1933 / 183 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Aug 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Zeutralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 182 vom 7. August 1933. S. 4

walter ernannt. Anmeldefrist bis 1. Sep⸗ tember 1933. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am 13. September 1933, vormittags 190 Uhr. Offener Arrest und Anzeige⸗ pflicht bis zum 1. September 193 Kirn, den 2. August 1933. Das Amtsgericht.

solingen-Ohligs. [82292] Konkurseröffnung.

Ueber den Nachlaß des in Solingen⸗ Ohligs wohnhaft gewesenen Schalen⸗ schneiders Richard Emil Stöcker, zu dem auch die Firma Falk & Stöcker in So⸗ ingen⸗Ohligs gehört, ist am 29. Juli 1933, 10 Uhr 30 Minuten, das Kon⸗ ursverfahren eröffnet worden. „Ver⸗ walter ist der Rechtsanwalt Bräunin i Solingen⸗Ohligs. Offener gre mit Anzeigefrist bis zum 26. August 933. vürten der Anmeldefrist an dem⸗ lben Tage. Erste Gläubigerversamm⸗ ung und allgemeiner Prüsunalermin m 2. September 1933, 10 Uhr, an siger Gerichtsstelle. Solingen⸗Ohligs, den 29. Juli 1933. Amtsgericht. Abteilung 2.

ittau. [32293]

Der Antrag des Kaufmanns John Duneck in Zittau, der unter der im Handelsregister nicht eingetragenen Firma Schuhhaus Duneck in Zittau, Frauen⸗ straße 4, den Handel mit Schuhwaren betreibt, über sein Vermögen das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses zu eröffnen, wird abgelehnt. Zu⸗ gleich wird gemäß § 24 der Vergleichs⸗ ordnung heute, am 3. August 1933, nach⸗ mittags 5 ½ Uhr, das Konkursverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Walter Rübel, hier. Anmeldefrist bis zum 2. September 1933. Wahltermin am 1. September 1933, vormittags 9 Uhr. Prüfungstermin am 29. September 1933, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 26. August 1933. (K 38/33.) Amtsgericht Zittau, den 3. August 1933.

Angermünde. [32294] Deffentliche Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen der offenen Handelsgesellschaft

Perpließ & Arnold wird eingestellt, da

eine den Kosten des Verfahrens ent⸗

sprechende Konkursmasse nicht vor⸗

handen ist. 2. N. 4/26.

Angermünde, den 1. August 1933. Das Amtsgericht.

Berlin-Charlottenburg. [28914]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alois Cörlich, Alleininhabers der Firma Görlich & Ackermann, Berlin⸗Lichtenberg, Holtei⸗ traße 18 a, Berlin⸗Pankow, Berliner traße 69, ist nach Schlußtermin auf⸗ gehoben.

Berlin⸗Charlottenburg, 18. Juli 1933.

FSeschäftsstelle des Amtsgerichts.

Berlin-Charlottenburg. [32295] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 9. September 1930 verstorbenen in Berlin⸗Spandau, Schönwalder Allee Nr. 5—8, wohnhaft gewesenen Gastwirts Christian Erbsmehl ist infolge Schluß⸗ verteilung nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben worden. Berlin⸗Charlottenburg, d. 26. Juli 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 258.

Berlin-Charlottenburg. [32298] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 2. März 1933 in Berlin⸗Zehlen⸗ dorf, Rohlfsstraße 14, verstorbenen Kauf⸗ manns Fritz Unger ist mangels Masse eingestellt. Berlin⸗Charlottenburg, 3. August 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg. Abt. 255.

Breslau. .[32297] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Arthur Jacob, Breslauer Sargfabrik, Inhaber Arthur Jacob, Bres⸗ lau, Weinbergsweg 18—20, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (41. N Breslau, den 31. Juli 1933. Amtsgericht.

Eisenach. .[32299]

Das am 12. November 1931 eröffnete Konkursverfahren über das Vermögen der Witwe Helene Poser, geb. Adami, Inhaberin der Fa. Poser & Schultze in Eisenach, ist aufgehoben worden. Es ist durch Schlußverteilung beendigt.

Eisenach, den 1. August 1933.

Thür. Amtsgericht.

Emden. [32300] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen der Firma Wegmann & Wessels

in Borkum ist nach Abhaltung des Schluß⸗

termins aufgehoben.

Amtsgericht Emden, den 29. Juli 1933.

Geithain. .[32301] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schmiedes Friedrich Gustav Karl Pfeiffer in Geithain wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. K 6/32. Amtsgericht Geithain, d. 2. August 1933.

Grünberg, Schles. [32302]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hermann Schnei⸗ der (Zentralschuhhaus), Grünberg, Schl., wird, nachdem der im Termin vom 8. 7. 1933 angenommene gsvergleich

durch rechtskräftigen Beschluß vom 8. 7. 1933 bestätigt ist, aufgehoben. Amtsgericht Grünberg, Schl., 2. 8. 1933.

Gumbinnen. [32303]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Heinrich Moses in Gumbinnen, Inh. Heinrich Moses in Gumbinnen wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 30. 6. 1933 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 4. Juli 1933 be⸗ stätigt worden ist, hiermit aufgehoben. 4 N 2/33.

Gumbinnen, den 2. August 1933.

Amtsgericht.

Heriord. [32304] Im Konkurse der Witwe Max Michalk in Herford ist Schlußtermin und Termin zur Prüfung der nachträglich angemel⸗ eten Forderungen und des Antrags auf Festsetzung der Vergütung für die Gläu⸗ bigerausschußmitglieder auf den 28. August 1933, 12 Uhr, Zimmer 29, bestimmt. Amtsgericht Herford.

Hersfeld. [32305] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Georg Kaspar Bolz in Hersfeld, Inhaber der Firma Modehaus B. Bolz ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Hersfeld, 3. 8. 1933. Amtsgericht. (3 N 7/32.) Hindenburg, O. S. .[32306] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des „Admi“ Admiralspalast Sa⸗

nierungsgesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Hindenburg, O. S., wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Hindenburg, O. S., d. 1. August 1933. Amtsgericht.

Kassel. .[32307] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Niebel, Maschinenhandlung in Niederzwehren, wirdh nachdem der im Vergleichstermin vom 2. Juni 1933 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 14. Juni 1933 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Kassel, den 3. August 1933.

Amtsgericht. Abt. 7.

Kassel. [32308] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Marie Siek, geb. Bier⸗ bach in Kassel⸗R., Wolfhager Straße 144, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.

Kassel, den 1. August 1933.

Amtsgericht. Abt. JF. Kempten, Allgäu.

.[32309] Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Kempten hat heute, vormittags 11 Uhr, im Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Fritz Weikmann in Kempten, Lindauer Str. 12, an Stelle des verlebten Konkursverwalters Rechtsanwalts Dr. Ultsch, zuletzt in Lin⸗ dau, als Konkursverwalter Rechtsanwalt Dr. Blenk in Kempten aufgestellt und zur Beschlußfassung der Konkursgläubiger über die etwaige Wahl eines anderen Ver⸗ walters, über die Bestellung eines Gläu⸗ bigerausschusses, über die in den §§ 132 ff. der Konkursordnung bezeichneten Fragen sowie zur Prüfung der nachträglich ange⸗ meldeten Forderungen, desgleichen zur Frage der Fortführung des Konkurses Termin auf Dienstag, den 29. August 1933, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 15, des Amtsgerichts Kempten bestimmt.

Kempten, den 29. Juli 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kempten.

Kiel. Konkursverfahren. [32310]

Das Konkursverfahren über das Ge⸗ sellschaftsvermögen der Firma „R. H. Neu⸗ mann, Holtenau, Baumaterialien: Kom⸗ manditgesellschaft“ und über das Privat⸗ vermögen des persönlich haftenden Ge⸗ sellschafters, des Kaufmanns Rudolf Hans Neumann in Kiel⸗Holtenau, Wendenhurg⸗ straße 12, ist aufgehoben, ba die Schluß⸗ verteilung stattgefunden hat. 25a N 57 bis 58/30.

Kiel, den 31. Juli 1933.

Das Amtsgericht. Abt. 25a.

8 .[32311] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Martin Hayeck in Lauban wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Lauban, den 25. Juli 1933. Das Amtsgericht.

Lauban.

Mörs. .[32312] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Carl Goßmann in Friemersheim ist nach erfolgter Schluß⸗ verteilung aufgehoben. Mörs, den 31. Juli 1933, Amtsgericht.

Neustadt, Coburg. [32313] Amtliche Bekanntmachung.

Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Gebrüder Thoenissen, Inh. der Kaufmann Emil Franke, Holz⸗ wollefabrik in Neustadt b. Coburg, ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf Montag, den 14. August 1933, nachmittags 3 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier (Sitzungssaal), anberaumt.

Neustadt b. Coburg, den 3. August 1933.

schäftsstelle des Amtsgerichts.

Osnabrüchk. [32314] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Tiemann & Lange⸗ wand, Osnabrück, ist nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Osnabrück.

Osterode, Ostpr. .[32315] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Drogeriebesitzers Herbert Kühn in Osterode ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Osterode Ostpr., den 1. August 1933.

Recklinghausen. [32316] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Johann Stratmann in Herten⸗Disteln wird das Verfahren eingestellt, weil eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist. Recklinghausen, den 18. Juli 1933. Das Amtsgericht. (7 N 1/33).

Riesa. [32317] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Glasfabrik Langenberg Paul Lamberts & Co., G. m. b. H. in Glaubitz, wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. K. 8/31. Amtsgericht Riesa, am 31. Juli 1933.

Rosswein. [32318] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Heinrich Mecken⸗ stock in Roßwein, Nossener Str. 30, als Alleininhabers der eingetragenen Firma Heinrich Meckenstock, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. K. 11/31. Amtsgericht Roßwein, den 2. August 1933.

Salzwedel. [32319] Das Konkursverfahren über das Privat⸗ vermögen des Kaufmanns Gustav Rex⸗ hausen jun. in Salzwedel ist heute mangels Masse eingestellt worden. Salzwedel, den 28. Juli 1933. Amtsgericht.

Solingen. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Johannes Hilbert, Solingen, mit dem alleinigen Inhaber Kaufmann Johannes Hilbert in Solingen, Kölner Straße, wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. 6 N 27/31. Solingen, den 15. Juli 1933. Amtsgericht. 1. 8

.32323]

.[32320]

Solingen. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Haller & Osbringhaus in Solingen und deren persönlich haftenden Gesellschafter a) Hugo Scheidt, Kaufmann in Solingen, b) Walter Osbringhaus, Fabrikant in Solingen, c) Carl Haller, Fabrikant in Solingen, wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 6 N 68/30. Solingen, den 1. August 1933. Das Amtsgericht 1.

Solingen. .[32324] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Hußo Kind in Solingen als alleinigen Inhaber der Firma Hugo Kind, Lederwarenfabrik in Solingen, wird na erfolgter Abhaltung des Schlußtermi hierdurch 6 N 15/31. Solingen, den 1. August 1933. Das Amtsgericht 1. 8

Spremberg, Lausitz. .[32321] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Töpfermeisters Franz Tenschert in Spremberg (Lausitz), wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 15. Juli 1933 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 15. Juli 1933 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.

Spremberg (Lausitz), den 3. August1933.

Amtsgericht.

Spremberg, Lausitz. [32322] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bäckermeisters Walter Matschke in Slamen wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 8. Juli 1933 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 8. Juli 1933 be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben. Spremberg (Lausitz), den 3. August 1933. Amtsgericht.

Stendal. .[32325] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Richard Kirsch Nachf., Inhaber Kaufmann Georg Riedel in Stendal, wird nach erfolgter Abhaltung

Stendal, den 31. Juli 1933. Amtsgericht.

Wismar. [32326] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Frisch in Wismar, Inh. der Firma Her⸗ mann Frisch, dortselbst, ist Termin zur Abnahme der ö des früheren Konkursverwalters Ihden bestimmt auf den 18. August 1933, vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10. Die Rechnung mit den Belegen und den Bemerkungen des Gläubiger⸗ ausschusses liegt vom 14. August 1933 ab zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus. Amtsgericht Wismar, den 31. Juli 1933.

des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Wismar. .[32327 Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Klempnermeisters Paul Gräß⸗

ler bu Wismar wird nach Abhaltung des

Schlußtermins aufgehoben.

Amtsgericht Wismar, den 2. August 1933.

Wismar. [32328] In der Konkurssache, betr. das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Erich Beyer in Wismar in Firma Beyer & Co., Maschinen⸗ und Fahrzeugfabrik in Wismar, wird der Rechtsanwalt von Bernstorff als Konkursverwalter abberufen. Zum Kon⸗ kursverwalter wird der Rechtsanwalt Raspe in Wismar bestellt. Amtsgericht Wismar, 3. August 1933.

Wuppertal-Elberfeld. .[32329] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Ackermann & Co. Nachfl. Wuppertal⸗Elberfeld Butter⸗Groß⸗ u. Kleinhandlung wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins am 3. August 1933 aufgehoben.

Amtsgericht Wuppertal⸗Elberfeld, Abt. 13

88. [32330] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des Kammerherrn Fran von Velt⸗ heim in Ostrau wird nach A haltung des Schlußtermins aufgehoben. 8 Zörbig, den 2. August 1933. Amtsgericht.

Arnstadt. .[32331] Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hermann Brinkmann in Plaue (Thür.), Inhaber eines Reisegeschäfts, wird heute, am 3. August 1933, nachmittags 2 ½¼ Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet. Ver⸗ gleichstermin wird auf den 26. Au ust 1933, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Arn⸗ stadt, Zimmer 12, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichsver⸗ fahrens mit seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittelungen sind auf der Geschäftsstelle des unter⸗ zeichneten Gerichts, Zimmer 13, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Arnstadt, den 3. August 1933.

Thüringisches Amtsgericht.

Braunschweig. [32332]

Ueber das Vermögen der Firma Brandes und Bollmann, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Glas⸗ und Stein⸗ guthandlung, hier, Neue Straße 20, ist am 2. August 1933, 18,30 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Rechtsanwalt und Notar Hermann Fischer, hier, Bruchtorwall 4. Vergleichstermin am 1. September 1933, 9,30 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Wilhelmstraße 53, Zimmer 6. Antrag nebst Anlagen und Ermittlungen ist in der Geschäftsstelle, Zimmer 7, zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Geschäftsstelle 2 des Amts⸗ gerichts Braunschweig.

Helmstedt. [32333]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Schaper als alleinigen Inhaber der Firma Fritz Willecke Nachf. in Helmstedt sowie das erlassene Veräußerungsverbot sind durch Fes des hiesigen Amtsgerichts vom 31. i 1933 aufgehoben, da der vom Gemeinschuldner vorgeschlagene Vergleich angenommen und bestätigt ist. Die Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts Helmstedt.

Hamburg. [32334]

Das über das Vermögen des Kaufmanns Waldemar Graetz, wohnhaft: Hamburg, Magdalenenstraße 9, I, alleinigen In⸗ habers der Firma Waldemar Graetz. Geschäftslokal: Hamburg, Große Bleichen Nr. 22, Laden. Geschäftszweig: Klein⸗ handel mit Herrenbekleidung, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 4. August 1933 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Ulm, Donau. [32335]

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Ludwig Wanner, o. H. G., Inhaber Ferdinand und Emma Mäschle, Wollwarengeschäft in Ulm, ist am 3. August nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben worden.

Amtsgericht Ulm.

Ziegenhals, O. S. .[32336] Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Richard Urban (Kolonialwaren), Ziegenhals, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 1. August 1933 aufgehoben. 5 V. N. 1/33. Ziegenhals, den 1. August 1933. Preußisches Amtsgericht.

Blankenhain, Thür. [32337] Entschulbdungsverfahren.

Das Entschuldungsverfahren über den landwirtschaftlichen Betrieb des Land⸗ wirts Adolf Richard Stadermann in Tiefengruben, eingetragen im Grund⸗ v. für Tiefengruben, Band V, Blatt 160, wird auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 1933 heute, am 2. August 1933, mittags 12 Uhr, eröffnet. Als Entschuldungsstelle wird die Thüringische Staatsbank in Weimar ernannt. Alle Gläubiger, die einen dinglichen und persönlichen An⸗ spruch gegen den Schuldner haben, werden

aufgefordert, ihre Ansprüche bis zum 15. September 1933 nach Grund, Betrag

Iund Entstehungszeit bei Gericht

melden und die in ihren Händen befti

lichen Schuldurkunden bei 882 einzureichen, anderenfalls nem Geric Abs. 2 des Gesetzes vom 1. 6. 1933 11 wähnten Nachteile eintreten. 8b Blankenhain, den 2. August 1933 Thüringisches Amtsgericht. 11““

ntschuldungsverfa Ueber den landwieischafelechre Betrich des Landwirts Gustav Brunow in Klob⸗ bicke ist heute, am 3. August 1933, 12 uh 45 Minuten, das Entschuldungsversahren nach Maßgabe des Gesetzes vom 1. Junt 1933 eröffnet worden. Das Neue Bran⸗ denburgische Kreditinstitut in Berlin ist zur Entschuldungsstelle ernannt. Gläubiger haben innerhalb eines Monats ihre Ansprüche anzumelden und die in ihren Händen befindlichen Schuldurkunden dem Gericht einzureichen.

Eberswalde, den 3. Au zust 1933.

Die Geschäftsstelle des Arntsgerichte

Hagen, Westf. 132339

Ueber das Vermögen des Landwirtz Emil Löwen in Sch age bei Breckerfeld wird gemäß Gesetz vom 1. 6. 1933 Entschuldungsverfahren eröffnet. Die Landesbank der Provinz Westfalen in Münster wird als Entschuldungsstelle e nannt. Hagen, den 1. August 1933.

Das Amtsgericht.

. [32338]

Kaufbeuren. .[32340] Bekanntmachung. Das Amtsgericht Kaufbeuren hat mit Beschluß vom 2. August 1933 für den landwirtschaftlichen Betrieb der Land⸗ wirtseheleute Straub, Georg und Agnes, von Oberbeuren um 18 Uhr das Ent⸗ schuldungsverfahren gem. Reichsgesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schul⸗ denverhältnisse vom 1. Juni 1933 (RGBl. S. 331) eröffnet. Als Entschuldungsstelle wurde die Bezirkssparkasse Kaufbeuren in Kaufbeuren bestimmt. Die am Ver⸗ fahren beteiligten Gläubiger, die zur geit der Eröffnung des Verfahrens einen ding⸗ lichen oder persönlichen Anspruch gegen die Schuldner haben, werden hiermit auf⸗ gefordert, bis spätestens 20. August 1933, ihre Ansprüche anzumelden und die in ihren Händen befindlichen Schuldurkunden dem Amtsgericht Kaufbeuren einzureichen. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kaufbeuren. Landau, Pfalz. .[32341] Bekanntmachung. Beschluß. Ueber das Vermögen der Landwirts⸗ eheleute August Schuh und Maria Schuh, geb. Becker, in Offenbach, Qu., wird das Entschuldungsverfahren eröffnet und die Ländliche Zentralgenossenschaftskasse in Ludwigshafen a. Rh als Entschuldungs⸗ stelle bestimmt. Die Gläubiger der Be⸗ triebsinhaber werden aufgefordert, bis längstens 15. September 1933 ihre An⸗ sprüche gegen die Schuldner beim Amts⸗ gericht hier anzumelden und die in ihren Händen befindlichen Schuldurkunden dem Gericht einzureichen.

Landau i. d. Pfalz, den 2. August 1933. Amtsgericht. Wittstock, Dosse. .32342] Ueber den Betrieb des Geflügelzüchtert Willi Rieck in Wittstock wird das Ent⸗ schuldungsverfahren eröffnet. Zur Ent⸗ schuldungsstelle wird ernannt die Branden⸗ burgische Provinzial⸗Genossenschafts⸗ und Raiffeisenbank e. G. m. b. H. in Berlin. Alle Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens einen dinglichen oder persönlichen Anspruch gegen den Schuldner haben, werden aufgefordert, bis zum 1. September 1933 ihre Ansprüche an⸗ zumelden und die in ihren Händen be⸗ findlichen Schuldurkunden dem Gericht

einzureichen. Amtsgericht Wittstock, 31. Juli 1933. Wittenburg, Mecklb. .[32343] Beschluß. 1 Ueber den Büdner Heinrich Bantin zu Pamprin, Büdnerei Nr. 4, daselbst, wird das Entschuldungsverfahren eröffnet. Zur Entschuldungsstelle wird die Nieder⸗ sächsische Landesbank⸗Girozentrale Zweig⸗ anstalt Schwerin bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, bis zum 5. Septem⸗ ber 1933 beim unterzeichneten Amtsgericht ihre Forderungen anzumelden. Zarrentin, den 31. Juli 1933. Mecklb.⸗Schwer. Amtsgericht Wittenburg.

Wittenburg, Mecklh. .[32344] Beschluß. Ueber den Büdner Wilhelm Brandt zu Zarrentin, Büdnerei Nr. 89, daselbst, wird das Entschuldungsverfahren eröffnet. Entschuldungsstelle: Meckl. Zentralge⸗ nossenschaftskasse e. G. m. b. H. Rostock (Filiale Schwerin i. M.). Die Gläubiger werden aufgefordert, bis zum 1. Septem⸗ ber 1933 beim unterzeichneten Amtsgericht ihre Forderungen anzumelden. Zarrentin, den 27. Juli 1933. Mecklb.⸗Schwer. Amtsgericht Wittenburg.⸗

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Druck der Preußischen Druckerei und Verla ärzereütge. Berlin. ilhelmst .

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Anzeigen nimmt an die Alle Druckaufträge pönhg druckreif einzusenden, orte etwa durch Fett⸗ besonderer Ver⸗ merk am Rande) * 21 werden sollen. 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle

IoNNxasexe-eeaexaEsabosserRaeeasr eir,veacersees

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bestimmungen über die Gewährung eines Reichszuschusses für die Instandsetzung von Gebäuden, die Teilung von Wohnungen und den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen.

Bekanntmachung, betreffend allgemeine und Einzelgenehmigungen für die Wareneinfuhr für den Monat September 1933.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Filmverbot. 8 betreffend Ungültigkeit karten für Bildstreifen. Bekanntmachung, betreffend Beschlüsse des Frachtenausschusses Breslau. Bekanntmachung, betreffend den Vertrieb amtlicher Veröffent⸗ lichungen durch das Reichsverlagsamt.

von Zulassungs⸗

Preußen. 8

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Einziehung von Vermögens⸗ werten auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933.

Deutsches eichchc— q—

für Instandsetzungs⸗ und Umbauarbeiten. An die sämtlichen Landesregierungen Wohnungsressorts —.

I. Auf Grund des Gesetzes Für Verminderung der Arbeits⸗ losigkeit vom 1. Juni 1933 (RGBl. 1 S. 323) sind zur Gewährung von Reichszuschüssen für Instandse ungs⸗ und Umbauarbeiten 50 Millionen Reichsmark bereitgestellt. Hiervon stelle ich Ihnen einen Betrag von RM zur Verfügung, und zwar

RM

a) für Instandsetzungszuschüsse . . . .. ... ür Nr11““ c) für Instandsetzungs⸗ und Umbauzuschüsse für Wohn⸗ und Wirtschaftsgebäude landwirtschaft⸗ lich RM. Die Bereitstellung eines weiteren Betrages i8 in vnasac genommen Von seiner Verteilung habe ich zunächst nur deshalb abgesehen, weil in den letzten Wochen nach den mir vorliegenden Meldungen die Baustoffpreise und die reise für Arbeiten der hier in Frage kommenden Art zum Teil durchaus ungerechtfertigt gestiegen find. Falls die Preissteigerungen sich sortseten werde ich von der weiterer Mittel absehen. 3 Die Einzelheiten der Finanzierung, die auf Wechselbasis er⸗ erfolgen wird, stehen noch nicht fest. Auf eine Mitwirkung der Länder wird hierbei voraussichtlich nicht verzichtet werden können. Eine finanzielle Belastung wird ihnen daraus nicht erwachsen. 828 Frage wird rechtzeitig durch besonderen Erlaß geregelt rden. . II.

Für die Vergebung der Mittel gelten gemäß § 9 der Ver⸗ ordnung zur Durchfü rung der Arbeitsbeschaffun smaßnahmen auf Grund des Gesetzes bur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 28. Juni 1933 (RGBl. I S. 425) die bisherigen Bestim⸗ mungen (mein Rundschreiben vom 17. September 1932 IV Nr. 5720/32 Wo ne st Anlage und die herzu ergangenen Er⸗ sinzungsbestimmungen). Im Einvernehmen mit dem Herrn seichsminister der Finanzen ändere ich die bisherigen Bestim⸗ mungen jedoch wie folgt:

1. Ein Zuschuß kann auch für die Instandsetzung von Neu⸗

bauten gegeben werden.

2. Die Arbeiten müssen spätestens vor dem 1. September 1933

begonnen und am 1. März 1934 vollendet sein. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wird folgendes be⸗

stimmt: 1 „Arbeiten, die in Schwarzarbeit ausgeführt sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. Rechnungen sind nur dann anzuerkennen, wenn der Gewerbebetrieb des Aus⸗ stellers am 7. Juli 1933 polizeilich angemeldet und in die Handwerksrolle oder das Handelsregister eingetragen war. Im Zweifel ist dies durch eine Bescheinigung der Gewerbepolizei, der Handwerkskammer oder der Industrie⸗ und Handelskammer nachzuweisen. Betriebe, die aus

Arbeitsmangel stillgelegt und abgemeldet sind, sind zuzu⸗ lassen, sobald sie ihre Neueintragung in die Handwerks⸗ volle oder das Handelsregister bewirkt haben.“

1. Für Gebäude, die im Eigentum oder in der Verwaltung einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen öffentlich⸗rechtlichen Körperschaft stehen, darf ein Zuschuß nicht gewährt werden, da für Instandsetzungs⸗ und Ergänzungsarbeiten an derartigen Gebäuden in Ab⸗ schnitt 1 § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Verminderung der ö eine besondere Hilfsmaßnahme vorge⸗

„sehen ist. G

5. Ausländischen Grundstückseigentümern darf ein Zuschuß nur gewährt werden, soweit die vorhandenen Mittel durch

WWWE1 11313“]

S-. Jngehos 1 sarbeiten

Verlin, Dienstag, den 8. August, abends.

die Berüchsichtigung begründeter Anträge deutscher Haus⸗ besitzer nicht in Anspruch genommen werden. iese Ein⸗ scchränkung gilt nicht für ausländische Grundstückseigen⸗ tkümer deutscher Ab tammung.

6. Als Umbauarbeit gilt tunh die Schaffung von Wohnungen

durch Aufstockung und Anbau. Für den Umbau von

6 Räumen, die sich nicht in Wohngebäuden befinden, ist ein 8 Zuschuß nur in S gelagerten Fällen bei einer be⸗ sänders günstigen Auswirkung auf den Arbeitsmarkt zu⸗

lässig.

Die sich nunmehr ergebende Fassung der Bestimmungen vom 17. September 193 IV Nr. 5720/32 Wo ist in der Anlage beigefügt. 8

8

8 8 5 Die neuen Bestimmungen gelten auch für die Verteilung des etwa noch Restes der bisher bereitgestellten Mittel. Der W wird, wie bisher, in bar ausgezahlt. „Im Interesse der Frbeitebeschetha ist es von größter Wich⸗ tigkeit, daß mit den Arbeiten in möglichst kurzer ¾ eit begonnen wird. Der 1. Se tember 1933 ist nur der f äteste Zeitpunkt für den Beginn der Arbeiten. In dem Vorbescheid ist die Zusage

des Zuschusses nur unter der Bedingung zu erteilen, daß die

Arbeit innerhalb einer bestimmten Frist, die nicht zu lang be⸗ messen werden darf, begonnen wird. Die Einhaltung dieser Be⸗ dingung ist nachzuprüfen. Dies ist, wie der Rechnungshof des Deutschen Reichs bei seinen Nachprüfung en festgestellt hat, bis⸗ her verschiedentlich nicht geschehen, 5 daß Reichsmittel für längere eit nutzlos gebunden waren. Falls eine Gemeinde die ihnen Wcete Zuschußbeträge nicht voll benötigt, bitte ich, diesen Betrag möglichst beschleunigt einer anderen Gemeinde zu⸗ zuteilen, in der noch ein Bedarf an Zuschüssen besteht. Besonderen Wert mußh g darauf legen, daß bei betrügerischem Verhalten nicht nur der zuschuß versagt, sondern auch eine straf⸗ rechtliche Verfolgung herbeigeführt wird. 1 8 Um eine sachgemäße Ausführung der Arbeiten zu gewähr⸗ leisten, wird vielfach in 8 die Heranziehung eines wechmäßig sein. Ich bitte hierauf, soweit erforder⸗ öglichkeit hinzuwirken.

Zur ee von Zweifeln bemerke ich, daß als Wirt⸗ schaftsgebäude landwirtschaftlicher Betriebe auch easschats. gebäude von Gärtnereien gelten, mit Ausnahme der Landschafts⸗ und Friedhofsgärtnereien, der Dekorationsgärtnereien der Blumen⸗ und Kranzbindereien sowie der Betriebe, die sich aus⸗ schließlich oder eärescgen mit dem Handel oder der technischen

Architekten lich, nach

eerwertung gärtnerischer Er eugnisse befassen. Brennereien, Mühlen, Ziegeleien un 8 e Betriebe sind gewerbliche Be⸗ triebe: die besonderen Gebäude solcher Betriebe können daher nicht mehr als landwirtschaftliche irtschaftsgebäude angesehen werden. Gehören derartige Anlagen jedoch unmittelbar zu einem landwirtschaftlichen Betrieb und befinden sie sic in landwirt⸗ schaftlcken Wirtschaftsgebäuden, so ist eine Zuschußgewährung ulässig.

1 ch bitte, bei der Verteilung der Mittel zu überwachen, daß nach den dargelegten Grundsätzen verfahren wird.

Berlin, den 15. Juli 1933. Der Reichsarbeitsminister.

Anlage. 9

BGt mnea über die Gewährung eines Reichszuschusses ür die Instandsetzung von Gebäuden, die eilung Umbau

1u“ 16 1

von Wohnungen und den sonstiger Räume zu Wohnungen.

Auf Grund des Gesetzes zur der Arbeits⸗ 2 keit vom 1. Juni 1933 Abschnitt I § 1 Abs. 1 Ziffer 2 gcat 1 S. 323) in Verbindung mit § 9 der Verordnung zur

urchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf Grund des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 28. Juni 1933 (RGBl. I S. 425) wird im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ minister der Finanzen folgendes bestimmt:

A. Allgemeine Bestimmun

(Gewährung eines Reichszuschusses. 1. Für größere Instandsetzungsarbeiten an Wohngebäuden und Wirtschaftsgebauden landwirtschaftlicher Betriebe sowie für die Teilung von Wohnungen und den Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen kann nach Maßgabe der verfügbaren Mittel ein Reichszuschuß gewährt werden. Die Arbeiten müssen nach dem 25. September 1932 und spätestens vor dem 1. September 1933 begonnen und am 1. März 1934 vollendet sein. * Nachweis der Kosten. b 2. Die aufgewendeten Kosten und die Art der Arbeit sind nachzuweisen. Per Nachweis is insbesondere durch Vorlage der Rechnungen des Handwerkers, des Bauunternehmers, des austoseferer⸗ des Architekten, der Versorgungsbetriebe (z. B. Gas⸗, Wasser⸗, Elektrizitätswerke), der Baupolizei usw. zu erbringen. Auch kann eine Bescheinigung der Handwerkskammer, der Industrie⸗ und Handelskammer oder eines vereidigten Bau⸗ sachverständigen verlangt werden. Es kann ferner eine Nach⸗ prüfung an Ort und Stelle erfolgen. Arbeiten, die in Schwarz⸗ arbeit ausgeführt sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. Rech⸗ nungen sind nur anzuerkennen, wenn der Gewerbebetrieb des Ausstellers am 7. Juli 1933 polizeilich angemeldet und in die andwerksrolle oder das Handelsregister eingetragen war. Im weifel ist dies durch eine Bescheinigung der Gewerbepolizei, der andwerkskammer oder der Industrie⸗ und Handelskammer nach

7 78 An Fasbüen. A.nan n neeg,eguganb.

efondere bei Umbauarbeiten und

ngegangen sein. 8 —5 1933

8 82 mee sen⸗ Betriebe, die aus Arbeitsmangel stillgelegt und ab⸗ hemnes et sind, sind zuzulassen, soweit sie ihre neue Eintragung in

Poftscheckkonto: Berlin 41821. ie Handwerksrolle oder das Handelsregister bewirkt haben.

3. Die Kosten dürfen eine angemessene Höhe nicht über⸗

schreiten. Auszahlung des Zuschusses.

4. Der Reichszuschuß wird in einer Summe nach Fertig⸗ stellung der Arbeiten ausgezahlt.

Gebäude im Eigentum des Reichs, eines Landes öodereiner Gemeinde usw.

5. Für Gebäude, die im Eigentum oder in der Verwaltung des Reichs, eines Landes, einer Gemeinde, eines Gemeinde⸗ verbandes oder einer sonstigen öffentlich⸗rechtlichen Körperschaft stehen, darf ein Zuschuß nicht gewährt werden.

5 Verfahren.

6. Ueber die Bewilligung des Zuschusses entscheidet auf An⸗ trag des hegeafscgr ehihens die oberste Landesbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle. Ausländischen Grundstückseigen⸗ tümern darf ein Zuschuß nur gewährt werden, soweit die vor⸗ handenen Mittel durch die Berüͤcksichtigung begründeter Anträge deutscher Hausbesitzer nicht in Anspruch genommen werden. Diese Einschränkung gilt nicht für ausländische Grundstückseigentümer deutscher Abstammung. 1

7. Der Antrag des Grundstückseigentümers muß vor Beginn der gestellt werden; ihm ist ein genauer Kostenvoranschlag beizufügen.

g 8. Eind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zu⸗ schusses gegeben, so ist über die döhe 2 Seschashs ein Vorbescheid zu erteilen. Der Zuschuß vermindert si anteilig, wenn die end⸗

fültigen Kosten die 8 des Voranschlages nicht erreichen. Ein Anspruch auf einen Zuschuß entsteht 8. mit der Erteilung eines Vorbescheides, bei Ueberschreitung des oranschlages entsteht kein Anspruch auf Erhöhung des Zuschusses b zu hoch angegeben. zu erhalten, so ist die Bewilligun eines Zuschus es nicht zulässig. Ist ein Vorbescheid erteilt, so dar eine dhssa ung nicht erfolgen; ein ausgezahlter Zuschußbetrag ist zurückzufordern. 1.“

B. Sonderbestimmungen.

a) Instandsetzung von Wohngebäuden und öe lanbwirlschaftlicher B

Höhe des Zuschusses.

10. Ein Reichszuschuß wird nur gewährt, wenn die Koffen für das einzelne Grundstück mindestens 100 KM betragen; —2 Reichszuschuß beträgt ein Fünftel der Kosten. 1 Begriff des Wohngebäudes.

11. Enthält ein Gebäude neben Wohnungen auch sonstige Räume, so gilt es als Wohngebäude, wenn es überwiegend Wohn⸗ zwecken dient.

Größere Instandsetzungsarbeiten. 12. Als größere Instandsetzungsarbeiten im Sinne dies Bestimmungen gelten: Erneuerung der Dachrinnen und Abfluß⸗ rohre, Umdecken des Daches, Abputz oder Anstrich des Hauses im Aeußern, Neuanstrich des Treppenhauses, die völlige Instand⸗ setzung einer leeren Wohnung, Erneuerung der Heiz⸗ und Be⸗ leuchtungsanlagen, Beseitigung von Hrucschwammn und ähnliche außerordentliche, einen größeren Kostenaufwand erfordernde In⸗ standsetzungsarbeiten.

b) Teilung von und Umbau sonstiger Ränme zu Wohnungen. Voraussetzungen.

13. Ein Reichszuschuß kann für die Teilung von Wohnungen und den Umbau sonstiger Räume u Wohnungen gewährt werden, wenn durch die Teilung einer Wo nung zwei oder mehr Woh⸗ nungen, durch den Umbau sonstiger Räume eine oder mehrere Wohnungen geschaffen werden. Als Umbauten im Sinne dieser Bestimmung gelten auch Anbauten und Au tockungen. Für den Umbau von Räumen, die sich nicht in Wo ngebäuden befinden, ist ein Zuschuß nur in besonders gelagerten Fällen bei einer b sonders günstigen Auswirkung auf den Arbeitsmarkt zulässig.

Begriff der Teilwohnung.

14. Teilwohnung muß für si „abgeschlossen sein. Als abgeschlossen gilt eine Wohnung, wenn sie eine eigene Küche, die erforderlichen Nebenräume und, wo die Möglichkeit dazu gegeben ist, einen eigenen Zugang hat.

Höhe des Zuschusses.

15. Der Reichszuschuß beträgt 50 vH der Kosten, im Höchst⸗

falle 600,— RM für jede Teilwohnung.

C. Schlußbestimmung.

Die Länder erlassen nähere Vorschriften zur Durchführung der vorstehenden Bestimmungen.

um einen vr.

9. Sind im Ein küfac⸗ die Kosten absichtlich zu cn 389

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Bekanntmachung. v

Auf Grund von Abschnitt III Nr. 3, Absatz 2 der Ver⸗ ordnung zur Devisenbewirtschaftung (Richtlinien für Devisen⸗ bewirtschoftung) vom 23. Juni 1932 (RGBl. I S. 317) ordne

1 Grund

ich an, daß der Grundbetrag der allgemeinen Genehmigungen für die Wareneinfuhr im Monat September 1933 nur bis zur Höhe von 50 vH in dnsprug genommen werden darf. Das . gilt für den

etrag der Ausländern und Saarländern erteilten all⸗