1933 / 219 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Sep 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 19. September 1933. S. 2. 8 b Staatsanzeiger Nr. 219 vom 19. September 1933. S. 3.

Reichs⸗ und

das Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes Steuerabschnitt, dessen Ende mindestens ein Jahr vor 9 n des Kalenderjahres liegt. 0”

Gleichzeitig hat der Reichsfinanzminister eine Durthsh zur Bürgersteuer erlassen. Von w

geringerer Höhe als 200 m überflogen werden. Verstöße gegen diese Vorschriften werden als Beweis für die Unzuverlässigkeit des Flugzeugführers gewertet werden und daher unter Umständen die Entziehung der Erlaubnis zur Führung eines Flugzeuges nach sich

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im

Ruhrrevier: Am 18. September 1933: Gestellt 16 697 Wagen. Bektchts ve, hbefetigen E

Wertpapiermärkten. Devisen.

Moskau, 13. September. (W. T. 1000 engl. Pfund 621,75 G., 622,99 B., 135,97 B., 1000 Reichsmark 46,34 G., 46

Richtamtliches.

Deutsches Reich.

000 Dollar 135,69 G.,

22 (In Tscherwonzen.) 44 B.

Der Königlich rumänische Gesandte, Nicolas P. Com⸗ nen, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommwen.

I. Stand der schwebenden Schuld des Reichs.

Am 31. Juli 31. August 1933 1933

in Millionen RM

Am

ziehen. Daneben setzt sich der Flugzeugführer unter Umständen auch zivilrechtlichen Sabenese bnegenben und strafrechtlicher Verfolgung aus.

Ferner sind vielfach Klagen darüber geführt worden, daß durch die Art des Ueberfliegens von Kur⸗ und Badeorten die Ruhe und Erholung suchenden Gäste gestört werden. Insbesondere haben Flugzeugführer an den Auspuffrohren Aenderungen vor⸗ genommen, um eine absichtliche Lärmsteigerung hervorzurufen und hierdurch eine erhöhte Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Der Minister erwartet von jedem Flugzeughalter und Flugzeugführer, daß er im Interesse der Entwicklung des deutschen Flugwesens derartige Störungen unter allen Umständen unterläßt.

Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung 8 üunberzinslicher Schatzanweisungen mit Gegen⸗ 1 b. Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung unverzinslicher Schatzanweisungen ohne Gegenwert ö“ 2. Umlauf an Reichswechseln . 8 —8 4. Betriebskredit bei der Reichsbank . . . . . .Verpflichtungen aus früheren Anleihe⸗ pperatibnen“

Summe der Zahlungsverpflichtungen.. 6. Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicher⸗ heitsleistungen usw.

Summe der schwebenden Schuld..

dem Tilgungsfonds zur Rückzahlung des Ueberbrückungskredits aus dem Jahre 1930, der bereits in voller Höhe der noch zu tilgenden Summe in dem Betrage der Schatzanweisungen unter lfd. Nr. 1a ent⸗ halten ist, zugeführten unverzinslichen Schatz⸗ anweisungen belaufen sich auf .

1 161,6

32,7 400,0 26,6 82,9 4,4 1058,2 361,2 2019,2

Die

385,5 911,6

407,4 817,8

II. Umlauf an Steuergutscheinen.

Preußen.

Parlamentarische Nachrichten. Reichsrat zum 21. September einberufen.

Der Reichsrat ist zu seiner nächsten Vollsitzung für kommen⸗ den Donnerstagnachmittag in das Reichstagsgebäude einberufen worden. Da auf Grund des Ermächtigungsgesetzes das Reichs⸗ kabinett die neuen Gesetze selbst beschließt und der Kanzler sie ohne weiteres verkünden kann, liegt die Hauptaufgabe des Reichs⸗ rats gegenwärtig in der Erledigung von Vorlagen bzw. Ange⸗ legenheiten der Reichsverwaltung. Auf der Tagesordnung der nächsten Vollsitzung stehen neben Personalien und Satzungsände⸗ rungen u. a. die Festsetzung des Pauschalbetrages der Deutschen Reichspost zur Ablösung der Verwaltungskostenzuschüsse 5 1933, ein dritter Nachtrag zum Abgabentarif für den Kaiser⸗ ilhelm⸗ Kanal, ein Verzeichnis zu den Vorschriften über den Verkehr mit Geheimmitteln und die Bestimmung eines Reichsratsmitgliedes für den Reichs⸗Tuberkulose⸗Ausschuß.

Unter den Vorlagen, die dem Reichsrat zugegangen sind, be⸗ sich der E f ei Ausführungsverordnung zum Milchgesetz. .

.„

Post⸗, Funk⸗ und Werl 1142]. efen. Das vorkäufige Runvfunk⸗Programm . . 1. Okiober. Zu 9 rvoß Fynto st. dos am 1. Oklober Legangen ee Ern 85 vorläufige Rundfunk⸗ programm jetzt in folgender Zusammenstellung bekanntgegeben: 6,30 Uhr Wecken und Musik einer Winzerkapelle; 7,45 bis 8 Uhr Eröffnung des Erntedankfestes durch eine Ansprache des Herrn Reichsministers Dr. Goebbels; 10,45 bis 12 ÜUhr: Hör⸗ berichte vom Eintreffen der Sonderflugzeuge mit Bauernführern aus dem ganzen Reich auf dem Tempelhofer Feld in Berlin, Be⸗ grüßung durch den Herrn Reichsminister Darré und direkte Sen⸗ dung vom Empfang der Bauernführer durch den Herrn Reichs⸗ kanzler in Berlin; 13 bis 17 Uhr: Konzert⸗Uebertragungen der Sendegesellschaften; Zehn⸗Minuten⸗Kurzberichte von den Vor⸗ gängen in der Zeit von 12 Uhr mittags anläßlich des Deutschen Erntedankfestes aus Berlin, vom Flugplatz Hannover usw.; 17 bis 19 Uhr: Uebertragung des Festaktes auf dem Bückeberg bei Hameln, anschließend bis 3 Uhr morgens leichtes Musikprogramm von verschiedenen Sendern.

ͤa“ Gegen zu niedrig fliegende Piloten.

Unfälle und wiederholte Beschwerden geben dem Reichsluft⸗ fahrtminister Veranlassung, erneut auf die unbedingte Inne⸗ haltung der Bestimmungen über das Ueberfliegen von Ortschaften und Menschenansammlungen hinzuweisen. Geschlossene Srischaften dürfen nur in einer Höhe überflogen werden, aus der auch in Not⸗ fällen noch eine Landung auf einem Flughafen oder außerhalb der Ortschaft möglich ist. Menschenansammlungen dürfen nicht in

b

Landwirtschaft und Siedlung. „Fürsorge für hilfsbedürftige landwirtschaftliche Gläubiger.

Der Preußische Minister des Innern gibt in seinem Rund⸗ erlaß an die Ober⸗ und Regierungspräsidenten, Stadt⸗ und Land⸗ kreise als Bezirksfürsorgeverbände von einem Schreiben Kenntnis, daß der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft an den I gerichtet hat. In diesem Schreiben nimmt der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zux Frage der Fürsorge für hilfsbedürftige landwirtschaftliche Gläubiger wie folgt Stellung: 8 8

„Wiederholt sind bei mir Klagen. darüber geführt, daß die Wohlfahrtsämter Gesuche um Unterstützung mit der Begründung aen hnen. daß der Antragsteller im Sinne der Vorschriften nicht unterstützungsbedürftig sei, da er hypothekarisch gesicherte oder ungesicherte Forderungen besitze. Soweit sich derartige Forderun⸗ gen gegen Landwirte richten, bitte ich zu prüfen, ob eine gewisse Auflockerung der Bestimmungen möglich erscheint, da infolge des Hypothekenmoratoriums, des landwirtschaftlichen Vollstreckungs⸗ schutzes und des Schuldenregelungsgesetzes in den meisten Fällen nicht allein das Verlangen auf Rückzahlung des Kapitals oder die Eintreibung einer Kapitalforderung verhindert ist, sondern auch rückständige und laufende Zinsen uneintreibbar sind. Inwieweit dabei die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen Ursache für die Nichtzahlung der Verpflichtungen sind, oder ob nicht vielmehr die Notlage der Landwirtschaft auch ohne diese gesetzlichen Vorschriften die gleiche Wirkung erzielt haben würde, mag dahingestellt bleiben. In vielen Fällen jedenfalls wäre ohne die vorgenannten gesetz⸗ lichen Bestimmungen bereits offenbar geworden, daß der Gläubi⸗ ger eine 8 Forderung besitzt und daher in Wahrheit ver⸗ mögenslos ist. Ohne diese gesetzlichen Bestimmungen wäre daher eine Unterstützungsbedürftigkeit in vielen Fällen auch formal egeben.“ 3 88 Anschließend stellt der Preußische Minister des Innern in dem Runderlaß fest, daß nach A. 8 Abs. 1 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge zu den eigenen Mitteln, die der Hilfsbedürftige einsetzen muß, ehe ihm die Fürsorge Hilfe gewährt, Vermögen und Einkommen nur insoweit gehören, als sie verwertbar sind.

Volkswirtschaft und Statistik. Brandschäden im August 1933.

Nach der Feststellung des Verbandes öffentlicher Feuerver⸗ icherungsanstalten in Deutschland betrugen die Leistungen für randschäden bei den öffentlichen Feuerversicherungsanstalten (Brandversicherungsanstalten, Sozietäten, Brandkassen) im August 1933 7 661 078 RM gegenüber 5 918 901 RM. im Juli 1933. Die Anzahl der Schäden Pede nsusigeith belief sich in der gleichen Zeit auf 5992 gegenüber 5868 im Monat Juli.

E1u

Handel, Grewerhe nh üffemtliche inneag2s. SDerlin, den 19. September 1933.

Die Bürgersteuer 1934. 8.

Zugleich mit den neuen Bestimmungen über die Bürgersteuer wird vom Reichsfinanzministerium nochmals das gesamte Bürger⸗ teuergesetz als Bürgersteuergesetz 1934 veröffentlicht. Die Bürger⸗ teuer wird von allen im Gemeindebezirk wohnenden natürlichen Personen vsür das Kalenderjahr erhoben. Maßgebend für die Steuerpflicht sind die Verhältnisse am 10. Oktober des voraus⸗ gegangenen Jahres. Die Bürgersteuer darf nicht erhoben werden von Personen, die am Fälligkeitstage Arbeitslosenunterstützung oder Krisenunterstützung empfangen, öffentliche Fürsorge ge⸗ nießen, insbesondere Kleinrentner, oder eine Zusatzrente aus dem Reichsversorgungsgesetz beziehen. Ferner sind von der Bürger⸗ 8 befreit die Personen, deren gesamte Jahreseinkünfte 120 vH es Betrages nicht übersteigen, den der Steuerpflichtige nach seinem Familienstand im Falle der Hilfsbedürftigkeit von dem zu⸗ säandigen Fürsorgeverband nach den Richtsätzen der allgemeinen ürsorge als Wohlfahrtsunterstützung in einem Jahr erhalten würde. Für die Bemessung der⸗Bürgersteuer gelten im Gegen⸗ satz zu früher Reichssätze. Die Staffelung ist gegenüber früher nicht geändert. Der Reichssatz beträgt für Personen mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 4500 RM 6 RM, bis 6000 RM 9 RM, bis 8000 RM 12 RM und so fort. Der Höchst⸗ satz beträgt 2000 RM bei einem Einkommen von mehr als 500 000 RM. Der Reichsfatz ermäßigt sich für Personen, die ein⸗ kommensteuerfrei sind, auf die Hälste des niedrigsten Reichssatzes. Die Ermäßigung gilt nicht für Personen, deren landwirtschaft⸗ liches, fortvürtscha tliches und gärtnerisches Vermögen, Grund⸗ vermögen und Betriebsvermögen LE 10 000 RM über⸗ steigt. Als Einkommen für die Berechnung der Bürgersteuer gilt

Statistik und Volkswirtschaft.

Marktverkehr mit Vieh vom 27. August bis 2. September 1933. (Nach Angaben der 39 bedeutendsten Vieh⸗ und Schlachthofverwaltungen.)

Lebende Tiere

s. Zufuhren Zu⸗ (+) 1

unmittelbar dem Schlacht⸗ hof zugeführt

davon zum Schlachthof

Auftrieb auf dem Viehmarkt

Abnahme (—)

Zu⸗ (†) bzw. gegenüber

Abnahme (—) aus dem gegenüber Ausland)) der Vorwoche

von geschlachteten Tieren zum Fleisch⸗ markt ²)

davon insgesamt

898989 5 652

5 893 10 154

Rinder zusammen... y Ben Kühe :578 (Kalbinnen) Fresser. Kälber . Schweine

chafe .

(„ TTööö113”“ * ““

¹) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 32 S in den Zahlen mttenthalten.-renssch achthöf Ochsen

Berlin, den 18. September 1933.

111““

u“

30 877 6 104 6 724

11 350 6 147

552

25 223

99 879

20 941

1 440

705 183 327 195

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1163 2 609 453

35 72²⁵

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rigen wird die

das 18. Lebensjahr vollendet haben. nung der Freigrenze nach den Richts sorge ein Betrag von weniger als 300 Freigrenze 300 RM. Die Bürgersteue ßigen bei Personen, von denen anzune Kalenderjahr 1934 einkommensteuerfrei Personen, von denen anzunehmen ist, 1933 gegenüber dem 331 1932, das für die Berechnung der Bürger gelegt wird, um mehr als 30 vH

ung soll in diesem Falle entspre ommensrückganges erfolgen, wobei 30 vH außer Betracht bleibt. nung der Bürgersteuer das Roheinkommen; Sonde steuerfreier Einkommensteil und Besondere Vors⸗

Steuerabschnitt

abzuziehen.

lürgersteuer nur erhoben,

Land⸗ und Forstwirtschaft.

für Lohn⸗ und Gehaltsempf erhoben. Sie wird von Steuerpflichtigen,

sein werden, daß ihr Einko Einkommen

zurückgegangen ist. chend dem Hundertsatz de

‚jedoch ein Rückgan n Im übrigen gilt für die d.n

0 beträgt!

on Min wenn sie am S Wenn sich bei der ätzen der allgemeinen gh 88 erßibt⸗ s r ist auf Antra 88 hmen ist, stebn em

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Die Bürgersteuer wird w

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rleistung sind nie ufte ah- ie bishe [beträge die neben dem Arbetz

lohn kein sonstiges Einkommen oder ein solches von weniger

500 RM hatten, im vollen Umfang auf der Steuerkart

fordert.

e ung

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten,

Telegraphische Auszahlung.

Buenos⸗Aires. Canada Istanbul.. Sapan. airo ... London.. New York.. Rio de Janeiro Uruguab .... Amsterdam⸗ Rotterdam. I Brüssel u. Ant⸗ werpen.. Bucarest. Budapest Danzig.. Rehgfers . Jugoslawien.. Kaunas, Kowno Kopenhagen.. Lissabon und porto.

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1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

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100 Escudos 100 Kr. 100 Frs. 100 Kë*

100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten

100 Kr.

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Wien 100 Schilling!

Ausländische Geldsorten und

19. September Geld Brief 0,953 0,957 2,687 2,693 1,978 1,982 0,769 0,771 13,50 13,54 13,12 183,16 2,747 2,753 0,236 0,238 1,399 1,401

169,23 169,57 2,393 2,397

58,44 58,56 2,488 2,492

81,47 81,63 5,804 5,816 22,04 22,08 5,295 5,305 41,46 41,54 58,49 58,61

12,68 12,70 65,93 66,07 16,405 16,445 12,40 12,42

59,44 59,56 74,33 74,47 81,17 81,33 3,047 3,053 35.05 35.13

867,91 67,75

71 9

47,95

18. Septemla

Geld 0,943 2,687 1,978 0,769

13,51

13,13 2,757 0,239 1,399

169,08 2,393

58,43 2,488

81,40 5,814 22,04 5,295 41,46 58,64

12,67 66,03 16,40 12,405

59,69 74,33 81,08 3,047 35,03

67,71

71,68 47,95

Brit

20n⸗

260 16” Onl

1355

19¹ 27. 02- 1,00

169,0 2,20

58,55 249

81,56 5,&- 22,0 5, 30 41,59 58,79

12,0” 66,17 16,40 12,49

59,8] 74,4 81,24 3,0 35,1]

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71,8 48,0)

Banknoten.

Sovereigns.. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadische.. Englische: große 1 u. darunter Türkische... Belgische.. Bulgarische Dänische.. Danziger.. innische.. ranzösische. olländische. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische.. Litauische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr. 100 Sch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische.. Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische*).. Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. Ungarischeü..

Warschau.. Kattowitz.. Posen

Polnische

100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Lats

100 Litas 100 Kr.

100 Schilling 100 Schilling

100 Lei

100 Lei

100 Kr.

100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten

100 Kcë 100 100 Pengö

19. September Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205

2,70 2,72 NvD0 0,82 0,84

2,63 2,65 13,08 13,14 13,08 13,14

1 58,28 58,52

58,23 58,47 81,29 81,61

5,74 5,78 16,365 16,425 168,81 169,49 21,92 22,00 22,12 22,20 5,33 5,37

41,32 41,48 65,77 66,03

67,72 81,31 81,31 35,06

67,44 80,99 80,99 34,92

11,94

11,90

*) nur abgestempelte Stücke.

18. September

Geld

20,38

16,16 4,185

2,71 2,71 0,82

2,63 13,09 13,09

1,87 58,27

58,38 81,22

5,75 16,36 168,66 21,92 22,12

41,32 65,87

67,54 80,90 80,90 34,90

11,91

Brie 20,40 16,2

4,20

2,¹ 27 08 2 1i 19hlh 13 1h 38 58 51

58,9 81,5

57 164 169,3 220

22, g

5,30

41,4 66,1

O st

devisen.

1 Auszahlungen.

100 Z! 100 Zl. 100 Zl.

46,90 47,10

46,90 47,10 46,90 47,10

Notennotierungen.

100 Zl.

1 46,75 47,15

46,90 46,90 46,90

46,70

schlagnahmt

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Die Elektrolytkupfernotierung der

deuts

che E des „W. T

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52,50 ) für 100 kg.

8

Berlin, 18. September. Preisno mittel. (Einkaufspreise des

grieß, puderfrei 25,00 bis 26,00 ℳ, choice 126,00 bis 130,00 ℳ,

84,00 bis 86,00 ℳ, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ¼ Kisten malias 72,00 bis 73,00 ℳ, 00 bis 204,00 ℳ, Mandeln, bittere, courante, ausgew. 210,00 bis 218,00 ℳ, Superior bis Extra Prime 316,00 bis 326,00 ℳ, Zentralamerikaner aller Art 332,00 bis 432,00 ℳ, Röstkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 400,00 bis f

Zentralamerikaner aller Art 420,00 bis 580,00 lasiert, in Säcken 31,00 bis 34,00 ℳ, Röstgerste, glasiert, in Malzkaffee,

56,00 bis 60,00 ℳ, Korinthen choice A Mandeln, sfüße, courante, ausgew. 200,

äcken 29,00 bis 32,00 ℳ, 42,00 bis 44,00 ℳ, Kakao, stark Kakao, leicht entölt 190,00 bis

Würfel 76,50 bis 82,50 ℳ, bis 75,00 ℳ, Bratenschmalz

is 276,00 ℳ, Molkereibutter Ia

landsbutter, dänische, 166,00 bis 176,00 ℳ,

Tilsiter Käse, vollfett 112,00 bis 134,00 ℳ, echter Edamer 40 % 136,00 bis 150,00 ℳ, 216,00 bis 232,00 ℳ,

136,00 bis 150,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) Romatour 20 % 90,00 bis 106,00 ℳ.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten. Bradford, 18. September. (W. T. B.) Im die für den 19. d. M. vorgesehene Eröffnung der diesjährigen K. wollauktion herrschte vorwiegend Geschäftsstille.

Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung .B.“ am 19. September auf 51,25 (am 18. September

erungen für Nahrungs⸗ 1 Lebens handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Gerstengraupen, grob 32,00 bis 34,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 38,00 ℳ, Gerstengrütze 27,00 bis 31,00 bis 33,00 ℳ, Hafergrütze, gesottene 34,00 bis 35,00 ℳ, Roggen⸗ mehl, Type 0— 70 vH 23,50 bis 24,50 ℳ, 36,00 ℳ, Hartgrieß 39,00 bis 40,00 ℳ, 27,50 bis 28,50 ℳ, Vorzugsmehl 33,50 bis 34,50 ℳ, 34,50 bis 35,50 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 49,00 Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 52,00 bis 58,00 weiße, mittel 23,50 bis 24,50 ℳ, Langbohnen, ausl. 31,00 bis 395,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 38,00 bis 44,00 mittel, letzter Ernte 44,00 bis 54,00 ℳ, Linsen, Ernte 54,00 bis 64,00 ℳ, Kartoffelmehl, 36,00 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und reis 19,00 bis 21,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, 21,50 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 25,00 bis 27,00 ℳ, Reis⸗ Ringäpfel amerikan. extra Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten

entölt 130,00 bis 150,00 ℳ, 220,00 ℳ, Tee, bis 800,00 ℳ, Tee, indisch 790,00 bis 1100,00 ℳ, Zucker, Melis . 69,30 bis 69,55 ℳ, Zucker, Raffinade 70,80 bis 72,30 ℳ, Zucker, Kunsthonig in ½ kg-Packungen 73,00 1 e in Tierces 164,00 bis 166,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 168,00 bis 170,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 156,00 bis 158,00 ℳ, Purelard in Kisten 156,00 bis 158,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 170,00 bis 172,00 ℳ, Molkerei⸗ butter la in Tonnen 282,00 bis 288,00 ℳ, Molkereibutter Ia 1 290,00 bis 296,00 ℳ, Molkereibutter IIa in Tonnen 272,00 olke gepackt 276,00 bis 284,00 ℳ,

Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 294,00 bis 298,00 ℳ, Aus⸗ gepack 300,00 bis 308,00 ℳ, llgäuer Stangen 20 % 70,00 bis 80,00 ℳ,

(Preise in Reichsmark.)

Vereinigung für

bis

(5⸗ 57,71 20,13 G., 122,78 G., Wien

mitteleinzel⸗ Originalpackungen.)

28,00 ℳ, Kaferflocken

Weizengrieß 34,00 bis Weizenmehl: Bäckermehl Auszugmehl bis 52,00 ℳ, ℳ, Bohnen,

ℳ, Linsen, große, letzter superior 35,00 bis zwar: Bruch⸗ unglasiert 20,50 bis

132,20,

Rohkaffee, Santos Rohkaffee,

420,00 ℳ, Röstkaffee,

ℳ, Röstroggen, glasiert,

chines. 760,00

New York

Speck, inl., ger., echter Gouda 40 % Allgäuer

auf

Fhi

8 82 89 zig, Gulden.) Banknoten: Polnische Lok 7 5 105 Seh sche P sch o 100 Zloty 57,54 100⸗Stücke) —,— G., —,— B G., —,— B. B. Telegraphische: 20,17 B., 123,02 B 18

Prag,

105,75, Madrid G Stockholm 544,00, Polnische Noten 384,00, Belgrad 46,267, Danzig 664,50. Budaäpest, Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 7,85. London, 19. September. (W. T. B.) New 80,00, Amsterdam 776,50, 13,10, Schweiz 16,17, Sp hagen 22,38 ½, Wien 29,37, Buenos Aires 45,00, Rio de Paris, 18. September. Deutschland —,—, 356,50, Spanien 213 ⅜, „Holland 1030,75, O —,—, Rumänien —,—, Wien Paris, 18. September. Pencehr.). öö 1 882 —,—, Amerika 16,70, England in Säcken —,—, Italien 134,45, Schüweiz —, Kopenhagen —,—

hagen —,—

Amsterdam, 59,20, London 7,76 ½, Schweiz 47,99, Italien 13,07 ½¼, hagen 34,75, Stockholm 40,10, 735,00, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest hama —,—, Buenos Zürich, 19. September. (W. T. B. London 16,17 ½, New York 337,00, Brüss Madrid 43,20, Berlin 123,30, Wien (offiz.) 72,60, Istanbul 248,00. Kopenhagen, 18. September. 472,00, Berlin 170,50, Paris ürich 138,70, Rom 37,70, Am lo 112,75, Helsingfors 9,95, Stockholm, 18. September. Berlin 148,50 nom., Paris 24,35 nom., S 120,00 nom., dekae dem 249,50 nom., Kopenhagen 86,75 nom., Slo 97,75 nom., Was 00 nom., Helsingfors 8,60 nom., Rom 33,00 nom., Oslo, 18. September. (W. T. B.) London Paris 24,90, New York 421,00, Amsterdam 256,25, Helsingfors 8,90, Antwerpen 88,75, S 89,25, Rom 33,50, Prag 19,00, Wien —,—.

18. September. (W. T. B.)

Reichsmark G., —,— B.

Auszahlungen! au London New York 3,3766 G.,

Prag 20,98 ½,

Jugoslawische Noten

—,— *), Schwedische Noten 112,45,

281,75, Mailand 178,25,

Wien 475,00,

18. September. (W. T. B.)

Brüffel 22,45 ½,

Istanbul 660,00, Janeiro 443,00.

London

Bukarest —,—, Prag

New

.

Aires —,—.

ington 40

Prag 18,75 nom., Wien —,—

(Alles in Danziger G., 57,65 B., Amerikanische 8 Schecks: Warschau 100 Zloty 57,60 G., 16,10 G., 16,14 29 3,3834 B., Berlin

September. (W. T. B.) Amsterdam 285,95 vbli 169,10, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen —8— 28. Rlin York 462,00, Paris 27,75, 1esfch 37,22, owakische Noten 20,40, Polni e Noten 78,95, Do 5 Unaarnge s Dollarnoten 453,00, erlin Clearingkurs 216,60. *) Noten und Devisen für 100 Pengö. 9 18. September. (W. T. B.) Amsterdam 13,60 ½, Verbie⸗ 807,00, Zürich 654,25, Oslo 531,00, Kopenhagen 472,00, London New York 22,05, Marknoten

,50, London 22,20 ¼, Zürich 137,25, Marknoten 8,94, Tschecho⸗

Belgrad —,—,

Alles in Pengö.

York 478,00, Paris Italien 59,56, Berlin anien 37,43, Lissabon 103,50, Kopen⸗ Warschau 28,00,

(W. T. B.) (Schlußkurse, 79,90, New York 16,68, Italien 134,40, Schweiz 494 ⁄, slo —,—, Stockholm 414,50, Prag —, Belgrad —,—, Warschau —,—. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗

80,15, Belgien —,—, Holland 495,00, Spanien —,—, W „Oslo —,—, Stockholm 414,50, Belgrad

18. September. (W. T. B.) (Amtlich.) Berlin York 162 ⅞, Paris 9,70 ¼, Brüssel 34,59, Madrid 20,75, Oslo 39,10, Kopen⸗ Wien —,—, Budapest —,—, Prag —,—, Yoko⸗

) (Amtlich.) Paris 20,19 ½, el 72,05, Mailand 27,16 ¼,

(W. T. B.) London 22,40, 28,10, Antwerpen 100,00, terdam 289,35, Stockholm 115,70, rag 21,35, Wien —,—.

(W. T. B.) London 19,40 nom., Brüssel 86,75 nom., Schweiz.

19,90, 1“ 152,25, uri tockholm 103,00, Ko⸗

London Paris äußere Gold 5,50,

New 26,00, Cement

Mainkraftwerke —,—, S ee;

7

Bank 41,00, Amerika Paketf. 11,25,

11,75,

Paris 801,00,

„Wien Völkerbundsanleihe 100

berger Bahn —,—,

amtlich.) Belgien

Kopen⸗ —,—, Brüxer Kohlen

Prager Eisen —,—, —,—, Skodawerke —,—, E Leykam

Amsterdam, 18.

Warschau

Bremen 1935 —,—,

Obl. 1945 —,—, 7 %

Pfdbr. 1960 46,00, 7 % 89,00, 7 % S. A 1950 47,00, 7 % Stahlwerke Obl. m. Op.

Bank Pfdbr. 1953 55,00, 22,25, 7 %

Zert. v. Aktien —,—, 6 % Eschweiler Bergw. Obl

8””

123,25, Kopenhagen

““

Banken

8 8

London, 18. September. 187/19, Silber fein prompt 19 ¾, Silber auf Lieferung Barren 18,50, Silber auf Lieferung

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 1t 4 ½ % Irregation 3 ⅛, —,—, 5 % Tehuantepec abg. —,—, Heidelberg 68,00, Dtsch. Linoleum 36,75, Eßlinger Masch. 23,00, Felten u. Guill. 41,00, Ph. Holzmann 53,50, Gebr. 1 chnellpr. Frankent. —,—, Voigt u. Häffner Zellstoff Waldhof 32,60, 3 22

6 % Siemens u. Zert. —,—, Ford Akt. J 1

(W. T. B.) Silber Barren prompt fein 1915⁄16.

18. September. (W. T. B.) 5 % Mex. 4 % Tamaul. S. 1 abg. Aschaffenburger Buntpapier

Gold u. Silber 169,50, Dtsch.

Junghans 24,30, Lahmeyer 112,00, uderus 61,75, Kali Westeregeln

Hamburg, 18. September. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Dresdner Vereinsbank 76,00,

Lübeck⸗Büchen 35,50,

8 Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd Harburg. Gummi Anglo⸗Guano 49,00, Dynamit Nobel —,—, 71,50 B., Neu Guinea 95,00, Otavi Minen

Alsen Zement —,— Holstenbrauerei

10,50.

„18. September. (W. T. B.) Amtlich. (In Schillingen.) 1 Dollar⸗Stücke 520,00, do. 500 Dollar⸗ Stücke 520,00, 4 % Ludwigsbahn —,—, 0 Wiener Bankverein ] Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 15,60, Dynamit A.⸗G. —,—, A. E. G. Union —,—, Brown Boveri —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Alpine Montan 10,15, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) —,—, Krupp A.⸗G. —,—, Rimamurany —,—, Steyr. Werke (Waffen)

. 4 % Vorarl⸗ Staatsbahn —,—, Türkenlose 9,50, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar.

Steyrer Papierf. —,—, Scheidemandel

Josefsthal —,—, Aprilrente 1,20, Mairente 0,80, Februarrente 0,80, Silberrente

0,80, Kronenrente 0,80. September. (W. T. B.) 7 % Deutsche

Reichsanleihe 1949 (Dawes) 40 ⅞, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) 37,00, 6 ½ % Bayer. Staats⸗Obl. 1945 24,00, 7 % 6 % Preuß. Obl. 1952 1900, 7 % Dresden

Deutsche Rentenbank Obl. 1950 30,00,

7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfobr. 1953 49,50, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 20,25, 7 % Pr.

entr.⸗Bod.⸗Krd.

Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 52,00, Amster⸗ damsche Bank 119,50, Deutsche Reichsbank 80 ⅛, 7 % Arbed 1951 A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 —,—, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. Cont. Gummiw. A. G. 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 27,00, 6 % m. Opt. 1949 39,50, 6 % J. G. Farben Obl. —,—, 7 % 1951 44,75, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 1 Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % winnber. Obl. 2930 40,00, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 17,25, 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 39,00, Obl. 1952 43,50, x u. Toll Winstd. )

1950 60,50, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. Obl. 1956 68,00, Harp. Bergb.⸗Obl.

b5jähr. Noten 25 ⅞, 7 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 34,00, .G. Farben

7 7

Halske Obl. 29. Deutsche

8 82

4485 8

785—

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,

2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote

4. Oe entliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften,

12 13. Bankausweise 14. Verschiedene

8. Kommanditgesellschaften auf auuen, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. . H.,

11. Genossenschaften, 8 wengh nich 8

nvalidenversicherungen, Bekanntmachungen.

4 2 6

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

[41127]. Vermögensbeschlagnahme. Das Vermögen des Wechselstuben⸗ inhabers Nathan Selinger aus Beuthen, 9.⸗S., geboren am 13. Mai 1883 in Sos⸗ nowice (Polen), zuletzt wohnhaft in Beuthen, O.⸗S., ist zur Sicherung der Geldstrafe des Angeklagten durch Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts in Beuthen, O.⸗S., vom 6. Juli 1933 be⸗

worden.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ lungen oder sonstige Leistungen an den

Angeklagten zu bewirken; sie werden hier⸗

mit aufgefordert, innerhalb eines Monats der unterzeichneten Staatsanwaltschaft Anzeige über die dem Angeklagten zu⸗ stehenden Forderungen oder sonstigen An⸗ sprüche zu machen.

Wer nach Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung Verfügungen vornimmt, kann sich darauf, daß ihm die Beschlag⸗ nahme nicht bekannt gewesen sei, nur be⸗ rufen, wenn er nachweist, daß die Unkennt⸗ nis nicht auf Fahrlässigkeit beruht. 21 Ibs. 4 der 4. Verordnung zur Durch⸗ führung der Verordnung uͤber Devisen⸗ bewirtschaftung.)

Beuthen, B.⸗S., den 11. Septbr. 1933.

Staatsanwaltschaft. (Unterschrift.)

[41128].

Die I. Ferienstrafkammer des Land⸗ gerichts Nürnberg⸗Fürth hat am 13. Sep⸗ ember 1933 durch den Vorsitzenden Land⸗ b Weisensee, die Beisitzer Landgerichtsräte Dr. Stangl und Lohrer der Strafsache gegen Rosenfelder, Emil, Kaufmann in Nürnberg u. 2 Gen., wegen Vergehens gegen das Devisengesetz olgenden Beschluß gefaßt: Es wird die eschlagnahme des im Deutschen Reich befindlichen Vermögens des 1. Rosen⸗ elder, Emil, geb. am 7. 9. 1861 in Bam⸗

berg, verh., Kaufmann, z. Z. unbekannten Aufenthalts, 2. Rosenfelder, Oskar, geb. 7. 6. 1878 in Bamberg, verh., Fabrik⸗ direktor, z. Z. unbekannten Aufenthalts, angeordnet, da sie sich durch Flucht ins Ausland der Strafverfolgung zu entziehen suchen und hierwegen gegen sie Haftbefehl des Untersuchungsrichters erlassen wurde. § 290 StPO. Weisensee. Dr. Stangl. Zur Beglaubigung.

Nürnberg, den 15. September 1933. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des

Landgerichts. Abt. f. Strafsachen.

Stenzel.

3. Aufgebote.

[41131]

Auf Antrag der Frau Pauline verw. Zoll in Schnaditz bei Düben a. d. Mulde wird mit Rücksicht auf die bevorstehende Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zweck der Kraftloserklärung der Leipziger Hypothekenbank⸗Goldpfand⸗ briefe: a) Em. XIII Lit. N Nr. 3346, 3347, 3348, 3349, 3350. 3351 über je 100 Goldmark, b) Em. XV Lit. N Nr. 3299, 3300 über je 100 Goldmark, ver⸗ boten, an den Inhaber der Papiere eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneue⸗ rungsschein auszugeben. Die Einlösung der bereits ausgegebenen Zinsscheine wird von dem Verbot nicht betroffen. Auf die obengen. Antragstellerin findet das Verbot keine Anwendung. Amtsgericht Leipzig, 9. Septbr. 1933.

Lohrer.

[41132]

Auf Antrag der Frau Helene Mar⸗ garethe Elisabeth Zahler geb. Heyde in Leipzig C 1, Sebastian⸗Bach⸗Str. 23, wird mit Rücksicht auf die bevorstehende Einleitung des Aufgebotsverfahrens zum Zwecke der Kraftloserklärung des 6 % (8) Goldpfandbriefs der Leip⸗ ziger Hypothekenbank in Leipzig, Emission XVII Lit. S Nr. 0208 vom 28. April 1930 über 5000 Goldmark,

verboten, an den Inhaber des Paplers eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneue⸗ rungsschein auszugeben. Die Ein⸗ lösung der bereits ausgegebenen Zins⸗ scheine wird von dem Verbot nicht be⸗ troffen. Auf die obengen. Antrag⸗ stellerin findet das Verbot keine An⸗ wendung.

Amtsgericht Leipzig, 14. Septbr. 1933.

[41149] Aufgebot.

Auf Antrag: 1. der Land⸗ und Ge⸗ werbebank Ortwig, eingetragene Ge⸗ nossenschaft m. b. H. in Ortwig im Oderbruch, vertreten durch ihre Vor⸗ standsmitglieder Gustav Schumann und Willr rn ebenda, 2. der Commerz⸗ und Privat⸗Bank A. G., vertreten durch 8 Vorstand, 3. Frau K. Herber Witwe, Frankfurt a. M.⸗Höchst, 4. der Erben des zuletzt in Sasbach bei Artern wohnhaft gewesenen Betriebsverwalters Arthur Kröning werden die nachge⸗ nannten, in Verlust geratenen Wert⸗ papiere aufgeboten: A. 4 %ü’ge Vor⸗ kriegs⸗Hypothekenbank⸗Pfandbriefe der Deutschen Hypothekenbank, Meiningen, Em. XIV Lit. E Nr. 3612 über 500 Papiermark, Em. XIII Lit. C Nr. 6867 über 1000 PM, Em. XVI Lit. B Nr. 5949 über 3000 PM, Em. XVI Lit. C Nr. 8603 über 2000 PM, Em. XII Lit. E Nr. 1511 über 300 PM, Em. XII. Lit. E Nr. 3052 über 300 PM, B. Aktie der Deutschen Hypothekenbank, Meinin⸗ en, Nr. 101 212 über 600 RM. Jeder Inhaber einer dieser Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf 17. April 1934, 10 Uhr, vor unter⸗ zeichnetem Gericht, Zimmer 18, be⸗ stimmten Aufgebotstermin beim unter⸗ zeichneten Gericht sich zu melden und die Urkunde vorzulegen. Andernfalls werden diese Wertpapiere für kraftlos erklärt.

Meiningen, am 11. September 1933.

Thüring. Amtsgericht. Abt. 1.

[41148].

Die Rechtsanwälte Dres. Dietz, Kirchen⸗ bauer u. Sickinger, hier, als Vertreter der Frau Ludwig Eberhardt Wwe., Elise

geb. Niederbühl, Karlsruhe, Akademie⸗ straße 21, haben das Aufgebot folgender Urkunde beantragt: Mitgliedschein Nr. 92 der Sterbekasse der Landeszentrale des Badischen Einzelhandels Karlsruhe in Baden des Ludwig Eberhardt. Der In⸗ hces der Urkunde wird aufgefordert, pätestens im Aufgebotstermin am Mitt⸗ woch, den 4. April 1934, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, 2. Stock, Zimmer 55, seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen; andernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Karlsruhe, den 11.Sep⸗ tember 1933. Badisches Amtsgericht. B. 1.

seit dem Tage der Zustellung des Be⸗ scheides vom 20. März 1933 festgestellt. Zur Auszahlung der Entschädigung ist Termin vor dem unterzeichneten Gericht, Wilhelmstraße 53, Zimmer 20, auf den 7. November 1933, 10 Uhr, an⸗ beraumt, zu welchem hiermit gemäß § 1 des Gesetzes Nr. 18 von 20. Juni 1843 und § 45 des A.⸗G. z. B. G.⸗B. vom 12. Juni 1899 alle Realberechtigten behufs Anmeldung ihrer Ansprüche mit dem Hin⸗ weis geladen werden, daß die Nicht⸗ erschienenen mit ihren Ansprüchen aus⸗ geschlossen werden. Braunschweig, den 7. September 1933. Das Amtsgericht, 23.

[41130]. Aufgebot.

Die Frau M. Höck in Frankfurt am Main, vertreten durch Rechtsanwalt Rein⸗ hard Brink in Frankfurt am Main, hat das Aufgebot des auf die Antragstellerin von der Firma H. Delliehausen in Frankfurt am Main am 27. Dezember 1932 aus⸗ gestellten Lagerscheins Nr. 6965 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 12. 4. 1934, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Starkestr. 3, Zimmer 10, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Frankfurt am Main, den 13. 9. 1933.

Amtsgericht. Abt. 41.

[41129]. Aufgebot.

Das Deutsche Reich (Reichseisenbahn⸗ vermögen) hat zur Anlage eines Aufhalte⸗ beckens von Tageswasser der Hauptwerk⸗ statt und des Verschiebebahnhofs sowie von Hochwasser der Lämmchenriede den im Grundbuch von Braunschweig Band 62 B Blatt 20 auf den Namen des Braun⸗ schweigischen Landesfiskus (Vereinigter Kloster⸗ und Studienfonds) eingetragenen Plan Nr. 74, welcher nach der Verm. Besch. Nr. 17533 in die Teilpläne Altewiek VII Nr. 265/174 zu 30, 61 a, Nr. 266/174 zu 51 qm, Nr. 267/174 zu 33,21 a zerlegt ist, enteignet. Die zu zahlende Ent⸗ schädigung ist auf 12 866,— RM nebst 4 v. H. jährlich Zinsen auf 6224,— RM seit 15. Mai 19321 und auf 6642,— RM

[41151]. Aufgebot.

Der Eigenkätner Michael Brock in Alt Rudowken, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Zeisig in Nikolaiken, hat zwecks An⸗ legung eines Grundbuchblattes das Auf⸗ gebot der in der Grundsteuermutterrolle Gemarkung Alt Rudowken unter Art. 30 eingetragenen Parzellen Ktbl. 1 Nr. 74 bis, 75, 76 und 77 in Größe von 77,60 a be⸗ antragt. Es werden daher alle Personen, welche das Eigentum an dem aufgebotenen Grundstück in Anspruch nehmen, auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Don⸗ nerstag, den 9. November 1933, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 2, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird.

Nikolaiken, den 12. September 1933.

Das Amtsgericht.

[41152]. Aufgebot.

Der Besitzer Gustav Hoffmann aus Rübenzahl bei Rhein, vertreten durch den Rechtsanwalk Zeisig in Nikolaiken, hat das Aufgebot zur Ausschließung der Eigen⸗ tümer der Parzelle Kbl. 1 Nr. 228/4 in Größe von 1,75,66 ha des Grundstücks Heytebruch Bl. 17 beantragt. Die ein⸗ getragenen Eigentümer, Eheleute Fried⸗ rich Nalestinstt und Helene geb. Rogalla sowie Michael Scharna und Catarina geb. Steinfeld oder deren Rechtsnachfolger, werden aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 9. November 933, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten

eitteld.