1933 / 199 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Aug 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage

zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 198 vom 25. August 1933.-/S. 4.

getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Erbstadt. Gegenstand des Unternehmens: Vorteilhafte Ver⸗ wertung der in der Wirtschaft der Mit⸗ lieder gewonnenen Milch auf gemein⸗ schaftliche Rechnung und Gefahr. Sta⸗ tut vom 28. Juli 1933. Windecken, 10. August 1933. Amtsgericht.

5. Musterregifter.

[35

Landau, Pfalz. 16935866] In das Musterregister ist eingetra⸗ en Bechtold, Jean, Fabrikant in ergzabern, Geschmacksmuster: Likör⸗

flasche mit charakteristischen plastischen

Ornamenten, Geschäftsnummer 12, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist um weitere sechs Fahre verlängert, ange⸗ meldet am 31. Juli 1933, vormittags 8 ½ Uhr. Amtsgericht Landau i. d. Pf., 19. 8.1933.

Wandsbek. 77735867] In das hiesige Musterregister ist unter Nr. 95 am 12. August 1933 eingetragen worden: “““ 1 Offene Handelsgesellschaft in Firma Neuendorff & Co. in Wandsbek, ange⸗ meldet am 12. August 1933, 9,46 Uhr, 41 Muster an plastischen Erzeugnissen, und zwar pon Dekorationsleisten, Schutz⸗ frist 3 Jahre. Amtsgericht Wandsbek. Abt. 4.

7. Konturse, Vergleichssachen. Vermittelungsverfahren zur Schuldenregelung landwirt⸗ schaftlicher bewiebe dnd Verteilungsverfahren.

Berlin-Charlottenburg. (36153]

Ueber den Nachlaß des am 18. 1.1933 zu Berlin⸗Adlershof, Altheider Str. 8, verstorbenen Tabakwarenhändlers Chri⸗ stian Hermann Nattig, ist heute, 13,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 250. N. 6. 33. Verwalter: Kaufmann Hans Zettelmeyer, Berlin C 2, Burgstr. 28. Frist zur Anmel⸗ dung der Konkursforderungen bis 10. 10. 1933. Erste Gläubigerversamm⸗ lung: 18. 9. 1933, 11 Uhr. Prüfungs⸗ termin am 1. 11. 1933, 11 Uhr, im Ge⸗ richtsgebäude, Berlin⸗Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 8. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis 10. 9. 1933.

Charlottenburg, den 22. August 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 250.

Bremen. 36154] Oeffentliche Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Johann Diedrich Behnsen, all. Inh. der Firma Heinrich Joh. Behnsen, Bremen, ist heute der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt v. Seelen in Bremen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 10. Oktober 1933 einschließlich. Anmeldefrist bis zum 10. Oktober 1933 einschließlich. Erste Gläubigerversammlung: 19. September 1933 vormittags 9 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin: 14. November 1933, vormittags 9 Uhr, im Gerichtshaus,

Zimmer Nr. 84. Bremen, 19. August 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Dortmund. [36155] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Dessauer in Dortmund, Brückstraße Nr. 6, als Alleininhaber der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Bernhard Dessauer“ in Dort⸗ mund ist heute, 12 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Köttgen in Dort⸗ mund, Schliepstraße Nr. 1—3. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 10. Oktober 1933. Anmeldefrist bis zum 10. Oktober 1933. Erste Gläu⸗ bigerversammlung am 19. September 10 ¼ Uhr, im hiesigen Amts⸗ gericht, Gerichtsstr. 22, Zimmer Nr. 121. Prüfungstermin am 27. Oktober 1933, 10 ½% Uhr, daselbst. Amtsgericht Dortmund, 22. August 1933.

[36156]

10292 19000,

Flensburg. Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johannes Thaysen in Flensburg, Har⸗

risleer Straße 46, wird heute, am

21. August 1933, 11,35 Uhr, das Kon⸗ Verwalter ist Rudolf

kursverfahren eröffnet. der beeidiate Bücherrevisor Wentzel in Flensburg, Clädenstraße 11. Konkursforderungen sind bis

am 21. Sevptember 1933. 10 Uhr. tember 1933. 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 21. Septem⸗ ber 1933. Geschäftsnummer: 4 N 28/33. Das Amtsgericht, Abt. IV, Flensburg.

Kassel. Konkursverfahren. [36157.

Ueber das Vermögen der Firma E. u R. Apell, Inhaber Franz Scholl in Kassel, Hohenzollernstraße 18, ist am 22. August 1933, 14 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Bücherrevisor H. Reif, Kassel, Westend⸗

konk. zum 20. September 1933 bei dem Gericht an⸗ zumelden. Erste Gläubigerversammlung All⸗ gemeiner Prüfungstermin am 28. Sev⸗

am 18. September 1933, 10 Uhr, allge⸗ meiner Prüfungstermin am 2. Okto⸗ ber 1933, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Kaffel, Zimmer 9/10. Anmeldefrist, Arrest und Anzeigepflicht bis 16. September 1933.

mtsgericht, Abt. 7, Kassel.

Konkurseröffnung. [36158] n des Franz Becker, etzgerei in Köln⸗

Str. 232, ist am

21. August 1933, 13 Uhr, das Konkurs⸗

verfahren eröffnet worden. Verwalter

ist der Rechtsanwalt Dr. Erpenbach in öln, Neußer Straße 24. Offener

Arrest mit Anzeigefrist bis zum 15. Sep⸗

tember 1933. Ablauf der Anmeldefrist

an demselben Tage. Erste Gläubiger⸗

versammlung am 15. September 1933,

10,50 Uhr, und allgemeiner Prüfungs⸗

termin am 6. Oktober 1933, 19,30 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Justizgebäude

am Reichenspergerplatz, Zimmer 223.

Köln, den 21. August 1933.

Amtsgericht. Abt. 78.

Köln. 8 1 Ueber das Vermö nhabers einer

Nippes, Neußer

Ludwigshafen, Rhein. 361 Das Amtsgericht Ludwigshafen hat am 22. August 1933, vorm. 10 % Uhr, über den Nachlaß des in Altrip, Pfalz, wohnhaft gewesenen und daselbst am 11. 2. 1933 verst. früheren Landwirts Konrad Lemmert J. das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter ist Otto Steinacker, Rechtskonsulent in Ludwigshafen a. Rh., von⸗Stephan⸗ Straße 28. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist bis 12. September 1933 ist erlassen. Die Konkursforderungen sind is längstens 12. September 1933 beim Konkursgericht anzumelden. Erste Gläu⸗ bigerversammlung zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Ver⸗ walters, Bestellung eines Gläubiger⸗ ausschusses und über die in §§ 132 ff. K.⸗O. vorgesehenen Angelegenheiten sowie allgemeiner Prüfungstermin am Freitag, den 22. September 1933, nachm. 3 Uhr, in Zimmer Nr. 208 des Amts⸗ gerichts.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Mannheim. [36160] Ueber das Vermögen der Firma Badiol⸗Industrie G. m. b. H. in Mann⸗ heim, Eichelsheimer Str. 51 —53, wurde heute, 17,20 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Richard Zoepfel in Mannheim, L. 2. 1. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmelde⸗ frist bis 15. Oktober 1933. Erste Gläu⸗ bigerversammlung am Donnerstag, den 21. September 1933, vormittags 11 % Uhr. Prüfungstermin am Don⸗ nerstag, den 9. November 1933, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, II. Stock, Zimmer Nr. 213. Mannheim, den 21. August 1933. Amtsgericht.

[36161] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Fritz Leonhard in Minden, Allein⸗ inhabers der Firma Rettig & Vogel in Minden, ist heute, 16 Uhr nachmittags, unter Zurückweisung des Antrags auf Eröffnung des der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist der Rechtsanwalt Wöhler in Minden. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 4. September 1933. Anmeldefrist bis zum 10. Oktober 1933. Erste Gläu⸗ bigerversammlung am 5. September 1933, vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 23. Prü⸗ fungstermin am 31. Oktober 19683, vorm. 10 Uhr, daselbst. 8 Minden, den 22. August 1933. Amtsgericht.

Minden, Westf.

Radeberg. [36162] Ueber den Nachlaß des Baumeisters Paul Robert Schmutzler in 1“ wird heute, am 22. August 1933, nach⸗ mittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Gedicke, hier. An⸗ meldefrist bis zum 16. September 1933. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 25. September 1933, vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 16. September 1933. Amtsgericht Radeberg, 22. August 1933.

Altlandsberg. [36163] Bekanntmachung.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der „Eisenbau“ G. m. b. H., Neuenhagen b. Bln., ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen der Schlußtermin auf Diens⸗ tag, den 26. 9. 1933, mittags 12 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier⸗ selbst, bestimmt.

7. 8. 1933.

mtsgericht.

Ansbach. [36164]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Ansbach vom 22. August 1933 wurde dae Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen a) der Firma Scheuermann & Riedl, Lacke un offene Han⸗ delsgesellschaft in Ansbach, b) des Kauf⸗ manns Philipp Scheuermann in Ans⸗ bach, c) des Kaufmanns Hans Riedl in Ansbach, als durch Schlußverteilung beendet, aufgehoben.

Ansbach, den 22. August 1933.

straße 9. Erste Gläubigerversammlung

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ansbach.

Berlin-Charlottenburg. [36165] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Kuwa G. m. b. H. in Berlin S 42, Ritterstraße 11 (Kunst⸗ hornwaren) ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins am 21. August 1933 aufgehoben. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 252.

Dresden. [36166] Das Fontgreefcsahren über das Ver⸗ mögen der Gesellschaft B. Weller Ziga⸗ rettenfabrik mit beschränkter Haftun in Dresden, Holbeinstraße 51, wird na Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 8 Amtsgericht Dresden, 19. August 1933.

Ellrich. Konkursverfahren. [36167] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Lebrecht Hund in Ellrich wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. 8 llrich, 18. August 1933. Amtsgericht.

Flensburg. 8 136168]

Das Konkursverfahren über das Vermögen der Flensburger Auto⸗Zen⸗ trale H. C. Reimers & Co., offene Fan⸗ in Flensburg ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins am 18. August 1933 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht, Abt. IV, Flensburg.

Gelsenkirchen-Buer. 36169] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Zimmer in Gelsenkirchen⸗Buer, Essener Straße Nr. 31 a, wird nach erfolgter Abhaltung den Schlußtermins hierdurch aufge⸗ oben. Gelsenkirchen⸗Buer, 15. August 1933. Das Amtsgericht.

Gumbinnen. 136170]

Das Konkursverfahren über Vermögen der Firma Eduard Bosien, Inh. argarete Bosien, Schuhwaren⸗ handlung in Gumbinnen, wird, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermin vom 13. 7. 1933 angenommene Zwangsver⸗ gleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 20. 7. 1933 bestätigt worden ist, hiermit aufgehoben.

Gumbinnen, den 16. August 1933.

Amtsgericht.

Jüterbog. 136171]

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Paul Kinne in Jüterbog ist Termin ur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters auf den 11. September 1933, 11 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht bestimmt.

Jüterbog, den 21. August 1933.

Das Amtsgericht.

[36172]

Kalkberge, Mark. über das Ver⸗

Das Konkursverfahren mögen des XX“ Kurt Bartzsch aus Fichtenau (Mark) wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. 8

Kalkberge, den 19. August 1933.

Das Amtsgericht.

Mülheim, Ruhr. [36173]

Das ö“ über das Ver⸗ mögen der Firma Heinrich ter Jung, Metallwaren⸗ und Prschimensebrit, Nes. m. 8 839 in Ügw⸗ veh Nuchrr Reißen, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge⸗

hoben. Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr, 16. August 19233.

Neustadt, O. S. [35444]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Julius Gin⸗ schur in Zülz, O. S., Inhaber der Firma Julius Ginschur in Zülz, O. S., wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch ö

Amtsgericht Neustadt, O. S., den 17. August 1933.

Neustadt, Waldnaab. 36174] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Fa. Tritschler, Win⸗ terhalder u. Co., A.⸗G. in Neustadt ga. d. Waldnaab, liegt der Zwangsver⸗ gleichsvorschlag auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 5, zur Einsicht der Beteiligten auf. a. d. Waldnaab, 22. August Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Pollnow. Beschluß. [36175]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse e. G. m. b. H. in Pollnow wird auf Antrag des Konkursverwalters eine Gläubigerversammlung mit folgender Tagesordnung: 1. Neuwahl eines Gläubigerausschußmitgliedes für Herrn Rechtsanwalt Manzke, der sein Amt niedergelegt hat, 2. Beschlußfassung über Beitreibung und evtl. Erlaß der Haft⸗ summen der haftpflichtigen Genossen auf den 4. September 1933, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht einberufen.

Pollnow, den 15. August 1933.

Das Amtsgericht.

Rosenberg. Westpr. [36176] Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Erhard Dehlis

aus Freystadt, Westpr., wird nach er⸗

das

folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Rosenberg Bescpr. 19. August 1933. 8 Amtsgericht.

Rummelsburg, Pomm. ([36177] Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Heinz Stielow in Rummelsburg i. Pomm. wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Rummelsburg i. Pomm., 19. 8. 1933. Amtsgericht.

Schweidnitz. [36178]

Termin für die Gläubigerversamm⸗ lung zur Anhörung derselben über die Einstellung des Konkursverfahrens der offenen Handelsgesellschaft August Hanke in Schweidnitz mangels einer die

Kosten desselben deckenden Masse wird

auf den 19. September 1933, vorm. 10 Uhr, anberaumt. Schweidnitz, den 17. August 1933. Amtsgericht.

Solingen. le Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Jakob Pullem & Sohn, Solingen, Cronenberger Str. 75, Alleininhaber Kaufmann Stephan Pullem, Solingen, Goldstr. 28, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. 8

Solingen, den 25. Juli 1933.

Das Amtsgericht. 1.

Sprottau. [36180] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Heinrich Göldner, Inhaber Kaufmann Paul Göldner in Sprottau, wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Sprottau, 19. August 1933.

Stolpen, Sachsen. 36181] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Bierhändlers Ernst Emil Roch in Dürrröhrsdorf wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichs⸗ termin vom 2. August 1933 ange⸗ nommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 2. August 1933 bestätigt worden ist. Amtsgericht Stolpen, 17. August 1933.

Stuttgart. [36182]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Albert Letsche, Kaufmanns, Alleininh. der Firma Albert Letsche, Gärtnereibedarfsartikel in Stuttgart, Karlstr. 11, wurde am 18. August 1933 nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben.

Württ. Amtsgericht Stuttgart I. Uetersen. [36183]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen: I. der Firma H. J. Sievers, offene Handelsgesellschaft in Moorrege, II. des Müllers Hartwig Johannes Sievers in Moorrege, III. des Müllers Claus Hinrich Sievers in Moorrege ist zur Beschlußfassung über die Verwer⸗ tung der Masse und die etwaige Ein⸗ stellung des Verfahrens und zur Er⸗ stattung des Schlußberichts eine Gläu⸗ bigerversammlung auf den 16. Sep⸗ tember 1933, 11 Uhr, anberaumt.

Uetersen, den 16. August 1933.

Das Amtsgericht.

Uetersen. Beschluß. [36184] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gärtnereibesitzers H. J.

(Gätgens in Heidgraben ist nach erfolgter

Abhaltung des Schlußtermins aufge⸗ hoben. Uetersen, den 17. August 1933. Das Amtsgericht.

Waldbröl. 8 [36185] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns und Händlers

Christian Buchmann in Oberagger wird

nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗

termins hierdurch aufgehoben. Waldbröl, den 14. August 1933.

Das Amtsgericht.

Wandsbek. 2 [36186] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Margaretha Willhöft, handelnd in nicht eingetragener Firma Marg. Bollmeier üte und Mützen —, Wandsbek, Zollstraße 122, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkurs⸗ masse nicht vorhanden ist. Uandsbe. den 19. August 1933. Das

Werdau. 1 [36187]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Geschäftsinhaberin Martha Brambach in lrdau, Handel mit Zi⸗ garren und Tabak usw. in Werdau, wird infolge eines von der Gemein⸗ schuldnerin gemachten Voschlags zu einem Zwangsvergleich Termin zur Ver⸗ handlung über diesen Vergleichsvor⸗ schlag auf den 19. September 1933, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ Sa. Amtsgericht anberaumt. Der Vergleichsvorschlag liegt in der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts zur Ein⸗ sicht der Beteiligten aus. I Werdau, den 22. August 1933. K 13/32.

Amisgevicht.

Wiesbaden. 1936188]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Küschners Franz Wagner in Wiesbaden, Kirchgasse 50, wird nach er⸗

genen Firma Peter am 17. August 1933, 9,30 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Konkurses eröffnet, da der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

V wir Ein Gläubigerausschuß wird nicht be⸗ Termin zur Verhandlung über

folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Wiesbaden, den 16. August 1913.

Amtsgericht. 6 b.

Dresden. [36189] Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Fräuleins Johanna Martha Lauschke in Dresden, Müller⸗ Berset⸗Straße 41, die daselbst, Elisen⸗ straße 62, einen Kleinhandel mit Gummiwaren betreibt, wird heute, am 22. August 1933, vormittags 9,25 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ öffnet. Vertrauensperson: Syndikus Dr. A. Pleißner in Dresden⸗A, Wils⸗ druffer Str. 31. Vergleichstermin am 20. September 1933, mittags 12 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Dresden, 22. August 1933.

196190]

Königswinter.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns ter Werner in Oberrassel, alleinigen Inhabers der handelsgerichtlich eingetra⸗ 1 üUte,

V Vergleichsverfahren.

rner, wird Abwendung des

Der Rechtsanwalt Prevot aus Königswinter zur Vertrauensperson ernannt

stellt. n Vergleichsvorschlag wird auf de 14. September 1933, 9,30 Uhr, vor dem Amtsgericht Königswinter, Drachenfels⸗ straße 39, Zimmer 4, anberaumt. Königswinter, den 17. 8. 1933. Amtsgericht.

Rostock, Mecklb. (36191] Beschluß in dem Vergleichsverfahren ur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Meckl. Genossenschafts⸗ bank e. G. m. b. H. in Rostock: 1. Der in dem Vergleichstermin am 26. Juli 1933 angenommene Vergleich wird hier⸗ mit bestätigt. 2. Infolge Bestätigung des Vergleichs wird das Vergleichsver⸗ fahren aufgehoben. Rostock, den 19. August 1933. Amtsgericht. Solingen. [36192] Vergleichsverfahren. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Fabrikanten Carl Schmitz in Beethovenstraße 66, als alleinigen Inhabers der Firma Fried⸗ rich Carl Schmitz in Solingen, Beet⸗ hovenstr. 66, ist nach der am 21. August 1933 erfolgten Bestätigung des Ver⸗ gleichs aufgehoben. 1 Solingen, den 22. August 1933. Das Amtsgericht. 1.

136193]

Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Walther Rödelberger in Stolp, Gold⸗ straße: 1. Der in dem Vergleichstermin

Stolp, Pomm.

vom 10. August 1933 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Ver⸗ gleichs wird das Verfahren aufgehoben. Stolp i. Pomm., den 10. August 1923. Das Amtsgericht.

Gaildorf. 36194]

Ueber die landwirtschaftlichen Betriebe von: 1. Jakob Sanwald, Landwirt in Geifertshofen, 2. Johann Walzhauer, Landwirt, und seiner Ehefrau Magda⸗ lene geb. Reichert in Geifertshosen, 3. Christian Ritter, Landwirt, und seiner Ehefrau Lina geb. Schaaf in Geifertshofen, 4. Gottlieb Grau, Land⸗ wirt, und seiner Ehefrau Rosine geb. Wahl in Hezenhof, Gde. Gschwend, wurde durch Beschluß vom 10. und 18. August 1933 das Entschuldungs⸗ verfahren eröffnet. Entschuldungsstelle in allen Fällen: Landwirtschaftliche Ge⸗ nossenschaftszentralkasse e. G. m. b. H. in Stuttgart. Gläubiger haben bis 12. September 1933 Ansprüche anzu⸗ melden und Schuldurkunden dem Ge⸗ richt einzureichen. 8 3

8 Amtsgericht Gaildorf.

Pfaffenhofen, Im. 35470

Das Amtsgericht Pfaffenhofen hat mit Beschluß vom 4., 5. und 16. August 1933 über die landwirtschaftlichen Be⸗ triebe der Landwirtseheleute: 1. Has⸗ lauer, Simon und Maria, in Edenhub, agl, Josef und Maria, in Förnbach, andlshofer, Martin und Katharina, 4. Buchbinder, Martin Entrischenbrunn,

22 8 3. 18. . und erese, 5. Rohrer, Michael und Therese, in Ilmmünster, 6. Niedermeier, Kaspar Wund Barbara, in Gundelshausen, 7. Schuster, Michael und Mariag, in Angkofen, 8. Schmitt, Georg und Anna, Jetzelmeierhöfe, 9. Finkenzeller, Georg. Landwirt in Klingbach, auf deren An⸗ trag das Entschuldungsverfahren eröff⸗ net und als Pntsgensn die Bayerische Gemeindebank, Girozentrale, öffentliche Bankanstalt in München, er⸗ nannt. Den jeweiligen Gläubigern wird ber Anmeldung ihrer Ansprüche and Einreichung der in ihren Händen be⸗ findlichen Schuldurkunden bei, dem unterfertigten Gericht eine Frist bis 15. September 1933 einschließlich gesetzt. Heschatesteh⸗

des Amtsgerichts Pfaffenhofen, Ilm.

Erläuterungen

die heiratsreiß sind und heiraten möchten, aber nicht

—0

Erscheint an jedem Wochentag abends.

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einschließlich des Portos abgegeben.

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bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

0

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EE“

1933

Inhalt des amtlichen Teiltes. V

Deutsches Reich.

Erlöschen eines Exequatur. Erläuterungen zum Gesetz über Förderung der Eheschließungen vom 5. Juli 1933.

Ergänzung der Erläuterungen zum Eheschließungen. 3 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und

Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 25. August 1933. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Liste der Schund⸗ und Schmutzschriften.

Preußen.

Bekanntmachungen der Regierungspäsidenten in Düsseldorf, Merseburg und Wiesbaden, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.

Gesetz über Förderung der

Amtliches.

Deutsches Reich. 8

Das dem Wahl⸗Konsul von Ecuador in München, Josef Müller, namens des Reichs unter dem 9. Mai 1931 erteilte Exequatur ist erloschen.

zum Gesetz über Förderung der Eheschließungen. I. Zweck der Ehestandsdarlehen. Es gibt viele junge Volksgenossen und Volksgenossinnen,

heiraten können, weil es ihnen an den erforderlichen Mitteln zur Einrichtun eines eigenen Heims fehlt. Zur Einrichtung eines eigenen Heims ge⸗ hören Möbel, Küchengeräte, Gardinen, Vorhänge, Betten usw. usw. Zur Anschaffung solcher Gegenstände fehlen den jungen Leuten die Mittel. Deshalb unterbleibt die Ver⸗ ehelichung. Das junge Mädel verbleibt weiter in einer Arbeitnehmertätigkeit. Sie versperrt nach wie vor einer männlichen Arbeitskraft einen Arbeitsplatz und belastet weiterhin die Arbeitslosenfürsorge mit etwa 500 RM jährlich für Unterstützung an einen arbeitslosen jungen Mann.

Daß die Verehelichung der jungen Leute wegen Mangel an Mitteln zur Einrichtung eines eigenen Heims unterbleibt, bedeutet nicht nur eine Last für die Arbeitslosen⸗ fürsorge, sondern auch einen Ausfall an Nach⸗ frage nach Möbeln, Hausgerät und Klein⸗ wohnungen. Die Folge dieses Ausfalls an Nachfrage nach Möbeln, Hausgerät und Kleinwohnungen ist ein Aus⸗ fall an Arbeit in der Möbelindustrie, Haus⸗ geräteindustrie und Bauwirtschaft. Und die Folgen dieses Ausfalls an Arbeit sind einerseits erhöhte Arbeitslosigkeit und erhöhter Finanzbedarf für die Unter⸗ stützung von Arbeitslosen und anderseits:

1. ein Ausfallan Verbrauch, weil ein Arbeits⸗

loser zur Bestreitung seiner Lebensbedürfnisse nicht den Betrag aufzuwenden vermag, der einem in Arbeit befindlichen Volksgenossen zur Verfügung steht,

ein Ausfallan Steuern und Abgaben, weil

ein Ausfall an Umsatz, Einkommen und Verbrauch zu

verzeichnen ist.

Die Tatsache, daß die Verehelichung der jungen Leute wegen Mangel an Mitteln zur Einrichtung eines eigenen Heims unterbleibt, bedeutet:

1. einen Ausfall an Arbeit für zwei junge Männer, 2. einen Finanzbedarf zur Unterstützung zweier junger

Männer,

3. einen Ausfall an Verbrauch, Umsatz, Einkommen und somit an Steuern und Abgaben.

Unter Ziffer 1 ist von zwei jungen Männern die Rede. Einem von diesen beiden jungen Leuten wird ein Arbeits⸗ platz versperrt durch das in einer Arbeitnehmertätigkeit be⸗ findliche junge Mädel, und dem anderen bleibt ein Arbeits⸗ platz versperrt, weil es an Arbeit in der Möbelindustrie, Hausgeräteindustrie, Bauwirtschaft und den damit verbun⸗ denen Wirtschaftszweigen fehlt.

Die Tatsache, daß die Verehelichung der jungen Leute wegen Mangel an Mitteln zur Einrichtung eines eigenen

Die oben dargestellten Erkenntnisse haben zu dem Gesetz über Förderung der Eheschließungen geführt, das wir im Abschnitt V des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosig⸗ keit vom 1. Juni 1933 finden. Diesem Gesetz gemäß gewährt das Reich jungen Leuten, die heiraten möchten, aber ohne die erforderlichen Mittel zur Einrichtung eines eigenen Heims sind, unverzinsliche Ehestandsdarlehen bis zu 1000 RM.

*

Voraussetzung für die Gewährung eines Ehe⸗ standsdarlehens ist, daß die künftige Ehefrau den Arbeits⸗ marktentlastet. Diese Entlastung muß darin bestehen, daß die künftige Ehefrau bisher dem Arbeitnehmerstand an⸗ gehört hat und sich verpflichtet, aus diesem Arbeitnehmerstand auszuscheiden.

Die Verehelichung führt mittelbar zur Entlastung des Arbeitsmarktes um eine weitere Person, nämlich da⸗ durch, daß der Verbrauch auch an Möbeln, Hausgerät, Klein⸗ wohnungen und, soweit es sich um die in Arbeit gebrachten Männer handelt, der Verbrauch an Gütern des sonstigen täglichen Bedarfs steigt.

Die Aufbringung der Mittel zur Gewährung der Ehestandsdarlehen erfolgt durch Erhebung einer Ehe⸗ standshilfe von allen ledigen Männern und Frauen, deren Einkommen mindestens 75 RM monatlich beträgt. Das Aufkommen an Ehestandshilfe wird jährlich rund 220 Mil⸗ lionen Reichsmark betragen. Davon verbleiben 60 Millionen Reichsmark dem Reichshaushalt als Ersatz für die bisherige Ledigensteuer, und 160 Millionen Reichsmark stehen zur Ge⸗ währung von Ehestandsdarlehen zur Verfügung. Aus den 160 Millionen lassss sich rund 300 000 Ehestands⸗ darlehen gewähren, wenn schätzungsweise beantragt werden: 30 000 Darlehen zu 1000 RM = 30 Millionen N 30 000 98 G11“ 24 50 000 1“ 30 8 70 000 8 b 35 88 60 000 2 24 8 60 000 „„G 18 .“ ö“

Nehmen wir an, daß unter den 300 000 Mädels sich 100 000 befinden, die auch heiraten würden, wenn sie das Ehestandsdarlehen nicht erhalten. würden, so bleiben 200 000, die durch ihre Verehelichung zu einer zusätzlichen Entlastung des Arbeitsmarktes um jährüüch 200 000 Arbeits⸗ kräfte führen. Diese Entlastung des Arbeitsmarktes um 200 000 Arbeitskräfte ist nicht eine nur vorübergehende, sondern eine dauernde, und nicht eine solche, die auf 200 000 stehen bleibt, sondern sich jährlich um 200 000. erhöht. Nach vierjährigem Bestehen unseres Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen werden wir dem Arbeitsmarkt 800 000 weibliche Arbeitskräfte unmittelbar entzogen haben.

Dahinzu kommt die mittelbare Entlastung des Ar⸗ beitsmarktes. Diese ergibt sich aus der Belebung der Arbeit in der Möbelindustrie, Hausgeräteindustrie, Bauwirtschaft usw. und beträgt einmalig für dauernd etwa 200 000 Mann. Hier ist die Entlastung nur einmalig, weil die 200 000 Mann immer für ein Jahr Arbeit haben in Auswirkung der 200 000 Ehen, die in dem Jahr mehr geschlossen werden. Im zweiten Jahr haben sie Arbeit aus den zweiten, im dritten aus den dritten 200 000 Ehen usw.

Die Entlastung des Arbeitsmarktes wird in Auswirkung unseres Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen inner⸗ halb des ersten Jahres 400 000 Arbeitskräfte und innerhalb jedes weiteren Jahres je 200 000 betragen. Nach Ablauf des Vierjahresplans der Reichsregierung der nationalsozialistischen Revolution wird sich die Zahl der Arbeitslosen allein in Aus⸗ wirkung unseres Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen um mindestens eine Million vermindert haben.

Unsere Zahlen sind nicht zu hoch gegriffen, wenn wir bedenken, daß aus Anlaß der Eheschließungen nicht nur Möbel und Hausgerät, sondern auch sonstige Gegenstände angeschafft werden. Das Ehestandsdarlehen wird in Form von Be⸗ darfsdeckungsscheinen gewährt, die ausschließlich zum Bezug von Möbeln und Hausgerät berechtigen. Es wird junge Leute geben, die noch darüber hinaus Be⸗ träge für Möbel und Hausgerät aufwenden, insbesondere aber für Wäsche. Dazu werden sie sich in der Regel einen kleinen Betrag erspart haben. Dieser Betrag würde nicht in Hausgerät, Wäsche usw. umgesetzt werden, wenn nicht das Ehestandsdarlehen den Anstoß zur Verehelichung und zur

eichsmark,

Heims unterbleibt, kostet Reich, Länder und Gemeinden jährlich etwa 1000 RM Arbeitslosenunter⸗ stützung und außerdem einen Ausfall an Steuern und Abgaben.

Es steht fest, daß die Zunahme der Arbeitslosigkeit und die Verschlechterung von Wirtschaft und Finanzen in den letzten Jahren zum Teil auf den Rückgang der Zahl der Ehe⸗ schließungen zurückzuführen sind. Die Zahl der Eheschlie⸗ ßungen in Deutschland betrug im Jahr 1929 noch 590 000, im Jahr 1931 nur noch 515 000 und im Jahr 1932 weit unter 500 000. ö1ö“

Schaffung des eigenen Heims geben würde. Dahinzu kommen die Geschenke, die durch Eltern, Geschwister, Verwandte und Bekannte aus Anlaß der Verehelichung getätigt werden. Auch diese haben in unseren 200 000 Fällen ihre Ursache in der Gewährung des Ehestandsdarlehens.

Weiter ist zu bedenken, daß die Ehen nicht kinder⸗ los bleiben werden, und daß die Geburt der Kinder in Ehen, die durch Gewährung von Ehestandsdarlehen zustande gekommen sind, zu einem zusätzlichen Bedarf in Kinderwäsche, Kinderkleidung usw. führt. Die Deckung dieses Bedarfs wird durch das Reich dadurch ge⸗ fördert, daß bei der Geburt eines jeden Kindes 25 vH des

ursprünglichen Darlehensbetrags erlassen werden, und daß außerdem nach der Geburt jedes Kindes die Tilgung des Ehe⸗ standsdarlehens auf die Dauer von zwölf Monaten unter⸗ brochen werden darf.

Und schließlich dürfen wir nicht vergessen, daran zu denken, daß die Möbelfabriken, Emaillefabriken, Aluminium⸗ fabriken, Porzellan⸗ und Steingutfabriken, Bauunter⸗ nehmungen usw. infolge erhöhter Betriebsamkeit ihrer Unter⸗ nehmungen einen Mehrbedarf an Ersatzbeschaf⸗ fungen und Anlagenerneuerungen zu ver⸗ zeichnen haben werden, und daß durch die in Bewegung

ommenden Güter sich der Güterverkehr belebt.

Die Bilanz unseres Gesetzes z derung der schließungen ergibt das folgende Bild: 41. Erhöhung der Zahl der Eheschließungen um jährlich 200 000, 2. Verminderung der Arbeitslosigkeit um 400 000 ersten Jahr und 200 000 in jedem weiteren Jahr, 3. Entlastung der Arbeitslosenfürsorge um 200 Millionen Reichsmark im ersten Jahr, 300 Millionen Reichsmark im zweiten Jahr, 400 Millionen Reichsmark im dritten Jahr usw., Verbesserung der Aufkommenssumme an Steuern und Abgaben auf die Dauer um rund 100 Millionen Reichs⸗ mark jährlich, Belebung fast aller Zweige der deutschen Wirtschaft, insbesondere der Möbelindustrie, der Hausgeräteindu⸗ strie, der Textilindustrie, der Bauwirtschaft und des Güterverkehrs.

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Wie werden die Tilgungsbeträge, die auf die Ehestandsdarlehen gezahlt werden, verwendet? Diese fließen in den Arbeitschatzanweisungs⸗Tilgungsstock, der gemäß Ab⸗ schnitt I § 6 des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosig⸗ keit vom A. Juni 1933 zu bilden ist. Dieser Arbeitschatz⸗ anweisungs⸗Tilgungsstock stellt ein Sondervermögen des Reichs dar. Dieses Sondervermögen hat den Zweck, die Ein⸗ lösung der Arbeitschatzanweisungen sicherzustellen, die Ab⸗ schnitt I des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 gemäß ausgegeben werden. Während der fünfjährigen Laufzeit der Arbeitschatzanweisungen werden in den Tilgungsstock etwa 200 Millionen Reichsmark an Rück⸗ zahlungen auf Ehestandsdarlehen fließen. Es würden etwa 288 Millionen Reichsmark sein, wenn von den Darlehens⸗ nehmern in den fünf Jahren keinerlei Unterbrechung infolge der Geburt von Kindern und außerdem keinerlei Stundung infolge Zahlungsunfähigkeit verlangt werden würde. Der Betrag, der in den Arbeitschatzanweisungs⸗Til⸗ gungsstock fließt, steht, soweit er zur Einlösung von Arbeit⸗ schatzanweisungen nicht gebraucht wird, zur Gewährung von Kinderbeihilfen zur Verfügung.

Im Jahr 1938 werden die Rückflüsse ohne Berücksichti⸗ gung der Unterbrechungen bei der Geburt von Kindern und ohne Stundungen infolge Zahlungsunfähigkeit bereits 96 Millionen und im Jahr 1939 115 Millionen Reichsmark erreichen. Der Arbeitschatzanweisungs⸗Tilgungsstock besteht ab 1939 nicht mehr. Ab diesem Jahr wird die Summe aller Rückflüsse für die Gewährung von Kinderbeihilfen verwendet werden.

Aus diesen Ausführungen ergibt sich der große be⸗ völkerungspolitische und nationalpoli⸗ tische Gedanke, der uns neben arbeitsmarktpolitischen, wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Gesichtspunkten bei der Schaffung des Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen leitete. Das Gesetz ist dem Gedanken des Dienstes am deut⸗ schen Volk und an dessen Zukunft entsprungen.

II. Wer kann ein Ehestandsdarlehen erhalten ?

Ehestandsdarlehen können deutsche Reichsangehörige er⸗ halten, die nach dem 2. Juni 1933 die Ehe miteinander schließen (oder geschlossen haben) und den Antrag auf Ge⸗ währung eines Ehestandsdarlehens stellen. Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die folgenden Voraussetzungen ge⸗ geben sind:

1. Die künftige Ehefrau muß in der Zeit zwischen dem 1. Juni 1931 und dem 31. Mai 1933 mindestens sechs Monate lang im Inland (außer Saargebiet) in einem Arbeitnehmerverhältnis gestanden haben. Als Arbeitnehmerverhältnis in diesem Sinn gilt nicht die Beschäftigung der künftigen Ehefrau in einem Be⸗ trieb oder im Haushalt ihrer Eltern, Großeltern, Ur⸗ großeltern, Adoptiveltern oder Stiefeltern;

.Es muß ein standesamtliches Aufgebot vor⸗ liegen, und die künftige Ehefrau muß ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin spätestens im Zeitpunkt der Ehe⸗ schließung aufgeben oder im Zeitpunkt der Einbringung des Antrags bereits aufgegeben haben;