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Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat August 1932. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung der Reichsmonopolverwaltung für Branntwein über allgemeine Erhöhung des Jahreskornbrennrechts. Vom 31. August 1932. 2 Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 23 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil II. Preußen. Mitteilung, betreffend die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. Mitteilungen, betreffend die vorläufige Aussetzung einer Ver⸗ leihung der Rettungsmedaille am Bande. Zeitungsverbot.
Deutsches Reich. Bekanntmachung. Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark
* die Umsätze im Monat August 1932 werden auf
rund von § 8 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes vom 30. Januar 1932 (RGBl. I S. 39) in Verbindung mit § 45 der Durch⸗ führungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 25. Juni 1926 (ℳGBl. I S. 323) wie folgt festgesetzt:
Lfd. Nr. Staat V Einheit RM
Aegypten Pfund 15,03 Argentinien apierpesoszs 89,17 Belgien zelga “ 58,44 Brasilien “ Milreis 32,50 Bulgarien 16“ 3,06 Canada 1 3,68 Dänemark “ 78,01 Danzig Gulden 82,05 Estland . . 110,47 Finnland Mark 8 6,30 Frankreich “ Francs “ 16,51 Prachmeg 1 8 Großbritannien fund Sterling ,65 olland Gulden 169,87 sland 8 8 Kronen 65,94 talien “ Lire 21,56 1 en 103,78 b “ 6,70 Lettland 1 3 — 79,80 Litauen 1 2— 1 42,03 Luxemburg N16469 * 3 58,44 Norwegen 1100 Kronen Oesterreich 100 Schilling Polen “ ortugal 100 Eskudos Rumänien 100 Lei Schweden 1900 Kronen Schweiz 100 Franken Spanien 1100 Peseten Tschechoslowaket 100 Kronen Türkei 1 1 Pfund Ungarn 100 5 Uruguay 1 Peso Vereinigte Staaten 1 Dollark von Amerika
Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in 1-ehg. ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am Berlin, den 1. September 1932.
Der Reichsminister der Finan ZEEIEEWEWEWWW
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1 Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und fenigs; Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (-SBl. I S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. September 1932
für eine Unze Feingooolrd = 118 sh 11 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ 8 kurs für ein englisches Pfund vom 1. Sep⸗
tember 1932 mit RM 14,61 umgerechnet =RM 86,8686,
für ein Gramm Feingold demmnach . = pence 45,8791,
in deutsche Währung umgerechnet = RM 2,79289.
RVerlin, den 1. September 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Speer.
Bekanntmachung
über allgemeine Erhöhung des Jahres kornbrennrechts.
Auf Grund der mir durch den Beirat in der Sitzung am 26. September 1931 erteilten Ermächtigung bestimme ich unter Abänderung meiner Bekanntmachung vom 28. Sep⸗ tember 1931 V 7102 — 2842 II a folgendes:
Innerhalb des Jahresbrennrechts wird mit rückwirkender Kraft für das Betriebsjahr 1931/32 das besondere Jahresbrenn⸗ recht für die Herstellung von Korubranntwein (Jahreskornbrenn⸗ recht) mit der in § 82 a des Branntweinmonopolgesetzes vor⸗ See Wirkung auf 15 Hundertteile des regelmäßigen für die
erarbeitung von Korn geltenden Brennrechts erhöht.
Berlin, den 31. August 1932.
Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. J. V.: Dr. Kaiser.
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Bekanntmachung.
Die am 31. August 1932 ausgegebene Nummer 23 des Reichsgesetzblatts Teil II enthält: die Verordnung der Reichsregierung über die vorläufige An⸗ wendung einer zweiten E“ deutsch⸗tschechoslo⸗ wakischen Wirtschaftsabkommen vom 29. Juni 1920, vom 30. August 1932, die Bekanntmachung über den Beitritt der Türkei zu dem am 21. Dezember 1904 im Haag unterzeichneten Abkommen über die Lazarettschiffe, vom 8. August 1932, die Bekanntmachung über den 8 von Erfindungen, “ Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 22. August 2, un die Bekanntmachung über die Ratifikation des Abkommens über Internationale Ausstellungen durch Polen, vom 26. August 1932. 1u“ Umfang t Bogen. Verkaufspreis 0,15 RN. Postversendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 1. September 1932.
Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.
Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses
vom 28., 29. und 30. Juli 1932 verliehen:
Die Rettungsmedaille am Bande an:
Heinrich Gründken, Schlosser, Altlünen⸗Wethmar, Kr. Lüdinghausen,
Otto Borgmann, Kraftwagenführer, Lünen⸗Becking⸗ hausen, Kr. Lüdinghausen,
Siegmund Röhl, Versorgungsanwärter, Sandersdorf, Kr. Bitterfeld.
Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:
Jockenhövel, Emaillierer, Lünen, Lkrs. Dort⸗ mund,
Rudolf Kräling, Emailllierer, Altlünen⸗Wethmar, Kr. Lüdinghausen,
Theodor Hermann, Generatorwärter, Altlünen⸗Weth⸗ mar, Kr. Lüdinghausen,
Eberhard Müller, Bürolehrling, Uslar,
Anneliese Zimmermann, Schülerin, Springe.
8 Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 13. August 1932 bestimmt, daß die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande an den Schüler Nikolaus Schwarz in Mettlach, Kr. Merzig, so lange aus⸗ peseßt wird, bis er das 18. Lebensjahr vollendet haben wird.
orläufig ist er für seine Rettungstat im Namen des Preu⸗ ßischen Staatsministeriums belobt worden.
Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 13. August 1932 bestimmt, daß die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande an den Schüler Günther Kübsch in Beetz, Kr. Osthavelland, so lange aus⸗ gesetzt wird, bis er das 18. Lebensjahr vollendet haben wird. Vorläufig ist er für seine Rettungstat im Namen des Preu⸗ ßischen Staatsministeriums belobt worden.
Verbot. Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 4 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 verbiete ich die in Berlin erscheinende
periodische Druckschrift „Vo Ikswille“ mit sofortiger Wir⸗ kung bis zum 30. November 1932 einschließlich. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Gegen das Verbot ist die Beschwerde zulässig; sie hat keine auf⸗ schiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei mir einzureichen. Sollte von dem Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden, so empfiehlt es sich, zur Beschleunigung der Angelegenheit die Beschwerdeschrift in fünffacher Ausfertigung vorzulegen. Berlin, den 31. August 1932. “ G Der Polizeipräsident. Dr. Melcher.
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Richtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
In den neugebildeten Ausschüssen des Reichstags führt nach dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger den Vorsitz im Haushaltsausschuß der national⸗ sozialistische Abgeordnete Reinhardt. Sein Stellvertreter ist der frühere Ausschußvorsitzende Abgeordneter Heimann (Soz.). Im Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volks⸗ vertretung hat der bisherige Reichstagspräfident Löbe den Vorsitz. Zum Stellvertreter wurde der nationalsozialistische Ab⸗ geordnete Oberlindober bestimmt. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses ist wie im alten Reichstag der nationalsozialistische Abgeordnete Dr. Frick. Ebenso ist sein Stellvertreter wieder Abgeordneter “ n (Soz.). Im Geschäftsordnungsausschuß führt Abgeordneter Dr. Bell (Zentr.) den Vorsitz. Stellvertreter ist Abgeordneter Schumann Gomm.)... 1.“
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Berlin, den 1. September 1932.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 31. August 1932: Gestellt 14 717 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 1. September auf 56,00 ℳ (am 31. August auf 55,25 ℳ) für 100 kg.
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18 In Berlin festgestellte Notterungen für telegraphif
Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten. Telegraphische Auszahlung.
— 1. September 31. August Geld Brief Geld Brief Pap.⸗Pes. 0,913 0,917 0,908 kanad. 8 3,756 3,764 3,756 türk. Pfund 2,008 2,012 2,008 Ven 0,969 0,971 0,969 gypt. Pfd. 14,97 15,01 14,975 14,59 14,63 14,595 New York... 4,209 4,217 4,209 Rio de Janeiro 1 Milreis 0,321 0,323 0,322 Uruguau 1 Goldpeso 1,738 1,742 1,738 Amsterdam⸗ Rotterdam . 100 Gulden 1169,63 169,97 169,63 Athen .100 Drachm. 2,747 2,753 2,797 Brüssel u. Ant⸗ werpen 100 Belga 58,34 58,46 58,34 Bucarest 100 Lei 2,518 2,524 2,518 Budapest 100 Pengö — — — Danzig.. 100 Gulden 82,07 82,23 82,07 .. 100 Fmk. 6,264 6,276 6,264 talien 100 Lire 21,60 21,64 21,60 Jugoslawien. 100 Dinar 6,693 6,707 6,693 Kaunas, Kowno 100 Litas 41,96 42,04 41,96 Kopenhagen. 100 Kr. 75,22 75,38 75,17 Lissabon und Oporto. 100 Escudos 13,34 13,36 13,34 “ 100 Kr. 73,183 78,27 73,13 Paris.. 100 Frs. 16,495 16,535 16,495 rag.... 100 KëE 12,465 12,485 12,465 Keykjavik (Island) 100 isl. Kr. 65,68 65,82 65,68 IEIan 100 Latts 79,72 79,88 79,72 Schweilz 100 Frs. 81,55 81,71 81,52 Sofia .100 Lewa 3,057 3,063 3,057 Spanien 100 Peseten 33,87 33,93 33,87 Stockholm und Gothenburg. 100 Kr. 74,92 75,08 74,92 Tallinn (Reval, Estland). 100 estn. Kr. 110,59 110,59 Wien 100 Schilling! 51,95 51,95
Buenos⸗Aires. 1 Canada 1 Ftnnbul 11 11 11“1“ London 1 1
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