1933 / 201 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Aug 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post 2 8 1 1

monatlich 2,30 Ras einschließlich 0,48 2ℳ Zeitungsgebühr, aber dan 8u1 8 seeetpelegen Lerreiraneste EI“ Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 Nℳ [u] B Geschäftstelle Bnedt engfe cheisgs enn straße 32. Alle Druckaufträge monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin ¹¹“]“ fins auf einseitig beschriebenem Papier pöllig druckreif einzusenden, für Selbstabholer die Geschäftsstelle SW 48, Wilhelmstraße 323..Mt nsbesondere ist darin auch anzugeben, elar orte etwa durch Fett⸗ Einzelne Nummern kosten 30 T, einzelne Beilagen 10 dh. Sie p g N druck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Ver⸗

werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Befristete v“

einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7573. 1 X bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

*

Reichsbankgirokonto.

Verlin, Montag, den 28. Augusft, abends.

Inh hennu gen ꝛc. eilung eines Exequatur. 8

89

9

lanntmachung über den Londoner Goldpreis. ichtungsurkunde für das Unternehmen „Reichsautobahnen“ nd Satzung der Gesellschaft „Reichsautobahnen“.

Lanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 95

1 8 Inderziffer der Großhandelspreise vom 23. August 1933.

dles Reichsgesetzblatts, Teil I, und der Nummer 34 des

Neichsgesetzblatts, Teil II. 1 Preußer .

anntmachungen der Regierungspäsidenten in Düsseldorf, Erfurt, Koblenz und Wiesbaden, betreffend die Einziehung pon Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.

tungsverbot.

tanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 54 der

Amtliches.

8. Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Vortragenden Le⸗ ionsrat Wiehl zum Generalkonsul des Reichs in Pre⸗

ig ernannt.

Dem Wahl⸗Konsul von Costa Rica in Bochum, Wilhelm hne, ist namens des Reichs unter dem 22. August 1933

15 Exequatur erteilt worden.

8

Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 23. August 1933.

1“

1913 = 100

Indergruppen 1933

16. August 23. August

Ver⸗ änderung in vH

1. Agrarstoffe.

Pflanzliche Nahrungsmittel 97,3 Schlachtvieh 66,4 1 Vieherzeugnissnra.. 102,2 2 Futtermiteel.. 83,6 1. Axorarstoffe zusammen. 87,7 Kolonialwaren.... 75,6 II. Industrielle Rohstoffe . und Halbwaren. LCohle .. 1 2l Eisenrohstoffe und Eisen 1. Metalle (außer Eisen).

4 114,6 Textilien. EEE““

100,9 53,6 68,2 63,9

102,6 70,2

107,2

8,3 99,7 104,6

Häute und Leder.. 1. Chemikalien“x) .. ¹. Künstliche Düngemittel 8. Technische Oele und Fette Kautschuk ..... -. Papierstoffe und Papier z. Baustoffe 1 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 89,4 2III. Industrielle Fertigwaren. J. Produktionsmittel.. . 114,1 LEEEEee11-1“““ 112,9 Industrielle Fertigwaren zu⸗ hI;

sammen. Gesamtindex 94,2

Am 23. August wies die Indexziffer der Großhandels⸗ reise gegenüber der Vorwoche keine Verän eichten Rückgang der Preise für Agrarstoffe inge Erhöhung der Preise für industrielle

albwaren gegenüber.

1 uUnter den Agrarstoffen haben sich die Preise etreide und Kartoffeln bei reichlicherem Angebot ieuen Ernte ermäßigt. Auch die Preise für Me⸗ nd zurückgegangen. An den Schlachtviehmärkte

ie Preise für Schweine weiter befestigt;

ie Viehpreise nicht einheitlich. Von den Vieherze aben Butter, Schmalz und Eier zum näßigen Gründen im Preis angezogen. Futtermittel waren die Preise für Hafer un ie Preise für Kleie und eiweißhaltige Futte

n der Vorwoche.

An den Rohstoffmärkten sind die Preise für etalle (Kupfer, Blei, Zinn), ausländische Rindshäute, Unter⸗

95,6

67,0 103,5 83,3 87,6 75,6

114,6 101,0 53,4 68,9 63,5 102,6 70,2 106,7 82 99,7 104,8

89,5

114,1 112,9

113,4 94,2

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1228 On—S

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derung auf. Einem stand eine ge⸗ Rohstoffe und

für Brot⸗

aus der Mehl und Zucker n haben sich

im übrigen waren

ugnissen

Teil aus saison⸗

In der Gruppe d Mais niedriger, rmittel höher als

ür Nichteisen⸗

der, Palmöl, Leinöl, Talg und Kautschuk zurückgegangen. einengarn, das im

hefestigt waren mit Ausnahme von L

Preis nachgegeben hat die Preise für Textilien (Wolle, Baumwolle, Baumwollgarn, Jute), Schrott (Westdeutsch⸗ land Gußbruch (Berlin), Schnittholz (Berlin) und für Dachpappe. Bei den industriellen Fertigwaren hielten Preiserhöhun⸗ gen sich die Waage. Berlin, den 26. August 1933. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur rung der Wertberechnung von Hyp und sonstigen Ansprüchen, die G F (Goldmarl) lauten (R§GBl. 1 S. 5 Der Londoner Goldpreis beträgt am 28. August 1933 für eine Unze Feingd ..ä= 128 sh

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 28. August 1933 mit RM 13,49 umgerechnet = RM 86,8137, für ein Gramm Feingold demnach = pence 49,6568, in deutsche Währung umgerechnet. =RM 2,79112.

Berlin, den 28. August 1933.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Speer.

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öeerhtunnaAunnkund.* für das Unternehmen „Reichsautobahnen“.

Durch das Reichsgesetz vom 27, Juni 1933 (RGBl. II S. 509) ist die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft ermächtigt worden, zum Bau und Betrieb eines leistungsfähigen Netzes von Kraftfahrbahnen ein ““ zu errichten, welches den Namen „Reichsautobahnen“ trägt. Die Begründung der Reichsregierung zu diesem Gesetz besagt: „Die Führung auf dem Gebiet der Reichsautobahnen ist der Reichsbahn⸗Gesellschaft zugedacht, weil der Streit swis en Schiene und 1“.“ letzten Endes nur dadurch eizulegen ist, daß der gesamte gewerbliche Güterfernverkehr einheitlicher Leitung unterstellt wird. In dieser Richtung ist das vorliegende Gesetz ein bedeutungsvoller Schritt. Um die Klarheit der defencgedarung zu gewährleisten, ist das Unter⸗ nehmen als selbständige juristische Person des öffentlichen Rechts begründet, dessen Verwaltung und Vertretung aber aus den vorerwähnten Gründen die Deutsche Reichsbahn⸗ Gesellschaft übernimmt.“

Demgemäß errichtet die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft am heutigen Tag auf Grund des Ne chsgüseche vom 27. Juni 1ohs als Zweigunternehmen die Gesellschaft „Reichsauto⸗

ahnen“.

Gleichzeitig stellt die Deutsche e14“ im Einvernehmen mit der Reichsregierung der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ den Betrag von 50 Millionen Reichs⸗ mark als Grundkapital zur Verfügung.

Gemäß § 2 der 1. Verordnung zur Durchführung des Gechg über die Errichtung eines Unternehmens „Reichs⸗ autobahnen“ vom 7. August 1933 hat die Deutsche Reichs⸗ bahn⸗Gesellschaft im Einverständnis mit dem Generalinspektor 88 das deutsche Straßenwesen und mit Genehmigung der

eichsregierung die beiliegenee Satzung für die Ge⸗

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sellschaft „Reichsautobahnen“ erlassen, die heute

in Kraft tritt. Berlin, den 25. August 1933. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Der Verwaltungsrat: C. F. v. S iemens. Der Generaldirektor: Dorpmüller.

Genehmigungsurkunde. Die anliegende, von der Deutschen Reichsbahn⸗Gesell⸗ 1” im Einverständnis mit dem Generalinspektor für das eutsche Straßenwesen am 10. August 1933 erlassene Satzungder Gesellschaft,Reichsautobahn s wird genehmigt. Berchtesgaden, den 22. August 1933. Der Reichskanzler. Adolf Hitler. Der Reichsverkehrsminister. Freiherr von Eltz.

Satzung der Gesellschaft „Reichsautobahnen“. Errichtung. Firma.

1.

Nach dem Reichsgesetz vom 27. Juni 1933 (RGBl. II S. 509) hat die Deutsche Reichsbahn⸗C esellschaft die Gesellschaft „Reichsautobahnen“ errichtet. Die Errichtungsurkunde vom 25. August 1933 ist im Reichsanzeiger Nr. 200 und im

Reichsministericklblatt veröffentlicht worden.

Aufgaben der Gesellschaft. 8

Aufgaben der Gesellschaft sind Bau und Betrieb öffentliche

Kraftfahrbahnen nach dem Gesetz vom 27. Juni 1933 sowie die

Ausführung der damit zusammenhängenden oder dadurch ver anlaßten Geschäfte. 8 ““

Organe der Gesellschaft „Reichsautobahnen“ sind: der Ver⸗

waltungsrat und der Vorstand.

Verwaltungsrat.

4. Der Verwaltungsrat wird nach § 3 Absatz 2 der Verordnung der Reichsregierung vom 7. August 1933 bestellt. Der Verwaltungsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bil⸗ döne Fetest die Geschäftsordnung für sich und für die Aus⸗ hüsse fest. 8

5.

Der Verwaltungsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung der Gesellschaft zu überwachen und über alle wichtigen oder grund⸗ säebithen Fragen oder solche von allgemeiner Bedeutung zu ent⸗

eiden.

Der Verwaltungsrat bestimmt, inwieweit ihm Angelegen⸗ heiten zu unterbreiten sind, die einer Mitwirkung oder Genehmi⸗ gung der Reichsregierung unterliegen. Er kann jederzeit vom e Auskunft über alle Angelegenheiten der Gesellschaft ver⸗ angen.

Der Verwaltungsrat vertritt die Gesellschaft gegenüber den Mitgliedern des Vorstandes.

Der Verwaltungsrat wählt jährlich einen oder zwei stellver⸗ tretende Vorsitzende, Wiederwahl ist zulässig.

Die Beschlüsse werden mit 1.,Nharzeh Vbehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Aus⸗ schlag. Ist ein Mitglied bei einer Sitzung am Erscheinen ver⸗ hinder⸗ so kann es durch Einschreibebrief oder Drahtnachricht eine Be ugnisse einem anderen Mitglied übertragen. Letzteres erhält dadurch auch das Stimmrecht des verhinderten Mitglieds.

Die Reichsregierung kann einen oder mehrere ständige Ver⸗ treter bestellen, die berechtigt sind, an den Sitzungen des Ver⸗ waltungsrats und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Der General⸗ inspektor für das deutsche Straßenwesen hat das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen oder sich dabei vertreten zu lassen.

Ueber die Cie t des Verwaltungsrats ist eine Nieder⸗ schrift aufzunehmen. Sie ist der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft in einer Abschrift mitzuteilen.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind zur unbedingten Pecl haregenihei über die Angelegenheiten der Gesellschaft ver⸗ pflichtet.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats können jederzeit durch eine schriftliche Erklärung ihr Amt Verliert ein Mitglied die Fähigkeit zur Bekleidung öffent icher Aemter oder wird über sein Vermögen das Konkursverfahren eroffnet, so ver⸗ liert es ohne weiteres seine Mitgliedschaft im Verwaltungsrate.

Beim Ausscheiden eines Mitglieds während seiner Amtszeit ist binnen einer Frist von drei Monaten sein Nachfolger zu be⸗ stellen. Dieser wird für die Zeit der Amtsdaue des Mitglieds ernannt, an dessen Stelle er tritt. v“

Vorstand. 8.

Der Vorstand wird nach § 3 888 3 der Verordnung der Reichsregierung vom 7. August 1933 bestellt. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Gesellschaft schließt mit den Mitgliedern des Vorstands (Direktoren) und mit ihren Stellvertretern soweit ie nicht Reichsbeamte sind namens der Gesellschaft die An⸗ tellungsverträge. Für den Widerruf der Anstellung gilt § 3 Abs. 3 der Verordnung vom 7. August 1933; der Anspruch auf 111“4““ Vergütung wird durch den Widerruf nicht se⸗ rührt.

Der Vorstand trägt für die Geschäftsführung der Gesellschaft die Verantwortung. Er führt die Geschäfte unter der Aufsicht des Verwaltungsrats und hat diesem allmonatlich über den Stand und über die finanzielle Lage der Gesellschaft zu berichten.

9.

Der Vorstand ist an die Vorschriften dieser Geschäftsordnung und an die Beschlüsse des Verwaltungsrats gebunden.

Die Mitglieder des Vorstands dürfen für die Dauer ihrer Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft eine andere entgeltliche oder unentgeltliche (auch ehrenamtliche) Tätigkeit nur mit vorheriger Genehmigung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Gesel schaft „Reichsautobahnen“ ausüben. 8

Vertretungsberechtigung. 10.

Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außer⸗ gerichtlich. Erklärungen sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie entweder von zwei Mitgliedern des Vorstands oder von einem Vorstandsmitglied und einem stellvertretenden Vorstandsmitglied abgegeben werden.

Soweit Reichsbahnstellen Geschäfte der Gesellschaft in deren Namen führen (Punkt 13), gelten für die Zuständigkeiten, für die Vertretungsberechtigung und für die Form der Zeichnung die bei der Deutschen Reichsbahn Gesellschaft maßgebenden Vorschriften sinngemäß.

Kapital und Geldbeschaffung.

81 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt bei ihrer Er⸗ richtung 50 Millionen Reichsmark. Die Aufnahme von Anleihen