Zweite Zentralhandel sregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 92
vom 20. April 1932. S. 4
Haynau, Schles. [6410] Ueber den Nachlaß des am 24. August 931 in Haynau verstorbenen Tischler⸗ meisters Otto Friese in Haynau wird am 13. April 1532, 17 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffner. Verwalter: Rechtsanwalt Jaeckel in Haynau, Schies. Frist zur Anmeldung der Konkursfor⸗ derungen bis einschließlich den 13. Mai 932. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 23. Mai 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Lindenstraße Nr. 16, Zimmer 10 Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 13. Mai 1932 einschließlich. Amtsgericht Haynau, 13. April 1932. Herford. [6411] Ueber den Schreinermeister Lorenz dentrich, hier, Schwarzenmoorstr. 123, ist am 16. April 1932, 10 Uhr, Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Busse in Herford, Wil⸗ helmsplatz. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht, Anmeldefrist bis zum 28. April 1932. (Wechsel sind beizu⸗ fügen.) Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin: 9. Mai 1932, 11 % Uhr, Zimmer 29. Amtsgericht Herford.
Dliterndorf. 6412] Ueber das Vermögen des Gastwirts Heinrich Peper in Altbachenbruch ist am 16. April 1932, 10 Uhr, der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Wüstmann, Otterndorf. Fenmerzefrh bis 28. Mai 1932 und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 28. Mai 1932. Erste Gläubigerversammlung zur Be⸗ schlußfassung über die Wahl eines nderen Verwalters und die im § 132 -O. bezeichneten Gegenstände am 10. Mai 1932, 12 Uhr. Allgem. Prü⸗ fungstermin am 31. Mai 1932, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht. Otterndorf, den 16. April 1932. Das Amtsgericht.
*
irna. [6413] Ueber das Vermögen des Tabak warengeschäftsinhabers Richard Kisch in Heidenau, Bahnhofstraße 5, wird heute, am 16. April 1932, vormittags 9 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Prandl in Heidenau. Anmeldefrist bis zum Mai 1932. Wahl⸗ und Prüfungs⸗ ermin am 24. Mai 1932, nachmtttags 3 % Uhr. Offener Arrest mit Anzeige pflicht bis zum 7. Mai 1932. Das Amtsgericht Pirna. argard, Pomm. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Max Levy Nachf., Inhaber Kaufmann Franz aver Lubenau in Stargard i. Pomm., Modewaren und Konfektion, wird heute,
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kursverfahren eröffnet. Der Bücher⸗ is Bruno Borch in Stargard Pomm. wird zum Konkursverwalter rnannt. Konkursforderungen sind bis um 10. Mai 1932 bei dem Gericht an⸗ imelden in doppelter Ausfertigung. wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie ber die Bestellung eines Gläubiger⸗ chusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeich⸗ neten Gegenstände auf den 12. Mai 1932, 10 Uhr, und zur Prüfung der an⸗ gemeldeten Forderungen auf den 18. Mai⸗ 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 5, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Kon⸗ kursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts in den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedi⸗ gung in Anspruch nehmen, dem Kon⸗ kursverwalter bis zum 10. Mai 1932. nzeige zu machen. das Amksgericht in Stargard i. Pomm.
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Teterow. Ueber das Vermögen des Schuh⸗ q Paul Behrens in Teterow ist heute, am 16. April 1932, 12 Uhr, der Konkurs eröffnet. Ver⸗ walter: Kaufmann Max Aner in Teterow. Anmeldefrist bis 30. April⸗ 1932. Erste Glänbigerversammlung und Prüfungstermin: 10. Mai 1932, 10 Uhr vormittags. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis 30. April 1932. Amtsgericht Teterow (Mecklkb.).
Altona, Elbe. 6416] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Joachim Rathge in Alt Rahlstedt, zugleich als Inhaber der Firma Joachim Rathge, Spiri⸗ tuosengroßhandlung und Likörfabrik, Altona, Am Felde 5/13, wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. — 7a N. 14/30 a. Altona, den 14. April 1932. Amtsgericht — Konkursgericht.
Bad Liebenwerda.
Ba [6417] Das ö über das Ver⸗ mögen des Forstbaumschulenbesitzers Willy Kretzschmar in wüschn ist eb Beschluß des Landgerichts Torgaun vom 9. April 1932 aufgehoben.
Bead Liebenwerda, den 14. April 1932.
Das Amtsgericht.
Berlin-Charlottenburg. [6418]1 1 den handen ist.
Das Konkursverfahren über Nachlaß des am 3. April 1931 ver⸗ storbenen, zuletzt in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Droysenstr. 169 wohnhaft ge⸗ wesenen kaufmännischen Direktors Martin Jacoby ist nach Schlußtermin aufgehoben.
Berlin⸗Charlottenburg, 14. April 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Charlottenburg. Abt. 40. Berlin-Spandan. [6419]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Trockenmastfutter⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Berlin⸗Spandau, Niedernenendorfer Allee 6/11, wird Termin zur Beschluß⸗ fassung der Glänbigerversammlung über die Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 204 der Konkursord⸗ nung oder die Einzahlung eines Kosten⸗ vorschusses von 30 000 NM auf den 26. Mai 1932 um 10 Uhr vor dem Amtsgericht Spandau, Potsdamer Straße 34, Zimmer Nr. 4, anberaumt.
Spandau, den 16. April 1932.
Das Amtsgericht. — 7. N. 14. 30.
Bremen. [6420]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Hollmann in Bremen, Teilhabers der Firma Topf & Hollmann, ist am 2. April 1932 nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben worden.
Bremen, den 2. April 1932.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Dresden. [6421] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Mit vsellschafterin der Fa. Blousen⸗Ecke Meyer & Brieger in Dresden, Rosalie verehel. Meyer „geb. Oppenheimer, in Dresden, Uhland⸗ straße 9, wird nach Abhaltn es Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Dresden, 16. April 1932.
IIagen-Haspe. [6422]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Johannes Heinrich Rehkemper, alleiniger In⸗ haber der Firma F. H. Rehkemper, Metall⸗ und Aluminium⸗Gießerei in Hagen⸗Haspe wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Hagen⸗Haspe, 18. 4. 1932. Meuselwitz. Beschluß. [6423]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Adler & Heilemann, G. m. b. H. in Menselwitz, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
Meuselwitz, den 23. März 1932. Thüring. Amtsgericht. Abt. 1. Osnabrück. 6424] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Drogisten Friedrich Meyer, Osnabrück, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleich Ver⸗ gleichstermin auf den 23. Mai 1932, 11 Uhr, Zimmer 26, vor dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht anberaumt,. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts — Zimmer 17 — zur Einsicht der Betei⸗
ligten niedergelegt. .“X“ Amtsgericht Osnabrück. Osnabrüchk. [6425] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Heinrich Werming⸗ haus, Osnabrück, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 21. März 1932 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen .sch n vom 13. April 1932 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. G. Amtsgericht Osnabrück.
Schwarzenberg, Sachsen. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Kurt Lang in Schwarzenberg, alleiniger Inhaber der nicht eingetragenen Firma Kurt Lang, Bürobedarfshaus in Schwarzenberg, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (K 31/31.) Schwarzenberg, den 15. April 1932. Amtsgericht.
Schweidnitz. [6427] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Sattler⸗ meisters Josef Mattern in Schweidnitz ist Schlußtermin auf den 19. Mai 1932 um 9 ¼ Uhr vor dem Amts n hier, Zimmer Nr. 16, bestimmt. ver Termin dient zur Prüfung der verspätet angemeldeten Forderungen, zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichti⸗ genden Forderungen und zur Beschluß⸗ fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie ur Anhörung der Gläubiger über die rstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses. Schweidnitz, den 15. April 1932. Amtsgericht.
Vacha. [6428]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Gutsbesitzerin Anna Lim⸗ burg in Poppenberg ist eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens ent⸗
nicht
Thüringisches Amtsgericht Vacha, den 15. April 1932. Züllichau. Beschluß. [6429] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Eugen Gut⸗ mann, Inhaber der Firma Eugen Gut⸗ mann in Züllichau, wird nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins aufgehobe Züllichau, den 13. April 1932.
Amtsgericht.
sprechende Konkursmasse vor⸗
Berlin. [6430] Ueber das Vermögen der nicht ein⸗ getragenen offenen Handelsgesellschaft P. Otto & V. Goertz in Berlin 80 36, Eisenbahnstr. 19 (Kronen⸗ und Seiden⸗ schirmfabrik), ist am 16. April 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wor⸗ den. — 153. VN. 8/32. — Vertrauens⸗ person: Herr Zander, Berlin SW 68, Friedrichstr. 226. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag am 12. Mai 1932, 11,30 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Fried⸗ richstraße 15, III. Stock, Zimmer Nr. 253/255, Quergang 6. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und den Ermittlungs⸗ ergebnissen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 153.
Berlin. (6431] Ueber das Vermögen der Kauffrau Maria Janowsti, Inhaberin der Firma „Janold“ Alfred Janowski in Verlin, Brunnenstr. 185, Wohnung: Berlin⸗ Halensee, Seesener Str. 30 (Likörfabrik), ist am 16. April 1932, 11,45 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. — 153. VN. 22. 32. — Vertrauensperson: Julius Tiefensee, Berlin W 35, Genthiner Straße 35. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag am 12. Mai 1932, 10,30 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrich⸗ straße 15, III. Stock, Zimmer 253/255, Quergang 6. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Verfahrens nebst seinen An⸗ lagen und den Ermittlungsergebnissen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 153.
Berlin. [6432]
Ueber das Vermögen der Fa. Willi Lehmann, Berlin N 20, Badstr. 35, Alleininhaber Kaufmann David Freund ebendort — Manufakturwarengeschäft —, ist am 16. April 1932, 13 ⁄¾½ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrauens⸗ person: Kaufmann Ernst Neitzel, Berlin NW 40, Kirchstr. 13. Ein Gläubiger⸗ ausschuß ist nicht bestellt worden. Ter⸗ min zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf den 11. Mai 1932, 11 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Wedding, Berlin N 20, Brun⸗ nenplatz, Zimmer 90III, anberaumt. worden. Die Vorgänge liegen zur Ein⸗ sichtnahme für die Beteiligten auf der W“ Zimmer 90 III, aus. — 27 N. 9. 32.
880G6 des Amtsgerichts Berlin⸗Wedding. Abt. 27.
Dresden. [6433] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Fleischermeisters Erich Franz Görner in Dresden, Hol⸗ beinplatz 7, wird heute, am 16. April 1932, vorm. 11 ¼ Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Ver trauensperson: Herr Wirtschaftsberater Dr. Erich Fritzsche in Dresden, Ammon⸗ straße 16. Vergleichstermin am Diens⸗ tag, den 17. Mai 1932, vorm. 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Dresden, 16. April 1932. Greifenhagen. Vergleichsverfahreu. Ueber das Vermögen des früheren Gutspächters Walter Otte in Ottilien⸗ hof b. Bernstein, jetzt in Neumark, Kreis Greifenhagen, ist heute, am 6 April 1932, 12 ¼ Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet worden. Der, Guts⸗ besitzer Friedrich Poetter in Elisenhöhe b. Bernstein wird zur Vertrauensperson⸗ ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 7. Mai 1932, 10 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht anberaumt. Greifenhagen, den 14. April 1932. Das Amtsgericht.
Lüchow. [6435] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma E. F. Wentz in Lüchow wird am 18. April 1932 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Mos⸗ ler in Lüchow. Gläubigerausschußmit⸗ glieder: Kaufmann Karl Klappenbach, Uelzen, W. Wallstab, Hamburg, und v. Heimburg, Braunschweig. Vergleichs termin: Mittwoch, den 4. Mai 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt Zimmer Nr. 7. Der Eröffnungs⸗ antrag nebst Anlagen liegt zur Einsicht⸗ nahme auf der Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 15, aus.
Amtsgericht Lüchow.
Neustadt, Sachsen. 16436] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Schnittwarenhänd⸗
i. Sachsen, Bischofswerdaer Straße 37, wird heute, am 16. 4. 1932, vormittags 10 ½% Uhr, das gerichtliche Vergleichsver⸗ eröffnet. Vertrauensperson: echtsanwalt Dr. Constantin, Bischofs⸗ werda. Vergleichstermin am 13. 5. 1932, vormittags 11 Uhr. Die Unter⸗ lagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Neustadt i. Sachsen, den 16. April 1932.
Schöningen. [6437] Vergleichsverfahren Ueber das Vermögen des Kaufmanns Abraham Lauterstein lalleinigen In⸗ habers der Firma Emil Jacob Nachf.) in Schöningen ist hente, am 18. April 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da der Schuldner zahlungsunfähig ge⸗ worden ist. Der Rechtsbeistand Robert Strümpel, Schöningen, ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Ein Gläubiger⸗ ausschuß ist nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Veraleichsvor⸗ schlag wird auf den 18. Mai 1932, 11 Uhr, vor dem unten bezeichneten Ge⸗ richt anberaumt. Amtsgericht Schöningen.
Uelzen, Bz. Hann. Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der Firma F. Rüter &⁵ Sohn in Uelzen, Tabak⸗ waren⸗, Bürsten⸗ und Seifenhandlung, ist am 16. April 1932, 12 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechts⸗ anwalt Thiermann in Uelzen ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf den 9. Mai 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Uelzen, Zimmer Nr. 10, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Uelzen, 16. 4. 1932.
[6438]
weissenfels. [6439]
Ueber das Vermögen der Firma Ebert & Boetel, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Weißenfels a. S., Geschäftsführer: Franz Kuche in Wei⸗ ßenfels a. S., Merseburger Straße 10, ist heute, 11 Uhr, das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Bücher⸗ revisor Rudolf Liß in Halle a. S. Ter⸗ min zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag am 13. Mai 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt (Zimmer 30). Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Weißenfels, den 15. April 1932.
Amtsgericht. Abt. 3.
Altona, ElIbe. 6440] Das über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Bernhard Klein, Karosserie⸗Fabrik, Altona, Eimsbütteler Seeasf 60, eröffnete Vergleichsverfah⸗ ren zur Abwendung des Konkurses ist nach gerichtlicher Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben. (79. V. N. 55/31.)
Altona, den 14. April 1932.
Amtsgericht. — Vergleichsgericht. Altona, Elbe. [6441]
Das über das Vermögen der Firma Andresen & Jochimsen, Inhaber Albert Radtke, Altona, Friedenstraße 57/59 (Kistenfabrik), eröffnete Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. (7 a V. N. 54/31.)
Altona, den 14. April 1932.
Amtsgericht. Vergleichsgericht. Görlitz. 6442] Vergleichsverfohren.
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Arthur Dresel in Gör⸗ litz, Obermarkt 6, Inhaber der Firma Moritz Dresel in Görlitz, 8 nach Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben. — 14 VN 2/32. 3
Görlitz, den 15. April 1932.
Das Amtsgericht.
Insterburg. —
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Eugen Wil⸗ helm in Jodlauken wird infolge der Bestätigung des Vergleichs aufgehoben.
Insterburg, den 7. April 1932.
Amtsgericht.
Limbach, Sachsen. [6445] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Strickwarenfabrikanten Os⸗ kar Hofmann in Wittgensdorf. Untere Hauptstr. 85, ist zugleich mit der Be⸗ stätigung des im Vergleichstermin vom 11. April 1932 angenommenen Ver⸗ gleichs durch Beschluß vom 16. April 1932 aufgehoben worden. * Amtsgericht Limbach, Sa. den 16. April 1932.
Mannheim. [6446] Vergleichsverfahren über das
SDne
Vermögen des Martin Busch, Berg⸗ lers Richard Paul Maaz in Neustadt 2 8
straßdrogerie in Schriesheim, wurde nach Bestätigung des Zwangsvergleichs am 14. April 1932 aufgehoben. Mann⸗ 95 22 15. April 1932. Amtsgericht.
Mannheim. [6447] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Gebr. Kun⸗ kel in —, F. 2. 9, Inhaber: Johann Rudolf Kunkel und Carxl Josef Kunkel, wurde der Vergleich bestätigt und das Verfahren aufgehoben.
Mannheim, 11. April 1932. .
Amtsgericht. B.⸗G. 15. Nürnberg. [6448]
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 14. April 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Concentra⸗Schuhvertrieb, G. m. b. H. in Nürnberg, Kaiserstraße 30, nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Nürnberg. [6449]
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 14. April 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Werkzeug⸗Maschinen Komman⸗ ditgesellschaft H. Rosenbaum — R. von Paller in Nürnberg, Fürther Straße 9, nach Bestätigung des ange⸗ nommenen Vergleichs aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Nürnberg. [6450]
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 14. April 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Schneidermeisters Fritz Strobel in Nürnberg, Kaiserstraße 12, nach Bestäte. gung des angenommenen Vergleich aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Nürnberg.
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 14. April 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Drechslermeisters und Schirmfabri⸗ kanten Gustav Weidenbach in Nürnberg, Wohnung: Egydienplatz 4/III, Geschäfts⸗ räume: Tetzelgasse 35, nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufge hoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Pirmasens. [6452 Bekanntmachung.
Das Amtsgericht Pirmasens hat mit Beschluß vom 12. April 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen: 1. der Firma Josef Samnel, Säge⸗ u. Hobel⸗ werk, Holz⸗ und Baumaterialienhand lung, offene Handelsgesellschaft in
(6451]
Rodalben, 2. deren persönlich haftende
Gesellschafter: a) Ludwig Samuel, b) Gustav Samuel, beide Kaufleute, allda, nach Bestätigung des abge⸗ schlossenen Vergleichs aufgehoben. Pirmasens, 15. April 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Pirna. [6453] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Drogisten Christoph Gunkel in Heidenau, Königstraße 46, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichster⸗ min vom 12. April 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 15. April⸗ 1932 aufgehoben worden. 1 Amtsgericht Pirna, den 15. April 1932
Quakenbrück. Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Ein⸗ haus in Quakenbrück ist nach Bestäti⸗ gung des Vergleichs am 15. 8. 1931 auf⸗ gehoben. Amtsgericht Quakenbrück. Quakenbrück. [6456] Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Kommanditgesellschaft Ge⸗ brüder Köster, allein haftende Gesell⸗ schafterin Ehefrau des Kaufmanns Hubert Schwerbrock, Frieda geb. Friese in Quakenbrück, ist nach Bestätigung des Vergleichs am 12. Oktober 1931 auf⸗ gehoben. Amtsgericht Quakenbrück. Quakenbrück. [6455] Vergleichsverfahren über deos Ver⸗ mögen des Bürstenfabrikanten Heinrich Jakob, alleiniger Inhaber der Firma Heinrich Jakob in Quakenbrück, ist nach Bestätigung des Vergleichs am 16. No⸗ vember 1931 aufgehoben. Amtsgericht Quakenbrück.
Weida. [6457] Vergleichsverfahren Naundorf & Poser, A. G., Münchenbernsdorf (Thür.): Dr. Leonh. Slowinski in Leipzig⸗Dölitz, I 1, ist als zweite Vertrauensperson bestellt worden. Weida, 18. April 1932. Thüring. Amtsgericht.
16454]
„ 7*
2
„Errscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis monatlich 2,70 ℛℳ. Alle
8 SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 T¹of,
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Nr. 93.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛ ℳ, s einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 ℛ.ℳ. Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, wel druck (einmal unterstrichen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge
e Worte etwa durch Sperr⸗ Fettdruck (zweimal unter⸗
0
Berlin, Donnerstag, den 21. April, abends.
—
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zoll⸗ tarif. Vom 21. April 1932. Zoll⸗
Durchführungsverordnung zu der änderungen vom 15. April 1932.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bekanntmachung der Kaliprüfstelle, betreffend Festsetzung einer Beteiligungsziffer.
Bekanntmachung, betreffend die Zulassung eines chemikers zur Ausführung von Kalisalzanalysen.
Verordnung über
Handels⸗
Amtliches. Deutsches Reich
Verordnung 8 über Anderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif.
Vom 21. April 1932.
Auf Grund der Verordnung über Zolländerungen vom 15. April 1932 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 90) und der §§ 12 und 167 Abs. 2 des Vereins⸗ zollgesetzes vom 1. Juli 1869 in Verbindung mit Artikel 179 Abs. 2 der Reichsverfassung ist mit Wirkung vom 18. April 1932 an in dem Warenverzeichnis zum Zolltarif in dem Stichwort „Weizen“ Abs. 1 in den Anmerkungen hinter Nr. 3 als neue Nr. 4 anzufügen: 8
4. Weizen zur Fütterung von Hühnern,
Iin bestimmten Mengen, auf besondere Erlaubnis des Reichsministers der 1111ö18ö8* Berlin, den 21. April 1932.
Der Reichsminister der Finanzen. EE1X“]
frei
Durchführungsverordnung 8
z u der Verordnung über Zolländerungen
vom 15. April 1932.
Auf Grund der Anmerkung 5 zu Nr. 2 des Zolltarifs (Verordnung über Zolländerungen vom 15. April 1932 — Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 90 vom 18. April 1932) wird mit Wirkung vom Tage der Verkündung an verordnet:
I
Wer Weizen zur Fütterung von Hühnern auf besondere Er⸗ laubnis des Reichsministers der Finanzen zollfrei einführen will. hat einen Antvag an das Reichsfinanzministerium in Berlin W 8, Wilbelmstraße 62 (Büro für Weizenerlaubnisscheine) zu richten. Dem Antrag ist eine unterschriebene Verpflichtungs⸗ erklärung nach dem in der Anlage abgedruckten Muster A beizufügen.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, so erteilt das Reichs⸗ finanzministerium einen Erlaubnisschein nach dem in der Anlage abgedruckten Muster B.
§ 2.
Der Erlaubnisscheinnehmer hat, wenn er die zollfreie Ab⸗ beti ung von Weizen beantragt, nachzuweisen, daß die Abgabe es Weizens ausschließlich an bezugsscheinberechtigte Hühnerhalter sichergestellt ist. Zu w 8. Zwecke hat er Weizenbezugsscheine, die von den Gemeindebehörden nach der in der Anlage C abge⸗ druckten Anordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ausgestellt und ihm von den bezugsscheinberech⸗ tigten Hühnerhaltern übermittelt sind, der Reichsmaisstelle, Ge⸗ schäftsabteilung G. m. b. H. in Berlin W 62, Kurfürstenstraße 131, vorzulegen, die beauftragt ist, die ordnungsmäßige Ausstellung der Weizenbezugsscheine für die Zollverwaltung zu prüfen und auf Grund dieser Vorprüfung eine Bestätigung auszustellen, in der die Gesamtmenge der in den geprüften Weizenbezugs⸗ vermerkten Einzelmengen von Weizen angegeben ist. Die Ausstellung der Bestätigung kann auf Mindestmengen beschränkt werden. Für die Ausstellung der Bestätigung können Gebühren erhoben werden in Höhe bis zu 0,10 RM für je einen dz der bestätigten Weizenmenge. Die Weizenbezugsscheine sind mit der gen Bestätigung dem Erlaubnisscheinnehmer auszu⸗ händigen. 1“
§ 3.
Der Erlaubnisscheinnehmer oder sein Beauftragter hat mit dem Antrag auf zollfreie Abfertigung des Weizens den Erlaubnis⸗ schein (§ 1) und die Bestätigung der Reichsmaisstelle, Geschäfts⸗ abteilung G. m. b. H. (§ 2) mit den zugehörigen Weizenbezugs⸗ scheinen der Zollstelle vorzulegen. Ergeben sich 8. der Richtigkeit der Bestätigung Bedenken, 5 prüft die Zollstelle im
enehmen mit der Reichsmaisstelle, Geschäftsabteilung G. m. H., die ordnungsmäßige Ausstellung der Weizenbezugsscheine nach und berichtigt erforderlichenfalls die Bestätigung
8
§ 4. Abfertigungsanträge sind nur bis zur Höhe der in der Be⸗ stätigung angegebenen Weizenmenge und nur dann zu berück⸗ sichtigen, wenn die mit einem Antrage zur Abfertigung gestellte Weizenmenge mindestens eine Waggonladung oder bei Schiffs⸗ Jadungen 100 dz beträgt. . 1
Der Weizen ist vor der Ueberführung in den freien Verkehr
zu kennzeichnen. Zur Kennzeichnung des Weizens dient eine wässerige 1 vH Eosin enthaltende Lösung. Die Kennzeichnung wird durch Färbung von etwa 5 vH des Weizens mit Cosin be⸗ wirkt. Die Abfertigungsbeamten entscheiden nach freiem Er⸗ messen, ob die Kennzeichnung ausreicht. “ Auf die Beschaffenheit des zu vevwendenden Eosins, die Her⸗ stellung der Farbstofflösung und die Ausführung der Kenn⸗ zeichnung findet die in der Anlage D, soweit erforderlich, mit⸗ geteilte „Anweisung zur zollamtlichen Kennzeichnung von Gerste“ (Beilage zu Nr. 22 des Nachrichtenblattes für die Zollstellen vom 15. November 1913) sinngemäß mit folgender Maßgabe An⸗ wendung:
Na) Die Herstellung der Farbstofflösung und die Kennzeichnung des Weizens sind von dem Antragsteller auf seine Kosten und Gefahr unter amtlicher Aufsicht vorzunehmen. An der Ab⸗ fertigung hat sich ein Zolloberbeamter zu beteiligen.
b) Das Eosin ist aus den unverletzten Originalpackungen der liefernden Fabrik zu entnehmen. Der Antragsteller hat eine Bescheinigung der Fabrik vorzulegen, daß das Eosin den Anforde⸗ rungen in Nr. 2 der Anlage D entspricht. Nicht aufgebrauchte Packungen sind auf Antrag amtlich zu verschließen; das in ihnen enthaltene Eosin kann, wenn nicht besondere Bedenken bestehen, zu späteren Kennzeichnungen verwendet werden. Von Zeit zu Zeit sind von den Zollstellen Proben des Eosins von etwa 25 g zur Prüfung auf seine Beschaffenheit der zuständigen Technischen Prüfungs⸗ und Lehranstalt der Reichszollverwaltung zut über⸗ senden, die etwaige Beanstandungen dem der die Probe über⸗ sendenden Zollstelle vorgesetzten Landesfinanzamt anzuzeigen hat. ec) Zur Ausführung der Kennzeichnung ist der Antragsteller nicht an die Verwendung von Geräten einer bestimmten Firma gebunden. Die Geräte müssen so beschaffen sein, daß der Weizen ausreichend gekennzeichnet wird. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, worüber die Abfertigungsbeamten nach freiem Ermessen entscheiden, so ist die zollfreie Abfertigung des Weizens zu versagen.
§ 6. Nach der Abfertigung ist der Erlaubnisschein dem Antrag⸗ steller zurückzugeben. Die Bestätigung und die Weizenbezugs⸗ scheine (§ 2) sind unter Beisetzung des Amtsstempels und Angabe des Tages der Abfertigung mit schwarzer Tinte kreuzweise zu durchstreichen und zu den Abfertigungspapieren zu nehmen. Lautet die Bestätigung über eine Menge Weizen, die die Menge des abzufertigenden Weizens um mehr als einen Doppelzentner übersteigt, so ist auf Antrag ein über die Restmenge lautender Auszüg aus der Bestätigung auszuhändigen, der unter Bezeich⸗ nung der Zollstelle, Angabe des Tages der Ausstellung und Bei⸗ setzung des Amtsstempels von beiden Abfertigungsbeamten zu voll⸗ ziehen ist; der Auszug tritt bei weiteren Abfertigungen an die Stelle der Bestätigung und ist wie diese zu behandeln. 1
§ 7.
Die Reichsmaisstelle, Geschäftsabteilung, G. rechtigt, zum Zwecke der Prüfung der ordnungsmäßigen Aus⸗ stellung der Weizenbezugsscheine (§ 2) und der bestimmungs⸗ mäßigen Abgabe des Weizens an die Hühnerhalter örtliche Er⸗ hebungen anstellen zu lassen. “
Berlin, den 20. April 1932.
Der Reichsminister der Fin J. B.: Schäffer.
m. b. H., ist be⸗
8 8 Muster A Verpflichtungserklärung. 1“u“ Der Unterzeichnete, in verpflichtet sich, den Weizen, der auf Grund der Anmerkung 5 zu Nr. 2 des Zolltarifs zur Fütterung von Hühnern auf be⸗ sondere Erlaubnis des Reichsministers der Finanzen auf Antrag des Unterzeichneten oder seines Beauftragten entsprechend der Durchführungsverordnung zu der Verordnung über Zoll⸗ änderungen vom 15. April 1932 (Reichszollbl. Nr. 31) nach Kennzeichnung zollfrei abgefertigt ist, an die bezugsberechtigten Lühnerhalter unmittelbar oder durch Vermittlung derjenigen Stellen (Firmen usw), die für die bezugsberechtigten Hühner⸗ halter die Zuführung des Weizens übernommen haben abzugeben. (Unterschrift:)
Erlaubnisschein Nr.
Dem in wird auf Grund der Anmerkung 5 zu Nr. 2 des Zolltarifs unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs erlaubt, Weizen zur Fütterung von Hühnern unter folgenden Bedingungen zollfrei einzuführen:
1. Für die Abfertigung des Weizens ist neben den all⸗ emeinen Vorschriften die Durchführungsverordnung zu der erordnung über Zolländerungen vom 15. April 1932 (Reichs⸗ zollbl. Nr. 31) maßgebend.
2. Der Erlaubnisscheinnehmer oder sein Beauftragter hat den Erlaubnisschein mit dem Antrage auf zollfreie Abfertigung
des Weizens der Zollstelle vorzulegen. Dem Antrage sind die nach der Anordnung des Reichsministers für Ernährung und Land⸗ wirtschaft ausgestellten Weizenbezugsscheine mit der über ihre Vorlage ausgestellten Bestätigung der Reichsmaisstelle, Ge⸗ schäftsabteilung G. m. b. H. in Berlin, beizufügen (Durch⸗ führungsverordnung §§ 2 und 3).
3. Abfertigungsanträge werden nur bis zur Höhe der in der Bestätigung angegebenen, durch die zugehörigen Weizenbezugs⸗ schejne ordnungsmäßig belegten Weizenmenge und nur dann berücksichtigt, wenn die mit einem Antrage zur Abfertigung gestellte Menge Weizen mindestens eine Waggonladung oder, bei Schiffsladungen, 100 dz beträgt (Durchführungsverordnung § 4.
4. Der Weizemeist vor der Ueberführung in den freien Ver⸗ kehr von dem Erlaubnisscheinnehmer oder seinem Beauftragten auf eigene Kosten und Gefahr zu kennzeichnen (Durchführungs⸗ verordnung § 5).
5. Bei Zuwiderhandlungen gegen die in der Verpflichtungs⸗ erklärung (Durchführungsverordnung § 1) übernommenen Ver⸗ pflichtungen sind Geldbußen als Sicherungsgelder und die Zurückziehung des Erlaubnisscheines verwirkt. Für die Auf⸗ erlegung des Sicherungsgeldes ist dasjenige Hauptzollamt zu⸗ ständig, in dessen Bezirk der Weizen zollfrei abgefertigt worden ist.
6. Bei Verlust des Erlaubnisscheines ist unverzüglich dem Reichsfinanzministerium, Berlin W 8, Wilhelmstraße 62 (Büro für Weizenerlaubnisscheine), Anzeige zu erstatten. Für Neu⸗ ausfertigung eines Erlaubnsscheines wird ein Unkostenbeitrag von 10 RM erhoben, der an das Reichsfinanzministerium, Zahl⸗ stelle, Berlin W 8, Wilhelmplatz 1 (Postscheckkonto Berlin 25955), mit dem Hinzufügen: „Neuausfertigung eines Weizenerlaubnis⸗ scheines“ einzuzahlen ist.
7. Der Erlaubnisschein ist nach Aufgabe des Bezuges oder
bei Wechsel in der Person des Betriebsinhabers oder nach Ent⸗
ziehung unaufgefordert binnen 8 Tagen dem Reichsfinanz⸗ ministerium (Büro für Weizenerlaubnisscheine) zurückzugeben. 8. Dieser Erlaubnisschein verliert spätestens am 2„ 2 2. 2 seine Gültigkeit; der Weizen muß daher spätestens am zur Zollabfertigung angemeldet und gestellt sein Berlin, den
D 2
193 er Reichsminister der Finanzen. 3 Im Auftrage:
S8 —
Berlin W 8, 88 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. II. 32643.
An die Reichsmaisstelle — Geschäfts⸗ abteilung G. m. b. H., Berlin W 62, Kurfürseenstr. 131. 11“
Auf Grund der Verordnung über Zolländerungen vom 15. April 1932 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 90) kann auf besondere Erlaubnis des Reichs⸗ ministers der Finanzen Weizen zur Fütterung von Hühnern in bestimmten Mengen zollfrei eingeführt werden. Der Reichs⸗ minister der Finanzen hat hierzu die Durchführungsverordnung vom 20. April 1932 erlassen (Reichszollblatt Nr. 31). Gemäß § 2 a. a. O. muß der zollfrei eingeführte Weizen näherer Anordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirt⸗ schaft abgegeben werden. b
Ich ordne daraufhin das Folgende an I.
Zollfrei eingeführter, gekennzeichneter Weizen darf nur an Hühnerhalter zur Fütterung von Hühnern, und zwar bis zu der Menge von 2,5 kg je Tier, abgegeben werden. Maz⸗ ebend für die Berechnung des Weizenbedarfs eines Hühner⸗ helers ist die für ihn bei der Viehzählung am 1. Dezember 1931 festgestellte Zahl von Hühnern (Hähnen, Hühnern, Kücken — ausgenommen Trut⸗ und Perlhühner —).
2. Die nach Nr. 1 Bezugsberechtigten erhalten auf Antrag von ihren Gemeindebehörden zum Ausweis über ihre Berechtigung zum Bezuge von Weizen einen Weizenbezugsschein nach an⸗ kiegendem Muster.
.Die Weizenbezugsscheine müssen auf mindestens 100 kg lauten. Die Gemeindebehörden haben daher darauf hinzuwirken, daß sich gegebenenfalls mehrere Hühnerhalter, an die nach Nr. 1 einzeln 100 kg Weizen nicht abgegeben werden dürfen, für die Ausstellung eines gemeinsamen Weizenbezugsscheins zu⸗ sammenschließen und sich über die Ausstellung des Weizen⸗ bezugsscheins für einen Hühnerhalter verständigen. Dar⸗ über hinaus muß in jedem Falle angestrebt werden, daß sich möglichst viele Hühnerhalter in derselben Gemeinde zum ge⸗ meinsamen Bezuge von Weizen auf Grund eines Weizen⸗ bezugsscheins zusammenschließen. Um dieses Vorgehen zu er⸗ leichtern, darf in solchen Fällen die zunächst nach Nr. 1 er⸗ rechnete Weizenmenge um 5 vH erhöht werden.
. Die Gemeindebehörden haben der Reichsmaisstelle, Geschäfts⸗
abteilung, G. m. b. H., Berlin W 62, Kurfürstenstr. 131 (R. M. St.), unverzüglich nach Ausstellung der Weizenbezugs⸗ scheine Durchschriften davon zu übersenden. Die Berechtigung des Bezugsscheinberechtigten zum Bezuge von Weizen ist nicht übertragbar Die Bezugsberechtigten dürfen den Weizen nicht verkaufen, sondern ihn nur im eigenen Betriebe verwenden.