Staatsanzeiger Her. 112 vom 14. Mai 1932. S. 4
Dritte Anze genbeilage zum Reichs⸗ und S
„——— abzüglich d der — 1 a) Prämien (Vorprämien): b 8 Viehlebensversicherung... 3 266 706 08 2. Nachschußversicherung .. 47 363 77
3. Versicherung zu festen Prämien 1 953 838ʃ18
b) für übernommene Rückversicherung 135,—
c) Nachschußprämien:
1. für direkt geschlossene Viehlebens⸗ versicherung .. . I“ .Anteil des Rückversiche erers am Nach⸗ schuß.
3. Nebenleistungen der Versicherten:
a) Versicherungsscheingebühren und Porto
b) Zinsen für gestundete Prämien.„ 4. Erlös aus verwerteten Tieren:
a) Viehlebensversicheruuugg .
b) Versicherung zu festen Prämieln . 5. Kapitalerträge: Mietsertrge 6. Sonstige Einnahmen:
a) Zinsen aus Forderungen und Bankverkehr
8 Eingänge auf abgeschriebene Forderungen I
) Zurückerstattete Schͤdben. .„ 19 954 98 1 “* “ 17 789/15
8. Außergewöhnliche Einnahmen: Aufwertungen 19 040/ 62
9. Entnahme aus dem Reservefonds . 38 108 66
Gesamteinnahme 2 076 287 89
[Zusammenstettung der Ergebnisse
[11651] des Geschäftsjahre 1931.
Die duktion“ in Hamburg ist aufgelöst. biger der Gesellschaft werden e sich bei ihr zu melden.
Hamburg, den 20. April 1932.
Die Liqnidatoren: T mitter O. Borgner.
[12656]
M. J. Caro & Sohn G. m. b. H., Breslau 6, Märkische Str. 22. Die Gläubiger der Gesellschaft werden
hiermit aufgefordert, sich bei ihr zu
melden Breslau, den 7. Mai 1932. M. J. Caro & Sohn G. m. b. H. Die Liquidatoren: Ge⸗ org Liebet anz Dr. Hans Lubowsli.
1113969].
.hsrnagv rnein iesatan Eisenbahnbediensteten a. G. in Berlin. Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bie 31. Dezember 1931. A. Feuerversicherung.
Handelsgesellschaft „Pro⸗ mit beschränkter Haftung Die Gläu⸗ auf⸗
Einnahmen. R 8 Vortrag aus dem Vorjahr 733 90 Ueberschuß aus nachstehen den Versicherungszweigen Feuervers. 276 397,74 Einbruchdieb⸗ stahlvers.
44 241,97 108 176,8:
Summe
Ausgaben. Ueberschuß und dessen Ver wendung: An den Sicher⸗ heitsfonds 320 000,— Vortrag auf neue Rechng. 1 373,61 3212 2361
Summe 321 37 73,61
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung entsprechen der Rechnungsab⸗ schluß des Versicherungsvereins Deutscher Eisenbahnbediensteten a. G. in Berlin, die zugrunde liegende Buchführung und der Jahresbericht des Vorstands den ge⸗ setzlichen Vorschriften.
Berlin, den 16. April 1932.
Der 1 üfer:
Schucht, Direktor bei der Reichsbahn. Bilanz für den Schluß des Ge⸗ schäftejahre 1931. Vermögen. V WEEV o 8 Guthaben bei Banken.. Rückständige Zinsen.. Rückstände bei Versiche. rungsnehmern .. Kassenbestand einschl. Post scheckguthaben .. . . Inventar (abgeschrieben).
Gesamtbetrag
ulden. Sicherheitsfonds: Bestand am Schluß des Vorjahrs 3 154 000,— Zuwachs aus dem Ueber⸗ schuß des Vorjahrs 507 000,— Schadenreserve: Feuervers. Einbruchdieb⸗ stahlvers. . 11 627,30 Heberschuß 321 373 616. Gesamtbetrag 4 046 993/53 Aus dem Verwaltungsrat sind ausge⸗ schieden die Herren: Werkführer Gustav Ickler in Rehbrücke; Geheimer Regierungs⸗ rat Kasack in Berlin; Reichsbahnoberamt⸗ mann Ernst Meyer in Berlin, Vizepräsi⸗ dent Pütter in Kassel; Rechnungsrat
320 639771 321 373/61
Inhaltsübersicht. . rehüte⸗
üterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis monatlich 1,15 ℛ.ℳ, für Selbstabholer 0 95 ℛℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 hff. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
2 An eEEu Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der
Geschäftsstelle eingegangen sein.
1l1“
Einnahmen. RM Ueberträge aus dem Vor⸗ jahr: Schadenreserve Prämieneinnahme . . . Nebenleistungen der Ver⸗ sicherungsnehmer: Un⸗ kostenbeiträge ... Kapitalerträge: Zinsen. Gewinn aus Kapital⸗ anlagen: Kursgewinn: a) wirklicher 8340,47 b) buchmäßiger —,— 8 340 47 Sonstige Einnahmen ... 14 483,03
1 630 897 52
31 061 3: b
7 40790 38 469 13 35 392 309 797
74 754 1 244 106,50
CᷓSo —
14 421 30 274 792 22
345 189 1 6 308
90252
3 894 3 19 1,:w ...
812657 Lindner Eisenhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Breslau 6, Jahnstr. 34, 36, 38. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu
hiermit melden. Lindner Eisenhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Liquidator: Paul Kluger.
Gesamteinnahme
Ausgaben. Schãde n aus den Vorjahren einschl. der 1819,20 RM betragenden Schadener⸗ mittlungskosten: geleistet. . 75 738,70 zurückgestellt — Schäden im “ einschl. der 23. 3 630,45 RM betragenden Schadener mittlungskosten:
11. Genossen⸗ bleiste 9 schaften. pegetieicas aees
84 Verlustaus Kapitalanlagen:
vLaut Beschluß der außerordentlichen Kursverlust: Generalversammlung vom 17. Dezember a) wirklicher 1931 ist die Auflösung der Heimstätten⸗ b) buchmäßiger 306 849,50 siedlungsgenossenschaft e. G. m. b. H. Verwaltungskosten: Hüttengrund⸗ Blechhammer beschlossen Aufwendungen für die worden. Etwaige Gläubiger der Genossen⸗ Ausschüsse u. Vertrauens schaft s ihre Forderungen bis späte⸗ männer .258 517,75 stens 31. Oktober bei den Unterzeichneten. Sonstige Ver⸗ waltungs⸗ öZ Steuern und öffentl. Abg. 367,46 Leistungen zu gemeinnützi⸗ gen Zwecken, insbes. für das Feuerlöschwesen: a) auf gesetzlicher Vorschrift beruhende 10 907,57 b) freiwillige. 710,— Sonstige Ausgaben... . “
Ge samtausgabe
“
nach § 74 Abj. 1 1 AO. a. 92 AO. n. F. berechtigt. Der
pflicht der beschwerdeführenden Genossenschaft m. b. H. für das Vermögensteueranspruch von 1924 entstand mit Ablauf des
Jahr 1924. Gegenstand des Unternehmens ist 1. der Bau, Er⸗ werb und die Verwaltung von Wohnhäusern, 2. die Annahme 31. Dezember 1923, also mit vFvr de es Jahres 1924 (zu vgl
von Spareinlagen und deren Verwendung im Betriebe der Ge⸗ Urteil vom 16. Oktober 1925 I A 117/25, RFH. Bd. 17 S. 331), en Der Zweck der Genossenschaft ist ausschließlich Die Verjährungs frist (§ 121 AO. a. F. = § 144 darauf gerichtet, minderbemittelten Familien und Personen ge⸗ AO. F.) begann mit Schluß des Jahres 1924 (§ 122 Abs. 1 sunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen in eigens er⸗ AO. k. F. = § 145 8 1 8D n F.), sie wäre mithin Ende 1929 bauten oder angekauften Häusern zu billigen Preisen zu ver⸗ abgelaufen. Nach § 124 AO. a. F. = § 147 AO. n. F. wird di
schaffen (§ 2 der Satzungen). Die Mitgli edschaft können erwerben: Verjährung durch jede Handlung unterbrochen, die das Finanz⸗ 1. Einzelpersonen, 2. Körperschaften EE1ö1111281 Jedes amt zur Feststellung des Steueranspruchs oder des Verpflichteten Mitglied kann austreten. Ist das ausscheidende Mitglied In⸗ bis zum Ablauf der Verfährungsfrist vornimmt. Für die Frage, haber einer Vereinswohnung, so verpflichtet der Austritt aus der ob einmal die Buchprüfung vom Jahre 1929 und weiter der 1I“ zur Näumung dieser Wohnung zum nächsten Erlaß des Vermögensteuerbescheids vom 20. Dezember 1929 als .April (§ 9 a. a. O.). Durch die der Beschwerdeführ rerin nicht solche die Verjährung unterbrechende Maßmahmen angesehen u6 Verfügung des Finanzamts vom 5. November werden können, kommt folgendes in Betracht. Die Buchprüfung 1924 wurde deren Gemeinnützigkeit und damit die Befreiung ist im Auftrage des Finanzamts im Steuerermittlungsverfahren von der Vermögensteuer anerkannt. Erst zufolge einer in der vorgenommen worden und sollte unter anderem auch die Berechti⸗ Zeit vom 4. Juni bis 23. Oktober 1929 im Steuerermittlungs⸗ gung der Steuerbefreiung der Beschwerdeführerin wegen Gemein⸗ verfahren vom Finanzamt angeordneten Buchprüfung, in der nützigkeit nachprüfen und damit dem Finanzamt die Möglichkeit auch die Gemeinnützigkeit nachgeprüft wurde, veranlagte das geben, auch die Veranlagung zur Vermögensteuer 1924 der Be⸗ Finanzamt die Beschwerdeführerin durch Bescheid vom 20. De⸗ 1ö1““ gegenüber wieder aufzunehmen. Daraus zember 1929 zur Vermögensteuer für 1924. Zur Begründung ergibt sich, daß schon die Buchprüfung die Verjährung der Ver⸗ dieser Veranlagung wurde angegeben: „Die Steuerpflicht ist aus mögensteuer unterbrochen hat. Das gleiche gilt auch von der Ver⸗
den aus dem beiliegenden Bericht ersichtlichen Gründen bejaht anlagung vom Dezember 1929 und der Ausstellung 8 Vermögen⸗ worden.“ (Anscheinend ist dies der Buchprüfungsbericht.) Der steuerbescheids vom 20. Dezember 1929. Daß dieser nicht vor B“ bbescheid wurde der Beschwerdeführerin am 4. Ja⸗ Ablauf der Verjährungsfrist der Beschwewheführerin auch zu⸗ nuar 1930 zugestellt. Einspruch und Berufung gegen die Ver⸗ gestellt wurde, ist zur Unterbrechung der Verjährung nicht er⸗ anlagung blieben erfolglos. Mit der Rechtsbeschwerde beantragt forderlich, da die Ausstellung des zunächst bei den Akten ver⸗ die Beschwerdeführerin erneut Befreiung von der Vermögen⸗ bliebenen und gegen die Beschwerdeführerin gerichteten Steuer⸗ steuer. Die Rechtsbeschwerde wird im wesentlichen wie im bis⸗ bescheids eine Handlung ist, die sich nicht lediglich als eine für das herigen Rechtsmittelverfahren, wie folgt, begründet: 1. Die Finanzamt bestimmte innerdienstliche Maßnahme darstellt, die Vermögensteuer 1924 sei verjährt, da der Vermögenstenerbescheid vielmehr die durch Gesetz vorgeschriebenen Erfordernisse der Fest⸗ erst am 4. Januar 1930 zugestellt worden sei. Die im Jahre stellung des Steueranspruchs und des Verpflichteten erfüllt 1929 vorgenommene Buchprüfung sei eine gemäß § 162 Abs. 10 ⁰ꝙ(§ 124 AO. a. F. =§ 147 AO. n. F.). Ein solcher lediglich bei AO. a. F. alle drei Jahre vorzunehmende allgemeine Buch⸗den Akten des Finanzamts verbliebener Steuerbescheid könnte prüfung gewesen, nicht aber eine lolche zur Feststellung des Ver⸗ unter Umständen zur Unterbrechung der Verjährung nur dann mögensteueranspruchs für 1924. Sie habe daher die Verjährung nicht genügen, wenn in ihm entweder eine nicht ernstlich gewollte nicht unterbrechen können; 2. die Beschwerdeführerin sei aus⸗ oder eine rein willkürliche Feststellung eines Steueranspruchs zu schließlich gemeinnützig. Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. erblicken wäre. Daß diese Merkmale hier nicht zutreffen, ergibt Da die im Jahre 1924 vorgenommene Veranlagung zur Ver⸗ sich schon aus der am 4. Januar 1930 bewirkten Zustellung des mögensteuer 1924 mit der Freistellung endigte und die Be⸗ Steuerbescheids. Daß die Zustellung aber als kein zur Ver⸗ schwerdeführerin hiervon nicht in Kenntnis gesetzt wurde, lag jährungsunterbrechung notwendiges Erfordernis angesehen wird,
ein 11““ gegenüber wirksamer (§ 73 AO. a. F. =kann vor allem dann Bedeutung gewinnen, wenn im Einz elfalle § 91 AO. F.) und damit der Rechtskraft fähiger Bescheid über etwa ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung in Aus sicht das Ergebnis der Veranlagung nicht vor. Wäre dagegen der steht und durch vorzeitige Zustellung des Steuerbescheids die Beschwerdeführerin im Jahre 1924 ein Freistellungsbescheid zu⸗ Möglichkeit der Verdunkelung der Straftat gegeben ist. Der An⸗ gestellt worden, so hätte dieser mit den ordentlichen Rechts⸗ spruch des Reichs auf die Vermögensteuer ist daher im vor⸗
B. Ausgabe. 1. Rückversicherungsprämien: a) Risikenrückversicheruug 145 210/15 b) Nachschußversicheru 8 47 363 2. Entschädigungen abzügl. des Anteils der Rück versicherer: A. Für bezahlte Schäden: I. aus dem Vorjahre: a) Viehlebensversicherung... b) Versicherungzu festen Prämien aus dem laufenden Jahre: a) Viehlebensversicherung 106 939,48 . b) Versicherung zu festen Prämien 852 465,34 Schadenrücklage: a) Viehlebensversicheruug 43 495,86 b) Versicherung zu festen Prämien . 21 208,46 3. Ueberträge auf das nächste Geschäftsjahr abzüglich des Anteils der Rückversicherer:
A. Für noch nicht verdiente Prämien: Viehlebensversicherung. Versicherung zu festen Prämien. 9 292,05 Ruverlschering 6,75 83 700
B. Für Ausfälle an Nachschußprämien —. 21 2188
30. Keine Rechtsbeschwerde gegen Versagung einer Stundung. Der Beschwerdeführerin ist Einkommensteuer und Krisensteuer unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs bis zur Entscheidung über den eingelegten Einspruch, längstens bis 31. De⸗ zember 1931, gestundet worden. Auf Grund neuer Feststellungen des Finanzamis hat dieses am 12. November 1931, vor Entschei⸗ dung über den Einspruch, die Stundung widerrufen. Die Be⸗ schwerde hiergegen hat der Präsident des Landesfinanzamts als unbegründet zurückgewiesen. Dagegen ist Rechtsbeschwerde an den Reichsfinanzhof eingelegt worden mit der Begründung, es seien keine Gründe zu einer Versagung der Stundung gegeben, denn 5 L der Einspruch gegen die Veranlagung zu den gestundeten Steuern 959 404 1 sei begründet, die Voraussetzungen für einen Widerruf der Stun⸗
ung (Entscheidung über den Einspruch oder Ablauf der Frist) seien nicht eingetreten; die Rechtsbeschwerde sei nach § 305 der Reichsabgabenordnung zulässig, da der Widerruf einer Stundung eine Maßnahme im Sinne des § 202 der Reichsabgabenordnung einschließe. Die Rechtsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung über Bewilligung oder Versagung einer Steuer⸗ nach § 127 der Reichsabgabenordnung n. F. ist in das Ermessen der Steuerverwaltungsbehörden gestellt; ein Rechtsan⸗ spruch auf Bewilligung oder Weiterbewilligung einer Stundung besteht daher nicht. Sonach ist nach § 235 Nr. 4 der Reichsabgaben⸗ gkoste ordnung das Berufungsverfahren nach §§ 228 — 229 der Reichs⸗ 4. Regulierungskosten.. abgabenordnung für diese Art Stundungen nicht gegeben. Der 5. Abschreibungen auf: b Rechtsbeschwerdeweg gegen Verfügungen, die eine Stundung ver⸗ a) Immobilien.. 92 sagen, ist aber auch nicht 25 deshalb gegeben, weil eine solche b) Einrichtung.. Verfügung eine nach § 202 der Reichsabgabenordnung erzwing⸗ c) Forderungen.. 61 958 bare Anordnung enthalten würde. Nach § 305 Abs. 1 der Reichs⸗ Zum Reservefonds gemäß § 39 der Satzung: abgabenordnung wäre gegen Beschwerdeentscheidungen der Landes⸗ a) 5°% der Jahresprämie aus Viehleben zversicherung finan zämter über Anordnungen, die nach § 202 Abs. 1 der Reichs⸗ xi- 266 706,0 5. . 1“ abgabenordnung erzwungen werden können, die Rechtsbeschwerde b) Aus dem Geschäft zu festen Prämien 1u16“ an den Reichsfinanzhof zulässig. Zu den nach § 202 der Reichs⸗ c) Außergewöhnliche Einnahmwen . abgabenordnung erzwingbaren Fhordnungen zählen aber Ent⸗ Verwaltungskosten abzüglich des Anteils der Ruck⸗ scheidungen über Steuerstundungen nach § 127 der Reichsabgaben⸗ versicherer: ordnung nicht. Die Versagung oder der Widerruf einer Stundung a) Provision und sonstige Bezüge der Agenten usw. hat nur die Wirkung, daß die auf Grund des — im Rechtsmittel⸗ 3 EEW““ 8 b) Sonstige Verwaltungskosten . weg noch nicht wieder aufgehobenen und daher nach § 251 der Robert Reinhardt in Halle (Saale);
* s. 22* “ 9 sabgabe bie vor vo baren — Steuer⸗ Lokomotivführer 1ö Sperlbaum in 8. Steuern, öffentliche Abgaben und ähnliche Auflagen bescees deshchnng aac . vollsrecbaren .,; 1. Berlin; Reichsbahnoberamtmann i. R. „9. Versicherungssteuer v“ kann. Der Widerruf der Stundung stellt nicht den Steuerbescheid Voigt in Berlin; eingetreten sind die 10. Sonstige Ausgabennn. wieder her, sondern beseitigt nur die durch die Stundung ein⸗ Herren: Reichsbahnoberinspektor Fritz 11. Rückvergütungen:
““ b T1ö11.“ “ getretene Hemmung der Vollstreckbarkeit; es wird nicht von dem ehee i vechag; 5 . für nicht getragene Risiken... Steuerpflichtigen damit etwas verlangt, fondern es wird nur fest⸗ mann Karl Müller in Berlin; Reichs 3 18
2 7 — 8 Bergutungen an as tiegsiltehe eübe 81 2 728 estellt, daß dem bereits früher mit dem Steuerbescheid erlassenen oberamtmann Bernhard Reckel in Berlin; rationen ““ t Leltungsgkbot keine anderweite Anordnung mehr entgegensteht. 1. 1 it de en R die Reichsbahnoberrat Georg Wibel in Nürn Gesamtausgabe Darin liegt also keine erzwingbare Se gegenüber der mitteln angegriffen werden können, obgleich das Vermögensteuer⸗ liegenden Falle nicht verjährt. Auch die N kachprüfung der Vor⸗ berg; Reichsbahnoberinspektor Karl Wiess 2. Vermögensübersicht für den Schluß des Geschäftsjahrs I Beschwerdeführerin; die Anordnung, die erzwingbar ist, war der gesetz den Erlaß eines Freistellungsbescheids nicht vorsieht zu yentscheidung in sachlicher Hinsicht muß zu ihrer Bestätigung ner in Wuppertal⸗Elberfeld; Vizepräsident .r. Em — Steuerbescheid, und gegen diesen ist das ordentliche Rechtsmittel dgl. Urteil des RFH. vom 8. Mai 1926 Gr. S. 2/26, Bd. 19 führen. Nach § 5 Ziff. 7 VermStG. 1922 sind von der Ver⸗ Dr. Bernhard Witte in Kassel. RM im Berufungsverfahren, der Einspruch, zulässig und 2egt; S. 68 ff.). Wäre der Freistellungsbescheid in der Folge rechts⸗ mögensteuer befreit Personer nvereinigungen, die nach der Satzung, Hauptausschuß des Versicherungs⸗ 1. Forderungen: dieses Verfahren kann gegebenenfalls seinerzeit zur Rechts⸗ kräftig geworden, dann wäre eine Neuveranlagung nur zulässig “ b“ aus schließlich gemeinnützigen, vereins Deutscher Eisenbahnbedien⸗ ) Rückstände der Versicherten .. beschwerde führen (vgl. §§ 286, 288 der Reichsabgabenordnung). mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Diese Bestimmung steten a. G. in Berlin. b) Außenstände bei Generalagenten und Fas esen
) )
RMN ꝛ9, 866 214 — 2 684 423 — 339 462 67 117 320,—
546 649 56 23378
12mm 38 051 76
306 849 5
4 046 993 53
64 704 [32] 1 080 342
74 402,09 Die Liquidatoren: 86 291,46
Louis Welsch und Karl Frey.
12833] “ 8 Baukredit⸗ und Siedlungshilfe e. G. m. b. H., Dresden, am 28. Nak 1932, vorm. 10 Uhr, im Johanneshof, Dresden. Tagesordnung: Bericht über stattge⸗ habte Revision und Genehmigung der Bilanz, Entlastung des Vorstands 2. Aenderung bzw. Ergänzung der Satzung, Herabsetzung des Genossen⸗ schaftsanteils und C Erhöhung desselben. Seelig, Tanck, Vorstand. [4209]. Frievdrichshagener Baugenossenschaft e. G. m. b. H. Bilanz ber 31. Dezember 1931.
—
104 91969 23 296˙3
66
3 661 000 521 992,62
11 617 64 619 92 2 468 276 397
1 630 897
13 335 1 5 721 19 040
52
38 097 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 1931.
L. Einbruchdiebstahlversicherung.
RM
10 603 304 052]%
319 094]2 199 174 518 268/[92 11 895/˙6 17 789/16 14 417 32
RM. ,9, Einnahmen. 161 748 — Ueberträge aus dem Vor⸗ jahr: Schadenreserve .
17 87388 Prämieneinnahme . . .
146 849 99 Nebenleistungen der Ver⸗ 62 031 35 sicherungsnehmer:
29 000 — Unkostenbeiträge .. . 43 780 — Kapitalerträge: Zinsen . Gewinn a. Kaäpitalanlagen:
Kursgewinn:
a) wirklicher. 2 085,12 b) buchmüßiger —,— Sonstige Einnahmen
Gesamteinnahme Ausgaben. Schäden aus den Vor⸗ jahren, einschl. der 203,90 Reichsmark betragenden Schadenermittlungskosten: geleistet .. 9503,90 zurückgestellt —,—
Aktiva. Grundstück Klutstr. 8. Maschinen, Raßpseug,
vettak . Guthaben .. Schuldner .. Beteiligungen Effekten und Hypotheken. Avale RM 1 451 600,—
In
19 588 8 68 698/06
461 283 22 A.
Vermögen.
2 085 3 620 6 408 648
genossenhasss skapital.. Reservefonds u. Rücklagen Hypotheken 190 400— E ö11“*“*“ 57 342 90 Aeeöö“; 29 806: 39 Avale RM 1 451 600,—
45 276 /80 36 450 08 1 935/ 56 53 677 50 950,—
gewesen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt geworden dtö 3 Gegen Be schwerdeentscheidungen des Präsidenten des Landes⸗ wären, die eine E hätten rechtfertigen entspricht inhaltlich “ 4 “ 1 Nr. 6 des VermStG. 1925. 8s . Weidler. Meye * i2 2 inanzamts über Stundung ist daher die Rechtsbeschwerde auch (§ 212 Abs. 2 AO. a. F. =§ 222 Abs. 1 Nr. 1 AO9. n. F.) Daß Es bestehen deshalb keine Bedenken, die Auslegung, die diese Be⸗ G1““ 88 “ E . . Seg fünchcps §§ 202, 305 der Reichsabgabenordnung nicht gegeben. Ein der Buchprüfungsbericht vom Jahre 1929 neue Tatsachen oder stimmungen seither durch die Rech: isprechung gefunden haben, 11ulss 8 -rvr eJH Wmtenteten . „ 1 Eingeden auf die Frage der Zulässigkeit oder gar Zweckmäßig⸗ Beweismittel erbracht hätte, kann nicht anerkannt werden. Er auch im vorliegenden Falle zu verwerten. Der Reichsfinanz bof 1188] vuu““ 2 1“ “ . 188 189 84 326 4794 keit des Stundungswiderrufs ist hiernach dem Reichsfinanzhof enthält lediglich eine andere rechtliche Beurteilung der bereits hat insbesondere wiederholt ausgesprochen, daß für den Zu⸗ Von der 1 eutschen an und 88 1 sc ßpraͤmie 88 . 0 S81 versagt. (Ürteil vom 3. Februar 1932 VI A 147/32.) bekannten Tatsachen. Im vorliegenden Falle findet aber § 212 sammenschluß von? Wohnungssuchern zu einer Ge nossenschaft nicht conto⸗Gesellschaft Filiale Mannheim is Kassenbestaaaund. 15 4 420 % 3 das Gemeinwohl, sondern die Förderung der eigenwirtschaötlichen beantragt worden, 18 Kapitalanlagen: 31. Zur Unterbrechung der Verjährung der Ver⸗ NRM 144 000 000,— auf den In⸗ a) Wertpapiere.. 62 50
106 733/93
111““
2. 3.
283 22
461 282
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1931. 9 1 RM , Steuern u. sonst. Unkosten 56 044 26 Abschreibungen .. . .. 9 697 44 Zuwendung an Garantiefds. 62 955 47 4“ 29 806 ˙39
Abs. 2 AO. a. F. überhaupt keine Anwendung, da die angeführte
Vorschrift die Erteilung eines schriftlichen Bescheids voraussetzt, Interessen “ sei; die Förderung 2 gemeinen Nutzens mögensteuer genügt grundsätzlich ein vor Ablauf der Ver⸗ ein “ aber der Beschwerdeführerin nicht mitgeteilt ist. Es durch eine derartige Genossenschoft sei wohl das Ergebnis, aber jährungsfrist ausgestellter und bei den Akten verbliebener handelt sich mithin bei dem im Jahre 1929 wieder raufgenommenen nicht der Zweck der Genossenschaft. An dieser Rechtfe ßrechung ist Steuerbescheid, der die Feststellung des Steueranspruchs Verfahren nicht um eine Neuveranlagung im Sinne des § 212 festzuhalten. Eine Befreiung der Beschwerdeführerin von der oder des Verpflichteten enthält. Eine Zustellung des Abs. 2 a. a. O. sondern um die Durchführung der erstmaligen Vermögensteuer ist sonach mit Recht von der Vorbehörde abgelehnt Steuerbescheids innerhalb der Verjährungsfrist ist regel⸗ Veranlagung. Hierzu war das Finanzamt, da die Freistellungs⸗ worden. Die Rechtsbeschwerde mußte daher als unbegründet zu⸗ mäßig nicht erforderlich. eehhes. ist die Vermögensteuer⸗
31 853 ¾ 115 938 29 356/97
haber ““ b) Sparkassenanlagen G 9) 000 Sti z e. RS 000,— 1..
Schäden im Geschäftsjahr 1199G 1 2 95* je 1 8 4. Grundbesit .
einschl. der 5316,88 RM. Nr. 1 110 000, ; 5. Einrichtuug .
EEEEA“ 300 000 Stück zu je RM 100,——** .“ 14 Hs.eeen.
betragenden Schade ner⸗ “ Nr. 110 001— 410 000, Gesamtbetrag 508 048 40
mittlungskosten⸗ 200 000 Stück zu je RNM 20,— Verbindlichkeiten.
geleistet. 145 654,63 Nr. 4100 810 00 zurückgestellt 11 627,30 Nr. - 000 Ueberträge das nächste Jahr:
verfügung der Beschwerdeführerin nicht bekanntgegeben war, rückgewiesen werden. Urteil vom 18. Februar 1932 III A 489/31.)
157 2810
158 503 56
147 054 29 11 449 27
158 503 56 Vorstehende Bilanz geprüft und mit den Büchern und Belegen übereinstimmend gefunden. E. Rauch, Bücherrevisor.
Der Vorstand. J. A.: Hargesheimer. Der Aufsichtsrat. J. A.: Palm. Anzahl der Genossen am 1. Jan. 1931:
17; neu eingetretene Genossen: 1; aus⸗
geschiedene Genossen: 2; Anzahl der Ge⸗
nossen am 31. Dez. 1931: 16.
Das Gesellschaftskapital hat sich um
13 000,— RM vermehrt. Die Haftsumme
aller Genossen beträgt RM 77 000,
Bruttogewinn aus Bauunk. Binten
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
Verband der Rohölmotorenbetriebe in Deutschland E. V., Berlin. Auf Grund §§ 7 u. 15 der Satzg. laden
wir zur ordentl. Mitgliederversamm⸗
lung am 30. 5. 1932, 9 Uhr vm., Hotel
Excelsior, Berlin, ein. Tagesordnung: Geschäftsbericht, Kassen⸗
bericht, k.— des Vorstands
J. A.: Dr. Weeren.
Verlust aus Kapialanlagẽ ; Kursverlust: a) wirklicher . b) buchmäßiger 76 712,37 Verwaltungskosten: Aufwendungen für die Ausschüsse und Ver⸗ trauensmänner 64 629,44
Sonstige Ver⸗
waltungs⸗
ostikn Steuern und
öffentliche
Abgaben 34 088,67 Sonstige Ausgaben .... III“
Gesamtausgabe
[13610].
Gewinn⸗ und
120 290/9 8171 44 241 97
408 648 14
Deutschen Bank und Disconto⸗ Gesellschaft in Berlin zum Handel und zur Notierung an der hiesigen Börse zuzulassen. Mannheim, den 11. Mai 1932. Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Mannheim.
[12829] Deutscher Offizier⸗Verein 8 Die diesjährige Mitgliederversamm⸗ lung findet am Donnerstag, dem 30. Juni 1932, nachmittags 2 Uhr, im Vereinshause Berlin, Neustädtische Kirchstr. 4/5, statt. Berlin, den 14. Mai 1932. Das Direktorium. von Burgsdorff.
Freiherr von Willisen.
„Halensia“ Versicherungsgesellschaft a. G. zu Bad Godesberg am Rhein . Verlustrechnung 1931.
Schadenrücklage:
A. Einnahme. 1. Ueberträge aus dem Vorjahre: a) für noch nicht verdiente Prämien: 1. Viehlebensversicherung . 8 2. Versicherung zu festen Prämien . 3. Rückversicherung . 1
.“
1. Viehlebensversicherung . . . 2. iacatats gettr zu festen Prämien
RM RM
9 ₰
. 73 670,27 9 980,03
13,50 83 663/8
33 636,39 79 895,42
a) für noch nicht verdiente Prämien: Viehlebensversicherugg .Versicherung zu festen Prämien.. Rückversicherun
b) Schadenrücklage:
1. Viehlebensversicherugg
2. Versicherung zu festen Prämien .
c) Für Ausfälle
2. Hypotheken und Grundschulden.. 3. Sonstige Verpflichtungen:
a) Guthaben anderer Versicherungsunternehmunger
b) Guthaben der Banken... Vorausgezahlte Prämien.
Verschiedene Gläubiger .
4. Versicherungssteuer...
5. Reservefonds: Bestand am 1. 1. 1931 Hierzu gemäß § 39 der Satzung.
74 402,09 9 292 2,05
92
6,75
43 495,86 21 208,46
havon gemäß § 41 der Satzung zur Deckung Ausgaben verwentdbbtee .
an Nachschußprämien 1931. .
83
64 21
138 40 7
33
76 38
38
114 325
700/89
704 32 218,80
612 03 807 30 515 24 433 34 228 88 097 11
108 66
220 367
33
Gesamtbetrag Die Generaldirektion. K.
Lange.
508 048 10
Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung entsprechen der Rechnungs⸗ abschluß der Versicherungsunternehmung, die zugrunde liegende Buchführung und
der Jahresbericht des Bad Godesberg (Rhein), den 4. März 1932. R. Dierks, Handelskammer Bonn.
Vorstands den gesetzlichen Vorschriften.
vereidigter und öffentlich angestellter Bücherrevisor der Industrie⸗ und
Vorstehende Gewinn⸗ und Verlustrechnung nebst Bilanz haben wir geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten Büchern in Uebereinstimmung und richtig
befunden. Der Bericht des Bad Godesberg (Rhein), den 18. März 1932. Der Aufsichtsrat. Haake. Baumgart.
19. März 1932 genehmigt.
Ebeling.
Dr.
gesetzlichen Prüfers hat uns vorgelegen.
Bongartz. Vorstehender Rechnungsabschluß wurde in der Generalversammlung vom
— danelerafer.—
[13257]
Altenburg, Thür. In das Handelsregister Abt. B ist heute unter Nr. 137 die Firma Wohl⸗ wert Verkaufsgesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung mit dem Sitz in Alten⸗ burg und weiter folgendes eingetragen worden: Gegenstand . Unternehmens ist die Errichtung und Einrichtung eines Einzelhandelsgeschäfts und möglicher⸗ weise auch anderer Geschäfte in Alten⸗ burg und anderswo für Artikel aller Art, insbesondere Artikel des täglichen Bedarfs, sowie der Abschluß von Ver⸗ trägen, die für diese Zwecke dienlich sind. Das Stammkapital beträgt 60 000 RM. Geschäftsführer sind die Kaufleute Hugo Arndt und Max Roth⸗ schild, beide in Leipzig. Der Gesell⸗ schaftsvertrag ist am 6. April 1932 fest⸗ gestellt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch den zur Alleinvertretung etwa be⸗ stimmten allein oder durch zwei sonstige Geschäftsführer oder einen sonstigen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Dauer des Unternehmens ist min⸗ destens bis 31. Dezember 1942 be⸗ stimmt. Dem Kaufmann Dr. Julius Pess in Leipzig ist Prokura mit der Maßgabe erteilt, daß er berechtigt ist, die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer zu vertreten.
Als nicht eingetragen wird noch be⸗ kanntgemacht, daß die Bekanntmachun⸗ gen der Gesellschaft im Deutschen Reichsanzeiger srattfinden.
Altenburg, am 3. Mai 1932. Thüringisches Amtsgericht. Annaberg, Erzgeb. [13258] Auf Blatt 1124 des hiesigen Han⸗ delsregisters, die Firma Raphael Janke in Annaberg betr., ist eingetragen wor den: Die Kaufmannswitwe Anna Janke geb. Wagner ist Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der Kaufmann Hermann Max Frank in Annaberg führt das Handel sgeschäft als Alleininhaber unter unveränderter
Firma fort. Amtsgericht Annaberg, 6. Mai
1932.
Annaberg, Erzgeb. [13259]
Auf Blatt 229 des hiesigen Handels⸗ registers, die Firma Sächsische Bank zu Dresden Filiale Annaberg i. Erz⸗ gebirge betr., ist eingetragen worden: Der Gesellschaftsvertrag vom 28. März 1925 ist in den §§ 16, 18, 21, 30 und 31 durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 19. März 1932 laut notarieller Niederschrift vom gleichen Tage geändert worden. Im übrigen sind die §§ 15 bis 20, soweit sie sich auf die Zusammensetzung und Be⸗ stellung des Aufsichtsrats beziehen und durch Art. VIII des 1. Teils der Ver⸗
ordnung des Reichspräsidenten vom 19. September 1931 aufgehoben wor⸗
den sind, durch Beschluß derselben Ge⸗ neralversammlung laut derselben no⸗ tariellen Niederschrift von neuem be⸗ schlossen worden.
Amtsgericht Annaberg, 7. Mai 1932.
Annaberg, Erzgeb. [13260] Im hiesigen Handelsregister ist das Erlöschen folgender Firmen eingetragen worden:
a) auf Blatt 567, die Firma Gebr. Tietz in Annaberg, Zweigniederlassung der Firma Namens in Berlin,
b) auf Blatt 843, die Firma Preuß §& Meyer in Ann aberg,
c) auf Blatt 1293, die Firma Julius Loewenthal & Co. in Annaberg,
d) auf Blatt 1608, die Firma Bruno Beier, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Annaberg. Amtsgericht Annaberg, Mai 1932.
Aschaffenburg. [13261] Bekanntmachung.
„Hanus Schwarz Großhandlung elektrotechnischer Bedarfsartikel“ in Weilbach: Die Firma ist erloschen. Aschaffenburg, den 6. Mai 1932. Amtsgericht — Registergericht.
Aschaffenburg. [13262] Bekanntmachung. „Dresdner Bank Filiale Aschaffenburg“ in Aschaffenburg (Hauptniederlassung Dresden): In der Gen.⸗Verslg. vom 24. 3. 1932 ist
die Herabsetzung des Grundkapitals von bisher 400 000 000 RM um 180 000 000 Reichsmark auf 220 000 000 RM be⸗ schlossen worden, und zwar durch Ein⸗ ziehung von 33 333 000 RM Stamm⸗ aktien und 100 000 100 RM Vorzugs⸗ aktien und durch Herabsetzung des ver⸗ bleibenden Stammaktienkapitals durch Zusammenlegung der Aktien von 66 667 000 RM im Verhältnis von 10: 3 auf 20 000 100 RM in der Weise, daß auf 1000 RM Nennbetrag der bisherigen Stammaktien mit Ge⸗ winnanteilscheinen Nr. 8 u. ff. je 300 Reichsmark Nennbetrag neu auszu⸗ gebende Aktien mit Gewinnberechtigung ab 1. 1. 1932 entfallen, mit der Maß⸗ gabe ferner, daß die neuen Dresdner Bank⸗Aktien in Stücken im Nenn⸗ betrage von je 100 RM und im Nenn⸗ betrage von je 1000 RM ausgegeben werden. Die Herabsetzung ist erfolgt. § 4 des Gesellschaftsvertrags (betr. das Grundkapital und dessen e- ist dementsprechend geändert. Das Grund⸗ kapital beträgt nunmehr 220 000 000 Reichsmark und zerfällt in 215 000 Aktien im Nennbetrage. von je 1000. Reichsmark und 50 000 Aktien im Nennbetrage von je 100 RM. Die Vertretungsbefugnis der stellvertr. Vorstandsmitglieder 8 Bloch, Dr. Otto Heymann, Dr. Hans Lessing, Dr. Hans Pilder ist beendet. Als Vorstandsmitglieder wurden
ordentl. zm Samuel Ritscher, Bankdirektor,
bestellt: n Carl Bergmann, Staatssekretär a. D.,
Siegmund Bodenheimer, sämtl. in Berlin.
Aschaffenburg, den 6. Mai 1932.
Amtsgericht — Regi stergericht.
Bad Lausick. [13263]
Auf Blatt 150 des Handelsregisters betr. die Firma Arno & Paul Kießling, Maschinen⸗Schloss erei und⸗Handlung in Bad L Lausick, ist heute eingetragen wor⸗ den: Frau Olga verw. Kießling, Arno Werner und Paul Gottfried Kießling sind aus der Gesellschaft ausgeschieden. Amtsgericht Bad Lausick, 6. Mai 19232.
[1 v 4
Bankdirektor,
Bad Schwartau.
In unser Handelsregist eingetragen:
Zu Nr. 7, Firma A. Fackenburg,
Zu Nr. 73, Firma Johannes Bartram in Bad Schwartau,
Zu Nr. Rensefeld,
Zu Nr. 122, Firma F. W. Richard Luche in Pansdorf:
Die Firmen sind erloschen.
Zu Nr. 171, Firma Bad Schwartauer M neralwasserfe abrik Heinrich Schmill in Rensefeld: Die Niederlassung ist nach Bad Schwartau verlegt.
Unter Nr. 196: Firma Schwanen Pinselfabrik gegr. 1883, Gustav Gold⸗ bohm, Bad Schwartau, Inh. Kaufmann Gustav Goldbohm in Bad Schwartau.
Bad Schwartau, den 90. April 1932.
Amtsgericht. Abt. II.
er Abt.
Munck in
110, Firma Willy Maack in