1932 / 183 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Aug 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Zeutralhandelsregisterbeilage

zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 182 vom 5. August 1932. S. 4

nowsti ist Prokura erteilt. Der Ueber⸗ ang der in dem Betrieb des Geschäfts egründeten Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch Ger⸗ trud Kalinowski ausgeschlossen. Amtsgericht Stuhm, 25. Juli 1932.

Stolp, Pomm. [39999]

Se.Reg.Tintr. 5 v v. 1932, Firma Witt & Braun, Stolp: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt. Der bis⸗ herige Gesellschafter Kurt Witt ist Alleininhaber der Firma. Amtsgericht Stolp.

Ulm, Donau. [39956]

Handelsregistereinträge vom 25. Juli 1932 bei den Firmen:

Michael Berloger, Bahnhofhotel in Ulm: Die Firma ist erloschen.

Druckerei & Verlag Donau⸗Wacht Ulm, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Ulm: Durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 23. Juni 1932 wurde § 6 des Gesellschaftsvertrags geändert. Otto Wels ist nicht mehr Geschäftsführer. Als neuer Geschäftsführer wurde be⸗ stellt: Otto Härle, Geschäftsführer in Stuttgart.

Eintrag vom 26. Juli 1932:

Nichard Silberhorn, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Ulm: Neuer Firmenwortlaut: Silberhorn, Gesellschaft mit beschräukter Haf⸗ tung. Die Prokura des Franz Frank ist erloschen. Durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 30. Mai 1932 wurde die Firma geändert, die Gesellschaft auf⸗ gelöst und als Liquidator Georg Mayer, Kaufmann in Ulm, bestellt.

O. Leube, Baumaterialienhand⸗ lung, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Ulm: Neuer Firmenwort⸗ laut: Leube⸗Silberhorn, Baumate⸗ rialien, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung. Durch Gesellschafter beschluß vom 30. Mai 1932 wurden das Stammkapitall um 26 000 RM auf 56 000 RNM erhöht, die Firma sowie die §§ 1, 3, 4 und 5 des Gesellschafts⸗ vertrags geändert. Dr. Felix Müller ist nicht mehr Geschäftsführer. Als weiterer neuer Geschäftsführer ist be⸗ stellt Angust Fischer, Kaufmann in Neu Ulm. (Die neue Stammeinlage von 26 000 NM wurde von der Fa. Richard Silberhorn G. m. b. H. in Liquid,. ganz übernommen und in der Weise voll geleistet, daß sie ihr Geschäft als Ganzes mit der Firma auf der Grundlage der Bilanz per 31. 12. 1931 um 26 000 RM auf die Gesellschaft übertrug.)

Eintrag vom 30. Juli 1932:

Ulmer Zeitung, Aktiengesellschaft, in Ulm: Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 1. Juli 1032 wurden die durch die Verordnung über Aktien⸗ recht vom 19. September 1931 auf⸗ gehobenen Bestimmungen der §§ 6 und 15 des Gesellschaftsvertrags in teilweise geänderter Fassung wiederhergestellt.

Brauerei Gold⸗Ochsen, Aktien⸗ gesellschaft in Ulm: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Juni 1932 wurden die durch Art. VIII der Aktienrechtsverordnung vom 19. Sept. 1931 außer Kraft getretenen Bestim⸗ mungen des Gesellschaftsvertrags wieder in Kraft gesetzt und § 13 erweitert.

Weißbierbrauerei und Mälzerei Ulm, Aktiengesellschaft, in Ulm: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 29. Juni 1932 wurden die durch Art. VIII der Aktienrechtsver⸗ ordnung vom 19. Sept. 1931 außer Kraft getretenen Beimmungen des Gesell⸗ schaftsvertrags wieder in Kraft gesetzt

und § 13 geändert.

Eisengießerei Herm. Th. Hopff, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Ulm: Durch Beschluß der Ge⸗ sellschafter vom 28. April 1932 wurde das Stammkapital um 60 000 RM auf 240 000 Gesellschaftsvertrags geändert.

Amtsgericht Ulm, Donau.

Wiesloch. 40001] Im Handelsregister B Band I ist zu

O.⸗Z. 27, Firma Tonwaren⸗Industrie

Wiesloch, eingetragen: Durch General⸗

versammlung vom 14. Juni 1932.

wurden die §§ 14—17 des Gesellschafts⸗

vertrags (Aufsichtsrat) neu bestimmt. Wiesloch, den 29. Juli 1932.

Amtsgericht.

Witten. 40002] Witten, den 23. 7. 1932. Dresdner Bank Zweigstelle Witten, B 90: 1. Dem stellvertr. Direktor Arthur Schumacher, 2. dem stellvertr. Direktor Moritz Loewy, 3. dem Abteilungsdirektor Fritz Philips, 4. dem stellvertr. Direktor Dr. Karl Wolfgang Wiethaus, 5. dem stellvertr. Direktor Alfred Hahn, 6. dem Rechtsanwalt Adolf Gaebelein, 7. dem Rechtsanwalt Ewald Raaz, 8. dem Abteilungsdirektor Hans Sie⸗ mens, 9. dem stellvertr. Direktor Hans Graf Henckel von Donnersmarck, 10. dem Rechtsanwalt Werner von Richter, 11. dem stellvertr. Direktor Hugo Zinßer, sämtlich in Berlin, ist Gesamtprokura dahin erteilt, daß sie ermächtigt sind, die Dresdner Bank zu⸗ sammen mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen zu ver⸗ treten. Amtsgericht. Würzburg. [40003] Christian Wegmann, Sitz Würz⸗ burg: Firma erloschen. Würzburg, 15. Juli 1932. Amtsgericht Registergericht.

G

89

RM herabgesetzt und § 3 des

Würzburg. 8 440004] Konrad Böhm & Co., Sitz Würz⸗ burg. Offene n seit 15. Juni 1932. Gesellschafter: Konrad Böhm, Kaufmann, und Hedwig Böhm geb. Müller, verw. Schweighofer, Kauf⸗ mannsehefrau, beide in Würzburg. Ge⸗ Füftaweig: Generalagentur sowie Versicherungsgeschäfte. Geschäftsräume: Friedenstraße 55.

Würzburg, 18. Juli 1932.

Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. [10005]

Heinemann & Sohn, Sitz Würz

burg: Firma erloschen.

Würzburg, 19. Juli 1932. Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. [40006] Gaswerk Beitshöchheim Aktien⸗ gesellschaft, Sitz Würzburg: Die Ge⸗ neralversammlung vom 8. Juli 1932 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 32 000 RM auf 8000 RM, die Wiederaufnahme der durch V.⸗O. des Reichspräsidenten vom 19. 9. 1931 außer Kraft gesetzten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags über die Be⸗ stellung des Aufsichtsrats usw. (5§5 10 und 11) in neuer Fassung, sowie die Aenderung der §§ 3, 6, 16, 24 und 26 des Ges.⸗Vertrages nach näherer Maß gabe der eingereichten Niederschrift be schlossen. Die Herabsetzung ist durch geführt. Das Grundkapital von 8000 Reichsmark ist eingeteilt in 80 Aktien zu je 100 RM, die auf den Inhaber lauten. Würzburg, 19. Juli 1932. Amtsgericht Registergericht.

[40007]

Erste Würzburger Auto⸗Ver⸗

kehrs⸗Gesellschaft mit beschränkter

Haftung, Sitz Würzburg: Die Ver⸗

tretungsbefugnis des Geschäftsführers Johann Kleider ist erloschen. Würzburg, 20. Juli 1932.

Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. 140014 Neue Organisations⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Zweig⸗ niederlassung Würzburg: Die Zweig niederlassung in Würzburg ist auf gehoben. Würzburg, 20. Juli 1932. Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. (40008] Kilian Ziegler, Sitz Würzburg: Die Prokura des Hans Schwemmer ist erloschen. Würzburg, 22. Juli 1932.

2

Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. [40010]

Oelbergbau, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz Würzburg. Der Gesellschaftsvertrag ist vom 13. Juli 1932. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist Aufsuchung, Ausbeutung, Veredlung und Vertrieb von Bitumen in flüssiger, fester und Gasform, sowie Beteiligung an gleichartigen Gesell⸗ schaften. Das Stammkapital beträgt 20 000 RM. Geschäftsführer: Heinrich Valentin Dahlem, Kaufmann und In⸗ genieur in Würzburg. Geschäftsrät Zwinger 22.

Würzburg, 22. Juli 1932 Amtsgericht Registergericht. Würzburg. [40009]

Bayerische Notenbank Zweig⸗ niederlassung Würzburg: Adolf von Enhuber ist nun ordentliches Vor⸗ standsmitglied.

Würzburg, 26. Juli 1932. Amtsgericht Registergecicht. Würzburg. [40011]

Schnellpressenfabrik Koenig & Bauer Aktiengesellschaft, Sitz Würzburg: Die Generalversammlung vom 14. Juli 1932 hat die Wiederauf⸗ nahme der durch V.⸗O. des Reichs⸗ präsidenten vom 19. 9. 1931 außer Kraft gesetzten Bestimmungen der Satzung (§§ 7, 8, 9 und 10), welche die Zusammensetzung, Bestellung und Ver⸗ gütung des Aufsichtsrats betreffen, in der alten Fassung unter Aenderung des Abs. I des § 7 (Zahl der Aufsichtsrats mitglieder) beschlossen.

Würzburg, 26. Juli 1932.

Amtsgericht Registergericht.

1“ [40012) Würz⸗

Würzburg.

Würzburg. Dresdner burg: stv. Direktor Arthur Schu⸗ macher, stv. Direktor Moritz Loewy, Abteilungsdirektor Fritz Philipps, stv. Dircektor Dr. Karl Wolfgang Wiet⸗ haus, stv. Direktor Alfred Hahn, Rechts⸗ anwalt Adolf Gaebelein, Rechts⸗ anwalt Ewald Raaz, Abteilungs⸗ direktor Hans Siemens, stv. Direktor Hans Graf Henckel von Donnersmarck, Rechtsanwalt Werner von Richter und stv. Direktor Hugo Zinßer, alle in Berlin, ist Gesamtprokura derart er⸗ teilt, daß sie ermächtigt sind, die Dresdner Bank zusammen mit einem anderen Prokuristen zu vertreten. Ge⸗ samtprokura mit einem Vorstands⸗ mitglied oder einem anderen Proku⸗ risten unter Beschränkung auf die Zweigniederlassung Würzburg ist erteilt

Franz Brand in Würzburg. Würzburg, 26. Nuli 1932. Amtsgericht Registergericht.

Würzbu NAA“ [40013] Warenvermittlung

Bauk Filiale

Bayerische landwirtschaftlicher Genossenschaf⸗

„8

ten, Aktiengesellschaft, Zweignieder⸗ lassung Würzburg: Die Generalver⸗ sammlung vom 7. Juli 1932 hat die Wiedereinstellung der durch V.⸗O. des Reichspräsidenten vom 19. 9. 1931. außer Kraft gesetzten Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags (Aufsichtsrat betr.) beschlossen.

Würzburg, 26. Juli 1932.

Amtsgericht Registergecicht.

[40015 und Kunstanstalt Kourad Triltsch Würzburg⸗Au⸗ mühle, Sitz Würzburg: Die Prokura des Michael Triltsch ist erloschen.

Amtsgericht Registergevricht.

Xanten. 140000] In das Handelsregister A ist heute unter Nr. 2 bei der Firma G. Hofacker in Menzelen folgendes eingetragen worden: Die Firma ist von Amts wegen gelöscht. Fanten, den 20. Juli 1932. Amtsgericht.

Würzburg. Buchdruckerei

4. Genossenschafts⸗ register.

Baden-Baden. [40034]

Genossenschaftsregistereintrag Bd. I O.⸗Z. 12 Gemeinnützige Bau⸗ genossenschaft Baden⸗Baden, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Baden⸗Baden —: Gegen⸗ stand des Unternehmens ist laut Satzungsänderung vom 7. Juni 1932 der Bau und die Betreuung von Klein⸗ wohnungen im eigenen Namen. Der Gegenstand des Unternehmens ist auf den Geschäftsbetrieb innerhalb des Amtsbezirks beschränkt.

Baden⸗Baden, den 29. Juli 1932.

Bad. Amtsgericht. I.

Elbing. ([40035] In unser Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 8 bei der Genossenschaft Trunzer Spar⸗ und Darlehnskassenver⸗ ein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Trunz, eingetragen, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. Mai 1932 die Satzung neu gefaßt ist; daß Gegenstand des Unternehmens die Beschaffung der zu Darlehn und Kre⸗ diten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirt⸗ schaftlichen Lage der Mitglieder ist, insbesondere 1. der gemeinschaftliche Be⸗ zug von Wirtschaftsbedürfnissen; 2. die Herstellung und der Absatz der Erzeug⸗ nisse des landwirtschaftlichen Betriebs und des ländlichen Gewerbefleißes auf gemeinschaftliche Rechnung; 3. die Be⸗ schaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegenständen auf gemein⸗ schaftliche Rechnung zur mietweisen Ueberlassung an die Mitglieder. Amtsgericht Elbing, den 29. Juli 1932.

Essen, Ruhr. 1140036]

In das Genossenschaftsregister ist am 28. Juli 1932 zu Nr. 28, betr. die Ge⸗ nossenschaft Bürgerbauverein in Essen, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Essen, eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 22. Juli 1932 istt die Satzung geändert.

Amtsgericht Essen.

Flensburg. 1440037]

Eintragung in das Genossenschafts⸗ register unter Nr. 118 am 25. Juli 1932 bei der Genossenschaft „Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft des Schleswig⸗ Holsteinischen Bauernvereins, Kreis⸗ gruppe Flensburg, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Flensburg: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 22./30. Juni 1932 aufgelöst.

Amtsgericht Flensburg

Köslin. 140038] In das Genossenschaftsregister ist bei dem unter Nr. 75 eingetragenen Neu⸗ klenzer Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Neuklenz, heute folgendes eingetragen worden: Die Ge⸗ nossenschaft ist durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 11. Juli 1932. aufgelöst Liquidatoren sind: Landwirt Georg Götzke in Neuklenz und Bank⸗ vorsteher Max Radloff in Köslin. Amtsgericht Köslin, den 26. Juli 1932.

Lahr, Baden. [40039]

Genossenschaftsregister Lahr O.⸗Z. 56. Wohnungsbaugenossenschafteingetragene Genossenschaft mit beschränkter Laft. pflicht, Lahr, mit dem Sitz in Lahr: In der außerordentlichen Generalversamm⸗ lung vom 12. 7. 1932 wurde das Statut geändert und neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist der Bau und die Betreuung von Kleinwohnungen im eigenen Namen. Der Gegenstand des Unternehmens ist auf den Geschäfts⸗ betrieb innerhalb des Bezirks Lahr be⸗ schränkt. Der Zweck des Unternehmens ist ausschließlich darauf gerichtet, den Mitgliedern zu angemessenen Preisen gesunde und zweckmäßig eingerichtete

* b L. .

Kleinwohnungen im Sinne der Gemein⸗ nützigkeitsverordnung und ihrer Aus⸗

Oels, Schles.

führungsbestimmungen zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in § 6 der Gemeinnützigkeitsverordnung und in den Ausführungsbestimmungen be⸗ zeichneten Geschäfte betreiben. Lahr, den 28. Juli 1932. Amtsgericht.

Landsberg, Warthe. (40040] Genossenschaftsregistereintragung bei G.⸗R. 148, Einkaufsgenossenschaft der Papier⸗ und Schreibwarenhändler Landsbergs eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Gastpflicht zu Lands⸗ berg (Warthe): Die Genossenschaft ist durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 8. Juli 1932 aufgelöst. Zu Liquidatoren sind der Buchbindermeister Bruno Picht und der Buchhändler Richard Schmidt, beide zu

Landsberg (Warthe), bestellt. Juli 1932.

Landsberg (Warthe), 27. Das Amtsgericht.

[40042] In das Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 26 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Oels „Bauverein Oels“ eingetragen worden, daß das Statut durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. April 1932 geändert worden ist. Oels, den 25. Juli 1932. Amtsgericht.

Neustettin. [40041] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 92 die Genossenschaft unter der Firma „Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Neustettin“, mit dem Sitz in Neustettin eingetragen worden. Das Statut ist am 16. Juni 1932 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung dem Kolonialwarenhandel dienender Anlagen und Betriebe zur Förderung des Erwerbs und der Wirt⸗ schaft seiner Mitglieder. Neustettin, den 11. Juli 1932. Das Amtsgericht.

Swinemünde. 40043] Eintragung Genossenschaftsregister.

In das Genossenschaftsregister Nr. 93 ist bei dem Justizwohnungsverein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Swinemünde, eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. Mai 1932 ist die Ge⸗ nossenschaft aufgelöst.

Die Liguidation erfolgt durch die bis⸗ herigen Vorstandsmitglieder, Justiz⸗ inspektoren Plötz und Biron in Swine münde, die gemeinschaftlich ihre Willens⸗ erklärungen abgeben und zeichnen.

Swinemünde, den 1. August 1932.

Das Amtsgericht.

5. Mufterregifter.

Altona, Elbe. [40022]

Eintragungen ins Musterregister

7. Juli 1932. M.⸗R. 685. Harald Merkle, Altona, ein offener Brief⸗ umschlag, enthaltend 5 Abzeichen, Fa⸗ briknummern 1175— 1179, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 6. Juli 1932, 11 Uhre 5 Minuten.

8. Juli 1932. M.⸗R. 686. Karl Brauer, Altona, ein versiegelter Um⸗ schlag, enthaltend 3 Stück Abzeichen, Geschäftsnummern 101—103, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 7. Juli 1932, 11 Uhe 45 Minuten.

Altona, das Amtsgericht, Abt. 6.

Duisburg. [40025]

In das Musterregister ist eingetragen: Am 13,. Juli 1932: Nr. 128. Firma Heinr. Herm. Fastrich in Duisburg, an⸗ gemeldet am 7. Juli 1932, vormittags 11,45 Uhr, ein Kornbranntweinetikett, offen, Geschäftsnummer 1, Flächener⸗ zeugnis, Schutzfrist 10 Jahre.

Magdeburg. [40027]

In unser Musterregister ist einge⸗ tragen:

Nr. 685. Albert Oehmke, Magdeburg, 4 Muster von Tüten, Beuteln oder Bodenbeuteln in Grün⸗, Blau⸗, Braun⸗ und Schwarzdruck, offen, Flächenerzeug⸗ nisse, Geschäftsnummern 1-4, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 8. Juli 1932, 11 ¼ Uhr.

Magdeburg, den 1. August 1932. Das Amtsgericht A. Abt. 8. Maulbronn. (40029] Musterregistereintrag vom 30. Juli 1932:

Firma Blane & Co., Derdingen, An⸗ meldung vom 16. Juli 1932, vormittags 8 Uhr, 1 Muster für 11“ (lt. Zeichnung) mit der ummer VIII/1932, das Muster wurde offen vor⸗ geleat und wird offen verwahrt, pla⸗ stische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre

Amtsgericht Maulbronn. 8

Meerane, Sachsen. [40030] In das Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 4938. Fa. C. Ernst Müller in Meerane, ein versiegelter Umschlag mit 2 Mustern für Schals und 16 Mustern für Damenkleiderstoffe, Geschäftsnum⸗ mern 140 157, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 2 Jahre, angemeldet am

Treuen.

12. Juli 1932 vormittags 10 .% Uhr. Amtsgericht Meerane, 1. August 1932.

Neuhaldensleben. [40031]

In das Musterregister ist unter Nr. 270 für die Firma Chr. Carstens Kom.⸗Ges., Neuhaldensleben, am 28. Juli⸗ 1932 folgendes eingetragen worden: Dekor Nr. 934 zum Tafelservice Week⸗ end, Schutzfrist 3 Jahre, die Anmeldung ist am 27. Juli 1932, 11,20 Uhr, erfolgt.

Neuhaldensleben, den 28. Juli 1932.

Das Amtsgericht.

Oelsnitz, Vogtl. [40032] In das Musterregister ist eingetragen worden: Nr. 1332. Firma Koch & te Kock in Oelsnitz i. V., ein versiegelter Umschlag mit 5 Abbildungen von Mustern für Teppiche, Decken und Läufer, Fabrik⸗ nummern 1469, 1470, 3050, 3051, 4047, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 8. Juli 1932, vormittags 10 ½ Uhr. Nr. 1333. Firma Koch & te Kock in Oelsnitz i. V., ein versiegelter Umschlag mit 7 Abbildungen von Mustern für Teppiche, Decken und Läufer, Fabrik⸗ nummern 1471, 1473, 2483, 3053, 4045, 4046, 8913, Flächenerzeugnisse, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 29. Juli 1932, vormittags 11 Uhr. Nr. 1334. Firma Actiengesellschaft für Gardinenfabrikation vorm. T. J. Birkin et Co. in Oelsnitz i. V., ein ver⸗ siegelter Umschlag mit 50 Abbildungen von Mustern für englische Gardinen, Fabriknummern 019270, 019272, 019273 019275, 019435, 019480—019490, 019494 bis 019513, 21183— 21190, 21197 bis

21201, 21214, Flächenerzeugnisse, Schutz⸗

frist 3 Jahre, angemeldet am 30. Juli 1932, vormittags 10 ¾% Uhr. Amtsgericht Oelsnitz i. V., den 2. August 1932. 40033]

Im hiesigen Musterregister ist am 26. Juli 1932 eingetragen worden:

Nr. 194. Kaufmann Wilhelm Eduard Junghannß in Treuen, ein versiegeltes Paket, enthaltend 4 Muster für gestrickte Westen, Pullover und Damenjäckchen in brauner Farbe mit eingestricktem Haken⸗ kreuz auf der linken Brustseite oder an anderer Stelle, mit den Fabrikbezeich⸗ nungen: Gestrickte Weste „Wilhelm“, Gestrickter Pullover „Hermann“, ärmel⸗ lose Weste „München“ und Damen⸗ jäckchen „Louise“, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 23. Juli 1932, vormittags 10 Uhr 45 Min. Amtsgericht Treuen.

7. Konkurse und

Vergleichssachen.

Apolda. [40328] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Müller & Rohrschneider G. m. b. H. in Apolda, Wirk⸗ und Strickwarenfabrik, ist heute, am 2. August 1932, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Der Bücherrevisor Schreiber in Apolda ist zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Frist zur Anmel⸗ dung der Forderungen: 20. August 1932. Erste Gläubigerversammlung und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen: 25. August 1932, vorm. 9 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 29.

Apolda, den 2. August 1932.

Thüringisches Amtsgericht.

Augsburg. [40329]

Das Amtsgericht Augsburg hat über das Vermögen des Lorenz Rödel, Korb⸗ warengeschäftsinhaber in Augsburg, Stein⸗ gasse D 64, am 1. August 1932, nachmittags 5 ¼ Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Dr. Steinhauser in Augsburg, Phil.⸗Welser⸗Str. D 273. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur An⸗ meldung der Konkursforderungen bis 25. August 1932. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses, zur Beschlußfassung über die in den §§ 132, 134, 137 K.⸗O. enthaltenen Fragen sowie allgemeiner Prüfungstermin am Donnerstag, 1. Sep⸗ tember 1932, vorm. 9 ½ Uhr. Sitzungs⸗ saal IV des Justizgebäudes, Erdgeschoß, Eingang Schäzlerstraße.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Berlin-Spandau. [40344] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns (Glasermeisters) Richard Wagner in Ber⸗ lin⸗Spandau, Klosterstraße 6/7, wird heute, am 1. August 1932, vormittags 9 ¼ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Handelsgerichtsrat Paul Minde, Berlin⸗Schmargendorf, Hundekehlestr. 11. Anmeldefrist bis zum 22. August 1932. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 31. August 1932 vor dem unterzeichneten Gericht, Spandau, Potsdamer Str. 34, Zimmer 4. Arrest und Anzeigepflicht bis zum 22. Aug. 1932. 7. K. 39. 32.

Spandau, den 1. August 1932.

Das Amtsgericht.

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin⸗Pankow.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstraße 32.

Hierzu eine Beilage.

2

willigen Arbeitslosigkeit gelten für die E grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie

Arbeitslosenunterstützung.

r0

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezu

Bestellgeld; für Selbstabholer bei der monatlich.

spreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 R.ℳ Peunthebltr aber host

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für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

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8 8

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druck

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛ.ℳ einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 N,.ℳ. 8 Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ (einmal unterstrichen) oder strichen) hervorgehoben werden sollen. vor dem Einrückungsterm in bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Anzeigen nimmt an die Papier völlig druckreif einzusenden,

durch Fettdruck (zweimal unter⸗ Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Nr. 183. Reichsbantgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles.

8 8 Deutsches Reich. 166“

Weitere Durchführungsbestimmungen verordnung. Vom 2. August 1932. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

zur

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 21 des Reichs⸗

gesetzblatts, Teil II. Preußen.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 44 der Preußischen

Gesetzsammlung.

Deutsches Reich.

Weitere Durchführungsbestimmungen zur Hohlfahrishilfeverordnung

Vom 2. August 1932. 8

Auf Grund der Wohlfahrtshilfeverordnung vom 14. Juni 1932 Artikel 2 §§ 5 und 13 (RGBl. I S. 273, 278) wird hier⸗ mit verordnet:

Für die Verteilung der Wohlfahrtshilfe (Artikel 2 § 5 Abs. 1 der Wohlfahrtshilfeverdrdnung) sind künftig die Zahlen der 1gchd maßgebend, die sich aus der Statistik der

eichsanstalt für Arbeitsvermittlung und beit Rgseanpericherung ergeben. Den ersten ncch g an dem diese Zahlen der Ver⸗ teilung zugrunde zu legen sind, bestimmt der Reichsminister der Finanzen. § 2.

Die Vorschrift der Wohlfahrtshilfeverordnung (Artikel 2 § 5 Abs. 2) darüber, wer als Wohlfahrtserwerbsloser gilt, ist bei der Zählung der Wohlfahrtserwerbslosen vom 31. August 1932 ab an⸗ zuwenden.

Die Zählung der Wohlfahrtserwerbslosen ist nach den an⸗ S.rge Grundsätzen durchzuführen. Als Stichtag für die Föhnag gilt der letzte Werktag jeden Monats. Die Parnler der

ohlfahrtserwerbslosen sind von der Reichsanstalt für Arbeits⸗ Pera seeang und Arbeitslosenversicherung, soweit dies für die Durchführung der Wohlfahrtshilfeverordnung notwendig ist, auf⸗ zugliedern. 8

Berlin, den 2. August 1932.

Der Reichsminister der Finanzen J. V.: Zarden. Der Reichsarbeitsminister. Schäffer. 8

““ Grundsätze 8

die Zählung der beehes

gemäß der ohlfahrtshilfeverordnung vom 14. Juni 1932 Artikel 2 § 5.

Als Wohlfahrtserwerbslose gelten nach der Wohlfahrtshilfe⸗ verordnung Artikel 2 § 5 Aos 2 nur Arheitnehmner, s9 arbeils⸗ ähig, arbeitswillig und unfreiwillig arbeitslos sind, das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben und als Arbeitsuchende in dauernder Kontrolle des Arbeitsamts stehen, sofern sie eine laufende vnterstühung aus Mitteln der öffentlichen Fürsorge be⸗ iehen und diese Unterstützung im Verhältnis zum Richtsatz der lgemeinen Fürsorge nicht nur geringfügig ist. Die Arbeit⸗ nehmereigenschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß jemand vorübergehend nicht als Arbeitnehmer tätig gewesen ist.

Arbeitslose dürfen daher als Wohlfahrtserwerbslose nur dann anerkannt und bei der Zählung nur berücksichtigt werden, wenn sie die Voraussetzungen der genannten Vorschrift erfüllen. ierbei gilt im einzelnen folgendes:

a) Arbeitnehmereigenschaft. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Arbeitslose versicherungsmäßigen rbeitslosenunterstützung oder der Krisen⸗ fürsorge ausgesteuert worden ist oder in den letzten 3 Jahren mindestens 13 Wochen als Arbeitnehmer in krankenversicherungs⸗ pflichtiger Beschäftigung tätig war.

Schulentlassene gelten während der auf die Schulentlassung folgenden 3 Jahre auch ohne den Nachweis einer Beschäftigung als Arbeitnehmer; nach Ablauf dieser Frist gilt der Absatz 1.

Wer den Bezug von Wohlfahrtsunterstützung infolge Arbeitsaufnahme unterbricht und sich darauf erneut arbeitslos meldet, gilt weiter als Wohlfahrtserwerbsloser, es sei denn, daß er eine neue Anwartschaft auf versicherungsmäßige Arbeitslosen⸗ unterstützung erworben hat.

b) Arbeitsfähigkeit, freiwillige

für

aus der

Arbeitswilligkeit, un⸗ Arbeitslosigkeit und Alter nicht

über 60 Jahre. Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und unfrei⸗ Anerkennung als Wohl⸗

ür Hauptunterstützungsempfänger in der versicherungsmäßigen

Wohlfah rtshilfe⸗

Berlin, Sonnabend, den 6. August, abends.

Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 93 2

Als Wohlfahrtserwerbslose kommen nicht in Betracht

1. nicht nur vorübergehend arbeitsunfähige Kranke. Als vorübergehend krank ist ein Arbeitsloser anzusehen, wenn er nur einmal wegen Krankheit die Meldung zur monat⸗ lichen Bestandsprüfung versäumt und die Gemeinde (Gemeindeverband) für ihn die Meldung beim Arbeits⸗ amt übernimmt.

Empfänger von Renten aus der Sozialversicherung owie Emfänger von Renten auf Grund des Reichsver⸗ orgungsgesetzes oder anderer Versorgungsgesetze, die das behsbegorgungsgelet ür anwendbar erklären 112 a Abs. 1 Ziff. 2 AVAVG.), wenn se eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als zwei Drittel beziehen,

„Arbeitslose, die nach ärztlicher Untersuchung weniger als ein Drittel arbeitsfähig sind.

Der Wohlfahrtserwerbslose muß nicht bloß als Arbeits⸗ 8 beim Arbeitsamt sein, sondern muß dem L“ zur Verfügung stehen. Daraus folgt, daß zum Beispiel Ehefrauen und fonstige weibliche Familien⸗ angehörige, die durch die Sorge um den Haushalt und für ihre Angehörigen derart in Anspruch genommen werden, daß sie nur geringfügige Arbeiten, die der Krankenversicherungspflicht nicht unterliegen würden, verrichten können, nicht als Wohlfahrts⸗ erwerbslose anerkannt werden können.

Werkbeurlaubte Angestellte und Arbeiter sowie beurlaubte Lehrlinge gelten dann nicht als Wohlfahrtserwerbslose, wenn das Fortbestehen ihres Arbeitsverhältnisses auch den Anspruch auf versicherungsmäßige Arpeita oenanzsrstüeung ausschließen würde. Kurzarbeiter sind in keinem Fall Wohlfahrtserwerbslose.

Die obere Altersgrenze ist stets das 60. Lebnsjahr. Mit Ab⸗ lauf desjenigen Monats, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird, erlischt die Anerkennung als Wohlfahrtserwerbsloser.

e) Der Arbeitslose muß laufende Unterstützung

aus Mitteln der öffentlichen Fürsorge er⸗

halten; diese Unterstützung darf im Verhält⸗

nis zum Richtsatz der allgemeinen Fürsorge nicht geringfügig sein.

Als laufend gilt eine Unterstützung auch dann, wenn sie wegen der Besorgnis unwirtschaftlichen Verhaltens des Unter⸗ stützten oder aus einem sonstigen Grund nicht als laufend be⸗ willigt wird. Es müssen nur Zahlungen in Zeitabständen, die einen Monat nicht überschreiten, tatsächlich geleistet werden.

Geringfügig im Verhältnis zum Richtsatz ist die Unter⸗ stützung, wenn sie weniger als ein Drittel des Richtsatzes der all⸗ gemeinen Fürsorge für eine alleinstehende Person beträgt. Für einen Familienangehörigen, der selbst die Voraussetzungen als Wohlfahrtserwerbsloser erfüllt, gilt als Richtsatz der Zuschlag.

Arbeitslose, die während der Wartezeit oder Sperrfrist in der Arbeitslosenversicherung oder Krisenfürsorge Wohlfahrtsunter⸗ stützung erhalten, sowie Hauptunterstützungsempfänger in der Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge, die aus der öffent⸗ lichen Fürsorge zusätzliche, wenn auch laufende Unterstützung er⸗ Hertseße ins von der Anerkennung als Wohlfahrtserwerbslose aus⸗ geschlossen.

87- Gemeinde (Gemeindeverband) vermerkt auf der Melde⸗ karte des Wohlfahrtserwerbslosen die Höhe der tatsächlichen Unter⸗ stützung. Sachleistungen sind auf entsprechende Geldbeträge um⸗ zurechnen. Ist die Meldekarte nicht für das Familienhaupt, ondern für einen mitunterstützten Familienangehörigen aus⸗ feestellt, so ist der auf ihn entfallende Teilbetrag der Gesamtunter⸗ tützung anzugeben. Durch Vereinbarung zwischen Arbeitsamt und Gemeinde (Gemeindeverband) ist sicherzustellen, daß die tat⸗ sächliche Unterstützung mit dem Richtsatz verglichen werden kann.

d) Behandlung der Pflichtarbeiter, Notstands⸗ arbeiter, Fürsorgearbeiter, Arbeitsdienst⸗ willigen usw.

Pflichtarbeiter, deren Unterstützung auf Grund des § 19 der Fürsorgepflichtverordnung von der Leistung gemein⸗ nütziger Arbeiten abhängig gemacht wird, gelten als Wohlfahrts⸗ erwerbslose.

Notstandsarbeiter gelten als Wohlfahrtserwerbslose, wenn die Gemeinde (Gemeindeverband) für sie die Grundförderung oder Förderung zahlt.

Fürsorgearbeiter gelten als Wohlfahrtserwerbslose, wenn sie beim Arbeitsamt als Arbeitsuchende gemeldet waren, im Einvernehmen mit dem Arbeitsamt für die Fürsorgearbeit ausgewählt worden sind und auch während der Beschäftigung in Fürsorgearbeit als Arbeitsuchende gemeldet bleiben. Arbeitnehmer, deren Einstellung von der Gemeinde (Ge⸗ meindeverband) zur Bedingung gemacht worden ist, gelten nicht als Wohlfahrtserwerbslose.

Soweit private Unternehmer Arbeitslose gegen einen von der Gemeinde (Gemeindeverband) zu gewährenden Lohnzuschuß ein⸗ stellen, sind diese Arbeitnehmer nur dann als ee üedn lose anzusehen, wenn sie bei der Ausführung öffentlicher Arbeiten beschäftigt werden und der gemeindliche Zuschuß mindestens die Hälfte des Richtsatzes für Alleinstehende beträgt.

Arbeitsdi enstwillige zählen als Wohlfahrtserwerbs⸗ lose der Gemeinde, in der sie bis zum Eintritt in den freiwilligen Arbeitsdienst als Wohlfahrtserwerbslose galten.

erwerbslosen dadurch nicht bei der Arbeitsvermittlung benach⸗ teiligt werden; jeder Wohlfahrtserwerbslose muß sich jedoch mindestens einmal im Monat beim Arbeitsamt melden.

Bei Fürsorgearbeitern ist durch Vereinbarung zwischen Arbeitsamt und Gemeinde (Gemeindeverband) sicherzustellen, daß die Gemeinde (Gemeindeverband) die Beendigung der Beschäfti⸗ gung bei Fürsorgearbeiten dem Arbeitsamt unverzüglich mitteilt. Wie die Kontrolle der Pflichtarbeiter durchgeführt wird, bleibt der Vereinbarung zwischen Arbeitsamt und Gemeinde (Gemeinde⸗ verband) überlassen; für Arbeitsdienstwillige regelt sich die Kontrolle nach den Vorschriften über den freiwilligen Arbeitsdienst. 5 8 Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten

(RECBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 6. August 1932 ür eine Unze Feingooooddd = 119 sh 3 d n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 6. August 1932 mit RM 14,55 umgerechnet.. = 2 ein Gramm Feingold demmnach = n deutsche Währung umgerechnet

Berlin, den 6. August 1932.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

RM 86,7544, pence 46,0077, RM 2,78922.

Bekanntmachung.

Die am 5. August 1932 ausgegebene Nummer 21 Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

die Verordnung zur Eisenbahn⸗Bau⸗ un triebsor vom 29. Juli 1932. * öb

die Bekanntmachung Mustern und Warenzeichen 1932, und die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Eee“ Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 1. August

32.

des

über den Schutz von Erfindungen auf einer Ausstellung, vom 29. Juli

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 0,15 RM. Postversendungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NXW 40, den 5. August 1932. 1 Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Belanntmachung.

8 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 44 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 18 773 die Verordnung über die Sparkassen sowie die kommunalen Giroverbände und kommunalen Kreditinstitute, vom 4. August 1932, und unter Nr. 13 774 die III. Ergänzungsverordnung zur Tier⸗ und Pflanzenschutzverordnung vom 16. Dezember 1929 (Gesetzsamml. S. 189), vom 30. Juli 1932. 1u“

Umfang Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM

Guzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf). 8 Zu beziehen durch R. von Decker's Verlag (G. Schenck), Berlin W 9, Linkstr. 35, und durch den Se ken. 8 8 1

Berlin, den 5. August 1932.

Deutsches Reich.

Der Königlich schwedische Gesandte af Wirsén hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legations⸗

rat von Reuterskiöld die Geschäfte der Gesandtscha

Nr. 34 des Reichsministerialblatts (Zentralblat für das Deutsche Reich) vom Freitag, den 5. August 1932, hat fol⸗

genden Inhalt: 1. Justizwese n: Verzeichnis der Behörden Kassen), an die ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu

richten ist. 2. Konsulatwesen: Exequaturerteilung.

e) Der Arbeitslose muß als Arbeitsuchender in dauernder Kontrolle des Arbeitsamts stehen. Für Wohlfahrtserwerbslose gelten grundsätzlich die gleichen

Kontrollbestimmungen des Arbeitsamts wie für Empfänger von Arbeitslosenunterstützung. Die Zahl der regelmäßigen Meldungen kann beschränkt werden, wenn es die Gemeinde (Gemeindeverband)

für notwendig erachtet und sichergestellt ist, daß die Wohlfahrts⸗

3. Maß⸗ und Gewichtwesen: Zulassung eines Elektrizitäts⸗ van. zur Beglaubigung. 4. Schul⸗ und Unterrichts pesen;: Reifezeugnisse zum Eintritt in die Laufbahnen des gehobenen mittleren technischen Dienstes 1 Zoll wesen: Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landesfinanzamts Mecklenburg⸗Lübeck.

Reichsliste der (höheren) technischen Lehranstalten, dere

berechtigen. 5. Steuer⸗ und