1932 / 265 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Nov 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Zentralhaudelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 265 vom 10. November 1932. S.

.[64013] über das

Podlas in Reetz wird

nahme der Schlußrechnung des Verwalters auf den 10. Dezember 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht ange⸗

ordnet.

Reetz, N. M., den 7. November 1932.

Das Amtsgericht.

Reichenbach, Schles. [64014] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Carl Zeise in Reichenbach, Eulengebirge, als Inhaber der Firma Silesia Parfümerie Inhaber Friedrich Carl Zeise, ebenda, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichstermin sowie Schlußtermin zur Abnahme der Schlußrechnung und zur Festsetzung der Gebühren für die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses und zur Prüfung nachträglich angemeldeter For⸗ derungen auf den 30. November 1932 um 9 ½ Uhr vor dem Amtsgericht in Reichenbach, Eulengebirge, Zimmer Nr. 4, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Geschäftsstelle des Konkurs⸗ gerichts zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗ gelegt. 6 N. 24/32.

Reichenbach, Eulengeb., den 7. 11. 1932.

Amtsgericht.

Remscheid. Beschluß. [64015] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Dr. Schäfer & Co. G. m. b. H. in Remscheid, Ludwigstraße 19, wird Termin zur Anhörung der Gläubiger⸗ versammlung über die Einstellung des Verfahrens mangels Masse auf den 12. Dezember 1932, 10 ¼ Uhr, Zimmer 24, anberaumt. In diesem Termin sollen die Gläubiger ferner zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschlußfassung über nicht ver⸗ wertbare Gegenstände gehört werden. Remscheid, den 7. November 1932. Amtsgericht. Reppen. .[64016] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hans Schleifer in Reppen, Forstr. 16, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlages zu einem Zwangsvergleich Ver⸗ gleichstermin und Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forde⸗ rungen am 18. November 1932, 10 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht in Reppen, Zimmer Nr. 5, anberaumt. Der Vergleichsvor⸗ schlag vom 22. Oktober 1932 und die Erklärung des Gläubigerausschusses hierzu⸗ können auf der Geschäftsstelle des Kon⸗ kursgerichts eingesehen werden.

Reppen, den 5. November 1932.

Amtsgericht. Rhein, Ostpr. .[64017]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Gel⸗ haar in Rhein wird Termin zur Abnahme der Schlußrechnung und Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf Donnerstag, den 24. November 1932, 8 % Uhr, Zimmer Nr. 10, anberaumt.

Rhein, den 1. November 19322.

Amtsgericht. 8 Rothenburg. Tauber. .[64018]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schlossermeisters Hubert Heck in Rothenburg o. Tbr. wird aufgehoben, nachdem der Konkursverwalter die Schluß⸗ verteilung vrogenommen hat.

Rothenburg o. Tbr., 5. November 1932.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ruhland. .[64019] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bäckermeisters Otto Lesche in Frauendorf wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Für den Konkursverwalter Otto Pfennig in Ruhland wird eine weitere restliche Auslagenvergütung von 34,08 RM fest gesetzt. Amtsgericht Ruhland, den 1. Nov. 1932.

.[64020] Schmiedeberg, Riesengeb. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alfred W. A. Rohleder in Schmiedeberg i. Rsgb. wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ ermins hierdurch aufgehoben. Schmiedeberg i. Rsgb., den 4. 11. 1932. Das Amtsgericht. Schönberg, Holstein. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Justus Sievers in Probsteierhagen ist Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forde⸗ rungen sowie zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters und zur Er⸗ hebung von Einwendung gegen das Schlußverzeichnis Schlußtermin auf den 9. Dezember 1932, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumt. Schönberg i. Holstein, den 5. 11. 1932. Das Amtsgericht.

.[64021]

Schwarzenbck. .[64022]

In dem Konkurs über den Nachlaß des am 25. April 1931 zu Schwarzenbek⸗ Rülau, seinem letzten Wohnsitz, verstor⸗ benen Hauptmanns a. D. Castendyck soll die Schlußverteilung erfolgen. Die Summe der Forderungen beträgt

66 656,30 RM. Ein zur Verteilung ver⸗

fügbarer Massebestand ist nicht vorhanden.

Das Schlußverzeichnis liegt auf der Ge⸗ schäftsstelle des hiesigen Amtsgerichts zur Einsicht aus. Schwarzenbek, den 7. November 1932. Der Konkursverwalter: Schipmnan, Rechtsanwalt.

Solingen. [64023] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Witwe Oskar Friedrichs in Solingen wird gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt, da eine den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechende Masse nicht vor⸗ handen ist. 6 N. 23/32.

Solingen, den 4. November 1932.

Das Amtsgericht. 6.

Stettin. .[64025] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Möbelhändlers Elias Reich in Stettin, Frauenstraße 33, ist, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 8. Ok⸗ tober 1932 angenommene Zwangsver⸗ gleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 8. Oktober 1932 bestätigt ist, aufgehoben. Stettin, den 31. Oktober 1932. Das Amtsgericht. Abt. 6.

Stettin. .[64024] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Georg Schmidt, Inhabers eines Kurz⸗, Weiß⸗ und Woll⸗ warengeschäfts in Stettin, Reifschläger⸗ straße 21, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Stettin, den 2. November 1932.

Das Amtsgericht. Abt. 6. Ueckermünde. Beschluß. [64026]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Landwirts und Kaufmanns Adolph Dittmann in Ueckermünde wird Termin zur Gläubigerversammlung auf den 5. Dezember 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 14, anberaumt. Gegenstand: Freihändiger Verkauf der Massewerte.

Ueckermünde, den 6. November 1932.

Amtsgericht. 8 Ueckermünde. 4164027] Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Münter & Streblow in Ueckermünde ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 5. Dezember 1932, mittags 12 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht hierselbst, Zimmer 14, bestimmt.

Ueckermünde, den 6. November 1932.

Das Amtsgericht.

Wehlau. Beschluß. .[64028] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gustav Arnswalde in Wehlau wird, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin am 4. Oktober 1932 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom gleichen Tage be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Wehlau, 3. November 1932.

Wurzen. .[64029] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Anna Marie Lisette verw. Naumann, geb. Rühlmann, in Wurzen als Inhaberin der Firma Wilhelm A. Naumann in Wurzen (Kupferschmiede und Apparatebauanstalt) ist Termin zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Er⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis, zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke auf den 22. November 1932, nachmittags 3 Uhr, vor dem Amtsgericht Wurzen, Schloßgebäude, Verhandlungssaal, be⸗ stimmt. K. 1/32. Amtsgericht Wurzen, den 7. Nov. 1932. Wyk, Föhr. .[64030] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tischlermeisters Martin Julius Levsen sen. in Wyk auf Föhr wird ein⸗ gestellt, weil eine den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.

Wyk auf Föhr, d. 28. Oktober 1932. Das Amtsgericht. Zwickau, Sachsen. .[64031] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Max Kurt Koutzky, Inhabers der Firma Carl Stock⸗ mann, Kleinhandlung mit fertiger Herren kleidung in Zwickau, Wilhelmstraße 64, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 8. August 1932 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 8. August 1932 bestätigt und der Schlußtermin ab⸗

gehalten worden ist. Amtsgericht Zwickau, 5. November 1932.

Zwickau, Sachsen. .[64032] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schuhwarenhausierhändlers Kurt Fritz Fuchs in Brand, Altbrand Nr. 3, wird eingestellt, nachdem sämtliche Gläu⸗ biger ihre Forderungsanmeldungen zurück⸗ gezogen haben, der Schuldner die Ein⸗ beantragt hat und Widerspruch agegen nicht erhoben worden ist. Amtsgericht Zwickau, 7. November 1932.

Berlin. [64033]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Israel Muskatblüt, Berlin N 65, Reinicken⸗ dorser Str. 16, Alleininhabers der Firma Muska⸗Schuh, ebendort, Vertrieb von Schuhwaren, ist am 8. November 1932, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrauensperson: Kaufmann Oskar Gans, Berlin⸗Charlottenburg, Pestalozzi⸗ straße 10. Ein Gläubigerausschuß ist nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 30. No⸗ vember 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Berlin⸗Wedding, Berlin N 20, Brunnen⸗ 4— 90 III, anberaumt worden. Die Vorgänge liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle, Zimmer 89 III, aus. 27 V N 23. 32.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗Wedding. Abt. 27.

Braunschweig. .[64034]

Ueber das Vermögen des Ingenieurs Paul Schmidt zu Braunschweig, Allein⸗ inhabers der Firma H. Bolze & Co., Maschinenfabrik zu Braunschweig, Ham⸗ burger Straße 268/269, wird am 7. No⸗ vember 1932, 10 Uhr, das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Rechtsan⸗ walt Dr. jur. W. Rustenbach, hier, Casparistraße 4. Vergleichstermin: 1. De⸗ zember 1932, 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, Wilhelmstraße 53, Zimmer 12. Antrag nebst Anlagen und Ermittlungen liegt in der Geschäftsstelle, Zimmer 11, ur Einsicht aus. Amtsgericht, 5, Braun⸗ schweig⸗

Görlitz. .[64035] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Josef Pese in Görlitz, Berliner Straße 4, ist am 8. November 1932, 10 ½ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrauens⸗ person ist der Bücherrevisor Richard Peger in Görlitz, Fröbelstr. 1. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 12. Dezember 1932, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Görlitz, Hospitalstr. 13 (Handelshof), im 1. Stock (rechts) anbe⸗ raumt. Der Antrag nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 14 V N. 18/32.

Görlitz, den 8. November 1932.

Das Amtsgericht. München. [64036] Bekanntmachung.

Am 5. November 1932, mittags 12 Uhr, wurde über das Vermögen des Kauf⸗ manns Michael Hörhager, Inhabers eines Steingut⸗ u. Tonwarenlagers in München, Müllerstr. 30, das gerichtliche Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauensperson ist Rechts⸗ anwalt Dr. Fritz Greineder in München, Karlsplatz 24, bestellt. Der Vergleichs⸗ termin ist bestimmt auf Mittwoch, 23. No⸗ vember 1932, vorm. 8 ½ Uhr, im Geschäfts⸗ zimmer 713/1, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, München. Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 741/IV, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9 in München, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts

München.

Neisse. .[64037] Bergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Orthopädie⸗ meisters Kurt Tiete in Neisse, Ring 62, ist am 3. November 1932, 12 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet worden. Der Rechts⸗ anwalt Wieczorek in Neisse ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 30. November 1932, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 122, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 111, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 2 VN. 11/32.

Amtsgericht Neisse, den 4. November 1932. Rathenow. .[64038] Vergleichsverfahren.

Ueber den Nachlaß des am 28. August 1930 in Friesack verstorbenen Kaufmanns Max Aue wird heute, am 5. November 1932, das 1“ zur Ab⸗ wendung des Nachlaßkonkurses gemäß § 92 der Vergleichsordnung eröffnet, da der Nachlaß uͤberschuldet ist und der Verwalter des Nachlasses, Rechtsanwalt Rheinhold in Friesack, die Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens beantragt hat. Von der Be⸗ stellung einer Vertrauensperson wird ge⸗ mäß § 40 der V.⸗O. abgesehen. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 30. No⸗ vember 1932, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 40, anberaumt. Von Verfügungs⸗ beschränkungen wird vorläufig abgesehen. Die Vergleichsakten liegen zur Einsicht⸗ nahme für die Beteiligten von heute ab auf der Geschäftsstelle aus.

Rathenow, den 5. November 1932. Das Amtsgericht. Saalfeld, Saale. .[64039]

Das gerichtliche Vergleichsverfahren

über das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Kiesewetter in Saalfeld, Bahn⸗

hofstr. 3, ist heute, 12 Uhr, eröffnet. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag steht am Sonnabend, den 3. Dezember 1932, vorm. 10 ½ Uhr, an. Bertrauensperson ist Wirtschaftsprüfer Dr. Fritz Bügel in Saalfeld. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittlungen liegen auf der Geschäfts⸗ stelle, Zimmer Nr. 42, zur Einsicht der Beteiligten aus.

Saalfeld, Saale, den 5. November 1932.

Thüringisches Amtsgericht.

Saalield, Saale. [64040]

Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters Hermann Weber in Saalfeld ist heute, 11 Uhr, eröffnet. Termin zur Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag steht am Sonnabend, den 3. Dezember 1932, vorm. 9 Uhr, an. Vertrauensperson ist der vereidigte Bücherrevisor Alfred Scheler in Saalfeld. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen An⸗ lagen und das Ergebnis der Ermittlungen liegen auf der Geschäftsstelle, Zimmer Nr. 42, zur Einsicht der Beteiligten aus.

Saalfeld, Saale, den 5. November 1932.

Thüringisches Amtsgericht.

Stettin. .[64041]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Werner Blochert, Inhabers der Firma Georg Blochert, Herren⸗ und Damen⸗ stoffe, Stettin, Paradeplatz 28/29, ist am 5. November 1932, 11 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet worden. Der Kaufmann Gustav Brandt in Stettin, Kaiser⸗Wil⸗ helm⸗Straße 50, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 1. De⸗ zember 1932, 9 ¼ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, hier, Elisabethstraße 42, Zimmer 60, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Stettin, den 5. November 1932.

Das Amtsgericht. Abt. 6.

Waldenburg, Schles. .[64042]

Ueber das Vermögen der Putzmacher⸗ meisterin Liesbeth Keller in Nieder Herms⸗ dorf, Kreis Waldenburg i. Schl., wird heute, am 5. November 1932, 8 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Oberschichtmeister a. D. R. Loegel in Waldenburg i. Schl., Auenstraße, wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 29. Dezember 1932, 9 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht Waldenburg i. Schl., Freiburger Straße Nr. 10, Zimmer Nr. 5, Untergeschoß, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen liegt auf der Ge⸗ schäftsstelle 6 zur Einsicht der Beteiligten aus. (6. V. N. 8/32.)

Waldenburg i. Schl., den 5. Nov. 1932.

Das Amtsgericht.

Berlin. .[64043] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Erich Fuchs, Allein⸗ inhabers der Firma Leopold Lewy, Berlin C 2, Spandauer Straße 39. (Schneiderei⸗ bedarfsartikel), ist nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden. Berlin, den 4. November 1932. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 81. Berlin. .[64044] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Rahmenfabrik und Kunstverlag Hans Gost G. m. b. H., Berlin N 24, Elsassser Str. 59, ist nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden.

Berlin, den 4. November 1932. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 81. Berlin-Charlottenburg. [64045]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Julius Falkenstein, In⸗ habers der Firma Julius Falkenstein (Packmaterialien) in Berlin⸗Halensee, Kur⸗ fürstendamm 160, ist nach Annahme und Bestätigung des Zwangsvergleichs aufge⸗ hoben.

Berlin⸗Charlottenburg, den 8. Nov. 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Braunschweig. .[64046] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Fleischermeisters Karl Hödicke, hier, wird nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben. Braunschweig, den 1. November 1932. Das Amtsgericht. 4.

Heidelberg. .[64047]

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Friedrich Methlow, alleiniger Inhaber der Firma gleichen Namens in Heidelberg, ist nach Bestäti⸗ gung des Vergleichs am 5. November 1932² aufgehoben worden.

Heidelberg, den 7. November 1932.

Bad. Amtsgericht A II.

Köln. Vergleichsverfahren. [64048] Das Vergleichsverfahren über den Nach⸗ laß des Wilhelm Bernards, Köln⸗Ehren⸗ feld, Ottostr. 46, Inhabers der Firma Wilhelm Bernards, Köln, Alte Wall⸗ gasse 8/10, Maschinenöleinfuhr, ist durch Beschluß des Gerichts vom 5. November 1932 aufgehoben worden, da der Zwangs⸗ vergleich angenommen und bestätigt worden ist. 14 Köln, den 5. November 1932.

11

Amtsgericht. Abt. 78.

Kötzschenbroda. [64049] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Karl Walther Becker in Meißen, der in Kötzschenbroda, Bahn⸗ hofstraße 12 b, unter der Firma Walther Becker, Herren⸗ und Damenkonsektion en gros und detail, dieses Handelsgeschäft betreibt, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 7. November 1932 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 7. November 1932 aufge⸗ hoben worden. Amtsgericht Kötzschenbroda, d. 7. 11. 1932.

Künzelsau. [64050]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Heinrich Hermann, Inhabers einer Holzhandlung und eines Sägewerks, wohn⸗ haft in Künzelsau, ist nach der am 29. Ok⸗ tober 1032 erfolgten Bestätigung des im Vergleichstermin vom 25. Oktober 1932 angenommenen Vergleichs durch Ge⸗ richtsbeschluß vom 29. Oktober 1932 auf⸗ gehoben worden.

Den 7. November 1932.

Württ. Amtsgericht Künzelsau.

Magdeburg. Beschluß. .[64051] Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Willy Brägas in Firma Gardinenhaus Willy Brägas in Magde⸗ burg, Breiteweg 15, ist nach bestätigtem Vergleich aufgehoben. Amtsgericht A, Magdeburg, den 4. 11. 1932

Magdeburg. Beschluß. Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen

des Kaufmanns Ernst Feigenspan in Firma

Ernst Feigenspan in Magdeburg, Albrecht⸗ straße 1, Groß⸗ und Kleinhandel in Seifen, chem. Fabrikaten und Markenartikeln, ist nach bestätigtem Vergleich aufgehoben.

Amtsgericht A, Magdeburg, d. 4. 11. 1932.

8 Mannheim. .[640531 Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Heinrich Saum, Bauschlosserei und Handlung mit Kleineisenwaren in Mannheim⸗Sandhofen, Domstiftstraße 4, wurde, nachdem der Vergleich heute be⸗- stätigt worden ist, aufgehoben. Mann⸗ heim, den 5. November 1932. Amtsgericht. B.⸗G. 1.

Neustadt, Coburg. Bekanntmachung. Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Spar⸗ und Creditbank, e. G. m. b. H. in Neustadt bei Coburg, wurde

1164054]

nach Vergleichsbestätigung vom 7. 11. 1932

aufgehoben.

Neustadt bei Coburg, den 8. Nov. 1932 Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Schönlanke. [64055

Vergleichsverfahren Karl Schuhmachermeister Kreuz. Vergleichs⸗ termin ist vom 12. November 1932 auf den 19. November 1932, 10,30 Uhr, Zimmer 9, verlegt.

Schönlanke, 8. November 1932.

Amtsgericht. Siegburg. [640561 Vergleichsverfahren.

Die Sieglarer Volksbank, einge⸗ tragene Genossenschaft m. u. H. zu Sieg⸗ lar, hat beantragt, über ihr Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren zu er⸗ öffnen. Vor der Eröffnung des Ver⸗

fahrens sollen die Gläubiger zu dem Ver⸗ gleichsantrag gehört werden. Termin zu

dieser Gläubigerversammlung am Montag, den 14. November 1932, 17 Uhr, in Sieglar, Gastwirtschaft Born heim. Lagesordnung: 1. Bericht übe

die Vermögenslage der Antragstellerin;

2. Stellungnahme der Gläubiger zu dem Vergleichsantrag; 3. Anhörung der Gläu⸗ biger über die vom Gericht zu bestellende Vertrauensperson. Zutritt zur Gläubiger⸗ versammlung haben nur die Gläubige der Volksbank.

Siegburg, den 7. November 1932.

Amtsgericht. Abt. 4 .

Wächtersbach. .[64057

Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Müllers Heinrich Schamber in Wächterbach ist nach Bestätigung des Vergleichs vom heutigen Tage aufgel oben.

Wächtersbach, den 4. November 1932.

Amtsgericht.

Würzburg. .[64058] Das Amtsgericht Würzburg hat das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Matthäus Dittmar, Inh. der Firma Martin Dittmar vorm. Franz Ortner, Handschuh⸗, Kra⸗ vatten⸗ und Herrenwäschegeschäft in Würz⸗ burg, Kürschnerhof 17, nach Bestätigung des geschlossenen Vergleichs aufgehoben. Würzburg, 7. November 1932. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Eberswalde. .[64059] Vermittlungsverfahren.

Ueber den landwirtschaftlichen Betrieb des Landwirts Gustav Brunow in Klob⸗ bicke ist heute, am 7. November 1932, das Vermittlungsverfahren zur Herbeiführung der Schuldenregelung eröffnet worden. Der Administrator a. D. Heinrich Grau⸗ mann in Karlshof ist zur Vermittlungs⸗

person bestimmt.

Eberswalde, den 7. November 1932. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

.[64052]1

schweizerischen neuen Javier ihrer Kealgupigvngeseereee— 1

Se. über den Londoner Goldpreis gemäß § 1 der

Wertberechnung von Ansprüchen,

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8e111“

druck

vor dem

Nr. 266. Reichsbankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

““ 8 Preußen. v1“

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 1

Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Verfügung vom 1. Juli 1922, betreffend die Auflösung der in Preußen be⸗ stehenden Gruppen des Deutschvölkischen Schutz⸗ und Trutz⸗ bundes, Sitz in Hamburg. Vom 8. November 1932.

Miittilungen, betreffend die Verleihung der Rettungsmedaille am

Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. Bekanntmachung des Oberbergamts Dortmund über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel. .

Amtliches.

Deutsches Reich. Der Reichspräsident empfing heute den neuen Königlich italienischen Botschafter Vittorio Cerruti zur Ent⸗ gegennahme seines Beglaubigungsschreibens, ferner den neuen h Gesandten Paul Dinichert und den Gesandten der Vereinigten Staaten von Mexiko Sänchez Mejora da zur Entgegennahme

7 EEEe

1““

ihrer Amtsvorgänger.

“““ Ver⸗ 10. Oktober 1931 zur Aenderung der

Hypotheken und onstigen k) lauten

Bekanntmachung

ordnung vom

die auf Feingold (Goldmar (RGBl. I S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 11. November 1932 8 für eine Unze Feingoollldd 125 sh 0 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 11. No⸗ 1 vember 1932 mit RM 13,87 umgerechnet = RM 86,6875, für ein Gramm Feingold demnach ü= pençe 48,2261, in deutsche Währung umgerechnet RM 2,78707. Berlin, den 11. November 1932.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Preußen. Ministerium des Innern. Verfügung vom 1. Juli 1922 II G 11 be⸗ die Auflösung der in Preußen bestehenden Gruppen schvölkischen Schutz⸗und Trutzbundes in Hamburg (veröffentlicht in der Nr. 151. des Reichs⸗ und Staatsanzeigers vom 12. Juli 1922 und im BliV. S. 641) wird aufgehoben. Berlin, den 8. November 1932. Der Preußische Minister des Innern. Als Reichskommissar mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt: Dr. Bracht.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 19., 22., 30. September und 7. Oktober 1932 verliehen: Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus 8 Gefahr an:

Georg Hartung, Schmied, Eschhofen, Kreis Limburg, Ernst Callies, staatl. Angestellter, Hamburg,

Theodor Kowalski, Schüler, Kiel, 8 Kurt Hetebrück, Schlosser, Landeck, Kreis Schlochau, Alfred Goltz, Elektromonteur, Küstrin⸗Neustadt, Ernst Meyer, Bankangestellter, Duisburg,

Hermann Gruno, Obergefreiter, 1. Eskadron 4. (Preuß.)

Reiter⸗Regts. in Potsdam,

Georg Bunde, Gefreiter, 2. Wachkompagnie (1. Inftr.⸗

Regts. 4) in Berlin.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses

vom 13., 14. und 18. Oktober 1932 verliehen: Die Rettungsmedaille am Bande an:

Wilhelm Mahlmann, Schiffer, Kirchohsen, Kr. Hameln⸗

Pyrmont, Karl Dorn, Büroangestellter, Herborn, Dillkreis,

zernhard Mollnau, Schüler, Schadeleben, Kr. Qued⸗

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Die Erinnerungsmedaille für Reitung aus Gefahr ant b 9. Kernmacher, Herborn, Dillkreis, Wilhelm Lennartz, Weber, Imgenbroich, Kr. Monschau Helmut Griebsch, Schüler, Berlin⸗Spandau. 8

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. —Die Forstoberrentmeisterstelle bei der n ena17 T. 11“ Stettin, ofort zu besetzen. Bewerbungen müssen bis z De⸗ zember 1932 eingehen. w 11“

Bekanntmachung

über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel.

1. Auf Grund des § 185 der Bergpolizeiverordnun betreffend die Abänderung und 1e Vorschriften über Berieselung, Sprengstoffe und Schießarbeit für die Steinkohlenbergwerke im Ver altungsbe irk des Preußischen Oberbergamts in Dortmund, vom 7. Dezember 1926 lassen wir den durch den 5, Nachtrag zur Liste der Bergbauzündmittel vom Minister für Handel und Gewerbe unter dem 19. Oktober 1932 in die viße der Bergbauzünd⸗

mittel neu aufgenommenen Brückenzünder A des Pyrotechni⸗

sche Lahorgtori à Dorston. 3 ,55.188. 28 mieben mer folgender zusatzlichet nscstährikng zu-

Von den Ausführungsformen des neuen wird ür Steinkohlenbergwerke nur die in dem Nachtrag als „Wetterzünder“ gekennzeichnete zugelassen. 2. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, daß die allgemeinen und besonderen bergpolizeilichen Vorschriften über Sprengstoffe und Schießarbeit beobachtet werden. 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ öffentlichung in Kraft. Dortmund, den 7. November 1932.

Preußisches Oberbergamt.

Hatzfeld.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Reichsrats⸗Sitzung vom 10. November.

Nach mehrmonatiger Pause trat am Donnerstag, den 10. November, wie das „Nachrichtenbüro d. VDZ.“ meldet, der Reichsrat wieder zu einer Vollsitzung zusammen. Presse und Oeffentlichkeit waren ungewöhnlich stark vertreten. Für die Reichsregierung war Reichsinnenminister Freiherr von Gayl mit seinem Staatssekretär Dr. Zweigert und dem Ministerialdirektor Dr. Gottheiner erschienen, für Preußen die Ministerialdirektoren Dr. Brecht, Dr. Badt und Dr. Coßmann. 1

Nachdem Minister von Ga⸗ yl die Sitzung eröffnet hatte, nahm sofort Ministerialdirektor Dr. Bre⸗ cht das Wort, um namens der Preußischen Staatsregierung folgende Er⸗ klärung abzugeben:

„Seit mehr als drei Monaten hat der Reichsrat nicht tagen können, weil die Reichsregierung durch ein, wie nunmehr 8 steht, mit der Reichsverfassung nicht im Einklang stehendes Vor⸗ gehen die Preußische Staatsregierung an der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten im Reichsrat verhindert hat. 38

Es war der Wunsch der Preußischen Staatsregierung, das Vergangene im Reichsrat still zu übergehen. Sie. hat daher in eine Aufschiebung der ersten Vollsitzung des Reichsrats bis auf mehr als zwei Wochen nach der Entscheidung des Staatsgerichts⸗ hofs gewilligt. Leider ist es in diesem langen Zeitraum trotz des größten Entgegenkommens der Preußischen Staatsregierung bis heute nicht gelungen, eine befriedigende Regelung herbeizuführen. Auf Wunsch von Persönlichkeiten aus der Mitte des Reichsrats, die sich um eine solche Regelung bemühen und die Hoffnung haben, daß sie bis Sonnabend zustande kommt, und im Interesse anderer letzter Versuche um eine Verständigung sieht die Preußische Staatsregierung davon ab, die Sachlage heute genauer dar⸗ zustellen. Sie begnügt sich mit folgenden Feststellungen: 8

Der Staatsgerichtshof hat den Vorwurf der Pflicht⸗ verletzung gegen das Land Preußen in vollem Umfange für un⸗ begründet erklärt. Er hat die Anwendung des Artikels 48 Abs. 1 für unzulässig erklärt. Es gibt also keine Reichsexekution gegen Preußen. 1

Der Staatsgerichtshof hat ferner festgestellt, daß die auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 bestellten Rei skommissare niemals Landesregierung werden und auch niemals an die Stelle der

tun, daß sie der Landesregierung vorübergehend Zuständigkeiten entziehen und sie vorübergehend auf das Reich übertragen. b. Die Reichsregierung führt diese grundsätzlichen Gesichtspunkte der Entscheidung des Staatsgerichtshofs nicht durch Die Reichskommissare bezeichnen sich weiter als kommissarische „Landesregierung“, also als Ersatz der Landesregierung. Sie erlassen unter der Dienstbezeichnung Preußischer Minister und des Preußischen Statsministeriums ihre Schreiben, Verfügungen und Verordnungen. Auch im übrigen versagen sie der Preußi⸗ schen Staatsregierung die Wiedereinsetzung in ihre Aemter als E1u6““ noch immer in weitem Umfange.

Diese Lage berührt in einem solchem Maße die Grund⸗ lagen der geltenden Reichsverfafsung, FReune. stellung der Länder, daß sich die Preußische Staatsregierung

für verpflichtet hält, dem Reichsrat hiervon Kenntnis zu geben.

Die Reichsregierung hat ihre Maßnahmen auch als Vor⸗ griff auf die Reichsreform zu rechtfertigen versucht. Die Be⸗ die zur Zeit der Preußischen Landesregierung zu⸗ tei wird, ist eine schlechte Vorbereitung auf eine autori ꝛre Reform. Auch ist Artikel 48 Abs. 2 nicht dazu da, die Reichs⸗ reform durchzuführen. Zum mindesten hätte also die Reichs⸗ regierung gleichzeitig den Entwurf eines Gesetzes über die Reichs⸗ ve form dem Reichsrat auf dem verfassungsmäßig vorgesehenen Wege zur ordnungsmäßigen Beschlußfassung vorlegen müssen. Die Reichsregierung hat aber mehr als drei Monate fruchtlos verstreichen lassen, ohne dies zu tun. Auf diese Weise wird eine günstige Erledigung des großen Werkes nicht gefördert, sondern im Gegenteil schwer gefährdet. .

Die Preußische Staatsregierung hat nicht nur die Rechte de gegenwärtigen, sondern. auch künftiager 11.“ Preußen aufzuheben, mindestens aber die Entscheidung des Staats⸗ gerichtshofs in loyaler Weise durchzuführen und die Staats⸗ autorität, die nicht nur in der Reichsregierung, sondern auch in den Landesregierungen verkörpert ist, selbst vorbildlich zu achten. Reichsinnenminister Fre iherr von G ayl: Die ganze Angelegenheit gehört nach Auffassung der Reichsregierung nicht vor das Forum des Reichsrats, nachdem das Urteil des Staats⸗ gerichtshofs ergangen ist, sondern bleibt, wie schon das Urteil festgestellt hat, Sache der Vereinbarung zwischen den Beteiligten, namlich dem preußischen Staatsministerium und dem Reichs⸗ kommissar für Preußen. Der Reichskanzler hat in seiner Eigen⸗ schaft als Reichskommissar für Preußen in Gegenwart des Reichs⸗ präsidenten bereits gelegentlich seiner Aussprache mit dem preußi⸗ schen Ministerpräsidenten Dr. Braun die loyale Durchführung des Urteils des Staatsgerichtshofs zugesagt. Die Verhandlungen über die Einzelheiten, die bereits seit längerer Zeit gepflogen worden sind, werden demnächst in einer neuerlichen Verhandlung, die der Reichskommissar inwischen angeregt hat, hoffenlich einen befriedigenden Abschluß finden. 8 Baverischer Gesandter von Preger;:. Die bayerische Staatsregierung steht auf dem Standpunkt, daß die Urteile des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich als der höchsten Instanz für die Austragung von Verfassungsstreitigkeiten im Reich in dem Geiste vollzogen werden, in dem sie erlassen worden sind. Das gilt selbstverständlich auch für das Urteil des Staats⸗ gerichtshofs vom 25. Oktover. Bayern möchte sich auf diese grund⸗ sätzliche Bemerkung beschränken und im übrigen den unmittel bar Beteiligten die Regelung der Einzelheiten inm. Sinne einer gütlichen und loyalen Einigung überlassen. Zum zweiten Teil der preußischen Erklörung wird Bayern Gelegenheit haben, in der hierfür besonders anberaumten Sitzung der Vereinig ten Reichs⸗ ratsausschüsse am 12. dieses Monats ausführlich Stellung zu nehmen. 8. 1— Württembergischer Gesandter Dr. Bosler: Ich kann dieser Erklärung beitreten und bemerke nur zu dem, was wir aus der preußischen Erklärung vernommen haben, daß ich selbst in einer persönlichen unmitte baren Unterredung mit dem Reichskanzler nach Erlaß des Urteils des Staatsgerichtshofs von ihm die Er⸗ klärung empfangen habe, daß er entschlossen sei, das Urteil an⸗ zuerkennen und in seinen Konsequenzen zu erfüllen, öö auch im Verhältnis der alten preußischen Regierung zum Reichs⸗ rat. Die Herren werden aber verstehen, daß ich für meinen Teil, zumal ich nicht in der Lage war, nach der preußischen Erklärung mit meiner Regierung in Verbindung zu treten, heute nicht in der Lage bin, über die Modalitäten dieser Ausführung Bemer⸗ uingen zu machen. 8 5 8 8 nge Vertreter Sachsens erklärt, er könne sich der württem⸗ bergischen Erklärung anschließen und glaube, daß es um so Pege notwendig sei, heute zu dieser Frage Stellung zu nehmen, 85 übermorgen in den Ausschüssen des Reichsrats der ganze Kompler rcchgesprochen werde. 8 Hessens führt aus, Hessen wolle zu den Einzelheiten der preußischen Erklärung heute keine S nehmen, um so weniger, als am Sonnabend Gelegen 85 sein werde, über diese grundlegenden Fragen zu sprechen. Er enutze aber die erste Gelegenheit einer Vollsitzung nach langer Pause, dem Wunsche Ausdruck zu geben, daß im Interesse der eeeß 82 friedung das Urteil des Staatsgerichtshofs von allen Beteiligten in loyaler und ritterlicher Weise ausgeführt werden möge. Der Vertreter Hamburgs erklärt ebenfalls, es sei ihm nicht möglich, zu der preußischen Erklärung Stellung zu nehmen. Dem Wunsche auf loyale Durchführung des Urteils könne er sich anschließen. - 8 Der Vertreter der Rheinprovinz, Studienrat Dr. Hama cher,

Landesregierung treten können. Wenn s 8 er Weise

A“ Zu⸗ ständigkeiten übernehmen, so können sie dies nur in

der selbst einen Antrag auf Einb rufung des Verfassungs⸗

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