Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.
259 vom 3. November 1932.
IIildesheim. .[62362]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gustav Beil, In⸗ habers der Firma William Beil in Hildes⸗ heim, Almsstraße Nr. 27, ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins und Vornahme der Schlußverteilung aufgehoben worden.
Amtsgericht Hildesheim, 29. 10. 1932.
Iserlohn. [62363]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Edelhoff und des Kaufmanns Heinrich Küper sen. zu Iserlohn, ist mangels Masse eingestellt. 8— Iserlohn, den 25. Oktober 1932.
Das Amtsgericht. 88 “ “ Kiel. Konkursverfahren. 162364]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gärtnereibesitzers Hermann Kallsen in Kronshagen, Kopperpahler Allee 41, wird aufgehoben, da die Schluß⸗ verteilung stattgefunden hat. 25a N 21/31.
Kiel, den 28. Oktober 1932.
Das Amtsgericht. Abt. 25a.
Kiel. Kontursverfahren. é62365] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhmachers Carl Voß in Kiel, Brunswiker Straße 25, wird auf⸗ gehoben, da die Schlußverteilung stattge⸗ funden hat. 25a N 142/31. Kiel, den 28. Oktober 1932. Das Amtsgericht. Abt. 25 au.
11“
Köln. Konkursverfahren. [62366] Das Konkursversahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Eduard Engler in Köln, Ehrenstraße 54a, Inhaber der nichteingetragenen Firma Strumpf⸗ Schreiber, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Köln, den 28. Oktober 1932. Amtsgericht. Abt. 78.
Körlin, Persante. .[62367]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Lieb⸗ mann in Körlin a. Pers. ist der Schluß⸗ termin auf den 8. November 1932, 12 nhr, vor dem Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 1, bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Aus⸗ lagen und die Gewährung einer Vergü⸗ tung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses.
Körlin a. Pers., 18. Oktober 1932.
Amtsgericht.
nauban. [62368]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Erich Hübner, Inhaber der Firma Hermann Strohbach, Lauban, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters sowie zur An⸗ hörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläu⸗ bigerausschusses der Schlußtermin auf den 29. November 1932, 10 ½% Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, Zimmer Nr. 4, bestimmt.
Lauban, den 28. Oktober 1932.
Das Amtsgericht.
Lauban. .[62369]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Martin Dehmel in Lauban soll die Schlußver⸗ teilung erfolgen. Dazu sind RM 536,76 verfügbar, wovon noch die Kosten der Schlußanzeigen abgehen. Zu berücksich gen sind RM 18 818,01 nicht bevorrech⸗ igte Forderungen. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amts⸗ gerichts Lauban zur Einsicht aus.
Lauban, den 1. November 1932.
Kurt Bolick, Konkursverwalter.
Liebenburg, Harz. .[62370] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns und Auktionators
Paul Nolte in Salzgitter wird nach Ab
haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗
gehoben.
Amtsgericht Liebenburg, 28. 10. 1932
MNMaulbronn. .[62371]
1. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Gustav Fröschle, gew. Ochsen⸗ wirts in Enzberg, wird Termin zur Be⸗ schlußfassung gem. § 162 K.⸗O. auf Donnerstag, den 24. November 1932, nachmittags 3 Uhr 15 Min., vor dem Amtsgericht Maulbronn bestimmt. 2. Die Vornahme der Schlußverteilung wird genehmigt.
Amtsgericht Maulbronn.
Miroew. .[62372]
Konkursverfahren Dames, Mirow, nach erfolgtem Schlußtermin aufgehoben.
Amtsgericht Mirow. München. Bekanntmachung.
Am 31. Oktober 1932 wurde das unterm 25. Juli 1932 über das Vermögen der Firma Roßkopf u. Feser o. H.⸗G., Herrenmodesalon in München, Marien platz 21/II, eröffnete Konkursverfahren
s durch Zwangsvergleich beendet auf⸗ gehoben.
4 Kohese 10, München,
Geschäftsstelle des Konkursgerichts stelle d 9 1
8 3
.[62373]
AMünsterberg, Schles. .[62374]
Im Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Georg Rother in Münsterberg soll die Schlußverteilung stattfinden. Dazu sind verfügbar 2504,69 RM, wovon noch Gerichts⸗ und Verwaltungskosten in Abzug kommen. Zu berücksichtigen sind 677,98 Reichsmark bevorrechtigte und 14 228,08 Reichsmark nicht bevorrechtigte Forde⸗ rungen. Das Schlußverzeichnis liegt in der Geschäftsstelle des hiesigen Amts⸗ gerichts zur Einsicht aus.
Münsterberg, den 29. Oktober 1932.
Koppe, Konkursverwalter.
Neisse. .[62375]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Bauhandwerkergenossen⸗ schaft für Hoch⸗und Tiefbau, e. G. m. b. H. für Neisse und Umgegend in Neisse, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden
Forderungen der Schlußtermin auͤf den
23. November 1932, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, Zimmer 122, bestimmt. — 2 N. 82/31.
Amtsgericht Neisse, den 26. Oktober 1932.
vLeurode. [62376]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Dimter, Neurode, Inhaber der Firma Heinrich Dimter, Neuroder Fahrrad⸗ und Naäͤhmaschinen⸗Industrie, wird Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter For⸗ derungen Termin vor dem Amtsgericht Neurode, Zimmer Nr. 9, auf den 24. No⸗ vember 1932, mittags 12 Uhr, an⸗ beraumt. Neurode, den 27. Oktober 1932. Amtsgericht.
Oschatz. .[61833] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Fuhrwerksbesitzers Otto Voigt⸗ länder in Oschatz wird wegen mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. — § 204 K.⸗O. Oschatz, 27. Oktober 1932. Das Amtsgericht.
Passau. .[62377]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Dichtl in Unternamering wurde durch Beschluß des Amtsgerichts Passau vom 11. Oktober 1932 mangels Masse eingestellt.
Passau, 31. Oktober 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Passau.
Riedlingen. .[62378] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Schneider & Cie. in Kanzach, O.⸗A. Ried⸗ lingen, wurde am 27. Oktober 1932 nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Württ. Amtsgericht Riedlingen. Rochlitz, Sachsen. .[62379] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Andreas Reuter in Rochlitz, Leipziger Straße 32, allein. Inhaber der früheren Firma Sächsische Emailleschilder⸗Fabrik Reuter & Hellge in Penig, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Kon⸗ kursmasse nicht vorhanden ist. Die Ver⸗ gütung des Verwalters wird auf 100 RM. festgesetzt, seine Auslagen auf 20 RM. (K 9,32.) Amtsgericht Rochlitz, den 26. Oktober 1932.
Schweidnitz. Beschluß. 62380] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Klempnermeisters Arthur
Dahlbor in Schweidnitz, Burgstraße 19,
wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗
termins hierdurch aufgehoben. Schweidnitz, den 27. Oktober 1932.
Amtsgericht.
Schweidnitz. Beschluß. 61842]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhmachermeisters Hermann Seidel in Schweidnitz, Köppenstraße 3, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß termins hierdurch aufgehoben.
Schweidnitz, den 27. Oktober 1932.
Amtsgericht. Schweidnitz. Beschluß. 61843]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Einkaufsgenossenschaft der Lebensmittelhändler von Schweidnitz und Umgegend, e. G. m. b. H., wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 23. No⸗ vember 1932 um 11 ½ Uhr, Zimmer Nr. 16, anberaumt.
Schweidnitz, den 28. Oktober 1932.
Amtsgericht. Stassüurt. .[62381] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Fedor Müller aus Staßfurt wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.
Staßfurt, den 29. Oktober 1932.
Amtsgericht.
Steinach, Thür. 162382] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ida Leonhardt in Steinach, Thür. Wald, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Steinach, Thür. Wald, den 25.10. 1932. Thür. Amtsgericht. Abt. II.
Stettin. .[62383]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Pinkas Alt, In⸗ habers der Firma Pinkas Alt, Baumwoll⸗ waren, Trikotagen, Arbeiterbekleidung in
8
Stettin, Wilhelmstraße 16, ist, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 7. Ok⸗ tober 1932 angenommene Zwangsver⸗ gleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 7. Oktober 1932 bestätigt ist, aufgehoben.
Stettin, den 29. Oktober 1932.
Das Amtsgericht. Abt. 6.
Uhn, Donau. .[62384]
Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Georg Guter, Inhabers einer Möbelschreinerei, früher in Burgau, jetzt in Ulm, Grüner Winkelweg 34, ist Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und Schlußtermin zur Be⸗ schlußfassung gem. § 162 K.⸗O. anberaumt auf Samstag, den 26. November, 12 Uhr, Zimmer 11. Der Beschluß über die Festsetzung der Vergütung und Aus⸗ lagen des Verwalters ist auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ulm.
Vilshoien. .[62385]
Das Amtsgericht Vilshofen hat mit Beschluß vom 27. Oktober 1932 im Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen der Konservenfabrik Vilshofen, G. m. b. H. in Vilshofen, die Einberufung einer Gläu⸗ bigerversammlung auf Montag, den 28. November 1932, vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 7/I, angeordnet. Gegenstand der Tagesordnung: Prüfung der nachträglich angemeldeten Forde⸗ rungen und Beschlußfassung über Ein⸗ stellung mangels Masse.
Vilshofen, den 28. Oktober 1932.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Waldiischbach. .[62386] Das Amtsgericht Waldfischbach hat am 31. Oktober 1932 das Konkursverfahren über das Vermögen des Landwirts Franz Germann in Harsberg nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Waldfischbach.
Zittau. .[62387] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gustav Adolf Schweitzer in Zittau, Aeußere Oybiner Straße 12 b, der unter der eingetragenen Firma Ad. Schweitzer & Co. in Zittau eine mechanische Weberei betrieben hat, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (K 11/30.) Amtsgericht Zittau, den 29. Oktober 1932.
Arolsen. .[62388] 1 V. N. 1/31. Ueber das Vermögen der Firma Gebr. Siebel in Neuberich (Leder⸗ handlung und Schuhanfertigung) ist am 31. Oktober 1932, 11 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Lehrer i. R. O. Schäfer in Volkmarsen ist zur Vertrauensperson ernannt. Vergleichstermin am 24. No⸗ vember 1932, 10 Uhr. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und weiteren Ermittlungen liegt auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. . — Amtsgericht Arolsen
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Bergen, Rügen. .[62389 Ueber das Vermögen des Fräuleins Luise Isenbeck in Binz a. Rg. ist heute, am 29. Oktober 1932, 12 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Vertrauensperson: Kauf⸗ mann Werner Brekenfeld, Bergen a. Rg. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag am 26. November 1932, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermitt⸗ lungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Bergen a. Rg., den 29. Oktober 1932. Das Amtsgericht. Berlin-Charlottenburg. 162390] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Eugen Krohn, Berlin⸗Wilmersdorf, Lauenburger Straße 18, Stettin, Paradeplatz, Bismarck⸗ straße, Kronprinzenstraße, und Binz (Einzelhandel mit Tabakwaren), ist am 1. November 1932, 12 ½ Uhr, ein gericht⸗ liches Vergleichsverfahren eröffnet. Ver⸗ trauensperson: Leopold Prinz in Berlin W 30, Maaßenstr. 14. Vergleichstermin am 30. November 1932, 10 Uhr, an Ge⸗ richtsstelle, Amtsgerichtsplatz, Zimmer 254, II. Stock. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen An⸗ lagen und das Ergebnis der vom Gericht angestellten Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. — 40. V. N. 29. 32. Berlin⸗Charlottenburg 5, 1. 11. 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Dessau. .[62391]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Max Rahe, all. Inh. der Firma Max Rahe in Dessau, Kavalierstraße Nr. 36, ist am 31. Oktober 1932, 15 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Betrieb eines Mode⸗ waren⸗ und Putzgeschäfts. Zur Ver⸗ trauensperson ist der beeid. Bücher⸗ revisor Moritz Jaenicke in Dessau, Wolf⸗ gangstraße Nr. 10, ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Dienstag, den 29. November 1932, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Dessau, Zimmer Nr. 45, bestimmt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen liegt in der Geschäftsstelle 8 = 8 ““ 1 1
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des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 45, Einsicht der Beteiligten aus. Dessau, den 31. Oktober 1932. Anhaltisches Amtsgericht. Lisenach. Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Schuhmacher⸗ meisters Otto Daut in Hötzelsroda ist am 29. Oktober 1932, 10 Uhr, zur Abwendung des Konkurses das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren eröffnet worden. Vertrauens⸗ person: Bücherrevisor Erich Fischer in Eisenach. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag: 29. November 1932, 11 Uhr, im Zimmer 52. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind im Zimmer 63 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Thür. Amtsgericht Eisenach. Gleiwitz. .[62393] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Optiker⸗ meisters Walter Bornemann in Gleiwitz, Wilhelmstraße 3, wird heute, am 31. Ok tober 1932, 11 Uhr 20 Min., das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet, da er seine Zahlungs⸗ unfähigkeit dargetan und Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens bean⸗ tragt hat. Der Bankdirektor a. D. Oskar Baitsch wird zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Ein Gläubigerausschuß wird zu⸗ nächst nicht bestellt. Termin zur Ver handlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 29. November 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 49, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 48, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Gleiwitz, den 31. Oktober 1932. — 20 V. N. 17/32.
HIannover. .[62394]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Gustav Danne in Hannover, Burgstr. 40, als alleinigen Inhabers der Firma Georg Kugelmann, Papier⸗, Schreib⸗ und Leder⸗ warengroßhandlung, daselbst, wird heute, am 31. Sktober 1932, 13 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Fricke, Hannover, Georgstr. 20, wird zum Vertrauensmann bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag am Sonnabend, den 26. November 1932, 9 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erdgeschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen und das Ergebnis etwaiger weiterer Ermittlungen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Ab⸗ teilung 62a, zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Hannover.
Tilsit. .[62396] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Robert Noetzel, alleinigen Inhabers der Firma Robert Noetzel in Tilsit, Hohe Straße 19, wird heute, am 28. 10. 1932, mittags 12 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Zur Vertrauensperson wird der Bücherrevisor Schultz in Tilsit, Fabrikstr. 5, bestellt. Termin zur Ab⸗ stimmung über den Vergleichsvorschlag wird auf Montag, den 28. November 1932, vorm. 11 Uhr, Willszer 160, bestimmt. Der Antrag a —eöffnung des Ver⸗ fahrens sowie die Anlagen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 168, niedergelegt. Tilsit, den 28. Oktober 1932. Amtsgericht.
Uslar. .[62397] Vergleichsverfahren.
Ueber das Vermögen des Kolonial⸗ warenhändlers Adolf May in Uslar ist am 31. Oktober 1932, abends 6 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses entsprechend dem vom Schuldner gestellten Antrage eröffnet worden. Der Bücherrevisor Rühle Franke in Uslar ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag ist auf den 26. November 1932, 9 ½% Uhr, vor dem Amtsgericht in Uslar, Zimmer Nr. 9, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Uslar, den 31. Oktober 1932.
Das Amtsgericht.
Berlin. .[62398] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gustav Sauer, Alleininhabers der Firma Carl Pietsch, Berlin SW 68, Lindenstr. 108, Kleinhandel von Eisen⸗ und Blechwaren, ist am 26. Ok⸗ tober 1932 nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben worden. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 83. Berlin-Charlottenburg. [62399] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Karl Buchholz, Allein⸗ inhabers der Firma Karl Buchholz, Buch⸗ handlung, Berlin W 15, Kurfürstendamm Nr. 30, mit einem Zweiggeschäft in Berlin W 8, Mauerstr. 13/14, ist nach An⸗ nahme und Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs durch Beschluß des Gerichts vom 1. November 1932 aufgehoben. Berlin⸗Charlottenburg, 1. Nov. 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Eisenach. .[62400] Das am 7. Oktober 1932 eröffnete ge⸗ richtliche Vergleichsverfahren zur Ab⸗
wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft G. C. Blankenburg, Inhaber Curt Land⸗ mann und Arthur Keil in Mihla a. W., ist nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben worden. Eisenach, 31. Oktober 1932. Thür. Amtsgericht.
Eisenach. .[62401] Das am 8. Oktober 1932 eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Frau Hedwig König, geb. Hentschel, Inhaberin der Firma Johannis⸗ Drogerie, Otto König in Eisenach, ist nach Bestätigung des angenommenen Ver⸗ gleichs heute aufgehoben worden. Eisenach, 31. Oktober 1932. Thür. Amtsgericht.
Frankiurt, Oder. [62402] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Buch⸗ druckerei Wilhelm Bohn in Frankfurt (Oder) ist durch Beschluß des Gerichts vom 28. Oktober 1932 aufgehoben worden, da der Vergleichsvorschlag vom 18. Oktober 1932 angenommen und bestätigt wor⸗ den ist. Frankfurt (Oder), 28. Oktober 193 Das Amtsgericht. Grossschönau, Sachsen. ([62403] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Hermann Franke Nachf., In⸗ haberin Marie Radisch, Delikateßwaren⸗ geschäft, in Großschönau, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 29. Oktober 1932 angenommenen Ver⸗ gleichs durch Beschluß vom 29. Oktober 1932 aufgehoben worden. Amtsgericht Großschönau, 29. Okt. 1932.
Hamburg. .[62404]
In dem gerichtlichen Vergleichsver⸗ fahren über das Vermögen des Kauf⸗ manns Karl Teckentrup, wohnhaft: Ham⸗ burg, Hammerlandstraße 57 Erdgeschoß, früher alleiniger Inhaber der Firma Carl Teckentrup, Geschäftslokal: früher Ham⸗ burg, Repsoldstraße 93, Geschäftszweig: Konserven⸗ und Kolonialwarengroßhandel, ist der Vergleich durch Beschluß vom 10. September 1932 verworfen.
Das Amtsgericht in Hamburg.
HIarburg-Wilhelmsburg. [62405] Vergleichsverfahren. (V. N. 13/32) Das eröffnete Vergleichsverfahren über
das Vermögen des Elektromeisters Oskar
Eisenschmidt, Inhabers des unter gleicher
Firma eingetragenen elektrotechnischen
Installationsgeschäfts, hier, Rathausstr. 31,
ist am 28. Oktober 1932 nach Bestätigung
des angenommenen Vergleichs aufge⸗ hoben. Harburg⸗Wilhelmsburg, 29. Okt. 1932. Amtsgericht. VII.
Lübeck. Beschluß. .[62406] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Hans Kamerhuis,
all. Inh. der Firma Hans Kamerhuis,
Herrenartikelgeschäft in Lübeck, Wahm⸗ straße 17, wird nach Bestätigung des am 28. Oktober 1932 angenommenen Ver⸗ gleichs aufgehoben.
Lübeck, den 31. Oktober 1932. 8 Das Amtsgericht. Abt. II. Neusalz, Oder. .[62407] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Leonhard Waas in Firma Neusalzer Brauhaus Inh. Leon⸗ hard Waas in Neusalz (Oder) ist, nachdem der im Termin vom 26. Oktober 1932 angenommene Vergleich bestätigt worden
ist, aufgehoben.
Neusalz (Oder), den 27. Oktober 1932. Amtsgericht. Scheibenberg. .[62408]
Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Anton Bitterlich, Inhaberin Paula verw. Bitterlich in Crottendorf/ Erzgeb., ist isfolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 18. Oktober 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 25. Oktober 1932
gehoben worden. — VV 2/32. Amtsgericht Scheibenberg, 26. Okt. 1932. Steinach, Thür. .[62409]
Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Albert Baumann, Großhandlung in Tabakwaren in Steinach, Thür. Wald, wird auf⸗ gehoben, nachdem der angenommene Vergleich bestätigt worden ist.
Steinach, Thür. Wald, 26. Oktober 1932.
Thüring. Amtsgericht. Abt. II.
Wolienbüttel. .[62410] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Braunschweigischen Holz⸗ biegerei Gr. Denkte, G. m. b. H., ver⸗ treten durch den Geschäftsführer Franz Grünfeld in Braunschweig, ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben. Geschäftsstelle 3 des Amtsgerichts Wolfenbüttel.
Wusterhausen, Dosse.
Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗
mögen des Schneidermeisters Otto Reh⸗
feldt in Neustadt (Dosse) ist nach Bestäti⸗
gung des Vergleichs vom 20. Oktober 1932 ausgehoben. 13. V. N. 1/32.)
Wusterhausen (Dosse), 27. Oktober 1932. Das Amtsgericht.
auf⸗
— 8 8
[624111
monatlich 2,30 Aℛℳ einschließlich 0,48 Neℳ Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschä monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an
‚für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmf Einzelne Nummern kosten 30 ⁷f, einzelne Beilagen 10
r0 (Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die vof s Fhessegeöbggr. aber ohne tsstelle 1,90 ℛℳ in Berlin traße 32. „7. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 7,ℳ einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 ℳ. 2 Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier pöllig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck (zweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
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.
Berlin, Freitag, den 4. November, abends
Deutsches Reich.
Dritte Durchführungsbestimmungen zur Wohlfahrtshilfe ordnung. Vom 3. November 1932.
Dritte Durchführungsverordnung über das deutsche Kredit⸗ abkommen von 1932. Vom 3. November 1932.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Zollhofsordnung für das Hauptzollamt Holländerbaum, Königs⸗ berg, Pr. (Packhofsordnung). Vom 31. Oktober 1932.
AnIzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 72 des Reichs⸗
gesetzblatts, Teil I.
Zeitungsverbote.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 61 und 62 Preußischen Gesetzsammlung.
Durechführungsbestimmunge Wshise el e2b Vom 3. November 19232.
Auf Grund der Wohlfahrtshilfeverordnung vom 14. Juni 1932 Artikel 2 § 13 (RGBl. I S. 273, 278) wird hiermit verordnet: 8
Die §§ 2 bis 4 der Durchführungsbestimmungen zur Wohlfahrtshilfeverordnung vom 15. Juni 1932 (RGBl. 1 S. 303) werden mit Wirkung vom 1. November 1932 ab wie folgt geändert:
“
zur
§ 2 8 . ie Erhöhung nach der Wohlfahrtshilfeverordnung Artikel 2 Satz 2, 3 beträgt 8 8 r die Gemeinden der ländlichen Bezirksfürsorgeverbände, die nach dem Ortsklassenverzeichnis vom 13. Januar 1922. (RGBl. S. 87) und den dazu ergangenen Nachträgen in die Ortsklassen A und B eingereiht sind. 10, für die städtischen Bezirksfürsorgeverbände der Größengruppe bis D5 1121 8 bis 100 000 . 11“ HbZ114*“ 2 200⸗ bis 500 000 . . . . . .. „ mit mehr als 500 000 Einwohnern . . . . vom Hundert der Zahl ihrer Wohlfahrtserwerbslosen Die Erhöhung nach der Wohlfahrtshilfeverordnung Artikel 2 § 8 Abs. 2 Satz 2, 3 beträgt “ ““ das . soweit die Zahl der Wohlfahrts⸗ erwerbslosen zwischen . . . .. . 50 und 75, Zweifache, soweit sie zwischen.. . 75 und 100, das Dreifache, soweit sie zwischen. . . 100 und 125, das Vierfache, soweit sie über . . . ⸗ 1 125 vom Hundert des Gruppendurchschnitts liegt. Die Erhöhung nach der Wohlfahrtshilfeverordnung § 9 Abs. 1 Satz 2, 3 beträgt 1 8 das Eineinhalbfache, soweit die Zahl der Wohlfahrts⸗ erwerbslosen zwischen 50 und 75, das Zweifache, soweit sie zwischen 75 und 100, das Dreifache, soweit sie zwischen .. . 100 und 125, ddas Vierfache, soweit sie über . . . . . . . 125 vom Hundert des RNeichsdurchschnitts der ländlichen Bezirks⸗ fürsorgeverbände liegt. Berlin, den 3. November 1932. . 1 Der Reichsminister der Finanzen. Graf Schwerin von Krosigk. Der Reichsarbeitsminister. Schäffer.
das
Artikel 2
8 8 8 8
— 8
Dritte Durchführungsverordnung
über das Deutsche Kreditabkommen von 1932. Vom 3. November 1932.
Auf Grund der Verordnungen des⸗ Reichs vom 9. September 1931 (RGBl. 1 S. 489) und 2 1932 (RGBl. I S. 85) wird verordnet:
(1) Die Deutsche Golddiskontbank kann ihre Berechtigung, nach den §§ 15, 16 der Durchführungsverordnung über das Deutsche Kreditabkommen von 1932 vom 27. Februar 1932 (RGBl. 1 S. 86) eine Forderung geltend zu
präsidenten 7. Februar
8 8 8
“ 1—
“
machen oder eine Sicherheit zu ver⸗
v
Wertberechnung Ansprüchen,
werten, durch die Bescheinigung eines Urkundsbeamten der Reichs⸗ bank nachweisen. Die Bescheinigung ist eine öffentliche Urkunde; ihr Inhalt wird als richtig vermutet. 2) Erwirbt jemand auf Grund einer Verfügung der Deutschen Golddiskontbank, die ihre Berechtigung hierzu durch eine Be⸗ scheinigung (Abs. 1) nachgewiesen hat, einen Gegenstand, so gilt zu seinen Gunsten der Inhalt der Bescheinigung als richtig, es sei denn, daß er die Unrichtigkeit kannte oder infolge grober Fahr⸗ lässigkeit nicht kannte. Entsprechendes gilt, wenn jemand auf Grund einer Bescheinigung (Abs. 1) an die Deutsche Golddiskont⸗ bank etwas zahlt oder sonst leistet. § 2. Diese Verordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. November 1932.
Der Reichswirtschaftsminister. 8 8 8 Warmbold. Der Reichsminister der Justiz. Dr. Gürtner. Der Reichsminister der Finanzen.
“ Bekanntmachung 1 über den Londoner Goldpreis gemäß 81 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der
g von Hypotheken und sonstigen die auf Feingold (Goldmark) lauten (RSBl. I S. 569). shr eine Unze Feinggod . = 120 sh 6 ½ d,
n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 4. No⸗ b vember 1932 mit RM 13,85 umgerechnet = RM 86,9376, für ein Gramm Feingold demmnaocoahh. = Fe. 48,4351, in deutsche Währung umgerechntdbde = M 2,79511.
Berlin, den 4. November 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank Dr. Döring.
Zollhofsordnung das Hauptzollamt Holländerbaum, Königsberg, Pr. (Packhofsordnung). Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 26. 10. 1929 über Erlaß von Zollordnungen (Reichsministerialblatt S. 656) wird verordnet: —
8 1. Beschreibung der Oertlichkeit.
Der Zollhof des Hauptzollamts Holländerbaum wird begrenzt im Süden vom Pregelflusse, im Westen vom Gelände des Heeres⸗ verpflegungsamts, im Norden von der Holländerbaumstraße und im Osten von dem Gelände der alten Reichsbahnbrücke nebst dem sogenannten Freigang. Gegen den Pregelfluß ist der Zollhof offen, an den übrigen Seiten von dem Mauerwerk der Baulich⸗ keiten und von Zäunen umgeben.
Auf dem Zollhof befinden sich vier Packhöfe, eine Zollabfertigungsstelle mit öffentlicher gerichtet ist.
II. Allgemeine Bestimmungen. 8 N 1“ 8* 8.
Die Zollabfertigungsstellen auf den Packhöfen sind Dienst⸗ stellen des Hauptzollamts Holländerbaum. Die näheren Anord⸗ nungen trifft im Rahmen dieser Ordnung der Vorsteher des Hauptzollamts. 81
Das Betreten des Zollhofs ist nur solchen Personen gestattet, die dort dienstlich oder geschäftlich zu tun haben; sie haben sich erforderlichenfalls über ihre Person auszuweisen.
Personen, die den Zollhof zu anderen Zwecken (Besuch von Schiffen u. dergl.) betreten wollen, haben sich bei dem diensthaben⸗ den Beamten der Torkontrolle anzumelden und erhalten von diesem einen Ausweis, der sie zum einmaligen Betreten des Zoll⸗ hofs berechtigt und beim Verlassen zurückzugeben ist. Die Indu⸗ strie- und Handelskammer oder das Hauptzollamt können auf begründeten Antrag Dauerausweise erteilen. —
Der Aufenthalt auf dem Zollhof ist nur für die Dauer der dort vorzunehmenden Verrichtungen. gestattet. Wer sich auf dem Zollhof aufhält, hat die Bestimmungen dieser Ordnung, die Haus⸗ ordnung und die Anweisungen der die esttuenden Zollbeumten zu beachten. “ 1“
für
auf deren jedem Niederlage ein⸗
Personen, die sich im Hafengebiet eines Diebstahls,
einer Zoll⸗ oder Steuerhinterziehung, einer Steuerhehlerei, des Versuchs zu einer solchen Handlung oder der Teilnahme oder der Begünstigung oder auch nur einer Steuergefährdung schuldig gemacht haben, kann das Hauptzollamt unter gleichzeitiger Verständigung der Industrie⸗ und Handelskammer, Geschäftsstelle Königsberg, auf Zeit oder dauernd vom Zutritt zu den Zollhofsanlagen aus⸗ schließen.
116“
Einpacken der Waren bei der Zollabfertigung, die Entfernung de Güter aus den amtlichen Räumen bei der Aushändigung an die Warenempfänger, die Be⸗ und Entladung von Eisenbahnwagen
Postscheckkonto: Berlin 41821.
§ 6. Auf dem Zollhof ist alles zu unterlassen, was das Zollauf⸗ kommen und die Waren gefährden könnte, insbesondere:
1. das Rauchen auf dem Hof und in den Gebäuden,
2. die Störung der Ruhe und Ordnung,
3. das unnötige Verweilen auf dem Hof und in den Ab fertigungs⸗ und Lagerräumen, ¹ 1b das Mitbringen von Hunden mit Ausnahme von nicht frei herumlaufenden Zieh⸗ oder Wagenschutzhunden,
der Hausierhandel sowie das Anpreisen von Waren und das Sammeln von Kaufanträgen. v“
Die gesamte Güterbewegung, insbesondere
die Uebernahm
der von den Stauerleuten aus den Schiffen entlöschten Güter, das Verbringen und Stapeln der Güter in den Revisionshallen und
Lagerräumen, die Hilfeleistung bei der Verwiegung, das Aus⸗ und
Sor
2
usw. liegt nach Weisung der Zollbeamten grundsätzlich den An⸗ gestellten und Arbeitern des Packhofsarbeiterinstituts ob.
Zu Arbeiten, die eine besondere Fachkenntnis erfordern, 1 z. B. Umfüllen von Flüssigkeiten, Ein⸗ und Auspacken zerbrech⸗
licher Waren und dergl., können auf Antrag die Vorsteher der Zollabfertigungsstellen Arbeiter oder Angestellte der Verfügungs
berechtigten zulassen. en (z. halbe oder ganze Schiffsladungen), so können die Umschlagsarbeiten ebenfalls von eigenen Arbeitskräften vorgenommen werden, sofern hierdurch die übrigen Entlöschungsarbeiten nicht behindert oder verzögert werden. 1
1 8 wagen — ist Sache der Reichsbahnverwaltung oder
Handelt es sich um große Partien (z. B.
des von ihr
beauftragten Unternehmers.
§ 9. Die ordentlichen Dienststunden sind wie folgt festgesetzt: a) im Sommerhalbjahr (1.4. bis 30. 9.) von 7—-12 und von 14 —17 % Ühr, b) im Winterhalbjahr (1. 10. bis 31. 3.) von 7 ½ — 12 und von 14—18 Uhr.
Für Amtshandlungen, die auf Antrag außerhalb der ordent⸗
lichen Dienststunden vorgenommen werden, sind die bestimmungs
ren nach der Zollgebührenordnung zu entrichten.
III. Wareneingang. § 10.
Das Abfertigungsverfahren regelt sich nach den Vorschrif
des Vereinszollgesetzes (Abschn. VIII), der Normativbestimmung
zu den 1u“ und der Zollordnung für
Frische Haff. § 11.
Die Zuweisung der seewärts eingehenden Schiffe auf die ein⸗ zelnen Abfertigungsstellen regelt der Zollemtmann für den äußeren Dienst. Wünsche der Schiffsführer bzw. der Schiffs⸗ maklerfirmen werden, sofern es die dienstlichen Belange zulassen,
berücksichtigt. § 12.
Die entlöschten Güter werden von Arbeitern des Packhofs⸗ arbeiterinstituts in die Revisions⸗ und Lagerhallen geschafft und dort oder im Freien nach Anweisung der Abfertigungsbeamten übersichtlich gestapelt. Sie verbleiben bis zur Zollabfertigung in dauerndem Gewahrsam der Zollverwaltung. 8
Andere Güter des gebundenen oder des freien Verkehrs, die zur Aufnahme in die Packhofsniederlagen, zur Verladung, zur vor⸗ merklichen Abfertigung usw. bestimmt sind, werden durch die Zoll⸗ papiere, statistischen Anmeldescheine und dergl. ausgewiesen. Wenn Waren des freien Verkehrs, die keiner Zollabfertigung unter⸗ worfen werden sollen, auf die Packhofsanlagen verbracht werden sollen, bedarf es daoßn der besonderen Genehmigung des Vorstehers der zuständigen Zo labfertigungsstelle.
Feuergefährliche Gegenstände, soweit ihre Lagerung auf den Packhöfen nicht polizeilich verboten ist, müssen in einem besonderen Raum des 4. Packhofs eingelagert werden. 1
Güter des freien Verkehrs, die auf Fahrzeugen verladen sind, die von den Packhofsanlagen Waren abholen, werden bei der Pack⸗ hofstorkontrolle durch einen besonderen Kontrollausweis fest⸗ gehalten, der von dem Fuhrwerksführer beim Verlassen der An⸗ lagen wieder abzugeben ist. 8
IVv. Weitere Abfertigung der Güter § 14.
Binnen längstens 4 Tagen, vom Beginn der Entlöschung des Schiffes an gerechnet, sind die in den Revisions⸗ und Lagerhallen oder im Freien lagernden Güter von dem Schiffsführer, seinem Vertreter oder dem Warenempfänger speziell zu deklarieren. Im Falle dringenden Bedürfnisses können die Vorsteher der Zoll⸗ abfertigungsstellen, falls dienstliche Bedenken nicht entgegenstehen, auf Antrag die Deklarationsfrist angemessen verlängern. 8
Güter, über die während der Deklarationsfrist nicht verfügt ist, werden von Amts wegen auf Kosten der Verfügungsberechtigtem dem Zwangsdeklaranten übergeben.
§ 15.
Vor der Abgabe der Deklaration und vor Beginn der Zoll⸗ abfertigung hat sich der Verfügungsberechtigte über seine Rechte an den Gütern urkundlich — durch Vorweisung des Konnossements,