in Gartow“ ist heute folgendes eingetra⸗ gen worden:
schaft mit beschränkter Haftpflicht in
88
Schopfheim.
Erste Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 2
14 vom 13. Se
Haftpflicht,
schaft mit beschränkter ft ist vom
Teutschneureut: Das Statut 24. August 1933. Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr. Karlsruhe, 7. 9. 1933. Badisches Amts⸗ gericht.
Kirchen. M 139768)
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. unter der Firma „Bodennutzungs⸗ genossenschaft „Heutzberg“, Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Hüttseifen, ein⸗ getragen worden. Das Statut ist am 1. Juli 1933 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Viehzucht durch Anlage und Bewirt⸗ schaftung von Weideflächen auf gemein⸗ schaftliche Rechnung und Gefahr.
Kirchen, den 29. August 1933.
Das Amtsgericht
Landsberg, O. S. ,39769]
In unser Genossenschaftsregister heute unter Nr. 18 die durch 1 vom 9. Februar 1933 errichtete Genossen⸗ schaft unter der Firma „Brennerei⸗ genossenschaft Ober⸗Seichwitz, e. G. m. b. H. Ober⸗Seichwitz“ eingetragen worden.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Brennerei sowie der Bezug und Absatz landw. Bedarfsartikel und Erzeugnisse.
Amtsgericht Landsberg, Schl., den 8. September 1933.
n 1-
—₰
—.
Limbach, Sachsen. [39770] Im hiesigen Genossenschaftsregister ist heute auf Blatt 33, den Bau⸗ und Sparverein Bräunsdorf e. G. m. b. H. in Bräunsdor, betr., eingerragen wor⸗ den: Durch Beschluß der Mitgliederver⸗ sammlung vom 5. August 1933 hat die Genossenschaft eine neue Satzung ange⸗ nommen. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Bau und die Betreu⸗ ung von Kleinwohnungen im eigenen Namen. Amtsgericht Limbach, Sa., 8. 9. 1933.
Lüchow. [39771]
Bei der im hiesigen Genossenschafts⸗ register unter Nr. 124 eingetragenen Genossenschaft „Erdölinteressen⸗Ge⸗ nossenschaft Meetschow, e. G. m. b. H.,
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. 2. 1933 aufgelöst.
Amtsgericht Lüchow, 16. August 1933.
Mittweida. (39772] Auf dem die Baugenossenschaft Ottendorf, eingetragene Genossen⸗
Ottendorf betreffenden Blatt 14 des Genossenschaftsregisters ist heute ein⸗ getragen worden, daß an Stelle der Satzung vom 19. Oktober 1919/1. Fe⸗ bruar 1920 die neue Satzung mit dem Datum 21. August 1933 getreten und Gegenstand des Unternehmens der Bau und die Betreuung von Kleinwohnun⸗ en im eigenen Namen ist.
Imtsgericht Mittweida, 9. Sept. 1938.
Oberstein. [39773] In unser Genossenschaftsregister ist eute zu Nr. 31, Schneidergenossenschaft
für den Bezirk Idar Stadt und Land
e. G. m. b. H. in Idar in Liquidation,
eingetragen: Die Liquidation ist beendet nd die Genossenschaft erloschen. Oberstein, den 31. August 1933.
Amtsgericht.
Offenburg, Baden. [39774] Genossenschaftsregistereintrag Bd. I .Z. 19 Seite 123 zur Firma Land⸗
wirtschaftlicher Bezugs⸗ und Absatz⸗
verein Diersburg, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht Diersburg: Durch Beschluß der
Generalversammlung vom 14. Februar
1932 wurden die §§ 1, 15 Abs. 2 und
39 Abs. 4 des Statuts geändert. Die
Firma lautet jetzt Landwirtschaftlicher
Bezugs⸗ und Absatzverein Diersburg,
eingetragene Genossenschaft mit be⸗
schränkter Haftpflicht. Offenburg, den
1. September 1933. Badisches Amts⸗
gericht. III.
Pillau.
In unser Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Heimstätten⸗ Bauverein Pillau e. G. m. b. H., Pillau — Nr. 8 des Registers —, fol⸗ gendes eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 28. Juli 1933 aufgelöst. Zu Liquidatoren sind ernannt Lehrer Er⸗ hard Platzek und Telegraphenleitungs⸗
¶[39775]
51 die Genossenschaft
ist
Statut
schaft Wies, e. G. m. b. H. in Wies: Durch Beschluß des Amtsgerichts Schopfheim vom 1. Juni 1933 ist die Genossenschaft, gemäß § 80 Absatz 1 G.⸗G. aufgelöst worden. Der Auf lösungsbeschluß hat mit Ablauf des 15. Juni 1933 die Rechtskraft erlangt. Liquidatoren sind: Ernst Karlin, Bür germeister, und Rudolf Kuttler, Land wirt, beide in Wies. Schopfheim, den 7. September 1933.
Bad. Amtsgerich
Sigmaringen. [39778] Genossenschaftsregistereintragung bei der Bäuerlichen Bezugs⸗ und Absatz⸗ genossenschaft e. G. m. b. H. zu Otters wang: Die Genossenschaft ist aufgelöst.
Sigmaringen, den 5. September 1933.
Das Amtsgericht.
Stralsund. G [39779)]
In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 69 eingetragen wor⸗ den: Milchverwertungsgenossenschaft Engelswacht. Gegenstand des Unter⸗ nehmens: Gemeinsame Milchver⸗ wertung.
Stralsund, den 8. August 1933.
Amtsgericht.
Stuttgart. [39780] Genossenschaftsregistereintrag vom 9. September 1933. Malerbetriebsgenossenschaft Stutt⸗ gart eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Stuttgart: Genossenschaft aufgelöst. Amtsgericht Stuttgart 1.
Zittau. [39781] Auf Blatt 56 des hiesigen Reichs⸗ genossenschaftsregisters, betr. die Berg⸗ mannssiedelungsgenossenschaft „Glück⸗ auf“ Olbersdorf, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Olbersdorf, ist am 6. 9. 1933 einge⸗ tragen worden, daß durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 19 Mai 1933 die Satzung neuge⸗ faßt worden ist. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Bau und die treuung von Kleinwohnungen im eige⸗ nen Namen. Amtsgericht Zittau, 8. September 1933.
Be⸗
5. Mufterregifter.
Bayreuth. .[39782] Bekanntmachung.
In das Musterregister des Amtsgerichts Bayreuth wurde eingetragen: Firma Mechanische Plüschfabrik Türk & Kneitz G. m. b. H., Sitz Kulmbach, ein versiegel⸗ tes Paket, enthaltend 24 Muster in Plüsch und Rips Nr. 1420 — 1425, 260 — 265, 182 a, 390 — 393, 4600 — 4606, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, Tag der Anmeldung: 6. September 1933, nach 2 Uhr 40 Minuten.
Bayreuth, den 9. September 1933.
Amtsgericht — Registergericht.
Burgsteinfurt. .[39783] In das Musterregister ist am 6. Sep⸗ tember 1933 eingetragen: Nr. 45, Firma J. Hecking in Neuenkirchen bei Rheine, 7 Muster zur Herstellung von Jaquard⸗ Matratzendrellen, offene Fabriknummern 174, 176, 178, 180, 182, 184, 186, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemel⸗ det am 5. September 1933, 9 Uhr. Amtsgericht Burgsteinfurt.
Ehrenfriedersdori. .[39784] Nr. 421, Firma Edwin Rößler, Strumpf⸗ fabrik in Gelenau, ein verschlossenes Paket mit 28 Mustern für Sportstrümpfe, Kin⸗ dersöckchen und Haferlsöckchen mit neu⸗ artiger und eigentümlicher Musterung der Ränder, Fabriknummern 1706, 1738, 1751, 1762, 1714, 1734, 1783, 1741, 1767, 1707, 1722, 1721, 1753, 1757, 1710, 1795, 1785, 1740, 1782, 1784, 1803, 1819, 1820, 1804, 1810, 1818, 1817, 1712, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist 5 Jahre, angemel⸗ det am 17. August 1933, vorm. 9 ½ Uhr. Amtsgericht Ehrenfriedersdorf, 17. August 1933.
Esslingen. .[39785] Musterreg.⸗Eintragungen. Nr. 363, Firma F. W. Quist, Metallwarenfabrik in Eßlingen, ein versiegelter Umschlag, ent⸗ haltend 32 Abbildungen von Mustern für Luxus⸗ u. Tafelgeräte mit den Fabrik⸗ nummern 9737, 9798 T, 9799 T, 9815/‚8, 9992, 125, 149, 161, 162, 163, 167, 168, 170, 184, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 193, 198, 202, 210, 211, 212, 213, 220, 221, 223, 226, 227, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 24. Juli 1933, vormittags 11 ½ Uhr.
Amtsgericht Eßlingen a. N.
Meinerzhagen. .[39791]
aufseher Franz Schwenk, beide in Pillau. Amtsgericht Pillau, 31. August 1933. Rathenow. In unser Nr. 22 ist bei der kasse zu Haage, schaft mit
4 139776] Genossenschaftsregister Spar⸗ und Darlehns⸗ eingetragene Genossen⸗ 1 unbeschränkter Haftpflicht, heute folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalpersamm⸗ lung vom 24. Juni 1933 ist der § 2 der Satzung geändert. . Rathenow, den 8. September 1933. Amtsgericht.
“
hopfhe “ [39777] 8 Genossenschaftsregistereintrag Band 11.
O.. 6 zur Firma Molkereigenossen⸗
In unser Musterregister ist unter Nr. 72 bei der Firma Gebr. Langemann in Rönsahl eingetragen: 4 Modelle Flur⸗ garderoben aus Holz, offen, plastisches Er⸗ zeugnis, Fabriknummer 201 — 204, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet 29. 8. 1933, 9 Uhr 45 Minuten.
Amtsgericht Meinerzhagen, 7. 9. 1933. Oberstein.
In unser Musterregister ist heute zu Nr. 707 eingetragen: Firma Julius Effgen & Söhne, Oberstein, hat für die unter Nr. 707 eingetragenen Steinmuster die Verlängerung der Schutzfrist bis auf weitere 3 Jahre angemeldet.
Oberstein, den 30. August 1933.
[39792]
7. Konkurse, Vergleichsfachen. Vermittelungsverfahren zur Schuldenregelung landwirt⸗
schaftlicher Betriebe und Verteilungsverfahren.
Berlin-Charlottenburg. 39987]
Ueber das Vermögen der Nationalen Sparer Selbstschutz⸗ und Verwaltungs bank e. G. m. b. H., Berlin W 8, Unter den Linden 20, ist heute, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Charlottenburg das Konkursverfahren eröffnet worden. — 250, N. 59. 33. — Verwalter: Kaufmann Georg Wunderlich, Berlin⸗Tempelhof, Hohenzollernkorso 3. Frist zur Anmel⸗ dung der Konkursforderungen bis 13. 10. 1933. Erste Gläubigerversamm⸗ lung 6. 10. 1933, 11 Uhr 15. Prüfungs⸗ termin am 24. 11. 1933, 11 Uhr, im Ge⸗ richtsgebäude Charlottenburg, Tegeler 17/20, Erdgeschoß, Zimmer 8. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 2 10. 1983.
Charlottenburg, 8. September 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 250.
NMe Wec
Hannover. [39988] Ueber das Vermögen der Eisen⸗ und Metallgesellschaft m. b. H. in Liquida⸗ tion in Hannover, Hansastraße 10, ist heute, am 92 September 1933, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Rechts⸗ anwalt Dr. Beste in Hannover, Georg⸗ straße 20, ist Konkursverwalter. An⸗ meldefrist bis zum 1. Oktober 1933. Erste Gläubigerversammlung mit der Tagesordnung der §§ 110, 131, 132 der K.⸗O. am 29. September 1933, 9 Uhr. Prüfungstermin am 13. Oktober 1933, 9 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erdgeschoß. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 29. Sep⸗ tember 1933. Amtsgericht Hannover.
Schneidemühl. [39989] Konkurseröffnung.
Ueber das Vermögen des Bäcker⸗ meisters Willy Zahl in Schneidemühl, Rüsterallee Nr. 7, ist am 9. September, 17,30 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Rechtsanwalt Schwarz in Schnei⸗ demühl ist zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 6. Oktober 1933. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 13. Oktober 1933 vor dem Amtsgericht in Schneidemühl, 10 Uhr, Zimmer 40. Schneidemühl, den 9. September 1933. Das Amtsgericht.
Unna. [39990] Ueber das Vermögen der Firma Paul Knäpper & Co., Isolierstoffpresserei, Kommanditgesellschaft zu Fröndenberg, ist heute, 11 ¼ Uhr, der Konkurs er⸗ öffnet. Konkursverwalter ist der Rechts⸗ anwalt Schnepper in Unna. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 5. Ok⸗ tober 1933, Anmeldefrist bis zum 5. Ok⸗ tober 1933. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am 2. Oktober 1933, 11 ¼1 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 18, Prüfungstermin am 16. Oktober 1933, 11 Uhr, daselbst.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Unna, den 8. September 1933.
Wattenscheid. [39991] Ueber das Vermögen der Firma Gustav Muckelberg, Schuhwarenfabrik, Wattenscheid, Parallelstr. 7, wird heute, am 9. September 1933, 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Dr. Seier in Wattenscheid. Anmeldefrist bis zum 1. Oktober 1933. Wahl⸗ und Prüfungs⸗ termin am 7. Oktober 1933, 9 ½ Uhr, Zimmer 2. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 3. Oktober 1933.
Amtsgericht Wattenscheid
den 9. Sept. 1933.
Zittau. [39992] Ueber den Nachlaß der am 5. De⸗ zember 1932 in Zittau verstorbenen Frau Anna Karoline verw. Fuhrmann geb. Rehak wird heute, am 9. September 1933, vormittags 8 ¼ Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Kästner, hier. An⸗ meldefrist bis zum 27. 9. 1933. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 6. 10. 1933, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 27. September 1933. (K. 42/33.)
Amtsgericht Zittau,
den 9. September 1933.
[39488]
AIlfeld, Leine. Beschluß. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Maschinen⸗ und Fahr⸗ zeugfabriken Alfeld⸗Delligsen Aktien⸗ gesellschaft in Alfeld a. d. Leine wird auf Grund des § 18 Abs. 4 in Ver⸗ bindung mit § 3 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen, vom 4. Dezember 1899 (R.⸗G.⸗Bl. 1899 S. 691, abgeändert durch das Gesetz vom 14. Mai 1914, R.⸗G.⸗Bl. 1914 S. 121, und abgeändert durch Verord⸗ nung des Reichspräsidenten über die
Amtsgericht.
2½
Schuldverschreibungen vom 24. Sep⸗ tember 1932, R.⸗G.⸗Bl. 1932 S. 447) von dem unterzeichneten Konkursgericht eine Versammlung der Gläubiger der von der Gemeinschuldnerin im Jahre 1926 ausgegebenen Schuldverschrei⸗ bungen im Gesamtnennwerte von 1 000 000 RM auf Antrag des Gläu⸗ bigervertreters mit folgender Tages⸗ ordnung berufen: I. Bericht des Obli⸗ gationärvertreters. II. Beschlußfassung über die Verwertung von Fabrikanlagen Alfeld⸗Delligsen. Die Versammlung findet am Montag, dem 9. Oktober 1933, vorm. 11 Uhr, im Gebände des Amtsgerichts in Alfeld, Leine, Zimmer Nr. 12, statt. Die Schuldverschreibungen sind bei der Reichshauptbank in Berlin oder bei der Dresdner Bank in Berlin oder Hannover oder der Braunschweigi⸗ schen Staatsbank in Braunschweig oder dem Bankgeschäft Wilhelm Lilienfeld & Co. in Hannover zu hinterlegen. Bei der Beschlußfassung werden nur die Stimmen derjenigen Gläubiger ge⸗ zählt, die ihre Schuldverschreibungen spätestens am zweiten Tage vor der Versammlung hinterlegt haben und dies im Termin durch Vorlage der Hinter⸗ legungsbescheinigung nachweisen.
[39993] Bad Frankenhausen, Kyffh. Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Heinr. Kramp in Bad Frankenhausen (Kyffh.) wird aufgehoben, nachdem Schlußtermin statt⸗ gefunden und Einwendungen über die Schlußrechnung nicht gemacht sind. Bad Frankenhausen (Kyffh.), 30. August 1933. Thüringisches Amtsgericht.
den
Darmstadt. Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Albert Guckert in Darmstadt, Wendelstadtstraße 28, zugleich als Alleininhabers der Firma Albert Guckert in Darmstadt sowie als Alleininhabers der Firma Drahtwerk Berghausen Albert Guckert in Berg⸗ hausen, wird wegen Unzulänglichkeit der Masse eingestellt. Darmstadt, den 6. September 1933. Hessisches Amtsgericht.
[39994
Dillenburg. [39995] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Gerhard in Dillenburg, Inhabers der Firma C. F. Gerhard, ist nach rechtskräftigem Vergleich aufgehoben. Dillenburg, 1, 9. 1933. Amtsgericht.
Grevesmühlen, Mecklb. [39996] Beschluß.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Gemeinde Alt Jessewitz wird “ des Schlußtermins auf⸗ gehoben.
Grevesmühlen, den 18. Juli 1933.
Meckl.⸗Schwer. Amtsgericht.
Hamburg. [39997] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Ingenieurs Karl Otto Bernhardt, Wandsbek, Buchenstraße 1, persönlich haftenden Gesellschafters der im Konkurs befindlichen Kommandit⸗ gesellschaft in Firma Otto Bernhardt, Hamburg, Kiebitzstr. 57/61, Fabrik für entralheizungs⸗, Ventilations⸗ und Trockenanlagen, ist nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins am 9. Sep⸗ tember 1933 aufgehoben worden. Das Amtsgericht in Hamburg. Lötzen. [39998] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Sattlermeisters August Kablowski in Lötzen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Lötzen, den 4. September 1933. Das Amtsgericht. Lübeck. Beschluß. [39999] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
Amtsgericht Alfeld, 7. September 1933.
Reichsmark, 1091,15 RM. Prenzlau, den 11. September 1933. Der Konkursverwalter: Kluge, Rechtsanwalt.
Seehausen, Altmark. (40002 Beschluß.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Oberamtmannes und Land⸗ wirts Julius Theurer in Falkenber Seehausen i. Altm.⸗Land, wird aufger hoben, da die Gläubigerin ihren Antrag zurückgenommen hat.
Seehausen i. Altm., 8. September 1939
Amtsgericht. Stade ““ 9
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Heinrich Müller in Stade wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben, Amtsgericht Stade, 7. 9. 1933.
Stralsund.
Das Vergleichsverfahren, garrenhändler Kurt Kasch, hier, ist auf Grund Vergleichs aufgehoben.
Stralsund, den 20. Juli 1933.
1 Amtsgericht.
[4000] Hetv.
Stollberg, Erzgeb. [40006 Ueber das Grundstück Blatt 24 des Grundbuchs für Jahnsdorf, eingetre⸗ gener Eigentümer der Gutsbesitzer Oskar Ranft in Jahnsdorf, wird das Entschuldungsverfahren eröffnet. Alz Entschuldungsstelle wird der Erblän dische Ritterschaftliche Creditverein in Sachsen in Leipzig, Blücherplatz 1, er⸗ nannt. Die Gläubiger haben bis zum 26. September 1933 ihre Ansprüche beim Amtsgericht Stollberg i. E. anzumelden und die in ihren Händen befindlichen Schuldurkunden einzureichen.
Amtsgericht Stollberg i. E., 11. 9. 1933.
Düneberg, Elbe. .[39811] Aufgebotsverfahren. (Verteilungsverfahren gegen die Gemeinde Düneberg, Erbe.) Der Bezirksausschuß in Schleswig hat durch Beschluß vom 21. Juli 1933 — B. A. a. 289/33. 65 — das Verteilungsver⸗ fahren gegen die Gemeinde Düneberg (Elbe), Bezirk Hamburg, auf Grund der Verteilungsverordnung vom 30. März 1933, Preußische Gesetzsammlung 1933, Seite 101, eröffnet. Das Verteilungsver⸗ fahren ist ein behördlich geleitetes Ver⸗ fahren, das unter Aufrechterhaltung des geordneten Ganges der Verwaltung und der Versorgung der Bevölkerung die Be⸗ friedigung der Gläubiger aus Geldforde⸗ rungen an die Gemeinde Düneberg durch
mögen des Kaufmanns Ferdinand Kauffeld, all. Inh. der Firma Ferd.
Kauffeld in Lübeck, Wahmstraße 11, wird nach erfolgter Schlußverteilung aufgehoben.
Lübeck, den 8. September 1933.
Aussonderung und Verwendung gemeind⸗ licher Einnahmen und Vermögenswerte zu fördern bestimmt ist. Der Unterzeich⸗ nete ist von der Kommunalaufsichts⸗ behörde (Kreisausschuß des Kreises Herzog⸗ tum Lauenburg in Ratzeburg) zum Treu⸗ händer der Gemeinde Düneberg (Elbe) (§ 8, 2 der Verteilungsverordnung) be⸗ stimmt. Auf Grund des § 9 der ange⸗ zogenen Verordnung fordere ich sämtliche Gläubiger der Gemeinde Düneberg (Elbe), deren Forderungen auf Geldleistungen gerichtet sind, auf, ihre Forderungen an die Gemeinde binnen eines Monats, vom Tag der Veröffentlichung dieses Aufgebots gerechnet, bei der Beschluß⸗ behörde (Bezirksausschuß Schleswig) anzumelden. Der Anmeldung sind die zum Beweis der Forderungen dienenden Unterlagen beizufügen. Urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Gläubiger, die inner⸗ halb der oben gesetzten Frist ihre Forde⸗ rungen, soweit sie auf Geld gerichtet sind, bei der Beschlußbehörde nicht angemeldet haben, sind von der Befriedigung in dem Verteilungsverfahren ausgeschlossen. (§ 11 der Verteilungsverordnung.)
Düneberg (Elbe), den 8. Sept. 1933.
John, Landesoberinspektor.
8. Verschiedenes.
[39797]9. Bekanntmachung.
Am 1. Oktober 1933 wird der zwischen den Bahnhöfen Rheine und Hörstel links der Bahnstrecke Rheine⸗Osnabrück ge⸗
Das Amtsgericht. Abteilung II.
Neurode. [40000] V „Im Konkurse über das Vermögen des Maurermeisters Eduard Strzibny in Schlegel, alleiniger Inhaber der Eduard Strzibny, Maurermeister, Bau⸗ geschäft für Hoch⸗ und Tie bau, ist Ter⸗ min zur Abnahme der S lußrechnung, das Schlußverzeichnis, zur Anhörung Vergütung an die Mitglieder des Gläu⸗ bigerausschusses und zur Prüfung nach⸗
legene Bahnhof Rodde, der bisher dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Expreßgutverkehr diente, auch für die Abfertigung von Wagenladungs⸗ und Stückgütern, Leichen
Firma und lebenden Tieren eröffnet werden.
Die Abfertigung von Fahrzeugen, Sprengstoffen und Gegenständen, zu deren Ver⸗ und Entladung eine Rampe erforder⸗
zur Erhebung von Einwendungen gegen lich ist, ist ausgeschlossen.
Münster (Westf.), 1. September 1933.
der Gläubiger über Bewilligung einer Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft.
Reichsbahndirektion.
träglich angemeldeter Forderungen auf den 21. September 1933, mittags
rode, Zimmer Nr. 9, bestimmt. Neurode, den 24. August 1933. Amtsgericht.
Prenzlau. In der Konkurssache Theodor Müller⸗Prenzlau, 3. N. 1/32 des Amts⸗ gerichts Prenzlau, soll eine Abschlags⸗ verteilung in Höhe von 2,5 % statt⸗
gemeinsamen Rechte der Besitzer von
nden. Zu berücksichtigen sind 43 646,39
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für parlamentarische Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.
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1“
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Berl
—
8
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Deutsches Reich.
Begründung zum Gesetz über Wirtschaftswerbung. 12. September 1933. —
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. 8
Beschluß des Frachtenausschusses Stettin.
Preußen. hne
kanntmachungen der Regierungspräsidenten. in Erfurt, asse
h Liegnitz etreffend die Einziehung von Vermögenswerten
Vom 8
zugunsten des Landes Pre⸗ßen. Zeitungsverbote.
ng zum Gesetz über Wirtschafts⸗ werbung.
1 Vom 12. September 1933. Der Zwechk des Entwurfs ist, auf dem Gebiete der Wirt⸗ ö“ die bestehenden Mißstände abzustellen und die Wirksamkeit der Werbung durch organisatorische eg assung und systematisché Gestaltung auf das Höchstmaß z teigern. b“ Das deutsche Werbe⸗ und Reklamewesen ist in seinem heutigen 3 gekennzeichnet durch Mangel an lichkeit und starke Zersplitterung. Es werden zwar rauch⸗ bare und sogar hervorragende Leistungen im er⸗ zielt; es fehlt jedoch die Fähigkeit, allgemeine Schã 18 zu beheben und einheitliche Gesichtspunkte zur Geltung zu “ gen. Aufgaben, an deren sachgemäßer Erfüllung ein dringen es oͤffentliches Interesse besteht, werden nicht so G vic es die Lage der deutschen Volksgemeinschaft erfor ert. 8 ist kein Zweifel, daß durch zwecmätigerse PMfighftlation e Werbung eine weit stärkere Wirkung erzielt werden kann, als dies heute bei der völligen 11“ auf diesem Gebiete möglich ist. Hierüber sind sich alle Fach reise einig.
Das Fehlen einer solchen Einheitlichkeit und hecättog⸗ keit ist von seiten der Regierung wie der Wirtschaft schon rüher erkannt worden. Diese Erkenntnis hat zur Grün⸗ einer Anzahl von Instituten und Einrichtungen ge⸗ führt, die das Ziel einer Verbesserung und Vereinheitlichung des Werbewesens verfolgten. Es hat aber diesen Instituten die einheitliche Führung gefehlt. Die bestehende Zersplitte⸗
den Werberat führen.
nationale Aufgabe h das Reich vor, deren Lösung nicht auf⸗ eschoben werden darf. . schpbeg der nrsche heraus, von den deutschen Städten, von einer großen Anzahl Sachkundiger ist der Ruf nach Inan⸗ griffnahme dieser Aufgabe durch die .'es⸗ gebung erhoben worden. Der Deutsche Industrie⸗ un Handelstag hat sich eingehend mit der Frage befaßt und Vor⸗ schläge gemacht, die sich mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs weitgehend decken. Ueberall hat sich Bereitwilligkeit gezeigt, Bindungen und Aufwendungen zu übernehmen, wenn mit ihnen ein gesundes und leistungsfähiges Werbungswesen ge⸗ schaffen werden kann. In enger Fühlungnahme mit den beteiligten Kreisen ist der Entwurf entstanden. Er sieht vor, daß das deutsche Werbungs⸗, Anzeigen⸗, Ausstellungs⸗, Messe⸗ und Reklamewesen der Führung des Reiches unterstellt wird, und daß die Stelle, von der die Führung auszugehen hat, ein Werberat der deut⸗ schen Wirtschaft sein soll. Der Werberat soll nicht selbst wirtschaften, er soll nur führen. Die Wirtschaftswerbung muß wohl zentral geleitet, sie darf aber nicht uniformiert werden. Im wesentlichen wird auf dem Gebiete des Werbewesens die Privatinitiative ausschlaggebend sein. Sie soll nur im Inter⸗ esse von Staat und Wirtschaft nach den Grundsätzen des Werberates ausgeführt werden. Der Werberat soll für Ge⸗ schlossenheit, Wirkungskraft, Ordnung, Klarheit und Sauber⸗ keit der Propaganda sorgen. Die Vielgestaltigkeit des dem⸗ chen Wirtschaftslebens soll nicht verkümmert werden. Die chen dir des Werberates sollen vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda berufen werden. (§ 1, Abs. 1.) Sie werden teilweise aus Sachverständigen der Wirt⸗ schaft, teilweise aus Vertretern der beteiligten Behörden be⸗ stehen müssen. Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda soll 8 1“ 88 für nis. g. spolitik zuständigen Reichsministern die schaft zorzete 1 Dieses sind der Reichswirtschafts⸗ minister, der Reichsminister für Ernährung. und Landwirt⸗ schaft, der Reichsarbeitsminister, der Reichsminister der Finanzen, der Reichspostminister, der Reichsverkehrsminister und das Auswärtige Amt. Der Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda hat im Einvernehmen mit den übrigen beteiligten Reichsministern dem Werberat eine Satzung zu geben (§ 4 Satz 1) und die erforderlichen Durchführungsbestimmungen zum Gesetz zu erlassen (§ 6). Er hat schließlich den Präsidenten des Werberates zu 8. nennen und die Geschäftsführer zu bestellen (§ 4 Satz 2). Die Aufgaben und Befugnisse des Werberates werden begrenzt durch den in § 1 des Entwurfs bezeichneten Zweck seger Errichtung: nämlich das gesamte öffentliche und private Wer⸗
ist durch eine an vielen Stellen zu beobachtende Doppel⸗ orbet, ja hhegeee tandese. nur vermehrt worden. Oeffentliche und private Mittel, die in großem aufgewendet “ sind zu einem beträchtlichen Teile nutz⸗ verausgabt worden. 8 “ 1 1“ schweren Mangel bilden die Mißstände, die sich auf dem Gebiete des Anzeigenwesens ent⸗ wickelt haben. Die Wirkung jeder Propaganda ist abhängig von der Glaubwürdigkeit, die man dem Träger entgegen⸗ bringen kann. Alle Anpreisungen müssen daher wahr säin und jede Täuschung des in⸗ und ausländischen Publikums ausschließen. Die deutsche Reklame hat in den letzten diesem Erfordernis leider nicht immer Genüge getan. gend erforderlich ist die Beseitigung des Auflagenschwindels bei Zeitungen, Zeitschriften und Büchern, der unlauteren Konkurrenz bei der Anzeigenvermittlung, die Aufrichtung der Anzeigentarif⸗Treue, die Regelung der Stellung der Anzeigen⸗ expeditionen zu den Verlegern. Die Anpreisungen 1g Firmen müssen würdevoll sein. Sie dürfen in Sprache 8* Ausdruck nicht das sittliche Empfinden verletzen. Markt⸗ schreierischen Anpreisungen und gröblichen Geschmacksver⸗ irrungen muß entgegengetreten werden. Auch für das Aus⸗ maß, in dem eine gesunde und volkswirtschaftlich richtige Propaganda sich unter den Einfluß der Tagesmeinungen und der Modeströmungen stellen darf, muß eine klare Grenze ezogen werden. b 9 SDie gleichen Schwächen und Fehler machen sich auch im Ausstellungs⸗ und Messewesen geltend. Auch hier brachten die letzten Jahre ein starkes Nebeneinander⸗ und Gegenein⸗ anderarbeiten, häufig Ferkäftigt. uhnag bestärkt durch eine marxistisch beeinflußte Kommunalpolitik. fa hbefinfüshte,n um der Zersplitterung wie auch den geschilderten Mißständen beim Anzeigen⸗ und Reklamewesen entgegenzutreten, ist die Aufrichtung einer Fü hrung durch das Reich. Das Ausland, bei dem sich ähnliche Erscheinungen an vielen Stellen gezeigt haben, hat diese Notwendigkeit bereits früher erkannt. England, die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Dänemark und Holland haben Versuche einer weitgehenden und straffen staatlichen Führung bereits unternommen. Die gleiche Notwendigkeit tritt gebieterisch an Deutschland heran. Was bei den politischen Verhältnissen der urückliegenden Jahre nicht möglich war, ist im national⸗ sozjalistischen Staate durchführbar. Hier liegt eine große
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bungswesen einheitlich und wirksam zu gestalten. Getrennt von dieser Aufgabe, die als Propagandazweck eine der Zu⸗ ständigkeiten des Reichsministeriums für ung und Propaganda bildet, bleiben die Aufgaben der Wirt⸗ schafts⸗, also vor allem der Produktionspolitik; hier bleiben, wie in § 5 besonders hervorgehoben wird, die Zuständigkeiten des Auswärtigen Amts, des Reichswirtschaftsministers, des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichsministers der Finanzen unberührt. Die im Entwurf vorgeschlagene Lösung der Frage einer
en bewirkt werden: gedafges wird ausgegangen von dem Bestreben, auf dem Ge⸗ biete des Anzeigenwesens die geschilderten Mißstände zu be⸗ heben und Ordnung zu schaffen. Der beste Weg dazu ist nach Meinung aller gehörten Sachverständigen die Einführung einer Genehmigung für die Ausführung von Wirtschaftswer⸗ bung. Zwar wird es Fälle geben, wo diese Genehmigung generell durch allgemeine Vorschrift erteilt werden. kann, etwa Fälle der Eigenwerbung geringen Umfanges, wie Ankündi⸗ gungen an Gastwirtschaften, in den Schaufenstern von Läden usw. Im allgemeinen aber soll Wirtschaftswerbung nur der betreiben dürfen, dessen Zuverlässigkeit für diese Aufgabe fest⸗ steht. Er soll dabei besonderen Bedingungen (§ 3 Abs. 1 Satz 3) und außerdem der Entrichtung einer Abgabe unter⸗ worfen werden (Satz 2). Durch diese Abgabe darf die Wirt⸗ schaft nicht belastet und die Werbung nicht verteuert werden. Es herrscht in allen Fachkreisen Einstimmigkeit darüber, daß
einheitlichen Wirtschaftswerbung soll nach folgenden Grund⸗
handeln, immer wird mittelbar oder unmittelbar die G Wirtschaft mit diesen Mitteln befruchtet, und so werden die Mittel, die für S. “ worden sind, au iese Weise wieder der Wirtschaft zugeleitet. 8 Wirtschaftliche und politische Werbung stehen 5 seitiger Wirkung. Die Propaganda für deutsche Ware hat ebenso eine wirtschaftliche wie eine politische und erzieherische Bedeutung. Der Ausgleich zwischen den landwirtschaftliche und industriellen Interessen wird durch eine geschickte un wirksame Propaganda besser zu lösen sein als durch 8 satorische Verwaltungsmaßnahmen. Die Wirtschaftswer ung für Ostpreußen ist ein besonders aktuelles Beispiel für 8 Wichtigkeit einer einheitlichen Wirtschaftswerbung durch eine zentrale Reichsorganisation. “ 8 Die Reichtnre Werbeaufgabe ist die Förderung des A satzes deutscher Waren und deutscher Leistungen im In⸗ 8 Auslande. Ein durchschlagender Erfolg dieser Werbung ist trotz aller zum Teil weit zurückliegender Ansätze auch hier ausgeblieben, weil die Notwendigkeit, auf politische und wir schaftliche Interessenschichtungen Rücksicht zu nehmen, von vornherein jede entscheidende Kraftentfaltung lähmen “ Weiter ist es wichtig, die deutsche Landwirtschaft vor a em dadurch zu heben, daß die Absatzmöglichkeiten für ihre Erzeug⸗ nisse gebessert werden. Die Werbung für “ 982 nissen durch Aufklärung weitester Kreise des Volces, ist 8 eine Aufgabe von entscheidender Bedeutung. Auch hier is mancherlei versucht und durchgeführt worden. Pe biber zielten Erfolge entsprachen aber dem Einsatz an Mitteln nicht Hier muß mit viel stärkerer Eindringlichkeit als bisher die Verbraucherschaft auf die gegebene Notwendigkeit hingewiesen werden, bis jeder deutsche Haushalt in die Kampffront gege die Not der Landwirtschaft eingereiht ist. Der Herr Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft hat im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsminister für Volksaufklärung und Pro⸗ aganda eine grundlegende Neuorganisation des landwirt⸗ schaftlichen Werbewesens bereits in Angriff genommen, dessen Spitze organisch in den Werberat eingebaut werden soll. 8 Schließlich ist immer wieder auf die Bedeutung der Be⸗ zeichnung „deutsch“ und der Kennzeichnung einer Ware als „deutsche Ware“ hingewiesen worden. Auch hier liegen 8r achtenswerte Einzelversuche und Einzelmaßnahmen vor. Aber es wird ein auf die Dauer wirksamer und für alle Kreise der Wirtschaft brauchbarer Erfolg nur erzielt werden können, wenn die 88hö 11 eine straffe, einheitliche Lei ind Ueberwachung erhalten. “ eitnes sace kein Zweife! sein, daß bei der augenblicklichen Lage des deutschen Volkes und der deutschen Wirtschaft die Aufgabe zur Lösung drängt. Es steht auch außer Frage, da die vorgeschlagene Regelung von allen Beteiligten als Be⸗ freiung von einem unerträglichen Zustand empfunden we den wird. 88 Bekanntmachung . über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aende⸗ rung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (REBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 14. September 1933 für eine Unze Feingold . . = 129 sh 6 d, in deutsche ee . dn s für ein englisches Pfund vom 14. Sep⸗ 1 “ RM 191” umgerechnet = RM 86,7650 für ein Gramm Feingold demnach 1 pence 49,9622, in deutsche Währung umgerechnet. RM 2,78956.
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Statistische Abteilung der Reichsbank. Bekanntmachun
Auf Grund der zweiten Verordnung des Herrn Reichs verkehrsministers vom 21. Juni 1933 zur Durchführung de Gesetzes vom 16. Juni 1933 zur Bekämpfung der Notlage de Binnenschiffahrt, RGBl. II S. 317, hat der Frachten ausschuß Stettin folgendes beschlossen:
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diese Abgabe von den Werbeauftragnehmern leicht getragen werden kann, weil der Vorteil eines ehrlichen und zuverlässigen Reklamehandels und der Fortfall des unlauteren Wettbewerbs außer Verhältnis steht zu dieser Belastung, selbst wenn sie Sätze erreichen würde, an deren Einführung nicht gedacht wird. Auch bei einer Belastung, die unter diesen Umständen für die Beteiligten kaum fühlbar 88 wird, kann auf diese Weise dem Reiche eine neue Einnahmequelle erschlossen wer⸗ den, deren Erträge sehr hoch geschätzt werden. Diese Ein⸗
nahmen sollen im Reichshaushalt beim Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ausgewiesen werden. Der zuständige Reichsminister verwendet sie für Zwecke der Pro⸗ paganda, d. h. für die Erfüllung seiner Aufgabe. Mag es l sich hierbei um Wirtschafts⸗ oder um allgemeine Propaganda
Die Schifferanteilfracht für Kohlen von Stettin nach Lands⸗ berg a. W. wird dem Frachtsatz von Stettin nach Frankfurt a. O. gleichgestellt, der laut Bekanntmachung vom 13. Mai 1933, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 120 vom 24. Mai 1933, bei voll⸗ schiffigem Wasser 1,30 RM (Mindest⸗ und Hoͤchstfracht) beträgt.
Für die Berechnung des Kleinwasserzuschlages ist der Fürstenberger Pegel bei Beladungsschluß maßgebend Zu be⸗ rücksichtigen ist, daß eine Auslastung des Fahrzeuges um 1 tiefer, als der Fürstenberger Pegel anzeigt, möglich ist.
Dies tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Ddieser Beschluß ist von Aufsichts wegen bestätigt.
Stettin, den 13. September 1933.
Der Oberpräsident. — Wasserbaudirekti 1“]; 1ö“
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