1933 / 292 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14. Dezember 1933. S. 4.

Wa

gengestellung für Kohle Ruhrre 1 88 b

88 le E utsche Elektrolytkupfernotiz stellte 829 188 8

auf 46,50

.B.“ am 14. Dezember auf 47,50

ℳ) für 100 kg.

vier: Am 13. Dezember 1933. Gestellt 21 002 Wagen.

lektrolytkupfernotierung

„Koks und Briketts im

der Vereinigung für sich laut Berliner Meldung (am 13. Dezember

7 7

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ un Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, Gulden.) 00 Deutsche Reichsmark 122,45 G., 5⸗ bis 100⸗Stücke) —,— G., —,.— G., —,— B. Auszahlungen

57,83 B. Telegraphische: London 20,11 G., 20,15 B., G., —,— B.

Wien, 13. Dezember. (W. T. B.

168,95., Budapest 124,29 ¼, Kopenhagen

13. Dezember. (W.

York 458,00, Paris 27,75. Prag 21,01 ½, Zürich 137,14, Marknoten

168,35, Lirenoten 37,50, Jugoslawis

slowakische Noten 20,60, Polnische Noten 79,35, Dollarnoten 450,00, Noten 117,45, Belgrad —,—, *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

Ungarische Noten —,— *), Schwedische Berlin Clearingkurs 216.47. Prag, 13. Dezember. (W. T. B.)

805,00. Zürich 652,75, Oslo 557,00, Kopenhagen 495,00, London Mailand 177 60, New York 21,93, Paris Stockholm 571,00, Wien 475,00, Marknoten 803,50, Belgrad 46,267. Danzig 664,00.

110,75, Madrid 275,00, 132,00, Polnische Noten 381,75. Budapest, 13. Dezember. (W. Wien 80,454, Berlin 136,20, Zürich 11 London, 14. Dezember.

13,75, Schweiz 16,96, hagen 22,39, Wien 29,50, Istanbul Buenos Aires 35,75, Rio de Janeiro 4

Paris, 13. Dezember. Deutschland —, 54,50, Spanien 208,50,

Banknoten: Polnische Loko 100 Zloty

I1“ Warschau 100 Zloty 57,71 G., 16,82 G., New York 3,3267 G.,

(W. T. B.) New York —.—, Paris 83,84, Amsterdam 817,50, Brüssel 23,61 ½, Italien 62,75, Berlin Spanien 40,28,

(W. T. B.) London 83,99, New York 16,58, Belgien Italien 133,90, Schweiz 494 ⅞, Kopen⸗ hagen —,—, Holland 1026,75, Oslo —, —,—, Rumänien —,—, Wien —,—, Belgrad —,—, Warschau —,—.

(Alles in Danziger 57,73 G., 57,85 B. 122,69 B, Amerikanische Schecks: London

T. B.)

Kop New York

8

Berlin 14

16,86 B., Paris 3,3333 B., Berlin

Amsterdam 284,90, Berlin 103,00, London 23,20 ½, New

xche Noten 8,54, Tschecho⸗

Mos Amsterdam 13,57, Berlin 124,46 B.,

T. B., Alles in Pengö. 1,10, Belgrad 7,85.

Lissabon 109 ⅞, Kopen⸗ 8 680,00, Warschau 29,3114, 06,00.

(Schlußkurse, amtlich.) 2,75, Dtsch 47 %,

5 %

—, Stockholm —, Prag Ph.

Offentlicher Anzeiger.

aris, 13. De

Zürich 132,50, Rom 36,05, Amsterdam 275,35, slo 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 20,50, Wien —,—. Stockholm,

Amsterdam 238,50, Kopenha 386,00, Helsingfors 8,60, R.

1000 engl.

Cement Heidelberg 79,00, Dt Linoleum 42 ½, Eßlinger Masch. 25,00. Felten u. Guill. „Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer —,—, Mainkraftwerke 66,00, Schnellpr. Frankent.

Amsterdam, 13. Dezember. (W. T. B.) (Amtlich.) Berlin 59,37, London 8,17 ⅛, Schweiz 48,15, J hagen 36,50, Stockholm 42 739,00, Warschau —,— hama —,—.

Zürich, 14. Dezember. (W. T. B.) (Amtlich.) London 16,98, New York 336, Madrid 42,20, Berlin 123,30,

New York 161,50, Paris 9,74 ½, talien 13,07 ½,

Buenos Aires —,—.

Wien (offiz) 72,74, J enhagen, 13 Dezember. (W. T. B.) 444,75, Berlin 162,50. Paris 26,90.

13. Dezember. (W. T. B.)

1,75 Paris 23,15

kau, 8. Dezember. (W. T. B.) Pfund 634,12 G. 636,03 B., 1000 1000 Reichsmark 46,32 G., 46,42 B.

London, 183. Dezember. (W. T. B.) Silber Barre 18 ⁄16, Silber fein prompt 20,00, Silber 18 1, Silber auf Lieferung fein 20 ⅛½.

Wertpapiere.

Frankfurt a. M., 13. Dezember. (W. T. B.) äußere Gold —,—, 4 ½ % Irre

Tehuanteper abg. 2 ¾, Aschaffenburge

Holzmann —,—

zember. (W. T. B.) (Anfangsnotierungen, verkehr.) Deutschland —,—, Bukarest —X,—, Prag —.—,

—, Amerika 16 52, England 83,75 1026,75. Italien 134,20, Schweiz 494,25, Spanien 208,50, Warschau Kopenhagen —,—, Oslo —,—, Stockholm —,—, Belgrad

„Belgien 355,00, Holland

Madrid 20,35, Oslo 41,10, Kopen⸗ 15, Wien —,—, Budapest —,—, Prag „Helsingfors —,—, Bukarest —,—, Yoko⸗

25, Brüssel 71,82 ½, Mailand 27,08,

Antwerpen 95,20, Stockholm 115,70.

Brüssel 83 00 Schweiz. Plätze 115,50, gen 86,85, Oslo 97 75, Washington om 31,50, Prag 17,75, Wien —,—. Oslo, 13. Dezember. (W. T. B.) London 19,90, Berlin 146,00, Paris 23,85, New York 400,00, Amsterdam 246,00, Helsingfors 8,90, Antwerpen 85,00, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 32,25. Prag 18,35 Wien —,— (In Tscherwonzen.) ollar 124,09 G.,

auf Lieferung

gation —,—, 4 % Tamaul. S. 1 abg. sch. Gold u. Silber

u. Häffner —,—, Westeregeln 113,00.

Wet⸗ sten

Brüssel 34,59 ½, Nobel —,—,

Minen 11,00. Völkerbundsanleihe

Paris 20,23, berger Bahn —,—, 3 stanbul 251,50. London 22,40,

—,—, Brüxer Kohlen

London 19,40,

1965 (Young) 47 ½⅛, 6 ½⅓ Zürich 118,50,

pr S. A 1950 56,00, 7 % Barr⸗

Stablwerke Obl m. Op. Bank Pfdbr. 1953 —,—, 32,75 5 % Mex. Siemens⸗Halske Obl. winnber. Obl. 2930 43, r Buntpapier 180,00, Zert. v. Aktien 82,00, 7 Obl. —,—, Banken Zert. —,—.

—,—, Voigt

Stücke 445,00, 4 % Galiz. Ludwigsbahn —,—,

Bremen 1935 32 50, 6 % Preuß. Obl. 1952 26,75, 7 % Obl 1945 26,00, 7 % Deutsche Rentenbank Obl. 7 % Deutsche Hyp.⸗Bank Bln. Pfdbr. 1953 64,00, 7 % Deutscher Sparkassen⸗ und Giroverband 1947 26 %, Pfdbr. 1960 59,00. 7 % Sächz. Bodenkr.⸗Pfdbr. 1958 62,00, Amster⸗ damsche Bant 106,00 Deutsche Reichsbank 112,00 7 % Arbed 1951 95,00, 7 % A.⸗G. für Bergbau, Blei und Zint Obl. 1948 45,00, 8 % Cont. Caoutsch. Obl.

6 % Gelsenkirchen Goldnt. 1934 41,00, 6 % Harp. m. Opt. 1949 34,50, 6 % J. G.

7 % Rhein.⸗Westf. E.⸗Obl. 5jähr. 1935 46,00, 6 % Siemens⸗Halske Zert. ge⸗ 50 7 % Verein. 6 ½△ % Verein. Stahlwerke Obl. Lit. C

Zellstoff Waldhof 48,00, Buderus 70,50, Kali

Hamburg, 13. Dezember. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Dresdner Bank 55 25, Vereinsbank 87,00, Lübeck⸗Büchen 142,00, Amerika Paketf. (3:1 zusammengelegte neue Stücke) 27,00, Ham⸗ burg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 9,75, Harburg. Gummi Phönix 22,00, Alsen Zement 101,50, Anglo⸗Guano 54,00, Dynamit Holstenbrauerei 83,00,

Wien, 13. Dezember. (W. T. B.) Amtlich. (In Schillingen.) 100 Dollar⸗Stücke 450 00, do. 500 Dollar⸗

eu Guinea —,—, Otavi

4 % Vorarl⸗

% Staatsbahn 54,60, Türkenlose 8,38,

Wiener Bankverein —,—, Oesterr. Kreditanstalt —,—, Ungar. Kreditbank —,—, Staatsbahnaktien 16,25, Dynamit A.⸗G. —,—, A. E. G. Union 6,05, Brown Boveri —,—, Siemens⸗Schuckert

7 7

Alpine Montan 9,49, Felten u.

Guilleaume (10 zu 3 zusammengelegt) —,—, Krupp A.⸗G. —,—, Prager Eisen —X,— Rimamurany 18,50, Steyr. Werke (Waffen) 0,20, Skodawerke 138,00, Steyrer Papierf. 43,75, Scheidemandel —,—, Leykam Josefsthal 0,90 Amsterdam, 13. Dezember. Reichsanleihe 1949 (Dawes) 55 ¾, 5 % Deutsche

(W. T. B.) 7 % Deut ehe Reichsanleihe % Bayer. Staats Obl⸗ 1945 28,50, 7 % Dresden

1950 41 75, 7 % Pr. Zentr.⸗Bod.⸗Krd.

1950 —,—, 7 % Dtsch. Kalisynd. Obl. Cont. Gummiw. A. G Obl. 1956 78,00, Bergb.⸗Obl. Farben Obl. 74,00, 7 % Mitteld. 1951 59,00, 7 % Rhein.⸗Westf. Bod.⸗Crd.⸗ 7 % Rhein⸗Elbe Union Obl. m. Op. 1946 Noten 36,00 7 %

Stahlwerke Obl. 1951 45,00, 1951 29,00, J. G. Farben

% Rhein⸗Westf. Elektr. Obl. 1950 41,50,

6 % Eschweiler Bergw Obl. 1952 50,00, Kreuger u. Toll Winstd. 6 % Siemens u. Halske Obl. 2930 42,00, Deutsche Ford Akt. (Berl. Emission) —,—.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,

wangsversteigerungen, 3. Aufgebote, 4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

7. Aktiengesellschaften,

13 Bankausweise, 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche

10. Gesellschaften me b H.,

11 Genossenschaften,

12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

[59770]1. Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.

Der Seifengroßhändler Herbert Mauth⸗ ner, zuletzt wohnhaft in Berlin, Ritter⸗ straße 65, zur Zeit unbekannten Auf⸗ enthalts, schuldet dem Reich eine Reichs⸗ fluchtsteuer von 18 850,— RM, die am 24. August 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, §9 Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt 1 Seite 699) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Siche⸗ rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß §9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzenden Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot,

gen oder sonstige Leistungen an Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonsti⸗ gen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme

ihn auch kein Ver⸗ ntnis trifft. Eigenem as Verschulden eines

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder ahrlässig nicht erfüllt, wird g9 10

satz 5 der genannten Verordnung, so⸗ fern nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefährdung (85 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (5 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.

Nach 5 11 Absatz 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und der Zollfahndungsstelle sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzver⸗ waltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufi festzunehmen und ihn 8 § 11 Absatz 8 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin SW 11, 16. November 1933. Finanzamt Friedrichstadt.

[597711. Steuersteckbrief 6 und Vermögensbeschlagnahme. Der Rechtsanwalt und Notar Julius

Loewenberg, geb. am 9. 10. 1870 zu

Straßburg (Westpr.), zuletzt wohnhaft in

Berlin⸗Dahlem, Podbielskiallee 8, zur Zeit

in Karlsbad (Tschechoslowakei), schuldet

dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von

9525,— RM, die am 31. August 1933

fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag

von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapital III, Erster Abschnitt, § 9 Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 699) wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemãß 59 Ziffer1 der genannten Verordnung fest⸗ zusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstandenen und ent⸗ stehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natüuürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufent⸗ halt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zah⸗ lungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Mo⸗ nats dem unterzeichneten Finanzamt An⸗ zeige über die dem Steuerpflichtigen zu⸗ stehenden Forderungen oder sonstigen An⸗ sprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser

Bekanntmachung zum Zweck der Erfüllung

an den Steuerpflichtigen eine Leistung be⸗

wirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten

Verordnung hierdurch dem Reich gegen⸗

über nur dann befreit, wenn er beweist,

daß er zur Zeit der Leistung keine Kennt⸗ nis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder

fahrlässig nicht erfüllt, wird na § 10 Abs. 5

der genannten Verordnung, sofern nicht

der Tatbestand der Steuerhinterziehung

oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402

der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist,

wegen Steuerordnungswidrigkeit 413

der Reichsabgabenordnung) bestraft.

§ 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Steueraußen⸗

betroffen wird, vorläufig festzunehmen 88 ““ 1“

sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.

Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Berlin⸗Lichterfelde, d. 2. Dez. 1933.

Finanzamt Zehlendorf.

8 98 (Unterschrift.)

[59772]. Beschluß. In der Strafsache gegen 1. Kaufmann Felix Kamuschewitz in Frankfurt (Oder), Schmalzstraße 10, geb. am 15. 7. 1896 in Schunska⸗Wola, Kr. Kalisch (Polen), mosaisch, 2. Kaufmann Hermann Russack in Frankfurt (Oder), Jüdenstraße 8, geb. am 27. 1. 1899 zu Warta (Polen), mosaisch, wird die Beschlagnahme des Vermögens der Angeschuldigten 1. Felix Kamuschewitz, 2. Hermann Russack angeordnet, da sie nach dem Ergebnis der angestellten Er⸗ mittlungen der ihnen zur Last gelegten Tat dringend verdächtig sind und sich der Strafverfolgung durch Flucht entzogen haben 290 StPO.). Frankfurt a. Oder, den 10. Nov. 1933. Das Landgericht, Strafkammer.

y—————

3. Aufgebote.

[59777]. Aufgebot.

Die Sparkasse der Stadt und Kirchspiels⸗ landgemeinde Wesselburen hat das Auf⸗ gebot des auf den Namen der Witwe Margaretha Warner geb. Paap in Hohen⸗ westedt lautenden Sparbuchs Nr. 1136 (746) der Antragstellerin über 194,98 RM beantragt. Aufgebotstermin am 11. Juli 1934, 10 Uhr.

Amtsgericht Wesselburen.

[59774]. Beschluß.

Auf Antrag der verwitweten Besitzer⸗ frau Anna Weier aus Kussen, Kreis Pill⸗ kallen, vertreten durch den Rechtsanwalt Hofer in Stallupönen, wird das Aufgebot des verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefes über die im Grundbuch von Anta⸗ nischken Band I Blatt 1 in Abteilung III. Nr. 5 für den Altsitzer Georg Burgschwei⸗ ger bezw. für dessen alleinige Erbin, die verwitwete Besitzerfrau Anna Weier in Kussen, Kreis Pillkallen, eingetragene Auf⸗ wertungshypothek von 6000,— GM, fällig und verzinslich nach Maßgabe des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925, zugelassen und demgemäß der nhaber der Urkunde aufgefordert, ve en in dem auf Dienstag, den 13. Februar 1934, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten

Sicherheitsdienstes, Zollfahndungsdienstes

Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die 1“* der Urkunde erfolgen wird. Stallupönen, den 8. Dezember 1933. Das Amtsgericht.

[59775]1. Bekanntmachung. Oberlehrer a. D. Hugo Lendle in München, Schleißheimer Straße 216/III, hat als Bevollmächtigter der Hausbesitzers⸗ witwe Margarete Schirgel, d. i. seiner nunmehrigen Ehefrau, Aufgebot des am 11. 6. 1927 vom Grundbuchamt Starnberg ausgestellten Teilgrundschuldbriefs über 5000 GM mit Zinsen zu jährlich 6 % ab 1. 6. 1927, lautend auf die Hausbesitzers⸗ witwe Margarete Schirgel in Starnberg, beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem au Mittwoch, den 24. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 5 des Amtsgerichts Starnberg bestimmten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die ö der Urkunde erfolgen wird. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Starnberg.

[59776]. Aufgebot.

Der Kohlenhändler Bernhard Gauk⸗ stern, gen. Lakenbrink, in Velbert, Göring⸗ straße, hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefs über die im Grundbuch von Velbert, Band 32, Blatt 1274, in Abt. III Nr. 3, eingetragene Aufwertungshypothek von 1300,— Goldmark beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. März 1934, vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Velbert, den 5. Dezember 1933. Das Amtsgericht. Abt. 4.

[59778].

Der frühere Bürgermeister und Land⸗ wirt Karl Martin Hofsommer, als Pfleger des Jacob Orth in Wolfterode (Kreis Eschwege), hat beantragt, den verschollenen Jacob Orth aus Wolfterode, angeblich geboren am 28. 9. 1870, zuletzt wohnhaft in Nordamerika, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert sich spätestens in dem auf den 22. Junt 1934, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ebotstermin zu melden, widrigenfalls die odeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Bad Sooden⸗Allendorf, den 8. De⸗ zember 1933.

Gericht, Zimmer Nr. 20, anberaumten

Amtsgericht.

f8597807.

Handelsteil Nachrichten:

[59783]. Aufgebot.

Frau Marie Bengelsdorf, geborene Geisler, in Berlin NO 18, Waßmann⸗ straße Nr. 30, hat beantragt, den verschol⸗ lenen Arbeiter Paul Johann Wilhelm Beugelsdorf, zuletzt wohnhaft in Prenz⸗ lau, für tot zu erklären. Der escgospr.

Verschollene wird aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf den 4. Juli 1934 vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. E 16, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Prenzlau, den 8. Dezember 1933. Das Amtsgericht.

Aufgebot.

Der Rechnungsrat August Stißer in Görlitz hat als Nachlaßverwalter des Nach⸗ lasses der am 7. September 1933 in Görlitz tot aufgefundenen Fräulein Anna Doro⸗ thea Seiffert und Katharina Seiffert das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Anna Dorothea Seiffert und Katharina Seiffert spätestens in dem auf den 8. März 1934, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ 1..s. Gericht, Zimmer Nr. 15, an⸗

veraumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift öö Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie die Gläu⸗ biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Amtsgericht Görlitz, 8. Dezember 1933.

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht⸗ amtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Direktor Pfeiffer in Berlin⸗Charlottenburg; für den übrigen redaktionellen Teil den und für parlamentarische Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Alkriengesellschaft Berlin⸗ Wilhelmstraße 32. 8

Drei Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregister⸗Beilage).

Nr. 292. 3. Aufgebote.

[59781]. Deffentliche Aufforderung.

Am 2. Januar 1931 ist in Frankenthal Alex Schysnak, landw. Arbeiter in Lim⸗ burgerhof gestorben. Er ist am 17. Sep⸗ tember 1888 in Tahamtschmien als Sohn von Peter Schysnak, Laudwirt u. Mad⸗ rona geb. Ronanja allda (Rußland) ge⸗ boren. Schysnak hat die russische Staats⸗ angehörigkeit verloren. Die Erben von Schysnak werden hierdurch aufgefordert, sich bis zum Donnerstag, den 15. Fe⸗ bruar 1934, bei dem unterzeichneten Gericht zu melden und ihr Erbrecht durch Urkunden nachzuweisen, widrigenfalls der Nachlaß dem Fiskus zufallen wird.

Ludwigshafen a. Rh., 8. Dez. 1933.

Amtsgericht Nachlaßgericht.

[59782]. Bekanntmachung.

Die am 20. August 1933 auf Gut Astrup (Landkreis Osnabrück) verstorbene Witwe des Oberstleutnants a. D. Louis von Hahn, Hedwig geb. Meyer verwitwet gewesene de Pottere, hat in einem notariel⸗ len Testament von 25. September 1922 die Errichtung einer Familienstiftung unter dem Namen „Hedwig von Hahn⸗ Stiftung“ mit dem Sitz auf Astrup ange⸗ ordnet. Die Stiftung ist von der Witwe von Hahn zur Erbin, unter Umständen zur Nacherbin eingesetzt worden. Die Stif⸗ tung soll nach Ziff. II und III des Testa⸗ ments ausschließlich mildtätige und ge⸗ meinnützige Zwecke verfolgen, und zwar zugunsten der Verwandten der verstor⸗ benen Eltern der Erblasserin und ihres ver⸗ storbenen Ehemanns Louis von Hahn und der ehelichen Abkömmlinge derselben. Es kommen folgende drei Familienstämme in Betracht: 1. Die Geschwister der Mutter, der verstorbenen Witwe des Ritterguts⸗ besitzers Julius Meyer zu Astrup, geb. Tenge (Stamm Tenge). 2. Die Ge⸗ schwister und Halbgeschwister des Vaters (Stamm Meyer): a) Witwe des Geheimen Justizrats Meyer zu Bad Essen, Kreis Wittlage geb. Henriette Meyer; b) Witwe des Gutsbesitzers Homann, geb. Emilie Meyer zu Bohmte; c) die Witwe des Rent⸗ ners Hagemann zu Osnabrück geb. Marie Meyer; d) die Witwe des Kentners Carl Meyer zu Osnabrück. 3. Die Geschwister

des verstorbenen Chemanns (Stamm von

Hahn): a) Amtsgerichtsrat Leonhard von Hahn zu Achim; v) Generalleutnant a. D. Heinrich von Hahn zu Naumburg; *) die Witwe des Sberstleutnants Otto von Rabenau, Mathilde geb. von Hahn sn Naumburg. Nach dem Tode des Sohnes er Erblasserin, Jacques de Pottere, unter Umständen in beschränktem Umfange schon vorher, sollen jeweils fünf weibliche Mitglieder der drei genannten Familien, in erster Linie verwitwete und unver⸗ heiratete, auf Lebenszeit Wohnung auf Gut Astrup erhalten und jährlich bestimmte Beträge des Reinüberschusses zu ihrem Unterhalt beziehen. In erster Linie kom⸗ men je zwei Mitglieder aus den Familien Tenge und Meyer und eins aus der Familie von Hahn in Betracht. Es kom⸗ men nach näherer Maßgabe des Testa⸗ ments unter Umständen noch weitere Spenden an Mitglieder der drei Familien zur Auszahlung. Die Mitglieder der be⸗ rufenen Familien werden gemäß Artikel 1, § 2 Abs. 3 des preuß. Ausf.Ges. zum B. G.⸗B. öffentlich aufgefordert, sich in dem auf den 20. Januar 1934, vor⸗ mittags 11 Uhr, Zimmer 4, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Ter⸗ min über die Stiftung zu erklären, widri⸗ genfalls ihnen gegen die Entscheidung über die Genehmigung die Beschwerde nicht zusteht.

Osnabrück, den 4. Dezember 1933. Das Amtsgericht V. 5 Gen. VI C 7

[59784] 3 Durch Ausschlußurteil vom 8. De⸗ S 1933 ist der 3 ½ Pfandbrief er Ostpr. Generallandschaftsdirektion vnich⸗ A Nr. 44 306 über 1000 kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Kbnigsberg, Pr., den 8. Dezember 1933.

[59779]. Be In Sachen der stre des am 17. Mai 1906 verstorbenen, zuletzt in Berlin, Potsdamer Straße 35, 82 gewesenen Rentners Hermann Clemens wird die dem Testamentsvollstrecker Fritz Zahn in Berlin⸗Wilmersdorf, Wegener⸗ straße 10/11, erteilte Ausfertigung des gemeinschaftlichen Testamentsvollstrecker⸗ zeugnisses vom 17. Januar 1929 gemäß §§ 2361 Abs. II, 2368 Abs. III B. G.⸗B. für kraftlos erklärt. Berlin⸗Schöneberg, 9. Dez. 1933. Das Amtsgericht. Abt. 29.

chluß. estamentsvollstreckung

[59773].

Durch Ausschlußurteil vom 7. Dezember 1932 ist der am 12. August 1869 zu Schlatkow geborene Arbeiter Karl Her⸗ mann Friedrich Medow für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Dezember 1910, 24 Uhr, festgestellt worden.

Greifswald, den 9. Dezember 1933.

Aintsgericht.

Erste Anzeigenbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen S

Berlin, Donnerstag, de

4. Leffentliche Zustellungen.

[59791]. Oeffentliche Zustellung. Das minderjährige Kind Karlheinz Pfenning, vertreten durch das städtische Jugendamt Wuppertal, dieses vertreten durch den Stadtobersekretär Erlinghäuser zu Wuppertal⸗Barmen, Rathaus, klagt gegen den Landwirtschaftsgehilfen Hans läser, früher in Pissinghoven, Kreis St. Goarshausen bei Karl Singhöfer, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalt mit dem Antrage, I. festzustellen, daß der Beklagte der Vater des Klägers ist, 2. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt, dem 24. April 1932, bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebensjahres als Unter⸗ halt eine im voraus zu entrichtende Geld⸗ rente von vierteljährlich 105,— RM (ein⸗ hundertfünf Reichsmark) zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am ersten des Kalendervierteljahres, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, gemäß § 708 Ziff. 6 Z.⸗P.⸗O. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Duis⸗ burg⸗Ruhrort auf den 19. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, Zimmer 27, ge⸗ laden. Die Einlassungsfrist wird auf 3 Wochen festgesetzt. Duisburg⸗Ruhrort, d. 6. 12. 1933. Das Amtsgericht.

Berichtigung. 8 Die öffentliche Zustellung vom 28. No⸗ vemder 1933 wird dahin berichtigt, da es statt Simob geb. Elze gegen Simo richtig heißen muß: Simon geb. Elze gegen Eimon.

Hamburg, den 13, ö. Die Geschennsstehl⸗ des Landgerichts.

[59786]. Deffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Herta Maria Paula Neu⸗ haus geb. Schulz, Hamburg 21, Herder⸗ straße 14 Hptr., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. H. Rocholl in Kassel, Königsplatz 32/34, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Artisten Palucs Neuhaus, geb. am 15. 9. 1897 in Frankfurt a. M., jet unbekannten Aufenthalts, früher da⸗ selbst, wegen Ehescheidung mit dem An⸗ trage: Die Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für alleinschuldig zu er⸗ klären und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 5. Zivilkammer des Landgerichts in Kassel auf den 17. Januar 1934, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗

chtigten vertreten zu lassen.

Kassel, den 6. Dezember 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[60042]

[597871. Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterin Martha Watermann geb. Daßler in Babken, Kreis Goldap, Ostpreußen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schwarzer in Prenzlau, klagt gegen den Arbeiter Gottlieb Water⸗ mann, ihren Ehemann, früher in Zehde⸗ nick, Mark, Frank'’s Ziegelei, auf Ehe⸗ scheidung aus 5 15672 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ ammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 5. März 1934, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 2 R. 218. 33.

Preuzlau, den 4. Dezember 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[59788]. Die Ehefrau Katharina Galloni geb. Rückert in Wiesbaden⸗Biebrich, Salz⸗ straße 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Büning in Wiesbaden, klagt gegen den Kaufmann Paul Galloni, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Wies⸗ baden⸗Biebrich, Salzstraße 14, auf Ehe⸗ scheidung aus § 1567 Abs. 127 B. G.⸗B.

st und Schuldigerklärung des Beklagten ge⸗

mäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Wiesbaden auf den 19. Februar 1934, vor⸗ ttags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. 8 Wiesbadven, 8. Dezember 1933. Geschäftsstelle 2a des Landgerichts.

[59789].

Es klagen auf Scheidung der Ehe: 1. die, Ehefrau Otto Mayland, Ilse geb. Reuber, Wu.⸗Elberfeld, Schleswiger Straße 38, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

piecker in Wu.⸗Elberfeld, gegen den Appreteur Otto Mayland, zuletzt Wu.⸗ Elberfeld, aus § 1567 B. G.⸗B. 5 R 289/33 —; 2. die Ehefrau Konrad Hoff⸗

Rechtsanwalt

n 14. Dezember

taatsanzeiger

1933

Eerweae

Dr. Zündorf in 26 Barmen, gegen den Konrad Hoffmann,

zuletzt in Wu.⸗Barmen, aus §§ 1565, 1568

B. G.⸗B. 2 R 341/33 —; 3. die Ehefrau Anton Napp, Maria geb. Schumacher, Solingen⸗Höhscheid, Hinten Meiswinkel Nr. 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Garpheide, Solingen, gegen den Stukkateur Anton Napp, zuletzt Solingen, aus § 1568 B. G.⸗B. 2 R 349/33 —. Die Klägerinnen laden, die Be⸗ klagten, deren Aufenthalt unbekaͤnnt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des Land⸗ gerichts Wuppertal, und zwar zu 1: auf den 1. Februar 1934, vorm. 11 Uhr, auf Zimmer 90, zu 2: auf den 1. Februar 1934, vorm. 11 Uhr, auf Zimmer 92, und zu 3: auf den 15. Februar 1934, vorm. 11 Uhr, auf Zimmer 92, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Wuppertal⸗El erfeld, den 11. De⸗ zember 1933. Landgericht Wuppertal.

[59785]. Heffentliche Zustellung. Die Ehefrau Friedrich August Herwagen, Christine geb. Esser, Spulerin, in Dülken, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hoffstetter in Jülich, klagt gogen den Händler Friedrich August Herwagen, früher in Aachen, wegen Nichtgewährung des Unterhalts, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Aachen auf den 17. Fe⸗ bruar 1934, 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Aachen, den 9. Dezember 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[59792]. Deffentliche Zustellung. Das minderjährige uneheliche Kind Gerhard Johann Ernst in Lechenich, ver⸗ treten durch den vom Jugendamt des Kreises Euskirchen mit der Ausübung der vormundschaftlichen Obliegenheiten be⸗ trauten Amtsvormund Mortier, klagt gegen den Viehwärter Gerhard Johann Waudstra, früher in Glessen, bei Ober⸗ schweizer Warrings, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhaltsansprüche mit dem Antrag, zu erkennen: I. Der Be⸗ klagte wird verurteilt: a) dem Kind z. Hd. seines jeweiligen Vormunds von seiner Geburt, d. i. vom 6. Juli 1932 ab, eine Unterhaltsrente von 90,— RM viertel⸗ jährlich bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres, und zwar die rückständigen Beträge

des Monats jeden angefangenen Viertel⸗ jahres zu zahlen; b) die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. II. Das Urteil ist nach § 708 Ziff. 6 Z.⸗P.⸗O. vorläufig voll⸗ streckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Euskirchen, Zimmer Nr. 15, auf den 29. Januar 1934, vor⸗ mittags 11 Uhr, geladen. (4 C 768/33.) Kläger im Armenrecht.

Euskirchen, den 9. Dezember 1933.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[59795]. Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Walter Hörnlein in

Jugendamt in Neustadt b. Cobg., klagt im Armenrecht gegen den Melker Richard Wallner, früher in Neustadt b. Cobg., Weidachstraße Nr. 9, wohnhaft, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Vater⸗ schaft und Unterhalt mit dem Antrag, zu erkennen: 1. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der außereheliche Erzeuger des am 14. 12. 1932 in Neustadt b. Cobg. von der ledigen 8 Else Hörnlein ge⸗ borenen Kindes Walter Hörnlein ist. 2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen des jeweiligen Vor⸗ munds, von der Geburt des Klägers, das ist vom 14. 12.1932 ab, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine jeweils am 14. 12., 14. 3., 14. 6. und 14. 9. für drei Monate im voraus fällige Unterhalts⸗ rente von 30,— RM monatlich zu be⸗ zahlen. 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist bestimmt auf Donnerstag, den 22. Februar 1934, vorm. 8 ½ Uhr, im Sitzungssaal des Amtsgerichts Neustadt b. Cobg., Nr. 14. Zn diesem Termin wird der Beklagte geladen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekanntgemacht.

Neustadt b. Cobg., d. 11. Dez. 1933.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[59797].

Margot Blumhardt, geb. 14. 9. 1928 in Stuttgart, klagt mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbares Urteil gegen Hans Tidick, Kaufmann, zuletzt in S aus § 1708 B. G.⸗H. auf für 14. 9. 1928 bis 13. 12. 1933 rückständige Unterhalts⸗ beiträge von 1890 RM. Beklagter wird ur mündlichen Verhandlung vor das Zuntsgericht Stuttgart I, Saal 305, auf 26. 1.1934, vorm. 8 ½ Uhr, geladen.

mann, Elfriede geb. Stein, Wu.⸗Barmen,

Alexanderstr. 2, Prozeßbevollmächtigter:

sofort, die künftig fälligen am 1. Werktag

Neustadt b. Cobg., vertreten durch das

[59790]1. Oeffentliche Zustellung.

Der Trainer Charles Cooter in Dahl⸗ witz⸗Hoppegarten, Linden⸗Allee, klagt gegen den Kaufmann Max Smirna, z. unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Schöneberger Ufer 42, wegen Forderung aus einem Werkvertrag, mit dem Antrag, auf Zahlung von 195,— Reichsmark und Kostenauferlegung sowie vorläufige Voll⸗ streckbarkeitserklärung des ergehenden Ur⸗ teils. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Altlandsberg auf den 25. Januar 1934, 9 ½ Uhr vor⸗ mittags, geladen. (5. C 1215/33.)

Altlandsberg, den 12. Dez. 1933.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abteilung 5.

A

793]. Deffentliche Zustellung.

Die Firma Gebr. Schwabenland, G. m. b. H. in Köln, Glockengasse 9, Klägerin, klagt gegen den Caspar Derichs, Luisen⸗ hofbetriebe in Köln, Ehrenstr. 18, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, im Wechselprozeß, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Akzeptant der Klägerin als Ausstellerin folgende Wechsel⸗ beträge 201,05, 201,30 und 201,55 RM aus den Wechseln per 30. 10. 1933, 6. 11. 1933 bzw. 13. 11. 1933 sowie 8,91 RM

8 b

Protest⸗ und Bankspesen schulde, Klägerin 1994

beantragt, zu erkennen: Beklagter wird kostenfällig verurteilt, an die Klägerin 603,90 RM nebst 6 v. H. Zinsen seit dem 11. 12. 1933 sowie 8,91 RM Wechsel⸗ unkosten zu zahlen; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, Zimmer 148, auf den 15. Februar 1934, vorm. 9 Uhr, geladen. Köln, den 5. Dezember 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 85.

6 6

[59794]. Oeffentliche Zustellung. Die Nord⸗ Deutsche Versicherungsgesellschaft, Ver⸗ waltung für die Provinz Brandenburg in Berlin W 35, Schöneberger Ufer 28, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brauer in Landsberg (Warthe), klagt gegen Max Scherzer, früher in Landsberg (Warthe) auf Zahlung von 30,15 RM, 5,18 R Anwaltskosten und Gerichtskosten. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Landsberg (Warthe) auf den 24. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, geladen. Einlassungsfrist zwei Wochen. Landsberg (Warthe), 7. Dez. 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

1 / ꝗyöAê’

schaften, auf gesellschaften, Gelellschaften m. b. H. und Genossenschaften werden in den für diese Gesellschaften bestimmten Unterabteilungen 7—11 veröffent⸗ licht, Auslosungen des Reichs und der Länder im redaktionellen Teile.

[59802

(Zinsschein 11) un⸗ 5 Zigen Roggen⸗Pfandbriefe festgesetzte Durchschnittswert des märkischen Rog⸗ gens in der Zeit vom 1. September 1933 bis 1. November 1933 beträgt 7,19 Reichsmark für einen Zentner.

der Lands

Vierten Notverordnung vom 8. 12. 193. (-RGBl. Nr. 79 vom 9. 12. 1931) ist der Gold

6. Auslosfung usw. von Wertpapieren.

uslosungen der Aktiengesell⸗ Kommanditgesellschaften

Aktien, deutschen Kolonial⸗

Bekanntmachung. rr für die Januarzinsen 1934 Nr. 1 Serie II) unserer

8

Die am 2. Januar 1934 fälligen

Zinsscheine Nr. 1 der Serie II werden mit 0,17975 RM für jeden Zentne Roggen⸗Pfandbriefe eingelöst.

§ 118 (Nachtrag III) un trag V) des Neuen Statut aft der Provinz Westfalen der Geldwert der am 2. Januar fälligen Zinsscheine unserer % igen und ehemal. 8 % igen, jetzt higen Goldpfandbriefe sowie der

2. Gemäß 151 ( 8

eträgt

ehemal. 5 % igen, jetzt 5 ½ igen Gold⸗ pfandbriefe (Abfindungspfandbriefe) für 0,35842 g Feingold (1 Goldmark) = ·1 Reichsmark. .

Auf Grund der Bestimmungen der 1923

jinsfuß der auf 8 % lautenden 1— In at 2 Januar 1932

25% rabgesetzt; dagegen wurde er Achten Verordnung über die

Aufwertung der Ansprüche aus Pfand⸗ briefen usw. vom 8. Januar 1932 (Pr. Ges.⸗Bl. Nr. 6 vom 26. 1. 1932) der Zinssatz für die 5 Tigen Goldpfand⸗ briefe b 5 ½¼ % heraufgesetzt.

(Abfindungspfandbriefe) auf

Bei den ursprünglich 8 Pigen

Goldpfandbriefen wird also der aufgedruckte Zinsbetrag um ge⸗ kürzt, bei den ursprünglich 5 igen Gold⸗Pfandbriefen b pfandbriefen) um erhöht.

(Abfindungs⸗ Eine Abänderung der Kennzeichnung

der Schuldverschreibungen bzw. Zins⸗

scheine dieserhalb erfolgt nicht. Münster (Westf.), 12. Dez. 1983. Die Direktion der

Landschaft der Provinz Westfalen.

(1597961. Deffentliche Zustellung.

Der Firma Adolf Bleich in Potsdam, Am alten Markt 13, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Wartner in Potsdam, klagt gegen den, Bruno Grögor, früher in Breslau, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 92, wegen 170,40 RM Warenforderung mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 170,40 RM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. März 1933 zu verurteilen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Potsdam auf den 13. Februar 1934, 10 Uhr, geladen. (4. C. 1625/33.) Potsdam, den 11. Dezember 1933. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

7. Aktien⸗ gesellschaften.

[59158]

Holz⸗ u. Kartonagenindustrie A.⸗G., Sebnitz.

Laut § 289 d. H.⸗G.⸗B. fordern wi

hiermit nach erfolgter Herabsetzung des

Aktienkapitals unsere Gläubiger auf,

ihre Ansprüche anzumelden.

Der Vorstand. Höppner.

———

5. Verlust⸗ und Fundfachen. 59798]

Erledigung. Die im Reichsanzeiger 226 vom 27. 9. 1933 unter Wp 81/33 gesperrten Wertpapiere sind ermittelt.

Berlin, den 12. 12. 1938. (Wp 81/33.) Der Polizeipräsident. L. K. P. A. E. D. 4.

[59799] Deutscher Herold Volks⸗ und Lebens⸗ reehe es beesschan. ufgebot.

Der Versicherungsschein der Span⸗ dauer Lebensversicherungs⸗Aktien⸗Ge⸗ sellschaft Nr. 151 009 Ernst Passoth, Köslin i. Pommern, Runder Teich 42/1, sowie der Hinterlegungsschein Nr. Sp. 50 128 Wernher v. Quistorp, Cren⸗ zow, Krs. Greifswald i. Pommern, sind verlorengegangen. Sie werden für kraftlos erklärt, falls sich ein Berech⸗ tigter nicht innerhalb zweier Monate meldet.

Berlin, den 12. Dezember 1933.

Der Vorstand.

riedrich Wilhelm Lebensversiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaft, Berlin. Kraftloserklärung

eines Versicherungsscheins. Der Versicherungsschein Nr. 77 606, ausgestellt auf das Leben des Herrn Heinrich Pfeiffer, Fleischermeister in beipzig, und dessen Ehefrau Marie Mathilde geb. Sorge, ist abhanden ge⸗ kommen. Pans ein Berechtigter sich innerhalb zweier Monate nicht mel⸗ det, ist der Versicherungsschein außer

Kraft 8

[59848]. 8 Da nunmehr die erfolgte Herab⸗ setzung unseres Kapitals eingetragen worden ist, wiederholen wir hiermit die Bekanntmachung unseres Jahresab⸗ schlusses unter Verweisung auf die Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger vom 5. 9. 1933.

E11u“*“ Dez. 1933 A. F. Malchow Aktiengefellschaft.

H. Malchow. Daniels.

[59881]. Gabriel & Jos. Sedlmayr

Spaten⸗Franziskaner⸗Leistbrän A.⸗G. Rünchen in München.

Wir laden hierdurch die Aktionäre un⸗

serer Gesellschaft zu einer am Mittwoch, den 3. Januar 1934, vormittags

11 Uhr, in den Räumen unserer Gesell⸗ schaft, Marsstraße 17, Gartensaal, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ ein.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1932 bis 30. September 1933; Vorlage der Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung auf den 30. September 1933.

. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz sowie über die Ver⸗ wendung des Reingewinns.

Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1931/32 und 1932/33.

4. Aufsichtsratswahl. 5. Wahl des Bilanzprüfers⸗

Gemäß § 21 der Satzunge t späte⸗

stens am dritten Tag vo. Abhal⸗ tung der Generalversammlung beim Vorstand der Gesellschaft Bestätigung über den Aktienbesitz (durch ein Notariat, das Gemeindeamt oder durch die Bank, bei welcher die Aktien deponiert find) i Vorlage zu bringen. 9

Der Vorstand.