1932 / 43 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Feb 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Zeutralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19. Februar 1932. S. 4

Leipzig), wird heute, am 15. Februar 1932, —— 12 ⁄½ Uhr, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens⸗ 1 person: Verbandsrevisor W. Neubauer in Leipzig W 33, Schadowstraße 6 . Ver⸗ gleichstermin am 16. März 1932, vor⸗ mittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, den 15. Febr. 1932.

Leipzig. [100022] Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma eisnigez

Baufabrit Otto Schrecker Attie gesellschaft“ in Leipzig N. 21, Theresien⸗ straße, Kat.⸗Nr. 325 (gesetzlich vertreten durch den alleinigen Vorstand: Kaufmann Otto Schrecker in Leipzig), wird heute, am 16. Februar 1932, vormittags 9 ½ Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ öffnet. Vertrauensperson Kaufmann Paul Meinhold in Leipzig, Sebastian⸗Bach⸗ Straße 5. Vergleichstermin am 18. März 1932, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen gen auf der Geschäftsstelle des Amts⸗ gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Leipzig, den 16. Februar 1932. Ludwigsstadt. [100023] Das Amtsgericht Ludwigsstadt hat mit Beschluß vom 16. Februar 1932, vor⸗ mittags 9 Uhr 45 Min., das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Fa. Chr. Jahn, Inh. Louis Jahn, Exportbierbrauerei in Lud⸗ vigsstadt, angeordnet. Als Vertrauens⸗ person wurde ernannt: Karl Ehemann, Bücherrevisor in Bamberg. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ chlag wurde bestimmt auf Dienstag, den März 1932, vormittags 8 ½ Uhr, immer Nr. 2. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 4, niedergelegt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Mannheim. [100024]

Ueber das Vermögen des Richard Fette, Inhabers der Firma Richard Fette, Tuche en gros und Versand in Mann⸗ heim M 2. 10, wurde heute nachmittag 4 Uhr das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Ver⸗ trauensperson ist Dr. jur. Karl Goez in Mannheim L 14. 13. Vergleichstermin ist am 12. März 1932, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, III. Stock, Zimmer Nr. 354. Mannheim, den 15. Februar 1932.

Amtsgericht B.⸗G. 3.

München. Bekanntmachung. Am 13. Februar 1932, vorm. 11 ½ Uhr, wurde über das Vermögen der Fa. N. H. Steiner Nachf., Manufakturwarengroß⸗ handlung o. H. G. in München, Neu⸗ hauser Str. 8/I, das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauensperson ist Bank⸗ direktor a. D. Benno Dreifuß in München, Burgstr. 12/I, bestellt. Der Vergleichs⸗ termin ist bestimmt auf: Montag, 14. März 1932, vorm. 9 Uhr, im Geschäftszimmer Nr. 722/II, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, Mün⸗ xchen. Zu diesem Termine werden die Beteiligten hiermit geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 741/IV, Prinz⸗ Ludwig⸗Str. 9 in München, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts 8 München. München. Bekanntmachung. Am 15. Februar 1932, vorm. 11 ½ Uhr, wurde über das Vermögen der Bauge⸗ nossenschaft „Rupertusheim“ e. G. m. b. H., München, Bergmannstr. 33/I, das gericht⸗ liche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauens⸗ person ist Herr Rechtsanwalt Geh. Justiz⸗ rat Dr. B. Mayer II, München, Residenz⸗ straße 3, bestellt. Der Vergleichstermin ist bestimmt auf: Montag, 14. März 1932, vorm. 8 ½ Uhr, im Saal 532/I1 des an der Luitpoldstraße in ünchen. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 741/I1V, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9 in München, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Geeschäftsstelle des Vergleichsgerichts 8 München.

.1100025]

.[100026]

Nördlingen. .[100027]

Das Amtsgericht Nördlingen hat am 15. Februar 1932, nachmittags 3 Uhr, über das Vermögen des Herdgeschäfts⸗ inhabers Heinrich Müller junior in Nörd⸗ lingen das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet und Bücherrevisor Rudolf Vogt in Augsburg, Gesundbrunnen 19, als Vertrauensperson bestellt. Zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist Termin auf Samstag, den 12. März 1932, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 9 des Amtsgerichts Nördlingen bestimmt. Der Eröffnungs⸗ antrag mit allen Anlagen und die Akten über das Ergebnis der weiteren Er⸗ mittelungen, insbesondere die Aeußerung der Berufsvertretung sind auf der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts Nördlingen zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Nördlingen, den 15. Februar 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Oifenbach, MMain. 100028] VBergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Ferdinand Dörr, Spezereihandlung in Offenbach a. Main, Bleichstraße 20, ist am 12. Februar 1932, vormittags 10 Uyr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Gerichtstaxator Carl Polkin in Offenbach a. Main ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Donnerstag, den 10. März 1932, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Offenbach a. Main, Zimmer Nr. 70, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Offenbach a. M., d. 12. Februar 1932.

Hessisches Amtsgericht.

Plauen, Vogtl. .[100029] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Technika⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Fabrikation des Vondo Brems⸗ und Kupplungsbelages aus Asbest oder Baumwollgewebe in Plauen i. V., Am unteren Bahnhof 20, ist heute, am 17. Februar 1932, vormittags 9 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet worden. Vertrauensperson: Herr Rechtsanwalt Dr. Claus, hier. Vergleichs⸗ termin am 17. März 1932, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten

aus. (V V 14/31.) Amtsgericht Plauen, den 17. Februar 1932.

Thal-IHIeiligenstein. .[100031] Beschluß.

Beschluß im Vergleichsverfahren der Firma Brandt & Co., Metallwarenfabrik in Ruhla. Verfahren eröffnet am 13. 2. 1932, vorm. 11 Uhr. Vertrauensperson: Bücherrevisor Ernst Braun, Eisenach, Karlstraße 6. Vergleichsverhandlungs⸗ termin: Donnerstag, den 3. März 1932, vorm. 102⁄¾½2 Uhr, vor dem Amtsgericht Thal⸗Heiligenstein. 0

Thal⸗Heiligenstein, d. 13. Februar 1932.

Thüringisches Amtsgericht. Warstein. Beschluß. .[100030]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Theodor Bruns in Warstein i. W., wird heute, am 10. Februar 1932, nachm. 16 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Termin zur Verhandlung über die am Verfahren beteiligten Forderungen und über den vom Schuldner gemachten Vergleichs⸗ vorschlag wird auf den 3. März 1932, vorm. 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 9, anberaumt. Zur Vertrauensperson wird Dr. von der Vecht in Soest i. W., Paulistr. 40, bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens und seine Unterlagen sowie der Vergleichsvorschlag sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Warstein, den 10. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Xanten. [100032] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Bern⸗ hard Obladen, Eisenwarenfabrik und handlung in Xanten, Kurfürstenstraße Nr. 5, wird heute, Samstag, am 6. Februar 1932, 15 ½ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Der Auktionator Carl Hübbers zu Fanten wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 27. Februar 1932, 10 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittelungen sind in der Geschäftsstelle, Zimmer 6a, zur Einsicht niedergelegt.

Xanten, den 6. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Ahlen, Westif. .[100033] Vergleichsverfahren.

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Th. Buschhoff A.⸗G. in Ahlen ist nach erfolgter Bestätigung des Vergleichs vom 12. Februar 1932 auf⸗ gehoben.

Ahlen, Westf., den 16. Februar 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Bad Pyrmont. [100034] Zum Liquidator des Vermögens der Waldeckischen Bank Aktiengesellschaft in Bad Pyrmont ist nach Bestätigung des am 12. Februar 1932 angenommenen Vergleichs der Sparkassendirektor Gustav Ziervogel aus Bad Pyrmont ernannt. Stellvertreter: Rechtsanwalt Bermann aus Bad Pyrmont. Der Gläubigeraus⸗ schuß ist beibehalten. Rechtsanwalt Dr. Drinkuth aus Bad Pyrmont ist zum Depotpfleger bestellt. Amtsgericht Bad Pyrmont, 13. 2. 1932. Bad Sülze, Mecklb. [100035] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Marlower Spar⸗ u. Darlehnskassenvereins, e. G. m. b. H. in Marlow i. M.: 1. Der in dem Vergleichs⸗ termin vom 27. Januar 1932 angenom⸗ mene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben.

Bad Sülze, den 2. Februar 1932. he.“]

Berlin. [100036] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der eingetragenen offenen Handels⸗ gesellschaft in Firma Julius Krause, Berlin N 54, Kastanienallee 40, Möbel⸗ fabrik, Inhaber Anna und Fritz Nehemias, Berlin N 54, Kastanienallee 40, ist am 15. Februar 1932 nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 84.

Bunzlau. .[100037] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Gustav Siegel, Inhaber Max Ochsmann in Bunzlau, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 8. Februar 1932 auf⸗ gehoben. Amtsgericht Bunzlau, 8. Februar 1932.

Bunzlau. .[100038] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Glashüttenwerke Andreashütte G. m. b. H. in Wehrau, Kreis Bunzlau, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 9. Fe⸗ bruar 1932 aufgehoben. Amtsgericht Bunzlau, 9. Februar 1932.

Coesfeld. .[100039]

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Salomon Eichenwald in Coesfeld, Inhabers der Firma Sal. Eichenwald in Coesfeld, ist der im Vergleichstermin vom 6. Februar 1932 abgeschlossene Vergleich gerichtlich bestätigt und das Verfahren aufgehoben worden.

Coesfeld, den 12. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Erkelenz. .[100040] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Schreinermeisters und Möbelhändlers Jakob Görtz in Erkelenz ist nach erfolgter Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Erkelenz, den 11. Februar 1932. Das Amtsgericht.

Essen, Ruhr. .[100041]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Siebeck & Co., Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Essen, Kastanienallee 14, Eisenwaren und Bau⸗ geräte, ist durch Beschluß vom 13. Februar 1932 aufgehoben worden, da der Ver⸗ gleich angenommen undbestätigtworden ist.

Amtsgericht Essen.

Fürstenau, Hann. .[100042] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Th. Sunder Wwe., Inhaber Kaufmann Georg Elschen in Merzen (Kreis Bersenbrück), wird nach Bestätigung des am 3. Februar 1932 ange⸗ nommenen Vergleichs hiermit aufgehoben.

Amtsgericht Fürstenau,

den 13. Februar 1932.

Halle, Saale. .[100043] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Bühring Aktiengesell⸗ schaft in Landsberg, Bez. Halle, S., Maschinenfabrik und Kesselschmiede, Apparatebauanstalt, ist bei Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Halle a. S., den 16. Februar 1932. Amtsgericht. Abt. 7.

Hameln. .[100044]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Schneidermeisters Albert Meyer in Hameln ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs am 13. Februar 1932 aufgehoben. Amtsgericht Hameln, 13. Februar 1932.

Hanau. Beschluß. [100045] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Jean Bauer Nach⸗ folger, Inh. Julius Schäfer in Hanau, ist infolge der Bestätigung des Vergleichs das Verfahren aufgehoben Hanau, den 13. Februar 1932. Das Amtsgericht. Abt. IV.

Hannover. [100046]

Ueber das Vermögen des Schlosser⸗ meisters Otto Dettmer in Hannover, Gartenstraße 25, ist unter Einstellung des Vergleichsverfahrens am 5. Fe⸗ bruar 1932, das Konkursverfahren eröffnet aber dann mangels Masse eingestellt wor⸗ den.

Amtsgericht Hannover, 11. Febr. 1932.

Hann. Münden. .[100047] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Gg. Musmann & Söhne in Hann.⸗Münden. 1. Der in dem Vergleichstermin vom 17. November 1931 angenommene Ver⸗ gleicht wird hierdurch bestätigt. 2. In⸗ folge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. Hann.⸗Münden, den 8. Februar 1932. Das Amtsgericht.

Iserlohn. [100048]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗

mögen der Firma Gustav Kramer & Co.,

G. m. b. H., Metallwarenfabrik in Iser⸗

lohn, ist nach Bestätigung des angenom⸗ menen Vergleichs aufgehoben. Iserlohn, den 10. Februar 1932. Das Amtsgericht. 1

Kaiserslautern. .[100049] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat

alleiniger Inhaber der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „M. Schneider, Manufakturwarengeschäft mit dem Sitz zu Kaiserslautern, Eisenbahnstraße Nr. 15“ ‧, nach Bestätigung des von den Gläubigern im Vergleichstermin vom 13. Februar 1932 angenommenen Vergleichs mit Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Kaiserslautern. [100050] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Ludwig Zimmer, auch der Zweite ge⸗ nannt, Landwirt, Fuhrmann und Kolo⸗ nialwarenhändler in Krickenbach nach Be⸗ stätigung des von den Gläubigern im Vergleichstermin vom 13. Februar 1932. angenommenen Vergleichs mit Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Kamenz, Sachsen. [100051]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Gemischtwarenhändlers Erich Arthur Weitzmann in Möhrsdorf Amtsh. Kamenz i. Sa. ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 13. Februar 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 13. Februar 1932 aufge⸗ hoben. VV 3/31.

Amtsgericht Kamenz, 15. Febr. 1932.

Kaufbeuren. .[100052] Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Kaufbeuren hat mit Beschluß vom 15. Februar 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses über das Vermögen des Kaufmanns Hans Werz, Alleininhabers der Firma Hans Werz, Modehaus in Kaufbeuren, nach bestätigtem Vergleich aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Köln. . [100053] Vergleichsverfahren. Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Witwe Karl Pichon, Klara geb. Krieger in Köln⸗Lindenthal, Stadtwaldgürtel 57, ist durch Beschluß des Gerichts vom 12. Fe⸗ bruar 1932 aufgehoben worden, da der Zwangsvergleich angenommen und be⸗ stätigt worden ist. Köln, den 13. Februar 1932. Amtsgericht. Abt. 80.

Leipzig. [100054]

Das am 30. 12. 1931 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Friedrich Fernich in Leipzig 8 3, Fichtestr. 50, Alleininhabers einer ebenda betriebenen Strumpfgroßhandlung unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Friadrich Fernich“ in Leipzig, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 10. Februar 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 15. Februar 1932.

Leipzig. .[100055

Das am 13. Januar 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns und Gießermeisters Alfred Sper⸗ ling in Leipzig N 24, Dimpfelstraße 43, Alleininhabers einer ebenda betriebenen Metallgießerei unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Sperling & Schlei⸗ nitz“ ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 12. Februar 1932 angenommenen Vergleichs durch Be⸗ schluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 15. Februar 1932.

Leipzig. .[100056] Das am 30. Dezember 1931 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Eduard Baumann“ Textilwarengroß⸗ handlung in Leipzig C 1, Reichsstraße 26 (Gesellschafter: Martha verw. Baumann, Kaufmann Leopold Klein und Kaufmann Ernst Schönheim, sämtlich in Leipzig) ist infolge der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termin vom 13. Februar 1932 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 16. Februar 1932.

Ludwigshafen, Rhein. 100057] Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat am 15. Februar 1932 das Vergleichsverfahren 5 Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Ferdinand Knopf, Inhabers eines Wäscheabzahlungsgeschäfts, Ludwigshafen a. Rh., e 65, nach be⸗ stätigtem Vergleich aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Naumburg, Saale. .[100058]

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herm. Dauterstädt Nachf. in Naumburg (Saale) ist der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 12. Februar 1932 ange⸗ nommene Vergleich bestätigt und das Verfahren infolge dieser Bestätigung auf⸗ gehoben worden.

Naumburg a. S., den 16. Februar 1932.

Das Amtsgericht.

Neusalza-Spremberg. 100059] Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über

das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des

Hermann Ehlert, Kaufmann in Kaisers⸗ lautern, Stiftsplatz Nr. 5, zugleich als

[stätigung des im

das Vermögen des Installateurs Arthur Reinhold Hensel in Beiersdorf O/L. er⸗ öffnet worden ist, ist zugleich mit der Be⸗

15. Februar 1932 angenom gleichs durch Beschluß vom —— worden. veusalza⸗Spremberg, 16. Febr Das Lensggeenene nar luna Ohrdruf. .T100- Das Vergleichsverfahren zur Ab dung des Konkurses über das Bernnren des Bäckermeisters Harry Müller in Chr⸗ druf wurde aufgehoben, da der Ver * angenommen und bestätigt worden büü Ohrdruf, den 15. Februar 1932. Thüringisches Amtsgericht 3.

Regensburg. .[100 0cn.

Das Amtsgericht megensbur- e 15. Februar 1932 das Vergleichsversahra zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Gutsverwalters Andregs Daffner in St. Gilla aufgehoben, da 6 durch Bestätigung des angenommenen Vergleichs beendet ist.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

15. Fee

Regensburg. .[1000691 Bekanntmachung. üe

Das Vergleichsverfahren über das Per⸗ mögen des Schreinermeisters Ludwig Zirngibl in Regensburg⸗ Stadtamhe wurde am 16. Februar 1932 aufgehoben, da der Vergleich bestätigt ist. Regensburg⸗Stadtamhof, 16. 2. 1932.

Amtsgericht Konkursgericht.

Remscheid-Lennep. 1 [100068 9 Vn 22/31. In dem Vergleichsverfah⸗ ren über das Vermögen des Kaufmannz Otto Kimmel in Remscheid, Karlstraße !0 wird der in dem Vergleichstermin vom 5. Februar 1932 angenommene Verglei hierdurch bestätigt und infolge der Pe⸗ stätigung des Vergleichs das Verfahren aufgehoben.

Remscheid, 12. Februar 1932.

Amtsgericht.

28

Ribnitz. Beschluß. r.[100069, Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Paul Voigt in Ribnit wird aufgehoben, nachdem der in dem heutigen Termin angenommene Ver⸗ gleichsvorschlag bestätigt ist.

Ribnitz, den 13. Februar 1932. Das Amtsgericht. .

Rosenberg, Westpr. .[100065] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Langert in Firma „Paul Langert, Bernhard Vern⸗ stein's Nachfolger“ in Rosenberg, Westpr., ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 11. Februar 1932 aufgehoben. Rosenberg, Wpr., den 11. Februar 1932. Das Amtsgericht.

Sangerhausen. .[100066)

Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gärtners Paul⸗ Heerlein in Sangerhausen: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 12. Februar 1932 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufge⸗ hoben.

Sangerhausen, den 13. Januar 1932.

Das Amtsgericht.

Uffenheim. .[100007]

Das Amtsgericht Uffenheim hat mit Beschluß vom 15. Februar 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Maurer⸗ meisters Hans Schäfer in Uffenheim nach Bestätigung des angenommenen LVer⸗ gleichs aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uffenheim.

Waldheim. .[100068] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Steinwarenfabrikanten Dr. vhll. Martin Naumann in Waldheim, alleinigen, Inhabers der Firma R. Naumann in aldheim, Bahnhofstraße, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 8. Februar 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 15. de⸗ bruar 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Waldheim / Sa., 15. 2. 1082.

Wennigsen. .[100060] Vergleichsverfahren. In dem Vergleichsverfahren über de Vermögen des Laufmanns Wilhelm 68 in Landringhausen wird Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag au den 9. März 1932, 11 Uhr, vor g* Wennigsen, Zimmer Nr. 8 angesetzt. 8 Amntsgcricht Wennigsen, 13. Febr. 1932.

wertheim. L1000n0 Das Vergleichsverfahren über das 8 mögen der Firma F. J. Scheller in 8 heim, Inhaber Georg Wettengel in F heim, ist nach Annahme und gerichtlig 1 Bestätigung des Vergleichs aufgeho worden. 8 Wertheim, den 15. Februar 1932. Amtsgericht.

Wuppertal-Elberfeld. L ocog- Das Vergleichsverfahren über das di mögen des Kaufmanns Dr. Max Schma Alleininhabers der Firma Peter du 8 Schmidt, Wuppertal⸗Elberfeld, Neueif teich 81/89, ist infolge Bestätigung denn dem Vergleichstermine vom 11. Fe sge⸗ 1932 angenommenen Vergleichs au hoben worden. 1932. Wuppertal⸗Elberfeld, 11. Febr.

ergleichstermin vom

Amtsgericht. Abt. 13

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Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge

Berlin, Sonnabend, den 20. Februar,

Deutsches Reich.

bweite Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Kavitalherabsetzung in erleichterter Form. Vom 20. Februar pekanntmachung über den Londoner Goldpreis. 8

9 Preußen

jehseuchenpolizeiliche Anordnung. itungsverbot.

Deutsches Reich.

eite Verordnung

rung der Vorschriften über die bsetzung in erleichterter Form. Vom 20. Februar 1932.

Auf Grund der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten rSicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Be⸗ ampfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931, Fünfter Teil, Kapitel II (Kapitalherabsetzung in erleichterter vorm), § 12 (RGBl. I S. 537, 556) wird hiermit verordnet:

Einziger Paragraph.

(1) Beschließt die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft der einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eine Kapitalherab⸗ zung in erleichterter Form nach Maßgabe der §§ 5 oder 6 der Eisten Durchführungsverordnung zur Hauptverordnung, so kann e von der Einziehung eigener Aktien, die der Gesellschaft oder inem andern für ihre Rechnung 8 sowie von der Herab⸗ tzung des Nennbetrags und der Zusammenlegung solcher Aktien bsehen, soweit 88 gleichzeitig beschließt, daß diese Aktien unter en in Abs. 2 aufgeführten Bedingungen veräußert werden sollen. n diesem Falle ist an Stelle der eigenen Aktien der durch die beräußerung zu erzielende Gegenwert in die 2 genehmigende bilanz einzusetzen und ein den Nennbetrag der Aktien etwa über⸗ seigender Teil des Gegenwerts in den gesetzlichen Reservefonds nzustellen.

2) Der Gegenwert muß mindestens dem Nennbetrage der sitien gleichommen. Der Vertrag bedarf der Schriftform und den Erwerber verpflichten, jedem Aktionär auf dessen Ver⸗ aigen einen seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital ent⸗ brechenden Teil der eigenen Aktien zu dem vertraglich ver⸗ barten Entgelt abzüglich einer angemessenen Vergütung an⸗ ubieten, soweit nicht die Generalversammlung mit einer Mehrheit, se mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung ver⸗ hetenen Grundkapitals umfaßt, ein anderes beschließt. Der ertrag darf von keinen anderen Bedingungen abhängig sein s von der Genehmigung der Generalversammlung und von der ntragung der erfolgten newe g est Beitt etzung und gegebenenfalls rerfolgten Kapitalerhöhung in das Handelsregister.

3) Die Generalversammlung kann den Vertrag nur ge⸗ Fnnigen, wenn der Gegenwert, soweit er nicht anders als durch arzahlung zu 8 ist, vor der Beschlußfassung bar eingezahlt und wenn der Vorstand zu Protokoll der Generalversammlung alärt hat, daß der Gegenwert endgültig zu seiner freien Ver⸗ ügung steht und daß Gegenforderungen nicht bestehen. Der Nach⸗ beis der Barzahlung ist dem Richter oder Notar, der den Beschluß seer die Kapitalherabsetzung beurkundet, unter Vorlage des ertrages zu erbringen Die Vorschriften des § 6 Abs. 3 bis 5 der ien Durchführungsverordnung zur Hauptverordnung finden itsrehende Anwendung.

10,8 279 des Handelsgesetzbuches findet sinngemäß An⸗

Berlin, den 20. Februar 1932. Deer Reichsminister der Justiz. Dr. Josl. 1

8 ur Durchf he

ü h Rapital a

r

Bekanntmachung Londoner Goldpreis gemäß 81 der Ver⸗ om 10. Oktober 1931 zur Aenderung der von Hypotheken und sonstigen die auf Feingold (Goldmark) lauten 8 (RGBl. I S. 569). er kondoner Goldpreis beträgt am 20. Februar 1932 für eine Unze Feingohllood = 119 sh 9 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 20. f bruar 1932 mit RM 14,53 umgerechnet = RM 886,9984, sür ein Gramm Feingold demnach = pence 46.2006 in deutsche Währung umgerechnte = RM 2,79706.

erlin, den 20. Februar 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring. 1“

ber den toͤnung v

nsprüchen,

Preußen.

r Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird hierdurch folgendes be⸗

Ministerium

stimmt: - § 1.

Meine viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom 18. Dezember 1931, betreffend Bekämpfung der Tuberkulose des Rindviehes in der Provinz Schleswig⸗Holstein (Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 298), wird für den Kreis Herzogtum Lauenburg außer Kraft gesetzt. b.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. 3 Berlin, den 18. Februar 1932. Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Müssemeier.

Bekanntmachung.

Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen hat gemäß §§ 1 Abs. 1 Ziffer 2 und 12 Abs. 2 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 die „Preußische Zeitung“ in Königsberg für eine Woche, und zwar vom 19. Februar bis 25. Februar 1932 einschließlich, verboten.

Königsberg, Pr., den 18. Februar 1932.

Der Oberpräsident.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags behandelte in der am 19. d. M. abgehaltenen Sitzung sozialdemokratische Anträge zur Aenderung der 3. Notverordnung, insbesondere wegen der Eingriffe in das Selbstverwaltungsrecht der Ge⸗ meinden und Sozialversicherungsträger. Die Entscheidung wurde jedoch vertagt. ““

.

Im Wohnungsausschuß des Reichstags wurde am 19. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Schumann⸗Thüringen (Komm.) der 5. Abschnitt des Entwurfs für ein Reichsstädtebau⸗ gesetz in 2. Lehang behandelt, der die Entschädigung bei Ent⸗ eignung zum Inhalt hat. In der Debatte kam dem Nachrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge zum Aus⸗ druck, daß naturgemäß mit einem solchen Gesetz 8 gewisse Be⸗ schränkungen des Eigentums verbunden sein müssen. Hier ehen sich die finanziellen Interessen der Allgemeinheit und des einzelnen schrof gegenüber. Das Reichsgericht hat in seines bekannten Entscheidung vom 28. Februar 1930 den Anspruch auf Entschädigung für jede Beschränkung des Eigentums als aus der Verfassung resultierend anerkannt. Aus dieser Rechtslage hätten sich für viele Großstadtgemeinden schwierig zu meisternde Folgerungen ergeben, wenn nicht die 2. Notverordnung des Reichspräsidenten im 6. Teil Absatz III bereits eine reichsgesetz⸗ liche Regelung gebracht hätte. In dieser wird der Entschädigungs⸗ anspruch beschränkt auf diejenigen Fälle „bei welchen bei Ein⸗ tritt der Eigentumsbeschränkung eine tatsächlich ausgeübte oder mögliche Benutzungsart eingeschränkt oder unmöglich gemacht wird“. Für bestimmte Fälle bliebe 16 der allgemeine Ent⸗ schädigungsanspruch immer noch und in diesem Sinne nahm der Ausschuß auch den Einleitungsparagraphen des Abschnittes über die Entschädigung, § 84, unverändert an, der bestimmt: ‚„Für die Entziehung oder Beschränkung des Eigentums oder sonstiger Rechte durch Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes ist, soweit nach diesem Gesetz eine Entschädigung nicht ausgeschlossen ist, eine angemessene Eftes hed h s sn leiten. Bei der Festsetzung der Entschädigung darf die öglichkeit eines Spekulations⸗ ewinns oder eine Wertsteigerung, die durch die Aussicht auf die

urchführung von Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes be⸗ gründet wird, nicht berücksichtigt werden.“ Dagegen entspann sich über den § 85 ein größeres Wortgefecht. Von den meisten Rednern wurde allerdings betont, daß der Blick des Wohnungs⸗ ausschusses des Reichstags nicht einseitig durch Grundbesitzer⸗ interessen oder durch bodenreformerische Einstellung getrübt werden dürfe, sondern daß ein vernünftiger Ausgleich erzielt werden müsse, bei dem es den Gemeinden finanziell ermöglicht wird, die im Interesse des Gemeinwohls notwendigen und er⸗ wünschten städtebaulichen Maßnahmen durchzuführen, ohne daß dieses einseitig auf Kosten des Geldbeutels einzelner geschieht. Es wäre eine unerträgliche Ungerechtigkeit, wenn der eine Be⸗ sitzer, nur weil das Stadterweiterungsamt über sein Grundstück verfügen will, sich eine Wertminderung auf einen Bruchteil des früheren Wertes gefallen lassen müßte, während sein Nachbar sich den vollen Baustellenwert seines Grundbesitzes 1 kann. Bei der Diskussion über § 85 handelte es sich vor allem um die Frage, ob bei der Ermittlung des Wertes eines Grundstückes

für die Festsetzung der Entschädigung der Wert im Einzel⸗

1821.

fall errechnet werden soll, oder ob der nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes ermittelte Steuerwert der Ent⸗ schädigungswert sein soll. Von den Vertretern der Deutsch⸗ nationalen, der Volkspartei, der Wirtschaftspartei und des Zentrums wurde übereinstimmend betont, daß die Entschädigung nach dem Steuerwert sich vielfach als ein Unrecht zeigen köͤnne. Beispielsweise sei die Wertminderung der Häuser eine Folge der Wertsteigerung des Goldes. Es müsse dann auch der wechselnde Goldwert berücksichtigt werden. Maßgebend müsse der § 10 des Reichsbewertungsgesetzes sein. Die des § 10 sei auch die Grundlage in der Entschädigungsgesetzgebung bei Ent⸗ eignungen in allen Kulturstaaten der Welt. Abg. Lucke (Wirtsch. P.) verlangte, daß der Entstehungswert eines Grund⸗ stückes für die Entschädigung maßgebend sein müsse. Dabei müsse auch das, was in das Grundstück hineingebracht worden sei mit angerechnet werden. Abg. Winnefeld (D. Vp.) wies darauf hin, daß man in Preußen von dem Herstellungswert ausgehe. Daß dies auch keine Basis sei, erkenne man in jetziger Zeit, wo die Grundstückspreise bis 50 Prozent gesunken seien.

ie Gemeinden würden immer enteignen, wenn die Grundstücks⸗ preise niedrig lägen. Die Vertreter der Sozial⸗ demokraten und der Kommunisten verlangten, daß das Wohl der Allgemeinheit an erster Stelle stände. Der Steuer⸗ wert sei als richtiger Wertmesser anzuerkennen. Dem wider⸗ sprachen die Vertreter der Deutschnationalen, des Zentrums und der Wirtschaftspartei. Bei einer solchen Bewertung würden gegenwärtig meist nur 50 Prozent des Vorkriegswertes herckuskommen. Durch die Enteignung würden dem Eigentümer alle Chancen der Erholung des Grund⸗ stücksmarktes und damit der Möglichkeit, wieder zu seinem Gelde zu kommen, genommen werden. Man müsse unterscheiden zwischen Enteignung und freiwilligem Verkauf. Abg. D. Mumm (Christlichsoz.) sah keinen scharfen Gegensatz zwischen dem Referentenentwurf, der ebenfalls das Reichs⸗ bewertungsgesetz zugrunde legt, und dem Beschluß der ersten Lesung, der den Steuerwert als r Ieen zugrunde legt. Der Redner hielt es im Augenblick für taktisch richtig, an den Ergebnissen der ersten Lesung nichts zu ändern. Wenn von der Wirtschaftspartei die Grundstückspreise heute als viel zu niedrig bezeichnet würden, also eine starke Steigerung erstrebt werde, so könne Redner diese im Interesse einer gesunden Wohnungspolitik nicht verantworten. In der Abstimmung ent⸗ schied die Stimme des Abgeordneten D. Mumm (Christlichsoz.), so daß mit 11 gegen 10 Stimmen der Steuerwert als der Ent⸗ schädigungswert bestimmt wurde. Nunmehr erklärte Abg. Schetter (Zentr.), daß infolge der beschlossenen Fassun des § 85 Ziffer 2 das ganze Gesetz voraussichtlich keine 2 finden könne. Unverändert angenommen nach dem Referenten⸗ entwurf wurden alsdann die §§ 86 89. Bei § 90 wurde der Ausdruck „erwerbsgärtnerisch“ lediglich in „gärtnerisch“ ge⸗ ändert, sonst blieb § 90 unverändert. § 91 wurde vollständig gestrichen. Er lautet dahin, daß für den Fall, daß auf dem zu enteignenden Grundstück vor dem 1. Oktober 1931 Hypotheken oder Grundschulden eingetragen worden waren, die Entschädi⸗ gung den Betrag dieser Belastungen erreichen müsse, wenn nicht die Belastung eine übermäßige war. Die Streichung dieses Paragraphen wurde von den Vertretern der Deutsch⸗ nationalen und der Wirtschaftspartei als eine große Erschütte⸗ rung des gesamten Grundstückskredits bezeichnet. In der Fassung des Referentenentwurfs wurden dann noch die §§ 90 und 93 angenommen. Hierauf vertagte sich der Ausschuß.

Verkehrswesen.

rechverkehr zwischen Deutschland und

Griechenland. Am 22. Februar wird der Fernsprechverkehr

Deutschland- Griechenland aufgenommen. Zum Sprechverkehr sind alle deutschen Orte, auf griechischer Seite vorerst nur Salo⸗

nique (Thessaloniki), zugelassen. Vermittelt werden gewöhnliche und dringende Privat⸗ und Staatsgespräche, Mesee in

der verkehrsschwachen Zeit zur halben Gebühr. V⸗ und XFP⸗Ge⸗ spräche, Festzeitgespräche und Auskünfte. Der Verkehr wird über die unmittelbare Fernsprechleitung Berlin Bukarest und weiter über Sofia geleitet. Die Ausdehnung des Sprechverkehrs auf die riechischen Orte Cavalla, Drama, Serres, Sidirikastron und erria ist geplant. Im Laufe des Sommers steht auch die Auf⸗ nahme des Sprechverkehrs mit Athen in Aussicht.

Für ein gewöhnliches Gespräch von 3 Minuten Dauer wischen der ersten deutschen Zone und Salonique werden 12,30 eichsmark erhoben. Für jede weitere deutsche Zone erhöht sich

die Gebühr um 0,50 RM. Die weiteren Einzelheiten sind beim

zuständigen Fernsprechamt zu erfragen.

Ferns

Nr. 7 des „Ministerialblatts für die Preußische innere Verwaltung“ vom 17. Februar 1932 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. Beschl. 12. 2. 32, Gedenktag für die Fu des Weltkrieges. Ausf.⸗Vorschriften v. 10. 2. 32 zu § 11 d. Pol.⸗VO. über Mietsenkung, RdErl. 12. 2. 32, Reg.⸗Amtsblätter. RdErl. 12. 2. 32, Vorbereitung d. Reichspräsidentenwahl 1932. Kommunalverbände. RdErl. 9. 2 32, Steuerverteilungen f. 1931. RdErl. 10. 2. 32, Wappen d. Gemeinden u. Gemeindeverbände. RdErl. 12 6. 2. 32, Ermäßigung d. Bürgersteuer f. lohnsteuerfreie Arbeit⸗ nehmer usw. Polizeiverwaltung. RdErl. 6. 2. 32, Veröffentlichungen im Deutschen Kriminalpolizeiblatt. RdErl. 11. 2. 32, Bescheinigung d. zur Vorführung am Karfreitag ge⸗ eigneten Bildstreisen. Rechtssatz 1. 10. 31, Verwalt.⸗Streitver⸗ fahren. RdErl. 12. 2. 32, Anerkennung v. Schmalfilmerzeug⸗ nissen als Sicherheitsfilm. RdErl. 12. 2. 32, Leichenparaden