1932 / 193 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Aug 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsauzeiger Nr.

192 vom 17. August 1932.

ber 1932 um 10 Uhr. Anmeldefrist bis zum

15. September 1932. Offener Arrest mit

Anzeigepflicht bis zum 20. August 1932. Amtsgericht Hildesheim. 6. 8. 1932.

Iburg. [43294] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Adolf Wortmann, Manufakturwaren, Dissen, Große Straße, wird heute, am 13. August 1932, 12 Uhr, das Konkursver fahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Wischmeyer in Dissen. Frist zur Anmeldung von Konkursforde⸗ rungen: 10. September 1932. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin: 12. September 1932, 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht: 10. September 1932. 8 Amtsgericht Iburg.

Nürnberg. .[43295] Das Amtsgericht Nürnberg hat über den Nachlaß des am 7. November 1931. verstorbenen Wollwarenhändlers Wilhelm Trommer, zuletzt in Nürnberg, Schwaben⸗ straße 62/Iv wohnhaft, am 12. August 1932, nachmittags 3 Uhr, den Konkurs er öffnet. Konkursverwalter: Rechtsbeistand August Bamberger in Nürnberg, Kreling⸗ straße 45/II. Offener Arrest erlassen mit Anzeigefrist bis 5. September 1932. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 12. September 1932. Zur Beschluß fassung über die Wahl eines anderen Ver⸗ walters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und über die in den §§ 132, 134 und 137 der Konkursordnung bezeichneten Angelegenheiten Termin am Donnerstag, den 8. September 1932, vor mittags 8 ½ Uhr, allgemeiner Prüfungs⸗ termin am Donnerstag, den 22. Septem ber 1932, vormittags 8 ½ Uhr, je im Zimmer Nr. 452/0 des Justizgebäudes an der Fürther Straße zu Nürnberg. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Oels, Schles. .[43296] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Max Gerstmann, Zigarrenspezialgeschäft, Oels in Schlesien, Ring 35, wird am 13. August 1932, nachmittags 12,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwal ter: Rechtsbeistand Poguntke, Oels. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 3. September 1932, Erste Gläubigerversammlung und Prü fungstermin am 12. September 1932, vor mittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 26. Offener Arrest mit An zeigepflicht bis 10. September 1932 ein schließlich. (N. 3/32.) Oels, den 13. August 1932. Amtsgericht. Rotenburg, Hann. .[43297] Der Antrag des Kaufmanns Wilhelm August Bolte, Inhaber der Firma Wil⸗ helm A. Bolte, in Rotenburg i. H. auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses über sein Ver mögen ist abgelehnt. Es ist daher über das Vermögen der Firma Wilhelm A. Bolte, Junhaber Kaufmann Wilhelm August Bolte, in Rotenburg i. H. heute, am 13. August 1932, 10 Uhr, das Konkursverfahren er öffnet. Der Bücherrevisor Oskar Groß mann in Rotenburg i. H. ist zum Konkurs verwalter ernannt. Anmeldefrist bis zum 5. September 1932. * 1. Gläubigerver sammlung am 8. September 1932, 9 Uhr, und Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen am 22. September 1932, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8. Offener Arrest und An⸗ zeigepflicht bis zum 25. August 1932. Rotenburg i. H., den 13. Augüst 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rotenburg i. H.

Berlin-Spandau. .[43298] Wahl⸗ und Prüfungstermin im Konkurse über das Vermögen der Firma Richard Wagner & Sohn, Glashandlung, ofsene Handelsgesellschaft in Spandau, sindet am 31. August 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Spandau, Potsdamer Str. 34, Zimmer 4, statt. Spandau, den 15. August 1932. Das Amtsgericht. Abt. 7. 7. N. 37/32.

. Der

Berlin-Spandau. .[43299] Der Wahl⸗ und Prüfungstermin im Koͤnkurse über das Vermögen des Kauf⸗ manns (Glasermeisters) Richard Wagner in Spandau findet am 31. August 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Spandau, Potsdamer Str. 34, Zimmer 4, statt. Spandau, den 15. August 1932.

Das Amtsgericht. Abt. 7. 7. N. 39/32.

Dresden. .[43300]

Das Konkursverfahren über das Ver

mögen der offenen Handelsgesellschaft in

irma Aug. Hermann Geißler Buchbin⸗ derei, Geschäftsbücherfabrik, Vergolde⸗ und

Prägeanstalt in Dresden, Nieritzstr. 8,

wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Dresden, den 12. August 1932.

Forst, Lausitz. [43301]

Konkursverfahren.

Das Konkursversahren über das Ver⸗ mögen der Frau Dora Beeger geborene Vogt in Forst (Lausitz) wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Forst (Lausitz), 13. Aug. 1932. Forst, Lausitz. Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ des Kaufmanns Max Franke in (Lausitz), Inhabers der

Zentralgarage vorm. Albert

8

[43302)

wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗

termins hierdurch aufgehoben.

Das Amtsgericht Forst i. L., 13. Aug. 1932.

Lauusitz. [43303] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗

lHorst,

in mögen des Kaufmanns Adolf Müller in

Forst (Lausitz) wird nach erfolgter Abhal⸗

tung des Schlußtermins hierdurch aufge

hoben. Amtsgericht Forst (Lausitz), 13. Aug. 1932. Urankiurt, Oder. [43304] Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Friedrich Esch in Frankfurt (Oder), Luisenstr. 38, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Frankfurt (Oder), den 9. August 1932. Das Amtsgericht. Friedeberg, Queis. .[43305] Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Papierfabrik Ullersdorf, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung in Ullersdorf grfl., Kreis Löwenbergi. Schles., wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Friedeberg (Queis), den 9. August 1932. Amtsgericht.

IIettstedt. .[43306]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Händlerin Elise Rieß in Hett⸗ stedt ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Amtsgericht Hettstedt.

Insterburg. [43307]

Ueber das Vermögen des Insterburger Tattersaal Verein für Abrichtung und Ver⸗ kauf edler ostpreußischer Pferde Aktienge sellschaft in Liquidation ist das Konkursver⸗ fahren gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entspre⸗ chende Masse nicht vorhanden ist.

Insterburg, den 30. Juli 1932.

Amtsgericht.

Kiel. Konkursverfahren. 43308] Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Wilhelm Bock in Kiel⸗Dietrichsdorf, Heikendorfer Weg 45, Alleininhabers eines unter eingetr. Firma daselbst betriebenen Textilwarengeschäfts, wird aufgehoben, da die Schlußverteilung. stattgefunden hat. 25 a N 54/31. Kiel, den 10. August 1932. Das Amtsgericht. Abteilung 25a.

Köln. Konkursverfahren. .43309] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 6. Mai 1931 zu Bonn gestorbe nen, zuletzt in Köln, Melatengürtel 1, wohnhaft gewesenen Kaufmannes Leo⸗ Simon wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Köln, den 6. August 1932. Amtsgericht. Abt. 80.

Lunden. .[43310]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma P. H. Kühl und des Inhabers Kaufmann Max Kühl in Lunden ist infolge eines vom Gemeinschuldner ge⸗ machten Vorschlages zu einem Zwangs vergleiche Vergleichstermin auf den 24. August 1932, vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Lunden, Zimmer Nr. 5,

anberaumt. Der V

Vergleichsvorschlag ist auf der Geschäftsstelle des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der Termin ist ferner bestimmt zur Prü⸗ fung der nachträglich angemeldeten Forde rungen.

Lunden, den 10. August 1932.

Das Amtsgericht.

Nürnberg. .[43311]

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 11. August 1932 das Konkurs verfahren über das Vermögen der Firma Kunstharzwarengesellschaft mit beschränk ter Haftung in Nürnberg, Leonhardstr. 11, mangels Masse eingestellt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Xürnberg. .[43312]

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 12. August 1932 das Kon kursverfahren über das Vermögen des Baumaterialiengroßhändlers Friedrich Mertl in Nürnberg, Comeniusstraße 7, als durch Schlußverteilung beendigt aufge hoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Petershagen, Weser. .[43314]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hugo Krause in Petershagen wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Schlußtermins hierdurch aufge⸗ hoben.

Petershagen, den 9. August 1932.

Amtsgericht.

Pirna. .[43315]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Rittergutspächters Gustav Moritz Bäger in Borthen wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichs termine vom 7. Juni 1932 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 7. Juni 1932 bestätigt wordenist. Amtsgericht Pirna, den 5. August 1932. Plauen, Vogtl. .[42952]

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Vogtländischen Maschinen⸗ fabrik (vorm. J. C. & H. Dietrich) Aktien⸗ gesellschaft in Plauen ist gemäß der §§1, 18 des Gesetzes vom 4. Dezember 1899 (R.⸗G.⸗Bl. S. 691 fg.) Gläubigerver⸗

Firma sammlung zur Beschlußfassung über die Tschierse] Wahl eines gemeinsamen Vertreters zur

Wahrung der Interessen der Inhaber der 1919 und 1920 ausgegebenen Schuldver schreibungen auf Donnerstag, den 8. Sep tember 1932, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Plauen, Amtsberg 6, Zimmer Nr. 90, einberufen worden. Als Hinter legungsstelle für die Schuldverschreibungen ist die Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt in Plauen bestimmt worden. Das Ver zeichnis der betreffenden Schuldverschrei bungen kann auf der hiesigen Geschäfts stelle eingesehen werden. K 47,32. Amtsgericht Plauen, den 9. August 1932. OQunkenbrüchk. [43316] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Johann Aldag in Quakenbrück, alleiniger Inhaber der Firma H. Müller, daselbst, wird, nach Abhaltung des Schlußtermins, aufgehoben. Amtsgericht Quakenbrück, 11. August 1932. Ouedlinburg. .[43317] Konkurs des Materialwarenhändlers Friedrich Hildebrandt, hier, nach Schluß⸗ termin aufgehoben. Amtsgericht Quedlinburg, 5. August 1932.

Rinteln. [43318] Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns David Rosenthal in Rinteln wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 19. 7. 1932 an genommene Zwangsvergleich durch rechts kräftigen Beschluß vom 19. 7. 1932 be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Rinteln, 9. August 1932.

Waldenburg, Sachsen. 43319]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Baugeschäftsinhabers Max Kur! Eifert in Reichenbach bei Hohenstein Ernstthal wird zur Abnahme der Schluß rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen und zur Be⸗ schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 5. September 1932, nachmittags 4 Uhr, vor dem Amtsgericht Waldenburg (Sa.) bestimmt.

Sächs. Amtsgericht Waldenburg, den 9. August 1932.

Wernigerode. .[43320]

Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 18. Mai 1931 verstorbenen Straßenmeisters Hermann Niehoff aus Wernigerode ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Wernigerode, 10. August 1932. Wolfenbüttel. .[43321]

In Sachen betr. das Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Tita Genähr gen. Marsan⸗Buhle in Hornburg ist gemäß § 79 K.⸗O. Herr Dr. jur. et rer. pol. Bösche in Braunschweig, Friedensallee 3, als be⸗ sonderer Konkursverwalter für die selb ständige Erledigung der englischen Ver mögensangelegenheit der Gemeinschuld nerin bestellt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfenbüttel. Wuppertal-Elberfeld. .[43322]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Albert Möller, Wuppertal⸗Elberfeld, Inhabers der Firma Richard Möller, Wuppertal⸗Elberfeld, Turmhof, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins am 8. August 1932 auf gehoben worden.

Amtsgericht Wuppertal⸗Elberfeld. Abt. 13. Wupperta-Elberfeld. .[43323]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Rentrop & Co. Kom. Ges., Wuppertal⸗Hahnerberg, ist nach er folgter Abhaltung des Schlußtermins am 9. August 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Wuppertal⸗Elberfeld. Abt. 13. Wusterhausen, Dosse.

Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Richard Köhn in Wusterhausen (Dosse) ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin und Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 21. 9. 1932, nachmittags 12 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, bestimmt.

Wusterhausen (Dosse), den 12. August 1932. Das Amtsgericht.

143324]

Breslau. .[43325]

Ueber das Vermögen der Arthur Pulst & Co. G. m. b. H. (Fabrikation und Handel mit technischen und elektrotechnischen Ar⸗ tikeln) in Breslau, Herdainstraße 90 (Ge⸗ schäftsführer: die Kaufleute Arthur Pulst und Albert Hahm) ist am 12. August 1932, 18 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Max Fabig in Breslau, Karlstraße 46, ist- zur Vertrauensperson ernannt. Zu Mitgliedern des Gläubiger⸗ ausschusses sind bestellt: 1. Erich Andersch in Breslau, Kronprinzenstr. 30; 2. Georg

Friedrich in Breslau, Kaiser⸗Wilhelm⸗ Straße 89: 3. Karl Wuttke in Breslau, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 21. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Montag, den 12. September 1932, um 11 Uhr vor dem Amtsgericht in Breslau, Museumstraße 9, im II. Stock, Zimmer Nr. 299, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. (42 V. N. 38/32.) Breslau, den 12. August 1932. Amtsgericht.

Breslau. .[43326]

Ueber das Vermögen der verw. Fabrik⸗ besitzer Margarete Deter geb. Weibezahl in Breslau, Akazienallee 13/15, Allein⸗ inhaberin der Firma Otto Deter in Bres⸗ lau, Friedrich⸗Wilhelm⸗Straße 40, ver treten durch die Rechtsanwälte Dr. Bluhm und Dr. Bromberg in Breslau, wird heute, am 13. August 1932, 13 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Justizrat Dr. Max Korpulus in Breslau, Schweidnitzer Straße 16/18, wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 10. September 1932, vormittags 10 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht in Breslau, Museumstraße 9, II. Stock, Zimmer Nr. 298, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle Nr. 41, Zimmer Nr. 314, im II. Stock, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. (41. V. N. 49/32.)

Breslau, den 13. August 1932.

Amtsgericht. EUriurt. .[43327] Bergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinz Knauf in Erfurt, Neuwerkstraße Nr. 3, Großhandel mit Schokoladen und Zuckerwaren), ist am 15. August 1932, 11,10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Robert Dümmler in Erfurt, Paulstraße Nr. 1, I, ist zur Vertrauensperson ernannt. Ter⸗ min zur Verhandlung über den Ver gleichsvorschlag ist auf Sonnabend, den 17. September 1932, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Erfurt, Zimmer Nr. 50, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Erfurt, den 15. August 1932.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Abt. 16.

HIamburg. [43328]

Ueber das Vermögen der Gesellschaft in Firma Christian Ehlers, Piper & Frat scher Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg, Neuerwall 69, Laden, Kauf⸗ haus⸗Kredithaus, ist zum Zwecke der Ab⸗ wendung des Konkurses das gerichtliche

2

Vergleichsverfahren am 12. August 1932,

um 14 Uhr 49 Minuten, eröffnet worden.

Zu Vertrauenspersonen sind bestellt worden: der beeidigte Bücherrevisor Er⸗ win Mühleck, Hamburg, Gänsemarkt 22, und der Bücherrevisor Joseph Rends⸗ burg, Hamburg, Mönckebergstraße 19, Adresse: Treuhand⸗ und Revisions A.⸗G. vereinigter Buchsachverständiger B. d. B. D. Zur Verhandlung über den Ver gleichsvorschlag ist Termin auf Donners tag, den 8. September 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hamburg, Zivil⸗ justizgebäude, Anbau, I. Stock, Zimmer Nr. 608, bestimmt. Der Antrag auf Er öffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Er⸗ mittelungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 730, zur Einsichtnahme der Be⸗ teiligten niedergelegt worden. Das Amtsgericht in Hamburg.

Rastatt. .[43329]

Ueber das Vermögen des Baumateria⸗ lienhändlers Franz Ruschmann in Rastatt wurde heute, vormirtags 10 Uhr, das Ver gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson ist: Rechtsanwalt Zitsch in Rastatt. Ver gleichstermin ist am 8. September 1932 vorm. 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, II. Stock, Zimmer 235.

Rastatt, den 10. August 1932. Amtsgericht.

““

Schlochau. .43330] Bergleichsverfahren. das Vermögen der Firma Alexander Freundlich, Inhaber Max Freundlich in Schlochau (Manufaktur waren) ist am 13. August 1932, 9 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Gleichzeitig ist an den Schuldner ein allgemeines Ver⸗ äußerungsverbot erlassen worden. Der Kaufmann Bruno Arndt in Schlochau ist zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläu bigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag ist auf den 13. September 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Schlochau, Zimmer Nr. 7, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der etwajgen weiteren Ermittlungen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Schlochau, 13. Aug. 1932.

Ueber

Berlin. .[43331 Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Alfred Nawroth & Co. (Weißwaren und Krawatten), Berlin C 2, Kaiser⸗Wilhelm⸗ Straße 51, ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben worden. Die Ver⸗ gleichsverfahren bezüglich der beiden Ge⸗ sellschafter Alfred Nawroth und Kurt Alt⸗ mann, ebendort, sind infolge Rücknahme des Vergleichsantrags gemäß § 79 Ziffer 1 Vergleichsordnung eingestellt worden. Berlin, den 3. August 1932. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 81. 8— Berlin. .[43332] Das Vergleichsverfahren über das Ver mögen der Kommanditgesellschaft Ge⸗ brüder Hammerschlag in Berlin 8 14, Ritterstr. 36, ist heute, nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Berlin, den 8. August 1932. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154. Cottbus. .[43333] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hugo Romonath in Cottbus, Spremberger Str. 9, alleini⸗ gen Inhabers der Firma Adolf Jenke in Cottbus, ist nach Bestätigung des im Ter⸗ min vom 6. August 1932 angenommenen Zwangsvergleichs aufgehoben. Cottbus, den 9. August 1932. Das Amtsgericht. Eisenach. .[43334] Das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Willy Hammer⸗ schmidt in Creuzburg a. W. ist nach Be⸗ stätigung des angenommenen Vergleichs vom 8. Juni 1932 aufgehoben worden. Eisenach, den 9. August 1932. Thür. Amtsgericht. IIamburg. .[43183] Das über das Vermögen des Kauf⸗ manns Eggert Thode, wohnhaft: Altona⸗ Groß⸗Flottbek, Schenkendorffstraße 34, alleinigen Inhabers der Firma Eggert Thode, Geschäftslokal: Hamburg, Hühner⸗ posten 12, Geschäftszweig: Straßenbahn⸗ technisches Unternehmen, eröffnete gericht⸗ liche Vergleichsverfahren ist nach gericht⸗ licher Bestätigung des Vergleichs am 6. August 1932 aufgehoben worden. 8 Das Amtsgericht in Hamburg.

IIamburg. .[43184]

Das über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma August Wöl⸗ fert, Geschäftslokal: Hamburg, Mühlen⸗ damm 57, Ifflandstraße 77, Hufner⸗ straße 20, Fruchtallee 26, und Kiel, Holte⸗ nauer Straße 44, Geschäftszweig: Handel in Kehlleisten, Furnieren und Tischlerei⸗ Bedarfsartikeln, eröffnete gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren ist nach gerichtlicher Be⸗ stätigung des Vergleichs am 6. August 1932 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Siegen. .[43335] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Jäger, Frank u. Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Kaan⸗Marienborn. 1. Der in dem Vergleichstermin vom 5. August 1932 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird, das Verfahren auf⸗ gehoben. Siegen, den 13. August 1932. ʒ Amtsgericht.

Weimar. .[43336] Betrifft das Vergleichsverfahren Otto Arnold, Weimar. Das Verfahren ist auf⸗ gehoben, nachdem der Vergleich vom 14. Juni mit Ergänzung vom 5. Angust d. J. gerichtlich bestätigt worden ist. Thüringisches Amtsgericht Weimar. Zerbst. 1 .[43337] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Hinze, mechanische Strickerei und Strumps⸗ warengeschäft in Zerbst, Jüdenstraße 9. 1. Der in dem Vergleichstermin vom 13. August 1932 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Ver⸗ fahren aufgehoben. Amtsgericht Zerbst, den 13. Aug. 1932.

8. Verschiedenes.

[43350].

Am 1. 9. d. J. wird der an der Strecke Berlin Lehrter Bahnhof —Wittenberge ge⸗ legene Haltepunkt Kuhblank, der bisher nur dem Personenverkehr diente, auch für die Abfertigung von Gepäck eröffnet. Die Abfertigungen bleiben auf das Reichs⸗ bahngebiet beschränkt.

Altona, im August 1932. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft.

Reichsbahndirektion Altong.

[43349]. Reichabahnvirertionsbezirt Atio na. Eröffnung des Bahnhofs St. Peter Ort für den Güter⸗ und Tierverkehr.

Am 22. August 1932 wird der an der Bahnstrecke Garding Bad St. Peter⸗ Ording gelegene Bahnhof St. Peter Ort, der bisher nur dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Expreßgutverkehr diente, auch für den Güter⸗ und Tierverrehr (Eil⸗ und Fracht⸗ stückggut und Wagenladungen) eröffnet. Er wird mit Güterschuppen, ciner festen Viehrampe und einer Freiladestraße aus⸗ gerüstet.

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Befristete Anzeigen müssen 3 Tage Geschäftsstelle eingegangen sein.

9 Nr. 193. Reichsbankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Erlaß über das Zusammenwirken der Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände mit den Arbeitsämtern bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit. Vom 16. August 1932.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 55 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I.

Zeitungsverbot. 8

Im Nichtamtlichen Teil ist ein Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Monat Juni 1932 des Rechnungsjahres 1932 ver⸗

öffentlicht.

Amtliches. Deutsches Reich.

8 Erlaß über das Zusammenwirken der Gemeinden und Gemeindeverbände mit den Arbeits⸗ ämtern bei der Prüfung der Hilfsbedürf⸗ tigkeit. 8 ““ Vom 16. August 1932.

Auf Grund des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung §§ 101 und 212 und der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen zur Er⸗ haltung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialversicherung sowie zur Erleichterung der Wohlfahrtslasten der⸗Gemeinden vom 14. Juni 1932 Erster Teil Kapitel I Artikel 1 (RGBl. I S. 273) sowie im Anschluß an meinen Erlaß über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom 17. Juni 1932 (RGBl. I S. 114) ordne ich folgendes an:

I.

Zuständig für die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit ist die Ge⸗ meinde oder der Gemeindeverband, der gemäß § 167 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung den Ge⸗ meindeanteil zur Krisenfürsorge zu erstatten hat oder ihn zu erstatten hätte, wenn es sich um einen Fall der Krisenfürsorge handeln würde. Ist die Hilfsbedürftigkeit hiernach von einem Gemeindeverband zu prüfen, so bestimmt es sich nach den landes⸗ rechtlichen Vorschriften, inwieweit die Wohnortgemeinde des Arbeitslosen zur Prüfung der Hilfsbedürftigkeit heranzuziehen ist; die behner Fach soll in dem gleichen Umfange wie in der

allgemeinen Fürsorge erfolgen. Soweit im folgenden die Gemeinde enannt ist, ist hierunter emeinde oder der zu⸗

ena r die beeen c⸗ tändige Gemeindeverband zu verstehen. II.

Will ein Arbeitsloser versicherungsmäßige Arbeitslosen⸗ unterstützung, die Hilfsbedürftigkeit voraussetzt, oder Krisenunter⸗ stützung beziehen, so ist folgendermaßen zu verfahren:

A. In der versicherungsmäßigen Arbeitslosen⸗ unterstützung.

Der Antrag auf Gewährung der versicherungsmäßigen Arbeitslosenunterstützung ist vom Arbeitslosen in zwei Stücken auszufüllen. Schon in diesem Antrage hat der dfbe tose alle Angaben zu machen, die für die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit von Wichtigkeit sind, auch wenn zunächst die versicherungsmäßige Arbeitslosenunterstützung nicht von der Hilfsbedürftigkeit abhängt. Das Arbeitsamt prüft unverzüglich sämtliche Voraussetzungen des Unterstützungsbezuges mit Ausnahme der Hilfsbedürftigkeit, es stellt insbesondere fe t, ob der Antragsteller arbeitsfähig, arbeits⸗ willig aber unfreiwillig arbeitslos ist und ob die Anwartschaft auf Arbeitslosenunterstützung erfüllt ist. Ergibt diese Prüfung, daß eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, so lehnt das Arbeitsamt den Antrag ab.

Sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt und ist deshalb eine Prüfung der Hilfsbedürftigkeit erforderlich, so ersucht das Arbeitsamt die Gemeinde um ihr Gutachten über die Hilfs⸗ bedürftigkeit des Antragstellers. Das 59 ge; ist zu stellen: a) bei verheirateten Frauen vor Bewi igung der versicherungs⸗ mäßigen Arbeitslosenunterstützung, b) in allen anderen Fällen binnen einer Woche nach dem Beginn der Unterstützung. Dem Ersuchen an die Gemeinde ist das Zweitstück des Unter⸗ stützungsantrages nebst zwei Vordrucken für das Gutachten nach dem aus der Anlage ersichtlichen Muster beizufügen. Die Ge⸗ meinde gibt ihr Gutachten über die Hil zbedürftigke des Antrag⸗ stellers durch Ausfüllung des einen Vordrucks ab. Der zweite Vordruck nebst dem Zweitstück des Antrages ist für die Gemeinde bestimmt.

Die Gemeinde hat im Falle a das Gutachten unverzüglich und mit aller möglichen Beschleunigung, im b5 b spätestens binnen drei Wochen zu erstatten. Die Entschei ung des Arbeits⸗ amts darüber, ob eine Unterstützung gezahlt wird, bleibt aus⸗ gesetzt, bis das Gutachten der Gemeinde vorliegt.

Berlin, Donnerstag, de

0

n 18. August, abends. Postscheckkonto: Berlin 41821.

0

B. In der Krisenfürsorge.

1. Das Arbeitsamt hat den Arbeitslosen spätestens vier

Wochen vor der Aussteuerung aus der versicherungsmäßigen Arbeitslosenunterstützung auf diese hinzuweisen, um ihm Gelegen⸗ heit zu geben, den Antrag auf Krisenunterstützung zu stellen. Der Antrag auf Krisenunterstützung ist vom Arbeitslosen beim Arbeitsamt einzureichen. Wenn das Arbeitsamt auf Grund eigenen Prüfung die sonstigen Voraussetzungen der Krisen⸗ ürsorge für erfüllt hält, ersucht es die Gemeinde unverzüglich um ihr Gutachten über die weitere Hilfsbedürftigkeit des Arbeits⸗ losen. Dabei ist folgendermaßen zu verfahren:

a) Macht der Arbeitslose in seinem Antrag auf Krisenfürsorge dieselben Angaben über die Verhältnisse, die für die Be⸗ urteilung seiner Hilfsbedürftigkeit von Wichtigkeit sind, wie in dem früheren Antrage auf versicherungsmäßige Arbeits⸗ losenunterstützung, und ist dem Arbeitsamt auch sonst eine Aenderung dieser Verhältnisse nicht bekanntgeworden, so genügt eine Mitteilung des Arbeitsamts an die Gemeinde, daß sich in den Verhältnissen des Arbeitslosen nach seinen eigenen Angaben und nach der Kenntnis des Arbeitsamts nichts geändert hat. Die Gemeinde hat die Hilfsbedürftig⸗ keit erneut nachzuprüfen. Wenn von der Gemeinde binnen einer Frist von drei Wochen nicht eine gegenteilige Aeußerung eingeht, hat das Arbeitsamt zu unterstellen, daß die Gemeinde Hilfsbedürftigkeit des Arbeitslosen in demselben Umfange wie bisher anerkennt.

Ergibt sich aus dem Antrag des Arbeitslosen auf Krisen⸗ fürsör e oder aus sonstigen Unterlagen des Arbeitsamts eine Aenderung der Verhältnisse des Arbeitslofen, die eine andere Beurteilung seiner Hilfsbedürftigkeit möglich er⸗ scheinen läßt, so teilt das Arbeitsamt die geänderten Ver⸗ hältnisse der Gemeinde unter Beifügung von zwei Vor⸗ drucken für das Gutachten mit. Die Gemeinde hat in diesem Falle nach erneuter Prüfung der Hilfsbedürftigkeit dem Arbeitsamt stets binnen drei Wochen ein neues Gut⸗ achten zu erstatten. Das Arbeitsamt setzt die Entscheidung aus, bis das Gutachten der Gemeinde vorliegt. 2. Nach Abschnitt III des Erlasses über die risenfürsorge für Arbeitslose vom 17. Juni 1932 darf die Krisenunterstützung innerhalb der Höchstdauer jedesmal nur auf die Dauer von 13 Wochen oder für die Anzahl von Wochen bewilligt werden, die der Vorsitzende des Landesarbeitsamts bestimmt. Für die Weiterbewilligung ist jedesmal die Hilfsbedürftigkeit erneut zu prüfen. Die unter 1 a und b gelten hierbei ent⸗ sprechend. III. 1. Dex Vorfitzende und der Spruchausschuß des Arbeitsamts sind gemäß § 172 Abs. 4 und § 178 Abs. 4 des Gesetzes an das Gutachten der Gemeinde in der Weise gebunden, daß sie Hilfs⸗ bedürftigkeit nur insoweit anerkennen dürfen, als sie von der Gemeinde bejaht wird. Die Verpflichtung des Vorsitzenden und des Spruchausschusses des Arbeitsamts, innerhalb deses Rahmens die Hilfsbedürftigkeit auch selbst zu prüfen, bleibt nach dem Gesetz unberührt. 2. Das Gutachten der Gemeinde bleibt für den Vorsitzenden des Arbeitsamts so lange bindend, bis er von einer Abänderung des Gutachtens durch die Gemeinde Kenntnis erhält. Eine Aende⸗ rung der Verhältnisse des Arbeitslosen hat der Vorsitzende des Arbeitsamts bei den wöchentlichen Zahlungen⸗ zugunsten des Arbeitslosen im Rahmen der Höchstsätze jedoch insoweit selbst zu berücksichtigen, als die Unterstützung noch innerhalb des Betrages bleibt, in dessen Höhe die Gemeinde Hilfsbedürftigkeit bereits an⸗ erkannt hat.

Wenn der Vorsitzende des Arbeitsamts infolge veränderter Verhältnisse des Arbeitslosen eine Unterstützung über das Gut⸗ achten der Gemeinde hinaus für erforderlich hält, so hat er die Gemeinde unverzüglich um ein erneutes Gutachten zu. ersuchen. Das Verfahren in Abschnitt II B 1 b) gilt entsprechend. Zwischen dem Arbeitsamt und der Gemeinde kann jedoch für diese Fälle ver⸗ einbart werden, daß der Vorsitzende des Arbeitsamts im Rahmen der Höchsesätze eine Erhöhung der Unterstützung bis zur Höhe des Richtsatzes der allgemeinen Fürsorge ohne erneutes Gutachten vor⸗ nehmen kann.

3. Die Gemeinde ist verpflichtet, von sich aus ohne besondere Aufforderung ein neues Gutachten zu erstatten, sobald ihr Tat⸗ sachen bekannt werden, aus denen hervorgeht, daß die Hilf bedürftigkeit nunmehr ganz oder teilweise zu verneinen ist.

8 8 IV.

Zwischen der Gemeinde und dem Arbeitsamt kann zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung vereinbart werden, daß an⸗ Stelle des in den Abschnitten II und III vorgesehenen Verfahrens eine mündliche Erörterung der Unterstützungsanträge tritt, sofern der Erfolg des Zusammenwirkens dadurch nicht in Frage gestellt wird. Ein solches vereinfachtes Verfahren empfiehlt sich vor allem in mittleren und kleineren Gemeinden, in denen die Verhältnisse besonders übersichtlich liegen. In der Vereinbarung ist vorzu⸗ sehen, daß das Ergebnis der Erörterung für jeden einzelnen Unter⸗ von der Gemeinde und dem Arbeitsamt schriftlich estgehalten wird. Die Vereinbarung mündlicher Erörterung der Unterstützungsanträge ist möglichst zu fördern, sie kann auf be⸗ stimmte Gruppen von Unterstützungsfällen beschränkt werden.

1. Ein ablehnender Bescheid des Arbeitsamts ist mit Gründen und einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Ein Hinweis darauf, inwieweit die Gründe auf ein Gutachten der Gemeinde zurück⸗ gehen, ist zu vermeiden. Das Nähere über das Einspruchsverfahren gegen das Gutachten der Gemeinde bestimmen nach 8 172 Abs. 3

8

des Gesetzes die obersten Landesbehörden. Sie können hierbei vorschreiben, daß der Einspruch beim Arbeitsamt einzulegen ist. Geschieht dies, so ist ein Einspruch, der sich gegen das Gutachten der Gemeinde richtet, unverzüglich an diese weiterzuleiten; der Arbeitslose g zu benachrichtigen.

2. Der Einspruch bewirkt auch insoweit keinen Aufschub, als er sich gegen das Gutachten der Gemeinde richtet. Nach Abschluß

dieses Einspruchverfahrens teilt die Gemeinde dem Arbeitsamt das

Ergebnis unverzüglich mit. VI. Dieser Erlaß tritt am 1. September 1932 in Kra Berlin, den 16. August 1932. Der Reichsarbeitsminister. Schäffer.

Anlage zu dem Erlaß über das Zusammenwirken der Gemeinden und Gemeindeverbände mit den Arbeitsämtern bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit vom 16. August 1932. 8

Gemeinde (Stadt):

(Zuname, Vorname, Beruf) geb. am „wohnhaft

Zu dem Antrag auf Arbeitslosen⸗Krisenunterstützung be⸗

merke ich streichen): 1 Die in dem Unterstützungsantrag gemachten Angaben sind nicht richtig. Sie sind in folgender Weise zu berichtigen:

. *) Der Arbeitslose wird nicht als hilfsbedürftig an⸗ erkannt.

3. *) Zur Behebung der Hilfsbedürftigkeit ist folgender wöchentlicher Unterstützungssatz erforderlich: I“

. *) Wie hoch wäre die wöchentliche Unterstützung nach dem in der Gemeinde geltenden Richtsatz der allgemeinen Fürsorge?

a) Wenn der unter Nr. 3 vorgeschlagene Unterstützungs⸗

satz über diesem Richtsatz liegt, wodurch ist dies begründet?

b) Wenn der uncer Nr. 3 vorgeschlagene Unterstützungs⸗ satz unter diesem Richtsatz liegt, wodurch ist dies begründet?

5. Besondere Bemerkungen:

folgendes (Nichtzutreffendes ist zu

tadt)

*) Die gesamten Verhältnisse des Arbeitslosen sind zu prüfen. Unterhaltsverpflichtungen des Arbeitslosen gegenüber zuschlags⸗ berechtigten Familienangehörigen sind hierbei auch dann zu berück⸗ sichtigen, wenn die Familienangehörigen außerhalb der Gemeinde 8

2

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RSBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 18. August 1932 ür eine Unze Feingolddd = 118 sh 7 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 18. August 1932 mit RM 14,64 umgerechnetk. = für ein Gramm Feingold demnach = in deutsche Währung umgerechnte =—

Berllin, den 18. August 1932.

RM 86,8030, pence 45,7505. RM 2,79078

8 8 1

Bekanntmachung. Die am 17. August 1932 ausgegebene Nummer 55 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: die Verordnung des Reichspräsidenten Herbstdüngung, vom 13. August 1932, und

die Verordnung zur Sicherung der Rentenauszahlung in der Invalidenversicherung, vom 10. August 1932.

Umfang k Bogen. Verkaufspreis 0,15 RNM. Postversendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 18. August 1932. 8 Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

zur Sicherung der

1932

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