1932 / 182 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Aug 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Hautralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsauzeiger Nr. 181 vom 4. August 1932. S.

Firma Wilhelm Körber in Liegnitz wird eingestellt, weil eine den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters wird auf den 31. August 1932, 12 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 129, an⸗ beraumt. Amtsgericht Liegnitz, 30. Juli 1932.

Lüchow. [40086] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Drogisten Gustav Schrader in Lüchow wird aufgehoben. Amtsgericht Lüchow, 26. 7. 1932.

Lüchow. .[40087] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Albert Schultz, Inhabers der Firma Hamburger Kaffee⸗ lager Heinrich Schultz in Lüchow, wird aufgehoben. Amtsgericht Lüchow, 28. 7. 1932.

Magdeburg. .[40088] Folgende Konkurse über nachbezeichnete Vermögen werden hiermit nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben: 1. Nach⸗ laß des Fabrikbesitzers Richard Dulon sen., hier, Halberstädter Straße 15, 32 N. 33/27. 2. Kaufmann Egon Heins, In⸗ haber der Firma Beyers Kinderwagen⸗ haus Egon Heins, hier, Alter Markt 13. 32 N. 185/30. 3. Firma Luft Förderanlagen Bauanstalt, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, hier, Baren⸗ dorfer Straße 18, 32 N. 3/31. 4. Firma Gesellschaft für Rohrleitungs⸗ artikel mit beschränkter Haftung in Magde⸗ burg, 32 N. 33/31 —. Magdeburg, den 22. Juli 1932. Amtsgericht A.

Mannheim. [40089]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Fuchs & Priester, G. m. b. H., Mannheim, Schwetzinger Straße Nr. 53, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Mannheim, den 29. Juli 1932. Bad. Amtsgericht, B.⸗G. 5.

Moers. .[40090]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Johann Schmitz aus Homberg⸗Hochheide ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Konkursverwalters und zur Prüfung, ob das Verfahren eingestellt werden soll, wird Termin anberaumt auf den 26. 8. 1932, 10 Uhr, Zimmer Nr. 22 des Amts⸗ gerichts Moers.

Moers, den 28. Juli 1932.

Preuß. Amtsgericht.

Iühlhausen, Thür. [40091]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Fahrradhändlers Rudolf Richter in Mühlhausen i. Thür. wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Mühlhausen (Thür.), den 31. Juli 1932.

Amtsgericht.

München. Bekanntmachung. Am 29. Juli 1932 wurde das unterm 23. November 1931 über das Vermögen des Kausfmanns Max Großmann, Inh. der Firma Max Großmann in München, er⸗ öffnete Konkursverfahren als durch Schluß verteilung beendet aufgehoben. Amtsgericht München.

.[40092]

Neurode. .[40093]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gasthausbesitzers August Wag⸗ ner in Zaughals, Kreis Neurode, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Neurode, den 16. Juli 1932. Amtsgericht.

Neurode. .[40094]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma W. Henke, Bau⸗ geschäft, Inhaberin Maria Henke in Neu⸗ rode, und das Vermögen der Bau⸗ geschäftsinhaberin Maria Henke in Neu⸗ rode, soll mit Genehmigung des Amts gerichts Neurode die Schlußverteilung stattfinden. Zu berücksichtigen sind noch rd. 5400,— RM vorberechtigte Forde rungen der ersten Abteilung, 1076,28 RM. vorberechtigte Forderungen der weiteren Abteilung und 34 900,— RM nicht bevor rechtigte Forderungen. Die verfügbare Masse beträgt 2613,55 RM, wovon noch die festgesetzte Vergütung nebst Auslagen des Verwalters, das im Schlußtermin festzusetzende Honorar des Gläubigeraus⸗ schusses und die restlichen Gerichtskosten zu begleichen sind. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des hiesigen Amts⸗ gerichts niedergelegt.

Neurode, den 30. Juli 1932.

Neihen, Konkursverwalter.

Nürnberg. .[40095]

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 30. Juli 1932 das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Fabri⸗ kanten Albin Roßbach in Laufamholz, Haus Nr. 82, Alleininhabers der Firma Perlmutterfabrik Oltscher & Co. in Malms⸗ bach, Haus Nr. 31, als durch Zwangs⸗ vergleich beendigt aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ostritz. .[40096] In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des in Marienthal wohnhaft gewesenen Butterhändlers Johann Ferdi⸗ nand Herschel ist Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und Schlußtermin auf den 29. August 1932, 10 Uhr, vormittags bestimmt worden. Amtsgericht Ostritz, den 28. Juli 1932.

Steitin. .[40097]

Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 29. Oktober 1930 in Stettin verstorbenen Kaufmanns Moritz Lehmann, früheren Inhabers der Firma Moritz Lehmann, Lederhandlung in Stettin, Falkenwalder Straße 20, ist nach erfoölgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Stettin, den 29. Juli 1932.

Das Amtsgericht. Abt. 6.

Trebnitz, Schles. .[40098] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Herrmann in Obernigk, Kr. Trebnitz, Schles., wir nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hiermit aufgehoben. Amtsgericht Trebnitz, Schles., den 21. Juli 1932.

Treuburg. Beschluß. [40099]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Alexander Fleischer

in Treubuürg wird nach erfolgter Abhaltung

des Schlußtermins aufgehoben.

Treuburg, den 21. Juli 1932. Amtsgericht.

Uhn, Donau. .[40100]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Christian Felber, Händlers in Ulm, ist nach Abhaltung des Schluß⸗ termins und nach Vollzug der Schluß⸗ verteilung am 1. August aufgehoben worden. Amtsgericht Ulm.

Verden, Aller. .[40101] Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Gebr. Blievernich in Verden, Inhaber: Wilhelm Blievernich und Fritz Blievernich in Verden, wird Schlußtermin auf den 27. August 1932, 12 Uhr, bestimmt. Schlußrechnung und Schlußverzeichnis sind in der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht niedergelegt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Verden, Aller. .[40102] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Ferdinand Müller & Co. in Verden wird, nachdem der Zwangsvergleich vom 9. Juli 1932 durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Verden (Aller), den 1. August 1932.

Weida. .[40103] Im Konkursverfahren der Firma Franz Böhme, G. m. b. H. in Wünschendorf, Elster, ist auf Antrag des Konkursverwal⸗ tres, Rechtsanwalts Freitag in Weida, Gläubigerversammlung und zugleich nach⸗ träglicher Prüfungstermin vor dem unter⸗ zeichneten Gericht auf den 3. September 1932, vorm. 10 Uhr, anberaumt zwecks Beschlußfassung über die Genehmigung des zwischen Steinwerksbesitzer Kurt Kahnes in Gera, Lina verehel. Böhme, Zimmermeister Franz Böhme, Alfred und Ernst Böhme, sämtlich in Wünschendorf, geschlossenen Vertrags vom 8. Juli 1932. Die Unterlagen liegen auf der hiesigen Geschäftsstelle I zur Einsicht aus. Weida, den 30. Juli 1932. Thüring. Amtsgericht. Weissenfels. .[40104] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alexander Dusel in Weißenfels, als alleiniger Inhaber der Firma Rose & Dusel, Weißenfels, Brau⸗ hausgasse 2/4, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Weißenfels, den 28. Juli 1932. Amtsgericht. Abt. 3. Wolgast. .[40105] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Sagert in Wolgast wird der Vergleichstermin in⸗ folge eines von dem Gemeinschuldner ge⸗ machten Vorschlags zu einem Zwangs⸗ vergleich mit dem allgemeinen Prüfungs⸗ termin am 22. August 1932 um 10 Uhr verbunden. Der Vergleichsvorschlag ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Wolgast, den 28. Juli 1932. Das Amtsgericht.

Wuppertal-Barmen. .[40106]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Ewald Finken⸗ sieper, Alleininhabers der Firma Ewald Finkensieper, W.⸗Barmen, Heidter Straße 32 a, Hosenträgerbandfabrik, ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins am 30. Juli 1932 aufgehoben worden.

Amtsgericht Wuppertal⸗Barmen.

Wuppertal-Barmen. .[40107]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hugo Rittershaus, W.⸗Barmen, Metzer Straße 26, Allein⸗ inhabers der nicht eingetragenen Firma Hugo Rittershaus Kohlenhandelsgeschäft in Wuppertal⸗Barmen, Grafenstraße 28. bis 30, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins am 30. Juli 1932 aufge⸗ hoben worden.

Amtsgericht Wuppertal⸗Barmen.

Zittau. .[40108] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der früheren Firma „Sachsen⸗ Mühle, Aktiengesellschaft“, Keks⸗ und Schokoladenfabrik in Niederoderwitz, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben. (K 31/26.) Amtsgericht Zittau, den 30. Juli 1932.

Berlin. 740100]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Werner, Berlin SW 68, Alexan⸗ drinenstr. 14, Alleininhabers der Firma A. Werner & Söhne, Berlin, Militär⸗ effekten⸗ und Ordenfabrik, ist am 1. August 1932, 13 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. 152. V. N. 36. 32. Ver trauensperson: Dr. jur. Nehlsen, Berlin, Michaelkirchstr. 20. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag am 31. August 1932, 10,45 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, III. Stock, Zimmer Nr. 147, Hauptgang A, zwischen den Quergängen 6 und 7. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und den Ermittlungsergebnissen ist auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 152.

Berlin-Schöneberg. .[40110] Ueber das Vermögen des Felix Schoen feldt, alleinigen Inhabers der Firma Felix Schoenfeldt, Möbel⸗Einrichtungs⸗ haus, Berlin, Potsdamer Str. 90, ist am 1. 8. 1932, 12 Uhr, das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses er⸗ öffnet. Vertrauensperson: Konkursver⸗ walter Theodor Baudach, Berlin⸗Ober⸗ schöneweide, Helmholtzstr. 18. Vergleichs⸗ termin am 31. 8. 1932, 10 Uhr, an Ge⸗ richtsstelle, Grunewaldstr. 66/67, Zimmer Nr. 58. Die Akten liegen den Beteiligten auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus. (9 V. N. 29. 32.) Berlin⸗Schöneberg, 1. August 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Essen, Ruhr. .[40111]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Josef Schnell, alleinigen Inhabers der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma Josef Schnell, Tiefbauunternehmung in Essen, Berliner Str. 146, ist heute, am 29. Juli 1932, ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet worden. Der Diplomkaufmann Klaes in Essen, Baedeckerhaus, wird zur Vertrauensperson ernannt. Vergleichs⸗ termin am 30. August 1932, 11 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle, Zweigertstr. 52 Zimmer 32. Das Ergebnis der vom Ge⸗ richt angestellten Ermittlungen und der Vergleichsvorschlag nebst seinen Anlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amts gerichts zur Einsicht der Beteiligten nieder gelegt. Amtsgericht Essen. Hanau. .[40112]

Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Gast⸗ und Landwirts Wilhelm Schaaf in Nieder⸗ rodenbach ist am 27. Juli 1932, vorm. 9 Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet worden. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Deube in Langenselbold. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag am 19. August 1932, 10 ½ Uhr, Zimmer 44. Amtsgericht, Abt. IV, Hanau, Nußallee 17.

Hannover. .[40113]

Ueber das Vermögen der offenen Han delsgesellschaft S. Fuerst & Co., Han⸗ nover, Herschelstr. 32, Textilhandlung, wird heute, am 1. August 1932, 9 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechts⸗ anwalt Erwin Pfeiffer I, Hannover, Kar⸗ marschstr. 4, wird zum Vertrauensmann bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag am Dienstag, den 30. August 1932, 9 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude I, Zimmer 32, Erdgeschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen und das Ergebnis etwaiger weiterer Er⸗ mittlungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Abt. 62a zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Hannover.

Radeberg. .[40114] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Textilwarenhändlerin Helene Wagner in Radeberg, Haupt straße 16, wird heute, am 23. Juli 1932, vormittags 10 ¾ Uhr, das gerichtliche Ver gleichsverfahren eröffnet. Vertrauens⸗ person: Herr Johannes Thieme, hier. Vergleichstermin am 22. August 1932, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Radeberg, den 23. Juli 1932.

Altona, Elbe. .[40115]

Das über das Vermögen des Kauf manns Theodor P. Thießen als Inhabers der handelsgerichtlich nicht eingetragenen Firma Th. P. Thießen, Herrenmode⸗ geschäft in Altona, Gr. Bergstraße 187 eröffnete Vergleichsverfahren zur Ab wendung des Konkurses ist nach gericht⸗ licher Bestätigung des Vergleichs aufge⸗ hoben. (7a VN 5/32.)

Altona, den 1. August 1932.

Amtsgericht. Vergleichsgericht.

Bad Kreuznach. .[40116] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Witwe J. B. Struth, Mar⸗ garethe geb. Heun in Bad Kreuznach, wurde infolge Bestätigung des Vergleichs heute aufgehoben. Bad Kreuznach, den 22. Juli 1932. Das Amtsgericht.

Bayreuth. .[40117]

Das Amtsgericht Bayreuth hat am 25. Juli 1932 das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Josef Grüner & Co., Handel und Versand von Textilwaren, offene Handelsgesellschaft,

in Bayreuth, Schulstr. 23, nach Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Berlin-Schönekberg. [40118] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen: 1. des Kaufmanns Emil Schön⸗ mann, Berlin, Münchener Straße 33 (9 V. N. 22. 32), ist am 27. 7. 1932, 2. des Friseurs Leon Carsten, Berlin⸗Steglitz, Albrechtstr. 54 (9 V. N. 19. 32), ist am 30. 7. 1932 nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben. Berlin⸗Schöneberg, 30. Juli 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Berlin-Spandau. [40137]

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Töpfermeisters Rudolf Blumenau in Berlin⸗Spandau, Grune⸗ waldstraße 14, wird der in dem Vergleichs⸗ termin vom 28. Juli 1932 angenommene Vergleich hierdurch bestätigt. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Ver⸗ fahren aufgehoben. (7. V. N. 6/32.)

Spandau, den 28. Juli 1932.

Das Amtsgericht.

Breslau. [40119] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗

mögen des Gärtnereibesitzers Julius

Stiller, Breslau⸗Rosenthal, Obernigker

Straße 115, wird infolge Bestätigung des

Vergleichs durch Beschluß von heute auf⸗

gehoben. (42 V. N. 30/32.) Breslau, den 202 Juli 1932.

Amtsgericht.

Dortmund. [40120]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Felix Cohn, als In⸗ haber der Firma Kaufhaus M. Stein in Dortmund⸗Bövinghausen, Bövinghauser Straße, ist infolge Bestätigung des Ver⸗ gleichs vom 25. April 1932 heute auf⸗ gehoben.

Dortmund, den 29. Juli 1932.

Das Amtsgericht.

Dresden. .[40121] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen

Opladen.

der Kommanditgesellschaft in Firma Römer & Pien, Damenkonfektion, Kleider⸗ stoffe und Seidenwaren in Magdeburg, Breiter Weg 31/33, ist nach bestätigtem Vergleich aufgehoben. Magdeburg, den 22. Juli 1932. Amtsgericht A.

Namslau. [40130]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma S. Schwerin, Inhaberin Gertrud Goldschmidt in Namslau, wird nach gerichtlicher Bestätigung aufgehoben. Amtsgericht Namslau, den 27. Juli 1932.

Norden. [40131] Das Vergleichsverfahren über den

Nachlaß des Kaufmanns David Gerson in

Norden wird infolge Bestätigung des Ver⸗

gleichs aufgehoben.

Amtsgericht Norden, den 25. Juni 1932.

Nördlingen. [40132] Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Nördlingen hat mit Beschluß vom 30. Juli 1932 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Max Schneider in Nördlingen nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben.

Nördlingen, den 1. August 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Nürnberg. .[40133] Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Be⸗ schluß vom 30. Juli 1932 das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Möbelfabrikanten Franz Laug in Nürnberg⸗W., Rothen⸗ burger Straße 39a, Alleininhabers der Firma Franz Laug, Möbelschreinerei und Ausstattungsgeschäft in Nürnberg, Imhof⸗ straße 30/34, nach Bestätigung des an⸗ genommenen Vergleichs aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Beschluß in dem Vergleichsverfahren

des Produktenhändlers Friedrich Wilhelm Weichold in Rippien ist infolge der Be⸗

stätigung des im Vergleichstermin vom 30. Juli 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 30. Juli 1932 auf⸗ gehoben worden. Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 30. Juli 1932. Frankfurt, Oder. .[40122] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Frau Gertrud Schwing, geb. Stieger, all. Inh. der Firma Frankfurter Koffer⸗ u. Lederfabrik Hermann Stieger in Frank⸗ furt (Oder), Richtstr. 68, ist durch Beschluß des Gerichts vom 29. Juli 1932 auf⸗ gehoben worden, da der Vergleichsvor⸗ schlag vom 27. Juni 1932 angenommen und bestätigt worden ist. Frankfurt (Oder), den 29. Juli 1932. Das Amtsgericht.

Guttstadt.

1

über das Vermögen der offenen Handels⸗ gesellschaft Peter Hermanns in Langen⸗ feld, Rhld., Hauptstraße 113, Inhaber: Ferdinand Hermanns in Richrath, Kaiser⸗ straße, Wilhelm Oberdick in Langenfeld, Hauptstraße 113, 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 5. Juli 1932 ange⸗ nommene Vergleich wird hierdurch be⸗ stätigt. 2. Infolge der Bestätigung des

Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben.

Amtsgericht Opladen.

Opladen. .[40135] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Gebr. Wiegand, Inhaber Robert Wiegand in Leichlingen, Spezialfabrik für chirurgische Instrumente: 1. Der in dem Vergleichs⸗ termin vom 19. Juli 1932 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. In⸗ folge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. (2 V N7/32.) Opladen, den 22. Juli 1932. Amtsgericht.

Reutlingen. [401361 Das gerichtliche Vergleichsverfahren zur

[40123] Abwendung des Konkurses über das Ver⸗

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Reutlinger Elektra, mögen der Ermländischen Baugesellschaft Wünsch & Weber, Gesellschaft mit be⸗ m. b. H. in Guttstadt ist nach Bestätigung schränkter Haftung (Radioartikel) in Reut⸗

des Vergleichs am 19. Juli 1932 auf⸗ gehoben. 1 Amtsgericht Guttstadt, den 28. Juli 1932.

Hoyerswerda. .[40124] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗

mögen des Bäckers Paul Schelling in

Bröthen ist nach Annahme und Be⸗

stätigung des Vergleichs aufgehoben.

(4. V. N. 2/32.)

Amtsgericht Hoyerswerda, 30. Juli 1932.

Itzehoe. Beschluß. .[40125] In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Geschäftsinhaberin Else Jensen geb. John in Itzehoe, Viktoria⸗ straße 1: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 28. Juli 1932 angenommene Ver⸗ gleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. Itzehoe, den 28. Juli 1932. Das Amtsgericht.

Kassel. .[40126]

Vergleichsverfahren.

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗

mögen der Firma Hessische Baugesellschaft G. m. b. H. in Kassel, Wilhelmshöher Allee 34, ist infolge Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben. Kassel, den 1. August 1932. Amtsgericht. Abt. 7.

Kaukehmen. [40127] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Edwin Pelludat in Kaukehmen ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs vom 26. Juli 1932 aufgehoben. Kaukehmen, den 26. Juli 1932. Amtsgericht. (V. N. 2/32.) Kiel. Vergleichsverfahren. [40128] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Schilling, Allein⸗

lingen, wurde nach Bestätigung des Ver⸗

gleichs am 30. Juli 1932 aufgehoben.

Den 1. August 1932. 8 Amtsgericht Reutlingen.

Stettin. .[40138]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Wertheim, In⸗ habers der Firma Alfred Wertheim, Groß⸗ handel in Herrenkleidung in Stettin, Rosengarten 62, ist aufgehoben, nachdem ein Vergleich angenommen und bestätigt worden ist.

Stettin, den 27. Juli 1932. 8

Das Amtsgericht. Abt. 6.

Weida. .[401391

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der im hiesigen Handelsregister einge⸗ tragenen Firma Paul Geilert, Schnitt⸗ warenhandlung in Weida, Geraer Str. 32,

Ernst Geilert, daselbst, ist heute nach Be⸗ stätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben worden. . Weida, den 30. Juli 1932. 8 Thüring. Amtsgericht.

Würzburg. [40140] Das Amtsgericht Würzburg hat mit Be⸗

schluß vom 30. Juli 1932 das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen der Eisenwarengroßhandlung W. Wehner & Co., offene Handelsgesellschaft in Würz⸗ burg, Pleicherring 2, nach Bestätigung des geschlossenen Vergleichs aufgehoben. Würzburg, 31. Juli 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

inhabers des unter gleichlautender Firma 140021]

in Kiel, Lübecker Chaussee 2, betriebenen Textilwarengeschäfts ist infolge stätigung des heute angenommenen Ver⸗ gleichs aufgehoben. (25a VN 7/32.) Kiel, den 1. August 1932. Das Amtsgericht. Abteilung 25a.

Magdeburg. .[40129] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen

Am 1. Oktober 1932 erscheint zum

Be⸗ Besonderen Tarifheft (Heft B) für den

Binnenverkehr der Hildesheim⸗Peiner Kreiseisenbahn der Nachtrag 8. Nähere Auskunft erteilen die Dienst⸗ tellen. Hildesheim, den 30. Juli 1932. Hildesheim⸗Peiner Kreiseisenbahn⸗ Gesellschaft.

8 Nr. 182. geeeanena irvewneb.

.[40134]

Im Nichtamtlichen Teil ist

Alleininhaber: Schnittwarenhändler Paul⸗

8. Verschiedenes.

*

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bestellgeld; für Selbstabholer bei der

für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmst Einzelne Nummern kosten 30 ꝛ⁷f, einzelne Beilagen 10

einschließlich des Portos abgegeben.

9) 1 Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 einschließlich 0,48 Rℳ Zeitungsgebühr, aber ohne 9 Geschäftsstelle 1,90 ℛℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin *& 32. . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: PF5 Bergmann 7573.

0

Berlin, Freitag,

au—

Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bzw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht

werden; es muß aus den Manusfkripten selbst auch

ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Mannskripts ab. 2☚

Inhalt des amtlichen Teile

Deutsches Reich. 8

111“ 1.“ lusführungsvorschriften zur Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst vom 16. Juli 1932. Vom 2. August 1932. Beschluß zur Durchführung des § 20 Abs. 5 der Ausführungs⸗

vorschriften zur Verordnung über den freiwilligen Arbeits⸗ dienst vom 2. August 1932. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

8—

Preußen.

Vierter Nachtrag zur Bekanntmachung vom 12. November 1930 e zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zünd⸗ mittel.

Zeitungsverbot.

eine Nachweisung über den Umlauf 1 ie Deckung der Schuldverschreibungen der Boden⸗ und Kommunalkredit⸗ institute am 30. Juni 1932 nebst Anmerkungen, sowie eine Statistik der Boden⸗ und Kommunalkreditinstitute (Um⸗ lauf an Schuldverschreibungen und Bestand an Hypotheken, Kommunaldarlehen und sonstigen Darlehen) für Ende Juni 1932 veröffentlicht. 8

Amtliches.

Deutsches Reich.

Ausführungsvorschriften Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst vom 16. Juli 1932.

Vom 2. August 1932.

Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrts⸗ lasten der Gemeinden vom 14. Juli 1932 Vierter Teil Kapitel I Abs. 2 (RGBl. I S. 273, 283) und der Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst vom 16. Juli 1932 Ar⸗ tikel 9 (RGBl. I S. 352, 353) wird hiermit verordnet:

1. Gegenstand des freiwilligen Arbeitsdienstes und Umfang der Förderung.

§ 1. (1) Kommt eine Arbeit des freiwilligen Arbeitsdienstes un⸗ mittelbar nur einem beschränkten Personenkreis (Mitgliedern von Verbänden und Genossenschaften, Hilfsbedürftigen) zugute, so genügt für das Erfordernis der Gemeinnützigkeit der Umstanb, daß die Allgemeinheit ein wesentliches Interesse an der Aus⸗

führung hat.

(2) Soweit eine Arbeit nach ihrer Beschaffenheit, ihrem Um⸗ fang oder den sonstigen Voraussetzungen als Notstandsarbeit urchgeführt werden kann, darf sie nicht im Wege des freiwilligen

Arbeitsdienstes gefördert werden. 1 3

. § 2. UMeber die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen Arbeits⸗ dienstwillige zum freiwilligen Arbeitsdienst zugelassen werden können, trifft der Reichskommissar nähere Anordnungen. ““

Der Eintritt in den freiwilligen Arbeitsdienst verpflichtet die Arbeitswilligen, echten Gemeinschaftsgeist zu pflegen und die ge⸗ meinsamen Zwecke nach Kräften zu fördern.

„Der Reichskommissar sorgt dafür, daß die Arbeitsdienst⸗ willigen ernste Arbeit leisten; der Arbeitserfolg soll in an⸗ emessenem Verhältnis zu den aufgewendeten itteln Der Reichskommissar sorgt auch dafür, daß den Arbeits ienst⸗ willigen Gelegenheit geboten wird, sich geistig zu bilden und sportlich zu betätigen.

§ 5.

Lehnt ein Arbeitsloser es ab, sich an einer Arbeit im frei⸗ willigen Arbeitsdienst zu beteiligen, oder gibt er eine solche Arbeit

zur

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℳ,

einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 . ℳ. Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch druck (einmal unterstrichen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. vor dem Einrückungstermin bei der

n—

Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge

Sperr⸗ Fettdruck (zweimal unter⸗ Befristete Anzeigen müssen 3 Tage Geschäftsstelle eingegangen sein.

0

Postscheckkonto: Berlin 41821.

———

den 5. August, abends.

auf, so e8 dies nicht als Tatsache anzusehen, aus der sich ergibt,

daß der Arbeitslose die Erlangung einer neuen Arbeitsstelle ver⸗ eitelt oder durch sein Verhalten absichtlich den Verlust seiner Stellung herbeigeführt hat. 93c des etzes über Arbeits⸗ vermittlung und Arbeitslosenversicherung.)

§ 6. 11) Als Förderung wird für den Arbeitsdienstwilligen ein Betrag von höchstens 2 RM wochentäglich bis zur Dauer von 20 Wochen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren gewährt. (2) Bei Arbeiten, die als volkswirtschaftlich wertvoll an⸗ erkannt sind, kann die Förderungsdauer verlängert werden, aber nicht über 40 Wochen hinaus.

868) In besonderen Ausnahmefällen kann der Reichskommissar die Förderungsdauer über die in Absatz 1 und 2 vorgesehenen Grenzen hinaus verlängern.

§ 7.

Solange für einen Arbeitsdienstwilligen eine Förderung gewährt wird, erhält er weder versicherungsmäßige Arbeitslosen⸗ unterstützung noch Krisenunterstützung. Die Förderungszeit wird dem Arbeitsdienstwilligen auf die Unterstützungsdauer’ in der Arbeitslosenversicherung und in der Krisenfürsorge nicht an⸗ gerechnet.

§ 8.

Der Reichskommissar die .2. die Auswahl und Schulung von Führern erforderlichen Maßnahmen. Er kann hierbei von den Vorschriften über das Alter der Arbeitsdienstwilligen und über die Förderungsdauer abweichen. 1“ 8

Bei Arbeiten, die als volkswirtschaftlich wertvoll anerkannt sind, kann der Reichskommissar oder die von ihm bestimmte Stelle Arbeitsdienstwilligen aus Mitteln des freiwilligen Arbeitsdienstes eine Beihilfe zu den erforderlichen Kosten der Reise zum Arbeits⸗

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ort gewähren, soweit die Kosten nicht anderweitig aufgebracht

werden können und ein Mißbrauch nicht zu befürchten ist.

§ 10.

(1) Beim Ausscheiden aus dem freiwilligen Arbeitsdienst ist dem Arbeitsdienstwilligen auf Antrag eine Bescheinigung über Art und Dauer seiner Beschäftigung auszustellen.

(2) Die Bescheinigung wird vom Träger der Arbeit im Be⸗ nehmen mit dem Träger des Dienstes erteilt.

II. Organisation und Verfahren. § 11.

(1) Die Mittel, die das Reich und die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung für den frei⸗ willigen Arbeitsdienst zur Verfügung stellen, verwaltet der Reichskommissar. Er legt dem Reichsarbeitsminister über die Verwaltung und Verwendung der Mittel Rechnung.

(2) Die Entscheidung darüber, welche Mittel die Reichs⸗ anstalt zur Verfügung stellt (Verordnung über den freiwilligen Arbeitsdienst Artikel 5 Abs. 1 Satz 2), trifft der Präsident dieser Anstalt.

9 12.

.(1) Die Bezirkskommissare sind bei der Durchführung des freiwilligen Arbeitsdienstes an die Weisungen des Reichs⸗ kommissars gebunden.

(2) Soweit die Vorsitzenden der Arbeitsämter auf Grund der Vorschriften über den freiwilligen Arbeitsdienst tätig sind, handeln sie als Beauftragte des Reichskommissars und der Be⸗ zirkskommissare.

§ 13.

Der Reichskommissar und die Bezirkskommissare sollen Per⸗ sonen, Vereinigungen und Einrichtungen, die besondere Erfahrung im freiwilligen Arbeitsdienst haben, zur beratenden Mitwirkung heranziehen.

§ 14.

Der Reichskommissar und die Bezirkskommissare sollen mit den am freiwilligen Arbeitsdienst beteiligten Dienststellen des Reichs, der Länder, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts eng zusammenarbeiten. Die Bezirkskommissare haben die obersten Landesbehörden über die Maßnahmen, die in den einzelnen Ländern durchgeführt werden, auf dem laufenden zu halten. § 204 Abs. 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung findet entsprechende Anwendung.

(1) Darüber, ob eine Arbeit den Voraussetzungen für eine Förderung entspricht, entscheidet der Bezirkskommissar (An⸗ erkennung). In der Anerkennung ist zu vermerken, ob die Arbeit als volkswirtschaftlich wertvoll anzusehen ist. Der Bezirks⸗ kommissar bestimmt auch Höhe und Dauer der Förderung.

(2) Zuständig ist der Bezirkskommissar, in dessen Bezirk die Arbeiten ausgeführt werden. Erstreckt sich die Arbeit über die Bezirke mehrerer Bezirkskommissare, so bestimmt der Reichs⸗ kommissar, welchem Bezirkskommissar die Entscheidung zusteht.

§ 16.

Ob ein Arbeitsdienstwilliger aus den Mitteln des freiwilligen Arbeitsdienstes gefördert werden kann, entscheidet der Vorsitzende des Arbeitsamts des Dienstortes. Arbeitsamt des Dienstortes ist das Arbeitsamt, in dessen Bezirk die Arbeit ausgeführt wird; erstreckt sich die Arbeit über mehrere Arbeitsamtsbezirke, so be⸗ stimmt der Vorsitzende des Landesarbeitsamts, welches Arbeits⸗ amt als Arbeitsamt des Dienstortes anzusehen ist.

§ 17.

Der Förderungsbetrag kann slatr an den Arbeitsdienstwilligen an den Träger der Arbeit gezahlt werden, wenn dieser für die

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ordnungsmäßige Verwaltung und Verwendung der Gelder zu⸗ gunsten der Arbeitsdienstwilligen ausreichend Gewähr bietet. Der Träger der Arbeit kann die Förderungsbeträge ganz oder teilweise in Sachleistungen an die Arbeitsdienstwilligen weitergeben. § 18.

„Soweit erforderlich, können au den Träger der Arbeit Vor⸗ schüsse auf die Förderungsbeträge gezahlt werden, regelmäßig jedoch nicht für einen längeren Zeitraum als eine Woche.

nwendung von Vorschriften der Sozial⸗ versicherung und des Arbeitsschutzes.

(1) Die Arbeitsdienstwilligen sind gegen Krankheit versichert. Dabei gelten die Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Pflichtversicherung entsprechend.

(2) An Leistungen aus der Krankenversicherung erhalten die Arbeitsdienstwilligen lediglich Krankenpflege für ihre Person ([Reichsversicherungsordnung § 182 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), gegebenen⸗ 8 Krankenhauspflege nach der Reichsversicherungsordnung § 184. War der Arbeitsdienstwillige unmittelbar vor seinem Ein⸗ tritt in den freiwilligen Arbeitsdienst gegen Krankheit pflicht⸗ versichert, so erhält er auch Familienkrankenpflege. Von der Entrichtung des Arzneikostenbeitrages und der Krankenscheingebühr (Reichsversicherungsordnung § 182 a Abs. 1 und § 1809 Abs. 1) sind die Arbeitsdienstwilligen befreit.

(3) Für die Versicherung zuständig ist die Allgemeine Orts⸗ krankenkasse des Dienstortes oder, wenn eine solche für den Dienst⸗ ort nicht besteht, die Landkrankenkasse.

(4) Als Arbeitgeber gilt der Kasse gegenüber der Träger der Arbeit.

65) Die Beiträge werden aus Mitteln des freiwilligen Arbeits⸗ dienstes bestritten. Als Grundlohn gilt dabei der Betrag von 1,50 Reichsmark.

666) Mit der Krankenversicherung der Arbeitsdienstwilligen ist die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit nicht verbunden.

. (0) Nach dem Ausscheiden aus dem freiwilligen Arbeitsdienst findet eine Weiterversicherung nach der Reichsversicherungs⸗ ordnung § 313 nicht statt.

(68) Scheidet ein Arbeitsdienstwilliger, der unmittelbar vor seinem Eintritt in den freiwilligen Arbeitsdienst Arbeitslosen⸗ oder Krisenunterstützung bezogen, seinen Anspruch aber noch nicht erschöpft hat, aus dem freiwilligen Arbeitsdienst aus, so setzt er seine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse fort, der er vor dem Eintritt in den Arbeitsdienst angehört hat. Er erhält von ihr auch für eine bestehende Krankheit die Leistungen nach den Vorschriften der Arbeitslosenversicherung; dabei gilt die Kranken⸗ pflege, die während der Zugehörigkeit zum freiwilligen Arbeits⸗ dienst gewöyrt worden ist, als volle Krankenhilfe.

§ D.

(1) Für die Beschäftigung im freiwilligen Arbeitsdienst gelten die reichsgesetzlichen Vorschvifren über die gewerbliche Unfall⸗ versicherung entsprechend.

(2) Als Beschäftigung im freiwilligen Arbeitsdienst gilt auch

a) die Teilnahme an Veranstaltungen, die der geistigen Fort⸗

bildung und sportlichen Betätigung dienen und von dem

Träger des Dienstes angeordnet oder beaufsichtigt sind.

Dabei findet Reichsversicherungsordnung § 545 a ent⸗ sprechende Anwendung;

b) die Leistung von häuslichen

Arbeitslagern.

(3) Für die Berechnung der Leistungen wird der Jahresarbeits⸗ verdienst für die Arbeitsdienstwilligen einheitlich auf 900 RM festgesetzt. Reichsversicherungsordnung § 569 a Fncr⸗ keine An⸗ wendung.

(4) Träger der Unfallversicherung sind Reich, Länder und Versicherungsverbände sowie solche Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände, die zu Versicherungsträgern erklärt sind, wenn sie oder ihre Mitglieder Träger der Arbeit sind; die Befugnis nach der Reichsversicherungsordnung §§ 624, 625 der zuständigen Genossenschaft beizutreten, bleibt unberührt.

(5) In allen übrigen Fällen bestimmt das Reichsversicherungs⸗ amt als Träger der Unfallversicherung eine E1“ oder deren Zweiganstalt und setzt die Vergütung für sie fest. r Reichskommissar oder die von ihm bestimmte Stelle führt die Vergütung für Rechnung des Trägers der Avbeit unmittelbar an den Versicherungsträger ab und zieht sie vom Träger der Arbeit ein.

(6) Gehen Einrichtungen des freiwilligen Arbeitsdienstes auf Grund dieser Verordnung in die Versicherung eines anderen Versicherungsträgers über, so findet Artikel 41 des Dritten Gesetzes über Anderungen in der Unfallversicherung vom 20. De⸗ zember 1928 (RGBl. I S. 405) entsprechende Anwendung. 8

§ 21.

Für Arbeitsdienstwillige, die bis zur Aufnahme des frei⸗ willigen Arbeitsdienstes versicherungsmäßige Arbeitslosenunter⸗ stützung oder Krisenunterstützung bezogen haben, findet zur Auf⸗ rechterhaltung der Anwartschaften in der Invaliden⸗, An⸗ gestellten⸗ und knappschaftlichen Pensionsversicherung der § 129 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und rbeitslosen⸗ versicherung mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die Beiträge (Anerkennungsgebühren) aus Mitteln des freiwilligen Arbeitsdienstes zu entrichten sind. Entsprechendes gilt für Wohl⸗ fahrtserwerbslose, die bis zur Aufnahme des freiwilligen Arbeitsdienstes in der öffentlichen Fürsorge unterstützt worden sind, wenn der Fürsorgeverband es beantragt.

und anderen Diensten in