1932 / 101 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Apr 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 100 vom 29. April 1932. S. 4

des Konkurses eröffnet worden. (154. V. N. 18. 32.) Vertrauensperson: Ge richtsassessor Martin Reiter, Berlin, Potsdamer Str. 103. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag am 25. Mai 1932, 11,30 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Fried⸗ richstraße 13/14, III. Stock, Zimmer Nr. 102/104, Hauptgang A. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Verfahrens nebzt seinen Anlagen und den Ermitt⸗ lungsergebnissen sind auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 154. Dessau. [9397]

Ueber das Vermögen der Firma „Junkers⸗Motorenbau⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ in Dessau, Bau und Vertrieb von Junkersmotoren usw., ist am 22. April 1932, 11 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da die Zahlungs⸗ unfähigkeit nachgewiesen ist. Dr. Wil⸗ helm Adler in Berlin W 8, Tauben⸗ straße Nr. 46, ist zur Vertrauensperson ernannt, für den Fall seiner Verhin⸗ derung der Diplomkaufmann Curt Erich Uhlemann, z. Zt. in Dessau. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs vorschlag ist auf Freitag, den 27. Mai 1932, vorm. 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Dessan im Saale des Evan⸗ gelischen Vereinshauses in Dessau, Leopoldstraße Nr. 17/18, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleichsverfahrens nebst Anlagen liegt in der Geschäftsstelle 6 a des Amtsgerichts in Dessan, Zimmer Nr. 45, zur Einsicht der Beteiligten aus.

Dessau, den 22. April 1932.

Anhaltisches Amtsgericht. Gleiwitz. 9398] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Gebrüder Illner, Radio⸗Illner, in Gleiwitz, Niederwall straße 3, wird heute, am 23. April 1932, 11,20 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses els fret, da die Gesellschafter die Zahlungsunfähig keit der Gesellschaft dargetan und Er⸗ öffnung des gerichtlichen Vergleichsver fahrens beantragt haben. Der ver eidigte Bücherrevisor Wilhelm Schmidt in Gleiwitz, Wilhelmstraße 5, wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläu bigerausschuß wird nicht bestellt. Ter min zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 21. Mai 1932, 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 49, aberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 48, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Gleiwitz, den 23. April 1932. 6. V. N. 5/32.

Grottkau. [9399

Ueber das Vermögen der Firma Paul Wandrey, Inh. Klara Wandrey, geb. Richter, in Grottkau, wird heute, am 25. April 1932, 11 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Der Kaufmann Robert Melcher in Grottkau wird zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Vergleichster⸗ min am 27. Mai 1932, 9 ½ Uhr.

Amtsgericht Grottkan.

Hamburg. [9400

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Joseph Schröder, in nicht eingetragener Geschäftsbezeichnung Joseph Schröder, Wohnung: Hamburg, Quickborn⸗ straße 24 III, Geschäftslokal: Hamburg, Quickbornstraße 33, Weiß⸗ und Woll⸗ warenkleinhandel, ist zum Zwecke der Abwendung des Konkurses das gericht liche Vergleichsverfahren am 26. April 1932 um 11 Uhr 20 Minuten eröffnet worden. Zu Vertrauenspersonen . bestellt worden: 1. Beeidigter Bücher⸗ revisor G. M. Kanning, Hamburg, Speersort 6, 2. Bücherrevisor Fritz Brockmöller, Hamburg, Mundsburger Damm 54. Zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist Termin auf Sonnabend, den 21. Mai 1932, 11 Uhr 30 Minuten, vor dem Amtsgericht in Hamburg, Ziviljustizgebäude, Anbau, I. Stock, Zimmer 608, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen sind guf der Geschäftsstelle, Zimmer 730, zur Einsichtnahme der Beteiligten niedergelegt worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

99401] Ueber das Vermögen der Firma M. Levy, offene Handelsgesellschaft, Holzhandlung in Hannover, Wieland⸗ straße 1, wird heute, am 25. April 1932, 16 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der beeidigte Bücherrevisor Carl Die⸗ bitsch in Hannover, Im Moore 21, wird zum Vertrauensmann bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag am Montag, den 23. Mai 1932, 11 Uhr, hierselbst, Am Justiz⸗ gebäude 1, Zimmer 32, Erdgeschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen und das Ergebnis etwaiger weiterer Ermittlungen liegen auf der Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts, Abteilung 2a, zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Hannover.

Hannover.

Heinsberg, Rheinl. [9402] Beschluß.

das Vermögen der Firma

Handelsgesellschaft Gebrüder

im wird heute, am

Ueber offene Janssen zu ⸗Rat 25. April 1932, vormittags 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Syndikus

r. Böhmer in Heinsberg wird zur Vertrauensperson bestellt. Ein Gläu⸗ bigerausschuß ist nicht gebildet. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag wird bestimmt auf den 25. Mai 1932, 11 Uhr, Zimmer 7. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und der vom Ge⸗ richt angestellten Ermittlungen sind auf der Gerichtsstelle des Amtsgerichts zur Einsichtnahme der Beteiligten nieder⸗ gelegt.

Heinsberg, den 25. April 1932.

as Amtsgericht. München. Bekanntmachung. 9403)

Am 26. April 1932, vorm. 8 ½ Uhr, wurde über das Vermögen des Kauf⸗ manns Max Schmidtner in München, Inhaber der Firma Max Schmidtner Bualitätsmeöbel in München, Wohnung und Geschäftsräume: Augustenstr. 59/0 u. 1, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauensperson ist Rechtsanwalt Dr. Werner Mößmer in München, Kaufinger Str. 15, bestellt. Der Ver⸗ ist bestimmt auf Sams⸗ tag, den 28. Mai 1932, vorm. 9 Uhr, im Geschäftszimmer 722/II, Prinz⸗ Ludwig⸗Str. 9, München. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts⸗ stelle, Zimmer 741/IV, Prinz⸗Ludwig⸗ Straße 9 in München, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts München.

Neuenhaus, Hann. [9404]

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft W. Stroink & Co. in Nordhorn und deren Inhaber: 1. Fa⸗ brikant Hermann Stroink in Nordhorn, 2. Dr. Hans Ludewig in Nordhorn ist am 25. April 1932, 10 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrauens⸗ person: Rechtsanwalt Ludger Möckling⸗ hoff in Nordhorn. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag: 23. 5. 1932, 9 Uhr. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst An⸗ lagen und Ergebnis der weiteren Er⸗ mittlungen können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neuenhaus.

Osnabrück. [9405]

Ueber das Vermögen der Firma Koch & Nolte in Osnabrück, Dielinger Str. 7, Inh.: Kaufleute Heinrich und Hermann Nolte, daselbst, ist am 23. April 1932, 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrauensperson: Bücher⸗ revisor August Müller, Osnabrück, Straßburger Platz 3. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag: 23. Mai 1932, 11 Uhr. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf dem Amtsgericht, Zimmer 28, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 8 8

Amtsgericht Osnabrück. 8 Rottenburg, Neckar. [9406]

Am 26. 4. 1932, nachm. 3 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Fa. Trikotindustrie Bodelshausen, Inh. Joh. Maute, Bodelshausen, eröffnet worden. Als Vertrauensperson ist Syndikus Dr. C. Beck in Ebingen be⸗ stellt. Vergleichstermin ist auf Diens⸗ tag, den 24. 5. 1932, vorm. 9 Uhr, be⸗ stimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Rottenburg a. N. Runkel. [9407] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kolonial⸗ warenhändlers Jakob Flach in Villmar, Lahn, ist am 25. April 1932, 11,45 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses eröffnet worden, da er zahlungsunfähig ist. Eine Ver⸗ trauensperson oder ein Gläubigeraus⸗ schuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf SWonnabend, den 21. Mai 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Runkel anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen 7,8 auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Betei⸗

ligten niedergelegt.

Runkel, den 25. April 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Siegburg. [9409] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma F. Schneider & Co., Zuckerwarengroß⸗ handlung in Siegburg, Inhaber Fritz Schneider und Georg Koch, ist am

23. April 1932, 11 Uhr, das Vergleichs⸗ zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet worden. er Diplom⸗ kaufmann Dr. Josef Schmandt in —, zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Mon⸗ tag, den 23. Mai 1932, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Siegburg, Wilhelm⸗ straße 20, Zimmer Nr. 16, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. Amtsgericht Siegburg. 8 Steinhorst, Lauenb. [9410] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Julius Meyer in Siebenbäumen i. Lbg. ist am 25. April 1932, 15 Uhr 45 Min. das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor W. Sanitz, Lübeck, Geniner Str. 46, ist zur Vertrauens⸗ person ernannt. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 19. Mai 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Steinhorst i. Lbg. anberaumt.

Steinhorst i. Lbg., 25. April 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Altenburg, Thür. [9411] Vergleichsverfahren über das Vermögen des Messerschmiedemeisters August Reich in Altenburg ist nach ge⸗ richtlicher Bestätigung des im heutigen Vergleichstermin angenommenen Ver⸗ gleichs heute wieder aufgehoben worden. Altenburg, am 23. April 1932. Thüringisches Amtsgericht. Annaberg, Erzgeb. [9412] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Karl Max Schneider in Bärenstein (Bz. Chemnitz), Tal⸗ straße 37 B, Alleininhabers der Firma Bärensteiner Zwirnerei & Kunst⸗ schnurenfabrik M. Schneider & Co. Zwirnerei und Veredelungsanstalt da⸗ selbst, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 23. April 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Annaberg, 27. April 1932. Augsburg. [9413] Das Ametsgericht hat

Das

D Augsburg mit Beschluß vom 23. 4. 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Karl⸗ Burkhardt, Inhaber der Firma Karl Burkhardt in Augsburg, Ulmer Str. 19 nach Bestätigung des Vergleichs als be⸗ endet aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Berlin. [9414] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Carl Meier, Alleininhabers der Firma Carl Meier, Berlin C 2, Rosenstraße 14, Fabri⸗ kation von Gummimänteln und Leder⸗ jacken, Privatwohnung: N 65 Ostender Straße 1, ist heute nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Berlin, 25. April 1932. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 84. [9415]

Calw.

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Karl Burkhardt, Allein⸗ inhaber der Firma Karl Burkhardt, Holzhandlung in Unterreichenbach, wurde nach Bestätigung des Vergleichs am 25. April 1932 aufgehoben.

Wütt. Amtsgericht Calw. Dippoldiswalde. [9416]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der unter der Firma Clausnitzer und Hillig, Sägewerk und Kistenfabrik in Seifersdorf, bestehenden offenen Han⸗ delsgesellschaft in Seifersdorf ist zu⸗ gleich mit der Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermin vom 18. April 1932 an⸗ genommenen Vergleichs durch Beschluß vom 25. April 1932 aufgehoben worden.

Dippoldiswalde, den 26. April 1932.

Das Amtsgericht.

Dresden. [9417] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Holm Raab in Dresden, Theresienstraße 13, die den Großhandel mit Lebensmitteln betreibt, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 22. April 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Dresden, 26. April 1932. Düren, Rheinl. Beschluß. [9418] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Johann Kleefisch in Kreuzau, alleinigen Inhabers der handelsregisterlich nicht eingetragenen Firma Johann Kleefisch, Manufaktur⸗ warengeschäft in Kreuzau, wird nach Bestätigung des im Termin vom 14. April 1932 angenommenen Ver⸗ gleichs hiermit aufgehoben. Düren, den 21. April 1932. Amtsgericht. Abt. 6. Dortmund. 9419] Das BVergleichsverfahren über das Vermögen des Polsterwarenfabrikanten

Heinrich Höppner in Dortmund, Münsterstraße 193 a, ist infolge Bestäti⸗ gung des Vergleichs vom 10. März 1932 aufgehoben. ortmund, den 22. April 1932. Das Amtsgericht.

Emden. [9420] In der Vergleichsverfahrenssache Died⸗

rich, Oldersum, heißt die Vergleichs⸗

schuldnerin Firma Julius Diedrich,

Schiffswerft in Oldersum. Dies wird

berichtigt.

Amtsgericht Emden, den 25. April 1932.

Essen, Ruhr. [9421] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Witwe Martha Neuhaus geborene Multhaupt in Essen, Kurfürstenstr. 34, Fachgeschäft für Kurz⸗, Weiß⸗ und Wollwaren sowie Handarbeiten, ist durch Beschluß vom 22. April 1932 aufge⸗ hoben worden, da der Vergleich an⸗ genommen und bestätigt worden ist. Amtsgericht Essen.

Fürstenfeldbruck. [9422] Das am 29. März 1932 eröffnete Vergleichsverfahren über das Vermögen des Landwirts Martin Kistler in Puch⸗ heim wird nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben. Füstenfeldbruck, den 25. April 1932. Amtsgericht Fürstenfeldbruck, Vergleichsgericht.

Halban. [9423

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Oswald Schmidtchen in Freiwaldau, Kreis Sagan, wird aufgehoben, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 6. April 1932 angenommene Vergleich bestätigt worden ist.

Amtsgericht Halbau, 20. April 1932. Hildburghausen. [9424] Beschluß.

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Schmiedemeisters Fritz Müller in Hildburghausen wird auf⸗ gehoben. Sein Vergleichsvorschlag vom 20. Februar 1932 ist bestätigt worden. Hildburghausen, den 22. April 1932. Thüringisches Amtsgericht. Abt. II.

EKirchen. [9425]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Firma Wilhelm Groß, tech⸗ nische Oele und Fette, Betzdorf, ist, nachdem der Vergleich vom 3. März 1932 durch Beschluß vom 22. April 1932 bestätigt wurde, aufgehoben worden.

Kirchen, den 22. April 1932.

Das Amtsgericht.

IWKöslin. [9427

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Lüdtkes Konzert⸗ haus, Inhaber Helmut Zels, in Köslin. Bergstr. 39, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 19. 4. 1932 aufgehoben. Amtsgericht Köslin, den 23. April 1932.

Leipzig. [9426] Das am 27. Februar 1932 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Photographen Abram gen. Adam Mittelmann in Leipzig C 1, Peters⸗ steinweg 15, alleinigen Inhabers eines daselbst betriebenen Photoartikel⸗ geschäfts unter der im Handelsregister nicht eingetragenen Firma A. Mittel⸗ mann, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 22. April 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 25. April 1932.

Leipzig. 9428 Das am 24. März 1932 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Franz Reinhold Holze in Leipzig 8 3, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 71, Alleininhabers einer Strumpf⸗ und Trikotagenwarengroßhandlung unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Theodor Thranitz Nachf.“ in Leipzig C 1, Petersstr. 23, ist infolge der Be⸗ stätigung des im Vergleichstermine vom 22. April 1932 angenommenen Ver⸗ gleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, den 25. April 1932

Leipzig. 9429] Das am 24. Februar 1932 eröffnete Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gastwirts Friedrich Jünke in Leipzig S 3, Coburger Straße 32, Alleininhabers der dort betriebenen, handelsgerichtlich nicht eingetragenen Gastwirtschaft „Hirschpark“, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termine vom 22. April 1932 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 25. April 1932.

Leipzig. [9430]

Das am 26. Februar 1932 eröffnete Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Leopold Köster in Leipzig, Karl⸗Rothe⸗Straße Nr. 14, Alleininhabers eines Fleisch⸗ brüh⸗Extraktefabrikationsgeschäfts samt Lebensmittelgroßhandlung unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Testonwerk Leopold Köster in Leipzig, vorher in Borsdorf“ in Leipzig N 22, Görlitzer Straße 18, ist infolge der Be⸗

stätigung des im Vergleichstermine vom 22. April 1932 angenommenen Ver⸗ gleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 25. April 1932.

Leipzig. [9431] Das am 16. Februar 1932 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über bas Vermögen der Firma „Leipziger Baufabrik Otto Schrecker Aktiengesellschaft“ in Leipzig N 21, Theresienstraße Kat.⸗Nr. 325 (ge⸗ setzlich vertreten durch den alleinigen Vorstand: Kaufmann Otto Schrecker in Leipzig), ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 20. April 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 25. April 1932. Malgarten. [9432] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Kuhlmann in Bramsche ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs vom 19. 4. 1932 aufgehoben. Amtsgericht Malgarten, 21. 4. 1932. Neustadt, Orla. [9433] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Buchdruckereibesitzecs Fritz Franz Erich Wagner in Neustadt an der Orla, alleiniger Inhaber der Firma J. K. G. Wagnerschen Buch⸗ druckerei, daselbst, ist aufgehoben. Neustadt an der Orla, 23. April 1932. Thüringisches Amtsgericht.

Nossen. [9434] Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Butz Handel mit Herren⸗ konfektion in Nossen, Markt, er⸗ öffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 25. April 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 26. April 1932 aufgehoben worden. Das Amts⸗ gericht Nossen, den 26. April 1932. Oberhausen, Rheinl. [9436] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Hotel Kaiserhof C. O. Morschheuser, O.Sterkrade, Alleestr. 2, wird nach Bestätigung des am 18. April 1932 angenommenen Vergleichs aufgehoben. Amtsgericht Oberhausen, Rhld., Ingelheim. [9435] „Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Heinrich L. Krebs Witwe in Schwabenheim a. d. S.: 1. Der in dem Vergleichs⸗ termin vom 6. April 1932 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. vFrilg⸗ der Bestätigung des Ver⸗ gleichs wird das Verfahren aufgehoben. Ober Ingelheim, den 13. April 1932. Hessisches Amtsgericht.

Osterburg. [9437]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Johns, Inhaber der Firma E. F. L. Müller, in Osterburg ist nach Bestäti⸗ gung des Vergleichs vom 26. Februar

1932 aufgehoben. ““

Osterburg, den 22. 4. 1932. Das Amtsgericht.

Saalfeld, Saale. [9438] „Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Kurt Otto in Saalfeld, Obere Straße 16, ist nach bestätigtem Vergleich auf⸗ gehoben.

Saalfeld, Saale, den 23. April 1932.

Thüringisches Amtsgericht.

Salzwedel. [8265]

Das Vergleichsverfahren über das

Vermögen der Firma Paul Thoms,

Holzhandlung in Salzwedel, ist nach

Annahme und Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben worden.

Salzwedel, den 22. April 1932. Das Amtsgericht.

8. Verschiedenes.

[9279] Eröffnung des Haltepunktes

Sachsenhausen (Nordbahn) für den

3 Stückgutverkehr.

Am 2. Mai 1932 wird der zwischen den Bahnhöfen Oranienburg und Fichtengrund rechts der Bahnstrecke Neustrelitz Berlin Stett. Bf. gelegene Haltepunkt Sachsenhausen (Nordbahn), der nur dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Expreßgutverkehr diente, auch für die Abfertigung von Stückgut eröffnet.

Mit demselben Tage wird Sachsen⸗ hausen (Nordbahn) in den Reichsbahn⸗ Gütertarif aufgenommen.

Der Frachtberechnung im Güterver⸗ kehr sind bis zur Herausgabe eines Nachtrags die Entfernungen von Oranienburg mit einem Zuschlag von 3 km und von Fichtengrund mit einem Zuschlag von 2 km zugrunde zu legen. Im Einheitsgruppenverzeichnis ist Sachsenhausen (Nordbahn) mit der Gruppennummer Stn 1 a nachzutragen. Für die Güterbewegungsstatistik erhält es die Verkehrsbezirksnummer 11.

Dienstbeschränkung: 0 R, St

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis monatlich 2,70 ℛ.ℳ. Alle

SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 gf,

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

einzelne Beilagen kosten 10 . Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛℳ, 7 einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 Nℳℳ. Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. -. auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, nsbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einruͤckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge

B—— (zweimal unter⸗

0

2

Berlin, Sonnabend, den 30. April, abends.

1932

Posftscheckkonto: Berlin 41821.

Vom 1. Mai 1932 ab ist der Bezugspreis

a) des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers für den Postbezug auf monat⸗ lich 2,30 RM und für den Selbstabholer auf monatlich 1,90 RM, der Ersten Zentralhandelsregisterbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich für den Postbezug auf monatlich 1,15 RM und für den Selbstabholer auf monatlich 0,95 RM.

festgesetzt worden.

MhehSa maükvAxNDMCHA RMMseFas. -Inrg Mekecüerigeri, eegeree weee ag reerwen Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. v““

Achte Verordnung über die Aenderung der Sätze für die Ver⸗ mahlung von Inlandsweizen. Vom 29. April 1932.

Verordnung über Aenderungen der Schiedsamtsordnung. 28. April 1932.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im April 1932.

Vom

Preußen.

Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.

2 7 8 42 Amtliches. Deutsches Reich. Achte Verordnung über die Aenderung der Sätze für die Ver⸗ mahlung von Inlandsweizen. 8 Vom 29. April 1932. Auf Grund des Artikel I § 3 des Gesetzes über die Ver⸗ mahlung von Inlandsweizen vom 4. Juli 1929 (KRGBl. I. S. 129)/24. Juli 1930 (7GBl. I S. 355) wird in Abänderung der Siebenten Verordnung über die Aenderung der Sätze für die Vermahlung von Inlandsweizen vom 13. August 193 (RGBl. I S. 447)/22. Oktober 1931 (RGBl. I S. 658) hiermit verordnet:

Jede im deutschen Zollgebiete liegende Mühle hat von der Weizenmenge, die sie vermahlt, in den einzelnen Monaten von Mai bis Juli 1932 und in der Zeit vom 1. bis 15. August 1932 min⸗ destens je 97 vom Hundert Inlandsweizen zu vermahlen.

Sofern eine Mühle, die bis zum 5. eines der Monate No⸗ vember 1931 bis Juli 1932 einschließlich Mitglied des durch Ver⸗ trag vom 19. Oktober 1931 in Berlin errichteten „Konsortiums deutscher Weizenmühlen“ geworden ist, in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Augu 1932 Auslandsweizen vermahlt, der entweder auf Grund der Verordnung über Zolländerungen vom 14. August 1931 (RGBl. I S. 448) oder auf Grund der Verordnung über Zoll⸗ änderungen vom 29. April 1932 zu einem ermäßigten Zonlsatz ein⸗ geführt worden ist, ermäßigen sich für die Dauer ihrer Mitglied⸗ schaft die im Abs. 1 genannten Hundertsätze für die Monate Mai Juni und Juli und die Zeit vom 1. bis 15. August 1932 auf mindestens je 70 vom Hundert. In diesen Fällen darf aber anderer Auslandsweizen als Weizen, der auf Grund der im Satz 1 ge⸗ nannten Verordnungen zu einem ermäßigten Zollsatz eingeführt worden ist, nur bis zu 3 vom Hundert der gesamten in den 8 Zeitabschnitten vermahlenen Weizenmenge vermahlen

verden. 1

Berlin, den 29. April 1932. Der Reichsminister für Ernährung und Schiele.

Landwirtschaft.

8 1144“

Verordnung über Aenderungender Schiedsamtsordnung.

Vom 28. April 1932.

I. Auf Grund des § 368 g der Reichsversicherungsordnung wird die Verordnung über Geschäftsgang, Verfahren und Tra⸗ gung der Kosten der Schiedsämter (Schiedsamtsordnung) vom 8. April 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 88) in ihrer der⸗ zeitigen Verfassung wie folgt geändert:

1. § 2 erhält folgenden neuen Absatz 2:

1 „Der Vorsitzende des Oberversicherungsamts hat dem Schiedsamt von allen Eintragungen, Streichungen und Vermerken im Arztregister Kenntnis zu geben.“

Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 2. § 3 erhält folgenden Absatz 2: 8 3 „Handelt es sich um die Vornahme oder Ablehnung von Zulassungen, so hat der Vorsitzende in einem für

8

10. 11.

14.

15.

18. 19. 20.

7 erhält folgenden Absatz 2:

9.

13.

16. 17

amtliche Bekanntmachungen bestimmten öffentlichen Blatte auf die bevorstehende Beschlußfassung hinzuweisen und zu⸗ gleich für die Einreichung schriftlicher Außerungen von Beteiligten hierzu eine angemessene Frist mit dem Be⸗ merken zu setzen, daß nach Fristablauf eingehende Auße⸗ rungen bei der Beschlußfaͤssung nicht berücksichtigt zu werden brauchen.“

5 Absatz 1 fällt weg. In dem bisherigen Absatz 2 werden die

Worte: „aus dem Kreise der Arzte und Krankenkassen“ ge⸗ 8 . 8 9 „1 strichen; in dem zweiten Halbsatz treten an Stelle der Worte: „gewählt“ und „gewählten“ die Worte: „bestellt“ und „be⸗

stellten“.

. Im § 6 treten an Stelle der Worte: „des Artikels 3 Absatz 8.

der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über ÄArzte und Krankenkassen vom 14. November 1924 (RGBl. I S. 343)“ die Worte: „des § 368 m Absatz 3 der Reichsversicherungsord nung“, ferner an Stelle der Worte: „der Verbände der AÄrzte und Krankenkassen in dem Bezirk des Oberversicherungsamts“ die Worte: „der Mantelvertrags⸗Parteien“.

„Handelt es sich um die Vor⸗ nahme oder Ablehnung von Zulassungen, so bedarf es weder einer Anrufung des Schiedsamts noch der Stellung von An trägen; das Schiedsamt betreibt diese Verfahren von Amts wegen.“ Dem § 7 wird ferner folgender Absatz 3 angefügt: „Kommt ein Gesamtvertrag nicht zustande, so hat das Schieds⸗ amt alsbald nach Kenntnis von dem Sachverhalt die zum Abschlusse des Gesamtvertrags verpflichteten Parteien durch eingeschriebenen Brief oder gegen Postzustellungsurkunde davon zu benachrichtigen, daß es nunmehr den Inhalt des Gesamtvertrags bestimmen werde. Die Parteien sind zugleich unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern, sich schriftlich zur Sache zu äußern und darauf hinzuweisen, daß über den Inhalt des Gesamtvertrags auch verhandelt und beschlossen werden kann, wenn die Kußerungon innerhalb der gesetzten Frist nicht eingehen. Die deßm kann auf Antrag verlängert werden.

. H erhält folgenden Zusatz:

„Handelt es sich um die Vornahme oder Ablehnung von Zulassungen, so gilt ausschließlich § 3 Absatz 2.“ Im § 9 Abs. 1 Satz 1 treten an Stelle der Worte: „die Be⸗ dingungen eines Arztvertrags“ die Worte: „den Abschluß eines Gesamtvertrags“; die Worte: „oder von dem Vertrags ausschuß“ werden gestrichen. Im Absatz 2 treten jeweils an Stelle des Wortes: „Arztvertrag“ die Worte: „Einzel⸗ oder Gesamtvertrag“.

.An Stelle des bisherigen Wortlauts des § 14 tritt der

folgende: „Ueber die Vornahme oder Ablehnung von Zu⸗ lassungen beschließt das Schiedsamt in besonderer Be⸗ ratung ohne mündliche S Der Vorsitzende bestimmt den Zeitpunkt der Beratung. Er kann zu der Beratung Auskunftspersonen, insbesondere beteiligte Aerzte, laden; § 17 Abs. 1 Satz 4, § 18 Abs. 2, § 19, § 22 Abs. 3 gelten entsprechend. In geeigneten Fällen kann der Vorsitzende, wenn besondere Anträge nicht vor⸗ liegen, zunächst die schriftliche Stellungnahme der vier Beisitzer des Schiedsamts herbeiführen. Sind sie sämt⸗ lich der gleichen Auffassung, und tritt der Vorsitzende ihr bei, so ist der Beschluß dadurch wirksam zustande ge⸗ kommen. Der Beratung steht diese schriftliche Abstim⸗ mung gleich.“ Im § 15 treten an Stelle der Worte: „Vor dem Schieds⸗ amt“ die Worte: „In anderen als den im § 14 bezeichneten Streitsachen“. Im § 16 Satz 1 tritt an Stelle des Wortes: „entschieden“ das Wort: „beschlossen“. Im § 19 tritt an Stelle des Wortes: „entschieden“ das Wort: „beschlossen“.

12. Hinter § 20 wird folgender neuer § 21 eingeschaltet:

„Ist bei der Beschlußfassung über die Zulassung unter mehreren Bewerbern die Auswahl zu treffen, so ist darüber gemeinsam zu beraten und zu beschließen, so⸗ weit die einzelnen Sachen nicht bereits durch schriftliche Beschlußfassung 14 Satz 4, 5) erledigt worden sind.“ Der bisherige § 21 wird in § 22 Absatz 1 vor dessen bis⸗ herigem ersten Satze eingefügt. § 24 erhält folgende Fassung: Das Schiedsamt beschließt in der Besetzung, wie sie im § 368 m Absatz 1 Satz 2 und 3 der Reichsversiche⸗ rungsordnung vorgesehen ist.“ § 25 erhält folgende Fassung: „Mitglieder, die bei entsprechender Anwendung des § 1641 Nr. 1 bis 6 der Reichsversicherungsordnung von der Mitwirkung ausgeschlossen sein würden oder die wegen Befangenheit abgelehnt worden sind, sollen bei⸗ der Beschlußfassung des Schiedsamts einschließlich der Beratung nicht mitwirken.“ . Im §. 26 Absatz 2 fallen die Worte: „gemäß Absatz 1“ weg. er bisherige § 27 fällt weg. Der bisherige § 28 Absatz 1 wird § 27; darin treten

Naan Stelle der Worte: „Krankenkassen und Kassenver⸗

bände“ die Worte: „sowie die Krankenkassen und ihre Verbände oder Vereinigungen“.

Im § 30 tritt an Stelle des Wortes: „entschieden“ das Wort:

„beschlossen“. 8

Im § 31 werden hinter „hat“ die Worke eingeschoben: „so⸗

weit eine mündliche Verhandlung stattfindet“.

Im § 34 Absatz 1 Satz 1 heißt es statt „entscheidet“ „be⸗

schließt“. Satz 2 lautet: „Es kann die Beschlußfassung auf

nicht streitige Punkte ausdehnen, falls dies mit Rücksicht auf

die streitigen Punkte erforderlich erscheint.“

8

———

Im Absatz 2 wird das Wort „Entscheidung“ durch die Worte: „Beschlußfassung in Vertragssachen“, das Wort: „Interessen“ durch das Wort: „Belange“ ersetzt. Die Worte: „einerseits“ sowie von „und daß“ bis „ge⸗ fährdet wird“ fallen weg.

21. Der bisherige § 36 fällt weg; an seine Stelle tritt der bis⸗ herige § 35. Der neue § 35 lautet: 8 G „Bedingte Zulassungen sind unzulässig, soweit nichts anderes vorgesehen ist. Ist die Zulassung unter einer unzulässigen Bedingung ausgesprochen worden, so gilt

sie als unbedingt erfolgt.“ 37 Satz 3 lautet: „§ 36 gilt entsprechend.“ § 39 Absatz 1 wird die Nr. 3 gestrichen.

Nr. 4 wird

8022 1“ 8 Secoe

22

Im Absatz 2 heißt es statt: „In den Gruppen zu 1 bis 3“ „Bei den Beisitzern“.

Im § 41 Satz 1 treten an Stelle der Worte: scheidung“ die Worte: „Der Beschluß“.

Hinter § 42 wird folgender neuer § 43 eingefügt: . M „Bei Zulassungsangelegenheiten ist in dem Be⸗

schlusse das Sachgebiet (Allgemeinpraxis oder bestimmtes Fach) sowie der Bezirk der Zulassung anzu⸗ geben.

Die zugelassenen Aexzte sind namentlich zu be⸗ zeichnen; die anderen der Beschlußfassung unterstellten Aerzte gelten als abgelehnt.“

6. Der bisherige § 43 wird § 44 Absatz 2. Im Satz 1 daselbst tritt an Stelle des Wortes: „Entscheidungen“ das Wort: „Beschlüsse“. In Satz 2 fallen die Worte: „den beiden un⸗ parteiischen Beisitzern oder“ weg; an Stelle der Worte: „an der Entscheidung“ treten die Worte: „bei der Beschluß⸗ fassung“.

. In dem nunmehrigen Absatz 1 des § 44 heißt es anstatt „der Entscheidung“ „des Beschlussos“.

Im § 45 Absatz 2 werden die Worte: „ein unparteiischer Bei⸗ sitzer oder“ gestrichen. Statt „Entscheidung“ heißt es „Be⸗ schlußfassung“.

Im § 46 Absatz 1 heißt es statt „der Entscheidung“ „des Be⸗ schlusses“. Absatz 2 fällt weg. Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2. Im jetzigen Absatz 2 Satz 1 fallen die Worte: „der Entscheidungen“ weg. Im Satz 2 heißt es statt „Ent⸗ scheidungen“ „Beschlüssen“.

30. Hinter § 46 wird folgender neuer § 47 eingefügt:

„Betrifft die Beichrg lediglich die Vornahme oder Ablehnung von Zulassungen, so wird der Beschluß nicht zugestellt. si

h g „Die Ent⸗

¹ G Der Vorsitzende des Schiedsamts macht jedoch einen solchen Beschluß in seinem entscheidenden Teil öffentlich bekannt, und zwar durch einwöchigen Aus⸗ hang im Dienstgebäude des Oberversicherungsamts und zugleich durch Einrücken in ein für amtliche Bekannt⸗ machungen bestimmtes öffentliches Blatt. Hinsichtlich des Laufes der Rechtsmittelfrist hat die öffentliche Be⸗ kanntmachung die Wirkung einer Zuftellung, der Fristen⸗ lauf beginnt mit dem Ende der Aushangfrist.

Jeder zur Einlegung eines Rechtsmittels Berechtigte kann binnen zwei Wochen nach dem Ende der Aushang⸗ frist (Absatz 1) die Erteilung einer Ausfertigung des Be⸗ schlusses mit Gründen gegen Erstattung der dadurch ent⸗ stehenden Kosten beantragen. Hierauf ist in der öffent⸗ lichen Bekanntmachung hinzuweisen. Für die Einziehung der Kosten gilt § 58 entsprechend. Die Ausfertigung wird durch eingeschriebenen Brief, gegen Postzastellungs⸗ urkunde oder gegen Empfangsschein zugestellt. Rechts⸗ mittelfristen beginnen in diesem Falle erst mit der Zu⸗ stellung der Ausfertigung.

Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wegen der Ablehnung einer Zulassung wird die Rechtskraft des Beschlusses auch hinsichtlich einer gemäß § 21 darin aus⸗ gesprochenen Zulassung eines anderen Arztes gehemmt.“ 31. Der bisherige § 50 fällt weg. Der bisherige § 47 wird § 48,

der bisherige § 48 wird § 49 und der bisherige § 4

wird § 50. . 8 32. In dem jetzigen § 48 treten an Stelle der Worte: „der Ent

scheidung“ die Worte: „des Beschlusses“.

33. In dem jetzigen § 49 Satz 1 treten an Stelle der Worte: Hat die Entscheidung einen“ die Worte: „Ist ein“; ebend heißt es in dem zweiten Halbsatz statt „sie“ „der Beschluß“ Im Satz 2 tritt an Stelle des Wortes: „entschieden“ das Wort: „beschlossen“. Satz 5 lautet: „Der ergänzende Be⸗ schluß wird auf der Urschrift und auf den Ausfertigungen vermerkt.“

.In dem jetzigen § 50 heißt es statt „§§ 47, 48“ „§§ 48, 49“.

53 Absatz 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:

„Ein Vorschuß darf in den im § 368 n Absatz 2 de Reichsversicherungsordnung bezeichneten Sachen nicht erhoben werden.“ Absatz’ 3 erhält folgende Fassung:

„Wird die Anrufung des Schiedsamts vor der Ver

handlung zurückgenommen, so kann der anrufender

Partei durch endgültigen Beschluß des Vorsitzenden eine

Gebühr nach Maßgabe des Absatzes 1 auferlegt werden Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr entsteht ddurch die Auferlegung.“

3 54 erhält folgende Fassung: Wird die Sache durch einen Beschluß erledigt, so ist unbeschadet der Absätze 2 und 3 die Gebühr der unter⸗

liegenden Partei aufzuerlegen. 2 8

8 Hatte das Schiedsamt den Inhalt eines Gesamt vertrags bestimmt, so ist die Gebühr den Parteien au der Arzt⸗ und der Kassenseite je zur Hälfte aufzuerlegen mehrere Beteiligte auf einer Seite haften zu gleichern

Anteilen. 8

bi

8