1 G“ e Beilage um Deutschen Reichsanzeiger und Preußisch
Berlin, Mittwoch, den 4. Oktober
Nichtamtliches.
Statistik und Volkswirtschaft. Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten
heit der Zölle und Verbrauchsteuern im Haushaltsjahr 1933 die Fe “ enthalten ist (in den ersten fünf Monaten mit 57,4 Millionen Reichsmark), die es im Vorjahr noch nicht gegeben hat.
Der Rückgang bei den Zöllen ist auf die Drosselung der Einfuhr zurückzuführen, der Rückgang bei der Tabak⸗ steuer auf den Uebergang der Verbraucher zu billigeren Sorten und bei der Biersteuer darauf, daß die Jugend, insbesondere die Vergrößerung des Kreises der Sporttreiben en, sich vom Ge⸗ nuß des Alkohols immer mehr abwendet. Bei der Gesamtheit der Zölle und Verbrauchsteuern wird damit gerechnet werden müssen, daß das Aufkommen im laufenden Haushaltsjahr den Voranschlag nicht erreichen wird.
Kinder und Frwachsene⸗ wie dies bereits in den vergangenen Fescen von Gemeinschaftsküchen oder Personenvereinigungen der Polizei und dan,186 durchgeführt worden 8 Schließlich sind auch die in Kameradenkreisen üblichen Schul⸗, eförderungs⸗, Ge⸗ burtstags⸗ und Weihnachtsfeiern in den Dienst dieses nationalen Hilfswerks zu stellen. 1
Zu gegebener Zeit werde ich mir berichten lassen, welchen Anteil die einzelnen Dienststellen an dem gemeinsamen Kampfe gegen Hunger und Kälte genommen haben. 1
wesentlichen Veränderungen in den ersten fünf Monaten des
Haushaltsjahrs 1933 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vor⸗
jahrs sind die folgenden:
Pe Böne y — 67,1 Millionen Reichsmark Tabaksteurr — 13,0
— 17,7
Bierst... “ „ Das Bild wird noch ungünstiger; denn auch die Salzsteuer, die im vollen gleichen Zeitraum des Vorjahrs noch nicht erhoben worden war, wird unter dem Soll zurückbleiben. Das Soll für das gesamte Haushaltsjahr beträgt 65 Millionen Reichsmark, das Ist in den ersten fünf Monaten jedoch nur 19,2 Millionen Reichs⸗
„
—
„
Verleihung der Rettungsmedaille.
mäͤrk.
Außerdem ist zu berücksichtigen, daß in dem Ist der Ganz⸗
Uebersicht über die
Einnahment) des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1933 bis 31. Augnst 1933.
8
Aufgekommen sind
Bezeichnung der Einnahmen
im Monat August 1933
im Monat Auaust 1932. Millionen RM
vom 1. April 1933
bis
31. August 1933
RM
888
Im Reichshaushaltsplan ist die Einnahme für das Rechnungsjahr 1933 veranschlagt auf Millionen RM
2
5
6
A. Besitz⸗ und Verkehrsteuern.
kommensteuer: a) Lohnsteuer 2) .. vW“ b) Steuerabzug vom Kavpitalertrage „ c) andere Einkommensteuer
59 615 701,29 1 426 168,04 2 901 153,08
303 264 443,18 25 657 187,69 159 673 896,96
zusammen lfde. Nr. 1
Steuerabzug von Aufsichtsratsvergütungen. ö1e64 Körperschaftsteuer.. “ . Krisenstesae .... Vermögensteuer.. Aufbringungsumlage. Vermögenzuwachssteuer Erbschaftsteuer .. .. Umsatzsteuer “ Grunderwerbsteuer ³). Kapitalverkehrsteuer:
38) Gesellschaftsteuer.
b) Wertpapiersteuer.
c) Börsenumsatzsteuer Kraftfahrzeugsteuer.... Versicherungsteuer...
— ScooS Do de
63 943 022 41 266 213,36
6 689 688,14 4 442 570,86 321 427,76 54 580 621,97 2 066 548,22
5 632 878,64 119 140 768,27 1 409 258,75
1 426 036,41 100 744,25
1 090 380,83 21 742 860,76 4 674 348,66
488 595 527,83
2 264 415,59
8 888 888,89 56 078 494,47 3 624 820,05 139 437 269,97 12 197 368,13
29 195 484,70 597 276 507,24 7174 689,23
7 892 197,96 416 177,15
5 687 000,14 101 369 359,75 23 477 449,01
Rennwett⸗ und Lotteriesteuer: a) Totalisatorsteuer b) andere Rennwettsteuaer.
832 454,88 1 624 527,59
— — — — —
3 940 612,24 8 214 255,75
zusammen lfde. Nr. 13 a
o“ Wechselsteur.. Beförderungsteuer:
8 Personenbeförderuulg b) Güterbeförderung ..
Steuer zum Geldentwertungsausgleich bei Schuldverschreibungen (Obligationensteuer).
6 661ö6.—
2 456 982,47 3 996 003,78 3 569 668,—
9 886 369,95 7 281 270,38
500,— 846 473,84
dm e = SS S5
—
— . — 50—
12 154 867,99 14 610 906 61 16 306 293,61 39 489 515,16 37 280 374,54
7 254,35 5 013 248,42
Zu⸗
sammen
Länder⸗ anteil
Reichs⸗ anteil
45,— 42,—
90,—
Reichsfluchtsteuer v11A“ 8 Summe A..
B. Zölle und Verbrauchsteuern.
315 564 637,71
65 947 503,87
1
608 438 110,79
453 770 597,91
11X“ a) Tabaksteuer (einschl. Aufschlag). 1“ b) Materialsteuer (einschl. Tabakausgleichsteuer) c) Tabakersatzstoffabgabe .... ..
49 174 560,91
15 412 762,76
78,55
244 798 074,22 66 801 476,68 42 266,75
zusammen lfde. Nr. 191..
v14“ alzsteuer (einschl. Nachsteuer).
9311—38s81“ Aus dem Spiritusmonopol.. Essigsänresteuenn.. Schaumweinsteuer.. Zündwarensteuer “ Aus dem Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteier ..... Spielkartensteur . Statistische Abgabe
4“
Süßstoffsteuer.. Mineralwassersteuer
v0 0 018* Ausgleichsteuer auf Mineralöle (Mineralölsteuer).
64 587 402,22 26 929 363,20 4 451 847,63 22 196 474,22 10 070 548,26 277 656,65 234 165,65 884 086,85 231 568,40 415 518,62 158 781,95 402 300,95
21 676,50
22 377,16
1 646,35
1 586 768,85 19 215 915,69
311 641 817,65
108 045 359,02 19 222 750,92 98 981 194,54 50 466 579,71
1 078 860,— 1 782 923,09 4 656 865,10 3 632 613,82 2 253 716,34 895 268,90
2 003 678,10 06 623,12
98 974,21 166 904,32 5 808 625,41 57 406 981,16
2333,6 1649,4
1140,—
775,—
—
150,—
Fettsteuer (einschl. Nachsteuey) 15 Summe B.
217 635 603,02
2,Ib
121 870 333,32
2887,3 0,1 2887,4
Im ganzen
1) Einschließlich der Br Einnahmen den Ländern usw. überwiesenen b schue im August 1933 = 45 283,57 RM; in der Zeit vom 1l. April 1933 bis
²) An Lohnsteuer sind erstattet: 307 037,59 RM.
533 200 240,73
538,6 2
730 308 444,11
Anteile usw.
²) Hierin ist die von den Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten.
⁴) Dieser Betrag ist für das Berlin, den 14. September 1933.
Rechnungsjahr 1932 und Vorjahre aufgekommen.
Reichsfinanzministerium.
5220,9 1649,5 6870,4
31. August 1933 =
“
In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Personen, welchen eine frühere Regierung die Rettungsmedaille am Bande verliehen hat, die ihnen hierüber ausgestellte Verleihungsurkunde mit dem Antrage auf Ausstellung neuer Urkunden mit der Unter⸗ chrift der derzeitigen Minister zurückzusenden. Wie der Amtliche Freußische Pressedienst mitteilt, kann diesen Anträgen grund⸗ ätzlich nicht stattgegeben werden, da nicht die fehige, sondern eine säßtich Regierung die Auszeichnung verliehen hat und die Ver⸗ leihungsurkunden durch die früheren Regierungen ordnungsmäßig ausgestellt worden sind.
Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen.
Freie Fahrt für Begleiter von Schwerkriegsbeschädigten.
Den Begleitern solcher — ffolg dauernder Schädigung ihrer Gesundheit bei ihren Reisen ständig begleitet werden me en, gewährt der Reichspostminister von jetzt an freie Fahrt auf Kraftposten und, soweit möglich, auch auf Landkraftposten wie im Eisenbahnverkehr. Diese Vergünstigung erstreckt sich auch auf die Rückfahrt des Begleiters nach der Unter⸗ bringung des Schwerkriegsbeschädigten und auf die spätere Hin⸗ fahrt zur Abholung. Als Ausweis dient bis auf weiteres die für das Kalenderjahr ausgestellte Bescheini ung der Eisenbahn⸗ verwaltung, in deren Bezirk der Schwer riegsbeschädigte wohnt. Sie ist mit einem Lichtbild des Schwerkriegsbeschädigten ver⸗ sehen und enthält die Angabe, daß er ständig eines Begleiters bedarf. Bei den Alleinfahrten des Begleiters ist außerdem noch der im Bahnverkehr vorgeschriebene Fahrausweis der Gemeinde⸗ oder Ortspolizeibehörde erforderlich, daß der Begleiter den Schwerkrie zbeschädigten untergebracht hat oder abholt. In diesem Fahrausweis, der nur vier Tage gültig ist, müssen der Name des Begleiters sowie Name und Wohnort des Schwer⸗ kriegsbeschädigten angegeben sein.
Arbeitsbeschaffung.
Arbeitsdienst muß echte volkswirtschaftliche Werte schaffen.
Wie das V. D. S meldet, äußert sich der Leiter des Verwaltungs⸗ und Wirtschaftsamtes in der Reichsleitung des Arbeitsdienstes, Dr. Schmeidler, in den amtlichen Verbstent⸗ lichungen des Arbeitsdienstes über „Die ‚wirtschaftliche“ “ im Arbeitsdienst“. Der2 eerfasser hebt hervor, daß die politischen Gegner des Arbeitsdienstes heute niedergezwungen seien und daß in der Wirtschaft die geniale Führung unseres Volkskanzlers nicht nur eine sichtbare Abnahme der Ar eitslosigkeit erziele, 8 dern auch eine deutlich fühlbare Umstellung der Geister. Das letztere sei besonders wichtig; denn wirtschaftliche Gegner kämpften hauptsächlich mit dem Rechenstift, der ideelle Werte nicht erfassen könne. dhgh. Gegner habe der Arbeitsdienst auch heute noch. Ihre Waffe sei auch heute noch der Rechenstift. Deshalb leiste der Führer im Arbeitsdienst, der sich nicht um wirtschaftliche Fragen kümmert, der Sache einen schlechten Dienst. Ein noch so braver Arbeitsgau⸗ oder Lagerführer müsse auf die Dauer versghan wenn er sich nicht intensiv bemühe, die wirt⸗ schaftlichen otwendigkeiten und Zusammenhänge im Arbeits⸗ dienst zu erfassen und zu berücksichtigen.
Zwei Gebiete seien es, die in gleicher Weise deriflen sein wollten: einmal die Arbeit selbst, der durch sie unmttelbar er⸗ zielte volkswirtschaftliche Wert und der Wert im Rahmen des nationalsozialistischen Aufbaues. Auf diesem Gebiete werde neben den Lehrern im planmäßigen Schulungskurst s der sachver⸗ ständige Kulturbaubeamte 8a in der Praxis Lehrmeister sein fäüsen. Arbeitsdienst, der nicht echte volkswirtschaftliche Arbeit schaffe, gehe am Ziel vorbei und müsse sich totlaufen. Das zweite
biet liege in der mittelbaren Wirkung des Arbeitsdienstes auf die Wirtse haft, d. h. in der Tatsache alle 8. seine Bedürfnisse aufgewendeten Geldmittel schnellstens, nämlich im Laufe weniger Wochen und Monate, wieder der Wirtschaft zufließen müssen. Was da beschafft wird an Ver⸗ Sllegung, Bekleidung, Unterkunftsmaterial usw., werde der freien Wirtschaft bezahlt. Je schneller die Zahlungen geleistet werden, Teile. Wenn in der letzten
desto besser und gesünder für alle Zeit des Umschwungs und der Umbildung hier und dort Liefe⸗ ranten Enttäuschungen erlebt hätten, so könnten sie versichert sein, daß jetzt, nachdem alle Dienstträger in einer nationalsozialistischen Organisation zusammengefaßt sind, die ihre wirtschaftlichen Richt⸗ linien und Weisungen von der Reichsleitung des Arbeitsdienstes bekomme, alle Stellen das Bestreben haben würden, das Beschaf⸗ fungswesen sobald wie möglich in geordnete Formen zu bringen. Dieses estreben lasse sich aber nur verwirklichen, wenn die Ver⸗ waltung im Arbeitsdienst in Ordnung und Planmäßigkeit komme. Das werde hoffentlich schon in den nächsten Monaten erreicht werden. Dann würden die Auswirkungen auf die freie Wirt⸗ chaft die erfreulichen sein, die jeder ernsthafte Vorkämpfer des rbeitsdienstes von jeher verheißen habe. Der Verfasser unter⸗ streicht wiederholt die Notwendigkeit einer sorgsamen und sau⸗ beren Verwaltung und einer aus in der Privatwirtschaft fühl⸗
daß über den Arbeitsdienf
Er empfiehlt
Schwerkriegsbeschädigten, die infolge
in der Woche vom 25. bis
30. September 1933 für 1000 kg in Reichsmark
Marktorte
*) Notie⸗ rungen für Brot⸗ getreide am
Roggen
kg
je hl RM
Sommer⸗ Brau⸗ †
Hafer Winter⸗
“] 5 tt 2 1 zeilig] 2;zeilig Futter
V Industrie⸗
Aachen.. Bamberg
Berlin.. Braunschweig Breslau. . Chemniz.. Dortmund..
Dresden. Duisburg Emden 5 . Essen. de a. GElewwit eiwitz.. alle a. S. amburg annover arlsruhe I Kiel “ . Köln Königsberg Krefeld “ Leibztig .. Magdeburg..
Mainz
Mannheim
München Nürnberg
lauen
tettin. Stuttgart Worms . Würzburg
Weizen 182,0; L
i. Pr.
frei Aachen in Ladungen von mindestens 1 Großhandelseinkaufspreise ab fränkische S märkischer, ab Station) ab braunschweigische Station ...
DvoeW
Großhandelspreise ab Statio Erzeugerpreise frei thüringer Vollbahnstati
Frachtlage Frankfurt a. ab ostthüͤringische Verladestation.. 54* netto, frei Halle für mindestens 15 t.. Ira3” ab hannoversche Station
Waggonpreise, Frachtlage Karlsruhe ohne Großhandelspreise waggonfrei Kassel ohne
Frachtlage Köln. 1V wö. . Großhandelspreise ab rheinische Station.
Großhandelspreise prompt frachtfrei Leipzi
Waaeenaeö Großhandelsvreise looo Mainz
station
Oberpfalz und Bayerischer Wald) . waggonfrei Plauen ..
bahnfrei Worms.. “ Großhandelseinkaufspreise
Preise für Brotgetreide am letzten Notierungsta
Berlin 30. 9. Roggen 144,0, Weizen 182,0; Breslau 30. 9. Roggen 146 Weizen 195,0; Halle a. S. 30. 9. Roggen 150,0, Weizen 183,0; Hamburg 30. 9. Roggen 152 5, Weizen 188,0; Köln 29. eipzig 30. 9. Roggen 152,5, Weizen 179,5; Magdeburg 29. 9. Roggen 14
Preise für ausländisches Getreide, cif Hamburgꝛ²): Roggen (La Plata) 48,9; Weizen: Manitoba I 77,6, Man.
89)
jeilig. — ¹²) G ¹) Gute, ober⸗
u¹) Württembergischer.
Berich
Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus die ²) Rheinischer. — *) Gute; feinste 183 3; Sommergerste, 16) Sechszeilig. —
21) Oberpfälz. und Bayer. — 2²⁸) Rheinhessische. — 2²⁵) Süddeutscher. — tigung: In Nr. 226 vom 27. September 1933 ist unter Wintergerste, 4zeilig, bei Magdeburg zu setzen 153,3 statt 153,0.
eringere (Sortier⸗) Gerste. — und niederbayerische. —
Berlin, den 3. Oktober 1933.
Großhandelseinkaufspreise ab Station im Erze
Großhandelspreise waggonfrei Stettin ohne c Großhandelspreise waggonweise ab württembergische Station..
0 6bö tation
2 ³ 2
Großhandelspreise frachtfrei Breslau in Wagenlad Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 10—15 t Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Dortmund in
bahnfrei Dresden bei Bezug von mindestens 15 b 8 8 Großhandelspreise frei Waggon 18117,1319 1864ü6
on bei
M.⸗Hafen ohne Sack.
Großhandelspreise frei Essen in Waggonladungen zu 15 t
Sack 8 Sack
Erzeugerpreise ab Station bei waggonweisem Bezug
g
netto, ab Stationen des Magdeburger Bezirks bei ge
0 02
netto, waggonfrei Mannheim bei Waggonbezug ohne Sack. Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab südbayerische Verlade⸗
waggon weise ab fränkis che Verladestatdon
sen Durchschnitte gebildet worden. — mittlere 157,4. — ⁵) Ohne nähere
ugergebiet (Franken,
Wo616
90 * 0 28. 9 9 9⁴ 2.
0 9 25.— 30. von 15
0 8 *⁴ n
. . u
0⁴ ⁴ nge
Ladungen
. 80
92
mindestens 1
er
% „° 0 ⸗ 2 öö
5b 69; 9 9 „ „ % ο 0590ob; 9b 0
. nen
—,“, b9, „ „ „
ch
DIZö1““
osse
20 0 2
28. 30. 25.— 30. 26. 29. 26.
66R666666
b Beze ¹) Weißer. — ¹⁵) Neuer Ern Wald; fränkischer 149,0, 27) Neuer Ernte.
72/73 72,8/73,2 72
71/72 71/72
72/73
ĩ73/74 72/73
70/71
72/73
¹) Gerste ab märkischer
71/72 kg je hl.
7u 16158 142,0 144,0 145,0 146,0
77,2/77,6 75,5
158,8 7) 152,0 ⁹) 162,0 ³)
150,0 162,5 158,0
75/76 75/76
78 76 77/78
73 72
71 76 77⁄18 77/78
150,0 151,3 152,0 163,8
147,0 160,3 ³) 147,8 156,5 ³) 152,5
147,5 160,0 ¹⁷) 161,3 ²⁶)
145,5 ¹8)
144,0 ²1) 147,0 148,5 157,5 160,0 149,0
73 72 71,5 72
72/73
78 76 75 76
—.
77/78 76 76/77 76/77 76/77 75 76/77
70 71
— —
7,5, Weizen 179,5; Mannheim 28.
ichnung. — ⁶) Gute. te 141,5. —
190,0 176,0 182,0 182,0 180,0
191,3 ) 185,0 °) 192,0 ³) 184,0 168,5 195,0 194,8
183,0 186,8 183,0 198,8
182,0 190,8 ³) 182,8 187,0 ³) 179,5
179,5 192,5 198,3
178,5 ¹⁹)
171,0 22) 177,0 185,0 188,8 2u) 195,0 182,0
ggen 152 9. Roggen 161,0, 9. Roggen 161,3, Weizen 198,3; Stettin 30. 9. Roggen 148,0,
II 75,8, Rosafés 66,7, Barusso 66,5; Gerste: La Plata 47,4, Donau / Russ. 43,5.
170, 178,5 ⁴) 170,0 172 0 † *)
187,3 ¹⁰) 183,8
185,0 † 190,0 186,3 † 180,0
190,0† ³) 180,0†
1925
164,0 176,3 199,8
185 0
164,0† ¹⁰) 187,5 † 190,0
175,0† )
168,5 180,0 † ) 175,0† 182,5
144,0 ³) 117,5 142,0 148,0 132,7
111
— 18 —½
168,8 ³) 140,0 156,3 ³) 140,0 130,0 155,0 ³) 138.1 124,0 27
142,5 150,2 142,0 143,8
140,0 ¹⁹ 144,0 140,3 141,0 ³) 145,0 ¹⁸)
.
— Ꝙ N 87
11
140,0 ⁵) 156,0 ¹1) 165,
111“
— H&*¼ d0
160,0 ³) 163,0 189% 8) 1627
b
) 168,5 162,5
154,0 157,5
148,0
155,0 150,0
191,3 † ².) 170,0
Wald;
,0, Weizen 185,0; Frankfurt a. M. 27. 9.
Pommerscher. cher. — ¹8) Ob
140,5
g der Berichtswoche (soweit oben Durchschnittspreise angegeben): 1,0, Weizen 180,0; Dresden 29. 9. Ro
Roggen 158,,5 147,5,
Weizen 191,5; Königsberg i. Pr. 30. 9. Weizen 185,0.
Station. — ²) Notierungen für Abladung (im Verschiffungshafen) im laufenden Monat. — — ¹) Westfälischer. — ³) ¹18) Mittlere. — ¹⁷) Rheinhessis — 2²²) Oberpfälz. und Bayer.
— °) Sächsischer. — 10) Sächsische. — 11) Mehr⸗ 3 erpfälzer. — ¹⁸) Ober⸗ und niederbaverischer. — fränkischer 178,0, 77/78 kg je hl. — ²²) Fränkischer. —
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
Kartoffelpreise an deutschen Märkten
in der Woche vom
25. bis 30. September 1933 für 50 kg in Reichsmark.
BVBE“
Marktorte ¹)
Handelsbedingung
Notie⸗ rungen ²) am
Speisekartoffeln
weiße rote
Sonstige
Bamberg. Berlinsf. Zonn.. Breslauf.
0 2⁴ 2 82
Frankfurt a. M.†.
Hamburgfr†. hes ebef 8 le 0 9 2 9
Köln..
Magdeburgt† München .
. 0 82 80
Erzeugerpreise waggonfrei märk. Statio Erzeugerpreise ab Verladestation . Erzeugerpreise ab Erzeugerstation . Großhandelspreise Frachtl. Frankfurt a.
waggonweise Frachtlage Karlsruhe m.
Großhandelsverkaufspreise Waggonladungen v. 15 t ohne Sack
Erzeugerpreise
frachtfrei Groß Hamburger Bahnhöfe be
Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station
n. . 0 5020
M. b.
Erzeugerpreise 18 Waggon nahegeleg. Station o Erzeugerpreise frei ahn atton ... . . . . . . .
0 ⸗0
i waggonw. Bezug. Sack. Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. frachtfrei Kölner
278 25. 28. 27. 30. 25. 28.
25.
28.
30.
26. 29. 27. 30. 28.
Waggonbezug
* * EAEEETTT“”“ .*
Bezug 2. 2 Bahnstation in
ohne Sadh
1,65
— = S
— 2 —ρ—
12²)
— 2 — —D₰½ — 80 —
12 1,7 1,7
0,085 *) 0,085 0)
gängern
bereits Unterbri
in dem achten,
stützungs erwerbsl. Familie mit der später a
Familie kommen
einstellungen
muß also die
Neueinstellungen überschritten werden.
linien erfolgt ist. wesentlichsten Vorschriften ist die Voraussetzung vertrag abgeschlossen werden muß und daß die Beschäftigung
5
allem an eine Unterbringung Den Landwirten wird eine Beihilfe
Entsprechend dem anderen
wird als wichtig bezeichnet, weil Deputantenfamilien mit Hof⸗
in der Regel ohne Beihilfe
b unterkämen. Für — sollen
g sinngemäß die Bestimmungen gelten, die für die übrigen Landhelfer getroffen worden sind. Die ngung muß eine zusätzliche Beschäftigung darstellen. Es Zahl der im Durchschnitt des vergangenen Jahres enden Betriebe beschäftigten Familien durch die Ferner ist darauf zu daß das Familienoberhaupt nach Möglichkeit Unter⸗ empfänger sein soll. Die Zählung als Wohlfahrts⸗ ose hört auf, wenn die Einstellung nach diesen Richt⸗ Auch für eine geeignete Wohnung für die neue die Richtlinien Vorschriften. Als eine der zu erwähnen, daß einjähriger Arbeits⸗ nicht 1934 beginnen muß. Es ist also vor den Wintermonaten gedacht. von 20 RM je Monat und zugesagt für längstens zwölf Monate. Für jeden Betrieb höchstens drei Familien für diese Förderung in Betracht.
Charakter dieser Landhilfe kommen
betre
enthalten
Arbeiterfamilie mindestens ein ls am 31. März in
einige speziell auf die Jugendlichen zugeschnittenen Vorschriften für die bisherige Art der Landhilfe gegenüber den Landarbeiter⸗ familien in Fortfall. Das bezieht sich z. B. auf die Aufnahme in die Familiengemeinschaft des Betriebsinhabers. Die zuständigen Stellen nehmen an, daß durch diese Ausdehnung des er Landhilfe etwa 10 000 Landarbeiterfamilien Lohn und Brot finden können.
baren Arbeitsbeschaffung durch den 8.
den ührern des Arbeitsdienstes, das wirtschaftliche Denken auch im Verhältnis zum Träger der Arbeit einzuschalten. Dabei er⸗ innert er an den wiederholt betonten Willen des Volkskanzlers, den drohenden finanziellen Zusammenbruch der Gemeinden auf⸗ zuhalten. Die Arbeitsdien tführer müßten ihre Forderungen gegenüber den Gemeinden in angemessenen Grenzen halten. Vom oberen Arbeitsdienstführer müsse das wirtschaftliche Denken auf die Unterführer und Freiwi ligen übertragen werden, da im Arbeitsdienst kein Vorgesetztentum erstrebt werde, sondern Führer⸗
Nürnberg Erzeugerpreise frei Bahnstation..
Fahrzeuge und Material aller Art sind, ge ebenenfalls im Einver⸗ 8 “ Führzeug — 88 plauenk.. . Großhandelspreise waggonfrei ab vogtl. Verladestatzon
nehmen mit den Dienststellen der Landespolizei, je nach Bedarf zur Verfügung zu stellen. 2 . Sämtliche ssügage eige der Polizei und Landjägerei beteiligen sich an der Geldspende in der Form von Besoldungsabzügen. Als Abzug wird eine Spende von: 1““ 2 vH des Nettoeinkommens (außer Kinderbeihilfe) für die Dienstgrade der Generale und Obersten, ½ vH für die Dienstgrade der Oberstleutnante, Majore und
Hauptleute, tum. Wer nur zur Arbeit kommandieren könne, der moö APre 1 1 8 . 1 mne, der möge ver⸗ 1 vH für die sonstigen Dienstgrade der Schutzpolizei und schwinden; wer 8 erziehen wolle, müsse selbst Vorbld im 1 Landjägerei empfohlen. Denken und Handeln sein. 8
Für die Beamten, Angestellten und Arbeiter der übrigen Dienstzweige (Gemeindevollzugs⸗ und Kriminalpolizei) gilt der entsprechende Satz der Besoldungs⸗ oder Tarifgruppe.
Die Beträge werden wie die Spende für die nationale Arbeit durch die gehaltzahlenden Stellen einbehalten und an die mit den Landes⸗ und Provinzialführern des Winterhilfswerks vereinbarte Stelle abgeführt.
Ebenso beteiligt sich die Beamtenschaft an der Durch ührung eines Einheitsessens am ersten Sonntag eines jeden Monats; die Gemeinschaftsküchen in den Polizeiunterkünften, ⸗Erholungs⸗ stätten,⸗Wohlfahrtsräumen und ⸗Kantinen geben an solchen Sonn⸗ tagen ein Eintropfgericht aus, dessen Preis sich innerhalb der von der Reichsregierung gezogenen Höchstgrenze halten muß. Der eißge arte Betrag wird an die oben bezeichnete Stelle abgeführt. 888 . 1 Leit Vorträge, Gesangs⸗ und mustkalische Darbietungen, sport⸗ führern des Winterhilfswerks umgehend in Verbindung zu setzen liche Veranstaltungen jeder Art werden geeignete Mittel dar⸗ und alle Maßnahmen zu treffen, die eine wirksame und nach⸗ stellen, Geldsammlungen anzuregen und zu fördern, deren Ge⸗ haltige Hilfe zu fördern geeignet sind. Die Betätigung der Offi⸗ suntetlös, wie auch der Inhalt in den Unterkünften usw. aufzu⸗ ziere, Beamten, Angestel ten und Arbeiter aller Polizeivollzugs⸗ Winterhilfswerk zugute kommen
dem Winterhilfswerk gilt als Dienst; Pferde, Gewährung von Freitischen für
Aus der Preußischen Verwaltung.
Winterhilfswerk der preußischen Polizei.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Preußische Minister des Innern an die staatlichen Polizeidienst⸗ “ und sämtliche Polizeiverwaltungen folgenden Runderlaß gerichtet:
Die H hat das ganze deutsche Volk zum Kampf 8 egen Hunger und Kälte aufgerufen. In allen Bevölkerungs⸗
8158 hat dieser Aufruf starken Widerhall gefunden; wohl kein Volksgenosse, der selbst der Sorge um das tä liche Brot und um einen warmen Raum enthoben ist, wird sich der Mitwirkung an diesem gewaltigen nationalen Hilfswerk entziehen. Wenn es scon bisher zu den Aufgaben der Leben und Gesundheit der Mitbürger zu gerade im bevorstehenden Winter diese Fürsbrgepflicht mehr als eine amtliche Dienstanweisung bedeuten. Wir wollen auch prak⸗ tisch beweisen, daß die Polizei sich mit allen deutschen Volks⸗ b eng verbunden fühlt, mit diesen empfindet und ihr Los eilt.
Ich übertrage die Leitung des Winterhilfswerks, auch insoweit die örtliche Landespolizei beteiligt ist, den Polizeiverwaltern, für die Polizei⸗ und Landjägereischulen und die Landespolizei in Orten mit kommunaler Verwaltung den örtlichen Kommandeuren, für die Landjägerei den Kreisleitern. Sie haben auch für die verwaltungstechnische Durchführung aller Maßnahmen zu sorgen.
Ich ns die Leiter, sich mit den Landes⸗ und Provinzial⸗
2,00 1,55
30.. 29. 30.
† bezeichneten Märkten amtliche Notierungen der
de S —
Worms . . ab rheinhessische und pfälzische Statio. Würzburg Erzeugerpreise frei Bahnstatio.
¹) An den mit † bezeichneten Mäͤrkten amtliche Börsennotierungen; an den mit Landwirtschaftskammer oder der Handelskammer; an den übrigen Märkten nichtamtliche Preisfeststellungen (Notierungen oder durch Umfrage). —. *) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — *) Odenwälder Blaue 1,13; Industrie 1,48. — Fabrikkartoffeln zur Stärkefabrikation je 8 kg Stärke, frei Fabrik. — ³) Oberländer Industrie; Erdgold 1,70. — ⁶) Fabrilkartoffeln je kg Stärke, frei Fabrik; im freien Verkehr 0,065. — ¹) Industrie; Glückstädter sowie Julinieren 2,10. — ⁸) Industrie; Lange 1,70 zuntköpfige 2,00. — ⁹) Rheinische Industrie I. Qualität, auch für norddeutsche Industrie I. Qualität; rheinische Nieren 3,00; norddeutsche Nieren 2,95. — ¹0) Industrie 1,55. — 11) Feldkartoffeln. — 1¹²) Niederbayerische und oberpfälzische; oberbayerische 1,80. — ¹³) Nieder⸗ bayerische und oberpfälzische; oberbayerische 1,90. — ) Niederbayerische und oberpfälzische Feld⸗ Fabrit⸗) Kartoffeln; oberbayerische Feld⸗
kartoffeln 1,30. — ¹5) Industrie; andere Sorten 2,18. Berlin, den 3. Oktober 1933. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.
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Die Verteilung der halben Milliarde für Instandsetzungen.
Vom Reichsarbeitsminister ist bereits eine Durchführungs verordnung zu dem zweiten Gesetz über die Arbeitsbeschaffung vom 21. September d. J. fertiggestellt worden. Die Verordnung liegt noch dem Finanzminister vor und wird daher in aller Kürze veröffentlicht werden. Sobald dies geschehen ist, liegt die gesetz⸗ liche Grundlage vor für die Verteilung der 500 Millionen, die in dem erwähnten Reichsgesetz bereitgestellt wurden für die Arbeits⸗ beschaffung durch die öffentliche Förderung von Instandsetzungs⸗ und Umbaumaßnahmen bei Wohngebäuden. Die mit diesem Betrage ermöglichte Verstärkung der Arbeitsbeschaffung wird nach Ansicht unterrichteter Kreise nicht nur im wesentlichen dem gewerblichen Mittelstande zugutekommen, sondern darüber hinaus vor allem sonst etwa in Frage kommende Fetls sungen von Saisonsrbeitern verhindern. Ueber die Fortschritte der Arbeits⸗ beschaffungsaktion im ganzen Reichsgebiet herrscht eine ein ige Stimme der Zuversicht, da die Erfolge, die bisher erreicht werden konnten, spürbar gute sind. Die neue Durchführungsverordnung wird festsetzen, welche näheren Bedingungen für die Verteilung der halben Milliarde maßgebend sein sollen
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Polizei gehörte,
schützen, so soll uns (Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
8 und Brot fanden. Hierdurch hatte sich bereits eine wesentliche 8 Entlastung des Arbeitsmarktes der Jugendlichen geltend gemacht. Die nun vorgesehene Ausdehnung der Landhilfe auf die Ein⸗ schaltung von Landarbeiterfamilien in den ländlichen Pro⸗ duktionsprozeß ist bevölkerungspolitisch von mindestens ebenso Piegön Bedeutung. Um die erwünschten bevölkerun spolitischen irkungen auch tatsächlich zu erzielen, zählt der Erlaß des Präsi⸗ denten der Reichsanstalt entsprechende Voraussetzungen auf. Danach sollen die in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Betriebe durch die Ueberlassung von Beihilfen in die Lage versetzt werden, Landarbeiterfamilien mit heranwachsenden Kindern, die noch nicht als Hofgänger in Frage kommen, einzustellen. Dies
Arbeitsbeschaffung. (Fortsetzung.)
Arbeitsbeschaffung für 10 000 Landarbeiterfamilie
Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung g. im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ arbeitsminister eine Ausdehnung des Systems der Landhilfe ver⸗ fügt, die vor allem denjenigen Landarbeiterfamilien zugute⸗ kommen soll, deren Ernährer erwerbslos ist und die Kinder im Alter bis zu 14 Jahren haben. Bisher wurde die Landhilfe, d. h. ein Zuschuß der Reichsanstalt für zusätzliche Beschäftigung, nur gewährt für jugendliche Erwerbslose, die bei den Bauern Lohn
8 “ Verantwortlich:
für Schriftleitung (Amtlicher u. 8 Teil), Anzeigenteil und für den lag.
Direktor Pfeiffer in Berlin⸗ harlottenburg; für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und für tlatzgtorische Nachrichten: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengef lischaft, “ Berlin, Wilhelmstraße 3.ͤ 8
8 1 VTVier Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage).
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stellender Sammelbüchsen dem muß. Erwünscht ist auch die
dienstzweige an