1933 / 222 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Sep 1933 18:00:01 GMT) scan diff

8 11u“

S. 2.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) betr. die Einziehung volks⸗ und staats⸗ feindlichen Vermögens werden die nachstehenden Gegenstände zugunsten des Landes Preußen hierdurch eingezogen.

Reichs⸗ u““

und Stnatsanzeiger Nr. 222 vom 22. September 1933.

Bekanntmachung.

Grund des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und der Preuß. Ausführungs⸗

die nachstehend aufgeführten Vermögensgegenstände und g. mögen zugunsten des Landes Preußen, vertreten durch de Prenghen Minister des Innern, hiermit eingezogen. 28

mäß § 3 des oben angegebenen Gesetzes vom 26 q 1933 erlöschen die an dem . . 5 h

Dies wird hiermit an Stelle einer Zustell

bekanntgemacht. Zustellung om

eingezogenen Gut bestehende

=

Gegenstand

2 Läufer

1 Papierrollenständer 1 Radio⸗Kraftverstärkeranlage Aktenschrank Schreibtische Tische Schreibmaschinentisch Stühle

Tresen 8 Fensterbürsten Kleiderhaken Ofenschirme Abblendlaterne

kleiner Spiegel Musikinstrumente

Pauke mit Schläger Trommel mit 2 Stöcken Schlagbecken

Lyra

Notentaschen mit Noten Paket mit Noten Hypothek über 400 R2

2

—VSSßhnShShg bo bo bdo 00

Reck Matten Faustball Tambourinschläger Faustballnadel 8 Leine (25 m) Verbandskasten Ballpumpe Schlagball Ballnetz Reckpfähle Befestigungsstäbe Keulen Stäbe Scheibenhantel

21 Stemmscheiben

1 Handball

1 Gerätekasten

1 Tau 131 verschiedene Bücher

92 verschiedene Bücher

b

5 ℳ§ͤä—

2 Trommeln

1 Tambourstab

1 Pfeife

2 Schwalbennester

6 verschiedene Bücher

1 Turnreck

1 Barren

1 Hantel

1 Gewichtsstück

1 Turnreck

1 Barren

10 Eckfkahnden

2 Schlagballhölzer

1 Kugel

1 Nachrichtentafel 30 Holzkeulen

2 Schwungringe mit Seil 2 Sprungbretter

3 Sprungmatten

1 Turnschrank

1 Kraftrad ohne Beiwage 1 kleine Standuhr

1 Schreibtischlampe

1 Schreibmaschine 1 Schreibmaschinentisch 1 Handdruckpresse

1 Vervielfältigungsappara 1 Heftmaschine

1 Briefwaage

1 Geldkassett

1 Schrank

1 großer Schreibtisch 1 Ausziehtisch

9 Stühle

1 Leibriemen

1 Schreibmaschinenstuhl 2 Luftbüchsen

7 Schalmeien

26 Musikinstrumente

1 Schreibmaschine (Marke Triumph) 1 Postkartendruckapparat 1 Vervielfältigungsapparat 2 Schränke 1 Schreibtisch 1 Schreibmaschinentisch Regal Stuhl 1 Rohrsessel

12 verschiedene Büroutensilien 1 Lichtbildapparat 1 Schreibmaschine (Marke A. E. G.) 1 Schreibmaschine (Marke Adler) 1 Schrank 2 Schreibtische Waschstände Rohrsessel Bürolam 3 Bilder 8 1 Tresen 8 1 Auslagekasten 1 Papierkorb verschiedene Büroutensilien

Stade, den 11. September 1933. Der Regierungspräsident. J. A.: Ollendorff.

S. P. D., Ortsgruppe Hemelingen

Reichsbanner Hemelingen

Arbeiter⸗Turn⸗ mh Sportverein Nordholz

Sport⸗ u. Turn⸗ verein Freund⸗

schaft in Midlum

S. P. D., Ortsgruppo Gnarrenburg

S. P. D., Ortsgruppe Carlshöfen

S. P. D., Ortsgruppe V Basbedk 9 138 8

8 2213.2

verordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden

Gattungsbezeichnung (bei Rechten: Art und Inhalt evtl. Geldbetrag des Rechts

Genaue Stückbezeichnung bzw. Kennzeichen

Die Beschlagnahme ist erfolgt bei

Eigentümer der beschlagnahmten Sache bzw. Berechtigter

1 2

3 4

1 Schreibmaschine, 12,51 RM 1 große Trommel, 17 verschiedene Musik⸗ „instrumente, 9 Trommeln 8 1 Vervielfältigungsapparat 1 Vervielfältigungsapparat 1 Vervielfältigungsapparat m. RS.⸗Motor Nr. 8425 1 Pauke, 1 Becken, 1 Tuba, 2 Büösse, 2 Bariton, 1 Tenorhorn, 1 Waldhorn, 6 Trompeten, 2 Klarinetten, 1 Konzert⸗ trommel 1 Büchergestell, 1 Teppich, 1 Schreibtisch, 1 Ruhebett 1 Baßhorn, 2 Notenbücher, 1 Tenorhorn

„Adler“ Nr. 326016

Fabrikat „Hörike“ Fabrikat „Gestettner“ Fabrikat „Rotaprint“

1 Tenorhorn, 1 Notenständer 1 „Mercedes“ Nr. 61264 „Urania“ Nr. 18709

1 Schreibmaschine 1 Schreibmaschine

8 5 8 8

31,22 RM Bargeld

1 Vervielfältigungsapparat 1 Reiseschreibmaschine

1 Personenkraftwagen

1 Schreibmaschine

1 Schreibmaschine

2 Nähmaschinen

„Markoprint“

„Erika“ Nr. 168966 „Citroen“ I Z. 45440 „Oliver“ Nr. 36652

„Singer“ H. 246107, G. 1529803

Filmvorführungsapparate Radioapparat mit 2 Lautsprechern

4 Rollschränke, 6 einfache Schränke, 5 Schreibtische, 20 Tische, 103 Stühle, 4 Sessel, 15 Feldbetten, 5 Hobelbänke Vervielfältigungsapparat f. Handbetrieb Gartenbank, 1 Wandregal, Tisch, 1 Briefwage, 1 Kartei, 1esg; Büro⸗ ütensilien, 1 Doppelschreibtisch, 5 Stühle, 1 Papierkorb, 1 Schreibmaschinentisch, 2 Rollschränke,

1 Schr⸗ tühle, 2 Tische, 1 Regal

aiselongue, 8 Stühle, 2 Tische, 1 Rega

1 Korbbank, 6 Gardinen, 1 Lischdecke, 1 Ruhedecke, 1 Waschständer, 1 Fußwage, 1 Klosetteimer, 2 Zimmeröfen mit Rohr, 1 eiserner Ständer, 1 Papierkorb, 1 Blu⸗

menvase, 11 weiße Handtücher, 2o kleine

ge hlampe, 1 Lampenkugel,

Telefunken“

(

8 82

Turnerschaft Frea Heil, Franzenburg

S. P. D., Unterbezirk Vegesack⸗Blumen⸗ thal⸗Osterholz in Aumund

S. P. D., Ortsgruppe Osterholz

S. P. D., Ortsgruppe Aumund

Eigentümer unbekannt

Reichsbanner, Orts⸗ ruppe Farge

S. P. D., Ortsgruppe Lilienthal

Bez.⸗Sekr. der S. P. D., Stade

1““ ““

Volksblatt für die Unterelbe, Stade

8 Aerzte! 1 Kornzange, 1 Feber⸗ entisch. 8 Spekula, 2 Beinhalter, Rveeerar wasserbereiter, 2 Schalen, 5 RM Guthavben 1 Schreibmaschine

Köln, den 15. September 1988.

8

„Oliver’" Nr. 408014

Postscheckkonto Nr. 52982 Köln

Mittelrh. Druckerei u. Ver⸗ Wie Spalte 3

lagsanstalt, Köln⸗Deutz Postscheckamt Köln Reichsbanner Schwarz⸗Rot⸗ Wie Spalte 3 Gold, Köln

S. P. D., Ortsgruppe Köln

1

Wie Spalte 3

Musikvereinigung „Freiheit“

Peter Köln, Köln⸗Mülhen in Köln⸗Mülheim hei

Bachstr. 31 Wie Spalte 3

M. Kalt, Köln, Elsaßstr. h E. Quirin, Köln, Huhr asse 71

G. Kalt, Köln, Spulmann gasse 11

J. Adorf, Köln, Spulmanne gasse 66

Tings, Köln, Händelstr. 2

Hans Wecker, Köln

Tambour⸗ und Bläser⸗Riege Köln⸗Nord, Köln

§. P. D., Bez. Mittelrh., Köln

Verband „Opfer des Krieges und der Arbeit“, Ortsgruppe Köln 1““

,. N. Kleusch, Köln, Hansaringt

8 W. Werner, Köln⸗Dellbrüch W. Breiden, Köln⸗Ehrenfehh Wie Spalte 3—

jugem

v 8

Volkshilfe mit Bestattungs⸗ fürsorge, Köln, Rubens⸗ straße 30

„Einheitsverband für prole⸗ tarische Sexualreform und

1“ Ortsgruppe n 11

8*

Mattlehner, Köln, Fabricius straße 4, und Wolfra Köln, Merkener Str. 1

1“

Der Regierungspräsident. J.

Bekanntmachung.

A. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) wird das gesamte

Eigentum a) der „Volkshilfe mit Bestattungsfür⸗ sorge“ in Heinrichs, Kreis Schleusingen, als Neben⸗ organisation der K. P. D., b) des Sportklub „Iugendkraft“ in Suhl, Kreis Schleusingen, als Nebenorganisation der K. P. D., unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Preußischen Minister des Innern in Berlin, eingezogen.

„B. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetze über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und der Preußischen Durchführungsverord⸗ nung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) wird das gesamte Eigentum

a) des Arbeiter⸗Rad⸗ und Kraftfahrervereins „Soli⸗ 8 88 8 8. ät“ in Suhl, als Nebenorganisation der ) des Arbeiter⸗Rad⸗ und Kraftfahrervereins „Sturm⸗ vogel“ in Heinrichs, als Nebenorganisation der

c) des Arbeiter⸗Rad⸗ und Kraftfahrervereins „Vor⸗

wärts“ in Suhl, als Nebenorganisation der S. P. D.,

unter Bestätigung der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten

des Preußischen Staates, vertreten durch den Preußischen Minister des Innern in Berlin, eingezogen.

Zu A und B. Gemäß § 3 der angezogenen Verordnung vom 26. Mai 1933 erlöschen die an dem eingezogenen Eigen⸗ tum bestehenden Rechte.

Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. b

Erfurt, den 19. September 1933.

Der Regierungspräsident. J. V.: von Loewenstein.

8

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Ein ziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und der preußischen Ausfüh⸗ rungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden die Forderungen des „Internationalen Ge⸗ werkschaftsbundes, Paris“, gegen die Bank der

Arbeiter und Beamten A.⸗G. in Berlin, Wall⸗

straße 64, auf Auszahlung von Geld sowie auf Auszahlung

seines Saldoguthabens aus Kontokorrent und laufender Rech⸗ nung zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch der Minister des Innern, eingezogen. löschie an den eingezogenen Forderungen bestehenden Recht erlöschen. ies wird hiermit an Stelle einer Zustellung amtlich be kanntgemacht. Berlin, den 21. August 1933. Geheimes Staatspolizeiamt.

Heanin Auf Grund des § 7 der Verordnung des Herrn Reich⸗ präsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februeh 1933 hahe ich die Bücher: a) „§ 218. Gequälte Menschen“, Drama 3 Akten von Carl Crede, Verlag J. H. W. Dietz Nif G. m. b. H., Berlin, b) „Frauenleiden und deren Verhütung

von Dr. J. Zadek, Verlag Buchhandlung Vorwärtzt

Paul Singer G. m. b. H., Berlin, c) „Marquis de Sade und der Sadismus von Dr. med. A. Sper, Berliner Zeitschriften⸗Vertrich Berlin W 57, d) & 2 ft“ von Henry Barbusse, Verlag „Die Schmiede! erlin e) „Lie bes paradies“ von Hugh Elis, Privatverlag Brünn, Josefsgasse 21, 1) „Jugendgelände“ (Ein Buch von neuen Men schen) von Charly Straesser, Greifenverlag, Rudolstade g) „Gebärzwang undkein Ende“, Verfasser Emm Höllein, Neuer deutscher Verlag, Berlin W8, in Preußen wegen Gefährdung von Sitte und Anstand h schlagnahmt. „„ Dies wird hiermit an Stelle einer Zustellung amtlie bekanntgemacht. I Berlin, den 20. September 1933. Der Polizeipräsident in Berlin, Abteilung IYVI. VWorvb

Deutsches Reich. 9

Der apostolische Nuntius, Monsignore Cesare Ot senigo, hat Berlin verlassen. Während seiner bwesenhe führt der Auditor Monsignore Dr. Carl Colli die Geschä

der Nuntiatur. 1“

8 .“

m 22. September 1933.

11.“ S. 3.

Deeutscher Reichsrat. 8 Sitzung vom 21. September 1933.

Der Reichsrat trat am Donnerstag, dem 21. September, Reichstagsgebäude zu seiner ersten Sitzung nach der imerpause zusammen. Reichsinnenminister Dr. Frick hieß dort zu neuer Arbeit willkommen. gur Erledigung gelangten eine ganze Reihe von 8 Personalveränderungen.

stimmte der Reichsrat der Ernennung des Oberlandes⸗ chtsrat August Schmitt, München, zum richterlichen lied der Reichsdisziplinarkammer in München an Stelle verstorbenen Oberlandesgerichtsrats Heuck zu. Zum jsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Schwerin soll an le des Landgerichtspräsidenten Mars mann, der zum Oktober in den dauernden Ruhestand tritt, Landgerichts⸗ ktor Buschmann, Schwerin, ernannt werden.

Einige Disziplinarrichter, deren Amtszeit ihr Ende er⸗ t, sollen wieder ernannt werden, und zwar bei der Reichs⸗ iplinarkammer in Erfurt der Amtsgerichtsdirektor Dr. ring, bei der Reichsdisziplinarkammer in Erfurt als vertretendes Mitglied der Amtsgerichtsrat Dr. Hun⸗ ls, bei der Reichsdisziplinarkammer in Frankfurt a. d. O. Landgerichtsrat Behnisch, bei der Reichsdisziplinar⸗ mer in Kassel der Landgerichtsdirektor Hassenkamp, der Reichsdisziplinarkammer in München als stellver⸗ endes Mitglied der Oberlandesgerichtsrat Dr. Bech⸗ un und bei der Reichsdisziplinarkammer in Schleswig Amtsgerichtsrat Haan.

An Stelle von fünf Ausscheidenden sollen ernannt werden Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Königsberg atspräsident Böger, zum stellvertretenden Mitglied der chsdisziplinarkammer in Königsberg der Amts⸗ und Land⸗ chtsrat Börner, zum stellvertretenden Präsidenten der chsdisziplinarkammer in Schleswig Landgerichtsdirektor ulitz in Flensburg, zum stellvertretenden Mitglied dieser mer der Landgerichtsrat Becker in Flensburg und zum glied der Reichsdisziplinarkammer in Liegnitz der Land⸗

sichtsrat Starke.

Ferner wurde an Stelle des Ministerialrats Pflei⸗ rer der Ministerialdirektor Dr. Dill zum ordentlichen

ürttembergischen Mitglied des Verwaltungsrats der Deut⸗

Girozentrale Deutschen Kommunalbank bestellt. An Stelle des Ministerialrats Dr. Schniewind wurde

gnisterialrat Dr. Schmölder vom preußischen Ministerium

Wirtschaft und Arbeit zum ständigen Mitglied des Reichs⸗ sichtsamts für Privatversicherung im Nebenamt ernannt. Zum Regierungsrat und ständigen Mitglied des Reichs⸗ ficherungsamts soll auf Grund voller Bewährung der Re⸗ ungsrat im einstweiligen Ruhestand Peter Schmitt er⸗ nt werden.

Durch Kenntnisnahme erledigt wurde die neue

Gebührenordnung für die Prüfung von Kraftfahrzeugen,

ftfahrzeugführern, Fahrrädern, Lehrwagen und Lern⸗

1 ferner ein Bericht des Reichsarbeitsministers über die Verwendung der Baukredite

29 und 1930 und ein Bericht über die

Geschäftsergebnisse der Pelcsgeasn im zweiten Viertel⸗ jahr 1933.

Genehmigt wurde vom Reichsrat die Verschmelzung des herigen Revisionsverbandes Niedersachsen e. V. zu Braun⸗ weig mit dem Niedersächsischen Genossenschaftsverband e. V. Hannover sowie eine Satzungsänderung des Genossen⸗ stsverbandes von Nordwestdeutschland e. V. in Kiel.

In den Vorstand des Reichs⸗Tuberkulose⸗ aesschusses wurde als Mitglied des Reichsrats auf Vor⸗ ag des preußischen Ministeriums des Innern Ministerial⸗ ektor Professor Dr. Frey entsandt.

Sodann genehmigte der Reichsrat eine Aenderung der undsätze für die Ausführung des Gesetzes zur

Bekämpfung der Reblaus.

t der letzten Neufassung dieser Grundsätze ist nämlich auf n Gebiete der Reblaus⸗Bekämpfung eine weitgehende andlung eingetreten. Die Seuche hat sich unaufhaltsam terverbreitet, und das bisherige Verfahren der Vernich⸗ g der betroffenen Rebpflanzen 18G allein keinen Er⸗

mehr. Dort, wo die Reblaus zu stark auftritt, ist deshalb

r Gewicht auf die Einführung der Amerikaner⸗Unter⸗ en⸗Rebe zu legen. Unter diesem Gesichtspunkt sind die indsätze umgearbeitet worden. Die Aenderung tritt am Dezember dieses Jahres in Kraft.

Der Reichsrat erklärte sich damit einverstanden, daß zum nisterialrat beim Rechnungshof des Deutschen Reichs

bisherige Oberregierungsrat Dr. Klusemann vom desfinanzamt Berlin berufen wird.

Ferner stimmte der Reichsrat einer Aenderung des

Abgabentarifs für den Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal 1

Dadurch werden die Sätze für die Kanalfahrt wesentlich läßigt und die Lotsengelder auf die Kanalgebühr angerech⸗ um den nach Skagen abgewanderten Verkehr wieder für Kanal zu gewinnen. Hamburg, das sich dadurch benach⸗ igt fühlte, hatte zunächst gegen diese Aenderung Einspruch oben, diesen aber später wieder zurückgezogen, nachdem in Ausschußberatung ein Vertreter des Reichsverkehrs⸗ nisteriums erklärt hatte, daß bis zum 31. Januar 1934 eine chprüfung des Tarifs vom finanziellen wie vom verkehrs⸗ itischen Standpunkt eintreten werde.

Der Reichsrat erklärte sich auch damit einverstanden, daß

Pauschbetrag der Deutschen Reichspost zur Ablösung der rwaltungskostenzuschüsse für die Gemeinden für das Jahr 88 wieder auf drei Millionen und für die Stadt Berlin auf )000 festgesetzt wird.

Schließlich stimmte der Reichsrat einigen Streichungen 8 der Liste der Geheimmittel und ähnlicher zneimittel zu. Auf Vorschlag der Reichsregierung rden gestrichen die Heilmittel (elektro⸗homöopathische) des asfen Mattei, die Magentropfen Bradys (auch als Maria⸗ er Magentropfen Bradys bekannt), Marienbader, Schind⸗

Barnaysche Reduktionspillen, Genfer Sternmittel Sauters, hlmanns Tee, auf Antrag Bayern die homöopathischen nplexmittel der Engel⸗Apotheke (Iso⸗Werk in Regensburg) d Pfarrer Jos. Schmidts Geheimmittel.

Diese Mittel sind damit von der Rezeptpfricht und von den chränkungen in bezug auf die Ankündigung künftig befreit.

Am Schluß der Sitzung schlug Reichsinnenminister

Frick im Namen der Reichsregierung eine

Vereinfachung der Geschäftsordnung des Reichsrats „Wie auch die heutige Sitzung gezeigt hat, so führte er

zur Begründung aus, spielen sich die Beratungen des Reichs⸗ rats nicht gerade anregend ab. Sie erschöpfen sich darin, daß ich die Punkte der Tagesordnung verlese und das Plenum ihnen ohne Aussprache zustimmt, nachdem die Dinge meistens schon in den Ausschüssen geklärt sind. Ich halte es daher für erforderlich, daß eine Vereinfachung der Geschäftsordnung erfolgt in dem Sinne, wie ja auch das Reichskabinett einen großen Teil seiner Beschlüsse im Umlaufwege faßt, daß näm⸗ ich ohne Zusammentritt des Plenums alle Gegenstände, die ohne weitere Aussprache beschlossen werden können, durch schriftliche Zustimmung erledigt werden.

Ohne Aussprache stimmte der Reichsrat darauf der von der Reichsregierung beantragten Aenderung seiner Geschäfts⸗ ordnung zu, die besagt:

„Erfordert die Bedeutung eines im Reichsrat zur Be⸗ schlußfasiung vorgelegten Antrags, einer Vorlage oder Lingabe keine mündliche Beratung oder ist eine solche

wegen Eilbedürftigkeit nicht möglich, so kann der Reichs⸗

S des Innern die Beschlußfassung des Reichsrats auf schriftlichem Wege herbeiführen (Umlaufsache). Auch mit Ausschußbe chlüssen kann der Reichsminister des Innern in gleicher Weise verfahren. Wird Widerspruch erhoben, so kann das Reichsministerium des Innern die Angelegenheit dem zuständigen Ausschuß überweisen oder auf die Tagesordnung einer Vollsitzung setzen. i der Ausschußüberweisung ist dem Reichsrat Kenntnis zu eben. Die auf dem Umlaufwege gefaßten Beschlüsse sind in der Niederschrift der nächsten Sitzung aufzuführen.“

Der Reichsrat erklärte sich auch damit einverstanden, daß die nächste Vollsitzung erst wieder für Ende Oktober in Aus⸗ sicht genommen wird, da genügend Beratungsstoff vorläufig nicht vorhanden ist.

Aus der Preußischen Justizverwaltung.

Wiedereinrichtung aufgehobener Amtsgerichte.

Der Preußische Justizminister hat, nachdem durch da zeit bereits veröffentlichte Gesetz vom 29. August 1933 die Wieder⸗ einrichtung von elf der im vorigen Jahre aufgehobenen Amts⸗ angeordnet worden ist, nunmehr durch eine Verordnung ie Bezirke dieser Amtsgerichte festgesetzt. Danach erhalten die wieder eingerichteten Amtsgerichte im wesentlichen den Bezirk, den sie bei ihrer Aufhebung am 1. Oktober 1932 gehabt haben. Von den beiden Amtsgerichten, denen neue Orte als Sitz zuge⸗ wiesen sind, ist dem Amtsgericht Bramsche (Oberlandesgerichts⸗ bezirk Celle) ein Bezirk aus Teilen der Amtsgerichte Osnabrück, Bersenbrück und Fürstenau, dem Amtsgericht Gemünden⸗Wohra (Oberlandesgerichtsbezirk Kassel) ein Bezirk aus Teilen der Amts⸗ 1. Frankenberg, Jesberg, Kirchhain und Treysa zugelegt worden.

Durch das Gesetz vom 29. August 11 der Preußische Justizminister ferner ermächtigt worden, der Amts⸗ Ferich⸗ außerhalb des Gerichtssitzes für einen Teil des Gerichts⸗ ezirks einzurichten. Von dieser Ermächtigung hat der Justiz⸗ minister in einer jetzt im Preußischen nüs ministerialblatt er⸗ scheinenden Allgemeinen Verfügung Gebrau gemacht. Danach werden am 1. Oktober 1933 an folgenden 17 Orten, die früher Sitz eines Amtsgerichts waren, amtsgerichtliche Zweigstellen ein⸗ gerichtet:

Kammergerichtsbezirk: 1

Lippehne 8

Oberlandesgerichtsbezirk:

Breslau Schömberg

Zweigstelle des Amtsgerichts:

Soldin

Liegnitz

Parchwitz Celle Polle Pyrmont Frankfurt Katzenelnbogen Dies Gammertinzen Sigmaringen Wald E Lichtenau aderborn Netra Eschwege Vöhl Korbach Niederaula Oberaula Birstein ächtersbach Heiligenhafen Oldenburg Allenburg Wehlau Großbodungen Bleicherode Wippra Mansfeld

Belgern Torgau.

Diese Zweigstellen eine in der deutschen Justiz bisher völlig unbekannte gerichtliche Einrichtung dar. Der reußische Justizminister hat deshalb in einer jetzt gleichfalls im Preußi⸗ Uen Justizministerialblatt zur Veröffentlichung gelangenden Allgemeinen Verfügung nähere Anordnungen über die Ein⸗ richtung und die Aufgaben der amtsgerichtlichen Zweigstellen ge⸗ troffen. Die Zweigstellen sind Dienststellen des Amtsgerichts, in dessen Bezirk sie ihren Sitz haben; sie unterstehen der Dienstauf⸗ sicht des Aufsichtsrichters, der für den geordneten Geschäftsbetrieb auf der Fweigstelle verantwortlich ist. Sie sind ständig mit einem Rechtspfleger und dem sonst erforderlichen Personal des Büro⸗, Kanzlei⸗ und Justizwachtmeisterdienstes besetzt. Aber auch der Richter ist regelmäßig in bestimmten Zeitabständen und sh chendurch je nach dem Bedürfnis auf der Zweigstelle zur Er⸗ edigung richterlicher Geschäfte und zur Abhaltung von Sprech⸗ tagen anwesend. Während der Richter auf der Zweigstelle die Geschäfte des Zweigstellenbezirks erledigen kann, bei denen er es für sachdienlich erachtet, sind dem Rechtspfleger in der Haupt⸗ sache die Geschäfte in Vormundschafts⸗, Grundbuch⸗ und Nachlaß⸗ sachen zugewiesen, deren Bearbeitung durch einen Rechtspfleger nach den geltenden Bestimmungen zulässig ist. Die Grundbücher für den Zweigstellenbezirk werden auf der Zweigstelle geführt. Ebenso befinden sich dort die Vormundschafts⸗ und Nachlaßakten, oweit sie vom Rechtspfleger bearbeitet werden. Für den Ge⸗ schaeitge e zwischen der Hauptstelle und der Zmeigstsne des Amtsgerichts wird eine nähere Regelung getroffen, die sicherstellt, daß insbesondere in Grundbuchsachen die Geschäftstätigkeit sich reibungslos vollziehen kann. Die Zweigstellen verkaufen Kosten⸗ marken, sind aber im übrigen zur Annahme von Geld nicht be⸗ fugt. Vorauszahlungen und Vorschüsse auf Gerichtskosten und andere Kosten können jedoch auf der Zweigstelle durch Verwen⸗ dung von Kostenmarken eingezahlt werden.

Königsberg Naumburg

Landgericht Arnsberg bleibt bestehen.

Das Preußische Staatsministerium hat auf Vorschlag des Preußischen Justizministers Kerrl ein Gesetz verabschiedet, durch das die bereits gesetzlich angeordnete Aufhebung des Landgerichts Arnsberg rückgängig gemacht wird. Die Aufhebung des Land⸗ gerichts Arnsberg war angeordnet worden, weil der größte Teil seines Bezirks dem in Siegen neuerrichteten Landgericht zugelegt worden 1” und seine neech erdeerenc für den verbleibenden Restbezirk, der unter die benachbarten Landgerichte aufgeteilt werden sollte, nicht möglich erschien. Um dem Sauerland den Fort⸗ bestand eines eigenen Landgerichts zu ermöglichen, hat sich je⸗ doch inzwischen die Bevölkerung der bisher zu den Landgerichten Dortmund und Hagen (West) gehörigen Amtsgerichtsbezirke Menden, Soest und Werl bereiterklärt, künftig dem Landgericht Arnsberg zugeteilt zu werden, um die Lebensfähigkeit dieses Ge⸗ richts hceKsstelen Das Staatsministerium hat den Wünschen der Bevölkerung, in denen es eine Verwirklichung des national⸗ ozialistischen Grundsatzes „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ ge⸗ s en hat, Rechnung getragen und durch das nunmehr verab⸗

die . des Landgerichts Arnsberg angeordnet. Bei dem Landgericht Arnsberg verbleiben die schon bisher zu 2c- gehörigen Amtsgerichte Arnsberg, Balve, Bigge, Brilon, Fredeburg, Marsberg, Medebach, Meschede, Neheim und Warstein; außerdem werden ihm die Amtsgerichte Menden, Soest und Werl zugelegt. Das am 1. Oktober 1933 seine Tätig⸗ keit aufnehmende Siegen wird durch die Aufrecht⸗ erhaltung des Landgerichts Arnsberg nicht Aus Anlaß der Errichtung des neuen Landgerichts Siegen 1 der Preußische Justizminister durch eine im Justizministerial⸗ latt veröffentlichte Allgemeine Verfügung die Strafgerichtsbar⸗ keit in den betroffenen Bezirken neugegliedert. Danach werden die bisher bei den Amtsgerichten Kirchen und Wetzlar gebildeten Strafkammern mit Ablauf des 30. 9. 1933 vnfoeh ben. Dagegen wird in Neuwied, das am 1. Oktober 1933 sein vüeri ver⸗ liert, eine Strafkammer für die Amtsgerichtsbezirke Asbach Dierdorf, Linz und Neuwied errichtet. Die Schöfsengerichte in Arnsberg und Siegen sind künftig für den ganzen Landgerichts⸗ bezirk zuständig. Das Schöffengericht in Koblenz wird um den Bezirk des Amtsgerichts Ehrenbreitstein, das Schöffengericht in Wetzlar um den Bezirk des Amtsgerichts Weilburg und das Schöffengericht in Limburg um die Bezirke der Amtsgerichte Hachenburg, Höhr⸗Grenzhausen, Montabaur, Selters und Wall⸗ merod erweitert. FEndlich 16 aus Anlaß bezirken im Bereich der

schiedete 8

der Neugliederung von Gerichts⸗ 8 Oberlandesgerichte Frankfurt a. M., Hamm und Köln angeordnet worden, daß die Notare, deren Amtssitz bisher im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt a. M. lag, künftig aber den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm oder Köln angehören wird, vom 1. 10. 1933 ab als Amtsbezirk den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm bzw. Köln zugeteilt erhalten. Hierbei handelt es sich um die Notare, die bei den Amtsgerichten Altenkirchen, Daaden, Dillenburg, Herborn, Kirchen oder Wissen (Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt a. M.) und den Amts⸗ gerichten Asbach, Dierdorf, Ehrenbreitstein, Linz oder Neuwied ansässig sind.

Landwirtschaft und Siedlung.

Der Reichs⸗Nährstand im Dienste des Winterhilfswerks.

Von der Reichspressestelle des Reichsbauernführers wird mitgeteilt, daß Reichsbauernführer Darré an sämtliche Landes⸗ bauernführer anläßlich des großen Winterhilfswerks des prak⸗ tischen Soziglismus, dem auch auf dem Lande Erfolg gesichert werden müsse, ein Rundschreiben gerichtet habe. Es wird darin angeordnet, daß bis zum 1. Gilbhart (Oktober), laut Verfügung des Führers, sämtliche Landesbauernführer zu melden haben, welche Mengen an Lebensmitteln in ihren Landesbauernständen aufgebracht sind, um das Winterhilfswerk der Bewegung durch⸗ ahen Der Reichsbauernführer ordnet daher an, daß sich ofort die Landesbauernführer mit den Beauftragten der NS.⸗ Feeiteheelfar in Verbindung setzen, um gemeinsam mit ihren sämtlichen Hauptabteilungen, auch denen der Genossenschaften und des Handels, sowie mit den kommunalen Behörden die Sammlung durchzuführen. Die Landesbauernführer haben bereits bis zum 28. September die ersten Angaben der einzelnen Kreise zu sammeln und nach Berlin zum Reichsobmann der bäuerlichen Selbstverwaltung durchzugeben. In jedem Kreise ist eine be⸗ sondere Liste über die Besitzer zu führen, die sich weigern, für leidende Volksgenossen Spenden zu geben. 8

Durchführung der Eierverordnung.

Auf Grund von Feststellungen der vom Preußischen Land⸗ wirtschaftsminister bestellten Sachverständigen zur Durchführung der Eierversrhmung sind in verschiedenen Städten (Berlin, Magde⸗ burg, Frankfurt a. O.) Kühlhauseier, die nicht ordmungsmößiz gemäß der SS. .er. ann. gekennzeichnet waren, durch die zu⸗ ständigen beschlagnahmt, bzw. sind die beteiligten Händler zur Bestrafung gebracht worden. Um künftig den Handel mit nicht ordnungsmäßig gekennzeichneten Kühlhauseiern mög⸗ zu verhüten, hat der Preußische Landwirtschaftsminister die Polizeipräsidenten der Städte mit Kühlhäusern zum Erlaß von polizeilichen Verfügungen an die Eigentümer oder Pächter dieser Anlagen angehalten, durch die diesen aufgegeben wird, sich bei der Herausnahme von Kühlhauseiern von der ordnungsmäßigen Kennzeichnung zu überzeugen.

Arbeitsbeschaffung.

Neuer Teilbetrag zur Förderung des Eigenheimbaues.

Der Reichsarbeitsminister war von den interessierten In⸗ stanzen gebeten worden, sich für eine weitere Förderung des Eigenheimbaues einzusetzen, da im Rahmen der Arbeitsbe chaf⸗ fung gerade der stärkere Eigenheimbau besonders wertvoll sei wenn er auch im Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit vom 1. Juni nicht ausdrücklich genannt worden wäre. Der Reichsfinanzminister hat sich jetzt bereiterklärt, innerhalb der für die Fortführung der vorstädtischen Kleinsiedlung bereit⸗ gestellten Mittel einen Teilbetrag zur Förderung des Eigenheim baues abzuzweigen.

2 8

Aus Anlaß des Reichsparteitages der NSDAP. in Nürnberg vom 30. August bis 3. September hatte die Deutsche Reichspost im Stadion, im Luitpoldhain und in den Zeltlagern der SS., SA. und HJ. 9 Poststellen eingerichtet, die stark benutzt worden sind.é Es sind dort 1 827 000 gewöhnliche Briefsendungen, haupt⸗ sächlich Postkarten, aufgeliefert worden. Das für die Reichs⸗ tagung eingeführte verbilligte NSL.⸗Telegramm, das auf einem für diesen Zweck eigens entworfenen Schmuckblatt zugestellt wurde, hat großen Anklang gefunden; in Nürnberg sind 15 000 Stück davon aufgeliefert worden. Einen besonders großen Um⸗ fang hatte der Fernsprechverkehr aufzuweisen. Während beim 15. Deutschen Turnfest in Stuttgart vom 20. Juli bis 1. August 1500 Ferngespräche abgewickelt worden sind, waren es in Nürn⸗ berg rd. 10 000, darunter nahezu 1000 Pressegespräche.

Die von der Oberpostdirektion Nürnberg getroffenen um⸗ fangreichen Vorbereitungen haben es ermöglicht, den außer⸗ ewöhnlich starken, sich auf wenige Tage zusammendrängenden Verkehr jederzeit ohne Stockungen zu bewältigen.

Werbetelegramme.

Das von der Deutschen Reichspost vor einigen Wochen ner geschaffene Werbetelegramm hat infolge seiner großen Werbe wirkung in allen Wirtschaftskrisen besonderen Anklang gefunden Auf vielfach geäußerte Wünsche hin soll es künftig auch kleineren geschäftlichen Unternehmungen nutzbar gemacht werden. Di

Deutsche Reichspost hat daher die Zahl der Telegramm⸗ empfänger, die an verschiedenen Orten des Deutschen Reiches wohnen können, für ein Werbetelegramm von sogleich an erheb lich, und zwar auf mindestens 50 Empfänger, herabgesetzt. Bei Werbetelegrammen, für die je Gebührenwort der Urschrift 5 Rp

und für jede Ausfertigung ohne Rücksicht auf die Wortzahl 10 Rp

erhoben werden, sind Telegrammkurzanschriften nicht statthaf

Dagegen braucht in der Telegrammurschrift die Bestimmungt anstalt für alle an demselben Orte wohnenden Empfänger, wen

ihre Anschriften aufeinander folgen, nur einmal am Ende eine

solchen Reihe angegeben zu werden.