₰ Reichs⸗ und 29 40 vom 17. Februar 1932. S. 2
Wir bleiben
als zweckmäßig noch als verfassungsmäßig ansehen. —
auf unserm Standpunkt, daß die Verordnung unverzüglich zuheben ist.
Abg. Szillat (Soz.): den Notverordnungen haben wir
Unsere grundsätzliche Stellung zu bereits in der — p 8 legt. Die hier aufgetretenen Kritiker haben auch nicht so se Lee Prundsätzliche nämlich die Erhaltung —g — sondern ihre Hauptaufgabe im Kampf gegen die preußische gesehen und in der Ausnutzung der taktischen Situation hierfür. — haben sie hauprsächlich örtliche oder eigene Sonderinteressen vor ßt. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Ter
ubringen gewußt. 4 — put Per Notverordnungen würde in Deutschland sehr schnell
verschwinden, wenn sämtliche politischen Parteien „. Agitationsbedürfnis leiten ließen als von der politi chen V ⸗ wortlichkeit, wie sie für die Entwicklung des EE“ Opposition zu tragen hat. (Sehr wahr! bei den Sozia 22 Der Redner verweist noch auf den jepigen Reichstag. r — unfähig sei, und betont, der Preußische Landta soll — v. zum Ausdruck bringen, daß das Reich nicht nur Verständnis 2 8 dürfe für die finanziellen Nöte Bayerns, Thüringens und — Länder, sondern auch für die Preußens. Das wäre 8 ½ 8 88⸗ Zweck einer Notverordnungsdebatte des Landtags. enn
Freußische Opposition die preußische Finanzpoliti so stark ange⸗ vee ⸗ habe sie andererseits doch immer die große Sach⸗ lichkeit des bisherigen Finanzministers Höpker Aschoff anerkannt. Damit aber doch in Wirklichkeit die Finanzpolitik der Koalition. Im übrigen seien selbstverständlich auch die Sozialdemokraten keine
Freunde von Notverordnungen, sobald ein arbeitsfähiges ment, das hoffentlich bald wieder zustande komme Praxis überflüssig mache.
Rednern hervor, daß an der Notverordnungen nicht gerüttelt werden
Parla⸗ eine derartige (Beifall bei den Sozialdemotraten.)
hebt gegenüber den deutschnationalen Rechtsgültigkeit der preußischen önne. Der Staats⸗
Abg. Kloft (Zentr.)
gerichtshof habe die Ermächtigung des Reichspräsidenten aner⸗
durchzuführen.
kannt. Damit sei die preußische Regierung verpflichtet worden, die in der Reichsnotverordnung geforderten S armaßnahmen
Nun sehe zwar die Preußische Verfassun die An⸗ hörung des Ständigen Ausschusses für preußische Notverord⸗ nungen vor. Damit wäre aber nur Zeit verloren worden, ohne daß praktisch etwas zu ändern war, weil die Sparverordnung kommen mußte. Auch der Einwand zu geringen Spareffektes gehe fehl. Tatsächlich würden sich erhebliche Einsparungen er⸗ geben, die nur im Augenblick nicht sichtbar würden, weil die Um⸗ organisationen usw. sich auf längere Zeit erstreckten. Durch die Anleiherermächtigung wolle Preußen nur durchführen, was im
Reich auch erstrebt werde, nämlich den Schuldenrechnungsaus⸗-
gleich des Etats. Andere Vorschläge für die geplanten Ver⸗ fängerungen der preußischen Steuern um ein Jahr habe er im Ausschuß nicht gehört, nachdem nun einmal das Reich den end⸗ gültigen Finanjausgleich noch nicht fertig habe. An vielen Einzelheiten der Notverordnungen habe auch das Zentrum sehr viel auszusetzen, insbesondere auch an den Abstrichen am Für⸗ sorgewesen. Da die preußischen Sparverordnungen aber ein ein⸗ heitliches Ganzes bildeten, bleibe nichts übrig, als daß der Land⸗ tag sie durch Kenntnisnahme für erledigt erkläre. Vielleicht
könne die Regierung von sich aus noch einige Milderungen zu
gegebener Zeit veranlassen.
(Beifall im Zentrum.) Abg. Sobottka (Komm.) bekämpft die Notverordnungs⸗ politik grundsätzlich und protestiert besonders gegen deren soziale
Bestimmungen, dabei auch gegen die Aufhebung von neuen Ge⸗ werbeaufsichtsämtern usw. Hierdurch werde die Ausbeutung der Arbeiter gefördert. Angesichts der Toten der Grubenkatastrophe von Mont Cenis hätten die Parteien und die Regierung mit
heuchlerischer Miene erklärt, es müsse alles für den Schutz der
Bergarbeiter geschehen. Wenige Tage später sei die zweite Spar⸗
verordnung erschienen und habe durch Streichung von Bergauf⸗ sichtämtern auch den Schein der Kontrolle der Grubensicherheit
zerstört. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Es wäre daher
richtiger gewesen, die preußische Sparverordnung eine „Verord⸗
nung
ihre
einsehen, da
8 8
schweren Bedenken.
zur weiteren Verschärfung des Arbeitermordes“ zu
nennen. (Beifall bei den Kommunisten.)
Abg. Schwarzhaupt (D. Vp.) erklärt, daß seine Freunde
Stellung gegenüber der Notverordnung aufrechterhalten müßten. Es wäre besser gewesen, wie auch der Finanzminister im Ausschuß anerkannt habe, daß man in Preußen in den guten Zeiten gespart hätte, was nach Abgang des e . Finanzministers nicht mehr in genügendem Maße geschehen sei. Die Angriffe der Sozialdemokratie, daß die Volkspartei nicht an⸗ gegeben habe, wie man hätte sparen sollen, seien ungerechtfertigt. Der volksparteiliche Redner, auf finanziellem Gebiet Dr. Neu⸗ mann, habe sich stets genaue positive Sparvorschläge angelegen sein lassen, während die Sozialdemokratie noch vor wenigen Monaten beispielsweise den äußerst kostspieligen Antrag auf Ver⸗ längerung der Schulpflicht eingebracht habe. Das zeuge nicht ge⸗ rade von Verantwortungsgefühl bei der größten Regierungs⸗ partei. Unsere Bedenken gegen die Sparnotverordnung haben sich im Ausschuß nicht nur nicht abgeschwächt, sondern eher noch verstärkt. Ein tieferes Eingehen auf die Einzelheiten der Not⸗ verordnung zeige immer wieder ihre völlige System⸗ und Plan⸗ losigkeit, einen ganz geringen Effekt wirklicher Einsparung und die Zerstörung wichtigster Rechtsgrundlagen. Gewiß könne man als liberaler Mann verstehen, daß veränderte Zeiten auch Aende⸗ rungen der Verträge verlangten. Man hätte aber im Fall der Theater von Kassel und Wiesbaden sich nicht, ohne mit dem Ver⸗ tragspartner zu verhandeln, über⸗ die bestehenden Verträge hin⸗ wegsetzen dürfen. Warum ist es jetzt möglich, daß in Kassel und Wiesbaden weitergespielt wird? Warum muß man erst jetzt die Aufhebung der Kunstakademien in Breslau, Kassel und Königsberg nach den beheenden Verträgen gar nicht möglich ist? Ueberall zeigt sich dieselbe Regielosigkeit. In den Grenzprovinzen sollte überhaupt nichts an Kulturwerken auf⸗ gegeben werden. Die Vorgänge in Memel beleuchten die große Gefahr, in der Spweuhen schwebt. Unbegreiflich ist die Auf⸗ lösung des gesamten Lehrkörpers an der einzigen Pädagogischen Akademie in Ostpreußen, in Elbing, so daß auch nicht einer der jetzigen Dozenten dableibt. (Hört, hört! rechts.) Wie will man ersprießliche Arbeit treiben, wenn man die heimatverbundenen Dozenten dort sämtlich wegnimmt. Es ist bisher kein plausibler Grund von der Regierung angegeben worden. Sollten etwa nur parteipolitische Gründe vorliegen? Hoffentlich gibt die Re⸗ gierung noch Aufschluß. (Beifall rechts.)
Abg. Graf von Posadowsky⸗Wehner (Volksrecht P.) erklärte, die Herabsetzung des Zinssatzes durch Notverordnung sei mit dem Buchstaben der Verfassung unvereinbar. Die Regierung dürfe nicht in verdiente Rechte eingreifen. Im Auslande wie im Inlande werde der deutsche Kredit durch diese Notverordnung ver⸗ nichtet. Nicht nur in Teile unseres Staatslebens, sondern in weite Teile des Volkes habe man eingegriffen. Eine Neger⸗ republik könne man vielleicht mit solchen Notverordnungen re⸗ gieren, aber nicht unseren Staat. Diese Notverordnung sei ein Mißbrauch, ein brutaler Bruch der Verfassung. Hoffentlich werde unsere Justiz sie völlig aufheben und das deutsche Volk im Reichstag seine Srimme gegen ein solches Unrecht erheben. Diese ee seien unerträglich, hier müsse bald eine Aenderung ein⸗ reten.
Abg. Barteld⸗Hannover SSeSne erklärt, auch seine Freunde hätten gegen den Inhalt der Nowerordnung manche Es müsse aber festgestellt werden, daß die
Reichsregierung nur deshalb auf den Weg der Notverordnungs⸗
1 wendige Ma⸗
olitik gedrängt worden sei, weil die Parteien des Reichstags, ie zur Mehrheitsbildung dees. sind, leider nicht das not⸗
des Verantwortungsbewußtseins gezeigt hätten. eichstagsparteien Lrnh ausschalteten, dann habe
Wenn große ahl gehabt. Rachdem die Er⸗
die Reichsregierung keine andere
gesetzwidrig.
den Staatsgerichtshof als rechts⸗ gültig anerkannt worden 19 sollte der Streit über diese Verord⸗ nung erledigt sein. Die reußische Regierung sollte aber aus ihren Sparverordnungen alle die Bestimmungen streichen, von denen es zweifelhaft 89 ob sie der Nachprüfung durch die ordent⸗ lichen Gerichte standhalten. Es wäre an sich ein unerfreulicher Zustand, wenn die Beamten in Prozessen vor ordentlichen Ge⸗ richten ihr Recht gegen den Staat suchen müßten. Die in der 2. Verordnung erstrebte kleine Verwaltungsreform sei leider gar zu klein. Es wäre viel besser, wenn man den Mut aufbrächte, in einer neuen Zuständigkeitsordnung eine neue Aufteilung der Aufgaben zwischen Ministerien, Provinzialinstanzen und e Instanzen, zwischen höheren, oberen, mirtleren und unteren Be⸗ amten vorzunehmen. Die A renzung der neuen Verwaltungs⸗ bezirte müsse unter Ausschaltung ee. Eenties und kon⸗ essionellen Gesichtspunkte nach rein sachlichen Bedürfnissen ge⸗ chehen. Andererseits müsse auch darauf Rücksicht genommen werden, daß nicht etwa durch die jetzige Neuregelung die spätere notwendige Reichsreform verbaut werden darf. Das sei besonders wichtig im Hinblick auf die hannoverschen Verhältnisse und auf das Harzgebiet, das notwendigerweise später einer einheitlichen Provinzialverwaltung unterstellt werden müsse. Der Redner setzt sich für die Aufrechterhaltung der Kunstakademien in Breslau und Königsberg und der Pädagogischen Akademie in Hannover ein. Bei einer Betrachtung der allgemeinen Finanzlage müsse festgestellt werden, daß Preußen heute Uherhuhe kein Descit haben würde, wenn es vom Reich ebenso günstig behandelt worden wäre wie Bayern und einige andere Länder. Von der Reichsregierung masfe verlangt werden, daß sie in finanzieller Beziehung die einzelnen Länder gleichmäßtg behandelt. Bei den Sparmaß⸗ nahmen auf dem Gebiet der Beamtenbezüge müßten die Zwangs⸗ ensionierungsvorschriften elastischer gestaltet werden, damit un⸗ illige Härten vermieden werden könnten. Der Redner schließt mit dem Wunsch, daß die bevorstehenden Wahlen einen e
mächtigungsverordnung durch
2
schaffen möchten, der arbeits⸗ und verantwortungsfreudig sei un urch einen geordneten parlamentarischen Betrieb das Aushilfs⸗ mittel der Notverordnungen überflüssig machte. (Beifall bei der Staatspartei.)
Abg. Hestermann 42,—7 ist der Meinung, daß angesichts des Versagens der Parlamente gar nichts anderes übrig blieb, als Notverordnungen zu erlassen. Die Schwäche der Re⸗ gierung und der Parlamente habe uns letzten Endes in einen ungeheuren Zusammenbruch hineingebracht. Wir hätten uns immer mehr von dem gesunden wirtschafts⸗ und finanzpolitischen Prinzip entfernt, daß man, um zu sparen, zunächst die Staats⸗ ausgaben beschränken müsse. Die Politik habe uns nachher in einen auf die Dauer einfach unerträglich werdenden Zustand hin⸗ eingebracht, der einmal dahin führen müsse, daß die staatliche Ordnung gesprengt würde. Wenn die Arbeitslosenzahl, jetzt über 6 Millionen, immer mehr ansteige, dann könne man sich den Zeitpunkt ausrechnen, an dem ein Teil des deutschen Volkes schließ⸗ lich auf die Barrikaden steige. Auch die deutschen Universitäts⸗ rofessoren tragen, betont der Redner, durch die Propagierung der amerikanischen Lohn⸗ und Gehaltstheorie ein gerütteltes Maß von Schuld. Die Rationalisierung ist eben zu schnell vorgeschritten. So notwendig wir den Kapitalismus immer noch haben, so muß doch der Geist über die Materie herrschen. Die Auswüchse der Entwicklung zeichnen sich besonders in unserem Gesellschaftsrecht ab, das zu schnell 5 ist. Ein unhaltbarer Gegensatz hat sich zwischen der tung der Aktiengesellschaften und ihren Aktionären herausgebildet. Diese Entwicklung ist so unheilvoll, daß das kapitalistische System wahrscheinlich an diesen schädigenden Ursachen zugrunde gehen werde, wenn diese Auswüchse nicht schleunigst beseitigt werden. Der Aufsichtsrat spiele in unserer Politik eine ganz unheimliche Rolle. Wie könne ein Mann 20 Aufsichtsraisposten ordentlich verwalten? Unlautere Machen⸗ schaften, die Gefahren einer immer größeren Konzernbildung müßten durch entsprechendes v ee; werden. Die Wirt⸗ schaftspartei fordere die gesetzliche Bes⸗ ränkung der Aufsichtsrats⸗ posten, ferner die ge setuiche Einführung der kaufmännischen Ehren⸗ die die Ausmerzung der dö8 selber vE soll. ie Wirtschaftspartei habe keine Veranlassung, die 28 acht des Großkapitals in Deutschland noch zu fördern, unsere Wirtschaft müsse auf die Förderung der kleinen und der mittleren Produktion abgestellt werden. Die deutsche Wirtschaft müsse verjüngt und krisenfest gemacht werden. Der Redner fordert weiter Beseitigung der Zusammenballung der Bevölkerung in den Großstädten, Zurückforderung der staatlichen Kredite von den Konzernen der Großindustrie, um ein gesundes Fesfeiecie⸗ kleines und mittleres Unternehmertum zu sche en. Das Kapital, die Rente der Pro⸗ duktion, müsse an möglichst vielen Stellen fließen, um möglichst vielen Arbeit und Brot zu geben. Der Redner wendet sich scharf gegen alle inflationistischen Pläne. Das deutsche Volk müsse den langsamen, aber sicheren Weg der allmählichen Produktionsstärkung gehen. Im Bankwesen müsse der kleine und der mittlere Bankier wieder zu seinem Recht kommen und in der Wirtschaft arbeiten können. Die deutsche ehsgpenirischaft müsse wieder eine Rente ab⸗ werfen. Mit den Gehalts⸗ und Lohnkürzungen müsse es bald ein Ende haben. Das sei aber nur möglich, wenn unter allen Um⸗ ständen die Haushalte der Länder und Gemeinden gesichert bleiben. Der Staatsapparat müsse daher so knapp gehalten werden, daß er aus dem normalen Steuereingang getragen werden könne. Die Wirtschaftspartei lehnt, so erklärt der Redner, im Reich wie in Prusen die Verantwortung für die Notverordnungen ab. Der Wirtschaftspartei behagt die ganze Politik und der ganze Kurs der Notverordnungen nicht, deren in das Privateigentum und in Rechtsgefühls bestünde.
Abg. Schwenk (Komm.) führt aus, selbst unter Berufun den Annghl 48 sei die Notverordnungspolitik verfassun 1
V G und Parteien seien nur vor Käantür⸗ akten allerschlimmster rt zurückgeschreckt, wenn es sich um die Aufrechterhaltung der 1S i Herrschaft, um die Nieder⸗ haltung und Ausbeutung der Arbeiterklasse handelte. Eine größere Zerfahrenheit und Unfähigkeit sei noch gar nicht vorgekommen, als wie sie die Regierung mit ihren Notverordnungen bewiesen habe: man wisse in der Regierung noch gar nicht, wie man die Maßnahmen im einzelnen gestalten solle. Hier müsse man an Ogenstjernas Wort erinnern: Mein Sohn, du glaubst gar nicht, mit wie wenig Verstand die Welt regiert wird! Nur der Kommunismus werde die im Proletariat schlummernden Kräfte wecken und mit ihnen etwas Neues aufbauen,
Abg. Frhr. von Wangenheim (Dt. Hann.) erhebt Ein⸗ spruch gegen die Politik der hecdesehe en. 9 8 Damit ist die allgemeine Aussprache beendet. 8 Zu dem Abschnitt Pädagogische Akademien, Hochschule für Leibesübungen und sonstige
Schulangelegenheiten wendet sich
Abg. Oelze (D. Nat.) gegen die Herabsetzung des Pensio⸗ nierungsalters der Lehrerx. Lor Gericht würde sich diess — nahmebestimmung, wie die ganze Notverordnung, als unhaltbar erweisen. Diese Maßnahme wirke sich in der jetzigen Zeit ganz ö aus vor allem für diejenigen, die noch Kinder in der
zusbildung hätten. Hier handle es sich besonders um einen Ab⸗ bau der Kinderreichen, der sich höchst unheilvoll auswirken werde. Unheilvoll in seiner Auswirkung sei auch die Aufrechterhaltung des jetzigen hohen Schulgeldes. Die Einziehung einer Anzahl höherer Lehranstalten solle ierhg auch 85 bieren die 1 neigung gegen gewisse politische Ressenrimenrs in Erscheinung treten zu lassen. Hier solle offenbar dem zumanistischen Gym⸗ nasium der Garaus gemacht werden. Besonders den kleinen
Erfolg in unerhörten Frereh einer starken Untergrabung des
auf
Städten werde der Abbau ihrer höheren Lehranstalten ver⸗ hängnisvoll werden. Der Redner übt dann Kehn an der oft⸗
spieligen und luxuriösen Ausstattung der Pädagogischen
demien. In erster Linie sollten die Simultanakademien 259 ⸗ werden, für die der geringste Bedarf bestehe, und dafür 5 eine evangelische Akademie erhalten werden. Auf den eü— zustand der Akademien nehme man nicht die geringste Räche So würden die Akademien in Hannover und Breslau, die
im Rohbau fertig seien, geschlossen, dagegen die in Halle, deren noch nicht begonnen habe, aufrechterhalten. Unter den Domss der Pädagogischen Akademien befänden sich leider keine aus preußen stammenden. Die Grenzmarken seien überhaupt werf⸗ oder gar nicht vertreten. Dagegen seien noch im letzten Jah als der Abbau schon vor der Türe stand, religiöse Sozj f herangeholt worden. Bei der Einziehung von Schulstellen sollt⸗ die sogenannten Sammelschulen und Sammelklassen in alle erster Linie herangezogen werden. de
Abg. Schwarzhaupt (D. Vp.) erklärt, daß die kon nelle H. echn beim Abbau der pädagogischen Atademenfes durch die Ausschußverhandlungen nicht beseitigt worden sei. Th Deutsche Volkspartei beantrage daher Erhaltung der Akademie 8 Hannover. Er frage die Regierung, ob sie etwa auch nichtfta liche höhere Lehranstalten zwingen wolle, bei den Akademien as. Lehrpersonal aufzunehmen. Die Regierung dürfe weder
ber
ier noch gegenüber den Gemeinden einen Druck in dieser H ausüben. Der Redner sagt bei Erörterung von Einzelfällen, dai man beim Abbau der Lehrkräfte von den pädagogischen Akademt vorzugsweise Persönlichkeiten abbaue, die rechts vom 3 ständen, wie dies in Frankfurt, M., der Fall gewesen sei. hört! rechts.) Die Deutsche Volkspartei wende sich schen jetzt gegen den etwa bei der jetzigen Auslese gemachten Bersuch diese Akademien, die dem ganzen deutschen Volke dienen sollten, zum Instrument einer Klasse zu machen (Sehr wahr! bei der Deutschen Volkspartei.) Beim Abbau dar Schulratsstellen werde die konfessionelle Paxrität nicht gewabh wie sich im Koblenzer Bezirk zum Nachteil des evangelicchen Volksteils zeigte. Solange dienvöllig überflüssige Schulratsstel in Frankfurt, M., nicht beseitigt werde, habe die Regierung über⸗ haupt kein Recht, auch nur eine Schulratsstelle s streichen, Fir die Herabsetzung der Altersgrenze der Lehrer auf das 62. Lebe jahr sei keine Rechtsgrundlage vorhanden. Die Konstruktion Regierung bedeute einen unerträglichen Eingriff in die Rechte Lehrerschaft. Die Deutsche Volkspartei lehne die Sparverordnumg ab. (Beifall bei der Deutschen Volkspartei.)
Abg. Simon⸗Neusalz (Soz.) sagt, daß einer der Haun zwecke der Notverordnungen der gewesen sei, die Mittel füͤr ne ärmsten Volksgenossen, die Erwerbslosen usw., zu erlangen um insbesondere die öffentliche Finanzwirtschaft über den schweren Winter hinüberzubringen. Die Ausgaben für das Volkssch wesen könnten viel geringer sein, wenn wir eine Einheitsschbe hätten und nicht gezwungen wären, etwa aus konfessionelen Gründen Zwergschulen in jedem Winkel des Staates zu erhalee Was die pädagogischen Akademien angehe, so bedauere er, daß de anderen Redner gar nicht berücksichtigt hätten, was die Regierun an Gegenargumenten oder Zusicherungen im Ausschuß mitgeteit habe. So sei zugesichert, daß bei späterer Wiedereröffnung! Akademien 5 berücksichtigt werden solle. Er erbitte gleiche für Breslau und begrüße, daß es gelungen sei, für d. aufgelösten Kunstakademien wenigstens Meisterakademien in Breslau und Königsberg zu erhalten. Die Vorwürfe der Oppo sition über die Verwaltungsreform inxen fehl, weil die Obstrul tion der Oppositionsparteien die große Verwaltungsreform immen verhindert habe. Die Auflösung der Kulturbauämter bedaure de S. P. D. besonders.
Abg. Frhr. von Wangenheim (SDt. Hann.) meint, dah es eübg. rh sein könne, 58 man Rädagohüsche Akademien an Stelle der alten Seminare für die Volksschullehrerbildung befü— worten solle. Tue man das aber, dann sei dagegen zu pro⸗ testieren, daß die Akademie des nicver acseen Volksgebiets i Hannover gestrichen werden solle. Er verlange die Beibehaltung der Akademie in Hannover.
Abg. Dr. Bohner (Staatsp.) weist die Angriffe des Abg Hestermann (W. P.) gegen die Idee der Pädagogischen Akademie zurück. Bei richtiger würde auch die Landbevölkerung die man immer als Gegnerin der Akademien hinstelle, ihre ge denken gegen die Akademien nicht aufrechterhalten. Gerade in der Republik müsse auch der Bauer Gelegenheit erhalten, sich. durc seine eigenen Ständesgenossen in Genossenschaften usw. führen; lassen. Dazu müsse aber für ausreichende Allgemeinbildung de Landbevölkerung gesorgt werden. Hier in Deutschland empfinde die Landbevölkerung Ecsehsenssasn durch die Regierung dl lästig. In Dänemark ließen sich die Bauern sehr viel detaillierte Vorschriften gefallen, die aber nicht vom Staat kämen, sondern - den Berufsgenossen der Bauern in ihren Genossenschaften. Dei dänische Bauer bringe allerdings einen ganz anderen Funzu zur Beurteilung solcher Anweisungen mit, den er sich auf seine Volkshochschulen hole. Auch für den deutschen Bauer sei die bes Bildung gerade gut genug; die könne ihm aber nicht der ehne alten Schlages geben. Deshalb könne man nicht die Pädagogist Akademien 1. bekämpfen. Im übrigen liege ein Wider spruch darin, daß die Opposition zwar das Große und 7 ablehne, aber doch mit vielen Einzelwünschen aufwarte. Auch d Staatspartei habe ihre Einzelwünssche zurückstellen müssen, chn B gern im Westen eine L„, “ sehe
iü äufi it der Erklärun e
ie begnüge sich vorläufig mi nng en, Eindruck hat
trun (Hort,
sie z. würde. it de gierungsvertreters im Ausschuß, daß die Idee der Fortschreiten begriffen sei. Einen unangenehmen 8* es hinterlassen, daß in Elbing alle ostpreußischen Le rkräfte ’ gebaut seien. Die Altersgrenze man für alle Beun⸗ einheitlich festsetzen. Im übrigen bitte die Staatspartei 3 Schaffung eines Ausgleichsfonds, aus dem besondere Härten 2 den neuen Gehaltsabzug usw. ausgeglichen werden sollten. fall bei der Staatspartei.) dheae1
Abg. Dr. Boelitz (D. Vp.) spricht zu den Anträgen sae⸗ Partei 8 den höheren 2 ulen. n Skatssti der Regierung li den Abbau an Studienassessoren bringe die furchtbare Lage 18 ganz klar zum Ausdruck. Abgebaut seien in Wirklichteit
en. 3. mit den abgebauten wissenschaftlichen voße lehrern sind sogar 2000 Stellen abgebaut worden. Diesenm aae Schrumpfungsprozeß steht die 8 en Zahl von 20 000 S a referendaren und vess sassätsn Assessoren gegenüber. i Kultusministerium habe sich dem Finanzministerium ge rnict nicht durchzusetzen vermocht. Ser ehe jetzt auch das Minge rium; die Deutsche Volkspartei habe aber größte Bedenten 6. Zusammenlegungen von Knaben⸗ und elen g h andere Maßnahmen irgendwelcher Planwirtschaft. 2eh F I1 habe beschlossen, daß vor jeder Zusammenlegu dl Schulen der Landtag gefragt werden sve Die Deutsche b
rtei verlange, daß dieser Beschluß ausgeführt wer! e. ausg gäcnele oder parteipolitische Gesichtspunkte müßten chaltet werden. (Beifall bei der D. Vp.) 1 Ernch
Abg. Müller⸗Isernhagen (Landvollk) sieht in 28 — gung der Stellenzulage für Rektoren usw. eine notwendig gelt maßnahme. Zu bemängeln sei aber, daß die bisherige h zulage für Landlehrer gan gestrichen sei. Er verlange fte ih Lehrern an ein⸗ und zweiklassigen Volksschulen die Hälf früheren Zulage weitergewährt werde. Wenn nötig, sei e ber rig der noch vorhandenen Mittel unter Beruüg der Landlehrer vorzunehmen. (Beifall bei dem Landvo v set Abg. Dr. Ausländer (Komm.) erklärt, hente e
gerade die Sozialdemokratie alle kulturellen und sozic ere rungenschaften. Sogar die Fachschule solle
C
heute abgebant esgsh dadurch würden auch die geringen Ansätze einer Be vern wieder zerstört. Besonders schwer würden durch die h nung die kleinen Gemeinden in ihrem Schulwesen Kechts anden
ganze System, alle Aemter in Preußen seien heute ni
3
sämter. Der — Leinert habe für Beibehaltung der 8 demie in Hannover mmt — seine Fraktion habe gen — —, um in seiner ihm die dicke Pension zahlenden Stadt
nit renommieren zu können. Abg. Hestermann (Wirtsch. P.) betont, auch er habe sich Ausschuß für die Erhaltung der Pädagogischen Akademie ein⸗ ett, hauptsächlich mit Rücksicht auf die Erhaltung der nieder⸗ gschen Sprache. In Bezug auf die Kosten der Einrichtung ir Pädagogischen Akademien und ihres Abbaues habe die Re⸗ merung noch immer keine Auskunft gegeben. Der Redner wendet gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Bohner über die llung und Bedeutung des Landlehrers. Infolge der Errichtung Ir Padagogischen Akademien ausschließlich in Großstädten de der aus der Landbevölkerung stammende Lehrer leider ganz schwinden. Zu bedauern sei auch die Herabsetzung der Alters⸗ menze für die Lehrer. Die Pädagogischen Akademien würden sdenfalls die längste Zeit bestanden haben.
Das Haus vertagt nunmehr die Weiterberatung auf
Nitwoch 12 Uhr, ferner kleine Vorlagen. Schluß 18 ¼ Uhr. —
BParlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags behandelte am 16. d. M. üchst eine von der Bayerischen Volkspartei beantragte Ent⸗ teßung, in welcher verlangt wird, daß aus der Osthilfe anfallende eträge auch zur Stützung der mnittel⸗ und kleinbäuerlichen Betriebe in hayern verwendet werden sollen. b Lang (Bayer. Vp.) begründete diese Entschließung nach dem Bericht des Nachrichten⸗ hüros des Vereins deutscher Zeitungsverlegen, wie folgt; Die all⸗ gemeine Agrarnot hat in verstärktem Maße diejenigen Bauern ge⸗ koffen, deren Einkommen sich bereits vor dem Kriege an der enze des Existenzminimums bewegte, vor allem die Kleinbauern den ungünstigen Wirtschaftsgebieten der west⸗, süd⸗ und mittel⸗ zeutschen Gebirge, insbesondere im bayerischen Allgäu, wo in drei irksämtern bereits 247 Zwangsversteigerungen laufen. Be⸗ ers schlimm liegen die Verhältnisse im Bayerischen Wald, im telgebirge, im Spessart, auf der Rhön, im Frankenwald und den Hopfengebieten Spalt und Hollertau. Der Verlust jeg⸗
n Betriebskapitals infolge von Krieg und Inflation und die geringe Rentabilität der Landwirtschaft einerseits, die hohen zinsen, die unangemessenen Steuern und sozialen Lasten anderer⸗ seis haben im Vexein mit den in ungewöhnlichem Ausmaß auf⸗ tretenden Viehseuchen, Gewitterschäden und sonstigen Elementar⸗ ereignissen eine weitgehende zwangsweise Mobilisierung des land⸗ wirtschaftlichen Grundbesitzes verursacht. Die Unrentabilität und Kapitalarmut verhinderte nicht nur die Ansiedlung des bäuerlichen Rachwuchses und zwang ihn zur Abwanderung in die Großstädte und Fabrikbetriebe, sondern auch die bestehenden landwirtschaft⸗ lihen Betriebe wurden in Mitleidenschaft gezogen, so daß heute chon ein großer Teil der Landbewohner seine angestammten Heim⸗ katten und damit die Existenzgrundlage verloren und mangels underweitiger Erwerbsmöglichkeiten das Heer der Arbeitslosen ver⸗ mehrt hat. Die bayerische Landessiedlung, die 1924 zum Zweck der landwirtschaftlichen Besitzbefestigung errichtet wurde, hat bis Ende 1931 von rund 12 000 Anträgen nur 3473 günstig erledigen konnen, 8043 mußten abgelehnt werden und 147 sind noch in Be⸗ mbeitung. An Darlehen sind bisher 5,2 Millionen Mark für die Besitzbefestigung ausgegeben worden. Die gefährdeten Betriebe nehen in die Hunderttausende. Ein großer Teil hat allerdings bereits die Beleihungsgrenze überschritten. Will man aber auch die noch rettungsfähigen Bauernexistenzen zu Grunde gehen lassen? die in der Notverordnung ö Siedlung widerspricht den volkswirtschaftlichen Grundsätzen, da sie Leute aus anderen berufen in der Landwirtschaft ansiedeln, den auf Heimat und Scholle einschworenen Bauern aber seinem traurigen Schicksal überlassen will. Die von uns wiederholt gegebene Anregung der iedlung vom Hofe aus“ hat bisher bei der Reichsregierung kine Beachtung gefunden, obwohl sie die werwollste Siedlung sein würde. Bei der Teilung des Grundbesitzes unter die eigenen Kinder würde allerdings der Schwerpunkt in der Errichtung von bohn⸗ und Wirtschaftsgebäuden liegen, für die die Mittel sehlen. Die Selbständigmachung der nachgeborenen Bauern⸗ linder wird noch erschwert durch steuerliche Maßnahmen, nament⸗ lich durch die Grunderwerbssteuer. Diese ungerechte Steuer solte in einer Zeit, wo Grund und Boden wegen mangels an Nachfrage nicht an den Mann gebracht werden kann, wenigstens in all jenen Fällen nachgelassen werden, wo der Grundstücks⸗ verkehr praktisch Siedlungscharakter hat. Wir verlangen bei der Durchführung der Notverordnung vom 6. Oktober 1931, Teil 4, Kapitel II, die Möglichkeit, daß anfallende Mittel auch verwendet werden können zur Befestigung des Besitzes wankender, aber noch rettungsfähiger klein⸗ und mittelbäuerlicher Betriebe und Ar⸗ beiterstedlun en. Die Zahl der gefährdeten klein⸗ und mittel⸗ hauerlichen etriebe wächst ganz unheimlich an. Gewissenlose Gläubiger nutzen dabei die Notlage der Schuldner in unerhörter weise aus. Mir sind ganz krasse Fälle zur Kenntnis gekommen, wo Gläubiger rücksichtslos versuchen, ihre Schuldner von Haus und Scholle zu vertreiben. Der sogenannte Vollstreckungsschutz nuß überhaupt straffer durchgeführt werden. Die Reichsregie⸗ zung hat Mittel gefunden, um die Osthilfe wirksam durchzu⸗ ünren. Wir stimmen diesen Maßnahmen durchaus zu, um so mehr wenn auch die bayerische Ostmark entsprechend gestützt vir-d. Die Großbanken wurden gestützt, wobei das Reich ein gwoßes Risiko übernahm, Bürgschaften aller Art wurden geleistet und Beteiligungen an allen möglichen Unternehmungen über⸗ nmen. Darum verlangen wir auch Hilfe für die Aermsten er Armen im bodenständigen Bauernstand, für die schwer be⸗ lüngten und um ihre Scholle ringenden Landbewohner 5 Weilnböck (D. Nat.) stimmte diesem Antrag zu, be⸗ nerkte aber, daß die hier beantragte Schutzmöglichkeit gegen swangsäußerungen nur eine Hilfe für den Augenblick darstelle, nein eine dauernde Hilfe nur durch ungesäumte, entschtedene nahnahmen der Reichsregierung gewandelt werden könne, wenn Kentabilität in⸗ der Landwirtschaft hergestellt werde. Dies beff nicht nur die alten Besitzer, sondern auch die Siedler. Sied⸗ nece haͤtten ohne Rentabilität der Landwirtschaft keine Anssicht . Bestand. In diesem Zusammenhang ging er dann noch auf arosthilfe über und verlangte, daß auz den Mitteln der Osthilfe sittel für die bedürftige bayerische Ostmark zur Verfügung ge⸗ * werden — Abg. Meyer zu Belm (D. Vp.) erklärte, daß eeeFraktion dem Antrag zustimmen wolle, dies aber mit etwas ir dien Gefühlen tue, weil sie die Subventionspolitik des Reichs 88 Landwirtschaft nicht für richtig halte, vielmehr der Ansicht dreser Berufsstand als solcher nur erhalten leiben könne 8 ihm ein festes Fundament geschaffen werde. Ein solches ser üment sei eine, wenn auch noch so bescheidene Rente. Bei 8 zurteilung des Antrags der Bayerischen Volkspartei müsse seblunde, verschiedenen Betriebe auseinanderhalten. Die Alt⸗ hgen seien gegenüber den E“ in etwa der errinaen Höhe belastet und hätten somit auf Grund der tort ngerten Einnahmen ein Recht, den Neusiedlern gleichgestellt tulderen „Sehr viele von den mittleren Betrieben seien unver⸗ ichen in Not geraten, und zwar deshalb, weil gerade die bäuer⸗ den und mittleren Betriebe in den Jahren 1925 — 1926 auf eruchn der Reichsreg ierung sich modern umgestellt hätten und tufzu 8 hätten, ihre Wirtschaften nach dem Beispiele Dänemarks sichen. Dazu hätten sie aber Kredite aufnehmen müssen, res Geld 8 nicht vorhanden war. In der Provinz Füm. er habe die Neuverschuldung im Jahre 1926 eine Zu⸗ e von 77 vH gehabt, im Jahre 1930 aber nur noch von
1“
Abg. Heinig (Soz.) trat diesen Bedenken bei und machte seiner⸗
12 vH.
Auf die Dauer könne die Landwirtschaft Schulden in größeem Maße nicht tragen.
. Der Binnenmarkt sei durch die verminderte Kaufkraft der Bevölkerung stark gedrückt. iese Kaufkraft könne nur durch eine verbilligte Lebenshaltung ge⸗ steigert werden, doch werde eine verbilligte Lebenshaltung niemals ulassen, b. e Preise der Lebensmittel, vor allem die der bäuerlichen redelungswirtschaft, eine wesentliche Erhöhung er⸗ fahren werden. Es sei also durchaus möglich, daß trotz relativer Verbesserung der Eintommen insofern eine starke Entlastung der Betriebe von der Aus enseite her erfolgen müsse, trotzdem die absolute Einnahmenhöhe wesentlich hinter den Einnahmen der letzten Jahre zurückbleibe. Dies setze aber voraus, daß bei den heutigen Geldverhältnissen ein erheblicher Schuldendienst von den verringerten Einnahmen nicht getragen werden könne. Die noch rettungsfähigen Betriebe s daher entschuldet werden, weil sie sonst ständig als kranke Betriebe vom Wirtschaftskörper ge⸗ tragen werden müßten. — Abg. Heinig (Soz.) machte auf die etatsrechtlichen Bedenken aufmerksam, die dem Antrag entgegen⸗ ständen. Der Teil der Notverordnung, auf den der Antrag Bezug nehme, sehe vor, daß ein Teil der Hauszinssteuermittel, ab⸗ gesondert nach einer im Einvernehmen mit den Ländern be⸗ stimmten Schlüsselung, zusammen mit Mitteln des Reichsfinanz⸗ ministeriums dem Zweckvermögen der Deutschen Siedlungsbank zufließen. Aus diesem Zweckvermögen werde nun ein Teil für landwirtschaftliche Siedlungszwecke abgesondert, und aus 8 Teil sollten Mittel für den in dem vorliegenden Antrag vor⸗ — Zweck verwendet wernden. So sehr auch eine Unter⸗ tützung der kleinbäuerlichen Betriebe zu befürworten sei, hänge die E des Antrags von der Möglichkeit seiner prak⸗ tischen Durchführung ab. — Abg. Hoernle (Komm.) erklärte, daß seine Parteifreunde für den Antrag stimmen würden, aber unbeschadet ihrer grundsätzlichen Einstellung gegen die Notverord⸗ nungspolitik und unbeschadet dessen, daß der Antrag keineswegs das bringe, was sich die Bauern davon versprechen. Warum werde nicht genau bezeichnet, auf welche Weise geholfen werden solle? Vielleicht komme es den Fetrcgstellern nur darauf an, mit einer weißen Weste vor die Wählerschaft treten zu können. Seine Parteifreunde beantragten in Ergänzung des vorliegenden Antrags, daß Pfändungen —— L aus dem Boden, Inventar und Pnemsen⸗ ftlichem Eigentum von Klein⸗ und Mittelbauern, kleinen Pächtern, Siedlern, Fischern usw. ver⸗ boten werden. Außerdem beantragten sie, 29 die Hypotheken⸗ und Betriebsschulden dieser Leute sofort mit öffentlichen Mitteln abgelbst und durch zinsfreie Staatsdarlehen ersetzt werden. — Regierungsrat Seiff Reichsarbeitsministerium) machte darauf aufmerksam, daß die Mittel, auf die der vorliegende Antrag der Bayerischen Volkspartei Bezug nehme, in der 3. Notverordnung für ganz bestimmte Zwecke festgelegt seien, nämlich für die Neu⸗ iedlungen und Anliegersiedlungen nach dem Reichssiedlungsgesetz. Infolgedessen würde der Antrag eine Umänderung der Notver⸗ ordnung bedeuten, gegen welche rechtliche Bedenken beständen. —
seits darauf aufmerksam, daß sich der Rei stag immer dagegen gewandt habe, daß Notverordnungen und sonstige Gesetze durch die Ministerialbürokratie auf dem Wege von Durchführungs⸗ verordnungen ausgeweitet werden. Abg. Dr. Gereke (D. Landvolk) stimmte unter Bezugnahme auf die von den Rednern der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei gemachten Ausführungen dem Antrag zu. Auf Anfrage von ihm erklärte Regierungsrat Seiff, daß seit der 3. Notverordnung, also seit Mitte Oktober, monatlich etwa 12 Millionen Reichsmart für Neusiedlungen und Anliegerstedlungen zur Verfügung gestellt eien, und daß die noch vorhandenen Mittel für die Siedlungs⸗ zwecke voll benötigt werden. — In der Abstimmung wurde zu⸗ nächst der kommunistische Zusatzantrag abgelehnt, der Antrag 2 Bayertichen Volkspartei wurde mit allen Stimmen gegen die der Sozialdemokraten bei Stimmenthaltung des Zentrums an⸗ Se. Das Zentrum ließ erklären, daß es zwar grundsätz⸗ ich auf dem Boden des Antrags stehe, daß aber die von dem Re⸗ gierungsvertreter und dem Abg. Heinig (Soz.) vorgetragenen Be⸗ denken berücksichtigt werden müßten.
Der Haushaltsausschuß ging dann zur Beratung eines sozial⸗ demokratischen Antrags über, nach welchem im 8. Teil der Not⸗ verordnung vom 1. Dezember 1930 Kapitel 3 gestrichen werden soll, welches die Forderung der Verwendung inländischer tierischer Fette betrifft. Ministerialdirigent Dr. Bose (Reichsernährungsministerium) machte darauf aufmerksam, daß die Reichsregierung von der ihr in diesem Kapitel gegebenen Er⸗ mächtigung keinen Gebrauch gemacht, sich vielmehr darauf be⸗ schränkt habe, die beteiligten Wirtschaftskreise zu veranlassen, eine Fefhagige Vereinbarung hinsichtlich der Verwendung von ein⸗ eimischem Talg bei der Margarineherstellun abzuschließen. Diese Bemühungen hätten dazu geführt, daß die Margarineindustrie sich verpflichtet habe, ein Jahr lang insgesamt 8000 Tonnen deutschen Talg abzunehmen. Diese Vereinbarung laufe Ende dieses Monats ab. Eine Aufhebung der Ermächtigung, gegebenenfalls die Ver⸗ wendung einheimischen Talgs zwangsweise anzuordnen, würde den beabsichtigten Bestrebungen auf Verlängerung z privat⸗ wirtschaftlichen Abkommens zuwider laufen; er bitte daher, den Antrag abzulehnen. — Ministerialrat Kürschner (eichs⸗ ernährungsministerium) bemerkte, daß Premier Jus das einzige tierische Fett sei, das die Margarineindustrie in Deutschland kaufe. Der Preis richte sich nach dem Weltmarktpreis, der heute cit Rotterdam für amerikanisches Premier Jus auf 37 RM je Doppel⸗ zentner gefallen sei. Dieser Preis entspreche einem weg ve. reis von 6 bis 7 Pfennigen je Pfund. Die Vereinbarung der Fein⸗ talgschmelzen mit der Margarineindustrie sichere die laufende Ab⸗ nahme der Inlandsware zum Weltmarktpreis plus 13 bis 14 Reichsmark Zuschlag je Doppelzentner Premier Jus. Ein Weg⸗ fall der Ermächtigung, die Verarbeitung vorzuschreiben, würde die
rneuerung der Vereinbarung sehr erschweren, wenn nicht un⸗ möglich machen. Redner bitte daher ebenfalls, dem Antrage nicht tattzugeben. Auf eine Anfrage des S6g. Ersing (Zentr.) teilte
inisterialdirigent Dr. Bose mit, daß das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft durch Verhandlungen mit der Margarineindustrie erreicht habe, daß die Vereinbarung über die Heraufsetzung der Margarinepreise für die billigste Konsumsorte, die innerhalb der Margarineindustrie — mit einer Ausnahme — getroffen worden war, noch vor Weihnachten wieder rückgängig gemacht worden sei. — Sg en be (Wirtsch. P.) bat ebenfalls um Beibehaltung der Ermächtigung unter Hinweis darauf, daß die äußerst ungünstigen Talgpreise sich nicht nur zuungunsten des Fleischergewerbes und der Fleischpreise, sondern auch zum Schaden der Vieh haltenden Landwirtschaft auswirken, weil die ungünstige Verwertung der Nebenprodukte notgedrungen zu geringen Vieh⸗ preisen führe. Vielleicht sei es empfehlenswert, den Antrag zurück⸗ zuziehen. — Die Abstimmung über den Antrag wurde vertagt.
Im Haushaltsausschuß kamen darauf mehrere Anträge zur Verhandlung, die dahin gingen, den Personenkreis, an den
leisch zu verbilligten Preisen abgegeben wird, zu erweitern sowie die Frist für diese Verbilligung zu verlängern. Die Sozialdemokraten beantragten, die Reichsregierung zu er⸗ suchen, den Kreis der Bezugsberechtigten, welche im Rahmen der bisherigen Winterhilfe Fleisch, Brot und Kartoffeln zu ver⸗ billigten Preisen erhielten, auszudehnen auf: 1. Kurzarbeiter mit⸗ Kurzarbeiterunterstützung, 2. dnf alle Unterstützungsempfänger der Arbeitslosen⸗ und Krisenfür orge, für die keine Familien⸗ zuschläge gezahlt werden, 3. auf Empfänger von Unterstützungen aus der öffentlichen Fürsorge und Zusatzrentenempfänger, die keinen eigenen Haushalt führen, und 4. auf diejenigen Erwerbs⸗ losen, die keine Unterstützung beziehen. — Weiterhin beantragten die Sozialdemokraten in Uebereinstimmung mit dem Zentrum, daß die ausgedehnte Winterhilfe weiter geführt wird, und zwar vorläufig bis Ende März. Der Antrag des Zentrums ging dahin, daß die Reichsregierung ersucht wird, die Verbilligungsaktion für
Frischfleisch im Interesse der minderbemittelten Bevölkerung fort⸗
,— und bis Ende März 1932 die Mittel hierfür aus dem Kaismonopol zur Verfügung zu stellen. — Abg. Ersin g (Zentr.) betonte hierzu, daß es der Zentrumspartei dabei darauf ankomme, daß die bisherige Frischfleischverbilligung für die Erwerbslosen wenigstens noch bis Ostern weitergeführt werde. Anträge, die darüber 2 werden ebenfalls die Unterstützung seiner Freunde finden. In der Hauptsache aber komme es darauf an, die Mittel für die jetzt laufende Minternothilfe —— Von Vertretern der Reichsregierung wurde arauf hingewiesen, daß für die 4— Kianmirtr in Höhe von 15 Millionen Reichsmark für die Fleischverbilligung und 9 Mil⸗ lionen Reichsmark für die Kohlenverbilligung zur 2 ge⸗ tellt worden sein. Es werde erwogen, ob noch einige A. tel reigemacht werden könnten, um eine gewisse Verlängerung der Mabn Fleischverbilligun zu erreichen. Fenn eine Erweiterung des Kreises der Bezieher erfolgen würde, so bestehe die Gefahr, daß diese zeitliche Ausdehnung der Aktion von vorn⸗ herein unmöglich gemacht werde. — Der sozialdemokratische An⸗ trag wurde dann mit den sozialdemokratischen und kommunistischen L allgemein angenommen, ein 8 er kommunistischer Antrag wurde abgelehnt. Ausschuß vertagte sich auf den 17. ö“
— Im Strafrechtsausschuß des Reichstags wurde unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp) am 16. d. M. zunächst der Abschnitt über die örperverletzung“ erledigt, über den Abg. Dr. Fischer⸗Köln (H. Staatsp.) als Berichterstatter referierte. Wesentliche Aenderungen gegenüber dem Text der Vorlage wurden nicht vorgenommen. Es folgte die Spezialberatung über den 24. Gesetzesäbschnitt: „Beleidigung und Verletzung fremder Ge⸗ heimnisse.“ Abg. Dr. Bell (Zentr.) begründete dem Nachrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge ausführlich die von ihm zum 24. Abschnitt (§8 317 bis 323) eingebrachten Anträge, die insbesondere eine Umgruppierung der drei Beleidi⸗ ungsgruppen, nämlich Beleidigung, üble Nachrede und Ver⸗ eumdung, enthalten. Betreffs des Wahrheitsbeweifes erläuterte er die Gründe für folgende Formulierung des § 319 Absatz 2: „Betrifft Angelegenheiten des Privat⸗ oder Famälienteben⸗ die das ö fentliche Interesse nicht berühren, und at sie der Täter ohne durch besondere Umstände hierzu genötigt zu sein, öffentlich aufgestellt oder verbreitet, so ist es für die Strafbarkeit und die Strafbemessung unerheblich, ob ihr Inhalt erweisbar oder nicht erweisbar ist; eine Beweiserhebung über die Wahrheit des Inhalts einer solchen Behauptung ist unzulässig.“ Im Allgemeininteresse sei es zur Sicherung der Rechtsordnung geboten, namentlich auch im Hinblick auf die höchst bedauerlichen Feststellungen der Praxis, die Staatsbürger und besonders auch die im öffentlichen Leben stehenden Persönlichkeiten davor zu schützen, daß ihr Privat⸗ und Familienleben vor die Oeffentlichkeit gezerrt werde. Die Frage, ob dieser gebotene Schutz ausreichend gewährleistet sei durch die vorgeschlagene Fassung, hänge wesentlich ab von einer klar blickenden und gerechten Recht⸗ sprechung. Diejenigen Fälle, in denen es beim öffentlichen Ein⸗ ne in das Privat⸗ oder Familienleben auf den Wahrheits⸗ eweis ankomme, müßten sich als besondere Ausnahmefälle er⸗ venns Kasuistik in den Gesetzestext hineinzuarbeiten, sei auch hier als bedenklich erschienen. Der Ausschuß werde aber hoffentlich sich mit dem Reichsjustizministerium zur Wegweisung für die Rechtsprechung auf eine g⸗ Interpretation in folgendem Sinne einigen: Sensationslust, Gewinnsucht, Gehässig⸗ keit und sonstige niedrige Beweggründe dürfen nicht als Recht⸗ fertigung gelten; aber auch bloße Wahrnehmung von Partei⸗ interessen sei nicht ausreichend. Der Begriff des „öffentlichen Interesses“ vertrage ferner keine ausdehnende Auslegung, sondern sei einzuschränken auf diejenigen besonders gearteten Fälle, in denen das öffentliche Eingreifen in das Privat⸗ oder Familien⸗ leben dem berechtigten Interesse der Oeffentlichkeit wirklich diene. Bei Abwägung widerstreitender Interessen sei die besondere Schutzbedürftigkeit der im Dienste der Oeffentlichkeit tätigen Persönlichkeiten zu berücksichtigen. Das Hineinzerren von Privat⸗ angelegenheiten in die Oeffentlichkeit sei um 2 weniger gerecht⸗ fertigt, je weniger es mit der Tätigkeit des Angegriffenen in Beziehung stehe und je weiter die behaupteten Vorgänge zeitlich zurücklägen. Betreffs des außerordentlich wichtigen und heiß⸗ umstrittenen Schutzes der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 320) bat der Berichterstatter Dr. Bell, folgende auch die berechtigten Interessen der Presse genügend sichernde Neufassung des Absatzes 2, betreffs Straffreiheit, anzunehmen: „Dasselbe gilt, wenn der Täter zur Wahrnehmung eines berechtiaten öffentlichen oder ihn nahe angehenden privaten Interesses handelt und er sich erweislich in entschuldbarem gutem Glauben an die Wahrheit der Aeußerung befunden hat.“ Der Berichterstatter verwies auf seine eingehenden Darlegungen bei der Allgemein⸗ aussprache über den 24. Abschnitt und trat namentlich den gegen das Kriterium „erweislich“ erhobenen Bedenken entgegen. Da an den Grundsätzen des Strafverfahrens und an der freien Beweiswürdigung hierdurch nichts geändert werde, so sei eine Ge⸗ fährdung des Redaktionsgeheimnisses nicht zu besorgen. Aus⸗
leichende Gerechtigkeit dürfe auch den Beleidigten hier nicht ver⸗ fagt werden. Die Abstimmung wird am 17. Februar erfolgen.
— Der Wohnungsausschuß des Reichstags setzte am 16. d. M., dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu⸗ folge, die 2. Lesung des Reichsstädte bangesetzes fort, und zwar nahm er den 3. Abschnitt in Angriff, der die bau⸗ rechtlichen Vorschriften zum Inhalt hat. Diese dürfen u. a. be⸗ stimmen, daß die Anbringung von Einrichtungen, die dem öffent⸗ lichen Interesse dienen, vom Hauseigentümer geduldet werden müssen. Dabei handelt es sich um Briefkästen. Straßenbeleuch⸗ tung, Stromzuleitungen für Straßenbahnen usw. Der Ausschuß ügte in die Aufzählung dieser Einrichtungen auch Nieder⸗ EEöö’ ein, er fügte aber ferner hinzu, daß die An⸗ lage oder der Einbau größerer technischer Einrichtungen nicht ge⸗ duldet zu werden braucht. Aufrechterhalten wurde die in der 1. Lesung vom Ausschuß neu geschaffene Bestimmung, wonach die Landesbehörde anzuordnen hat, daß die Bergbauunternehmungen, sobald der Abbau so weit fortgeschritten ist, daß wieder Zu⸗ schüttungen erfolgen können, den weiteren Ahraum und die zur Inbetriebsetzung des Abbaues nötigen Aufschüttungen auf ihre Kosten wieder in die Grube zu schütten haben, um wieder Lend⸗ und Forstwirtschaft zu ermöglichen. Der. Ausschuß erleichterte jedoch in der 2. Lesung diese Auflage für die Bergbauunter⸗ nehmungen durch die Einfügung der Worte „soweit der Abraum ausreicht“. Der Referentenentwurf ermächtigte die Reichsregie⸗ rung, Vorschriften über die Stand⸗ und MNnuersicherheit von Bauten, über die Festigkeitswerte von Baustoffen und über die Zulassung neuer Bauweisen einheitlich für das Reichsgebiet zu erlassen. Schon in erster Lesung hatte der Ausschuß diese Er⸗ mächtigung eingeschränkt durch die Hinzufügung der Worte „oweit ein Bedürfnis für den Erlaß einheitlicher Vorschriften für das Reich besteht“. Dabei blieb es auch in 2. Lefung. Weiterberatung am 17. Februar.
Kaßnahmen zur
Der Aeltestenrat des Preußischen Landtaas beschloß gestern abend, dem gegenwärtigen Vollsitzungsabschnitt am Donnerstag⸗ abend zu beenden. Es soll bis dahin die Aussprache über die zu den Notverordnungen vorliegenden Anträge erledigt werden; außerdem wird noch eine Reihe von Anträgen und Ausschuß⸗ beschlüssen zur Beratung gestellt werden. Die nächste Landtags⸗ tagung soll am 1. März beginnen. Es werden dann nur lleinere Be⸗ Sgh esen nhe vorliegen, deren Erledigung man in einigen Tagen durchzuführen hofft. Die erste Beratung des Staatshaus⸗ haltsplanes sü⸗ 1932 kann erst in dem übernächsten Vollsitzungs⸗ abschnitt des Landtags, dessen Beginn für den 14. März in Aus⸗ sicht genommen ist, vorgenommen werden. Man rechnet damit, daß der Preußische Staatsrat den Haushaltsplan am 12. März wird verabschieden können. 8 1