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Erste Zentralhandelsregisterbeilage Reichsanzeiger und Preußischen Sta . handelsregister für das Deutsche Reich
85278] — Die Firma Elektrizitätswerk Wol⸗ fach A. G. ist erloschen. Sämtliche Aktiva und Passiva wurden ab 1. 1.1933 übernommen von der Firma Elektrizi⸗ tätswerk Wolfach. Alleiniger Inhaber ist Dr. Hermann Bußjäger.
Die Aktionäre der Serbska Ludowa Banka — Wendische Volksbank Aktien⸗ gesellschaft in Liquidation in Bautzen werden hierdurch zu der am Montag, den 6. Mürz 1933, mittags um 12 Uhr, im Saale des Wendischen Hauses in Bautzen, Lauengraben Nr. 2,
[86932] Neue Augsburger Kattunfabrik. Einladung
zur Generalversammlung.
Die Herren Aktionäre werden hier mit zu der am Samstag, den 11. März 1933, vormittags 10 Uhr, in unserem Fabriklokal statt⸗
[86929] Haake⸗Beck Brauerei Aktiengesellschaft, Breme Einladung zur Generalversamm⸗ lung der Aktionäre am Freitag, dem 3. März 1933, mittags 12 Uhr, im Geschäftszimmer der Norddeutschen Kreditbank A. G., Bremen. Tagesordnung:
[84965) Bekaunntmachung. Die Heinr. Kasten G. m. b. H. 1 Gladbeck i. Westf. ist aufgelöst. 9. quidator ist Herr Heinr. Kasten Uin Alt⸗Schermbeck i. Westf, — Ich fordere die Gläubiger hiermi auf sich zu melden.
Gladbeck, den 31. Januar 1933.
zum D uts zugleich Zentral
.B. ordentlichen ammlung eingeladen.
Tagesordnung: 1
Geschäftsbericht des Vorstan
über das abgelaufene Geschäftsjahr und Bericht des Aufsichtsrats hierzu. .Vorlage des Jahresabschlusses und Beschlußfassung über die Verwen⸗ Rein⸗ gewinns, Entlastung des Aufsichts⸗
dung des verbleibenden rats und des Vorstands.
3. Wahl des Bilanzprüfers für den Jahresabschluß per 31. Dezember 1933.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗
sammlung sind alle Aktionäre berechtigt, welche sich bis spätestens 8. März d. J. angemeldet und über ihren Aktienbesitz ausgewiesen haben. Die Anmeldung der Aktien hat bei der Deutschen Bank und Disconto⸗Ge⸗ sellschaft Filiale Augsburg oder bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗ Bank, Augsburg, zu erfolgen. Augsburg, den 9. Februar 1933. Neue Auasburgager Kattunfabrik. Der Vorstand. Dr. W. G. Clairmont.
[86931] Kammer⸗Kirsch Aktien⸗Gesellschaft für Edelbranntweine. Einladung zur ordentlichen Gene⸗ ralversammlung am Freitag, den 10. März 1933, vormittags 10 Uhr, im Sitzungszimmer der Badi⸗ schen Landwirtschaftskammer, Karls⸗ ruhe, Stefanienstr. 43. Tagesordnung: 1. Erstattung des EA1e3 sowie Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Heschäftsjahr 1932. .Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz für 31. 12. 1932. . Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. „Beschlußfassung über die Neustücke⸗ lung der Aktien in Werte von Reichsmark 100,—. 5. Berichtigung des Gesellschaftsver⸗ trags § 2 (Gegenstand des Unter⸗ nehmens) und § 4 (Einteilung der Aktien). 6. Sonstiges. Die Aktionäre, die an dieser General⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben hre Aktien spätestens am 7. März 1933 vor 4 Uhr nachmittags bei unserer Ge⸗ 1 2 Has a Karlsruhe, Hardtstr. 37 a, der bei einem deutschen Notar zu interlegen. Sie haben sich bei ihrem ntritt in das Sitzungszimmer durch Vorzeigen einer zu diesem Zweck aus⸗ estellꝛen Bescheinigung über die hinter⸗ ten Stücke bzw. durch eine ausge⸗ rigte Eintrittskarte auszuweisen. Karlsruhe, den 9. Februar 1933. Kammer⸗-Kirsch Aktien⸗Gesellschaft für Edelbranntweine. Der Aufsichtsrat. Graf Douglas, Vorsitzender.
I[86911].
Braunschweiger Aktiengesellschaft
für Industriebeteiligungen, Braunschweig.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft wer⸗ den hiermit zu der am 1. März 1933, mittags 12 ¼ Uhr, in Braunschweig im Geschäftslokal, Ackerstraße 22, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats über den Ver⸗ mögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft sowie der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung für das abgelaufene Geschäfts⸗ jahr.
.Genehmigung der Jahresbilanz und der Gewinnverteilung.
. Entlastung des Vorstands und des
Aufsichtsrats. a) Beschlußfassung über die Wieder⸗ aufnahme bzw. Neufassung der nach Artikel VIII der Verordnung des Reichspräsidenten vom 19. 9. 1931 außer Kraft tretenden §§ 14 und 15 des Statuts, betreffend Aufsichtsrat (Bestellung, Zusammensetzung, Ver⸗ gütung).
b) Anpassung des § 16 Abs. 2 des Statuts an § 244 a H.⸗G.⸗B. (Be⸗ rufung des Aufsichtsrats).
c) Streichung des § 18 Abs. 2 des Statuts (Präsidium des Aufsichtsrats). Neuwahl des Aufsichtsrats.
Wahl des Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1932/33.
Zur Ausübung des Stimmrechts müssen die Aktien wenigstens 3 Werktage vor Beginn der Generalversammlung, also bis zum 24. Februar 1933 einschl.,
bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Akt.⸗Ges., Berlin,
bei der Deutschen Bank und Disconto⸗ Gesellschaft, Berlin und Karlsruhe,
bei der Bank des Berliner Kassen⸗ Vereins, Berlin,
bei der Gesellschaftskasse in Braun⸗ schweig oder
bei einem deutschen Notar hinterlegt werden. “
Braunschweig, 9. Februar 1933.
Der Vorstand.
Generalver⸗
ids
am 27. Februar 1933, 11 Uhr, in dem Geschäftslokal der Gesellschaft statt⸗
ralversammlung eingeladen.
sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Tage vor der Generalversamm⸗ lung beim Vorstand angemeldet haben. Bei Beginn der Versammlung sind die angemeldeten Aktien oder Bescheinigun⸗ gen über ihre Hinterlegung zum Nach⸗ weis der Berechtigung zur Teilnahme vorzulegen.
gen darüber Gumprich,
Mehlis, und jeder deutsche Notar zu⸗ ständig.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:
1. Fürlager ass
schluß die Gewinnverteilung lastung von Vorstand sichtsrat.
und
Aufsichtsrat.
gütung des Aufsichtsrats. 4. Neuwahl des Aufsichtsrats. 5. Wahl eines Bilanzprüfers für das
Geschäftsjahr 1932/1933.
Gemäß § 15 der Statuten haben die Besitzer von Aktien diese oder einen Depotschein für dieselben spätestens am 28. Februar 1933 bei der Gesellschaft oder bei der Norddeutschen Kreditbank A. G., Bremen, zu hinterlegen, wenn sie an der Generalversammlung teil⸗ nehmen wollen.
Bremen, den 10. Februar 1933.
Der Aufsichtsrat.
Herm. Marwede, Vorsitzender.
[86663]. — Aktiengesellschaft Portland⸗ Cementwerk Berka a. Ilm.
In der am 12. Januar 1933 abgehal⸗
tenen Gläubigerversammlung der Besitzer
unserer in Höhe von ℳ 600 000,— unter dem 2. Januar 1918 ausgefertigten, mit
5 ½ % verzinslichen hypothekarisch ge⸗
sicherten Schuldverschreibungen geneh⸗
migten die Erschienenen mit 461 Stimmen
(461 000 ℳ Nennwert) gegen 24 Stimmen
(24 000 ℳ Nennwert), also mit mehr als
der gesetzlich erforderlichen Mehrheit, die
Anträge des Vorstands auf nachträgliche
Billigung der Aussetzung der Auslosung
und auf anderweite Festsetzung des Be⸗
ginns der Auslosung auf den 1. Oktober
1937.
Bad Berka, den 7. Februar 1933.
Der Vorstand. Dr. Kluge.
[86906]1.
Charlottenburger Wasser⸗ u. Industriewerke A.⸗G. Bekanntmachung über die Hinterlegung des Gegen⸗ wertes für die zur Einlösung noch nicht vorgelegten Teilschuld⸗
verschreibungen. Von den in der Bekanntmachung vom 29. Januar 1926 zur Einlösung auf⸗ gerufenen gekündigten Teilschuldverschrei⸗ bungen unserer Gesellschaft sind die Stücke zu PM 1000,— Nrn. 411 742 743 800 1043/4 1587 1598 1806/8 1884 1928/34 2480 2616/17 2628/31 2633 2674/75 2720 2785 2790 2909 2941/45 3007/8 3423 3646/48 3830 3928 3990 3997/4000 4202/3 4205 4287 4488/92 4606/07 4655 4915 4926 4958/59 4976/77 5054 5081 5280 5311/20 5381 5432/41 5499/5500 5591/95 5901/07, zu PM 5000,— Nr. 10003, zu PM 10 000,— Nr. 11022 2 Einlösung nicht vorgelegt worden. ir haben die Gegenwerte für diese Teil⸗ schuldverschreibungen auf Grund des § 9 der Anleihebedingungen auf Gefahr und Kosten der Inhaber dieser Stücke bei dem Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg, Hinter⸗ legungsstelle, unter Nr. 40 H.⸗L. 1297/32 eingezahlt. Berlin W 35, den 9. Februar 1933. Der Vorstand.
[87131] J. Andreas Klosterbrauerei Aktiengesellschaft, Eschwege. Die Aktionäre werden hiermit zu der
findenden außerordentlichen Gene⸗
. Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1931/1932.
.Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Verwendung des Reingewinns.
4. Satzungsänderungen: § 15, betr. Zahl der Aufsichts⸗
ratsmitglieder,
244 a
§ 20, Anpassung an § 22 g, betr. Anschaffung von
Mobiliar usw., k, betr. Anstellung
von Beamten.
5. Wahl zum Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗
8
2
Zur Entgegennahme der Hinterlegung und zur Ausstellung von Bescheinigun⸗ n sind der Vorstand der Ge⸗ ellschaft, die Bankfirma Wachenfeld & 1b Schmalkalden und Zella⸗
Eschwege, 10. Februar 1933. J. Andreas Klosterbrauerei Aktiengesellschaft.
des Geschäftsberichts, Be⸗ üng über die Bilanz und Ent⸗ und Auf⸗
2. Festsetzung der Vergütung an den
„Beschlußfassung über die Weiter⸗ geltung oder Aenderung der §§ 9, 10, 21 des Statuts, betr. die Zu⸗ sammensetzung, Bestellung und Ver⸗
darüber von der Reichsbank oder einem
d. deponiert haben.
Aktien mit Zustimmung einer Hinter⸗ legungsstelle für sie bei anderen Bank⸗
ralversammlung in Sperrdepot gehalten werden.
[86908]. Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Sonn⸗ abend, den 4. März 1933, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Deutschen Landmannbank Aktiengesell⸗ schaft zu Berlin, Köthener Straße 40/41, stattfindenden Generalversammlung ein. Tagesordnung: 1. Mitteilung des Vorstands an die Generalversammlung gemäß § 240 Abs. 1 H.⸗G.⸗B. 2. Vorlage der Bilanz sowie Gewinn⸗ und Verlustrechnung, des Geschäfts⸗ berichts des Vorstands und des Be⸗ richts des Aufsichtsrats für das Ge⸗ schäftsjahr 1932. .Bericht über die Prüfung der Bücher, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1932. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1932. Beschlußfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. 6. Beschlußfassung über die Liquidation der Gesellschaft und Genehmigung der Liquidationseröffnungsbilanz. 7. Wahlen zum Aufsichtsrat. 8. Wahl der Bilanzprüfer für das Ge⸗ schäftsjahr 1933. 9. Verschiedenes. Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind die Aktionäre berechtigt, die spätestens am zweiten Tage vor dem Tage der Generalversammlung (den Tag der Generalversammlung und der Hinter⸗ legung nicht mitgerechnet) in den üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse in Berlin W 9, Köthener Straße 43, oder bei der Deutschen Landmannbank Aktien⸗ gesellschaft in Berlin W 9, Köthener Straße 40/41, ein Nummernverzeichnis der zur Teilnahme bestimmten Aktien einreichen oder die Aktienmäntel oder einen über dieselben lautenden Hinter⸗ legungsschein der Reichsbank oder eines deutschen Notars hinterlegt haben. Verlin, den 9. Februar 1933. Wenzke & Nickel, Baugeschäft Maurer⸗ und Zimmerarbeiten, Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Nickel.
5
[86919] .
Stoewer⸗Werke Aktiengesellschaft
vormals Gebrüder Stoewer, Stettin.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am Donners⸗
tag, dem 9. Mürz 1933, vormittags
11 Uhr, in der Börse zu Stettin statt⸗
findenden außerordentlichen Gene⸗
ralversammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Abänderung des in der General⸗ versammlung vom 25. Oktober 1932 genehmigten Vertrags, betr. Ueber⸗ nahme von 3331 Stück neuen Aktien der Gesellschaft.
Beschlußfassung über die weitere Erhöhung des Grundkapitals bis um 400 000,— RM unter Aus⸗ schluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre durch Ausgabe von 4000 Stück Inhaberaktien im Nenn⸗ betrage von 100 RM mit Gewinn⸗ berechrigung ab 1. Januar 1933 gegen Einbringung von Forde⸗ rungen und Rechten in Höhe bis zu 400 000,— RM. Genehmigung der entsprechenden Vereinbarungen mit den Uebernehmern der Aktien.
. Satzungsänderungen (§ 4, Grund⸗ kapital).
.Neuwahlen zum Aufsichtsrat.
Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung der beeschlossenen Kapitalerhöhung, auch zur Vor⸗ nahme von Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen.
Zu den Punkten 1, 2, 3 und 5 findet
außer der gemeinsamen Abstimmung
aller Aktionäre eine getrennte Abstim⸗ mung der Inhaber von Stamm⸗ und
Vorzugsaktien statt.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗
sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗
rechtigt, welche ihre Aktien oder die
Notax ausgestellten Hinterlegungsscheine spätestens am zweiten Werktage vor der anberaumten Generalversammlungz den Versammlungstag nicht mitgerechnet (d. i. also bis einschließlich 7. März
J.), bei den Finieelegenzs tele Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn
firmen bis zur Beendigung der Gene⸗
Hinterlegungsstellen sind: die Gesellschaftskasse,
die Dresdner Bank, Berlin,
die Deutsche Bank und Disconto⸗Ge⸗ sellschaft, Berlin,
die Dresdner Bank Filiale Stettin, die Deutsche Bank und Disconto⸗Ge⸗ sellschaft, Filiale Stettin,
das Bankhaus Wm. Schlutow, Stettin. Stettin, den 8. Februar 1933. Stoewer⸗Werke Aktiengesellschaft vormals Gebrüder Stoewer. Der Vorstand.
chulte. Brand
Albrecht Bockstiegel.
worden. Die Gläubiger der Gesell werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Gesellschaft anzumelden.
Eduard Sippach & Sohn G. m. b. H.
der am Montag, 27. Februar, nach⸗
zu Bremerhaven stattfindenden 37. or⸗ dentlichen Generalversammlung hier⸗ durch ergebenst eingeladen.
Verlustrechnung hierüber. rats und der Geschäftsführung. satzwahlen in den Aufsichtsrat.
anberaumten ordentlichen General versammlung eingeladen. Tagesordnung:
dationseröffnungsbilanz Bilanz per 31.
und deren Genehmigung. Entlastung von Au⸗ Liquidatoren.
2.
zur Einsicht der Aktionäre aus.
zeigen einer von der Bank ausgestellten Bestätigung über den Besitz der Aktien. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Generalversammlung muß spä⸗ testens am dritten Tage vor der Ver⸗ sammlung erfolgen. * Bautzen, den 7. Februar 1933. Serbska Ludowa Banka Wendische Volksbank A.⸗G. . in Liquidation. Barthel. Dr. J. Ziesche.
S8
10. Gesellschaften b. H
m.
Dampfschiffsgesellschaft „Clara Mennig“”“ m. b. H. in Liquidation. Gesellschafterversammlung 4. März 1933, mittags 12 Uhr, zu Rostock i. Meckl., Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 5, Tagesordnung: 1. Prüfung und 1“ der Jahresbilanz per 1932. Geschäfts⸗
2. Entgegennahme des berichts. Rostock, den 4. Februar 1933.
Dr. W. Zschimmer, als Liquidator der „Clara Mennig“ Dampf⸗ schiffsgesellschaft m. b. H. Etwaige Gläubiger der unterzeichne⸗ ten Firma haben evtl. Ansprüche bis
1. März 1933 geltend zu machen.
Textile Trading Corporation
G. m. b. H., Göppersdorf, i. Liquid. R. Steiger als Liquidator.
[84154] Durch außerordentlichen Gesellschafter⸗ versammlungsbeschluß v. 9. Jan. 1933 ist das Stammkapital der Firma Eduard Sippach & Sohn G. m. b. H., Eisenberg i. Thür., auf 60 000 RM Cernagghaft
aft
—
Eisenberg i. Thür., 9. Jan. 1933. Der Geschäftsführer: H. Voges.
ℳ [86901] Nordwestdeutsche Zeitung Zeitungs⸗ verlag und Druckerei Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Herren Gesellschafter werden zu
mittags 4 Uhr, im Hotel „Excelsior“
Tagesordnung: 1. Vorlage des Ge⸗ schäftsberichts über das Geschäftsjahr 1932, der Bilanz nebst Gewinn⸗ und und Beschlußfassung 2. Entlastung des Iö 3. Er⸗
Bremerhaven, den 4. Febvuar 1933. Der Aufsichtsrat.
—
[85242] Aufforderung. Unsere Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden. . Verkaufsbüro der Vereinigten Mörtelwerke Dresden G. m. b. H. Alfred Behr, Liquidator, Dresden⸗A., Schulgutstr. 5.
8 8
[85913]† Bekanntmachung. Die Wehrwart⸗Verlag Gesellschaft mit beschränkter 1 zu Berlin ist guf. gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. 8 Charlottenburg, 3. Februar 1933. Wehrwart⸗Verlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation. Harimu [84747] v11“ Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 10. Dez. 1932 ist das Stammkapital der Gesellschaft von RM 250 000,— auf RM 100 000,— F ; worden. Die Gläubiger der
iea; zu melden.
agen, Westf., den 31. Januar 1933.
Wehringhauser Grundstücksges. m. b. H., Hagen.
Der Geschäftsführer:
1. Bericht des Aufsichtsrats und der Liquidatoren über den Verlauf der Liquidation, Vorlegung der Liqui⸗]
und der
llanz Dezember 1932
nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnungs
fsichtsrat und
Die Bilanz liegt vom 20. Februar 1933 ab im e unserer Bank
Die Aktionäre werden zu der Gene⸗ ralversammlung zugelassen nach Vor⸗
. Der Liquidator.
11. Genoffen⸗
Wir laden hiermit unsere Mitglieder * der 8. ordentlichen Generalver⸗ ammlung am 15. Februar 1933, nachmittags 3 Uhr, nach Restauran Pschorrbräu, Oldenburg, Baumgarten⸗
straße 8, ein. Tagesorduung:
1. Geschäftsbericht 1932.
2. Bericht über die Revisionen und Bericht des Aufsichtsrats. .Genehmigung der Bilanz und Eut⸗ lastung des Vorstands.
.Verteilung des Reingewinns.
. Wahl eines Vorstandsmitglieds um dreier Aufsichtsratsmitglieder.
. Verschiedenes.
.Vortrag über das Thema: Vol⸗ streckungsschutz der Landwirtschaft Ausfallgavantie und Früchtepfand⸗ Frühjahrsdüngung 1933.
Die Bilanz liegt während der Ge⸗
schäftsstunden in unserem Büro zur
Einsichtnahme auf.
Düngemittel⸗Großhandel e. G. m. b. H. Der Vorstand. Bruns. Braun.
13. Bankausweise.
(87028] Säüchsische Bank zu Dresden. Wochenübersich! vom 7. Febrnar 1933. “ Aktiva. RM Goldbestand . 21 036 174,— Deckungsfähige Devisen. 1 626 400— Sonstige Wechsel u. Schecks 44 615 132,13 Deutsche Scheidemünzen. 193 994,08 Noten anderer Banken 1 291 415,— Lombardforderungen 1 972 918,50 Wertpapierer 14 337 361,80 Sonstige Aktirau 334 031 343,,4 Passiva. Grundkapital 15 000 000,— Rücklagen 6 170 000,— Betrag der umlaufenden . Noten .66 790 450,— Sonstige täglich fällige Ver⸗ bindlichkeiten 9 047 271,93 An eine Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten 17 732 36,23 Sonstige Passiva 4 364 660,39
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,
im Inlande zahlbaren Wechseln Reichs⸗ mark 1812,97.
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
[8692449 Bekanntmachung.
Von der Dresdner Bank in Frank⸗
furt a. M. ist bei uns der Antrag auf
Zulassung von
RM 36 000 000,— Aktien der Ak“ en⸗ gesellschaft für zu Berlin
zum Handel und zur Notierung an der
hiesigen Börse eingereicht worden.
Frankfurt a. M., 9. Februar 1933,
Zulassungsstelle an der Börse zu Fraukfurt a. M.
[86927]
Am Dienstag, dem 28. Februar 1933, mittags 12 Uhr, findet in unseren Geschäftsräumen in Berlin W 50, Nürnberger Straße 56, die 69. ordentliche Generalversamm⸗ lung unserer Gesellschaft statt. Tagesordnung:
1. Bericht über das Geschäftsjahr 1932. 2. Beschlußagnng über die Genehmi⸗ gung der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1932. 8 „Beschlußfassung über die Ent⸗
astung von Vorstand und Auf⸗ heterat. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5. Verschiedenes. Gemäß § 27 der Satzung werden die Mitglieder zu dieser Generalversamm⸗ lung hiermit eingeladen. Die Anmeldung der Mitglieder zur Teilnahme muß gemäß § 26 der Satzung spätestens am 3. Tage vor der General⸗ versammlung bei der Direktion einge⸗ gangen sein. . Etwaige Vollmachten sind gemäß § 25 der Satzung der Direktion so zeitig ein⸗ zusenden, daß sie spätestens am 3. Tage
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esellschaft werden aufgefordert, sich bei vor der Generalverfammlung bei ihr eingetroffen sind.
Berlin, den 11. Februar 1933. Perleberger Versicherungs⸗ Gesellschaft a. G.
Dr. Kranse.
— —
Dr. Max Kinzius, Wirtschaftsprüfer.
erufen die approbierten Zahnärzte — wobei er auch Appro⸗
euergesetz § 9 Anmerkung 16) und Blümich⸗Schachian (§ 35 An⸗
Verkehrsweren
Gerlin, Sonnabend, den 11. Februar
——
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗ preis monatlich 1,15 Nℛℳ einschließlich 0,30 Neℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ abholer bei der Geschäftsstelle 095 7 monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 15 pf. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein⸗ sendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
0
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 ℛℳ. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Inhaltsübersicht.
1. Handelsregister. — 2. Güterrechtsregister. —
3. e — 4. Genossenschaftsregister.
— 5. Musterregister. — 6. Urheberrechtseintrags⸗
rolle. — 7. Konkurse, Vergleichssachen, Ver⸗
mittelungsverfahren zur Schuldenregelung land⸗
wirtschastlicher Betriebe und Verteilungsver⸗ fahren. — 8. Verschiedenes.
Staatlich geprüfter Dentist übt eine selbständige Be⸗ felätigteit 88 Die Beschwerdeführerin ist verheiratet. Ihr hemann bezieht als früherer Offizier eine Pension unter 8000 eichsmark, so daß er nicht zur Einkommensteuer veranlagt worden
Die Beschwerdeführerin ist staatlich geprüfte Dentistin. Das inanzamt ist bei der Veranlagung davon ausgegangen, daß es hh bei den Einnahmen aus der Zahnpraxis um Gewinn aus lböständiger Berufstätigkeit (§ 35 des Einkommensteuergesetzes) indle und daß diese Einkünfte dem Einkommen des Ehemanns cht hinzuzurechnen seien. Die selbständige Veranlagung der eschwerdeführerin würde allerdings nach der Vorschrift des § 22 bs. 1 und 4 zu Recht erfolgt sein, wenn tatsächlich Einkünfte aus loständiger Berufstätigkeit vorlägen. Ob die Dentisten (Zahn⸗ chniker) selbständig Berufstätige oder Gewerbetreibende sind, eine nicht einheitlich beantwortete Frage. Daß sie „unter Um⸗ ünden“ einen freien Beruf ausüben, nimmt Mrozek an (zu 8 35 nmerkung 8). Strutz (§ 35 Anmerkung 11) zählt zu den freien
tion im Ausland für ausreichend hält — nicht aber auch die ahntechniker und Dentisten. Glaser (zum alten Einkommen⸗
erkung 2 e) sowie Kuhn (§ 35 Anmerkung 3) halten sie für Ge⸗ 8 Pissel⸗Koppe zählt den Dentisten nicht unter die eien Berufe, ohne sich darüber auszusprechen, ob sie als Ge⸗ erbetreibende anzusehen seien. Der Reichsfinanzhof hat sich mit en Dentisten in der Entsch. vom 28. Juli 1925 VI A 467/25 be⸗ äftigt (Steuerarchiv 1925 S. 391). Er hat sie dort den Ge⸗ erbetreibenden zugeteilt; es ist aber zu beachten, daß diese Ent⸗ heidung zum Vermögensteuergesetz ergangen ist, und daß sie, so⸗ beit Einkommen in Frage kommt, den § 9 des alten Einkommen⸗ euergesetzes erwähnt, der den Begriff der „selbständigen Arbeits⸗ ütigkeit“ im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuer⸗ setzes noch nicht enthält. Für das geltende Einkommensteuer⸗ cht verneint der Senat die Zuteilung des staatlich geprüften eentisten zu den Gewerbetreibenden aus folgenden Gründen: In er Entsch. des RFHofs vom 30. Mai 1927 (Amtliche Sammlung d. 21 S. 245) wird die Hebamme zu den selbständigen Berufs⸗ ütigen im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuer⸗ esetzes gezählt und ausgeführt, daß der Begriff der selbständigen erufstätigkeit außer den im Abs. 1 Nr. 1 genannten freien Be⸗ ufen weiterhin ganz allgemein jede selbständige Arbeitstätigkeit Nr. 2) umfasse. Zwischen Gewerbebetxrieb und freien Beruf seien iernach begrifflich weitere Berufstätigkeiten eingeschoben unter er Voraussetzung, daß eine selbständige und nicht in einer ab⸗ ängigen Dienststellung hee stct Arbeitstätigkeit vorliege. Es t nun nicht zu leugnen, daß die hier geforderten Vorbedingungen ür die Anerkennung einer selbständigen Berufstätigkeit bei den aatlich geprüften Dentisten in mindestens gleichem, wenn nicht rhöhtem Maße gegeben sind. Wenn der Reichsminister. der Finanzen in seiner in der Entsch. des RFHofs vom 4. Februar 931 (Amtliche Sammlung Bd. 28 S. 21) wiedergegebenen Aeuße⸗ ung als wünschenswert bezeichnet hat, daß die Grenze. zwischen Gewerbebetrieb und sonstiger selbständiger Arbeitstätigkeit bei der Gewerbestener und der Einkommensteuer an derselben Stelle ge⸗ zogen würde, da sich andernfalls Schwierigkeiten in der Praxis ber Veranlagungsbehörden und Unklarheiten in den Kreisen der Steuerpflichtigen ergäben, so ist darauf hinzuweisen, daß in Preußen jedenfalls nach der Gewerbesteuerverordnung vom 15. März 1927 (Gesetzsammlung 1927 S. 21) § 3 der staatlich ge⸗ prüfte Dentist von der Gewerbesteuer befreit war (ebenso in Württemberg, Regierungsblatt 1927 S. 1 Art. 1 [2] und in anderen Ländern). Solange die Vorschriften des Kapitel III des 3. Teiles der Notverordnung vom 1. Dezember 1930 noch nicht im ganzen eichsgebiet gelten, ist Verschiedenheit der gewerbesteuerlichen Be⸗ timmungen in den einzelnen Ländern möglich, und es besteht eine olche ja auch tatsächlsch. Für das Einkommensteuerrecht aber muß die Regelung einheitlich sein. Nach der genannten Verordnung, Teil 3, Kapitel III § 3 (1) Ziffer 2 gilt als Gewerbe auch — von hhjier nicht zutreffenden Ausnahmen abgesehen — „die freie und ähnliche selbständige Berufstätigkeit“. Damit ist die Grenze
zwischen selbständiger Berufstätigkeit und gewerblicher Tätigkeit
völlig verwischt, obgleich sie für das Einkommensteuerrecht noch besteht dan e Gründen kann die Behandlung für die Ge⸗ werbesteuer kein maßgebendes Kriterium für die Abgrenzung innerhalb des Einkommensteuerrechts abgeben. Man könnte wei⸗ ter daran denken, die Zuteilung davon abhängig zu machen, ob ein Betrieb, ein Unternehmen vorhanden ist, das — abgesehen von der Arbeitskraft und persönlichen Tätigkeit des In⸗ habers — einen selbständigen Wert darstellt. Ein solcher Be⸗ trieb wird beim Dentisten meist vorhanden sein, und daß er einen selbständigen Wert hat, beweisen die beim Verkauf Zahnpraxis erzielten Preise. Aber das gleiche kann, wie die Er⸗ fahrung lehrt, auch für Arzte und Rechtsanwälte zutreffen, ohne daß diese deshalb au hören, zu den freien Berufen zu zählen. Bei dieser Sachlage gewinnt die Vorschrift des § 6 Abs. 2 des Ein⸗ kommensteuergesetzes erhöhte Bedeutung, nach der es sich nach der Verkehrsanschauung bestimmt, welche Einkünfte den einzelnen Einkommensarten zuzurechnen sind. Die Verkehrsauffassung aber erblickt in der Ausübung des Berufs als staatlich geprüfter Dentist weniger eine mit der Absicht auf Gewinnerzielung unternommene selbständige Arbeitstätigkeit, die sich als Beteiligung am allge⸗ meinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, als eine auf dem Ge⸗ biet der Heilkunde sich bewegende, mehr der eines Arztes. wesens⸗ gleiche Betätigung. Wenn sonach die Einkünfte der Beschwerde⸗ führerin aus der Zahnpraxis unter § 35 des Einkommensteuer⸗ gesetzes fallen, sind die Rechtsausführungen des Finanzgerichts nicht zu beanstanden, nach denen sie mit diesem Einkommen selb⸗ ständig zu veranlagen ist, während die Verluste aus den beiden anderen Einkommensarten (aus dem Gewerbebetrieb einer Buch⸗ handlung und aus Vermietung) bei ihr nicht berücksichtigt werden können, weil es sich dabei nach der Regelung des Einkommensteuer⸗ gesetzs um Einkommen des Ehemanns handelt. Da weiter der Anrechnung der Verluste beim Ehemann die Tatsache entgegen⸗ steht, daß er nicht veranlagt und nicht zu veranlagen ist (§ 89. des Einkommensteuergesetzes), so ist nicht zu verkennen, daß aus dieser Sach⸗ und Rechtslage sich eine sehr empfindliche Härte für die Beschwerdeführerin ergibt, die eine Anwendung des § 56 des Ein⸗ kommensteuergesetzes nahelegt. Das Finanzgericht hat geglaubt, daß die Anwendung des § 56 nur beim Ehemann in Erwägung ezogen werden könnte. Das ist, rechtsirrig. Es kann keinem vebehrer unterliegen, daß auch bei der Beschwerdeführerin beson⸗ dere wirtschaftliche Verhältnisse vorliegen, die ihre Leistungsfähig⸗ keit wesentlich beeinträchtigen. Denn im regelmäßigen Verlauf der Dinge sind doch die Einnahmen dazu bestimmt, daß aus ihnen die Steuer bestritten wird. Wenn aber wie hier diese Einnahmen durch Verluste bei anderen Einkommensarten tatsächlich aufgezehrt ind, wenn diese Aufzehrung auch steuerlich zunächst bei der Be⸗ sohcee vefigrerin nicht in Erscheinung tritt, so ist nichtsdesto⸗ weniger die wesentliche Beeinträchtigung vorhanden, und es be⸗ steht die Möglichkeit und die Notwendigkeit, diesem Umstand durch Ermäßigung, oder Erlaß der Einkommensteuer Rechnung zu tragen. Weil das verkarnt ist, muß Aufhebung und Zurückver⸗ weisung an das Finanzgericht erfolgen. Das Finanzgericht wird dann auch noch zu prüfen haben, ob diese Rente (Altenteil), die z. B. bei der Veranlagung 1925 bei der Beschwerdeführerin min⸗ destens téilweise zum Abzug gelangt ist, beim Einkommen der Be⸗ schwerdeführerin und in welcher Höhe sie berücksichtigt werden kann, endlich, ob die erst mit der Rechtsbeschwerde beantragten weiteren Abzüge wegen Abnutzung und wegen Ausfällen ““ Außenständen berechtigt sind. (Urteil vom 15. Dezember 1932 VI A 323, 324/32.) “
8. Pflichten des Zwangsverwalters hinsichtlich der Umsatzsteuer. Streitig ist, ob der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als gerichtlich bestelleer Zwangsverwalter eines Hauses wegen der aus der Vermietung eingerichteter Räume dieses Hauses fließenden Mietzinsen zur Abgabe von Umsatzsteuer⸗ voranmeldungen und Leistung entsprechender Vorauszahlungen gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes 1932 verpflichtet ist und dazu gema § 202 der Reichsabgabenordnung 1931 unter Androhung von Geldstrafen angehalten werden kann. Die Vorentscheidung hat seine Verpflichtung bejaht. Die Rechtsbeschwerde ist nicht
begründet. Nach § 104 der Reichsabgabenordnung 1931 haben
Personen, denen eine Vermögen ltung nach Gesetz, behörd⸗ licher Anordnung oder letztwilliger Verfügung zusteht, ohne daß sie Eigentümer des Vermögens oder gesetzliche Vertreter des Eigentümers sind, soweit ihre Verwaltung reicht, alle steuer⸗ lichen Pflichten zu erfüllen, die dem Eigentümer des Vermögens obliegen, und insbesondere dafür zu sorgen, daß die Steuern aus den von ihnen verwalteten Mitteln entrichtet werden. Wenn auch der gemäß § 150 des Gesetzes über die Zwangsversteigevung und die Zwangsverwaltung vom 24. März 1897 vom Zwangs⸗ vollstreckungsgericht bestellte Zwangsverwalter nicht ein Ver⸗ mögen im Sinne eines Inbegriffs von Sachen und Rechten zu verwalten hat, sondern lediglich ein Grundstück, also einen ein⸗ zelnen Vermögensgegenstand, so muß ec doch als unter die Vor⸗ schrift des § 104 der Reichsabgabenordnung 1931 fallend an⸗ gesehen werden (so übereinstimmend Becker, Reichsabgabenord⸗ nung, 7. Auflage, § 85 a. F. Anm. 1; Mrozek, Reichsabgaben⸗ ordnung, 3. Auflage, § 85 a. F. Anm. 2; Rüde⸗Mühe⸗Hauser, Reichsabgabenordnung, § 85 a. F. Anm. 2 b). Die Verpflichtung aus § 104 der Reichsabgabenordnung n. F. (§ 85 a. F.) trifft den Zwangsverwalter, soweit seine Verwaltung reicht, d. h. soweit ihm durch das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung Pflichten und Befugnisse zugewiesen sind. deren Wahrnehmung Steuerpflichten auslöst. Nach § 152 des Zwangsversteigerungsgesetzes ist der Zwangsvenvoster Berechtzat und verpflichtet, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich 1 sind, das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu er⸗ halten und ordnungsmäßig zu benutzen? Miet⸗ und Pachtverträge sind dem Verwalter gegenüber wirksam, sofern das Grundstück bereits vor der Beschlagnahme den Mietern oder Pächtern über⸗ lassen war. Zur Erhaltung des Grundstücks in seinem wirt⸗ schaftlichen Bestande und zur ordnungsmäßigen Benutzung gehört die Erfüllung bestehender Mietverträge, die ““ Mietzinsen daraus und der Abschluß neuer Mietverträge. it der Entrichtung der Mietzinsen an den Zwangsverwalter wird der Tatbestand verwirklicht, an den das Gesetz ndis Umsatzsteuer knüpft. Damit erwächst zugleich W 8 pflichtung aus § 19 des Umsatzsteuergesetzes zur Abga e von Voranmeldungen und Leistung von Vorauszahlungen. Die Leistung dieser Umsatzsteuervorauszahlungen hängt dem⸗ der ordnungsmäßigen Verwaltung
nach unmittelbar mit ordn Verwaltung des Grundstücks zusammen; die Steuerschuld entsteht gerade des Zwangsverwalters,
durch die Verwaltungsmaßnahmen . ng 1 ebenso wie beispielsweise eine etwaige Mietstempelsteuer 8 bei Abschluß neuer Mietverträge durch den Verwalter. Wie die letztere, so gehört daher auch die laufende Umsatzsteuer. zu asas 8 Ausgaben der Verwaltung im Sinne des § 155 Abs. 1 des Zwangsversteigerungsgesetzes, die vom Zwangsverwalter aus den vereinnahmten Mietzinsen vorweg zu bestreiten sind. In “ unmittelbaren Zusammenhang mit der ordnungsmäßigen Vet⸗ 1 waltung des Grundstücks liegt zugleich auch der Unterschied . gründet zwischen der während der Zwangsverwaltung “ laufenden Umsatzsteuerschuld einerseits und den laufenden trägen der auf dem Grundstück ruhenden öffemtlichen Lasten im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3, § 156 Abs. 1 des Zwangsversteige⸗ rungsgesetzes andererseits; zu den letzteren gehören quch die Re sprüche aus der Industriebelastung gemäß des “X 46. Abs. 3 des Industriebelastungsgesetzes. Es ist demnach rechts⸗ 3 irrig, wenn der Beschwerdeführer meint, er sei zur der Umsatzsteuervorauszahlungen nicht nur nicht L 88 sondern nicht einmal berechtigt. Da dem Eigentümer des zwangs⸗ verwalteten Grundstücks durch die Beschlagnahme die 1“ und Benutzung des Grundstücks entzogen wird (& 148 89 2 des Zwangsversteigerungsgesetzes) und der Zwangsverwaltern ihm 8* zährlich Rechnung zu legen verpflichtet ist (§ 154 “ des Zwangsversteigerungsgesetzes), ist der Eigentümer . “ Dauer der Zwangsverwaltung zur Abgabe der eeeeei. anmeldungen und zur Leistung entsprechender Vorauszah ungen gar nicht in der Lage. Dadurch darf aber die EI1““ lichen Pflichten für ihn nicht beeinträchtigt werden. Die hr. 8 beschwerde war daher als unbegründet zurückzuweisen. (Urtei‚ vom 23. Dezember 1932 V A 923/32.)
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11. Handelsregifter.
Aachen. [86444] In das Handelsregister wurde am 6. Februar 1933 eingetragen: “ Bei der Firma „Volkswirtschaft⸗ liche Zweckspar⸗ und Darlehnskasse
Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗
tung“ in Aachen: Durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 4. Januar 1933 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert worden. ind mehrere Geschäftsführer bestellt,
Iso wird die Gesellschaft durch mindestens
zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen oder durch zwei Prokuristen vertreten. Bei der Aktiengesellschaft „Rhei⸗ nische Nadelfabriken“ in Aachen: ach dem Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 19. Januar 1933 soll das Grundkapital der Gesellschaft um 1.800 000 Reichsmark durch Einziehung eigener Aktien der Gesellschaft im Nennbetrag von 1 800 000 Reichsmark mit Wirkung vom 30. Juni 19232 in er⸗ leichterter Form auf Grund des 5. Teils Kapitel II der Verordnung vom 6. Ok⸗ tober 1931 herabgesetzt worden, und swar zum Zweck des Ausgleichs der Bertminderungen der Vermögensgegen⸗
tände der Gesellschaft sowie zum Zweck
er notwendig gewordenen Wertberich⸗
3 000 000
tigungen 1 Fonderabschreibungsas Die Herabsetzung ist durchgeführt. Do “ beträgt jetzt 3 000 000 RM. DurchGeneralversammlungsbeschluß vom 19. Januar 1933 ist der Gesellschafts⸗ vertrag betreffend das Grundkapital ge⸗ ändert und sind die durch Verordnung vom 19. 9. 1931 außer Kraft getrerenen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags betreffend die Zusammensetzung und Bestellung des Aufsichtsrats und seine Vergütung unverändert. wieder einge⸗ fügt worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlich: Das Grundkapital von Reichsmark ist eingeteilt in 3000 Aktien von je 1000 Reichsmark. Die Firma „Walter Berg jr.“ in Aachen und als deren Inhaber der Kaufmann Walter Berg junior, daselbst. Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht: Geschäftszweig: Chemikalien. Ge⸗ schäftsräume: Adalbertstraße 33.
Amtsgericht, Abt. 5, Aachen. [86447]
Arnswalde. 1 In unser Handelsregister Abteilung A
ist heute unter Nr. 60 (betreffend Firma C. in Arnswalde) die Um⸗ wandlung der Einzelfirma in eine am 1. November 1932 begonnene offene Handelsgesellschaft unter der bisherigen
irma und als persönlich haften e⸗ Füriczafber die Ingenieure Franz, Erwin
E1“ 87
und Werner Draeger in Arnswalde sowie ferner das Erlöschen der Pro⸗ kura des Franz Draeger eingetragen. Arnswalde, den 6. Februar 1933. Amtsgericht. Aschaffenburg. Bekanntmachung.. 1. Wilhelm Arnold in Aschaffen⸗ burg: Durch Beschluß der Gesellschafter vom 7. Januar 1933 ist die Gesellschaft aufgelöst. Als Liquidatoren sind be⸗ die bisherigen Gesellschafter ilhelm August Arnold und Ludwig Arnold. Die Firma führt den Zusatz . “ I1 des Fritz Bauer ist erloschen. 8, Frh en der Firma „Wilhelm Arnold“ mit dem Sitz in Aschaffen⸗ burg, Frohsinnstr. 28, betreibt der minderjährige Kaufmannssohn Günther Wilhelm Ludwig Arnold in Aschaffen⸗ burg (8 Jahre alt), gesetzlich vertreten durch seinen Vater Wilhelm August Arnold, Kaufmann in Aschaffenburg, eit 7. 1. 1933 die Fabrikation von e und Flügeln, ferner den Handel mit Pianos, Flügeln, “ und Musikinstrumenten aller Art. Aschaffenburg, den 6. Februar 1933. Amtsgericht — Registergericht.
[86448]
Bad Kreuznach. 86449] Im hiesigen Handelsregister Abt. B Nr. 11 ist büscher “ her Aktien⸗Gesellschaft eingetragen worden: Das Grundkapital ist üum 116 000 RM. in Gestalt von auf den Inhaber lauten⸗ den Stammaktien zum Nennbetrag von je 200 RM erhöht worden und beträgt jetzt 500 000 RM. u6u““ Der § 3 des Gesellschaftsvertrags ist dementsprechend durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 27. Mai 1932 geändert worden. 8 Bad Kreuznach, den 10. Januar 1933. Amtsgericht.
Bad Kreuznach. b [86450]
In das Handelsregister B ist bei der Firma „Optiker Willberg, G. m. b. H. für Optik und Photosport, Bad Kreuz⸗ nach“ eingetragen worden:
Die Gesellschaft ist durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 1. August 1932 aufgelöst. Die Geschäftsführer Willberg und Noz sind Liquidatoren.
Bad Kreuznach, den 18. Januar 1933.
8 Amtsgericht.
Bad Kreuznach. [86451]
:m Handelsregister A Nr. 103 ist bei 8 Ubamn Friedvich Beinbrech, In⸗
haber Kaufmann Max Wenzel, Bas Kreuznach, eingetragen worden: Dem Kaufmann Dr. Walter Von hausen, Bad Kreuznach, ist in der Weise Prokura erteilt, daß er allein zur Ver⸗ tretung der Firma befugt ist. Die Prokura des Kaufmanns Heinrich Herter ist durch Tod erloschen. 8 Bad Kreuznach, den 27. Januar 1933. Amtsgericht.
Berlin. In das Handelsregister Abteilung A unterzeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 11, 130 Emmrich & Schöning: g- des Julius Zwirschitz ist erloschen. Nr. 74 274 Fwirschis Handelsgesell⸗ schaft mit beschräunkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft: Die per⸗ sönlich haftende Gesellschafterin, Balt sche Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, ist aus der Gesellschaft aus⸗ geschieden. Gleichzeitig sind Salomon Leibowitz Kaufmann, Berlin, und Noah Zetlin, Kaufmann, Berlin, als persön⸗ lich haftende Gesellschafter und eim Kommanditist in die Gesellschaft ein⸗ getreten. Zur Vertretung der Gesell⸗ schaft sind die persönlich haftenden Ge⸗ sellschafter Salomon Leibowitz und
Noah Zetlin nur gemeinschaftlich mit⸗