1932 / 135 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jun 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 135 vom 11. Juni 1932.

S.

21182 Fischbratküchen G. m. 5. H. Durch Gesellschafterbeschlues vom 21. Mai 1932 ist die Gesellschaft auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Geseltschatt werden aufgefordert, ihre Forderungen bei dem unterzeichneten Liqnidator an⸗ zumelden. Fritz Stötzel, Tüsseldorf. Helmholpstraße 49.

19215] 8 Durch Beschluß der Gesellschafter der „Friedrich Bran; Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“ in Wuppertal⸗ Langerfeld vom 24. Mai 1932 ist das Stammkapital der Gesellschaft um 90 000 Reichsmark herabgesetzt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Wuppertal⸗Laugerfeld, 28. 5. 1932. Die Geschäftsführer der „Friedrich Brauz Gesellschaft mit beschräukter Haftung“: (Unterschriften.)

[22064] 8

Die Herkules Landwirtschaftliche Maschinen G. m. b. H. ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Berlin NW 40, Heidestr. 55/57, den 3. Juni 1932.

Der Liquidator: Thorse. [18871 Bekauntmachung.

Die Hugin, Transportgesellschaft mit beschränkter Haftung, in Flensburg ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell schaft werden aufgefordert, sich bei ihr

zu melden. Fleusburg, den 23. April 1932. Der Liquidator der Hnugin, Traus⸗ portgesellschaft mit beschränkter Haftung, in Fleusburg i. Liqu.:

Magda Caspersen.

Gesellschafterversammlung der Firma Schmelz⸗ und Kräuterkäsefabrik GmoH. in Buxheim hat am 9. Mai 1932 die Auflösung der Gesellschaft be⸗ chlossen. Zum Liquidator wurde Herr. Diplomkaufmann H. Linhardt, Mem⸗ ningen, bestellt. Wir fordern hierdurch die Gläubiger auf, sich wegen ihrer Forderungen bei der Gesellschaft zu nelden.

Schmelz⸗ und Kräuterkäsefabrik

G. m. b. H. i. L., Buxheim. H. Linhardt. 18108]

Durch Beschluß der Gesellschafter der Kur⸗ und Badebetriebsgesellschaft m. b. H. zu Bad Salzdetfurth ist die Ge⸗ sellschaft aufgelöst. Der Kaufmann Georg Nachtwey in Bad Salzdetfurth ist zum Liquidator bestellt. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden aufge⸗ fordert, sich bei ihr zu melden.

Bad Salzdetfurth, 28. Mai 1932. Der Liquidator der Kur⸗ und Bade⸗ betriebsgesellschaft m. b. H. in Liquidation:

Beorg Nachtwey.

[20700] Die Meß⸗ und Kraft⸗Apparate Ver⸗ triebsgesellschaft mit beschrankter Haf⸗ tung in Berlin ist aufgelöst. Die Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden aufge⸗ fordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 30. Mai 1932. Der Liquidator der Meß⸗ und Kraft⸗ Apparate Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation: Dr. Nathanson. [20320])3. Jahresabschluß am 31. Dezember 1921.

82 RM.

1 272 05 98 61

17 567 29 145 652 10

Aktiva. Kassenbestand .. Postscheckgguthaben.. Bankguthaven .. . . Debitoren Sparanteile 139 877,90 Beteiligungen.

Inventar, Auto

15 400 3 500

183 490/05

VPassiva. b Genossenschaftsanteile 418 100 Kreditoren . 94 600/75 Sparanteile 139 877,90 ö1X1““ Uebergangsposten .. Delkredere vb“ Gewinn⸗ und Verlustkonto

16 766 44 8 250

2 125 95

13 621—

25 91

183 490/05

Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

RM 8, 33 136/ 95 1 604 50

Soll. ““ Abschreibungen.. Werbekosten u. Vertreterprovig

111““ Zinsen und Provisionen . 2 437 16 Reingewinn 1931 einschl. Vor

““ 25 91

58 693 68 Haben. Gewinnvortrag 1. 1. 1932. Werbekosten, Eintrittsg., Ver waltungskosten . ““ Ausgleichsbeträge aus Rück⸗ L““

14 98 56 870 96

1 807/74 58 693 68 Mitgliederbewegung.

Bestand am 31. Dezember 1930: 412 Genossen mit 414 Anteilen, Zugang 1931: 553 Genossen mit 553 Anteilen, weitere Anteile: 16 Anteile, zus. 965 Ge⸗ nossen mit 983 Anteilen. Abgang 1931: 21 Genossen mit 21 Anteilen, bleiben 944 Genossen mit 962 Anteilen.

Die Gesamthaftsumme betrug am 31. Dezember 1931 RM 48 100,—:; sie hat sich im Jahre 1931 um RNM 27 400,— vermehrt. Das Gesamtgeschäftsguthaben hat sich im Jahre 1931 um RM 23 950,— vermehrt.

Baukredit⸗ & Siedlungshilfe

e. G. m. b. H. Der Vorstand. Kliemann, Seelig.

Der Aufsichtsrat.

Tanck. Seelig.

[19924].

Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot

Gemeinnützige Gesellschaft

mit beschränkter Haftung.

Ludwigsburg, Württ.

Bilanz zum 31.

Dezember 1931.

Aktiva. I. Flüssige Mittel:

1. Kasse, Reichsbank und Postscheck. 2. Giroguthaben bei Banken, Genossenschafts⸗

banken und Sparkassen.. 3. Depositen bei Banken,

banken, Sparkassen und Kommunen . Rückfließende Mittel für spätere Zuteilungen:

1. Hypothekendarlehen 2. Zwischendarlehen . . . . .. 3. Sonstige Darlehen .. 4. Gartenstadt Pullach G. m. b. H. Bewilligte Darlehen: 1. Noch nicht beanspruchte lehen aus Zuteilungen . . 2. Noch nicht beanspruchte Sonstige Finanzierungen: 1. Beteiligungen

2. Garantieleistungen 911 045,50 RM.

Betriebsanlagen:

1. Grundstücke bb“;

3. Einrichtungen Betriebsdebitoren:

1. Bausparkasse GdF Salzburg 2. Verschiedene. 11“

Kassiva. Zuteilungen: Zugeteilte, aber noch Bausparsummen...

nicht

Bewilligte, aber noch nicht beanspruchte

Zwischendarlehen .. Spareinlagen:

1. Einlagen der nicht beteilten Bausparer.

2. Sonstige Spareinlagen Garantieleistungen 911 045,50 RM

Stiftung für soziale Notfälle und Kinderreiche

ö11n““ . Rücklagen: 1. Vortrag aus 1930 . .. 2. Zuweisung für 1931 . Betriebskreditoren: 1. Guthaben von Vertretern 2. Verschiedene

Ludwigsburg, den 28. Mai 1932. huon.

Dr

Genossenschafts⸗

Hypothekendar⸗ V

Zwischendarlehen

beanspruchte

4 85

RM. RM

190 —2

48 540

. 1 848 314 94 bö’e 005049 7 128 860/68 -“ 80 131 976 88 6 3 443 604111 1 195 925 45 379 209, 53 85 150 715

6 515 606,31 419 499 21

70 000 990 001 1 060 006

ZEWEIEIn Die Gesellschafterversammlung Ziegelverkaufsgesellschaft mit

der be⸗

schränkter Haftung, Wolfhagen, vom

30. April 1932 hat einstimmig be⸗ schlossen, das Stammkapital um Reichs mark 5700,— auf RM 36 400,— herab⸗ zusetzen. Gemäß § 58 des Gesetzes betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haf⸗ tung werden die Gläubiger aufgefordert, sich bei uns zu melden.

Wolfhagen, Bez. Kassel, 30. 4. 1932.

Der Geschäftsführer: Fauwig.

20767

Curt Toepfer Tiefbaugesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Gesellschaft ist durch Gesell⸗ schafterbeschluß vom 17. Mai 1932 auf⸗ gelöst. Liquidator ist der Kaufmann Paul Rothschild. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich zu melden.

—:

[21553] Rud. Spuhl Gesellschaft mit beschräukter Haftung zu Berlin.

Die unterzeichneten sämtlichen Gesell⸗

schafter der Rud. Spuhl Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Berlin, nämlich:

a) die „Albingia“ Versicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft zu Hamburg,

b) die Versicherungs⸗Gesellschaft „Ham⸗ burg“ gegr. 1897 Aktiengesellschaft zu Hamburg,

c) die offene Handelsgesellschaft in Firma H. F. M. Mutzemwbecher zu Hamburg,

beschließen einstimmig das folgende:

1. die Gesellschaft wird aufgelöst,

2. zu Liquidatoren werden die bis⸗ herigen Geschäftsführer Herr Ernst Grumbt und Herr Paul Jensen bestellt,

3. die Bücher und Schriften der Gesell⸗ schaft werden nach Beendigung der Liquidation der offenen Handels⸗ gesellschaft in Firma „H. F. M. Mutzenbecher“ in Hamburg in Ver⸗ wahrung gegeben.

Hamburg, den 21. Mai 1932.

H. F. M. Mutzenbecher. G. Mutzenbecher. ppa. G. H. Siemsen. „Albingia“ Versicherungs⸗Aktiengesellschaft. Matthey⸗Doret. ppa. Petersen. Versicherungs⸗Gesellschaft „Hamburg“ gegr. 1897 A. G. G. Mutzenbecher. A. Walther.

11. Genossen⸗ schaften.

[16349] Beamten⸗ Wirtschafts⸗Hauptgenossenschaft der Provinz Schleswig⸗Holstein

e. G. m. b. H. in Liquidation, Kiel. Lt. Generalversammlungsbeschluß vom

29. April 1932 ist die Genossenschaft auf⸗

gelöst. Die Gläubiger werden aufgefor⸗

dert, ihre Forderungen bei der Genossen⸗ schaft anzumelden. Die Liquidatoren: Groth. Möller. Myrau.

[20220]

Der Konsum Verein Eintracht e. G. m. b. H., Lügde, W., und der Konsum Verein e. G. m. b. H., Höxter, haben sich mit dem Konsum Verein Eintracht e. G. m. b. H., Bad Driburg, W., verschmolzen. Wir ersuchen die Gläubiger, welche noch Forderungen an die beiden obengenann⸗ ten Vereine haben, dieses bis zum 1. Juli 1932 bei dem unterzeichneten Verein anzumelden.

Konsum Verein Eintracht e. G. m. b. H.

191 115 100 565 8068.

9 847 448 10 419 49921

Z“

83 975 547 44 293 079ʃ99 68 627 262 966ʃ32

110 000

4 901 78276 410 230,43 5 312 013 28 242 07

317 01052

345 252

252

100 565 806

Bad Driburg, W.

3763

Einladung zu der am Freitag, 24. Juni 1932, abends 6 Uhr, im Klub der Beamten der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft, Berlin, Behrenstraße 64/65 II (großes Ober⸗ beamtenzimmer), stattfindenden Gene⸗ ralversammlung.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht. .

2. Bericht über die am 10. und 11. Mai 1932 stattgefundene Revision.

3. Genehmigung der Bilanz per 1931 und Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats. 1

4. Neuwahl des Aufsichtsrats.

5. Verschiedenes. u

Zum Besuch der Versammlung berech⸗

tigt allein die rote Ausweiskarte.

Berlin, den 10. Juni 1932.

Wirtschafts⸗Genossenschaft der

Angestellten der Deutschen Zank in Groß⸗Berlin e. G. m. b. H., Berlin W S, Behrenstraße 64/65. Der Vorstand.

Völcker.

Hönicke Winkler. [23767]

Gemeinschaftliches Thüringisches Oberlandesgericht in Jeua. Spruchstelle für Goldbilanzen. Nr. 60 der Liste.

Spruch vom 31. Mai 1932B. Der Milchhof Gera e. G. m. b. H. hat am 27./28. November 1931 beantragt, für die 100 000⸗Mark⸗Anleihe der Preßhefenfabrik „Osterland“ von 1907 Zahlungsfrist zu gewähren. Der An⸗ trag wird zurückgewiesen. Die Kosten

Haas. Schöck.

des Verfahrens trägt der Milchhof e. G. H. in Gera.

[20701 Deutsche

Mittelstande⸗Kreditzentrale e. G.

m. b. H., Berlin⸗Charlottenburg. Satzungsänderung:

Der § 12 Absatz 1 und 2 des Statuts erfährt gemäß Beschluß der außerordent⸗ lichen Generalversammlung vom 20. No⸗ vember 1931 folgende Aenderung:

Der Betrag des einzelnen Geschäfts⸗ anteils wird auf RM 100,— festgesetzt.

Die Haftsumme beträgt RM 200,— für jeden gezeichneten Geschäftsanteil.

Der Aufsichsrat. [20768] Waren⸗Kredit⸗Gesellschaft des Hamburger Einzelhandels e. D. 16. b. P.

In der am 17. März 1932 statt gefundenen ordentlichen Generalver sammlung wurde durch Beschluß die Haftsumme auf RM 750,— herabgesetzt. Etwa widersprechende Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.

[21631]. Einkaufs⸗& Lieferungs⸗ genossenschaft des Einzelhandels

e. G. m. b. H., Nürnberg. Bilauz vom 31. Dezember 1931.

Aktiva. 589 Kontokorrentguthaben 4 560 24 Bankguthabe-.. 9 593 48 Effektenkonto. 15 900,—

30 053 72 Passiva. Kontokorrentschulden . Genossenschaftsanteile Reservefondskonto . . 4 393 52 Gewinnvortrag 1930 . 52 83 Reingewinn 1931 . 2 156 33

3 051 04 20 400,—

30 053/72 Mitgliederstand 24, Zugang —, Ab

gang I, Stand am 31. Dezember 1931

23 mit 102 Anteilen. Haftsumme Reichs

mark 20 400,—.

Einkaufs⸗ & Lieferungsgenossen⸗

schaft des Einzelhandels e. G. m. b. H.

(Unterschrift.)

[19220]. Bilanz per 31. Dezember 1931.

RM 8 160 21 5 250 99

6 602 20 8 1

Vermögen. Kassenbestand.. Postscheckguthaben . Boä Inventar: Bestand vom

1. 1. 1521 . .190 Zugang 1931. 206,50 2 406,50 Abschreibung 246,50 2 160 Hehien 83 788 Noch nicht eingeforderte Geschäftsanteile Reichs⸗ mark 22 500,— Warenbestand . . Wechselbestand.

111

4 088 25 1 999 60 104 049/70

Schulden. Genossenschaftsguthaben d. Mitglieder per 31. 12. EEEEEEEEEEE1“ Auszahlungen.

19 213/24 1 061 77 18151 Zugang neuer Mitglieder 25 7 h“ 67 240 55 Noch nicht eingeforderte Geschäftsanteile Reichs mark 22 500,— Reservefonds: Bestand am Ueberweisungen darauf: Gewinn 19530 Eintrittsgelder 1931. Gewinn 1933

7 170/72

374 27 1 750— 4 102/69

104 049/70 Gewinn⸗ und Verlustkonto.

RM [₰—

374 27 7 892,/09 3 105/51 7 164/ 96

404 64

246 50 4 102/ 69 23 290 66

Erträgnisse.

Gewinnvortrag von 1930] 374 27 Unkostenbeiträge .... 10 340,— bb““ 1 014 38 Delkredereprovision. 11 144 37 Diskont und Zinsen.. 417 64 23 290 66 Mitgliederbestand: 31.112. 1I Abgang 1931...

Lasten. Uebertrag a. Reservefonds ““ Miete, Licht, Heizung. T“] 64*“ Abschreibungen a. Inventar CW“

Zugang 1931. Bestand: N. 12. 1991 45 Geschäftsguthaben der Mitglieder: NM eer . 12. 1930 9 am 81. 12. 1931 . 23 411,47 Haftsumme der Mitglieder: am 31. 12. 1990 SZ 15 000, am 31. 12. 1931 . 45 000, Edehag Einkaufsvereinigung Deutscher Haushaltgeschäfte e. Gen. m. b. H.

Herker. Krah. Bauer. Vorstehende Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustkonto stimmen mit den ordnungs gemäß geführten Büchern überein. Leipzig, den 23. Februar 1932.

Arthur Weißenborn, Bücherrevisor.

[22149]

Die Auslosung unserer 4 .¼% Pigen Teilschuldverschreibungen von 1912 in Höhe von RM 4050,— (27 Stück) findet am Mittwoch, den 22. Juni 1932, nachmittags 3 Uhr, in unserem Ge⸗ schäftslokal in Gardelegen statt.

Altmärkische Ueberlandzentrale

e. G. m. b. H., Gardelegen.

13. Bankausweise.

[23769) Wochenübersicht der Bayerischen Notenbank vom 7. Juni 1932.

Aktiva. RM Goldbestad .30 932 000,— Deckungsfähige Devisen. 219 000,— Wechsel und Schecke 56 011 000,— Deutsche Scheidemünzen. 66 000,— Noten anderer Banken . 6 120 000,— Lombardforderungen.. 1 218 000,— Wertpapiere... 4 735 000,— Sonstige Aktiva .. .. 7 240 000,—

Passiva. Grundkapital 15 000 000,— Nücklagen 13 678 000,— Betrag der umlaufenden

AAA“] Sonstige täglich fällige

Verbindlichkeiten.. 4 163 000,— An Kündigungsfrist ge⸗

1 718 000,—

3 037 000,—

bundene Verbindlichkeiten Sonstige Passiva...

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs⸗ mark 1 734 000,—.

Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 7. Juni 1932. [24104] Aktiva. Reichsmark Goldbestand (Barrengold

sowie in⸗ und ausländische

Goldmünzen, das Pfund

fein zu RM 1392,—

gerechnet)) 10 549 236,83 Deckungsfähige Devisen . —,— Sonstige Wechsel u. Schecks 14 419 135,44 Deutsche Scheidemünzen . 98 231,09 Noten anderer Banken 503 440,— Lombardforderungen.. 3 523 953,99 1p“*“” Sonstige Aktiva. . 34 578 216,91 Passiva.

7 000 000,— 2 441 000,— 21 178 250,—

Grundkapital Reservefonds Umlaufende Noten . . . . Täglich fällige Verbindlich⸗ bööe An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten 18 778 541,01 Sonstige Passiva 2 011 715,21 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ gegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Reichsmark 36 700,—. Zinsvergütung auf Girokonto 2 % p. a.

Stand der Badifchen Bank

am 7. Juni 1932. Aktiva. RM

3 538 338,44 328 649,— 18 242 986,50 28 565,36

5 328 650,— 3 992 868,50 0 521 342,70 7 717 302,30

[23768] Goldbestand 8 8 Deckungsfähige Devisen. Sonstige Wechsel u. Schecks Deutsche Scheidemünzen Noten anderer Banken Lombardforderungen. Wertpapiere . 1 Sonstige Aktiva 11“” Passiva.

—. . 8 300 000,— 3 300 000,— 24 860 700,—

15 613 141,73

Grundkapital vL* Betrag d. umlaufdn. Noten Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 8 An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlich⸗ keiten. PITTqqööqöböö1“ Sonstige Passiva . 1 766 244,80 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln: Reichs⸗ mark 2 018 089,31.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

[23770) Bekauntmachung.

Die Landesbank der Rheinpovinz, Zentrale Düsseldorf, und die Filiale in Essen haben bei uns den Antrag auf

Zulassung von RM 10 000 000, = kg Feingold 6 %

3584,229 (ehem.) 7 % Goldpfandbriefe, Reihe 3, des Westfälischen Pfandbriefamtes für Haus⸗ grundstücke, Münster, Wrstf., eingeteilt in 460 Stück zu je RM 5000,— Buchstabe A Nr. 1 bis 460, 6750 Stück zu je RM 1000,— Buchstabe B Nr. 1—6750, 1500 Stück zu je RM 500,— Buchstabe C Nr. 1 1500, 1000 Stück zu je RM 200,— Buchstabe D Nr. 1 bis 1000, Gesamtkündigung frühestens zum 1. Juli 1935 zulässig, Tilgung bis spätestens zum 2. Jannar 1965, zum Handel und zur amtlichen Notie⸗

rung an unseren Börsen gestellt.

Die Zulassungsstelle der Börse zu Düsseldorf.

Der Vorsitzende: Ernst Wilhelm Engels. Der Geschäftsführer: Dr. Kempken. Die Zulassungsstelle der Börse

für die Stadt Essen. Der Vorsitzende: Brandi. Der Geschäftsfüher: Strecker

erste

8

Zentralhandelsregifrerbeilage

1“

utschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsan

zugleich Zentralha

Berlin, Sonnabend, den 11. Funi

ndelsregister für das Deutsche Reich

3

Erscheint an jedem Wochentag abends. preis monatlich 1,15 ℛ.ℳ, für Selbstabholer 0 95 ℛ. ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 ℛf. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

—, Bezugs⸗

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

0 2

Inhaltsübersicht. . —ö

üterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.

5SC S9 bo

1““ ““

36. Die Börsenpreise für Getreide und Mehl bieten war einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des gemeinen Verts dieser Waren, decken sich aber nicht immer mit deren gemeinem Wert. Als gemeiner Wert von Waren eines Großhandelsunternehmens gilt im allgemeinen der Groß⸗ handelseinkaufspreis am Stichtag. Bei Waren, die regel⸗ mästig gewissen Preisschwankungen unterliegen, kann etwaigen späteren erheblichen, schon am Stichtag erkenu⸗ baren Aenderungen der Preise durch Zu⸗ oder Abschläge von den Stichtagspreisen Rechnung getragen werden. Streitig sind die Bewertung einer Forderung im Nennbetrag von 5000 RM, die Höhe des Delkrederekontos und die Bewertung des Warenlagers bei Feststellung des Einheitswerts für das Be⸗ triebsvermögen der Beschrwerbesthrerin auf den 1. Januar 1927. Der Feststellung des Einheitswerts liegt der Buchabschluß der Firma vom 30. Juni 1926 zugrunde. I. Bewertung der Forde⸗ rung usw. II. Delkredere usw. III. Warenbewertung. Der Hauptstreitpunkt betrifft die Bewertung der Waren. Der Ober⸗ bewertungsausschuß hat das Warenlager mit 204 995 RM be⸗ wertet. Die Beschwerdeführerin schätzt den gemeinen Wert der Waren am Stichtag auf 136 955 RM. Der Oberbewertungsaus⸗ chuß führt zur Begründung des von ihm angenommenen Betrags im wesentlichen folgendes aus: Nach § 31 Abs. 1, 2 RBewG. 1925 in Verb. mit § 137 Abs. 1, § 138 AO. 1919 sei für die Bewertung der Waren der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Tatsache zugrunde zu legen, daß die Waren Teil der wirtschaftlichen Ein⸗ heit des Betriebs seien (Teilwert). Dieser Teilwert der Waren decke sich mit dem Wiederbeschaffungspreis und könne nach dem Urteil des RFH. vom 28. Februar 1930 III A 84/28 (Bd. 26 S. 285 = Mrozeks Kartei, RBewG. 1925 § 31, Rechtspr. 19 21 = RStBl 1930 S. 287 Nr. 407 = Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 571) jeden alls nicht unter diesen sinken. Im Streitfall müsse der Börsenpreis als Wiederbeschaffungspreis angesehen werden, der alle in Frage kommenden objektiven Umstände für die Preis⸗ bildung erfasse. Die Beschwerdeführerin wendet in der Rechts⸗ beschwerde ein, der Bilanzstichtag (30. Juni) falle in die Zeit unmittelbar vor Beginn der neuen Ernte, wo die Umsätze gering, die Börsennotierungen oft nur nominell seien, und selbst gering⸗ fügige Umsätze oder auch Aenderungen der Wetterlage erhebliche Preisschwankungen meist in Form von Preisstürzen hervorriefen. Ihre laut Einkaufsbuch im Juni 1926 für Roggen tatsächlich gezahlten Preise seien erheblich niedriger gewesen als die von der Vorbehörde angenommenen Werte. Die Rechtsbeschwerde ist insoweit begründet. Der Oberbewertungsausschuß irrt, wenn er annimmt, daß der gemeine Wert eines Gegenstandes nicht unter den Wiederbeschaffungspreis sinken könne. Aus dem Urteil es RFH. Bd. 26 S. 285 geht das Gegenteil hervor. Schon aus diesem Grunde mußte das Urteil aufgehoben werden. Ueberdies gibt auch die Auffassung der Vorbehörden, daß die Börsenpreise für Getreide und Mehl unter allen Umständen den gemeinen Wert dieser Waren im Sinne des § 31 Abs. 1, 2 RBewG. 1925 = 5 50 Abs. 1, 2 RBewG. 1931 darstellten, zu erheblichen Be⸗ denken Anlaß. Unzweifelhaft ist allerdings, daß der Börsenkurs einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des gemeinen Wertes börsengängiger Waren darstellt. Indessen sind Fälle des Aus⸗ einandergehens von Börsenkurs und gemeinem Werte, insbe⸗ sondere bei Waren mit starken Preisschwankungen, denkbar. Die Beschwerdefühererin hat nun eingehend dargelegt, daß gerade Ge⸗ treidevorräte und Mehlfabrikate zu diesen Warengattungen ge⸗ hörten, und daß sie in der maßgebenden Zeit billiger als zu den notierten Börsenpreisen habe einkaufen können und auch tatsäch⸗ lich eingekauft habe. Um die Auffassung der in Betracht kommen⸗ den Handelskreise festzustellen, hat es der Senat für angezeigt erachtet, den Deutschen Industrie⸗ und Handelstag (soweit er⸗ forderlich nach Fühlungnahme mit den Spitzenverbänden) um Stellungnahme zu folgender Frage zu bitten: Entsprechen die Börsenpreise für Getreide und Mehl (und zwar insbesondere Roggen und Roggenmehl) am 30. Juni 1926 den an diesem Tage bestehenden gemeinen Werten (Großhandelseinkaufspreisen) dieser Waren? Außerdem hat der Senat noch um eine Aeußerung darüber gebeten, ob, wenn die Börsenpreise börsengängiger Waren rundsätzlich dem gemeinen Werte derselben entsprechen, zum usgleich etwa bestehender Kursschwankungen ein Durchschnitts⸗ kurs in Betracht käme, und wie ein solcher zu ermitteln sei. Der Deutsche Industrie⸗ und Handelstag hat folgendes Gutachten abgegeben: Die von dem Reichsfinanzhof aufgeworfenen Fragen werden in der Kaufmannschaft nach folgenden Grundsätzen beantwortet: Sämtliche sich zu der Frage äußernden Sachver⸗ e vertreten die Ansicht, daß ein Zusammenhang zwischen en Börsenpreisen und den gemeinen Werten besteht. Allerdings wird der Grad dieser Verbindung von den einzelnen Sachver⸗ ständigen verschieden beurteilt. a) Einige Sachverständige stehen auf dem Standpunkt, daß die Börsenpreise für Getreide und Mehl in der Regel dem gemeinen Werte dieser Waren entsprechen. Allerdings machen fast alle diese Ansicht vertretenden Gutachter hierfür gewisse Vorbehalte oder 88 bestimmte Ausnahmen von dem Grundsatz zu. So wird z. B. darauf hingewiesen, daß man von einer Uebereinstimmung zwischen Börsenpreisen für Getreide und Mehl mit dem gemeinen Werte nur sprechen kann, wenn die Qualität zwischen dem auf dem Lager liegenden Roggen und dem an der Börse notierten Roggen die gleiche ist, wenn der Roggen am Sitze der Börse eingelagert ist, u. a. m. b) Die weit überwiegende Ansicht geht in den beteiligten Wirtschafts⸗ kreisen dahin, daß die Börsenpreise nur einen Anhaltspunkt für die Bewertung von Getreide und Mehl zum gemeinen Werte bieten. Es wird darauf hingewiesen, daß gemeiner Wert und Börsenpreise nicht unbedingt ö müssen, weil bei der Bemessung des gemeinen Wertes Faktoren in Rechnung zu stellen sind, die bei Festsetzung der Börsenpreise nicht berücksichtigt werden. Nach der Auffassung der großen Mehrzahl der Sach⸗ verständigen sind die Börsenpreise für Getreide und Mehl und

Werte häufig außerordentlich voneinander ver

Nach der in der Kaufmannschaft herrschenden Auf⸗ fassung muß die Feststellung des gemeinen Wertes auch unter Berücksichtigung der allgemeinen Tendenz der letzten Monate und der voraussichtlichen Preisentwicklung für diejenige Zeit⸗ spanne erfolgen, die zum Verkauf der Fertigfabrikate und der aus den vorhandenen Rohstofflagermengen noch herzustellenden Fabrikate erforderlich ist. Hierbei wird auch auf die im all⸗ gemeinen sehr stark schwankende Tendenz der Getreidepreise und der daraus hergestellten Fabrikate Rücksicht zu nehmen sein. Be⸗ stimmte feste Errechnungsweisen, um den gemeinen Wert zn finden, gibt es nicht; es müssen vielmehr allgemeine kaufmännische Anschauungen entscheiden, die entsprechend der Lage des einzelnen steuerpflichtigen Unternehmens anzuwenden sind. Hierbei kann, wie schon gesagt, der Börsenpreis einen Anhaltspunkt für die Errechnung des gemeinen Wertes bieten, und häufig werden die beiden Werte übereinstimmen. Die beiden Werte können aber auch durchaus voneinander verschieden sein, wenn in dem ein⸗ zelnen Falle besondere Umstände berücksichtigt werden müssen. Die von uns befragten Sachverständigen haben in ihren Gut⸗ achten insbesondere folgende Tatsachen und Ueberlegungen an⸗ gegeben, die bei der Festsetzung des gemeinen Wertes berück⸗ sichtigt werden müssen und die unter Umständen ein Abweichen des gemeinen Wertes vom Börsenpreis zur Folge haben können. 1. An den in Frage kommenden deutschen Getreidebörsen werden die Preise nach ganz verschiedenen Gesichtspunkten fest⸗ gestellt: a) Einige Börsen notieren z. B. den Preis, den der Provinzhändler an die Erzeuger bezahlt; b) andere Börsen notieren den Preis, den der am Börsenplatz ansässige Handel für das Getreide von seinen Abnehmern bekommt; c) noch andere Börsen notieren nicht ohne weiteres den Preis, für den am No⸗ tierungstag das Getreide gehandelt ist, sondern sie bewerten das Getreide durch ihre Notierungen; d) noch anders liegt es mit den Mehlnotierungen. Die Börsennotierungen für Mehl sind nach den uns gemachten Mitteilungen noch ungleichmäßiger. Das Mehl wird sehr häufig zu einem Preise notiert, der etwa 50 Pfennig je Zentner über dem Preise liegt, zu dem der Mehl⸗ großhändler an seine Abnehmer verkauft. Die Mehlnotierung enthält also in diesem Falle den Verdienst der Mühle und des Großhändlers und liegt häufig noch höher. In vielen Fällen liegen also die Börsenpreise über den Großhandelspreisen (viel⸗ leicht abgesehen von dem Falle a), da eine Großmühle wohl meistens mindestens zu den notierten Erzeugerpreisen kaufen wird. 2. Durch die Vermahlung bei den verschiedenen Mühlen können sich auch erhebliche Unterschiede ergeben, je nachdem, ob die Mühle gering⸗ oder hochwertige Mehlprodukte herstellt. Je nach der Einrichtung und der Fabrikationsmethode des einzelnen Betriebs schwanken auch die Verkaufsmöglichkeiten und die erziel⸗ baren Preise. Deshalb werden auch an einzelnen Börsen keine Einheitsnotierungen für Mehl, sondern nur Notierungen zwischen einer Höchst⸗ und einer Niedrigstgrenze gemacht. 3. Es liegt auch ein Unterschied in der Verschiedenheit des von einer Mühle zu verarbeitenden Rohmaterials, das in seiner Ergiebigkeit je nach seiner Herkunft erhebliche Unterschiede aufweisen kann, wie es beispielsweise bei Mecklenburger, Märkischem oder Sächsischem Roggen der Fall sein kann, trotzdem das Naturalgewicht keine großen Abweichungen zu zeigen braucht. Die Börsennotierungen erfassen stets Ware von ganz bestimmter Beschaffenheit. Meist wird das Durchschnittsnaturalgewicht des betreffenden Produl tionsgebietes zugrunde gelegt; es ist aber selbstverständlich, daß abweichende Lieferungen höher oder niedriger zu bewerten sind. 4. Es wird darauf hingewiesen, daß im allgemeinen die Be⸗ deutung der Börsenpreise als Wertmesser für Getreide stark über⸗ schätzt wird, da in vielen Bezirken nur der kleinere Teil der Ge⸗ schäfte in effektivem Getreide sich an der Börse selbst abwickelt, während der weitaus größere Teil der Warenmengen außerhalb der Börse gehandelt und somit bei der Feststellung des Börsen⸗ preises ausgeschaltet wird. Die Börsenpreise sind für den Einkauf der Mühlen durchaus nicht immer maßgebend, da diese sehr häufig billiger einkaufen und auch verkaufen müssen. Es kommt demgemäß auch durchaus vor, daß zu gleicher Peit außerhalb des Börsengeschäfts gleiche Ware zu anderen reisen (Groß⸗ handelseinkaufpreisen) gehandelt wird. 5. Bei der Bewertung ü gemeinen Werte spielt auch die Menge der Ware eine große Rolle. Wenn z. B. kleine Getreidemengen noch für Rechnung einer Firma in landwirtschaftlichen Betrieben liegen, so kann man dafür nicht den Mannheimer oder Berliner Börsenpreis einsetzen, der gemeine Wert für diese Mengen Getreide wird erheb⸗ lich geringer sein. Ebenso kann der Lagerbestand einer großen Mühle, der sich auf Tausende von Tonnen in Getreide und Mehl bezieht, nicht ohne weiteres den Börsenpreis als gemeinen Wert haben, insbesondere wenn der Börsenpreis auf Umsätzen von ganz geringen Mengen beruht. 6. Auch der Lagerplatz muß bei der Feststellung des gemeinen Wertes berücksichtigt werden. Hin⸗ sichtlich der Frachtparität wird die Abfassung des offiziellen No⸗ tierungsschemas keine Einheitlichkeit aufweisen, die Frachtparität wird bald „ab Station“, bald „frachtfrei“ bestimmt werden. Dadurch wird die Maßgeblichkeit eines Börsenpreises selbst schon für die Mühlenbetriebe der Umgebung in einem mit wachsender Entfernung zunehmenden Maße abnehmen. 7. Der Börsenpreis kann auch 888 selbst wenn eine Mühle ihre Erzeugnisse zu den festgesetzten Börsenpreisen verkaufen könnte deshalb nicht als gemeiner Wert angesehen werden, da der Börsen reis alle Un⸗ kosten einschließt, die bis zur Ablieferung der Mrre entstehen oder bereits entstanden sind. Zu solchen Unkosten sind zu rechnen: die Zulagernahme der Rohware, die Bearbeitun derselbe, die Verarbeitung, die Versicherung sowie allgemeine Ankosten. eim Verkauf 8 abzurechnen: das entstandene Untergewicht, die Verladekosten, die Transportversicherung, die Kontrollkosten bei der Auslieferung, die Inkassospesen, der Zinsverlust bis zum Eingang des Rechnungsbetrags sowie die Umsatzsteuer. Die ge⸗ samten Spesen sind veränderlich, je nachdem der Verkauf

——

die gemeinen

schieden.

waggonfrei oder fob der

zhofs. b

Abladestelle oder eif des Empfangsortes

vereinbart ist. 8. Bei Ermittlung des gemeinen Wertes soll die

Fortführung des Geschäfts Voraussetzung sein. Dieser Gesichts⸗

punkt scheidet bei der Festsetzung der Börsennotierung voll⸗

kommen aus. 9. Gerade ungewöhnliche oder persönliche Verhält⸗

nisse, die für die Festsevung des gemeinen Wertes außer Betracht

bleiben sollen, sind für Börsennotierungen oft bestimmend (z. B.

Gerüchte über beabsichtigte Regierungsmaßnahmen, Berichte über

Saatenstand im In⸗ und Ausland, über Schätzung noch vor⸗

handener greifbarer Vorräte usw.). Dagegen kommen die für

die Beräußerungsmöglichkeit eines großen Warenbestandes be⸗ sonders wesentlichen Verhältnisse in den Börsennotierungen oft nicht zum Ausdruck. 10. Den Beständen an Getreide und Mehl am Stichtag stehen gewisse Mengen verkauften Getreides gegen⸗ über, so daß die Kaufleute vielfach, um im nächsten Jahre keinen

zu großen Ueberschuß oder Verlust ausweisen zu müssen, das

Getreide zu einem Preise in der Bilanz aufnehmen, der den Preisen der verkauften Warenmengen einigermaßen entspricht.

11. Von einer Reihe von Sachverständigen wird besonders darauf

hingewiesen, daß die Verhältnisse für den 30. Juni eines Jahres,

wie überhaupt für einen Zeitpunkt, der dem Uebergang vom

alten zum neuen Erntewirtschaftsjahr naheliegt, besonders

schwierig sind. Die Struktur der Getreidewirtschaft bringt es mit

sich, daß für einen solchen Zeitpunkt der gemeine Wert nur

schwer ermittelt werden kann. Die Waren sind in der Ueber⸗

gangszeit von der alten zur neuen Ernte oft überhaupt nicht

oder nur zu Verlustpreisen abzusetzen. Dies liegt daran, daß die weiterverarbeitenden Betriebe je nach der augenblicklichen Vora ratsbildung in Erwartung des im Hinblick auf die neue Ernte

bevorstehenden Preisrückganges, verursacht durch stärkeres An⸗

gebot, sich größter Zurückhaltung im Einkauf befleißigen und

nur den allernotwendigsten Tagesbedarf decken. Dieses auf dem

Bestand lastende Risiko eines Mühlenbetriebs wird je nach der

durch das Wetter bedingten Hinauszögerung der neuen Ernte

größer oder kleiner sein und bei der Bewertung Berücksichtigung

finden müssen. Mehrfach wird in diesem Zusammenhang auch

betont, daß die Börsennotierungen kurz vor der Ernte häufig

nur einen nominellen Charakter tragen. Nur wenige Sach⸗ verständige sprechen sich für die Berücksichtigung von Durch⸗ schnittskosten aus. Auch diese wenigen Sachverständigen heben

bei ihrer Aeußerung nicht hervor, daß es in kaufmännischen

Kreisen üblich ist, bei der Bewertung börsengängiger Waren auf

Durchschnittskurse zurückzugreifen. Der Senat hat keine Be⸗

denken, dem Gutachten darin beizupflichten, daß die Börsenpreise

nur einen Anhaltspunkt für die Ermittlung des gemeinen Wertes

von Getreide⸗ und Mehlvorräten bieten. Es ist nicht von der

Hand zu weisen, daß unter Umständen erhebliche Unterschiede

zwischen dem gemeinen Werte von Getreide und Mehl und den

notierten Börsenkursen dieser Waren bestehen, und Unterschiede

dieser Art werden sich besonders in der Zeit unmittelbar vor

Beginn der neuen Ernte fühlbar machen. Im Streitfall handelt

es sich aber gerade um diese Zeit. Das angefochtene Urteil.

hat dies verkannt. Auch aus diesem Grunde mußte es auf⸗

gehoben verden. Die nicht spruchreife Sache wird an die Vor⸗

behörde zurückverwiesen. Diese hat erneut zu prüfen, welches der

zutreffende gemeine Wert des Warenlagers für den 30. Juni 1926

ist. Der Börsenkurs kann nach dem Gesagten nicht schlechthin als

gemeiner Wert übernommen werden. Er bietet höchstens einen

Anhaltspunkt für die Schätzung des gemeinen Wertes für den

aber in erster Linie die tatsächlich gezahlten Preise beachtlich sind.

Andererseits ist anzunehmen, daß auch der von der Beschwerde⸗

führerin als gemeiner Wert angesetzte Betrag nicht dem wirk⸗

lichen gemeinen Werte entspricht. Denn nach dem Buchprüfungs⸗

bericht versteht die Beschwerdeführerin unter dem gemeinen Werte ihrer Waren denjenigen Preis, der nach ihren Erfahrungen aus der Zeit vor dem Kriege und nach der Währungsstabilisie⸗ rung unter Berücksichtigung der gesamten Wirtschaftslage niemals unterschritten werden dürfte, also den niedrigsten Preis, der je zu erwarten ist. Auch dies ist unrichtig. Bei der Ermittlung des hiernach in Frage kommenden Wertes wird die Vorbehörde folgendes zu beachten haben: Maßgebend für die Ermittlung des gemeinen Wertes nach § 31 Abs. 1, 2 RBewG. 1925 § 50 Abs. 1, 2 RBewG. 1931 ist der sogenannte Teil⸗ wert, d. h. im allgemeinen der Preis, den ein Käufer des gesamten Unternehmens am Stichtag für die vor⸗ handenen Waren bezahlen würde. Es ist anzunehmen, daß sich bei Großhandelsgeschäften dieser Preis in der Regel mit dem Großhandelseinkaufspreis oder bei selbsthergestellten Erzeugnissen mit dem Herstellungspreis, und zwar jeweils diesen Preisen am Stichtag, decken wird. Abweichungen von den Stichtagspreisen können gerechtfertigt sein, wenn schon am Stichtag damit ge⸗ rechnet werden muß, daß die Preise für die betreffenden Waren in Kürze steigen oder fallen werden, und daß ein Fufen des Ge⸗ samtunternehmens die Waren zu den am Stichtag geltenden Preisen zuzüglich eines angemessenen Großhandelsgewinns nicht wird weiterveräußern können. (Vgl. Urteil des RFH. vom 22. Oktober 1931 1A 254/30, Steuer und Wirtschaft 1932 Nr. 167 = RStBl. 1932 S. 22 = Mrozeks Kartei, EinkStG. 1925 § 13, Rechtspr. 417.) Handelt es sich allerdings um Waren, die regel⸗ mäßig gewissen Schwankungen unterliegen, so wird man im allgemeinen annehmen dürfen, daß sich die Gefahr eines Preis⸗ sturzes und die Nussich einer Preissteigerung ausgleichen, es sei denn, daß die Preise am Stichtag außergewöhnlich hoch oder niedrig liegen. Sollte letzteres der Fall sein, so würde dem durch enserechenge eschlag. oder Zuschläge Rechnung getragen werden müssen. Die Bildung von Durchschnittspreisen oder Durch⸗ schnittskursen wird dagegen in Uebereinstimmung mit dem Gut⸗ achten des Deutschen Industrie⸗ und Handelstags nicht in Frage kommen. Nach diesen Grundsätzen wird der Ober ewertangg⸗ ausschuß verfahren müssen. Er kann sich hierbei, soweit lich, der Hilfe eines Sachverständigen bedienen. (Urteil vom 17. März 1932 III A 929/30.)

1