Reichs⸗ und Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 200 vom 28. Auguft 1933.
oder sonstigen fremden Geldern erfolgt im Einvernehmen mit
der Reichsregierung und der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft.
Finanzdienst. 12.
Für den Finanzdienst der Gesellschaft gelten die allgemeinen Vorschriften für den Finanzdienst der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft. Die Prüfung der Wirtschafts⸗ und Rechnungsführung
sowie der Bilanzen wird in gleicher Weise durchgeführt wie bei der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft.
Für jedes Kalenderjahr ist eine Jahresrechnung aufzustellen,
die innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres zu veröffentlichen ist. ö“
Geschäftsführung. 13.
Für den Bau der Kraftfahrbahnen bildet die Gesellschaft „Reichsautobahnen“ besondere Geschäftsstelen. Die Geschäfts⸗ stellen werden im Einvernehmen mit der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft in erster Linie mit Reichsbahnbeamten 8 Außer ihnen werden Fachmänner des Straßenbaus und Hilfskräfte mit fachlicher Vorbildung angestellt. Die eigene Organisation der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ ist möglichst klein zu halten. Der
Vorstand der „Reichsautobahnen“ hat sich der Einrichtungen und Erfahrungen der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft, soweit als es die Aufgaben des neuen Unternehmens gestatten, zu bedienen. Durch Vereinbarung der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ mit der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft können einzelne Reichsbahn⸗ beamte und Reichsbahnstellen beauftragt werden, Geschäfte der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ in deren Namen und auf deren Rechnung zu führen. In diesen Fällen hat die Gesellschaft „Reichsautobahnen“ der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft die Selbstkosten zu erstatten. Während der Tätigkeit für die „Reichs⸗ autobahnen“ erhalten die zu der Gesellschaft überwiesenen Reichs bahnbeamten ihre sachlichen Weisungen von der Gesellschaft „Reichsautobahnen“.
Dem Hauptprüfungsamt der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft wird die Kontrolle der Finanzangelegenheiten und die Rechnungs⸗ prüfung übertragen. Der Leiter berichtet hierüber direkt an den Verwaltungsrat der Gesellschaft „Reichsautobahnen“.
Einführung der Satzung.
14. “ Ddiese Satzung wird nach § 2 der 1. Verordnung zur führung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens „Reichsautobahnen“ vom 7. August 1933 (RGBl. II S. 521) von der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft im Einvernehmen mit dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen erlassen. Satzung ist von der Reichsregierung am 22. August 1933
genehmigt worden. Sie tritt mit der Errichtung der Gesellschaft⸗
„Reichsautobahnen“ in Kraft. Berlin, den 10. August 1933. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Der Verwaltungsxat: C. F. v. Siemens.
D
Der Generaldirektor: Dorpmüller.
Bekanntmachung. Die am 27. August 1933 ausgegebene Nummer 95 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: ias Gesetz über die Befreiung des Reichspräsidenten von Hindenburg von Reichs⸗ und Landessteuern für das Ritter⸗ gut Neudeck, vom 27. August 1933, die Verordnung zur Abänderung der Durchführungsbestim⸗ nungen über den Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften, vom 12. August 1933, die Zweite Verordnung über Aenderung der Verordnung ber die Erhebung einer Ausgleichsabgabe auf Fette, vom 8. August 1933, die Dritte Durchführungsverordnung von Ehestandsdarlehen (Dritte ED⸗DVO), 1933, und die Verordnung über die Verlängerung der Anzeigefrist nach dem Volksverratgesetz, vom 26. August 1933. Umfang: ¼¾ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. BZerlin NW 40, den 28. August 1933. Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.
über die Gewährung vom 22. August
Pekanntmachung. Die am 26. August 1933 ausgegebene Nummer 34 des
Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
die Verordnung über die vorläufige Anwendung einer deutsch⸗ tschechoslowakischen Vereinbarung, vom 21. August 1933,
die Vierte Aenderung der Donau⸗Schiffahrts⸗Polizeiordnung, vom 10. August 1933, und ddie Bekanntmachung über die Kündigung von Zollbindungen im deutsch⸗französischen Handelsabkommen, vom 24. August 1933.
Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 28. August 1933.
Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.
8
Preußen. B sh
Auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 26. Mai die Einziehung kommunistischen Vermögens RGBl. I S. 293) in Verbindung mit § 1 der Verordnung vom 31. Mai 1933 zur Durchführung des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens (Gesetzsamml. Nr. 39) werden nachstehend aufgeführte, den „West deutschen Buchdruckwerkstätten A. G. Düsseldors“ ge⸗ hörende Gegenstände, nämlich 32⸗seitige M. A. N. Rotationsmaschine Nr. 14 110 mit elektrischer Ausrüstung, Gießwerk „Winkler“ Nr. 315 522 mit Motor, Bohrapparat Nr. 14 551 mit Motor, Justierapparat für Handbetrieb, 1 Trockentrommel mit Motor, 1 Kniehebel⸗Prägepresse mit Motor, Schließrahmen, Maternschere, „Widder“ Flachgießinstrument mit Schmelzkessel, Schmelzofen, Bohrmaschine, Bleihobel, 1 Schneidemaschine „Seyboldus“, dreimal geflickt, Abziehpresse „Nudel“, 8 mit der Maßgabe zugunsten des Preuß. Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung die Gegenstände Eigentum des Preußischen Staates werden.
urch⸗
Die
Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel gegeben. 1 Düsseldorf, den 24. August 1933. Der Regierungspräsident. J. V.: Bachmann.
113131“ 8 Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehun kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 193 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetze über die Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und der Preußischen Aus⸗
führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207)
werden die nachstehend bezeichneten Sachen und Rechte unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Landes Preußen eingezogen.
Bezeichnung der eingezogenen Sachen und Rechte
Eigentümer
1 Haupteinnahme⸗, 1 Hauptausgabebuch und
3 Kassabücher, 1 Heft Vierteljahresberichte; 1 Heft Ausgabebelege; 4 unbenutzte und 2 benutzte Mitgliedsbücher; 2 Organisations⸗ statute der S. P. D.; 1 unbenutzte Mit⸗ gliedskarte; 3 Broschüren „Mit uns zieht die neue Zeit“; Der Bücherkreis 1930, Heft 4; Thälmanns Antwort auf 21 Fragen von SPD.⸗Arbeitern; 528 Marken — Männer —, Internationale⸗ u. Bildungs⸗ marken Schnellhefter mit Vierteljahresrechnungen; 1 Protokollbuch; 589 Beitragsmarken der Partei Kassenbuch; je 1 Heft Vierteljahresrech⸗ nungen und Ausgabebelege; 1 Markenbuch mit 373 Parteimarken; 1 Markenbuch mit 139 Parteimarken Kassenbuch; 3 Bücher mit Briefwechsel, Vierteljahresabrechnungen (Geschäftsbe⸗ richten) und mit Einnahmebelegen; 1 S. P. — D.⸗Stempel; 430 Parteimarken; eine
Fahnenstange 8 1 Stempel mit Kissen und 1 Protokollbuch
2 S. P. D.⸗Wahlverein 1 Schrank LEEE1 88 . s echaaa
S. P. D.⸗Ortsgruppe Ammern.
1“
[S. P. D.⸗Ortsgru p — Treffurt.
S. P. D.⸗Ortsgruppe Görmar
S. P. D.⸗Ortsgruppe Heyerode.
.u“ 11 Mitgliedsbücher und 2 Kassenbücher Schwarz⸗Rot⸗Gold
in Ammern. 2 Pfeifen; 2 Trommelhaken; 9 Trommelstöcke; 4 kleine Trommeln; 1 große Trommel mit Schlegel aber ohne Becken; 1 Fahne; ein † Hetbuch; 1 Stempel; 1 Locher; Vereins⸗ akten 1 Schrank, 1 Fahne mit Schärpe und Stange,] 1 Hantel mit 12 Paar 1 Stemm⸗ gewicht; 1 Wurfstein; 2 Kokosmatten; zwei Sprungständer; 1 Sprungbrett; 1 Sprung⸗ stange aus Bambus; 1 vollständiges Reck; 1 Barren; 9 Grenzfähnchen . F “ Arbeitersportkartell in . Großburschla — Hilfs⸗ und Ersatz⸗ organisation der
Reichsbanner Schwarz⸗Rot⸗Gold in Treffurt.
Arbeitersportvere in in Großburschla —
„ Hilfs⸗ und Ersatz⸗
organi sation der
.
Schrank
Arbeitergesangverein in Großburschla — Schrank Hilfs⸗ und Ersatz⸗ 1 organisation der Arbeitersängerchor in Treffurt. — Hilfs⸗ und Ersatz⸗ organisation der
Gemäß § 3 der angezogenen Verordnung vom 26. Mai 1933 erlöschen die an den eingezogenen Gegenständen be⸗ stehenden Rechte.
Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Erfurt, den 22. August 1933.
1 Paket Noten
8 8 1 des Gesetzes über die Einziehung en Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. Teil I S. 293) wird die der „Kommuni “ Ba
Auf Grund des § kommunistisch
“ Deutschlands, g reuznach“, gehörende Schreibmaschine, Marke zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. Koblenz, den 24. August 1933. Der Regierungspräsident. 3““
—
Torpedo,
.“ ““ Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom
14. Juli 1933 (7GBl. I S. 479) in Verbindung mit § 1 des
8hen über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 233) und der Preußischen Durch⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) wird hiermit das gesamte Vermögen der Firma „Volks⸗ stim me, Zeitungsverlag und Buchhandlung G. m. b. H. in Wiesbaden“ zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.
Mit der Srs en des Vermögens erlöschen alle For⸗ derungen Dritter gegen die Gesellschaft.
Als Verwalterin des eingezogenen Vermögens ist die
Konzentrations⸗Aktiengesellschaft in Berlin SW 68, Linden⸗
straße 3, eingesetzt worden. Wiesbaden, den 25. August 1933. Der Regierungspräsident.
1 sstiinn11111.
„Auf Grund des § 1 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Fe⸗ brucr 1933 (RGBl. I S. 83) in Verbindung mit der Preu⸗ ßischen Durchführungsverordnung (RdErl. des Preuß. Min. d. J. vom 3. März 1933 — Min. Bl. i. V. S. 233) verbiete ich die in Düsseldorf als Wochenzeitung erscheinende periodische Druckschrift „IJunge Front“ auf die Dauer von 8 Wochen.
Das Verbot umfaßt auch die im gleichen Verlage etwa erscheinenden Kopfblätter der hungen ront“ sowie jede an⸗ geblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt und als ihr Ersatz anzusehen ist.
Ueber das hiermit ausgesprochene Verbot darf die Zei⸗ tung lediglich die folgende Mitteilung verbreiten: „Das Er⸗ scheinen der Wochenzeitung „Junge Front“ ist auf die Dauer von acht Wochen verboten worden.“
Jede weitere Mitteilung darüber hinaus 832 und würde einen Verstoß gegen § 4 der genannten zum Schutze von Volk und Staat darstellen.
Gegen diese Verfügung ist binnen zwei Wochen, vom Tage der Bustelun ab gerechnet, die Klage im Verwaltungs⸗ streitverfahren tulahsig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung,
Düsseldorf, den 26. August 1933.
Der Regierungspräsident.
J. V.: Bachmann.
untersagt erordnung
Bekanntmachung. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 54 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter (Nr. 13966.) Das Gesetz zur Durchführung des § 1 Abs. ·2 des Gesetzes über die Befreiung des Reichspräsidenten von Hinden⸗ burg von Reichs⸗ und Landessteuern für das Rittergut Neudeck vom 27. August 1933 (-GBl. I S. 595), vom 27. August 1933.
Umfang ½ Bogen. Verkaufspreis 0,20 ℛℳ zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Nphf
Zu beziehen durch: R. von Decker’s Verlag (G. Schench), Berlin W 9, Femern⸗ 35, und durch den Buchhandet
Berlin, den 27. August 1933. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Bekanntmachung. In Abänderung der Bekanntmachung der Handels⸗ vertretung der UdSSR. in Deutschland, Reichsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1933, wird folgendes bekanntgegeben: III a. B. 2.: Balagul, Chaim, für die Zeit vom 25. August 1933 bis 10. September 1933. 8 Berlin, den 26. August 1933. andelsvertretung der U. d. S. S. R. in Deutschland, Rechtsabteilung.
Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen. Neue Postschatzanweisungen.
Am 1. Oktober 1933 werden 150 Mill. RM 6 Pige Post⸗ schatzanweisungen des Jahres 1931, Folge I, zur Rückzahlung fällig. Die Deutsche Reichspost wird die Postschatzanweisungen einlösen oder gegen neue umtauschen. Der Arbeitsausschuß des Verwaltungsrats der Deutschen Reichspost hat am 26. August 1933 den Zeichnungs⸗ und Umtauschbedingungen zugestimmt. Die neuen Postschatzanweisungen werden zum Kurse von 98 % aus⸗ gegeben, mit 5 % reräe und bei einer Laufzeit von 2 Jahren zum Nennbetrag eingelöst. Umtauschanmeldungen und Neuzeich⸗ nungen werden voraussichtlich in der Zeit vom 7.—19. Sep⸗ tember entgegengenommen werden. Das Nähere wird durch die Tageszeitungen bekanntgegeben.
Der neue Direktor der Reichsdruckerei.
Oberpostrat Hensel, der bisherige kommissarische Leiter der Reichsdruckerei, ist nunmehr zum Direktor der Reichsdruckerei er⸗ nannt worden. Hensel, geboren 1877 in Schwerin (Warthe), trat 1896 in Posen in den höheren Postdienst ein und wurde in den Oberpostdirektionsbezirken Berlin, Stettin und Frankfurt (Oder) beschäftigt. Von 1902 bis Anfang 1906 war er beim Deutschen Postamt in Konstantinopel tätig. Im Weltkrieg war Hensel türki⸗ scher Major und Abteilungschef bei der Deutschen Militär⸗Mission in Konstantinopel. In de Stellung organisierte und leitete er das Feldpostwesen der Mission, deren Aufgabe es war, die ostalische Verbindung der im Orient kämpfenden deutschen Truppen mit der Heimat zu unterhalten. April 1919 kehrte Hensel in die Heimat zurück und war als Postdirektor in Stettin und Charlottenburg tätig. 1924 wurde er mit der Leitung des Haupt⸗ postamts in Spandau betraut. Im April 1933 wurde er zum Oberpostrat bei der Oberpostdirektion Berlin befördert. Hensel ist seit 1931 Mitglied der NSDAP.
Landwirtschaft und Siedlung.
Zinssenkung für die vom Preußischen Staate gewährten Boden⸗ verbesserungsdarlehen. 3
Das Preußische Staatsministerium hat beschlossen, den Zins⸗ satz für alle seit der Stabilisierung der Währung vom Preußischen Staate bewilligten, von der Preußischen Staatsbank (See⸗ handlung) verwalteten Bodenverbesserungs⸗, Wasserleitungs⸗ und Umlegungsdarlehen mit Wirkung vom 1. Juli 1933 ab allgemein auf 3 %⅜ v. H. einschließlich ereehgso herabzusetzen. Tie Zinsverbilligung gitt also für die nach dem 30. Juni 1933 fällig werdenden Zinsbeträge. 8
Außerdem ist beschlossen, den auf das Osthilfegebiet entfallen⸗ den, seit der Stabilisierung der Währung über die Preußische Staatsbank gegebenen preußischen 1 eemcs er sader ehen mit Wirkung vom 1. Juli 1933 ab in sinngemäßer Anwendung der für das Reich geltenden Bestimmungen die Zins⸗ verbilligung durch eine weitere Senkung des Zinssatzes zu ge⸗ währen. Diese verstärkte Zinsverbilligung für die nach dem 30. Juni 1933 fällig werdenden Zinsbeträge ist zunächst für die Dauer eines Jahres vorgesehen.
Durch diese Zinsverbilligung für die preußischen Bodenver⸗ besserungs⸗ usw. Darlehen tritt für die Landwirtschaft eine wesentliche Entlastung ein. Die Preußische Staatsregierung trägt damit der heutigen Lage der Landwirtschaft und den veränderten Vethältnissen auf dem Geldmarkt Rechnung.
1“
Polnische
Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen Berlin, den 28. August 1933.
1 n Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische uszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
28. August Geld Brief 0,928 0,932 2,807 2,813 1,998 2,002 0,804 0,806 13,85 13,89 13,47 13,51 2,947 2,953 0,244 0,246 1,449 1,451
169,53 169,87 2,393 2,397
58,59 58,71 2488 2492
81,67 81,83 5,944 5,956 22,19 22,23 5,295 5,305 41,61 41,69 60,24 60,36
12,69 1271 67,78 67,92 16,445 16,485 12,42 12,44
60,94 61,06 73,93 74,07 81,18 81.34 3,047 3,053 35,01 35,09
69,43 69,57
71,68 71,82 47,95 48,05
———
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
= — 28. August
25. August Geld Brie Geld Brief 20,38 20,46
20,38 29,46 16,16 16,22 16,16 16,22 4,185 4,205 4,185 4205 2,90 2,92
2,95 290 2,92 2,95 0,86 0,88
0,86 2,75 2,77 2,79 13,43 13,49 13,705 13,43 13,49 13,705 1,89 1,91 1,89
58,43 58,67
58,41 59,98 60,22 61,28 81,49 81,81
81,44 5,88 5,92 6,03 16,405 16,465 16.,40 169,11 169,79 169,16 22,07 22,15 22,02 22,27 22,35 22,22 5,33 5,37
5,28 41,47 41,68 41,47 67,62 67,88
—,—
25. August Geld Brief 0,928 0,932 2,847. 2,853 1,998 2,002 0,822 0,824 14,125 14,165 13,745 13,785 2,997 3,003 0,244 0,246 1,449 1,451
169,58 169,92 2,408 2,412
58,57 58,69 2,488 2,492
81,62 81,78 6,094 6,106 22,14 22,18 5,195 5,205 41,61 41,69 61,54 61,66
12,64 12,66 69,23 69,37 16,44 16,48 12,42 12,44
62,19 62,31 73,93 77,07 81,15
3,047 35,04
71,03
71,6 47,
uenos⸗Aires anada . 1 kanad. ½ stanbul. 1 türk. Pfund Fapan. Yen airo. 1 agypt. Pfd. London.. v New YVork.. 8 Rio de Janeiro 1 Milreis 1 Goldpeso
Uruguau.. 100 Gulden
Amsterdam⸗ Rotterdam . 100 Drachm. 100 Belga
“
Brüssel u. Ant⸗ 100 Lei 100 Pengö
werpen. Bucarest.. Budapest..
. 100 Gulden ..100 Fmk. 100 Lire
Danzig.. Helsingfors ₰
100 Dinar 100 Litas
talien 100 Kr.
Jugoslawien.. Kaunas, Kowno
100 Escudos 100 Kr.
Kopenhagen .. Lissabon und
100 Frs. 100 K*
Oporto. 100 isl. Kr.
Oslo... aris ... han ö“ eykjavik 100 Latts 100 Frs.
(Island) .. E1ö“ Schweiz.. ..100 Lewa 100 Peseten 100 Kr.
Sofia .„ „
Spanien.. 100 estn. Kr. 100 Schilling
Pap.⸗Pes.
Stockholm und Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland)... I“
Sovereignes .. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1 1000 — 5 Doll. 1 8 Argentinische. ap.⸗Peso Brasilianische . 1 Milreis Canchische. 6 8 Englische: große
19 8
u. darunter Türkische.. 1 türk. Pfund Belgische... . 100 Belga Bulgarische . 100 Lewa 100 Kr.
Dänische.. Danziger.. 100 Gulden Estnische.. 100 estn. Kr. Finnische.. 100 Fmk. Französische 100 Frs. Holländische.. 100 Gulden Italienische: gr. 100 Lire
100 Lire u. dar. 100 Lire Jugoslawische. 100 Dinar Lettländische.. 100 Lats Litauische 100 Litas Norwegische. 100 Kr. Oesterreich.: gr. 100 Schilling 100 Sch. u. dar. 100 Schilling Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer! gr. 100 Frs. u. dar. Spanische*).. Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. 100 Kë Ungarische.. 100 Pengö
*) nur abgestempelte Stücke.
Sst deGh
Auszahlungen. 100 Zl. 47,00 47,20 47,20
100 Lei 100 Lei 100 Kr.
100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten 100 Kë
47,20 42,20 47,20
47,00 47,00 47,00
Warschau... Posen Kattowiz..
100 Zl. 47,00 100 Zl.
47,00 47,20
Notennotierungen.
1 46,80 47,20 46,80 47,20
100 Z1.
Kursentwicklung und Rentabilität der Altbesitzanleihen.
In der letzten Zeit hat sich an der Börse für Altbesitzanleihen wie stets vor den im Herbst stattfindenden Auslosungen zum 31. Dezember eines Jahres, etwas stärkeres Interesse geltend ge⸗ macht. Der neue Bericht des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden⸗ Berlin, nimmt dies zum Anlaß, sich mit der bisherigen Kursent⸗ wicklung und gegenwärtigen Rentabilität dieser Anleihen su be⸗ schäftigen. Es wird darauf hingewiesen, daß die Keenefihar eihen, wie alle Renten ohne laufende Verzinsung, zwar dann für Kapi⸗
talanlagen nur bedingt in Frage kommen, wenn ganz regelmäßige
Zinseingänge benötigt werden, daß aber durch Verteilung eines rößeren Besitzes auf möglichst zahlreiche Stücke auch bei Alt⸗ esitzanleihen eine weitgehende Gleichmäßigkeit der Auslosung und damit des Ertrages erzielt werden kann. Durch das Fehlen der laufenden Verzinsung, an deren Stelle vorwiegend ein — ein⸗ kommensteuerfreier — Kapitalzuwachs tritt, ergibt sich eine starke Unabhängigkeit von künftigen Veränderungen des Zinsniveaus, was die Eignung der Altbesitzanleihen zur lang⸗ fristigen Sicherung der gegenwärtigen Renditen erhöht.
Trotzdem zeigt die Kursbewegung der letzten Jahre, daß die börsenmäßige Bewertung der Fethö wesentlich von ihrem Los⸗Charakter besan wird. Die Kursentwicklung zeigt für die meisten Jahre Höchstkurse vor der Jahresauslosung und einen Tiefpunkt gegen Ende des . d. h. eine Wellen⸗ bewegung des Kurses, wie sie für Losanleihen bezeichnend ist. Weiterhin ergibt eine Berechnung der Effentibverzinsung für die in Berlin hauptsächlich gehandelten Altbesitzanleihen, daß die Renditen weiter hoch sind. Bei der Altbesitzanleihe des Deutschen
8 8 “
derungen aus den Randstaaten haben sich kaum ver
Reiches, die naturgemäß eine Sonderstellung einnimmt, beträgt die Effektivverzinsung unter Annahme durchschnittlicher Aus⸗ losungen etwas über 8 ½¼ %, während bei den anderen Werten, vor allem den Provinzial⸗ und Stadtanleihen, trotz des meist außerordentlich geringen Umlaufbetrages, dessen Aufbringung kaum besondere Schwierigkeiten machen sollte, teilweise sogar Renditen bis zu 12 ¼ % zu verzeichnen sind. In diesem Falle beträgt selbst die theoretische Minimalverzinsung, die sich ergeben würde, wenn sämtliche Stücke erst zum Schluß der gesamten Aus⸗ losungszeit gezogen würden, noch ungefähr 6 ½ % bis 6 ¾¼ %. Der Bericht weist darauf hin, daß die überdurchschnittliche Rentabilität zahlreicher Altbesitzanleihen unter Umständen ein Hindernis auf dem Wege zur Durchführung der organischen Senkung aller Kapitalmarktzinsen bedeuten kann, so daß zu erwägen wäre, ob nicht jetzt frühere Reformpläne, wie der Vorschlag mehrmaliger Auslosungen im Jahre, zur Stützung des Kursniveaus aufge⸗ nommen werden sollten. 8
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 26. August 1933: Gestellt 15 191 Wagen. — Am 27. August 1933: Gestellt 1542 Wagen.
weweerheeeeeeere
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für e Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldun des „W. T. B.“ am 28. August auf 55,25 ℳ (am 26. August 91 55,00 ℳ) für 100 kg.
Speisefette: Bericht der Firma Gust. Schultze & Sohn, Berlin C 2, 26. August. Butter: Die Stimmung auf dem Buttermarkt ist ruhiger geworden, denn die Nachfrage hat sich gegen Ende des Monats wesentlich abgeschwächt. Wenn auch die Zufuhren inländischer Butter weiter klein sind, so stand doch
enügend Auslandsbutter zur Deckung des Bedarfes zur Ver⸗ fügurg. Berlin notierte in der Berichtswoche unveränderte Preise, agegen hatte die Hamburger Auktion nochmals einen höheren Erlös zu verzeichnen. Während die dänische Notierung unverändert blieb, gab die Notierung in Schweden um 5 Kr. nach. Die For⸗
ändert
Berichte von auswärtigen Devilen⸗ und b Wertpapiermärkten.
Devisen. Danzig, 26. August: Geschlossen. (W. T. B.) Wien, 26. August. (W. T. B.) Amsterdam 285,70, Berlin 168,65, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 100,50, London 22,61 ¾, New vork 486,00, Paris 27,75, Prag 20,97, Zürich 137,05, Marknoten 168,05, Lirenoten 37,46, Jugoslawische Noten 8,89, Tschecho⸗ deügnige Noten 20,40, Polnische Noten 78,90, Dollarnoten 477,00,
ngarische Noten —,— *), Schwedische Noten 114,50, Belgrad —,—, erlin Clearingkurs 216,09. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö. Prag, 256. August: geseh g. (W. T. B.)
Budapest, 26. August: Geschlossen. (W. T. B.)
London, 28. August. (W. T. B.) New York 459,75, Paris 82,15, Amsterdam 798,00, Brüssel 28,04 ½, Italien 60,75, Berlin 13,49, Schweiz 16,62, Spanien 38,62 ½, Lissabon 106,00, Kopen⸗ hagen 22,38 ½, Wien 30,00, Istanbul 675,00, Warschau 28,62, Buenos Aires 44,00, Rio de Neneig0 431,00.
Amsterdam, 26. August. (W. T. B.) (Amtlich.) Berlin 59,05, London 7,94, New York 171,25, Paris 9,71, Brüsssel 34,60, Schweiz 47,99, Italien 13,10, Madrid 20,72 ½, Gslo 40,00, Kopen⸗ hcgeh 35,60, Stockholm 41,00, Wien —,—, Budapest —,—, Prag 735,00, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yoko⸗ hama —,—, Buenos Aires —,—.
Zürich, 28. August. (W. T. B.) (Amtlich.) Paris 20,24 ½, London 16,60, New York 360,50, Brüssel 72,10, Mailand 27,35, Madrid 43,10, Berlin 122,98, Wien 60p z.) —,—, Istanbul 245,00.
Kopenhagen, 26. August. (W. T. B.) London 22,40, New York 487,25, Berlin 166,50, Paris 27,60, Antwerpen 98,00, Zürich 136,00, Rom 37,20, Amsterdam 283,60, Stockholm 115,70,
slo 112,75, Helsingfors 9,95, Prag 21,00, Wien —,—.
Stockholm, 26. August. (W. T. B.) London 19,40 nom., Berlin 145,50 nom., Paris 23,80 nom., Brüssel 85,50 nom., Schweiz. Plätze 118,00 nom., Amsterdam 246,00 nom., Kopenhagen 87,00 nom., Oslo 98,00 nom., Washington 417,00 nom., Helsingfors 8,60 nom., Rom 32,50 nom., Prag 18,50 nom., Wien —,—.
Oslo, 26. August. (W. T. B.) London 19,90, Berlin 149,00, Pari⸗ 24,50, New York 432,00, Amsterdam 252,50, Zürich 121,25,
elsingfors 8,90, Antwerpen 88,00, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,10, Rom 88,10, Prcg 18,50, Wien —,—.
Moskau, 29. August. (W. T. B.) (In Fcerwonseg.) 1000 engl. Pfund 641,22 G., 642,50 B., 1000 Dollar 142,47 G., 142,75 B., 1000 Reichsmark 46,28 G., 46,38 B.
London, 26. August. (W. T. B.) Silber Barren prompt 17¹5⁄16, Silber fein prompt 19 ¾⅞, Silber auf Lieferung Barren 18 ½16, Silber auf Lieferung fein 19,50, Gold 129/4.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 26. August. (W. T. B.) 5 % Mex. äußere Gold —,—, 4 ½ % Irregation 2,75, 4 % Tamaul. S. 1 abg. —,—, 5 % Tehuantepec abg. —,—, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Cement Heidelberg 76,50, Cement Lothringen 77,50, Dtsch. Linoleum 40 ⅞, Eßlinger Masch. 24,50, Felten u. Guill. —,—, Ph. Holzmann 42,00, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer —,—, Mainkraftwerke 58,50, Schnellpr. Frankent. 6,50, Voigt u. Häffner Zellstoff Waldhof 38,50, Buderus 65,50, Kali Westeregeln
119,00.
Hamburg, 26. August: Geschlossen. (W. T. B. Fün, b 26. August: Geschlossen. (W. 8 B.) — Amsterdam, 26. August: Geschlossen. (W. T. B.)
Die Nummer 24 des Reichsarbeitsblatts vom 25. August 1933 hat SSeh Inhalt: Teil I. Amtlicher Teil. I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Ge⸗ setze, Verordnungen, Erlasse: Unterstützungsdauer in der Krisen⸗ hicgsorge. — Betr.: Steuergutscheine für Mehrbeschäftigung von
rbeitnehmern (§§ 15 bis 30 L (9. Sammelerlaß.) — Berichtigungen. — Bescheide, Urteile: 31. Begriff des „Beamten“ im Sinne des § 359 StGB. bei den Dienststellen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. — IV. Woh⸗ nungs⸗ und Siedlungswesen. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Förderung des Eigenheimbaues aus Mitteln der Reichsanstalt. — Nacchszuschüste für die Instandsetzung von Wohngebäuden und landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäuden. — V. Versorgung und Fürsorge. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Maßnahmen der Reichs⸗ regierung zur Betbicligeh der Speisefette für die minder⸗ bemittelte Bevölkerung. — Teil II. Nichtamtlicher Teil. Die sozialpolitische Gesetzgebung seit dem 30. Januar 1933. Von Dr. Münz, Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium. — Die Zahl der versorgungsberechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Zahl der versorgungsberechtigten Angehörigen der neuen Wehrmacht und ihrer Hinter⸗ bliebenen im Mai 1933. Von Fvoerster, Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium. — Die neuen Unterstützungssätze in der Erwerbslosenfürsorge des Saargebietes. Von eigeordneten Dr. Dierkes, Neunkirchen (Saar). — Die Arbeitsmarktlage im Juli 1933: I. Die Arbeitsmarktlage. — II. Die Inanspruchnahme der Unterstützungseinrichtungen im Juli 1933. — III. Die wert⸗ schaffende Arbeitslosenfürsorge im Monat Juni 1933. — Abrech⸗ nung der Reichsanstalt für Monat Juni 1933. — Ergeb⸗ nisse der zweiten amtlichen Lohnerhebung im iee für Juni 1932. — Sozialpolitische Hestsesrtftenschac — Bücher⸗ besprechungen und Bücheranzeigen. — Teil IV. Amtliche Nachrichten für Reichsversicherung. I. Amtlicher Teil. A. Allgemeines. Betrifft: Besuch von Versammlungen. — Gesetz über ein außerordentliches Kündigungsrecht von Aerzten, und Zahntechnikern und über Aenderungen der
eichsversicherungsordnung. Vom 14. August 1933. — B. Kran⸗ kenversicherung. Verordnung über die Kassenzahnärztliche Ver⸗ einigung Deutschlands. Vom 27. Juli 1933. — erordnung über die Zulassung von Zahnärzten und Zahntechnikern zur Tätigkeit bei den Krankenkassen. Vom 27. Juli 1933. — Betrifft: Fragen der Krankenversicherung. — Verordnung über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands. Vom 2. August 1933. — Betrifft: Zu⸗ lassung zur Kassenpraxis. — Entscheidungen der Spruchsenate 4679. — Entscheidungen der Beschlußsenate 4680. — Andere Ent⸗ scheidungen. — C. Unfallversicherung. Rundschreiben an die Vor⸗ stände sämtlicher gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufs⸗ genossenschaften und an die Ausführungsbehörden vom 5. August 1933, betr. Aenderung und Ergänzung der Anleitung zur Auf⸗ stellung der Nachweisung über die gesamten Geschäfts⸗ und Rech⸗ nungsergebnisse der Träger der Unfallversicherung. — Zulassungen des Deutschen Schleifscheibenausschusses für Trenn⸗, Topf⸗ und Schleifscheiben. — D. Invalidenversicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 4681. — E. Angestelltenversicherung. Verordnung über die Einrichtung von Sammelkarten und die Vernichtung von Versicherungskarten in der Angestelltenversicherung. Vom 3. August 1933. — Entscheidungen der Beschlußsenate 4682. — G. Arbeitslosenversicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 4683. — Entscheidungen der Beschlußsenate 4684. — J. Statistische Angaben. Neueste Zahlenergebnisse aus der Inva⸗ lidenversicherung. — Rentenbewegung in der Invalidenversiche⸗ rung im 2. Vierteljahr 1933. — Zahl der zur Feststellung des Rentenbetrages angerechneten Wochenbeiträge bei den im 2. Vierteljahr 1933 neu festgesetzten Renten. — Verteilung der Anzahl der im 2. Vierteljahr vereinnahmten Wochenbeiträge auf die einzelnen Lohnklassen. — II. Nichtamtlicher Teil. Zeitschriften⸗ schau. — Teil VI. Bekanntmachungen über Tarif⸗ verträge.
Statistik und Volkswirtschaft.
Schlachtviehpreife an deutschen Märkten in der Woche vom 21. bis 26. August 1933. Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.
ankfurt M.
Fr. a.
—
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8
Stuttgart Wuppertal
36,0 29,5 33,0 29,0 32,0
30,8 27,5
—
88S S& er
—
25,5 21,5
28,0 24,̃5 20,5
26,5 22,0 17,0 12,0
de 82 —
27,0 24,0 19,5 14,5
30,5
48,3 41,3 33,3
37,0 32,0 34,5
31,3 27,5
25,0 32,5 27,5 22,5 37,0
32,5
43,5
35,5 34,0
¹) 31,3
2) 39,0 — 2) 36,0 33,0
30,0 3 26,5 34,0 )26,0
24,5
38,0 36,5
44,0 43,5
42,0 41,0
40,1 38,3
Schweine: 42,8 “ d 40,8
28,5 31,5 25,0 21,5
29,0 31,5 25,0 27,5 20,5 24,0
27,0 23,5
26,5 22,5 18,0 13,5
27,0 23,5 19,5 14,5 25,5 28,0 26,0 ⁴) 45,0 ¹) 39,0 ³) ) 325
39,0 31,5 25,0
47,0 38,5 30,0 33,0
30,0
36,5 33,5 31,5 29,0 26,0 25,0
39,5 37,5
26,5 27,0 10 44,0 42,0
42,0 40,0
40,5 38,0
44,0 43,0
38,5 41,5
41,5 39,8
*) Die Buchstaben in der Vorspalte entsprechen dem neuen Notierungsschema. Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Wochenbericht in 0 vom 24. Juli 1933. — ¹) Geringe Kälber. — ²) Auch beste jüngere Masthammel. — ³) Weidemast. — ⁴) Angaben nach Schlachtgewicht. Berichtigung: In Nr. 194 vom 21. August 1933 ist unter Leipzig, Schafe e und oe zu setzen 32,3 (statt 32,2).
Berlin, den 26. August 1933.
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Statistisches Reichsamt. J. B.: Dr. Platzer.
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