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Dritte Zeutralhandelsregisterbeilage
zum Reichs⸗ und Staatsauzeiger
Nr.
140 vom 17. Juni
1932. ES. 2.
HHannover. [25529]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Redecker als alleinigen Inhabers der Firma A. Rievel, Manufakturwaren handlung in Hannove t, Engelbosteler Damm Nr. 22, wird heute, am 15. Juni 1932, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Der beeidigte Bücherprüfer Carl Mahlstedt, Hannover⸗-Kleefeld, Kaulbachstraße 4, wird zum Vertrauensmann bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor schlag am Freitag, den 15. Juli 1932, 9 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erdgeschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen und das Ergeb nis etwaiger weiterer Ermittlungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Abt. 62a, zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Hannover.
Hildesheim. [25530]
Ueber das Vermögen des Buchdruckerei besitzers Hermann Kellner in Hildesheim, Schuhstraße Nr. 17/18, ist heute, am 11. Juni 1932 um 9 Uhr, das Vergleichs verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Buchsachverständige Gustav Reppich in Hildesheim, Teich⸗ straße Nr. 38 I, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Dienstag, den 5. Juli 1932 um 9 Uhr, vor dem Amts gericht in Hildesheim, Godehardsplatz Nr. 4, Zimmer Nr. 47, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 40, zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.
Hildesheim, den 11. Juni 1932.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 8.
des Amtsgerichts.
loyerswerda. .[25531] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Bäckers Paul⸗ Schelling in Bröthen ist am 11. Juni 1932, 10 ½ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wor den. Gleichzeitig ist dem Schuldner ver⸗ boten, während des Verfahrens über sein Vermögen zu verfügen. Der Bücher⸗ revisor Ernst Schmidt in Hoyerswerda, Dresdner Straße, ist zur Vertrauens⸗ person ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 16. Juli 1932, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Hoyerswerda, Zimmer 85, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen, und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen, sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. EEEbb1 Amtsgericht Hoyerswerda, 11. Juni 1932.
Kassel. .[25532] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Bau⸗ mann X Lederer A. G. in Kassel ist am 14. Juni 1932, 11 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Schäfer in Kassel ist zur Vertrauenspersom ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 6. Juli 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kassel, Zimmer 9/10, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗ gelegt.
Amtsgericht, Abt. 7, Kassel.
Köln. [25533] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Jakob Baum in Köln⸗Ehrenfeld, Leostr. 48, Alleininhaber der Firma Jakob Baum in Köln, Ehrenstr. 15—17, Grohandelsge⸗ schäft in Trikotagen und Strumpfwaren, ist am 13. Juni 1932, 13 Uhr, ein gericht⸗ liches Vergleichsverfahren eröffnet wor⸗ den. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Dr. Klein, Köln, Neumarkt 24. Vergleichs⸗ termin am 13. Juli 1932, 11 Uhr, Justiz⸗ gebäude am Reichenspergerplatz, Zimmer Nr. 223. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens, der am 25. April 1932 bei Gericht einging, nebst seinen An⸗ lagen und das Ergebnis der vom Gericht angestellten Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des unterzeichneten Ge⸗ richts zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗ gelegt.
Köln, den 13. Juni 1932.
Amtsgericht. Abt. 78.
Leipzig. [25534] Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Jonas Kort G. m. b. H., Baumwollwarengroßhand lung und Wäschefabrikation in Leipzig C. 1, Katharinenstraße 18, wird heute, am 13. Suni 1932, vormittags 10 Uhr, das gerichkliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vortrauensperson: Rechtsanwalt Dr. Leo Droßler in Leipzig C 1, Grimmaischer Stoinweg 11. Vergleichstermin am 13. Juli 1932, vormittags 9 Uhr. Die Un⸗ terlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.
Leipzig. [25535]
Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ schaft August Polich, persönlich haftende Gesellschafter: Kaufmann August Walter Polich und Martha Margarethe Büchner geb. Polich, Konfektion und Textilwaren in Leipzig, Schloßgasse 1—5, wird heute, am 13. Juni 1932, vormittags 11 ½ Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ öffnet. Vertrauenspersonen: Syndikus
[der Firma Holzzentrale G.
den.
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Dr. Hilpert in Leipzig, Grimmaischer Steinweg 12 und Diplombücherrevisor Curt Roßberg in Leipzig C 1, Katharinen⸗ straße 15. Vergleichstermin am 15. Juli 1932, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amts gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.
Leipzig. [25536] Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Martha Büchner geb. Polich (Mitinhaberin der Firma „August Polich in Leipzig), in Gautzsch bei Leipzig, Kirschallee 102, wird heute, am 13. Juni 1932, vormittags 111½ Uhr, das gericht liche Vergleichsverfahren eröffnet. Ver trauensperson: Syndikus Dr. Hilpert in Leipzig, Grimmaischer Steinweg 12. Ver⸗ gleichstermin am 15. Juli 1932, vormittags 11 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein⸗ sicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.
Leipzig. [25537] Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns August Walter Polich (Mitinhaber der Firma „August Polich“ in Leipzig), in Ober⸗ bühlhof, Post Wangen, Amt Konstanz a. Bodensee, wird heute, am 13. Juni 1932, vormittags 11 ½ Uhr, das gerichtliche Ver gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens person: Syndikus Dr. Hilpert in Leipzig, Grimmaischer Steinweg 12. Vergleichs termin am 15. Juli 1932, vormittags 10 ½% Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein sicht der Beteiligten aus Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.
Lübechk. Beschluß. .[25538]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Niehoff, all. Inh. der Firma J. Fradl aus Tirol in Lübeck, Breite Straße 97, wird heute, 16 Uhr 05 Minuten, das Ver gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet und der Büchertevisor Hans Böttcher in Lübeck, Percevalstr. 27, als Vertrauensperson bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Freitag, den 24. Juni 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Lübeck, Abt. II, Zimmer 9, anberaumt. Der An trag auf Eröffnung des Vergleichsver fahrens nebst seinen Anlagen und das Er gebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle des unterzeichneten Ge⸗ richts, Zimmer 19, zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.
Lübeck, den 13. Juni 1932.
Das Amtsgericht. Abt. II.
NMannheimn. .[25539]
Ueber das Vermögen der Firma Gregor Binzenhöfer, Inhaber Gregor Binzen höfer, Möbelhändler in Mannheim, Au⸗ gartenstraße 68, wurde heute nachmittags 6 Uhr das Vergleichsverfahren zur Ab wendung des Konkurses eröffnet. Ver trauensperson ist Herr Ingenieur Her mann Behaghel in Mannheim, (M. 7. 12.) Vergleichstermin ist am Montag, den 11. Juli 1932, vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, 2. Stock, Zimmer 216, Saal Nr. VI. Mannheim, den 14. Juni 1932. Amtsgericht. B.⸗G. 7.
Xxeustadt. O. S. Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Rinke in Zülz ist am 11. Juni 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet worden. Der Syndikus Josef Langer in Neustadt O.⸗S. ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag ist auf den 7. Juli 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Neu⸗ stadt O.⸗S., Zimmer 81, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Neustadt O.⸗S., den 11. Juni 1932.
Stuttgart. .[25541]
Am 14. Juni 1932, vormittags 10 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen bbHö Stuttgart, Kasernenstr. 10, eröffnet wor⸗ Als Vertrauensperson ist auf Vor Gläubigermehrheit bestellt: Albert Haußmann, Wirtschaftsprüfer, Stuttgart, Königstr. 8. Vergleichstermin ist auf Freitag, den 8. Juli 1932, vor⸗ mittags 7 ¼ Uhr, Archivstr. 15, I. Stock, Saal 208, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Württ. Amtsgericht Stuttgart I.
[25540]
schlag der
Stuttgart. .[25542]
Am 14. Juni 1932, nachmittags 3 Uhr, ist das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Fried. G. Schulz senior, off Hand. Ges., Bankgeschäft in Stuttgart, König straße 23, eröffnet worden. Als Ver trauensperson ist auf Vorschlag der Gläu bigermehrheit bestellt: Withelm Wieler, Syndikus bei der Schwäb. Treuhand A.⸗G., Stuttgart, Seestr. 10. Vergleichs termin ist auf Freitag, den 8. Juli 1932, nachmittags 3 Uhr, Archivstr. 15, I. Stock, Saal 208, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst
seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Württ. Amtsgericht Stuttgart I. Wetter, Ruhr. [25543]
Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ewald Berghaus, Wetter (Ruhr), Fabri⸗ kation und Handel in Fahrradteilen und Vorhangschlössern, ist am 13. Juni 1932, 17,25 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wor den. Der Bücherrevisor B. Machert, Witten, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver gleichsvorschlag ist auf den 11. Juli 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Wetter
trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Wetter (Ruhr, den 13.6. 1932. Wuppertal-Barmen. [25544] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Walter Schnutenhaus, W.⸗Barmen, Gosenburg⸗ straße 9, Alleininhabers der Firma W. u. P. Schnutenhaus in W.⸗Barmen, Gosen⸗ burgstraße 15 — 19, Merzerisieranstalt, Färberei u. Eisengarnfabrik, wird heute, am 14. Juni 1932, 16 Uhr 30 Minuten, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechts⸗ anwalt Zahn in Wuppertal⸗Barmen wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag wird auf Samstag, den 9. Juli 1932, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Sedanstraße, Zimmer 15, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens mit Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle des hies. Amts⸗ gerichts, Zimmer 45, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Wuppertal⸗Barmen.
Altona-Blankenese. [25545]
Das Verfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Theodor Schiermann in Altona⸗ Blankenese, Sülldorfer Kirchenweg 44, alleinigen Inhabers der Firma Fett⸗ warenhaus „Hansa“ Theodor Schiermann, Dockenhuden, ist nach Annahme und Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs durch Be⸗ schluß des Gerichts vom 4. Juni 1932 aufgehoben.
Altona⸗Blankenese, den 6. Juni 1932.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Alzév. Bekanntmachung. 25546] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma J. Ritter, Inhaber: Heinrich Ritter in Gau⸗Odernheim, ist nach Bestätigung des Vergleichs das V. gleichsverfahren aufgehoben. Alzey, den 8. Juni 1932. Hessisches Amtsgericht.
Braunschweig. .[25547]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Scheller als alleinigen Inhabers der Firma Braun⸗ schweiger Lehrmittelanstalt W. Kurt Heiber, hier, Neue Straße 20, jetzt Ruh⸗ fäutchenplatz 4, ist am 9. Juni 1932 infolge der Bestätigung des angenommenen Ver⸗ gleichs aufgehoben. Amtsgericht, 5, Braun⸗ schweig. Bünde, Westf. [25548]
Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen der handelsgerichtlich nicht eingetragenen Firma Strumpfhaus Hamlet in Bünde und ihrer Allein⸗ inhaberin, Fräulein Hedwig Hamlet in Bünde, Bahnhofstraße, wird nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Vergleichs vom 18. Mai 1932 aufgehoben. Die Vergütung der Vertrauensperson, Kaufmann Bern⸗ hard Höpker in Bünde, ist auf RM 301,25 — dreihundertundeine Reichsmark — ²2⁵10% RM, der zu vergütende Auslage⸗ betrag ist auf RM 26,25 — sechsund⸗ zwanzig Roichsmark — 2²5⁄% RM fest⸗ gesetzt.
Bünde, den 10. Juni 1932.
Das Amtsgericht.
Düsseldori. .[25549]
Das Vergleichsversahren über: 1. das im Inland befindliche Vermögen der Kommanditgesellschaft in Firma Rudolf Schmidt & Co., Hauptniederlassung: Wien, Zweigniederlassung: Düsseldorf, unter der Firma Rudolf Schmidt & Co., Geschäftsstelle: Düsseldorf, Graf⸗Adolf⸗ Straße 67; 2. über das Vermögen der persönlich haftenden Gesellschafter: a) Dipl.⸗Ingenieur Werner Schmidt in Düsseldorf, Burgmüllerstr. 19, b) Kauf⸗ mann Walter Christoph Rosenthal, Düssel⸗ dorf, Jägerhofstr. 24, ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben worden.
Düsseldorf, den 2. Juni 1932.
Amtsgericht. Abt. 14a.
Ebeleben. .[25550] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Inhaber der Firma Karl⸗ & Franz Stolze in Ebeleben ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs vom 2. Juni 1932 aufgehoben. Ebeleben, den 9. Juni 1932. Thür. Amtsgericht.
Flensburg. [25551] Das Vergleichsverfahren zur Abwen
dung des Konkurses über das Vermögen
(Ruhr) ‚Zimmer l, anberaumt. Der An⸗
98 des Kaufmanns Wilhelm Winter in Flens⸗ burg, Norder Straße 5 (Inh. einer Klein handlung mit Porzellan⸗ und Hausstands⸗
geschlossen und bestätigt ist. Flensburg, den 10. Juni 1932. Das Amtsgericht. Abt. VII.
Fürth, Bavern. [25552] Das Amtsgericht Fürth i. B. hat mit Beschluß vom 4. Juni 1932 das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen der Schuhe machersehefrau Lina Babette Löslein, Handel mit Schuh⸗ u. Textilwaren in Fürth i. B., Schillerstr. 1, nach Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schlußverteilung aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Fürth. Bavxern. [25553]
Das Amtsgericht Fürth i. B. hat mit Beschluß vom 10. Juni 1932 das über das Vermögen des Architekten Ignaz Portzky in Fürth, am Kavierlein Nr. 8, angeord⸗ nete gerichtliche Vergleichsverfahren, nach dem der angenommene Vergleich am 8. Juni 1932 gerichtlich bestätigt worden ist, aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Füssen. Bekanntmachung. 125554]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Hafnermeisters Georg Hof⸗ mair in Füssen ist nach Bestätigung des im Termine vom 3. Mai 1932 zustande gekommenen Vergleichs aufgehoben worden.
Füssen, den 13. Juni 1932.
Amtsgericht Füssen.
HIamborn. [25555] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Mikat & Schneiders in Hamborn, Altmarkt 21, wird der im Vergleichstermin vom 10. Juni 1932 an genommene Vergleich hierdurch bestätigt und infolge der Bestätigung das Ver fahren aufgehoben. Hamborn, 14. Juni 1932. 8 9 soeri 2 VN 9/32). 8 Amntsgeriche (2 88 9/32). HIamborn. .[25556] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Wilhelm Sendt in Hamborn, Weselerstr. 89a, wird der im Vergleichstermin vom 10. Juni 1932 an⸗ genommene Vergleich hierdurch bestätigt und infolge der Bestätigung das Ver⸗ fahren aufgehoben. Hamborn, 14. Juni 1932. Amtsgericht (2 VN 8/32). Hamburg. .[25557] Das über das Vermögen des Kauf⸗ manns Walter Henry Charles Drakeford, wohnhaft Hamburg, Ernst Merckstr. 12— 14, alleinigen Inhabers der Firma Walter Drakeford, Geschäftslokal: Hamburg, Ernst Merckstraße 12—14, Geschäftszweig: Handel mit Friseurgeschäftseinrichtungs⸗ und Bedarfsartikeln, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 9. Juni 1932 aufgehoben worden. Das Amtsgericht in Hamburg. Hindenburg, O. S. .[25558] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Valentin Böhm in Hindenburg O. S., Dorotheenstr. 5, Inhaber der Firma Valentin Böhm, Herrengarderobe, Herrenartikel, ebendort, ist am 10. Juni 1932 nach gerichtlicher Vergleichsbestätigung aufgehoben worden. 6 V. N. 15/32. Amtsgericht in Hindenburg H/S., den 10. Juni 1932.
254
——
Hindenburg, O. S. .[25559] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗
mögen des Ofensetzmeisters August Lauter⸗
bach in Hindenburg H/S., Kronprinzen⸗
straße 307, ist am 10. Juni 1932 nach ge⸗
richtlicher Vergleichsbestätigung aufge⸗
hoben worden. — 6 V. W. 14/32. Amtsgericht in Hindenburg H9/S.,
den 11. Juni 1932.
Kaiserslautern. [25560 Das Amtsgericht Kaiserslautern hat das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Jakob Wellstein, Kaufmann in Hoch⸗ speyer, Fischbacher Straße Nr. I1, nach Bestätigung des von den Gläubigern im Vergleichstermin vom 11. Juni 1932 an⸗ genommenen Vergleichs mit Beschluß vom gleichen Tag aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Leipzig. .[25561]
Das am 3. Mai 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Johannes Becker in Naunhof bei Leipzig, Alleininhabers einer Druckerei⸗ bedarfs⸗ und Verlagsbuchhandlung unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Rudolph Becker“ in Leipzig C 1, Stephan⸗ straße 8, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 8. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch Be⸗ schluß vom 11. Juni 1932 aufgehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, den 11. Juni 1932.
Leipzig. .[25562]
Das am 6. Mai 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Julius Heinau in Leipzig 0 28, Wurzner Straße 20, Alleininhabers eines ebenda betriebenen Herren⸗ und Knaben konfektionsgeschäfts unter der im Handels⸗ register eingetragenen Firma „Deutsche
Herren⸗Moden Julins Heinau in Leipzig“
sachen), ist aufgehoben, da ein Vergleich!
ist infolge der Bestätigung des im Ver⸗ gleichstermine vom 8. Juni 1932 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, den 11. Juni 1932. Leipzig. [25563]
Das am 4. Mai 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „Deutsche Armaturenfabrik Leipzig Richard und Max Rost“ Fabrik für neuzeitliche Arma⸗ turen für Bad und Toilette in Leipzig C 1, Heinrichstraße 35 (Gesellschafter: Inge⸗ nieur Richard Rost und Kaufmann Georg Rost in Leipzig) ist infolge der Bestäti⸗ gung des im Vergleichstermine vom 3. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 4. Juni 1932 auf⸗ gehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932.
Leipzig. [25564]
Das am 4. Mai 1932 eröffnete Ver⸗—
gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „Scholle & Co.“ Rauchwarenfärberei⸗ und Blen⸗ derei in Leipzig N. 22, Heerstraße 5 (Ge⸗ sellschafter: die Kaufleute Hans Scholle in Leipzig W 32, Ziegelstraße 1, Paul Alexander in Leipzig und Fritz Scholle in Mölbis) ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 8. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch Be⸗ schluß vom 10. Juni 1932 aufgehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932. Leipzig. .[15565]
Das am 9. Mai 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „Wilhelm Tuch“ in Leipzig, Promenadenstr. 34, Bauklempnerei und Unternehmen in ge⸗ sundheitstechnischen Anlagen, kunstge⸗ werblichen Metallarbeiten usw. (Gesell⸗ schafter: der Klempnermeister Karl Wil⸗ helm Tuch und der Ingenieur Herbert Tuch, beide in Leipzig) ist infolge der Be⸗ stätigung des im Vergleichstermine vom 10. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 11. Juni 1932, auf⸗ gehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, den 13. Juni 1932. Nürnberg. .[25566]
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 14. Juni 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Schreinermeisters Georg Lahner in Nürn⸗ berg, Wohnung: Ackerstraße 1, Geschäfts⸗ räume: Charlottenstraße 11, nach Be⸗ stätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Regensburg. .[25567]
Das Amtsgericht Regensburg hat in dem Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma Joh. Gg. Niedermayer, Eisen⸗ großhandlung in Regensburg am 8. Juni 1932 den angenommenen Vergleich be⸗ stätigt und das Verfahren aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Schöningen. [25568]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Abraham Lauter⸗ stein (alleinigen Inhabers der Firma Emil Jacob Nachf.) in Schöningen ist in⸗ folge Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schöningen.
Winsen, Luhe. [25569]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Wilhelm Reidt in Soderstorf ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs vom 6. Juni 1932 aufgehoben.
Winsen a. L., den 13. Juni 1932.
Amtsgericht. II.
Wuppertal-Barmen. .25570]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Paul Eigenbrodt, Alleininhabers der Firma Barmer Kisten⸗ fabrik Hermann Eigenbrodt, W.⸗Barmen, vor der Beule 37/39, ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 11. Juni 1932 aufgehoben worden.
Amtsgericht Wuppertal⸗Barmen.
Wuppertal-Barmen.
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Walter Evertsbusch & Co. G. m. b. H. W.⸗Barmen, Allee 57, Band⸗ u. Litzenfabrik, ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 8. Juni 1932 aufgehoben worden.
Amtsgericht Wuppertal⸗Barme
Zwönitz. — [25572]
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Schuhwarenhändlers Karl Jakob Sefrin in Zwönitz, Bahnhofstraße Nr. 158, des alleinigen Inhabers der nicht einge⸗ tragenen Firma Jakob Sefrin, Schuh⸗ warenhandlung und Reparaturwerkstatt daselbst, ist infolge mit der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 7. Juni 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 14. Juni 1932 aufgehoben worden.
Amtsgericht Zwönitz, 14. Juni 1932.
1932 das Exequat
8 ü ber
Arbeitslosenversicherung §§ 101, 141 und 212 und der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhal⸗ tung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden vom
S. 273) ordne ich folgendes an:
orge zu elassen ist, bleibt es bei den bis Es gil
,25571]
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sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, wel druck (einmal unterstrichen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. vor dem Einrückungstermin ber
—0 2 2 7 Anzeigen nimmt an die telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge
e Worte etwa durch Sperr⸗
Fettdruck (zweimal unter⸗ Befristete Anzeigen müssen 3 Tage der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Exequaturerteilung. — ““
Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose. Vo 17. Juni 1932.
1 die Krisenfürsorge für Arbeitslose.
Bekanntmachung, betreffend Prüfung der vorgeschriebenen Deckung der Rentenbriefe und Renten bankscheine.
Verordnung über die Höhe der Arbeitslosenunterstützung und die Durchführung öffentlicher Arbeiten. Vom 16. Juni 1932. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Betrieb der Zucker⸗, Stärkezucker⸗ und Rübensaftfabriken im Monat Mai 1932.
Versteuerte und steuerfrei abgelassene Zuckermengen im Monat Mai 1932. gelasf 8 8
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 37 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I.
AnKHHHRrMMGEMxxaLgvSvMemxa mxsaEavMTNxSe-IiTngemrg dexwrekeerex wrrwe Amtliches.
Deutsches Reich.
1W11 spanischen Konsul in Dresden, Vicente Ta⸗ berna Latasa, ist namens des Reichs unter dem 7. Juni r erteilt worden. “
Vom 17. Juni
8— 82
Verordnung e Krisenfürsorge für Arbeitslose. Vom 17. Juni 1932.
Auf Grund des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherun — ,§§ 101, 141 und 212 — und der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden vom 14. Juni 1932 — Erster Teil Kapitel I Artikel 1 — (RGBl. I S. 273) wird hiermit verordnet:
Die Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom 23. Oktober 1931 (RGBl. I S. 659) tritt am 26. Juni 1932 außer Kraft.
Berlin, den 17. Juni 1932.
Der Reichsarbeitsminister. ETTWA-
“ Erla 1 3 8
die Krisenfürsorge für Arbeitslose. Vom 17. Juni 1932.
Auf Grund des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und
14. Juni 1932 — Erster Teil Kapitel I Artikel 1 — (RGBl. I
I. Personenkreis. Für die Abgrenzung des beilzaan nesen der 8 Krisenfür⸗ erigen Bestimmungen. t demnach folgendes:
1. In Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern ist die Krisenunterstützung wie bisher mit den Einschränkungen der Nr. 4 ohne besondere Zulassung den Angehörigen aller Be⸗ rufsgruppen zu gewähren.
2. Im übrigen sind die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter nach wie vor ermächtigt, für ihren Amtsbezirk oder Teile
desselben Berufsgruppen zur Krisenunterstützung zuzulassen, soweit ein Bedürfnis dazu besteht, jedoch ebenfalls mit den Einschränkungen der Nr. 4. Bei der Prüfung des Bedürf⸗ nisses sind die besonderen Verhältnisse der einzelnen Gemein⸗ den eingehend zu berücksichtigen.
3. Soweit auf Grund der bisherigen Vorschriften Berufs⸗ gruppen oder Berufe zur Krisenuntkerstützung zugelassen sind,
dabei sein Bewenden, und zwar auch bezüglich etwaiger Einschränkungen innerhalb der Berufsgruppen oder Berufe. Dies gilt sowohl für Zulassungen in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern als auch in den übrigen Gemeinden.
4. .. von der Krisenunterstützung nach Nr. 1 und 2 bleiben a) vngehörige der Gruppe „Landwirtschaft“ (mitenthalten
in der Berufsgruppe 1/2 der Arbeitsmarktstatistik) mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Angestellten (mitent⸗ halten in Berufsgruppe 1,2a),
Angehörige der Berufsgruppe „Häusliche Dienste“ (Be⸗ rufsgruppe 22),
5. Krisenunterstützung erhalten
6. Den Vorsitzenden
7. Ich empfehle daß die
Im Rahmen dieser Sätze
Unterstützung
c) Arbeitslose unter 21 Jahren
Gesetzes erschöpft haben (Ausgesteuerte).
Personengruppen werden kann. Zulassungen einzuschränken oder auszuschließen, Voraussetzungen nicht bestehen. nach persönlichen Verhältnissen lässig, soweit diese
nach Lage
seits und den übrigen Arbeitslosen andererseits.
tretern der beteiligten Berufe Fühlung nehmen. es sich als zweckmäßig erwiesen, Vertreter ausschusses zu den Erörterungen hinzuzuziehen. Ich lege vielmehr nach wie vor den größten
schleunigung getroffen werden.
„Der Präsident der Reichsanstalt bestimmt, inwieweit ihm Listen der Erweiterungen und Einschränkungen des Per⸗ sonenkreises, die die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter vor⸗
nehmen, vorzulegen sind.
Im übrigen ersuche ich die Vorsitzenden der Landes⸗ arbeitsämter auch nach wie vor dafür Sorge zu tragen, daß
die beteiligten Kreise über den Umfang, den die Krisenunter⸗ stützung in ihren Bezirken hat, laufend unterrichtet sind, und
zwar, falls erforderlich, durch öffentliche Bekanntgabe. II. Leistungen.
1. Nach §101 Abs. 2 des Gesetzes in der Fassung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 erhalten die Krisen⸗ Ob Hilfs⸗ edürf rliegt, d den Vorschriften für die allgemeine Fürsorge in den Reichsgrundsätzen über auss aß der öffentlichen Fürsorge in der Fassung vom 1. August 1931 (RGBl. I S. 441) in Ver⸗
fürsorge nur Arbeitslose, die hilfsbedürftig sind. bedürftigkeit vorliegt, entscheidet sich nac
Voraussetzung, Art und 1
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bindung mit § 15 der Reichsgrundsätze.
2. Die Unterstützungssätze der Arbeitslosenversicherung (Artikel 1 der Verordnung über die Höhe der Arbeitslosenunterstützung und die “ öffentlicher Arbeiten vom 16. Juni ie Krisenfürsorge. Sie sind Höchstsätze. Maß der Krisen⸗ er Hit Die rst darf den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitslose unter Prüfung der Hilfsbedürftigkeit (Nr. 1) in der öffentlichen Fürsorge zu erhalten hätte; die Richtsätze der allgemeinne Fürsorge nur da überschritten eeten wo dies auch in der öffentlichen Fürsorge der Fall wäre. 3. Der Arbeitslose schaftlichen Arbeitsamt anzuzeigen. „ gezahlte Unterstützungsbeträge zurückzuerstatten. 4. Eine Unterstützung wird nicht gewährt, wenn auf die Zahl⸗ woche ein geringerer Betrag als eine halbe Reichsmark ent⸗ fallen würde. 5. v Empfänger von Krisenunterstützung gelten die §§ 132
1932) gelten auch für richtet sich das
unterstützung nach dem Grade der Hilfsbedürftigkeit.
Es werden nur laufende Unterstützungen gewährt.
Verhältnisse Unterläßt er dies, so
bis 137, 139, 139 a und 140 des Gesetzes und die Ausführungs⸗
bestimmungen dazu.
III. Unterstützungsdauer.
„ Die Höchstdauer der versicherungsmäßigen Arbeitslosenunter⸗ ützung und der Krisenunterstützung beträgt wie bisher zusammen 8 Wochen. aben, zung Arbeitsmarktes es erfordert. Krisenunterstützun willigt werden; die ermächtigt, diese Frist von 13 Wochen für ihren Amtsbezirk oder Teile desselben n verlängern, soweit ein Bedürfnis dazu besteht. Die Weiterbewi h Prüfung der Voraussetzungen der Unterstützung erfolgen. „Der Vorsitzende des höchstdauer beschränken, wenn die Lage des Arbeitsmarktes oder die örtlichen Verhältnisse dies angezeigt erscheinen lassen. chränkung der Höchstdauer begründete Aussicht besteht, daß es einem Arbeitslosen möglich sein wird, sich innerhalb eines bestimmten Bemühung eine Arbeit zu verschaffen, deren Ablehnung die Ent⸗ ziehung der Unterstützung nach sich zöge. 8 G“
Für Arbeitslose, die das 40. kann der Vorsitzende des für weitere 13
40. Lebensjahr vollendet Arbeitsamts die “ Wochen gewähren, wenn die Lage des Innerhalb der Höchstdauer darf die edesmal nur für höchstens 13 Wochen be⸗ orsitzenden der Landesarbeitsämter werden
ligung darf nur auf erneuten Antrag und nach Arbeitsamts
kann die Unterstützungs⸗
Eine kann auch dann erfolgen, wenn
Zeitraumes durch eigene
IV. Durchführung.
1. Nach § 172 Abs. 3 des Gesetzes in der Fassung der Verordnung des Reichspräsidenten bedürftigkeit in allen Gemeindeverbande geprüft. Zuständig ist die Gemeinde oder der Gemeindeverband, der gemäß § 167 des Gesetzes den Gemeindeanteil der Krisenfürsorge zu erstatten hat. das Gutachten der Gemeinde
kann der Arbeitslose Einspruch einlegen; das Nähere be⸗
stimmt die sberste Landesbehörde in Anlehnung an die Grund⸗ sätze des Fürsorgerechts. Für die Prüfung der Hilfsbedürftig⸗ keit wird eine Entschädigung nicht gezahlt. Die Entscheidung
vom 14. Juni 1932 wird die Hilfs⸗ Fällen von der Gemeinde oder dem
Gegen
oder des Gemeindeverbandes
. 3 en auch künftig nur Arbeitslose, die den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nach § 99 des
3 er Landesarbeitsämter wird nach wie vor zur besonderen Pflicht gemacht, in kurzen Abständen nachzu⸗ rüfen, ob die Krisenunterstützung innerhalb der zugelassenen zerufsgruppen für einzelne Besürke, Gemeinden, Berufe oder
2 es Arbeitsmarktes entbehrt Sie werden ermächtigt und verpflichtet, die soweit die Dabei sind Unterscheidungen der Arbeitslosengruppen zu⸗ ese Verhältnisse die Verwendbarkeit auf dem Arbeitsmarkt günstig beeinflussen, z. B. Unterscheidungen nach dem Alter, dem Geschlecht oder nach Verheirateten und Ledigen, die überwiegend Ernährer einer Familie sind, einer⸗
mpfe die Vorsitzenden der Landesarbeitsämter auch für die Zukunft vor ihren Entschließungen mit den Ver⸗ Dabei hat es Verwaltungs⸗ u Jedoch darf durch die Erörterung die Erledigung nicht verzögert werden.
G me vor den Wert darauf, daß die Entscheidungen auch künftig mit aller möglichen Be⸗
hierbei dürfen
ist verpflichtet, jede Aenderung seiner wirt⸗ ohne besondere Aufforderung dem hat er zuviel
8 —
Sonnabend, den 18. Juni, abends. Poftschecktonto: Verlin 41821.
—
über die Gewährung der Unterstützung liegt nach wie vor beim Vorsitzenden des Arbeitsamts. Soweit jedoch die Ge⸗ meinde, der Gemeindeverband oder die Einspruchstelle die Hilfsbedürftigkeit verneint, ist der Vorsitzende des Arbeitsamts an diese Beurteilung gebunden (§ 172 Abs. 4 des Gesetzes). Der Spruchausschuß ist nach § 178 Abs. 4 des Gesetzes in de Fassung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. Jun 1932 an die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit durch die Ge⸗ meinde, den Gemeindeverband oder die Einspruchstelle im 2 Umfange wie der Vorsitzende des Arbeitsamts ge⸗
unden.
über das Zusammenwirken der Arbeitsämter mit den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit ergeht eine besondere Anordnung. Bis hum Inkrafttreten dieser Anordnung bleibt es bei der bis⸗ erigen Übung mit der Maßgabe, daß der Vorsitzende des Arbeitsamts in allen Fällen, in denen die sonstigen Voraus⸗ setzungen der Krisenunterstützung gegeben sind, vor seiner Entscheidung die Gemeinde oder den Gemeindeverband um seine Stellung zu der Hilfsbedürftigkeit zu ersuchen hat. Vom Inkrafttreten dieses Erlasses ab ist jedoch für die Mitwirkung bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit eine Entschädigung nicht mehr zu leisten.
Bei der Ausführung dieses Erlasses bleiben die Dienststellen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen⸗ versicherung wie bisher an meine Weisungen gebunden.
V. Inkrafttreten.
Dieser Erlaß tritt am 27. Juni 1932 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlaß über Personenkreis und Dauer der Krisen⸗ fürsorge vom 11. Oktober 1930 (Reichsarbeitsbl. 1 S. 221) und der Erlaß über Dauer und Durchführung der Krisen⸗ fürsorge vom 23. Oktober 1931 (Reichsarbeitsbl. I S. 250) außer Kraft. Die Verordnung über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom 23. Oktober 1931 (NBl. I S. 659) wird zu dem gleichen Zeitpunkt durch besondere Verordnung aufgehoben. Der Erlaß ergreift auch laufende Unterstützungsfälle. Soweit sich hiernach andere Unterstützungen als bisher ergeben, dürfen die bisherigen Unterstützungen noch bis zum 23. Juli 1932 weitergezahlt werden. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung trifft hierüber nähere Bestimmungen.
.Nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 14.
1932 — Erster Teil Kapitel I Artikel 3 Abs. Vorschrift des § 178 Abs. 4, daß der Spruchausschuß an di Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit durch die Gemeinde, den Gemeindeverband oder die Einspruchstelle im gleichen Um⸗ fange gebunden ist, wie der Vorsitzende des Arbeitsamts (§ 172 Abs. 4), am 1. September 1932 in Kraft. Für Fälle, die in diesem Zeitpunkt bereits beim Spruchausschuß an⸗ hängig sind, bewendet es bei den bisherigen Vorschriften. Berlin, den 17. Juni 1932.
Der Reichsarbeitsminister.
Schäaffer.
Bekanntmachung 1
Absatz3 der Satzungder Deutschen Rentenbank.
Durch eine unter Mitwirkung der mitunterzeichneten vom Reichsrat und vom Präsidenten des Rechnungshofs des Deutschen Reichs bestellten Kommissare heute stattgehabte Prüfung ist 28, worden, daß die durch die Rentenbank⸗ verordnung vom 15. Oktober 1923 — RGBl. I S. 963 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Liquidierung des Um⸗ laufs an Rentenbankscheinen vom 30. August 1924 — RGBl. II S. 252 — vorgeschriebene Deckung der Rentenbriefe
gemäß § 14
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und Rentenbankscheine vorhanden ist. Berlin, den 17. Juni 1932. Der Aufsichtsrat: Dr. Lentze, Präsident. Der Kommissar des Reichsrats: Brecht, Ministerialdirektor. Der Kommissar des Präsidenten des Rechnungsho Deutschen Reichs: “
Stengel, Geh. Regierungsrat, Direktor beim Rechnungshof des Deutschen
8 o über die Höhe der Arbeitslosenunterstützung und die Durchführungöffentlicher Arbeiten. Vom 16. Juni 1932.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrts⸗ lasten der Gemeinden vom 14. Juni 1932 (RGBl. I S. 273) — Erster Teil Kapitel I Artikel 1 und 2 und Vierter Teil Kapitel I — wird hiermit verordnet:
I. Arbeitslosenunterstützung „Artikell.
1(1) Abweichend von den 8§ 104, 105a, 107, 107a und 1070 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
gelten für die Arbeitslosenunterstützung folgende Sätze: