8 .
und Staatsanzeiger Nr. 290 vom 12. Dezember
Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich Bdie alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. Miünster, den 11. Dezember 1933. .“
Der Oberpräsident der Provinz Westfalen. 8
c
J. V.: Weber. “
vi“
Auf Grund des § 9 Abs. 1 Ziffer 5 und 7 der Verord⸗ nung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. 2. 1933 (RGBl. I S. 35) verbiete ich die in Bielefeld erscheinende „Westfälische Zeitung“ auf die Dauer von 3 Tagen. Das Verbot beginnt mit Mittwoch, den 13. De⸗ zember, und endigt mit Freitag, den 15. Dezember 1933, ein⸗ schließlich. Das Verbot umfaßt auch die in demselben Verlag erscheinenden Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist. .
Münster, den 11. Dezember 1933.
Der Sbe der Provinz Westfalen.
88 Weber.
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Führer verpflichtet die neuen Reichstagsabgeordneten. Als Auftakt für die Reichstagsverhandlung am Dienstag, die erste Sitzung des ersten Deutschen Ein⸗Fraktionen⸗Reichstags, fand am Montagabend im Plenarsitzungssaal des Preußischen Land⸗ tagsgebäudes die erste Sitzung der nationalsozialistischen Reichs⸗ tagsfraktion, der einzigen Fraktion des neuen Reichstags, statt. In der Sitzung erfolgte vor allem die e. Verpflichtung der neuen Abgeordneten auf den Führer. Der Plenarsitzungssaal des ehemaligen Preußischen Landtags hatte eine würdige, schlichte Ausstattung erfahren. Zu beiden Seiten des Präsidiums hingen acht Meter lange Hakenkreuzbanner herab, die eine Hakenkreuz⸗ Standarte flankierten. Lorbeerbäume bildeten den Grünschmuck des Saales. Es war möglich geworden, durch Aufstellen von Stühlen in dem sehr geräumigen Saal die erforderlichen fast 670 Plätze für diese Eröffnungskundgebung zu schaffen. Um 5 Uhr nachmittags schon setzte der der Abgeord⸗ neten ein, unter denen sich fast alle heute in Deutschland führenden bö befinden, insbesondere sämtliche Reichsstatthalter und die Führer der großen Verbände und öffentlichen Körperschaften usw. Eine ununterbrochene Kette von braunen und schwarzen Uniformen begab sich in den Plenarsitzungssaal. Nur wenige Teilnehmer waren in Zivil erschienen, darunter der greise General Litzmann und die wenigen Nichtparteimitglieder, die dem Reichstag angehören. Vom Reichskabinett erschienen als erste Vizekanzler von Papen und die Reichsminister Dr. Goebbels und Seldte. In der großen durch drei Stockwerke gehenden Eingangs⸗ halle des alten Abgeordnetenhauses hatten der Preußische Minister⸗ pprräsident Göring und der Preußische Justizminister Kerrl als Hausherren Aufstellung genommen, um den Führer zu empfangen. Um 7 ¼ Uhr erschien Reichskanzler Adolf Hitler, begleitet vom Führer der Reichstagsfraktion Reichsinnenminister Dr. Frick. Nach urzer Begrüßung durch Ministerpräsident Göring und Justiz⸗ minister Kerrl begab sich der Führer sofort in den Sitzungssaal, wo die Reichstagsfraktion ihn erwartete.
Vor dem Landtagsgebäude waren, soweit die Absperrungen es ermöglichten, sehr zahlreiche Männer und Frauen erschienen, 1 ührer begrüßen zu können. Der Absperrungsdienst und
die Spalierbildung wurde vor allem von der Leibstandarte der SS. vollzogen. Außerdem war das Kommando z. b. V. Wecke beteiligt.
Die erste Reichstagssitzung. — Sofort Vertagung bis zum Januar.
Es steht nunmehr fest, daß der neue Reichstag sich nach seiner heutigen ersten Sitzung vertagen wird. Die erste Sitzung, die nachmittags um 3 Uhr beginnt, dient nur der Konstituierung, der Wahl des Prüsdiums und der Büros und der Einsetzung der wichtigsten Ausschüsse. Die Verhandlungen werden von dem Präsidenten des vorigen Reichstags, Ministerpräsidenten Göring, geleitet, der auch zum Präsidenten des neuen Reichstags gewählt werden wird. Die Fraktionsführung der NSDAP. bleibt in den Händen des Reichsinnenministers Dr. Frick. Nach Erledigung der Formalien wird sich der Reichstag über Weihnachten, vor⸗ aussichtlich bis zum Januar, vertagen.
Der Reichstagssitzung gehen wiederum Festgottesdienste für die neugewählten Abgeordneten voraus. Der katholische Gottes⸗ dienst beginnt bereits um 11 Uhr im St.⸗Hedwigs⸗Dom. Der evangelische Gottesdienst findet um 12 Uhr im Berliner Dom statt, die Festpredigt hält Hof⸗ und Domprediger D. Döhring. Reichspräsident von Hindenburg und Reichsinnenminister Dr. Frick, der Fraktionsführer der NSDAP., werden an dem Gpottesdienst teilnehmen.
Aus der Preußischen Verwaltung.
Keine Nebenzahlungen bei Baupolizeigebühren. “
Der Preußische Finanzminister hat sich grundsätzlich über die Berechnung der Baupolizeigebühren geäußert. In seiner Ver⸗ fügung wird darauf singew eseg. daß nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes die Baupolizeigebühren erhoben werden ffür die Genehmigung und Beaufsichtigung von Neubauten, Um⸗ bauten und anderen baulichen Herstellungen“. Die Dienstleistung des technischen Bearbeiters der Ortspolizeibehörde stelle einen Teil der baupolizeilichen Tätigkeit, nicht aber eine besondere Neben⸗ leistung dar. Diese Dienstleistungen würden also mit den Bau⸗ polizeigebühren voll abgegolten. Es sei nicht angängig, sie neben
den Baupolizeigebühren als Ersatz barer Auslagen zu erheben. Daraus folge, daß auch in den Fällen, in denen der Bauherr von der Entrichtung der Baupolizeigebühren frei ist, die sachlichen Prüfungskosten nicht als bare Auslagen erhoben werden können.
Notstandsarbeiten in der Forstwirtschaft.
Der Preußische Ministerpräsident hat in seiner Eigenschaft als Chef der Landesforstverwaltung angeordnet, daß auch in der Forstwirtschaft im Winter die Arbeitsbeschaffung weiter durch⸗ geführt werden soll. Im wesentlichen solle der Kampf egen die Arbeitslosigkeit im Winter auf diesem Gebiete durch Notstands⸗ arbeiten geführt werden. Von der vorgesehenen weitgehenden Gewährung von Grundförderung für forstliche Notstandsarbeiten, die sich aus einem Erlaß des Reichsarbeitsministers ergibt, müsse der grt egnce Gebrauch gemacht werden, soweit noch Arbeits⸗ lose außerhalb des Holzeinschlages und der normalen Betriebs⸗ arten aus sozialpolitischen Gründen in der Forstarbeit unter⸗ Swnrs werden müßten. Als Arbeitsmaßnahmen kämen im
inter hauptsächlich in Betracht Wegebauten, Aestung und Zäune. Daneben würden auch größere Aufforstungen aus dem Reinhardt⸗ Programm, soweit die Witterung es zulasse, Gelegenheit zu zu⸗ sätzlicher Beschäftigung für Arbeitslose geben.
1“
Arbeitsbeschaffung.
Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit unter den Mitgliedern der Deutschen Arbeitsfront.
Die statistischen Mitteilungen der Reichsanstalt für Arbeits⸗ vermittlung geben ein interessantes Bild von der Arbeitslosigkeit und der Kurzarbeit unter den Mitgliedern der Arbeitsfront. Die soeben veröffentlichten Ziffern bilden zugleich einen Beleg dafür, daß die Berechnungen des Statistischen Reichsamts über die Entwicklung der Arbeitslosigkeit innerhalb des letzten Jahres, die sich auf die Angaben der Arbeitsämter stützen, richtig sind, denn sie stimmen mit den Feststellungen der Arbeitsfront im wesentlichen überein.
Allerdings können nur die Prozentzahlen der Arbeitsfront zum Vergleich herangezogen werden, da die absoluten Ziffern sich infolge des starken Steigens des Mitgliederbestandes seit Gründung der Deutschen Arbeitsfront wesentlich verändert haben. Während nämlich die verschiedenen Gewerkschaften ihre Statistik am 29. Oktober 1932 z. B. auf 3 380 000 Mitglieder stützten, war diese Zahl bis Ende Mai 1933 auf knapp 2,6 Millionen zurück⸗ gegangen. Seitdem hat jedoch innerhalb der Arbeitsfront ein Anstieg eingesetzt und am 28. Oktober 1933 waren von der Statistik fast 5 Millionen Mitglieder erfaßt. Vollbeschäftigt waren Ende Oktober 1932 nur 34,5 vH, Ende Mai 1933 sogar nur 33,7 vH, Ende Oktober d. J. dagegen 65,1 vH. Die Zahl der Kurzarbeiter hat sich dauernd vermindert, und zwar von 22,6 und 21,6 auf 14,0 vH. Die Arbeitslosigkeit betrug Ende Oktober v. J. 42,9, Ende Mai d. J. 44,7, Ende Oktober jedoch nur noch 20,9 vH.
Die Kurzarbeit hat sich aber nicht nur vermindert, auch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden der Kurzarbeiter hat sich inzwischen günstiger entwickelt. Während Ende Oktober v. J. noch 24,7 vH der Kurzarbeiter wöchentlich 9 bis 16 Stunden ver⸗ loren, waren es in diesem Jahre nur noch 19,1 vH. Dafür hat sich die Zahl derer vermehrt, die nur um 1 bis 8 Stunden in der Woche verkürzt arbeiteten, nämlich von 47,8 vH Ende Oktober 1932 und 51,1 vH Ende Mai d. J. auf 65,2 vH Ende Ok⸗ tober 1933.
Der Stand des Arbeitsdienstes von Ende Oktober.
Wie das VDZ.⸗Büro meldet, waren im freiwilligen Arbeits⸗ dienst am 31. Oktober 1933 insgesamt 219 588 Dienstwillige bei 3378 verschiedenen Maßnahmen beschäftigt. Mit Bodenver⸗ besserungen rungen 40 552, mit Forstarbeiten 20 816, mit Herrichtung von Siedlungs⸗ und Kleingartenland 19 564. Auf je 100 Arbeits⸗ lose kamen 5,9 Arbeitsdienstwillige.
Flüssigmachung von Staats⸗ und Gemeindesteuerrückständen für b Arbeitsbeschaffung.
Der Preußische Finanzminister und der Preußische Minister des Innern haben sich für die Rückstände an Staats⸗ und Gemeindesteuern dem Vorgehen des Reichsministers der Finanzen hinsichtlich der Flüssigmachung von Steuerrückständen für Arbeitsbeschaffung angeschlossen. Rückstände an Staatssteuern, die aus der Zeit vor dem 1. Januar 1933 stammen, können niedergeschlagen werden, wenn der Steuerpflichtige in ent⸗ sprechender Höhe Aufwendungen für Arbeitsbeschaffung macht. Bei der Grundvermögensteuer und der Hauszinssteuer 4 jedoch mit Rücksicht auf das für diese Steuern bestehende dingliche Zwangsvollstreckungsrecht Voraussetzung für die Niederschlagung, daß kein 11A“ schwebt, bei der Grund⸗ vermögensteuer außerdem, daß es sich um Rückstände aus der Zeit vor dem 1. Januar 1932 handelt. Staatssteuerrückstände können nur dann niedergeschlagen werden, wenn dafür in Be⸗ tracht kommende Reichssteuerrückstände nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen. Die Einzelheiten sind in derselben Weise wie für die Reichssteuerrückstände geregelt. Insbesondere ist der Antrag auf Niederschlagung bis zum 31. Dezember 1933 zu stellen. Er ist an die für die Einziehung des Steuerrückstandes zuständige Stelle (Gemeindebehörde) zu richten. — Hinsichtlich der Gemeindesteuern liegt die Entscheidung, ob Nieder⸗ schlagung gewährt werden soll, bei den Gemeinden selbst. Den Gemeinden ist empfohlen worden, sich dem Vorgehen von Reich und Staat anzuschließen.
Wertschaffende Arbeitslosenfürsorge beschäftigt 314 000.
Mit Maßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge waren, wie das VDZ.⸗Büro meldet, Ende Oktober d. J. 314 437 Erwerbslose beschäftigt. Von ihnen stammten nur 48 499 aus der Arbeitslosenversicherung, dagegen 139 372 aus der Krisen⸗ fürsorge und 126 566 aus der öffentlichen Fürsorge. Die Zahl der verschiedenen Arbeitsmaßnahmen betrug Ende Oktober 8489; darunter befanden sich 4022 Meliorationsarbeiten, bei denen 146 000 Arbeiter beschäftigt waren.
Arbeitsbeschaffung und 40⸗Stunden⸗Woche.
Nachdem der Reichsarbeitsminister für Arbeitsbeschaffungs⸗ maßnahmen aus dem sogenannten Reinhardt⸗Programm in be⸗ gründeten Einzelfällen Ausnahmen von der 40⸗Stunden⸗Woche zugelassen hat, veröffentlicht nunmehr der Präsident der Reichs⸗ anstalt für Arbeitsvermittlung genaue Ausführungsanweisungen dazu. Wie das Vdz.⸗Büro meldet, braucht danach die Ver⸗ pflichtung zur Einhaltung der 40⸗Stunden⸗Woche nur den Unter⸗ nehmern auferlegt zu werden, an die der Träger der Arbeit unmittelbar auf der Baustelle zu leistende Arbeit vergibt, nicht aber auch sonstigen an der Vergebung beteiligten Unternehmern. Ferner ermächtigt der Präsident die Landesarbeitsämter, in begründeten Ausnahmefällen eine Ueberschreitung der 40⸗ Stunden⸗Woche bis zu 48 Stunden wöchentlich zuzulassen; er bittet aber, bei der Entscheidung die Gewerbeaufsichtsbeamten zu beteiligen. Dabei hebt er noch hervor, daß bei Instandsetzungs⸗ arbeiten die Fach⸗ und Hilfsarbeiterlöhne im allgemeinen 5 hoch sein dürften, daß eine Erhöhung der Arbeitszeit zumeist nicht in Frage kommt. Im übrigen soll stets geprüft werden, ob eine Ueberschneidung der bisher gezahlten Unterstützungssätze mit den nunmehr gezahlten Löhnen nur für einen kleinen Teil oder für die überwiegende Zahl der Arbeitskräfte ohne Erhöhung der Arbeitszeit eintreten würde. Nur wenn für die überwiegende Zahl der Lohn nicht mehr die Unterstützungssätze erreicht, ist grundsätzlich die Arbeitszeit zu erhöhen. In geeigneten Fällen soll versucht werden, kinderreiche Arbeiter zu Rerfür eeigneten Maßnahmen zusammenzufassen, um eine allgemeine Erhöhung der vierzigstündigen Arbeitszeit zu vermeiden.
Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 12. Dezember 1933.
Verkaufssonntage vor Weihnachten.
Der Reichsverband der Mittel⸗ und Großbetriebe des Deut⸗ schen Einzelhandels E. V. hat dem Reichsarbeitsminister eine Klage der Fachenpp⸗ S“ des Verbandes darüber unter⸗ breitet, daß Ortspolizeibehörden die Offenhaltung von Waren⸗ äusern an solchen Sonntagen verhindert haben, an denen die Offenhaltung sämtlicher Geschäfte zugelassen war. Demgegen⸗ über hat der Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit in einem Runderlaß an alle Polizeibehörden darauf hingewiesen daß es unzulässig ist, bei der Freigabe von Sonntagen, au
8 8
wurden 100 225 beschäftigt, mit Verkehrsverbesse⸗
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 290 vom 12. Dezember 1933. S. 2.
Grund des § 105 b Abs. 2 der Gewerbeordnung, insbesondere auch der bevorstehenden Verkaufssonntage vor Weihnachten, die Warenhäuser anders zu behandeln als die übrigen offenen Ver⸗ zstelle Eine solche Behandlung würde dem Sinne des § 105 b Abs. 2 der Gewerbeordnung, der eine unterschiedliche Be⸗
kaufsstellen.
handlung nur Der
sprechen.
8
ucht,
ür verschiedene „Geschäftszweige“ zuläßt, wider⸗ - 1b ür verf hat die Polizeibehörden 88 78 das Erforderliche unverzüglich zu veranlassen.
hiernach
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
Buenos⸗Aires. Canada Istanbul... Japan 002 8 Fatrg London.. New York.. Rio de Janeiro Uruguau. Amsterdam⸗ Rotterdam. b“ Brüssel u. Ant⸗ werpen. Bucarest.. Budapest. Danzig... Helsingfors Italien.. Jugoflawien.. Kaunas, Kowno Kopenhagen.. Lissabon und Oporto. Oslo.. arZ. es ““ slan 843 Schweiz.. Sösia Spanien.. Stockholm und Gothenburg. Tallinn (Reval, Estland)... Wien; .
1 Pap.⸗Pes. 1 kanad. 8½
1 türk. Pfund Pfb agypt. Pfd. 8 4
8 Milreis Goldpeso
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga 100 Lei
100 Pengö 100 Gulden 100 Fik. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Escudos 100 Kr. 100 Frs. 100 Kë
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa 100 Peseten
100 Kr.
100 estn. Kr. 100 Schilling
1 1 1 1 1 1
Geld 0,678 2,707 1,978 0,819
14,065
13,685 2,687
1, 399
168,68 2,396
58,20 2,488
81,52 6,044 22,02 5,495 41,51 61,09
12,49 68,78 16,40 12,435
61,94 80,02 81,11 3,047 34,27
70,58 75,42
48,05
0,226
12. Dezember
Brief 0,682 2,713 1,982 0,821
14,105
13,725 2,693 0,228 1,401
169,02 2,400
58,32 2,492
81,68 6,056 22,06 5,505 41,59 61,21
12,51 68,92 16,44 12,455
62,06 80,18 81,27 3,053 34,33
70,72
75,48 48,15
Geld 0,698 2,677 1,978 0,819
14,015
13,635 2,647 0,226 1,399
168,58 2,396
58,19 2,488
81,50 6,034 22,05 5,445 41,56 60,89
12,47 68,53 16,40 12,412
61,69 80,02 81,07 3,047 34,27
70,33 75,42
48,05
—
11. Dezember
Brief
0,702
2,683 1,982 0,821 14,055 13,675 2,653 0,228 1,401
168,92 2,400
58,31 2,492
81,66 6,046 22,09 5,455 41,64 61,01
12,49 68,67 16,44
12,432
61,81 80,18 81,23 3,053 34,33
70,47
75,58 4815
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
—
Sovereigns.. 20 Fres.⸗Stücke Gold⸗Dollars. Amerikanische: 1000 —5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische. Canadischeü.. Englische: große 1 & u. darunter Türkische.. Belgische..
Notiz für
Belga
12. Dezember
Geld
20,38
16,16 4,185
2,64 2,64 0,57
2,65 13,645 13,645
1,88 58,04
Brief
20,46
16,22 4,205
2,66 2,66 0,59
2,67 13,705 13,705
1,90 58,28
11. Dezember
Geld
20,38
16,16 4,185
2,60 2,60 0,58
2,62 13,595 13,595
1,88 58,03
Brief
20,46
16,22 4,205
12,62 2,62
0,60 2,64
13,6552
13,655 1,90 58,27
168,25, Lirenoten 37,21,
22,50 ℳ, Siam Patna⸗Reis, glasiert 28,00 bis 35,00 ℳ, Jialiener⸗Reis 27,00 bis 28,00 ℳ, Gerstengraupen, grob 32,00 dis 34,00 ℳ, Gerstengraupen, mittel 34,00 bis 37,00 ℳ, Gersten⸗ rütze 27,00 bis 28,00 ℳ, Haferflocken 32,00 bis 33,00 ℳ, Hafer⸗ grutze, gesottene 35,00 bis 36,00 ℳ, Roggenmehl, 0—70 pv 4,50 bis 25,50 ℳ, Weizengrieß 35,00 bis 36,00 ℳ, Hartgrie 39,00 bis 40,00 ℳ, Weizenmehl: Bäckermehl, 41— 70 vH 28,50 bis 29,50 ℳ, Vorzugsmehl, 0—50 vH 34,00 bis 35,50 ℳ, Auszugmehl, 0 — 41 vH 35,50 bis 39,50 ℳ, Kartoffelmehl, superior 33,00 bis 34,00 ℳ, Zucker, Melis 68,00 bis 68,50 ℳ, Zucker, Raffinade 69,50 bis 70,50 ℳ, Zucker, Würfel 74,00 bis 79,50 ℳ, Röstroggen, glasiert, in Säcken 30,00 bis 3200 ℳ, Köstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 33,00 ℳ, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 44,00 ℳ, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 296,00 bis 320,00 ℳ, Roh⸗ jaffee, Zentralamerikaner aller Art 320,00 bis 448,00 ℳ, Röst⸗ kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 370,00 bis 400,00 ℳ, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 400,00 bis 560,00 ℳ, Kakao, stark entölt 140,00 bis 180,00 ℳ, Kakao, leicht entölt 180,00 bis 220,00 ℳ, Tee, chines. 780,00 bis 820,00 ℳ, Tee,
lindisch 810,00 bis 1200,00 ℳ, Ringäpfel amerikan. extra choice 290,00
bis 94,00 ℳ, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 72,00 Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese ¼ Kisten ℳ, Korinthen choice Amalias 71,00 bis 73,00 ℳ, Mandeln, süße, handgew., †¼ Kist. 180,00 bis 186,00 ℳ, Mandeln, bittere, handgew., ¼ Kist. 210,00 bis 215,00 ℳ, Kunsthonig in 4½ kg-Packungen 70,00 bis 73,00 ℳ, Bratenschmalz in Tierces 166,00 bis 168,00 ℳ, Bratenschmalz in Kübeln 170,00 bis 174,00 ℳ, Purelard in Tierces, nordamerik. 152,00 bis 154,00 ℳ, Purelard in Kisten 152,00 bis 154,00 ℳ, Berliner Rohschmalz 190,00 bis 194,00 ℳ, Speck, inl., ger., 190,00 bis 200,00 ℳ, Molkerei⸗ butter 1Ia in Tonnen 288,00 bis 294,00 ℳ, Molkereibutter Ia epackt 296,00 bis 302,00 ℳ, Molkereibutter IIa in Tonnen 280,00 bs 286,00 ℳ, Molkereibutter IIa gepackt 288,00 bis 292,00 ℳ, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 292,00 bis 296,00 ℳ, Aus⸗ landsbutter, dänische, gepackt 300,00 bis 304,00 ℳ, Allgäuer Stangen 20 % —,— bis ℳ, Tilsiter Käse, vollfett 140,00 bis 164,00 ℳ, echter Gouda 40 % 136,00 bis 154,00 ℳ, echter Edamer 40 % 136,00 bis 154,00 ℳ, echter Emmentaler (vollfett) —,— bis —,— ℳ, Allgäuer Romatour 20 % 98,00 bis 116,00 ℳ. (Preise in Reichsmark.)
bis 73,00 ℳ, 51,00 bis 55,00
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten.
Devisen. .
Danzig, 11. Dezember. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden.) Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty 57,72 G., 57,83 B., 100 Deutsche Reichsmark 122,43 G., 122,67 B., Amerikanische (5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., —,— B. — Schecks: London —,— G., —,— B. — Auszahlungen: Warschau 100 Zloty 57,70 G., 57,81 B. Telegraphische: London 16,74 G., 16,78 B., Paris 20,11 ½ G., 2.48 B., New York 3,2467 G., 3,2533 B., Berlin
W ien, 11. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 284,80, Berlin 168,85, Budapest 124,29 ½, Kopenhagen 102,25, London 23,03 ½, New York 445,50, Paris 27,75, Prag 21,01 ½, Zürich 137,10, Marknoten Jugoslawische Noten 8,50, Tschecho⸗ slowakische Noten 20,60, Polnische Noten 79,35, Dollarnoten 437,50,
Ungarische Noten —,— *), Schwedische Noten 116,45, Belgrad —,—, Berlin Clearingkurs 216,34. — *) Noten und Devisen für 100 Pengö. Prag, 11. Dezember. (W. T. B.) Amsterdam 13,57 ½, Berlin 803,50, Zürich 652,37, Oslo 552,00, Kopenhagen 489,00, London 109,60, adrid 275,00, Mailand 178,00, New York 21,22, Paris 132,00, Stockholm 565,00, Wien 475,00, Marknoten 803,50, Polnische Noten 381,00, Belgrad 46,267, Danzig 664,00. Budapest, 11. Dezember. (W. T. B.) Alles in Pengö. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 111,10, Belgrad 7,85.
London, 12. Dezember. (W. T. B.) New York 510,75, Paris 83,34, Amsterdam 811,75, Brüssel 23,49, Italien 62,12, Berlin 13,67 ½, Schweiz 16,87, Spanien 40,06, Lissabon 109 ⅞, Kopen⸗ hagen 22,39, Wien 29,62, Istanbul 675,50, Warschau 29,00, Buenos Aires 35,75, Rio de Janeiro 406,00.
Paris, 11. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse, amtlich.) Deutschland —,—, London 83,20, New York 16,17, Belgien 354,75, Spanien 208,75, Italien 134,30, Schweiz 493,75, Kopen⸗ hagen —,—, Hollund 1026,75, Oslo 416,00, Stockholm —,—, Prag 75,90, Rumänien 15,15, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—.
8 ris, 11. Dezember. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, Frei⸗ verkehr.) Deutschland —,—, Bukarest —,—, Prag —,—, Wien —,—, Amerika 16,10, England 83,02 ½, Belgien 355,00, Holland 1027,00, Italien 134,40, Schweiz —,—, Spanien 208,50, Warschau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad
Amsterdam, 11. Dezember. (W. T. B.) (Amtlich.) Berlin 59,31, London 8,09 ½, New York 1571 ¼16, Paris 9,74, Brüssel 34,57, Schweiz 48,12, Italien 13,10, Madrid 20,30, Oslo 40,70, Kopen⸗ hagen 36,20, Stockholm 41,75, Wien —,—, Budapest —,—, Prag 738,50, Warschau —,—, Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yoko⸗ hama —,—, Buenos Aires —,—.
Zürich, 12. Dezember. (W. T. B.) (Amtlich.) Paris 20,23 ¼, London 16,87, New York 331,00, Brüssel 71,82 ½, Mailand 27,19 ½, Madrid 42,20, Berlin 123,27 ½, Wien (offiz.) 72,65, Istanbul 248,00.
Kopenhagen, 11. Dezember. (W. T. B.) London 22,40, New York 436,00, Berlin 163,50, Paris 27,50, Antwerpen 95,85,
ürich 133,65, Rom 36,40, Amsterdam 277,50, Stockholm 115,70, slo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 20,60, Wien —,—. Stockholm, 11. Dezember. (W. T. B.) London 19,40, Berlin 143,00, Paris 23,45, Brüssel 83,12, Schweiz. Plätze 116,25, Amsterdam 240,50, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,75, Washington 377,00, Helsingfors 8,60, Rom 31,75, Prag 18,00, Wien —,—. Oslo, 11. Dezember. (W. T. B.) London 19,90, Berlin 146,50, Paris 24,00, New York 390,00, Amsterdam 246,50, Zürich 119,00, Helsingfors 8,90, Antwerpen 85,25, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 32,50, Prag 18,35, Wien —,—.
Moskau, 6. Dezember. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 640,20 G., 642,12 B., 1000 Dollar 126,14 G., 126,52 B., 1000 Reichsmark 46,32 G., 46,42 B.
1
London, 11. Dezember. (W. T. B.) Silber Barren prompt 18 ¾, Silber fein 20 ⅛6, Silber auf Lieferung Barren
1811⁄16, Silber auf Lieferung fein 20 18.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 11. Dezember. (W. T. B.) 5 % Mex. äußere Gold 6,10, 4 ½ % Irregation —,—, 4 % Tamaul. S. 1 abg. 2,75, 5 % Tehuantepec abg. 2,75, Aschaffenburger Buntpapier
—
Offentlicher Anzeiger.
6 % Obl
26,50, Cement Heidelberg 79,50, Dtsch. Gold u. Silber 178,25“ Dtsch. Linoleum 41,50, Eßlinger Masch. 25,00, Felten u. Guill. 46,25, Ph. Holzmann 60,50, Gebr. Junghans 25,00, Lahmeyer —,—, Mainkraftwerke —,—, Schnellpr. Frankent. —,—, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 43,50, Buderus 66,25, Kali Westeregeln 108,00.
Hamburg, 11. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Dresdner Bank 55,00, Vereinsbank 86,00, Lübeck⸗Büchen 40,50, Hamburg⸗ Amerika Paketf. (3:1 aees v. r.⸗ neue Stücke) 27,00, Ham⸗ burg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 9 ⅜, Harburg. Gummi Phönix 22,00, Alsen Zement 100,00, Anglo⸗Guano 52,00, Dynamit Nobel —,—, Holstenbrauerei 83,50, Neu Guinea —,—, Otavi Minen 10,75.
„Wien, 11. Dezember. (W. T. B.) Amtlich. (In Schillingen.) Völkerbundsanleihe 100 Dollar⸗Stücke 450,00, do. 500 Dollar⸗ Stücke 445,00, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—, 4 % Vorarl⸗ berger Bahn —,—, 3 % Staatsbahn 55,25, Türkenlose 8,50, Wiener Bankverein —,—, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 16,40, Dynamit A.⸗G. —,—, A. E. G. Union 6,25, Brown Boveri —,—, Siemens⸗Schuckert 45,00, Brüxer Kohlen —,—, Alpine Montan 9,15, Felten u. Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) —,—, 21 A.⸗G. —,—, Prager Eisen —,—, Rimamurany 18,60, Steyr. Werke (Waffen) —,—, Skodawerke —,—, Steyrer Papierf. —,—, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal 0,90.
Amsterdam, 11. Dezember. (W. T. B.) 7 % Deutsche Reichsanleihe 1949 (Dawes) 58 ½, 5 ½ % Deutsche Reichsanleihe 1965 (Young) 52 ⅜, 6 ½ % Bayer. Staats Obl. 1945 28,25, 7 % Bremen 1935 32,00, 6 % Preuß. Obl. 1952 28,75, 7 % Dresden Obl. 1945 —,—, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 1950 42,50, 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 66,50, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 28,75, 7 % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd. Pfdbr. 1960 —,—, 7 % Sächs. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1953 —,—, Amster⸗ damsche Bank 105,25, Deutsche Reichsbank 111,00, 7 % Arbed 1951 94,75, 7 % A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zink Obl. 1948 — —, 8 % Cont. Caoutsch. Obl. 1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. S. A 1950 57,75, 7 % Cont. Gummiw. A. G. Obl. 1956 80,00, 6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 42,25, 6 % Harp. Bergb.⸗Obl. m. Opt. 1949 36,00, 6 % J. G. Farben Obl. —,—, 7 % Mitteld. Stahlwerke Obl. m. Op. 1951 —,—, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ Bank Pfdbr. 1953 —,—, 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 33,00, 7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5jähr. Noten 37,00, 7 % Siemens⸗Halske Obl. 1935 —,—, 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ winnber. Obl. 2930 42,00, 7 % Verein. Stahlwerke Obl. 1951 47 %, 6 ½ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C 1951 30 ½, J. G. Farben Zert. v. Aktien 80,25, 7 % Rhein⸗Westf. Elektr. Bbl. 1950 41,75, Eschweiler Bergw. Obl. 1952 59,25, Kreuger u. Toll Winstd. .—,—, 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930 42,25, Deutsche
Banken Zert. —,—, Ford Akt. (Berl. Emission) —,—.
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Bradford, 11. Dezember. (W. T. B.) Kammzüge lagen fest. Neue Geschäfte wurden relativ wenig getätigt, trotzdem blieb die Umsatztätigkeit ziemlich fließend.
Aufgebote,
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7
Untersuchungs⸗ und Strafsachen, Zwangsversteigerungen,
Oeffentliche Zustellungen,
Verlust⸗ und Fundsachen, Auslosung usw. von Wertpapieren, Aktiengesellschaften,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche I 10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise Bekanntmachungen.
14. Verschiedene
Rumänische:
100 Lewa 100 Kr.
100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs.
100 Gulden 100 Lire
100 Lire
100 Dinar 100 Lats
100 Litas 100 Kr.
100 Schilling 100 Schilling
Bulgarische Däncsche 8 Danziger.. Estnische..
innische..
ranzösische.. Holländische Italienische: gr.
100 Lire u. dar. Jugoslawische. Lettländische.. Litauische.. Norwegische.. Oesterreich.: gr.
100 Sch. u. dar.
60,87 81,64
6,01 16,42 168,84 22,01 22,01 5,47
41,58 68,64
60,63 81,32
5,97 16,36 168,16 21,93 21,93 5,43
41,42
61,07 81,66
6,02 16,42 168,94 21,98 21,98 5,57
41,53 8889
60,83 81,34
5,98 16,36 168.26 21,90 21,90 5,53
41,37 68,61
1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische. chweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische*).. Tschecho⸗slow. 5000 u. 1000 K. 500 Kr. u. dar. 100 Kë. Ungarische. 100 Pengö
*) nur abgestempelte Stücke.
100 Lei 100 Lei 100 Kr.
100 Frs. 100 Frs. 100 Peseten 100 Ke
O st devisen. Auszahlungen. 100 Zl. 47,025 47,225 100 8 V 47,025 47,225 V 100 Zl. 47,025 47,225 Notennotierungen. 1 46,825 47,225
47,025 47,025
Kattowiz.. vge
Warschau. 1 Posen 0000
Polnische.. .100 Zl. 46,825
Wagengestellung für Kohle, Kols und Briketts in
Ruhrrevier: Am 11. Dezember 1933: Gestellt 23 684 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für S.. Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 12. Dezember auf 46
auf 46,25 ℳ) für 100 kg. —
Berlin, 11. Dezember. 1 1 mittel. (Einraufs reise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen) Bohnen, weiße, mittel 25,00 bis 26,00 ℳ, Langbohnen, ausk 41,00 bis 44,00 ℳ, Linsen, kleine, letzter Ernte 38,00 Linsen, mittel, letzter Ernte 44,00 bis 52,00 ℳ, Linsen, große⸗ letzter Ernte 52,00 bis 64,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 54,00 bis 58,00 ℳ, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 58,00 bil 61,00 ℳ, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch, reis 19,50 bis 21,00 ℳ, Rangoon⸗Reis, unglastert 21,50 bie
8
sind.
die
50 ℳ (am 11. Dezembei
erungen für Nahrungs⸗
is 44,00 ℳ
3. Aufgebote.
[59300]. Aufgebot.
Der Bauunternehmer Ernst Rüter in Duisburg⸗Meiderich, Am Nordhafen 2, hat das Aufgebot eines über 200,— (Zwei⸗ hundert) Reichsmark lautenden Wechsels — fällig am 10. Oktober 1930 — bean⸗
tragt, dessen Aussteller der Bauunter⸗
nehmer Ernst Rüter in Duisburg⸗Meide⸗ rich, Am Nordhafen 2, und dessen Be⸗ zogener die Rohlmannwerke A.⸗G. in Duisburg⸗Hamborn, Pappenstraße 80, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Februar 1934, mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1 Duisburg, den 5. Dezember 1933. Das Amtsgericht.
HeArAd2 xx
[59301]. Aufgebot.
Die Gemeinnützige Baugenossenschaft „Straßenbahn“ e. G. m. b. H. in Berlin W 57, Dennewitzstraße 2, vertreten durch Vorstandsmitglieder Waldemar Schmidt und Otto Koschnik, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Hannes in Berlin W 15, Kurfürstendamm Nr. 202, hat das Aufgebot des folgenden verlorengegangenen Hypothekenbriefs über die im Grundbuch von Zinndorf Band 7 Blatt 197 in Abteilung III unter Nr. 2 eingetragenen Darlehnshypothek von 3561,25 GM, in Buchstaben: dreitausend⸗ fünfhunderteinundsechzig ²6⁄00% GM, nebst Zinsen beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. April 1934, 10 uhr, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Kalkberge/Mark, 6. Dezember 1933.
Amtsgericht.
eeheheen
[59302]1. Aufgebot.
Die Maria Peppel, geb. 85 in Frankfurt a. M. hat beantragt, den ver⸗ schollenen Johann Jakob Spalt, zuletzt wohnhaft in Frankfurt a. M., für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 27. Juni 1934, vormittags
Gericht in Frankfurt a. M., Zeil 42, Zimmer 52, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Frankfurt a. M., 27. November 1933.
Das Amtsgericht. Abt. 62.
[59303]. Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Hofmann in Gotha als Pfleger über den Nachlaß des am 23. Februar 1931 verstorbenen Ingenieurs Arnold Türk in Gotha hat das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zweck der Aus⸗ schließung der Nachlaßgläubiger beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Ingenieurs Arnold Türk spätestens in dem auf Mittwoch, den 28. März 1934, 11 Uhr vorm., vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 46, bestimmten Aufgebotstermin bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu⸗ fügen. Die Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht berührt.
Gotha, den 7. Dezember 1933.
Thüringisches Amtsgericht. 10.
887905
Es sind für kraftlos erklärt worden: a) die Schuldverschreibungen der An⸗ leiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1 230 370/73 über je 12,50 RM, Nr. 1 136 684 über 50 RM; v) die Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Gr. 36 Nr. 19 370/73 über je 12,50 RM, Gr. 29 Nr. 7184 über 50 RM. (455/216. Gen. II. 67. 32.)
10,30 Uhr, vor dem unterzeichneten
Berlin, den 6. Dezember 1933. Amtsgericht Berlin. 88
[59304]
I. Es sind für kraftlos erklärt worden: a) die Schuldverschreibungen der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 2 380 056, 1 619 568, 418 458, 2 063 394/95, 1 268 020, 1 502 028, 1 052 570, 1 052 569, 290 696 über je 12,50 RM, Nr. 984 051/52, 166 652, 1 599 610, 1 713 068, 365 114, 1 387 643, 201 704, 1 245 994, 1 581 523 24 über je 25 RM, Nr. 870 588, 853 012, 1 076 477, 289 042, 2 216 160 über je 50 RM, Nr. 1 912 150, 1 430 026, 180 113 über je 100 RM, Nr. 981 406, 1 112 020 über je 200. RM, Nr. 450 419 über 500 RM; b) die Auslosungsscheine zu dieser Anleihe Gr. 7 Nr. 48 568, Gr. 14 Nr. 23 458, Gr. 26 Nr. 937 394/95, Gr. 37 Nr. 27 020, Gr. 3 Nr. 51 023, Gr. 30 Nr. 21 570, Gr. 30 Nr. 21 569, Gr. 10 Nr. 20 696 über je 12,50 RM, Gr. 13 Nr. 24 051/52, Gr. 6 Nr. 16 652, Gr. 3 Nr. 58 610, Gr. 7 Nr. 52 068, Gr. 13 Nr. 5114, Gr. 42 Nr. 26 643, Gr. 7 Nr. 21 704, Gr. 38 Nr. 4994 über je 25 RM, Gr. 19 Nr. 11 088, Gr. 18 Nr. 23 512, Gr. 26 Nr. 6977, Gr. 10 Nr. 19 042 über je 50 RM, Gr. 20 Nr. 52 350, Gr. 2 Nr. 58 226, Gr. 7 Nr. 143 über je 100 RM, Gr. 6 Nr. 37 806, Gr. 11 Nr. 43 420 über je 200 RM, Gr. 4 Nr. 54 119 über 500 RM. (455/216. Gen. II. 1. 38.) II. F der Schuldverschreibung zu obiger Anleihe Nr. 1 468 134 über 50 RM ist das Aufgebotsverfahren eingestellt und die Zahlungssperre auf gehoben worden. (455/216. F. 620. 32.)
Berlin, den 29. November 1983.
Amtsgericht Berlin.
—
[59306].
Durch Ausschlußurteil vom 1. Dezember 1933 ist das Sparkassenbuch Nr. 10 151 der Sparkasse der Stadt Castrop⸗Rauxel, auf den Namen Hedwig Ambos, Castrop⸗ Rauxel 4, lautend, mit einer Spareinlage von 3012,62 RM für kraftlos erklärt.
Das Amtsgericht Castrop⸗Rangel.
[59307]. Verkündet 22. November 1933. Im Namen des Volkes! In der Aufgebotssache des Gastwirts ritz Sommer in Dransfeld, betr. sein parbuch Nr. 60 446 der Sparkasse des Landkreises Göttingen in Göttingen über 152,38 RM, hat das Amtsgericht Göt⸗ tingen durch den Amtsgerichtsrat
Dr. R
Lohrmann nach dem Aufgebotstermin vom 22. November 1933 folgendes Urteil erlassen: Das auf den Namen Fritz Sommer in Dransfeld lautende Spar⸗ buch Nr. 60 446 der Sparkasse des Land⸗ kreises Göttingen in Göttingen über 152,38 RM wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Gastwirt Fritz Sommer in Dransfeld zu tragen.
[59308].
Durch Ausschlußurteile von heute sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt worden: a) Der am 10. November 1931 in Köln von J. C. Sesterhenn auf Josef Becker und Fritz Schmitz in Köln⸗Linden⸗ thal, Dürener Straße 227, als Bezogene ausgestellte und von ihnen akzeptierte, durch Indossament auf Heinrich Düster übergegangene, am 10. Februar 1932 fällig gewesene Primawechsel über 200,— Reichsmark; b) der vom 22. April 1933 datierte, mit Fälligkeitsdatum vom 22. Juli 1933 versehene, über 605,25 RM lautende, auf Heinrich Sterck in Köln, Habsburger⸗ ring 22, gezogene und von diesem mit Akzept versehene Blankowechsel.
Köln, den 5. Dezember 1933.
Amtsgericht. Abt. 4.
[59309].
Durch Ausschlußurteil vom 29. 11. 1933. ist der Hypothekenbrief vom 18. 9. 1928 über die auf dem im Grundbuch von Seesen Bd. V Bl. 59 in Abtl. 3 unter Nr. 7 eingetragene Hypothek für kraft⸗
los erklärt. 1“] Seesen, 4. 12. 1933. Amtsgericht.
vvxxiaskexaMsaekaxaxsakasGaasengnoxassierx-xNansesesssenasassxaasxxeheaxin
1 HOeffentliche Zuftellungen.
[59310]. Deffentliche Zustellung.
Es klagen und laden: 1. die Ehefrau Margarete Klöppel, verw. gew. Müller, geb. Frank, in Groß⸗Stöbnitz Thüringen, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte J.⸗Rat Dr. Wolff und Magens in Altona, gegen ihren Ehemann, den Händler Erich Klöppel, zuletzt wohnhaft in Heisterende, Beklagten; 2. die Ehefrau Bertha Laatz, verw. Hinz, geb. Kurpat, in Mustin i. Lbg., Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Boͤnniger in vurg, geger
Arbeiter Heinrich Laatz, zuletzt wohnhaft in Ratzeburg, Beklagten; 3. die Ehefrau Else Heidel, geb. Levering, in Barmen i. Westf., Kohlgartenstr. 10 I, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Brodersen in Stellingen, gegen ihren Ehemann, den Kellner Jakob Heidel, zuletzt wohnhaft Lockstedter Lager, Kreis Steinburg, Beklagten; 4. die Ehefrau Adele Mestermann, geb. Dorn, in Düssel⸗ dorf, Neußer Straße, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Andrée, in Altona⸗Blankenese, gegen ihren Ehemann, den Betvriebsleiter Eugen Mestermann, in Altona, Gr. Berg⸗ straße 9, Beklagten; 5. die Ehefrau Sophie Marie Henriette Frieer, in Altona⸗ Ottensen, Hohenesch 60, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Springe in Altona, gegen ihren Ehemann, den Ar⸗ beiter Willi Heinrich Frieer, zuletzt wohn⸗ haft in Altona⸗Lurup, Beklagten ; 6. die Ehefrau Dorothea Müller, geb. Mießner, in Altona, Gr. Bergstr. 110 I, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Uflacker, Dres. Petersen und Frahm in Altona, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Gustav Adolf Julius Müller, zuletzt wohnhaft in Altona; 7. die Ehe⸗ frau Erna Ratajczak, geb. Bade, gesch. Karberg, in Schwerin in Mechlbg., Brunnenstr. II, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Raabe, Kober und Heidrich in Altona, gegen ihren Ehemann, den Maler Syl⸗ vester Ratajczak, zuletzt wohnhaft in Billstedt bei Hamburg, Möllner Land⸗ straße 50 II, Beklagten, sämtliche Be⸗ klagte jetzt unbekannten Aufenthalts, zu 1 bis 3 auf Grund des § 1567 2, zu 4 und 5 des § 1568, zu 6 der §§ 1567 * und 1568, zu 7 nur Ladung, alle mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagten für alleinschuldig zu erklären. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗- streits vor die 4. Zivillammer des Land⸗ gerichts in Altona Elbe auf Dienstag, den 6. Februar 1934, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Altona, den 9. Dezember 1933. Geschäftsstelle 4 des Landgerichts.
[59311].
Es klagen: Fuhrmanns Magdalena
292
—4
1. die Ehefrauen: a) de Hermann Becker, Maria geb. Grunewald, in Dort.⸗
ihren Ehemann, den
mund, Alter Muhlenweg 18, d) des