April
e* Lichen islandicus „
2 9 292 8 2 2 98 Lignum Guajacccc
8 santalinum rubrum
85 ö““ Liquor Ferri albuminati saccharat Lithium carbonicum
8 jodatum . “ Luminal-Natrium Lycetol h Lycopodium Lysoforrm
Magnesium carbonieꝛum 89 citrioum. . „. 8 8 effervescens
Mannitium „ .
Medinal H bn
vJe6*
Mucilago Gummi arabici’,
Myrtolumm
81“
5 hydrochloricum Naroophin 8a“] Natrium jodatum
„ „
nitrosum
Neutralon Inol.. Novargan Novatophan.. . Novocain hydrochloricum
Oleum Absinthii aethereum 22 22
camphoratum „
89 forte „
2 22 2
cantharidatum „
Caryophylli 27
Chamomillae aethereum . Chenopodii anthelminthici D15 Cinnamomi Cassiaa „ 1115151 Crdtonib „. . 6 JSooris Arel 55 „ aromaticum F8 „ foerratum
22 22
jodatum
22 22 Lavandulae .. Menthae piperitae Olivarum „ . Persicarum . . . Petrae italicum Pini Pumilionis Rapaa. Rieini E““
— Rosaoe, c“ Opium pulveratum . Optochin basicum. . .
55 hydrochloricum Orctin Tanmmmb .
Ordaan .6
99 2292ꝰ 9ꝰ 9̃ù9 29 29
2* 9 9 29 290 820
Pankreatinum Glycerino solutum (10 °%)
11116*“ Pantopon. .
ferro-jodatum
22 2 222 229229—b9b—b222-bb-b22bbbbbebbbbbbbb2bbbnbeb2bbboo o 2 2 8 22 222 22222229—b929—b—b—2b——b— 22b—beb2b22bb——bbbeobbbee bã2—2929
22222— 2—22b222b2298bbb2b2ãbã29 2 2 22
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nisierend) “¹ Paracodin bitartariaum „ Paraffinum soldum . Pasta Zinci salicylata 0 19 5b 90 6 6 „„ „„ „„ “ Pastilli Hydrargyri bichlorati, Hydrargyrum bichloratum..
Pastilli Hydrargyri bichlorati, enth
Hydrargyrum bichloratum... 8. xycXanati 0,5 292 2 22 92 22 4 1,0 2 8 “ 5 Santonini 0,025 2 2⸗ 0,05 „9 VEEWW DZZ “ Pepsinum Pericarpium Aurantii Perichol .
22 22 ⸗*
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8 liquefaetumH Physostigminum salicylicum (s.
„ sulfuricum (s.
Pilocarpinum salicylicum 88 sulfuricum „ Pilulae Jalapaeaea JL8““ Plumbum aceticꝛum.
8 8. crudum Podophyllinuum . 111““ Pulpa Tamarindorum
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Radix Althaeae „ 8 Angelicae 1.“ Artemisiae 82 Colombo „ 8 “ 8 Gentianae Liquiritiae Paeoniae „ Primulae „ Pyrethri . Ratanhiae Sarsaparillae Senegae.. Taraxaci cum 29 22
Valerianae
22 22 Renoform purum Resina Piniia .
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2* Sagrotan „ 2* Salochinin Salophen . Santoninum
Sapo kalinus venalis Sebum ovile.
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„ Cydoniae „ „ Foenugraeci
—— „ Saba
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„ Strophanthi
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Sirupus Sarsaparillae compo- 11111“*“
Sidonal
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„ bitartaricum
boricum „
hydrochloricum
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Tannalbin
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Theocin .
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cereum compositum
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Hydrargyri cinereum
22
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„ rangulaa
Zincum chloratum
22 oxyc
29 datum crudum .
Diese Bekanntmachung 1932 in Kraft. 1
erlin, den 26. April 1932. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dammann.
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Verordnung über Zollände
Schutze der
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Vom 29. April 1932.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 9. März 1932,
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rungen.
um ierter Teil (Zoll⸗
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änderungen und vorläufige Anwendung zweiseitiger Wirt⸗ schaftsabkommen), § 1 Nr. 1 (7GBl. I S. 121, 126) wird fol⸗ gendes verordnet: 8‿ Der Nummer 2 des Zolltarifs ist folgende merkung anzufügen: Anmerkung.
Für Mühlenbetriebe, die in dem Vierteljahr April 1930 Weizen oder Spelz ausländischer Erzeugung zu Mehl oder Schrot verarbeitet haben, ermäßigt sich der Zollsatz für Weizen und Spelz zur Herstellung von Mehl oder Schrot unter Zollsicherung vom 1. Mai bis 30. Juni 1932 auf 18 RM für 1 dz in Höhe von 15 vH der gesamten von ihnen in dem Vierteljahr April /Juni 1930 nachweislich zu Mehl oder Schrot verarbeiteten Menge an Weizen und Spelz ausländischer und inländischer Erzeugung.
War die Beschäftigung eines Mühlenbetriebs im Viertel⸗ jahr April / Juni 1930 im Vergleich zu seiner durchschnittlichen Beschäftigung besonders stark eingeschränkt, so setzt das zu⸗ ständige Hauptzollamt 88 Antrag die Bezugsmenge auf 15 vH der gesamten von dem Mühlenbetriebe in einem Vierteljahr des Jahres 1930 mit durchschnittlicher Beschäftigung nach⸗ weislich zu Mehl und Schrot verxarbeiteten Menge an Weizen und Spelz ausländischer und inländischer Erzeugung unter der Voraussetzung fest, daß dieser Mühlenbetrieb auch in dem für die Festsetzung der Bezugsmenge zugrunde gelegten Vierteljahr Weizen oder Spelz arsländischer Erzeugung ver⸗ mahlen hat. 1
Für Mühlenbetriebe, die in dem Vierteljahr April’/Juni 1930 zwar bestanden haben, aber nicht in Betrieb gewesen sind, vor dem 1. Mai 1932 den Betrieb jedoch wieder auf⸗ genommen haben, setzt das zuständige Hauptzollamt auf An⸗ trag die Bezugsmenge auf 15 vd der gesamten von dem Mühlenbetriebe in einem Vierteljahr der Jahre 1929 oder 1930 mit durchschnittlicher Beschäftigung nachweislich zu Mehl und Schrot verarbeiteten Menge an Weizen und Spelz aus⸗ ländischer und inländischer Erzeugung unter der Voraus⸗ etzung fest, daß diese Mühlenbetriebe in dem für die Fest⸗ etzung der Bezugsmenge zugrunde gelegten Vierteljahr
geizen oder Spelz ausländischer Erzeugung vermahlen haben.
Für Mühlenbetriebe, die nach dem 30. Juni 1930 errichtet worden sind, setzt das zuständige Hauptzollamt auf Antrag die Bezugsmenge auf 15 vH der gesamten von dem Mühlen⸗ betriebe in einem Vierteljahr der Jahre 1930, 1931 oder 1932 mit durchschnittlicher Beschäftigung nachweislich zu Mehl und Schrot verarbeiteten Menge an Weizen und Spelz auslän⸗ discher und inländischer Erzeugung unter der Voraussetzung est, daß diese Mühlenbetriebe in dem für die Festsetzung der Zezugsmenge zugrunde gelegten Vierteljahr Weizen oder Spel auslündischer Erzeugung vermahlen haben.
die näheren Anordnungen trifft der Reichsminister der Finanzen; er kann Ausnahmen zulassen.
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1932 in Kraft. Berlin, den 29. April 1932. 1 Der Reichsminister der Finanzen. 8 H. Dietrich. 8 8. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. “ Schiele.
8
8
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 8§ 1 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RSBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 29. April 1932 8 für eine Unze S 113 sh 4 3, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 29. April 1932 mit RM 15,38 umgerechnet. = für ein Gramm Feingold demmnach.. in deutsche Währung umgerechnet .. Berlin, den 29. April 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
RM 87,1533, pence 43,7250,
RM 2,80204.
Bekanntmachung. Die Büros und Kassen der Reichshauptbank
werden Sonnabend, den 14. Mai d. J., von 12 Uhr ab
geschlossen sein. Berlin SW 111, den 23. April 1932. — “ Reichsbank⸗Direktorium. Luther. Bernhard.
“ 8
Aufhebung des Verbots eines Bildstreifens. Der laut Reichs⸗ und Preußischem Staatsanzeiger Nr. 85 vom 12. April 1932 von der C““ am 9. April 1932 verbotene Bildstreifen: „Kuhle Wampe“ Nr. 31 222 — Antragsteller: Praesens⸗Film G. m. b. H., Berlin, ist auf Grund des § 7 des Reichslichtspielgesetzes von der Filmprüf⸗ stelle Berlin am 21. April 1932. — Nr. 31 425 —, 8 Akte = 2122 m, bei 51,60 m Ausschnitten, zur öffentlichen Vor⸗ führung nicht vor Jugendlichen zugelassen worden. 1 Berlin, den 27. April 1932. Der Leiter der Film⸗Oberprüfstelle Seeger.
Prenßen. Berichti gung.
In die in Nummer 97 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers vom 26. April 1932 veröffent⸗ lichten vorläufigen Ergebnisse der Land⸗ tagswahlen vom 24. April 1932 ist auf Seite 2 des Hauptblattes unter Wahlkreis Nr. 7. (Breslau), 1. Sozialdemokratische Partei Deutsch⸗ lands dageeesängen. .
„5. Dr. Hamburger, Breslau.“
1 vbveklanniihn Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 24 Preußischen Gesetzsammlung enthält unter: Nr. 13 736 die Verordnung über den Anschluß der in Braun⸗
der
schweig vorhandenen Tierärzte an die Fürsorgekasse des Preußischen
Tierärztekammerausschusses vom 25. Januar 19532,
Ernst, Oberregierungsrat,
Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 100 vom 29. April 1932.
g. 3
Nr. 13 737 die Erste Verordnung über Aenderungen in der Abgrenzung von Amtsgerichtsbezirken vom 12. April 1932,
Nr. 13 738 den Beschluß über die Aufhebung veralteter Polizei⸗ und Strafgesetze vom 12. April 1932,
Nr. 13 739 den Beschluß über die Aufhebung veralteter Polizei⸗ und Strafgesetze vom 18. April 1932,
Nr. 13 740 den Beschluß über die Aufhebung veralteter Polizei⸗ und Strafgesetze vom 22. April 1932 und
Nr. 13 741 die Verordnung über den Satz, zu dem hinter⸗ legtes Geld zu verzinsen ist, vom 26. April 1932.
Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf.
Zu beziehen durch R. von Decker’'s Verlag (G. Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 29. April 1932. 8
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Ministerium für Volkswohlfahrt.
In der Zeit vom 1. April bis 30. April 1932 genehmigte öffentliche Sammlungen und Vertriebe von
Gegenständen zu Wohlfahrtszwecken.
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Name und Wohnort des Unternehmers
Geltunge..
dauer bereich
Deutschtumspflege in den
Grenzhilfe zur Erhaltung des — Grenzgebieten
Deutschtums im Grenzland in Berlin, Prinz⸗Albrecht⸗Str. 31 Wilhelm Busch⸗Gesellschaft in Zugunsten der anläßlich des Hannover, Prinzenstr. 5 100. Geburtstages von Wil⸗ 1“ helm Busch veranstalteten b Ausstellung und des Wil⸗ “ helm⸗Busch⸗Museums in Wiedensahl Nationalstiftung für die Hinter⸗ Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bliebenen der im Kriege Gek-— 1“ fallenen in Berlin NW 40, Alsenstr. 11 Evangelische Frauenhilfe E. V. in Potsdam, Mirbachstraße 1
Mütterer holungsfürsorge
Preu
Nichtamtliches.
SDSDSDeutsches Reich. 8 12
Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsitz von Staatssekretär Dr. Zweigert zur Erledigung kleinerer Vorlagen eine Vollsitzung ab. Nach dem Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurde durch Mehrheitsbeschluß bei Stimmenthaltung Hamburgs einer Verordnung des Reichsernährungsministers über den Zusammenschluß der Feuchtstärkeindustrie zugestimmt.
Die Verordnung will, wie Gesandter Dr. Tischbein (Mecklenburg⸗Schwerin) zur Begründung ausführte, die Ver⸗ wertung der deutschen Kartoffelernte dadurch erleichtern, daß sie die Erzeuger von Feuchtstärke zwecks einheitlicher Verwertung ihrer Erzeugnisse zusammenschließt, ähnlich, wie dies mit Zustimmung des Reichsrats in einer Verordnung vom 12. Juni 1931 hin⸗ sichtlich der Trockenstärke geschehen ist. Sie ist auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 ergangen und bestimmt u. a., daß Betriebe, die Feuchtstärke herstellen, die sie nicht im eigenen Betriebe verarbeiten, und die dem Rohstärkeverband in Berlin nicht angehören, sich diesem Verband als Gesellschafter auszu⸗ schließen haben. Die angeschlossenen Betriebe haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Gesellschafter. Will nach Inkrafttreten der Verordnung ein Betrieb die Herstellung von⸗ Feuchtstärke neu aufnehmen oder ein Betrieb, der seine Her⸗ stellung nicht nur vorübergehend eingestellt hat, die Feuchtstärke⸗ produktion wieder aufnehmen, so hat er sich zuvor dem Rohstärke⸗ verband als Gesellschafter anzuschließen. Es wird zur Begründung der Verordnung weiter darauf hingewiesen, daß die Feuchtstärke⸗ industrie, von der einige Betriebe noch nicht organisiert sind, in den letzten Jahren unter Absatzschwiergkeiten litt und ihre Er⸗ zeugnisse nur zu Preisen absetzen konnte, die unter den Vorkriegs⸗ preisen lagen und gegenüber den anderen kartoffelverarbeitenden Industrien nur eine ungünstigere Verwertung der Fabrikkartoffeln ermöglichten. Der Zusammenschluß werde eine stetige Preispolitik sicherstellen und die bisherigen Preisunterbietungen der Feucht⸗ stärkeverbände untereinander ausschließen. Betriebe, die Feucht⸗ stärke zur Weiterverarbeitung im eigenen Betriebe herstellen, sollen zum Anschluß nicht verpflichtet sein, ebensowenig Betriebe, die auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung als Genossen Feuchtstärke an eine genossenschaftliche Stärke⸗ oder Stärkederivat⸗ fabrik abliefern.
Der Reichsrat gab ferner einem Ersuchen der preu⸗ ßischen Regieruig seine Zustimmung, die beim Hauptzollamt in Wiesbaden bestehende Untersuchungsstelle für auslän⸗ disches Fleisch mit Rücksicht auf den Fortfall der Gefrier⸗ fleischeinfuhr zu schließen. Der Zeitpunkt der Schließung bleibt der Landesregierung überlassen.
Parlamentarische Nachrichten. Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte am 28. d. M.
die Aussprache über den Bericht des Rechnungs⸗Unter⸗
ausschusses über die Haushaltsrechnung 1930 bei dem die einzelnen Ministerien behandelnden Abschnitt fort. Beim Etat des Reichstags wünschte Abg. HFen g (Soz.) als Berichterstatter eine baldige Ermäßigung der Pauschale für die Freifahrt der Abgeordneten. Auch die baldige Herausgabe der Veröffentlichungen des Untersuchungsausschuesss, die zum Teil durch Konkurs des Verlegers verzögert worden sei, wurde ge⸗ wünscht. Beim Etat der Reichskanzlei ergaben sich keine Beanstandungen. Beim Etat des Auswärtigen Amtes wurde im Bericht Einspruch wegen einer überplanmäßigen Aus⸗ gabe erhoben, die bei der Umwandlung einer Gesandtschaft in ein Konsulat entstanden war, die aber vom Reichsfinanzministerium bewilligt worden ist. Der Ausschuß kam noch zu keiner ab⸗ schließenden Stellungnahme. Der Berichterstatter Abg. Heinig (Soz.) machte dann Mitteilung über die Eildienst⸗G. m. b. H. Diese Gesellschaft hat eine gründungs⸗ und verwaltungsmäßig ziemlich lebhafte Geschichte hinter sich, sie führte u. a. zu hohen, auf eine ganze Reihe von Jahren sich erstreckenden Abfindungen an die ursprünglichen Gründer. Uebriggeblieben aus jener früheren Zeit ist bei der jetzt im Reichseigentum befindlichen Ge⸗ sellschaft nicht nur der letzte Teil noch zu leistender Abfindungs⸗ lasten, sondern auch ein sehr kostspieliges Engagement an eine Erfindung. Die Eildienst⸗G. m. b. H. ist durch einen mehr b als wirtschaftlich richtigen Vertrag bisher zur laufenden Finanzierung eines Erfinders verpflichtet, der einen wirtschaftlich brauchbaren drahtlosen Fernschreiber konstruieren will. — Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr.) hielt es für verfehlt, daß die Ressorts wegen eines drahtlosen Funkapparats isoliert in Verhandlungen mit dem Erfinder eingetreten sind, ohne genügend zu berücksichtigen, daß durch das Reichspostministerium, die Not⸗ gemeinschaft der Deutschen Wissenschaft, die Physikalische Reichs⸗ anstalt und auch die entsprechenden Institute der Univerfitäten
“ “
ßische Minister für
1 116 bis
30. 6. 1932.
von April
bis 30. 9.1932
Mündliche Werbung innerhalb eines engeren Kreises größerer Verbände
Preußen
Preußen Zeitungsaufrufe
1. 1. 1932 bis 31. 12.1932
2. bis 18. 5. 1932
rußen und
usland mit
Ausnahme
Preußen Vertrieb von Postkartenserien und Werbe⸗
. postkarten in Verbindung mit den
1 früher genehmigten Haus⸗ u. Straßen⸗ sammlungen
J. A.: Dr. Peters.
8 32 8 ü 8
Volkswohlfahrt.
und Technischen Hochschulen gegenwärtig sehr beachtliche Strahlen⸗ forschungen gemacht werden, deren Ergebnisse noch keines⸗ wegs als Nebensache betrachtet werden können. — In der Aussprache wurden die zuständigen Stellen ersucht, für Aenderungen bei der Eildienst⸗G. m. b. H. zu sorgen, die in erster Reihe dem eichsinteresse dienen müßten. Es folgte eine längere Aussprache über bestimmte Etats⸗ titel des Reichsministeriums des Innern, die den Nachrichtendienst und Maßnahmen zum Schutze der Republik betreffen. In den Mittelpunkt der Debatte rückte eine außerplan⸗ mäßige Ausgabe in Höhe von 496 000 RM, die vom Reichsinnen⸗ ministerium bezeichnet wurde als verausgabt „zur Aufklärung der Bevölkerung über die Absichten und Ziele der Reichs⸗ regierung“. Als Berichterstatter führte * Heinig (Soz.) aus, daß es sich haushaltsrechtlich hierbei um Ausgaben handele, die an sich keinerlei dispositiven Einschränkungen über ihre Prüfung unterliegen. Deswegen werden sie auch in vollem Umfange ein⸗ schließlich der Unterlagen vom Rechnungshof des Deutschen Reiches kontrolliert. Der Berichterstatter betonte, daß diese Kon⸗ trolle aber dem Rechnungsunterausschuß des Haushalts⸗ ausschusses des Reichstags nicht genügt habe. Er wünschte auch diesmal wieder eine Einzelaufspaltung. Sie wurde ebenso wie in früheren Jahren mit der Erklärung abgelehnt, daß der für die Verausgabung jener Mittel zuständige Reichsminister die volle Verantwortung für die haushaltsrechtlich ordnungsgemäße Ver⸗ ausgabung der Mittel übernehme. Auch bei der diesjährigen Be⸗ ratung kam der Rechnungsunterausschuß gegenüber dieser Er⸗ klärung zu keiner einheitlichen Auffassung. Von der einen Seite wurde betont, daß hier ein Grenzfall vorliege, bei dem der Rechnungsunterausschuß die Verweigerung der Einzelauskunft an⸗ erkennen müsse, während von anderer Seite erklärt wurde, daß die Auskunftspflicht an den Rechnungsunterausschuß auch hier nicht eingeengt werden dürfe. — Abg. Torgler (Komm.) verlangte völlige Offenlegung dieser Ausgaben mit genauer Angabe aller Geldempfänger aus 88”2 Titel. Es ginge nicht an, daß die Regierung in dieser Notzeit, wo alle Sozial⸗ und Rentenbezüge stark gekürzt würden, fast eine halbe Million verausgabe, ohne daß der Reichstag kontrollieren könne, an wen das Geld geflossen sei. — Die Abgg. Gottheiner und Dr. Quaatz (D. Nat.) stellten sich ebenfalls auf den Standpunkt, daß hier dem Reichstag volle Klarheit gegeben würden müsse. Die unzureichende Unter⸗ richtung des Rechnungsunterausschusses durch die Reichsregierung sei nicht statthaft. Das Etatsrecht verlange eine deutliche In⸗ formierung der Legislative, da es sich um keinen Geheimfonds handele. gratsrechtlich bestände auch die Möglichkeit, die be⸗ treffenden Beamten, die diese Gelder verausgabt hätten, persönlich haftpflichtig zu machen, wenn die Gelder vom Reichstag nicht nachträglich bewilligt würden. Eine solche nachträgliche Ge⸗ nehmigung würden aber die Deutschnationalen auf das ent⸗ schiedenste bekämpfen, solange sie nicht eine klare Auskunft über die Verwendung der Gelder hätten. — Der Regierungs⸗ vertreter verlas folgende Erklärung des Reichsministers des Innern: „Die außerplanmäßig durch Beschluß der Reichsregierung ausgeworfenen 496 000 RM sind nach den Erklärungen meines Amtsvorgängers lediglich für den angegebenen Zweck ordnungs⸗ mäßig verwandt worden. Nähere Angaben darüber, für welche einzelnen Zwecke die Verwendun erfolgte, ergeben sich aus den Akten nicht. Angaben dürften mit Rücksicht auf die Zweck⸗ bestimmung auch nicht gemacht werden können, ohne Reichsinter⸗ essen zu gefährden. Zu Auskünften, die dieser Zweckbestimmung zuwider laufen, indem sie den Zweck vereiteln, erachtet sich die Reichsregierung nicht für verpflichtet.“ — Darauf stellten die Deutschnationalen den Antrag, daß der Ausschuß nach § 83 der Reichshaushaltsordnung für diese Ausgabe der Reichsregierung in Höhe von 496 000 RM die erforderliche Genehmigung versagen solle. Die Abgg. Dr. Köhler (Zentr.) und Heimig (Soz.) erklärten nunmehr, daß sie sich in Rücksicht auf ihre Stellung als Vorsitzender resp. Berichterstatter des Rechnungsunterausschusses der Stimme enthalten würden. Der Antrag wurde dann mit den Stimmen der Deutschnationalen, der Kommunisten und des Abg. Morath (D. Vp.) gegen die Stimmen des Zentrums bei Stimm⸗ enthaltung der Sozialdemokraten angenommen. Der Ausschuß ver⸗ tagte die Weiterberatung auf den 29. April.
Heandel und Gewerbe. Berlin, den 29. April 1932.
Die Elektrolvtkupfernotieru ng der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des 1 B.“ am 29. April auf 55,50 ℳ (am 28. April 55,75 ℳ) ür kg.
London, 27. April. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von England vom 27. April (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 20. April) in tausend Pfund Sterling: Im Umlauf befindliche Noten 352 810 (Abn. 1460), hinterleate Noten 43 000 (neue Position), andere Regierungssicherbeiten der Emissionsabteilung 209 990 (Zun. 1310), andere Sicherheiten der Emissionsabteilung 50 200 (Abn. 1290), Silbermünzenbestand der
Emissionsabteilung 3800 (Abn. 20), Goldmünzen⸗ und Barren⸗ bestand der Emissionsabteilung 120 830 (unverändert), Depositen der Regierung 23 350 (Zun. 14 200), andere Depositen: Banken 58 280 (Abn. 14 560), Private 35 280 (Zun. 690), Regierungssicherheiten 62 620 (Zun. 5010), andere Sicherheiten: Wechsel und Vorschüsse 11, 530 (Zun. 330), Wertpapiere 16 820 (Abn. 6460), Gold⸗ und Silberbestand der Bankabteilung 660 (Zun. 59 Verhältnis der Reserven zu den Passiven 37,34 gegen 36,16 vH, Clearinghouseumsa 586 Millionen, gegen die entsprechende oche des Vorjahr 211 Millionen weniger.
Paris, 28. April. (W. T. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 22. April 1932 (in Klammern Zu⸗ und Abnahme gegen die Vorwoche) in Millionen Franken. Aktiva. Goldbestand 77 481 (Zun. 416), Auslandsguthaben 4567 (Zun. 159), Devisen in Report — (Abn. u. Zun. —), Wechsel und Schatzscheine 12 196 (Zun. 359), davon: diskontierte inl. Handelswechsel 4388, diskontierte ausländische Handelswechsel 256, zusammen 4644 (Zun. 754), in Frankreich gekaufte börsenfähige Wechsel 16, im Ausland gekaufte börsenfähige Wechsel 7536, zusammen 7552 (Abn. 395), vom⸗ barddarlehen 2751 (Abn. 57), Bonds der Autonomen Amortisations⸗ kasse 6881 (unverändert). Passiva. Notenumlauf 81 145 (Abn. 682), täglich fälkige Verbindlichkeiten 29 209 (Zun. 1405), davon: Tresorguthaben 196 (Zun. 109), Guthaben der Autonomen Amortisationskasse 3039 (Abn. 18), Privatguthaben 25 636 (Zun. 1328), Verschiedene 338 (Abn. 14), Devisen in Report — (Abn. und e. Deckung des Banknotenumlaufs und der täglich fälligen zerbindlichkeiten durch Gold 70,21 vH (70,30 vH).
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphisch Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
——
M Fonk
Geld Briet 19008 1,9012 3726 3,283 2,008 2,012 1,359 1, 361 Eö“ 15,41 15,45 4,209
0,284
1,848
170,63 3,247
58,95 2,520
82,67 7,143 21,63 7,423 42,01 84,67
13,99 78,02 16,575 12,465
69,18 79,72 81,73 3,057 33,07
77,02
109,39 51,95
29. April Geld Brief 1,003 1,007 3,746 3,754 2,008 2,012 1,359 1,361 15,78 15,82 15,36 15,40 4,209 4,217 0,284 0,286 1,848 1,852
170,63 170,97 3,197 3,203
58,89 59,01 2,520 2,526
82,67 82,83 7,118 7.127 21,63 21,67 7423 7.437 42,06 42,14 84,32 84,48
13,99 14,01 77,82 77,98 16,575 16,615 12,465 12,485
68,93 69,07 79,72 79,88 81,67 81,83 3,057 3,063 33,17 33,23
76,92 77,08
109,39 109,61 51.95 52,05
Buenos⸗Aires. Canada . Istanbul... Japan. 1 Yen “ 1 ägypt. Pfd. London.. 1 New YVork 1 Rio de Janeiro 1 Milreis 1 Goldpeso
Uruguau.
Amsterdam⸗ 100 Gulden 100 Drachm.
Rotterdam
ETE]
Brüssel u. Ant⸗
werpen 100 Belga
Bucarest 100 Lei
Budapest 100 Pengö 100 Gulden
100 Fmk.
100 Lire
Danzig.. Helsingfors.. 100 Dinar
talien 100 Kr.
Jugoslawien.. Kaunas, Kowno
100 Escudos 100 Kr.
Kopenhagen.. Lissabon und
100 Frs. 100 Kë*
Oporto.. 100 isl. Kr.
e .. rag eykjavik 100 Latts 100 Frs.
(Island) 100 Lewa
“ Schweiz.
100 Peseten 100 Kr.
v“““ Spanien.. 100 estn. Kr. 100 Schilling
1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. * 1 türk. Pfund
Stockholm und
Gothenburg. Tallinn (Reval, 11““
109,61 52,05
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
28. April Geld Brief 20,38 20,46 1616 16,22
4,185 4,205
4,20 4,22 4,20 422 0,96 0,98 0,23 9225 3,70 372 15,37 15,43 15,37 15,.43 1, 99 201 58,79 59,03
84,48 84,82 82, 82,82 109,22 7,12 16,59 170,94 21,89 21,89 7,35
4188 78,16
29. April Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
4,20 4,22 4,20 4,22 0,95 0,97 0,23 0,25 3,72
3,74 15,32 15,38 15,32
15,38 1,99
2,01 58,73 58,97 84,13
8147 82,48
82,82 108,78 109,22 7,05 7,09 16,53 16,59 170,26 170,94 21,81 21,89 21,81 21,89 7,31
7,35 41,77
41,93 7764 77,96
Sovereigns. 20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 1 2 und 1 Doll. 1 Argentinische. 1 Brasilianische. —
1
1
1
Notiz für
— —
,52
p.⸗
S8S2—2ꝑ̃S
Canadische... gv vig; große 1 & u. darunter Türkische.. Belgische... Bulgarische. Dänische.. Danziger.. Estnische.. innische... ranzösische Holländische.. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische.. Litauische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische*).. Tschecho⸗ low. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. 100 Kë Ungarische. 100 Pengö
*) nur abgestempelte Stücke.
wbF
ürk. Pfund 100 Belga 100 Lewa 100 Kr.
100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs. 100 Fulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Schilling 100 Schilling
2 49 2,46 76,75 81,49 81,49 33,03
12,41 12,41
100 Lei
100 Lei
100 Kr. 100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
100 K
2,51 2,48 77,05 81,81 81,81 33,17
12,47
v
Ostdevisen. Auszahlungen. 47,20 47,40
47,20 47,40 47,20 47,40
Notennotierungen. 1 47,10 47,50
47,20 47,20 47,20
100 Zl. 100 Zl. 100 Zl.
Warschau... WL““ Kattowitz..
Polnische J100 Zl. 1 47,05