und Staatsanzelger Nr. 217 vom 15. September 1932.
S. 2
Verbot.
Auf Grund des § 13 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 (RGBl. 1 S. 91) und auf Grund des § 6 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung des Reichs⸗ präsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 10. August
931 verbiete ich die in Berlin erscheinende periodische Druck⸗ schrift „Der Agitator“ mit sofortiger Wirkung bis zum 12. März 1933 einschließlich. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte aarstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Gegen das Verbot ist die Beschwerde zulässig; sie hat keine aufschiebende Wir⸗ kung. Die Beschwerde ist bei mir einzureichen. Sollte von dem Beschwerderecht Gebrauch gemacht werden, so empfiehlt es sich, zur Beschleunigung der Angelegenheit die Beschwerde⸗ schrift in fünffacher Nussernicgang vorzulegen.
Berlin, den 13. September 1932.
— Der Polizeipräsident. J. V.: von Werder.
1“ 11“ 8 Auf Grund des § 6 Abs. 1 Ziff. 2 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932 verbiete ich die in Berlin erscheinende Tages⸗ zeitung „B. V. Z., Berliner Volkszeitung“ mit sofortiger Wirkung bis zum 21. September 1932 einschließ⸗ lich. Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druck⸗ schrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Gegen das Verbot ist die Beschwerde zu⸗ tafsg, sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei mir einzureichen. Sollte von dem Leschwerderecht Ge⸗ brauch gemacht werden, so empfiehlt es sich, zur Beschleuni⸗ gung der Angelegenheit die Beschwerdeschrift in fünffacher Ausfertigung vorzulegen. Berlin, den 14. September 1932. Der Polizeipräsident. Dr. Melcher.
Richtamtliches.
8 Deutsches Reich.
Der Königlich niederländische Gesandte Graf Lim⸗ burg Stirum hat Berlin verlassen. Während seiner Ab⸗ wesenheit führt Legationsrat Baron de Vos van Steenwijk die Geschäfte der Gesandtschaft.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Ueberwachungsausschuß des Reichstags machten nach einem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger sowohl der Vorsitzende Abg. Löbe (Soz.) wie der Reichstagspräsident Göring (Nat. Soz.) darauf aufmerksam, daß die Form des Schreibens, in welchem dem Reichspräsidenten die Beschlüsse des Ueberwachungsausschusses durch Präsident Göring mitgeteilt wurden, durchaus der althergebrachten Uebung entspreche. Besondere Höflichkeitsfloskeln seien bei solchen Mit⸗ teilungen nicht üblich. Reichstagspräsident Göring habe also völlig korrekt gehandelt, als er sich im Rahmen der gewohnten Förmlichkeiten hielt. Der Reichstagspräsident teilte außerdem mit, daß auch Staatssekretär Dr. Meißner dieser Meinung bei getreten sei, die Form der Mitteilung als der seitherigen Uebung entsprechend bezeichnet und erklärt habe, daß damit die An⸗ gelegenheit für den Herrn Reichspräsidenten erledigt sei. — Reichstagspräsident Göring führte dann aus Reichstags sitzungen aus der Vorkriegszeit eine Reihe von Beispielen an, daß auch damals die Vertreter der Reichsregierung im Bundesrat während der Durchführung einer Abstimmung nicht das Wort zu materiellen Mitteilungen hätten erhalten können. § 43 der Ge⸗ schäftsordnung des alten Reichstags habe das ausdrücklich aus geschlossen. Als dem Fürsten Bismarck einmal während einer Abstimmung das Wort erteilt worden sei, sei dies damals als eine besondere Ausnahme bezeichnet worden. Die Reichsregierung be⸗ rufe sich auf Artikel 33 der Reichsverfassung, unterlasse aber dabei die Bezugnahme auch auf den letzten Satz, wonach die Regierungsvertreter der Ordnungsgewalt des Präsidenten unter⸗ stehen. Er, Reichstagspräsident Göring, sei also nach dem Wort⸗ laut der Verfassung wie auch nach allen parlamentarischen Prak⸗ tiken nicht befugt gewesen, dem Reichskanzler das Wort zu er⸗ teilen,nachdem die Abstimmung bereits begonnen hatte. Ueber die Art, wie die Presse aus dem Fehlen der Höflichkeitsfloskeln in dem ersten Schreiben des Reichstagspräsidenten an den Reichs⸗ präsidenten ihre Folgerungen zog, entspann sich eine erregte Debatte zwischen dem Reichstagspräsidenten Göring und dem Abgeordneten Schmidt⸗Hannover (D. Nat.). Reichstags⸗ präsident Göring sprach von einer durch die Regierung sub⸗ ventionierten Presse. Darauf bat Abg. Schmidt⸗Hannover um Mitteilung, welche Presse der Reichstagspräsident damit meine. Außerdem bezeichnete Abg. Schmidt⸗Hannover (D. Nat.) den lebhaften Briefwechsel des Reichstagspräsidenten und dessen — wie er sagte — krampfhafte Ausgrabungen aus den Geschäfts⸗ ordnungen des Jahres 1883 als Rückzugskanonade, um sich aus verfahrener Lage zu retten. Abg. Schmidt⸗Hannover stellte noch⸗ mals fest, daß die Wortmeldung des Kanzlers erfolgte, ehe die Abstimmungshandlung im Gang war. — Abg. Wegmann (Zentr.) stellte nun folgende Entschließung zur Aussprache: Der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung nimmt zu dem Schreiben des Herrn Reichspräsidenten an den Herrn Reichstagspräsidenten vom 13. September 1932, wie folgt, Stellung: 1. In der Sitzung des Reichstags vom 12. September 1932 hat der Herr Reichstagspräsident die Abstimmung über die kommunistischen Anträge eröffnet, bevor der Herr Reichskanzler sich zum Wort gemeldet hatte. Nach der Geschäftsordnung und nach feststehendem parlamentarischen Gewohnheitsrecht durfte der Reichstagspräsident nach Eröffnung der Abstimmung keine Wort⸗ erteilung mehr vornehmen, auch nicht an einen Ver⸗ treter der Reichsregierung. (Vergl. Reichstagsverhand⸗ lungen Band 71, Sitzung 86, Seite 2513 bis 2520). Die Nichtunterbrec3hung des Abstimmungsvorgangs bis zur eststellung und Verkündung des Ergebnisses entspricht owornl der Reichsverfassung als der Geschäftsordnung. 2. Die Verordnung über die Auflösung des Reichstags wurde während der Abstimmung auf den Tisch des Herrn Reichstags⸗ präsidenten piedergelegt. 3. Das Ergebnis der Abstimmung (An⸗ nahme der Anträge auf Aufhebung der Notverordnungen und die Entziehung des Vertrauens gegenüber der Reichsregierung) hat keine staatsrechtliche Wirkung, weil inzwischen der Reichstag auf⸗ gelöst war Die allgemein politische Bedeutung dieser Abstimmung, bei der 512 Stimmen gegen die Regierung von Papen abgegeben wurden, wind davon nicht berührt. — Abg. Frank (Nat. Soz.) erklärte, daß seine Fraktion mit den ersten beiden Punkten der Resolution. . einverstanden sei, dagegen nicht mit dem dritten Punkt. Sie halte nach wie vor an dem Standpunkt fest, daß die Regierung auf Grund des für sie vernichtenden Ab⸗ basggeb.. sses hätte zurücktreten müssen. Auch damit sei die natinalsozialistische Fraktion nicht einverstanden, daß der Herr „Meichspräfident entgegen dem festen Willen des deutschen Volz s die Regierung von Papen weiter stütze und erhalte. —
Abg. Torgler (Komm.) bezeichnete die Wegmannsche Resolution als volles Rückzugsmanöver. Man wolle auf dem Wege des Kompromisses ischen Zentrum und Nationalsozialisten nun alles tun, was die Regierung verl — Abg. Dr. Pfleger (Bayr. Volksp.) hielt es für notwendig, daß zunächst einmal die Borgänge in der Reichstagssitzung vom 12. September 1932 ganz genau geklärt werden müßten. 82 Aeußerungen des Reichstags⸗ präsidenten, einzelner Abgeordneten und einzelner Zeitungen seien in den entscheidenden Punkten durchaus widerspruchsvoll. Aus diesem Grunde beantragte der Redner: Die Vorgänge in der Reichstagssitzung vom 12. September 1932 sind durch den Reichs⸗ tagsausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung zu untersuchen. Ba diesem Behufe wird 21* a) Es sind die unkorrigierten amtlichen Stenogramme des Reichstags über die Sitzung vom 12. September 1992 einzuholen, b) als Zeugen dar⸗ über: 1. wie oft, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkte von einem Regierun treter Wortmeldungen beim amtierenden Präsidenten erfolgt ind, 2. wann und in welcher Form die Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten, betreffend Auflösung des Reichs⸗ tags, zur Kenntnis des Reichstagspräsidenten gebracht wurde, ind 4“* vernehmen: Reichskanzler von Papen, Staatssekretär lanck von der Reichskanzlei, Reichsinnenminister von Gayl, Reichstagspräsident Göring und die in der Sitzung des Reichs⸗ tags vom 12. September 19232 tätig gewesenen Schriftführer des Reichstags. Nunmehr entspann sich eine längere Geschäfts⸗ ordnungsdebatte darüber, ob über den Antrag Pfleger 2728 ab⸗ aena werden sollte oder erst später. Der Ausschuß beschloß, ich bis zur Drucklegung dieses Antrags auf kurze Zeit zu vertagen. Abg. egmann (Zentc.) nach den ablehnenden Aeuße⸗ rungen der Nationalsozialisten seine Resolution zurück und be⸗ antragte nunmehr folgendes zu beschließen: Der Ausschuß hält daran fest, daß das Nichterscheinen des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers vor dem Ausschuß gegen den klaren Wort⸗ laut und den klaren Sinn des Artikels 33 Absatz 1 der Reichs⸗ verfassung verstößt. Die Reichsregierung hat die Abstimmung des Reichstags über das Mißtrauensvotum nicht aneckannt, sie ist nicht zurückgetreten, amtiert vielmehr uneingeschränkt weiter. Von dieser Tatsache ausgehend, hat der Ausschuß das Erscheinen des Reichskanzlers und des Reichsinnenministers verlangt. Bei dieser Sachlage hätten die Mitglieder der Reichsregierung die unbe⸗ dingte Pflicht, vor dem Ausschuß auf dessen Verlangen zu er⸗ scheinen. Dieser Pflicht kann sich die Reichsregierung wirksam nicht entziehen durch Berufung auf eine juristische Meinung, die sie EEE“ ablehnt und tatsächlich nicht beachtet. Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen der Deutschnationalen angenommen. Nunmehr erklärte Abg. Marum (Soz.): Für die Entscheidung der Frage, ob die Abstimmungen des Reichstags
vom 12. September 1932 staatsrechtlich wirksam sind, ist die Klä⸗ rung der Vorgänge in der Sitzung belanglos, weil von allen Seiten anerkannt ist und feststeht, daß der Reichstag vor Be⸗ endigung der Abstimmang bereits rechtswirksam aufgelöst war.
jaldemokratische Fraktion hält aus diesem Grunde den An⸗ trag auf Beweiserhebung über die Vorgänge in der Reichstags⸗ sitzung vom 12 September 1932 für überflüssig. Auch Abg Wegmann (Gentr.) schloß sich dieser Ansicht an. Abg. Schmidt⸗Hannover (D. Nat.) erklärte; Haben die vereinigten Mehrheitsparteien wirklich die Absicht, über so widerspruchsvolle und widersinnige Anträge weiter abzustimmen. Das Spiel diese Ausschusses ist der wirkungsvollste Anschauungsunterricht über einen versunkenen Parlamentarismus für das deutsche Volk. Ich bedauere, daß die Vechandlungen dieses Ausschusses nicht im Rundfunk verbreitet werden können Das deutsche Volk wäre von der Vergötzung der Mehrheit und dem Parlamentsunfug end — kuriect. Nunmehr zog Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp einen Antrag bezüglich der Errichtung eines Untersuchungs ausschusses zurück. Abg. S (Komm.) und Abg. Frank (Nat. Soz.) nahmen aber den Antrag des Abg. Dr. Pfleger von neuem wieder auf. Auf Antrag der Abgeordneten Torgler (Komm.) und Frank (Nat. Soz.) sollen auch diejenigen Per sonen noch als Zeugen vernommen werden können, die den Vor⸗ gängen im Reichstagsplenum vom 12. September 1932 als Ab⸗ geordnete, als Jounalisten oder Zuschauer beigewohnt haben und decen Vernehmung dem Ausschuß zweckdienlich erscheint. In der Abstimmung wurde dieser Antrag mit dem Zusatz von der Mehr⸗ heit, die sich aus Nationalsozialisten und Kommunisten zusammen setzt, angenommen. Alle übrigen Parteien stimmten nicht für diesen Antrag. Da infolge der Annahme dieses Antrags der Ausschuß zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung in einen Untersuchungsausschuß gemäß Artikel 35 Absatz 3 der Reichs⸗ verfassung umgewandelt wurde, erhob sich jetzt die Frage, wann und wie die nächste Tagung und die Zeugenvernehmungen vor bereitet werden sollen. Vorsitzender Abg. Löbe (Soz.) hielt es für notwendig, daß ihm die Anberaumung der nächsten Sitzung überlassen werde, da für die Zeugenvernehmungen ganz be⸗ stimmte Fristen eingehalten werden müssen. Abg. Ober⸗ fohren (D. Nat.) erklärte, es sei von Interesse festzustellen, ob die Mehrheitspacteien dieses Ausschusses auch entschlossen seien, Herrn von Papen im Falle seiner Weigerung zu erscheinen, vor⸗ führen und verhaften zu lassen. Vorsitzender Abg. Löbe (Soz.) erwiderte, daß man sich mit dieser Frage erst zu befassen haben werde, wenn eine solche Weigerung wirklich erfolgen sollte. Reichstagspräsident Göring: Ich glaube nicht, daß der Reichs⸗ kangler die Gesetze mißachten wird. Damit war die Sitzung beendet.
Statistik und Volkswirtschaft.
Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche vom 5. bis 10. September 1932 für 1000 kg in Reichsmark.
Marktorte für
am
*) Notie⸗ rungen
Brot⸗ getreide
Hafer Sommer⸗ Winter⸗ Brau⸗ † V Futter⸗†
frei Aachen in Ladungen von mindestens 10 t 8. Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station 6 “
Aachen Bamberg Berlin .
September Lieferung im Monat] Oktober „ Dezember
(frei Berlin) eä
ab braunschweigische Station frachtfrei Breslau in Waggonladungen v. 15 t Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 10— 15 t Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Dort⸗ mund in Ladungen von 15 t . waggonfrei sächs. Versandst. b. Bez. v. mind. 10t frei Waggon Duisbuug e* ab thüringische Vollbahnstation bei Abnahme . waggonfrei Essen bei Abnahme von Waggon⸗ 14“ Frachtlage Frankfurt a. M. ohne Sack. b ab ostthüringische Verladestatio 10 e54 netto, frei dene bei Abnahme v. mindestens 15 t Eeeöbe]; frei Fahrzeug Hamburg, unverzollt 1) . . . — ab hannoversche Station . . . . . . .. 6. waggonweise, Frachtlage Karlsruhe ohne Sack 7 Großhandelspreise waggonfrei Kassel o. Sack 8 ab holst. Station bei waggonweisem Bezug 10. 44“ loco Königsberg . . . . .. ab niederrheinische Station prompt frachtfrei Leipzig u“ netto, ab Stationen des Magdeburger Be⸗ zirks bei Abnahme von Waggonladungen eb“; netto, waggonfrei Mannheim bei Waggon⸗ beaug oöbe Gall 1 Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab südbayerische Verladestation .. . . .. Großhandelseinkaufspreise ab nordbayerische Tö16 8. Großhandelspreise waggonfrei ab vogtländ. Jeeöö1ö1.“] 10. waggonfrei Stettin ohne Sack... Großhandelspr. waggonw. ab württbg. Station “ “ Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab bAnE. Bamnelihllaen .. ... .
Braunschweig Breslau.. . Chemnitz. Dortmund..
Dresden. Duisburg Emden Erfurt .
Essen..
Frankfurt a. Gera. Gleiwitz.. Halle a. S. Hamburg .
Hannover Karlsruhe Kassel.. Kiel EEE“ Königsberg i. Krefeld.. Leipzig .. Magdeburg
““ 7
Mains .. Mannheim
München Nürnberg Plauen . Steltnne
Worms . Würzbur
5
9.
Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg ²).
5.— 10.
6. 10
6. 9. 5.— 10.
6. 10. 6. 9. 9
5. 8. 7. 10.
5.—10.
6. 10.
216,3 205,5 210,8 214,4 ⁶) 198,8 ⁷) 223,8 224,1 224,6 230,5 208,0 214,0 218,0
218,8 n) — 213,5 +½ 186,8 w)
2120 8 191,0 185,0†
220,0 222,1 203,0 220,0 210,5 217,8
212,0 228,8 210,0 210,0 221,5 9) 214,5 217,5 ) 207,0
209,0 216,3
226,3 205,5 204,0 207,5 215,5 217,5 2u) 218,8
206,5
167,5 157,5 ⁴) 171,2 ³)
152,5 ³) 122,5
22,
140,7
146,9 146,9
145,0 132,0 164,0 ¹0)
168,8 ¹⁰) 142,5 175,0 ¹) 139,5
133,0
165,0 147,5 135,0 132,0 144,5 147,5
149,0 150,0 140,0 136,0 ¹⁸) 148,8 134,2 150,0 ³) 165,0 ¹⁸⁶)
145,3 145,0
148,8 117,5 123,0 132,5 2)
139,0 137,5
166,0 165,3 170,0 ⁹)
170,0 n) 164,5 9)
1670 2* 162,0
175,0 172,5 172 0 162,0 165,3 166,8
168,0 182,5 164,0 160,0 174,5 ) 168,2 170,0 ³) 169,0
165,0 172,5
178,8 166,7 160,0
161,5 — 166,2 76
75/75,5
180,0 169,0
157,5 180,0
155,0 165,0 ⁷ 158,5 f 175,2 18) 69,5 †¹⁶) 170,0 166,8 †nn) 173,5 172,0 167,5
176,9 † 190,0 180,0 ¼8) 198,5 18) 195,0 †
188,8 182,5 174,0 164,3 186,0†
183,0 †²⁰) 180,0 †
187,5 171,7 †²²) 166,0 †
154,0
165,0 165,0
168,8 †¹) 151,7 ³) 154,0 ⁴) 152,0 172,5 5) 165,0 † 165,0 †¼
163,5 ⁴)
186,0† 173 8 n-) 1740†
71,5 ILE8 — 173,8
7072 164,7
76/77 126,0
Roggen
Weizen
Gerst Gerste Hafer
Western II Manitoba (Kanada)
öö,“
Hardwinter II] GRosafs Barusso Donau La Plata
2 (Ver. Staaten) (Argentinien) La Plata (russ.)
72,6
— 98 8 99 8 — —
*) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. —
— 91,2 *) 90,4 9²% — V 67,8 — ¹) Scheine, die zur Einfuhr zollbegünstigter
Gerste berechtigen, werden ab 8. August von der D. G. H. nicht mehr ausgestellt. Eine Einfuhr ausländischer Gerste zu Futterzwecken kommt daher gegenwärtig kaum in Frage. — ²) Notierungen für Abladung (im Verschiffungshafen) im laufenden Monat. — ³) Rheinischer. — ⁴) Industrie⸗
gerste. — ⁶⁵) Futter⸗ und Industriegerste. —
— u1) Westfälischer. — ¹2) Ostfriesischer. — ¹⁸) Sächsische. — ¹³) Ostseehafer. — 15) Sommergerste für Futterzwecke. — gerste verschiedener Herkunft. — 1) Geringere (Sortier⸗) Gerste. — ¹8) Weißer. — ¹⁹) Neuer Ernte 142,0. — und ausländische zollbegünstigte. — 2) Gute Mittelsorte. — ²³) Neuer Ernte. — ²⁴) Württembergischer. —
vom 5. September. Berichtigung: In Nr. 211 vom 8. September 1932 unter Braugerste bei Erfurt 181,0 statt 187,0.
Berlin, den 14. September 1932.
1 “
Sommerweizen. — ⁷) Futterweizen. — ⁸) Gute. — ⁹) Sächsischer. — ¹0) Neuer Ernte 145,0.
¹6) Ausländische Futter⸗ 2⁰) Mittlere. — ²¹) Inländische ²8) Rheinhessische. — ²⁸) Notierung
setzen 72 statt 71 kg je hl und
8 8
ist unter Weizen bei Breslau zu
Statistis
“
Sohn, Berlin C 2, 14. September.
Kartoffelpreise an deutschen Märkten
Marktorte ¹) “
in der Woche vom 5. bis 10. September 1932.
——:——OA-⸗ꝛ-/— —
Handelsbedingung
Fabrik⸗ kartoffeln RM für 50 kg
Notie-—. Ssveisekartoffeln rungen2)) RM für 50 kg weiß
rote gelbe
Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station Erzeugerpreise waggonfrei märk. Station Erzeugerpreise ab Erzeugerstation
ö1“X“ “ 144““ rankfurt a. M. †. leiwitz .. N 88 arlsruhe . . Kiel 2 8 8 9 8 89 98 111“
—.„7* 111“”n Erzeugerpreife ab Erzeugerstation ..
waggonweise Frachtlage Karlsruhe..
Magdeburg †† München. Nürnberg Worms . Würzburg
Erzeugerpreise frei Bahnstatio Erzeugerpreise frei Bahnstation Seeeeeee Erzeugerpreise frei Bahnstation
Großhandelspreise Frachtl. Frankfurt a. M. b. Waggonbezug 2
Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. Bezug “ 10. Greßhandelspr. frachtfr. Köln. Bahnstat. i. Waggonlad. v. 15 t o. S. Erzeugerpreise frei Waggon nahegeleg. Station ohne Sack. .
.
S8 8 9
““
8* 8 8 2 28
„12229 SS0 0ꝙ —
2
2,20 °)
₰
— —
IIiIIIISIIIIIS8
A
6. 9. 5.— 10. a 10. 8 9. 5 10.
2 — —
—
8ESS8S
2
— —- — — — 8 ₰
—
¹) An den mit t bezeichneten Märkten amtliche Börsennotierungen; an den mit ff bezeichneten Märkten amtliche N an den übrigen Märkten nichtamtliche Preisfeststellungen (Notierungen
der Landwirtschaftskammer, der Handelskammer oder des Magistrats; 1 Wo mehrere Angaben vorlagen. sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden.
oder durch Umfrage). — ²) Odenwälder Blaue 1,35. — ²⁴) Je Stärkeprozent, frei Fabrik. — 2) Lange; Industrie 1,70. — ¹⁰) Runde Sorten; Nierenkartoffeln 1,78. —
1“
— ) Runde; lange 1,80;
³) Industrie; Julinieren und Erstlinge 1,65. — ⁶) Frühkartoffeln. —
⁸) Futterkartoffeln. — ⁹) Böhms, auch für rheinhessische und pfälzische ¹¹) Industrie 1,80. — ¹⁷) Frühkartoffeln 1,73, Notierung vom 6. September.
Berlin, den 14. September 1932. — 11““
öhms; rheinische Nieren 2,90. —
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
Berlin, den 15. September 1932.
Wagengestellung für Kohle. Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 14. September 1932: Gestellt 14 233 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 15. September auf 57,25 ℳ (am 14. September auf 56,75 ℳ) für 100 kg. — Nach dem Geschäftsbericht der „Phoenix“, Aktien⸗
esellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb, üsfeldorf, für 1931/1932 find dem Unternehmen auf die Hauptposten ihres Wertpapierkontos, und zwar auf die Aktien
Vereinigte Srahlwerke und die Vereinigten Stahlwerke van der
Zypen und Wissener Eisenhütten A.⸗G. im abgelaufenen Ge⸗ schäftsjahr infolge der ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse Dividenden nicht zugeflossen; auch die sonstigen Einnahmen aus Gewinnanteilen und Zinsen haben sich gegen das Vorjahr ver⸗ ringert. Infolgedessen kann eine Dividende nicht verteilt werden. Auf Grund der Notverordnung vom 6. Oktober 1931, betreffend Kapitalherabsetzung in erleichterter Form, sollen aus dem Bestand an eigenen Aktien nom. 13 000 000 RM eingezogen werden. Die Gewinn⸗ und Verkustrechnung am 31. März 1932 rgibt als Vortrag aus voriger Rechnung 969 311 RM, als Ge⸗ winn aus 1931/32 533 654 RM, als Buchgewinn aus der Kapital⸗ . 2 899 286 RM, als Entnahme aus der Gesetzlichen
ücklage 8 000 000 RM, zufammen 12 402 251 RM. Dieselben sollen verwendet werden: als Abschreibung zum Ausgleich der Wertminderung auf Wertpapiere 8 702 251 RM, als Abschreibung auf Anleihe⸗Disagio⸗Rechnung 3 700 000 RM. Auf der Tages⸗ ordnung für die auf den 29. September 1932 einberusene General⸗ versammlung stehen u. a. Herabsetzung des Grundkapitals in er⸗ leichterter Form gemäß Teil 5 Kap. II der Notverordnung vom 6. Oktober 193t von 205 000 000 RM auf 192 000 000 RM durch Einziehung von nom. 13 000 000 RM Vorratsaktien, Herab⸗ setzung der Gesetzlichen Rücklage um 8 000 000 RM auf 22 000 000 Reichsmark.
Bericht der Firma Gust. Schultze K Butter: Das Geschäft erlief wesentlich ruhiger als in der Vorwoche; übereinstimmend wird von allen Plätzen über einen sehr schlechten Abfatz berichtet. Trotz sehr kleiner Anlieferungen dentscher Butter blieb die Berliner Notierung unverändert. Dänische Butter ist zur Zeit überhaupt
Speisefette.
nicht mehr gefragt; Schweden hat hieraus Nutzen ziehen können.
Kargarine: Keine Aenderung der Preise und Marktlage.
In Verien festgestellte Rotterungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten,
Telegraphische Auszahlung.
15. September Geld Brie 0,913 0,917 3,796 3,804 2,008 2,012 0,989 0,991 15,02 15,06 14,64 14,68 4,209 4,217 0,311 0,313 1 738 1,742
169,28 169,62 2697 2,703
58,43 2,524
82,03 6,316 21,66 6,507 42,04 76,03
13,36 73,77 16,53 12.485
66,17 79,88 81,39 3,063 33 93
75,18
110,81 52,05
14. September Geld Brief 0,913 0,917 3,806 3,814 2,008 2,012 0,989 0,991 15,064 15,08 14,66 14,70 4,209 4,217 0,314 0,316 1,738 1,742
169,28 169,62 2,697 2,703
58,31 58,43 2,518 2,524
81,97 82,13 6,304
6,316 21,62 21,66 6.493
6,507 41,96 42,04 75,97 76,13 13,36
13,38 73,68 73,82 16.49
16,53 12,465 12,485 66,03
66,17 79,72 79,88 81.23
81,39 3,057
3,063 33,87 33,93 75,12
75,28 110,59 51,95
Buenos⸗Aires. Canada Istanbul... Japan .1 Yen Kairo 1 äagppt. Pfd. London 11 £ New YVork 1 5 Rio de Janeiro 1 Milreis Uruguay . 1 Goldpeso Amsterdam⸗
100 Gulden
Rotterdam 100 Drachm.
b11ö’ Brüssel u. Ant⸗
100 Belga 100 Lei
werpen . . Bunearest.. .
100 Pengö 100 Gulden
Budapeft 100 Fmk.
Danzig...
Helsingfors 100 Lire 100 Dinar
Italien Ingoslawien..
100 Litas 100 Kr.
Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und 100 Esendos 100 Kr. 100 Frs.
Oporto 100 Kë
1 Pap.⸗Pef. 1 kanad. 8 1 türk. Pfund
58.31 2,518
81,87 6 304 21,62 6,493 41,96 75,87
13 34 73,63 16,49 12,465
66,03 79,72 81,23 3,057 33,87
Oslo
Haris. beag Keykjavik
(Island) NKiga * Schweiz Sofia Spanien ... Stockholm und
Gothenburg. Tallinn (Reval,
Estland)... ““
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten
100 Kr. 75,02 100 estn. Kr. 110,59
100 Schilling! 51,95 1“““
und Banknoten.
— —
14. September Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22
4,185 4,205
4,20 4,22 4,20 422 0,86 0,88
3,78 3,80 14,62 14,68 14,62 14,68
1,99 2,01 58,15 58,39
75,80 76,10 81,79 82,11
6,24 6 28 16,45 16,51 168,91 169,59 21,56 21,64 21,71 †) 21,79 6,43 6,47
41,72 41.88 73,50 7380
Ausländische Geldsorten
—
15. September Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16.22
4,185 4,205
Sovereigns .. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 1 4,20 2 und 1 Doll. 1 4 4,20 Argentinische. Pep.-Pre ka
Notiz für 1 Stück
0,87 Brafilianische. Nilreis — Canadische.. .9 3,77 127 1 große 14,60 1 £ u. darunter 14,60 Türkische.. 1,99 Belgische.. 58,15 Bulgarische — Dänische.. 75,70 Estnische.. — Finnische.. 6,24
16,45 168,91
Französische 21,56 21,64
Holländische.. 6,43 6,47
100 Lire u. dar. 100 Litas 41,72 41,88
Jugoflawische.
Lettländische.. 100 Kr. 73,45 73,75 100 Schilling! — —
Litauische.. 100 Schilling
100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats
Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar.
Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische*).. Tschecho⸗low.
5000 u. 1000 K. 100 Ke
500 Kr. u. dar. 100 Kë. Ungarische. 100 Pengö *) nur abgestempelte Stücke. — †) Nur teilweise ausgeführt.
Ostdevisen. Auszahlungen. Warschau.. 10. 47,10 47,30 V 100 Zl. V
eö“ 47,10 47,30 Kattowitz 100 Zl. 47,10 47,30
Notennotierungen. 1 46,90 47.30
2,51 2,48 75,15 81,37 81,37 33,87
12,43 12,43
2,49 2,46 74,95 81,05 81,05 33,73
12,37 12,37
2,51 2,48 75,25 81,37 81,37 33,87
12,43 12,43
100 Lei
100 Lei
100 Kr.
100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten
2,49 2,46 74,85 81,05 81,05 33,73
12,37 12,37
47,10 47,10 47,10
47,30 47,30 47,30
46,90 47,30
Polnische 100 Zl.
Berlin, 14. September. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗- und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, grob 32,00 bis 33,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 37,00 ℳ, Gerstengrütze 27,00 bis 28,00 ℳ, Haferflocken 31,50 bis 32,50 ℳ, Hafergrütze, gesottene 35,00 bis 36,00 ℳ, Roggen⸗ mehl 0 — 70 % 26 50 bis 28,00 ℳ, Weizengrieß 40,00 bis 41,00 ℳ, Hartgrieß 42,00 bis 43,00 ℳ, Weizenmehl 28,50 bis 37,00 ℳ, Weizenauszugmehl in 100 kg⸗Säcken br.⸗f.⸗n. 37,00 bis 41,00 ℳ, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen 41,00 bis 51,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 28,50 bis 32,00, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 32,00 bis 35,00 ℳ, Bohnen, weiße, mittel 19,00 bis 21,00 ℳ, Langbohnen, ausl. 25,00 bis 27,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 31,00 bis 34,00 ℳ, Linsen, mittel, letzter Ernte 34,00 bis 40,00 ℳ, Linsen, große, letzter Ernte 41,00 bis 58,00 ℳ, Kartoffel⸗ mehl, superior 33,50 bis 34,50 ℳ, Bruchreis 19,00 bis 20,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglasiert 19,00 bis 20,00 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 26,00 bis 30,00 ℳ, Reisgrieß, puderfrei 25,00 bis 32,00 ℳ, Ringäpfel, amerikan. extra choice 97,00 bis 101,00 ℳ. Amerik. Pflaumen 40/50 in Originalkistenpackungen 53,00 bis 55,00 ℳ, Sultanas Kiup Caraburnu ¼ Kisten 94,00 bis 100,00 ℳ, Korinthen choice, Amalias 88,00 bis 93,00 ℳ, Mandeln, füße, courante, in Ballen 180,00 bis 190,00 ℳ Mandeln, bittere, courante, in Ballen 216,00 bis 226,00 ℳ, Zimt (Kafsia ganz) ausgewogen 200,00 bis 210,00 ℳ, Pfeffer, schwarz, Lampong, ausgewogen 190,00 bis 200,00 ℳ Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 210,00 bis 230,00 ℳ, Rohkaffee Santos Superior bis Extra Prime 338,00 bis 348,00 ℳ, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 352,00 bis 380,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 428,00 bis 444,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 450,00 bis 630,00 ℳ, Röst⸗ roggen, glasiert, in Säcken 33,00 bis 35,00 ℳ, Röftgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 34,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 44,00 bis 48,00 ℳ, Kakao, stark entölt 160,00 bis 200,00 ℳ, Kakac, leicht entölt 208,00 bis 260,00 ℳ, Tee, chines. 640,00 bis 740,00 ℳ, Tee, indisch 830,00 bis 1060,00 ℳ, Zucker, Melis 69,50 bis 70,50 ℳ, Zucker, Raffinade 71,25 bis 72,25 ℳ, Zucker, Würfel 76,00 bis 82, 00 ℳ, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 76,00 bis 78,00 ℳ, Zucker⸗ sirup, hell, in Eimern 82,00 is 100,00 ℳ. Speisesirup, dunkel, in Eimern 70,00 bis 80,00 ℳ, Marmelade, Nierfrucht, in Eimern von 12 ½ kg 68,00 bis 72,00 ℳ, Pflaumenkonfiture in Eimern von 12 ½ kg 84,00 bis 88,00 ℳ, Erdbeerkonfiture in Eimern von 12 ¼ kg 106,
Erdbes 4 8
17 % Deuts
bis 116,00 ℳ, Pflaumenmus, in Eimern von 12 ½ und 15 kg 62,00 bis 70,00 ℳ, Steinsalz in Säcken 19,20 bis 20, 20 ℳ, Steinsalz in — 21,30 bis 25,10 ℳ, Siedesalz in Säcken 22,18 bis —,— ℳ, Siedesalz in Packungen 23,30 bis 26,50 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 96,00 bis 99,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 98,00 bis 100,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 90,00 bis 92,00 ℳ, Purelard in Kisten, nordamerik. 90,00 bis 92,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 111,00 bis 114,00 ℳ, Corned Beef 12/6 lbs. per Kiste 85,00 bis 86,00 ℳ, Corned Beef 48/1 lbs. per Kiste 45,00 bis 47,00 ℳ, Margari Handelsware, in Kübeln, I1 120,00 bis 124,00 ℳ, II 102,00 114,00 ℳ, Margarine, Spezialware, in Kübeln, I 140,00 bis —,— ℳ II 126,00 bis 138,00 ℳ, Molkereibutter la in Tonnen 258,00 bis 262,00 ℳ, Molkereibutter Ia gepackt 268,00 bis 274,00 ℳ, Molkerei⸗ butter IIa in Tonnen 242,00 bis 2 ℳ, Molkereibutter IIa ge⸗ packt 252,00 bis 260,00 ℳ, Ausla tter, dänische, in Tonnen 294,00 bis 298,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, gepackt 304,00 bis 308,00 ℳ, Speck, inl., ger., 150,00 bis 160,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % 82,00 bis 92,00 ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 130,00 bis 150,00 ℳ, echter Gouda 40 % 128,00 bis 136,00 ℳ, echter Edamer 40 % 128,00 bis 136,00 ℳ, echter Emmenthaler, vollfett 260,00 bis 288,00 ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 106,00 bis 116,00 ℳ, ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 18,00 bis 19,00 ℳ, gezuck. Kondensmilch 48/14 per Kiste 28,00 bis 31,00 ℳ. Speiseöl, ausgewogen — bis 90,00 ℳ. v“
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen.
Danzig, 14. September. (W. T. B.) (Alles in Demige Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,62 G., 57,74 B., 100 Deutsche Reichsmark —,— G., B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., —,— B. — Schecks: London 17,91 G., 17,95 B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,60 G., 57,72 B. Telegraphische: Londoen —,— G., —,— B., Paris —,— —,— New York 5,13,99 G., 5,15,01 B., Berlin
82 -2 9 B., 7 82 2 8
Wien, 14. September. (W. T. B.) Amsterdam 284,90, Berlin 168,75, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 126,00, London 24,70, New Vork 709,20, Paris 27,77, Prag 20,96 ½, Zürich 137,05, Marknoten 168,15, Lirenoten 36,96, Jugoslawische Noten 12,24, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,94 ½, Polnische Noten 79,15, Dollarnoten 706,50, Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 123,45, Belgrad 12,516. — * Noten und Devisen für 100 Pengo.
Prag, 14. September. (W. T. B.) Amsterdam 13,59, Berlin 805,75, Zürich 652,25, Oslo 591,00, Kopenhagen 609,00, London 117,65, Madrid 271,50, Mailand 173,75, New York 33,83, Paris 132,40, Stockholm 602,00, Wien 475,00, Marknoten 803,00, Polnische Noten 378 ⅜, Belgrad 59,44, Danzig 664,00.
Budapest, 14. September. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 9,94.
London, 15. September. (W. T. B.) New York 347 ⅜, Paris 88,71, Amsterdam 865,75, Brüssel 25,09, Italien 67,75, Berlin 14,61, Schweiz 18,01 ½, Spanien 43,21, Lissabon 109 %. Kopenhagen 19,28, Wien 29,75, Istanbul 730,00 B., Warschau 31,06, Buenos Aires 40,75, Rio de Janeiro 537,00 B.
Paris, 14. September. (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland —,—, London 88,95, New York 25,52 ½. Belgien 353,75, Spanien 205,50, Italien 130,95, Schweiz 492,75, Kopen⸗ hagen —,—, Holland 1025,00, Oslo 449,00, Stockholm —,—, Prag —,—, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—.
8 ris, 14. September. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.) Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 25,52 ½¼. England 88,95, Belgien 354,00, Holland 1025,50, Italien 130,95, Schweiz 492,50, Spanien 205,75,
Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—,
Belgrad —,—.
Amsterdam, 14. September. (W. T. B.) (Amtlich.) Berlin 59,25, London 8,67 ¾⅜, New York 2491⁄11, Paris 9,76, Brüssel 34,53 ½, Schweiz 48,07 ½, Italien 12,78, Madrid 20, 05, Oslo 43,75, Kopen⸗ hagen 45,15, Stockholm 44,60, Wien —,—, Budapest —,—, Prag 737,00, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—. Potohama —,—, Buenos Aires —,—.
Zürich, 15. September. (W. T. B.) (Amtlich.) Paris 20,29 ⅜, London 18,01 ½, New York 517 ⅞, Brüssel 71,80, Mailand 26,57 , Madrid 41,70, Berlin 123,27 ½, Wien —,—, Istanbul 247,00.
Kopenhagen, 14. September. (W. T. B.) London 19,29, New York 554,50, Berlin 132,15, Paris 21,85, Antwerpen 76,85, Zürich 107,25, Rom 28,60, Amsterdam 222,90, Stockholm 99 05, Oslo 97,25, Helsingfors 8,34, Prag 16,55, Wien —,—.
Stockholm, 14. September. (W. T. B.) London 19,52 nem., Berlin 134,00 nom., Paris 22,15 nom., Brüssel 78,25 nom., Schweiz. Plätze 109,00 nom., Amsterdam 226,00 nom., Kopenhagen 101,50 nom., Oslo 98,50 nom., Washington 561,00 nom., Helsingfors 8,45 nom., Rom 29,25 nom., Prag 17,00 nom., Wien —,—.
Oslo, 14. September. (W. T. B.) London 19,88, Berlin 136,25, aris 22,45, New York 572,00, Amsterdam 230,25, Zürich 110,75, Helsingfors 8,70, Antwerpen 79,75, Stockholm 102,35, Kopenhagen 03,50, Rom 29,50, Prag 17,15, Wien —,—.
Moskau, 11. Sepiember. (W. T. B.) (In Lscherwonzen.)
1000 engl. Pfund 676,77 G., 678,13 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,13 G., 46,23 B.
„London, 14. September. (W. T. B.) Silber auf Lieferung 18,00.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 14. September. (W. T. B.) 5 % Mex. äußere Gold 7,00, 4 ½ % Irregation 4,00, 4 % Tamaul. S. 1 abg. 3,50, 5 % Tehuantepec abg. —,—, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Cement Heidelberg —,—, Dtsch. Gold u. Silber 135,25, Emag Frankfurt —,—, Eßlinger Masch. 19,50, Felten u. Guill. —,—, Ph. Holzmann 53,00, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer 110,00, Mainkraftwerke 55,50, Schnellpr. Frankent. 6,75, Voigt u. Häffner 1809. Zellstoff Waldhof 41,50, Buderus 38,50, Kali Westeregeln
Hamburg, 14. September. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Barmer Bank⸗Verein und Commerz⸗ u. Privatbank (neue Stücke zusammen⸗ gelegt) 56,00, Vereinsbank 67,00, Lübeck⸗Büchen 41,00, Hamburg⸗ Amerika Paketf. 18 ⅛6, Hamburg⸗Südamerika 40,00, Nordd. Lloyd 18,50, Harburg⸗Wiener Gummi 26,00, Alsen Zement —,—, Anglo⸗Guano 30,00, Dynamit Nobel —,—, Holstenbrauerei 58,00, Neu Guinea 125,00, Otavi Minen 17,00. “
Wien, 14. September. (W. T. B.) Amtlich. (In Schillingen.) Völkerbundsanleihe 100 Dollar⸗Stücke 107,75, do. 500 Dollar⸗Stücke 107,75, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Rudolfsbahn 370, 4 % Vorarlberger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 66,00, Türkenlose 14,50, Wiener Bankverein —,—, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien —,—, Dynamit A.⸗G. —,—, A. E. G. Union 9,20, Brown Boveri —,—, Siemens⸗Schuckert 101,00, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 12,00, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) —,—, Krupp A.⸗G. 0 75, Prager Eisen —,—, Rimamurany —,—, Steyr. Werke (Waffen —,—, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. 55,00, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal —,—, Aprilrente —,—, Mairente —,—, Februarrente —,—, Silberrente —,—, Kronenrente —,—. 3
Amsterdam, 14. September. (W. T. B.) 7 % Deuts Reichsanleihe 1949 (Dawes) 55,25 5 ½ % Deutsche Reichsanleih 1965 (Young) 45,00, 6 ½ % Bayer. Staats⸗Obl. 1945 48,75, 7 % Bremen 1935 52,50, 6 % Preuß. Obl. 1952 40,00, 7 % Dresden Obl. 1945 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 52,50,
vp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 —,—, 7 %% Deutscher
Silber (Kasse) 1715⁄16,
9 7