1932 / 126 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Jun 1932 18:00:01 GMT) scan diff

0 Erscheint an jedem Wochentag abends. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℳ,

Bezugspreis monatlich 2,30 . ℳ, für Selbstabholer 1,90 öE.“ & 1 einer Einheitszeile 1,85 2.ℳ. Anzeigen nimmt an die Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbst⸗ LIu] 8 G Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge abholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. 8 1 sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif rr. Einzelne Nummern kosten 30 0, einzelne Beilagen kosten 10 Nö. insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ einschließlich des Portos abgegeben. strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

2

1 . 4+ 1 8 v 8 . *8 8 8 . » * 1 9* 2 8 . & . . 8

.

.—

v

*⁴

*

vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.

Berlin, Mittwoch, den 1. Funi, abends.

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Mai 1932.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Mai 1932.

1“ nzeige, betreffend die Ausgabe der Numme Gesetzsammlung.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Das dem Wahl⸗Konsul von Honduras in Stuttgart, Dr. Ernst Schwarzkopf, namens des Reichs unter dem 29. März 1927 erteilte Exequatur ist erlschen.

Bekanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Mai 1932 werden auf Grund von § 8 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes vom 30. Januar 1932 (RGBl. 1 S. 39) in Verbindung mit § 45 der Durch⸗ führungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 25. Juni 1926 (RGBl. I S. 323) wie folgt festgesetzt:

——-fᷓ—

Ld. Nr. Staat Einheit RM

Aegypten 1 Pfund 15,89 Argentinien 100 Papierpesos 100,67 Belgien .““ 100 Belga 59,10 Brasilien 100 Milreis 31,19 Bulgarien 100 Lewa 3,06 Canada 1 Dollar G 3,72 Dänemark 100 Kronen 84,61 Danzig 100 Gulden 1 82,74 Estland 100 Kronen 109,50 Finnland 100 Mark 7,14 Frankreich 109 hnnegs .. 16,63 riechenland 100 Drachmen 2,97 Großbritannien 1 Pfund Sterling 15,48 Holland— 100 Gulden 170,98 Island 100 Kronen 69,50 Italien 100 Lire 8 21,68 Japan . 100 Yen 134,78 Jugoslawien 100 Dinar 7,43 Lettland 100 Lat 79,80 Litauen 100 Litas 42,06 Luxemburg 500 59,10 Norwegen 8 100 Kronen Oesterreich 100 Schilling Polen 100 Zloty Portugal 100 Eskudos Rumänien 2 100 Lei Schweden 100 Kronen Schweiz . 100 Franken Spanien 100 Peseten Tschechoflowakei 100 Kronen Türkei 1 Pfund Uruguay 1 Peso Vereinigte Staaten 1 Dollar vpon Amerika

Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in . ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am

Berlin, den 1. Juni 1932. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Zarden.

0 2SmCESodo

pachunlzlz

über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Ver⸗

ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGCBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. Juni 1932 für eine Unze Feingodd = 112 sh 9 d,

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 1. Juni „1932 mit RM 15,50 umgerechnet = RM 87,3813, für ein Gramm Feingold demnach.. = pence 43,4999, in deutsche Währung umgerechnet. . = RM 2,80937. Berlin, den 1. Juni 1932. 8—

Statistische Abteilung der Reichsbank. 1 Dr. Döring.

11X14XA4X“*“ für die Lebenshaltungskosten im Mai 1932. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Mai 1932 auf 121,1 gegenüber 121,7 im Vormonat; der Rückgang beträgt somit 0,5 vo. An dem Rückgang sind sämtliche Bedarfsgruppen außer der Wohnung, die mit 121,4 unverändert geblieben ist, beteiligt. Es sind zurückgegangen die Inderziffern: ““ um 0,6 vH auf 112,7, Heizung und Beleuchtung 133,8, 9 117,8, 166,5.

16*

„. 112121 w

In der Bedarfsgruppe Heizung und Beleuchtung sind die Preise für Hausbrand durch die Gewährung von Sommer⸗ preisabschlägen zurückgegangen.

Berlin, den 31. Mai 1932.

Preußen. Bekanntmachung. Auf Grund des § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten vom 10. August 1931 (RGBl. I S. 436) und des § 12 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Be⸗ kämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931. (RGBl. I S. 79) verbiete ich das Erscheinen der Zeitung „Thüringer Volksblatt“ in Erfurt auf die Dauer von 10 Tagen, und zwar für die Zeit vom heutigen Tage bis zum 9. Juni 1932 einschließlich. Nach § 12 Absatz 3 der Verordnung des Reichspräsidenten s Bekämpfung politischer S n vom 28. März 931 (RGBl. I S. 79) umfaßt dieses Verbot jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Magdeburg, den 31. Mai 1932. Der Oberpräsident der Provinz Sachsen. J. V.: Jansen.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter:

Nr. 13 753 die Verordnung über die Wiederherstellung eines abhanden gekommenen Grundbuchteils bei dem Amtsgericht Bochum (Oberlandesgericht Hamm), Grundbuch von Dahlhausen Band III a Artikel 143, vom 19. Mai 1932, unter

Nr. 13 754 die Bekanntmachung des Ministers für Wissen⸗ schaft, Kunst und Volksbildung über die Anordnungen, betreffend Vorauszahlungen auf die Kirchensteuer der katholischen Kirchen⸗ gemeinden, vom 28. Mai 1932.

Umfang ℳ% Bogen, Verkaufspreis 0,20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf. Zu beziehen durch R. von Decker’s Verlag (G. Schenck), Ber⸗ lin W 9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. v“

Berlin, den 1. Juni 1932.

Schriftleitung der Preußischen Gesetzsam

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Königlich ungarische Gesandte von Känya ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.

Am 31. Mai 1932 sind die Bücher der Reichs auptkasse für das Rechnungsjahr 1931 ab⸗ eschlossen worden. Der Abschluß ergibt folgendes

2

1. Ende des Rechnungsjahres 1930 war beim ordentlichen Haushalt ein Fehlbetrag von 1190 Mill. RM vorhanden, von dem im Rechnungsjahr 1931 durch die außerordentliche Schulden⸗ tilgung 420 Mill. RM abgedeckt worden sind. Das Rechnungs⸗ jahr 1931 bleibt somit mit einem Fehlbetrag aus 1930 in Höhe von 770 Mill. RM belastet.

Im Jahre 1931 ist beim ordentlichen Haushalt ein neuer Fehlbetrag in Höhe von 449,1 Mill. NM entstanden, der sich aus einer Mindereinnahme von 115,7 Mill. RM und einer Mehr⸗ ausgabe von 333,4 Mill. RM zusammensetzt. Die Minder⸗ einnahme ergibt sich aus folgenden Zahlen:

a) Mehreinnahmen; b bei der Prägung von Reichsmünzen . 1 bei der Notensteuarr . 18,6 sonstige Verwaltungseinnahmen . 1b 2,2 b) Mindereinnahmen: bei Steuern und Zöllen . . ,v, 9882,0 beim Erlös aus dem Verkauf von Keichsbahn⸗ vo“ . 21 134, bei dem Reingewinn der Reichsbbank . 25, bei den Ablieferungen der Post . . 11, Mehreinnahmen in Höhe von 437,1 Mill. RM stehen also Minder⸗ einnahmen in Höhe von 552,8 Mill. RM gegenüber, woraus sich ein Einnahmeausfall von 115,7 Mill. RM errechnet. Die Mehrausgabe ist im wesentlichen durch folgende grähec- Posten Mill. RM ebernahme der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Untertagearbeiter auf das Reich . . . . . 15,5 Wohnungs⸗ und Siedlungswesen (hauptsächlich landwirt⸗ schaftliche Siedlung und vorstädtische Kleinsiedlung). 42,0 Verbilligung von Frischfleisch und Kohle für die ärmere os11 Beteiligung an Banken (Dresdner Bank, Akzept⸗ und Garantiebank und Norddeutsche Kreditbank) 113,7 Sosten der Mäünzprüägung... * Landwirtschaftliche Umschuldung (Osthilfe) . . . . . . 35,8 Stützung u. Bereinigung des landwirtschaftlichen Marktes lowle Betriehhthsmselkih , . . . . . 11 Rationalisierung des gewerblichen Genossenschaftswesens 20,0 Darlehn an die durch den Friedensvertrag und die Wirt⸗ schaftskrise besonders in Mitleidenschaft gezogenen v“ ö 1ꝝmqmnp“X“n; Diesen Mehrausgaben von zusammen 470,4 Mill. RM stehen Minderausgaben in Höhe von 137,0 Mill. RM gegenüber (69,7 Mill. RM bei der Krisenfürsorge, 37,4 Mill. RM bei den Kriegslasten, 25 Mill. RM durch Aussetzung der Tilgung von 1“ aus dem Reingewinn der Reichsbank 3,5 Mill. RM bei den Steuerüberweisungen und 1,4 Mill. RM sonstige Minderausgaben). Die in den Haushaltsplan für 1931 Lingestenten Pauschalabstriche bei den Ausgaben: Mill. RM Ausgabekürzungen beim Reichsheer und der Reichsmarine 7,0 Ausgabekürzung infolge Fortfalls planmäßiger Beamten⸗ stellen gemäß § 40 des Besoldungsgesetzes . . . . 3,0 Ausgabekürzung wegen Verminderung der Personal⸗ und Sachausgaben infolge Lohn⸗ und Preissenkung 80,0 sind voll erreicht. Es hat sich darüber hinaus unter Gegenrechnung von Mehrausgaben geringeren Umfangs noch eine weitere Er⸗ sparnis von 1,4 Mill. RM ergeben Die in das neue Jahr übergehenden Reste haben sich in ihrer Gesamthöhe gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert. Sie sind von 159,5 Mill. RM Ende 1930 auf 157,7 Mill. RM Ende 1931 zurückgegangen. Daß sie nicht mehr gesunken sind, beruht hauptsächlich darauf, daß die Verausgabung namhafter Beträge wie im Vorjahr infolge der durch die Kassenlage be⸗ F Drosselung der Ausgaben auf das neue Rechnungsjahr ver⸗ schoben werden mußte.

II. Beim außerordentlichen aushalt betr hen im Rechnungs⸗ se

u jahr 1931 die Einnahmen Mill. RI die Ausgaben 178,7 Mill. RM. Die Ausgaben överstiegen also die Einnahmen um 151,6 Mill. RM, was in dver Hauptsache darauf zurück⸗ zuführen ist, daß die in den Etat für 1931 eingestellte Anleihe mit einem Erlös von 70 Mill. RM nicht begeben werden konnte, daß ferner die vorgesehenen sonstigen Einnahmen nicht in vollem Umfang erzielt worden sind und daß auf der Ausgabenseite rd. 57 Mill. RM zum ittan von Schuldverschreibungen auf⸗ ewendet werden mußten. An Resten G beim außerordent⸗ ichen Haushalt nach Abzug von 5 Mill. Einnahmeresten noch 57,9 Mill. offen. Schließlich ist der außerordentliche Haushalt für 1931 noch mit den Fehlbeträgen aus früheren Jahren in der Gesamthöhe von 261,4 Mill. RM belastet. Insgesamt fehlte Ende 1931 beim außerordentlichen Haushalt noch Deckung für 151,6 + 57,9 + 261,4 = 470,9 Mill. RM. Dieser Betrag wäre nach den Gepflogenheiten früherer Jahre bei der Anleihe in Rest 5 stellen gewesen. Da aber in absehbarer Zeit mit einer An⸗ eihe in dieser Höhe nicht gerechnet werden kann (die in Aussicht genommene Prämienanleihe ist für andere Zwecke bestimmt), ist der gesamte Fehlbetrag des außerordentlichen Haushalts Ende 1931 auf den ordentlichen Haushalt übernommen worden, der sich dem⸗ gemäß um diesen Betrag erhöht und nach den Vorschriften der Reichshaushaltsordnung, wenn nicht etwas anderes bestimmt wird, im Jahre 1933 abzudecken ist. Als ZEE“ ergibt sich am Schlusse des Rechnungsjahres 1931 die Summe von 1690,0 Mill. RM, nämlich: Mill. RM Rest des Fehlbetrages des ordentlichen Haushalts 1930 . 770,0 Fehlbetrag des ordentlichen Haushalts 1931 . . . . 449,1 Fehlbetrag des außerordentlichen Haushalts 1931 und früherer Rechnungsjahrek.),). . . 470,9

III. Bei der Beurteilung des im Jahre 1931 entstandenen Fehlbetrags des ordentlichen Haushalts ist zu berkcksichtigen, daß er mit 134 Mill. RM dadurch entstanden ist, daß Reichsbahn⸗ vorzugsaktien in weit höherem Nenubetrage nicht verkauft worden sind, diese Werte also dem Reich erhalten geblieben sind. Ohne diesen Posten hätte sich der genannte Fehlbetrag nur auf 315 Mill. RM beziffert. Es ist weiter zu berücksichtigen, daß im Rechnungsjahr 1931 trotz der überaus e Wirtschaftskrisis neben der regelmäßigen Tilgung der fundierten Schuld in Höhe von über 250 Mill. RM 420 Mill. RM schwebende Schulden ge⸗ tilgt worden sind, also ein Betrag, der ungefähr dem neu ent⸗ standenen Fehlbetrage entspricht. Der Schuldenstand war demgemäß am Ende desvergangenen Rechnungs⸗ jahres nicht höher als zu dessen Beginn.