1932 / 174 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jul 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Deutralhandelsregisterbeilage

173 vom 26. Juli 1932. S. 4

pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. August 1932 Anzeige zu machen. Sulingen, den 21. Juli 1932. Das Amtsgericht.

Traunstein. 17837595]

Das Amtsgericht Traunstein hat am 22. Juli 1932, nachm. 5 Uhr, über das Vermögen des vormaligen Kaufmanns Franz Bernauer in Traunwalchen das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stein⸗ mayr in Traunstein. Offener Arrest ist erlassen mit Anzeigefrist bis zum 20. August 1932. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen: 20. August 1932. Allgemeiner Prüfungstermin und Termin zur Wahl eines anderen Kon⸗ kursverwalters, zur Bestellung eines Gläubigerausschusses und Beschluß⸗ fassung über die in § 132 K.⸗O. bezeich⸗ neten Angelegenheiten ist bestimmt auf Samstag, den 27. August 1932, vormit⸗ tags 10 Uhr, im Sitzungssaal Nr. 18 des Amtsgerichts Traunstein.

Traunstein, den 23. Juli 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Uerdingen. [37596] Konkurseröffnung.

Ueber das Vermögen der Firma Land⸗ wirtschaftliche Vertriebsgesellschaft m. b. H., Krefeld⸗Linn, Müllerstr. 12, ist am 22. Juli 1932, 11 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet worden. Ver⸗ walter ist der Rechtsanwalt Stalherm in Uerdingen. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist bis zum 16. August 1932. Ab hacß der Anmeldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 22. August 1932, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle.

Uerdingen, den 22. Juli 1932. Amtsgericht. Villingen, Baden. 37597]

Ueber das Vermögen des Fräulein Klara Hühne, Weiß⸗ und Wollwaren⸗ geschäft in Villingen i. Schw., wurde heute nachmittags Konkurs eröffnet. Verwalter: Bankbirektor a. D. Albert Fischer in Villingen i. Schw. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmelde⸗ frist bis 2. August 1932. Erste Gläu⸗ bigerversammlung und Prüfungstermin am Dienstag, den 9. August 1932, vormittags 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, 1. Stock, Zimmer Nr. 9.

Villingen i. Schw., den 22. Juli 1932.

Bad. Amtsgericht. I. Wadern, Bz. Trier. [37598] Konkurseröffnung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Sauer, Alleininhabers der Firma Sauer und Moog in Wadern, ist am 22. Juli 1932, nachmittags 18 Uhr 55 Minuten, das Konkursverfahren er⸗ öffnet worden. Verwalter ist der Pro⸗ eßagent Jullein in Wadern. Offener Lodrc mit Anzeigefrist bis zum 12. Sep⸗ tember 1932. Ablauf der Anmeldefrist an demselben Tage. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 20. August 1932, vor⸗ mittags 9 Uhr, und allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 20. September 1932, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle.

Wadern, den 23. Juli 1932.

Amtsgericht. Abteilung 1. Waldenburg, Schles. [37599]

Ueber das Vermögen des Gerhard Richter, Büro für Elektrotechnik und Maschinenwesen in Waldenburg, Schles., wird heute, am 19. Juli 1932, vormit⸗ tags 10 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet, da Konkursantrag gestellt ist und Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Der Kauf⸗ mann S. Schwerin in Bad Salzbrunn, Schles., wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 1. September 1932 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschluß⸗ fassung über die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein⸗ tretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände auf den 25. August 1932, vor mittags 9 % Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 15. September 1932, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer Nr. 5 Untergeschoß —, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine ur Konkursmasse gehörige Sache in Be⸗ itz haben oder zur Konkursmasse etwas chuldig sind, wird aufgegeben, nichts an en Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwal⸗ ter bis zum 22. August 1932 Anzeige zu machen. (6. N. 41 a/32)

Valdenburg, Schles., 19. Juli 1932. Das Amtsgericht. Wiesbaden. [37600]

Ueber den Nachlaß der am 2. bzw. 6. März 1932 verstorbenen Eheleute Polizeibeamter a. D. Ferdinand Decker und Margarete geb. Pabst zu Wiesbaden ist am 21. Juli 1932, 11 Uhr, das Kon kursverfahren eröffnet worden. Kon⸗ kursverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mugele, Wiesbaden. Konkursforderun⸗

unter der Anschrift: Amtsgericht, Kon⸗ kursabteilung, bis zum 20. 8. 1932 bei dem Gericht anzumelden. Erste Gläu⸗ bigerversammlung am Mittwoch, den 17. August 1932, 9 Uhr, Prüfungstermin am Mittwoch, den 31. August 1932, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Kirchgasse 15 III, Zimmer Nr. 208/9. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. 8. 1932. Amtsgericht, 6 b, Wiesbaden, am 21. Juli 1932.

Winzig. Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Arbeiters Hermann Schlichtina in Jakobsdorf (Kreis Wohlau) wird heute, am 21. Juli 1932, 10 ¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da er zahlungsunfähig ist. Der Rechtsanwalt ;r. Joppich in Winzig wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. August 1932 bei dem Gericht anzu⸗ melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläu bigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 29. August 1932, 10 ½¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Termin an⸗ beraumt Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Be⸗ sitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtun auferlegt, von dem Besitz der Sache un von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursver⸗ walter bis zum 8. August 1932 Anzeige zu machen. (2 N 6 a/32.)

Amtsgericht in Winzig. Zeven. Konkursverfahren. ([37602]

Ueber das Vermögen des Mühlen besitzers Johann Hillmann in Hanstedt, Kreis Zeven, ist heute, am 22. Juli 1932, vorm. 11 ¼ Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Prozeßagent Kröger in Zeven. Anmeldefrist bis zum 31. August 19232. Wahltermin am 12. August 1932, mit tags 12 Uhr. Prüfungstermin am 9. September 1932, mittags 12 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 31. August 1932.

Amtsgericht Zeven, den 22. Juli 1932.

Aachen. Konkursverfahren. 37603]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Juweliergeschäfts H. Stee naertz, Inh. C. Dahmen, G. m. b. H. in Aachen, Holzgraben 11, wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Aachen, den 19. Juli 1932.

Amtsgericht Aachen. Abt. 4.

Alzenau. Bekanntmachung. [(37604] Das Amtsgericht Alzenau hat mit Beschluß vom 20. Juli 1932 das Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des Schuhmachers Pius Bayer in Mömbris mangels einer den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechenden Masse eingestellt. Alzenau, den 21. Juli 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Arnstadt. [37605] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Felix Koch, alleinigen Inhabers der Firma Felix Koch in Arnstadt, wird Termin zur Prü⸗ fung der nachträglich angemeldeten For⸗ derungen, zur Abnahme der Schlußrech⸗ nung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ zeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke auf den 23. August 1932, 9 Uhr, anberaumt. Arnstadt, den 22. Juli 1932 Thür. Amtsgericht. Abt. 8. 8

Backnang. [37606] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ernst Hermann, Zimmer⸗ mannseheleute, in Waldenweiler, Gde. Sechselberg, wurde durch Beschluß vom 22. 7. 1932 aufgehoben. Amtsgericht Backnang, Württ.

Bad Salzuflen. [37607] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Fritz Klein in Bad Salzuflen wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Bad Sulzuflen, den 8. Juli 1932. Lippisches Amtsgericht. I.

Bad Salzuflen. [37608]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Maurermeisters Wilhelm Linnemann in Ehrsen i. L., alleinigen Inhabers der Firma Wilhelm Linne⸗ mann in Ehrsen, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Bad Salzuflen, den 8. Juli 1932.

Lippisches Amtsgericht. I.

Bamberg. [37609]

Das Amtsgericht Bamberg hat mit Beschluß vom 21. Juli 1932 das Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen der Firma Carl Gemeinhardt A.⸗G. in Bamberg nach Abhaltung des Schluß⸗ termins als durch Schlußverteilung be⸗

gen sind in doppelter Ausfertigung

endigt aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

1 .“

Bautzen. 137610) Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Georg Hilbenz in Bautzen, Unterm 22½ 1 4, wird eingestellt, da sich ergeben hat, daß eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse nicht vorhanden ist. Amtsgericht Bautzen, den 20. Juli 1932.

Berlin-Schöneberg. [37611] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen: 1. der Firma Gebr. Aron, Wäschefabrik, Berlin, Stubenrauch⸗ straße 112 a, Inh. Isaak Aron, Berlin, Motzstr. 64, und Arthur Aron, Berlin, Bamberger Str. 51, 9 N. 8. 31, ist am 22. 6. 1932, 2. der Firma Friedrich Reimer, Kommanditgesellschaft, Berlin, Bamberger Str. 26, persönlich haftender Gesellschafter: Maurermeister Arthur Schulze, Berlin⸗Steglitz, Bergstr. 84, 9 N. 86. 31, ist am 23. 6. 1932 nach dem Schlußtermin aufgehoben. Berlin⸗Schöneberg, 23. 7. 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Dersenbrücl. [37612] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Uhrmachers Franz Lampen in Alfhausen wird, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 20. Juni 1932 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Bersenbrück, 20. Juli 1932.

Bonn. Beschluß. [37613] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Carl Eichhorn, Bürstenfabri⸗ kant in Bonn, Weststraße 38, wird, nach⸗ dem der im Vergleichstermin vom 17. Juni 1932 angenommene Zwangs⸗ vergleich rechtskräftig bestätigt ist, hi⸗ mit aufgehoben. 8 Bonn, den 21. Juli 1932. Amtsgericht. Abt. 8. Breslau. [37614] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 28. März 1931 verstor⸗ benen Regierungsbaumeisters a. D. Felix Sonnenfeld, zuletzt wohnhaft in Breslau, Ohlauer Straße Nr. 46, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Breslau, den 15. Juli 1932. Amtsgericht. (42 N. 106/31.)

Breslau. [37615] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Georg Man⸗ dowsky, Alleininhabers der Firma „Georg Mandowsky Volksschuhhaus Breslau“ in Breslau, Bohrauer Str. 43 (Schuhwarenhandel), wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse nicht vorhan⸗ den ist. 204 K.⸗O.) (42 N. 16/32.) Breslau, den 18. Juli 199322. Das Amtsgericht.

Breslau. [37616] Das über den Nachlaß der am 9. Dezember 1931 ver⸗ storbenen Friedericke Rosenthal, ge⸗ borene Leschzinner, zuletzt wohnhaft in Breslau, Höfchenstr. Nr. 64, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (42 N. 25/32.) Breslau, den 18. Juli 1932 Amtsgericht. Breslau. 1111 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Eduard Jano⸗ schek in Breslau, Stockgasse 30, Inhaber der Firma Gustav Lewy & Söhne und des Dampfsägewerks und der Kisten⸗ fabrik Maltsch a. O., wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (41. N. 205/30.) Breslau, den 20. Juli 1932. Amtsgericht.

Cogburg. [37618] Das Amtsgericht Coburg hat das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns August Laturner von Coburg mit Beschluß vom 22. Juli 1932 eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Konkursver⸗ walters ist bestimmt auf den 22. August 1932, vorm. 9. Uhr, auf Zimmer 23 des Amtsgerichts, hier. Die Vergütung des Konkursverwalters und seine Aus⸗ lagen sind in der aus den Akten er⸗ sichtlichen Höhe festgeseetzt worden. Coburg, den 22. Juli 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Colditz. [37619] Beschluß vom 15. Juni 1932: Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Kurt Streller in Leisenau wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende

Konkursmasse nicht vorhanden ist. Das Amtsgericht Colditz. Colditz. [37620] Im Konkursverfahren über den Nachlaß des am 19. Mai 1930 in Schwarzbach, seinem Wohnsitz, ver⸗ storbenen Brunnenbaumeisters Emil Bernhardt Schatz wird Termin zum Gehör der Gläubigerversammlung über den Antrag des Konkursverwalters, das Verfahren mangels Masse einzustellen, auf den 17. August 1932, vorm. 9 Uhr, bestimmt. Amtsgericht Colditz, am 20. Jul⸗

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Dresden. Pbb“

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 1. Februar 1932 ver⸗ storbenen, in Dresden, Alaunstraße 62, wohnhaft gewesenen Gastwirts Fried⸗ rich Heinrich Weißkopf wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 22. Juli 1932. Düsseldorf. 37624] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Dümpelmann & Pfeil G. m. b. H. in Düsseldorf, Schanzenstr. 20, Papiergroßhandlung, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Düsseldorf, den 18. Juli 1932.

Amtsgericht. Abt. 14 a.

Düsseldorf. [37625] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Carl Wellen, Inhaber der Firma Carl Wellen in Düsseldorf, Himmelgeisterstraße 60, Kirchenheizungen, ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs aufgehoben worden. 8 Düsseldorf, den 18. Juli 1932. Amtsgericht. Abt. 14 a.

Duisburg. Beschluß. 37622]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Duisburger Bau⸗ gesellschaft m. b. H. in Duisburg wird gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent⸗

sprechende Masse nicht vorhanden ist. Duisburg, den 19. Juli 1932. Amtsgericht.

Duisburg-Ruhrort. [37623]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Franz Gerling in Duisburg⸗Ruhrort, als Inhaber der Firma Franz Gerling, Chemische Werke in Duisburg⸗Ruhrort, und der Minerva⸗ Hütte in Haiger (Dillkreis), ist am 12. Juli 1932 mangels Masse eingestellt worden.

Amtsgericht Duisburg⸗Ruhrort.

Ellwangen.

[37626] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Alois Auchter, Gärtnerei⸗ besitzers in Ellwangen, wurde am 21. Juli 1932 nach vollzogener Schluß⸗ verteilung aufgehoben.

Amtsgericht Ellwangen.

Festenberg. 37627]

1 N 2⁄32. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Landwirts und Spediteurs Alfon Koschollek in Festen⸗ berg ist durch Beschluß vom 22. 7. 1932 eingestellt, da eine den Kosten des Ver⸗ ahrens entsprechende Masse nicht vor⸗

anden ist. 1 Amtsgericht Festenberg, 22. 7.1932.

Franlkcfurt, Main. Beschluß. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Dr. Nathan Weiß, alleinigen Inhabers der Firma M. Ried & Co. (Uhrenhandlung) in Frankfurt a. Main, Geschäftslokal: Große Gallusstraße 14, Wohnung: Corneliusstraße 5, wird nach Abhaltung des Schlußtermins und Schlußver⸗ teilung aufgehoben. Frankfurt a. Main, 19. Juli 1932. Amtsgericht. Abt. 42.

Gotha. 1 Im Konkurse über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Hof⸗ bankhaus Max Mueller in Gotha soll eine vierte Abschlagsverteilung er⸗ folgen. Hierzu ist ein Betrag von 75 500 RM verfügbar. Zu berück⸗ sichtigen sind Forderungen im Gesamt⸗ betrag von 3 750 068,37 RM, darunter keine bevorrechtigten. Die Rate, die demnach zur Verteilung gelangen kann, beträgt 2 vv. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts (Konkursabteilung) zur Einsicht für die Beteiligten aus. Gotha, den 23. Juli 1932. Der Konkursverwalter. Diplomkaufmann R. Christ.

Gotha. (37630]

In dem Konkursverfabren über den Nachlaß des verstorbenen Verwaltungs⸗ inspektors i. R. Arndt Ebert in Gotha soll die Ausschüttung der Masse er⸗ folgen. Hierzu ist ein Betrag von 203 RM verfügbar. Zu berücksichtigen sind Forderungen zum Betrage von 1533,93 RM, darunter keine bevor⸗ rechtigten. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts (Konkursabteilung) zur Einsichtnahme aus.

Gotha, den 23. Juli 1932.

Der Konkursverwalter. R. Christ.

[37628]

[37629]

nzburg. [37631] Bekanntmachung. 8

Durch Beschluß des Amtsgerichts Günzburg vom 21. 7. 1932 wurde in dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Julius Neu⸗ burger in Ichenhausen Termin zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung und zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis bestimmt auf Frei⸗ tag, den 19. August 1932, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale 4/I. Die Schluß⸗

die Vergütung und Auslagen des Kon⸗ kursverwalters festsetzende Beschluß liegen in der Geschäftsstelle des Amts⸗ gerichts zur Einsicht der Beteiligten auf. Günzburg, den 22. Juli 1932. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Hagen, Westr. [37632] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Zigarrenhändlers Heinrich Krempel zu Hagen, Lange Straße 46, ist durch Schlußverteilung beendet und wird hierdurch aufgehoben. Hagen, den 20. Juli 1932. Das Amtsgericht.

Husum. [37633 In dem Konkursverfahren über da Vermögen des Tischlermeisters Johan⸗ nes Remstedt in Rödemis ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendun⸗ gen gegen das Schlußverzeichnis und zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen anberaumt auf Sonnabend, den 13. August 1932, 9 Uhr, Zimmer 7. Das Schlußverzeichnis liegt zur Einsicht⸗ nahme durch die Berechtigten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts aus. Die Vergütung des Konkursverwalters

ist auf 350 RM festgesetzt. Das Amtsgericht Husum. b

Kaiserslautern. [37634]

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat mit Beschluß vom 22. Juli 1932 das Konkursverfahren über das Vermögen des Adam Bernhardt, Kaufmanns in Kaiserslautern, Barbarossaplatz Nr. 5,

8 sugleich als alleinigen Inhabers der

andelsgerichtlich eingetragenen Firma „Rolladenfabrik Kaiserslautern Adam Bernhardt, Fabrikation von Rolladen, Jalousien und verwandten Bauartikeln mit dem Sitze zu Kaiserslautern, Bar⸗ barossaplatz Nr. 5“ nach Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schluß⸗ verteilung aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Kassel. Konkursverfahren. [(37635]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Georg Pflägin in Kassel, Blücherstraße 17, wird erfolgter Abhaltung des aufgehoben.

Kassel, den 20. Juli 1932. Amtsgericht. Abt. 7. Kassel. Konkursverfahren. [37636] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des Privatmanns Albert Hörde⸗ mann in Kassel wird mangels Masse

eingestellt.

Kassel, den 21. Juli 1932. Amtsgericht. Abt. 7. Kassel. Konkursverfahren. [37637] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 9. April 1931 in Harleshausen verstorbenen Majors a. D. Walter Böhm wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Kassel, den 22. Juli 1932.

Amtsgericht. Abt. 7.

Kassel. Konkursverfahren. [37638] Das Konkursverfahren über den F. der am 9. April 1931 in Harleshausen verstorbenen Ehefrau des Majors a. D. Walter Böhm, Gertrud geb. Schack, wird nach erfolgter Abhal⸗ tüng des Schlußtermins aufgehoben Kassel, den 22. Juli 1932. Amtsgericht. Abt. 7.

Koblenz. 6 Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Fritz Kremers, Strumpfgeschäft in Koblenz, Rhein⸗ straße 15, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nach Mitteilung des Kon⸗ kursverwalters nicht vorhanden ist. Schlußtermin wird bestimmt auf den 20. August 1932, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Koblenz, Saal 6. Koblenz, den 15. Juli 1932. Preuß. Amtsgericht.

[37639]

Köln. Konkursverfahren. [37640] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hubert Nelles, handelnd unter der Firma Nelles & Wolffram, Photohandlung u. Kino⸗ projektions⸗Apparate en gros und en detail, in Köln, Hohe Str. 135, wird nach teilweiser Befriedigung der bevor⸗ rechtigten Forderungen aufgehoben. Köln, den 18. Juli 1932. Amtsgericht. Abt. 80.

Kronach. [37641] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Johann Daum, Schiefertafelfabrik in Kronach, wurde, als durch Zwangsvergleich beendet, auf⸗ gehoben. Die Vergütung des Konkurs⸗ verwalters wurde auf 1486 RM, seine Auslagen auf 487,18 RM, die Ver⸗ gütung der Gläubigerausschußmit⸗ glieder auf 150 RM festgesetzt. Kronach, den 21. Juli 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kronach.

Lage, Lippe. [37642

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Elektromeisters August Meier in Lage i. L. ist nach der am 7. Junt 1932 erfolgten Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs und Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.

Das Amtsgericht Lage.

rechnung, das Schlußverzeichnis und der

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.

Schlußtermins

Erscheint an jedem Wochentag abends. Einzelne Nummern kosten 30 pg,

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7573.

Bezugspreis monatlich 2,30 ℛℳ, für Selbstabholer 1,90 ℛ. ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbst⸗ abholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Eiꝛ einzelne Beilagen kosten 10 M¹. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

Geschaf

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 ℛℳ. tsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Anzeigen nimmt an die Druckaufträge

Verlin, Mittwoch, den 27. Fuli, abends.

0

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. 1

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil II.

Preußen.

Zeitungsverbote. Aenderung eines Zeitungsverbots.

svkeN USvN 1rex ENAꝓtAE n ASa amahgfvrrr eRüvetn bvecseceeen

Amtliches. Deutsches Reich. Bekanntmachung

1

über den Londoner Goldpreis gemäß 8 1 ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 27. Juli 1932 für eine Unze Feingorlrldd 116 sh 4 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 27. Juli .1932 mit RM 14,93 umgerechnetk.. = für ein Gramm Feingold demnacch =⸗ in deutsche Währung umgerechnet = Berrlin, den 27. Juli 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

RM 86,8428, pence 44,8824, RM 2,79206.

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Betanntmachung.

„Die am 26. Juli 1932 ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: die Bekanntmachung über den Schutz von

und Warenzeichen auf einer Ausstellung, 932,

die Bekanntmachung über den Schutz von und Warenzeichen auf einer Ausstellung, 932 3

g. g 8 *

die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueber⸗ einkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste, vom 11. Juli 1932, und 19s * Verordnung zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 19. Juli 932.

Erfindungen, vom 5. Juli

Erfindungen, vom 9. Juli

lUmfang ½ Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Postversendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 26. Juli 1932.

Reichsverlagsamt. J. A.: Kühn.

Preußen.

Bekanntmachung.

Die Tageszeitung „Volkblatt, Organ der werktätigen Bevölkerung für die westliche Niederlausitz“, 9. Jahrgang, Nr. 171, vom 23. Juli 1932, Geschäftsstelle, Redaktion und Expedition, Finsterwalde, N. L., Parkstr. 3, verantwortlich: Karl Mosbacher in Finster⸗ walde, N. L., ist auf Grund § 1 und 3 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Groß Berlin und der Provinz Brandenburg vom 20. Juli 1932 von dem Militärbefehls⸗ haber von Groß Berlin und für die Provinz Brandenburg für 5 Tage einschl. aller Kopfblätter verboten worden, und zwar für die Zeit vom 27. bis 31. Juli 1932.

Ich mache hiervon gemäß Runderlaß des Herrn Preuß. Ministers des Innern vom 17. Juni 1932 II1 1121 (MBii. S. 614) Ziff. 3 Abs. 1 zur Durchführung der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 (RGBl. S. 297) in Ver⸗ bindung mit der Preuß. Verordnung zur Ausführung des Republikschutzgesetzes vom 29. März 1930 (Pr. GS. S. 47) Ziffer IV Abs. 3, mit der Bitte um weitere Veranlassung (einmalige Veröffentlichung des Absatz 1 dieses Schreibens) pflichtgemäß Mitteilung.

Frankfurt a. O., den 26. Juli 1932.

Der Regierungspräsident. J. A.: Martinius.

Verbot.

der Ver⸗

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der Zeitung „Klassenkampf“ Kommunistisches Organ, Bezirk Halle⸗” kerseburg, auf die Dauer von Tagen, und zwar für die Zeit vom heutigen Tage bis zum 30. Juli einschließlich.

Nach § 6 Abs. 3 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 (RGBl. I S. 297) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 (RGBl. 1 S. 91) umfaßt dieses Verbot sämtliche Kopfblätter sowie jede an⸗ geblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist.

Magdeburg, den 26. Juli 1932.

Der Oberpräsident der Provinz Sachsen. V.: Jansen.

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Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nr. 2 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 (⁴GBl. I S. 297) verbiete ich das Erscheinen der Zeitung „Tribüne“, Kom munistische Tages⸗ zeitung für den Bezirk Magdebur Anhalt, auf die Dauer von drei Tagen, und zwar für die Zeit vom heutigen Tage bis zum 28. Juli 1932 einschließlich.

Nach § 6 Abs. 3 der Verordnung des Reichspräsidenten Pgen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 (ℳGBl. 1 S. 297) umfaßt dieses Verbot sämtliche Kopfblätter sowie

jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachli

Auf Grund der §§ 5 Abs. 1 Nr. 4 und 13 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 (RGBl. I. S. 91) und des § 6 Absatz 1 Nr. 1 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 (RGBl. I S. 297) verbiete ich das Erscheinen

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als die alte

darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Magdeburg, den 26. Juli 1932. vW1““ Der Oberpräsident der Provinz Sachsen. F. V.: Jansen.

Bekanntmachung. Der Vierte Strafsenat des Reichsgerichts hat die Be⸗ schwerde des Verlages gegen mein Verbot vom 16. Juli 1932 . Vechenschrifs D, b ner“ verworfen mit der Maßgabe, daß die Verbotsfrist mit Donnerst . 28. Juli 1932, abläuft. fec ies 8 Magdeburg, den 26. Juli 1932. Der Oberpräsident der Provinz Sachsen. 8 J. V.: Jansen.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

zweiten des Reichstagsausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung elsefle 83 . M von seiten der Reichsregierung Reichskanzler von P apen, Reichsinnenminister Freiherr von Gayl und Reichswehrminister von Schleicher. Als Vertreter des Reichstagspräsidenten nahm Vizepräsident von Kardorff an 2* Sitzung teil. Die Nationalsozialisten, die Deutschnationalen, die Deutsche Volkspartei, das Landvolk und die Wirtschaftspartei waren nicht vertreten, so daß im Ausschuß von 28 Mitgliedern nur 16 anwesend waren. Auf der Tagesordnung standen zunächst die Anträge zu den Notverordnungen vom 20. Juli 1932 über die Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen und über den Ausnahmezustand. Der Zentrumsantrag verlangt die Aufhebung beider Notverordnungen. Ein Antrag der Kom⸗ fordert die Zurückziehung des Reichskommissars für zen und der kommissarischen preußischen Regierung, die Auf⸗

8 Zu der Sitzung

Preu hebung des Belagerungszustandes, des Demonstrationsverbots, der Besetzung der kommunistischen City⸗Druckerei in Berlin, des Ver⸗ bots kommunistischer Zeitungen, Versammlungen, Plakate und Flugblätter. Der sozialdemokratische Antrag schließlich verlangt die Außerkraftsetzung der beiden Notverordnungen vom 20. Juli stimmt also inhaltlich mit dem Zentrumsantrag überein. Zunächst begründete Abg. Dr. Breitscheid (Soz.) die Anträge seiner Partei. Der Redner vertrat nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger die Rechtsauffassung, daß die Reichsregierung nach Art. 48 verpflichtet gewesen sei, dem Reichstag von den gegen Preußen gerichteten Maßnahmen amtlich und unverzüglich Kenntnis zu geben. Auf eine Erklärung der Reichsregierung für das Eingreifen in Preußen warte man bis heute noch. Die Voraussetzung für das Einschreiten, nämlich die Pflichtverletzung der Landesregierung, sei nicht gegeben. Ganz abwegig sei aber, der früheren preußischen Regierung eine Ver⸗ bundenheit mit den Kommunisten zu unterstellen. Die Kom⸗ munisten hätten diese Regierung in der gleichen scharfen Weise angegriffen, wie die Nationalsozialisten. Die bei der Reichstags⸗ wahl für die KPD. abgegebenen Stimmen hätten nach Recht und Verfassung Anspruch auf gleiche parlamentarische Bewertung wie die jeder anderen Partei. Diesen Standpunkt müsse man ein⸗ nehmen, ganz abgesehen davon, wie man innerlich der KPD. gegenüberstehe. Im Wahlkampf werden die demokratischen Par⸗ teien in unerträglicher Weise durch Zeitungs⸗ und Versammlungs⸗ verbote behindert. Der Redner schloß seine Ausführun⸗

1932

8 5 gen mit der Erklärung, daß das Einschreiten gegen die Freufische Regierung verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Abg. Dr. Wegmann (SZentr.) erklärte, daß die dem Ueber wachungsausschuß angehörenden Zentrumsabgeordneten den laschen Standpunkt vertreten, wie die Zentrumsvertreter im rüheren Ueberwachungsausschuß, wonach der Ausschuß zur Wah rung der Rechte der Volksvertretung nicht das Recht habe, mi sofortiger Wirkung die Aufhebung der Notverordnungen zu ver⸗ langen. Daher könnten die vorliegenden Zentrumsanträge nur den Sinn haben, aus rechtlichen und politischen Gründen das Ver⸗ langen an die Reichsregierung zu stellen, die Notverordnungen auf dem ihr möglichen Wege sofork außer Kraft zu setzen. Die not⸗ wendige Voraussetzung der Preußenaktion, daß die preußische Re⸗ ierung sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht habe, sei bis⸗ her von der Regierung noch nicht mit Material belegt worden. Sicher liege eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor, aber nicht nur in Preußen, sondern auch in anderen kleineren norddeutschen Ländern. Zwar gingen diese Störungen von kom⸗ munistischer Seite aus, aber die letzte Ursache liege in der Auf⸗ hebung des Uniformverbots und der Wiederzulassung der SA.⸗ Formationen. Wenn tatsächlich nachgewiesen werden könne, daß hohe Funktionäre der Preußischen Staatsregierung mit den Kom⸗ munisten in Verbindung gestanden hätten, um politische Kom⸗ plotte zu schmieden, dann wäre das Zentrum die erste Partei, die eine sofortige Abberufung solcher Leute verlange. Aber bis heute ei kein stichhaltiges Material über diese Anschuldigungen von der Reichsregierung vorgebracht worden. Der Redner bedauerte dann, daß durch die militärischen Zwangsmaßnahmen und die durch Militärpersonen vorgenommenen Verhaftungen das Ansehen der Reichswehr gelitten habe. Bezüglich der Aufhebung des SA.⸗Ver⸗ bots erklärte der Redner, daß diese Maßnahme verheerend für die öffentliche Ruhe und Sicherheit gewirkt habe und daß die Reichs⸗ regierung den Mut haben möge, ihren Irrtum einzusehen und die Maßnahmen rückgängig zu machen. Abg. Ulbricht (Komm.) befaßte sich in seiner Begründung der kommunistischen Anträge hauptsächlich mit einer Polemik gegen die Sozialdemo⸗ kraten, die sich seiner Ansicht nach als Diener der Papen⸗Regierung erwiesen, indem sie den gewaltsamen Kampf der Arbeiterschaft und den Generalstreik gegen die Reichsregierung verhinderten. Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) vertrat den Standpunkt, daß der Ueberwachungsausschuß kein Gerichtshof sei und daß demnach seine Entscheidungen keine gerichtliche Erkenntnis darstellen könnten. Der Ausschuß sei ein politisches Forum und könne nur politische Willensentscheidungen treffen. Daraus folge, daß über die Recht⸗ mäßigkeit der Notverordnungen lediglich gerichtliche Instanzen entscheiden könnten. Der Ausschuß habe lediglich die Legitimation, an die Reichsregierung das Verlangen zu stellen, die Verordnungen

aufzuheben. Dem Antrag, der dieses Ziel verfolgt, begründete der Redner in längeren Darlegungen. Nachdem Reichs⸗ kanzler von Papen auf verschiedene Bemerkungen der Nor⸗ redner richtigstellend kurz geantwortet hatte, erklärte Reichsminister des Innern Frhr. von Gayl: Der in Artikel 35 Absatz II der Reichsverfassung vorgesehene „Ausschuz füͤr die Wah⸗ rung der Rechte der Volksvertretung“, der nach der Auflösung des Reichstags bis zum Zusammentritt des neuen Reichstags in Tätigkeit treten kann, ist weder ein Organ des aufgelösten Reichs⸗ tags, noch ein Organ des künftigen Reichstags, sondern ein selb⸗ ständiges von der Verfassung eingesetztes Zwischenorgan zwischer zwei Wahlperioden (oder Tagungen). Er hat nur die Aufgaben und Befugnisse, die sich für ihn aus der Verfassung ergeben. Er tritt also keinesfalls als eine Art Ersatz⸗Reichstag an die Stelle des aufgelösten Reichstags. Er ist nach Artikel 35 Absatz II der Reichs⸗ verfassung „zur Wahrung“ der Rechte der Volksvertretung gegen⸗ über der Reichsregierung berufen, nicht etwa zur „Wahrnehmung“ dieser Rechte. Seine Hauptaufgabe ist also die Abwehr etwaiger Eingriffe der Reichsregierung in die Rechte der Volksvertretung. In Erfüllung dieser Aufgabe kann der Ausschuß Beschlüsse des künftigen Reichstags vorberaten und vorbereiten, Feststellungen treffen und Erklärungen abgeben. Ein Anteil an der vollziehenden Gewalt steht ihm nicht zu, ebensowenig etwa eine Aufsicht über die Reichsregierung. Letztere ist ihm nicht verantwortlich. Aus diesen Gründen entspricht auch die früher vielfach gebrauchte Be⸗ nennung des Ausschusses als „Ueberwachungsausschuß“ nicht der Verfassung. Diese Benennung ist daher seinerzeit auf Verlangen der Reichsregierung aus dem Entwurf des jetzigen § 26 der Ge⸗ schäftsordnung des Reichstags gestrichen worden. Maßnahmen des Reichspräsidenten nach Artikel 48 Absatz I und II der Reichs⸗ verfassung, von denen der Reichspräsident nach Artikel 48 Ab⸗ satz III der Reichsverfassung dem Reichstag unverzüglich Kenntnis zu geben hat, werden dem Zwischenausschuß nicht zur Kenntnis gebracht. Der Zwischenausschuß hat auch nicht nach Artikel 48 Absatz 3 und 4 der Reichsverfassung das Recht, die Außerkraft⸗ setzung von Maßnahmen des Reichspräsidenten nach Artikel 48 Absatz I und II der Reichsverfassung oder von Maßnahmen der Landesregierung nach Artikel 48 Absatz IV Satz 1 der Reichs⸗ verfassung zu verlangen. Dies alles ist langjährige Staats⸗ praxis und von der Staatsrechtswissenschaft grundsätzlich an⸗ erkannt. Die Reichsregierung steht mit dieser Stellungnahme grund⸗ sätzlich auf demselben Boden wie die früheren Reichsregierungen. Auf Anfragen des Abg. Wegmann (Zentr.) erklärte Reichs⸗ kanzler von Papen, die Reichsregierung werde die Wahlfreiheit für den 31. Juli in jeder Richtung sichern. Abg. Ersing (Zentr.) bedauerte, daß die Reichsregierung eine sachliche Beratung hier ablehne. Weite Kreise des friedliebenden deutschen Volkes Hätten erwartet, von dem Reichskanzler zu hören, welche Maß⸗ nahmen er ergreifen wolle, um die Bürgerkriegsmethoden der Rechten und der Linken zu verhindern. Warum habe der Reichs⸗ kanzler keine Worte gefunden gegen die Störung der öffentlichen Sicherheit, die von nationalsozialistischer Seite erfolgte? Der Tag, an dem Polizeimgjor Heimannsberg, der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit sein Leben aufs Spiel gesetzt habe, von einem Leutnant und zwei Soldaten, mit Handgranaten bewaffnet,

dieser Tag hätte der Reichswehr erspart

verhaftet worden sei, bleiben sollen. Werde die Reichswehr auch gegen die National⸗