Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 41 vom 17. Februar 1
gvaeeevsicen g ues 22
C. Rübensaftfabriken ¹). 8 1 8 1““ ausgeführt, die von dem Unglück in Neunkirchen betroffenen
— — 8 Bewohner dieser Stadt seien zum größten Teil organisierte .“ “ 8 Marxisten, 8 wene2 Peerzcheungh dens er Hitler den 2 3 wees. un) Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zucker, sonde Segen des Himmels herbeigefleht e. Diese Zusammen⸗ Uebersicht über die Rübensäfte mit einem Reinheitsgrade zu Rübengaft eee hühbenchan 15 0 een stellung dient der Nehümffins des Herrn Reichskanzlers, und Abaaben für die Zeit vom
. wird. Hierin ist eine besonders verletzende und rohe Aeuße⸗ 8
als 95 vH 95 vH als 70 vH 8 — 8 t 8 — Berlin, den 17. Februar 1933. 8 rung gegenüber dem Herrn Reichskanzler, einem leitenden Aufgekommen sind baltsplan ist di Statistisches Reichsamt. Beamten des Reichs, zu erblicken. . — — 244 913 8 3. V.: Wohl ““ b Ich “ daher gemäß 8. 9 Abs. 1 Ziffer 5 der Ver⸗ ¹ 8 1“ im Monat Küe 27.—2 vom 1. April 1922] Rechnungejahr “ .. .... 781 336 “ J. V.: Wohlmanstetter. ordnung des Herrn Reichspräsidenten zum Schutze des deutt.F DZJanuar 1933 vanuar bis 31. Jan. 1933 b Vom l. September 1932 bis 31. Januar 1933 .. 1 026 249 211 566 8 schen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. S. 35) das Er⸗ 1 8 Millionen b Vom 1. September 1931 bis 31. Januar 1932 ²). 1 018 414 217 524 1 scheinen — Feitens auf die Dauer von 5 Tagen, 2 daß die ge ee — RM RM. RM Zeitung erst wieder mit der Nummer vom 22. Februar 1933 3 4 5 . . erscheinen kann. 3 1 8 Gegen diese Verfügung ist die Beschwerde an den Vierten A. . Versteuerte und stenerfrei aboelastene Zuckermengen im Monat Fanuar 133. gtrassenat des Rteiczgerichs gegeven ie bescmerde sebt „ sw.„nBefe, unb Werkehestenern. 1 11AAA“ mir mit 4 v bschriften einzureichen. Sie hat 8 “ 8 1 1 1 Auf die Erzeugnisse der Spalten 3— - . 18 . teine aufschiebende Wirkung. . 1I1“ . 65 296 272,02 80 315 In den freien Vertehr übergeführter versteuerter Zucker ¹) entrallen an Zuckersteuer Steuerfrei abgelassene Zuckermengen ²) fe umfaßt auch die in dem Verlage eirba 8 vom Kapitalertae . 327 22702 b 31 83 2275“ 290 900 000 Rübenzuckerabläute, Rübenzuckerabläufe, 8 8 Rübenzuckerabläufe, erscheinenden Kopfbltter der Zeitung sowie jede angeblich 1 “ 29 284 23279 428 192 325 60 700 0017000 Landes Anderer Rübenlähte, andere Roh⸗ Rübvensäfte, andere “ Anmerer Rübensärte, andere neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt od zusammen lfde. Nr. 1. 97 828 456,05 54. 1 094 960 449,20 8 efferistalli- Räbenzuckerlötungen und Rübenzuckerlözungen Zusammen Rübenzuckerlösungen als ihr Ersatz anzusehen ist. 8 “ Körperschaftsteuer.. finanzamts⸗ und Muschungen dieser Verbrauchs⸗ und Mischungen dieser Stärke⸗ kristallisierter „nd Mischungen diesen Hannover, den 15. Februar 1933. Krisensteuer: ““ 1872 495 2 32 62 326 088,71 “ lacer Erzeugnisse mit einem Stäͤrke nder Erzeugnisse mit einem 34 Spalten u “ Eenh Oberpräfident. . a) Krisenlohnsteuer... . . . . “ ezirke 5. 1 Reinbeitegrad . zucker Svpalten Reinbeitsgrad zucker 9 bis 12 -G 8 g ein — J. V.: Dr. Lehmann 1 b) Krisensteuer der Veranlagen ucker von von mehr 4 von von mehr von on mehr 1 .Nr. 3. zucker) 70.292 d vn nehe 3 u. 70 — 95 vH als 95 vH 70 - 95 vH] als 95 vH v;6“ zuf baen Hhe 8s 8 Aufbringungsumlage aus Resten.
29 42 — RM 1 Aufbringungsumlage für Rj. 1931 und 1932 11 13 1 16 Vermögenzuwachssteuer.. Erbschaftsteuerr Umsatzsteuir „
Verarveitet
tr.
Stãr kez ucker
264 484,33 15 064 270,73
15 328 755,06 8621 153,04 336 760,79
6 620 961.32
6 176 028,86 145 335 411,80 1472 965,54
1 343 512,01 25 483 71
1 040 085,69 11 561 220,47 4 617 333,24
53 953 706,94 79 482 369,22 133 436 076,16 140 000 000 262 915 633,15 280 000 000 9 280 690 43 — 83 034 304 29 40 000 000
51 331 230,40 70 000 000 1 154 667 241,03 1 820 000 000 15 921 670,38 24 000 000
14 275 024,23 20 000 000 382 605,90 6 000 000
7 401 021.11 22 000 000 149 918 749,45 180 000 000 46 936 664 70 65 000 000
1 - —
Laufende
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Stärkezuckersirup
—
Verbot.
Auf Grund des § 9 Abs. 1 Ziffer 5 Abs. 2 und 3, § 10 Absatz 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Sch ütze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. I S. 35) und des § 2 Ziffer 3 der Verordnung zur Ausführung der Grunderwerbsteuer ³). Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen. Kapitalvertebrfteuer: Volkes vom 6. Februar 1933 (GS. S. 23) verbiete ich die 8) 8 in Kiel herausgegebene „S schleswig⸗Holsteinische g. Verlvad 21* Volkszeitung“ für die Zeit vom 16. Februar bis zum Kraftfahrzeu Rleuer “ 1. März d. J. einschließlich. 1 Versicherungfleuer
Das Verbot umfaßt auch die in demselben vae erschei⸗ Rennwett⸗ und Lotteriesteuer: nenden Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue a) Totalisatorsteuer..
Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr 8) sieuer
Ersatz anzusehen ist. 6
591 653,25
Kiel, den 15. Februar 1933. ) eotterieft
Der Oberpräsident der Provinz W c) Lotteriestear 3 788 650,54
1 . 1 9-eöe* 5 G““ 8 Befhh. seühs Seeeenee 2 809 706,90
“ a) Personenbeförderung.. „2 „09 „ 8 7 437 516,47
8 Verbot. 1 8 8) üterbeförderung 2 8 8 8 — 6 884 218,
Auf Grund des § 9 Abs. 1 Nr. 5 und des § 10 Abs. 1 Steuer zum Geldentwertungsausgleiche * der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deut⸗ bei Schuldverschreibungen (Doltgationensteuer) 7 547,50 schen Volkes vom 4. Februar 1933 habe ich durch Erlaß vom Reichsfluchtsteeert. 5587351
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165 165
244 112 292 047
1 414 589 1 421 565 94 237 94 983 149 255 157 534 898 249 919 880
1 652 469 1 667 746 254 076 254 076
1 702 1 702
641 969 662 097 781 026 781 026 2 438 8 599
4 755 634 4 908 735 166 963 1 174 766
— 13 174 908 175 978 401 726 401 726 215 906
215 906 235 096 235 096 729 694 755 143 568 279 568 279 550 698 550 698 21 747 42 817 13 271 1 002 16 726 862 663 —
v1616“ 8 — a6 8 Brandenburg. 11 623 168 .0. 4 Breslau.. . 67 283 1 064 Darmstadt 4 399 29 Dresden. 7 100 — Düsseldorf 42 749 3 432 Hannover 78 310 2 170 Karlsruhe 12 099 —
Kassel. 31 — Köln. G 30 569 3 196 Königsberg 6 37 193 —
eipzig 8 1 86 —
Magdeburg . .. 226 352 2 840 Mecklenburg⸗Lübeck 7 950 3 München.. — Münster.. 8 275 56 Nürnbeg 19 130 Oberschlesien... 10 281 Oldenburg . — Schleswig⸗Holstein 11 200 Stettimn.. 34 743 11 Stuttgart . 27 061 Unterelbe.. 471 565 118 Unterweser. . 317 315 195 Würzburg ... 350 40 730 —
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13 393 756,47 20 937 801,58 36 485 626 23 29 690 587,86
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Im Januar 1933 1 960 704 275 13 282 2 425 19 354 1 265 30 811 253 129 156
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89 165 10 1 713 888,80 394 990,35 4 503 665,20
17 546,30 194 687,15
heutigen Tage die in Kassel erscheinende Tageszeitung Summe A 323 785 816,54 „Kassele r Volksblatt“ mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 23. Februar 1933 verboten. 1 B. Zölle und Verbrauchsteuern. Kassel, den 16. Februar 1933. Le.; “ 9— 113 211 234,33 980 570 699,28 1 140 000 000 SDSDOer Oberpräsident. a) Tabaksteuer (einschl. Anfschl. 5 8 b 4 1 hl. g) ..5 50 690 171,99 514 175 077,26 14 830 772 36 010 216 479 15 169 966 . 172 von Hülf 9 Materjalsteuer (einschl. Tabatausgleichfteuer).. 11 538 219,02 128 519 231,47 Vom 1. September 1932 v“ c) Tabakersatzstoffabgabbe . 21 407,45 106 346 65 bis 3i. Januar 1943 112848 53868225] 96887] 25190 141 10 3121]113 001724 870 718 1468 188 115 495 392= — 44 890 1 373 Z111“*“ zusannnen Ifde. Nr. 19 62 249 798,46 642 800 655 38 1.1953z. . e 47 1“ 3 1 3 S. 8. 1 Auf Grund des § 9 Absatz 1 Ziffer d ver Verownung Zugersteuer; ⸗9 499 855 03 221 2 65 ;“] 650 des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom Bersene. . Se. Neehene8 Eö“ Vom I. Sevm.. tinfntig gefaßt 1. „5. ¹ .““ 8 1 4 Februar 33 (RGBl. I S. 35) verbiete ich die in Koblenz Aus dem Spiritusmonopol⸗ — iig z1 Zinme dia⸗. 209,1 9*2, v. e wn à. 118] 121 198] 21571] 11o282855] 482 118 a20083 1222 411 112247465 s61s 68” 29879 V 11 8564 1b “ don Pe. Se gn. 19. 8 N. E“ 8 8 . 3 . - ’ „ M. 4 0 8 6 6 80 einschließlich. Zündwarensfteuurr ³) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. Die Men üͤber 5 Das Verbot h jed blich 2 Druckschrift Aus dem Zündwarenmonopol 1 ’ Au efüh st mit n b gen sind in den darüberstehenden “ Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrif — ferner auf Niederlagen, in Freibezirke und Freihäfen gebrachte Mengen einschließlich Bedarf tür deutzche Schiffe. — ³) Davon 1n dem Freihasen Pamebueg sernenthanten,. en die sich “ sogs die “ dor b s. 11. er Ersa Epttnttengerer . Berli A 1 . anzusehen ist, sowie alle im gleichen Verlage erscheinenden if Berlin, den 17. Februar 1933. Statistisches Reichsamt. J. V.: Wohlmanstetter. Kopfblätter der „Rheinischen Warte“. Stsche baab 2. . — Gegen dieses Verbot ist binnen zwei Wochen vom Tage Mineralwassersteuer. 15 762,09 318 128,55
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90⁴ Preußen der Zustellung ab gerechnet das Rechtsmittel der Beschwerde Branntweinerfatzsteuer 1 1 3 017,30 .32 611,56 8 “ Das Verbot S auch die in dem Verlag erscheinen zulässig, die bei mir einzureichen ist. Die Beschwerde hat Ausgleichsteuer auf Mineralöle (Mineralölsteuee).. 37 538.23 5 448 370,60 13 000 000 18 B ekanntmachung. n Auf Grund des § 9 Abs. 1 Ziff. 1, 3 und 4 der Ver⸗ den Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Drut keine aufschiebende Wirkung. Summe B. „ 237 830 630, 86 9 . 891nc. Böeatng, den 8 d.. 82 veenüstase öö 282 öe 8 veeüschen 11.. sch sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersat Koblenz, den 15. Februar 1933. 16 Im ganzen...]561 816 14740 97768 865 60] 7104 540 000 1 „ n S 98 e reußischen 2 . 8 — . . . . 8 Der Oberpräsi er Rheinprovinz 8 — schen Landesamts, Berlin SW 68, . 28, 8123 Berbindung mit den §§ 81 Ziffer 2, 82, 85, 86 verbiete ich Gegen das Verbot ist binnen zwei Wochen, vom Tage SHer den Rheinprovinz. ) Emschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw. üitbewiesenen Anteile usw b öfsentliche Sitzung des Landeswahlausschusses rcü die in Berlin erscheinende Wochenzeitung „Arbeiter⸗ der Zustellung ab gerechnet, die Beschwerde zulässig. Sie hat 8 1 “ b b 8 1 b 38 M. j it v April 1932 bis sch sses zur Pr ng ;4 2u Es. 8 — . 1 1 8 1 6 1 An Lohnsteuer sind erstattet: im Monat Januar 1933 = 68 325,17 RM; in der Zeit vom 1. April 1932 bis und Feststellung der Landeswahlvorschläge für die Wa hlen Hohitik, Organ der KPD. (Opposition), mit sofortiger keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei mir eir 31. Januar 1933 = 648 039,15 RM. zum Preußischen Landtag am 5. März 1933 888 Wirkung bis zum 31. März 1933 eins ließlich. Das Verbot zureichen. . 1 HH 8 ³) Hierin ist die von den Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten. Berlin, den 17. Februar 1933 “ “ umfaßt auch die in dem Verlage erscheinenden Kopfblätter Sollte von dem Beschwerderecht Gebrauch gemach E’ 1 A iffer 5 der Verord des ⁴) Dieser Betrag ist für das Rechnungsjahr 1931 und Vorjahre aufgekommen. 1u“ sder Zeitung sowie jede angeblich neue Druchschrift, die sich werden, so empfiehlt es sich zur Beschleunigung der Ange, . Auf Grund des § 9 Abs. 1 Ziffer 5 der Verordnung de 8 8 8 LEE i. EZ Der Landeswahlleiter. j ; . A it. Hie. 8 AEIE“ ü 1t Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom Im Monat. Januar 19233 betrugen die Einnahmen des In dem entsprechenden Monat des Vorjahres, dem Januar TPr. Saenger. 8 lnag., als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. “ die Beschwerdeschrift in vierfacher Ausfertigung vor⸗ 4. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 35) verbiete ich die in Aachen Reichs bei den Besitz⸗ und Verkehrssteuern 323,8 Millionen RM, 1932, sind an Besitz⸗ und Verkehrssteuern 454,8 Millionen RM 8 gen das Verbot ist binnen zwei Wochen, vom Tage der zulegen. erscheinende Tageszeitung „Freie Presse“ auf die Dauer bei den Zöllen und Verbrauchssteuern 237,8 Millionen R, im (131,— Millionen RM mehr als im Januar 1933), an Zöllen “ ab gerechnet, die Beschwerde zulässig. Sie hat Berlin, den 16. Februar 1933. von vier Tagen, und zwar⸗ vom 16. bis zum 19. d. M. ein⸗ Kanzen 561,6 Millionen RM. In den Monat Januar degs und Verbrauchssteuern 275.7 Millionen RM (37,9 Millionen RN 3 4 . .⁴ 2 .
“ 8 leine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei mir zeivräsi 8 ermine für die Zahlung eines weiteren Betrags von 50 vH bei mehr als im Januar 1933) aufgekommen. Bei der Gegenüber⸗ Verbot. sch - Der Polizeipräsident. schließlich. der “ 80 Bankagten für Steueräbschnitte die im sachrng der Einnahmen in den beiden Monaten ist jedoch zu be⸗
8 veankt h a zftor 5 do. Reedeneer weeinzureichen. Sollte von dem Beschwerdere ⸗ 8 : 8 b j li S 18 Grund des § 9 Absatz 1 Ziffer 5 der Bevordnung manht 5 so empfiehlt es Kilcgh zur Vehtneebrauch J. B.: Dr. Mosle. Das Berbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, Kalenderjahre 1931 geendet haben, und für die vierteljährliche rücksichtigen, daß im Januar 1932 auf die Einkommen- und ves eichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom Angelegenheit, die Beschwerdeschrift in vierfacher Ausferti⸗ 3 die sich sachlich als die verbotene darstellt oder als ihr Ersatz Vorauszahlung von flnsasstener für Betriebe mit Körperschaftsteuer Vorauszahlungen zu entrichten waren, die im 4. Februar 1933 (RGBl. I S. 35) verbiete ich die in Köln ung vorzule zen 8 8 — anzusehen ist, sowie alle im gleichen Verlag erscheinenden pflichtigen Jahresumsatz von nicht mehr als 20 000 RM. 58 laufenden Rechnun sjahre infolge Aenderung der Zahlungs⸗ “ 1 Verbot. Kopfblätter der „Freien 8 waren im Januar die Felberae aus den vierteljährlichen Lager⸗ termine bereits im Dezember 1932 entrantet worden sind.
erscheinende Tageszeitung „Rheinische Zeitung“ die Dauer von sechs Tagen, e. g. 93. 15. bg 1 Berlin, den 16. Februar 1933. Auf Grund des § 9 Abs. 1 Ziff. 5 der Verordnung des Gegen dieses Verbot ist binnen zwei Wochen vom Tage abrechnungen zu entrichten. 20. d. M. 2n c⸗ecch. Das Verbot umfaßt auch jede an⸗ “ Der Polizeipräsident. Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vonsz] der Zustellung ab gerechnet das Rechtsmittel der Beschwerde Berlin, den 14. Februar 1930S0. u“ 8— geblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die verbotene FJ. V.: Dr. Mosle. 4. Februar 1933 (RGBl. Nr. 8 S. 35 ff.) verbiete ich die zulässig, die bei mir einzureichen ist. Die Beschwerde hat 3 darstellt oder als 8 Ersatz anzusehen ist, sowie alle im 3 1 Berlin erscheinende periodische Druckschrift „Der Umst urz keine aufschiebende Wirkung. Aleichen Verlag erscheinenden Kopfblätter der „Rheinischen 8 mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 1933 einschließlich Koblenz, den 15. Februar 193 Zeitung“. Gegen das Verbot ist binnen zwei Wochen vom SE“ 1 E1“ Das Verbot umfaßt auch die im Verlage erscheinenden . 2 Sberpests 1“ Sitzung des Reichsrats vom 16. Februar. 4. Jedes deutsche Land ist berechtigt, die Einhaltung der ver⸗ Tage der Zustellung ab das Rechtsmittel der Beschwerde zu- — rbot. Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrife Der Oberpräsident der Rheinprovinz — fassungsmäßigen Zusammensetzung des Reichsrats zu ver⸗ lässig, die bei mir einzureichen ist. Die Beschwerde hat keine „Auf Grund des § 9 Abs. 1 Ziff. 7 der Verordnung des die ich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz ar⸗ Fuchs. Der Reichsrat hielt am Donnerstag, den 16. Februar, langen, ohne daß ihm hieraus der Vorwurf der Ein⸗ aufschiebende Wirkung. Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom veehes sst. Valf e- 8 des deicerwennainsster⸗ 8.2 eve. 8 L“ 1 4 “ 4. Februar 1933 I. Nr. . 35 ff. ie i ; b 8 8 — Vollsitzung ab, die in der Oeffentlichkeit besonders großem macht werden kann.
Koblenz, den 15. Februar 1933. RGBl. Nr. 8 S. 35 ff.) verbiete ich die in Berlin, den 16. Februar 1933. Verbot. Interesse begegnete. Das Land Preußen wurde nämlich in Die Bayerische Regierung lehnt eine Einmengung in inner⸗
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Reichsfinanzministerium.
82 b Berlin erscheinende Tageszeitung „Tempo“ mit sofortiger 1u“ nt üuser berpräsident der Rheinprovinz. Wirkung 88 zum 23. Febinar 1953 eins Keliche er ge 1“ Der Polizeipräsident. Auf Grund des § 9 Absatz 1 Ziffer 5 der Verordnung dieser Sitzung zum erstenmal vertreten durch die von den s⸗ Angelegenheiten ausdrücklich ab. Sie hält aber im Fuchs. Das Verbot umfaßt auch die in dem Verla erscheinen⸗ J. V.: Dr. Mosle. des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom Reichskommissaren ernannten Bevollmächtigten. Die von der Einklange mit der Stellungnahme des Keichsstaatsgerichtshofs an 8 den Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich meue Druck⸗ 8 4. Februar 1933 (RGSl. 1 S. 35) verbiete ich die in Trier Regierung Braun in den Reichsrat delegierten Vertreter fen darcee.en e sigeg neessentusgren ue Rechansmectfsrs 1 “ 8 .“ schrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz Verbot. 9 erscheinende Tageszeitung „Volkswacht“ auf die Dauer waren zur Sitzung nicht v „ in Preußen oder sonstiger Reichsbeauftragter an der Beratung 8 seee. 8 anzusehen ist. 8 1 “] des von vier Tagen, und zwar vom 16. bis zum 19. d. M. ein⸗ Unmittelbar nachdem Reichsinnenminister Dr. 8 die und Abstimmung im Reichsrat Rechtsverwahrung ein, weil diese 1“ uf Grund des § 9 Abs. 1 Ziff. 5 der Verordnung de Berlin, den 16. Februar 1983. Auf Grund des § 9 Acsaß 1 Ziffer 5 der Verordnung schließlich. 1 Sitzung eröffnet hatte, gab der Vertreter Bayerns, 5S eine dem g8. des Reichsrats widersprechende Ver⸗ Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom Der Polizeipräsident. “ Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes von Das Verbot umfaßt auch jede angeblich neue Druckschrift, Ministerialdirektor Sperr, folgende Ras d er Zusammensetzung des Reichsrats bedeuten würde.
4. Februar 1933 (RGBl. I S. 35) in Verbindung mit § 2 4. Februar 1933 habe ich die in Görlitz erscheinend die sich sachlich als die verbotene darstellt oder als ihr Ersatz Erklärung — 2 8— “ Snd.e Bayerische Regierung ihre künf⸗ ( .
Ziff. 3 der preußischen Ausführ 8 J. B.: Dr. Mosle. Volkszeitung“ auf die Dauer von 5 Tagen, und zwar A Feg Verlag erschei 8 See⸗ ““
Feler 1ee nenß 158. 8. vö 2 8. me⸗ 8 8 “ vom 17. his einschti han 21. Februar 1933, Feeh en neßß Fhr d. Henae aim gleichen Verlag erscheinenden namens der Sars Regierung 6 Lbö1öe“ Für ..r I.. 8 2 EAIp 3 8 “ 2 85 & ½ 2. 1 8 8 Im Auftrage der 2 ischen Staatsregier abe i olgende Erklärung ab: „ Beo g bekennt
Breslau, den 16. Februar 1933. Gegen dieses Verbot ist binnen zwei Wochen vom Tage solgende hnftrage ö“ 1“ bers Urteil des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich vom
führungsverordnung vom 4. Februar 1932 (RGBl. S 41) habe ich die in Bütow erscheinende kommunistische Druckschrift Zö Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien der Zustellung ab gerechnet das Rechtsmittel der Beschwerde 1. Der Reichsrat ist eine ausgesprochen bundesmäßige Ein⸗ 25. Oktober 1932. Nach diesem Urteil sind Reichskommissare rung des Anteils der Länder an der Ge⸗ Organe des Reichs und von der Reichsgewalt abhängig und konnen
Das Rote Bütow“ mi rtiger Wirk V Auf Grund des § 9 Abs. 1 Ziff. 1, 3 und 4 der Verord⸗ 8 f ässi i mir ei eichen i Die Besch
„ 8 üto nit sofortiger Wirkung bis zum Auf Grund des 8 s. 1 Ziff. 1, 3 un er Verord⸗ Graf Degenfeld. zulässig, die bei mir einzureichen ist. Die Beschwerde hat Fiune ur üde 15. März 1933 einschließlich verboten. 1 nung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes . 1 gen henafs aufschiebende Wirkung. 1 und Verwaltung des Reichs. daher ein Land nicht im Reichsrat vertreten. Wenn die Ver⸗ Stettin, den 15. Februar 1933. 9ö Neo nr e, hage 18 89 1 ff⸗ 1 Terhündung 1““ Koblenz, den 15. Februar 1933. “ e.e evr. 12. Länder im Reichsrat muß von der tretung eres . b- eeeeen
5-S . 3 . 8 8 de § 81 Ziff. g. 6 B., verbiete i ie in “ 8“ 1 Fafase 1 1eeseZr. eichsgewalt unabhängig sein. tragen wird, so bedeutet dies eine de öderalistisch 2. e
Der Dbere. der 1 rovinz Pommern Berlin erscheinende Wochenzeitung „Arbeiter⸗Echo“, In der zweiten Beilage der Nr. 8 4b Der Oberpräsident der Rheinprovinz. 3. Die Beteiligung von C.dchat mmi aren an der Abstim⸗ Reichsrats widersprechende Veränderung seiner Zufammensetzung,
on Halfern. Organ der Freien Arbeiter⸗Union Heutschlands, mit so⸗ willens“ vom 14. d. Mts. ist in dem Abschnitt „Den toten Fuchs. mung im eichsrat widerspricht also dem Grundaufban von der alle Länder betroffen werden. “; 2 8
2 8 forkiger Wirkung bis zum 31. März 1933 einschließlich. Brüdern“ des Artikels „Die Kana venehe von Neunkirchen 86 1 des Reiches. dings vor den Staatsgerichtshof gebracht worden ist, e
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