht der Reichs⸗ regierung fortgesetzt verletzt. In Kreiensen laufen uniformierte S. A.⸗Leute vor den Polizeibeamten vorbei und stehen S. A.⸗ Posten vor den S. A.⸗Kasernen. Es ist unmöglich, daß die ver⸗ antwortliche Reichsregierung derartige Verstöße gegen ihre Ver⸗ ordnungen duldet. Es sollte eigentlich auch unmöglich sein, daß die Deutsche Volkspartei und die Deutschnationalen, die sich hier so b2 die Einhaltung der Hebhe interessieren, in Braunschweig die Verstöße der Nationalsozialisten gegen die Reichsgesetze dulden. Erst jüngst 4 ein ö Polizeibeamter seines Amts enthoben worden, weil er unter dem kleinen Bfsageraegh üständ, der in Braunschweig bereicht randalkekende Naksonalsozialisten feststellen mollar An äll diesen Dingen im Lande Braunschweig tragen die Deutsche Volkspartei und die Deutschnationalen mit die Verantwortung. In einem Dortmunder Falle hat sich gezeigt, daß notorische Verbrecher in S. A.⸗Kafernen untergebracht werden. Die Republik übt leider weitgehende Duldsamkeit gegen derartige Elemente, die die Fundamente des Staates gewaltsam untergraben wollen. Wenn nun seitens des Reichswehrministers der Eintritt von Nationalsozialisten in die Reichswehr nicht mehr verhindert werden soll, dann gerscheint uns das angesichts der zersetzenden Struktur der N. S. D. A. P. außerordentlich bedenklich. (Sehr wahr! links.) Noch in der letzten Hälfte des Vorjahres hat ja auch das Reichsgericht fetegeften daß mindestens Teile der N. S. D. A. P. den gewaltsamen Umsturz des Staates erstreben. Wir wissen, daß jedenfalls die preußische Polizei zuverlässig zum Staat und zur Republik steht. Wir werden daher auch immer für die Interessen der Polizei eintreten. (Beifall bei der Staatspartei.)

Staatssekretär Abegg (Innenministerium): Die Abge⸗ ordneten Metzenthin und Borck haben scharfe Angriffe gegen die Staatsregierung gerichtet aus Anlaß der Versetzung Levits. Heer und Polizei sind zwar zwei durchaus verschiedene Dinge, die je⸗ doch in einem w gleich sind: Eine scharfe Disziplin und der nötige Zusammenhalt ist in beiden Körpern unbedingt aufrechtzuerhalten. Gerade die Deutschnationalen und die Deutsche Volkspartei sagen auch sonst immer, daß sie den Grundsatz der Disziplin verträten. Ich glaube nicht, daß die deutsch⸗volkspartei⸗ liche Anfrage geeignet ist, die Manneszucht in der Polizei zu fördern. (Sehr wahr! links.) Diese Anfrage bedeutet geradezu eine Gefährdung der Disziplin. Der Staatssekretär sagt, daß er im Interesse der Disziplin auf die Einzelheiten, die sich in den umfangreichen Ermittlungen des Ministers für die Versetzung Levits ergeben hätten, vor dem Landtagsplenum nicht sprechen wolle. Es sei ihm auch kein einziger Fall bekannt, in dem etwa der Reichstag über die Verabschiedung oder Versetzung eines Reichswehroffiziers diskutiert hätte. Ein derartiges Verfahren wäre auch in hohem Maße bedenklich. Levit sei nicht versetzt worden, weil er die bestehenden Bestimmungen unparteiisch auch gegen das Reichsbanner anwandte. Wenn auch über die Einzel⸗ heiten seiner Seeseng nicht gesprochen werden soll, so kann doch gesagt werden, daß gegen eine Demonstration in der Bann⸗ meile unter gewissen Umständen vorzugehen ist, unter anderen aber nicht. Auch Herr Metzenthin würde wohl keinen Verstoß darin sehen, daß innerhalb der Bannmeile ein Hoch auf den Reichs⸗ präsidenten ausgebracht wird. Ebensowenig hat das Hoch auf Severing, das Herrn Levit zur Vornahme von Verhaftungen ver⸗ anlaßte, einen Verstoß gegen die Ordnung dargestellt. Die Ver⸗ setzung Levits erfolgte im Interesse des Dienstes. Nun hat, so erklärt der Staatssekretär noch, der Abgeordnete Borck durch Zu⸗ rufe selbst den Wunsch geäußert, daß ich auf sein Abschiedsgesuch aus der preußischen Polizei eingehen solle. Sie, Herr Borck, haben in dem Abschiedsgesuch gesagt, Sie sähen ein, daß nach der neuerlichen Umorganisation der Polizei für einen aus 1 Soldaten kein Platz mehr in der Pütge sei. Sie sa ren fort: „Zu dem reinen Polizeidienst fehlt mirx aber jedes Ver⸗ ständnis ...“ (Große Sie erklären dann noch, daß

1 und politisch völlig umlernen müßten, was Sie nicht wollten. Ich bestätige Ihnen aber, daß Sie eine sehr gute Qualifikation als Polizeioffizier hatten und sicherlich⸗ nach dem von Ihnen abgelehnten Umlernen auch imstande ge⸗ wesen wären, zutreffender über polizeiliche Dinge zu sprechen. (Erneute Heiterkeit.) Nachdem der Staatssekretär noch auf den Zwischenfall mit dem Verband der Foltgeio ftsteee kurz hin⸗ gewiesen und gesagt hat, Severing habe durch die Wiederauf⸗ nahme der Beziehungen zu diesem Verband gezeigt, daß er mit der Polizei ..eeSeZees wolle, erklärt der Staatssekretär: Die preußische Schutzpolizei steht fest auf dem Boden der Ver⸗ fassung, geschlossen und gehorsam hinter dem Innenminister und ist bereit, alle Aufgaben, die der Staat und sein Minister ihr stellen, auszuführen zum Schutze der Republik. (Lebhafter Bei⸗ fall bei den Regierungsparteien.)

Abg. Borck (D. Nat.): Der Staatssekretär hat es verstanden, sich in dem heutigen Staat und die heutige Polizei gut hineinzu⸗ finden; ich konnte es nicht. Aber auf militärischem Gebiet, glaube ich. bin ich noch immer etwas sachverständiger als er. Der Ver⸗ gleich des Staatssekretärs hinkt ganz außerordentlich. Gewiß ist es möglich und zulässig, daß Beamte und Offiziere aus dienst⸗ lichen Gründen versetzt werden. Wenn diese Gründe aber darin gesucht werden, daß ein Beamter lediglich Anstoß erregt hat bei politischen Richtungen und Strömungen in der Bevölkerung, dann wird das von uns gegeißelt. Wenn man den Namen eines hohen Staatsbeamten oder die Staatsform selber benutzt, um tatsächliche Skandalszenen zu verwischen, dann ist das ein Mißbrauch dieser Persönlichkeit oder dieses Symbols. Ein Ministerialrat durfte doch niemals gerade in dem Moment, wo die Menge erregt war, wo die Polizei eingriff, um die Menge durch gütliches Zureden zu beruhigen, noch ausdrücklich zum Steigern der Erregung bei⸗ tragen. Er hätte mit den Polizeioffizieren zusammen Heücen müssen, seine Reichsbannerkameraden zu beruhigen. Er hat den Namen des von ihm zweifellos sehr verehrten Ministers Severing benutzt, um den Rummel zu vergrößern. Der Polizeimajor Levit ist unter ganz außergewöhnlichen Verhältnissen versetzt worden. es mußte hier ein besonders gut qualifizierter Beamter versetzt werden, weil er Mißfallen erregt hat bei dem heute in so hohem Ansehen stehenden Reichsbanner und seinem Minister.

Damit ist die Aussprache geschlossen, und die Große An⸗

frage für erledigt erklärt.

Durch Kenntnisnahme erledigt werden die Polizei⸗

verordnung über die Einrichtung und den Umbau von land⸗

wirtschaftlichen Siedlungsbauten und die Polizeiverordnung über Schmalfilmvorführungen.

Hierauf vertagte sich das Haus auf Dienstag, den 16. Februar, 12 Uhr: Vorlagen und Uranträge, betreffend Sparmaßnahmen. 1 11A“

Schluß gegen 17 ½ Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Im Rechtsausschuß des Reichstags wurden am Abstimmungen über die Anträge zur Aktienrechtsreform nachgeholt. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurde mit 14 Stimmen der Sozial⸗ demokraten, des Zentrums, der Christlichsozialen und der Kommu⸗

12. d. M. die

nisten gegen 7 Stimmen der Antrag nommen, daß in den Auf⸗ sichtsrat auch die Betriebsvertretung Mitglieder entsenden kann. Mit 12 gegen 9 Stimmen angenommen wurde der weitere sozialdemokratische Antrag, daß die Betriebsratsmitglieder auch an allen Sitzungen der vom Aussichtsrat eingesetzten Ausschüsse teil⸗ nehmen können, in diesem Falle stimmten die Zentrumsvwertreter im Ausschuß teils für, teils gegen den Antrag. Der Rest des sozialdemokratischen Initiativgesetzes wurde mit 12 gegen die 10 Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt. Annahme fand dazu noch die vom Zentrum beantragte Ent⸗ schließung, durch die die 2₰ b⸗ . wird, ihren Ent⸗ 6. grundlegende Reform des Aktienrechts mit Froßter Beschleunigung den gesetzgebenden Körperschgften züzulesten und bei der endgültigen G des Entwurfs die in dem sozial⸗ demokratischen Initiacrgesetz gFemachten Vorschläge zu verwerten. I1Iqu“ emgcht⸗ . 1 .

Der Allsschuß setzte dann die Aussprache über die Fürsten⸗ abfindung fort. Die Hauptrolle spielte dabei ein im Aus⸗ schuß von den Sozialdemokraten eingebrachter Entschließungs⸗ antrag, den § 21 des Reichsgesetzes zur Regelung älterer staatlicher Renten vom 16. Dezember 1929 dahin zu ändern, daß in Absatz 1 hinter „Geldsumme“ eingefügt wird: „oder die Leistung einer be⸗ stimmten Menge auf Mart oder eine andere nicht mehr geltende inländische Währung abgestellter Wertpapiere“. Die Vertreter der verschiedenen deutschen Länder legten dem Ausschuß, wie er es in seiner vorigen Sitzung gewünscht hatte, die Auffassung ihrer Regierungen zur Neuaufrollung der Fürstenabfindungsfrage dar. Ministerialrat Meyer (Preußen) erklärte, in Preußen inter⸗ essierten im Rahmen der Verträge drei Fragen, nämlich die Aus⸗ einandersetzung mit dem früheren Königshaus, die Renten der ehe⸗ mals standesherrlichen und landesherrlichen Familien und die Aufwertung des Welfenfonds. Die beiden ersten Fragen seien vertraglich erledigt, so daß für die preußische Regierung keine Ver⸗ anlassung vorliege, vom Reich die Erwirkung besonderer gefetz⸗ licher Maßnahmen zu erbitten. Dagegen sei die Frage der Auf⸗ wertung des Welfenfonds noch ungeregelt. Insoweit erblicke Preußen in einer dem sozialdemokratischen Antrage entsprechenden Ergänzung des Staatsrentengesetzes die einzige Möglichkeit, die allein noch offene Frage der Aufwertung des Welfenfonds auf der leichen Grundlage wie die Aufwertung der Renten der ehemals andesherrlichen und standesherrlichen Familien einer wenigstens einigermaßen erträglichen Lösung zuzuführen. Auf die Frage des Abgeordneten Schetter (Zentr.), in wie weit der sozialdemo⸗ kratische Antrag auf die Frage des Welfenfonds Bezug habe, er⸗ klärte der preußische Ministerialrat Zachariage, das Staats⸗ rentengesetz enthalte die reichsgesetzliche Ermächtigung an die Länder, unter gewissen, im § 21 näher dargelegten Voraussetzungen auch die Aufwertung von in Mark oder anderen nicht mehr gel⸗ tenden Währungen ausgedrückten Geldsummenschulden nach den Grundsätzen des Staatsrentengesetzes aufzuwerten. Im Welfen⸗ vrcfeß habe das Reichsgericht aber entschieden, daß es sich beim Welfenfonds nicht um eine Geldsummenschuld handele, sondern daß Preußen zur Leistung von Wertpapieren verpflichtet sei. Aus diesem Grunde würde eine Ergänzung des Staatsrentengesetzes im Sinne des sozialdemokvatischen Antrages die reichsgesetzliche Er⸗ mächtigung an die Länder bringen, auch die Aufwertung des Welfenfonds durch ein Landesgesetz unter die Grundsätze des Hrnassemepgesexen u stellen. Der sächsische Ministerialdirektor Dr. Poetzsch⸗Heffter sprüche des Schönburgschen Hauses und bat um eine aufgetretene weifel klarstellende Fassung des § 22 des Staatsrentengesetzes.

er braunschweigische Gesandte Dr. Boden erklärte als Ver⸗ treter von Anhalt, daß die anhaltische Landesregierung auf dem Standpunkt stehe, daß ein Bedürfnis für eine Revision der ver⸗ mögensrechtlichen Auseinandersetzung mit dem ehemals regie⸗ renden Hause nicht als vorliegend anerkannt werde. Für die mecklenburg⸗strelitzsche Regierung verwies Dr. Boden auf eine Eingabe über die dem Ausschuß aus früheren Verhandlungen be⸗ kannte Materie der Auseinandersetzung, wie sie sich aus den von der früheren Linksregierung in Mecklenburg⸗Strelitz abgeschlossenen Verträgen ergeben habe. Die Regierung bedauere, daß eine billige Regelung durch das Vorgehen des Rechtsanwalts der Gegenseite W“ erschwert werde. Auch bedrücke sie das Gefühl, daß es sich bei dem materiell nicht als berechtigt anzu⸗ erkennenden Schiedsspruch zum Teil um Forderungen handele, deren Erfüllung dem Ausland zugute kommen werde. Die Landes⸗ regierung werde nichts unterlassen, um zwischen den berechtigten Ansprüchen der überall im Lande hochverehrten Frau Groß⸗ herzogin und den Lebensnotwendigkeiten des Staates einen an⸗ ständigen Ausgleich zu schaffen. Eine gewisse Aussicht dafür scheine gegeben zu sein. Sollte aber das ernste Bemühen der Landes⸗ regierung auf der anderen Seite keinem begegnen, so würde die Regierung angesichts der ungeheuren Bedeutung er Frage für die Aufrechterhaltung der finanziellen Lebensfähigkeit des Staates entsprechende Anträge bei der Reichsregierung zu stellen genötigt sein. Der vorliegende sozialdemokratische Antrag komme aber für die mecklenburgisch⸗strelitzsche Regierung nicht in Frage. Der württembergische Gesandte Dr. Bosler legte den Stand⸗ punkt seiner Regierung zu der Frage eines reichsgesetzlichen Ein⸗ griffs dar. Die vertragsmäßigen Leistungen des Londes⸗ die von er württembergischen Regierung für billig erachtet und vom Landtag genehmigt worden seien, hätten sich seit Vertragsabschluß schon erheblich vermindert und würden in nicht zu ferner Zeit ganz erfüllt sein. Der Württembergische Landtag habe sich nur im Sinne einer freiwilligen Verminderung dieser vertragsmäßigen Ansprüche der Mitglieder des vormaligen Königshauses aus⸗ gesprochen. Unter diesen Umständen habe die württembergische Regierung an der ganzen Frage kein erhebliches Interesse mehr. Der Vertreter der schaumburg⸗lippischen Lan⸗ desregierung stellte zunächst fest, daß die Auseinandersetzung mit dem vormals regierenden ürsterrhon⸗ 11 als abge⸗ chlossen zu betrachten sei und daß dem Staat auf Grund des bes e ee g9; Leistungen nicht obliegen. Die Landesregie⸗ rung sei jedoch der Ansicht, daß die nach dem Auseinandersetzungs⸗ vertrag dem Staat obliegenden wiederkehrenden Leistungen ihrer Höhe nach mit der inzwischen eingetretenen Entwicklung der wirt⸗ schaftlichen Ver⸗ ältnisse nicht 88. völlig vereinbar seien. Denn während die Erträgnisse des Domaniums dem Lande bislang wesentliche Ueberschüsse für den allgemeinen Staatshaushalt erbracht hätten, sei nunmehr das Gegenteil eingetreten, so daß das Land zur Erfüllung der ihm obliegenden Leistungen erhebliche Zu⸗ schüsse aus allgemeinen Steuermitteln leisten müsse. Wenn die Regierung auch selbstverständlich bereit sei, die in den Verträgen übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, so halte sie aus den dargelegten Gründen eine Emaßigung dieser Leistungen in dem einen oder anderen Punkte doch für billig⸗ Die Landesregierung würde es daher begrüßen, wenn das Land Schaumburg⸗Lippe reichsgesetzlich die Möglichkeit geschaffen würde, eine Ueberprüfung der ihm obliegenden besscangen mit dem Ziele der Herabsetzung dann eintreten zu lassen, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzun⸗ gen für diese Leistungen sich zuungunsten des Landes verändert 1 und wenn naturgemäß die Leistungen im Hinblick auf die Kotlage des Landes und breitester Volkskreise als unbillig empfunden werden müßten. Der bayerische Ministerialrat Dr. Dürr erklärte, alle Ansprüche des vormaligen bayerischen Königshauses und des vormals Koburg⸗Gothaischen Herzoghauses seien bereits erledigt. Bezüglich der Staatsrenten erklärte er, daß auch hier alle Ansprüche durch Kapitalabfindung erledigt seien mit Ausnahme von zwei Fällen, in denen Rechtsstreitigkeiten im Gange seien. Namens Mecklenburg⸗Schwerin erklärte Gesandte

machte Ausführungen über die An⸗

Dr. Tischbein, daß die mecklenburg⸗schwerinsche Regierung in

der Fürstenabfindungsfrage ein Eingreifen des Reichs nicht wünsche. Der Vertreter des Oldenburgischen Staates erklärte: Die Auseinandersetzung des Oldenburgischen

Staates mit dem großherzoglichen Hause ist vollständig abge⸗

schlossen. Insofern hat Oldenburg einer reichsgesetzlichen Rege⸗