1932 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Dec 1932 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 299 vom 21. Dezember 1932.

Laufende Nr.

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Wersteuerte “nd nenerire aboetlassene Zuckermengen im Monae November 1932.

In den fieien Vertehr übergeruhrter versteuerter Zucker ¹)

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Rübenzuckerabläufe, Rüvensäfte, andere Rürenzuckerlötungen und Mischungen diesen Erzeugnisse mit emem Reinheitsgrad

Stärke. zucker

von mehr als 92 vO

von 70 95 vH

Zusammen Spalten 9 bis 12

Anderer kristallisierter Zucker (Verbrauchs⸗ zucker)

Rübenzuckerabläufe, Rübensäfte, andere Rübenzuckerlösungen und Mrschungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

von 70 95 vH

von mehr als 95 vH

Stärkezuckersirup

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913 546 2 791 423 187 156 262 029

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1 252 617 256 521 16 695

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 299 vom 21. Dezember 1932. S. 3.

Für Preußen erklärte Min.⸗Dir. Dr. Brecht, auch die preußische Staatsregierung habe die grundsätzlichen Bedenken gegen eine Amnestie und ihren Umfang eingehend erwogen, sie

lte aber die Gründe, die gegen einen Einspruch sprechen, für üͤberwiegend.

Der Berliner Vertreter, Oberbürgermeister Sahm, bittet, ür den Fall, daß der Reichsrat, dem Ausschußbeschluß jolgend, beinen Einspruch gegen die Amnestie erhebe, folgende Ent⸗ schließung mit anzunehmen:

„GGegen den Erlaß einer neuen Reichsamnestie und nament⸗ lich gegen den Umfang des vom Reichstag beschlossenen Gesetzes tfrägt der Reichsrat ernste Bedenken. E“ und

Rechtsbewußtsein, die Grundlagen jeder staatlichen nung, erleiden Schaden, wenn Gesetzesverletzungen so schwerer Art in so großer Zahl straffrei bleiben. Der Reichsrat hat es dem⸗ gemäß stets als seine Aufgabe betrachtet, bei der Ausübung seines Einspruchsrechts Amnestiegesetzentwürfen gegenüber einen strengen Maßstab anzulegen, um die Rechtsordnung vor Erschütterungen zu bewahren. Bei der Beratung des jetzt be⸗ schlossenen Gesetzes hat er daher auch den schwerwiegenden

Gründen, die für die Einlegung des Einspruchs sprechen, ernste

Beachtung geschenkt. Dazu kommen die grundsätzlichen Be⸗ denken, die nach der Auffassung des Reichsrats jeder Erstreckung einer Reichsamnestie auf Landesstrafsachen entgegenstehen. Wenn er gleichwohl in seiner Mehrheit zu dem Ergebnis ge⸗ langt ist, von einem Einspruch abzusehen, so geschah dies aus Erwägungen: . ch durch einen Einspruch würde das Zustandekommen des Gesetzes nicht verhindert, sondern nur hinausgeschoben werden. Eine solche Hinausschiebung aber würde die der poli⸗ tischen Entspannung und der Beruhigung dienende Wirkung der

einem Zusammentritt des Reichstags. Er führte aus, die Regie⸗ rung habe ja in der Frage der Amnestie ihr Engegenkommen gegenüber dem Reichstag bewiesen. Wenn der Reichstag nun Be⸗ schlüsse fasse, die für die Regierung nicht tragbar wären, so müsse man mit ernsten Konflikten rechnen. Ein b des Reichstags noch vor Weihnachten würde den sofortigen Konflikts⸗ fall bedeuten.

Reichsarbeitsminister Dr. Syrup gab Auskunft über den Stand der Beratungen des Reichskabinetts über die Winterhilfs⸗ maßnahmen. Es werde sich voraussichtlich ermöglichen lassen, daß für jeden Hauptunterstützungsempfänger 4 Pfd. Fleisch um je 30 Pfg. verbilligt abgegeben werden könnten und ferner 2 Zentner Kohlen, ebenfalls um je 30 Pfg. verbilligt. Bei gegenwärtig 6,9 Millionen Hauptunterstützungsempfängern würde das einen Aufwand von 37 Millionen erfordern. Dazu würden noch einige Millionen kommen für Zwecke der Kinderspeisung. Das Reichs⸗ kabinett werde am Mittwoch hierüber endgültig Beschlüsse fassen. Aus sfinanziellen Gründen könne die Regierung über das so stizzierte Ausmaß der Winterhilfe nicht hinausgehen. (VD2Z)

Der Siedlungsausschuß des Reichstaags nach einem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger unter dem Vorsitz des Abg. Schulze⸗ Stapen (D. Nat.) mit verschiedenen Siedlungsfragen. Den Be⸗ ratungen lagen zwei sozialdemokratische Anträge zugrunde, von denen der eine in Fortsetzung der bisherigen Aktion für die näch⸗ sten zwei Jahre eine weitere Senkung der Renten der mit Reichs⸗ mitteln angesetzten Siedler von fünf auf drei Prozent verlangt, wobei in Härtefällen die zuständigen Stellen ermächtigt werden sollen, weitere Filssmaßnahmlen durchzuführen. Der andere An⸗ trag ersucht die Reichsregierung, die Rückzahlung der Darlehns⸗

befaßte 1

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs 3 maßregeln. 8

Tierseuchenstand am 15. Dezember 1932. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.’.)

Nachstehend sund die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinder⸗ pest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pocken⸗ seuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schwe mepest, Milz⸗ brand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den ein⸗ gegangenen Meldungen am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den gelten⸗ den Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden Uund Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten

Gemeinden und Gehöfte mitenthalten. * Betroffene Kreise usw. ).

Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epzootacae).

3: Osterode i. Ostpr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 6: Prenzlau 1, 1 7: Weststernberg 1, 1. 8: Randow 1, 1, Grimmen 1, 1. 11: Bresla 2, 2 (neu), Brieg 1, 1 (1, 1), Oels 1, 1 (1, 1), Schweidnitz 1, 1 13: Grottkau 1, 1, Kreuzburg, O.⸗S. 1, 1. 14: Jerichow I 1, 1 (1, 1) Neuhaldensleben 1, 1 (1, 1), Oschersleben 1, 1, Wanzleben 1, 1 Wolmirstedt 1, 1 (1, 1). 15: Delitzsch 3, 3 (2, 2), Mansfelder Gebirgs⸗ kreis 1, 1 (1, 1), Querfurt 2, 4 (2, 4). 9: Dittmarschen 1, 1, Schleswig

1“

Amnestie vereiteln, die allein den schweren Nachteilen als ein raten aus der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge zur Errich⸗

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Im November 1932 .

Vom 1. September 1932 bis 30. November 1932.

Dagegen: Im November 1931

Vom 1. September 193] bis 30. November 1931 ⁴)

serner auf Niederlagen, in Freibezirke und Freihäfen gebrachte Mengen einschließlich Bedarf für deutsche Schiffe. ⁵) sirup und 17 dz Rübenzuckerabläufe mit einem Reinheitsgrade von mehr als 95 vH. ⁴) Endgültige Ergebnisse.

Berlin, den 21. Dezember 1932.

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504 394 197 975

¹) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. Die Mengen sind in den darüberstehenden Ziffern mitenthalten. ²) Ausgeführte Zuckermengen,

Statistisches Reichsamt. J. V.: Wohlmannstetter.

Davon nach dem Freihafen Hamburg: 548 dz

Verbrauchszucker, 442 dz Stärkezucker⸗

Verarbeitung von Zuckerrüben auf Zucker im November 1932 und mutmaßliche Ergebnisse

im Petriebsjahr 1932/33.

1

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vom Betriebsjahrs werden 1. September noch zu mutmaßlich bis 30. November verarbeitende verarbeitet 1932 Rübenmenge ²)

im November 1932

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¹) Davon hatten 179 Fabriken bis Ende Nove

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Berlin, den 21. Dezember 1932.

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3 556 954 937 543 20 360 032 3 347 928 2 419 618 1 974 088 3 636 965

1 849 361 4 881 259 1 267 133 715 472 675 259 4 456 417 1 389 929 324 501

2 090 186 467 899 11 212 903 2 458 435 1 651 822 781 930 2 580 320

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2 005 456 67 558 709

36 802 826 65 553 253

32 die Rübenverarbeitung beendet. ²) Schätzungen der Fabriken.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Wohlmannstetter.

Liste der Schund⸗ und Schmutzschriften. (Gesetz vom 18. Dezember 1926.)

Akten⸗- zeichen

Ent⸗ scheidung

Bezeichnung der Schrift

Verleger

8

Prüf⸗ Nr. 177

Prüf⸗ Nr.

184

O.⸗-P.⸗St. Leipzig vom 20. 12. 1932

O.⸗P.⸗St. Leipzig vom 20. 12. 1932

„Sexuelle Hörigkeit. Eine Sittengeschichte der Ero⸗ tomanie“, Band II: „Die hörige Frau“, von Rovert Heymann

„Das Leipziger Echo. Die politische und kritische Wochenschrift für Sachsen“, 9. Jahig.

g. Nrn. 20, 21, 22,

33, 35, 36. Außerdem

die Wochenschrift als

solche auf die Dauer von 6 Monaten *)

Ablauf der Frist: 22. Juni 1933. Leipzig, den 20. Dezember 1932. Der Leiter der Oberprüsfstelle.

Die am 20. Dezember 1932 ausgegebene Nummer 30.

Dr. Arndt.

8

Bekanntmachung.

des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Krankenf

die Verordnung zur Aenderung der Verordnung, betreffend ürsorge auf Kauffahrteischiffen, vom 21. November 1932,

8

Lykeion

Kulturwissen⸗

schaftliche

Verlagsgesell⸗ schaft m. b. H.,

Leipzig

Echo⸗Verlag,

Dresden

die Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Bei⸗ räte für die Deutsche Reichsbahn, vom 15. Dezember 1932,

die Bekanntmachung über Einbanddecken zum Reichsgesetz⸗ blatt, vom 1. Dezember 1932, 8

die Bekanntmachung über die Ratifikation des Internatio⸗ nalen Uebereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf 52 (Schiffssicherheitsvertrag, London 1929), vom 6. Dezember 1932.

die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ kommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beige⸗ fügten Liste, vom 14. Dezember 1932, und 8

die Bekanntmachung über weitere Beitritte zum Vertrag über Spitzbergen, vom 14. Dezember 1932.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 20. Dezember 1932. .“ Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

7 % Thür. Staatsanleihe vom Jahre 1927 und 7 % Thür Staatsanleihe vom Jahre 1927, Lit. B. Die am 2. Januar 1933 fällige planmäßige Tilgung ist durch Rückkauf von Schuldverschreibungen im Nennwert von 831 900 RM erfolgt, und zwar: 562 100 RM 7 % Thür. Staatsanleihe vom Jahre 1927, 269 800 RM 7 % dergl., Lit. B 831 900 RM w. o. Weimar, den 19. Dezember 1932. Thüringisches Finanzministerium. J. V.: Dr. Stolze.

Deutsches Reich.

Reeieichsratssitzung vom 20. Dezember. (VDZ) Unter ungewöhnlich starker Beteiligung der Oeffentlichkeit trat der Reichsrat unter Vorsitz des Reichs⸗ justizminister Dr. Gürtner am Dienstag, den 20. Dezember, einer Vollsitzung zusammen. Auf Vorschlag des Ministers r. Gürtner wurde die Beratung des vom Reichstag mit ver⸗ fassungsändernder Mehrheit beschlossenen Amnestie⸗ gesetzes gleich vorweggenommen.

Als Berichterstatter teilte der preußische Ministerialrat Rietzsch mit, die Ausschüsse seien einhellig der Auffassung gewesen, daß das Gesetz verfassungsändernden Charakter hat und daß deshalb für einen Einspruch des Reichsrats die Be⸗ stimmungen der Verfassung über Verfassungsänderungen gelten. Das Ergebnis der Ausschußberatungen sei gewesen, daß mit Mehrheit empfohlen werde, von der Einlegung des Einspruchs abzusehen.

Im Namen der bayerischen Regierung beantragte Min.⸗Dir. Sperr, Einspruch einzulegen. Zur Begründung führte er aus, der Straferlaß und die Niederschlagung von Strafverfahren ständen nach der Reichsverfassung den Ländern zu. Eine Reichs⸗ amnestie, die sich auf Landesstrassachen erstrecke, müsse, auch wenn sie in der Form eines verfassungsändernden Gesetzes auftrete, grundsätzlich ausgeschlossen sein. Der vom Reichstag an⸗ genommene Initiativgesetzentwurf gehe aber, abgesehen von diesen verfassungspolitischen Bedenken, inhaltlich über das er⸗ trägliche Maß hinaus. Er umfasse auch schwere Einbrüche in die Rechtsordnung und Straftaten, die von dauernden ernsten Folgen begleitet seien, ohne zu entscheiden, ob der Täter etwa nicht wegen der Roheit, Gemeinheit oder Gefährlichkeit der Handlung oder der Niedrigkeit seiner Gesinnung eines Straferlasses unwürdig sei. Z. B. gingen Einbrecherbanden, die unter politischem Deck⸗ mantel die öffentliche und private Sicherheit auf das schwerste beunruhigten, straflos aus. Die Tendenz, in kurzen Zeitabständen auch schwere strafbare Handlungen ohne Rücksicht auf die Um⸗ stände und Folgen der Tat und die Verhältnisse des Täters nur deshalb straflos zu behandeln, weil den Täter ein parteipolitischer Grund leitete, führe letzten Endes zu einer so ernsten Erschütte⸗ rung der Rechts⸗ und Staatsordnung, daß die Länder als Träger der Justizhoheit dagegen entschieden Widerspruch erheben müßten. Lege der Reichsrat gegen den Gesetzentwurf Einspruch ein, so werde die bayerische Regierung neben der schon eingeleiteten Aktion von einzelnen Begnadigungen dem bayrischen Landtag einen Gesetzentwurf auf eine Landesamnestie vorlegen, der sich etwa auf der Grundlage des im Reichsjustizministerium als technischer Behelf für den Reichstag ausgearbeiteten Entwurfs eines Gesetzes über Straffreiheit und der Aenderungsanträge des Reichstags dazu bewegen würde.

Im Namen der württembergischen Regierung schloß sich Ge⸗ sandter Dr. Bosler dem von Bayern erhobenen Einspruch an. Zur Begründung erklärte er, das vom Reichstag beschlossene Gesetz bedeute einmal einen starken Eingriff in ein den Ländern ustehendes Hoheitsrecht, es überschreite aber auch, abgesehen giervan weit die Grenzen des sachlichen Bedürfnisses. In der eschlossenen Fassung bedeute das Gesetz nicht nur eine Ge⸗ fährdung des öffentlichen Rechtsempfindens, des Ansehens der Rechtspflege und der Arbeitsfreudigkeit aller an ihr beteiligten Organe, sondern auch eine Abschwächung des Abschreckungserfolgs der Strafen und damit eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung.

Für Baden schloß sich Min.⸗Dir. Dr. Fecht ebenfalls dem Einspruch an; zur Begründung bezog er sich auf die Aus⸗ führungen des Gesandten Dr. Bosler.

Im Namen der thüringischen Regierung erklärte Minister

Dr. Münzel, er begrüße das Gesetz und stimme ihm zu.

1

Ausgleich gegenübersteht. Die mit der Hinausschiebung zwangs⸗ läufig verbundene Ungewißheit und Beunruhigung würde ferner für die Strafrechtspflege und den Strafvollzug weitere schwere Nachteile mit sich bringen.

Aus diesen Erwägungen hat der Reichsrat geglaubt, unter den gegebenen Verhältnissen von der Erhebung des Einspruchs absehen zu sollen.“

Damit schließt die Aussprache. Bei der folgenden Ab⸗ stimmung beschließt der Reichsrat mit 44 gegen 19 Stimmen bei drei Stimmenthaltungen, Einspruch gegen die vom Reichstag be⸗ schlossene Amnestie nicht zu erheben. Der Vor⸗ sitzende, Reichsjustizminister Gürtner, teilt mit, daß damit die nach der Verfassung vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit für das Amnestiegesetz gegeben sei. Die vom Oberbürgermeister Sahm vorgelegte Entschließung wird mit Mehrheit ange⸗ nommen.

Im einzelnen haben die Länder bzw. Provinzen wie folgt über die Frage: Soll der Reichsrat Einspruch F e abge⸗ stimmt: Mit Nein: Preußen, Ostpreußen, Stadt Berlin, Pom⸗ mern, Grenzmark Posen⸗Westpreußen, Niederschlesien, Ober⸗ schlesien, Schleswig⸗Holstein, Westfalen, Hessen⸗Nassau, Rhein⸗ provinz, Provinz Sachsen, Land Sachsen, Thüringen, Hessen, Hamburg, Mecklenburg⸗Schwerin, Oldenburg, Anhalt, Bremen, Lippe, Lübeck und Schaumburg⸗Lippe. Für den Einspruch stimmte von den Provinzen lediglich Brandenburg; von den Ländern stimmten für den Einspruch Bayern, Württemberg und Baden. Die drei Enthaltungsstimmen wurden abgegeben von der Provinz Hannover sowie von den Ländern Braunschweig und Mecklenburg⸗Strelitz.

Der Reichsrat erledigte dann noch eine Reihe kleiner Gegenstände. Für den verstorbenen bayerischen Staatsrat von Jan wurde der Ministerialrat im bayerischen Innen⸗ ministerium Wilhelm Baumann zum ständigen Bei⸗ sitzer der Oberprüfstelle für Schund⸗ und Schmutzschriften in Leipzig bestellt. Die frei gewordene Stelle eines Senats⸗ präsidenten beim Reichsgericht soll dem Mi⸗ nisterialrat im Reichsjustizministerium, Geh. Reg⸗Rat Dr. Kiesow übertragen werden.

Der Entwurf einer Verordnung über auslän⸗ dische Arbeitnehmeer ging nochmals an die Ausschüsse zurück; der Gesetzenrwurf über das Abkommen zwischen der Deutschen und der polnischen Regierung, betreffend die Auf⸗ hebung des deutsch⸗polnischen gemischten Schiedsgerichts wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Zustimmung fanden mit kleineren Aenderungen des Reichsrats die Ausführungsbestimmungen zu den Anstel⸗ lungsgrundsätzen über die Einstellung von Versor⸗ gungsanwärtern bei Krankenkassen, Genossenschaften der Un⸗ fallversicherung und der Reichsknappschaft.

Der Vorsitzende, Reichsjustizminister Gürtner, teilte mit, daß die nächste Reichsregierung voraussichtlich nach Neujahr einberufen werde. Die Lerminsfestsetzung solle dem Vorsitzen⸗ den überlassen bleiben. Er schloß die Reichsratsfitzung mit besten Weihnachts⸗ und Neujahrswünschen für die Reichsrats⸗ mitglieder

In Abänderung der Bekanntmachung der Handels⸗ vertretung der U. d. S. S. R. in Deutschland, vom 27. Februar 1932, Reichsanzeiger Nummer 49, wird fol⸗ gendes bekanntgegeben:

A. II. 2. Lederabteilung: Naum Kofeleff wird ge⸗

sttrichen, an seine Stelle tritt: Wladimir Guretzki.

Die von den Sozialdemokraten und Kommunisten beantragte vorzeitige Einberufung des Reichstags wurde vom Aeltestenrat, der am Dienstag Abend zusammentrat, erneut abgelehnt. Die Kommunisten hatten als Tagesordnung nicht nur die Beratung der Winterhilfe, sondern auch die der politischen Anträge verlangt, ihr Antrag fand bei den anderen Fraktionen überhaupt keine Unterstützung. Die Sozialdemokraten wünschten nur die Beratung der Winterhilfsanträge noch vor Weihnachten, aber auch dafür traten außer den Antvagstellern nur noch die Kommunisten ein. Eine nationalsozialistische Anregung, den Reichstag selbst zwar nicht mehr vor Weihnachten, aber doch wenigstens unmittel⸗ bar nach Weihnachten einzuberufen, wurde zurückgestellt zugunsten eines Antrags des Zentrums, wonach der Aeltestenrat zu ge⸗ gebener Zeit nochmals zusammentreten soll, um sich mit der Frage der Einberufung des Plenums zu befassen. Die Kommnnisten haben inzwischen einen neuen Antrag eingebracht, den Aeltesten⸗ rat am Dienstag nach Weihnachten zusammentreten zu lassen, um über die kommunistische Forderung einer Reichstagssitzung am Donnerstag, den 29. Dezember zu entscheiden.

Die Regierung war in der Aeltestenratssitzung durch Reichs⸗ arbeitsminister Dr. Syrup, Staatssekretär Grieser vom Reichsarbeitsministerium und durch den der Reichs⸗ kanzlei Planck vertreten. Staatssekretär Pland warnte vor

8 8

tung von Land⸗ und Forstarbeiterheimen fünfzig Jahre zu verteilen. Da dafür jetzt dreißig Jahre festgesetzt sind, würde sich nahezu eine Halbierung der Belastung ergeben. Landeskulturamtspräsident Boddin vom Reichsernährungs⸗ ministerium gab auf verschiedene Anfragen aus dem Ausschuß Auskunft. Die in dem sozialdemokratischen Antrag geforderte

weitere Senkung der Renten der Siedler sei auch in Kreisen der 1 n 5.-seees⸗ hausen 1, 1 (1, 1), Münster 1, 1 (1, 1), Steinfurt 1, 1 d15 1), Tecklen⸗

burg 1, 1. 25: Büren 2, 2 (1, 1), Wiedenbrück 1, 1. Homberg 1, 1 (—, 1), Hersfeld 1, 1, Melsungen 1, 1 (1, 1), Wolf⸗

Reichsregierung erwogen worden, doch habe der Reichsfinanz⸗ minister eine solche Senkung angesichts der allgemeinen Finanz⸗ lage des Reiches für nicht durchführbar gehalten. Trotzdem plane die Reichsregierung weitere Hilfsmaßnahmen, die sich vielleicht . die vorhandenen Rückstände beziehen werden. Nähere Mit⸗ teilungen darüber ließen sich noch nicht machen, da die beteiligten Ressorts noch nicht endgültig Stellung genommen hätten. Auch eine Auseinandersetzung zwischen Reich und Preußen über die organisatorische Seite sei in Fluß und werde möglicherweise in einem Bierteljahr abgeschlossen sein. Der augenblickliche Land⸗ vorrat der Siedlungsträger sei verhältnismäßig gering. Voraus⸗ sichtlich würde aber eine größere Landmenge nicht entschuldungs⸗ sähigen Besitzes im Laufe des Winters für Siedlungszwecke frei. Diese Landmenge belaufe sich auf etwa 200 000 Hektar. Immer⸗ hin sei aber zu berücksichtigen, daß ein Teil davon für Siedlungs⸗ e geeignet sein werde. In den nächsten Haushaltsplan, also für 1933, würden wieder 50 Millionen Mark für Siedlungs⸗ zwecke eingestellt. .

„Regierungsrat Dr. Sager (Reichsernährungsmin.) ergänzte diese Ausführungen durch verschiedene Mitteilungen. Was zunächst die Frage der Geldbeschaffung anlange, so seien 50 Millionen Reichsmark im Etat eingefteuk⸗ weitere fünfzig Millionen Reichs⸗ mark werden vorfinanziert. Im letzten Jahre hätten viele alte Sachen bereinigt werden müssen, weil Dauerkredite nicht hätten beschafft werden können. Bezüglich der Landbeschaffung teilte er mit, daß 50 000 ha sich am 1. Oktober dieses Jahres noch in den Händen der Siedlungsträger befunden hätten und der Siedlung sugeführt werden sollten. Auf diesem Lande ließen sich etwa 3500 Stellen schaffen; die Hälfte davon sollten noch in diesem Jahr geschaffen werden, der Rest im nächsten Jahre. Die Landbe⸗ chaffung erfolge aus den entschuldungsunfähigen Gütern im Osten. Bei verschiedenen Landstellen hätten schon Verhandlungen darüber stattgefunden, bei den Bezirken, die dafür noch in Frage kämen, fänden die Verhank lungen in allernächster Zeit statt, so daß rechtzeitig ein größeres Siedlungsprogramm für das Jahr 1933 vorbereitet werden könne. Die Durchführung solle durch Siedlungsträger erfolgen, die mit erfahrenen Persönlich⸗ keiten besetzt und auch finanziell ihrer Aufgabe gewachsen seien. 225 8 dem g ausscheide und der Siedlung zugeführt werden solle, betrage in Ostpreußen 80 000 1 8 saeense

120 000 Morgen.

Der Siedlungsausschuß des Reichstags setzte in der Nach⸗ mittagssitzung seine Beratungen fort. Am Schluß der Sitzung wurde mit den Stimmen der Nationalsozialisten, der Sozialdemo⸗ kraten, der Kommunisten, des Volksdienstes und zwei deutsch⸗ nationaler Stimmen gegen eine deutschnationale Stimme sowie gegen die Stimmen des Zentrums und der Bayerischen Volks⸗ partei ein Antrag angenommen, der sich aus einem sozialdemo⸗ kratischen Antrag und einem hierzu gestellten nationalsozialistischen Abänderungsantrag ergab und . 2hen Wortlaut hat:

„Die Renten der mit Reichsmitteln angesetzten Siedler werden mit Wirkung vom 1. Juli 1932 von 5 vH auf 3 vH herabgesetzt. Die Herabsetzung wird vorläufig auf 2 Jahre be⸗ fristet. Für die mit Ländermitteln angesetzten Siedler ist eine gleiche Regelung anzustreben. In allen Härtefällen sind die zu⸗ ständigen Stellen (in Preußen die Kulturämter) zu ermächtigen, weitere Hilfsmaßnahmen durchzuführen. Sämtliche nach der Juflation entstandenen Siedlungen einschließlich der Roggen⸗ und Flüchtlingssiedlungen sind sofort auf die Höhe der Renten und ihre Traagfähigkeit nachzuprüfen. Das Ergebnis der Prü⸗ fung ist dem Reichstag vorzulegen.“ .

Der andere sozialdemokratische Antrag, wonach die Rück⸗ zahlung der Darlehnsraten auf 50 Jahre verteilt werden und die Hälfte der am 15. November 1932 fälligen Rückzahlungen erlassen werden soll, wurde zunächst zurückgestellt.

Der Rest dieses Antrages unter Ergänzung eines vom Ab⸗ geordneten Behrens (Volksdienst) gestellten Antrages, wonach die bis zum 15. November 1932 rückständigen Raten bis zum Ab⸗ lauf der Rückzahlungsfrist gestundet werden sollen und den Land⸗

arbeitern, die mit der Rückzahlung der Darlehnsraten zur Er⸗

richtung von Landarbeitereigenheimen während der Arbeitslosig⸗ keit in Verzug kommen, die Verzugszinsen in von 2 vH über Reichsbanldiskont zu erlassen, wurde vertagt, nachdem von seiten der Reichsregierung erklärt worden war, daß sie auf die Ländex und auf die Gesellschaft für öffentliche Arbeit, die haupt⸗ sächliche Geldgeberin, einwirken wolle, daß bis zur nächsten Ver⸗ handlung im Ausschuß keine Zwangsmaßnahmen zur Einziehung der Tilgungsraten und Verzugszinsen erfolgen solle.

„Annahme fand noch eine Entschließung, die von den drei deutschnationalen Ausschußmitaliedern eingebracht wurde und in der festgestellt wurde, daß der Reichstag die Lösfung der Sied⸗ lungsfrage als eine der größten und vordringlichsten Aufgaben hält, die in volkswirtschaftlicher und staatspolitischer Hinsicht ge⸗ löst werden müsse. Vorausfetzung dafür sei aber die Miederber⸗ stellung der Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft in allen ihren Zweigen. Die Reichsregierung wird daher ersucht, alsbald ge⸗ eignete Maßnahmen zu ergreifen.

Die nächste Sitzung des Ausschusses ist für die zweite Hälfte des Janunar in Aussicht genommen worden.

in der Grenzmark Posen⸗Westpreußen 100 000 Morgen, in Pommern 280 000 Morgen und in Mecklenburg

1, 1, Stormarn 1, 1 (1, 1). 18: Grasschaft Diepholz 3, 3 (2, 2) Hannover 2, 2 (1, 1), Grafschaft Hoya 1, 1 (1, 1). 19: Goslar 1, 1 Marienburg i. Hann. 1, 1, Northeim 3, 4 (3, 4). 20: Harburg 2, 3 (1, 2), Lüneburg 1, 1 (1, 1). 21: Bremervörde 1, 1 (1, 1), Land Hadeln 6, 6 (2, 4), Osterholz 1, 1, Rotenburg i. Hann. 1, 1, Stade 2, 2. 22: Aschendorf⸗Hümmling 1, 1 (1, 1), Bersenbrück 1, 1. 23: Leer 2, 2 (2, 2), Wittmund 5, 6 (3, 4). 24: Coesfeld 1, 1 (1, 1), Lüding⸗ 7: Fritzlar⸗ hagen 2, 3 —, 1). 28: Main⸗Taunus⸗Kreis 1, 1, Rheingaukreis 1, 1, St. Goarshausen 2, 2 (1, 1). 29: Altenkirchen 1, 1 (1, 1), Mayen 1, 2 (1, 2). 30: Dinslaken 2, 2, Grevenbroich⸗Neuß 1, 1, Kempen⸗ Kreseld 1, 2 (1, 2), Mörs 7, 9 (3, 4), Rees 2, 2 (2, 2). 31: Bergheim 2, 2, Euskirchen 1, 1 (1, 1). 33: Düren 1, 1. 36: Kelheim 1, 1, Mallersdorf 1, 2 (—, 1), Straubing 3, 3 (2, 2), Regensburg 22, 47 (4, 14). 37: Kirchheimbolanden 1, 1 (1, 1), Ludwigshafen am Rhein 1, 1, Rockenhausen 4, 6 (1, 2), Speyer Stadt 1, 2 (—, 1), Speyer 1, 1, Zweibrücken 1, 1 (1, 1). 41: Lindau (Bodensee) 3, 4. 43: Dre den Stadt 1, 1 (1, 1). 44: Oschatz 1, 1. 45: Werdau 1, 5 (—, 2). 49: Tettnang 1, 1, Wangen 3, 6 (2, 5). 50: Donaueschingen 1, 13 (—, 3). 51: Emmendingen 1, 1, Kehl 1, 14 (—, 5). 52: Bühl

1, 1 (1, 1). 53: Heidelberg 1, 1. 54: Altenburg 1, 1 (1, 1). 59: Lud⸗ wigslust 1, 1 (1, 1), Rostock 1, 1 (1, 1). 60: Brake 2, 6 (—, 1), But⸗

jadingen 9, 30 (1, 10), Delmenhorst 2, 2, Elsfleth 3, 6 (—, 1), Jever Stadt 1, 2 (—, 1), Jever 11, 20 (—, 4), Oldenburg 2, 3 (—, 2), Varel 3, 17 (—, 3), Vechta 1, 3 (—, 2), Westerstede 1, 1, Wildeshausen 1, 1.

63: Wolfenbüttel 2, 2 (1, 2).

Schweinepest (Pestis suum).

1: Braunsberg 2 Gemeinden, 2 Gehöfte, Fischhausen 2, 3, Bartenstein 1, 1, Königsberg i. Pr. 1, 1, Wehlau 2, 2. 2: Goldap 3, 3 (davon neu 1, 1), Insterburg 2, 2, Niederung 1, 1, Stallupönen 1, 1. 3: Allenstein Stadt 1, 1, Johannisburg 1, 1, Ortelsburg 1, 1. 4: Marienburg i. Westpr. 1, 3 (—, 1), Stuhm 1, 2. 5: 6. Kreistier⸗ arztbezirk 1, 1 (1, 1). 6: Oberbarnim 1, 1 (1, 1), Ruppin 1, 1 (1, 1), Zauch⸗Belzig 1, 1 (1, 1). 7: Lebus 1, 1. 8: Anklam 4, 4, Greifen⸗ hagen 1, 1 (1, 1), Randow 3, 3, Regenwalde 1, 1, Ueckermünde 2, 3, Grimmen 2, 2, Kügen 2, 2 (1, 1). 9: Lauenburg i. Pomm. 1, 1, Neustettin 1, 1 (1, 1), Schlawe 1, 1 (1, 1), Stolp 1, 3. 10: Netzekreis 1, 1. 11: Breslau Stadt 1, 1 (1, 1). Frankenstein 1, 1, Glatz 5, 7 (1, 2), Habelschwerdt 1, 1, Militsch 2, 2 (2, 2), Namslau 1, 1 (1, 1), Neumarkt 1, 1, Oels 1, 1, Reichenbach 1, 1, Trebnitz 2, 3. 12: Görlitz 1, 1, Goldberg 1, 1, Hoyerswerda 4, 4 (2, 2), Lauban 1, 1 (1, 1), Löwenberg 1, 1. 13: Grottkau 1, 1, Neustadt „O.⸗S. 1, 1 (1, DU, Oppeln 1, 1. 14: Gardelegen 1, 1 (1, 1), Wernigerode 2, 2, Oster⸗ burg 2, 2. 16: Schleusingen 1, 3. 17: Altona Stadt 1, 1, Eckern⸗ förde 1, 1 (1, 1), Rendsburg 2, 2 (1, 1). 18: Grafschaft Hoya 1, 2 (—, 1). 19: Hildesheim 1, 1, Peine 1, 1 (1, 1). 20: Uelzen 1, 1 (1, 1). 21: Stade 4, 4 (1, 1). 24: Coesfeld 1, 1, Tecklenburg 1, 1. 26: Unna 2, 2 (1, 1). 28: Oberlahnkreis 1, 1. 29: Altenkirchen 1, 1. 33: Aachen 1, 1. 36: Riedenburg 1, 1. 43: Löbau 1, 1. 45: Oelsnitz 1, 1. 51: Lahr 1, 1. 53: Mannheim 5, 8 (3, 5). 56: Lauterbach 1, 1 (1, 1). 57: Bingen 1, 1. 63: Wolfenbüttel 1, 1. 64: Dessau⸗Koethen 2, 3, Ballenstedt 1, 2 (—, 1).

Milzbrand (Anthrax).

1: Wehlau 1 Gemeinds, 1 Gehöft (neu). 4: Rosenb erg, i. Westpr. 1 (1, 1). 5: 3. Kreistierarztbezirk 1, 1 (—, 1). 7: Arnswalde 1. 8: Randow 1, 1 (1, 1). 11: Namslau 1, 1 (1, 1), Trebnitz 1 (I, 1). 12: Bunzlau 1, 1, Lauban 1, 1 (1, 1). 14: Jerichow II „1, Quedlinburg 1, 1 (1, 1). 15: Schweinitz 1, 1 (1, 1). 17: Herzog⸗ um Lauenburg 1, 1 (1, 1), Schleswig 1, 1 (1, 1). 22: Melle 1, 1 (1, 1). 27: Witzenhausen 1, 1 (1, 1). 28: Dillenburg 1, 1 (1, 1), St. Goarshausen 1, 1 (1, 1), Unterlahnkreis 1, 1 (1, 1). 30: Eleve 1, 1 (1, 1), Kempen⸗Krefeld 1, 2 (—, 1). 31: Siegkreis 1, 1 (1, 1). 33: Düren 1, 1 (1, 1). 36: Landau a. d. Isar 1, 1 (1, 1). 43: Frei⸗ berg 1, 1 (1, 1), Bautzen 2, 2 (2, 2), Löbau 1, 1. 45: Plauen 2, 2 (2, 2). 51: Lahr 1, 1 (1, 1). 52: Karlsruhe 1, 1. 54: Sonders⸗ hausen 1, 1. 60: Jever 1, 1 (1, 1). 66: Detmold Stadt 1, 1 (1, 1).

1

1 1 1 1 t

Tollwut (Rabies). 1: Pr. Eylau 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 2: Niederung 1, 1.

3: Lötzen 1, 4, Lyck 4, 4 (davon neu 2, 2). 8: Demmin 1, 1. 9: Rum⸗

melsburg 1, 1. 11: Glatz 1, 1. 13: Beuthen⸗Tarnowitz 1, 1, Gutten⸗ tag 1, 1.

Tollwutverdacht (Rabies).

2: Goldap 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Stallupönen 1, 1. Allenstein 1, 1, Rössel 1, 1. 9: Köslin 1, 1. 11: Namslau I, 1. 12: Lüben 1, 1. 14: Gardelegen 1, 1. 31: Köln Stadt 1, 1 (1, 1)

36: Neumarkt 1, 1.

Geflügelcholera (Cholera avium).

3: Johannisburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 5: 2. Kreis⸗ tierarztbezirk 1, 1 (—, 1), 4. Krsbez. 1 Geh., 9. Krsbez. 1 (1). 6: Eberswalde Stadt 1, 1 (1, 1), Oberbarnim 1, 1 (1, 1), Teltow 2, 16, Zauch⸗Belzig 1, 1 (1, 1). 7: Landsberg a. W. 2, 2, Spremberg 1. 8: Randow 1, 2, Saatzig 1, 1, Usedom⸗Wollin 1, 1 (1, 1). 2: Chemnitz 1, 1 (1, 1), Flohg 1, 2.

7 41: Sonthofen 1, 1 (1, 1). 43: Meißen 1, 1. 45: Schwarzenberg 2, 2, Zwickau 1, 1. lingen 1, 1, Stuttgart Stadt 1, 1. 54: Greiz 1, 1 (1 b 1, 1. 66: Detmold III 1, 1.

¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die afgeechenbe laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

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