1932 / 246 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Oct 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Wiesdorf, Adler⸗Drogerie. Verhandlung über den schlag wird auf Montag, den 7. November

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

245 vom 18. Oktober 1932.

Sonthoien. .[58355]

Das Amtsgericht Sonthofen hat mit Beschluß vom 4. Oktober 1932 das Kon kursverfahren über das Vermögen des Friseurmeisters Anton Krieg in Sonthofen wegen ungenügender Konkursmasse ein⸗ gestellt.

Geschäftsstellex des Amtsgerichts.

Stade. [58356]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Fahrradhändlers Hinrich Fit⸗ schen in Himmelpforten wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Stade, 11. Ok tober 1932.

Stolzenau. .[58357] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des früheren Domänenpächters Carl Hochheim in Steyerberg wird, nach dem der in dem Vergleichstermin vom 7. Juli 1932 angenommene Zwangs vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Stolzenau (Weser), 8. Oktober 1932. Wartenburg, Ostpr. [58358]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Stanislaus Ko walski in Wartenburg (Hstpr.) ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufge hoben.

Amtsgericht in Wartenburg (Ostpr.).

Weiden. [58359] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Kaufmannswitwe Therese Platzer in Weiden (Opf.) wurde weiterer Schlußtermin zur Abnahme der zweiten Schlußrechnung, Erhebung von Einwen dungen gegen das zweite Schlußverzeich⸗ nis, Festsetzung einer weiteren Vergütung es Konkursverwalters usw. bestimmt auf Samstag, den 5. November 1932, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, im Sitzungssaal des Amtsgerichts Weiden (Opf.). Das Schluß verzeichnis und die Schlußrechnung samt Belegen sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Weiden, den 13. Oktober 1932

(GFeschäftsstelle des Amtsgerichts.

Weissenburg, Bavern. 158360] Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Weißenburg i. B. hat

das Konkursverfahren über das Vermögen

des Kaufmanns Martin Lindenberger in

Weißenburg i. B. nach Abhaltung des

Schlußtermins durch Beschluß vom 13. Ok⸗ tober 1932 aufgehoben. Die Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters wurden in der aus der Niederschrift des Schlußtermins vom 13. Oktober 1932 er⸗ sichtlichen Höhe festgesetzt.

Weißenburg i. B., den 14. Oktober 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Wetzlar. .[58361]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Telly Rosenthal geb. Kaufmann, Wetzlar, wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Wetzlar, 14. Oktober 1932. Amtsgericht. Windsheim. [58362]

Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Hans Steigerwald in Windsheim wird nach durchgeführter Schlußverteilung aufgehoben.

Windsheim, den 12. Oktober 1932.

Bayr. Amtsgericht Windsheim.

Ahrweiler. .[58363] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Drogisten Hermann Kremer in Bad Neuenahr, Post⸗ straße 13, wird heute, am 6. Oktober 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗

wendung des Konkurses eröffnet, da Ge⸗ meinschuldner dies beantragt hat und

zahlungsunfähig geworden ist. Der Dipl.⸗

Kaufmann Otto Sachtler in Bad Neuen⸗ ahr, Mittelstr., wird zur Vertrauensperson

ernannt. Zu Mitgliedern des Gläubiger⸗ ausschusses werden bestellt: 1. Prokurist

Muüller in Koblenz, Viktoriastraße 8, 2. Pro⸗ 8 kurist Paul Kassera in Köln, Domstraße 69,

3. Drogist Willi Duffner in Leverkusen⸗ Termin zur Vergleichsvor⸗

1932, 11,30 Uhr, vor dem obenbezeich⸗ neten Gericht in Ahrweiler, Wilhelmstr. 55,

Zimmer 8, anberaumt. 2 VN 9/32.

Ahrweiler, den 7. Oktober 1932. Das Amtsgericht.

Berlin. .[58364] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Felix Abraham, alleinigen Inhabers der

Firma S. Abraham, Teppiche und Gar⸗ dinen, Berlin C 2, Spandauer Str. 18, ist am 12. Oktober 1932, 13 Uhr, das Ver⸗

gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses

eröffnet worden. 83. V. N. 44. 32. Vertrauensperson: Wirtschafts⸗ prüfer Rudolf Mundorf, Berlin⸗Tempel⸗

8

hof, Berliner Str. 28. Termin zur Ver⸗

andlung über den Vergleichsvorschlag am 9. November 1932, 11 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrich straße 13/14, III. Stock, Zimmer Nr. 170. 72, Quergang 7. Der Antrag auf Er⸗

öffnung des Verfahrens nebst seinen An⸗

gen und den Ermittelungsergebnissen sind

auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.

Berlin. [58365] Ueber das Vermögen des Kaufmanns

„Cito“ Ernst v. Stössel, Berlin, Schön⸗ hauser Allee 62, ist am 13. Oktober 1932, 13 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab wendung des Konkurses eröffnet worden. 83. V. N. 45. 1932 Vertrauens⸗ person: Kaufmann Hugo Bacharach, Berlin W, Mohrenstr. 13—14. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs vorschlag am 11. November 1932, 101½ Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstr. 13 14, III. Stock, Zimmer Nr. 170 172, Quergang 7. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und den Ermittelungsergebnissen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelgt. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 83.

Chemnitz. .[58366] Zur Abwendung des Konkurses über den Nachlaß des am 14. Juli 1932 in Chemnitz, Bernsdorfer Straße 58, ver⸗ storbenen daselbst wohnhaft gewesenen Baumeisters Robert Max Winkler wird heute, am 13. Oktober 1932, nachmittags 12 ½ Uhr, das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren eröffnet. Vertrauensperson Herr Diplomkaufmann Schönfeld, hier. Vergleichstermin am 10. November 1932, vormittags 10 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten aus. Amtsgericht Chemnitz. Abt. A 21. Eschwege. .[58367] Ueber das Vermögen des Gustav Arnold Lieberknecht, Möbel und Dekorationen, in Eschwege, ist am 10. Oktober 1932, 11 Uhr,, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Buch⸗ prüfer Hans Haines in Eschwege ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf Donnerstag, den 3. No⸗ vember 1932, 10 Uhr, vor dem Amts gericht in Eschwege, Zimmer Nr. 11, anbe raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. V. N. 4/32 —. Eschwege, den 10. Oktober 19322. Das Amtsgericht. Abt. 2. Carmisch. Bekanntmachung. Durch Beschluß des Amtsgerichts Garmisch vom 14. Oktober 1932, vorm. 11 Uhr, wurde über das Vermögen des Spar⸗ u. Darlehenskassenvereins Parten kirchen, e. G. m. u. H., das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wurde bestimmt auf Dienstag, den 8. November 1932, vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 5, des Amts⸗ gerichts. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Dr. Karl Roesen in Partenkirchen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst den Anlagen und dem Ergebnis der Ermittlungen sind bei der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Garmisch, den 14. Oktober 1932. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[58368

Geldern. .[58369] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Marian van den Wyen⸗ bergh in Kevelaer ist am 11. Oktober 1932, 9 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet worden. Der Dr. jur. Sommer in Dortmund, Schmiedingstr. 16, Handelshof, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf den 14. November 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Geldern, Zimmer Nr. 1, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Geldern, den 11. Oktober 1932.

Amtsgericht. Hamburg. .[58370]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Horst Kurt Knabe, Hamburg, Sievekings⸗ allee 32 III, alleinigen Inhabers der Firma Julius v. d. Heyde, Hamburg, Ameluüngstraße 13/14, Großhandel mit Scherzartikeln und Spielwaren, ist zum Zwecke der Abwendung des Konkurses das gerichtliche Vergleichsverfahren am 13. Ok⸗ tober 1932, um 14 Uhr 46 Minuten, er⸗ öffnet worden. Zur Vertrauensperson ist bestellt worden: Beeidigter Bücherrevisor Johannes von Bargen, Hamburg, Espla⸗ nade 43. Zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist Termin auf Sonn⸗ abend, den 12. November 1932, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hamburg, Zivil⸗ justizggebände, Anbau, I. Stock, Zimmer Nr. 608, bestimmt. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Er⸗ mittelungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 730, zur Einsichtnahme der Be⸗ teiligten niedergelegt worden.

Das Amtsgericht in Hamburg. Königsberg. Pr., .[58371]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Hüge, Königsberg, Pr., Altstädt. Langgasse 77, ist am 13. Oktober 1932,

wendung des Konkurses eröffnet. Ver⸗ trauensperson: Kaufmann Schwilal, hier,

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 83.

Mendelssohnstr. 8.

Termin zur Ver⸗

11“ ““ 8

Ernst v. Stössel, in Firma Karton⸗Fabrik

18 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗

handlung uüber den Vergleichsvorschlag am Mittwoch, den 9. November 1932, 10 Uhr, Zimmer 318. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittelungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 1 Amtsgericht Königsberg, Pr.

Lcipzig. .[58372] Der Antrag des Kaufmanns Rudolf Filzmaier in Leipzig C 1, Inselstr. 1, Alleininhabers eines Fabrikations⸗ und Handelsgeschäfts in Korsetts und Ban⸗ dagen unter den handelsgerichtlich einge⸗ tragenen Firmen „Rudolf Filzmaier“ und „H. Kimmel & Co.“ in Leipzig, Salomon⸗ straße 12, über sein Vermögen das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses zu eröffnen, wird abgelehnt. Zu⸗ gleich wird gemäß § 24 der Vergleichs⸗ ordnung heute, am 12. Oktober 1932, mittags 12 ½ Uhr, das Konkursverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Landau in Leipzig, Grimmaische Straße 26. Anmeldefrist bis zum 15. No⸗ vember 1932. Wahltermin am 12. No⸗ vember 1932, vormittags 83¾4 Uhr. Prü⸗ fungstermin am 28. November 1932, vor⸗ mittags 8 ½ Uhr. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis zum 28. Oktober 1932. Amtsgericht Leipzig, Abt. II, A 1, Harkort⸗ straße 11, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 8. Leutkirch. [58373]

Ueber das Vermögen der Firma Alois Mohr, Landesprodukte in Leutkirch, wurde am 14. 10. 1932, 12 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Dr. Frank, Bücherrevisor in Ulm. Vergleichstermin am Mittwoch, 16. 11. 1932, 16 Uhr. Er⸗ öffnungsantrag usw. liegen auf der Ge⸗ schäftsstelie zur Einsicht der Beteilig⸗ ten auf.

Amtsgericht Leutkirch. Limburg, Lahn. .[58374] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Landwirts Josef Schlosser, Mühlen, wird heute um 12 Uhr das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Ver⸗ traueusperson: Rechtsanwalt Saalfeld in Limburg, Hospitalstr. 4, Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag 9. November 1932, 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Limburg, Zimmmer 6. Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und Ergebnis der weiteren Ermittlungen liegt auf Zimmer 17 des Amtsgericht zur Einsicht offen.

Limburg, den 13. Okober 1932.

Das Amtsgericht. Nürnberg. [58375]

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 13. Oktober 1932, nachmittags 4 ¾½ Uhr, zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Otto Ullmann in Nürnberg, Deutschherrnstraße 15, Al⸗ leininhabers der Firma S. M. Ullmann, Lederhandlung in Nürnberg, Breite Gasse 63, das gerichtliche Vergleichsver⸗ fahren eröffnet und Vergleichstermin auf Donnerstag, den 10. November 1932, vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaal, Zimmer Nr. 452/0 (Westbau), bestimmt. Als Ver⸗ trauensperson ist Kaufmann Hans Wild in Nürnberg⸗O., Rudolfstraße 13, bestellt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst Anlagen und das Er⸗ gebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 460/0, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Wächtersbach. .[58376] Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen des Müllers Hein⸗ rich Schamber in Wächtersbach ist heute das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensper⸗ son: Bürgermeister a. D. Hankeln in Wächtersbach. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf Freitag, den 4. November 1932, 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumt.

Wächtersbach, den 13. Oktober 1932.

Das Amtsgericht.

Weiden. [58377] Das Amtsgericht Weiden i. d. Opf. hat am 15. Oktober 1932, vormittags 11 Uhr 30 Minuten, die Eröffnung des gericht⸗ lichen Vergleichsverfahrens zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Fritz Wiesmath, Inhabers der Firma Carl Wiesmath in Weiden i. d. Opf., Sedanstraße, beschlossen, den Rechtsanwalt Heinrich Ringhof in Weiden als Vertrauensperson und einen Gläu⸗ bigerausschuß bestellt. Der Vergleichs⸗ termin ist bestimmt auf Dienstag, den 15. November 1932, vormittags 91 ½ Uhr, im Sitzungssaal des Amtsgerichts Weiden. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weiden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Weiden, den 15. Oktober 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Winsen, Luhe. .[58378] Auf Antrag vom 29. September 1932 ist über das Vermögen des 65gö Heinrich Oldeland in Stelle heute, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauens⸗ person: Bücherrevisor Gampe in Lüne⸗

burg. Vergleichstermin am 9. November 1932, 10,15 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Winsen (Luhe),

8 12. Oktober 1932.

Ziegenhals. .s. Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Apothekers Conrad Scholz in Ziegenhals wird heute, am 14. Oktober 1932, 12 Uhr mittags, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da der Schuldner zahlungsunfähig geworden ist. Der Kauf⸗ mann Ernst Kloevekorn in Ziegenhals wird zur Vertrauensperson ernannt. Ter⸗ min zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 12. Novem⸗ ber 1932, 9 ½ Uhr, vor dem obenbezeich neten Gericht, Zimmer Nr. 10, anbe⸗ raumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen ist in der Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 12 des Amtsgerichts, zur Einsicht niedergelegt.

Ziegenhals, den 14. Oktober 1932.

Das Amtsgericht. 1“

Bautzen. [58380] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Handelsmanns Hermann Gedlich in Bautzen, Nordstraße 7, ist infolge der Be⸗ stätigung des im Vergleichstermin vom 13. Oktober 1932 angenommenen Ver⸗ gleichs durch Beschluß vom 13. Oktober 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Bautzen, den 13. Oktober 1932. Beuthen, O.-S. Vergleichsverfahren. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Uhrmachermeisters Karl Ru⸗ dolph in Beuthen O.⸗S., Dyngosstr. 46, ist nach Bestätigung des Vergleichs auf gehoben. Das Amtsgericht in Beuthen O.⸗S.

158382]

[58381]

Bochum.

Bekanntmachung. In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Chemische Fabrik Walther Bosch G. m. b. H. in Bochum, ist der in dem Vergleichstermin vom 1. Oktober 1932 angenommene Vergleich bestätigt. Infolge der Bestätigung des Vergleichs ist das Verfahren aufgehoben.

Bochum, den 12. Oktober 1932.

Das Amtsgericht. Abt. 14.

Bremen. .[58383]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma H. Koopmann jr., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bremen ist am 6. Oktober 1932 nach rechtskräftiger Bestätigung eines Ver⸗ gleichs aufgehoben worden.

Bremen, den 6. Oktober 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Chemnitz. .[58384]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Burghardt & Becher Handel mit Kochgeschirr und Haushaltungsgegenständen in Chemnitz, Poststr. 31 und der Inhaber 1. Kaufmann Julius Steinberg, 2. Kaufmann Berthold Steinberg, beide in Chemnitz, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 10. Oktober 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Chemnitz, 12. Okt. 1932. Düsseldorf. [58385]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen 1. der offenen Handelsgesellschaft in Firma Gustav Hirschland, Metallwerk in Düsseldorf, Haroldstr. 3, 2. des Kauf⸗ manns Sally Hirschland in Düsseldorf, Wildenbruchstr. 18a, 3. des Kaufmanns Gustav Hirschland in Düsseldorf, Fürsten⸗ wall 71—73, ist nach rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben wor den.

Düsseldorf, den 2. Oktober 1932.

Amtsgericht. Abt. 14a.

Hanau. [58386] Vergleichsverfahren.

In dem Vergleichsversahren über das Vermögen der Firma Kart Schultheiß in Hanau, Inhaber Karl Schultheiß in Hanau, Möbelfabrik, ist infolge der Bestätigung des Vergleichs das Verfahren aufgehoben.

Hanau, den 10. Oktober 1932.

Das Amtsgericht. Abt. IV.

Leipzig. .[58387] Das am 9. September 1932 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung

des Konkurses über das Vermögen des

Kaufmanns Ernst Strauß in Leipzig N 22, Schönhausenstraße 20, Alleininhabers einer Eisen⸗ und Stahlhandlung unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Körner & Schulte“ in Leipzig, Lagerhof⸗ straße 2, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 7. Oktober 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß

vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 12. Okt. 1932. Leipzig. [58388]

Das am 15. August 1932 eröffnete Ver gleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kauf manns Martin Heinz Schubert in Leipzig, Arndtstr. 14, Alleininhabers einer Damen⸗ hutfabrik und Großhandlung unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Schubert & Sohn“ in Leipzig, Hain⸗

straße 17/19, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 10. Oktober 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 12. Okt. 1932.

Leipzig. [58389]

Das am 8. September 1932 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns und Drogisten Artur Johannes Mähder in Leipzig W 35, Friedrich⸗Ebert⸗ Straße 2, Alleininhabers eines ebenda betriebenen Drogerie⸗ und Kolonialwaren⸗ geschäfts unter der handelsgerichtlich ein⸗ getragenen Firma „Grenz⸗Drogerie Jo⸗ hannes Mähder“ ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermine vom 7. Oktober 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 12. Okt. 1932. Leipzig. [58390]

Das am 17. September 1932 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des

Kartographen und Kaufmanns Friedrich

Wilhelm Graupner in Leipzig C1, Ost⸗ straße 13, Alleininhabers einer geo⸗ graphischen Anstalt und Steindruckerei unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Graupner & Körner“ in Leipzig C1, Scherlstraße 10, ist infolge der Be⸗ stätigung des im Vergleichstermin vom 12. Oktober 1932 angenommenen Ver⸗ gleichs durch Beschluß vom gleichen Tag eufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, den 13. Oktober 1932. Lobberich. .[58391]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Geschw. Istas Nachf. in Lobberich, Inhaber: 1. Witwe Wilhelm Voß, Wilhelmine geb. Peters in Lobbe⸗ rich, 2. Frau Richard Wilmkes, Erna geb. Peters in Brüggen (Rhld.), ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben.

Lobberich, den 12. Oktober 1932.

Preuß. Amtsgericht. Osterholz-Scharmbeck. [58392]

Beschluß. In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma F. W. Reu⸗ ter, Bekleidungshaus, Osterholz⸗Scharm⸗ beck, Bahnhofstr. 50, Inhaber F. Walter Reuter, daselbst. Der in dem Vergleichs⸗ termin vom 12. September 1932 ange⸗ nommene Vergleich wird hierdurch be⸗ stätigt. Gleichzeitig wird das Vergleichs⸗ verfahren aufgehoben. 69 der Ver⸗ gleichsordnung.)

Amtsgericht Osterholz⸗Scharmbock, den 17. September 1932. Stadtlengsfeld. .[58393]

Betr.: Vergleichsverfahren Happ⸗Wie⸗ senthal. Das Verfahren ist aufgehoben, nachdem der Vergleich vom 14. Juni 1932 bestätigt worden ist.

Stadtlengsfeld, den 13. Oktober 1932

Thür. Amtsgericht 3. Stolp, Pomm. Beschluß.

In der Vergleichssache des Kaufman Franz Voß, Inhabers der Firma Solinge Stahlwarenhaus Voß & Co. in Stolp Markt 6, wird die Vergütung der Ve⸗ trauensperson, Kaufmann Hugo Daehne in Stolp, auf 900,— RM, die zu er stattenden Auslagen auf 367,44 RM fest⸗ gesetzt. Stolp, den 14. Oktober 193 Amtsgericht. Weissenfels. .158395]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Elektromeisters Wilhelm Klaus in Weißenfels, Müllnerstraße 47, ist nach Be⸗ stätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben.

Amtsgericht. Abt. 3. Wuppertal-Barmen. .[58396]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Küch in W.⸗Barmen, Berliner Str. 134, Allein⸗ inhabers der Firma Karl Küch, ebenda, Manufaktur⸗ und Modewaren, Damen⸗ und Kinderkonfektion, ist nach erfolgter gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 8. Oktober 1932 aufgehoben worden.

Amtsgericht W.⸗Barmen. Zweibrücken. .58397] Bekanntmachung.

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Ehefrau Berta Thomas, Inhaberin eines Lebensmittelgeschäfts in Zwei⸗ brücken, ist nach Bestätigung des ange⸗ nommenen Vergleichs aufgehoben.

Zweibrücken, den 14. Oktober 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

8. Verschiedenes.

58069

Am 1. Januar 1933 erscheint eine Neuausgabe des Besonderen Tarifheftes (Heft B). Hierdurch wird das Beson⸗ dere Tarifheft (Heft B) vom 1. Juni 1928 nebst sämtlichen Nachträgen auf⸗ gehoben.

Nähere Auskunft stellen.

Berlin, den 13. Oktober 19232.

erteilen die Dienst⸗

Liegnitz⸗Rawitscher Eisenbahmn.

Weißenfels, den 29. September 1932.

Gemeindegrößen in der Zeit vom 31

monatlich 2,30 einschließlich 0,48 ℛ.ℳ Bestellgeld; für Selbstabholer bei der

monatlich. für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48,

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post itungsgebühr, aber ohne eschäftsstelle 1,90 ℛℳ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in -n raße 32.

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Berlin, Mittwoch, den 19. Oktober, abends.

8 Poftscheckkonto: Berlin 41821.

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Exequaturerteilung.

Verordnung zur Ergänzung von sozialen Leistungen. 19. Oktober 1932.

Verordnung über die Berücksichtigung der Renten aus der Sozialversicherung bei anderen Leistungen. Vom 10. Ok⸗ tober 1932.

Bekanntmachung über Satzungsänderungen der Elbe⸗Reedereien.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Berichtigung der Verordnung über Zolländerungen vom 17. Oktober 1932.

Bekanntmachung, betreffend Auslosungsrechte der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Landes Mecklenburg⸗Schwerin. Vom 18. Oktober 1932.

Vom

Preußen. Bekanntmachung, betreffend Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des Freistaates Preußen. Zeitungsverbote. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 58 der Preußischen Gesetzsammlung.

8 Deutsches Reich.

Dem Wahl⸗Konsul bei dem chilenischen Generalkonsulat in Berlin, Luis Bustamante Pinto, ist namens des unter dem 7. Oktober 1932 das Exequatur erteilt worden.

Verordnung zung von sozialen Leistungen. Vom 19. Oktober 1932. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zur Belebung der Wirtschaft vom 4. September 1932 Zweiter Teil § 1 (RGBl. 1 S. 425, 428) verordnet die Reichs⸗

regierung: 11.“ rtikel 1.

Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge.

§ 1.

(1) Arbeitslose die in der Zeit vom 31. Oktober 1932 bis zum 1. April 1933 versicherungsmäßige Unterstützung oder Krisenunterstützung nach den Lohnklassen I bis VI mit mindestens einem Familienzuschlag beziehen, erhalten zu der Unterstützung eine wöchentliche Zulage.

(2) Die Zulage wird gewährt, wenn dem Arbeitslosen die Hauptunterstützung für sechs r oren eünzenbe Wochentage zu falen ist. Unterstützungstage, die danach außer Betracht bleiben, ind zusammenzuzählen, wenn der Arbeitslose aus der Haupt⸗ unterstützung ausscheidet; ergeben sich daraus sechs Unterstützungs⸗ tage, so wird hierfür die Zulage gewährt; Spitzen bleiben un⸗ berücksichtigt.

(3) Die Zulage beträgt, und zwar ohne Unterscheidung nach Lohn⸗ und Ortsklassen, für je sechs Unterstützungstage (Abs. 2)

1. bei Arbeitslosen mit einem oder zwei zuschlagsberechtigten

Anugehörigen 2 Reichsmark, 2. bei Arbeitslosen mit drei oder vier zuschlagsberechtigten Angehörigen 3 Reichsmark, 3. bei Arbeitslosen mit mehr als vier zuschlagsberechtigten Angehörigen 4 Reichsmark. 8 (4) Aendert sich während des Zeitraums, der für die Zulage maßgebend ist, die Zahl der zuschlagsbere htigten Angehörigen, so wird die Zulage nach der höchsten Angehörigenzahl gewährt. 65) Bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit für die ver⸗ sicherungsmäßige Unterstützung und Krisenunterstützung bleibt die Zulage außer Betracht. § 2.

Arbeitslose einer höheren Lohnklasse als VI erhalten die Zulage zur Unterstützung, soweit ihr Unterstützungssatz, wie er in Arrikel 1 der Verordnung über die Höhe der Arbeitslosen⸗ unterstützung und die Durchführung öffentlicher Arbeiten vom 16. Juni 1932 (RGBl. 1 S. 305) bestimmt ist, ohne die Zulage weniger beträgt, als der entsprechende Satz in der Lohnklasse VI

und die Zulage zusammen betragen würden.

Abweichend von Artikel 1 der Verordnung über die Höhe der Arbeitslosenunterstützung und die Durchführung öffentlicher Arbeiten vom 16. Juni 1932 beträgt die Arbeitslosenunter⸗ stützung (versicherungsmäßige und Krisenunterstützung) für die Zeit vom 31. Oktober 1932 bis zum 1. April 1933

1. in allen Orten mit mehr als 50 000 Einwohnern soviel wie in den Orten der Sonderklasse und der Ortsklasse A,

2. in allen Orten der Ortsklasse B soviel wie nach der Ver⸗ ordnung vom 16. Juni 1932 nur in den Orten der Orts⸗ klasse B mit mehr als 10 000 Einwohnern.

§ 4.

Zum Ausgleich von Härten, die sich in besonderen Fällen aus der Bemessung der Arbeitslosenunterstützung nach Ortsklassen und

8 8

Oktober 1932 bis zum I Landes zuständig.

1. April 1933 ergeben, kann aus den Mitteln der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ein Betrag bis zuxr Höhe von 8 Millionen Reichsmark verwendet werden. Das Nähere bestimmt der Präsident der Reichsanstalt mit Zu⸗

stimmung des Reichsarbeitsministers. § 5. 88 88

§ 101 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1932 an in der Weise anzuwenden, daß hinter dem Worte „gewährt“ die Worte eingefügt werden: „oder solange ihr Heimatstaat einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Fürsorge für seine Staatsangehörigen im Deutschen Reiche leistet“,

Artikel 2.

6 Krankenorrsicheruntt..

Die Erhöhung des Hausgeldes nach § 194 Nr, 1 der Reichs⸗ versicherungsordnung und die Zubilligung von KrünenFauspflege in der Familienhilfe oder die Gewähxung eines Zuschusses an Stelle dieser Krankenhauspflege nach § 205 ss 3 Satz 4 der Reichsversicherungsordnung ist nicht deshalb unzulässig, weil der höchste Beitrag die in der Notverordnung vom 8 Dezember 1931 Fünfter Teil Kapitel I Abschnitt 2 §8§ 1 und 3 sowie Kapitel II § 3 (⁴GBl. 1 S. 699, 719, 722) bezeichnete Grenze überschreite

Artikel 3. 8 u“ Unfallversicherung. Renten für Unfälle, die sich nach dem 31. Dezembex 1932 er⸗ elgnen, werden nicht um siebeneinhalb vom Hundert (Notverord⸗ nung vom 14. Juni 1932 Erster Teil Kapitel II Artikel 4 § 1 RGBl. I S. 273, 275) gemindert.

Artikel I.

Ruhensvorschriften in der R onten⸗ versicherung.

(1) Beim Zusammentreffen einer Rente aus der Invaliden⸗, der Angestellten⸗ oder der knappschaftlichen Pensionsversicherung mit einer Beschädigtenrente oder einer Witwenrente, die unmittel⸗ bar nach dem 2. ee oegn g ess gewährt werden, gilt die Freigrenze von 25 Reichsmark (8 vgergrhnuga vom 8. Dezember 1931 Fünfter Teil Kapitel IV Abschnitt I § 11 Abs. 4 RGBl. I S. 699, 724) auch gegenüber den Renten, die nach dem 31. Oktober 1932 festgestellt werden.

2) Der Abs. 1 findet auch Anwendung zugunsten der Be⸗

schädigten⸗ oder Witwenrenten nach dem Altrentnergesetze, wenn

die Dienstbeschädigung während der Teilnahme an einem Kriege oder einer kriegerischen Unternehmung erworben ist. 8

1

Artikel 8.

Mehrleistungen in der Rentenverstcherung. 81

In der Rentenversicherung darf die Selbstverwaltung bo⸗ stimmen, daß neben den gesetzlichen Leistungen (Regelleistungen) widerruflich Mehrleistungen gewährt werden.

§ 2. (1) Die Mehrleistungen können die Regelleistungen in der Dauer, Höhe und Art erganzen. 1.. Die für die Mehrleistungen erforderlichen Aufwendungen fallen den Versicherungsträgern zur Last. 1 § 3. 2* * 2921 8 I 11“ 8 „Die Einführung von Mehrleistungen ist und ulässig, wenn sie die Deckung der Regelleistungen gefährdet. Sie 82 aufzuheben, so⸗ bald eine solche Gefährdung eintritt. Von der Aufhebung können auch die laufenden Mehrleistungen betroffen werden.

§ 4.

(1) Die Einführung einer Mehrleistung wird, vorbehaltlich des § 6, durch die Satzung des Versicherungsträgers auf Antrag sen⸗8 8ee bestimmt.

(2) Die Satzung bedarf der Zustimmung der Aufsichts⸗ behörde; die Entscheidung der Aufsichtsbehörde ist endgültig.

§ 5.

Die Satzung der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte wird auf Antrag des Direktoriums vom Verwaltungsrat be⸗ schlossen.

§ 6.

„(1) In der Invalidenversicherung wird die Einführung einer Mehrleistung durch die gemeinsame Satzung (Hauptsatzung) aller Versicherungsträger bestimmt. Die Hauptsatzung kommt durch übereinstimmenden Beschluß der Ausschüsse oder der ihnen ent⸗ sprechenden Organe von mindestens drei Vierteln aller Versiche⸗ rungsträger zustande. Sie bedarf der Zustimmung des Reichs⸗ versicherungsamts; seine Entscheidung ist endgültig.

42) Hat die Mehrleistung Renten zum Gegenstande, so finden für die Verteilung der Zahlungen auf die Versicherungsträger die allgemeinen Vorschriften entsprechende Anwendung.

17.

„Eine Satzungsbestimmung, durch die eine Mehrleistung ein⸗ geführt ist, kann von der Aufsichtsbehörde, im Falle des § 6 vom Reichsversicherungsamt jederzeit, auch mit Wirkung für laufende Mehrleistungen aufgehoben werden. 1

§ 8. 11) Ist das Reich oder ein Land Träger der Unfallversicherung, so ist für die Einführung der Mehrleistung und für ihre Auf⸗ hebung der Reichsminster, zu dessen Geschäftsbereich die Aus⸗ führungsbehörde gehört, oder die oberste Verwaltungsbehörde des

(2) Ist eine Gemeinde oder eine andere öffentliche Körper⸗ schaft Träger der Unfallversicherung, so regelt die oberste Ver⸗ waltungsbehörde die Zustansigkenr

Artikel 6.

XX“

Im § 6 der Verordnung über die Fürsorgepflicht treten Stelle der Absätze 2 und 3 folgende Absätze 2 bis 4:

„Für die Bemessung des notwendigen Lebensunterhalts der verere sind den örtlichen Verhältnissen angepaßte Richtsätze festzusetzen. Für Sozial⸗ und Kleinrentner und ihnen Gleichstehende sollen diese Sätze so bemessen sein, daß der Hilfs⸗ bedürftige gegenüber der allgemeinen Fürsorge eine angemessene Mehrleistung erhält.

Ferner sind den örtlichen Verhältnissen angepaßte Ein⸗ kommenssätze festzusetzen, bei deren Nichterreichung eine Wöchnerin Wochenfürsorge stets dann exrhält, wenn nicht Tat⸗ sachen die Annahme rechtfertigen, daß die Hilfe nicht be⸗ nötigt wird. .

Die Richtsätze für die Bemessung des notwendigen Lebens⸗ unterhalts und die Einkommenssätze für die Wochenfürsorge werden von der obersten Landesbehörde oder der von ihr be⸗ auftragten Stelle festgesetzt. Wird ein Fürsorgeverband be⸗ auftragt, so hat die Festsetzung durch den Vorsitzenden sein Verwaltungsorgans zu erfolgen. 8—

Artikel 7. Schlußvorschriften. 1“ 8

(1) Die Vorschriften des Artikels 1 treten mit dem 31. Ok⸗ tober 1932, die Vorschriften des Artikels 4 mit dem 1. November 1932 in Kraft.

(2) Die Vorschriften des Artikels 4 gelten auch für die vor dem 1. November 1932 festgestellten Renten, wenn sie an diesem Tage noch laufen. Die Rechtskraft früherer Entscheidungen steht nicht entgegen. Die Aenderung ist dem Berechtigten mitzuteilen; ein Rechtsmittel findet nicht statt. Nachzahlungen auf Grund des Artikels 4 und dieses Artikels werden die Zeit vor dem 1. No⸗ vember 1932 nicht gewährt.

Berlin, den 19. Oktober 1932.

Der Reichskanzler.

von Papen. Der Reichsarbeitsminister. Schäffer.

Der Reichsminister der Finanzen.

J. V.: Zarden. Der Reichsminister des Innern. 8 8

Verordnung über 8 Berücksichtigung der Renten aus der Sozialversicherung bei anderen Leistungen. Vom 10. Oktober 1932.

„Auf Grund der Notverordnungen vom 8. Dezember 1931 Fünfter Teil Kapitel VI Abs. 2 (RGBl. 1 S. 699, 725) und vom 14. Juni 1932 Erster Teil Kapitel II. Artikel 7 Abs. (RGBl. I S. 273, 276) wird hiermit verordnet: .

§ 1.

(1) Werden Renten aus der Sozialversicherung auf Grund der Notverordnungen vom 8. Dezember 1931 oder vom 14. Juni 1932 anderweit festgesetzt oder zum Ruhen gebracht, so begründet dies keinen Anspruch auf Erhöhung von Versorgungsleistungen aus einer Reichsbahn⸗Arbeiterpensionskasse Abteilung B der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft, aus der Zusatzversorgungs⸗ 88 des Reichs und der Länder oder aus der Beoree anstalt der Deutschen Reichspost.

(2) Abs. 1 findet entsprechende Anwendung auf andere Leistungen, die als Versorgung aus öffentlichen Mitteln gewährt werden und bei deren Bemessung die Leistungen aus der Sozial⸗ versicherung berücksichtigt werden. Die oberste Verwaltungs⸗ behörde kann Näheres bestimmen; sie kann Ausnahmen anordnen.

(3) Abs. 1 findet ferner entsprechende Anwendung auf pri⸗ vate Versicherungsunternehmungen im Sinne des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (RGBl. I S. 315). Die Aufsichtsbehörde kann Näheres bestimmen; sie kann Ausnahmen anordnen.

.(4) Abs. 1 bis 3 gelten entsprechend für die Berechnung künftig festzusetzender Leistungen.

Die Vorschriften des § 1 Abs. 2, 4 finden, wenn die Ver⸗ sorgungsleistung die Grundlage für die Versicherungsfreiheit nach der Reichsversicherungsordnung §§ 1234, 1242, dem Ange⸗ stelltenversicherungsgesetz §§ 11, 17 oder dem Reichsknappschafts⸗ gesetz §§ 30, 52 bildet, mit der Maßgabe Anwendung, daß dem Beschäftigten Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung in aus⸗ reichender Höhe gewährleistet bleiben müssen. Der zuständige Reichsminister oder die zuständige oberste Verwaltungsbehörde prüft, ob diese Bedingung noch erfüllt ist. Bestehen die Vor⸗ aussetzungen für die Versicherungsfreiheit nicht mehr, so sind für die Zukunft Beiträge zu entrichten. Für die Vergangenheit