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und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 6. Mai 1932.
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Parlamentarische Nachrichten.
Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde, unter teilweise vertraulichen Ausführungen, die gesamte Sanierungaktion der Reichsregierung für das Bankenwesen be⸗ handelt. Zunächst referierte als Berichterstatter Abg. Dr.
ilferding (Soz.) über die Arbeiten des Unterausschusses für Bankwesen und führte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger aus: Der Unterausschuß habe sich im wesentlichen darauf beschränkt, von der Regierung die notwendigen Auskünfte einzufordern. Beschlüsse seien nicht gefaßt worden. Ueber die Notwendigkeit des staatlichen Eingriffs in das Bankenwesen habe, mit Ausnahme der Kommunisten, Uebereinstimmung geherrscht. Insbesondere habe der Unteraus⸗ schuß die Uebernahme der Verantwortung für die Dresdner Bank seitens des Reichs durch Uebernahme von 300 Millionen Reichs⸗ mark Schatzanweisungen als gegebene Tatsache hingenommen. Diese Maßnahmen des Reichs seien an sich gar nichts Außer⸗ gewöhnliches. Ein privatwirtschaftliches Arbeiten der Groß⸗ banken gebe es in volkswirtschaftlichem Sinne nicht. Praktisch stehe immer die Reichsgarantie hinter einer Großbank und müsse in einer Krisenzeit effektiv werden. Diese Verhältnisse seien keineswegs auf Deutschland beschränkt, ähnliche Vorgänge habe man erst in neuerer Zeit auch in Italien und Schweden erlebt. Die mehrfach ausgesprochenen Vorschläge, bei Gelegenheit der Bankensanierung das deutsche Bankenwesen nach dem englischen Vorbilde zu reformieren, seien im Unterausschuß als nicht gang⸗ bar erachtet worden. Die in England bestehende Teilung zwischen Finanzierungs⸗ und Depositengeschäft lasse sich nicht auf die deutschen Verhältnisse übertragen, da die deutschen Banken ihrer ganzen Entwicklung nach aus den Depositengeldern der Industrie Kredite geben müssen. Gerade in Zeiten großer Kapitalknappheit könne diese Linie der historischen Entwicklung nicht verlassen werden. Auch dem Vorschlag, das zentrale Bankwesen in ein regionales zu zergliedern, habe sich der Unterausschuß nicht an⸗ schließen können. Ob die, hauptsächlich von den kleineren Kredit⸗ nehmern in der Provinz und in den Ländern vorgebrachten Be⸗ schwerden, nicht stark genug berücksichtigt zu werden, berechtigt seien, sei schwer zu entscheiden. Von den Leitern der Filialbanken in den Ländern und in der Provinz werde es entschieden be⸗ stritten. Im übrigen sei gerade in der Krisenzeit eine Regional⸗ bank, nämlich der Barmer Bank⸗Verein, als selbständiges Institut verschwunden. Es sei wohl kein Geheimnis, wenn er mitteile, daß gegen die Fusion der Danatbank mit der Dresdner Bank lange Zeit große Widerstände vorhanden gewesen seien. Daß trotzdem eine Sanierung zustande gekommen sei, habe im volkswirtschaft⸗ lichen Interesse gelegen Die Aufwendung von Barmitteln seitens des Reichs sei nicht ohne Schwierigkeiten zu bewerkstelligen ge⸗ wesen. Der Berichterstatter teilte weiter mit, daß die Reichsbank sich bexeit erklärte, aus ihrem Gewinn 200 Millionen Reichsmark zu geben, damit Beteiligungen an Banken erworben werden könnten. Die Sanierungen wurden nicht allein durch das Reich durchgeführt, sondern stets auch mit Hilfe der Reichsbank. Der Berichterstatter gab dann ein ausführliches Zahlenmaterial über die Beteiligungen des Reichs an den einzelnen Banken. Der Gesamtaufwand stelle sich folgendermaßen: a) Ausgaben für Aktienkauf 338 507 893 RM, d) an die Banken geliehene und von ihnen zurückzuzahlende Beträge 307 130 000 RM, c) verlorene Zuschüsse 185 000 000 RM, d) Bürgschaften 285 070 000 RM, ins⸗ gesamt 1 115 717 893 RM. — Abg. Dr. Köhler (Zentr.) wies grauf hin, daß die Oeffentlichkeit sich mit der großzügigen Sanierung der Großbanken noch nicht abgefunden habe. Die Banken hätten in der Reichsregierung recht gnädige Richter ge⸗ funden. Die Sanierung müsse sich jetzt auch gegenüber der Wirt⸗ chaft auswirken und dürfe nicht als Selbstzweck für die Banken betrachtet werden. Die Zentralisierung des Geldwesens in Berlin sei für die entfernter liegenden Wirtschaftsgebiete eine sehr schwere Schädigung. Hier müsse die Regierung alsbald Abhilfe schaffen. In den sanierten Großbanken müssen das Reich und die Reichs⸗ bank nun auch entscheidenden Einfluß auf die Geschäftsführung nehmen, auch um eine Wiederholung früherer Vorgänge zu verhüten. — Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) hielt es für notwendig, daß die Reichsregierung dem Reichstag eine genaue Uebersicht über ämtliche Kreditermächigungen gebe. Im übrigen hielt er die Banksanierung allein von der Geldseite her für unzureichend. Die Sanierung der Banken hänge ab von der Gesundheit der Debi⸗ oren. Eine Hauptrolle in der Gesundung der Debitoren spiele aber die Frage der Industxriekredite. Deshalb sei es falsch, wenn die Banken jetzt ganz einseitig ihre Entlastungen anstreben auf Kosten ihrer Debitoren. Durch die starken Zurückzahlungen, die jetzt die sanierten Banken an die Akzeptbank leisten, werden der Wirtschaft die notwendigsten Kreditmittel entzogen. Anstatt daß der Bankgelderstrom in die Wirtschaft fließt, geht die Richtung dieser Gelder zur Akzeptbank hin. Man könne sa verstehen, wenn die Banken so schnell wie möglich sich entlasten wollen, aber schließlich sei doch die Bankensanierung nicht um der Banken als Selbstzweck halber geschehen, sondern aus großen volkswirtschaft⸗ lichen Motiven heraus. Deshalb müsse die Reichsregierung, was sie an Mitteln noch übrig habe, zur Konsolidierung der Industrie⸗ kredite verwenden. — Abg. Dr. Hilferding (Soz.) betonte, daß die Opfer, die das Reich gebracht habe, ganz außerordentlich groß gewesen seien. Den Aktionären habe das Reich ein Drittel ihres Eigentums gerettet, obwohl in Wahrheit das Aktienkapital doch eigentlich vollständig verloren gewesen sei. Die Banken seien in Schwierigkeiten gekommen, weil ihre großen Debitoren ihnen nicht verabredungsgemäß die Kredite haben zu⸗ rückzahlen können. Indem das Reich diese eingefrorenen Kredite den Banken an Stelle der Debitoren zurückzahlte, sind die Verluste des Reiches im wesentlichen den Debitoren zugute gekommen. Denn nur infolge der Reichshilfe waren die Banken in der Lage, diese eingefrorenen Kredite an ihren Debitoren abschreiben zu können. Diese große Sanierungsaktion, die das Reich aus öffent⸗ lichen Mitteln an den Banken vorgenommen hat, hat in der Folge nicht immer von seiten der Banken die Dankbarkeit und Anerken⸗ nung gefunden, die man bei der Größe der Opfer des Reiches eigent⸗ lich erwarten mußte. Das hat sich auch bei der Sanierung von Sber⸗ hütten gezeigt. Hier war die Rolle der Banken eine solche, daß sie fun mindesten die Sanierungsaktion des Reichs nicht erleichtert hat. Noch schlimmer zeigte sich die eigenartige „Dankbarkeit“ der Banken für die Sanierungsaktion bei der Gelegenheit, als die dem Reich gehörige Viag die Mehrheit der Ilse Bergbau A.⸗G. erwerben sollte. Hier trat der Direktor der vom Reich eben erst sanierten Commerz⸗ und Privat⸗Bank, Herr Reinhart, gegen die Interessen des Reichs auf, sprach mit Entschiedenheit davon, daß das Reich sich keinesfalls in die geschäftlichen Angelegenheiten einmischen dürfe, und schwang sich zum Schützling des Groß⸗ gktionärs der Ilse, des Herrn Petscheck, auf. Man muß schon sagen; schlagfertiger konnte die Sanierungsaktion des Reichs von der Bankseite nicht quittiert werden. Das Reich hat nicht das Recht nach Ansicht dieser Herren, irgendwelche Einflußnahme auf die Geschäftsgebarung der Banken zu nehmen, wohl aber hat das Reich die Pflicht, wenn diese Herren infolge ihrer Geschäfts⸗ gebarung auf dem Trocknen sitzen und nicht mehr weiter können, mit Hunderten von Millionen zu ihrer Rettung einzuspringen. Es muß Sache der Reichsregierung sein, sich einen ihren Opfern entsprechenden Einfluß bei den Banken sowohl nach der personellen wie nach der geschäftspolitischen Seite hin zu sichern. Dem Mangel muß abgeholfen werden, daß das Reich nur das Geld zu geben, aber nichts zu sagen hat. Anzuerkennen ist, daß die Zerhältnisse auf dem Kapitalmarkt eine gewisse Besserung zeigen. Dagegen erscheinen die Klagen berechtigt, wonach die kleinen und mittleren Firmen, die für sie durchaus durchführbare Aufträge haben, nicht in der Lage sind, diese Aufträge auszuführen, weil ihnen keinerlei Kreditmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Abg. Dr. Cremer (D. Vp.) war der Ansicht, daß man in den entscheidenden Dingen jetzt hinter den Ereignissen herspreche.
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Alles sei bereits im Prinzip geschehen, es bleibe dem Parlament nur übrig, seine Bemerkungen zum Ablauf der Dinge zu machen. Anzuerkennen sei aber, daß die furchtbare Krise ein langes Parla⸗ mentieren nicht zugelassen habe. Ein entschlossenes Handeln sei immer besser als ein allzu langes Zaudern. Dem Reichsfinanz⸗ ministerk müsse man dankbar sein, daß er die völlige Verstaatlichung der Banken vermieden habe, eine Gefahr, die nach Lage der Dinge gar nicht so fern lag. Man habe also gehört, daß das Reich mit insgesamt 1115 Millionen Reichsmark eingesprungen sei. Ein großer Teil dieser Mittel, vor allem die bar gegebenen Gelder, seien aus Einnahmen des Reichs gegeben, die ohne dieses Opfer dem Reiche zugute gekommen wären. Es handelt sich also um Mittel, die zur Entlastung des Steuerzahlers hätten dienen können. Es läßt sich also nicht leugnen, daß die Sanierungsaktion auf Kosten der Allgemeinheit geschehen ist. Demgegenüber ist zu bedenken, daß die Sanierungsaktion im Interesse der deutschen Volkswirtschaft notwendig war. Man hätte aber in den Kreis der Sanierungsaktion alles einbeziehen müssen, um sie vollständig zu machen. Es ist ein schwerer Schaden, daß man gute alte Bank⸗ häuser mit regionaler Bedeutung nicht hat retten wollen und daß man nur die großen zentralen Bankkolosse rettete. Auch in der Konstruktion der Sanierung zeige sich eine Reihe von Mängeln, insbesondere habe sich das Reich in seinem Einfluß so starke Be⸗ schränkungen auferlegt, daß der Reichseinfluß auf die sanierten Banken nicht in genügendem Maße erfolgt sei. Das habe sich in der Generalversammlung der Ilse Bergbau A.⸗G. deutlich ge⸗ zeigt, das habe sich auch in der schiefen Auffassung des Direktors der Commerzbank gejeigt, der es als einen Schaden betrachtet, wenn sich die öffentliche Hand an geschäftlichen Transaktionen, zu denen sie Gelder gegeben hat, beteiligt. Vor allem müsse jetzt da⸗ für gesorgt werden, daß auch der mittlere und kleinere Betrieb die ihm notwendigen Kredite erhält. Einzelne Banken fassen ihre Aufgabe so falsch auf, daß sie mit großer Rigorosität versuchen, gerade bei der kleineren und mittleren Industrie die Kredite zu drosseln. Die Oeffentlichkeit hat sich die Ergebnisse der Sanie⸗ rungsaktion in diesem Sinne ganz anders vorgestellt. Wie weit es etatrechtlich zulässig ist, daß das Reich Bürgschaften ohne aus⸗ drückliche Genehmigung des Reichstags übernimmt, sei noch nicht geklärt. Hier spiele auch die Frage der Bürgschaften des Reichs bezüglich der Russengeschäfte eine Rolle. Reichsfinanzminister Dr. Dietrich erklärte nochmals, daß das Engagement des Reichs im Rahmen der Sanierungsaktion für die Banken insgesamt 1115 Millionen Reichsmark betrage. Dazu kämen dann noch schätzungsweise 400 Millionen Reichsmark, für die das Reich wegen der Auslandskredite der Danatbank hafte. Der Minister müße aber davor warnen, daß irdend jemand an nehme, das Reich habe diese 1115 Millionen Reichsmark nun auch wirklich auszugeben. Was hat man da nicht alles während des Wahlkampfes gehört! Es hat Leute gegeben, die behauptet haben, daß das Reich für die Banken 5 Milliarden Reichsmark aus⸗ gegeben habe. Das sei natürlich nichts weiter als eine üble Wahl⸗ lüge gewesen. Einen effektiven Verlust habe das Reich bisher ge⸗ habt erstens bei Zusammenlegung der Dresdner Bankaktien 150 Millionen Reichsmark und dann für Herausgabe der Schatz⸗ anweisungen 180 Millionen Reichsmark, das sei zusammen 330 Millionen Reichsmark: soviel koste also heute die Banken⸗ sanierung dem Reiche an effektivem Verlust. Natürlich müsse man auch damit rechnen, daß das Reich bei seinen Bürgschaften viel⸗ leicht von 50 Millionen Reichsmark einbüßt. Der Verlust des Reichs könne dann also insgesamt ermessensweise 400 Millionen Reichsmark betragen. Bezüglich der zu bildenden Treuhand⸗Gesell⸗ schaft zur Wahrung der Interessen des Reichsengagements im Bankenwesen solle der Reichstag auch seine Vorschläge machen. Die Reichsregierung wolle den Reichstag durchaus nicht über⸗ raschen. Sie werde sich frenen, wenn der Reichstag an diesen Dingen mitarbeite. Schon jetzt sei für einen gewissen Einfluß des Reichs, der seinen Opfern entspräche, gesorgt. Letzten Endes handele es sich ja immer wieder um die alte Frage, ob man die Banken vollkommen in die Freiheit wieder zurückführen wolle oder ob noch ein gewisser Einfluß der öffentlichen Hand gewährleistet werden solle. Hier habe wohl der Reichstag das entscheidende Wort. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen sprach sich der Reichsfinanzminister gegen die gewaltige Zentralisation des Bankenwesens aus. Sie bedeute ein Verhängnis, wenn sie nicht abgeschwächt werden würde. Die Länder und die Provinz müßten selbständige Bankwesen erhalten. In den Städten München und Karlsruhe sowie in Sachsen sei dies in gewissem Sinne auch er⸗ reicht worden. Um es weiter durchzuführen, werde die Reichs⸗ regierung ihr Hauptaugenmerk dem Genossenschaftsbankwesen zu⸗ wenden. Eine große Reihe von Genossenschaftsbanken müsse wieder liquid gemacht werden. Hier müsse der Hebel angesetzt werden, damit man wieder zu einem gesunden dezentralisierten Bankwesen gelangt. Auch die Sparkassen müssen in diesem Rahmen berück⸗ sichtigt werden, weil von den Sparkassen in der Hauptsache die Belebung des Kleinhypothekarkredits kommt. Ganz richtig sei die Bemerkung gewesen, die im Verlauf der Aussprache gefallen sei, daß eine Sanierung der Banken allein nichts nutze, wenn man nicht die dahinter stehende Kundschaft gesund mache. Von diesem Blickfeld aus müsse man auch die Sanierung der beiden großen Schiffahrtsgesellschaften Norddeutscher Lloyd und Hapag beur⸗ teilen. Auch hier handele es sich doch letzten Endes um eine neuer⸗ liche Entlastung der Banken. Der Minister wandte sich dann den Plänen zu, durch die man der Industrie mit guten Aufträgen ent⸗ sprechende Betriebskredite zufließen lassen könne. Hier soll die Akzeptbank in Tätigkeit treten, indem sie die ihr von den Banken zukommenden Rückflüsse für neue Betriebskredite verwende. Den kleineren und mittleren Betrieben müßten die entsprechend unter⸗ stützten Sparkassen und Genossenschaften helfen. Da, wo diese jetzt fehlen, wird man wieder Genossenschaften aufbauen müssen. Zu⸗ friedenstellend kann aber das Problem der Genossenschaften sich nur auf der richtigen Zinsenwirtschaft entwickeln, insbesondere müssen zu starke Spannungen zwischen Reichsbank⸗ diskont und dem Zinsfuß der Genossenschaften verschwinvden. Graf von Quadt (Bayer. Vp.) verlangte nähere Aufklärung der Regierung über die Befugnisse der Treuhandgesellschaft, die zur Wahrung der Interessen der Reichsengagements im Banken⸗ wesen geplant sei. Welche Funktionen wolle man ihr übertragen? Welche personelle Zusammensetzung soll sie haben? Erst nähere Angaben der Regierung hiecüber könnten den Reichstag eine Entscheidung über diese Treuhandgesellschaft ermöglichen. Weiter verlangte der Redner eine größere Zuteilung und Berücksichti⸗ gung der bayerischen Gesuche von notleidenden Genossenschaften aus dem sogenannten Rationalisierungsfonds, der gegebenenfalls erhöht werden müsse. — Abg. Dr. Neubauer (Komm.) er⸗ klärte, daß seine Parteifreunde kein Interesse daran hätten, sich an dem Bankerott des kapitalistischen Wirtschaftssystems zu be⸗ teiligen. Der Ablauf der Dinge beweise, daß das Kapital im Sterben liege. Was das Eintreten des als Nationalsozialist be⸗ kannten Direktors Reinhart von der Commerz⸗ und Privat⸗Bank für die Interessen des Tschechen und wohl gar auch Juden Petscheck gegen die Interessen des Reichs betreffe, so sei es ja nur aufschlußreich und gebe denen recht, die immer behaupteten, daß Nationalsozialismus und internationaler Kapitalismus aufs engste verquickt seien. — Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr.) ersuchte die Reichsregierung, die Zinspolitik der Westfälischen Landesbank nachzuprüfen, soweit ihr das möglich ist. Eine Aus⸗ kunft wäre erwünscht, ob die Garantie des Reichs bei den Russen geschäften nur in Reichsmark oder auch in Devisen erfolgt. — Ein Vertreter der Reichsregierung erwiderte, daß die Reichsverpflichtungen im Rahmen der Garantie für die Russengeschäfte einzig und allein auf Reichsmark beruhen. Eine Beschwerde über die Westfälische Landesbank werde bereits an der zuständigen Stelle bearbeitet. — Abg. Dr. Reinhold
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(D. Staatsp.) billigte nicht die hohe Quotengarantie der Reichs⸗
sammenbruch sei mit dem denkbar schlechtesten Beigeschmack er⸗ folgt, weshalb eine so hohe Reichshilfe nicht angebracht gewesen sei. Auch dieser Redner bedauerte, daß sich bei der Frage der Erhaltung oder Fusionierung; des Barmer Bankvereins mit anderen Instituten leider die Reichsbank den Tendenzen auf regionale Bankpolitik entgegengestemmt habe. Außerordentlich wünschenswert sei es, daß das Reich sich für die Industriefinan⸗ zierung auch der kleineren und mittleren Geschäfte einsetzen würde. Es sei heute den kleineren und mittleren Firmen nicht möglich, die notwendigen Kredite zu bekommen. Der Fall des Direktors Reinhart von der Commerzbank sei gar nicht anders als ein Skandal zu bezeichnen Es sei bekannt und brauche nicht betont zu werden, daß der Redner ein Anhänger der privaten Kapital⸗ wirtschaft sei. Wo aber das Reich solche Mittel in Sanierungs⸗ aktionen hineingegeben habe, müsse dem Reich auch der ent⸗ sprechende Einfluß gewährt werden. Hier handele es sich geradezu um einen Affront gegen den Staat, und der Reichsfinanzminister habe die Pflicht, diesen Angriff gehörig zurückzuweisen. Für den Fall, daß das Reich den Genossenschaften helfe, was durchaus wünschenswert wäre, dürfe man nicht an den wenig er⸗ freulichen personellen Zustanden bei manchen Genossenschaften vorübergehen. Hier sei eine strenge und gerechte Revision am Platze. — Abg. Biedermann (Soz.) fragte den Minister, wie es denn nun eigentlich mit den phantastisch hohen Direktoren⸗ gehältern in der Bankwelt stände. Nachdem die Herren infolge ihrer gerade nicht sehr weisen Geschäftsführung mit ungeheuren Reichsmitteln saniert werden mußten, hätten sie doch wahr⸗ haftig nicht mehr einen Anspruch auf Märchengehälter. — Reichsfinanzminister Dr. Dietrich antwortete, daß es ungerecht wäre, wenn man in allen Fällen die Schuld an dem Zusammen⸗ bruch der Banken den Direktoren in die Schuhe schieben wolle. Man dürfe doch die ungeheure Wirtschaftskrise nicht außer Betracht lassen. Auch sei in der Oeffentlichkeit bereits bekannt, daß in per⸗ soneller Hinsicht bei den Banken manche wichtige Umorganisation geschehen sei Aber er könne den Vorredner auch bezüglich der Phantasiegehälter vollkommen beruhigen. Auch die Banken hätten eine sparsame Geschäftspolitik begonnen und die Direktorengehälter seien überall den schweren Zeiten gemäß entsprechend herunter⸗ gesetzt. Natürlich könne das nicht unbedingt auf die Stufe der Beamtengehälter geschehen. Solange ein privatwirtschaftliches System existiere, könne man die Leiter nicht nach einem bestimmten Gehaltstarif besolden. Uebrigens seien unter den deutschen Bankdirektoren eine ganze Anzahl von Personen, die man wegen ihrer großen Kenntnisse gerade während der Krisenzeit am notwendigsten braucht. Abg. Ersing (Zentr.) verlangte verstärkten Einfluß des Reichs auf die Bank. Der Bankensanierung müsse eine kräftige Hilfs⸗ aktion für die kleineren und mittleren Betriebe in der Weise folgen, daß sie, soweit sie gesund und arbeitsfähig sind, mit den notwendigen Krediten reichlich bedacht werden. — Abg. Hergt (D. Nat.) wies darauf hin, daß in der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 sich die Reichsregierung eine Kreditermächtigung von 300 Millionen Reichsmark ohne Zweckbestimmung habe geben lassen. Als Staatsrechtler und Jurist sei er der Ansicht, daß eine solche Ermächtigung ohne Zweckbestimmung nicht zulässig sei. Er wolle diesen Fall nicht weiter vertiefen, seine Ansicht der Regie⸗ rung aber zur Kenntnis bringen. — Damit war die Debatte über die Bankensanierung im Haushaltsausschuß abgeschlossen. For⸗ mulierungen zur Beschlußfassung lagen nicht vor, weshalb sich der Ausschuß ohne Beschlußfassung in dieser Sache vertagte. Am 3. Mai Weiterberatung über die Rechnungsprüfung des Etat⸗ jahres 1930.
— Im Haushaltsausschuß des Reichstags wurde am 3. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz.) zu⸗ nächst ein kommunistischer Antrag auf Aufhebung der Notver⸗ ordnung vom 8. Dezember 1930, der vom Plenum an den Haus⸗
haltsausschuß überwiesen worden war, zur Beratung für die erste Ausschußsitzung nach Pfingsten bestimmt. Alsdann wurde die Aussprache über die Rechnungsprüfung des Etatsjahres 1930 fortgesetzt, und zwar beim Etat des Reichswehrministeriums. Vom Berichterstatter Abg. Heinig (Soz.) wurde dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge betont, daß die seit dem Vorjahr etwas eingehender gewordene Prüfung durch den Rech⸗ nungshof des Deutschen Reiches vom Reichswehrminister durch eine besondere Verfügung unterstützt worden sei, in der erklärt wird, daß der Rechnungshof nicht nur das Recht, sondern die Pflicht habe, die gesamte Haushaltsführung der Wehrmacht zu überprüfen. Alle Beanstandungen des Rechnungshofs sollen nach dieser Verfügung unter Innehaltung der gesetzten Fristen und ohne Bemäntelung offenbarer Bestimmungswidrigkeiten beant⸗ wortet werden. Der Schriftwechsel soll mit dem Rechnungshof immer beschleunigt zu Ende geführt werden. Jedes Abweichen von den Bestimmungen der strengen Verwaltung der Haushalts⸗ mittel bedeute eine Eigenmächtigkeit, die schadensersatzpflichtig mache. Bei Erörterung der sogenannten Rückeinnahmen wurde festgestellt, daß die vom Rechnungsunterausschuß des Haushalts⸗ ausschusses des Reichstags verlangte Sichtbarmachung der Rück⸗ einnahmen bei jenen Titeln, die den Vermerk tragen: „Ein⸗ nahmen fließen den Mitteln zu“, sich als nützlich erwiesen habe. Für die Haushaltsrechnung 1930 ist in jedem einzelnen Falle entsprechend verfahren worden. Die allgemeine Durcharbeitung aus denjenigen Titeln, die diesen Vermerk tragen, hat nach Ansicht des Ausschusses zu einer wesentlichen Bereinigung ge⸗ führt. In einer ganzen Anzahl von Fällen konnte der Vermerk sogar gestrichen werden. Etwa bei diesen Titeln dennoch auf⸗ kommende Mittel fließen den vermischten Einnahmen zu. Be⸗ züglich der Preisprüfungsmethoden des Reichswehrministeriums wurde das Schwergewicht auf die Einzelerörterung der Preise selbst gelegt, weil die Prüfungsmethoden für die Preise beim Reichswehrministerium nach der grundsätzlichen Seite hin aus⸗ ebaut worden sind. Behandelt wurde die Preisbildung für Waffen, Munition, Heeresgerät, optische Geräte, Oel, Benzin, Reinigung, Bekleidung, Stoffe, Futtermittel und Eisenbahn⸗ frachten. Auch die Fragen der Kartellbindungen und ihre Aus⸗ wirkungen auf die Kosten der Reichswehr wurden untersucht. Der Ausschuß kam bei aller Beachtung der Einschränkungen, die durch internationale Bindungen der deutschen Rüstungsindustrie auferlegt sind und zwangsläufig eine gewisse Produktionsver⸗ teuerung bedeuten, außerdem aber eine gewisse Monopolmacht gegenüber der Reichswehr schaffen, nicht zu dem Gesamteindruck, baß das Reichswehrministerium immer preiswert einkauft. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Preise im allgemeinen starr geblieben seien, obwohl schon im Rechnungsjahr 1930 eine erste Lohnsenkungswelle wirksam wurde. Selbstverständlich sind die Aufträge des Reichswehrministeriums ihrer Natur nach zumeist nicht kurzfristig. Das habe aber bisher im allgemeinen nicht daran gehindert, daß bei etwa eintretenden Lohnerhöhungen die Preise sehr rasch gestiegen sind. Im Rahmen der Keichs⸗ marineausgaben kam auch Bau und Bewirtschaftung des Rotorschiffes „Barbara“ zur Sprache. Die Aussprache ergab, daß der Versuchsbau 1,3 Millionen Reichsmark gekostet hat. Aus den Einnahmen für die Vergebung der „Barbara“ konnten diese Ausgaben bei weitem nicht gedeckt werden. Bei der derzeitigen Lage des Frachtenmarktes mußte die „Barbara“ aufgelegt werden. Es stehen noch 455 000 RM offen. Der ganze Versuch ist nach Ansicht des Ausschusses in seinem Hauptprinzip negativ verlaufen. (Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin⸗Pankow.
Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen
regierung bei der Handels⸗ und Grundbesitzerbank. Der Zu⸗
(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
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Erste Beilage
en Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanz
Berlin, Freitag, den 6. Mai’
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Bei der Rechnungsprüfung des Etats des Reichsministeriums für uun Öund Land⸗ wirtschaft wurde durch den Berichterstatter Heinig (Soz.) festgestellt, daß das —ö im Einver⸗ nehmen mit dem Rechnungshof des Deutschen Reiches „Richt⸗ linien für die Fondsbewirtschaftung“ aufgestellt und in Be⸗ nutzung genommen habe. Das Prinzip wurde vom Ausschuß als richtig anerkannt. See Ministerien, die gleicherweise eine erhebliche Fondsbewirtschaftung haben, wurde dringend an⸗ geraten, auch ihrerseits solche Richtlinien festzulegen, soweit das, wie z. B. beim Reichswirtschaftsministerium, nicht inzwischen schon geschehen sei. Man war sich aber darüber klar, daß auch die besten Richtlinien nichts an der üblichen Fondsbewirtschaftung ändern, die allzuoft eine einfache Ausschüttung von Reichsmitteln ist, wenn nicht die mit der Verteilung dieser Mittel beauftragten Behörden ihre Gesichtspunkte ändern. Reichsgelder dürfen nach Ansicht des Ausschusses nur dann zur selbständigen Bewirt⸗ schaftung an Dritte gehen, wenn diese jede Sicherheit dafür bieten, daß die hingegebenen Mittel wirtschaftlich und sparsam verwaltet werden, daß sie im besonderen für sachliche Ausgaben verwendet werden und sich nicht nur in Verwaltungszwecken er⸗ schöpfen. Der Einblick in die Treuhandberichte über die vom Reichsernährungsministerium finanzierten Gesellschaften erschien dem Ausschuß fast stets unerfreulich. In der Aussprache wurde darauf hingewiesen, daß Großzügigkeit bei den Verwaltungsaus⸗
aben und unkaufmännische Verausgabung der Sachmittel sich fast immer wiederholten. Weiter wurde betont, daß von der Deutschen Gartenbau⸗Kredit⸗A.⸗G. und der Berliner Blumen⸗ topf⸗A.⸗G. bis zur Ostpreußischen Fleischwaren⸗Werke⸗A.⸗G. es sich ausschließlich um Gründungen handele, die dem Reiche Geld kosteten, ohne daß sie sachlich einen Nutzen ergäben. Ob man dabei in dem einen Falle statt Kreditbegebung an Darlehen⸗ nehmer vorgezogen hat, Wechselgeschäfte in der Glashausindustrie zu machen, oder in einem anderen Falle mehrere Millionen Reichsmark zum Aufbau von Anlagen ausgegeben wurden, die nach der Fertigstellung nach Ansicht des Ausschusses völlig über⸗ flüssig waren, immer wieder erschien es dem Ausschuß, als ob das Reichsernährungsministerium ausgenutzt worden sei. Wie der Berichterstatter Abg. Heinig (Soz.) ausführte, haben daran bisher alle Bemühungen des Reichsernährungsministeriums durch Entsendung von Ministerialbeamten in Aufsichtsratsposten wenig geändert. Diese Entsendung bürde dem einzelnen Beamten häufig eine Verantwortung auf, die er auf Grund seiner ganzen Berufs⸗ laufbahn gar nicht zu tragen vermag. Auch über unnötige Unter⸗ stützungen lokaler Institutionen durch das Reichsernährungs⸗ ministerium wurde Klage geführt. Eine längere Debatte entspann sich über den auf Kosten des Reiches erbauten und im Reichsbesitz befindlichen Fischdampfer „Volkswohl“, der mit besonderen Kühl⸗ anlagen versehen ist und auf Veranlassung eines Reichtags⸗ beschlusses erbaut wurde. Die sozialdemokratischen Abgg. Stücklen und Biedermann legten dar, daß der Bau dieses Schiffes technisch gelungen sei und daß in der Hauptsache die chlechte Fischmarktlage schuld sei, wenn die Sache nicht geglückt 8 Insbesondere werde der Wert des Fischdampfers von den Reedereien herabgesetzt, damit das Schiff als angeblich wertlos und unrentabel recht billig durch die Reedereien vom Reiche er⸗ worben werden könne. Das Schiff sei aber technisch durchaus erst⸗ klassig und stelle einen hohen Wert dar. Von Seiten des Reichs⸗ ernährungsministeriums wurde bestätigt, daß der technische Aus⸗ bau des Schiffes sich als durchaus praktikabel erwiesen habe und daß die schlechte Lage des Fischmarktes in der Hauptsache den Grund dafür bilde, daß das Schiff jetzt stilliege.
Es folgte die Nachprüfung des Etats der Reichs⸗
chuld. Im besonderen beschäftigte sich der Ausschuß hier mit er Frage der Behandlung und der Verwaltung des Tilgungs⸗ fonds für die Auslosungsrechte der Anleihe⸗Ablösungsschuld. Einigkeit ergab sich nach der Richtung, daß das wichtigste bei der jährlichen Auffüllung dieses Tilgungsfonds eine möglichst starke Berücksichtigung der Anleihe⸗Ablösungsschuld selbst ist. Es wurde aber anerkannt, daß es sich hier grundsätzlich um eine sehr weit⸗ schichtige Frage handle, weil sie nicht nur die Art der Anlage eines Tilgungsfonds einer Reichsschuld, sondern auch die Ver⸗ waltung solcher Tilgungsfonds betrifft. Der Ausschuß kam zu der Auffassung, daß hier nur bei der Gestaltung des Haushaltsrechts Entscheidungen oder gar Aenderungen des bestehenden Zustandes vorgenommen werden könnten.
Bei der Rechnungsprüfung des Etats des Reichsfinanzministeriums wurde das Problem der Reichsbeamten als delegierte Aufsichtsräte erörtert. Es handelte sich sowohl um die Frage der Verantwortlichkeit der Reichs⸗ beamten, die auf Anordnung ihrer Behörden in den Aufsichts⸗ rat reichseigener Gesellschaften oder solcher Gesellschaften, an denen das Reich aktienmäßig beteiligt ist, delegiert werden, wie um die Frage des Bezugs von Tantiemen. Nach den im Haushaltsaus⸗ schuß gemachten Mitteilungen des Berichterstatters Abg. Heinig (Soz.) ist der Rechnungs⸗Unterausschuß auf mehrere Fälle ge⸗ stoßen, bei denen die Beteiligung des Reiches und seine Vertretung durch Reichsbeamte im Aufsichtsrat größere Verluste nicht zu ver⸗ hindern vermochte, auch wenn sie durch schlechte Geschäftsführung entstanden und nicht etwa aus der allgemeinen wirtschaftlichen Lage erklärt werden können. Der Redner wies darauf hin, daß in manchen Fällen die Vertreter des Reichs sinnlose Beteiligungen, Nebengründungen, Geldverschwendungen und Millionenverluste erst dann kennenlernten, als es zu einer Verhinderung zu spät war. Damit sei wieder unter Beweis gestellt, wie notwendig nicht nur eine allgemeine Regelung der Verantwortlichkeit für Reichsbeamte ist, die in Aufsichtsräte delegiert werden, sondern auch wie wichtig die allgemeine Aktienrechtsreform ist, soweit sie die Absicht hat, den Aufsichtsrat aus 8ee rein dekorativen Funktion zu einer ernsthaften Einflußmöglichkeit zu bringen. Uebrigens hätten die Untersuchungen des Rechnungs⸗Unter⸗ ausschusses dazu geführt, daß dus Reichsfinanzministerium neue Grundsätze über die Beteiligung von Reichsbeamten als Aufsichts⸗ räte von reichseigenen oder anderen wirtschaftlichen Unterneh⸗ mungen ausgearbeitet und verfügt hat. Damit wird festgestellt, daß jeder Beamte auf Anordnung seines Dienstvorgesetzten ver⸗ pflichtet ist, die Delegation in einem Aufsichtsrat oder Vorstand einer Erwerbsgesellschaft anzunehmen, wenn diese Tätigkeit seiner Vorbildung und Berufsbildung entspricht und im Rahmen des von dem Dienstvorgesetzten wahrzunehmenden Reichsinteresses liegt. — Weiterhin wurden die Geschäftsverhältnisse der Verwertungs⸗ stelle der Reichsfinanzverwaltung G. m. b. H. i. L. behandelt. Der Ausschuß kritisierte die lange Dauer der Liquidation. Es kam dann auch zu einer Aussprache über die Vertraulichkeit der Beratungen des Rechnungsunterausschusses. Abg. Heinig (Soz.) 8— als Berichterstatter aus, daß der Rechnungsunterausschuß heit nunmehr zwei Jahren seine gesamten ⸗Beratungen vertraulich
ihre, damit im Interesse der Prüfungsklarheit sowohl von den kitgliedern des Rechnungsunterausschusses wie von den Ver⸗ tretern der Behörden in jeder Hinsicht e gesprochen und auch jede für die Verhandlungen notwendige ÜUnterlage zur Erörterung gestellt werden kann. — Im Rahmen der Nachprüfung der All⸗ gemeinen Finanzverwaltung wurden alsdann die „Unterstützungen und Notstandsbeihilfen“ behandelt. Im besonderen ö“ sich der Ausschuß damit, wie die den einzelnen Verwa
tungen
überwiesenen Anteile an Notstandsbeihilfen neben den Unter⸗ stützungen verwendet worden sind. Auch die Frage spielte eine Rolle, ob etwa in den jüngst vergangenen Monaten die Gehalts⸗ vorschüsse als eine Art Umgehung der durch Unterstützungen und Notstandsbeihilfen nicht auszugleichenden Schwierigkeiten im Haushalt der einzelnen Beamten eine zunehmende Rolle gespielt hätten. Eine Uebersicht, die das Reichsfinanzministerium zum Stichtag des 15. November 1931 in einem Vergleich der laufenden „Vorschüsse“ gegenüber dem 15. Mai 1931 durchgeführt hat, ergab, daß die Summe der offenen Vorschüsse in der Berichtszeit in keinem Falle gestiegen ist. Das galt sowohl für die Beamten aller Besoldungsgruppen wie für die Angestellten, Arbeiter und Sol⸗ daten. lie Gesamtsumme aller Cehaitsvorschüffe betrug am 15. November 1931 noch nicht 900 000 RM. — Im weiteren Ver⸗ lauf der Sitzung kam die Beteiligung des Reichs an der „Emelka“ zur Sprache. Die Debatte ergab, daß im Rechnungsjahr 1930 das Optionsrecht des Reichs auf 2,6 Millionen RM Aktien der Münchener Lichtspielkunst⸗A.⸗G. (Emelka) auf eine private Gruppe übertragen worden war, die dieses Optionsrecht auch ausgeübt hat. Dabei konnte die Uebernahme der dem Reiche aus dem früheren Verkaufe der Phöbus⸗Film⸗A.⸗G. an die Emelka züu⸗ stehenden Restforderung in Höhe von 2,4 Millionen RM nicht erreicht werden. Um die bisher bei den Vorschüssen gebuchten 2,4 Millionen RM abbuchen zu können, mußten rund 1,4 Mil⸗ lionen RM überplanmäßig gebucht werden. Der Ausschuß kam abschließend zu dem Urteil, daß das Emelka⸗Geschäft dem Reich außerordentlich teuer zu stehen gekommen ist und daß das Haus⸗ haltsrecht dabei mehrere Male schweren Schaden erlitten habe. Man hatte den Eindruck, daß die Wahrnehmung der Interessen des Reichs bei der Emelka⸗Angelegenheit nicht immer der ge⸗ schäftlichen Tüchtigkeit der auf der anderen Seite stehenden privaten Gruppen entsprochen habe. Anerkannt wurde, daß wenigstens der Verkauf unter erträglichen Bedingungen gelungen ist. Ueber die „Kassenkredite der Länder beim Reich“ machte der Berichterstatter Abg. Heinig (Soz.) verschiedene Angaben. Der Rechnungsunterausschuß habe festgestellt, daß einzelne Länder beim Reiche erheblich verschuldet sind. Nach der Angabe der Behörde seien die Verhandlungen über die Tilgung dieser Beträge noch nicht abgeschlossen, deswegen stehen diese Summen inzwischen als Kassenkredite auf Vorschuß. Diese Kassenkredite sind ursprüng⸗ lich kurzfristig gegeben worden, aber haben sich, wie das heute ,8 sein solle, von selbst in langfristige umgewandelt. Im Einzelfalle würden in der Praxis Bevorschussungen von Länder⸗ forderungen an das Reich nicht zu vermeiden sein. Wenn aber aus diesem Verfahren die Praxis werde, daß kurzfristige Kassen⸗ kredite aufgenommen und diese durch den Zwang der Verhältnisse in längerfristige umgewandelt werden, so wäre das eine Korrektur und zusätzliche Leistung zum Finanzausgleich zwischen dem Reich und den Ländern. Abg. Hergt (D. Nat.) hielt diesen Zustand ebenfalls für beachtenswert, insbesondere deshalb, weil er die Länder in eine größere Abhängigkeit vom Reich brächte, als es sonst der Finanzausgleich tue. Man müsse die Sache noch ernstlich nachprüfen. — Im Rahmen des Kriegslasten⸗Etats wurde die „Osthilfe“ behandelt, wobei die Ansicht vorherrschte, daß der Rechnungshof des Deutschen Reichs sich zweckmäßiger⸗ weise beschleunigter in die Prüfung einschalten möge, solange die Osthilfe sich noch in der Entwicklung und im Aufbau befindet. — Bei dem Titel, der unter der Ueberschrift „Abfindung ½ einen bulgarischen Kriegsschaden“ die Zahlung von 500 000 RM an den ehemaligen bulgarischen König behandelte, verlangte Abg. Torg⸗ ler (Komm.), daß der Apssch diesem Posten seine Genehmigung versage. Von seiten der 2 Merang wurde hierzu erklärt, daß nähere Ausführungen über diesen Posten im Auswärtigen Aus⸗ schuß gegeben Fürlen Im Hinblick hierauf kam der Haushalts⸗ ausschuß zu der Ansicht, daß der Erörterung über diesen Titel Genüge Leschehen sei und alles Weitere im Auswärtigen Ausschuß zu geschehen habe. — Es wurde dann noch festgestellt, daß das „Deutsche Rote Kreuz“ auch aus dem Haushalt der Kriegslasten für seine Einrichtungen erhebliche Mittel bezogen habe, obwohl es in diesen Haushalt sachlich nicht hineingehöre. Ein Ver⸗ treter des Reichsfinanzministeriums erklärte hier⸗ auf, daß von nun ab die Zuwendungen für das Rote Kreuz im Etat des Reichsinnenministeriums geführt würden. Abg. Heinig (Soz.) machte den Vorschlag, daß dann aber auch bei dem Dis⸗ positiv angegeben werden möge, aus welchen anderen Titeln den Unterorganisationen des Roten Kreuzes noch weitere Mittel zu⸗ flössen. Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf den 4. Mai. Tagesordnung: Fortführung der Rechnungsprüfung.
— Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte seine Be⸗ ratungen über die Rechnungsprüfung des Etats 1930 am 4. d. M. fort. Zur Behandlung kam der Etat des Reichs⸗ verkehrsministeriums. Im Zusammenhang mit den Bemerkungen des Berichts über die Verwaltung der Reichswasser⸗ straßen wies Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) auf verschiedene in der Oeffentlichkeit kursierende Gerüchte hin, daß durch Notverordnung eine Neuregelung der Wasserstraßenverwaltung herbeigeführt werden solle, und forderte, daß bei einer solchen etwa beabsichtigten Neuregelung die parlamentarische Zuständigkeit des Reichstags nicht ausgeschaltet werde. — Bei dem Bericht über die Unter⸗ stützungen an Beamte des Reichskanalamts wies Abg. Köhler (Zentr.), dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger zufolge, darauf hin, daß wohl bei keiner anderen Behörde mit Unterstützungsmitteln an Beamte so großzügig verfahren werde wie beim Reichskanalamt. Ueber die Hälfte aller Beamten 9 Unterstützungen bezogen, zum größten Teil erst in den letzten 3 Monaten des Etatsjahres., damit die zur Verfügung ve ve. Beträge aufgebraucht würden. Er verlangte dringend, diese Zustände abzustellen und fovderte die Aufstellung von allge⸗ meinen Richtlinien für die Hingabe von Unterstützungen, die für sämtliche Reichsbehörden bindend sein sollen. Jetzt mache eigentlich jedes Ministerium auf diesem Gebiete, was es wolle. — Abg. Keil (Soz.) wünschte eine Auskunft zu den Pressemeldungen, wo⸗ nach bei den Haussuchungen bei Nationalsozialisten eine Kartothek gefunden wurden sei, nach der eine große Anzahl von Flugzeug⸗ ührern der Luft Hansa Nationalsozialisten seien und ein national⸗ foslalistisches Fliegerkorps gegründet hätten. Der Redner fragte, ob auch die vom Reich an die Luft Hansa gegebenen Subventionen für Parteizwecke verwandt würden. — Abg. Heinig (Soz.) wies auf Pressemeldungen hin, wonach Hitler auf dem Flugplatz Tempelhof von Herren der Luft Hansa mit dem Faschistengruß empfangen worden sei. — Oberregierungsrat Koch vom Reichs⸗ verkehrsministerium erklärte, daß er im Augenblick auf eine aus⸗ führliche Auskunft nicht vorbereitet sei, da er habe annehmen können, daß diese Frage bei den Haushaltsberatungen zur Sprache kommen werde. Er könne aber soviel sagen, daß die Luft Hansa auf die Pressemeldungen hin, daß Hitler in Tempelhof mit dem Faschistengruß empfangen worden sei, sofort den Fall untersucht habe. Der Vorstand der Luft Hansa habe dann mitgeteilt, daß eine parteipolitische Betätigung seiner Herren sich nicht habe fest⸗ stellen lassen. Die Luft Hansa habe auch erklärt, daß sie keine parteipolitische Betätigung ihrer Herrven im Betrieb dulde, daß innerhalb des Betriebes keine Zellenversammlungen stattfinden und keine parteipolitischen Flugblätter verteilt werden dürfen. Im übrigen sei es nicht richtig, daß die Luft Hansa die ihr vom Reich gegebenen Subventionen für parteipolitische Zwecke verwende. Sie erhalte diese Mittel unter ganz bestimmten Bedingungen, und ihre Verwendung werde vom Reichsverkehrsministerium sehr genau kontrolliert. Dabei habe sich irgendein Verstoß gegen diese Be⸗
dingungen nicht feststellen lassen. Er wolle auch bemerken, daß die Flugsengführer dem Gewerkschaftsri angeschlossen seien. — Abg. Heinig (Soz.) erwiderte daß die Flugzeugführer dies nur getan hätten, um tarifvertragsfähig zu sein; 5 hätten aber dabei ihre Selbständigkeit ausdrücklich betont. Er sei in der Lage und gern bereit, dem Reichsverkehrsministerium Einladungen zu nationalsozialistischen Betriebszellenversammlungen bei der Luft Hansa vorzulegen. — Vors. Abg. Heimann (Soz.) hielt es für notwendig, diese Frage bei den Haushaltsberatungen noch einmal gründlich zu erörtern; bis dahin könne das Reichsverkehrs⸗ ministerium die gewünschten genauen Informationen einholen. — Abg Dr. Köhler (Zentr.) wünschte eine Umorganisation der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt. Der Unterausschuß habe die Anstalt besichtigt und den Eindruck ge⸗ wonnen, daß dort vor allem auf personellem Gebiete nach ver⸗ 1-v ichtung hin vieles verbesserungsbedürftig sei. — Ministerialrat Panzeram vom HReichsverkehrsministerium führte dazu aus, daß durch die Zusammenarbeit der Versuchsanstalt mit Professor Dr. Konnen eine straffere Zusammenfassung der Organisation in die Wege geleitet worden sei, wie sich schon bei der erfolgten Besichtigung durch den Rechnungschef des Deut⸗ es niche gis: habe. Der Etatsansatz für die Deutsche Ver⸗ üuchsanstalt sei im Haushaltsausschuß für 1932 gekürzt worden. — Zur Frage der IEII1I1I“ wurde von verschiedenen Abgeordneten, darunter besonders vom Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) bemängelt, daß man in einem Lande einen Betrag von 16 000 Mark, der für diese Zwecke bestimmt und vom Reiche zur Verfügung gestellt worden sei, habe verfallen lassen. Diese Summe sei also den bedürftigen Kleinschiffern, für die sie als Unterstützung bestimmt gewesen sei, vorenthalten worden. Man könne jedenfalls annehmen, daß sie bei einer rechtzeitigen Vorbereitung noch hätte zur Auszahlung kommen können. Das sei bedauerlich. Im übrigen seien die Großreedereien bei den Abfindungen wesentlich besser als die kleineren gefahren. — Der Vertreter des Reichsverkehrsministeriums wies demgegenüber darauf hin, daß den Ländern die ihnen zustehenden Anteile für die Kleinschiffer⸗Nothilfe bereits vor 3 Jahren zu⸗ gewiesen worden seien. Mit den Ländern seien auch die Be⸗ dingungen vereinbart worden, unter denen solche Unterstützungen zn gewähren seien. Nach den gesetzlichen Bestimmungen würden ie Fonds nach Ablauf von 3 Jahren geschlossen. Trotz dieser bestehenden, auch den Ländern bekannten Bestimmungen habe es das Reichsverkehrsministerium nicht unterlassen, auch von sich aus noch einmal rechtzeitig die Länder darauf hinzuweisen, daß die Verteilung der Geldmittel bis spätestens Ende März 1931 endgültig erfolgt sein müsse. Jetzt könne es nur daran liegen, daß keine weiteren Unterstützungsempfänger, die die vorge⸗ schriebenen Bedingungen hätten erfüllen können, mit Anträgen an das Land herangetreten seien. — Abg. Dr. Köhler (Zentr.) bezeichnete die Art, wie bei der Anlegung des Flug⸗ platzes Stettin mit öffentlichen Geldern umgegangen worden sei, als einen typischen Fall von Geldverschwendung. Das Reichsverkehrsministerium habe von diesem Flughafen jahrelang behauptet, daß er sehr wichtig sei. Heute müsse man zugeben, daß die Geldausgaben in keinem Verhältnis stünden zur wirklichen Bedeutung des Flughafens. Es habe sich gezeigt, daß der Platz viel zu groß und daß das denkbar ungeeignetste Ge⸗ lände, nämlich vielfach Sumpfgelände, verwendet worden sei. Insgesamt seien 5 ¼ Millionen Reichsmark in eine wenig brauch⸗ bare Sache hineingesteckt worden. Diese hohen Kosten seien ein⸗ fach nicht zu verantworten. Der Redner habe stets bei den Etatsverhandlungen in dieser Sache gebremst, aber alle Kritik sei nur auf ein sich überlegen gebärdendes Verhalten der zuständigen Stellen gestoßen. Der Redner wolle keinen Zweifel darüber lassen, daß mit solcher Wirtschaft endlich Schluß gemacht werden müsse. — Auch Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) hielt die hohen Geldausgaben für den Stettiner Flughafen für völlig verfehlt und kritisierte scharf das Verhalten der verantwortlichen Stellen, — Ministerialrat Köster vom Rechnungshof erklärte, daß bereits in der Denkschrift über das Rechnungsjahr 1927 der Rechnungshof eingehend eine kritische Darstellung der Auf⸗ wendungen für den Flughafen Stettin und seiner Verkehrsver⸗ hältnisse gegeben habe. Er habe hierbei zum Ausdruck gebracht, daß die Aufwendungen als nicht wirtschaftlich bezeichnet werden. könnten und daß das Reich jedenfalls weitere Mittel zur Her⸗ stellung des Fluggeländes nicht mehr bereitstellen solle. — Ministerialrat Wegerdt (vom ZZ““ ührte aus, daß der Flughafen unter anderen Verhältnissen, al
8 heute gegeben seien, gebaut worden sei. Man wollte einen einheitlichen Land⸗ und Seeflughafen schaffen, ferner erwog man, die Deutsche Versuchsanstalt für Luftfahrt dorthin zu verlegen, worauf der Umfang des Geländeerwerbes zugeschnitten wurde. Man mußte inzwischen von der Verlegung der Versuchsanstalt aus Johannistal nach Stettin Abstand nehmen. Außerdem hat sich der Verkehr auf dem Hafen nicht in dem erwarteten Um⸗ fange entwickelt, so daß die aufgewendeten Kosten — vom heutigen Standpunkt oaus gesehen — in keinem Verhältnis zu der Bedeutung des Flughafens stehen. Verteuernd wirkten 1 die ungünstigen Bodenverhältnisse, deren Verwendungsmöglichkeit sich bei dem heutigen Stande der Wissenschaft in allen Fällen noch nicht mit Sicherheit vorausberechnen läßt, 2. die Tatsache, daß bei Stettin als einzigem Flughafen das Gelände zu Eigentum erworben werden mußte, während sonst die benachbarten Ge⸗ meinden das Gelände zu Erbbaurecht zur Verfügung stellen. 1
Es folgt die Beratung über die Rechnungsprüfung des Etats des Rechnungshofs des Deutschen Reichs und des Reichssparkommissars. Hierbei wurde zunächst die Ausschaltung des Rechnungshofs bei der Rechnungsprüfung der Reichsbahn besprochen. Der Berichte erstatter Abg. Heinig (Soz.) stellte fest, daß seit einiger Zeit der Rechnungshof des Deutschen Reichs aus der -eee e des wichtigsten und größten Vermögensobjektes, welches da Deutsche Reich besitzt, der Reichsbahn, ausgeschaltet worden ist, Diese Prüfung findet jetzt durch den Präsidenten des Rechnungs⸗ hofs als Privatperson zusammen mit einer anderen Privat⸗ erson statt. — Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) teilte mit, es sei ihm zur Kenntnis gekommen, daß der Präsident des Rechnungs⸗ hofs nicht nur als Prüfer der Reichsbahn⸗Gesellschaft für die Reichsregierung tätig sei, sondern zugleich als sachverständiger Berater der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft bei der Aufstellung der Bilanz. Der Redner erblickte hierin das Vorliegen einer Interessenkollision. — Abg. Heinig (Soz.) verlas einen Brief des Präsidenten des Rechnungshofs, worin der gegenwärtig er⸗ krankte Präsident den Wunsch äußerte, daß die Angelegenheit nach seiner Gesundung in seiner Anwesenheit im Reichstage verhandelt werden möge. — Abg. Ersing (Zentr.) hatte “ technisch hiergegen nichts einzuwenden. Der Redner war der Ansicht, daß das Verhältnis der Reichsbahn zum Reiche unbedingt anders gestaltet werden müsse. Diejenigen Kreise, die früher behauptet hätten, daß es der Reichsbahn nur gut bekommen könne, wenn sie nicht mehr unter dem politischen Einfluß der Parteien stehe und daß sie dann in finanzieller Hinsicht die Reichspos weit überflügeln würde, seien durch die Entwicklung der Dinge als falsche Propheten erwiesen. Um so verwunderlicher sei 8.. daß dieselben Kreise neuerdings schon wieder Propaganda dafü trieben, daß auch die Reichspost der Einwirkung des Reichstags völlig entzogen werde. Gerade das Umgekehrte müsse man er⸗
streben. Die Entwicklung der Reichsbahn habe gezeigt, wohin es