1933 / 289 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Getreidepreise an deutschen Großmärkten

im Monatsdurchsch

nitt November

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1933 für 1000 kg in Reichsmark.

Marktorte Handelsbedingung

für Brot⸗ getreide

Zahl der

Notie⸗ rungen

Roggen

Sommer⸗

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Gerste

Winter⸗

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Aachen Bamberg Berlin.

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märkischer, frei Berlin . .. 8 ab braunschweigische Station. . frei Braunschwceig frachtfrei Breslau in Wagenladungen

Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 10 15 t Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Dortmund i von 15 t.. 144““ bahntrei Dresden bei Bezug von ““ frei Waggon Duibuuureg. .

ab Station thüring. Vollbahnstation bei

Braunschweig Breslau’.

Chemnitz Dortmund

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1 80+

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Erzeugerpreise ab frei Essen in Wagenladungen zu 15 t . Frachtlage Frankfurt a. M.⸗Hafen ohne Sack ab Verladestation .. frachtfrei Gleiwitz 22) . netto, frei Halle für mindestens 10 t. frachtfrei Hamburg . . 1 ab hannoversche Station . Waggonpreise Frachtlage Karlsruhe ohne Sack Großhandelspreise waggonfrei Kassel ohne Sack Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonwe loco Königbberrgg ab rheinische Station. 88 frei 3 8 spzi 8v 666 8 prompt frachtfrei Leipziug .. netto, ab Station des Magdeburger Bezirks b

Wagenladungen X““ Mes Naa“ netto waggonfrei Mannheim bei Waggonbezug ohne waggonfrei Erzeugergebbievet. „„ Großhandelseinkaufspreise ab Station im Erzeugergebiet Großhandelsverkaufspreise Hhagcen er Plauen 8 waggonfrei Stettin ohne Sack EE“ frei verladen Vollbahnstation.. 14“ . Würzburg . Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab fränkische Verladesta

Durchschnittspreise:

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Mitteldeutschlad Westdeutschlad . Süd⸗ und Südvestdeutschland

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Nürnberg Plauen . Stettin. Stuttgart Worms .

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agegen Oktober 1933

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8 8 November 19935. . ο% 0 0 Pr eise für qausländ zes Ge

anitgs. 11.2—772, Rosafs 65,0, Barusso 65,0; Gerste:

In der vorstsheaden Uebersicht sind bei is September hinsichtlich der 1 8 Se „ab Station“ nicht ohne weiteres vergleichbar sind,

1) Werste, ab märkische Station. ²) Rheinischer. 0) Sächsischer; Sandroggen 159,8. ¹⁰) Westfälischer. ohne näbere Bezeichnung. ¹³⁶) Rheinischer; süddeutscher 157,3 ²2) Außer für Gerste. ²²⁸) Kosel⸗Oppeln; die Fracht von Kosel⸗Oderhafen ringere (Sortier⸗) Gerste. ²³) Braugerste 173,8. 27) Sechszeilig. 172,3; mittel⸗ und unterfränkische 171,9; schwäbische 171,7. ³⁸³) fränkische; schwäbische, 2. Monatshälfte 153,5. 37

Berlin, den 9. Dezember 1933.

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Handelsstufe vergleichbar sind. E“ ist hier abgesehen worden. ³) Handelspreis ¹1) Ostfriesischer, süddeutscher 159,2. 1) Obere Preisgrenze. nach Gleiwitz bet

eißer. 2⁰) Oberpfälzer und ober Oberpfälzer und oberfränkischer.

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ür das Gebiet R. II. * bür 1 9) Sächsischer. ¹ ¹8) 1. Monatshälfte. rägt rund 4

0 292 90 3820 de;, terungen für Abladung La Plata 48,9, Donau / Russ. 45,2.

aben soweit nicht N Von der Angabe der ge

164,4 148,0 ³)

155,7

158,8 147,6

156,8 *)

165,7 ¹⁰) 155,9 ¹⁸) 166,4²)

168,4 164,0 151,5

167,8 ²) 156,2 152,9

164,5 20) 166,2 3³⁰) 158,0

158,0 1)88) 151,5 151,3 162,5 162,9

150,3 155,8 161,8 161,0

157,2

154,5

. 159,2

lim Verschiffungshafen] im laufende

otierungen frei Empfangssta 3 setzlichen Festpreise (vgl. Reichsanzeiger

Gute. ⁵) Feinste. ⁶) Mittlere. ³) Sächsische; sächsische Sommergerste 170,0. 89 Sächsisch 187,2. 8 2⁰) Ohne nähere Bez on Oppeln nach Gleiwitz rund cher. 31) Pfälzer 187,8. ²2) ³⁸) Feinste, oberbayerisch

⁴) Württembergischer. Statistisches Reichsamt.

RM,, die Fracht v Rheinhessischer. ³⁰) Süddeutse fränkische. ³⁴) Ober, und niederbayerischer. 88) Fränkischer. ³⁹) Gute; mittlere 170,0.

179,8 1 167,0 175,4 †) 182,6 ⁵) 165,7 )

176,0 172,0 )

180,0 ⁵) 188,6

190,0

184,0 181,0

186,6

192,3 1¹⁰) 186,5 ¹²) 17e9.)ng 187,0 n) ¹8)

193,3 193,4

182,0

188,6 182,3 ¹) 197,0 183,3

192,3 ²) 184,0

192,9) 182,0 185,0 168,5 G 182,5 †⁴) 193,3

180,4 196,6 185,0 ³1 185,0

185,9 b)

181,6 †. ⁰) 186,9 ¹¹) 182,3 183,3 178,6 †4)28) 190,0 †) 181,1

190/6

167,3 *v) 176,3 161,3

183,0 *s 166,4 180,0 ³0) 174,0 * 180,6 180,0 ⁴) 167,0

180,0 185,4 190,9 ⁴⁰) 195,0

170,0 180,9 178,1 175,4

176,1 175,2

183,5 185,9 190,4 191,2

187,8 186,9

201,2 183,9

Nonat): 88

175,5 157,7 166,0 157,6

164,8

176,7 163,3

184

159,0

166,1

172,0

5 ¹)

162,1

183,1 ²⁰)

153,7 161,5

164,3 27) 170,8

175,0

165,5 161,3

145,0 22) 2)

170,3

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8 Plata 8 46

Roggen 1

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160,1. 164,8 174,5 160,5

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145,0 ²⁰) 161,0 167,7 167,8 166,9 *b)

168,3 149,4 156,3 160,6

155,6 150,0

enthalten 3

IHIiHliil

160,7

7; Weizen:

88

Nr. 228 vom 29. Septemher 1933),

9) 65 b1 14) 2. Monatshälfte. eichnung. ²¹) Rheinischer;

6 RM je t. 2²⁴) Zwei⸗

1)

Kartoffelpreise an deutschen Großmärkten

im Monatsdurchschnitt November 1933 für 50 kg in Reichsmark.

158,8 ⁷) 161,8 ³)

160,0 20) 167,7

170,6 154,0 14)3⁰)

155,5 ¹4)88 197,7 ¹4)

162,1

145,0 ²) 121,0, 144,4

148,5 135,2 146,8

162,9 ¹¹) 147,0 ¹⁶) 140,0 ¹⁸) 135,0 153,2 ²¹) 140,0 133,9 142,4 144,1 140,0 140,5 ²³) 140,5 141,2 143,3 ²)

139,6 141,8 122,9 ³⁴) 124,4 ¹⁴)2)

139,9 136,4

Manitoba I 76,4

die mit den Notierungen

die mit den früheren

J. V.: Dr. Platzer.

8) 68/69 kg je hl.

¹15) Süddeutsche, süddeutscher 156,9. bis vierzeilig. ²⁵) Ge⸗ Gute, ober⸗ und niederbayerische; oberpfälzer ;oberpfälzer 178,0. ³³) Mittel⸗ und unter⸗ Rheinhessische; Ried 173,8; Pfälzer 188,8.

Marktorte ¹) Handelsbedingung

Zahl der Notie⸗ rungen

Speisekartoffeln

gelbfleischig

weißfleis chig

Fabrik⸗

Hauptsächlich gehandelte Sorten

Preis

Sonstige Sorten

Preis

Sorten

farbe

Schalen⸗

kartoffeln

Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station Erzeugerpreise waggonfrei märk. Station. Erzeugerpreise ab Verladestatio.

Bamberg Berlin +†h

1““ Breslau . 1 Frankfurt a. M. Gleiwitz †† 1

Hamburg †† Karlsruhe Kiel

Erzeugerpreise ab Erzeugerstatioon

frachtfrei Gleiwitz

waggonweise Frachtlage Karloruhe . .. Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. Bezug

ladungen von 15 t ohne

Magdeburg †.. München ..

Nürnberg —. Plauen .

Stettin

Worms.. 8 Würzburg

waggonfrei Erzeugergebiet

Großhandelseinkaufspreise ab Station im Erzeugergebiet Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Plauen..

Erzeugerpreise frei Waggon Reichsbahnstatio

ab rheinhessische und pfälzische Station .. Erzeugerpreise frei Bahnstation ...

¹) An den mit bezeichneten Märkten amtliche Notierungen der Gro Magistrats; an den übrigen Märkten nichtamtliche Preisfeststellungen (Notierungen oder ¹) Zur Stärkefabrikation je ½ kg Stärke, frei Fabrik. fälzische Feldkartoffeln.

½ kg Stärke, frei Fabrik. bayerische und oberpfälzische Feldkartoffeln. 1

9) Oberp WMWarlin den 9. Dezember 1933.

1

Großhandelsverkaufspr. Frachtl. Frankfurta. M. b. Waggonbezug

Großhandelsverkaufspr. frachtfrei Köln. Bahnstat. in Waggon⸗

frachtfrei Groß⸗Hamburger Bahnhöfe bei waggonw. Bezug.

Erzeugerpreise frei Waggon nahegeleg. Station ohne Sack..

4 9 8 9 4 8

5 bezw. 5 4 4 2 8

5 bezw. 8 bezw.

4 8 8 5 4 3 4 8

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Nd.⸗bay. u. ob.⸗pf. Oberbayerische

ßmärkte; an den mit ff bezei der durch Umfrage). ⁶³) Brennereikartoffeln, je ½ kg

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Industrie Industrie Industrie Industrie Lange

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1,67

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Statistisches Reichsamt.

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Verant wortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher v den Handelsteil und für parlamentarische Nachrichten: Rudolf L

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8.

Anzeigenteil und für entzsch in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der

Sechs Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregiste

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ür den Verlag: Direktor Pfeiff 2 Uicenberg. 8 Preußischen Druckerei⸗

gen).

er in Berlin⸗Charlottenburg; für den übrige und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Ber

i redaktjonellen Teil, lin, Wilhelmstraße 82.

Deutscher Nr. 289.

Berl

Reichsanzeiger und Preußischer Staats

in, Montag, den 11. Dezember

nzeiger 1933

Bffe

ntlicher

Anzeiger.

8

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen,

8 Verlust⸗ und Fundsachen,

7.

Aktiengesellschaften,

Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

. Deutsche Ee

10. Gesellschaften m. 11. Genossenschaften, 8 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

13. Bankausweise 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

8 Untersuchungs⸗ und Straffachen.

[59058]. Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.

Der Dr. Siegfried Thalheimer, Schriftleiter, geb. am 10. 1. 1899 in Düsseldorf, zuletzt wohnhaft in Düssel⸗ dorf, Cranachstraße 3, z. Zt. in Saar⸗ brücken, August⸗Klein⸗Straße 17, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von RM 24 250,—, die am 1. April 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, erster Abschnitt, §9 Ziffer 2ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt I. S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 59 Ziff. 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonsti⸗ gen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistungebewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er z. Zt. der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Ver⸗ schulden steht das Verschulden eines Ver⸗ treters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (§§5396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes so⸗ wie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den oben genannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen. -

Düsseldorf, den 4. Dezember 1933.

Finanzamt Düsseldorf⸗Nord. [59059].

Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Die Ehefrau Dr. Siegfried Thal⸗ heimer, Gertrud geb. Stern, geb. am 24. 10. 02 in M.⸗Gladbach, zuletzt wohn⸗ haft in Düsseldorf, Cranachstraße 3, z. Zt. in Saarbrücken, August⸗Klein⸗Straße 17, schuldet dem Reich als Gesamtschuldnerin mit ihrem Ehemann eine Reichsfluchtsteuer von RM 24 250,—, die am 1. April 1933

fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag

von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, erster Abschnitt, §9 Ziffer 2ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt I. S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗

seinen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗

verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Fi⸗ nanzamt Anzeige über die der Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder ahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10. Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.

Es erheht hiermit die Aufforderung, den oben genannten Steuecpstüchtigen,— falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen.

Düsseldorf, den 6. Dezember 1933.

Finanzamt Düsseldorf⸗Nord.

[59060]. Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.

Die Wwe. Isaac Thalheimer Jo⸗ hanna geb. Strauß, geboren am 23. 12. 1868 in Frankfurt a. M., zuletzt wohn⸗ haft in Düsseldorf, Cranachstr. 3, bzw. Oststr. 119/121, bzw. Fahnenburgstr. 41, zur Zeit wahrscheinlich in Saarbrücken, August⸗Klein⸗Straße 17, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 79 450,— Reichsmark, die am 1. Juli 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, erster Abschnitt, § 9 Ziffer2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. 1. S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland

enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Fi⸗ nanzamt Anzeige über die dem Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme habt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10. Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (§8396,

wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Düsseldorf, den 4. Dezember 1933.

Finanzamt Düsseldorf⸗Nord.

3. Aufgebote.

[59062]. Aufgebot.

Die Kreissparkasse Geilenkirchen in Geilenkirchen hat das Aufgebot des Spar⸗ buchs Nr. 2971 über 1948,84 RM, lautend auf den Namen der Witwe Lambert Geradts, Hoengen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Januar 1934, vormittags 8 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Geilenkirchen, den 1. Dezember 1933.

Amtsgericht.

294

Die Sparkasse des Kreises Wittlich in Wittlich hat das Aufgebot des Sparkassen⸗ buches Nr. 24686, ausgestellt auf den Namen des Jakob Raskob, Ackergehilfe in Großlittgen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Juli 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Wittlich, den 2. Dezember 1933.

Amtsgericht.

[59061]. Aufgebote. Beschluß.

I. In Sachen 14. F. 73/33 wird der Text des Aufgebots vom 9. November 1933 dahin berichtigt, daß der zweite Wechsel per 15. 7. 1932 nicht über den Betrag von 367,50 RM, sondern über 357,60 RM lautet. Unter Aufhebung des in dem Aufgebot angegebenen Termins vom 6. Juni 1934 wird neuer Termin auf den 27. Iuni 1934, vormittags 11 Uhr, an der in dem Aufgebot an⸗ gegebenen Stelle anberaumt.

II. Die Klara Zapp in Düsseldorf, Jahn⸗ straße 42, hat das Aufgebot der angeblich gestohlenen Wechsel, akzeptiert von Frau Elfriede Müllers, Düsseldorf, ausgestellt von Klara Zapp in Düsseldorf, in Höhe folgender Beträge: über 20,— RM, fällig am 10. 8. 1933; über 20,— RM, fällig am 10. 9. 1933; über 15,— RM, fällig am 10. 10. 1933; über 15,— RM, fällig am 10. 11. 1933; über 20,— RM, fällig am 10. 12. 1933 beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem zu I—II auf den 27. Juni 1934, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Düssel⸗ dorf, Mühlenstraße 34, Zimmer 69, an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Düsseldorf, den 6. Dezember 1933. Amtsgericht Düsseldorf. Abt. 14.

[59063]. Aufgebot.

Die Witwe Klara Taege geb. Thelitz in Glindow, Hauptstraße, vertreten durch den Rechtsanwalt Slany in Belzig, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigen⸗ tümers des Grundstücks Nr. 1 Glindow Band IV Blatt 185, eines Hofraumes auf dem Rietz, der 2 a 70 qm groß ist, gemäß § 927 B. G.⸗B. beantragt. Der Büdner Carl Fiedler, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 1. Februar 1934, 9 ½ Uhr, vor dem bezeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls seine Aus⸗ schließung erfolgen wird.

402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist,

Werder (Havel), den 1. Dezember 1933. as Amtsgericht.

8889

[59065]. Aufgebot.

Der Werkmeister außer Dienst, Thomas Ermann von Nürnberg, untere Baustraße Nr. 5, hat als Abwesenheitspfleger des am 14. 3. 1853 in Ansbach geborenen Johann Konrad Ernst Thomas Grosser beantragt, Johann Konrad Ernst Thomas Grosser, geb. am 14.3.1853 in Ansbach, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Samstag, den 23. Juni 1934, vormittags 8 Uhr, Sitzungs⸗ saal 58, des Amtsgerichts Bayreuth anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, ergeht die Aufforderung spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu erstatten.

Bayreuth, den 7. Dezember 1933.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bayreuth.

[59066]. Aufgebot. Der Polizeiwachtmeister Max Awe in

[Stolzenhagen⸗Kratzwiek hat beantragt, den verschollenen Schmied August Röpke

(Röbke) zuletzt wohnhaft in Demmin für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 2. Juli 1934, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Demmin, den 1. Dezember 1933. Amtsgericht.

[59068]. Aufgebot. Die am 18. Februar 1861 in Gotha gchorene Anna Minna Sophie Acker⸗

gebvoseres⸗ SeeSs —* IEGe. 2 4 mann, z. Zt. unbekäntten Aufenthalts, wird auf Antrag des Pflegers Hermann Wetzel in Arnstadt/Thür. aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am Dienstag, den 19. Juni 1934, vorm. 10 Uhr, im Thüringischen Amts⸗ gericht, Abt. 3, in Ohrdruf zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgt. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, werden aufgefordert, spätestens im ge⸗ nannten Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Ohrdruf, den 20. November 1933.

Thür. Amtsgericht, Abt. 3.

[59071]. Aufgebot.

Der Photograph Max Berthold Gustav Bauermeister in Berlin⸗Steglitz, Schützen⸗ straße 25, hat beantragt, den verschollenen Musiklehrer Josef Karl Wilhelm Hage⸗ mann, anscheinend zuletzt in Worbis wohnhaft gewesen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 26. Juli 1934, 11 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Worbis, Zimmer Nr. 9, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche über Leben und Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Worbis, den 1. Dezember 1933.

Amtsgericht.

[59069]. Aufgebot.

Der Rechtsanwalt und Notar Otto Neitzke aus Rinteln hat als Nachlaßverwal⸗ ter des Nachlasses des am 27. Oktober 1933 in Rinteln verstorbenen Justizrats Otto Heermann das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Justizrats Otto Heermann spätestens in dem auf den 28. März 1934, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberfluß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten,

die Gläubiger, denen die Erben unbe⸗ schränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß eder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil

haftet. F. 6/33 Amtsgericht Rinteln, 28. 11.1933.

[59070]. Aufgebot.

Der Grundstücksmakler Karl Schoemann in Werder (Havel), Unter den Linden 9, hat als Nachlaßpfleger des am 20. Oktober 1932 in Glindow verstorbenen Rentiers Ede Broers das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Rentiers Ede Broers spä⸗ testens in dem auf den 1. 2. 1934, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der For⸗ derung zu enthalten. Urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und

Auflagen berücksichtigt zu werden, von den

Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläu⸗ biger aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen sowie für die Gläu⸗ biger, denen die Erben unbeschränkt

haften, tritt, wenn sie sich nicht melden,

nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nach⸗ nessch spur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Keilder Verbindlichkeit haftet.

Werder (Havelj, den 2r. Tp. 1223. Amtsgericht. .

[59072] 8 Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom heutigen Tag sind

die nachstehenden Urkunden für kraft⸗

los erklärt: 1. der Gutschein zum 5 % Aufwertungsgoldgrundrentenbrief 1927 der Grundrenten⸗ und Hypotheken⸗ anstalt der Stadt Dresden, Reihe 3 Buchstabe C Nr. 7404 über 120 GM, 50 SR 2311/32; 2. die 4 % Vorkriegs⸗ pfandbriefe der Sächsischen Bodencredit⸗ anstalt in Dresden, Serie IV Lit. B Nr. 03782/83 über je 2000 Mark, Serie IV At. D Nr. 15 409 über 500 Mark, 50 SR 2381/32; 3. der 4 Pfandbrief der Grundrenten⸗ und Hy⸗ pothekenanstalt der Stadt Dresden, Reihe VII Buchstabe D Nr. 16 927 über 500 Masd, M S8R 76/33; 4. der 4 % landw. Kreaditbrief des landwirtschaft⸗ lichen Kreditvereins Sachsen in Dres⸗ den, Serie 35 Lit. A Nr. 2856 über 2000 Mark, 50 SR 440/33, 5. der von der Firma Wachsindustrie Naumburg Hermann Seeber & Co. in Naumburg

a. S. am 11. September 1930 ausge-⸗

stellte, auf W. M. Hautzinger in Dres⸗ den⸗A. 16, Marschnerstr. 32, gezogene, von diesem akzeptierte, am 10. Dezember 1930 fällig und in Dresden beim Be⸗ zogenen zahlbar gewesene Wechsel über 206,60 RM, der von der Ausstellerin an die Deutsche Bank und Disconto⸗ gesellschaft giriert worden ist, 50 SàR 446/33; 6. die 7 % verlosbaren Gold-⸗ pfandbriefe des Kreditvereins Sachsen in Dresden, Reihe 7 Buchst. B Nr. 513/14 über je 1000 GM, Reihe 7 Buchst. C Nr. 498/99 über je 500 GM, 50 SR 537,33. Dresden⸗A., den 7. Dezbr 1933. Amtsgericht.

[59073].

Durch Ausschlußurtein om 1. Dezember 1933 sind die Sparbücher der Kreisspar⸗ kasse in Zell/ Mosel Nr. 2859, lautend auf den Namen der Ehefrau Franz Jacob Lenz, geb. Busch zu Pünderich / Mosel, und Nr. 6581, lautend auf den Namen des Franz Jacob Lenz zu Pünderich, für kraftlos erklärt.

Zell/ Mosel, den 2. Dezember 1933. Preuß. Amtsgericht.

[590671. Bekanntmachung.

Am 21. September 1918 ist von dem unterzeichneten Nachlaßgericht unter den Aktenzeichen VI 95 und 96/18 nach der am 13. März 1913 zu Großoberholz ver⸗ storbenen Maria Josefa Schmitz und nach dem am 26. Mai 1915 zu Großoberholz

Vermächtnissen und Auflagen sowie für

verstorbenen Ackerer Johann Schmitz je

entsprechenden Teil der Verbindlichkeit

von

Landwirtschaftlichen