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und Staatsanzeiger Nr. 228 vom 28. September 1932. S. 4
der vorgeführten Grammophonplatte ergibt, daß zwischen diesen beiden Satzteilen nicht ein Bruchteil einer Pause war? — Zeuge Planck: Es braucht ja keine Pause gewesen zu sein. Das rt „Abstimmung“ war das Signal für den Reichskanzler, sich zum Wort zu melden. — Auf weitere Fragen des Reichstagspräsidenten Göring erklärt der Zeuge: Ich habe die bestimmte Ansicht, — sich erst nach lints wendeten, als der Reichskanzler sich zum rt gemeldet hatte. Den Umstand, daß die Schallplatte die Wort⸗ meldung des Reichskanzlers nicht aufgenommen hat, erklärt der Zeuge damit, daß der Reichskanzler mit dem Rücken zum Plenum gestanden habe. Auf eine Frage Görings, ob von der Reichs⸗ kanzlei aus der Wunsch ergangen sei, die Schallplatte zu vernichten, erwidert der Zeuge, daß ihm davon nichts bekannt sei. Er be⸗ stätigt weiter, daß der Reichskanzler ausdrücklich die Worte ge⸗ braucht habe „Ich bitte ums Wort“ und erklärt gegenüber der Vorhaltung, daß weder ein Abgeordneter noch ein Schriftführer, noch der Reichsinnenminister diese Worte gehört habe, er habe die Vorgänge mit besonders gespannter Aufmerksamkeit verfolgt. — Auf eine Frage des Abg. Dr. Frank (Nat. Soz.) erklärt der Staatssekretär, er erinnere sich, daß der Reichstagspräsident bei der ersten Wortmeldung des Kanzlers eine abwehrende Hand⸗ bewegung gemacht habe. — Reichstagspräsident Göring bezeich net es als ganz unmöglich, daß der Zeuge diese Beobachtungen gemacht habe und beantragt, im Plenarsaal einen Lokaltermin u veranstalten. — Abg. Koch (Nat. Soz.) erklärt, der Reichs⸗ anzler habe selbst zugegeben, daß er bei der ersten Wortmeldung ediglich den Finger erhoben und erst bei der zweiten Wortmeldung twas gesprochen habe. Der Staatssekretär habe also hier Dinge gehört, die der Keichsranzler selbst bestreite. — Vorsitzender Löbe cklärt, das müsse im Protokoll festgestellt werden. Nach seiner Erinnerung habe auch der Reichskanzler gesagt, daß er schon beim ersten Mal gerufen habe: Ich bitte ums Wort. — Abg. Dr. Albrecht (Nat. Soz.): Bleiben Sie bei Ihrer Ansicht, daß sich der Reichskanzler sofort gemeldet habe, als der Reichstags⸗ räsident sagte: Wir kommen jetzt zur Abstimmung? Es ist aller⸗ eits beobachtet worden, daß der Reichskanzler erst veranlaßt worden ist, sich von seinem Platz zu erheben, als der Reichsaußen⸗ minister ihn wiederholt angestoßen hat. Auch der Reichsinnen⸗ minister wollte zu diesem Zweck zum Reichskanzler gehen. Technisch ist die Wortmeldung in diesem kurzen Augenblick gar nicht möglich, denn auch den beiden Herren kann der Gedankengang erst in dem Moment gekommen sein, als der Reichstagspräsident das Stichwort „Abstimmung“ aussprach. — Staatssekretär: Ich glaube mich zu erinnern, daß der Reichsaußenminister den Reichskanzler irgendwie gedrängt hat, und ich glaube, daß das aber zu einem späteren Zeitpunkt war, vor der zweiten Wortmeldung oder im Zusammenhang mit der Uebergabe der Urkunde. — Auf Fragen des Abg. Torgler (Komm.) wegen der Abmachungen zwischen Reichskanzler und Reichstagspräsident erwidert der Zeuge, er habe Unterredung beigewohnt, und nach seiner Erinnerung habe
r Reichstagspräsident gesagt, er würde für eine ruhige und ordnungsmäßige Durchführung der Debatte sorgen. Auf die weitere Frage über die Ausstellung der Auflösungsurkunde erklärt der Zeuge daß das Kabinett über diese Vorgänge keine Aussage enehmigung gegeben habe. Ueber die Vorgänge im Aeltestenrat sog der Zeuge, er hatte den Eindruck, daß eine Aenderung der Tagesordnung mehreren Parteien nicht recht gewesen wäre. Von verschiedenen Seiten sei die Erwartung ausgesprochen worden, daß Widerspruch erfolgen würde. Auf eine Frage des Präsidenten Göring, wer denn eine solche Erwartung ausgesprochen habe, erklärt der Zeuge unter stürmischer Heiterkeit: Ich glaube, das hat der Abgeordnete Torgler gesagt. Er erklärt weiter, daß sich der Abgeordnete Oberfohren dazu nicht geäußert habe. — Abg. Dr. Oberfohren (D. Nat.): Ich habe im Gegenteil gesagt, degs das ein gefährlicher Antrag ist und somit eine Warnung ausgestoßen. Ich habe gesagt: Da muß ich ja wohl in Ihrem Interesse Wider⸗ spruch erheben. (Abg. Ersing [Zentr.]: Das haben Sie nicht gesagt.) — Abg. Dr Hoegner (Soz.): Am 16. Oktober 1919 ist die Re⸗ ierung durch einen Beschluß ersucht worden, daß sämtliche von Untersuchungsausschüssen zu vernehmende Beamte von der Pflicht der Amtsverschwiegenheit entbunden werden. Die Reichs⸗ regierung hat dem zugestimmt. Sind Sie der Auffassung, daß sich dies auf die späteren Regierungen nicht bezieht. Zeuge: Die gegenwärtige Reichsregierung hat die Aussagegenehmigung nicht erteilt. — Der nationalsozialistische Reichstagsabgeordneter Dreher, der dann als Zeuge vernommen wird, gibt an, er habe nur etwa zwei Meter vom Reichskanzler entfernt gestanden und habe sein Augenmerk besonders auf diesen gerichtet, weil Herr von Papen noch wenige Wochen vorher in Deutschland ganz unbekannt gewesen sei. (Heiterkeit.) Als die Worte des Präsidenten fielen: „Wir stimmen ab“, habe der Reichskanzler noch gesessen. Erst als von Torgler her der Ruf „Namentlich“ ertönte, habe sich der Reichskanzler erhoben. In diesem Augen⸗ blick habe sich jedoch der Reichstagspräsident zu dem Rufer nach nks gewendet gehabt. Dreher hatte den Eindruck, daß der Reichskanzler nicht wisse, was vor sich gehe, denn Minister von Neurath habe ihn erst anstoßen müssen. — Der nächste Zeuge Dr Hanfstaengel, der Referent Hitlers für die Auslands⸗ presse, hat der Reichstagssitzung auf der Publikumstribüne bei⸗ ewohnt. Er sagt aus: Die zweite Hälfte der Sitzung ging in einem ziemlichen Tempo an, weil jedem klar war, daß eine Ab⸗ timmung beabsichtigt und im Gange war. Die Regierung erhob 8 erst, als schon eine Abstimmungsurne herumgetragen wurde. Eine wirkliche Wortmeldung von der Regierungsbank habe ich weder gehört noch sonstwie beobachtet. Das Erheben des Reichs⸗ kanzlers habe ich als Wortmeldung nicht aufgefaßt. Auf die Frage des Abg. Göring (Nat. Soz.), ob er gesehen habe, daß das Dekret mit der Scheiftseite nach oben auf den Tisch gelegt worden sei, erwidert der Zeuge unter allgemeiner Heiterkeit, er sei nicht mit einem Fernrohr auf die Tribüne gekommen. — Inhaltlich ast übereinstimmend ist die Aussage des folgenden Feugen Schaub, des Privatsekretärs Adolf Hitlers. Ebenso wie Dr. Hanfstaengel bekundet Schaub auf eine Frage des Abg, Dr. Goebbels (Nat. Soz.), Herr von Papen habe, als er den Saal wieder betrat, die rote Mappe ostentativ auf den Tisch gelegt. Der Zeuge, Ministerialobersekretär Probst aus München, war gleichfalls Besucher der Publikumstribüne. Er ist der Mei⸗ nung, die erste Wortmeldung des Reichskanzlers habe man vom Präsidium aus gar nicht sehen können. Sie ser auch erst sehr spät erfolgt. Das habe er auch gleich zu seiner Umgebung auf der Tribüne geäußert. Ferner habe er unmittelbar nach der Sitzung eine Postkarte an seine Frau geschrieben des Inhalts, Herr von Papen habe soeben ein Mißtrauensvotum bekommen, aber r sei selbst schuld daran. Der Zeuge überreicht diese Karte im Original. Der Reichstagspräsident habe den Reichskanzler un⸗ möglich sehen können, da der Präsidentenstuhl bedeutend überhöht tehe. Auch habe Herr von Papen weit rechts gestanden, während der Reichstagspräsident durch den dauernden Lärm der Kommu⸗ nisten genötigt gewesen sei, nach links zu schauen. Zum Schluß betont der Zeuge: Ich gehöre keiner Partei an, ich bin Beamter, i habe meine Informationen auch nicht aus der Presse geholt, denn ich war damals einige Tage in Berlin. — Zeuge Journalist Walter Oehme verliest den von ihm ver⸗ faßten Reichstagsbericht, in dem es heißt: „Reichskanzler von Papen versucht, sich von seinem Platz zu erheben, und bittet um das Wort. Der Reichstagspräsident verweigert es ihm mit der Begründung, daß es zu spät sei, da man sich in der Ab⸗ srimmung befinde.“ Der Zeuge erklärt auf Fragen weiter, der Kanzler habe sich ziemlich zögernd und langsam in dem Augen⸗ blick erhoben, als der Satz des Reichstagspräsidenten gefallen war: „Wir kommen jetzt zur⸗Abstimmung.“ Er hat keine Beobachtung ggemacht, daß der Reichskanzler durch den Reichsaußenminister aufgefordert wurde, sich zu erheben. Er hat auch nicht gehört, daß der Reichskanzler bei der Wortmeldung sich irgendwie äußerte.
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— Zeuge Redakteur Dr. Paul Friedländer sagt im wesent⸗ lichen aus: Ich habe Papen und Göring genau benbachtet. Ich erwartete, daß der Kanzler sich sofort zum Wort melden würde. Das tat er nicht. Als Göring sagte: „Wir stimmen ab“, gab sich der Kanzler einen kleinen Ruck. Dann kam der Ruf von Torgler: „Namentlich.“ Göring sah auf Torgler und wiederholte: „Namentliche Abstimmung.“ In diesem Augenblick erhob sich der Kanzler, stand einen Augenblick und gab dann ein Zeichen mit der Hand. Eine wörtliche Meldung des Kanzlers hat auch dieser Zeuge nicht gehört. — Als weitere Zeugen werden einige Besucher der Publikumtribüne vernommen. Der Arbeiter Rapp erklärt, er habe sich auf der Tribüne zunächst mit einem Nazi gestritten und gesagt: Ihr toleriert ja doch Papen. Da ertönte plötzlich von der Linken der Ruf: Schluß mit der Instruktions⸗ stunde! Göring habe dann die Sitzung eröffnet und festgestellt, daß die Abstimmung vorgenommen werde. Herr Papen habe sich darauf wie ein Schüler in der Schule mit dem Finger gemeldet. Von oben habe das direkt witzig ausgesehen, und auf der Tribüne habe man pen 1nennc gemacht, was der Situation angepaßt gewesen sei. Darauf sei so ein Glatzkopf aufgestanden und habe mit dem Präsidenten gesprochen. Nach der Auffassung des Zeugen hatte aber die Abstimmung schon begonnen. Der Zeuge erklärt dann noch, der Kanzler hätte doch wissen müssen, wie die Dinge laufen, und sich längst zum Wort melden können. Er könne sich doch nicht immer auf Gott verlassen. Göring ist vorgeworfen, daß er Papens Wortmeldung ignoriert hat. Trotzdem ich, so er⸗ klärt der Zeuge, Ihrer Partei nicht angehöre, möchte ich das be⸗ streiten. Denn Göring hatte wohl gar nicht den Mut dazu, sonst hätte Frick nicht die Pause eintreten lassen. Ich hatte den Ein⸗ druck, wenn Papen in einem Geschäft angestellt gewesen wäre, hätte man ihn als ungeeignet entlassen. — Vorsitzender Löbe weist darauf hin, daß dies über den Rahmen der Zeugenaussage hinausgehe. — Abg. Schmidt⸗Hannover (D. Nat.) fragt, ob und von wem der Zeuge instruiert sei. — Der Zeuge bestreitet jegliche Instruktion. — Ein weiterer Zuhörer, Zeuge Horch, verliest ein eigenes Protokoll über die Reichstagssitzung. Darin heißt es, daß der Reichskanzler, als er im Saal erschien, demon⸗ strativ die vote Mappe hochhob. Sein Lächeln sei reichlich höhnisch gewesen, als habe er sagen wollen: Das kann ich und was könnt Ihr! Präsident Göring sei noch dabei gewesen, die Abstimmung anzuordnen, als von den Kommunisten der Zuruf „Namentlich“ ertönte. Göring und seine Schriftführer hätten schnell den Kopf nach links gewendet, und in demselben Augenblick sei der Reichs⸗ kanzler aufgesprungen, um sich zum Wort zu melden. Präsident und Schriftführer hätten dies übersehen. Nach Verlauf einiger Sekunden habe der Reichskanzler rasch aus der Mappe ein Schrift⸗ stück genommen und dem Reichstagspräsidenten auf den Tisch ge⸗ legt. Der Präsident habe dies Dokument umgewandt. Er habe daraus geschlossen, daß es mit der Schrift unten lag. Der Zeuge fügt hinzu, er könne nicht annehmen, daß die Schrift⸗ führer und der Präsident absichtlich den Kopf nach links gewandt hätten. Denn unter den Schriftführern habe sich auch der deutsch⸗ nationale Direktor Laverenz befunden, der so etwas dem Reichs⸗ kanzler nicht antun würde. — Der nationalsozialistische Schrift⸗ führer Kaufmann bekundet, daß die Abstimmung nach vev-8 Auffassung eine geschlossene Handlung sei. Es sei die Pflicht eines Abgeordneten und auch der Regierung, sich in einer Weise zum Wort zu melden, die es dem Präsidenten ermöglicht, zu erkennen, daß das Wort gewunscht wird. Vor Eröffnung der Ab⸗ stimmung sei vom Präsidium nicht ersichtlich gewesen, daß der Reichskanzler das Wort wünschte. Der deutschnationale Schrift⸗ führer Laverenz habe dem Kanzler am nächsten gesessen, und seine Pflicht wäre es gewesen, wenn er eine Wortmeldung bemerkt hätte, den Reichstagspräsidenten aufmerksam zu machen. Damit schließt die Beweisaufnahme. Nach einer Pause soll in die Beweiswürdigung eingetreten werden. Ferner soll über einen nationalsozialistischen. Antrag Beschluß gefaßt werden, den Fauen Farmisch zu vereidigen. Nachdem nach Ablauf der Pause die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses wieder eröffnet worden war, wurde allgemein der Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Arbeiten des Ausschusses noch heute zum Abschluß zu bringen. Infolgedessen wurden auch alle Anträge auf Vereidigung von Zeugen fallen gelassen und der Ausschuß trat in die Beweiswürdigung ein. Zunächst beantragten die Kommunisten, daß der beschließen wolle, daß die Beschlüsse des Reichstags über die Annahme der kommunistischen Anträge (118 und 119) auf Aufhebung der Notverordnung sowie auf Entziehung des Vertrauens rechtswirksam seien. Außer⸗ dem verlangt der kommunistische Antrag das unverzügliche Er⸗ scheinen der Reichsregierung vor dem Ausschuß sowie die Außer⸗ kraftsetzung der Notverordnung vom 4. September mit Wirkung vom 12. September und die Farazechung der auf Grund dieser Notverordnung bereits getroffenen Maßnahmen. In der Ab⸗ stimmung fand der erste Teil des Antrags über die Rechtswirksam⸗ keit des Reichstagsbeschlusses über die kommunistischen Anträge lediglich die Unterstützung der Antragsteller. Gegen diesen ersten Teil stimmten Deutschnakionale, Zenkrum, Bayerische Volkspartei und Sozialdemokraten, während sich die Nationalsozialisten der Stimme enthielten. Der andere Teil des Antrags wurde zurück⸗ gestellt. veelehnt wurde in der Aussprache ferner ein deutsch⸗ nationaler Antrag, der besagte, daß nach den Feststellungen des Ausschusses die in der Sitzung vom 13. September zur Rechts⸗ und Tatsachenlage abgegebenen Erklärungen der Regierung als richtig erwiesen stnd Es steht fest — so heißt es weiter in dem Antrag —, daß dem Reichskanzler geschäftsordnungs⸗ und ver⸗ fassungswidrig in der Reichstagssitzung vom 12. September das Wort versagt worden ist. — Abg. Torgler (Komm.) erklärte im Verlaufe der Abstimmung, daß er sich an den nun folgenden Anträgen, die er mit Kapitulationsanträgen bezeichnete, nicht mehr beteiligen werde. Mit den Stimmen der Nationalsozialisten, des Zentrums und des Vertreters der Bayerischen Volkspartei wurde dann gegen die Stimmen der Deutschnationalen ein auf Wunsch des Abg. Wegmann (Zentr.) erweiterter Antrag des Abg. Dr. Frank II (Nat. Soz.) angenommen, der folgenden Wortlaut hat: „Der Ausschuß stellt auf Grund der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuß zu den Reichstagssitzungsvorgängen vom 12. September 1932 fest: 1. Der Reichskanzler von Papen hat sich erst zum Wort gemeldet, nachdem die Abstimmung vom Reichstags⸗ räsidenten bereits eröffnet worden war. Das Verhalten des
Reichstagspräsidenten entsprach sowohl der Reichsverfassung wie der Geschäftsordnung des Reichstags. Der Reichskanzler hätte die Möglichkeit gehabt, sich rechtzeitig zum Wort zu melden. 2. Aus den Ausführungen des Reichskanzlers als Zeuge in Verbindung mit einer im Ausschuß abgegebenen nn des Führers der deutsch⸗ nationalen Fraktion ergibt sich für den Ausschuß die Feststellung, daß die Reichsregierung unter allen Umständen entschlossen war, den Reichstag noch vor der Abstimmung über die Aufhebung von Not⸗ verordnungen und Mißtrauensanträgen zur Auflösung zu bringen.“ In der Abstimmung folgte nun ein sozialdemokratischer Antrag, der verschiedene Feststellungen zum Ziel hat. — Angenommen wurden zunächst folgende zwei Punkte: „1. Absicht des Reichs⸗ kanzlers war es, seice Regierungserklärung abzugeben und die Debatte stattfinden zu lassen, aber vor einer Abstimmung über Anträge auf Aufhebung der Notverordnung und Mißtrauens⸗ anträge die Auflösung des Reichstags herbeizuführen. 2. Da dem Antrag des Abg. Torgler (Komm.) auf sofortige Vornahme der Abstimmung ohne Beratung zuerst niemand widersprach, er⸗ kannte der Reichskanzler die Möglichkeit, daß sofort abgestimmt werde.“ Abgelehnt wurden der dritte und vierte Punkt: „Die auf Antrag des Abg. Dr. Frick beschlossene Unterbrechung der Sitzung gab dem Reichskanzler die Möglichkeit, die Auflösungsverfügung herbeizuschaffen. — Trotzdem der Reichskanzler hiernach mit der Möglichkeit sofortiger Abstimmungen rechnete, hat er sich weder hrend der Sitzungspause, noch bei Ercöffnung der Sitzung zum
Wort gemeldet, sondern erst im Beginn der Abstimmung, weil er auf Grund seiner Besprechungen mit dem Reichstagspräsi⸗ denten eine Abstimmung nicht für bevorstehend hielt.“ Mit der Abstimmung über den folgenden bepen wurde die über den zweiten Teil des deutschnationalen Antrags verbunden. Letzterer lautet: „Die Aufösung des Reichstags wurde mit der Ueber⸗ reichung der Auflösungsorder an den Reichstagspräsidenten rechts⸗ wirksam.“ Der sozialdemokratische Antrag lautet: „Die Auf⸗ lösungsurkunde 1s- dem Reichstagspräsidenten übergeben worden. Die Auflösung ist im Augenblick der Uebergabe wicksam ge⸗ worden. Die danach zu Ende geführten Abstimmungen sind staats⸗ rechtlich unwirksam. — Ihre politische Bedeutung bleibt be⸗ stehen.“ Für diesen Antrag stimmten die Sozialdemokraten, die Deutschnationalen, das Zentrum und der Vertreter der Baye⸗ rischen Volkspartei, dagegen stimmten die Nationalsozialisten und die Kommunisten, wodurch der Antrag abgelehnt wurde. Die Beteiligung der Kommunisten an der Abstimmung, die von diesen in Anbetracht des Stimmenverhältnisses als notwendig erachtet wurde, wurde mit allgemeiner Heiterkeit quittiert. — Abg. Ober⸗ 92½ (D. Nat.) erklärte, daß sich die Zustimmung seiner Freunde nicht auf den letzten Satz beziehe, daß die politische Be⸗ deutung der Abstimmungen bestehen bleibe. Angenommen wurde schließlich der letzte Punkt des sozialdemokratischen Antrags: „Un⸗ beschadet dieser Feststellungen hält der Ausschuß an der schon am 13. September 1932 beschlossenen Auffassung fest, daß die Auf⸗ lösung des Reichstags vom 12. September 1932 dem Sinn und Geist der Reichsverfassung widerspricht.“ Ferner wurde ein kom⸗ munistischer Antrag folgenden Wortlauts angenommen: „Die Notverordnung vom 14. Juni 1932 ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben.-⸗— Die Notverordnung über die Einsetzung von Sondergerichten ist mit sofortiger Wirkung aufzuheben, ebenso sind aufzuheben die bisher von den Sondergerichten verhängten Urteile.“ Für den Antrag stimmen die Nationalsozialisten und Kommunisten. — Abg. Wegmann (SZentr.) gab hier die Erklärung ab, daß er und seine Freunde sich bei allen Anträgen auf Aufhebung von Notverordnungen der Stimme enthielten, weil sie entsprechend ihrer bisherigen Haltung daran festhielten, daß der Ausschuß nicht das Recht habe, die Aufhebung von Notverordnungen mit der in Artikel 48 vorgesehenen staatsrechtlichen Wirkung zu verlangen. Mit den Stimmen der Nationalsozialisten, Sozialdemokraten und Kommunisten wurde folgender Antrag des Abg. Dr. Frank II. (Nat. Soz.) angenommen: „Der Reichspräsident wolle die Not⸗ verordnung zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 aufheben.“ Auch ein sozialdemokratischer Antrag fand Annahme; er lautet: „Die Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 und die auf Grund dieser Verordnung erlassene Verordnung zur Vermehrung und Er⸗ 8 der Arbeitsgelegenheit vom 5. September 1932 sind außer Kraft zu setzen.“ Jetzt wurde mit den nationalsozialistischen, kommunistischen und sozialdemokratischen Stimmen ein kom⸗ munistischer Zusatzantrag angenommen, der dahin geht, daß alle auf Grund dieser Notverordnungen bereits getroffenen Maß⸗ nahmen zurückzuziehen sind und daß ferner die Reichsregierung unverzüglich vor den Ausschuß zu erscheinen habe. Mit den Stimmen der Kommunisten und Sozialdemokraten wurde noch ein kommunistischer Antrag angenommen, der mit sofortiger Wir⸗ kung die Aufhebung der Notverordnung vom 19. September und die Rückgängigmachung der Zollerhöhungen für Heringe fordert. Bei der Gegenprobe wurden keine Stimmen dagegen abgegeben. In der der Abstimmung vorangegangenen Aussprache erklärte Abg. Dr. Frank II (Nat. Soz.), daß der Ausschuß bereits früher durch Beschlußfassung festgestellt habe, daß die Plenar⸗ abstimmungen über die kommunistischen Anträge rechtswirksam eien. Es habe nach seiner Auffassung keinen Zweck, früher ge⸗ aßte Beschlüsse zu wiederholen. — Abg. Wegmann (Zentr.) erklärte, auf Grund der Zeugenaussagen, insbesondere auch der des Reichskanzlers, die Ueberzeugung gewonnen zu haben, daß die Wortmeldung des Reichskanzlers erfolgte, als die Abstimmung bereits begonnen habe. Es sei daher durchaus verfassungs⸗ und eschäftsordnungsmäßig gewesen, daß dem Reichskanzler nach Veginn der 2 nicht mehr das Wort erteilt wurde. Es müsse festgestellt werden, daß die Reichsregierung entschlossen gewesen sei, den Reichstag vor Beginn der Abstimmung auf⸗ zulösen und den Reichstag somit an der Ausübung verfassungs⸗ mäßiger Rechte zu hindern. Wenn der Reichsinnenminister, der der Verfassungsminister sei, die Art der Auflösung für den Geist und Sinn der Verfassung entsprechend erachte, so müsse damit gerechnet werden, daß jeder neugewählte Reichstag aufgelöst werden könne, ohne daß eine sachliche Beratung stattfinde. Dieser Auffassung müsse man scharf widersprechen. — Abg. Schmidt⸗ Hannover (D. Nat.) führte zur Begründung seines Antrags aus, seine Partei habe über die Kompetenzen des Ausschusses und die Bedeutung seiner Verhandlungen grundlegend andere Auf⸗ fassungen als die Mehrheit, sie sei der Meinung, und die Tat⸗ geben ihr recht, daß die Mehrheitsentschließungen dieses usschusses angesichts des tatsächlichen Ablaufs der Dinge nur eine recht untergeordnete Bedeutung haben. Der Reichskanzler abe, wie die Zeugenvernehmungen ergeben hätten, sich zu einem eitpunkt zum Worte gemeldet, wo ihm unter allen Umständen das Wort hätte erteilt werden müssen. Die Rechtslage sei klar, die Tatsachen gingen über den Ausschuß hinweg. — Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Vp.) äußerte die Auffassung, es sei kein Beweis dafür erbracht, daß der Reichstagspräsident absichtlich eine Wortmeldung des Kanzlers vor der Abstimmung ignoriert äätte. Die Wortmeldung des Kanzlers sei als verspätet anzu⸗ Fühte. Es sei vorher hinreichend Gelegenheit gewesen, diese Wortmeldung einwandfrei anzubringen. Im übrigen müsse festgestellt werden, daß der Reichstag aus demselben Grunde nur einmal aufgelöst werden könne. Allerdings sei mit der Ueber⸗ reichung des Auflösungsdekrets an den Reichstagspräsidenten die Auflösung formell vollzogen. Daraus folgere daß die nachher erfolgende Abstimmung staatsrechtlich keine Wirksamkeit habe. Damit war die Tagesordnung erledigt. Ueber eine weitere Sitzung wurde nichts bestimmt.
Nummer 41 des Reichsministerialblatts (Zentral⸗ blatt für das Deutsche Reich), herausgegeben vom Reichsministe⸗ rium des Innern, vom Freitag, den 23. September 1932, hat folgenden Inhalt: 1. Konsulatwe sen: Exequatur⸗ erteilung. — Erlöschen einer Exequaturerteilung. — 2. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Neure elung der ört⸗ lichen Zuständigkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landes⸗ finanzamts Magdeburg. — Verordnung über Aenderung des Teiles III der Anleitung für die Zollabfertigung. — Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und des Teiles III der Anleitung für die Zollabfertigung. — 2. Ver⸗ kehrswesen: Ausfertigung der Beförderungspapiere m Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen. 8
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin⸗Steglitz
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags Aktiengesellschaft,
Berlin, Wilhelmstraße 32. Sechs Beilagen
age und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
zum Deut Nr. 228.
Erste Beilage chsanzeiger und Preußi
Berlin, Mittwoch, den 28. September
11“
schen Staatsanzeiger
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
für 1000 kg in Reichsmark.
Marktorte Handelsbedingung
RM
Gerste
Winter⸗
1 Futter⸗†
Hafer
Aachen . Bamberg Berlin.
Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station ab maͤrklsche Siation .. Lieferung im Monat] Oktober . (frei Berlin) arz ³*. 2 Braunschweig ab braunschweigische Station u“
Breslau. . ffrachtfrei Breslau in Waggonladungen v. ib t Chemnitz. Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 10 — 15 t
Dortmund.. Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Dort⸗ mund in Ladungen von 15t ..
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Duisburg frei Waggon Duisbueg . Emden „ ab Station..
Erfurt ab thüringische Vollbahnstation bei Abnahme
von mindestens 15 t .. 8 GC eeeeeeö rankfurt a. M. Frachtlage Frankfurt a. M. ohne Sack.. Gera . . ab ostthüringische Verladestation.... Gnim igg . . .H[statbhlnet Wlehhh5h5ü . . Halle a. S.. gnetto, frei EE“ v. mindestens 15 t Hamburg euchtfret Hamburrrrgg . 8 frei Fahrzeug Hamburg, unverzollt ¹1) .. Hannover ab hannoversche Station . . .. .. Karlsruhe waggonweise, Frachtlage Karlsruhe ohne Sack Kassel.. . Großhandelspreise waggonfrei Kassel o. Sack 116“ ab holst. Station bei waggonweisem Bezug EE““ e“] Königsberg i. öböö11ö11“¹]; Krefeld.. ab niederrheinische Statioo.. . Leipzuug „rompt frachtfrei Leipziuig ... Magdeburg netto, ab Stationen des Magdeburger Be⸗ zirks bei Abnahme von Waggonladungen. Mainz.. ͤi1114AX“ Mannheim netto, waggonfrei Mannheim bei Waggon⸗ 8 A4“ München „ Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab 1 südbayerische Verladestation .. Nürnberg Großhandelseinkaufspreise ab nordbayerische öe] Plauen . Großhandelspreise waggonfrei ab vogtländ. b Wert imtiyon . ... Stettin. waggonfrei Stettin ohne Saack Stuttgart Großhandelspr. waggonw. ab württbg. Station Worms.. Habsrel Worms Würzburg Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab
4
frei Aachen in Ladungen von mindestens 10 t
167,0 ³)
168,8 ¹⁰) 162,0 ³)
waggonfrei Essen bei Abnahme von Waggon⸗
57. 172,5 ³) 167,0 ³)
77 277716 74
7
75/75,5
215,0 ) 177,5 ¼
vn Preise für ausländisches Getreide, cif Hamburg ²). 8
Roggen
155,0 165,0 ⁴) 162,5 †
175,3 ¹⁴) 70,5 †⁰³)
174,0
176,3 8)
171,0 172,5 170,0
161,8
167,0 162,5 †
170,8 en)
152,2 ⁵) 154,0 ⁴)
154,0 171,7 5) 162,5 165,0
Western II La Plata Manitoba (Kanada)
Hardwinter II
Rosafs Barusso
Donau
(Ver. Staaten) 88äqDöö
(Ver. Staaten)
(Argentinien)
(russ.)
151,3 *) 121,0 138,7
146,1
1430 1320 164,0)
167,5 ¹¹) 135,0 172,5 ¹³) 140,0
133,0
165,0 145,0 135,0 128,0 143,0 146,3
147,0 150,0 1425 134,0 n) 143,8 132,4 145,0 ⁷) 165,0 ¹5)
145,0 145,0
150,0 116,0 120,0 130,5
137,8 135,0
Hafer
La Plata
70,1 V L8
92,8 905 —
89,8 89,6
66,6
*) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ¹) Scheine, die zur Einfuhr zollbegünstigter
Gerste berechtigen, werden von der D. G. H. gegenwärtig nicht ausgegeben. zur Zeit kaum in Frage. — ²) Notierungen für Abladung (im Verschiffungshafen) im laufenden Monat. — ³) Rheinisch
ine Einfuhr ausländischer Gerste zu Futterzwecken kommt daher er. — ⁴) Industrie⸗
gerste. — ⁵) Futter⸗ und Industriegerste. — ⁶) Sommerweizen. — ⁷7) Gute. — ⁸) Sächsischer. — ⁹) Neuer Ernte 139,0. — ¹⁰) Westfälischer.
— 1¹¹) Ostfriesischer. — ¹²) Sächsische. — ¹³) Ostseehafer. 9 Seeunesn. 81 eee. — ¹) Ausländische B 8 ‧* 2 1 1 eißer. — 2 euer rnte. — 2¹) Inländische und auslaͤndische zollbegünstigte. — ²²) Gute Mittelsorte. — ²³) Württembergischer. — ²⁴) Rheinhessische.
Statistisches Reichsamt.
schiedener Herkunft. — ¹⁶) Geringere (Sortier⸗) Gerste. — 17
Berlin, den 27. September 1932.
Neuer Ernte 138,0. —
Jeh
J. V.: Dr. Platzer.
erste ver⸗ ttlere. —
Kartoffelpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 19. bis 24. September 1932.
Marktorte ¹)
Handelsbedingung
Notie⸗ rungen ²)
peisekartoffeln RM für 50 kg
Fabrik⸗
kartoffeln 8
für 50 kg
Berlin, den 28. September 1932.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten,
Telegraphische Auszahlung.
8 28. September 27. September . — Geld Brief Geld Brief Buenos⸗Aires. 1 Pap.⸗Pes. 0,900 0,904 0,904 0,908 Canada 1 anad. ⁵ 3,796 3,804 3,796 3,804 Istanbul. 2 l1 tärk. Pfund] 2,00s8 2,012 2,008 2,012 Japan.. 1 Pen 1,009 1,011 1,009 1,011 Kairo S15 1 ägypt. Pfd.] 14,90 14,94 14,915 14,955 London.. 18 14,52 14,56 14,535 14,575 New York w.18 4,209 4,217 4,209 4,217 Rio de Janeiro 1 Milreis 0,304 0,306 0,30 8 0,310 Uruguau 1 Goldpeso 17389 1,219 1,738 1,742 Amsterdam⸗ Rotterdam 100 Gulden 1 169,13 169,47 169,13 169,47 Athen 100 Drachm. 2,587 2,593 2,587 2,593 Brüssel u. Ant⸗ werpen 100 Belga 58,34 58,46 58,33 58,45 Bucarest 100 Lei 2,517 2,523 2,517 2,523 Budapest 100 Pengö — — — — Danzig 100 Gulden 81,82 81,98 81,82 elsingfors 100 Fmk. 6,254 6,266 6,264 talien ... 100 Lire 21,595 21,635 21,595 ugoslawien. 100 Dinar 6,294 6,306 6,294 Kaunas, Kowno 100 Litas 41,88 41,96 41,91 Kopenhagen. 100 Kr. 75,37 75,53 75,42 — und porto 100 Escudos 13 22 13,24 13,23 Oslo .100 Kr. 73,18 73,32 73,23 rag. 100 Kë 12,465 12,485 12,465 deykjavik (Jeland) 100 isl. Kr. 65,68 65,82 65,68 Riga ..1100 Latts 79,72 79,88 79,72 Schweiz 100 Frs. 81,11 81,27 81,09 Sofia 1100 Lewa 3,057 3,063 3,057 Spanien 100 Peseten 34,42 34,48 34,42 34,48 Stockholm und Gothenburg. 100 Kr. 74,61 74,75 74,65 74,79 Tallinn (Reval, Estland) 100 estn. Kr. 110,59 110,81 110,59 110,81 Wien. 1100 Schilling! 51,95 52,05 51,95 52,05
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
— — — — 2 —2 28. September 27. September “ Geld Brieft Geld Briet Sovereigns.. 20,38 20,46 20,38 20,46 20 Frcs.⸗Stücke f 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars. 4,185 4,205 4,185 4,205 Amerikanische: 1000 — 5 Doll. 4,0 4,22 4,20 4,22 2 und 1 Doll. 4,20 4,22 4,20 4,22 Argentinische. 0,85 0,87 0,855 0,875 Brasilianische. 1 Mi — — — — Canadische... 3,77 3,79 77 22 gr FAg große 14,48 14,54 14,495 14,555 1 u. darunter 12 14,48 14,54 14,495 14,555 Türkische. .1 tü 1,99 2,01 1,99 2,01 Belgische.. 100 Bel 58,18 58,42 58,17 58,41 Bulgarische. — — — — Dänische.. 75,00 75,30 75,05 75,35 Danziger.. 100 Gulden 81,64 31,96 81,64 81,96 Estnische. 100 estn. Kr. — — — — innische. ..100 Fmk. 6,19 6,23 6,20 6,24 ranzösische. 100 Frs. 16,44 16,50 16,44 16,50 olländische.. 100 Gulden 168,76 169,44 168,76 169,44 Italienische: gr. 100 Lire 21,54 21,62 21,54 21,62 100 Lire u. dar. 100 Lire 21,71 † 21,79 21,71 † 21,79 Jugoslawische. 100 Dinar 6,23 6,27 6,23 6,27 Lettländische. 100 Lats — — — — Litauische 100 Litas 41,62 41,78 41,67 41,83 Norwegische 100 Kr. 73,00 73,30 73,05 73,35 Oesterreich.: gr. 100 Schilling — — — 100 Sch. u. dar. 100 Schilling — — — Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei 2,46 2,46 2,48 unter 500 Lei 100 Le! 2,44 — 2,44 2,46 Schwedische. 100 Kr. 74,43 74,47 74,77 Schweizer: gr. 100 Frs. 80,93 8 80,91 81,23 100 Frs. u. dar. 100 Frs. 80,93 80 91 81,23 Spanische *). 100 Peseten 34,28 34,28 34,42 Tschecho⸗flow. . 1 5000 u. 1000 K. 100 Kë 12,37 2,4 12,37 12,43 500 Kr. u. dar. 100 Kë. 12,37 2,4 12,37 12,43 Ungarische. 100 Pengö — — — *) nur abgestempelte Stücke. — †) Nur teilweise ausgeführt.
Bamberg.. Berlin †f. ZEZET111““ Breslautr.. rankfurt a. M. leiwitz †·. amburgfk . arlsruhe †.. 1“ b1““”“ Magdeburg ††
Erzeugerpreise ab Erzeugerstatilon.. Großhandelspreise Frachtl. Frankfurt a.
Erzeugerpreise a
Nürnberg . Stettin †) .
Worms.. Hasnlmt Warmmng ....162 Würzburg . . Erzeugerpreise frei Bahnstation
Erzeugerpreise frei Bahnstation .. ..
Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station Erzeugerpreise waggonfrei märk. Station Erzeugerpreise ab Verladestation
frachtfrei n; .„ „„„ 2b6022—0⸗
Tkbööbb—-85858 waggonweise Frachtlage Karlsruhe.. Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. Bezug.. Greßhandelspr. frachtfr. Köln. Bahnstat. i. Waggonlad. v. 15 t o. S. a Erzeugerpreise frei Waggon nahegeleg. Station ohne Sack München. Erzeugerpreise frei Bahnstatio
Erzeugerpreise frei Waggon Reichsbahnstat
20.
19. 22. 20. 24. 19. 22.
19.
20. 23.
22. 21. 24
20. 23. 19.— 24.
24. 22.
20. 23.
23.
20. 24.
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0,078 * 0,068 )
1,05 ¹3) 0,075 u)
8 ¹) An den mit † bezeichneten Märkten amtliche Börsennotierungen; an den mit tf bezeichneten Märkten amtliche Notierungen der Landwirtschaftskammer, der Handelskammer oder des Magistrats; an den übrigen Märkten nichtamtliche Preisfeststellungen (Notierungen oder durch Umfrage). — ²) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ³) Odenwälder Blaue 1,25. — 9 Je Stärkeprozent, frei Fabrik; für Stützungskäufe einer begrenzten Menge zur Herstellung von (110 000 t) Kartoffelflocken 0,09. — 2 Rbeinische Industrie. — ⁶) Je Stärkeprozent, ab Verladestation. Für Stützungskäufe frei Fabrik 0,09 (vergl. Anm. 4). — ¹) Industrie Julinieren und Erstlinge 1,65. — ⁸³) Frühkartoffeln. — ⁹) Industrie; lange 1,70; Buntköpfige 2,60. — ¹⁰) Rheinische Industrie I. Qualität; II. Qualität 2,25; norddeutsche Industrie I. Qualität 2,30; rheinhessische und pfälzische Böhms 2,20; norddeutsche Nieren 2,90; rheinische; Nieren 3,10. — ¹¹) Industrie; runde Sorten 1,23. — ¹²) Industrie 1,60. — ¹3) Feldkartoffeln. — ¹⁴) Auch für Industrie. — ¹⁸) Je
Stärkeprozent. Beerlin, den 27. September 1932.
Ostdevisen. Auszahlungen. Warschau 100 Zl. 47,10 47,30 47,10 47,30 Posen .... 1 100 8 V 47,10 47,30 47,10 47,30 Kattowiz 100 Zl. 47,10 47,30 47,10 47,30 Notennotierungen.
Polnische 100 Zl. 1 46,90 47,30 46,90 427,30
Wagengestellung für Kohle. Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 27. September 1932: Gestellt 14 343 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung 8 deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 28. September auf 57,25 ℳ (am 27. September auf 57,50 ℳ) für 100 kg.
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Berlin, 27. September. Preisnotjerungen für Nahrungg⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel?, handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer in Berlin. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen, grob 32,00 bis 33,00 ℳ. Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 37,00 ℳ, Gerstengrütze 27,00 bis 28,00 ℳ, Haferflocken 32,00 bis 33,00 ℳ, Hafergrütze, gesottene 35,00 bis 36.00 ℳ, Roggen⸗ mehl 0 — 70 % 26,50 bis 28,00 ℳ, Weizengrieß 39,50 bis 40,50 ℳ,
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.