1933 / 272 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1933 18:00:01 GMT) scan diff

1. 2.

Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen,

5. 6. 7

Verlust⸗ und Fundsachen, Aktiengesellschaften,

Auslosung usw. von Wertpapieren,

Untersuchungs⸗ und Strafsachen, .

13. Bankausweise 14. Verschiedene

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen

Bekanntmachungen.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

[54296] Beglaubigte Abschrift! Finanzamt Dortmund⸗Süd. St.⸗Nr. 7 a 2098. 1“ Dortmund, den 10. November 1933. Steuerstreckbrief und Vermögens⸗ beschlagnahme. Rechtsanwalt Dr. Albert ß, geb. am 3. Oktober 1882 in Beverungen, zuletzt wohnhaft in Dort⸗

mund, Kaiserstraße 13, zur Zeit im

Ausland, schuldet dem Reich eine

Reichsfluchtsteuer von 34 827 RM, die

am 9. September 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für

jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Sieben⸗ ter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, § 9 Ziff. 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (R.⸗G.⸗Bl. I S. 699) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natür⸗ lichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhn⸗ lichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Ge⸗ bEe oder Grundbesitz haben, as Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche

zu machen. Wer nach der Veröffentlichung 8 Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefähr⸗ dung (§§ 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist,“ wegen Steuer⸗ ordnungswidrigkeit 413 der Reichs⸗ abgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ außendienstes und des Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen un ihn gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Die Richtigkeit der Abschrift wird beglaubigt.

Dortmund, den 10. November 1933.

Haase, Obersteuerinspektor

[54426]. Beglaubigte Abschrift. Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Kaufmann Adolf Baehr, geb. am 21. 3. 1877 in Halle a. S., zuletzt wohn⸗ haft in Berlin⸗Zehlendorf, Alsenstraße 123, zur Zeit im Auslande unbekannten Auf⸗ enthalts, schuldet dem Reich eine Reichs⸗ fluchtsteuer von 49 555,— RM, die am 1. August 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, §9 Ziffer 2ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. 1 S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Siche⸗ rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß §9 Ziffer1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden

Bekanntmachung zum Zwecke füllung an den Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der

und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10. Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2. der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin⸗Lichterfelde, 6. Nov. 1933.

Finanzamt. (Unterschrift.)

Beglaubigt:

Conrad, Obersteuersekretär.

[54427]. Beglaubigte Abschrift. Steuersteckbrief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Architekt Adolf Sommerfeld, geboren am 4. Mai 1886 in Kolmar (Posen), zuletzt wohnhaft in Lichterfelde, Limonenstr. 30, zur Zeit in Montesson bei St. Germain, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 801 725 RM, die am 31. März 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat. Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, § 9 Ziffer 2ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. I. S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonsti⸗ gen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser der Er⸗ Steuerpflichtigen eine

genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (§§396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, vegen Steuerordnungswidrigkeit (§413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes

Es ergeht hiermit an alle natürlichen

die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin⸗Steglitz, den 29. Sept. 1933. Finanzamt. (Unterschrift.) Beglaubigt. . Gutsch, Steuerinspektor.

[54428]. Beschluß. In der Strafsache gegen 1. den Kauf⸗ mann Ferdinand Mayer in Saarbrücken, Bismarckstraße 5, geb. am 10. 3. 1891. zu Reden, z. Zt. im hiesigen Gerichts⸗ gefängnis in Untersuchungshaft, 2. den Kaufmann Anton Hauser in Saarbrücken, Petersbergstraße 81, geb. am 17. 7. 1895 in Au a. Rh., z. Zt. im hiesigen Gerichts⸗ gefängnis in Untersuchungshaft, 3. den Kaufmann Fritz Heinen in Saarbrücken, Breite Str. 19, geb. am 19. 9. 1899, daselbst, z. Zt. hier in Untersuchungshaft, 4. den Vertreter Eduard Hesse in Saarbrücken, Hohenzollernstraße 89, wegen Verbrechens gegen §§ 4, 12, 36, 40 der Devisenver⸗ ordnung vom 23. 5. 1932 (RGBl. I S. 231) in Verbindung mit § 1 der Durchführungs⸗ verordnung hierzu wird der Beschluß vom 30. Oktober 1933, durch den die Beschlag⸗ nahme des Vermögens der Beschuldigten und der Arrest in ihr Vermögen angeordnet worden ist, auf Antrag der Staatsanwalt⸗

schaft aufgehoben. Hanau, den 16. November 1933. Das Amtsgericht. Abt. V.

——

8 Aufgebote.

9] Berichtigung. Das in Nr. 261 d. Bl. v. 7. Nov. 33. unter 51 714 veröffentl. Aufgebot des Amtsgerichts Berlin wird wie folgt berichtigt: In Zeile 3 muß es statt beantragt: erlassen und in Zeile 20. muß es statt 1436,46: 1436,47 heißen.

[54429]. Aufgebot.

Die Firma Ing. Erich & Fred Engel, Wiesbaden, Dotzheimer Straße Nr. 105, hat das Aufgebot folgender Wechsel: 1. ein Wechsel über 300,— RM, ausge⸗ stellt in Wiesbaden von der Firma Ing. Erich & Fred Engel (Wechsel Nr. 316), angenommen von der Firma Max Braun, Frankfurt a. Main (Wechsel Nr. 6974), fällig am 30. 12. 1933, zahlbar in Frank⸗ furt a. Main bei der Deutschen Effekten⸗ und Wechsel⸗Bank, weitergegeben an die Firma Jessener Industriewerke G. m. b. H., Jessen, Elster; 2. ein Wechsel über 350,— Reichsmark, ausgestellt in Wiesbaden von der Firma Ing. Erich & Fred Engel (Wechsel Nr. 319), angenommen von der Firma Max Braun, Frankfurt a. Main (Wechsel Nr. 5), zahlbar in Frankfurt a. M., fällig am 4. 1. 1934, bei der Deutschen Effekten⸗ und Wechsel⸗Bank, weitergegeben an die Firma Drahtisolierwerk Heermann G. m. b. H., Hohenlimburg i. W.; 3. ein Wechsel über 350,— RM, ausgestellt in Wiesbaden von der Firma Ing. Erich & Fred Engel (Wechsel Nr. 320), angenom⸗ men von der Firma Max Braun in Frank⸗ furt a. Main (Wechsel Nr. 6), fällig am 4. 1. 1934, zahlbar in Frankfurt a. Main bei der Deutschen Effekten⸗ und Wechsel⸗ Bank, weitergegeben an die Firma Drahtisolierwerk Heermann G. m. b. H., Hohenlimburg i. W., beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. August 1934, vorm. 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Starkestraße 3, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Frankfurt a. Main, den 11. No⸗ vember 1933.

Amtsgericht. Abteilung 41.

[54431]. Bekanntmachung.

In Sachen Hagn, Richard, Hauptlehrer in Frauenbiburg, gegen Hagn, Josef, zuletzt Bauführer in Berching, wegen Todeserklärung hat das Amtsgericht Beiln⸗ gries am 10. November 1933 folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Hauptlehrers Richard Hagn in Frauen⸗ biburg, Pfleger des Josef Hagn, zuletzt Bauführer in Berching, ergeht hiermit die Aufforderung, 1. an den Bauführer Josef Hagn, zuletzt in Berching, geb. am 11. Januar 1867 in Berg ob Landshut, verschollen seit 1906, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 12. Juli 1934, vormittags 8 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermin persönlich oder schrift⸗ lich bei dem Amtsgericht Beilngries zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt wird, 2. an die Erbbeteiligten, ihre Inter⸗ essen im Aufgebotstermin wahrzunehmen,

sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er

Kosten beschlagnahmt

im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.

3. an alle diejenigen, welche über das Leben des Josef Hagn Kunde geben können, Mitteilung hierüber bei Gericht

zu machen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem

[54151].

urtéile des Amtsgerichts Reutlingen: I. vom 27. Oktober 1933: 1. Strohmaier, Bäcker, geb. am 11. 1. 1851. in Gomaringen; 2. Jakob Strohmaier, Bäcker, geb. am 5. 8. 1855, daselbst; 3. Maria Strohmaier, geb. am 29. 7. 1861, daselbst, 4. Jakobine Strohmaier, geb. am 13. 7. 1867, daselbst. Festgestellter Zeitpunkt des Todes: bei Ziffer 1: 1. Ja⸗ nuar 1894; bei Ziffer 2: 1. Januar 1909; bei Ziffer 3: 1. Januar 1894 und Ziffer 4: 1. Januar 1924; II. vom 27. Oktober 1933: der Gustav Adolf Trißler, Flaschner, geb. am 14. 7. 1866 in Reutlingen. Festge⸗ stellter Zeitpunkt des Todes: 1. Januar 1920; III. vom 10. November 1933: der Traugott Ernst Braun, geb. am 12. 7. 1908 in Reutlingen. Festgestellter Zeitpunkt des Todes: 14. August 1929.

Reutlingen, den 15. November 1933. 1 Amtsgericht.

[54433]. Aufgebot. Die Ehefrau Luise Reiser geb. Pitsch⸗ mann in Sigmaringen, Fürst⸗Wilhelm⸗ Straße 30, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Karl Wilhelm Stefan Pitsch⸗ mann, zuletzt wohnhaft in Melbourne in Australien, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 18. Juni 1934, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Sigmaringen, den 4. November 1933. Amtsgericht.

[54434].

Die Hausangestellte Margarete Brett⸗ schneider in Breslau, Tiergartenstraße 19, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Keil in Trebnitz, hat beantragt, den verschollenen Postschaffner Gottlieb Brettschneider, geb. am 21. September 1884 in Joachims⸗ hammer, Kr. Militsch, zuletzt wohnhaft in Trebnitz i. Schles., für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 9. Juni 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Trebnitz i. Schl., den 15. November 1998. (1. . 9/83

[54435]. Aufgebot. Der Maurer Hermann Rohwedder in Greifswald als Pfleger gemäß § 1811. B. G.⸗B. hat beantragt, den verschollenen Richard Johann Erich Malchin, ge⸗ boren 10. April 1895 zu Bergen, zuletzt wohnhaft in Torgelow (Pomm.), für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Juni 1934, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer I1, an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Ueckermünde, den 11. November 1933. Amtsgericht.

[54152]. Aufgebot.

Die Frau Martha Richard geb. Drews in Schivelbein hat bsantragt, den ver⸗ schollenen Fleischer Gustav Drews, geb. am 8. Juni 1870 in Thurow Kreis Neu⸗ stettin, zuletzt wohnhaft in Schivelbein, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 5. Juni 1934, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu mel⸗ den, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Schivelbein, den 14. November 1933.

Das Amtsgericht.

[54154]. Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Dr. Ernst Schulte in Iserlohn als Nachlaßpfleger für die⸗ jenigen, welche Erben des am 20. Februar 1929 verstorbenen Albert Merten werden, hat beantragt, die verschollenen: 1. Ludwig Christian Wilhelm Merten, geboren am 13. 5. 1868 zu Remscheid, 2. Maria Henriette Elisabeth Fisseler geb. Merten, geboren am 13. 3. 1861 zu Landau (Waldeckh), beide zuletzt wohnhaft in Wupperta!⸗Elberfeld, für tot zu erklären. Die bezeichneten

Beilngries, den 10. November 1933. Amtsgericht.

Für tot erklärt wurden durch Ausschluß⸗

Adam

Verschollenen werden

vor dem unterzeichneten Gericht, Zimma Nr. 38, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärun erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auß⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Wuppertal⸗Elberfeld, 13. 11. 193) Amtsgericht. Abt. 12.

[54586]. Beschluß.

Alle diejenigen, welche Erbrechte am Nachlaß der am 29. Dezember 1842 in Alsfeld geborenen, wegen Verschollenheit für tot erklärten Karoline Kemmer zu haben glauben, werden aufgefordert zu dem am Freitag, den 2. Februat 1934, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Nachlaßgericht anstehenden Aufgebotstermin ihre Erbrechte anza⸗ melden.

Alsfeld, den 10. November 1933.

Hessisches Amtsgericht.

[54430].

Am 12. Mai 1933 ist zu Bad Schwalbach der Rentner Karl Streckert, preußischer Staatsangehöriger, gestorben. Da die bisher ermittelten Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. Februar 1934 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der preu⸗ ßische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 4 500 Reichsmark.

Bad Schwalbach, den 14. Nov. 1933.

Amtsgericht.

[54150].

Am 14. Juni 1933 ist der Schuhmacher⸗ meister Rudolf Funke, geboren am 15. Januar 1876 zu Everode, Kreis Alfeld, zuletzt wohnhaft in Hildesheim, Benno⸗ straße Nr. 10, daselbst verstorben. Die erbberechtigten Personen haben, soweit sie ermittelt worden sind, die Erbschaft rechtswirksam ausgeschlagen. Es werden daher diejenigen, denen weiter Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. Januar 1934 bei dem unterzeichneten Nachlaßgericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist.

Amtsgericht Hildesheim, 8. 11. 1933.

[54587].

Durch Ausschlußurteil vom 7. November 1933 sind die Sparbücher Nr. 52906 und 54421 der Sparkasse Arnsberg, lautend auf die Namen Elly bzw. Nelly Schulte in Arnsberg, für kraftlos erklärt. Arnsberg, den 7. November 1933.

Das Amtsgericht.

[54156].

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Penig vom 9. November 1933 sind die Sparkassenbücher der Städtischen Spar⸗ kasse zu Penig, Nr. 43131 über 517,96 RM, Nr. 50743 über 650,44 RM, Nr. 56822 über 522,27 RM, Nr. 62135 über 676,97 Reichsmark, Nr. 77848 über 3131,35 RM, aufgewertete Sparkasseneinlagen, für Franz Josef Mahn ausgestellt, für kraft⸗ los erklärt worden.

Amtsgericht Penig, den 9. Novbr. 1933.

[54436].

Der am 9. Dezember 1932 fällig ge⸗ wesene Wechsel über 120,— RM, von Hermann Jahns, Berlin⸗Lichterfelde, ausgestellt, von Otto Knoblauch ak⸗ zeptiert, an Möller, Hamburg, indossiert, ist durch Ausschlußurteil vom 11. Novem⸗ ber 1933 für kraftlos erklärt. Berlin⸗Lichterfelde, 13. Nov. 1933.

Amtsgericht. 9 F. 7/33.

[54155]. Durch Ausschlußurteil vom 8. November 1933 ist der Wechsel Hannover, den 14. und 15. Juli 1924 über je 2250,— Renten⸗ mark, zahlbar am 29. und 30. August 1924, ausgestellt von der Firma Wehadi, Brief⸗ postkartenfabrik in Hannover, angenommen von der Firma Magnata A.⸗G. in Han⸗ nover, für kraftlos erklärt. Hannover, den 8. November 1933. Das Amtsgericht. 27. B.

Verantwortlich:

für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht⸗

amtlicher Teil), Anzeigenteil und für

den Verlag: Direktor Pfeiffer in

Berlin⸗Charlottenburg;

für den übrigen redaktionellen Teil, den

Handelsteil und für parlamentarische

Nachrichte: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg

Druck der Preußischen Druckerei⸗ gs⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

aufgefordert, sich spätestens in dem auf

(einschließlich Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbelagen!

iin die öffentliche Sitzung der Zivilkammer

Geschäftsstelle des Landgerichts Kempten.

um

8 8

Deutschen Rei

Erste

1 1 nzeigenbeilage chsanzeiger und Preußischen

Berlin, Montag, den 20. November

Staatsanzeiger

1933

masTAdceee

Nr. 272. 3. Aufgebote.

54437]. . Die am 4. bzw. 25. Juli 1933 fällig gewesenen Wechsel über 595,50 RM 1zw. 375,— RM, von der Firma Daedlow Pollems an eigene Order gezogen, sind durch Ausschlußurteil vom 11. No⸗ vember 1933 für kraftlos erklärt. Berlin⸗Lichterfelde, 13. Nov. 1933.

Das Amtsgericht. 9 F. 13/33. 8

54153].

e. Beschluß des Amtsgerichts Swine⸗ münde vom 6. Oktober 1933 ist das geugnis über die fortgesetzte Güter⸗ gemeinschaft nebst Erbschein, welches das bezeichnete Nachlaßgericht nach dem am 31. Oktober 1902 erfolgten Tode der Ehe⸗ frau des Tischlermeisters Richard Pracht, Hulda geb. Lebram, am 2. Februar 1903 ausgestellt hat 4 IX 13/03 wegen Unrichtigkeit für kraftlos erklärt worden. Swinemünde, den 7. Oktober 1933.

Die Geschäftsstelle, Abt. 4, des Amtsgerichts.

[54432]. b Durch Ausschlußurteil vom 10. No⸗ vember 1933 ist der am 30. Juni 1892 geborene Gefreite Rudolf Marx für tot erklärt. Als Todestag ist der 10. Januar 1920 festgestellt. 8. F. 7./33. Das Amtsgericht Weißensee in Berlin⸗Weißensee.

. 8 1.“

. Heffentliche Zustellungen.

[51438]ü. In Sachen des Kaufmanns Johannes Hermann Jansen in Haan, Rhld., Klägers und Berufungsklägers, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kelders in Düsseldorf, gegen seine Ehefrau, Hor⸗ tensia Katharina Jansen geb. Goor⸗ manns, Beklagte und Berufungsbeklagte, ist neuer Verhandlungstermin auf den

8

30. Januar 1934, vormittags 9 Uhr,

vor dem hiesigen Oberlandesgericht, 5. Zi⸗ vilsenat, Düsfeldorf, Cecilienallee 3, 2. Stock, Saal V, bestimmt. Zu diesem Termin wird die Beklagte mit der Auf⸗ forderung gelnden, sich durch einen beim vorgenannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Düsseldorf, den 16. November 1933. Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts, 5. Zivilsenat 5 U 203/33 —. Bever. Beglaubigt: Bachenm, Justizsekretär.

[54588]9. Deffentliche Zustellung.

Die Fabrikarbeiterin Martha Vogler in Immenstadt klagt gegen den Hilfsarbeiter Franz Xaver Vogter, zuletzt in Gopp⸗ rechts, nun unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung mit dem Antrag zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Ver⸗ schulden des Beklagten geschieden; 2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Sie ludet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits

des Landgerichts Kempten vom Don⸗ nerstag, den 11. Januar 1934, vorm. 9 Uhr, Sitzungssaal 2, mit der Aufforderung, einen beim Landgericht Kempten zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Dieser Aus⸗ zug der Klage wird zum Zweck der öffent⸗ lichen Zustellung an den Beklagten be⸗ kanntgemacht.

Kempten, den 17. November 1933. Geschäftsstelle des Landgerichts Kempten.

[54439). Oefsentliche Zustellung.

Die Haushälterin Franziska Rech in Oberau bei Garmisch klagt gegen den Reisenden Otto Rech, zuletzt in Schongau, nun unbekannten Aufenfhalts, auf Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden; 2. der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streites zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streites in die öffentliche Sitzung der Zivilkammer des Landgerichts Kempten vom Donnerstag, den 25. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, Sitzungs⸗ saal Nr. 2, mit der Aufforderung, einen beim Landgerichte Kempten zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Dieser Auszug der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten bekanntgemacht.

Kempten, den 21. Juli 1933.

[54589]. Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Bauer, Kreszenz, Reisenden⸗

ehefrau in Regensburg, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ernst Bayerlein in München, gegen Bauer, Johann, Reisender, zuletzt in München,

Boschetsriederstraße 83/I1I, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht

vertreten, wegen Ehescheidung, ladet die

Klägerin den Beklagten unter Wieder⸗ holung des mit der Klage bereits zuge⸗

des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil sist vorläufig vollstreckbar. Oeffentliche Zu⸗ sstellung ist bewilligt mit Beschluß vom

Berlin⸗Neukölln klagt gegen den Arbeiter Martin Mühl, früher in Gottesberg,

kammer des Landgerichts München I auf Montag, den 8. Januar 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal 91/I, mit der Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Pro⸗ zeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekanntgemacht. München, den 16. November 1933. Geschäftsstelle des Landgerichts München I.

[54442]. Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Laimer, Ottmar, geb. 22. Dezember 1932, unehelich von Ober⸗ bubach, Kläger, gegen Braun, Johann Nep., volljähriger landwirtschaftlicher Ar⸗ beiter, zuletzt in Golding, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagter, wegen Vaterschaft u. U. wird der Beklagte Johann Nep. Braun in die öffentliche Sitzung des Amtsgerichts Dingolfing vom Freitag, den 22. Dezember 1933, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 5, zur münd⸗ lichen Streitverhandlung geladen. Klage⸗ partei wird beantragen: I. Es wird fest⸗ gestellt, daß der Beklagte der Vater des Klägers ist. II. Der Beklagte hat von der Geburt des Kindes bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahre eine in Vierteljahresraten von 60 RM vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 240 NM an Kläger zu be⸗ zahlen. III. Der Beklagte hat die Kosten

2. November 1933. —“ Dingolfing, den 15. November 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dingolfing.

54443]. Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Elli Drescher in

Schützenstraße Nr. 11, auf Zahlung einer monatlich im voraus zahlbaren Unter⸗ haltsrente vom 15. 9. 1931 bis 31. 10. 1931 von 40 RM, vom 1. 11. 1931 bis 31. 3. 1933 von 35 RM, vom 1. 4. 1933 bis zum voll⸗ endeten 16. Lebensjahr von 33 RM. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Gottesberg auf den 31. Januar 1934, 9 Uhr, geladen. Gottesberg (Schl.), den 14. Nov. 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[54446]. Deffentliche Zustellung. Hannelore Zimmermann, geboren 7. 10. 1932 in Schifferstadt, uneheliches Kind der Eva Zimmermann, jetzt verheiratet mit Karl Andres in Dannstadt, klagt gegen Peter Schlindwein, geboren 24. 1. 1908, früher in Schifferstadt, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Unter⸗ halts mit dem Antrag, zu erkennen: 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der Eva Andres, geb. Zimmermann, am 7. 10. 1932 außer⸗ ehelich geborenen Kindes Hannelore Zim⸗ mermann ist. 2. Der Beklagte wird ver⸗ urteilt, an das klagende Kind zu Händen des jeweiligen Vormundes vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahrs eine vierteljährliche Unter⸗ haltsrente von 99,— RM zu bezahlen, und zwar jeweils für 3 Monate im voraus. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗

und 3 wird für vorläufig vollstreckbar er⸗ klärt. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist Termin bestimmt auf Freitag, den 12. Januar 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaal des Amtsgerichts Speyer a. Rh., wozu der Beklagte hiermit geladen wird. Speyer a. Rh., den-16. November 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [54441]. Oeffentliche ö Armensache. 1t Fräulein Martha Hähner in Berlin⸗ Friedenau, Rheinstraße 22, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. C. A. Walther, Berlin⸗Friedenau, Ringstraße 30, klagt gegen 1. Frau Bertha Fleissig, früher in Saarbrücken, jetzt unbekannten Aufenthaltes, 2. pp. wegen Einwilligung in die Auszahlung eines Hinterlegungs⸗ betrages mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, darein zu willigen, daß von dem bei der Hinter⸗ legungsstelle des Amtsgerichts Berlin⸗ Mitte unter dem Aktenzeichen H. L. B. 376/25 für Otto Gustav Bock und andere hinterlegten Betrag ein nach dem von der Firma Benedek & Co., Berlin, bean⸗ spruchten Teil von RM 625,— nebst Zinsen rangierenden Teil von RM 1000,— nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1930 an die Klägerin ausgezahlt wird. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte zu 1 vor das Amtsgericht Berlin in Berlin, Neue Friedrichstraße 15, auf den 5. Januar 1934, 10 Uhr, Zimmer 177/79, I. Treppe, Haupt⸗ gang A, Quergang 7, geladen. Berlin, den 9. November 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[54161]. Deffentliche Zustellung.

Dr. med. Karl Kindermann in Berlin⸗ Grunewald, Hohenzollerndamm 63, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kurt Dünkel, Berlin, Pariser Str. 10, klagt gegen Hans Krakauer, früher in Berlin⸗

Beklagten zur Zahlung von 250 RM nebst 5 % Zinsen seit Klagezustellung zu ver⸗ urteilen. Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung: 9. 1. 1934, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Tempelhof, Berlin, Möckern⸗ straße 128/130, Zimmer 179.

Berlin, den 11. November 1933.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[541571. Oeffentliche Zustellung.

In Sachen: Holzer (Theil) gegen Theil III. 28. R. 2420. 32 ladet die Klägerin den Beklagten erneut zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 90. Zivilkammer des Landgerichts in Berlin C 2, Neue Friedrichstraße 12 15, III. Obergeschoß, Saal 203, auf den 25. Januar 1934, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zulassen. Berlin, den 14. November 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[54440]. Oeffentliche Zustellung. (250 D 2098/33.) Die Firma Hecht & Co. Strumpffabrikation in Chemnitz, Reit⸗ bahnstr. 40, Prozeßbevollmächtigter: R.⸗A. Dschenffzig in Berlin SW 48, klagt im Wechselprozeß gegen Simon Dreispiel, früher in Berlin, Schönhauser Allee 186 b. Hiller. Klägerin beantragt kosten⸗ pflichtige und vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung des Beklagten zur Zahlung von 540 RM nebst 2 vH Zinsen über Reichs⸗ bankdiskont von je 60 RM seit dem 16. 3., 16. 4., 16. 5., 16. 6., 16. 7., 16. 8., 16. 9., 16. 10., 16. 11. 1933 sowie 3,50 NM Wechselunkosten, zur Zahlung weiterer 30 RM am 16. 12. 1933 und zur Zahlung von 33,76 RM nebst 2 vH Zinsen über Reichsbankdiskont seit dem Klagezustel⸗ lungstage. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin, Neue Friedrichstr. 15, auf den 30. Dezember 1933, 101 ½ Uhr, II. Stock, Zimmer 247, geladen.

[54445].

Hindenburg, O. S., den 13. 11. 1933.

Amtsgericht. Der Angestellte Heinrich dammann in

Itzehoe klagt gegen die Ehefrau Helene Greville geb. Thies, früher in Itzehoe, auf Löschungsbewilligung mit dem An⸗ trag, die Beklagte zu verurteilen, in die Löschung der zu ihren Gunsten im Grund⸗ buch von Sude Band 4 Blatt 168 Abt. II. Nr. 5, Band 5 Blatt 250 Abt. II Nr. 1 und Band 14 Blatt 479 Abt. II Nr. 2 eingetragenen Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Auflassung zu willigen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Termin zur mündlichen Verhandlung am 4. Januar 1934, 9 Uhr.

Itzehoe, den 4. November 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. V [54165]. Deffentliche Zustellung. Die Frau Heinrich Rüther Wwe. in Mainz⸗Kastel, Elisabethenstraße 17, klagt gegen den Ewald Flasnöcker, früher in Mainz, Rochusstraße 10—12, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Forderung

mit dem Antrag auf Verurteilung zur

Zahlung von RM 230,—, dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur Güteverhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Mainz auf den 19. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, Zimmer 314, geladen.

Mainz, den 14. November 1933. Die Geschäftsstelle Hess. Amtsgerichts.

[54592]. Oeffentliche Zustellung. Die Firma Autohaus am Marfeld, In⸗

haber Karl Kraemer und Max Hopfen⸗

maier, Nürnberg, Veillodterstraße 33, vertreten durch Rechtsanwalt Regelsberger in Nürnberg, klagt zum Amtsgericht Nürn⸗ berg gegen E. Charlupsky, früher wohnhaft in Nürnberg, Bogenstr. 41, nun⸗

[54590]. Oeffentliche Zustellung. E. V., Düsseldorf, Heinrichstr. 123, ver⸗

treten durch Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

streits zu tragen. 4. Das Urteil zu Ziffer 2 f

Berlin, den 17. November 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin.

Der Düsseldorfer Tennisclub Rot⸗Weiß,

den Vorstand, Klägers,

mehr unbekannten Aufenthalts, wegen Mietsforderung (II A 2878/33), mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 184,12 RM einhundertvierundachtzig Reichsmark 12 RPfg. nebst Zinsen in Höhe von 1 00 über den jeweil. Reichsbank⸗ diskont seit dem Tage der Klagezustellung und zu den Kosten des Rechtsstreits zu ver⸗

Puppe in Düsseldorf, klagt gegen den Walter Agulnik, früher in Duüsseldorf, Kaiserstr. 29 a, jetzt unbekannten Aufent⸗

halts, Beklagten, auf Forderung, mit dem

Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 15,— RM nebst 5 % Zinsen ab 16. 6. 1933 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 17. Januar 1934, vorm. 9 ½ Uhr, Zimmer 123, vor das Amtsgericht in Düsselvorf, Mühlen⸗ straße 34, hiermit geladen.

Das Amtsgericht. Abt. 3.

54164]. Deffentliche Zustellung. Es ladr. Gotthilf Walter, Mebger⸗ meister in Freudenstadt, wegen einer Forderung aus Kauf von 116,— RM nebst 6 % Zinsen hierans seit 1. Oktober 1931 gegen Heinz Blattmann, Kaufmann, rüher in Freudenstadt, mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung des obigen Betrags durch vollstreckbares Urteil kosten⸗ pflichtig zu verurteilen. Beklagter wird zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht Freudenstadt auf. 29. De⸗ zember 1933, 15 Uhr, geladen. Geschäftsstelle des W. Amtsgerichts Frendenstadt.

[54591]. Oeffentliche Zustellung. Kaufmann Bernhard Sturm in Hanau klagt gegen Heinrich Blumöhr, früher in Hanau, jetzt unbekaunten Aufenthalts, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig durch vorläufig pollstreckbares Urteil 14 Zahlung von 420 RM nebst 6 % Zinsen seit 1. 8. 1931 zu verurteilen. klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hanau, Nußallee 17, Zimmer 33, auf den 17. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, hiermit geladen. (3 C. 1056/33.) Hanau, den 13. Noveiber 1933. Geschäftsstelle 3 des Amtsgerichts.

Zustellung.

[544441. Deffentliche Zu Staͤteczuy in Hin⸗

Der Architekt Josef

anwalt Dr. Cebulla, ebenda, klagt gegen: 1. den Josef Karl Morgalla, 2. den Wilhelm Morgalla, beide früher in Hindenburg, O. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Anspruchs aus einer Hypothek mit dem Antrag, a) die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 1000 RM. nebst 9 % Zinsen seit dem 1. Januar 1932 zu zahlen, und zwar sowohl persönlich als auch zur Vermeidung der Zwangsvoll⸗ streckung in das Grundstück Hindenburg Blatt Nr. 1922 aus der daselbst in Abt. III. unter Nr. 1 für den Kläger eingetragenen Darlehnshypothek von 1000 RM, b) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur Güteverhandlung des Rechts⸗ streits werden die Beklagten vor das

stellten Antrags zur mündlichen Ver⸗

handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil

Neu Tempelhof, Wettinerkorso 51, wegen

Amtsgericht in Hindenburg, O. S., auf

Der Be⸗

denburg, O. S., vertreken durch Rechts⸗

urteilen sowie das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des nuar 1934, vormittags 9 Uhr, S.⸗Saal 335, vor das Amtsgericht Nürn⸗ berg, Fürther Straße Nr. 110, geladen. Die öffentliche Zustellung ist durch Be⸗ schluß vom 13. 11. 1933 bewilligt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg. Abt. für Mietsachen.

[54594]. Oeffentliche Zustellung. Baer, Hans, Kaufmann in Frankfurt am I Main, Lützowstraße 7, klagt gegen Rosen⸗ felder, Oskar, Fabrikant, früher in Nürn⸗ berg, Am Marfeld 175, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen: I. Der Beklagte hat an den Kläger aus Gehaltsrückständen inkl. Spesenvorlagen den Betrag von 7192,60 RM nebst 6 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Der Beklagte wird hier⸗ mit zur Güte⸗ und Streitverhandlung vor der Kammer III des Arbeitsgerichts Nürnberg auf Montag, den 15. Ja⸗ nuar 1934, vorm. 81½ Uhr, Sitzungs⸗ saal, Z. Nr. 567 des Justizgebäudes (Ost⸗ bau an der Bärenschanzstraße 72), geladen. Die öffentliche Zustellung ist bewilligt. Nürnberg, den 17. November 1933. Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts Nürnberg.

[54593]. Oeffentliche Zustellung. Die Braunschweiger Portland⸗Cement⸗ werke Salder klagen gegen den Heinrich Teipel, früher in Salder, kannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß dieser in seiner Ehenschg. als Gemeindevorsteher 134,90 RM Brand⸗ kassenbeiträge nicht abgeliefert habe, mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung von 134,90 RM nebst 40% Zinsen seit dem 9. September 1933. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Salder auf en 9. Januar ende. den 14. November 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. [544471. Oeffentliche Zustellung. Der Glasschleifer Karl Festbaum in Ullersricht⸗-Neubau Nr. 22, Post Weiden (Obpf.), klagt im Wechselprozeß gegen den Weinhändler Max Oberländer, früher in Weiden (Obpf.), Wörthstr. Nr. 5 wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Wechselforderung mit fol⸗ gendem Antrag: 1. Der Beklagte hat an Kläger 200,— RM zweihundert Reichsmark Hauptsache zu bezahlen. 2. Der Beklagte hat des streits zu tragen. 3. Das Urteil ist ohne, evtl. gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits in die öffentliche Sitzung des Amts⸗ gerichts Weiden (Obpf.) vom Mittwoch,

[54449 Rechtsstreits auf Montag, den 15. Ja⸗ V [5444

jetzt unbe⸗

1934, 9 ½ Uhr, geladen.

die Kosten des Rechts⸗

Darlehensforderung mit dem Antrag, den den 14. Februar 1934, vormittags den 7. Februar 1934, vorm. 10 uh 9 Uhr, Zimmer 137, geladen.

r Zimmer Nr. 25, geladen. Mit Beschluß vom 9. November 1933 wurde dem Kläger das Armenrecht und mit Beschluß vom 15. November 1933 die öffentliche Zu⸗ stellung bewilligt. Diese Veröffentlichung erfolgt zum Zweck der öffentlichen Zu⸗ stellung. Weiden (Obpf.), d. 16. Nov. 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weiden (Obpf.).

[54448].

An Herrn Arthur Martin Frühwald, zuletzt in Sebnitz (Sa.).

Die mit Einbürgerungsurkunde vom 7. April 1931 am 20. April 1931 wirksam gewordene Einbürgerung in Sachsen wird für Ihre Person auf Grund von § 1 des

Gesetzes vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetz⸗

blatt I Seite 480) hiermit widerrufen Durch den Widerruf verlieren außer Ihnen selbst auch diejenigen Personen die sächsische Staatsangehörigkeit, die sie ohne Ihre Einbürgerung nicht erworben hätten. Der Widerruf bewirkt auch den Verlust der Staatsangehörigkeiten anderer deutscher Länder, die etwa inzwischen (durch Auf⸗ nahme) erworben worden sind. Der Widerruf wird mit der Zustellung dieser Verfügung wirksam. Er kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden. Sie werden aufgefordert, alle Urkunden und Ausweise, die Ihre sächsische, gegebenen⸗ falls auch andere deutsche Staatsange⸗ hörigkeiten nachweisen (Einbürgerungs⸗ urkunde, Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Reisepässe usw.), zur Ver⸗ meidung von Weiterungen bis 31. De⸗ zember 1933 an den Stadtrat Sebnitz, Abteilung für Staatsangehörigkeitssachen, zurückzugeben. Dasselbe gilt von den entsprechenden Ausweisen und Urkunden der Personen, die infolge Ihrer Ein⸗ bürgerung die sächsische, gegebenenfalls auch andere deutsche Staatsangehörig⸗ keiten mit erworben haben. Dresven, am 13. November 1933. Kreishauptmannschaft Dresden⸗Bautzen. J. B.: DPr. Ilberg. 8 (27 F II Sta/1933.)

b

5. Verlust⸗ und Fundsachen.

Abhanden gekommen: Deutsche Ab⸗ lösungsschuld zu 100 RM Nr. 1 632 405 8u– 50 RM Nr. 1 405 413, zu 25 RM Nr. 1 834 731. Auslosungsrechte zu 100 RM Gr. 9 Nr. 45 605, zu 50 RM Gr. 7 Nr. 35913, zu 25 RM Gr. 11 Nr. 53 731. Wieder angefunden: Die im Reichsanzeiger 209 v. 7. 9. 1933 unter Wp 80/33 gesperrten Wertpa iere sind ermittelt. 8

Berlin, den 17. 11. 1933. (Wp 80/33.) Der Polizeipräsident. Abt. K. E. D. IX 4.

54719 In de elan geraten ist dem Buch⸗ händler .“ 1.“ ee in Dresden, Franklinstr. 18, wohnha 1 Stück der Anleiheablösungsschuld a8z deutschen Reichs Buchstabe C 1 Nr. 351 416 über R 50,— mit Auslosungs⸗ schein Buchstabe C 5 Nr. 41 916

Polizeipräsidium Dresde

Kriminalamt.

8

53811 b“ Nr. 10.

Am 13. 11. 1933, bei einbrechender Dunkelheit, wurde durch Einsteigen ein Wohnungseinbruch ausgeführt, wobei außer 500,— RM. Bargeld drei 8 % Frankfurter Goldpfandbriefe über je 1000,—8 RM Reihe 13 C. Nr. 2218, 2219 und 2220 mit Couponbogen ent⸗ ben wurden. die Wertpapiere und den Inhaber anhalten zu wollen und die nächste Polizeidienststelle zu benach⸗ richtigen. Frönkfurt a. M., 14. Novbr.

Der Polizeipräsident. J. A.: Beyer.

An alle Banken (laut Liste), hier.

[54595] Gerling⸗Konzern Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaf Kraftloserklärung

eines Versicher ungsscheines.

Der Versicherungsschein Nr. L. 209 960, ausgestellt auf das Leben der Frau Liesbeth Regenhardt geb. Gundelach in Halle a. S., ist abhanden gekommen. Falls ein Berechtigter sich innerhalb zweier Monate nicht meldet, ist der Versicherungsschein außer Kraft.

Köln, den 17. November 1933.

Der Vorstand.

1933.

[54451] Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Aufgebot.

Lebensversicherungsschein Nr. 1 090 449 Otto Heß ist verlorengegangen. Falls nicht innerhalb zweier Monate Ein⸗ spruch, wird der Schein für kraftlos er⸗ klärt.

in, den 16. November 1933N. Der Vorstand.