1932 / 83 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Apr 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 83 vom 9. April 1932.

Z. 4

3040] he Goodyear Tire & Rubber Co. Aktiengesellschaft.

Hierdurch laden wir die Herren Aktio⸗ näre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 28. April 1932, 12 Uhr mittags, in Berlin im Büro des Herrn Rechtsanwalts Dr. F. Kempner, Markgrafenstraße 46, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung ein.

Tagesordnung: s 1. Vorlegung des Geschäftsberichts nebst Bilanz, Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1931 und Beschlußfassung über Ge⸗ nehmigung derselben. 8 Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. 8 Satzungsänderungen (Beschluß⸗ fassung über die Wiederinkraft⸗ setzung der Bestimmungen, betr. Zusammensetzung und Bestellung des Aufsichtsrats und Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die infolge der Notverordnung vom 19. September 1931 außer Kraft treten).

4. Aufsichtsratswahlen.

5. Verschiedenes.

Aktionäre, welche an dieser General⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens bis zum 23. April 1932 bei unserer Gesellschaft, bei der Dresdner Bank, Berlin, oder gemäß § 15 der Satzungen zu hinterlegen.

Berlin, den 6. April 1932.

The Goodyear Tire & Rubber Co. Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Crittenden. Meyer.

8. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien.

1911 Chr. Adt. Kupferberg & Co.,

Mainz, Kommanditgesellschaft

auf Aktien. “]

Die Kommanditisten unserer Gesell schaft werden hiermit eingeladen zu der am Dienstag, 26. April d. J., vor⸗ mittags pünktlich 11 Uhr, in unseren. Geschäftsräumen stattfindenden 60. or⸗ deutlichen Generalversammlung.

Tagesordnung:

Berichte der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsrats über die Ergebnisse des abge laufenen Geschäftsjahrs und die Lage des Geschäfts.

Bericht der Rechnungsprüfer über die Prüfung der Rechnung und Bilanz.

Beschlußfassung über den Antrag der persöneich haftenden Gesellschaf⸗ ter und des Aufsichtsrats auf Kapi⸗

talherabsetzung in erleichterter Form

gemäß Notverordnung vom 6. Ok tober 1931 durch Einziehung von nom. RM 150 000,— im Besitz der

Gesellschaft befindlichen eigenen Ak⸗ ien zum Zweck der Minderung des Verlustes (Buchgewinn Reichsmark 106 321,10).

4. Beschlußfassung über Genehmigung der Jahresrechnung, Verwenduna

der Rücklagen und Vortrag des

Verlustsaldos im Sinne des Ge⸗

schäftsberichts. Erteilung der Ent⸗ lastung an die persönlich baftenden Gesellschafter und den Aufsichtsrat.

5. Neuregelung der Bezüge des Auf⸗ sichtsrats.

Neuwahl des Aufsichtsrats und Be⸗ schlußfassung bezüglich Uebextragung von Vorzugsaktien gemäß § 222 Absatz 4 H.⸗G.⸗B. 3

7. Wahl eines Bilanzprüfers gemäß

§ 262 a bis g der Notverordnung vom 19. September 1931 und Er⸗ nennung der Rechnungsprüfer ge⸗ mäß § 17 des Gesellschaftsvertrags. Aenderung des Gesellschaftsvertrags⸗ im Hinblick auf die Ziffern 3, 5, 6 und 7 der Tagesordnung, das Aus scheiden des Herrn Kommerzienrats Krusius und die Bestimmungen der

4. Notverordnung, sowie betreffs Verlängerung der Frist für die Vor⸗ age des Jahresabschlusses (§§ 4, 8, 9. 40, 14, 18, 15. 11 und 18).

Die Jahresrechnung sowie die Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung nebst Bericht der pers. haft, Gesellschafter und des

Aufsichtsrats liegen in den Geschäfts⸗ räumen der Gesellschaft zur Einsicht der Kommanditisten auf.

Mainz, den 9. April 1932.

Der Aufsichtsrat. Dr. Otto Juna sr., stellvertretender Vorsitzender.

10. Gefellschaften

„Preußischer Hof“ Grundstücks⸗ gesellschaft m. b. H. Leipzig in Liquidation.

Die Gesellschaft ist durch Beschluß der

Gesellschafterversammlung vom 24. März

932 aufgelöst. Zum Liquidator ist der Direktor Max Worlitz, Leipzig. Marbach⸗ straße 9, bestellt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche bei der Gesellschaft anzumelden. Leipzig, den 24. März 1932.

Der Liquidator: Max Worlitz.

[1038]

Grundstücksgesellschaft Hallesches Ufer 12 13 m. b. H. in Berlin. Die Gesellschaft ist am 24. März 1932 in Liquidation getreten. Zum Liqui⸗ dator ist bestellt: Kaufmann Albert Neumann in Berlin llesches Ufer Nr. 12 13. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen geltend zu machen.

Der Liquidator.

11037] . Neue Papierfabrik G. m. b. H., Niederhelmsdorf, Post Dürrröhrs⸗ dorf, Sachsen, in Liquidation. Zum Liquidator wurde Herr Kurt Krauß, Niederhelmsdorf, bestellt. Die Gläubiger wollen ihre Ansprüche beim Liquidator geltend machen.

751] 88 Ares Grunderwerbsgesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Berlin, ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei dem Liquidator, Bürovorsteher Fritz Ketz⸗ ler, Berlin⸗Zehlendorf, Grunewald⸗ allee 181, zu melden. [217]

Die Firma The International Bottle Co. G. m. b. H., Berlin W 57, Potsdamer Str. 61, ist durch Beschluß der Gesellschafter vom 3. März 1932 aufgelöst. Die Gläubiger werden hierdurch gemäß § 65 G. m. b. H.⸗Gesetz aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden.

[112105] 1 Die Gräfl. Grote’sche Verwal⸗ tungs G. m. b. H. in Varchentin ist in Liquidation getreten. Der unter⸗ zeichnete Liquidator fordert hiermit die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche umgehendst bekanntzugeben.

Varchentin, den 24. März 1932.

Friedrich Franz Graf Grote. [1768]

Die Signaldienst für Luftverkehr Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Berlin, ist durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 31. März 1932 aufgelöst. Gemäß § 65 Abs. 2 G. m. b. H.⸗Gesetz werden die Gläubiger der Gesellschaft aufgefordert, sich bei derselben zu melden.

Dr. Herath, Liquidator. 8 [107431] 8

Die Firma K. W. Semmler G. m. b. H., Limbach, Sa., ist erloschen. Zum Liquidator ist der unterzeichnete Geschäfts⸗ führer ernannt, an welchen auch alle Forderungen zu richten sind.

Limbach, den 8. März 1932. Gustav Semmler, Geschäftsführer.

[109375]

Grundstücksgesellschaft Charlottenburg Witzlebenstraße 3 mit beschränkter Haftung.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Etwaige Forderungen sind unverzüglich an den Liquidator F. Hammersen, Berlin, Camp⸗ hausenstr. 22/24, anzumelden.

[110] Bekanntmachung.

Die Fobaco Grundstücksbegutachtungs⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Berlin. Jägerstraße 11, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.

Berlin, den 26. März 1932.

Der Liquidator der Fobaco Grund⸗

stücksbegutachtungsges. m. b. H.:

Diewitz. 8

([141] 3 Die Liquidation der Motorwagen⸗ Gesellschaft m. b. H. i. Liqu., Dort⸗ mund, ist beendet und die Firma er⸗ loschen.

[140]

Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Firma Geraer Bodenver⸗ wertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Gera ist durch Beschluß der Gesellschafterversammlung aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche unverzüglich bei dem unterzeichneten Liquidator anzu⸗ melden.

Bücherrevisor Willy Wendt,

1111707) Bekauntmachung. Die Naturwein⸗Import⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Koblenz ist aufgeloöst. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Koblenz, den 23. März 1932. Der Liquidator der Naturwein⸗Import⸗Gesellschaft mit beschräukter Haftung: Franz Joseph Selbach.

[1087]

Unter Hinwels auf die in unserer Ge⸗ sellschaftsversammlung vom 23. März 1932 beschlossene Aeflesaa. der Gesell⸗ schaft fordern wir die Gläubiger der Gesellschaft auf, ihre Ansprüche bei uns geltend zu machen

Worms, den 1. April 1932. Schuhhaus Kaufmann G. m. b. H. Der Liquidator: Josef Kochmann.

[3100]

Die Melassehandelsgesellschaft m. beschr. Haftung, Hamburg, ist aufge⸗ löst. Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, sich hei mir zu meloen. Der Liquidator der Melassehandels⸗ gesellschaft m. beschr. Haftung, Ham⸗ burg, Alsterglacis 5: Landgerichts⸗ direktor a. D. Simon. 8

[3102 Bekanntmachung gem. § 65 G. m. b. H.⸗Ges. der Seidenweberei Michels & Cie. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Nieukerk.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gläubiger der Gesellschaft werden hier⸗ mit aufgefordert, sich bei derselben zu melden.

Berlin SW 19, den 7. April 1932

Der Liquidator: Hans Gugenheim.

Die

[3038] Die Raumkunst G. m. b. H. ist in Liquidation getreten. Etwaige Gläu⸗ biger werden aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten Liquidator zu melden. Berlin, den 2. April 1932. Rosenfeld, Berlin⸗Lichtenrade, Keithstraße 4.

11. Genossen⸗ schaften.

Generalver⸗

9044 Außerordentliche sammlung am Dienstag, dem 19. April 1932, abende 7 Uhr, dim Bierhaus „Torkrug“, Berlin 80 36, im Hochbahnhof Schlesisches Tor. Tagesordnung: Abänderung der §§ 7 und 31 der am 28. Febr. 1932 beschlossenen Satzung. Berlin, den 8. April 1932. er Aufsichtsrat der „Landbau“ Gemeinnützige Landerwerbs⸗ und Baugenossenschaft, gegr. 1919, e. G. m. b. H Schein. [3045] Kredit⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. H., Sitz Dresden. Einladung zur außerordentlichen Generalversammlung für 16. April 1932, nachmittags 4 Uhr, Restaurant Johanneshof, Dresden, Johann⸗Georgen⸗ Allee, Ecke Johannstraße. Tagesordnung: 1. Ergänzungswahl des Aufsichtsrats. 2. Satzungsänderung. 3. Verschiedene Anträge. Der Vorstand. Priemer. Dr. Schuricht.

8

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

[3037]

Der am 6. Mai 1885 in Bierzow, Kr. Schildberg, geborene Stanislaus Kempa, Geburtsurkunde Nr. 68 des Standes⸗ amts in Kobylagora, führt an Stelle des bisherigen Familiennamens den Familiennamen Kempen.

Halle (Saale), den 22. März 1932.

Gera, Promenadenstraße 24.

[2660]ü.

Der Landesgerichtspräsident.

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1931.

Einnahmen.

1. Ueberträge aus dem Vorjahr: Prämienüberträge. Schadenrücklage 1“ Reserve für Nachschußausfälle

2. Prämieneinnahme: Mitgliederversicherung. Nichtmitgliederversicherung .. . Nachschuspraäntie Nachschußrückversicherungsprämie

Nebenleistungen der Versicherten: Policegebühren M. L.... Policegebühren N. M. VL.. . Versicherungssteuer .. . .

Sonstige Einnahmen: Zurückgezahlte Entschädigungen . Eingang auf früher abgeschriebene

Erlös aus verwertetem Vieh: M. V. N. M.

Kapitalerträge: Zinsen und Mietserträge 15 31607

Entnahme aus dem Reservefonds ... . .. Gesamteinnahme

RMN 9.] R 168 944/01 65 918 62 1 650/88 559 67714 1 491 371, 21 778 13670 57 420/31 40 Pes 18 10 34188 42 569 26 92 979 32

1 705818 V. 459 727 64 530 412/45

2 886 605 ¾

Forderungen

99796 V 20 302— 21 546 21

Ausgaben. Rückversicherungsprämie: MWNM. ..c—.. . . 2

Nachschußrückversicherungsprämie. Entschädigungen abzügl. d. Anteils d. Rückversicherer: a) aus dem Vorjahr M. . . 47 685,55

aus dem Vorjahr N. M. . 18 440,11 b) aus dem laufenden Jahr M. V. . aus dem laufenden Jahr N. M. V. e) Schadenrücklage M. .. . Schadenrücklage N. M. . .

1 061 418,07

17 278,52

250 152,05

52535,52

RMN ₰, 463 661/ 69 528 855 40

RM

992 517 57 420

66 125 66 1 327 57012

72 214,14 1 465 909 92

Prämienüberträge: M. ce.. . . 8 EC11““; 8 Schadenregulierungskosten.. . Zum Reservefonds: 5 % der Vorprämie von RM 559 677,14 Gewinn der Nichtmitgliederversicherung . Abschreibungen auf: *“ Inventar und Kraftwagen .. bbe61.“ .Verlust aus Kapitalanlagen: Kursverlust, buchmäßig. Verwaltungskosten: Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten . Sonstige Verwaltungskosten . . . . . . ... Versiche⸗

Steuern, öffentl. Abgaben usw. einschl.

rungssteuer .

Reserve für Nachschußausfälle. Gesamtausgabe

104 088/ 50

436 751 36

90 053 51 1 15 605/14 112 238 68 b 96 970 50 b I 27 983 86 12 960/ 92

4 492

7 324 75

*

115 905 25 206 65

389 445 58 60 349 27

14 713˙53

3 783 372 92

Vermögensübersicht für den Schluß des Geschäftsjahres 193i.

Bestände.

1. Forderungen:

Rückstände der Versicherten... Ausstände bei Generalagenten und Agenten.. Guthaben bei Banken...

Guthaben bei anderen Versicherungsunternehmung.

Nachschuß 1931 Lmbereittt

.Kassenbestand . . . . ... .Kapitalanlagen: Wertpapiere 8

Inventar und Kraftwagen .

Verpflichtungen. Ueberträge auf das nächste Geschäftsjahr: Prämennberträaaeseses Schadenrücklage. .

““ Kautionen .

.„59o.o.

Sonstige Verpflichtungen:

Guthaben anderer Versicherungsunternehmungen

Verschiedene Gläubiger . .

Im voraus vereinnahmte Prämie . Reservefonds:

VIEW3 .

8“

Hierzu laut Ausgabe der Gewinn⸗ und Verlust⸗

rechnung

Entnahme gemäß § 41 der Satzung

6. Reserve für Nachschußausfälle . Gesamtbetrag

81 208 03

RM RM 69 844,09 105 343 20 4 50477 590 V 705 001 26 b 226 815 64 1 111 567 96 10 29739 903˙35 5 624—

3 320

112 238 184 452 82 7 485 2 500

398 252 44 707 633 58 2 769 30 40 263 25 40 944 78

1 108 655 32

20 302 —60 906 03 14 713 53

1 378 71270

Der Rechnungsabschluß der Gesellschaft, die zugrunde liegende Buchführung

Berlin, den 29. Januar 1932.

und der Jahresbericht des Vorstands entsprechen nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung den gesetzlichen Vorschriften.

E. Ohme, öffentlich angestellter beeidigter Bücherrevisor im Bezirk der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.

Die Generalversammlung hat am 1. März 1932 den Rechnungsabschluß und

die Vermögensübersicht genehmigt und dem Aufsichtsrat und Vorstand Entlastung erteilt. 1. 1

Im Hinblick auf Artikel VIII der Verordnung über Aktienrecht vom 19. Sep⸗ tember 1931 ist der gesamte Aufsichtsrat mit Beendigung der Generalversammlung vom 1. März 1932 zurückgetreten.

Neu in den Aufsichtsrat sind gewählt worden die Herren: Dr. Münch, Rechts⸗

Berlin, den 1. März 1932.

anwalt und Notar, Berlin; v. Lieres und Wilkau, Rittergutsbesitzer, Wilkau; Krause, Generaldirektor i. R., Perleberg; v. Kracht, Rittergutsbesitzer, Walmersdorf; Well⸗ stein, Gutsbesitzer, Köln⸗Merheim; Görg, Oberamtmann, Preußlitz; v. Rittergutsbesitzer, Althaldensleben; Dr. Martens, Königsberg i. Pr.

Mackensen

Oberlandwirtschaftskammerrat

Perleberger Versicherungs⸗Gesellschaft a. G.

Dr. Krause.

Dr. A. v. Bismarck.

[3400]

4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten

80

3 783 372 ˙92

Aktiva.

Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 RM berechnet und zwar: Goldkassenbestand RM 785 820 000 Golddepot (unbelastet) bei aus⸗ ländischen Zentralnotenbanken RM 92 922 000 Bestand an deckungsfähigen Devisen... a) Reichs chaßwechteln..... b) sonstigen Wechseln und Schecks.... deutschen Scheidemünzen..

Noten anderer Banken Lombardforderungeln . .

(darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗

wechsel: RM 20 000)

1111““

sonstigen Aktiven....

Passiva.

Grundkapitaa . .Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonds.. 1 b) Spezialreservefonds für künftige Dividendenzahlug . c) fonstige Rücklageoen .Betrag der umlaufenden Noten..

S

An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten 44“

4 085 675 000.

Veränderung gegen die Vorwoche

RM 878 742 000

141 708 000 3 680 000.

3 172 694 000° 85 781 000

175 964 000] + 36 901 000

7 465 000% ꝙ+%£ 4 668 000

100 415 000% 189 459 000 361 517 000 855 489 000

150 000 000 59 254 000

40 235 000 317 937 000 145 398 000

370 263 000 207 425 000 674 310 000 + 16 053 000

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln RM —,—.

Berlin, den 8. April 1932.

Reichsbank⸗Direktorium. Dreyfe. Friedrich.

1 Luther. Bernhard. Seiffert. Vocke.

Fuchs. Schneider.

40 944 78

für die in der Hauptsache dem

ansieht. Denn in jedem Falle sin

schlechthin ausgeschlossen ist. Bestandsvergleichs

bezüglich des am bil

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzei

1

zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 9. April

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis monatlich 1,35 ℛ.ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 ℛ. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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Inhaltsübersicht. Handelsregister, Güterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen Verschiedenes.

E S9So

925

S 1

22. Forststrafgelder als forstwirtschaftliches- Ein⸗ kommen; kein Ausgleich durch Herabsetzung des Aktivums für den Holzbestand. Streitig ist die Behandlung von Forst⸗ strafgeldern, die der Beschwerdeführer im Jahre 1926 bei einem Waldbesitz (nach dem Stande am 1. Januar 1925) von 5450 ha im Betrag von 496,45 RM vereinnahmt hat. Nach § 34 des freußischen Gesetzes, betreffend den Forstdiebstahl (Preußische Ge⸗ etzsammlung 1878 S. 222), fließen die auf Grund dieses Gesetzes ausgesprochenen und eingezogenen Geldstrafen dem Beschädigten zu. Da außerdem nach § 9 des Gesetzes im strafgerichtlichen Ver⸗ fahren neben der Strafe die Verpflichtung des Schuldigen zum Ersatz des Wertes des Entwendeten an den Bestohlenen auszu⸗ sprechen und die Verfolgung weitergehender Schadensersatz⸗ ansprüche im Wege des Zivilprozesses dem Beschädigten vorbe⸗ halten ist, stellt die Zuweisung der Forststrafgelder keinen eigent⸗ lichen Schadensersatz dar. Man wird vielmehr mit der Vorbehörde davon ausgehen können, daß es sich dabei um einen Ausgleich aldbesitzer obliegenden Kosten des Forstschutzes handelt. Im übrigen ist es einkommensteuerrecht⸗ lich ohne Bedeutung, ob man den Grund der Zuweisung der Straf⸗

gelder an den Beschädigten mehr als Schadensersatz oder als eine

Art Ersatz für seine Ieeoehdnaßen zum Zwecke des Forstschutzes d die Strafgelder den Einnahmen

aus dem Betrieb der Forstwirtschaft zuzurechnen. Dies wird auch vom Pflichtigen in der Rechtsbeschwerde nicht mehr bestritten. Der Beschwerdeführer macht aber eine Art Aufrechnung der ver⸗ einnahmten Forststrafgelder mit der durch die Forstdiebstähle ver⸗ ursachten Entwertung des Waldes geltend. Er führt aus, es werde nur ein kleiner Teil der verübten Forstdiebstähle entdeckt, so daß die Strafgelder nur einen kleinen Teil des angerichteten Schadens wieder gutmachten. Den durch die Forftdiebstähle an⸗ gerichteten Schaden könne der Beschwerdeführer in Form einer Abschreibung auf den Holzbestand geltend machen, und diese Ab⸗ schreibung sei in der Weise erfolgt, daß die Forststrafgelder nicht als Einnahmen verbucht worden seien. Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Schon die Vorbehörde hat darauf hingewiesen, daß nach der neueren Rechtsprechung des Senats die Vornahme eines Bestandsvergleichs bezüglich des stehenden Holzes nicht Nun ist aber die Vornahme eines nur dann und insoweit möglich, als das stehende Holz in dem einkommensteuerrechtlich maßgebenden Ver⸗ mögensverzeichnis zu Buche steht. Als Buchwert des Holzes kann 6 Stichtag der Einkommensteuereröffnungs⸗ anz vorhandenen Holzbestandes regelmäßig ein entsprechender Teil des Forstwirtschaftlichen Einheitswerts 1925 angesehen werden; eine Erhöhung dieses Buchwerts tritt in der Folge insoweit ein, als gewisse über den laufenden Erhaltungsauf⸗ wand hinausgehende Aufwendungen aktiviert werden. Da der Be⸗

schwerdeführer eine derartige Aktivierung in den Jahren 1925

und 1926 ausweislich seiner Abschlüsse nicht vorgenommen hat, käme hier für die Vornahme des Bestandsvergleichs lediglich der dem Holzbestand entsprechende Teil des Einheitswerts 1925 in Betracht. Dabei wäre aber zu beachten, daß, selbst wenn man nicht auf den ganzen Wald oder einzelne Bestände, sondern auf die einzelnen Bäume abstellen würde, eine Minderung des Werts auf Schluß des Jahres 1926 im Hinblick auf die durch Forst⸗ diebstahl angerichteten Schäden nur insoweit angenommen werden könnte, als der gemeine Wert der einzelnen Bäume dadurch unter den in Frage kommenden Teilbetrag des Einheitswerts 1925 herabgesunken wäre. Dem könnte aber sowohl ein zu niedriger Ansatz bei der Einheitsbewertung 1925 als auch der inzwischen erfolgte Zuwachs entgegenstehen. Im übrigen hat der Senat bereits in der auch vom Finanzgericht angeführten Entscheidung

vom 11. Dezember 1929 VI A 1712/28 auf die grundsätzlichen Be⸗ denken hingewiesen, die einer Senkung des Aktivpostens für den Holzbestand bei Verwertung nur unwesentlicher Teile des bestandes entgegenstehen. Denn abgesehen von der praktischen Unmöglichkeit, aus dem für 1925 festgestellten Einheitswert den etwa auf einzelne Bäume entfallenden Teilbetrag dieses Einheits⸗ werts herauszufinden, würde eine Auflösung des gesamten Wald⸗ bestandes in einzelne Bäume für die Zwecke des Bestandsvergleichs sowohl dem Sinne und Zwecke der Einkommensermittlung durch Vornahme eines Bestandsvergleichs als auch der forstwirtschaft⸗ lich gebotenen Auffassung bestimmter Waldbestände als wirtschaft⸗ liche Einheit widersprechen. Gegenstand des Bestandsvergleichs kann in beiden Beziehungen nur eine nach gewissen räumlichen oder sachlichen Merkmalen (Parzelleneinteilung, Bestandsarten oder Bestandsalter) abgegrenzte Waldfläche sein, die in sich als eine Art wirtschaftliche Einheit aufzufassen ist (nicht im Sinne der wirtschaftlichen Einheit nach § 137 Abs. 2 der Reichsabgaben⸗ ordnung a. F.). Für diese Auffassung sprechen auch noch folgende Erwägungen. Die grundsäͤtzliche Julassieng eines auf das stehende Holz bezüglichen Bestandsvergleichs in der Rechtsprechung des Senats beruht im wesentlichen auf der Ueberlegung, daß sich ohne Bestandsvergleich der forstwirtschaftliche Gewinn in denjenigen Fällen, in denen außerhalb der normalen laufenden Nutzung stärkere Eingriffe in die Substanz vorgenommen werden (Ab⸗ holzung größerer Parzellen, Vernichtung zusammenhängender Be⸗ stände durch höhere Gewalt, Veräußerung und Erwerb von Wäldern), in einer wirtschaftlich vernünftigen und gebotenen Weise nicht ermitteln ließe. Auch diesem Grundgedanken ent⸗ spricht eine gewisse Einschränkung der Zulassung des Bestands⸗ vergleichs, insbesondere dessen Ausschaltung in allen Fällen, in denen es sich um laufende Nutzungen oder bei größeren Forsten regelmäßig wiederkehrende Schäden geringeren Ausmaßes handelt. Ganz besonders muß dies dann gelten, wenn der betreffende Pflichtige wie hier seine Buchführung ganz allgemein nicht auf einen Bestandsvergleich eingerichtet hat. Hiernach war die Rechts⸗ beschwerde als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 3. Fe⸗ bruar 1932 VI A 2255/30.)

23. Die Befreiung der Agenten und Makler von der Umsatzsteuer gilt unter den sonstigen gesetzlichen Voraus⸗ setzungen auch für juristische Personen. Der Befreiungs⸗ vorschrift in § 3 Nr. 6 des Umsatzsteuergesetzes ist das Bestreben der beteiligten Kreise vorangegangen, völlige Umsatzsteuer⸗ befreiung der Handelsvertreter zu erlangen. Was Gesetz wurde (Art. IV Nr. 2 des Gesetzes zur Aenderung der Verkehrsteuern und des Verfahrens vom 10. 128. Sa8 1925, Reichsgesetzbl. I S. 241), war eine Befreiung der buchführenden Handlungsagenten und Makler, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz im Steuerabschnitt 6000 RM nicht übersteigt. Somit bildete, während die wirtschaft⸗ liche und soziale Aehnlichkeit der Handelsvertreter mit Angestellten im allgemeinen betont wurde, die Höhe des steuerpflichtigen Um⸗ satzes den alleinigen Befreiungsgrund. Es mag dabei eine Be⸗ günstigung wirtschaftlich Schwacher beabsichtigt worden sein. Ob eine derartige wirtscha tliche Lage bei Kapitalgesellschaften nicht vermutet wurde, kann dahingestellt bleiben. Aus dem Gesetz ist es jedenfalls nicht zu ersehen. Handelsrechtlich unterscheidet sich der Agent vom Angestellten (Handlungsgehilfen) darin, daß dieser zu persönlichen „Dienstleistungen“ verpflichtet ist, während das Agenturgewerbe ebenso von juristischen Personen ausgeübt werden kann (vgl. § 59 mit § 84 des Handelsgesetzbuchs). Das Umsatz⸗ steuerrecht erachtet die Rechtsperson auch wirtschaftlich und sozial⸗ politisch der natürlichen Person gleich, wie die Behandlung der Organgesellschaften zeigt. Der Gesichtspunkt des Schutzes wirt⸗ schaftlich Schwacher hat wesentlich an Bedeutung verloren, nach⸗ dem durch die Gesetzesänderung vom 15. April 1930, Reichsgesetz⸗

olz⸗

tt 136, die Befreiungsgrenze auf 18 000 RM steuer pflichtigen Umsatz im Steuerabschnitt erhöht worden ist. Hiervon abgesehen kann besonders in der Zeit wirtschaftlichen Tief⸗ standes auch eine juristische Person zu den wirtschaftlich Schwachen gehören, wie die Verhältnisse der Beschwerdeführerin beweisen, die mit nur 500 RM Stammkapital sich auf die Makler tätigkeit im Getreidehandel beschränkt und 1930 nur 5781 RM Umsatz erzielt hat. Inwiefern bei Personenvereinigungen wie offener Handelsgesellschaft und Gessilschaft des bürgerlichen Rechts die erwähnten sozialpolitischen Erwägungen mehr zutreffen sollen als bei einem derart kleinen Gebilde mit Rechtspersönlich⸗ keit, ist nicht einleuchtend. Ob in Fällen des § 3 Nr. 5 des Um⸗ satzsteuergesetzes die gleiche Beurteilung Platz zu greifen hätte wie bei Nr. 6, ist im gegenwärtigen Verfahren nicht zu entscheiden. Die Bezugnahme Nr. 5 geht daher fehl. Die Rechtsbeschwerde war somit unter Kostenpflicht des Reichs 309 der Reichs⸗ abgabenordnung) als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vomn 5. Februar 1932 V A 979/31.)

24. Abschreibung von Umbaukosten. Der Beschwerde⸗ führer hat 1928 die Schaufenster seines Ladens mit einem Auf⸗ wand von 24 300 RM umbauen lassen. Die Vorinstanzen haben davon 8100 RM als Instandsetzungskosten behandelt und den Rest aktiviert. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Der Beschwerde führer hatte ausgeführt, der Zweck des Umbaues sei Heranziehung von Käufern durch eine neuartige Schaufenstergestaltung gewesen, es handle sich nicht um eine Veränderung von dauerndem Werte, sondern nur um eine für kürzere Zeit wirksame Reklameausgabe. Wenn tatsächlich anzunehmen war, daß ein Käufer des ganzen Betriebs zwei Jahre nach dem Umbau für den Betrieb nicht mehr bezahlen würde, als er ohne den Umbau bezahlt hätte, dann handelt es sich, dynamisch ausgedrückt, um Ausgaben, die nur höchsteus zwei Jahren zugute kommen und deshalb entsprechend zu verteilen sind, statistisch ausgedrückt um die Herstellung eines Gegenstandes, dessen wirtschaftliche Nutzungsdauer nur 22,1 3 zwei Jahre beträgt. Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß ein Umbau nach seiner Vollendung zunächst selbständig zu be⸗ werten ist; der Pflichtige kann berücksichtigen, daß die Herstellungs⸗ kosten nach den Preisen am Bilanzstichtag geringer wären als die tatsächlichen Ausgaben oder daß in dem Umbau nachträglich eine mehr oder minder verfehlte Maßnahme zu erblicken ist, ohne an

einer Abschreibung der ausgegebenen Beträge dadurch gehindert

zu sein, daß der gemeine Wert des ganzen Gebäudes immer noch höher zu schätzen ist als der bisherige Buchwert zuzüglich der Umbaukosten. Bei der ersten Bilanzaufstellung nach dem Umbau ist der Teilwert des Umbaues für sich zu ermitteln, und der Steuer⸗ pflichtige hat die Wahl, diesen Teilwert oder die we veee; Her⸗ stellungskosten dem Buchwert des Gebäudes zuzurechnen. In der Regel wird die weitere Behandlung des Umbaues als eines selb⸗ ständigen Gegenstandes nicht angebracht sein. Wird jedoch geltend gemacht, daß der Umbau nur einen zeitlich begrenzten Wert hat, daß nach Ablauf einer bestimmt anzugebenden oder auch unge⸗ fähr zu schätzenden Zeit der frühere Zustand für das Geschäft den⸗ selben Wert hätte wie der neue, so ist der Umbau auch weiter als selbständiger Gegenstand zu behandeln. Es ist auch nicht aus⸗ geschlossen, daß eine gleichmäßige Verteilung der Umbaukoften auf die betreffende Zeit den Verhältnissen nicht entspricht. Es kann auch nicht eingewendet werden, daß der Umbau nach Ablauf der Zeit noch vorhanden ist; denn wie der Senat mehrfach entschieden hat, ist nicht nur die technische, sondern auch die wirtschaftliche Ab⸗ nutzung zu berücksichtigen, und diese setzt eine äußerliche Zer⸗ störung nicht voraus. Die angefochtene Entscheidung war daher aufzuheben und die nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zu⸗ rückzuverweisen. (Urteil vom 2. März 1932 VI A 2137.)

ermächtigt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Geschäftszweig: Vieh⸗ und

Apolda. [2329] In unser Handelsregister Abt. B ist

Augustusburg, Erzgeb. Auf Blatt 95 des hiesigen Handels⸗

[2332]] Kaufmann, Johannes Beck, Kaufmann, Willi Ott, Kaufmann, und der Kauf⸗

Ott und Friedrich Hauser,

1. Handelsregifter.

Aachen. [2326]

H.⸗R. 3 897. In das Handelsregister wurde eingetragen am 1. April 1932:

Bei der Firma „Holzhandlung Karl Weber Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ in Aachen: Karl Weber ist als Geschäftsführer ausgeschieden. Fer⸗ dinand Peter, Kaufmann in Aachen, ist zum Geschäftsführer bestellt.

Am 4. April 1932:

Bei der Firma „Sicherheitsglas Neutex Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ in Aachen: Durch Gesell⸗ schafterbeschluß vom 1. April 1932 ist die Gesellschaft aufgelöst. Fritz Petri, Buch⸗ prüfer in Aachen, ist zum Liquidator bestellt. Das Amt des Geschäftsführers Josef Bertram ist erloschen.

Bei der offenen Handelsgesellschaft „Vonderbauk & Baumann“ in Aachen: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidatoren sind die Gesellschafter Heinrich Vonderbank und Leonard Bau⸗ mann, beide Kaufleute in Aachen. Jeder Liquidator kann einzeln handeln.

Die am 1. April 1932 begonnene offene Handelsgesellschaft „Baumann Söhne“ mit dem Sitz in Aachen. Persönlich haftende Gesellschafter: Leo⸗ nard Baumann, Kaufmann in Aachen, Gustav Ackermann, Kaufmann in Vet⸗ schau, Gemeinde Laurensberg, und Josef Baumann, Kaufmann in Aachen. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Gesellschafter Leonard Baumann allein

Fleischagentur und Großhandel sowie Im⸗ und Export. Geschäftsräume: Metz⸗ gerstraße (Schlachthof).

Die Firma „Hubert Brauers“ in Aachen und als deren Inhaber der Kaufmann Hubert Brauers, daselbst. Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht: Geschäftszweig: Lebensmittelgroß⸗ handlung. Geschäftsräume: Templer⸗ graben Nr. 70.

Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

Andernach. [2327] Im hiesigen Handelsregister A 270 ist am 26. März 1932 bei der Firma „Lastkraftwagenfabrik Rhein, Anthony Calabrese“, Andernach, eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Andernach.

Angermünde. [2328] Im hiesigen Handelsregister B Nr. 15 ist heute folgendes eingetragen: Anger⸗ münder Getreidehandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist Ein⸗ und Verkanf von Getreide und sonstigen Landespro⸗ dutten sowie Dünge⸗ und Futtermitteln, Kohlen und Wolle. Stammkapital be⸗ trägt 20 000 Reichsmark. Geschäfts⸗ führer: Kaufmann Leo Freundlich in Angermünde. Gesellschaftsvertrag ist am 23. März 1932 geschlossen. Angermünde, den 5. April 1932. Das Ametsgericht.

heute bei der unter Nr. 93 eingetragenen Firma Sander & Co. Gesel⸗ e mit beschränkter Haftung in Apolda, einge⸗ tragen worden:

Die Firma ist von Amts wegen ge⸗ löscht.

Apolda, den 2. April 1932. Thüringisches Amtsgericht. II. Aschaffenburg. [2330] Bekanntmachung.

„Spessart⸗Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Aschaffen⸗ burg: Durch Beschluß der Gesellschafter⸗ versammlung vom 18. März 1932 wurde § 1 des Gesellschaftsvertrags (betr. Firma) geändert. Die Firma lautet nunmehr: Fränkisch⸗Hessische⸗Kalk⸗ und Stein⸗Industrie Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung.

Aschaffenburg, den 2. April 1932.

Amtsgericht Registergericht.

Aschersleben. [2331] H.⸗R. B 27. Gewerkschaft Consolidirte Braunkohlengrube Grorg in Königsaue: Die Vorstandsmitglieder: 1. Bergrat Dr. Zirkler in Kassel, früher in Aschers⸗ leben, 2. Direktor Richard Popendiker in Aschersleben, 3. Bergwerksdirektor Conrad Schwidtal in Osternienburg, 4. Syndikus Dr. Ernst Hausmann in Bernburg, sind aus dem Vorstand ab⸗ berufen worden. Bergwerksdirektor Hermann Michels in Sollvayhall ist als Vorstandsmitglied bestellt worden. Amtsgericht Aschersleben, 24. März 1932.

registers, die Firma Siegel & Haase in Grünhainichen betreffend, ist heute das Erlöschen der Prokura der Herren Max Emil Auerbach und Arno Herrmann sowie folgendes eingetragen worden: Der Prokurist Adolf Hartmann in Borstendorf darf die Gesellschaft auch in Gemeinschaft mit einem Handlungs⸗ bevollmächtigten vertreten. Augustusburg, den 4. April 1932. Das Amtsgericht.

Backnang. [2333]

Im Handelsregister für Gesellschafts⸗ firmen wurde am 4. April 1932 bei der Firma Fritz Häuser, Akt. Ges., in Back⸗ nang eingetragen:

Die Vertretungsbefugnis des stellvertr. Vorstandsmitglieds Robert Häuser in Backnang ist erloschen.

Amtsgericht Backnang, Württ.

Bad Oeynhausen. [2334] In unser Handelsregister Abt. A ist eute bei der Firma Bad⸗Druckerei Franz Schulte Nachf. in Bad Oeyn⸗ hausen (Nr. 172 des Registers) einge⸗ tragen: Die Firma lautet jetzt: „Ver⸗ lag Wilhelm Bull“. Bad Oeynhausen, 2. April 1932. Das Amtsgericht. Balingen. [2335] Handelsregistereinträge vom 24. März 1932. 1. Abt. f. Gesellschaftsfirmen bei der Firma Traugott Ott & Söhne, Ebin⸗

gen: Die Prokuren des Karl Eith,

leute Fritz sämtlich in Ebingen, sind erloschen. Dem Hans Schoen, Fabrikdirektor in Ebingen, ist Einzelprokura erteilt.

2. Abt. f. Einzelfirmen bei der Firma Konrad Boß, Onstmettingen: Gelöscht, da das Geschäft nicht über den Umfang des Handwerksmäßigen hinausgeht.

Württ. Amtsgericht Balingen.

Bayreuth. 2336] Bekanntmachung.

In das Handelsregister des Amts⸗ gerichts Bayreuth wurde eingetragen:

1. Firma Messerfabrik Leupold & Co., Sitz: Gefrees. E11u“X“ Beginn: 1. April 1932 Herstellung von Stahlwaren. Persönlich haftender Ge⸗ sellschafter ist: Schmidt, Hans, Kauf⸗ mann in Gefrees. 3 Kommanditisten.

2. Firma Anton Zapf, Sitz Kulm⸗ bach: Erloschen auf Grund Beschlusses t. Amtsgerichts Bayreuth vom 19. 3. 1932.

3. Firma Fränkische Eisenbetongesell⸗ schaft Backer & Co. Aktiengesellschaft, Sitz Kulmbach: Die Vertretungsbefug⸗ nis des Liquidators Adolf Kriegel ist zufolge Beendigung der Liquidation er⸗ loschen.

Bayreuth, den 5. April 1932. Amtsgericht Registergericht. Berleburg. [2337] Handelsregistereintragung.

Am 16. März 1932: Firma Gustav Klawe, Wittgerzteiner Holzwarenindu⸗

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