—,—————
— ———VNNNBNNNNNNN—
Beckerstr. 13/14, Knausstr. 1, A.⸗G.
Verlustvortrag
September 1932. S. 2
11ꝝm²qmp““ 1““ Bilanz am 31. 12. 1931. I. Aktiva: 1. Kasse 358,89 ℳ, 2. Kontokt.⸗Kto. 2309,52 ℳ, 3. Grdstck. 143 536 ℳ, 4. Verlust 5041,86 ℳ, zus. 151 246,27 ℳ. II. Passiva: 1. Akt.⸗Kap. 7000 ℳ, 2. Hyp.⸗Kto. 142 950 ℳ, 3. Sperr⸗Kto. 200 ℳ, Kontokt.⸗Kto. 946,27 ℳ, 5. Rückl. 150 ℳ, zus. 151 246,27 ℳ. — Gewinn⸗ u. Verlustaufst. Soll: 1. Grdst.⸗Abschr. 1084,60 ℳ, 2. Grdst.⸗Lasten 32 859,95 ℳ, zus. 33 944,55 ℳ. Haben: 1. Mieten 30 249,65 ℳ, 2. Verlust 3691,90 ℳ, zus. 33 914,55 ℳ. Berlin, den 18. Juni 1932. Hausgesellschaft
Schöneberg, Körnerstr. 48,
Dr. R. Günther nm nmmmnhwasgamneInla. eeen [47829].
Bilauzronto per 31. Dezember 1931.
Aktiva. Grundstückskto. 332 750,—, Hypothekenausgleichskonto 579 039,89, Kassakonto 325,65, Kontokorrentkonto: Kto. Korr.⸗Kto. I 37 390,40, Kto.⸗Korr. Kto. I1 1713,60, Kto.⸗Korr.⸗Kto. III 3,—, Kto. Korr.⸗Kto. IV 1755,15, Bankenkto. 342,62, Umlagekto. 681,96, Lieferanten konto 771,95, zus. 42 658,68, Hypotheken tilgungsbeitragskto. 41 963,55, Mobilien konto 1035,50, Materialkto. 150,—, Hei zungskonto 1035,05, Gewinn⸗ und Verlust konto: Verlustvortrag 23 772,43, Verlust 1931 55 169,71, zus. 78 942,14 RM.
Passiva. Kapitalkto. 60 000,—, Hy pothekenkreditorenkto. 776 220,26, Ak tionärendarlehnskto. 9267,38, Konto⸗ korrentkonto: Kt.⸗Korr.⸗Kto. I 4449,27, Kto. Korr.⸗Kto. II 29,80, Kto.⸗Korr. konto IV 54 141,17, Lieferantenkonto 20 405,17, Kto. Schulz Niebel 180,56, Kohleumlagekto. 31/32 2320,48, Haus zinssteuer 3262,46, zus. 84 788,91, Miet ausfallkto. 27 683,21, Kohleausfallkonto 5922,70, Reservekto. 8039,02, Reserve f. Grunderwerbssteuer aus der toten Hand 8482,50, Abnützungsgebühr 97 496,48 RM.
Gewinn⸗ und Verlustkonto . per 31. Dezember 1931.
Soll. Verlustvortrag 1930 23 772,43, Verwaltungsspesen 13 205,99, Betriebs kostenkto. 98 180,33, Laufende Instand setzungen 23 932,35, Wasserkto. 19 956,09, Hebebühne 1917,68, Hypothekenzinsen 28 048,08, Schönheitsreparaturen 1973,89, Kto. f. uneinbr. Forderungen 2953,94, Abschreibungen: Abschr. v. Möbel 54,50, Abschr. v. Haus 15 510,—, zus. 15 564,50. Steuerkonto: Umsatzsteuer 2376,23, Ver mögensteuer 3833,75, zus. 6209,98. Miet ausfallkto. 20 262,55, Kohleausfallkonto 5922,70, Reserve f. Grunderwerbssteuer aus der toten Hand 2827,50, Kohleumlage konto II 1930/31 646,67 RM.
Haben. Mietzinskonto 185 672,32, Körperschaftssteuer 760,22, Verlust: Vor trag 1930 23772,43, Verl. 1931 55 169,71, zus. 78 942,14 RM.
Judustriehaus Erdmannshof
Grundstücks⸗Verwertungs⸗ Attiengesellschaft, Berlin. [48686]. „Südsäge“ Holzhandels Aktien⸗ gesellschaftSFüddeutscherSägewerke,
München, Karlsplatz 10/I1.
Bilanz per 31. Dezember 1931.
Aktiva. RM 9 “ 90 63 Postscheckguthaben .. . 20 18 eö““; 117/[50 Immobilien:
Theresienstr. . 142 500,— Fleischerstr. 50 600,— 193 100 Effektenkonto I. “ 24 490 Etentoanto I .. 1 Forderungen.. 6 437— C. Louis Privatkonto 1 7450,07 3 000,—
4 450 7 761 “ 882
237 350
Abschreibung
Peassiva. Wentamttaek 100 000 Gesetzliche Reserve .. . 10 000 Hypotheken: Südd. Bod.⸗
Kredit⸗Bank 45 843,30
do. 20 000,-
B. Handelsbank 30 403,36
Pfälz. Hyp.⸗Bk. 19 744,55 Verbindlichkeiten..
115 991 21 11 359 26 237 350/47 Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1931.
Soll. RM Abschreibung auf Forderung gegen den früheren Vorstand Abschreibung auf Immobilien: Theresienstraße 1 400,— Fleischerstraße 500,— Hausunkosten: Theresienstraße. 18 758,82 Fleischerstraße 7 892,81 Sonstige Unkosten .. . .
3 000 1 900
26 651 63 3 133 [64 8 34 685/[27 — — Haben. — Hauserträgnisse: Theresienstraße. 23 150, Fleischerstraße 9 286,60 32 436 “ 16 Hypothektilgung durch Kursge⸗ winn bei Kapitalsrückzahlung b ö“”“
München, im Juni 1932.
g8“ Bilanz per 31. Dezember 1931.
RM 9, 414 751,41 37 58
44 788 99
Aktiva. Grundstückskonto. Kassenbestand....
Passiva. Aktienkapital 8 5 000 Gesetzl. Reserve . 2 B 500 — Kreditoren . 39 288 99
44 788 99
Der Aufsichtsrat wurde neugewählt und
besteht aus nachstehenden Personen:
1. Landrat Erich von Reden in Lübben; . Bürgermeister Karl Kirsch in Lübben; .Landrat Karl Freter in Calau;
. Geschäftsführer Otto Oertel in Senftenberg;
Rechnungsdirektor Albin Krömer in Calau;
6. Landrat Dr. Müller von Blumen⸗
cron in Luckau; Buchdruckereibesitzer Johannes Knoche in Finsterwalde; 8. Gutsbesitzer Radigk in Gollmitz;: 9. Bergwerksdirektor Dr. Franz Fischer in Grube Ilse; 10. Bergwerksdirektor Dr. Walter Müller in Weißer Hirsch b. Dresden. Guben, im Juli 1932. Kraftwerk Guben⸗Land
Aktiengesellschaft. 1
Der Vorstand. (Unterschriften.) rreurraneYMnmAmmngngn—2ꝑ 18684 8 Vereinigte Uniform A. G. Mohr & Speyer Jacob Weis Feldstein &
Berger, Frankfurt a. M. Bilanzkonto p. 31. Dezember 1931.
RM ₰ 134 180— 114 61449 555 675 56
8 000 —
I. Aktiva. Anlagen “ Kasse, Bank, Postscheck Vorräte und Außenstände Beteiligung. “ Gewinn⸗ u. Verlustkto 1930
121 990,28 Vortrag a. 1929 1 660,37 Gewinn⸗ und Verlustkonto
120 329/91 127 431/45 1 060 231
II. Passiva. Verpflichtungen . — 209 405 V 2 34 826 Aktienkapital:
Vorz.⸗Akt. Lit. A
40 000,— „ „ Lit. B. 160 000,— Stamm⸗Akt. 600 000,—
““
800 000— 16 000 —
1 060 231 41
Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Dezember 1931.
NRM ₰, 779 228/771 49 092/[03
84 845 92 913 166/66
Handlungsunkosten bEEEeö“ Abschreibungen. .
Warenkonten. 785 735 21 Verlustsaldöo. 127 431 45
913 166 66 Frankfurt a. M., 2. September 1932. Der Vorstand. Emil Weis. Carl Friedrich Weis. RMaE Anv H, ALAvT MoM THRwemEEEr A,; [46099]. Bilanz per 31. Dezember 1931.
RM ₰o Verlustvortrag. . 3 856 17 Debitoren.. 70 933/58 Bank 220 [16
Postscheck 8 28 sse . 34/0 Boshser 1 22 001 25 Waren 52 849/˙80 Maschinen Werkzeuge Mobilien Lagerfaß Verlust.
Aktiva.
157 494 Passiva. Aktienkapitaal 60 000 w1öö1““ 9 450 Konto der Aktionäre. 12 120 Tantiemerückstellung.. 2 750,— Kreditoren... 24 928 99 ö““ 48 245 43
157 494 42 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
MN 3, 36 101 38 1 154/72 3 608 67 8 065 20 20 961 39
Unkosten . Zinsen . v Reklame . Provision Lohn. 28 134 16 Reisespesen 8 266/05 Steuer.. . 8 406 08 Abzüge . 3 922 46 Maschinen Mobilien Lagerfaß 5,— 5 207—
123 827/11
Warengewinn. 142 375,46 — Fracht 26 140,41 116 235/05
u““ 7 592 06
123 8270711 „Evisa“ Südwein⸗Import
Aktien⸗Gesellschaft, Mannheim,
[48685]. Bergbau⸗ und Kohlenverwertungs⸗
RM [
Aktiva. Grundstücke, Gebäude und 11“ Inventar 8 2 800 Vorräte . 8 17 507 v1X“ 3 2 1 567 Debitoren . 8 “ 86 707 Verlust 137 934/6 Bürgschaften
837 500
Westfälische [47821]
Aktiengesellschaft, Dortmund. 24. Bilanz am 31. Dezember 1931. des Aufsichtsrats gewählt:
In der, Generalversammlung vom Juni 1932 wurden zu Mitgliedern
1. Herr Oscar Freiherr von der Lancken Wakenitz, Berlin,
.Herr Oberregierungsrat Otto West⸗ phal zu Berlin,
Herr Rentmeister a. D. Max Dierig zu Deutsch Wartenberg i. Schles.
„Ceres“ Aktiengesellschaft für
Land⸗ u. Forstwirtschaft.
1 084 016 eXAXXX1XA.X“ Jb111.“ 4* Kreditoren .. Bürgschaften RMN 2000,—
200 000 315 350 568 66678
1 084 016778
und Verlustrechnung 1931.
Gewinn⸗ am 31. Dezember
Soll. Verlustvortrag aus 1930 1116“ Soziale Beiträgge.. Abschreibungen...
RM (₰, 163 530, 09 57 120/[50 51 082/01 60 936/66 332 669/26
Haben. I
Bruttoüberschuß 194 734 66 Berlust ... 137 934 60 332 669 26 Da laut gesetzlicher Vorschrift das Amt sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats mit Beendigung der diesjährigen Generalver sammlung erloschen ist, wurden einstimmig zu Mitgliedern des Aufsichtsrats wieder bzw. neugewählt: 1. Herr Rechtsanwalt W. Buse, Witten, . Herr Oberbürgermeister O. Laue, Witten, Herr Berlin, G .Herr Bergassessor a. D. Berlin, 5. Herr Direktor P. Schrader, Hannover. Dortmund, im September 1932. Der Vorstand. grsοbrA sE MUASmxveEExaEnrShwEIe [46059]. Levante Devisen Aktiengesellschaft. Bilanz per 31. Dezember 1931.
Oberstleutnant Wagenführ,
Scherkamp,
Aktiva. RM [
Immobilien: Prinzregentenstr. Ostbahnhof..
480 000 720 000
1 200 000
8 Passiva. Hypothekenkonto „
296 690 903 309
200 000
RMN 9. Flüssige Mittel: Kassakonto . 37,05 Banken 12 177,55 Debiloren8 Gesamtverluff
12 21460 4 459 390 797706
407 470/66 400 000,—- 5 970 66 1 500—- 407 470/66 Gewinn⸗ und Verlustrechnung. NRMN 9 388 532˙56 3 191/47
391 724/03
Zinsenkontöo .. 926 97
Gesamtverlust 1931 i 390 797 06
391 724 03
München, den 26. Februar 1932. Der Vorstand.
“ Rückstellung für Steuern.
Verlustvortrag 1930. Handlungsunkosten .
7
[46060].
Levante Devisen Aktiengesellschaft in Liquidation.
Liquidationseröffnungsbilanz per 4. Juli 1932.
Aktiva.
Immobilien: Prinzregentenstraße LLLEF“ — 8 Kassa und Bankguthab⸗ 60 Gebitoten Verlustvortrag 390 797/06 1 607 470/66
RM 480 000
. Passiva. Aktienkapital. Hypotheken. Darlehen. Kreditoren... Rückstellungen
400 000— 296 690, 45 903 309,55 5 970/66
1 500 — 1607 470,66
München, den 22. August 1932. Der Liquidator: Hanns v. Breunig.
[46061].
Die Firma Levante Devisen Ak⸗ tiengesellschaft, München, Maffei⸗ straße Nr. 4, hat durch Generalversamm⸗ lungsbeschluß vom 4. Juli 1932 die Liquidation beschlossen. Als Liquidator der Gesellschaft fordere ich etwaige Gläu biger der Gesellschaft auf, sich bei mir oder bei der Gesellschaft zu melden.
München, den 22. August 1932.
Lichtenberger.
Der Vorstand.
Hanns v. Breunig,
öI11““ H.
[46672]
10. Gesellschaften
Die Firma Heinrich Plaggemeyer, G. m. b. H. in Hagewede ist aufgelöst. Die Gläubiger werden hiermit aufge fordert, sich bei ihr zu melden.
Der Liquidator: Heinr. Plaggemeyer
— keegeaaen⸗ “
Bekanntmachung. Melibokus⸗Verlag Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung in Zwingenberg i. H. ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf
gefordert, sich bei ihr zu melden. Zwingenberg i. H., 26. Aug. 1932. Der Liquidator der Melibokus⸗ Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation: Dr. Arthur Sauer 8
[47543] Die Firma
Durch Beschluß der Gesellschafter der Wallstraßen⸗Grundgesellschaft m. b. H. zu Berlin vom 23. Juni 1932 ist das Stammkapital der Gesellschaft von RM 336 000,— auf RM 300 000,— herabgesetzt und der Sitz der Gesellschaft nach Leipzig verlegt worden. Gemäß § 58 des Gesetzes, betreffend die Gesell⸗ schaften mit beschränkter Haftung, wer⸗ 82 die Gläubiger der Gesellschaft auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.
Leipzig, 1. September 1932.
Die Geschäftsführer der Wall⸗ straßen⸗Grundgesellschaft m. b. H. [47252 „Ihazet“ Immobilien⸗ und Hypo⸗ theken⸗Zentrale G. m. b. H., Coburg.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich um gehend zu melden.
[47966 11h.e G. m. b. H., München. Die Gesellschafterversammlung vom 13. August d. J. hat die Liquidation der Gesellschaft beschlossen und mich zum Liquidator bestellt. Ich fordere die Gläubiger der Gesellschaft gemäß § 65 des Gesetzes betreffend die Gesell⸗ schaften mit beschränkter Haftung auf, sich bei mir zu melden.
München, Lindwurmstr. 129/131, den 41. September 1932. ““ Walter Thomas.
49032]
„Huwig“ Haus⸗ und Wirtschafts⸗ bedarf Gesellschaft m. b. H. Berlin W 9, Schellingstraße 10/11.
Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden: Max Schadewald, Berlin⸗Ruhleben, An der Fließwiese 38, dafür eingetreten: Max Titze, Eichwalde b. Berlin, König⸗ straße 59.
Berlin, den 8. August 1932.
Huwig G. m. b. H. Dietert.
[49196] Gemäß § 65 Absatz 2 G. m. b. H.⸗ Gesetz machen wir lrr-e ves bekannt, daß in der Gesellschafterversammlung vom 22. Oktober 1931 die Liquidation unserer Gesellschaft beschlossen worden ist. Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, etwaige Ansprüche bei uns anzumelden. Berlin, den 7. September 1932. Steaua Romana Petroleum⸗ Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation. 8 Der Liquidator: Tr. Krauß.
II. Genoffe on schaften.
Allgemeine Maschinen⸗Zweck⸗ sparkasse eingetr. Gen. m. b. H., Köln⸗Mülheim. 2. Generalversammlung 19. 9. 1932, 3 Uhr, im Geschäftslokal. Tagesordnung: 1. Aenderung des Statuts. 2. Neuwahl des Aufsichtsrats. Der Vorstand. S. Stiel. A. Reiners.
1 14. Verschiedene Bekanntmachungen.
[190499 Bekauntmachung.
Nachstehend wird die Ermächtigungs⸗ urkunde zur Ausstellung von Order⸗ lagerscheinen für Güter aller Art für
dem Hinzufügen veröffentlicht, dan be⸗ glaubigte Abschriften der Ermächti⸗ gungsurkunde, die Lagerordnung und der Tarif bei der Industrie⸗ und Han⸗ delskammer Berlin und der Landwirt⸗ schaftskammer für die Provinz Bran⸗ denburg und Berlin zur öffentlichen Ein⸗ sichtnahme niedergelegt sind. (K. 1802/32.) Berlin, den 8. September 1932. Kreisausschuß des Kreises Teltow. Ermächtigung
zur Ausstellung von Lagerscheinen für den Kreisausschuß des Kreises Teltow in Berlin W 10, Viktoria
straße 18.
Die dem Landkreis Teltow in Berlin W 10, Viktoriastr. 18, erteilten Er⸗ mächtigungen zur Ausstellung von Orderlagerscheinen für Kupfer, Dlei und Zink vom 28. März 1912, vom 9. April 1925, vom 15. März 1927 für das Lagerhaus Hafen Tempelhof (Tel⸗ towkanal) in Berlin⸗Tempelhof, Ber⸗ liner Straße 107/110, werden für das gleiche Lagerhaus und bei Anwendung der mit meinem Erlaß vom 2. Inli 1932 — II. 7231/32 genehmigten Lager⸗ ordnung auf Grund der Verordnung über Orderlagerscheine vom 16. Dezem⸗ ber 1931 (R.⸗G.⸗Bl. I. S. 763) auf Güter aller Art ausgedehnt.
Die jetzt und früher erteilten Er⸗ mächtigungen erlöschen, wenn die Ver⸗ fügung über das Lagerhaus aufgegeben wird. — J.⸗Nr. II. 8960/32. Wch. Berlin, den 1. September 1932. Der Minister für Handel und Gewerbe. Im Auftrage: Schalfejew.
1176711 Bekanntmachung.
Die Neuverpachtung der Domäne Wendelstein (Kreis Querfurt) und der Jagdnutzung auf den Domänen⸗ ländereien auf 18 Jahre vom 1. Juli 1933 ab bis zum 30. Juni 1951 wird hiermit öffentlich ausgeschrieben. Ver⸗ deckte schriftliche Angebote sind mit der Aufschrift „Verpachtung Wendelstein, nicht zu öffnen“ bei der unterzeichneten Regierung einzureichen, spätestens im Termin am Montag, den 19. Sep⸗ tember 1932, vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaal des Bezirksausschusses (im sogenannten Vorschloß) der hiesigen Regierung vor dem Regierungsdirektor Dr. Lagréze. Die Angebote sind in Reichsmark (Jahrespachtzins) abzugeben, werden im Termin eröffnet und müssen die ausdrückliche Erklärung der Be⸗ werber enthalten, daß sie die bei der unterzeichneten Regierung zu beziehen⸗ den oder einzusehenden besonderen und allgemeinen Verpachtungsbedingungen anerkennen und bis zur Zustellung der Entscheiduna des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an ihr Gebot gebunden sind, ferner den Nachweis eines frei verfügbaren eigenen Vermögens von 250 000,— RM und den Nachweis ihrer Befähigung als Landwirt und ihrer Zuverlässigkeit. Lage der Domäne etwa 3 km von Station Roßleben der Unstrutbahn Naumburg-Artern entfernt. Die Größe beträgt rund 664 ha. Grundstener⸗ reinertrag rund 38 366,— RM. Der Vorkriegspachtzins für die Domäne Wendelstein (einschließlich Jagdpacht und Meliorationszinsen) betrug 71 707,— Mark. Verpflichtung zur Inventar⸗ abnahme besteht nicht. Weitere nähere Auskunft erteilt 8 Merseburg, den 31. August 1932 Regierung, Abteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten, Domänenabteilung III B.
[19482]
Der Vorstand der Max Reger⸗Ge⸗ sellschaft ladet hiermit die Mitglieder zur Teilnahme an der Mitgliederver⸗ sammlung, die am 1. Oktober 1932, nachmittags 15,30 Uhr, in Baden⸗ Baden anläßlich des Achten Deutschen Reger⸗Festes stattfindet, ein. Tages⸗ ordnung: Vorstandsbericht und Rech⸗ nungslegung. Veröffentlichungen. Son⸗ stiges. Leipzig, am 1. September 1932.
Dr. Hellmuth von Hase,
geschäftsführendes Vorstandsmitglied
9 13. Bankausweise [(49326] Sächsische Bank zu Dresden. Wochenübersicht vom 7. September 1932. Aktiva. RM Goldbestand . 21 036 154,— Deckungsfähige Devisen. 1 630 400,— Sonstige Wechsel u. Schecks 44 341 748,76 Deutsche Scheidemünzen . . 167 985,47 Noten anderer Banken .16 583 455,— Lombardforderungen . . 1 974 245,92 Wertpapieree . 15 987 495,97 Sonstige Aktiva .. . . 16 298 560,97 Passiva. Grundkapital. .. . 15 000 000,— Rücklaagen 6170 000,— Betrag der umlaufenden Noten ..... 866 606 900,— Sonstige täglich fällige Ver⸗ 4 bindlichkei’en . 12 262 657,26 An eine Kündigungsfrist ge⸗ 8 bundene Verbindlichkeiten 14 676 900,09 Sonstige Passiva.. 3 303 588,74 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs⸗ mark 1225,20.
München, Promenadeplatz 6.
das Lagerhaus Hafen Tempelhof mit
Erste
8
8
Zentralhandelsregisterbeilage
zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche
Berlin, Sonnabend, den 10. September
0Ꝙ
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis monatlich 1,15 ℛ.ℳ einschließlich 0,30 ℛ.ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ abholer bei der Geschäftsstelle 095 , ℳ monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 Mg. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein⸗ sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
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Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
—
Inhaltsübersicht. ——
üterrechtsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, 8 Konkurse und Vergleichssachen,
Verschiedenes. —
vBgeho
25
90
52. Ein Substanzbetrieb ist regelmäßig nur dann ein Nebenbetrieb oder unselbständiger Bestandteil der Land⸗ wirtschaft, wenn er über den Umfang der üblichen klein⸗ bäuerlichen Torfstichbetriebe, Kies⸗ und Sandgruben nicht hinausgeht und im wesentlichen ohne besondere industrielle Anlagen und Betriebsmittel geführt wird. Der Beschwerde⸗ führer betreibt Landwirtschaft und zwei Ziegeleien. Sein Gesamt⸗ besitz hat eine Größe von 142 ha. Davon hat er rund 39 ha ver⸗ pachtet, den Rest in Selbstbewirtschaftung. Der für die Ziegeleien erforderliche Ton wird im wesentlichen aus den Grundstücken des landwirtschaftlichen Betriebs entnommen. Dadurch sind im Laufe der Zeit bereits 17—18 ha Wasserflächen (Teiche) entstanden. Dem Ziegeleibetrieb selbst dient eine Fläche von 5 ha. Die in der Ziegelei erzeugten Steine werden verkauft. Die Vorbehörden haben die beiden Ziegeleien als eine wirtschaftliche Einheit und als selbständigen gewerblichen Betrieb angenommen. Das Betriebsvermögen besteht aus Grundstücken, sonstigem Anlage⸗ kapital (Einrichtungen, Maschinen, Wagen, Pferden u. dgl.) und Betriebskapital. Der Beschwerdeführer vertritt die Auffassung, daß die Ziegeleien ein Nebenbetrieb der Landwirtschaft seien. Die Ziegeleien werden bereits seit langen Jahren betrieben. Der Betrieb hat von 1914 bis 1924 geruht. 1925 ist er wieder auf⸗ genommen worden, und zwar nach Angabe des Pflichtigen deshalb, um die für die Landwirtschaft nötigen Arbeiter stets zur Ver⸗ fügung zu haben und die Ziegeleiarbeiter gleichzeitig in der Land⸗ wirtschaft verwenden zu können. Der Pflichtige hat hierzu olgendes ausgeführt: Es sei vorgekommen, daß die Ernte auf dem Felde verkomme, weil keine Arbeitskräfte vorhanden gewesen eien und weil die Arbeiter gerade zu dieser Zeit wegen Lo⸗ forderungen in Streik getreten seien; in H. mit seinen mannig⸗ fachen industriellen Betrieben sei die Anwerbung landwirtschaft⸗ licher Arbeiter schwievig, weil die Betätigung als Industriearbeiter der Betätigung als landwirtschaftlicher Arbeiter vorgezogen wird; infolgedessen habe er — der Pflichtige — sich einen Stamm von landwirtschaftlichen Arbeitern nur dadurch sichern können, daß er sie als Arbeiter für seinen Ziegeleibetrieb annehme und, soweit nötig, in der Landwirtschaft beschäftige; die Arbeiter würden unter der ausdrücklichen Bedingung eingestellt, alle landwirtschaft⸗ lichen Arbeiten mitzumachen; die Ziegelarbeiten würden sofort unterbrochen, sobald irgendwelche ländliche Arbeiten zu verrichten wären, auch wenn das betriebswirtschaftlich nicht richtig wäre; im Jahre 1930 sei die Ziegelei erst im Spätsommer aufgenommen worden mit dem ausdrücklichen Zweck, daduech Leute für die Ernte zu bekommen; die Ziegelei sei auch nur wenige Wochen im Betriebe, nämlich so lange, als man die Arbeiter für die Land⸗ wirtschaft nicht benötige: wenn der Pflichtige die Ziegelei nicht ausschließlich den Zwecken der Landwirtschaft untecordne, würde er als vernünftiger Mensch nicht erst im Spätsommer mit dem Ziegeleibetrieb beginnen, sondern im Frühjahr. Denn nur die im Frühjahr hergestellten Steine hätten Aussicht, verkauft zu werden, da man im allgemeinen im Frühjahr mit dem Bauen von Häusern beginne. Vom Gesamtumsatz in Landwirtschaft und Ziegelei im Jahre 1928 von 85 600 RM sind auf die Landwirt⸗ schaft 10 900 RM entfallen, der Rest auf die Ziegelei. Der Be⸗ trieb kann (bzw. konnte) nach den Angaben des Pflichtigen im Höchstfalle bis zu 10 000 000 Steine jährlich herstellen, hat aber tatsächlich nur hergestellt:
926 1 578 000,
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ö111111.16“*“ und in diesen Jahren Umsätze von jährlich 50 — 90 000 RM er⸗ zielt. Der Oberbewertungsausschuß hat die Frage geprüft, ob eine planmäßige, im Interesse der Landwirtschaft gewollte Ver⸗ bindung mit dem Ziegeleibetrieb bestehe. Er hat die Frage ver⸗ neint: Die Verbindung durch die Persönlichkeit des Eigentümers und die gemeinsame Benutzung der Arbeitskräfte und Gespanne sei mehr zufälliger Natur, aber nicht aus betriebswirtschaftlichen Gründen nötig; jedenfalls könne der landwirtschaftliche Betrieb nicht als Hauptbetrieb gegenüber dem Ziegeleibetrieb angesprochen werden, denn der Ziegeleibetrieb am Weichbild der Stadt könne sich eher ohne den landwirtschaftlichen Betrieb halten als dieser ohne jenen, weil die Arbeitskräfte für die Landwirtschaft zu teuer wären, wenn sie nicht zugleich zu Ziegeleizwecken verwendet werden könnten, zumal dafür auch ohnehin die Tariflöhne für Ziegeleiarbeiter gezahlt werden müßten; die Landwirtschaft könne eher als Nebenbetrieb der Ziegelei aufgefaßt werden als um⸗ gekehrt; das wirtschaftliche Uebergewicht liege bei dem Ziegelei⸗ betrieb; es handle sich auch nicht um eine übliche ländliche Ziegelei, sondern die ganze Anlage habe nach dem Ergebnis der 2 esichti⸗ gung einen durchaus gewerblichen und städtischen Charakter. In der Rechtsbeschwecde führt der Pflichtige über den Grund und Umfang der Wiederaufnahme des Ziegeleibetriebs noch folgendes aus: Der landwirtschaftliche Betrieb zwinge zur Anstellung zahl⸗ reicher Arbeitskräfte, insbesondere auch zur Aufrechterhaltung eines gewissen Fuhrparks, und lediglich, um für Fuhrpark und Arbeitskräfte auch in der ruhigen Zeit Verwendung zu haben und dadurch die Rentabilität des landwirtschaftlichen Betriebs zu er⸗ höhen, habe er den Ziegeleibetrieb wieder aufgenommen; durch den früheren Betrieb der Ziegelei, der die 17 bis 18 ha großen Wasser⸗ flächen zurückgelassen habe, fei er vor die Notwendigkeit gestellt worden, zur Melioration dieser Teile seines Grundbesitzes, d. h zur Zurückführung der Tonparzellen in landwirtschaftliche Par⸗ zellen, dauernd Arbeitskräfte zu verwenden, und das sei zweck⸗ mäßiger erschienen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Ziegeleibetriebs im beschränkten Umfang; praktisch genommen handle es sich lediglich um die Rückführung des Ziegeleibetriebs in den landwietschaftlichen Betrieb und um seine Aufrechterhal⸗ tung während einer gewissen Uebergangszeit. Verfahrensrechtlich ist zunächst zu bemerken, daß die Frage, ob ein landwirtschaftlicher Nebenbetrieb oder ein selbständiger gewerblicher Betrieb vorliegt, nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich im Einheits⸗ wertverfahren für den landwirtschaftlichen Betrieb zu entscheiden ist. Es darf daher angenommen werden, daß die vom Pflichtigen
eingelegten Rechtsmittel sich nicht gegen die Einheitsbewertung
ungen
fi des Betriebsvermögens, sondern gegen die Einheitsbewertun
ög Vermögens gerichtet haben. Sachlich ist die Rechtsbeschwerde indes unbegründet. Die letzterwähnten Be⸗ hauptungen der Rechtsbeschwerde sind im wesentlichen neu und Lchon aus diesem Grunde im Rechtsbeschwerdeverfahren 2 ¹ 288 AO. 1931 nicht zu berücksichtigen. Im übrigen sind sie au
unerheblich. In der Entscheidung des Senats III A 1023/30 vom 17. September 1931 (R7FH. Bd. 29 S. 258 = Steuer und Wirt⸗ schaft 1932 Nr. 65 = RStBl. 1931 S. 872 = Mrozeks Kartei, RBewG. 1931 § 28 Abs. 1 Rechtspr. 8) ist für landwirtschaftliche Brennereibetriebe ausgesprochen, daß die Unterscheidung zwischen landwirtschaftlichem Nebenbetrieb und selbständigem gewerblichen Betrieb darauf abzustellen sei, in welchem Umfang das Unter⸗ nehmen rein gewerblich aufgezogen sei. Für reine Substanz⸗ betriebe — wie einen —, für die eine innere Be⸗ ziehung zum Landwirkschaftsbetrieb regelmäßig überhaupt nicht besteht, vielmehr nur eine äußere Beziehung zur Substanz des landwirtschaftlichen Bodens, ist der selbständige gewerbliche Charakter die Regel und eine Ausnahme nur dann gegeben, wenn eine besondere wechselseitige Abhängigkeit zwischen beiden Be⸗ trieben (nicht bloß in der Form des Angewiesenseins auf die Sub⸗ stanz) besteht, und der Substanzbetrieb gegenüber der Landwirt⸗ schaft eine untergeordnete Rolle spielt (vgl. Entscheidung VI A 529/29 vom 20. Juni 1929, Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 659 = RStBl. 1929 S. 443 = Mrozeks Kartei, RBewG. 1925 § 11 Abs. 1 Rechtspr. 10). Ein gewerblicher Substanzbetrieb, der auf eigenen Füßen stehen kann und eine gewisse Eigenbedeutung hat, wird von der Verkehrsanschauung auch dann nicht als Neben⸗ betrieb der Landwirtschaft aufgefaßt werden, wenn gewisse äußere Beziehungen zwischen beiden Betrieben, etwa in der Form gemeinsamer Benutzung von Arbeitskräften oder Produktions⸗ mitteln, zwecks wirtschaftlicherer Gestaltung des einen oder des anderen Betriebs, bestehen sollten. Wie in der erwähnten Ent⸗ scheidung VI A 259,29 hervorgehoben ist, wird die Abhängigkeit des Substanzbetriebs vom landwirtschaftlichen Betrieb regel⸗ mäßig nur bei kleineren Substanzbetrieben gegeben sein, da nur in kleineren Verhältnissen die Sen eigener Arbeitskräfte und sonstiger Gegenstände des Betriebsvermögens für die ausschließ⸗ lichen Zwecke des Substanzbetriebs unwirtschaftlich und daher die Führung des Substanzbetriebs nur im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs über⸗ haupt rentabel sein wird. In Fortführung dieses Gedanken⸗ ganges wird anzunehmen sein, daß nach der Verkehrsanschauung ein Substanzbetrieb, der der inneren eziehung zum landwirt⸗ schaftlichen Betriebszweck und zur landwirtschaftlichen Betriebs⸗ weise entbehrt, nur dann noch ein Nebenbetrieb der Landwirt⸗ schaft ist, wenn es sich um eine Betätigung handelt, die von 2 geringem Umfang und so geringer wirischaftlier Bedeutung ist, daß sie gegenüber der Landwirtschaft nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt, und daß die Zugehörigkeit der dieser Betätigung dienenden Fläche zum Landwirtschaftsbetrieb den landwirtschaft⸗ lichen Hauptzweck dieses Betriebs hicht wesentlich beeinflußt (vgl. § 12 Abs. 1 KBewG. a. F.). Diese Zugehörigkeit wird z. B. an⸗ zuerkennen sein bei den üblichen Torfstichbetrieben, Kies⸗ und Sandgruben, die ohne besondere gewerbliche Anlagen oder doch nur mit technischen Hilfsmitteln unbedeutenden Umfangs und Wertes betrieben werden. Der Kreis dieser Betriebe wird zu⸗ sammenfallen mit denjenigen wirtschaftlichen Betätigungen, deren Einkünfte nach § 26 Abs. 1 Nr. 5 EinkStG. als landwirtschaft⸗ liche Einkünfte gelten. Daß aber in diesem Sinne ein Betrieb mit einem Betriebsvermögen von 93 250 RM und mit Jahres⸗ umsätzen von 50 — 90 000 RM als Nebenbetrieb der Landwirt⸗ schaft aufgefaßt werden kann, erscheint ausgeschlossen. Auch kann es hiernach nicht — wie die Rechtsbeschwerde meint — entscheidend sein, daß einem Einheitswert des Substanzbetriebs von 93 250 RM ein mehrfach höherer Wert des Landwirtschaftsbetriebs von 275 000 RNM (nach den Einheitswertakten ein Einheitswert von 91 000 + 232 700 = 323 700 RNM) gegenübersteht. Der Be⸗ schwerdeführer betont nun zwar mit Recht, daß es nicht auf die frühere Bedeutung des Ziegeleibetriebs ankommen könne, sondern auf die durch den Verfall der Gebäude beschränkte Leistungs⸗ fähigkeit der nur noch zeitweise — abwechselnd und ein um das andere Jahr — betriebenen beiden Ziegeleien. Aber die Be⸗ deutung des Betriebs am Feststellungszeitpunkt ist am besten aus den oben mitgeteilten Ziffern der jährlichen Erzeugung und des jährlichen v an Geld erkennbar und danach nicht als untergeordnete anzusehen. Die Entscheidung des Senats III A 323/31 vom 11. Februar 1932 (Bd. 30 S. 148 = RStBl. 1932 S. 387 = Mrozeks Kartei, RBewG. 1931 § 44 Abs. 1 Rechtspr. 17), die aus den Einkommens⸗ und Umfatgscfsern Schlüsse auf die Annahme des selbständigen Betriebs regelmäßig für unzulässig erklärt, betrifft nach ihrer Begründung lediglich Verarbeitungs⸗ betriebe, nicht aber Substanzbetriebe. Auch der Wert des Be⸗ triebsvermögens, das mit 93 250 RM vom Pflichtigen nicht be⸗ ktrttten ist, ist in diesem Zusammenhang nicht außer Betracht zu lassen.
Wenn der Pflichtige in der Rechtsbeschwerde noch ins⸗ besondere bemerkt, daß es nicht auf die Umsatzziffern ankommen könne, sondern auf den Gewinn, so braucht auf diesen Einwand hier nicht weiter eingegangen gu werden, sondern es kann darauf verwiesen werden, daß der Vertreter des Pflichtigen im Ein⸗ spruchsverfahren auf Anfrage des Finanzamts mit Schreiben vom 27. Juli 1929 die Einnahmen wie folgt angegeben hat:
Aus den Ziegeleien: Aus der Landwirtschaft:
1926 rund 45 00oo90) 20 000
1927 „ 110 000 . 23 000
1928 „ 273 700 22 300 RM. Hiernach kann nicht angenommen werden, daß der Ziegeleibetrieb eine nur untergeordnete und daher beim Landwirtschaftsbetrieb als Nebenbetrieb oder unselbständiger Bestandteil mit zu be⸗ wertende Bedeutung habe. Die Rechtsbeschwerde war demnach als unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom 2. Juni 1932 III A 691/31.)
53. Bienenzuchtbetriebe sind landwirtschaftliche Be⸗ triebe. Der Beschwerdeführer — früher Maurermeister und
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Bauun b — betrei t auf einer 17,09 a großen Besitzung Bienenzucht. Die Besitzung besteht aus dem Hause Sch.⸗Straße 24 in M., Hofraum, Stallgebäude und mit Bäumen bestandenen Garten. Das Haus hat eine Dreizimmerwohnung; im Stall⸗ gebäude befindet 8. eine Einzimmerwohnung. Ein Einheits⸗ wert ist festgestellt für Grundvermögen und für das Betriebs⸗ vermögen der Bienenzucht; letzterem ist ein Teil des Wohnhauses ugerechnet. Gegen beide Einheitswertbescheide hat der Pflichtige Einspruch, gegen die — ablehnenden — Einspruchsentscheidungen Berufung eingelegt. Durch die Vorentscheidung ist die Berufung gegen die Einspruchsentscheidung betreffend das Grundvermögen als unbegründet zurückgewiesen. Zu der Streitfrage, ob die Bienenzucht als landwirtschaftlicher Betrieb und das Wohnhaus mit Zubehör als Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebs auf zufassen ist, hat die Vorentscheidung mit folgenden Ausführungen Stellung genommen: „Das Gericht vermochte den Ausführungen des Eigentümers, daß die Bewertung unter Anwendung der Be⸗ wertungsvorschriften des Reichsbewertungsgesetzes über landwirt⸗ schaftliches Vermögen zu erfolgen habe, nicht beizustimmen. Wenn auch nicht zu verkennen ist, daß die von dem Berufungsführer be⸗ triebene Bienenzucht bis zu einem gewissen Grade ihrer Art und Ausübung nach der landwirtschaftlichen Tätigkeit ähnelt und wenn auch, wie in dem Schviftsatz vom 25. April 1931 hervorgehoben ist, für das Gebiet der — von den ordentlichen Ge⸗ richten die Imkerei stets als landwirtschaftlicher Betrieb bewertet wird, so können daraus doch keine Schlüsse für die Behandlung des vorliegenden Falles gezogen werden, der nach den Vorschriften des Reichsbewertungsgesetzes zu beurteilen ist. Hier ist Entschei⸗ dung darüber zu treffen, wie das Haus zu bewerten ist. Und in dieser Frage muß nach dem Reichsbewertungsgesetz der Stand⸗ punkt vertreten werden, daß nur solche Hausgrundstüͤcke zum land⸗ wirtschaftlichen Vermögen gerechnet werden können, von denen aus die Bewirtschaftung von Ländereien erfolgt, die den Charakter einer Hofstelle tragen und mit Wirtschaftsgebäuden oder wenigstens mit Wirtschaftsräumlichkeiten zur Unterbringung des toten und lebenden Inventars und von Wirtschaftsvorröten versehen sind. 8 Diese Voraussetzungen sind bei dem Hause des Berufungsklägers nicht erfüllt, der von seinem Hause aus weder eigene noch Pacht⸗ ländereien bewirtschaftet. Es dient überwiegend Wohnzwecken und hat nicht den Charakter einer Hofstelle. Es muß darum als Grundvermögen bewertet werden.“ Der Rechtsbeschwerde ist statt⸗ zugeben. Für die Zwecke des Reichsbewertungsgesetzes ist vom Begriff der Landwirtschaft auszugehen, die sich als Auswertung des Grund und Bodens durch die Zucht von Pflanzen und Tieren darstellt. Darunter fällt auch die Bienenzucht, der nur die — aber hier nicht wesentliche — Eigenart anhafte, daß die Tiere ihr Futter nicht nur von den Pflanzen des eigenen landwirtschaft⸗ lichen (oder gärtnerischen oder forstwirtschaftlichen) Betviebs ge⸗ winnen, sondern auch — oder wohl vorzugsweise — fremder Be⸗ zirke. Daß auch die Verkehrsanschauung die Bienenzucht als land⸗ wirtschaftlichen Betrieb auffaßt, wird sich nicht in Abrede stellen lassen. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang ein in Ab⸗ schrift bei den Akten befindliches, vom Direktor des Pustituts für Bienenkunde an der Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin dem Preußischen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erstattetes Gutachten vom 10. Juni 1926, das folgenden Inhalt hat: „Die Bienenzucht ist die Poesie der Landwirtschaft, wie ein geflügeltes Wort sagt. Sie ist eine Tierhaltung, die zur Nutztierzucht gehört, welche also Nutztiere züchtet und mit Hilfe derselben die Nutzvegetation ausnutzt. Es handelt sich dabei um eien Uerezeh. bei dem ohne jede weitere Veredelung Schätze, wie sie die Natur bietet, gewonnen werden. In der Geschichte war man nie anderer Aufsassung. In den Waldländern war die Bienenzucht ein Teil der Waldnutzung. In der ganzen Welt unterstehen auch heute die Bienen, Bienenzucht und Bienenwirt⸗ schaft den landwirtschaftlichen Verwaltungen, also den Landwirt⸗ schaftsministerien und Landwirtschaftskammern. Der Fachunter⸗ richt ist den landwirtschaftlichen Schulen angegliedert, genau so wie schon im Altertum die Bienenzucht in den Schriften der Land⸗ wirtschaft gelehrt wird. Von einem Gewerbe kann bei solchen Dingen keine Rede sein.“ Des weiteren können als für die Streitfrage von Belang aus den Akten folgende Feststellungen getroffen werden: In den Lehrbüchern der Landwirtschaft wird die Bienenzucht als ein zur Landwirtschaft gehöriger Betrieb — wie Geflügelzucht und Obstbau — behandelt. An mehreren land⸗ wirtschaftlichen Hochschulen ist ein Lehrstuhl für Bienenzucht vor⸗ handen. Von altersher haben sich viele Landwirte mit der Bienen⸗ zucht befaßt. Ohne Bienenzucht wird ein einträglicher Obstbau nicht möglich sein, auch der Anbau vieler Gewächse wird ohne die Mitarbeit der Bienen bei der B. fruchtung unrentabel sein. Die Landwirtschaftskammern haben für die Förderung der Bienen⸗ ucht eine besondere Abteilung, ebenso das Preußische Landwirt⸗ scaftsmireistetium. Nach einer zu den Akten mitgeteilten Auf⸗ fassung eines Sachverständigen würde die Ernte in Deutschland um 300 000 000 ℳ im Jahre geringer sein, wenn keine Bienen da wären. In Preußen zahlen die Bienenzüchter ihre Berufs⸗ beiträge zur Landwirtschaftskammer. Hiernach wird es keinem Zweifel unterliegen können, daß die Bienenzucht — auch wenn sie ohne Zusammenhang mit einem sonstigen landwirtschaftlichen Betrieb stattfindet — als landwirtschaftliche Betätigung aufzu⸗ fassen ist. Sie ist letzten Endes Teilnahme an der Urerzeugung und kann darum kein gewerblicher Betrieb sein. Auch der Reichs⸗ minister der Finanzen hat im Runderlaß an die Präsidenten der Landesfinanzämter, betreffend die I. Durchführungsbestimmun zum Gesetz über die Industriebelastung vom 4. November 192 (RStBl. 1924 S. 236) ausgeführt, daß zur Viehzucht im Sinne der Begriffsbestimmung der Betriebe in § 1 Abs. 1 und 3 der DurchfBest. zum Ind Bel G. auch die Bienenzucht gehöre. Dzie⸗ galowski⸗Thümen, Reichsbewertungsgesetz (1931) § 28 S. 177, be⸗ zeichnen ebenfalls Imkereien als Landwirtschaftsbetriebe. Zu er⸗ wägen ist aber auch die Möglichkeit, daß mit Rücksicht auf den gevingen Umfang und die geringe wirtschaftliche Bedeutung der Bienenhaltung ein Bienenzuchtbetrieb und damit ein landwirt⸗ schaftlicher Betrieb überhaupt nicht vorliegt, sondern daß die Be⸗ sitzung im wesentlichen Wohnbesitzung ist, das Haus in der Haupt⸗