1932 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Jul 1932 18:00:01 GMT) scan diff

eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 160 vom 11. Juli 1932. S.

2

Borbol. v“

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Ziffer 2 und Absatz 2 und 3 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Aus⸗ schreitungen vom 14. Juni 1932 (RGBl. 1 S. 297) habe ich durch Verfügung vom heutigen Tage die in Hindenburg erscheinende Halbmonatsschrift „Glos Lul du, Organ Polskiej Partji Socjalistycznej w Niem- czech“ sar die Zeit vom 12. Juli bis einschließlich 30. August 1932 verboten.

Das Verbot umfaßt auch die etwa in demselben Verlag erscheinenden Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. B“

Die Zeikung erscheint in polnischer Sprache und wird in Kattowitz gedruckt.

Oppeln, den 9. Juli 1932.

Der Oberpräsident der Provinz Oberschlesien. „V.: Dr. Fischer.

Nichtamtliches. Preußischer Staatsrat.

Sitzung vom 9. Juli 1932. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat beendete am Sonnabend seinen vier⸗ tägigen Sitzungsabschnitt. Er beriet zunächst einen Antrag des Zentrums, wonach im Interesse einer wirksamen Be⸗ kämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit das Staatsministerium ersucht wird, unter Berücksichtigung der neueren Erfahrungen 1. bei der Reichsregierung für eine zweckmäßige Aenderung der einschlägigen Reichsgesetze (Reichs⸗ gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, Reichsgesetz zur Bewahrung der Jugnd vor Schund und Schmutz, Reichs⸗ gewerbeordnung usw.) einzutreten, 2. die preußischen Aus⸗ fuͤhrungsgesetze und ⸗bestimmungen einer kritischen Ueber⸗ brüfung und geeigneten Aenderung zu unterziehen, 3. die örtlichen Polizeiorgane mit Weisungen zu versehen, die einer wirksamen Bekämpfung der öffentlichen Unsittlichkeit dien⸗ lich sind.

Der Gemeinde⸗ und Verfassungsausschuß hat dazu einen ausführlichen Antrag dem Staatsrat zur Beschlußfassung vor⸗ gelegt. Ueber die Ausschußberatungen berichtete

Polizeipräsident Elfes⸗Krefeld (Zentr.). In dem Ausschuß⸗ antrag wird folgendes geltend gemacht: 4. Das Gesetz zur Be⸗ kämpfung der Geschlechtskrankheiten vom Jahre 1927 genügt nicht, um den Ausschreitungen der Prostituierten in der Oeffentlichkeit energisch entgegenzutreten. Die neue Formulierung des § 361 Ziff. 6 des R.⸗St.⸗G.⸗B. gibt nach allen jetzt vorliegenden Er⸗ fahrungen einer fast 5jährigen Praxis weder der Polizei noch dem Strafrichter eine ausreichende Möglichkeit, den Ausschreitun⸗ gen der Prostituierten in der Oeffentlichkeit wirksam zu begegnen. Eine Neugestaltung dieser Bestimmung erscheint datum dringend geboten, und es wird vorgeschlagen, folgenden Wortlaut zu wählen: „Mit Haft wird bestraft ... (Ziff. 6), wer öffentlich zur Unzucht sich anbietet oder dazu auffordert.“ (Die jetzt bestehende Faslung besagt, daß mit Haft bestraft wird, wer öffentlich in einer Sitte und Anstand verletzenden oder anderen belästigenden Weise öffent⸗ lich zur Unzucht sich anbietet oder dazu auffordert.) 2. Auch das Reichsgesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund⸗ und Schmutzschriften vom Jahre 1920 hat in der Praxis nicht erfüllen können, was der Gesetzgeber von ihm erwartet hat. Die Mängel des Gesetzes zeigen sich besonders darin, daß nur wenige der Schriften, die geeignet sind, die Jugend zu gefährden, und Ab⸗ bildungen überhaupt nicht von ihm erfaßt werden, und daß das Verfahren nach dem Gesetz so umständlich und zeitraubend ist, daß es dadurch allein schon ohne ausreichende Wirksamkeit bleibt. Es wird deshalb vorgeschlagen: a) den § 1 des Gesetzes dergestalt zu ändern, daß alle Schriften, Abbildungen und Darstellungen, die geeignet sind, die heranwachsende Jugend geistig oder sittlich zu gefährden, den Beschränkungen des Gesetzes unterworfen wer⸗ den, b) den im § 3 Ziff. 1 vorgesehenen Kreis der Beisitzer und Sachverständigen bei den Prüfstellen und bei der Oberprüfstelle wesentlich zu verkleinern und nach vorwiegend erziehlichen Ge⸗ ichtspunkten zusammenzusetzen, c) die im § 3 Ziff. 2 für die Be⸗ siciehuntarn der Prüfstelle und der Oberprüfstelle vorgeschriebene Zweidrittelstimmenmehrheit zu beseitigen und für die Abstimmun⸗ gen die einfache Stimmenmehrheit vorzuschreiben, d) für die Zeit eines ordnungsgemäßen Verfahrens von der Stellung des An⸗ trages bis zur Beschlußfassung die angefochtene Schrift, Ab⸗ bildung oder Darstellung bereits den Beschränkungen des Gesetzes suspensiv zu unterwerfen. 3. Die Reichsgewerbeordnung weist eine empfindliche Lücke auf, weil sie keine Möglichkeit bietet, gegen die neuerdings in großer Anzahl aufkommenden privaten Miet⸗ büchereien (sogen. Leihbibliotheken) vorzugehen, soweit sie sich als der Jugend verderblich erweisen. Es erscheint dringend geboten, diese Luͤcke sofort auszufüllen und zu diesem Zweck den § 35 der Reichsgewerbeordnung durch eine Bestimmung zu ergänzen, die die Moglichkeit gibt, gegen die Unternehmer solcher Mietbüchereien vorzugehen, die sich im Sinne des Jugendschutzes als zweifelhaft und unzuverlässig erweisen. Der Staatsrat ersucht das Staats⸗ ministerium, in diesem Sinne auf die Reichsregierung einzu⸗ wirken und für die vorgeschlagene Aenderung der genannten Reichsgesetze einzutreten, gleichzeitig aber auch im Bereiche der eigenen Zuständigkeiten schärfere Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit zu ergreifen.

Nach kurzer Aussprache, in der Dr. Struve (Staatsp.) dafür eintrat, daß auch Erwerbslosen die Möglichkeit gegeben werde, sofern sie geschlechtskrank werden, den Arzt ungeniert in Anspruch zu nehmen, wurde der Vorschlag des Ausschusses gegen Kommunisten und Sozialdemokraten angenommen.

Ohne Aussprache fand die Verordnung Zustimmung, wonach Einigungsämter für Wetthewerbs⸗ streitigkeiten von der obersten Landesbehörde bei den Industrie⸗ und Handelskammern, ihren öffentlich⸗rechtlichen Zweckverbänden und bei den Handwerkskammern eingerichtet werden können.

Der Staatsrat befaßte sich sodann mit dem gemeinsamen Antrag des Zentrums, der Arbeitsgemeinschaft und der Sozialdemokraten, die Staatsregierung zu ersuchen, alsbald bei der Reichsregierung dahin vorstellig zu werden, daß das Reich den Fürsorgeverbänden die für die Zusatzunter⸗ stützungen erforderlichen Mittel bereitstellt. In der Be⸗ gründung des Antrages wird auf die Senkung der Arbeits⸗ losen⸗ und Krisenunterstützung durch die Reichsnotverordnung hingewiesen und hervorgehoben, daß als Folge vom 23. Juli ab zahlreiche Arbeitslose in der Arbeitslosenversicherung und in der Krisenfürsorge unter den Richtsätzen der Wohlfahrts⸗ fürsorge liegen, also vom Arbeitsamt weniger erhalten, als

fahrtsämtern erhalten würden.

sie von den gemeindlichen Wohlf n wr Die überwiegende Zahl aller Ar losen befinde sich in den

Lohnklassen IV bis VI. Dies sei in Ost⸗ und Mitteldeutsch⸗ land in den meisten Fürsorgeverbänden bis zu 80 vH der Fall, im Westen etwa bis zu 50 oder 60 vH. In fast sämt⸗ lichen Bezirksfürsorgeverbänden lägen die Richtsätze für Ver⸗ heiratete mit und ohne Kinder über den Unterstützungssätzen der Lohnklasse IV bis VI; je größer die Familie sei, um so größer sei der Unterschied. Die Folge sei, daß die Gemeinden fortan in sehr erheblichem Ausmaße Zusatz⸗, Arbeitslosen⸗ und Krisenunterstützung bis zur Höhe der Richtsätze bewilligen müßten. Hierzu seien sie finanziell nicht in der Lage. Das

Reich habe Mittel zum Ausgleich dieser neuen Belastung nicht zur Verfügung gestellt. Der Antrag wurde unverändert angenommen.

Zugestimmt wurde auch der Verordnung, wonach für die Einsicht in das Grundbuch, das Handels⸗ register und sonstige öffentliche Register (Güterrechts⸗, Vereins⸗, Schiffsregister, Landgüter⸗ oder Höfe⸗ rolle) eine Gebühr von 0,50 RM erhoben werden soll.

Die nächste Sitzung des Staatsrats soll am 19. Juli statt⸗ finden.

Statistik und Volkswirtschaft.

Marktverkehr mit Bieh vom 20. bis 26. Juni 1932. (Nach Angaben der 39 bedeutendsten Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)

8

Lebende Tiere

Zufuhren Zu⸗ (+) bzw.

unmittelbar dem Schlacht⸗ hof zugeführt

davon zum

Schlachthof

Auftrieb auf dem Viehmarkt

von Abnahme —)

da. gn9-9”) geschlachteten aum gfesch 8 eng markt ²)

davon aus dem Ausland ¹)

insgesamt

15 207 2 219 5 120 4 743 2 875

250

23 538

81 577

17 826

24 865 3 259

6 779 9 742

4 677 408

27 753 102 125 19 538

4 369 396

1 053 2 370 392 158

2 918 18 967 3 478

Rinder zusammen

dav.: Ochsen Bullen Kühe.. Färsen (Kalbinnen)

8. eh . . „8 ZFe11““ “;

EE1“““

Darunter auf

Berlin, den 9. Juli 1932.

Einfuhr von Getreide, Butter, Käse und Eiern in das deutsche Zollgebiet (Spezialhandel) im Juni 1932 und in dem Zeitraum Januar bis Juni 1932.

Stat. Nr.

Juni 1932

Menge Wert dz 1000 RM

776 384 7 362

Januar bis Juni 8 1932

Menge

dz

3 723 016

Waren⸗

bezeichnung Wert

1000 RM 39 540

1 Roggen..

2 a 162 a 162 b

Z a

3 b

4 134

135 a/e

Weizen . Roggenmehl.. Weizenmehl.. Gerste zur Vieh⸗ fütterung . Andere Gerste Milchbutter, Butterschmalz Käse (Hart⸗ und Weichkäse) . Eier von Feder⸗ vieh u. Feder⸗ 6“

1 962 603 21 110 144 3 531

557 806 9 341

5 944 49 035

45 559

5 698 105 72 7387

4 062

153 677

in 1000 Stück 253 853

11 278

Berlin, den 9. Juli 1932. Statistisches Reichsamt.

4 736 956 2 049

45 537

3 741 454

75 565 19 888

354 049 217 749

768 986

in 1000 Stück 1 259 531

54 913

33 1 524 34 793 844 270 59 079

19 374

65 352

Handel und Gewerbe.

Berlin, den 11. Juli 1932. der Vereinigung für

Die Elektrolytkupfernotierun deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut

„W. T. für 100 kg.

N. * B.

erliner Meldung des am 11. Juli auf 48,00 (am 9. Juli 48,00 ℳ)

8

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

Buenos⸗ Canada. Istanbul... eeeö“

Kairo

E““ New YVork.. Rio de Janeiro Uruguay Amsterdam⸗ Rotterdam .

Athen

Brüssel u. Ant⸗

werpen.. Bucarest.. Budapest.. Danzig. Helsingfors..

Italien

Jugoslawien.. Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und Oporto..

O

Paris

PSrag.... Reykijavik (Island) RIMI 8 Schweiz..

Sofia

Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland)... Wien..

1“

Aires.

Oslo.. K .100.s.

. 100 Lei

100 Lire

100 Kr. 100 Kr.

100 K

100 Frs

100 Kr.

100 Gulden 100 Drachm.

100 Belga

100 Pengö 100 Gulden 100 Fmk.

100 Dinar 100 Litas

100 Escudos

100 isl. Kr. 100 Latts 100 Lewa 100 Peseten

100 estn. Kr. 100 Schilling

11, Sult Geld Brief 0,938 3,666 2,018 1,139 15,41 15,02 4,209 0,325 1,778

170,08

15,45 15,06

170,42 58,59

82,33 21,50

42,09 81,53

13,71 74,47

13,69 74,33 16,525 12,465

67,63 79,72 81,98 3,057 34,07

76,97

109,59 51,95

67,77 79,88 82,14 34,13 77,13

109,81 52,05

0,942 3,674 2,022 1,141

4,217 0,327 1,782

2,803

2,524

6,376 6,707

16,565 12,485

3,063

Geld 0,938 3,686 2,018 1,139

15,45

15,06 4,209

13,71 74,38 16,525 12,465

67,68 79,72 82,02 3,057 34,12

77,07 109,59

9. Juli

Brief 0,942 3,694 2,022 1,141

15,49

15,10 4,217 0,327 1,782

170,47 2,803

58,62 2,524

82,36 6,366 21,52 6,707 42,09 81,78

13,73 74,52 16,565 12,485

67,82 79,88 82,18 3,063 34,18

77,23

109,81 52,05

Seegrenzschlachthöfe: 18 Ochsen, 115 Bullen, 1417 Kühe, Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet, in den Zahlen

29 234 3 655 7 832

12 112 5 069

566 198 30 671 263 121 092

4 23 016

72 Färsen (Kalbinnen),

mitenthalten.

Statistisches Reichsamt. J. A.: Dr. Leiße.

1 863 38 324

1 418 72

11

1 558

IWII

EoESSIFoS SU⸗ IeerdocdoSSee

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

11. Juli 9. Geld Brief Geld 20,38 20,46 20,38 16116 16,22 16,16

4,185 4,205 4,185

4,20 4,20 4,20 4,20 0,83 0,83 0,27 0,27 3,64 3,66 14,98 15,02 14,98 15,02 1,99 1,99 58,31 58,34

81,19 81,44 81,99 82,02 108,78 108,78 6,24 628 6,24 16,485 16,545 16,485 169,71 170,39 169,76 21,43 21,51 21,46 21,56 21,64 21,56 6,58 6,62 6,58

41,72 41,88 41,72 74,15 7445 74,20

Notiz für 1 Stück

20 Frcs.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische . Canadische... Englische: große 1 u. darunter Türkische.. Belgische 100 Belga Bulgarische .. 100 Lewa Dänische 100 Kr. Danziger 100 Gulden Estnische 100 estn. Kr. Finnische 100 Fmk. Französische 100 Frs. Holländische.. 100 Gulden Italienische: gr. 100 Lire 100 Lire u. dar. 100 Lire Jugoslawische. 100 Dinar Lettländische.. 100 Lats Litauische 100 Litas Norwegische 100 Kr. Oesterreich.: gr. 100 Schilling 100 Sch. u. dar. 100 Schilling Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische*).. Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. 100 K Ungarische 100 Pengö *) nur abgestempelte Stücke.

Sovereigns..

—+½ 9 9ꝙ

Pap.⸗Peso Milreis anad.

8

-- —- + 2

80 8d

1 türk. Pfund

16 545 170,44 21,54 21,64

2,49 2,46 76,90 81,84 81,84 33,98

12,40 12,47

100 Lei

100 Lei

100 Kr.

100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 KE

Ostdevisen. Auszahlungen. 47,10 47,10

47,10

47,10

47,30 47,10 47,30 47,10 47,30

Notennotierungen. 1 46,90 47,30

Warschau.. .100 Zl. Wosen.. . 100 ZlI. Kattowiz 100 Zl.

Polnische ... 100 Zl. 1 46,90

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts w Ruhrrevier: Am 9. Juli 1932: Gestellt 13 637 Wagen. Am 10. Juli 1932: Gestellt 1325 Wagen.

Berlin C 2, 9. Juli. Butter: Die etwas zuversichtlichere Stimmung, welche seit Anfang dieses Monats herrschte und zu Beginn dieser Woche noch anhielt, hat gegen Ende der Woche jedoch wieder nachgelassen. Das Stadtgeschäft enttäuschte sehr und das Provinzgeschäft hat nicht den Umfang angenommen, wie zu erwarten war. Auch die Steigerung des Frischmilchbedarfes ist trotz des heißen Wetters nicht so stark gewesen wie im vergangenen Jahr. Das Ausland, bis auf Finnland, tendierte etwas ‚fester infolge des besseren Absatzes der dänischen Butter in Englavod. Kopenhagen notierte am Donnerstag 6 Kr. höher, welche Preis⸗ steigerung für den deutschen Markt sich aber nicht bemerkbar machte, da einerseits der Zollsatz ermäßigt wurde und andererseits die dänische Devise matter notierte. Schweden setzte seine Notie⸗ rung um 5 Kr. Auch Lettland forderte 3,— RM mehr. notierte am Donnerstag unverändert, nachdem die kleinerer Beschickung eine nur unwesent⸗ liche Preisbesserung erzielen konnte. Die Berliner Notierung blieb die ganze Woche unverändert. Die Verkaufspreise des Großhandels sind heute (in 1⸗Zenter⸗Tonnen pro 100 Pfd.): In⸗ landsbutter I. Qualität 124 126 RM, Inlandsbutter II. Quali⸗ tät 114 117 RM, Auslandsbutter, dänische, 134 137 RM, kleniere Packungen entsprechender Aufschlag. Ma : Ruhiges Geschäft.

Hamburg Hamburger Auktion trotz

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten. Devisen.

anzig, 9. Juli: Geschlossen. (W. T. B.)

Wien, 9. Juli: Geschlossen. (W. T. B.)

Reichs⸗ und

Staatsanzeiger Nr. 160 vom 11. Juli 1932.

Prag, 9. Juli: Geschlossen. (W. T. B.)

London, 11. Juli. (W. T. B.) New YPork 357 90,90, Amsterdam 886,00, Brüssel 25,73 ½, Italien 70,06, Berlin 15,06, Schweis 18,31, Spanien 44,06, Lissabon 109 %, Kopenhagen 18,46, Wien 32,50, Istanbul 775,00 B., Warschau 31,87, Buenos Aires 39,62, Rio de Janeiro 518,00 B.

Amsterdam, 9. Juli. (W. T. B.) (Amtlich.) Berlin 58,85, London 8,88 ½, New York 248 ⅛½, Paris 9,74, Brüssel 34,45, Schweiz 48,35, Italien 12,66, Madrid 20,10, Oslo 44,00, Kopen⸗ hagen 48,25, Stockholm 45,65, Wien 35,25, Budapest —,—. Prag —,—, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yokohama —,—, Buenos Aires —,—.

Zürich, 11. Juli. (W. T. B.) (Amtlich.) Paris 20,16, London 18,32, New York 513,50, Brüssel 71,30, Mailand 26,16, Madrid 41,60, Berlin 121,65, Wien —,—, Istanbul 247,50.

Kopenhagen, 9. Juli. (W. T. B.) London 18,47, New York 517,50, Berlin 123,00, Paris 20,45, Antwerpen 71,80, Zürich 101,00, Rom 26,55, Amsterdam 209,10, Stockholm 94,85, Oslo 91,50, Helsingfors 7,95, Prag 15,45, Wien —,—.

Stockholm, 9. Juli. (W. T. B.) London 19,55, Berlin 130,50, Paris 21,35, Brüssel 76,50, Schweiz. Plätze 107,50, Amsterdam 221,00, Kopenhagen 106,25 nom., Oslo 97,00, Washington 546,00, Helsingfors 8,35,. Rom 28,50, Prag 16,50, Wien —,—.

Oslo, 9. Juli. (W. T. B.) London 20,22, Berlin 134,50, Pane 22,30, New York 566,00, Amsterdam 229,00, Zürich 110,50,

elsingfors 8,65, Antwerpen 79,00, Stockholm 103,75, Kopenhagen 109,75, Nom 29,00, Prag 17,00, Wien —,—.

Moskau, I1. Juli. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 690,15 G., 691,53 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,01 G., 46,11 B.

London, 9. Juli. (W. T. B.) Silber (Kasse) 1615⁄10, Silber auf Lieferung 1615⁄16, Gold 115/—.

Wertpapiere. “““

Frankfurt a. M., 9. Juli. (W. T. B.) 5 % Mex. äußere Gold 5,00, 4 ½ % Irregation 3,50, 4 % Tamaul. S. 1 abg. —,—, 5 % Tehuantepec abg. —,—, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Cement Heidelberg 39,00, Dtsch. Gold u. Silber 136,00, Emag Frankfurt —,—, Eßlinger Masch. 12 00, Felten u. Guill. 20,75, Ph. Holzmann 36,50, Gebr. Junghans 10,90, Lahmeyer 80,75, Mainkraftwerke 51,00. Schnellpr. Frankent. 9,00, Voigt u. Häffner 2909, Zelsstht Waldhof 28 22 Buderus 28,25, Kali Westeregeln

Hamburg. 9. Juli. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Commerz⸗ u. Privatbank 16,00, Vereinsbank 50,00, Lübeck⸗Büchen 31,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 13,75, Hamburg⸗Südamerika 36,00 B., Nordd. Lloyd 14,50, Harburg⸗Wiener Gummi 15,00, Alsen Zement

Paris

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 9. Juli. (W. T. B.) Die günstigere Stimmung auf dem Wollmarkt, die im Zusammenhang mit der festeren Tendenz in Australien und dem allmählich empfindlicher werdenden Mangel an Rohstoffvorräten der Verbraucher sich bereits vor Er⸗ öffnung der fünften Serie der diesjährigen Kolonialwollversteige⸗ rungen geltend gemacht hatte, hat sich in den ersten vier Tagen der Auktion behauptet, und das Interesse kann im allgemeinen als recht befriedigend bezeichnet werden. Die Tatsache, daß nach dieser Versteigerungsserie eine lange Pause bis zum Herbst eintritt, spricht selbstverständlich zugunsten einer etwas stärkeren Nachfrage mit. Aber auch die Senkung der Bankrate in England, die Durch⸗ führung der Konversion der Kriegsanleihe und vor allem der Abschluß der Verhandlungen in Lausanne trugen wesentlich zur Befestigung einer besseren Stimmung bei. Während der ersten vier Tage sind von insgesamt 39 329 angebotenen Ballen 32 253 verkauft worden, ein keineswegs ungünstiges Ergebnis. Für die ganze Auktion stehen ungefähr 122 300 Ballen zur Verfügung und man erwartet, daß die Versteigerungsserie diesmal etwa 12 Tage dauern wird. In erster Linie ist bisher die starke Nach⸗ frage des englischen heimischen Konsums hervorzuheben, aber auch Deutschland war heute schon ziemlich stark beteiligt und selbst französische und belgische Kreise legen eine etwas stärkere Kauflust an den Tag. Von englischer Seite traten insbesondere Yorkshire’s Erzeuger von Kammgarnen als Käufer auf. Deutsche Käufe er⸗ streckten sich zunächst auf feine Sydney⸗Wolle und einige gute Queensland⸗Partien. Die Preise sind im allgemeinen etwa 5 bis 7. oder höchstens 10 vH höher gegenüber dem Schlußniveau der Juniserie. Einzelne darüber hinausgehende, übertriebene Forde⸗ rungen sind im Laufe der letzten Tage auf dieses Niveau berichtigt worden; feine Merinosorten konnten jedoch noch eine etwas stärkere Befestigung verzeichnen. Die Aussichten für den weiteren Verlauf der Versteigerungsserie sind recht günstig, zumal die Tatsache der Einigung in Lausanne zweifellos die bisher noch etwas gedämpfte Kauflust des Kontingents ermutigen dürfte. Trotz der Ansätze zu größerer Kauflust wäre es jedoch verfrüht, von einer wirklichen Wendung zum Besseren zu sprechen, da der Mangel an Absatz⸗ märkten für die Industrie sowohl auf dem Kontinent als auch in England eine Belebung vorläufig auch weiterhin behindern muß.

Nummer 19 des „Reichsarbeitsblatts“ vom 5. Juli 1932 hat folgenden Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil. Sozialversicherung. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Beschlüsse des Reichsausschusses für Aerzte und Krankenkassen vom 22. Juni 1932. Richtlinien des Reichsausschusses für Aerzte und Kranken⸗ kassen für wirtschaftliche Arzneiverordnung. Vom 22. Juni 1932. Richtlinien des Reichsausschusses für Aerzte und Krankenkassen für die Verordnung von Krankenhauspflege. Vom 22. Juni 1932. I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Gesetze,

der Hilfsbedürftigkeit in der Arbeitslosenversicherung und Krisen⸗ fürsorge. Verordnung über die Verlängerung der Befreiung von der Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Vom 4. Juli 1932. Abänderung der Satzung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung der Arbeitslosenversicherung. Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Abeitslosenversicherung von Hausgewerbetreibenden und Heimarbeitern. Vom 27. Juni 1932. Erlaß über die Höhe der Unterstützungssätze für Kurz⸗ arbeiter. Bescheide, Urteile: 48. Versicherungsfreiheit auf Grund des § 75 a AVAVG. beim Zusammentreffen mit dem Tat⸗ bestand des § 71 Abs. 3. Berichtigungen zum vorläufigen Ver⸗ zeichnis der Arbeitsämter. III. Arbeitsschutz. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Betrifft: Arbeitszeitverkürzung. IV. Woh⸗ nungs⸗ und Siedlungswesen. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Richtlinien für den II. Abschnitt der vorstädtischen Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten für Erwerbslose. V. Ver⸗ sorgung und Fürsorge. Gesetze, Vexordnungen, Erlasse: Durch⸗ führungsbestimmungen zur Wohlfahrtshilfeverordnung. Vom 15. Juni 1932. Bescheide, Urteile: 49. Tatbestandsmerkmale der Fürsorgepflichtarbeit 19 der Fürsorgepflichtverordnung). Teil II. Nichtamtlicher Teil. Der Begriff der Arbeits⸗ unfähigkeit bei gesundheitspolizeilichen Anordnungen. Von Pro⸗ fessor Dr. med. Martineck, Ministerialdirigenten im Reichs⸗ arbeitsministerium. Sozialversicherungstechnische Auswirkun⸗ gen von Betriebsstillegungen. Von W. Bormann, Buntenbock. Die berufliche Betreuung arbeitsloser Jugendlicher im Winter 1931/32. Von Dr. Rudolf Wiedwald, Referent in der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Hauptstelle. Zur Tätigkeit des Spruchsenats für die Arbeitslosenver⸗ sicherung in den Monaten April bis Juni 1932. Die neuen Richtlinien zur vorstädtischen Kleinsiedlung für Erwerbslose. Von Dr. J. Richter, Regierungsrat im Reichsarbeitsministerium. Statistik. Der Arbeitsmarkt von Mitte Mai bis Mitte Juni 1932: I. Der Arbeitsmarkt in der 1. Junihälfte und in der 2. Maihälfte 1932. II. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit unter den Gewerkschaftsmitgliedern im Mai 1932. III. Arbeitslosen⸗ versicherung, Krisenfürsorge, wertschaffende Arbeitslosenfürsorge und freiwilliger Arbeitsdienst. Sozialpolitische Zeitschriften⸗ schau. Bücherbesprechungen und Bücheranzeigen. Teil V. Reichsversorgungsblatt. Amtliche Nachrichten über die Versorgungs⸗ und Fürsorge⸗Angelegenheiten der Kriegs⸗ beschädigten und Kriegshinterbliebenen. Soziale Fürsorge. 64. Betr. Sicherung der Erziehung und Berufsausbildung von Kriegerwaisen. Bescheide, Urteile: 65. § 16 des Schwer⸗ beschädigtengesetzes enthält lediglich eine Anweisungsvorschrift, unter welchen Voraussetzungen die Hauptfürsorgestelle die Zu⸗ stimmung zur Kündigung eines Schwerbeschädigten nicht versagen darf. Er berührt nicht die gesetzlichen und vertraglichen Kündi⸗ gungsbestimmungen. Versorgungsbehörden. Aufbau und Dienstbetrieb der Versorgungsbehörden: 66. Benachrichtigung der Fürsorgeverbände über Zahlung von Versorgungsgebührnissen.

Speisefeite: Bericht der Firma Gust. Schultze & Sohn,

60,00, Anglo⸗Guano 13,

Juli: Geschlossen.

Wien, 9.

Amsterdam, 9. Juli: Geschlossen.

9⸗C Dynamit Nobel —,—, Holstenbrauerei 50,00, Neu Guinea —,—, Otavi Minen 10,00 B.

(W. T. B.)

(W. T. B.)

82.

Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Durchführung der Ab⸗ gabe zur Arbeitslosenhilfe Reichsfinanzverwaltung verwaltet wird 17. Juni 19

soweit sie von (Abg. A.

den Behörden

uni Betrifft: Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der gewerbsmäßigen Stellenvermittler. Prüfung

67. Verordnung über der Vom

DV.). Teil VI.

das Handbuch 68. Erlaß zur Einführung des Handbuchs der Reichsversorgung. Bekanntmachungen träge und über Genehmigungs⸗ und Festsetzungsbeschlüsse der Fachausschüsse für Hausarbeit.

der Reichsversorgung.

über Tarifver⸗

ffentlicher Anzei

ger.

1“

Untersuchungs⸗ und Strafsachen,

Zwangsversteigerungen, Aufgebote, Dessentliche Zustellungen, . Verlust⸗ und Fundsachen,

Auslosung usw. von Wertpapieren,

Aktiengesellschaften,

1 1 1

13. Bankausweise. 14. Verschiedene

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche G“

0. Gesellschaften m. b. H.,

1. Genossenschaften,

2. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

Bekanntmachungen.

3. Aufgebote.

133171] Aufgebot.

Der Arbeiter Hermann Mörling in Meerbeck Nr. 86, vertreten durch seinen Vormund, Fabrikarbeiter August Stahl⸗ hut in Meerbeck Nr. 86, hat das Auf⸗ gebot des auf seinen Namen lautenden Sparbuchs Nr. 9727 der Nordsehler Sparkasse, Kreissparkasse des Kreises Stadthagen, in Stadthagen, beantragt. Der Inhaber wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 24. März 1933, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 7, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumel⸗ den, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird.

Amtsgericht III. Stadthagen.

[33173]

Durch Ausschlußurteil vom 5. Juli 1932 ist der am 10. Oktober 1930 von der Firma Heinrich Hagemeier in Gelsen⸗ kirchen ausgestellte und von Bernhard Rennemeier in Gladbeck angenommene Wechsel über 100 RM, zahlbar am 31. Dezember 1930 für kraftlos erklärt.

Gladbeck, den 5. Juli 1932.

Das Amtsgericht.

[331744 Bekanntmachung. Im Namen des Volkes! 8 85 7

In der Aufgebotssache zum Zwecke der Kraftloserklärung eines Hypo⸗ thekenbriefs zugunsten der Groß⸗ Gerauer Volksbank e. G. m. b. H. in Groß Gerau hat das Hessische Amts⸗ gericht in Groß Gerau duech den Gerichtsassessor Jöckel für Recht er⸗ kannt: Der Hypothekenbrief, der über die im Grundbuch für Walldorf jeweils in den Blättern 540, 541, 542 in Ab⸗ teilung III unter den laufenden Num⸗ mern 19 b/17, 9, 4, 3, 2 bzw. 14 b/12, 7, 3, 2, 1 bzw. 17 b/15, 9, 5, 31 eingetra⸗ genen und der Groß⸗Gerauer Volksbank e. G. m. b. H., Groß Gerau, zustehenden Aufwertungshypothek von 823,37 GM. ausgestellt worden war, wird für kraft⸗ los erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.

Verkündet am 23. Juni 1932. Spieß, als Urk.⸗B. der Gesch.⸗Stelle.

Im Namen des Volkes!

der Aufgebotssache der Frau Boxheimer, Witwe, in Lampert⸗ vertreten ducch Rechtsanwalt

heim,

Brun in Lampertheim, hat das Hessische Amtsgericht in Lampertheim durch den Gerichtsassessor Herbert für Recht er⸗ kannt: Der abhanden gekommene Grundschuldbrief über die im Grund⸗ buch der Gemarkung Lampertheim Band XVI Blatt 1136 in Abt. III unter Nr. 10 am 19. August 1926 für den Eigentümer Friedrich Wilhelm Lang in Lampertheim eingetragene, gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks sofort vollstreckbare Briefgrundschuld in Höhe von 6000 RM (sechstausend Reichs⸗ mark) mit Zinsen zu acht vom Hundert jährlich seit dem Tage der Eintragung wird für kraftlos erklärt. Lampertheim, den 1. Juli 1932. Hessisches Amtsgericht.

[33172]

Der am 24. Februar 1921 erteilte Erbschein nach dem am 6. Januar 1921 in Niendorf, Kreis Pinneberg, verstor⸗ benen, zuletzt in Niendorf wohnhaft ge⸗ wesenen Malermeisters Heinrich Nats⸗ kow, wonach dieser beerbt worden ist von: 1. Karl Natskow in Hamburg, 2. Heinrich Natskow in Hamburg, zu je 1/2 der Erbschaft vorbehaltlich des Rechts seiner Witwe Frau Natskow, Maria Elisabeth Johanna geb Albers, nach dem bis zum 1. Januar 1900 in Niendorf (Kreis Pinneberg), geltenden ehelichen Güterrechte wird wegen Un⸗ richtigkeit für kraftlos erklärt.

Altona, den 2. Juli 1932.

Das Amtsgericht. Abt. 2 c. 2 c VI 90/21.

[33176]

Der Rentner Viktor Löhr aus Bor⸗ num bei Börssum, zur Zeit in Ilten (Kreis Burgdorf), hat dem Rentner Werner Salge in Bornum bei Börßum Generalvollmacht erteilt, und zwar durch Urkunde vom 7. Februar 1931. Der Rentner Viktor Löhr ist unter vor⸗ läufige Vormundschaft gestellt und der Unterzeichnete, Werner Seeliger, ist zum Vormund bestellt worden. Als solcher entziehe ich dem Rentner Werner Salge in Bornum hiermit die Bevollmächti⸗ gung und erkläre die Vollmachtsurkunde für kraftlos.

Wolfenbüttel, den 13. Juni 1932.

Werner Seeliger.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Wolfenbüttel vom 17. Juni 1932 ist die öffentliche Zustellung der Kraftloserklä⸗ rung bewilligt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

2

4. Heffentliche Zustellungen.

[33180] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Franz Westerveld, The⸗ rese geb. Heinen, Rheydt, Olefstraße 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Strick, Rheydt, klagt gegen den Franz Westerveld, zur Zeit ohne festen 1 zuletzt wohnhaft gewesen M.⸗Gladbach, Am Lauterkamp 45, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Gladbach⸗ Rheydt auf den 28. Oktober 1932, vorm. 9 Uhr, Saal 65, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als ““ vertreten zu assen.

Gladbach⸗Rheydt, 23. Juni 1932.

Landgericht. Geschäftsstelle Abt. 2

[33182] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Berta Meierhofer geb. Schlude in Sigmaringen, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Ott in Sig⸗ maringen, klagt gegen ihren Ehemann Karl Meierhofer, früher in Sig⸗ maringen, auf Ehescheidung aus § 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die IJ. Zivilkammer des Landgerichts in Hechingen auf den 20. September 1932, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Hechingen, den 6. Juli 1932.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [33183] Oeffentliche Zustellung. Stengel, Anna, Filialleiterin in Mün⸗ chen, vertreten durch Rechtsanwalt Augustin in Hof, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Georg Stengel, Porzellansor⸗ tierer in Stopfersfurth, nun unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrag, die Ehe der Streits⸗ teile aus Verschulden des beklagten Ehe⸗ manns zu scheiden und diesen zu den

Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen. Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung ist bestimmt auf Donners⸗ tag, den 22. September 1932, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der Zivilkammer des Landgerichts Hof, Sitzungssaal. Hierzu wird Georg Stengel geladen mit der Aufforderung, einen der beim Land⸗ gericht Hof zugelassenen Rechtsanwälte zu seiner Vertretung zu bestellen. Zum Zweck der vom Gericht bewihigten öffentlichen Zustellung wird dies be⸗ kanntgemacht. Hof, den 8. Juli 1932. Geschäftsstelle des Landgerichts.

———

[33184] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Elisabeth Jendryssek, geb. Jeck, in Worms am Rhein, Nord⸗ anlage 14, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Lucius in Mainz, klagt gegen den Ehemann Josef Jen⸗ dryssek, zuletzt in Brasilien, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung mit dem Antrag, die zwischen beiden Parteien am 31. Ja⸗ nuar 1920 geschlossene Ehe zu scheiden, den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären sowie ihm auch die ge⸗ samten Kosten des Rechtsstreits zur Last zu setzen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts Mainz in Mainz auf den 7. November 1932, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen.

Mainz, den 27. Juni 1932. Geschäftsstelle Hessischen Landgerichts. [33185] Oeffentliche Zustellung.

Kreuzpaintner, Josef, Sattler in München, Pilgersheimer Straße 9)II, Kläger, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Geigel in München, klagt gegen Kreuzpaintner, Maria, zuletzt St. Paula, Rua Avenida, Tiradentes 65, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagte, nicht vertreten, wegen Eheschei⸗ dung mit dem Antrag zu erkennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden der Beklagten geschieden. II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts Mün⸗ chen I auf Montag, den 7. November

932, vorm. 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 91/I, Justizpalast, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekanntgemacht.

München, den 4. Juli 1932.

Geschäftsstelle des Landgerichts I.

[33186] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Gerhard Artur Foß. uneheliches Kind der Hausgehilfin Elisabeth Hoß in Dortmund, vertreten durch das Städtische Jugendamt, hier, klagt gegen den Reisenden Artur Kirch⸗ hoff, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Dortmund, Prinzenstr. 18 II, wohnhaft, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter der außereheliche Vater sei und sich weigert, seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nachzukommen, mit dem Antrag auf Feststellung, daß der Beklagte der außereheliche Vater des Klägers ist, ferner auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung einer viertel⸗ jährlichen Geldrente von 90 Reichsmark vom Tage der Geburt bis zum vollende⸗ ten 16. Lebensjahre, z. Hd. seines je⸗ weiligen Vormunds. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier Gerichtsstraße 22, Zimmer 103, auf den 20. September 1932, vorm. 10 Uhr, geladen.

Dortmund, den 29. Juni 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgericht [33187] Oeffentliche Zustellung.

Der am 19. März 1930 geborene Willy Alfons Blank in Kramfk, ver⸗ treten durch das Jugendamt zu Schlochau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ohser zu Halle a. S., klagt gegen den Reisenden Max Arendt, zuletzt in Halle a. S., Hotel Europa, wegen Unterhalts. Zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Halle a. S. auf den 29. August 1932, 9 Uhr, mer 115, geladen.

Halle (Saale), den 5. Juli 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [33190] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Luzia Reinermann geb. Stahsen in Geldern, Nordwall 9, Pro⸗

Zim⸗

8 8

zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Otto