Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 225 vom 26. September 1933. S. 3.
8 er Reichsbaudarlehen zu )—) . s dem Vertrag des Darlehnsnehmers mit dem Zur Durchführung der Aufgaben des Rei Wegen des bei der Vergebung der Reichsbaudarlehen zu gen aus der 1n Se EEE1 8 du b ga beobachtenden Verfahrens, insbesondere hinsichtlich der wech⸗ 8 eich übernimmt oder die Uebernahme der persönlichen Volksaufklärung und Propagan
b 2 Schuld vom Reich oder der von ihm bestimmten Stelle Tätigkei eige itte v selmäßigen Vorfinanzierung der erforderlichen Darlehns⸗ Sch 8 eich 9 Tätigkeitszweige unmittelbaren oder mitte
chsminister und Rlenen aufgeteilt werden soll. Nur in] Teilparzellen stattfindet. Ziffer 3 geht von der Voraussetzung bei sämtlichen Reichsbankanstalten und bei der Reichsbank⸗ nicht genehmigt wird, [baren
. b d. . . 2„ . 4 ; L8 G d 9 2 21 lin. ist es also notwe iis. ge. kt ist es noch möglich, die Schäden einer un⸗ aus, daß in diesen een ohnehin den Erfordernissen be hauptkasse in Ber 4. 8 B csem 3e eplittersiedlung 1 vermeiden und nur durch eine stehender 1 Sea- Eö da b8 lorde Berlin, den 25. “ dSe 2 llschaft 0 8 8 G ¹ 1 8 ändi 8 ezaeregelten SPise er ( ieß ie sgelã wirtschaftliche iedlungen der itwirkung einer Behe D eichsbahn⸗Gesellschaft. anträge, folgt alsbald besonderes 2 ö Durchfüh 8 c) e die vhe bud⸗ nicht ehneee bgerran 5 “ vefe helc “ daggeitige “ Fgege cane berüschaf 8 1 u“ 808hoeE erse von 3 Abdrucken rer Durchfüuhes- werden, insbesondere wenn notwen ige Ausbesserungen 529 3 „H1. 2 V grofe - Käufe 1 . 1 8 “ 1 8 n, H IG 11“ Seh chuldhaft nicht binnen einer vom Reich oder der von LTeil in vorläufig privatrechtlicher Form bereits vorgenonn mun der davor geschützt werden, daß er in Unkenntnis der Zu § 6: Die e soll “ “ gs ch lihm bestimmten Stelle festgesetzten Frist ausgeführt worden. So sind errichtet worden: Die Nationalsoßialsti the ltnisse angebliche Bauparzellen erwirbt, deren Be⸗ wenn die Absicht einer Bebauung anzunehnzen 1 e a 1 8 “ 6. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann das Reich Reichskartell der deutschen Musiker chaft, der Reichsverz bllauung “ ill di esiedlung des Bodens Ziffer 1 der gesamte land⸗ 1ee; 111 ndoner Goldpreis gemäß 8 e v. Anlage oder die von ihm bestimmte Stelle das Reichsdarlehn samt Zinsen der deutschen Schriftsteller, die Neicseiglt der Reichsverg Der 1““ Er will, daß von verkehr von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist, wird “ 10. Ird b r 1931 zur Aende⸗ 1— Bestimmungen und v “ icht zum vollen Wieder⸗ wird mit dem Entwurfe eines Schriftleitergesetzes die Abn dnen, aber h die er gibt, nur insoweit Gebrauch gemacht in der Mehrzahl der übrigen Fälle im 51g “ rung der Wertberechnung von Hy otheken iber Reichsbaudarlehen für Eigenheime. a) wenn das verpfändete Gebäude Eac ism n1h verfolgt, dem Schriftleitertum die Rechtsfor seen Handhaben, czielung einer geordneten Aufschließung werden können, daß die Bebauung Zweck des Rech G“ d sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold über R herstellungswert, beziehungsweise zum amtlich festgesetzten 8 1 8 4 8 men aaupern als es zur Erzielung einer ge b b ist. Absatz 2 regelt die Voraussetzungen der Genehmigung für un 0 g 6.2 Vom 22. September 1933. .“ randversicherungswert gegen Brandschaden versichert geben, die ehe Arbeit als einer der höchsten Lehr⸗ und dö ied, ünsiedlungsgebiete und zum Schutze der Siedler unbe⸗ die Fälles in 8 der Wirtschaftsplan noch nicht besteht. (Goldmarh) lauten (NSBl. I S. 569).
I Zweck der Maßnahme; allgemeine gehalten wird oder dem Reich oder der von ihm be⸗ ziehungsaufgaben der Nation 2. „‚Auf dem Getigsaser,; erforderlich ist. Die Freiheit des einzelnen muß ihre die? 8 § 7: In vielen Fällen wird es möglich sein, die Der Londoner Goldpreis beträgt am 26. September 1933 Grundlagen. Stelle trotz Aufforderung nicht ein Hypotheken⸗ des Lichtspielwesens hat das Kabinett durch gasllingt« n dem unverrückbaren Grundsatz finden, daß der . 8 Versagung der Genehmigung führen für eine Unze Feingd = 133 sh 2 d, Auf Grund des Gesetzes zur Verminderung der Arbeits⸗ siccherungsschein auf Kosten des Schuldners erteilt wird, abschiedung des Gesetzes über die Errichtung einer wrübrenze Boden kein Gegenstand ist, den der einzelne zum Hin⸗ “ cnt⸗ de Auff en zu beheben. Das öffent⸗ in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗
1 “ 1 S. 323) wird ein Betrag 8 8“ G nicht binnen Kufigen Filmkammer vom 14. Juli 1933 (RGHl. 1. S. 481 entsche der anderen Volksgenossen und zum Nachteil der lhütten. durch vesg echente. Fällen aber keimnesfalls gefährdet Fur⸗ für ein englisches Pfund vom 8 “ Rgk 86,5584 ins esamt is vä eee66* its⸗ ahresfrist wiederhergeste orden sind, ie öffentlich⸗rechtliche Zusammenfassung der Schaffenden Pchaden der 8 er mißbrauchen darf. Wenn der e Interesse 8 8 tember 1933 mit RM 13,00 umgerechnet = 584 von insgesamt bis zu 20 Millionen Reichsmark in Arbeits b) wenn das verpfändete Grundstück im Wege der Zwangs⸗ die, 2 Laffende einheit ansnuteen oder mißbrauchen darf. W. in werden. Von der Genehmigung unter Auflagen wird haupt⸗ ür ein G Feingold demnach = pence 51,3769,
batzanweisungen zur Förderung des Eigenheimbaues bereit - ee ee werpsegoete (Sen. gge der vnt reits vorgenommen. Ugemein. vahe iesen Erwägungen geleitet sein werden. bE1I1““ “ . für ein Gramm Feingold demnach ... . 2 schazan 18 “ Shets bankmäßig vorfinanziert. Für u6 ee oder Zwangsverwaltung beschlagnahmt Die Erwartungen, die an die Errichtung der Filmkann ollzug Gen “ geildn für 8 sächlich in den Fällen Gebrauch gemacht werden können, in in deutsche Währung umgerechnet. ... RM 2,78291. die Vergebung der Mittel als Reichsbaudarlehen für Eigenheime vird, Füpird, so wird es eine g 1
ü ich j 5 1 ; denen di ersagung der Genehmigung für den Grundstücks⸗ 33 gelten die nachstehenden Bestimmungen: 8 e) wenn der Darlehnsschuldner in Konkurs gerät oder auch geknüpft wurden, haben sich in der kurzen Zeit ihres 8 h.a hs ta der deutschen Siedlung in gesunden denen die Versagung de hmigung f Berlin, den 26. September 1933.
“ 5 fi⸗ ia err b 8 Hie. eigentümer einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden be⸗ g
1 nur außergerichtlich seine Zahlungen einstellt, 1 stehens ohne Einschräntung erfüllt. Die durch das Gesetz unei hnen. Alle mit dem Vollzug befaßten Stellen aber 8g würde; hierbei 1““ wirtschaftlicher Schaden jedochch 1“ Reichsbank. II. Art der Eigenheime. d) wenn das Eigentum an dem Pfandgrundstück im Sinne die Durchführungsbestimmungen getroffenen Einrichtunaablbah ller ihren Maßnahmen sich bewußt sein, daß es ihre T1“ gangener Gewinn gelten. Dr. Doring.
1. Als Eigenheime im Sinne dieser Bestimmungen gelten des §8 928 BGB. aufgegeben wird, haben sich als geeignet erwiesen, die überaus s wierigen Am eiigteift dem Willen dieses Gesetzes entsprechend die Sied⸗ nich b gang des Abs. 1 Satz 2 ff. entspricht einem
Einfamilienhäuser (Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Reihen⸗ e) wenn ohne Einwilligung des Reiches oder der von ihm gaben zu erledigen, die vorhanden waren. Der Entwurf ies slich h' besten Kräften zu fördern. Die Vorschrift de ist nicht unbillig, von demjenigen aͤuser). Der Einbau einer zweiten Wohnung ist zalaffig 8 öö“ ö .“ Veränderungen an eine Ermächtigung für den Reichsminister für Volksauftasstfung nach 1 hrift Füiterhis darcsratts. — is 18 Beb nigen 9 “
2. Die Häuser müssen den Anforderungen ent rechen, die vem Grundsti rgenommen werden, 1 ie Tätiakeits 3 2 inzelnen Vorschriften: (dsder ein Grundstück zun ecke g † rt, .
b solide 1 Dauer⸗ 1) wenn sich die Angaben in den eingereichten Unterlagen 4“ Prflcgen Forn dic bälgan 8 4 I d 8— 8 Reichsgebiet An⸗ wenigstens teillweise⸗ urverfügungstellung des für den öffent⸗ 8 1 ö vohnungen’ zu stellen sind, so daß sie von privaten und öffent⸗ in wesentlichen Punkten als unzutreffend erweisen. Theaters, der Musik und der bilde: den Kunst 889 Zu § 1: Das Gesetz soll i 95 1 l Wohnsiedlungs⸗ lichen Bedar erforderlichen Geländes zu verlangen. Der Um⸗ Ministerium es J I 1 lichen Geldinstituten beliehen sowie von Feuerversicherungs⸗ 7. Der Darlehnsschuldner ist zu verpflichten, sämtliche der affsn eee iner R ichsku ürk zusammese ndung finden, sondern nur in 5 e 8G etzes die aus⸗ fang dieses Bedarfs muß dabei angemessen, unter Berücksichti⸗ Der bisher kommissarische Oberpräsident, Preußischer anstalten ohne Erhöhung der üblichen Prämie versichert werden Hypother des Reichs im Range vorgehenden oder gleichstehenden zufassen, um sie in einer Reichs ulturkammer zu vereinige gebieten, in denen ohne die Vorschriften des Gesetzes die a⸗ 5 GG1“ 1 chältnisse also in mög⸗ Staatsrat Koch, in Königsberg ist zum Oberpräsidenten der nnen eheh . 8 mindestens enthalten: Hypotheken und Grundschulden auf Verlangen des Reichs oden Im Entwurf (§ 4) ist besonders vorgesehen⸗ daß sich d 8 nden Stellen nicht mehr in der Lage wären, die Sied⸗ ung der 1Se. Ih hee eichenggs 9 Büehice vbn 8 886 Provinz Ostpreußen ern .
en. 2 S Peß S. 9 K 8 38 n 81 8 8 1 861; 2 37 ,%. Sees B ; . ; 8 4 3 3 8 7 ; 3 † - P; 49123 71 kühre 8 8 2 8 8 Es llen ichst engen renzen ge alten bin. . ie w. ov 9 3
Wohn⸗ und Kochr 8 der als Wohnküch der von ihm bestimmten Stelle löschen zu lassen, soweit sie sich mit beabsichtigte Gründung innerhalb der Richtlinien zu alten sbewegr ordneten Bahnen zu halten. Es so gen Grenzen gehalten G 166 1 meen oder Schlafraum Reses Anspruchs Vormerkungen in das Grundbuch auf seine regierung beschlossen werden. Die Reichskulturkammer wiccchl hah ven stätigkeit zu Wohnsiedlungsgebieten wesentlichen der bisherigen Praxis in großen Teilen des thaei in Münster ist endgültig zum Präsidenten der Regie⸗ Keller, Waschküche und Nebenräume. Kosten eintragen zu lassen (§ 1179 BGB.). ein Teil des ständischen Aufbaues sein. Die Inangriffnahn eem In 8 Gebieten mit geringer Siedlungs⸗ Reichs; der Satz von bis zu 25 v. H. wird in den in Frage rung in Münster ernannt worden.
3. Die für einen kleinen Wirtschaftsbetrieb erforderlichen 8. Der Darlehnsschuldner hat sich und seine Rechtsnachfolger des Teiles, der sich auf die Kulturberufe bezieht, duldet keine tllärt werde den ausführenden Stellen möglich sein, mit stehenden Wohnsiedlungsgebieten die Regel sein, da eins ge⸗ Der Senatspräsident beim Preußischen Oberverwal⸗ Selstveregeng vss pgee zerjagin sttsenden; olhe, dne er Lq vensschen Kultar eichenthenden tandesrehhigihen bonchauen Rishrseche hu. blossern Bebhelemsungecn sen 8n dessgann gaeran, Sris, tungsgericht Tr. Meister ist zum Meͤrhrasidenten dusee Ferdfte orghsgh des Bewerbers dienen sollen, dürfen zugelassen Vermögen zu unterwerfen. dazu geführt, daß sich beim Theater, in der Musik, bei de erpindern. Die Bestimmung der Wohnsiedlungsgebiete ist kernen zugelassen ge “ . e 8 üilchen Behörde ernannt worden. 1
4. Die Herstellungskosten des Eigenheims einschließlich aller VI. Verfahren. Presse usw. Verhältnisse entwickelt haben, die einer plan merster Linie Aufgabe der obersten Landesbehörden. Aber in der dsishes ünelenchn 8 9 28. Juli 1902 (lex Der Oberverwaltungsgerichtsrat Felsch ist zum Se⸗ Rebenkosten, jedoch ausschließlich Kosten des Grunderwerbs und 1. Der Antrag auf Bewilligung eines Reichsbaudarlehns ist mäßigen Einwirkung überaus große Schwierigkeiten bereite uch dem Reiche muß dieses Recht zustehen; es wird von das preuß 9 939 8
bzsen äsi 2 ei ischen Oberverwaltungsgericht 3 vr; 18, r 97 er. 8 V 1 — 8 ö oht Sze hi .H. für Straßen und natspräsidenten beim Preußisch
der Gelandeerschließung, sollen in der Regel 8000 RM 8 über⸗ von dem Bauherrn vor Baubeginn bei der von der obersten Die verschiedenen Verbände und Organisationen führen a hm hauptsächlich Gebrauch machen müssen, wenn ver⸗ Adickes) sieht Sätze bis zu 35 bzw. 40 v. H. für Straß
steigen; in besonders gelagerten Fällen dürfen diese Kosten bis Landesbehörde bestimmten Stelle
b 1 ü b 1 unt worden. bei ie f eine . . heteilint si ner 2 i ätze bayerische Gesetz über die Erschließung von erna 3 einzureichen. Dabei hat er diesen Gebieten einen Kampf aller gegen alle. Das Reig iedene Länder beteiligt sind, ferner dann, wenn vom Reich Plätze vor, das isch 6. für e. Ge 8 Ist eine zweite Wohnung eingebaut, so nachzuweisen, daß die übrige Finanzierung des Vanvorhatenn muß daher nicht nur die geistige Richtung bestimmen, sonden igaelkets Maßnahmen zu sbeh⸗ einheitlichen Durchfüh⸗ Baugelände Nun as 2ghr3ive dic Ersopnegue⸗ .“ Verbot. . “ beträgt die Kostenhöchstgrenze 12 000 RM. einschließlich der Zwischenfinanzierung einwandfrei gesichert ist. auch die Berufe organisatorisch leiten und zusammenfassen. Iene dies erforderlich machen meinbedarf“, das württembergisch — 5. Es dürfen nur solche Eigenheime berücksichtigt werden, 2. Die Reichsbandarlehen werden durch die obersten Landes⸗ bung dies erfo ch chen. Gebiete, die ihrer Struktur von Bauland durch Umlegung und Grenzregelung vom Das Erscheinen der Zeitschrift „Der rote Ulen⸗ “ eeg.8. 82 3 1 ünfti 8— 1 9 kandes 8 Ausdrücklich bestimmt ist, daß Gebiete, die ihre. — urch ür Verlehrsfläͤchen.) 8 E — deren Kosten angemessen und deren Lasten für den künftigen behörden oder die von ihnen bestimmten Stellen im Namen des h überwiegend für die landwirtschaftliche Siedlung in 18. Februar 1926 bis zu 30 v. H. nur für Verkeh ch köper“ wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Herrn Eigentümer voraussichtlich auf die Dauer wirtschaftlich tragbar Reichs zugesagt. B mwoach überwiegend für 1A4““ Das Wahlrecht, ob Uebereignung der benötigten Flächen h sicgerle tnngen riene nistnndie derseneeang ennuan Chn⸗ abe ceid alle Voraussezungen egeben, so ist em Hewill 8 “ i Hisge Gh “ it soll aber nicht oder an ihrer Stelle Zahlung eines entsprechenden Geld⸗ 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83) hiermit im Anschluß an liegerleistungen niedrig gehalten werden. Die Gemeinden (Ge⸗ gungsbescheid zu erteilen. Der Bescheid hat die Höhe des be⸗ zum Gesetz üb Eö118“ ufschließung von dises Gesetzes erklärt werden dürfen; damit so Aufschlie⸗ betrages erfolgen soll, hat die genehmigende Behörde, nicht der . z Peftehende Berdot hs3 a ufweiteres verboten. Dieses v ““ E“ sowie den Heichunk g66 Wohnsiedlungsgebieien. pesagt sein, vaßr für Fall “ Parzellierende. Sie kann auch für einen Teil des öffentlichen veabef Pe mit dem Ablauf des bisherigen. ““ Finroz s⸗ zu dem der Bau spätestens begonnen und spätestens fertiggestellt Vo⸗ Üung nicht erfolgen soll. 3 8 ann 8 Ai Gelgzablona der⸗ 8 b des “ tr6. Eigenheime, deren Bau vor Seßreeng. 1 ’ sein muß. Die Auszahlung des Darlehns ist von der Einhaktung v“ 8 Seher P. b- 2 8 2: Entscheidungen im Sinne des Gesetzes können Abtretung, für einen anderen T zahlung „ Das Verbot “ “ b antrages begonnen worden ist, dürfen nicht erücksi htig 8 „ des Bauplans, von der Fertigstellung des Baues zu dem in dem Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft in den letzten e zweckmäßig getroffen werden, wenn die Grundzüge angen. 14“ Kopfblätter der Zeitung 1“ Zurch den Baubeginn erwächst kein Anspruch auf Bewilligung Bescheid festgelegten Zeitpunkt sowie davon abhängig zu machen, Jahren, die andauernde Arbeitslosigkeit, die innere Umstellun “ esamten Wohnsiedlungsgebietes feststehen. Nach Abs. 2 kann die ¹ deg Werkaufs der Verpach⸗ schrift, die sich sachlich als die alte darste “ Scn uit 8 vecwapferhan H0sglführt wir. Zurch den saeste “ des deutschen Voltes üind eine h “ “ im Wohnsiedlungsgebiet liegenden gemef dees audhsn,Shmnspshee abhängig gemacht anzusehen ist. drücklich darauf hin, daß zur Bekanntgabe besonders diel Fremd- und Eigenkapikal für den an⸗ verfügen. scheid angegebenen Voraussetzunggen erfüllt, worden ind. Die gungen in den Vordergrund treten lassen. Wie kaum einhustellen, die möglicherweise keine Rücksicht a bb1““ Praxis notwendig. Die Gestattung der Parzellierung soll. stattet ist: „Das Erscheinen des „Roten Ulenköpers“ ist bis Dabei sind Schwerkriegsbeschädigte und Kinderreiche sowie solche Forderung an die vom Reich mit der Auszahlung der Reichsbau⸗ andere Maßnahme des letzten Jahrzehnts auf dem Gebienzbin den angrenzenden LE“ Frage kein Freibrief zur Ausbeutung der Siedlungslustigen sein. Der auf weiteres verboten worden.“ Daraüber hinaus ist jede Bewerber zu bevorzugen, die Gewähr dafür bieten, daß sie den e beguftragte Stelle darf zer BLEE1“ ve heist der Wirtschaft ist die Sied ung — in jeder ihrer Formen IPpeinden eines Wohnsiedlungsgebietes dies Einheit Preis, der nicht überschritten werden darf, muß angemessen weite« Mitteilung verboten. beeeeeeeeee nrch den Ertrag des (zrund⸗] vorheriger Zustimmung dieser Stelle ganz üden ne hatärscpmmetei. ..ö... eSer Sett ht.s 8 Aufgabe umline untrennbare “ Pläne” der an⸗ sein; es muß also die Pacüec 868 8eh Fibechhühas 1 üneburg, den 20. September 1933. sincs Zung erleichtern werden. Ju LII. Schhußbestimmungen Pseitht anerkaunt, alle Bestreknneern rn, die geeignaglhat Rücksicht zu nehmen an . 8 und wirt ich vernünftige urn 8 . z6 “ je der Bewerber Eigenfapital in Höhe von minde⸗ Fis Einzelheiten ver Durchtiaen 88 Bestiminungen Sn anerkaunt. a ECTq 8. Fenh⸗ e ceblete Wird diesen Erfordernissen nicht “ en zu fische Es soll nur ei’m Der Regierungspräsident. Bren nachesn. es gsenms2. . . .. . She. dde Kane. efüägruns “ eg ofses Feieber mt egrochen so ist es Aufgabe der obersten Landes⸗ Fbrth echore E verhinde. werden; eine keinlicge u J. V.: von Kusserow. 1 . Heehs 3 8 omnongeeüe 1 S. 89 . 28 nden. b “ ) 5 ¹ üt b 1 m ;ee 8 übermã ge 1 88 8 8 8 Senae.. für Finberr heh de Sbecesgsgesag gfsgegs. Berlin, den 22. September 1933Z3. 1 Z8’ Siedlungsbewegung hat ihren Höhepunkt noch nichbehörde, hier T1ö1“ nich nggedch ktens grecsen. oder wirtschaftswidrige Handhabung der Vorschrift soll nicht 8 Absatz 2) dürfen auf das Eigenkapital je nach Läage des Einzel “ Der Reichsarbeitsminister. erreicht. Zunehmende Bewegungen bedürfen aber der Omd Nuch dem Reiche muß venhe über die Auf⸗ erfolgen. . “ ö . falles ganz oder teilweise angerechnet werden. g. V.: D b nung, wenn Rückschläge vermieden werden sollen. Ordnungt Das Gesetz trifft keine Soveit das Landesrecht bereits dach Absatz 3 kann die Genehmigung auch 8s Ge 41 des Polizeiverwaltungs⸗ IV. Höhe des Reichsbaudarlehns “ bedeutet nicht Lähmung des Auftriebes einer Bewegung, sonlellung der bE1“ vwen ge elten. Landesrecht⸗ wenn die Bebauung dem Wirtschaft “ 88 8* Auf Grund der 88 14 und F. hceet wartunge⸗ 1. Das Reichsbaudarlehn ist so niedrig zu halten, wie die biasee .“ . in Wirklichkeit “ “ sich nun di dim “ 8 Feit nur in einigen 58 bö dSeinpfsen ger 8 896 Grundstück gesetes vom 8en 83 ö vͥ1*“ dti TEe ZZxS11“ — 8 1 landwirtschaftliche Sied ung wegen der Eigenart ihrer Vorgllche Regelun gen bestehe 9 b mögli ö nla 1“ erbindung — 8 8 2 ö G“ 88 1 ist Es ven 898 Begründung behngnen bisher standortmäßig überwiegend befriedigeneändern; so in Thüringen in der A4“ 38 als Wohn⸗ oder Siedlungsfläche vorzusehen, beseitigt werden. präsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. g6 zusetzen, der auf volle Hunderter abgerundet ist. Es soll 1 1 G standortmäßig über gen derh “ Landesplanungsgesetz e u“ her Regel 1500 RM nicht übersteigen. In besonderen Fällen zum Reichskulturkam mergesetz. vollzog, haben sich seit längerer Zeit in den Brennpunktee. September in Ha Sen Z3u §88: Die Beschwerde ist eine befristete Ver g bruar 1933 (RGBl. wird ür Freilörpernelin⸗ darf es bis auf 2000 NM erhöht werden. Ist eine zweite Woh⸗ 8 Vom 22. September 1933 8 der Wohnsiedlung, insbesondere in der Umgebung der Großvom 2. November 1930, in Sachsen m augesag, öG beschwerde. Die zur CCö dieser Beschwerde zustän⸗ Zeitschriften „Licht⸗Land“, wege verchg nge autz 0 dar das eichsbandarlehn um einen weiteren Durch die Gründ d ichsminifteri 1 städte, Verhältnisse entwickelt, die ein ordnendes Eingreifen1932. Ftcei GGG lr dia vndesplanungs⸗ digen Stellen bestimmen die Ausführungsvorschriften der und Lebenserneuerung, und 8 18 auf weiteres Betrag bis zu 1000 RM erhöht werden. fticurch A rün “ g Reichsministeriums ür Volks⸗ des Staates verlangen. Der ungeregelte Ausverkauf des verpin solchen Ge ieten vorhanden ein, für ebildet sind Neue Laͤnder. Sie können für zweifelhafte oder besonders schwer⸗ Gefährdung der öffentlichen Ordnung bi tmerashen Haushalt lebenden Kindern oder für Schwerbeschäig tion in seine Band erLusgabe der geistigen Führung der ilomuege kegsncvamen, die schwere Schädigungen des Sierylandesrechtliche Regelungen hinsichtlich der Lande: erlich vorbehalten; in diesem Falle hätte die Beschwerdestelle die Das Verbot beginnt im Anschluß an das z. Zt.1 I g derli zufätliches Fee cab ha ege eeeäh Nalion Mi Rfen ghan⸗ fir 1gg hr 80 des Leiters lungsgedankens, der Siedler und der Allgemeinheit für dis soweit sie nicht zur C “ frdearch Sache ohne Entscheidung an die oberste Landesbehörde ab⸗ stehende mit dem 1. Oktober 1933. Es anch egmfige zusätzliches Reichsbaudarlehn bi 500 RM gewährt werden, die es. Ministeriums sind alle Aufgaben der geistigen L 884 11 ohnstedlung ind, sollen nicht erfolgen, da dieses Gebiet in absehba ej erscheinende Kopfblätter der be den Zeitschriste Bcherelkrätzic, Foteleihriedaövnur dan eiter Galofsaum Einwirkung und die Ueberwechung aller Mittel zu ihr Hehtasen üeheten asen eelit eanfn⸗ ve chaffnhen 1e, ns senen egrundeteen eme daschsrcctiiche arhetiche Knccrsa, 8 9. gie ostenbefreiung bezieht sich, nur auf das ggwie jec anhgblich nene enehcghrnn die sich sachlich als “ weng. Lei ggben emen die für kinderreiche Schwer⸗ Cas gesamke Gebiet der Kunst, die technischen Einwirkungs⸗ Grundstücke, die Verkehrslage, die Wasserversorgung, der Regelung erfahren muß. 86 1 8 eigentliche Genehmigungsverfahren. 8 eine der beiden alten darstellt oder als ihr Ersatz anzu⸗ beschadigte bestimmt sind, dürfen beide Arten von Zusatzdarlehen mittel der Druckpresse, des Rundfunks und des Films) zu⸗ Schutz des Heimatbildes usw. niemals der Bebauung hättegs Zu § 3: Die Wirtschaftspläne müssen ausreichendes 3 u' § 10: Der Erzwingung der Auflagen setzt deren An⸗ seren t 1 nebeneinander bewilligt wverden. sammengefaßt. In seinen Geschäftskreis gehört nach der ugeführt werden dürfen. Die Struktur bisher rein ländlichen Siedlungsgelände vorsehen. Unter „Besiedlung“ ist hier die nahme voraus. Die Ausführungsbestimmungen der Länder Ich weise ausdrücklich darauf hin, daß zur Bekanntgabe dheten asg hchehas f handeraachieh ch eines ehna ne gerorgnüng des nr che angters vom 30 Funi 1948 stie⸗ Bemeinden ss durch Zuzug aus der Großstadt vielfach grund Siedlung in jeder Form, auch der reine Wohnungsbau, zu können bestimmen, daß die Wir bS. des Genehmigungs⸗ dieses Verbots nur eine Mitteilung folgenden Inhalts slnaeh Basgevaclehns süs Lindegreiche vdes, Schwerbeschädigte — Sa4 h,z de Art der geisiigen Einwirkung. So ist es der legend verändert worden; die Aufgaben dieser Gemeinden sin verstehen. Abs. 1 Satz 2 soll verhindern, daß die Gemeinden bescheides, falls er Auflagen enthält, dan deren Annahme ab⸗ gestattet ist: „Das Erscheinen der Zeitschriften „Licht⸗Land 88 weh -8 5 1. cbge en, gaceü Fesen desn amn 2, September vom Kabinett verabschiedeten zum Teil in einem untragbaren Umfange estiegen, ohne deszurch Einflußnahme auf die Planung ihr entbehrliches üißeand hängt. Der Genehmigungsbescheid kann für die Erfüllung der und „Lachendes Leben“ ist bis auf “ tung dieser Grenze ist zuläffig, soweit nes lediglich auf der Ab⸗ celehechübe; Wirtschaftswerbung, auf dem Gebiete des wirt⸗ neue Einnahmen durch die Siedlung deescane sind. DiGelände als Siedlungsgelände ausweisen lassen, während Auflagen auch entsprechende Fristen bestimmen. worden.“ Darüber hinaus ist jede itteilung
s le H n Streben ille er öffentlichen : ür rgungsebe 8. ber billi i irk zur :Dj i ie Uebereinstimmun rundung des Darlehnsbetrags auf volle Hunderter beruht. Menschen cüstden gielen der ad anchegiepuseagsngree öffentlichen Aufwendungen für Straßenbau, Versorgung ebenso geeignetes, aber billigeres Land im Gemeindebezirk z Ju § 11: Diese Vorschrift bezweckt die Uebereinf g
8 1 1 B 1 82. untersagt. r sbedi ient di 1 leitungen, Entwässerung, Schulversorgung, polizeilicher Schuf erfügung steht. des Grundbuchs mit den Entscheidungen der Genehmigung htdar, den s. Ee enber d086 N. 6 11““ “ “ Demselben e dient die Auftlärung auf den Ge⸗⸗ und andere Aufgaben übersteigen die Leistungsfähigkeit den Zu § 4: Diese Vorschrift zählt die Fälle auf, in denen behörden. 1 g, Der Regierungspräfident. * S 9 — 8 1 8 82 2 11“ 8e8 dgeistigen Einwirkand serhn dilitit. Jen etelpunke Gemeinden. Sie würden sitoleeneh Fällen ganz hnc eine behördliche Genehmigung notwendig ist. Were in 88 1 Zu § 12: Die in diesem Gese vorgesehenen Plaßwahmen 8 J. V.: von Kusserow. TT’’ aufx —91Sz 2 ie Arbeit an der eringer sein wenn die Besie ung in einer geregelten For — P. ” erhalten rechtliche irksamkeit er 1““ el der Besiedlung wären in der raxi — Kalenderjahres ab mit 1 vH jährlich zuzüglich der ersparten Wesensgestaltung selbst, d. h. der Kultur - . Z“ IIrs ; genannten Rechtsvorgänge erhal 8 1 zur Regelung de eer. 3,8 Zinse Die Höhe des Zins a ist nicht d⸗ Ia 3 vor sich gegangen wäre. Die bisherige willkürliche Splitterg ge⸗ er Ertei 2 ung. Teilung eines Grund⸗ e. ees ehs irgendwelche Entschädigungsforde⸗- Eas Fle ans ilgen. Die Höhe ors Zinsfußes beträgt 4 vg, falls ine gen sar cht die Absicht des nationalsozialistischen Staates, orlich segange ö“ vantworvnde nit 11244*“*“ 1111A““ lichkeit, daß diese das Reichsbaudarlehn einschließlich der ihm im Range vorgehen⸗„ . siedlung stellt sich ei cht zu ve ill stücks ist hier nicht die bloße reale Teilung, sor grund rungen geknüpft werden könnten. glich Bekanntmachung. den oder im Range gleichstehenden Rechte mit höchstens 40 ve eine Kultur von obenher schafsen zu wollen. Die Kultur wirtschäftliche werschwendung dar. Der Staat kann es nich buchliche Teilung (Abschreibung). Als Vereinbarung, die ein Maßnahmen als zur Entschädigung verpflichtende Ent⸗ bene Nummer 61 der Preußischen der Bau⸗ und Nebenkosten zuzüglich des Wertes von Grund und wächst aus dem Volk herauf. Alle früheren Staatsauffassun⸗ jedem Grundstückseigentümer gestatten, nach Belieben seim Recht zur Nutzung einräumt, ist insbesondere die Verpachtung eignungen im Sinne des Artikel 153 der Reichsverfassung Dis ehe thält unter Boden ausläuft. Uebersteigt das Reichsbaudarlehn diese Wert⸗ gen seit der Aufklärungszeit setzen die Kultur als eine Ange⸗ Grundstücke als Bauparzellen aufzuteilen und damit der All unzusehen. Die Verpenctüne mußte der Genehmigungspflicht angesehen werden könnte, ist vorhanden. Das Gesetz schließt Gesetzsa mmlung enthe 88 “ grenze, so beträgt der Zinsfuß für den ganzen Kapitalbetrag legenheit der Einzelpersönlichkeit zum Staate in einen ge⸗ gemeinheit unerträgliche Lasten aufzubürden. Die Verhältnise anzusehen. 8— i den Erfahrungen der Praxis 1 -mäß Artikel 1538 Abs. 2 der Reichsverfassung die Ent⸗ Nr. 13 992 des Gesetz zur Aenderung 8 5 vH. Neben Zins und Tilgung ist eine laufende jährliche Ver⸗ wissen Gegensatz. Auch soweit dieser Gedanke nicht durch⸗ sind zu bekannt, als das weitere Darlegungen dieser Zustände unterstellt W“ 1 1 vekns in. vorliegen. 8 “ aus. Im Hinblick auf die neueste gesetzes vom 26. April 1933 (Gesetzsamml. S. 123), vom 22. waltungsgebühr von ½¼ vH des ursprünglichen Kapitals zu ent⸗ geführt wird, ist an der Auffassung festgehalten worden, als e derlich wär “ serads Gi v S änlichen Grwä⸗ 89 tem 3 Rei ichts schien es weiter notwendig, tember 1933, rläufige Vereinfachung der richten. Bei der Auszahl des Darlehns darf eine einmalige d n, als erforderlich wären. 3 Fis hhe Grundstücke sind aus grundsätzlichen Erwä Rechtsprechung des Reichsgerich 8 kr. 13 993 das Gesetz über eine vorläufige Vereinfachung Bearbeitungsgebühr von hüchstens 7 deß dar bzug gebracht sei dis Kultur etwas, das wegen seiner bbesonderen Feinheit Die bisherigen landesrechtlichen Bestimmungen sind nach “ 1““ spflicht ausgenommen. Es ist etwaige Ansprüche wegen der Ausgabe („Aufopferung“) von ö1“ Hauptstadt Berlin, vom 22. September 1933, “ 989 schstens X vH g und Vielgestaltigkeit eine stark dezentralisierte Staatsbetreu⸗ übereinstimmender Meinung der Praxis zur Erzielung des hungs. 8 nes 8 Ff Fuür dir Genehmigung zuständigen Rechten im Hinblick auf die Bestimmungen des Allgemeinen 8 1“ Dienstbezügen 2. Die Zins⸗ und Tilgungsbeträge sowie die Verwaltungs⸗ ung möglichst ohne Befassung der Reichszentrale verlange. notwendigen Erfolges in den meisten Fällen nicht ausreichen Bena eraegtich da e san damit Vorsorge getroffen wer⸗ Landrechts, soweit dieses im Reichsgebiet noch Anwendung im Bereich der Bereitschaftspolizei, vom 22. September 1933. gebühren sind am 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres für das Für den nationalsozialistischen Staat dagegen ist die Kultur Neue landesgesetzliche Regelungen im Sinne des vernag ehörden Mi g ¹
8
—.—
b ; 3 dr; 2 rch Verei en ü iskalische Grund⸗ finde zuschließen. 1 —: 1½ Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer nach degnczaene Halbar fälig und spätestens binnen 2 Wochen eene Angelegenheit der Nation. Die Ausgabe des Staates ist erscheinen deshalb nicht zweckmäßig, weil behördliche Maßs den kann, daß durch ö Von “ a“Ssnsch Fheüiergehende landesrechtliche Bestimmungen V naehebg don henipf “ nach dem Fälligkeitstag kosten⸗ und postgeldfrei zu zahlen. Bleibt es, innerhalb der Kultur schädliche Kräfte zu bekämpfen und nahmen, wie sie der Entwurf Sön möglicherweise von der stücke die bestehenden Planungen nicht g Zu 8 : G ersandg
. S 2 ) 8e b3 bev. änzenden V . § 11 wurde will das Gesetz nicht berühren. Hierher gehören insbeson eziehen durch: R. von Decker’s Verlag (G. Schenck), Ber der Schuldner darüber hinaus im Rückstand, so erhöhen sich die wertvolle zu ördern, und zwar nach dem Maßstab des Verant⸗ lichen Gerichte ädigung verpflichtendd der Aufnahme einer ergänzenden Vorschrift im §. Zu beziehen durch: R. geschuldeten Zinsen vom Tage der Fälligkeit ab um 2 vH jährlich. E“ 1 , 8 CHen her een. a feschevigung ve
r 3 42 elle, die Grund⸗ die auf Grund des Art. 119 des “ 79, Li kstr 35, und durch den Buchhandel. 2 ei en j 28 Arti er Reichspe abgesehen, da schon aus § 4 Abs. 4 der Stelle, die das G e o- 3 T1AI1u1u““ von Grund⸗ W 9, Linkstr. 35, ĩd du 3. Das Reichsbaudarlehn ist durch Eintragung einer Buch⸗ diesem Sinne bleibt 88 HE E“ vn Enteignungen im “ 1“ e E“ aee die Verpflichtung erwächst, dafür Sorge zu BB. erlassenen Vorschriften über die Teilung Berlin, den 25. September 1933. hypothek bereitester Stell des Reichs obereh ne ble zulturschaffen persönlich un frei. angesehen werden könnten. Der Ausschluß der Ents hädigung b santrag beim Grundbuchamt nicht stücken. “ E1““ 38 Fesimmben vZT“ 8 Aasschtte cher 8e 5 Wohl aber ist es um eine Politik der deutschen Kultur zu für solche Maßnahmen aber, der für die Praxis unumgänglich tragen, daß ein ö“ ültige Entschebdung dar⸗ Schriftleitung der Preußischen Gesetz G im Range vorgehenden oder gleichstehenden Rechte mit höchstens treiben, notwendig, die Schaffenden auf allen ihren Gebieten ist, kann nur durch Reichsgesetz .G sült ET“ den Rechtsvorgang be- Bekanntmachung. 70 vH der Bau⸗ und Nebenkosten zuzüglich des Wertes von unter der Führung des Reichs zu einer einheitlichen Willens⸗ In allen Ländern bestehen zwar landesrechtliche Be steßr erfolgt ist, o E He . ür den am 1. Oktober 1933 fälligen Zins⸗ Günd I ezdes erfslänft Fusätziche Reichsbaudarlehen holtalrung hnmnienzufassen, Das geschieht im Wege des stimmungen zur der Be 8ö 5 Cshetgütnfst 86 § 5: § 5 zählt die Ausnahmen von der Genehmi⸗ schei “ S Fhn Seaner ke beeegen 16e6“ Nichtamtliches Bissür 9 Absatz 2) dürfen diese Wertgrenze über chreiten. andischen Aufbaus. Es hat sich aber in der Praxis gezeigt, daß in den meiste Zu § 5: § 5 zählt die Aus 1 5g ein Nr. 3 zu den 475 Bic Sahre 1981 (der .. . 1 Feinwete arlchnsschuldner kann das Darlehn jederzeit ganz gr “ sneebhe Prfaspung ber einzelnen. whe. von Eböö erst in v I.“ mno 1141““ e E1A“ 8x mirdc ae 8 1“ 5. Das Reo⸗ e858 1 8 1 Er ’ einer Ge eit keine Einrichtung inner⸗ rauch gemach verden kann, in em die 9 8 en engen 5 “ euerfre b . 8 ““ “ 8 ben darlehn zvechrober die von ihm 1 S halb des Staates oder gar neben ihm, son ern der Staat raktisch nicht mehr zu verhindern ist. Soll die Auff beziehen sich nur auf die im 8 ö“ Fe 1 Goldmark = 1 Reichsmark. Nationalsozialistische E zum 14. Oktober Rückzahlung des Kapfiits “ 18 Teilbgträgs selbst in einer neuen Form. Die rechtsstaatlichen Einrich⸗ schließung eines Gebietes in geordneten Bahnen verlaufeng Nutzung oder Bebauung von Grun 8 erheblichste Gruppe Der Zinsschein Nr. 3 wird vom 1. Oktober 1933 ab I1“ Oberpräsideng Zinsen und Nebenforderungen zu verlangen: tungen, die bisher im Mittelpunkt standen (Gesetz, Gerichts⸗ so muß die Hand des Staates in einem früheren Zeitpunkts Ziffer 1 nimmt die umfangmäßig wohl e B ae⸗ de⸗pach⸗ kostenfrei eingelöst bei der Zentralkasse der Deutschen Reichs⸗ Wie das V. D. Z.⸗Büro Fe hat n kationalsozialistischen a) wenn die Zins⸗ und Tilgungsbeträge nicht innerhalb barkeit, Polizei), werden nicht entbehrlich. Sie treten aber ordnend und regelnd eingreifen. Der richtige Zeitpunkt hierz, der land⸗ und forstwwirtschaftlichen C“ Faith, bahn⸗Gesellschaft in Berlin, bei den größeren Kassen der Kube in seiner Eigenschaft als Führer Gesamtfraktion u einer eines Monats nach erfolgter Mahnung gezahlt werden, als Mittel des Zwan es und der Autorität zurück hinter den für ist der, in dem bisher land⸗ oder forstwirtschaftlich ge tungen von der Genehmigungspflicht 288u -e. vecschek gnschefa ne H Deutschen Verkehrs Kredit⸗ Fraktion 1ö“ 1 Uhr, ece Eelon be Veräußerung des anuggundstüchs der eines Einrichtungen, die bestimmt sind, den Willen der Glieder der nutztes oder sonstiges Gelände in einzelne Teilgrundstücke (Pars, in denen die Parzellierung eines S 8 Veee (en ber Bank A⸗G. in Berlin und ihren Zweigniederlassungen sowie] Sizung für v“ 8 Te avon der Erwerber nicht Emekiche Verpflichtun⸗- Nation zu erfassen. v“ llIellen) zum Zwecke der Veräußerung, Verpachtung usw. anf wurde und nachher ein Verkauf oder eine Verpachtung w “ öö“ vX“
v “
1
“
“ “