Zweite Zeutralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1933. S. g.
Offener Arrest nach Konk.⸗Ordg. § 118. mit Anzeigefrist bis 9. August 1933 ist er⸗ lassen. Frist zur Anmeldung der Konkurs⸗ forderungen im Zimmer 741/IV, Prinz⸗ Ludwig⸗Str. 9, bis 9. August 1933. Termin zur Wahl eines anderen Ver⸗ walters, eines Gläubigerausschusses und wegen der in Konk.⸗Ordg. §§ 132, 134 und 137 bezeichneten Angelegenheiten und allgemeiner Prüfungstermin: Samstag, 19. August 1933, vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 725/1I, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, in München.
8 Amtsgericht München.
Veschäftsstelle des Konkursgerichts.
Niebüll. .[29493] Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Rechtsanwalts und Notars Paul Stange aus Niebüll wird heute, am 21. Juli 1933, 8 ½ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Ver⸗ walter ist der Rechtsanwalt Dr. Karl Ingwersen in Leck. Konkursforderungen sind bis zum 31. August 1933 beim Gericht anzumelden. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 12. August 1933, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am 15. Sep⸗ tember 1933, 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31. August 1933.
Das Amtsgericht in Niebüll.
Piorzheim. G .[29494] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Luger, Alleininhaber der Firma Walter Luger, Lebensmittelhandlung in Pforzheim, Westliche Karl⸗Friedrich⸗Str. Nr. 251, wurde heute, nachmittags 12,20 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Kaufmann Hugo Lotthammer in Pforz⸗ heim. Offener Arrest mit Anzeigefrist, sowie Anmeldefrist bis 19. August 1933. Erste Gläubigerversammlung am Freitag, den 18. August 1933, vormittags 9 Uhr, Stock, Zimmer Nr. 6. Prüfungstermin am Montag, den 4. September 1933, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Pforzheim, 2. Stock, Zimmer Nr. 109. Pforzheim, den 20. Juli 1933. Amtsgericht A IV.
Ratibor. .[29495] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Moses Koschitzky in Ratibor, Niederwall⸗ straße 1, zugleich als Inhaber der Firma M. Koschitzky, Obst⸗ und Südfrucht⸗ handlung, Ratibor, Niederwallstraße 24, wird am 21. Juli 1933 um 17,35 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: vereidigter Bücherrevisor Marzian Demmel in Ratibor, Neue Str. 18/20. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 10. August 1933. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungs⸗ termin am 17. August 1933 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht, hier, Neue Str. 25, Zimmer 35 im II. Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 3. August 1933
einschließlich. Amtsgericht Ratibor, 21. Juli 1933.
3 N 159/33.
Wriezen. .[29496]
Ueber den Nachlaß der am 26. April 1933 in Wriezen verstorbenen verwitweten Frau Anna Hemmerling wird heute, am 20. Juli 1933, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter: Kaufmann Adolf Kahtz in Wriezen. Anmeldefrist bis zum 18. August 1933. Prüfungstermin: 25. August 1933, vorm. 12 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht am 18. August 1933. 1a N. 9/33. Amtsgericht Wriezen, den 20. Juli 1933.
Angerburg. Beschluß. .[29497] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Erhard Zarnikow
in Angerburg wird nach erfolgter Ab⸗
haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗
gehoben. .
Amtsgericht Angerburg, den 20. Juli 1933.
Berlin-Charlottenburg. [29498] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Herbert Walther, Mitinhabers des Betriebes Otto Walther und Sohn, Futterstoffe für die Damen⸗ und Herrenschneiderei in Berlin 80 16, Michaelkirchstraße 18, ist infolge Schluß⸗ verteilung nach Abhaltung des Schluß⸗ termins am 19. Juli 1933 aufgehoben worden. Amtsgericht Charlottenburg, Abt. 253.
Berl in-Charlottenburg.. [29499] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Walther, Mit⸗ inhabers des Betriebes Otto Walther und Sohn, Futterstoffe für die Damen⸗ und Herrenschneiderei in Berlin 80 16, Michael⸗ kirchstraße 18, ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins am 19. Juli. 1933 aufgehoben worden. Amtsgericht Charlottenburg, Abt. 253.
Berlin-Charlottenburg. .[29500] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Wilhelm Purps G. m. b. H., Berlin N 58, Bernauer Str. 51 164, istinfolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Charlottenburg, den 19. Juli 1933. Amtsgericht Charlottenburg, Abt. 250.
Breisach. .[29501] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Wirts Karl Schopp A. S. in Merdingen ist am 19. 7. 1933 nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Breisach, den 19. Juli 1933. Amtsgericht — Geschäftsstelle. Breslau. I 12 [2950²]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gelb⸗Weiß⸗Clubs Breslau e. V.
in Breslau, Gartenstr. 58, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Masse nicht vorhanden ist. (41. N. 24/33.) Breslau, den 19. Juli 1933. Amtsgericht. 1“
Bunzlau. [29503]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Schubert, Inhabers der Firma P. Schubert in Altöls, Kreis Bunzlau, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleich Ver⸗ gleichstermin auf den 12. August 1933, 11 Uhr, Zimmer 20, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind in der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 13, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Bunzlau, den 7. Juli 1933.
Essen. [29504] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Zimmermeisters Wilhelm Dörnemann senior zu Essen⸗Altenessen, Karlstraße 127, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. Essen, den 13. Juli 1933. — Das Amtsgericht. -
Dortmund. [29505] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Ufer & de Vries, Dortmund, Hamburger Straße 120a, ist eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. Der Prüfungstermin am 18. August 1933 ist aufgehoben. Amtsgericht Dortmund, 19. 7. 1933.
Frankiurt, Main. [29506]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Wiegand & Co. in Frankfurt a. M., Großer Hirschgraben 11, Inhaber: Her⸗ mann Leidinger, Hermann Schulze und Christian Wiegand, wird nach Abhaltung des Schlußtermins und Schlußverteilung aufgehoben.
Frankfurt am Main, den 18. Juli 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 42.
Fürth, Bayern. [29507] Durch Beschluß des Amtsgerichts Fürth i. Bayern vom 20. Juli 1933 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der Allgemeinen Warenvertriebsgenossen⸗ schaft u. G. m. b. H. mit dem Sitz in Cadolzburg nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben. Fürth i. B., den 20. Juli 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Gerdauen. Beschluß. 29508] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen der Firma R. Kaulbars Inh. Frau
Rahel Kaulbars geb. Saphirstein in Ger⸗
dauen wird nach erfolgter Abhaltung des
Schlußtermins aufgehoben.
Amtsgericht Gerdauen, 12. Juli 1933.
Giessen. Beschluß. [29509] Betr. Konkurs über das Vermögen der Ludwig Menges XIII. Witwe in Großen Linden (bei Gießen): Das Verfahren wird eingestellt, da eine den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechende Masse nicht vor⸗ handen ist. Gießen, den 12. Juli 1933. Hessisches Amtsgericht.
Gladbeck. .[29510] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Eßmann in Gladbeck wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Gladbeck, den 20. Juli 1933.
Das Amtsgericht.
Görlitz. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma G. A. Fischer, Aktien⸗ gesellschaft in Görlitz, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. 14. N. 64/30. Görlitz, den 21. Juli 1933. Amtsgericht. Grosswartenberg. [28423] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gastwirts August Koschig, Ottendorf, Ortsteil Ottolangendorf, Kreis Großwartenberg, soll die Schlußverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt RM 882,40, wozu die auf⸗ gelaufenen Zinsen treten. Dagegen gehen ab: das Honorar und die Auslagen des Konkursverwalters, die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses sowie die noch nicht erhobenen Gerichtskosten. Zu berücksichtigen sind RM 6919,89 nicht⸗ bevorrechtigte Forderungen. Die bevor⸗ rechtigten, ab⸗ und aussonderungsberech⸗ tigten Forderungen sind beglichen. Das Schlußverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Großwartenberg, Abt. 2, auf. Großwartenberg, den 18. Juli 1933. Der Konkursverwalter: Haͤns Sobotta.
.[29511]
—
Grosswartenberg. .[28424]
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der verehelichten Gastwirt Maria Koschig geb. Zimara aus Ottendorf (Orts⸗ teil Ottolangendorf), Kreis Gr. Warten⸗ berg, soll die Schlußverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt RM 955,86, wozu die aufgelaufenen Zinsen treten. Dagegen gehen ab: das Honorar und die Auslagen des Konkurs⸗ verwalters, die Vergütung der Mitglieder
——
des Gläubigerausschusses sowie die noch
nachträglich
nicht erhobenen . v Zu be⸗ rücksichtigen sind RM 6722,08 nichtbevor⸗ rechtigte Forderungen. Die bevorrech⸗ tigten, ab⸗ und aussonderungsberechtigten Forderungen sind beglichen. Das Schluß⸗ verzeichnis liegt zur Einsicht für die Be⸗ teiligten auf der Geschäftsstelle des Amts⸗ gerichts Großwartenberg, Abt. 2, auf.
Großwartenberg, den 18. Juli 1933.
Der Konkursverwalter: Hans Sobotta.
Heilbronn. [29513]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Schweizer, Inhaber eines Herren⸗ und Damenkonfek⸗ tionsgeschäfts in Heilbrvonn, wurde am 19. Juli 1933 nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.
Amtsgericht Heilbronn.
Köln. Konkursverfahren. [29514]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen a) der Firma Vogel & Klages, offene Handelsgesellschaft, Friseur⸗ und Parfümeriegeschäft in Köln, Hohestr. 11la, und Hohenzollernring 5, b) des persönlich haftenden Gesellschafters Friedrich Klages, Friseur in Köln, Hohenzollernring 5, wird nach teilweiser Befriedigung der bevor⸗ rechtigten Gläubiger der Klasse I auf⸗ gehoben.
Köln, den 20. Juli 1933.
Amtsgericht, Abt. 80.
Königsberg, Pr. [29515]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen 1. der offenen Handelsgesellschaft Paul Odebrett in Königsberg, Pr., Börsenstraße 17, 2. des Kaufmanns Paul Odebrett in Königsberg Pr., Mendels⸗ sohnstraße 5, 3. des Kaufmanns Eduard Hölzler in Königsberg, Pr., Walterstr. 5, ist nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗ gehoben.
Amtsgericht Königsberg, Pr.
Konstanz. [29516] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Hieronymus Gentner Witwe, Leopoldine, geb. Oxle in Konstanz, In⸗ haberin des Kolonialwarengeschäfts H. Gentner Wwe. in Konstanz, Schulstr. 12, wurde nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben. Konstanz, den 18. Juli 1933. Amtsgericht A 3.
Leipzig. [29517]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Julius Strobel in Leipzig C 1, Grassistr. 10, Alleininhabers einer Schirmfabrikations⸗ und Handels⸗ geschäfts unter gleichnamiger Firma in Leipzig C 1, Petersstr. 19, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch
aufgehoben. Leipzig, am 18. Juli 1933. 1 Amtsgericht.
Leipzig. [29518]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der in Auflösung befindlichen offe⸗ nen Handelsgesellschaft unter der im Handelsregister eingetragenen Firma „Schumann & Franke Nachf.“, Lebens⸗ mittelgroßhandlung in Leipzig C 1, (Ge⸗ sellschafter: die Erben des verstorbenen Kaufmanns Josef Tempel und der Kauf⸗ mann Julius R. Lustig, sämtlich in Leip⸗
sig), wird nach Abhaltung des Schluß⸗ stermins hierdurch aufgehoben.
Leipzig, am 18. Juli 1933. Amtsgericht. Nürnberg. [29519]
Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 21. Juli 1933 das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Zi⸗ garrengeschäftsinhabers Ludwig Rauch⸗ ecker in Nürnberg, Bayreuther Straße 31, als durch Zwangsvergleich beendigt auf⸗ gehoben.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Osterode, Ostpr. [29520]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Selzer in Osterode, Ostpr., ist nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben.
Osterode, Ostpr., den 20. Juli 1933.
Amtsgericht. Pinneberg. J29521] Beschluß.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hans Ostermann in Pinneberg, Fahltskamp 1, wird, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermin vom 3. Juli 1933 angenommene Zwangsver⸗ gleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 3. Juli 1933 bestätigt ist, hiermit auf⸗ gehoben.
Pinneberg, den 18. Juli 1933.
Amtsgericht. 1“ Pr. Eylau. [29523]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Landwirts Friedrich Kapp in Pilzen ist Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Verhandlung über den von dem
Schuldner gemachten Vergleichsvorschlag
uf Montag, den 14. August 1933, 9 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, bestimmt. Der Vergleichsvorschlag liegt zur Einsicht auf der Ges äftsstelle aus. Amtsgericht Pr.⸗Eylau, den 19. Juli 1933.
Pr. Eylau, [29524] In’ dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fräulein Anneliese Kapp in Pilzen ist Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten For erungen
sowie zur Verhandlung über einen von
sind der Beteiligten niedergelegt.
der Schuldnerin gemachten Vergleichs⸗ vorschlag auf Montag, den 14. August 1933, 9 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1, bestimmt. Der Vergleichsvorschlag liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle aus. Amtsgericht Pr.⸗Eylau, den 19. Juli 1933.
Quedlinburg. .[29525] Nachlaßkonkurs des Steinbrechers Louis
Hohmann und seiner Ehefrau Friederike
geb. Henneberg in Neinstedt nach Schluß⸗
termin aufgehoben.
Amtsgericht Quedlinburg, 20. Juli 1933.
Bathenow. Beschluß. 29526]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen der Firma Berliner Modenhaus
Inhaber Arno Friedmann, Rathenow,
wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.
Rathenow, den 20. Juli 1933. Das Amtsgericht.
Riedlingen. .[29527] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Franz Höfling, Inh. eines elektrotechnischen Geschäfts in Riedlingen, wurde am 20. Juli 1933 nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. 1 Württ. Amtsgericht Riedlingen.
Rottweil. [29528] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Edgar Stähle, Inhaber Edgar Stähle in Schwenningen a. N., wurde am 20. Juli 1933 nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Rottweil.
Schweidnitz. Beschluß. [29529]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Schweidnitzer Ziegel⸗ und Dachsteinwerke G. m. b. H. in Schweidnitz, Striegauer Straße, wird Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensstücke auf den 14. August 1933, vorm. 11 Uhr, Zimmer 1 des unterzeichneten Gerichts, anberaumt. 8
Schweidnitz, den 21. Juli 1933.
1 Amtsgericht.
Westerstede. [29530]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Landwirts Johann Friedrich Siefken in Westerloyerfeld und dessen Ehefrau, Adele geb. Hartmann, daselbst, wird wegen Mangel an Masse gemäß § 204 K.⸗O. eingestellt. 1
Westerstede, den 18. Juli 1933.
Amtsgericht. Abt. I.
Augsburg. .[29531] Das Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 21. Juli 1933, vorm. 9 ¼ Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Buchbinders und Schreibwarengeschäfts⸗ inhabers Otto Wolf in Augsburg, Frauen⸗ torstraße E 23, eröffnet und als Ver⸗ trauensperson ernannt: Bücherrevisor Ni⸗ kolaus Koch in Augsburg, D 171. Termin zur Abstimmung über den Vergleichsvor⸗ schlag wurde bestimmt auf Donnerstag, 17. August 1933, vorm. 10 Uhr, Sitzungs⸗ saal IV des Justizgebäudes, Erdgeschoß, Eingang Schätzlerstraße. Hierzu werden der Schuldner, die Vertrauensperson und die beteiligten Gläubiger geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens nebst Anlagen sowie das Gut⸗ achten der Industrie⸗ und Handelskammer Augsburg und der Handwerkskammer v. Schwaben u. Neuburg in Augsburg sind zur Lee; der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 40 des Justizgebäudes, Erdgeschoß, niedergelegt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Leipzig. [29532] Zwecks Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Hubert Bolkenius in Leipzig 8 3, Kaiserin⸗ Augusta⸗Straße 57, all. Inhabers der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Friedrich Bolkenius“ Musterkarten und Etikettenfabrik in Leipzig O 27, Wasser⸗ turmstraße 7, wird heute, am 20. Juli 1933, mittags 12 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrau⸗ ensperson: Wirtschaftsprüfer Paul Alfred Gärtner in Leipzig C 1, Bayerische Str. 1. Vergleichstermin am 18. August 1933, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Leipzig, den 20. Juli 1933.
Nordhausen. .[29533] Ueber das Vermögen der offenen Han⸗
delsgesellschaft L. Jonemann in Nord⸗
hausen, Rautenstraße 57, ist am 20. Juli 1933, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet wor⸗ den. Der Bücherrevisor Adolf Busse in Nordhausen ist zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 19. August 1933, 10 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Nordhausen, Zimmer Nr. 18, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht
ee e rgleichsverfahre Ueber das Hehmgge dene Olga Leiß, Inhaberin eines Konfitüng geschäfts in Salzwedel, ist am 20 8 21 10 Uhr, das Vergleichsverfa), zur Abwendung des Konkurses erösie worden. Rechtsanwalt Looff in oh wedel ist Vertrauensperson. Termitsi eeg ghn über den Vergleichsvorsc ist auf den 1. August 193 . 8 vnrch dem Amtsgericht in Salzwedel, Zim 8p Nr. 8, anberaumt. Der Antrag auf h öffnung des Verfahrens nebst seinen g lagen und das Ergebnis der weiteren 6 mittelungen sind auf der Ges äftsste zur Einsicht der Beteiligten nie erge Salzwedel, den 20. Juli 1933. eh Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
.[2957
4
—
Berlin-Charlottenburg. .[295) Das Vergleichsverfahren über das 9 mögen des Kaufmanns Ernst Lewen Alleininhabers der Firma H. und M 8 went, Möbeleinrichtungsgeschäft, Ver C 2, ist am 20. 7. 1933 nach Besttign des Vergleichs aufgehoben worden. Amtsgericht Charlottenburg. Y bt. 252 Karlsruhe, Baden. „[205 I. Nachdem der Vergleich bestäti wurde, wurde das Vergleichsverfahre zur Abwendung des Konkurses über d Vermögen der Firma Pfannkuch G.1 b. H. & Co. in Karlsruhe aufgehobe II. Das mit Verfügung vom 24. Mai 19 ausgesprochene Verfügungsverbot wünd aufgehoben. Karlsruhe, den 20. Juli 193 Geschäftsstelle des Amtsgerichts A 5.
Meuselwitz. Konkurs. Das Vergleichsverfahren zur Abwe dung des Konkurses über das Vermöge des Installationsmeisters Franz Meyer Meuselwitz ist aufgehoben, da der e. gleichsschuldner verstorben ist. Ueber de Nachlaß des Installationsmeisters Fra Meyer in Meuselwitz ist am 19. 7. 199 vorm. 9 Uhr, das Konkursverfahre eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Mart Bliedtner, Meuselwitz. Offener Arrest Anzeigepflicht sowie Anmeldefrist bis 1. 1933. Erste Gläubigerversammlung: Fre tag, den 25. 8. 1933, vorm. 9 Uhr. Pr fungstermin am 6. 10. 1933, vorm. 9 U. im Fntsgerichebn9 I. Stock, Zimm r. 4. Meuselwitz, den 22. Juli 1933. Thüring. Amtsgericht.
Worms. Beschluß. .[295
In dem Vergleichsverfahren zur N wendung des Konkurses über das Bü. mögen der Firma M. u. J. Bronn offene Handelsgesellschaft in Worms n deren persönlich haftende Gesellschafte nämlich: 1. Moses Jacob Bronner, Kan mann in Worms, Promenadenstraße 2. Jeremias Bronner, Kaufmam Worms, Thomasstraße 16, wird der v der Schuldnerin unterm 13. Mai 19
.[2953
bestätigt und das aufgehoben. Worms, den 1. Juli 1933. Sess. Amtsgericht.
Vergleichsversahn
Bensberg. .[2953 Auf Antrag der Frau Heinrich Velle Gertrud geb. Wasser aus Weißensee Post Marialinden bei Overath, wird hen um 12 Uhr das Entschuldungsverfahr über ihren landwirtschaftlichen Betr nach dem Gesetz zur Regelung der lan wirtschaftlichen Schuldverhältnisse ve 1. Juni 1933 zugunsten der Antragstellen eröffnet. Zur Entschuldungsstelle w gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 des obigen G setzes die Kreissparkasse der Landkre Köln, Rhein.⸗Berg. Kreis und Berghe in Köln bestimmt. Bensberg, den 17. Juli 1933. Das Amtsgericht.
Heidenheim, Brenz. .[295*
Das Entschuldungsverfahren im Ein des Gesetzes zur Regelung der landwi schaftlichen Schuldverhältnisse vom 1. 1933 wurde über folgende landwirtscha liche Betriebe eröffnet: 1. am 11.c7. 10 Dauner, Georg und Ursula, Landwir eheleute in Giengen, Brenz; 2. am 20. 1933: Ruoff, Johannes und Luise, La⸗ wirtseheleute in Wahlberg, Gemein Nattheim.
Landsberg, Lech. .[2959 Bekanntmachung. Ueber den landwirtschaftlichen Betrie a) der Landwirtseheleute Eugen und A. zella Keller in Erpfting, Haus Nr. b) des mit seinen Kindern Josef, Mau Rosina, Mathias, Johanna, Berta ¹n Elsa Puitl in fortgesetzter Gütergeme schaft lebenden Schuhmachers und La wirts Mathias Puitl in Pürgen, 9 Nr. 63, wird das Entschuldungsverfaht eröffnet. Als Entschuldungsstelle wo jeweils die Landwirtschaftliche Zent genossenschaft des Bayerischen Baue⸗ vereins e. G. m. b. H. in Regensburg nannt. Den jeweiligen Gläubigern we zur Anmeldung ihrer Ansprüche und Einreichung der in ihren Händen
findlichen Schuldurkunden bei dem umg zeichneten Gericht eine Frist bis 41 19. August 1933 einschließlich bestimmt. Landsberg a. L., den 21. Juli 1933.
Amtsggericht Landsberg a. Lech.
Nordhausen, den 20. Juli 1933, Die Geschäftsstelle des Amtsgeri
8 8
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
eingereichte Vergleichsvorschlag gerichtsttl
quatur ist erlos
0
0— Erscheint an jedem Wochentag abends.
für Selbstabholer die Geschäftsstelle
einschließlich des Portos abgegeben.
11“ 129. 19 b5 monatlich 2,30 ℛℳ einschließlich 0,48 Rℳ Zeitungsge ühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer 8 88 vüeeu ““
ich. Il tanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin E SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 p, einzelne Beilagen 10 Mpf7. Sie
werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages de Fernsprecher: F5 Bergmann 7573.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 7.ℳ, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 .ℳ. 1 Geschäftsstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier pöllig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche druck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Ver⸗ merk am Rande) “ werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3
Anzeigen nimmt an die orte etwa durch Fett⸗
age vor dem Einrückungstermin
0
Nr. 17 2. Reichsvbankgirokontv. 8
Berlin, Mittwoch, den 26. Juli, abends.
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich. Erteilung und Erlöschen eines Exequatur.
erichtigung zur Verordnung über Zolländerungen und Aus⸗ ch 8 .“ 24. Juli 1933 (R.⸗Anz. Nr. 171 vom 25. Juli 1933). Begründung zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 529). Bekanntmachung, betreffend Beschluß des Frachtenausschusses
Berlin. Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 86 des
Reichsgesetzblatts, Teil I. 8 b Preußen. 1
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme eines Buches.
Bekanntmachungen, betreffend Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens. “
Abkürzung der Dauer des Verbots einer IW
Im Nichtamtlichen Teil ist veröffentlicht 8 eine Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1933
bis 30. Juni 1933.
Amtliches 88
1“ Deutsches Reich Dem französischen Generalkonsul in Dresden, André Jean⸗Jacques Boissier, ist namens des Reichs unter dem 13. Juli 1933 das Exequatur erteilt worden. Sein Vor⸗ gänger, Generalkonsul de Berne⸗Lagarde, ist ver⸗
85
storben.
Dem Königlich schwedischen Wahlkonsul in Lübeck, Her⸗
mann Buck, ist namens des Reichs unter dem 14. Juli 1933
das Exequatur erteilt worden. Das seinem Vorgänger, dem Königlich schwedischen Konsul Holmberg, oaerteilte Exe⸗
Berichtigung
zur Verordnung über Zolländerungen und Ausfuhrscheine. Vom 24. Juli 1933 — Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 171 vom 25. Juli 1933.
Bei den Zolltarifänderungen zu Nr. 2 soll unter den
Anmerkungen zu 1 (Weizen) der Tarifsatz „11,25“ (nicht 11,75)
lauten. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß §81 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aende⸗ rung der Wertberechnung von Hypotheken Und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 26. Juli 1933 für eine Unze Feingold r... = 123 sh 9 ⅓ d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 26. Juli 8 1933 mit RM 11,02 umgerechnet. = RM 86,7780, für ein Gramm Feingold demnach= pence 47,7599, in deutsche Währung umgerechnet. = RM 2,78997. Berlin, den 26. Juli 1933. Sttectistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring. 8
Begründung zum Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. (RGBl. I. S. 529.)
Seit der nationalen Erhebung beschäftigt sich die Oeffentlichkeit in steigendem Maße mit den Fragen der Bevölkerungspolitik und dem dauernd zunehmenden Ge⸗ burtenrückgang.
Es ist aber nicht nur der Rückgang in der Volks⸗ zahl, der zu den schwersten Bedenken Anlaß gibt, sondern in gleichem Maße die mehr und mehr in Erscheinung tre⸗ tende Beschaffenheit der Erbverfassung unseres Volkes. Während die erbgesunden Familien größtenteils zum Ein⸗ und Keinkindersystem übergegangen sind, pflanzen sich unzählige Minderwertige und erblich Belastete hem⸗ mungslos fort, deren kranker und asozialer Nachwuchs der Gesamtheit zur Last fällt. “
Während die gesunde deutsche Familie, besonders der ebildeten Schichten, nur etwa 2 Kinder im Durchschnitt ha weisen Schwachsinnige und andere erblich Minder⸗ wertige durchschnittlich Gehurtenziffern von 3 bis 4 Kindern pro Ehe auf. Bei einem solchen Verhältnis ändert sich aber die Zusammensetzung eines Volkes von Generation zu Generation, so daß in etwa drei Geschlechter⸗ folgen die wertvolle Schicht von der minderwertigen völlig überwuchert ist. Das bedeutet aber das Aussterben der hochwertigen Familien, so daß demnach höchste Werte auf dem Spiele stehen; es geht um die Zukunft unseres Volkes!
Dazu kommt, daß für Geistesschwache, Hilfsschüler, Geisteskranke und Asoziale jährlich Millionenwerte ver⸗ braucht werden, die den gesunden, noch kinderfrohen Familien durch Steuern aller Art entzogen werden. Die Fürsorge⸗ lasten haben eine Höhe erreicht, die in gar keinem Verhältnis mehr zu der trostlosen Lage derjenigen steht, die diese Mittel durch Arbeit aufbringen müssen. .
Schon seit Jahrzehnten haben Vererbungswissen chaftler Deutschlands vund anderer Länder ihre warnende Stimme erhoben und darauf hingewiesen, daß der fortschreitende Verlust wertvoller Erbmasse eine schwere Entartung aller Kulturvölker zur Folge haͤben muß. Von weiten Kreisen des deutschen Volkes wird darum heute die Forderung ge⸗ stellt, durch Erlaß eines Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses das biologisch minderwertige Erbgut aus⸗ zuschalten. So soll die Unfruchtbarmachung eine allmähliche Reinigung des Volkskörpers und die Ausmerzung von krank⸗ haften Erbanlagen bewirken. B b .
Da die Sterilisierung das einzig sichere Mittel ist, um die weitere Vererbung von Geisteskrankheiten und schweren Erbleiden zu verhüten, muß sie demnach als eine Tat der Nächstenliebe und Vorsorge für die kommende Generation angesehen werden. So ist das Gesetz zur Ver⸗ hütung erbkranken Nachwuchses eine wahrhaft soziale Tat für die betroffenen erbkranken Familien. Der Preußische Landesgesundheitsrat hat bereits auf seiner Tagung am 2. Juli 1932 nach Anhörung von über 100 Sachverständigen die Maßnahme der Sterilisierung zur Förderung der Erb⸗ gesundheit gebilligt. Außerdem ist der beim Reichs⸗ ministerium des Innern gebildete Sachverständigenbeirat ür Bevölkerungs⸗ und Rassenpolitik ebenfalls eindringlich für baldige Einführung der notwendigen Maßnahmen eingetreten.
Zu § 1:
Das Gesetz geht bewußt von der Erkenntnis aus, daß es nicht alle Erbkranken, vor allen Dingen nicht alle leichteren Fälle von Geistesstörungen und auch nicht die gesunden Träger von Erbkrankheiten erfassen kann; es will zunächst nur die Krankheitsgruppen einbeziehen, bei denen die Regeln der Vererbung mit großer Wahrscheinlichkeit einen erb⸗ kranken Nachwuchs erwarten lassen. Dabei darf nicht ver⸗ gessen werden, daß die von dem Gesetz nicht erfaßten Erbkranken und vor allen Dingen die gesunden Träger von Erbkrankheiten auch auf andere Weise von der Fortpflanzung abgehalten werden können. Es wird Aufgabe der dazu be⸗ rufenen Stellen sein, durch Aufklärung und Eheberatung die Wirksamkeit dieses Gesetzes zu vervollständigen. Anderseits ist zu betonen, daß das Gesetz nur ein beachtlicher Anfang auf dem Wege der Vorsorge für das kommende Geschlecht ist und daß beim Fortschreiten der wissenschaftlichen Erkennt⸗ nisse über die Vererbung anderer Krankheiten stets die Möglichkeit der Ergänzung besteht. 1“
Zu den im Abs. 2 genannten Krankheiten ist zu sagen, daß das Gesetz sich absichtlich auf diejenigen Krankheiten beschränkt, bei denen der Erbgang wissenschaftlich hinreichend erforscht ist. Ein Verlust wertvollen Erbgutes ist bei den in Frage kommenden Erbkranken nicht zu befürchten.
Die Erbgesundheitsgerichte werden die Ver⸗ erbungswahrscheinlichkeit von Fall zu Fall nachzuprüfen haben und nur dann die Einwilligung zum Eingriff geben, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit größter Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß die Nach⸗ kommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.
Bei entarteten Trunksüchtigen wird man sich bei der Sterilisierung auf die schwersten Formen von Alkoholismus beschränken, da dann auch eine geistige und ethische Minder⸗ wertigkeit vorliegt, so daß Nachwuchs von diesen Personen aus mehrfachen Gründen nicht erwünscht ist.
Zu 88§ 2, 3:
Das Gesetz geht davon aus, daß derjenige, dessen Un⸗ fruchtbarmniachung zum Nutzen der Volksgesundheit notwendig ist, in vielen Faäͤllen selbst die nötige Einsicht auf⸗ bringen wird, um die Sterilisierung zu beantragen. Die Bestimmungen über die Mitwirkung des gesetzlichen Ver⸗ treters, des Pflegers und des Vormundschaftsgerichts sind
8
Poftscheckkonto: Berlin 41821.
bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. 1933 — —
den allgemeinen Vorschriften des Vormundschaftsrechts an⸗ gepaßt. Da in weiten Kreisen eine ausreichende Kenntnis von dem Wesen und den Auswirkungen der Unfruchtbar⸗ machung nicht vorausgesetzt werden kann, erscheint es gerecht⸗ fertigt, daß der Antrag erst nach entsprechender ärztlicher Aufkkärung zulässig sein soll. Im Hinblick darauf, daß die Allgemeinheit ein erhebliches Interesse an der Sterilisierung haben kann, sollen auch der beamtete Arzt und bei Insassen von geschlossenen Anstalten der Anstaltsleiter antrags⸗
berechtigt sein. Zu §8§ 4— 10:
Die Unfruchtbarmachung soll eine der Allgemeinheit dienende fürsorgerische Maßnahme nach Art der durch das Amtsgericht erfolgenden Entmündigung sein. Es empfiehlt sich deshalb, die zur Entscheidung in erster Instanz berufene Behörde an ein Amtsgericht anzugliedern. Die Vorschriften über das Verfahren lehnen sich nach Möglichkeit an die für das Entmündigungsverfahren geltenden an; jeder Anklang an den Strafprozeß ist vermieden. Die Entscheidung wird jedoch nicht in die Hand eines Einzelrichters gelegt, sondern mit Rücksicht auf die große Tragweite der zu fassenden Beschlüsse einem Kollegium übertragen. Als Vorsitzender wird möglichst ein Amtsrichter zu berufen sein, der Ent⸗ mündigungssachen bearbeitet oder sonst über besondere Erfahrungen in familienrechtlichen Fragen verfügt. Große Sorgfalt wird namentlich auch bei der Auswahl der ärzt⸗ lichen Mitglieder zu walten haben. Sitz und Bezirk der Erbgesundheitsgerichte sind nach § 16 Abs. 2 von den obersten Landesbehörden zu bestimmen. Das Erbgesundheitsgerjcht kann den Bezirk eines einzelnen Amtsgerichts wie auch einer größeren Anzahl von Amtszgerichten umfassen. Die Rücksicht auf die notwendige Wahrung schutzwürdiger Privat⸗ geheimnisse erfordert, daß das Verfahren nicht öffentlich ist und daß den Beteiligten ein durch Strafandrohung gesichertes Schweigegebot auferlegt wird (§ 15). Anderseits erscheint es im Hinblick auf die Notwendigkeit vollkommener Klar⸗ stellung aller für die Entscheidung maßgebenden Umstände nicht angängig, daß ein als Zeuge oder Sachverständiger zu vernehmender Arzt die Aussage unter Berufung auf das ärztliche Berufsgeheimnis verweigert. 8
Die zur Entscheidung über die Beschwerde berufenen Erbgesundheitso bergerichte werden am Sitze eines jeden Oberlandesgerichts für dessen Bezirk eingerichtet. Auch hier muß bei der Ernennung der Mitglieder mit besonderer Sorgfalt verfahren werden. 8
“““
Um eine zuverlässige und sachgemäße Ausführung zu sichern, soll der sterilisierende Eingriff nur von den staatlich hierfür besonders zugelassenen Aerzten in den gleichfalls ausdrücklich zugelassenen Krankenanstalten aus⸗ geführt werden, und zwar, um jeden Verdacht eines nicht ganz unparteiischen Verhaltens von vornherein aus⸗ zuschließen, nur durch einen solchen Arzt, der in dem fahren weder als Antragsteller aufgetre st noch sitzer mitgewirkt hat. “
Ist die Unfruchtbarmachung durch einen endgültigen Beschluß angeordnet worden, so kann auf die Ausführun auch dann nicht verzichtet werden, wenn die freiwillige Duldung des chirurgischen Eingriffs nicht zu erreichen ist. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, daß der zu Sterilisierende allein den Antrag gestellt hat. Aeußersten⸗ falls wird, soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen, auch auf die Anwendung unmittelbaren körperlichen Zwanges nicht verzichtet werden können. Sind Zwangsmaßnahmen notwendig, so hat der beamtete Arzt, der nach § 4 Satz 3 Kenntnis von dem Antrag und nach § 8 Satz 5, § 10 Abs. 2 von der Entscheidung erhält, das Erforderliche bei der Polizeibehörde zu veranlassen.
“ Zu § 13:
Daß die Krankenkasse und der Fürsorgeverband in ent⸗ sprechenden Fällen mit den Kosten des Eingriffs zu belasten sind, rechtfertigt sich daraus, daß diesen Kostenträgern durch eine fachgemäße Durchführung des Gesetzes für die Zukunft sehr erhebliche Kosten erspart werden. Da den zu Sterikt⸗ sierenden im Regelfalle kein Verschulden trifft, soll er die Kosten nur insoweit zu tragen haben, als sie über das not⸗ wendige Maß hinausgehen.
Zu §8 14, 15: 1
Das Rechtsgebiet der aus Gründen der Erbgesundheit erfolgenden Sterilisierung wird durch das Gesetz erschöpfend geregelt. Daneben stellt die Unfruchtbarmachung ebenso wie die Entfernung der Keimdrüsen (Kastration) auch dann keine rechtswidrige Körperverletzung dar, wenn sie auf medizinischer Indikation beruht, also zur Rettung von Leben oder Gesundheit notwendig ist und mit Einwilligung des Verletzten erfolgt. In allen anderen