Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 237 vom 10. Oktober 1933. S. 3.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 237 vom 10. Oktober 1933. S. 2.
Patienten oder Mandanten und zugleich unter öffentlich⸗ verordnu s ü “ S-Sg. Sn FAa n-vrf. ene dese e “ 8 erordnung vorgesehe en. Befrei z prinzi en. i ü sgetei 1h b Revolution im Reichsministerium des rechtlichen Berufsbindungen stehen. im 28 b soben herben. Befreiungsmäͤglih gen sorgantsenion, eüch,dus Führergrintip vorgesehen. b. Mustien “ des Schutz von Erfindungen, aufgeteilt. Da weniger Mittel als im Vorjahr verfügbar sind, Innern ausgear veitet wurde, hält an dieser Grundauffassung Aus dem Verhältnis zwische öffentliche 8 1 7. Versönliche Flan⸗ “ Aufbau der Orgal zelnen, soweit es eines Mu⸗ un arenzeichen auf einer Ausstellung, vom 6. Ok⸗ war es leider nicht möglich, die Fondsanteile in gleicher Höhe est. Er ist nichts anderes und will nichts sein als eine Ver⸗ Recht ergibt sich een ii e gem ued bessetem 11 ee Eignung; Eintreten für eine Weltanst nicen noch bedarf, wird der Satzung vorbehalien. Die tober 1933. wie 1932 festzusetzen. Auch hat nicht für alle Bezirke der gleiche d e he enacer e helgeer. F n , I ö 9, „FJT“ 8 3 bis in nn vorbehaltlosen Bekenntnis zur Nod vnuptaufgabe der Berufsorganisation ist die Reinhaltung des Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ Betrag zur Se gestellt werden können wie durch den nissen einer sechzigjährigen Entwicklung anpassen, die Ge⸗ tichtungen eatbeber em Beale e 8 einen Ver⸗ 1 zum Staat der Nation in Widerspru⸗ sti Ferufs von untauglichen Gliedern, die Prüfung jedes sendungsgebühren: 0,04 NM für ein Stück bei Voreinsendung. Erlaß vom 8. April 1933. Der Minister ersucht aber zu berück⸗ danken einer umfangreichen Literatur und Rechtsprechung ver⸗ ist, beide Ben 8„ wer vom Gerleger. Notwendig abern... wuürbe gle Mangel einer solchen anzusehen sei sc Hexnen Falles der Zulassung, die Ueberwachung der Berufs⸗ Berlin NW 40, den 10. Oktober 1933 2 MHELaas atze ncg ber versontihen eltsschan er ter garenehane arbeiten, „klare Rechtsbegriffe“ schaffen, „Unklarheiten und ist, beide Beziehungen miteinander zu vereinbaren. Wenn Auf Grund der bezeichneten materiellen Voraussawn einzent und die Ausmerzung ungeeigneter Elemente. Dar⸗ Reichsverl t. . V..⸗ AII Verminderung der persönlichen Volksschullasten der Schulverbände Streitfragen nach Möglichteit beseitigen”“ Nicht aber ist I ö Ph⸗ fen mnabxänhigen, lengrsch Schrift⸗ Eneit die Zulassung zum Schriftleiterberuf in der Jobung Utglh aus soll die Berufsorganisation bei der Ausgestal⸗ “ “ 7983 nfe dae v.n “ Ene 8 treitfrag⸗ ich Möglicheit be gen“. 2 giterstr zu schaffen, ihn rechtlich, wirtschastlich und mensch⸗ Eintragung in Berufslisten bewirkt (8 8 n der Form lüber hin F. Ker ds 8eeg —n 8 1 onders von Mehrstellen, eingetreten ist, und daß neben den seine Absicht, eine neue Presse in dem Sinne zu schaffen, lich zu heben in 1 1 9 111414X“ slisten bewirkt (§ 8). Der Reichsminz es neuen Schriftleitertums, seinem Schutz und der rga zuschüss staatliche Hilfslehrerf ine Absicht, leue Pr h zu heben, in ihm die Kraft des öffentlichen Ver s ür Volksaufkläru N., 1 Reichsministe Aultung des EEE172 27 — — Ergänzungszuschüssen noch staatliche Hilfslehrerstellen zur Ver⸗ wie der neue Staat sie braucht. wortungsbewußtseins lebendig f so muͤssen ncs 1— (§ 8 Sügr ng. ng. rohgande hat, ein Einsy 16 bebung seiner Wohlfahrt Mitarbeit leisten. Ihre Befugnisse — . 2 fffügung gestellt und damit die Möglichkeiten erheblich erweitert Erheblich eingegriffen in das Presserecht hat das Not⸗ gehende Sicherungen geschaffen werden, die den Schriftleiter Rechtsderfahren vorgesehen (5 10,11, 20 91. hungen it weiden im 8 25 bestimmm e “ 1““ ee— vG e shoß 8 828 ngeene in 8 Stand setzen, seine Unabhängigkeit auch zu wahren Zum dritten Abschnitt (&§ 12 — dhe- .. 8 v“ ET1W11““ ßisches Ju stizministeriu m “ h“ Revolution, in besonderem Maße dur ie Verordnunge zu vertrete Der E cf sieht in dieser Bezie itt 29) 8 einisterialdiri . ü . 11“ en ere 23 1. I 1* 5— EE Der Entwurf sieht in dieser Beziehung vor: Der dritte Abschnitt regelt die Rechte und Prrach Seelen erwaltungsmäßig durch die Leiter der Zentrale und Ministerialdirigent i. e. R. Dr. med. Bü rger ist auf Vorläufig keine neuen Schulbücher in Preußen. “ S h 5 1 ese ränkung der Anweisungsmöglichkeit für den Ver⸗ Schriftleiter. Im Mittelpunkt steht dabei § 13 ücte 1 der örtlichen Stellen mit den ihnen beigegebenen be⸗ Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufs⸗ Der preußische Kultusminist 21 11S . 5 Anträ ha leger, Festlegung der Grenzen der Freiheit des Schrift⸗ pflichtet die Schriftleiter, ihre Ueberzeugung zur Cl, 1 ratenden Organen; beamtentums mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt. EE11 ket. 11n Ei92 geeng 1 leiters durch Richtlinien (§ 16), ichtlinie ihrer Berufsausübung zu machen. Er e vles rechtsprechend durch die Berufsgerichte, die von der „Kammergerichtsrat Friedrich Müller, hauptamtliches führung neuer Schulbücher bis nach der Entscheid über die Mitglied des Juristischen Landesprüfungsamts, ist zum Schulreform zurückzustellen sind. 8 Senatspräsidenten in Tüsselborf ernannt.
gesetzes, der in jahrelanger Referenten⸗ und Kommissionsarbeit
Charakter einer Dauer⸗, sondern einer Ausnahme⸗ und Not⸗ 2., einen Künd 8 8 WE““ 1 8e 8ag, ÜHaüeesibnnn vün regelung, wie sie im geltenden Gesetz (§ 30) zum Teil schon ” Nbenicstündigungsschut für den Schriftleiter mit der damtt eine Unabhängigkeit, die der Unabhängigkeit der zne Organisation errichtet werden, bei denen aber der vorgesehen war. Sie schafft die notwendigen erhöhten Siche⸗ Entsch 8 G 28 nrufung einer berufsgerichtlichen sprechung oder der wissenschaftlichen Forschung und Lehre n Staat durch Einsetzung eines Vorsitzenden mitwirkt. gegen die Presse, schafft aber noch nicht die neue I (Ih. 92hos gn den ö1““ — P dtahsge hat die Form der Ua⸗ Die Beisitzer sind zu gleichen Teilen Schriftleiter und Rechtsanwalt und Notar Kalweit in Bresse. 1b 1— lleiter vertretenen geistigen 1 e licht. In dieser Pflicht aber liegt zugbe Verleger. Landgerichtspräsidenten in Tilsit er⸗ N. “ 1“ “ 8 1 Haltung. Im übrigen wird das Kündigungsre ein Recht, nämli 8 für die rünff. 1 18 iegt zuglai “ ; 8 13 vra 8 1 gert htspräsidenten in Tilsit ernannt. Der preußische Justizminister hat die Behörden angewiesen Nhanimn e a8ee. . Geise Henezsanghte 1 Verlegers nicht beschränkt 1g. . gagmbieninhe gte heer gcge lan 8 dis 1“ R 11“ Beuns'in Crfart ist auf Antrag mit ihn geeigiete gewere Ezirsceidnngen ber Gericht zun Zammlung, überwach Trag- idueller Geistes gung in einen 18 1. 2 1“ „Is; „% ree esAn allen unza Schutzes B und er Une gigteit: 1 uhegehalt in den? ef ersetzt. Zusammenstellung und Veröffentli zu übermi 8 Träger öffentlicher Aufgaben zu verwandeln, muß die Neu⸗ Preffer Entwurf lehnt sich an das Vorbild der faschistischen] lässigen Einflüssen innerhalb und außerhalb des vein 100, ℳ Entscheidung in Zweifelsfällen über Zulassungs⸗ 5 v4“; EE15. gestaltung ausgehen. 88 segesetgebung. an, wie sie vor allem in den Königlich Söö und das Recht der Herrschaft und Sells anträge; “ weilen alatsg waßa 98 ö àn Krefeld ist einst⸗ Fzusbesondere der Cinfluß e Gedankengutes der nationalsozialisti⸗ Die Presse ist Mittel der geistigen Einwirkung auf die — alienischen Dekreten vom 15. Juli 1923 — Nr. 3288 —, estimmung auf dem Gebiete ihrer geistigen Tätigkeit. b) Entscheidung über die Zulässigkeit von Löschungen, eilen in den Ruhestand versetzt. schen Bewegung auf die Rechtsprechung. Die erkennenden Gerichte Nation, sie ist ein Kultur⸗, Erziehungs⸗, vor allem auch vom 10. Juli 1924 — Nr. 1081 —, dem Gesetz vom 31. De⸗ Im § 14 wird die im § 13 grundsätzlich festgelegte g abgesehen vom Falle des ehrengerichtlichen Verfahrens; werden aufgefordert, entsprechende in der Entscheidung aus⸗ Staats⸗ und Nationalerziehungsmittel wie Schule Rundfunk, jember 1925 — Nr. 2507 —, den Dekreten vom 4. März rufsaufgabe im einzelnen umrissen. Dort werden *) Kündigungsschutz; gesprochene Rechtsgrundsätze in einer zur Veröffentlichung ge⸗ Bühne, Film. Sie ist also ihrem Wesen nach eine öffent -1926 — Nr. 371 —, vom 6. November 1926 — Nr. 1848 —0 tischen und nationalerzieherischen Aufgaben soweit im ei⸗ c) Verfahren bei Berufsvergehen (ehrengerichtliches Ver⸗ Sekanntmachn n s. kihneten Form der Abschrilt der Entscheidung beizufügen. Tie liche Einrichtung, das Gegenteil dessen, was die liberale An⸗ und vom 26. Februar 1928 — Nr. 384 — zum Ausdruck zelnen bestimmt, als das bei der Vielgestaltigkeit der Berei⸗ fahren). „Der noch umlaufende, bisher nicht gezogene Auslosungs⸗ erste Sicht wird bei den Oberlandesgerichtspräsidenten erfolgen schauung und das liberale Recht in ihr sieht. Dieser Anf⸗ kommt. Benutzt worden ist u. a. das Vorbild der Eintragung tätigkeit möglich ist. Es muß und soll der berufsgerichtliche Ein auf genau bestimmte Voraussetzungen beschränkter schein Nr. 8 der Anleiheablösungsschuld des Freistaats fassung muß eine veränderte rechtliche Behandlung folgen. der italienischen Journalisten in ein Berufsregister als Vor⸗ Rechtsprechung überlassen bleiben, die Bestimmungen des 9 gündigungsschutz für Schriftleiter ist unentbehrlich; um die im Preußen über 12,50 RM wird am 31. Dezember 1983 fallig. . Das neue Recht der Presse kann nicht mehr Freiheitsgarantie gtachng der ihres Berufs und der korporativen im “ mit Inhalt zu erfüllen. esetz geforderte Unabhängigkeit des Berufes auch wirtschaft⸗ Der Auslosungsschein wird eingelöst mit dem Fünffachen Riassenforschung. und nicht mehr Polizeirecht sein, sondern es ist Organisations⸗ eberwachung des Standes. Der Entwurf berücksichtigt Nach der Umgrenzung der Berufsaufgaben in den lich zu sichern. Der Entwurf sieht vor: Aus politischen Grün⸗ seines Nennwerts = . . wwẽ 62,50 RM; Die zweite Schulungswoche für Vererbungslehre. “ 8 9 ber die V 8 1 1 L d 1 8 hlich z 2 3 g he f g recht. Rechtliche Eingliederung der Presse in den Kreis der haäkanase d B der italienischen und deutschen Ver⸗ dn dg wird § 15, unter Anlehnung an die Fassung des § den und wegen der vom Schriftleiter auch sonst vertretenen dazu treten 4½ vH Zinsen für 8 Jahre = 22,50 RM Vom 2. bis 7. Oktober d. J. fand im großen Saal des Zen⸗ Träger öffentlicher Verantwortung ist die Absicht des Ent⸗ . Presse, die und in Sonderheit auf dem Gebiete des Fieichsbeamtengesetzes die Verpflichtung des Schriftleirasegeistigen Haltung soll der Verleger nur dann kündigen dürfen, zusammen 85,— RM. tralinstituts für Erziehung und Unterricht die zweite rassenkuͤnd⸗ h in Undssh fti ielgestaltigkeit des deutschen Zeitungswesens zu einem inner⸗ und außenberuflich würdigen Verhalten aufwenn die Kündigung mit den im Gesetz festgelegten Möglich⸗ Der Besitzer des Auslosungsscheins wird aufgefordert, liche Schulungswoche für Lehrer aus den preußischen Provinzen Daraus ergeben sich zunächst folgende Beschrän⸗ Bezehunchof ö“ konfessioneller gelhr stl der öffentlichrech kkiten der Verpflichtung des Schriftleiters durch den Verleger Fen Einlösungsbetrag gegen Quittung und Rückgabe des att. 1 ber Ran saer “ 82 8ee 8 v. kungen: 8 3 . Der Festlegung der öffentlichrechtlichen Pfli in sr vereinbaren ist. 6 111.“ 5.We 8G“ 30. September für Lehrer aller Schulgattungen abgehalten wurde. 1 Die Bestimmung, öffentliches Organ im erwähnten Der Entwurf gliedert sich in sechs Abschnitte: § 13 bis 15 folgt in den §8 16 und c. die gehten in 8 8—am 8 35 ift dem Reichsminister für Volksaufklärung eeeb’ Rmeihe. deedegerde ntrich rhiebig warem snei Lu14“*“ 2 Sinite 11“ e ahnte De este bri G ; 1 rage, wieweit die Pflichten des Schriftleiters i v Propaganda das Rech rbehalten, in besonders dringen⸗ gs Frei — e 3 e er 157. Volksschule in der Derfflingerstraße zu Berlin. Schul⸗ b di N, 1 8 8 — mhmaj “ b E1“ 1. b ; rlin SW 68 amtsbewerber Jörns⸗Hannover entwickelte mit dem 5. Schuljahr Sprachgebrauch mit diesem Namen bezeichnet, nämlich hie ö 89 Schriftleiterberufs, der zweite die Vorschriften sannes besvatr güicen rbestcwerhaltnäses besonders —den Fällen aus Gründen des öffentlichen Wohls selbst die “ 1en0 zu echeben s 1 an Hand von Ahnen⸗ und Nachkommentafeln den Gedanken der periodische Presse. Das geltende Gesetz verwendet, dem ihe 91 Zu assung zu ihm, der dritte die Bestimmungen über öffentlichrechtlich . ine Abänderung oder EinschränkuntgLöschung eines Schriftleiters in der Berufsliste zu verfügen. Mit Ablauf des 31. Dezember 1933 hört die Verzinsung Vererbung, während Rektor Hayn⸗Anklam vor derselben Klasse damaligen Sprachgebrauch entsprechend, den Ausdruck Presse 888 Ausübung, der vierte und fünfte die Bestimmungen schon hre 8 her Verpflichtungen 111“ 1 Zum fünften Abschnitt (§§ 36 —43): des “ auf 6 die Vererbung von der täglichen Erfahrung aus schilderte und in dem weiteren Sinne von „allen Erzeugnissen der Buch⸗ über seinen Schutz in verbandsrechtlicher (vierter Abschnitt on nach dem Verhältnis des öffentlichen Rechts zun Unter strafrechtliche Bestimmungen wird im Entwurf die “ ““ außerdem an einem praktischen Beispiel zeigte, wie man Jugend⸗ druckerpresse“ (§ 2 des Pressegesetzes) Ddo E111““ und strafrechtlicher Beziehung (fünfter in Viesen öG nicht möglich und wird ausdrücklich ausgeschloseet Erfüllung der Berufspflichten des Schriftleiters selbst nur in Berlin, den 7. Oktober 1933. lichen den Gegensatz Arier — Judentum ohne Ver⸗ s 8 8 “ 2 8 8 S esti 2 G S He 2 le † 3591 4 . 822 . 2 . . . go — 5 g† - 1 erstẽ g önne gestellt werden, wieweit zum Beispiel auch Buchhandel, Schußbestmmungen sind die Moöglichkeiten der Ausmerzung —“ ieech 1 Verleger muß aber die Möglichkeit — wenigen Fällen gestellt. Vorschriften dieser Art sind neben Preußische Staatsschuldenverwaltung. Cöö C hask auf ve. Druckereien usw. in Kürze unter neue Rechtsvorschriften zu fachstng n Elemente aus dem Beruf mit enthalten. Im Zeitung fgbte 8 b“ die Ueberlieferung sein den Bestimmungen über Zulassung und Entfernung aus dem — Praxis hinweisend, waren die Ausführungen von Dr. te⸗ Präsi⸗ stellen sein werden. Jedenfalls können sie aber nicht in dem schriften E solgeh eine Reihe wichtiger Schlußvor⸗ sprechende Bbnncchun en Leserkreises durch enr⸗ Beruf entbehrlich. Die Mehrzahl der Strafvorschriften des Bekanntmachung. den des Thüringischen Landesamtes für Rassewesen in Weimar, 1“ G sein wie Zeitungen und Zeit⸗ neuen bereeten Gn en bisherigen Rechtszustand in den berücksichtigen. Nur sofl er das nichi denh Echeetetern dx hcg oleß “ den haracen “ Auf Grund des § 7 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ über erbbiologische Familienkunde und Volksberatung. An Hand ) en. Be er r tor 98 Ppo 1 1 3 1u 8 7 * 5 9 91 2 .do. iese Bef⸗ 5 5 S * 9 op r 52 „ — 5. 8 8 8⸗ —₰— 6 8 H ostog —j s 8 fe A Sᷓp r Po 9 sichtigen, daß das geltende Geseh sich d eh esstekun Im einzelnen ist zu den Bestimmungen des Gesetzes noch ö tun dürfen, sondern er muß die vone hn sa- Kiese Uefüinanngene fer Pflichten E111“ Senen sicit Seshn 7egsc. Volkes vom 4. Februar dede hhe gEie Zero cheftatahe rfel für .“ fang mit Druckwerken im E“ beschäftigt folgendes zu bemerken: wen ig gehaltenen Bindungen in Richtlinien festlegen, dalheeden: gegen Einflüsse außerhalb des Zeitungsunternehmens, 33 habe ich das Buch „Das Paradies w ir d neu Sippe, die für die Beurteilung im Sinne einer erstrebenswerten Zeitungen und Zeitschriften im besonderen 97 8 “ 88 Zum ersten Abschnitt (8s 1—4): ein Bestandteil des Anstellungsvertrags des Schriftleitesgegen den wirtschaftlichen Druck des Arbeitgebers oder auch eröffnett“, Verfasser Elément Vautel, Verlag Schneider Voltsgesundheit ungeheuer bedeutend sind. inddreißig Paragraphen des Gesetzes gelten für die perin⸗ Der Begriff d E sein und wie dieser der Schriftform bedürfen sollen (§ 1llegen die dem Schriftleiter übergeordneten Kollegen. Fol⸗ , Co., Wien⸗Leipzig, in Preußen wegen Gefährdung In nächster Zeit werden derartige Schulungswochen nicht dische Presse im besonderen nur die 8s 89 8 v plcgie perio⸗ Schriftleiters vecd Sestcaes fehch erfaßten Tätigkeit des An die Festlegung der des Schriftleiteg gende Strafbestimmungen find vorgefehen: b Sitte und Anstand beschlagnahmt. mehr abgehalten. antwortlicher Redakteur), 9 (polizeiliches Pflichtstück) 10 (Auf staltung des geistigen Inhalis der⸗ Hne c wceesgsnn 1 Ge⸗ dhe sich in den 88 20, 21 die Regelung ihrer Verants 1. Bestimmungen, die der Umgehung des Gesetzes be⸗ Berlin, den 6. Oktober 1933. nahmezwang für Bekanntmachungen), 11 (Berichti ung) gegebenen Zeitungen und olitisch G 1 ge iet heraus⸗wortung an. Die Bestimmungen darüber bedeuten, der gegnen sollen: §§ 36, 37; Der Polizeipräsident in Berlin, Abt. IV. 4 (Verbot ausländischer Zeitungen) ünd ein Teil d hiigung), oder Bild i§ 1 Satz 1) Holitischen Zeitschriften durch Wort Grundgedanken des Gesetzes folgend, eine völlige Abkehr von 2. die von der Oeffentlichkeit, vor allem auch der Presse J. Ars Vorwerk. eandrahuoncen. nn. den. e „De9 Teil der Straf⸗ F. 8 t. . Im § 4 wird die mittelbare Mit⸗ der bisherigen Regelung dieser Froge Im Wittelpunk: d. alhst luimaft aofarderten Strafbestimmungen über Beke tenh 8 * 8 als origlichste Aufgabe eine Neu⸗ Birkaune, weah Gie Mtißkeid-ter rkttternehmen wie Fö. Fchen Redakteuvrs der yicfer Einrichtung des verantwor Pressebestechung (passive L 38, lbe engen per 1 dsetzunge schriften 8 Far echt der Zeitungen und politischen Zeit⸗ spondenzbüros, Nachrichtenagenturen Pressebildberick t⸗ auch Se- er, ohne der wirklich Schuldige, ja ohne nötigung (§ 40); Ergänzungsbestimmung § 41; 1— Bekanntma ch un g. 1 In einer vom Reichsfinanz⸗ und Reichsarbeitsminister nun bristen vorweg. Zeitungen und Zeitschriften behandelt er erstattern usw. hinzugefügt. Die so bezeichnete Arbei “ ich, nur wirklich ein berufsmäßiger Schriftleiter sein zu 3. der gleichfalls vo der Presse längst ge rderte str G Di isch ir ans Hergaehe geehen Hectbt... 84 . . ezeichnete Arbeit soll nur müssen, in der Stellung einer Art Privat en vrs der Staatklil1 Presse längf gefor f Fnnn Die heute ausgegebene Nummer 63 der Preußischen die Vorschriften über die Zinsvergütung festgestellt, die das Reich b E119 rechtliche Schutz der Bezeichnung „Schriftleiter“ (§ 42). G esetzsammlung enthält unter: auf Grund des zweiten Gesetzes zur Verminderung der Arbeits⸗ losigkeit bei der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten ge⸗
Lyck ist zum Der nationalsozialistische Einfluß auf die Rechtsentwicklung.
Arbeitsbeschaffung. Die Zinszuschüsse des Reichs bei den Instandsetzungen.
begrifflich gleichmäßig Zeitschrift sit;s 6 sü 8 b g. eitschriften nicht olitische dann als Ausübung des Schri ber . S. Charakters sind von der Re 8 nlicht politischen . 5 8 g des Schriftleiterberufs im Sinne des gewält gegenüber die 88 ”Ss. . ers si Regelung des Gesetzes ausgenomme Entwurfs gelten, wenn sie entwe “ — gegenüber die Haftung für den Inhalt der Zeitun g z054 5z 3 2; Je; 1’’. Welche Zeitschriften als politisch e““ JE111“ rürmsder im Hauptberuf oder in zu tragen hat. An die Stelle dieser rein vornen n Beitumsg 8 43 sieht die Möglichkeit vor, Verlegern den Gewerbe⸗ Nr. 13 997 das Gesetz zur Angleichur S 3 f s politische anzusehen sind, bestimmt der Eigenschaft eines Hauptschriftleiters (ogl. § 18) geleistet techtlichen Verantwortung sege “ hc zu ben dte wenn sie gegen die vorstehenden Straf⸗ in dem Restgebiete 8 Neheen eö“ ms rt. Wie erinnerlich, handelt es sich dabei um nicht weniger 2 personliche bestimmungen verstoßen. Posen, vom 4. Oktober 1933, als 500 Millionen, die das Reich zur Förderung der Arbeits⸗ beschaffung auf diesem Teil des Baumarktes abermals bereit⸗
der Reichsminister für Volksaufklärun 8 bei ir ie Hinzufü “ SorkSauf g und Propaganda, bei wird. Die Hinzufügung der zweiten Möglichten - ; Fachzeitschriften im Einvernehme “ meid in veinemn G. er zweiten Möglichkeit soll ver⸗ durch nichts zu verschleiernd zu beschränlenhe torut 7193 1 obersten Reichs⸗ oder Landesbehörde. 8. ..“ “ Zeitungsunternehmen, bei dem über⸗ verantwortung des Ber zu. beschräntende Berusg Zum sechsten Abschnitt (8§ 44 — 47): Nr. 13 998 das Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte 8 E“ Baunmarttes abermals bere Behandlung von Zeitungen do. Die „grundsätzlich gleiche Siurt, nur Personen im Nebenberuf tätig sind, keine im liche Schriftleiter foll 2s nicht „mehr ehen eewntwong Im § 44 wird der Ausschluß der Immunität von Abge⸗ des Staatsaufsichtsrechts, vom 4. Oktober 1933, gestellt hat. Das Gesetz sah vor, daß der Eigentümer eines Ge⸗ ’“ g von Zeitungen und Zeitschriften e 1 8 Sinne des Entwurfs ver er 1 iftleiter soll es nicht mehr geben. Die Verant Sne8 1 9 1 8 - 99 das 1 8 Ge über di bäudes vom Reiche eine Verzinsung zu 4 vSH jährlich desjenigen bisherigen Recht. Die G entspricht dem 8 . fs verantwortliche Person vorhanden ist. wortung ist Pr g wne VeranPordneten, und zwar nicht gegenüber den strafrechtlichen Vor⸗ Nr. 13 999 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die “ “ chrif igen Recht. „Die Grenze zwischen Zeitungen und Zeit⸗ Besonders in kleinen Städten wird es nicht Ie de . lle ig ist nicht nur straf⸗ und zivil⸗, sondern auch vor b 1 zͤmx b ic gege 0 b 2 9 89 1 . zor⸗ Vertretung vor den Verwaltungsgerichten, vom 4. Oktober 1933 Betrages erhält, den er über den ihm gewährten Reichszuschuß schriften ist zu flüssig, als daß eine verschiedene Behandlun daß ein Verleger sein eigener einziger 88 elten vorkommen, allem berufsrechtlicher Art, d. h. der Schriftleiter muß mi schriften dieses Gesetzes, wohl aber gegenüber den Bestim⸗ Nr. 14 000 die Verordnung zur Abänderung der Satzung der hinaus aus eigenen oder geliehenen Mitteln für diese Instand⸗ dl empfehlen wäre. g die Herausgabe seiner Zeitung ni nzig N. riftleiter ist und seiner Berufsexistenz ür die Erfüllung seiner Aufgabe und mungen über die Entfernung ungeeigneter Schriftleiter Preußischen Staatsbank (Seehandlung) vom 18. März 1930 (Ge⸗ se mhen aufbringt. Die Durchführungsverordnung bestimmt, notw eches chränkung auf die periodische Presse tritt eine während er im Hauptheruf vielleicht ir C“ sehemahrunge seiner wfüchten und seiner erenawatzang ases In 8)48 wird das geltende Pressegefet, soweit es Be⸗ edsazunl e, ih vof ee, Sepiember 108, M“ no vendige Erweiterung in ofer ggenüber. nis „unterhält. ; 1 engescha ehen; er setzt si onst dem ber ; 1 Im 5 wir as geltende zressegesetz, soweit e Be⸗ Nr. 14 001 die Verordnung über Zuteilung des früheren inanzminister erfolgt, ihre Ausgabe dagegen durch das Finanz⸗ forderlich ist, unter die 1eg. cge ege ss agi 8s en müssen 1 “ sol em escheidenen Umfange nötigenfalls mit so. 5 iel ebG 1 stimmungen über den verantwortlichen Redakteur enthält, waldeckischen Landesteils an 82 Bezirk des M. Fergfch in amt, in dessen Bezirk das Gebäude liegt. Der Anspruch auf Aus⸗ tungen und politischen Zeitschriften getroffen! 1“ Rechts gestellt er Weise unter die Verantwortung des Beruf aus. Seine Verantwortung ist ähnli ig aus demgmit den Vorschriften des Entwurfs in Einklang gebracht. Clausthal⸗Zellerfeld, vom 4. Oktober 1933, Fabs von Zinsvergütungsscheinen ist nicht übertragbar. Die Unternehmungen zu stellen, di getroffen werden, auch die eichneten Art Aeib werden. Einem Verleger von der be⸗ die eines Beamten 111“ ich gestaltet wie Im § 46 wird die Befugnis des zuständigen Reichs⸗ Nr. 14 002 die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes Zinsvergütungsscheine lauten auf den Inhaber und werden ab eistiaen ISh „die sich mit der Lieferung des Feichneten Art bleibt es danach nur übrig, sich felbst 18 „ wie di sächliche Wiem. Umfange nach geht sie so weit ministers festgelegt, im Benehme it den übrigen beteiligte über Betriebsvertretungen und über wirtschaftliche Vereinigungen dem auf ihnen angegebenen Zeitpunkt von jeder Finanzkasse in geistigen Stoffs für sie befassen (z. B Korrespondenzbü⸗ schriftleiter anzu eben: 2 9 als Haupt⸗ wie die tatsächliche Selbständigkeit des Schriftleiters bei nisters festgelegt, im Benehmen mit den übrigen beteiligten April 1933 (RGB S. 16 S g; bar eingelöst. Sie lauten auf 1, 2, 5, 10 oder 50 RM. Je sechs Nachrichtenagenturen, Presseblidberschterstennenspon enzbüros, wene e de ins fa Sö ö kann 9 nur defn, der dr seiner Berufstätigkeit. Die vJwIEETbEö sich . Durchführungs⸗ und Uebergangsbestim⸗ u“ 6 G 8 9 6 öö 1888. Finsvetgütungsscheine in gleichen Heträgen sind e 2. Als Träger der? 1 . 1“ ulassun c allem din eüechneten Voraussetzungen dieser wortlichen Redakteurs im Sinne eltenden Presseneicses 1'ungen zu erlassen. “““ Versandaesgür vo ehmpeufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer Stamm verbunden. Auf jedem Schein ist der Zeitpunkt an⸗ ger der Aufgaben des deutschen Staates können Zulassung, vor allem die fachmännische Ausbildung, erfüllt. wird im § 44 für Zeitungen 8 e e- Im 8§ 47 wird dem zuständigen Reichsminister die Be⸗ Versandgebühr von 5 b 1 18 gegeben, von dem ab er jersnt mird. De⸗ EE1’ seh eitschriften stimmung darüber vorbehalten, wann das Gesetz in Kraft 4 Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Schench), am 1. April 1934 und laufen über jeden folgenden 1. April bis Berlin W9, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel zum 1. April 1939. Letzter Zeitpunkt für die Vorlegung der Zins⸗
nur reichsdeutsche Zeitungen 8 1 st das nicht der . 1 — 8 - nd Zeitschriften be⸗ 3 9 er Fall, so kann die Her sgab beseiti
handelt werden. Ausländische gen und Zeitschrifte 8 eitungen zu 1 1e ebie Herausgabe solcher beseitigt. Gegenstände des Se ebsbereeßas L h polizeilich überwachte gesetzt “ bisherigen Weise nicht fort⸗ § 18 sieht vor, daß jede Zeitung oder politische Zeitschrift treten soll. Das soll geschehen, sobald die zu seiner Durch⸗ li 8 4 8 zschei Lintos is . 1 rechtlich bepaitdel. . ehrs und müssen dementsprechend Im § 1 g wird 1 einen Hauptschriftleiter haben muß. Für hon ische Zeitschri führung erforderlichen Einrichtungen (Ausbau des Reichsver⸗ Berlin, den 10. Oktober 1933. vergütungsscheine zur Einlösung ist. der 31. März 1940. Bei Der Entwurf ist danach 11“ Titelschutz für S riftleiter ver eh der Presegoft geforderte nachfolgenden Bestimmungen eine bendes und seiner Landesverbände, Einrichtung der Berufs⸗ Schriftleitung der Preußischen Gesetzammlung. ö— vesn Umwandlung der de ve fch e 8 “ der meinsame Begriffsbestimmung für Reitungen 1 s g. 8 be Aufgaben festgesetzt. Verantwortlich ist er für isten und der Berufsgerichte) geschaffen sind. 8 8 m von der Finanzkasse, die die Scheine einlöst, erfolgen. Die Zins⸗ Presse in einen Trä ger öffentliche 8 behe⸗ u schriften festgelegt. Im § 3 wird die rechtliche Gleichbe 888 Sei 8 f geistige Haltung einer Zeitung (§ 20 Abs. 2) ⁰. vergütungsscheine und die zugehörigen Stämme sind je nach dem gaben. Jer Auf⸗ lung von Zeitungen und politischen Zeitschri “ eine besonderen Aufgaben bestehen darin, einen Geschäfts⸗M Bekanttimachun g. “ G“ Betrage von verschiedener Farbe, nämlich die Scheine zu 1 RM Der Person n. zt n; . gesprochen. Zeitschriften aus⸗ verteilungsplan aufzustellen (§ 19), für die Lückenlosigkeit de . 51 1 . . rot, zu 2 blau, zu 5 grün, zu 10 dunkelgelb und zu 50 RM violett. 1x de . dieser Träger der Schrift⸗ 8 Verantwortungsvertei ung unter (” Schriftlei 98 osig eit der Die am 7. Oktober 1933 ausgegebene Nummer 111 des Die Zinsvergütungsscheine sind, solange sie mit dem Stamm Produktit tätigkei ie öffentliche Aufgabe ist die geistige Fe- Zu mzweiten Abschnitt (§8§ 5 — 11): die Anbringung eines Impressums 8 bäf 8 181 für Reichsgese tzblatts, Teil I, enthält: 8b 16 verbunden sind, übertragbar, aber nicht pfändbar. Sie sind nicht ionstätigkeit in der Zeitung, die Art und Weise der 1 Im § 5 werden die materiellen Voraussetzungen der und b) und rechtlich Inderessi erten d 8ä 20 Abs. 32 das Schriftleitergesetz, vom 4. Oktober 1933, “ 8 “ zum Handel an der Börse zugelassen. Aus Anlaß der Ausgabe, Zulassung zum Schriftleiterberuf festgelegt: welcher Schriftleiter für ei Bei darüber Auskunft zu geben, die Verordnung zur Durchführung des Gebäudeinstand⸗ Der Königlich dänische Gesandte Zahle hat Berlin Uebertragung oder Verpfändung von Zinsvergütungsscheinen 1. 1 einen Beitrag verantwortlich ist (§ 20 setzungsgesetzes (GJG), vom 2. Oktober 1933, verlassen Wähbrvend seiner Abwesenheit führt Legationsrat dürfen Landes⸗ und Gemeindesteuern nicht erhoben werden. Für 8 9 1 8 verlorengegangene oder sonst abhanden gekommene Zinsver⸗
Gestaltung ihres geisti J. G h g gen Inhalts, nicht dagegen di wirtschaftliche Seite des Zeit e e9. die Reichsangehörigkeit: iungsmögli wir 8 S 6 Ze . Reichsangehörigkeit; Befr 1 8 8 ee 8;. I1“ 8. 6 Person und der schaffenden Tätigkeit das Igg Bei der sondere Vorrechte Smöglichkeit s. § 9, be⸗ Abs. 3 0). Durch diese Auskunftspflicht wird das in 8 581, die Zweite Verordnung zur Verhütung der Einschleppung des 5 8 eenmnseeLa bünas c 88 Ban ge 8 „ndeet Vorkeche für den schstämmige. “ Abs. 1 Nr. 4 StPO. vorgesehene Zeugnisverweigerungsrecht Kartoffelkäfers aus Frankreich, vom 3. Oktober 1933, und Bolt⸗Jorgensen die Geschäfte der Gesandtschaft. gütungsscheine wird kein Ersatz gewährt. Schriftleiters wird durch den Entwurf G’i) zur Bekleidung Fffenalicheh nrechte 8 “ 1 E1“ 8 F 186 ecncbe aeehingeng 15 Ffter ng 8 Jdeangeats entecbeheie uns nr e 8 h Bggn “ 1 man b 1 ds sur 8 — 8 1 hriftleiter na wie vdr berech 8 . chen Schu⸗ enregelung, vom 5. ober 1933. . IE111“ 4 Borli zurüj „o 1 8 hüüloar des öffe Beagn. Schriftleiter tritt in ein Pflichtver⸗ Arische Abstammung und Ehe; Einzelregelung s. § 6, Aussage über die Person des Ver des gtigt, 88 Zeuge i Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ . be andischafth deber brnonkmcen. , “ es öffentlichen Rechts. Befreiungsmöglichkeit s. 8 9, Möglichkeit der Zulassung Veröffentlichung strafbaren J brfassers ebee sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung ““ 1eeenngen Hegsene ne⸗ 9 8 5 58 „ . 1 9s11 2 7 ”— „ d 239 2 2 . 8 d -- 72 jnhalts z erweiger 2 die 898 8 - — 88 ne 88 des wirtschaftlichen Unter⸗ hüege kat acs 1 eige, der Schriftleitertätigkeit, im 8 53 Abs. 1 Nr. 4 Stp S. 11“ ae Berlin IW 40, den 9. Oktober 1933. 8 Fe zachthr ctisee Fiege ding. zwischen Verl b Zeitung und des Anstellungsverhältnisses — II“ undsätzlich der Schriftleiter nur im all⸗ setzung vorliegt, daß nämlich ein Redakteur wegen de . X““ G Der Preußische Ministerpräsident hat den Konzertmeister bei doischen 8 leger und Schriftleiter 8.3et. Grundzulen soin, bi⸗ wen zugelassen oder ausgeschlossen werden öf entlichung bestraft ist oder bestraft werden k er ecs hs gs J. V.: 58 Parlamentarische Nachrichten.ß den Staatlichen Theatern in Berlin, Professor Max Strub, mit swöschen Verießer und Schre beiet wied, öe 8 foll; die Tätigkeit al⸗ politischer vden feuilleioniste 8 dieser Einsch änk 8 1 erden ann. Schon aus FsMeess 1 8 8 115 Wirkung vom 1. Juli d. J. ab zum Professor bei der Staat⸗ Gestaltung des deutschen Zeitungs 1 atsachen der Schriftleiter wird ei N onistischer m schränkung ergibt sich, daß das Zeugnisverweige⸗ dB. Z⸗büte meldes wied de ven “ liegenden Entwurf hen Zeitungswesens soll durch den vor⸗ dann zu versage einem Nichtarier regelmäßig auch rungsrecht geschaffen ist, um das Redaktionsgeheimnis vot 8 Werkanntmachung. 1 . Wie das V. D. Z.⸗Büro meldet, wird die vereinfachte Durch⸗ ö ..wega e für Musik in Berlin “ vielmehr, diese wiltschaftlichen Tart Pendeie die Aufgabe ist redakteur Ebö . B. als Handels⸗ aͤllem zugunsten solcher Personen zu sichern, die ni⸗ cht Redat⸗ Die am 9. Oktober 1933 ausgegebene Nummer 40 des führung der Reichsratssitzungen, wie sie in der letzten Reichsrats⸗ — süee b di ecet, herasnee een na derd. Etwaigt Vergienstafchels. teure sinse en labche 11“1“ rfneichsgesetzblatts, Teil 11, ecthalt: vollsitzung vom Reichsinnenminister angekündigt worden war, 8½ 1“ 8 gteiten anzupcsen, mit andelen Worten, Aeg Eagat⸗ immungen für Frontkämpfer könnten im Wege das Redaktionsgeheimnis unberül 2 auch der Entwurf eichsg ese tblatts, Tei Renthält: soeben zum erstenmal in die Praxis umgesetzt. Die erste „Sitzung“ Von den Staatlichen Museen. vgah F. 1“ edesnheeinn der Uebergangsverordnung (§ 46) vorgesehen werden. Zum viert 2 erühr assen. 1 18 die Zweite Verordnung hun Aenderung der Verordnung, be⸗ im Umlaufverfahren betrifft die Erledigung der neuen Brenn⸗ Im Deutschen Museum werden in diesem Winter regelmäßig 2 charfi vffenklichrechtriche e E1““ 91 estalter. Für die ver af en bschnitt (§§ 22 — 35): lreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen, vom 26. Sep⸗ rechtsbestimmungen. Diese Vorlage wird also den Reichsrats⸗ am Mittwoch um 12 Uhr Führungsvorträge über deutsche Kunst chriftlester sleh in e Verhältnis: 5. O. eschäftsfähigkeit. — 8 Be 4 ie erwa tungsmäßige Durchführung der neuenember 1933, 1 88 1 5 mitgliedern schriftlich übermittelt, damit sie ihre Stellungnahme gehalten (Teilnehmergebühr 30 Rpf.). Die Vorträge werden stets 1. seinem unmittelbaren Verhältnis zum Staat; öffent⸗ 6. Fachmännische Ausbildung; Einzelregelung s. § 7. Vo d estimmungen wird in Anlehnung an das italienische Vorbild n die Vekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗ wiederum schriftlich der Regierung bekanntgeben können. Ein im Schlüter⸗Saal des Erdgeschosses beim neuen Eingang vom Höanchm sbe desgen öh ffrar 5 vegris Fa ütdungz Einzelre lung s Bon er Weg der Selbstverwaltung gewählt. Selbstverwaltungs⸗ ommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom Zusammenkommen aller Reichsratsvertreter ist damit überflüssig. Kupfergraben aus beginnen. Im Oktober spricht der Direktor ghah örtet. hütate as. 28e gsear en gzrderasten vner ng über körper ist de Gemeinschaft ze⸗ Echriftleiter. Wor bochegenhe 22 September 1933 8 xe e, , Es wird sich zeigen, ob noch besondere Verfahrensvorschriften Dr. Demmler über folgende Themen: 11. Oktober: Deutsche rechtlicher N. igs erhältnis zum Berleger; privat⸗ 1“ bewußt ab 8 ung hinaus sieht der Ent⸗ aus ebaute und gleichgeschaltete Reich “ estehende, 1B1 Bekanntmachung über den Beitritt Palästinas zur Pariser etwa. die Terminsetzung usw. regeln müssen. Die nächste regel Kunst im Deutschen Museum (mit Rundgang), 18. Oktober: bünr icher Natur wie bisher; Dienstverhältnis des viel 6 ab, um nicht im Zeitungsberuf, der so Presse mit seinen U ge altete Reichsverband der Deutschen Lerbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums rechte Vollsitzung des Reichsrats dürfte Ende Sktober stattfinden. Frühwerke deutscher Kunst, 25. Oktober: Der Meister von Naum ürgerlichen Rechts mit Sondervorschriften kraft des 88 „Wierkmale einer Kunst an sich trägt und in dem eine Kör at fhn - b dagenientzeralghehe⸗ — — — ·QC—— 8 8 Süee caen che mg. vheiien ho 9 der Nufsieg bereh EE.“ — perschaft des öffentlichen Rechts in den Dienst derHerkunftsbezeichnungen auf Waren, vom 26. September 1933, L „Dieses Doppelverhältnis entspricht beispi fechtlich. eine so große Bedeutung gehabt hat, etwa ei Jeher neuen Aufgabe gestellt werden. Es wird eine staatliche Auf⸗ die Keranntmechung zu din dem Internattanglen Neberein⸗ eait. “ has weösearate 8 b Feaiegs e eneung getnor za⸗ don etnen ncen scht vurch de Reichemnifte für Volksauftlärung und Hedpa⸗ kommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr bei⸗ Aus der Preußischen Verwaltung. 1G Von den staatlichen Schlössern und Gärten. 8 esssien gaesittciseng 88 6 V eenuchs des Bercchignngge⸗ hen“ en. ganda und eine Leitung dor U welesant s gefügten Liste, vom 3. Oktober 1933, eee 8 5 4 Anläßlich der am Donnerstag, dem 12. Oktober d. J., statt⸗ gilschen Vertragsverhaälknisen E ätz gen Cchriftkeiten lön nbetaussebung für die bereits Berufsgerichte durch Beamte mit der Bentzanth z1 11 die Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Die preußischen Ergänzungszuschüsse für Bolksschulen. indenden Sitzung des Preußischen Staatsrats bleibt das Neue etter ton n Ahege 2 nese höheben Verwaltungsdiegsthihra fhnm In⸗ 86 Ruftern ünd Waxenzeichen auf einer Ausstellung, vom 3. Oktober Fen MWeusesche Fnamistae hat lase Ergänzungszuschüsse nöscaigean Potsdam an diesem Tage für die öffentliche Besichtigung 4 dclen 1 ür Volksschulzwecke für das Rechnungsjahr 1933 im einzelnen] geschlossen.
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