1933 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Nov 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 256 vom 1. November 19 I 8 8 elger Nr. 256 vom 933. S. 3.

b ins din 22. Antr Zenehmigung sind einzureichen bei Werbung vurcnefüheg vor dem Inkraft e) die Absatzverhältnisse für Trinkmilch und Werkmilch regeln 8 1 zur Wirtschaftsmertung sunaächs F ah.sgee s 8 dieser Bekanntmachung lossen ist und bis zum hund zu diesem Zweck eine Ausgleichsabgabe erheben, Entscheidungen nicht ligemein versogcn (det 1)ah öI1Z11“ Anzeigen in Zeitungen über 8 9 8 83 S 8E1““ 92 E.“ und Bezahlung der Milchlief⸗ auf Grund der 88 2 und 4 des Gesetzes zum Schutze der nationalen Symbole vom 19. Mai 1939 a) für Eige. 8 8 8 8 Noxei 85 3† 4 8⸗ Jeger e.“ - 8 on er talter 1 2 1 - ing reg 3 1 1 8 8G gas. b) für Werbeberatung (Ziff. 1. Abs. 1 b), 1 ) ““ Verein Heutscen seitzecs es. stellungen, die vor dem ikrafttreten dieser Be⸗ g) wirtschaftlich angemessene Preise für Milch und Milch⸗ (RGBl. I S. 285). unbe⸗ 8⁷ -

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für Wer zvermittlung (Ziff. 1 Abs. 1 d) „Ma⸗ IrseBe. ; zirkel⸗ 8 , wan. erzeugnisse und Handelsspannen im Verkehr mit Milch und 8 5 8 1 8 8 Silfftang (Abschn. IV). durch Anzeigen in eitschriften und in Lesezirkel 11““ Se bbhe Vertrag erst nach Milcherzeugnissen unter Beachtung der Vorschrift des 8 7 öö“ 8 2 Herstellungsort Tag und Zelchen 8 8 ird die Genehmigun 1b mappen über den 81 Ka der in Ziff. 30 c beßznete Be g b b festsetzen, 8 Behörde der Entscheidung 8. Werbern (Ziff. 1 Abs. 1 ) wir F. 8 1 Reichsverband Deutscher Zeitschriften⸗Verleger dem 30. Junt 1934 ab, so hat Aftraggeber dem Werber 1 n) anordnen, daß Erzeugerbetriebe sich örtlich zusammen⸗ b zunächst insgesamt erteilt, soweit sie nicht al gemein 1eg e. V., Berlin W35, Potsdamer Privatstraße 121 d, den Vertra sinhalt binnen ong schriftlich zu be⸗ schließen, 71 5 ist (Ziff. 10) oder im einzelnen Falle besktrage werden c) durch Anzeigen in Adreßbüchern und Kalendern stätigen. Er hat dabei unbeffr tträge zu befristen sowie i) zur Deckung der Verwaltungskosten von den Mitgliedern 1 muß (Ziff. 9. 1 8 8* über den die Ablaufsfrist des Vertrac Fie Entgelt für die ver⸗ F““ nach Eehfae ihrer Umsätze an 8 Zulässig. Werber haben Sehg Erteilung sowohl 2. an * 8 Reichsverband der Adreßbuch⸗Verleger, Berlin⸗ tragliche Gefanttleistung an-.. weit von der Einnahme 9) sgi h. uged pe cheseuaniseg 9 heben, d zn ihes Geschüfts SA.⸗Puppen, SA.⸗Mädchen, SS.⸗] H. Josef Leven Spiel⸗ Sonneberg Stadtvorstand 21. September 1933 auch der Einzelgene hmigung eine Abgabe nach Maßgabe des Wilmersdorf, Hindenburgstraße 96, die Werbeabgabe zu entrich 8— 2. Ieheo aar ses 8 bij 8— Einst cht nennen shn de dr Zan EEö15 Fugpgen ne diese warenfabrie Sonneberg Abschnittes VII zu entrichten. 8 ũch durch Papieranschlag über den Auftraggeber vorzuschießen. sir in Ziff. 33 be⸗ ETö“ EEEEE Puppen sind von guter Ausführung vSgeE 9. Der Genehmigung zur Wirtschaftswerbung bedarf für —. Reichsverband der Plakatanschlag⸗-Unternehmen zeichneten Art sowohl auff gungsschreiben, als auch FH üna ihre Weceaff rher ich e ei WC6“ Hitlerjunge mit Mütze (Puppe) 26 cecm Hermann Müller Rauenstein Thür. genraeemns 5. Fer ebühen 1933 den einzelnen Fall ein Werber .“ E. V., Berlin SW 11, Stresemannstraße 90/103, auf der ihm verbleiben ift ber C dürfen nur allgemein verwertet werden, soweit eine Ver⸗ SA.⸗ und SS.⸗Puppen in Stoff gekleidet, Alfred Heinz Eisfeld 16 ge tember 1933 a) zur Werbung durch Anzeigen in Druckschriften, es e) in und an Verkehrsmitteln und deren Haltestellen. Auftraggeber kann die ereaßpe be der Bezahlung 1 letzung dieser Anordnung oder der auf Grund dieser An⸗ 20, 28 und 32 cm groß 5 8 ü8 8 9. sei denn, daß sie in einer laufend erscheinenden sowie durch Anzeigen in Fahrplänen über den künftiger Entgelte an Werbellcbehelten. b b ordnung erlassenen Vorschriften vorliegt. SA.⸗ und SS.⸗Puppen in Stoff gekleidet, Gebr. Meusel Oberlind 8 28. September 1933 Druckschrift ausgeführt wird, nif plccimehig n Verband deutscher Rerkehrgrerlameenrafengg. IX ftbten 8 7. 8 em groß, Hitlermädchen mit Mütze, b 1I 1. Oktober 1933 bis zum Inkra ttreten dieser Be-; mungen e. V., Berlin W. 9, Köthener H. raßs 91, ¹ 217 1 Der Milchversorgungsverband hat einen Preisaus z elei 1 kanntmachung erschienen ist und Anzeigenwerbung yy durch optische und akustische Wiedergabe (z. B. 32. Diese Bekanntmawwaag k am 1. November in 6 bestellen, welcher 1 1. Pn zu SA.⸗Puppe in Stoff gekleidet, 34 cm groß, Hugo Fischer Rauenstein 3 128. September 1933 hung er I. ische üg. g. ber be Festsetzung Preisen und Handels Hitlermädchen mit Mütze, 34 enthalten hat; für Druckschriften, die planmäßig in mittels Diapositiv, Film und Tonfilm) über den Kraft. 8 sppangen nach § 38 Abs. 8 des Milchgesetzes zu hören ist und in SA.⸗Figure Fhen ghea 1— groß b . K 40 längeren Abschnitten als einem cns erscheinen, MRieeiichsverband deuticher, Aüchiielthegteneef t. Weitere Bekanntmachungen nsbesondere über die höm 1 äe genannten Gruppen eine den Verhältnissen „Figuren aus Masse, 6 cm groß Herm. Sauerteig 1 28. September 1933 zginnt die Frist am 1. Januar 19 3 CEGE. V., Berlin W 35, Königin⸗Augu a⸗Straße 22. inzelner Werbezweige,jigen. es Milchversorgungsverbandes entsprechende Vertretung einzu⸗ sote Glas üif zulius E 1 1“ F. 8 öG dnc Papieranschlag in Ortschaften, Rhrses auf Genehmigung bei anderen Arten der Wirt⸗ 16.“ 1 1 sst. ben heicherserern See Fiessenscastichen und Töö“ see dhieerxeah Julius Ehrhardt Lauscha 1933 in denen der Werber in der Zeit vom 1. August 1933 r tswerbung⸗ ind hei dem Berrlin, de 8 I. dt rivaten Lan molkereien, den sta en Molkereien, den Milch⸗ (Laternenform) mit akentreuz, 7 em 5 bis zum Inkrafttreten dieser Bekanntmachung keine schafts 8G. der deutschen Wirtschaft, Berlin W 8, Der Präsident des Werberatest deut verteilern, den Milchverbrauchern. 8 lang 98 8 1.“ .““ Werbung durchgeführt hat; ausgenommen sind Taubenstraße 37, R eicha 8 1“”“ § 8. Hitler⸗Relief Erich Müller⸗Sachs (Ernstthal a. Rwg. 6. Oktober 1933 lächengesteller unmittelbar einzureichen. 1 1 Der Milchversorgungsverband ist befugt, gegen Verbands⸗ ; 1 8 K 43 c) 88 Wolanstaltung wirtschaftlicher Gemeinschafts⸗ Anträge auf Zulassung von Werbungsmittlern sind für mitglieder, welche gegen ““ ver⸗ Hitler⸗Spiel (Fesenischaftsspied. Auf Ernst Freysoldt inach 6. Oktober 1933 werbung mit Ausnahme von regelmäßig stattfinden⸗ Anzeigenwerbung beim Verein Deutscher Zeitungsverleger .“ 14X4X“ d die auf Grund dieser Anordnung ergehen, Ordnungs⸗ Pansgn ein Hakenkreus, eingeteilt in 8 K 38 den Wochen⸗ und Jahrmärkten sowie von Messen e. V. (Ziff. 22 Abs. 1 a) ein ureichen, für die übrigen Arten betreffend die Bildunddes Milchversor⸗ trcsen bis zu 300 RM. im Einzelfall festzusetzen. Diese Strafen Grückwunscht . det Seruch: 1 8 1 und Ausstellungen, die vor dem 31. Dezember 1933 der Wirtschaftswerbung bei den gleichen Stellen, bei denen gungsverba ndes urhessen. an 8 111“ gibt 8b 8 em 77 8 C he- Kreisamt 18. September 1933 . 1 98 CT““ . 5 nach Maßgab 1 desr ichen Bestimmunge etrieben; -8n er S, 2 . t 8 8 be C11 1I1 Werber die Genehmigung zu beautragen haben Güöf. 1) Als Beauftragter des Wheministers 1sg Er⸗ V sie fließen der Ausgleichskasse des Milchpersörgungsberbandes Arbeit“ mit dem Symbol der Fahne der g 10. Die Genehmigung zur Wirtschaftswerbung wir VII. Werbeabgabe nährung und Landwirtschaft, bestellt durch Erlaß 5n Kurhessen zu nach Abzug der gemäß den landesrechtlichen Bestim⸗ e eegenh 8 allgemein versagt sei denn, daß 23. Die in § 3 des Gesetzes über Wirtschaftswerbung des Reichsministers für Ertrung und Landwirt⸗ 1 mungen den beitreibenden Behörden zustehenden Gebühren. Blüͤckwunschkarte mit dem Spruch: „dem Firma Heyer & Co. er 8- 8 290. d 5 2 8 8 * 88

EeWwWahler 28 3 des Gesetze 1 er. 3 esten Mut weicht jeder Widerstand“ a) für Werbung durch Papieranschlag, e bestimmte Abgabe für die Erteilung der Genehmigung zur schaft vom 31. Juli 1933, a 960, erlasse ich 1 § 9. 88 Flagge ö“

er an der Stätte der eigenen Leistung oder an dafür velmcheeswor Fnests c trägt nach 8 8 Ab. 1. 8§8 Abs. 6 dezllchgesetzes vom 31. Juli ee Wirtschaftswerbung (Werbeabgabe) beträgt nach 8 7- auf Grund des § 38 s. de geseses Sbt B . (e Bis zur ordnungsgemäßen Bestellung der Organe des Ver⸗ Hakenkreuzflagge bestimmten Stasen bewirtte ween t un en der fsohatha Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über 1930 (RGBl. I S. 421) in der Fng des Zweiten Gesetzes bandes nach den Vorschriften, der von mir zu erlassenden Satzung Gluͤckwunschkarte mit dem Spruch: „Unser b) natürlichen Personen, die Messen ode 8 g Wirtschaftswerbung 2 v. H. der dort bezeichneten Einnahmen. zur Aenderung des Milchgesetzes v. 20. Juli 1933 (RGBl. 1 wird mit der vorläufigen Wahrnehmung der Aufgaben und Ge⸗ Wille ist unsere Kraft“ und dem Auf⸗ zur Wirtschaftswerbung ECE“ d Gesell- Siee ist auf volle Reichsmark nach oben abzurunden. S. 527) folgende Anordnung: b“ vCE11“I 8 druck des Hakenkreuzes 11. Es bleibt vorbehalten, daß Pegsontnh ng een 24. Die Werbeabgabe wird nur von Werbern erhoben. 2 Artike 3 hecuffda ET’ Eö1ö“ Müller, Hofgeismar, Photoalben mit Hakenkreuzaufdruck Preißinger & Romberger Schleiz/Thür. Thür. Kreisa 13. Oktober 1933 schaften, die eine allgemeine Genehmigung (Ziff. 7) oder eine 18 2 ; 8 Die Geschäftsstelle des Verbandes befindet sich bei Gesangbücherfabrik; 1 chlei I e“ 19 a ächengesteller, die Vere er Messen, Aus⸗ 88 eißenburgstraße 12. Metallmanschettenknöpfe in Form: Aug. F. Richter G. m. b zeibehö S nehmigung bestätigen lassen müssen. stellunge d' Werbevorträgen Raum zur Ver⸗ § 1. 1 81“ g. F. Richter G. m. b. H., Polizeibehörde 23. September 1933 ; zuhon n Norpfliche gen un erbevortragen R. 5 1 öö bütr s ““ 1b § 10. a) des einfachen Hakenkreuzes B 3 . 3 12. Die Genehmigungen entbinden nicht von Verpflich⸗ fügung stellen, Zur Regelung des Absatzes ehr. 1e SDSDdie bisher auf Grund des § 38 des Milchgesetzes im Ver⸗ b) von Rechtecken mit lleinem Halken-⸗ 1 Hamburg Bo 299/33 III tungen, die der Genehmigungsempfänger auf Grund anderer p) Veranstalter von Gemeinschaftswerbung mit Aus⸗ und Milcherzeugnissen in dem in Käher basbesse 8 bildet E andsgebiet gebildeten Zwangsanschlüsse und Zusammenschlüsse kreuz auf schmalem schwarz⸗weiß⸗ behördlicher Bestimmungen zu erfüllen hat. 8 nahme von Veranstaltern von Messen und von Aus⸗ gebiet wird der Mlchversorgungsvend 1“ det. Zuf freiwilliger Grundlage werden hiermit aufgehoben. I roten Streifen und schwarz⸗weiß⸗ IV. Zulassung stellungen. hoet seinen Sitz in Kassel. Der Bemn .1 bl schaiß sich 9 den Satzungen der aufgehobenen Zwangs⸗ EE1“ 8 8 8 - 5. Die Abgabe ist zu entrichten entweder 9 2. acanschlüsse und Zusammenschlüsse auf freiwilliger Grundlage er⸗ von Rechtecken, Sechs⸗ und Acht⸗ 13. Die nach § 7 der zweiten Verordnung zur Durch⸗ 25. Die Abgabe ist ich 1 1 e. wohaltlich anderweitiger Ab⸗ 17 ebenden Rechte und Pflichten gehen auf den nach dieser Anord⸗ ecken und Rhomben mit eingelasse⸗ führung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung erforderliche *) U hereisting (giff. 26) erheabgabemarken Verbandsgebiet umfaßt vehaltlich an, g ung zuständigen Mhircglcsorausahnerbahs drachen Uher Ent⸗ 8 nem Hakenkreuz auf schwarzem, sil⸗ ) Gif 27 5 8 1. ben Regierungsbezirk Kassehit Ausnahme der Kreise ssccbhhen Zweifel oder Meinungsverschiedenheiten über den Ueber⸗ ber⸗ und goldfarhenem Untergrunde die Zul d nicht erhob 26 ö. werden dürfen, abgesehen von dem in den Zladt, Hanau⸗Laadfulda⸗Stadt, Fulda⸗Land, I .“ 8 Peheihe so ist meine Entscheidung ein⸗ G 8 1“ 88 Ahgabe für die Zulassung wird nicht erhoben. 20. äVe“ aor) Hanau⸗-Sbade, vrchtern und hmalkalden; ferner gehören hüolen. Die von den aufgehovenen Zwan sanschlüssen und Zu⸗ 1 reises mit aufgeprägtem gabe f ssung 1 28 genannten Falle, nur die Werbeabgaben für Werbung Gelnhaufen, Schlüchtern und hmalkalden:; erfa, Phöna⸗ vg ammenschlüssen auf freiwilliger Gründlage getroffenen G Kopf eines Stahlhelmers

V. Grundsätze z) durch Anzeigen in Zeitungen auf W Alt⸗ shäna be en g dem Kreise Ziegenhain, nungen, einschließlich der in den Satzungen enthaltenen Vor⸗ Ziernadeln, Krawattennadeln und Kra⸗

ar di der Einzelgene ng zur Wirtschafts Nr. 10570 bach, Alt⸗ und vdochk un Winnsen aus dem Kreise V ceriften, bleiben vorerst soweit in Kraft, als sie nicht mit dieser „wattenhalter mit Hakenkreuz lür die Erteilung der Einzelgenehmigun s1. 7. Mfrsschafte w durch Anzeigen in Zeitschriten und in Les⸗ irkel⸗ b. . qAnordnung oder der zum Vollzug dieser nad lün⸗ 5 herdebse Anhänger in Hakenkreuzform . austet Foer . b. mappen auf das Kosstto Nr. 880, vo Jie serwhns esir 8 bel Heh. K. eis Biedenkepf 1 Satzu hin Widerkoch stheßn 8 und Ziernadeln mit schwarz⸗² En eitenekigangesg untz Ftaßungen zur Wirtschasis- ey decech stzeitzeen d, L8,6e 9 vunid Felendeen cuf * 86 6 1“ S. o 18 Krtitel 2. 1“ 8 8 eee ih Ehh aere dte Ien werbung werden nur solchen Perlvmen erteilt, die ben Nach⸗ 8 , n . 11 v Titmaringhan, Vor ntosten Hedding⸗ 8 8. ve;g; Syerbüttt. EE11141—““ vpr; 8 S. d) durch Papieranschlag auf das Konto Nr. 47260 Referinghausen, Titmaringhan, Borr 1 b cn eeee durch Artiter 1 9 vestimmte Gebiet des Milch⸗ erne Brosch⸗ wels ihr .gschlichen⸗Hesahigung führen und deren ); in und an Verkehrsmitteln und deren Haltestellen hausen, Kanstein, Leitmar nuͤdorf; b versorgungsverbandes Kurhessen Cebietsteile vngaßt, di ne se) silber! chlipsnad t lässigkeit gewährleistet, daß sie die Richtlinien des Werbe⸗ sowie durch An eigen in Fahrplänen auf das vom Regierungsbezirk Mitdeaus dem Kreise Warburg meiner Anordnung betreffend die Bildung des ve g 2die nach osch 82. eln. rates über die Ausführung und Gestaltung der Wirtschafts⸗ Konto Nr 2009 zeig die Gemeinden Welda, Calemwrg, Neu Calenberg, Woc“ verbandes Rhein⸗Main vom 2. Auaust 81033 8 8vö vaSg Mämschettentnhpfe. Symbol v werbung beachten. Der Nachweis kann als nicht erbracht an⸗ .“ vno N. ; 0 meln, Herlinghausen, Dalhein Uebelngönne, Rothenburg, ean betresie b 8 gust uvL“ 2is 8 Hakenkreuz 8 b 8 ““ . 8 ; ) durch optisch und akustische Wiedergabe (z. B 1 g 8 8 8 g effend die Bildung des rheinisch⸗westfälischen SA.⸗ SS. und SA.⸗Mädchen; all S gesehen werden, wenn die Personen bereits 1 in grober G. irch 0p Zül d Tonfil 8 K n9 Klingenburg, Rothe Haus, Mne, Germete und die Stadt Milchversorgungsverbandes vom 14. August 1933 einem der 5 8 Puppen sind v 9 ute 1easfs ie Schllling u. Zitzmann, Stadtvorstand Leeise gegen die Standesehre verstoßen haben oder wegen Diapositiv, Film un onfilm) auf das Konto Warburg, aus dem Kreise pter die Gemeinden Wür⸗ jetztgenannten Milchversorgungsverbä Iugete⸗ 4nße on guter Ausführung Spielwarenfabrikation Sonneberg eh 19- bbs Fandl 8 rechtskräftig v rurteilt wor n Nr. 68540, gassen Herstelle; ich das Gebiet di 6. gicaes ferbände süge cnet Löö1“ SA.⸗Puppe; sie ist von guter Ausführung Theodor Geuther, ehrenrühriger Hand ungen 2 skraftig erur de 1“ 88. 8 * 8 1 d”e t. 5 6 8 8.W eser Milchversorgung sverbände nach M. 9 8 . ; 28 sind. Gesellschaften und Rechtspersonen haben darzutun, daß 9) vuehe set oder Ausstellungen auf das Konto vom Regierungsbezirk Hildesm fühs S ssch ne ahms⸗ 5 Artikel 1 § 2 dieser v 5 de Roch Maßgabe vanpions und Illiuminationsläimechen aus d1he ne Fabrikant 1 dareenescheschäf dn 1 8b des Werberates der deutschen Wirtschaft beim Postscheckamte Hefeeben ug bttinge he —Meensen-Albenhausen⸗⸗ . Artilel 9. 8 und rotem Papier mit Haken⸗ e für ihre Geschäftsführung verantwortlich sind. Verlin N 65 k. Bühren ereh, Gemeind ais beiX krafttr kreuz auf weißem Papier. Alle diese re Ir b erlin NW 7. Mollenfelde einschließlich ser emeinden, a 8 Inkrafttreten. verleib di 9 15. Weitere Voraussetzung für eine Genehmigung und . F b⸗ * in den Zällen des 1 a bi Kreise Northeim die DomänBrüggefeld; Die Anordnung tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichun verleihen ein wuͤrdiges Aussehen 8 Zulassung ist die Gewähr dafür, daß die von dem Werberat n es aoe e en t Fhchenad aftrs virdahls 1 he 6. en Necigateheek. Erft die Kreise Mühlhausenae im Reichsanzeiger in Kraft. egcblt ung eee1131“ dcsshcges Fa. eh Pe 1 Reichenbach Kreishauptmann⸗ 5. August 1933 auferlegten Bedingungen erfüllt werden und die Werbeabgabe Einnahmen zu entrichten, die im Laufe des vorhergehenden Stadt und Land, Worbis u. Heiligenstadt; 12 . Berlin, den 24. Oktober 1933. 8 Umhüllung in Seide gestickte Ulline Ha⸗ Sch. 88 schaft ordnungsmäßig bezahlt wird. Monates bei den Werbern eingegangen sind, im Falle des r. vom Freistaat Hessen, Proof Dhrkupelan⸗ d⸗ 2i hans 6 Der Reichskommissar für die Milchwirtsch kenkreuzfähnchen gucerwarenfabrik 1 16. Die Genehmigung und Zulassung werden nur erteilt, Abs. 1: spätestens vier Wochen nach Beendigung der Messe Feucssng die geete ea F dn Kreise Alsfeld 1 8 8 Fr ie Milchwirtschaft. Zellhornpuppe in Hitlerjugenduniform mit Rheinische Gummi⸗ und Mannheim⸗ Bad. Landes⸗ 12. Oktober 1933 wenn die für die Stellung eines Antrages bestimmte Frist oder der Ausstellung. Unterschwarz, Rimg 89 Id untenrodt, Appenrodt und Freiherr von Kanne. SA.⸗Armbinde. Letztere ist durch eine Celluloidfabrik Neckarau kommissar N. 14 657 eingehalten ist. Gleichzeitig miß der Ueberweisung ist die Höhe der Ein⸗ E“ Lehrbach, han Armbinde mit H.⸗J.⸗Abzeichen zu er⸗ Mannheim 8h 17. Veranstalter von Messen und von Ausstellungen nahme, von der die Abgabe berechnet ist, sowie die Höhe der 1 8 ½ 114*“ III11““ elsstoiinfiguren darstellend SA.⸗ u. SS.⸗ Spielw brik Ludwi 1 erhalten die Genehmigung zur Wirtschaftswerbung nur, eingezahlten Abgabe bis auf weiteres dem Werberate (Ziff. 22 Innerhalb des Verbandes erden zu rechtsfähigen Vera⸗ über den Londoner Goldpreis gemäß 1 der Männer mit und ohne Hakenkreuzfahne 5.ön. N. Faber oeeep x. xx wenn die Veranstaltung nicht durch ihre zeitliche und örtliche Abs. 2) mitzuteilen. b bänden zusammengeschlossen: 8 Verordnung dom 10. Oktdher 18,1 zur Nende⸗ 1““ e;G Nr. 3796 Lage andere Messen und Ausstellungen in ihrer Wirksamkeit 27. Verträge mit Werbern zur Durchführung der in a) die Betriebe, die Milch eugen (sie bilden die Milch⸗ rung der Wertberechnung von Hypotheken Figuren aus Waffelkeks mit Schokoladen⸗ J. und G. Mößle Waffel⸗ Schorndorf 1 Stuttgar e beeinträchtigt, wenn sie nicht im Gegensatz zu den Belangen Ziff. 26 nicht genannten abgabepflichtigen Arten der Werbung erzeugergruppe), 1 und sonstigen Ansprüchen, die auf Fei . 1 d guß, darstellend SA.⸗und SS.⸗Männer,] fabrik, Schorndorf 8 Nr. 3910 des Volkes, insbesondere den volkswirtschaftlichen, steht, und sind in zwei Ausfertigungen schriftlich und befristet abzu⸗ b) die Betriebe, die Milch od Milcherzeugnisse be⸗ oder ver⸗ 8 (Goldmarb) lauten GG8 1 2 Sc) 1go Reichswehrsoldaten und Matrosen 1 Sha wenn ihre Durchführung geldlich sichergestellt it. schließen; aus ihnen muß sich das Entgelt für die vertragliche arbeiten (sie bilden die Mtereigruppe), 3 Der Londoner Goldpreis beträgt 1 r1933 reuzes Gesamtleistung des Werbers wertmäßig ergeben. Fe eine c) die Betriebe, die mit Trmilch. oder Milcherzeugnissen für eine Unze Feingold gt am 1. November 1933 Frreuszes .. Frankfurt a. M., VI. Verfahren Ausferti 8 Auftraggeher uns handeln (ste bilden die Mhverteiler vuppe). flir eine Unze Feingold . . .. = 1381 sh 9 d. Mainkurstr. 34 Ausfertigung erhält der Auftraggeber und der Werber. handeln (sie bilden die Mh g 8 6 in deutsche Währung nach dem Berli 1 b ainkurstr. 1b bei Einzelgenehmigungen und zulassungen Für die Entrichtung der Abgabe haftet auch der Auf⸗ Mllcherzeugnisse im Sinne hex Anordnung sind die im 8 2 ¹ 1 ö ährung nach dem Berliner Mittel⸗ 1 18. Die nach 3 3 des Gesetzes über Wirtschaftswerbung traggeber. 8 gabe haftet auch der Aufe der Ersten Verordnung zur Aßahrung des Vrülchgesece bon kars, r eh ehh ihhAJ Nh 86,790 Unzulässig. erforderliche Genehmigung, soweit sie nicht allgemein oder Die Abgabe ist von dem Werte des Entgelts für die ver⸗ 15. Mai 1931 (RGBl. 1 S. 15/ unter Ziffer 1s 8 für ein Gramm Feingold demnach 88 88 8 penge 50 do⸗ Porzellanwaren: Mit Hakenkreuzen in- Porzellanfabrik Friedrich O berhohndorf Kraishauptmann⸗ 22. September 19

inagasarmnt rtail t L1ö11A4“X“ e Ge mile 94 eführten Erzeugnisse. 8 3 1 Ordenssternen und Eichenlaub bemalte Kaestner G. m. Zwi 26 insgesamt erteilt ist, und die nach § 7 der zweiten Verordnung tragliche Gesamtleistung des Werbers bei Vertragsabschluß zu gef d Zrfegne shlagf der rstehend genannten Gruppen 8’” deutsche Währung umgerechnet. ⸗= RM 2,79037. ssSECassen und Untarzassen und Kuchentellen G. m. b. H. b. Zwickau schaft Zwickau I N: 689/33

zur Durchführung dieses Gesetzes erforderliche Zulassung sind entrichten, und zwar durch Aufkleben je einer Häl er er⸗ Berlin 8 ber 1933 3 8 dür Nürchführung dlelge glschazten, dig beretis lung e⸗ fätsichicien hnan . F. lea se.Se 85. erhalten die Namen 6 1 hu Aschen⸗ b werbung ausführen, spätestens sechs Wochen nach Inkraft⸗ tragsausfertigungen und durch dauerhafte Aufschrift des „Milcherseugerwerb ürhyssöns 18 Dhg. er Reichsbank. In rot Leinen gebundene Notizbücher mit Fa Otto Unk⸗ zthus u treien dieser Bekanntmachung zu beantragen. Bis zur Ent. Datums auf den Markenhältten (Entwertung). „Nülgar desterva a clürhessenh. 1“ dem Hakenkreuz Cokchbus v Regierunozprällden: 1. nuaust 1028 scheidung des Werberates gilt die Genehmigung oder Zu⸗ Die Marken sind bei Postämtern zu erhalten. Sind 8 8 8 Schokoladenpackungen mit den Symbolen Fa. Burk & Braun Francfürt (0.) 1 1.8 jassung als erteilt, sofern der Antrag innerhalb der ange⸗ Marken bei Vertragsschluß beim Postamte nicht vorrätig, so 1 Die Reichsindexziffer 8 der nationalen Erhebung in Cottbus 8 8 2 8 -Esh. gebenen Frist gestellt worden ist. sind sie alsbald nachzukleben. Bestehende privatrechtliche Aträge stehen den Ma nahmen ür die Lebenshaltungskosten im Okt Ueberhandtuch mit dem eingewebten Bild Mechan. Weberei Sorau Sorau N. A. 29. Juli 1933 Wer bis zum Inkrafttreten dieser Bekanntmachung be⸗ 28. Uebersteigt die nach Ziff. 27 zu entrichtende Werbe⸗ des Milchversorgungsverbandes icht entgegen. Die N sichessfe⸗ G b 1933 ober des Führers vorm. F. A. Martin 29. X.1058 P. stimmte Arten von Wirtschaftswerbung noch nicht ausgeführt abgabe 200 RM., so kann der Werber sie auf das Konto rungsbeziehungen erfahren jedoe solange keine Aenhsruna, J Die Reichsinderziffe . die 9 8 [C Co., Sorau .““ 8 b hat, darf hiermit erst nach Erteilung der Genehmigung oder Nr. 80460 des Werberates der deutschen Wirtschaft beim der nach 9 eingesetzte Beauftrag etwas anderes bestimmt. nährun he ne1 (Er⸗ 8 Fa. Richard Marstaller, Polizeidirektion 25. September 1932 Zulassung beginnen, es sei denn, daß die Genehmigung allge⸗ Postscheckamt Berlin NW 7 überweisen. Gleichzeitig mit der 8. G „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich für 19 Durchschnikt 8 11“ ““ in 1 Hof Nr. 783/7a

mein oder insgesamt erteilt ist. Ueberweisung sind dann beide Vertragsausfertigungen dem Die Rechte und Pflichten er Verbandsmitglie Monats Oktober 1933 auf 119,8; sie ist somit um 0,7 vH Hitlerbüste in sehr schlechter Ausfuͤhrung Koönitzer Porzellanfabrit Könitz, Thür. Thür. Kreisamt 13. September 1939 1— Gebr. Metzel in Könit, . jSeptember 108.

3 19. ühs von Messen und von Ausstellungen Werberate (Ziff. 22 Abs. 2) zur Bestätigung der Abgabeent⸗ sonstigen Rechtsverhältnisse des Jerbandes regeln sich im uUin höher als im Vormongt (119,0) hat die Genehmigung für s Briefpapiermappen mit Hakenkreuzfahne Fa. Gebr. Heyder Düren, Rhld. Regierungspräsident 5. August 1933

solche Veranstaltungen, die von richtung einzureichen. zelnen nach der von mir zu erläenden Satzung. Die I isfer für 4 ; Thü⸗

I 8 staltungen, 8 V Die Indexziffer für Ernährung ha hür.

ihm für das erste Halbjahr 19834 geplant sind, spätestens sechs 29. Die Werbeabgabe dem Auftraggeber gesondert in 6.. 112,3 erhöht. Viilser sst hauptsächl 18hg nn tne 1 fschrif

Wochen nach Inkrafttreten dieser Bekanntmachung gesammelt Rechnung zu stellen, ist nicht zulässig. Der Verband kann für seine Geltungsbereich insbesondere Preise für Schweinefleisch, Schmalz, Butter und Eizr jahres⸗ 1 vs der Kufsshpif „Deutschland erwacht“ G. m. b. H. in Düren, Aachen 1 18

sihbefga gnd sbäte Fenanltsen ngin de din Halb⸗ VIII. Uebergangsbestimmungen a) die von den Verbandsmgliedern zu liefernden Mengen Deecttlich) zurüͤckzuführen; die Preife für Gemüse und zutn Neil CCq8“ ten nc hfn v“

r 1984 und später stattfinden sollen, ist die Gene nües G 9* S. festsetzen, EE1 ZZ Te Hak zflagg 1 8

ein halbes Jahr vor Beginn 8 Heranstaltung 85 89 ö ist nicht svetrichita b) Pfihhng Sameln und Befördern der Milch desn ö“ Fhtdern ssen üs dah . 8 be e,; 6 1

antragen. 3 a) von Einnahmen aus zukünftigen Leistungen, die bei zu geschehen hat, auch Msnahmen zur Verbilligung dieser 1 0,4 vS 3 8 9 de99 e! r. Bekleidung ist um ru ““ 8 1 Inkrafttrete ieser . erei 8 okozt treffen b „4 vH auf 112,4 und die Indexziffer für Heizun Be⸗ Zuckerwaren (Bonbons) mit Aufdruck des Fa. Friedri ngs ihi

b 20. Die 1“ zur Gemeinschaftswerbung hat Frngelatne hnd⸗ E1““ 0) daegnee welchStelle die in den Verkehr zu suchthaß um 0,8 vH auf 135,9 ürha ün Fnsolge r ö sowie der beiden Reichs⸗ - Nachf. Facc gangen 18e See- Ieng 4 5

88 . e Fagore⸗ der sie veranstaltet. b b) von zukünftigen Einnahmen aus Leistungen, die bei bringende Milch zu lie ist, insbesondere auch die Liefe⸗ 88 Sommerrabatte für Hausbrandkohle) gestiegen. eüragtn Hette mit den Abbild g. E. . Stuttgart 8 . 21. Anträge auf Genehmigung und auf Zulassung find— Inkrafttreten dieser Bekanntmachung bereits bewirkt rung an Be⸗ und Vergeitungsbetriebe anordnen; Se. 8 ie Indexziffer für „Zonstigen Böe stellt sich auf 159,0 bindenbarg und Hitle dengeg g. Runderoth i. Rhld. Regierungspräfident 17. September 1983.

auf den dazu. E1b14.“ in zweifacher Ausferti-⸗ sind; ist die Leistung zum Teil vor und zum Teil muß den Mitgliedern, Inhaber von Exgeugerbetrieben Lef 09. vH) und die Indexziffer für Wohnung unverändert Sae Eyegbole f Uneh ber Renhg. 6 Köln I1 Tp 14

gung einzureichen. Alle in den Vordrucken geforderten An⸗ nach dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung be⸗ sind, grundsätzlich die lntscheidung darüber über 21,3. SA.⸗- und SS.-Puppen. Die Ausführung Heinrich Liebermann (398/33)

F boftem Wisse F.; G1“ IJHI 87 erden, i 2 sie di ewonnene 3 s b S S s S gaben sind nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Die wirkt, so ist die Abgabe anteilig zu entrichten, frhsc negte hhre⸗ 1e,. bon. wedeg Berlin, den 31. Oktober 1933 der Puppen stellt eine Verächtlich⸗]† Spielwarenfabrikant Sonneberg 21. September 1933

2 Vordrucke sind von den Stellen zu beziehen, bei denen die c) für die in Ziff. 26 ni Cöb isti am er S S8S 1 llen; 1 1 nicht genannten Arten der †) vorschrei 1 S Milchverteiler Milch S 28 machung der SA. und SS. dar 88 7† 3 9 Zi. 1 d) vorschreiben, von werge Stelle die Milchverteiler Ma 1 tatistisches Reichsamt. S A.⸗ s Anträge einzureichen sind Giff. 22). Werbung, soweit der Vertrag, auf Grund dessen die zu beziehen haben, elle 1. EEIöWI-.. Pla he SA.⸗Puppen, 1e en geheg gasebto. H. Spiel⸗ 1 1— 21 September 1933 ““ 8 3 8 orm schlecht warenfabri 8 9

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t von jedem Werbungsmittler einzeln zu be⸗

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Beleuchtungstörper in Form eines Haken⸗ August Winhold in Frankfurt a. M. Regierungspräsident 21. September 1983

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