Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 188 vom 12. August 1932. S. 4
straße 22, Inhaber eines Hutgeschäfts, ist am 8. August 1932, nachmittags 17 Uhr 40, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. H. von Brentano, Darmstadt, Rheinstraße 25, ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Donnerstag, den 8. September 1932, vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unter zeichneten Gericht, Zimmer 216, anbe⸗ raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Darmstadt, den 8. August 1932. Hessisches Amtsgericht.
Dillenburg. [42223] Ueber das Vermögen des Polsterer meisters Max Koch in Niederscheld ist am 5. 8. 1932 Vergleichsverfahren eröffnet. Justizrat Stahl in Dillenburg ist Ver⸗ trauensperson. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag am 3. 9. 1932, 9 Uhr. Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst Anlagen und Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Dillenburg, den 5. August 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Dresden. [42224] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Bäckermeisters Gustav Hugo Johannes Schubert, Inh. der nicht eingetragenen Firma Bäckerei und Kon ditorei Ernst Scherrmesser in Dresden, Weißer⸗Hirsch, Bautzner Landstraße 78, wird heute, am 9. August 1932, nach⸗ mittags 3 Uhr, das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren eröffnet. Vertrauensperson: Herr Wirtschaftsberater Dr. Fritzsche in Dresden⸗A., Ammonstr. 16. Vergleichs termin am Freitag, den 9. September 1932, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 9. August 1932. Essen, Ruhr. .[42225] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Aktiengesellschaft in Firma A. Diehl, Hoch⸗, Tief⸗ und Betonbau⸗Aktiengesellschaft in Essen, Baumstraße 14, ist heute ein ge⸗ richtliches Vergleichsverfahren eröffnet worden. Vertrauensperson: Wirtschasts prüfer Dr. jur. Schourp in Essen, Zwei⸗ gertstraße 32. Vergleichstermin am 7. Sep tember 1932, 10 Uhr, an Gerichtsstelle Zweigertstr. 52, Zimmer 32. Das Er gebnis der vom Gericht angestellten Er⸗ mittlungen und der Vergleichsvorschlag nebst seinen Anlagen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Essen, 9. August 1932. Amtsgericht.
Frankenstein, Schles. 42226]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns K. G. Melzer, Inhabers der Firma C. G. Melzer zu Frankenstein i. Schl. (Kaffee⸗ rösterei und Kolonialwaren), wird heute, am 3. August 1932, um 12 Uhr, infolge Zahlungsunfähigkeit das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Prokurist a. D. Georg Casper zu Frankenstein i. Schl. wird zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 31. August 1932, um 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Brau⸗ hausstraße, Zimmer 6, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst Anlagen und das Er⸗ gebnis der weiteren Ermittelungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der hiesigen Geschäftsstelle niedergelegt. Amts⸗ gericht Frankenstein i. Schl. — 6. VN. 5/32.
Gera. .[42227] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Rudolf Schimek, Gera in Gera, Inhaber die Kaufleute Rudolf Schimek und Max Rascher jun., beide in Gera, Kleinhandel mit Herrenmoden und Sportartikeln, ist heute, 16 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet worden. Vertrauensperson Bücherrevisor Herm. Robert Seckel in Gera. Vergleichstermin 5. September 1932, 11 ¼ Uhr. Gera, den 9. August 1932. Das Thüringische Amtsgericht.
Hamburg. [42228 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johann Rumpen, in nicht eingetragener Geschäftsbezeichnung Möbelhaus Rumpen, Wohnung und Geschäftslkoal: Hamburg, Große Bleichen 65, Möbelhandel, ist zum Zwecke der Abwendung des Konkurses das gerichtliche Vergleichsverfahren am 9. August 1932, um 14 Uhr 32 Minuten, eröffnet worden. Zu Vertrauenspersonen sind bestellt worden: der beeidigte Bücher⸗ revisor G. M. Kanning, Speersort 6, und der Rechtsanwalt Götz Werner Eichwald, Große Bleichen 54/48. Zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist Termin auf Sonnabend, den 10. September 1932, 10 Uhr 30 Minuten, vor dem Amtsgericht in Hamburg, Ziviljustizgebäude, Anbau, I. Stock, Zimmer 608, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittelungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 730, zur Einsicht⸗ nahme der Beteiligten niedergelegtworden. Das Amtsgericht in Hamburg.
Hamburg. [42229]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Julius Schmidt, Hamburg, Lappenbergs⸗ allee 8/III, in nicht eingetragener Ge⸗ schäftsbezeichnung Julius Schmidt, Ham⸗ burg, Eppendorfer Weg 2, Laden, Herren⸗ moden, ist zum Zwecke der Abwendung des Konkurses das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren am 9. August 1932, um 14 Uhr 31 Minuten, eröffnet worden. Zur Ver⸗ trauensperson ist bestellt worden: der be⸗ eidigte Bücherrevisor und Wirtschafts⸗ prüfer Georg Bergmann, Mönckeberg⸗ straße 7. Zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist Termin auf Sonn⸗ abend, den 10. September 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hamburg, Zivil⸗ justizgebäude, Anbau, I. Stock, Zimmer Nr. 608, bestimmt. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittelungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 730, zur Einsichtnahme der Be⸗ teiligten niedergelegt worden.
Das Amtsgericht in Hamburg.
Hamburg. [42230] Uever das Vermögen des Kaufmanns
Richard Speier, alleinigen Inhabers der
Firma Richard Speier, Wohnung und Geschäftslokal: Hamburg, Brandstwiete 26, Geschäftszweig: Schuhmacherbedarss⸗ artikelgroßhandel, ist zum Zwecke der Ab⸗ wendung des Konkurses das gerichtliche Vergleichsverfahren am 9. August 1932 um 14 Uhr 34 Minuten, eröffnet worden. Zu Vertrauenspersonen sind bestellt wor⸗ den: der beeidigte Bücherrevisor Hans Pohlmann, Hamburg, Rambachstraße 2,
und der Bücherrevisor Max Stoop, Land⸗
wehr 33. Zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist Termin auf Sonn⸗ abend, den 10. September 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hamburg, Zivil⸗ justizgebäude, Anbau, Sievekingplatz, 1. Stock, Zimmer 608, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 730, zur Einsicht⸗ nahme der Beteiligten niedergelegtworden. Das Amtsgericht in Hamburg.
Heidelberg. .[42231] Ueber das Vermögen der Firma Fritz Seisler, Inhaber Leo Müller, Möbel⸗ geschäft in Heidelberg, Bahnhofstraße Nr. 41/43, wurde heute, nachmittags 5 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Ver⸗ trauensperson ist Rechtsanwalt Dr. Kurt Spiegel in Heidelberg. Vergleichstermin ist am Samstag, den 3. September 1932, vormittags 10 Ühr, vor dem Amtsgericht, hier, 1. Stock, Zimmer Nr. 11. Heidelberg, den 8. August 1932. Amtsgericht. A 4.
Kassel. Vergleichsverfahren. Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Wilhelm Fuhse, In⸗ haber Richard und Wilhelm Fuhse in Kassel, Ob. Königstraße 6, ist am 9. August 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Stuhl⸗
42232]
mann in Kassel ist zur Vertrauensperson
ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 5. Sep⸗ tember 1932, 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Kassel, Zimmer 9/10, anbe⸗ raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. — Amtsgericht, Abt. 7, Kassel. Kassel. .[42233] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Kasseler Vixir⸗Artikel⸗Fabrik C. H. Giesen in Kassel, Inhaber Kaufmann Hans Giesen in Harleshausen, ist am 10. August 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Schober in Kassel ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag ist auf den 8. September 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kassel, Zimmer 9/10, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht, Abt. 7, Kassel.
Landsberg, Lech. Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des Herrenkon⸗ fektionsgeschäftsinhabers Hans Gebhardt in Landsberg a. L. wurde heute, vor⸗ mittags 11 Uhr 50 Min., das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauensmann ist Bücher⸗ revisor Erhardt in Landsberg a. L. auf⸗ gestellt. Termin zur Verhandlung über das Vergleichsverfahren ist bestimmt auf
[42234]
gerichts Landsberg a. L. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts Landsberg a. L., Zimmer Nr. 28, auf.
Landsberg a. L., den 6. August 1932. Amtsgericht — Vergleichsgericht.
Leipzig. .[42235]
Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Schuhwarenhändlers Gustav Wiederanders in Leipzig N 24, Bergerstraße 2, Alleininhabers einer Schuhwarenhandlung unter der im Han⸗
delsregister eingetragenen Firma „Schuh⸗
Dienstag, den 6. September 1932, vorm. 11 Uhr, in Zimmer Nr. 9 des Amts⸗ gleichsvorschlag vom 28. 5. 1932 ange⸗
waren L. Ost, Gustav Wiederanders in Leipzig“, Leipzig 0 5, Eisenbahnstr. 76, wird heute, am 8. August 1932, nachmittags 1 ½ Uhr, das gerichtliche Vergleichsver⸗ fahren eröffnet. Vertrauensperson: Kauf⸗ mann Max Bruno Engel in Leipzig 8 3, Brandvorwerkstraße 85. Vergleichstermin am 9. September 1932, vorm. 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1, den 8. August 1932.
Oberhausen, Rheinl. [42236] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Adolf Spickermann, Kaufhaus „Glückauf“, In⸗ haber Karl Ernst Spickermann, Ober⸗ hausen⸗Sterkrade, Neumühlstr. 34, wird heute, am 2. August 1932, 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Bücherrevisor Dr. Brück, Oberhausen, Wörthstr. 15. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Vergleichstermin 23. August 1932, 11 Uhr, Zimmer 21. Der Ver⸗ gleichsantrag nebst seinen Unterlagen liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten offen.
Amtsgericht Oberhausen, Rhld.
Stralsund. [42237] Ueber den Glasermeister Erdmann Schroeder, hier, ist das Vergleichsver⸗ fahren angeordnet. Vertrauensperson: Ernst Brekenfeld, hier. Vergleichstermin am 2. 9. d. J., 12 ½ Uhr. Unterlagen auf der Geschäftsstelle. Amtsgericht Stralsund, 3. August 1932.
Wolienbüttel. .[42238]
Ueber das Vermögen des Molkerei⸗ besitzers Karl Lindemann, Börßum, ist am 4. August 1932 das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Walter Wedderkopf in Braunschweig, Marenholtzstr. 11, ist zur Vertrauens⸗ person ernannt. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 5. September 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel, Zimmer Nr. 11, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfenbüttel.
Altona. .[42239] Das über das Vermögen des Kauf⸗ manns Paul Drews als Inhabers der eingetragenen Firmat Paul Drews, Damen⸗ und Herrenmoden, Altona, Gr. Bergstraße 170, Privatwohnung: Altona, Allee 156 II, eröffnete Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses ist nach gerichtlicher Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben. (7a. V. N. 6/32.) Altona, den 4. August 1932. Amtsgericht — Vergleichsgericht.
Altona. .[42240] Das über das Vermögen des Kauf⸗ manns Siegmund Meyer, wohnhaft in Hamburg, Klosterallee 47, zugleich als Inhabers der eingetragenen Firma Her⸗ mann Meyer Söhne, Altona, Reichen⸗ straße 2, Großhandel in Juwelen, Gold⸗ und Silberwaren, eröffnete Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses ist nach gerichtlicher Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben. (7 a. V. N. 4/32.) Altona, den 4. August 1932. Amtsgericht — Vergleichsgericht.
Bonn. Beschluß. .[42241] 8 V. N. 12/32. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Hübke, alleinigen Inhabers der Firma Matthias Trimborn in Bonn, Gudenau⸗ gasse 12— 14, wird infolge Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. 1 Bonn, den 5. August 1932. Amtsgericht. Abt. 8.
Braunschweig. .[42242] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Anna Tappe, Inhaberin der Firma H. Dreyer Nachf., Weiß⸗ und Wollwarenhandlung, hier, ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs am 6. August 1932 aufgehoben. Amtsgericht, 5, Braunschweig.
Burg, Bz. Magdeb. .[42243] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gerhard Wollen⸗ weber in Burg ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 8. Juli 1932 aufgehoben. Blurg b. M., den 3. August 1932.
Amtsgericht.
Cleve. .[42244]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Witwe Jakob Neyenhoven, Inhaberin einer Möbelhandlung in Cleve, Carlstraße 6, wird, nachdem der Ver⸗
nommen und bestätigt worden ist, auf⸗ gehoben. Cleve, den 29. Juli 1932. Das Amtsgericht. Dillenburg. [42245] Infolge Bestätigung des Vergleichs ist das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Bäckermeisters Anton Walters⸗ bacher in Eibach aufgehoben. Dillenburg, den 5. August 1932. Das Amtsgericht.
Eltville. — [42246] Bekanntmachung. In dem Vergleichs⸗
8 ““
verfahren über das Vermögen der Firma
Elektrotechnische Fabrik G. m. b. H. in Neudorf wird der in dem Vergleichs⸗ termin vom 6. August 1932 angenommene Vergleich hierdurch bestätigt. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Ver⸗ fahren aufgehoben.
Amtsgericht Eltville, den 6. August 1932.
Essen, Ruhr. .[42247] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Johann Giepen in Essen, Isenbergstraße 32, alleinigen Inhabers der handelsgerichtlich eingetragenen Firma J. Probst Nachf. in Essen, Schreibwaren⸗ und Bücherhandlung, ist durch Beschluß vom 1. August 1932 aufgehoben worden, da der Vergleich angenommen und be⸗ stätigt worden ist. Amtsgericht Essen.
Gengenbach. .[42248] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Albert Köhler, Kom⸗ manditgesellschaft (Stroh⸗ und Zeug⸗ pappenfabrik) in Gengenbach, wurde heute nach Bestätigung des Vergleichs vom 4. August 1932 aufgehoben. Gengen⸗ bach, 8. August 1932. Amtsgericht.
Hamburg. [42249] Das über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Balow & Betcke, Geschäftslokal: Hamburg, Neue⸗ burg 9, Geschäftszweig: Steingut⸗ und Porzellangroßhandlung, eröffnete gericht⸗ liche Vergleichsverfahren ist nach gericht⸗ licher Bestätigung des Vergleichs am 9. August 1932 aufgehoben worden. Das Amtsgericht in Hamburg.
Hannover. .[42250] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Paul Kölbel in Hannover, Brinker Hafenstraße 74, als alleinigen Inhabers der Firmen: „Paul Kölbel & Co.“ und „Krigar & Ihssen“, Fabrik für Wringmaschinen und Eisen gießerei, ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben. Amtsgericht Hannover, 9. August 1932.
IImenau. .[42251]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Julius Brückner & Co., G. m. b. H. in Ilmenau wird aufgehoben, nachdem der Vergleichsvorschlag vom 6. Juni 1932 am 16. Juli 1932 gerichtlich bestätigt worden ist.
Ilmenau, den 3. August 1932.
Thür. Amtsgericht.
IlImenau. .[42252] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Wacker & Reich, Papier⸗ großhandlung in Ilmenau, wird auf⸗ gehoben, nachdem der Vergleichsvorschlag vom 7. Mai 1932 am 15. Juli 1932 ge⸗ richtlich bestätigt worden ist. Ilmenau, den 3. August 1932. Thür. Amtsgericht.
Katscher. [42253]
Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Schneidermeisters Reinhard Noske in Katscher, Lange Straße. 1. Der in dem Vergleichstermin vom 1. August 1932 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben.
Katscher, den 1. August 1932.
Das Amtsgericht.
Königsberg, Pr. .[42254]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Fürst & Bodenstein, hier, Altstädt. Lang⸗ gasse 54/55, ist nach Bestätigung des an⸗ Vergleichs aufgehoben wor⸗ Amtsgericht Königsberg, Pr., 5. 8. 1932.
Köthen, Anhalt. .[42255] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma F. Kahleis, Inhaber: Kaufmann Karl Kahleis in Köthen (Pa⸗ pierhandlung), ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 28. Mai 1932 aufgehoben. Köthen, den 6. August 1932. Anhaltisches Amtsgericht. 5.
Leipzig. .[42256]
Das am 28. Juni 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma A. Krautzberger & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Fabrik in Spritz⸗ apparaten und Anlagen zum Anstreichen, Lackieren, Emaillieren usw. sowie Fabri⸗ kationsunternehmen von Luftkompresso⸗ ren, Ventilations⸗, Entlüftungsanlagen usw. in Holzhausen bei Leipzig (Ge⸗ schäftsführer: der Obermaler Alexander Albert Krautzberger, die Mechaniker Wil⸗ helm Wiebking und Fritz Kemmler, sämt⸗ lich in Holzhausen, sowie der Kaufmann Hans Brack in Wetzlar), ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 3. August 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage wieder aufgehoben worden.
Amtsgericht Leipzig, Abt, I A 1, den 8. August 1932.
Leipzig. .[42257]
Das am 4. Juli 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Hermann Lüders in Leipzig 0 5, Zweinaundorfer Straße 7, Alleininhabers eines ebenda betriebenen Wäsche⸗ und Bettenspezialgeschäfts unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „Hermann Lüders, Wäsche⸗ und Bettenspezialgeschäft in Leipzig“, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 5. August
1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage wieder auf⸗ gehoben worden. Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1, den 8. August 1932.
Leipzig.
Das am 9. Juli 1932 eröffnete Ver⸗ gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf⸗ manns Hermann Pook in Leipzig N 22,
Eduard von Hartmannstraße 26, Allein⸗ 8
inhabers eines Ingenieurbüros und elek⸗ trotechnischen Handelsgeschäfts unter der handelsgerichtlich eingetragenen
Votteler“ in Leipzig C 1, Elsterstr. 7, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termine vom 5. August 1932 angenom⸗ menen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden. 1 Amtsgericht Leipzig, Abt. IIA 1, den 8. August 1932.
Leobschütz. .[42259]
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Leobschützer Bankvereins e. G. m. b. H. in Leobschütz wird, nachdem der im Vergleichstermin vom 16. Juli 1932 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 16. 7. 1932 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. 2. V. N. 1/32. 8 Amtsgericht Leobschütz, 5. August 1932. Mehlauken.
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Redetzki in Lauknen ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs vom 20. Juli 1932 aufgehoben. Amtsgericht Mehlauken, den 27. Juli 1932.
Plauen,. Vogtl. .[422611
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Handarbeitsgeschäftsinhaberin Maria Bauer, geb. Dietel in Plauen, Weber⸗ straße 2, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 4. August 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 10. August 1932 aufgehoben worden. V V 19/,32. Amtsgericht Plauen, den 10. August 1932. Remscheid. [42262]
In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Flick in Remscheid wird der in dem Vergleichster⸗ min vom 1. August 1932 angenommene Vergleich hierdurch bestätigt, und infolge der Bestätigung des Vergleichs das Ver⸗ fahren aufgehoben.
Remscheid, den 8. August 1932.
Amtsgericht.
Saulgau. .[42263] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma E. Rohner⸗Kellenberger, offene Handelsgesellschaft in Mengen, wurde am 5. August 1932 nach Bestätis gung des Vergleichs aufgehoben. Amtsgericht Saulgau.
Schlawe, Pomm. [42264] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Paul Kuhl in
Schlawe, Inh. der Fa. Gustav Suckow
Nachf. ist nach Bestätigung des ange⸗
nommenen Vergleichs aufgehoben worden. Schlawe, den 6. August 1932.
Amtsgericht.
Solingen. .[42265] Vergleichsverfahren.
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft „Engels⸗ werk“ C. W. Engels, Solingen und Frank⸗ furt a. M., und deren persönlich haftenden Gesellschafter 1. Willi Engels in Solingen⸗ Höhscheid, 2. Frau Wwe. Emil Engels, Matilde geborene Molitor, Solingen, ist nach rechtskräftiger Bestätigung des im Vergleichstermin vom 4. August 1932 an⸗ genommenen Vergleichsvorschlages aufge⸗ hoben. 6 Vn. 6/32.
Solingen, den 6. August 1932.
Das Amtsgericht 6.
2.
Stuttgart. .[42266] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Eugen Heck, Handel mit Motorfahr⸗ zeugen & Reparaturwerkstätte in Möh⸗ ringen a. F., wurde durch Beschluß vom 9. August 1932 nach Bestätigung des ange⸗ nommenen Vergleichs aufgehoben. Württ. Amtsgericht Stuttgart I.
Stuttgart. .[42267] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Frau Frida Knecht, Inh. der Firma Textilhaus Knecht in Stgt.⸗Zuffenhausen, Bahnhofstr. 67, wurde durch Beschluß vom 9. August 1932 nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben. Württ. Amtsgericht Stuttgart I. Velbert, Rheinl. .[42268] 2 N 13/32. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Architekten Peter Groß in Velbert, Friedrichstr. 306, ist durch Beschluß vom 20. Juli 1932, durch den der Vergleich bestätigt wurde, aufge⸗ hoben. Velbert, 25. Juli 1932. Amtsgericht.
Villingen, Baden. .[42269] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Jac. Wiedel, Inh. August Wiedel in Villingen wurde heute nach Vergleichsbestätigung aufgehoben. Villingen i. Schw., s Bad. Amtsgericht I.
42258]
Firma „Vesta Elektrizitäts⸗Gesellschaft Pook &
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung der nach
6. August 1932.
Erscheint monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 ℛ.ℳ Bestellgeid; für Selbstabholer bei der monatlich.
anfegsehbe⸗
Nummern kosten 30 T., einzelne Beilagen 10
Einzelne werden nur gegen Barzahlung
einschließlich des Portos abgegeben.
—0 an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch 1— Hast aber ohne eschäftsstelle 1,90 Neℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, ir“
oder vorherige Einsendung des Betra
Berlin 2. au
Sie
vor dem
Anzeigenpreis für den Raum einer efenees Petitzeile 1,10 ℛ ℳ, einer dresgegraltener Einheitszeile 1,85
f einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, usbesondere ist —2 auch —ö wel 8 druck (einmal unterstrichen) oder dur strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
b 1 Anzeigen nimmt an die telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge
Worte etwa durch Sperr⸗ settdruck (zweimal unter⸗
Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Nr. 189. Reichsbantgirokonto.
Deutsches Reich. b
Bekanntmachung des Reichskommissars für die Osthilfe, be⸗ treffend Richtlinien für die landwirtschaftliche Entschuldung in Bayern. Vom 9. August 1932.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 53 des gesetzblatts, Teil I. 8
Reichs⸗ Preußen. G
dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 45 der Preußischen Gesetzsammlung.
Richtlinien 8 ie landwirtschaftliche Entschuldung 18 in Bayern. ““
“ 8 I. Allaemeine Bestimmungen. 1) Das Entschuldungsverfahren darf für einen Betrieb nur “ b9vvns Ser die Schulden nicht auf andere Weise eregelt werden können. 1 8 F. 8s Die Entschuldung bezweckt die Ablösung drückender schwe⸗ bender Schulden durch Entsch uldungsdarlehen nach Maßgabe der §§ 14 bis 29 und 31 des Osthilfegesetzes vom 31. 1931, der 85 18, 19, 21 und 26 der Sicherungsverordnung vom 17. No⸗ vember 1931 und der Entschuldungsverordnung vom Fe⸗ bruar 1932. 1““ (3) In der Regel kommen nur solche Schulden in Betracht, die aus der Betriebsführung erwachsen sind. Beruht die gefährdete Lage eines Betriebes im wesentlichen auf der Eingehung betriebs⸗ fremder Verbindlichkeiten, auf unangemessen hohen Erbabfindungen oder auf einer nach landwirtschaftlichen Grundsätzen nicht gerecht⸗ ertigten Regelung von Restkaufgeldschulden, so scheidet der Betrieb im allgemeinen für eine Entschuldung aus. Entschuldungsdarlehen können solchen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben Sen betrieben) gewährt werden, bei denen die zuständige ezirksver⸗ waltungsbehörde anerkennt, daß sie in ihrem Bestande gefährdet sind (Sanierungsbedürftigkeit), daß sie durch eine Erleichterung ihrer Kreditverhältnisse noch erhalten werden können (Sanierun 3⸗ fähigkeit) und daß die Betriebsinhaber die Gewähr für die rfoig. reiche Fortführung des Betriebes bieten (Sanierungswürdigkeit).
§ 3.
(1) Entschuldung sdarlehen können auch zu einer im Zusammen⸗ hange mit der Entschuldung erforderlichen Ergänzung des Betriebs⸗ inventars oder zur Deckung entstehender Betriebsverluste gewährt werden.
(2) Entschuldungsdarlehen sollen nur gegeben werden, wenn die Möglichkeit einer erststelligen Beleihung bis zur erreichbaren Höhe ausgenutzt ist. .
8 he,s Im Falle einer offensichtlichen Ueberbeleihung der ersten Stelle oder im Falle der Unmöglichkeit, zu angemessenen Bedin⸗ gungen erststelligen Hypothekarkredit zu erhalten, können Ent⸗ chuldungsdarlehen in Ausnahmefällen auch innerhalb der erst⸗ telligen Beleihungsgrenze gegeben werden. 8
§ 4. —
(1) Die Landstelle kann nach näherer Hestinmung des Reichs⸗
kommissars für die Osthilfe in besonderen Fällen zur rleichterung
der Schuldenregelung ein Darlehn aus den Betriebssicherungs⸗ mitteln gewähren. 1
(2) Bei Betrieben, an deren Erhaltung ein besonderes
nationales, volkswirtschaftliches oder soziales Interesse besteht, kann
statt des Darlehns ein verlorener Zuschuß gewährt werden.
(1) Die Entschuldungsdarlehen sind durch Hypotheken zu sichern, denen nur solche Hypotheken oder Grundschulden im Range vor⸗ gehen dürfen, die von Hypothekenbanken oder sonstigen sich nach gesetzlicher Vorschrift mit der Gewährung langfristiger Kredite be⸗ fassenden Instituten gegeben worden sind. Bei Hypotheken anderer Gläubiger muß die Kündbarkeit auf fünf Jahre, bei Entschuldungs⸗ darlehen bis zu 5000 Reichsmark auf drei Jahre ausgeschlossen san es sei denn, daß die Ablösung durch eine neue, frühestens nach ünf Jahren fällig werdende Beleihung rechtsverbindlich gesichert ist. Ob und welche sanstigen Lasten im Range vorgehen dürfen, ent⸗ scheidet im einzelnen. Falle die Bezirksverwaltungsbehörde im Ein⸗ vernehmen mit der Bayerischen Siedlungs⸗ und Landbank.
(2) Die Entschuldungshypotheken werden zü 100 vom Hundert ausgezahlt. Die Jahresleistungen der Hypothekenschuldner betragen in den ersten fünf Jahren 5 vom Hundert, vom sechsten bis zwan⸗
es Fernsprecher: F 5 Bergmann 778.
Berlin, Sonnabend, den 13. August, aben
1932
Postscheckkonto: Berlin 41821.
———— ———
§ 6. (1) Die Höhe des Entschuldungsdarlehens muß so bemessen sein, daß die Aufbringung der Zins⸗ und Tilgungsbeträge für die nach der Durchführung der Entschuldung verbleibende Schuldenlast unter Berücksichtigung der Ertragsverhältnisse des Betriebes ge⸗ währleistet ist (Zinsleistungsgrenze). (2) Die Zinsleistungsgrenze des Betriebes wird auf Grund der Richtlinien für die Beurteilung landwirtschaftlicher Eigen⸗ betriebe im Rahmen der Osthilfe vom 17. März 1932 ermittelt. (3) Der Reichskommissar für die Osthilfe kann sich jederzeit durch Stichproben überzeugen, ob die im 9 2 genannten Richt⸗ linien im einzelnen Falle beachtet worden sind.
II. Entschuldungsverfahren. 1. Allgemeines Verfahren.
Der Antrag auf Gewährung eines Entschuldungsdarle
durch Vermittlung der Gemeindebehörde bei der Bezirksver⸗
waltungsbehörde (Bezirksamt, in unmittelbaren Städten beim
Stadtrat) einzureichen. Hierzu sind die vorgeschriebenen Form⸗
blätter zu verwenden. Als Anlagen sind beizufügen: 1. beglaubigter Grundbuchauszug neuesten Gkandes,
2. eine Bescheinigung des Finanzamts über den Einheitswert 1928 oder 1931 nach Formblatt,
Katastermaterial,
Heine Bescheinigung neuesten Standes über Gebäudefeuerver⸗ siceruns⸗ sowie möglichst über Inventar⸗ und Erntever⸗ icherung.
§ 8.
Die Bezirksverwaltungsbehörde prüft, ob die allgemeinen Vor⸗ aussetzungen über die Gewährung eines Entschu dungsdarlehns offensichtlich Richt dörkeegen, den AA“ Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ent⸗ schuldungsdarlehns vor, so veranlaßt die Bezirksverwaltungs⸗ behörde eine Prüfung des Betriebes durch die guständige aa wirtschaftsstelle auf Grund der Ri tlinien (8 6 Aos. 2). Soweit erforderlich, ist der Betrieb zu bes chtigen. 8
§ 10. 6 (1) Ueber das Ergebnis der Prüfung stellt die Landwirtschafts⸗ stelle ein Gutachten auf. In diesem ist der Höchstbetrag der für den Betrieb tragbaren Zinslast anzugeben; ferner kann das Gut⸗ achten Anregungen für die Aufstellung des Entschuldungsplans enthalten. m Gutachten ist ein Verzeichnis der Schulden des Betriebsinhabers beizufügen.
(2) Die Bezirksverwaltungsbehörde übersendet die Akten der Bayerischen Siedlungs⸗ und Landbank, die im Fagtrage der Bank für deutsche Industrie⸗Obligationen die Durchführung der Ent⸗ schuldung na näherer Vereinbarung übernehmen wird. Die
8 8
(2) Die Landstelle leitet die Akten nebst Entschuldungsplan vor
Bestätigung der Bayerischen Siedlungs⸗ und Landbank zu.
(3) Die Bayerische Siedlungs⸗ und Landbank prüft, ob die Gewährung des Darlehns bei der Bank für deutsche Industrie⸗ Obligationen befürwortet werden kann. Trifft dies nicht zu, so teilt sie ihre abweichende Auffassung der Landstelle mit.
(4) Stimmt die Bank für deutsche Industrie⸗Obligationen auf Grund der Befürwortung der Bayerischen Siedlungs⸗ und Land⸗ bank dem Entschuldungsplan zu, so teilt die Landstelle den be⸗ stätigten Entschuldungsplan dem Betriebsinhaber und den Gläu⸗ bigern, letzteren gegebenenfalls auszugsweise, mit. Dabei ist die Höhe des Entschuldungsdarlehns anzugeben, das die Bank für deutsche Industrie⸗Obligationen zu gewähren bereit ist.
(5) Die Akten nebst Entschuldungsplan werden in den Fällen des Abs. 4 durch die Landstelle, in den übrigen Fällen durch die Bezirksverwaltungsbehörde an die Bayerische Siedlungs⸗ und Landbank westergeleitet. Die Bezirksverwaltungsbehörde beilt den Landstellen die Genehmigung der Darlehen listenmäßig in ein⸗ fachster Form mit. 8 § 16.
11) Die Bank für deutsche Industrie⸗Obligationen zahlt das Entschuldungsdarlehn auf Grund des ntschuldungsplans aus und teilt dies der einreichenden Stelle mit. § 15 Abs. 5 Satz 2 der Richtlinien gilt entsprechend.
(2) Die Mitteilung hat den Betrag des Entschuldungsdarlehns und den Rang der zu seiner Sicherung eingetragenen Hypothek zu enthalten.
(3) Die Bank für deutsche Industrie⸗Obligationen wird den Entschuldungsplan zur Durchführung der beleihungstechnischen Arbeiten örklichen Kreditanstalten zuleiten.
2. Sonderverfahren. gean 1 1) In besonders gelagerten Fällen kann die Landstelle au ee; Benirksverwaltungsbehörde einzelne Entschuldungs⸗ fälle selbständig bearbeiten. (2) 8 8 gilt entsprechend. “ 1 . (3) Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Ent⸗ schuldungsdarlehns vor, so leitet die Landstelle die gegebenenfalls vewollständigten Antragsunterlagen an die Bayerische Sied⸗ lungs⸗ und Landbank weiter. Die Bayerische Siedlungs⸗ und Landbank prüft den Betrieb auf Grund der Richtlinien (§ 6 Abs. 2) und veranlaßt, soweit erforderlich, eine Besichtigung durch einen geeigneten landwirtschaftlichen Sachverständigen. 8 8 (4) Die §§ 5, 10 Abs. 1, 11 bis 16 gelten sinngemäß. An die Stelle der Bezirksverwaltungsbehörde tritt die Landstelle, an die Stelle der Landwirtschaftsstelle die Bayevische Siedlut igs⸗ und Landbank. 8
“
§ 18.
Bayerische Siedlungs⸗ und Landbank hat zu dem Gutachten der Landwirtschaftsstelle Stellung zu nehmen. 8—
§ 11.
Auf Grund der Stellungnahme der Bayerischen Siedlungs⸗ und Landbank stellt die Bezirksverwaltungsbehörde den Entschul⸗ dungsplan auf. Zu diesem Zweck stellt sie Ermittlungen an
a) über bestehende Vergleichsmöglichkeiten:
b) über Höhe und Rang des zu gewährenden
darlehns;
c) über die Betriebsauflagen:; v“
d) über die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Neu⸗ oder
Anliegersiedlung oder einer sonstigen Verwertung von Teil⸗ flächen;
e) über das Verhältnis
dungsdarlehen.
Entschuldungs⸗
von baren und unbaren Entschul⸗
§ 12.
(1) Ist nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Regelung der vorhandenen Schulden nur durch Eingriffe in die Rechte der Gläubiger möglich, so hat sich die Bezirksverwaltungsbehörde mit den Gläubigern des Betriebsinhabers in Verbindung zu setzen und auf eine Regelung der Verbindlichkeiten hinzuwirken, die im Einklang mit der Wirtschaftslage des Betriebes steht und als Grundlage für den von der ezirksverwaltungsbehörde aufzustel⸗ lenden Entschuldungsplan dient. 8. “
(2) Ist eine gütliche Einigung zwischen dem Betriebsinhaber und den Gläubigern nicht zu erzielen, so stellt die Bezirksverwal⸗ tungsbehörde einen Entschuldungsplan nach § 18 der Sicherungs⸗ verordnung vom 17. November 1931 in Verbindung mit §8 26 bis 30 der Durchführungsverordnung vom 5. Dezember 1931 auf.
§ 13.
In dem Entschuldungsplan kann dem Betriebsinhaber auf⸗ erlegt werden, seinen Betrieb überwachen zu lassen. Ferner sind in dem Entschuldungsplan erforderlichenfalls die sonstigen Auf⸗ lagen nach § 25 Abs. 2 des Osthilfegesetzes vorzusehen.
§ 14.
Beabsichtigt die Bezirksverwaltungsbehörde einen Entschul⸗ dungsantrag abzulehnen, so soll sie die Vertretung der Landwirt⸗ schaft vorher hören. Als Vertretung der Landwirtschaft ernennt die zuständige Kreisbauernkammer für jeden Bezirk einen Ver⸗ trauensmann und 2— 3 Stellvertreter des Vertrauensmannes nach Benehmen mit der zuständigen Landstelle.
§ 15. 8 (1) Der nach 1 18 der Sicherungsverordnung (§ 12 Abs. 2
gsten Jahre 6 vom Hundert, in den weiteren Jahren „% vom Hundert.
b Als kleinbäuerliche Betriebe im Sinne dieser Bestimmungen. gelten Bet iebe 4 einem Einheitswert bis zu 20 000
Reichsnark.
8.
(1) Das Entschuldungsdarlehn ist durch Hypothek zu sichern. Von der hypothekarischen Sicherung kann ausnahmsweise abge⸗ sehen werden, wenn der Aatragsteller andere ausveichende Sicher⸗ heiten biebet oder feg Umstände vorliegen, die eine Gefährdung des Entschuldungsdarlehas als ausgeschlossen erscheinen lassen.
(2) Den Inhabern von Siedlungsstellen, die auf Grund des Reichssiedlungsgesetzes vom 11. August 1919 geschaffen sind, können Entschuldungsdarlehen auch dann gewährt werden, wenn die Auflassung noch nicht stattgefunden hat.
§ 20.
Ueber die Entschuldung von Pachtbetrieben ergehen besondere
Bestimmungen.
Die Richtlinien in Kraft.
Berlin, den 9. August 1932. Der Reichskommissar für die Osthi Frhr. von Braun.
— —
Bekanntmachung 8
über den Londoner Goldpreis gemäß
ordnung vom 10. Oktober 1931
Wertberechnung 86 Hvpethet S 9 Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmar “ (RGBl. I S. 569). — Der Londoner Goldpreis beträgt am 13. August 1932
in deutsche Mährunf nach dem Berliner Mittel⸗
kurs für ein englisches Pfund vom 13. August
1932 mit RM 14,655 umgerechnet. =
ür ein Gramm Feingold demnachü..
in deutsche Währung umgerechnet. ..
Berlin, den 13. August 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
““
RM 86,7087, 2,78775b.
— RM
der Richtlinien) au gestellte Entschuldungsplan bedavf der Bestäti⸗
gung durch die Landstelle. 8
81 der Ver⸗ zur Aenderung der sonstigen lauten
. = pence 45,6540.
12