F)/II, 16
Erste Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 292 vom 14. Dezember 1933. S. 4.
32, 4533, 4534, 4595, 4596, 4587, lastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ngemeldet am 27. 11. 1933, 16 Uhr. Unter Nr. 2887: Fa. Heinr. Hülter jr., Iserlohn, ein versiegeltes Paket, an⸗ geblich enthaltend Muster für Schlüssel plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 6 Pege angemeldet am 30. 11. 1933, Iserlohn, Dezember 1933. 8 Das Amtsgericht. Mülheim, Ruhr. [59404] In das Musterschutzregister Nr. 184 wurde heute für die Firma „Ludwig Schulten“ in Mülheim⸗Ruhr eingetra⸗ gen; 1 Etikett, Geschäftsnummer W. Sch. 1933, angemeldet am 4. Dezember 1933, vorm. 10 ½ Uhr, Flächenerzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre. Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr
Gemeinschuldnerin eröffnet worden ist, ist durch den am 9. Dezember 1938, vor⸗ mittags 10,30 Uhr, an Gerichtsstelle er⸗ klärten Rechtsmittelverzicht rechtskräftig und damit wirksam geworden. An⸗ meldefrist bis zum 6. Januar 1934. Wahltermin am 9. Januar 1934, vor⸗ mittags 8,30 Uhr. Prüfungstermin am 23. Januar 1934, vormittags 8,30 Uhr. Anzeigepflicht bis zum 6. Januar 1934. Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 9. Dezember 1933.
Hamburg. 59731]
Ueber das Vermögen der Gesellschaft in Firma Baugesellschaft „Nordmark“ mit beschränkter Haftung, Hamburg, Brekelbaumspark 29 11 b. Frickel, Ueber⸗ nahme von Bauausführungen, ist heute, 12,25 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Hans Harten, Ham⸗
vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 12. August 1933 bestätigt und der Schlußtermin abgehalten ist. Bialla, den 29. November 1933. Amtsgervricht. 9
Blankenburg, Harz. [59740]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ferdinand Ton⸗ dera von hier ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Blankenburg a. H. Bochum. Bekanntmachung. [59741]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Julius Spiegel, alleinigen Inhabers der eingetragenen Firma Wolfsdorf, R., Nachf. in Bochum, wird aufgehoben.
Bochum, den 6. Dezember 1933.
Das Amtsgericht.
Alleininhaberin der Firma Christian Käser, Baugeschäft in Pforzheim, wurde nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben. Pforzheim, den 7.
Amtsgericht.
Dezember 1933. A IV.
Quedlinburg. [59754] Konkurs über das Vermögen der Firma Emil Vogler, Etuis⸗ und Fein⸗ kartonagenfabrik, und ihres Inhabers, Buchbindermeisters Emil Vogler in Thale a. H., nach Eö aufgehoben. Amtsgericht Quedlinburg, 5. 12. 1933.
[59752]
Rantzau b. Barmstedt, Holst.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Oskar Schü⸗
mann in Westerhorn wird nach erfolgter
Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
verfahren zur Abwendung des Konku eröffnet worden. Keine Vertraue person. Kein Gläubigerausschuß. . min zur Verhandlung über den d gleichsvorschlag am 3. Januar 1934] 0 Uhr an Gerichtsstelle. Der Ant nebst Anlagen liegt auf der Geschäf
stelle aus.
Dingelstädt, Eichsfeld, 9. Dezbr. 18 Das Amtsgericht.
Rottweil. 1 [597 Das Vergleichsverfahren zur Abned dung des Konkurses über das N
mögen der Firma Jakob Palmtz Kommandit⸗Gesellschaft, Uhrenfabriky Fabrik für Feinmechanik in Schme ningen a. N., wurde am 9. Dezemt 1933, 11 ¼ Uhr, eröffnet. Vertraugg person: Rechtsanwalt Dr. Schilpp Rottweil. Gläubigerausschußmitglien Firma Johann Jäckle in Schwenna
—
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛ ℳ einschließlich 0,48 ℛℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 ℛ.ℳ
*
„— öe aneee —— 4
— 8 88 —
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 HMℳ, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 Aℛ.ℳ.
Geschäftss
sind auf einseitig beschriebenem Papier
Anzeigen nimmt an die
telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge völlig druckreif einzusenden,
den 6. Dezember 1933. burg, Mönckebergstvaße 31. Offener 1 gen bzw. deren Inhaber, der Inhech
8 8 8 8
der Konkursforderungen bis 6. Januar
8. Januar 1934, 10 Uhr. 1 termin am 12. Februar 1934, 10 Uhr,
Tegeler Weg 17—20, Erdgeschoß, Zim⸗
frist bis 6. Januar 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256.
Berlin-Charlottenburg. (59728)
10,30 Uhr, im Gerichtsgebäude, Char⸗
Mülheim, Ruhr. [59405]
In das Musterschutzregister Nr. 185 wurde heute für die Firma „Hamburger Kaffee⸗Import⸗Geschäft Emil Tengel⸗ mann“ zu Mülheim⸗Ruhr eingetragen: Verkaufsständer, Geschäftsnummern 6007 u. 6008, angemeldet am 30. No⸗ vember 1933, vormittags 10 ½¼ Uhr, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre.
Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr, den 6. Dezember 1933.
Thal-Heiligenstein. [59406]
In unser Musterregister ist heute unter Nr. 48 bei dem für die Firma Thiel & Schuchardt Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft in Ruhla eingetrage⸗ nen Muster eines Zugpendels, Nr. 1348, eingetragen worden: Die Schutzfrist ist um 6 Jahre verlängert.
Thal⸗Heiligenstein, 8. Dezbr. 1933.
Thüringisches Amtsgericht.
7. Konkurse, Vergleichsachen. Entschuldungsverfahren zur Schuldenregelung lanöwirt⸗ lchaftlicher Betriebe und Verteilungsverfahren.
Berlin-Charlottenburg. 159727]
Ueber das Vermögen der Kommandit⸗ gesellschaft in Firma David u. Co. in Berlin SW 19, Niederwallstr. 13/14,
persönlich haftender Gesellschafter Ernst Frank, z. Zt. unbekannten Aufenthalts,
ist am 9. Dezember 1933, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. — 256. N. 66. 33. — Verwalter: Kauf⸗ mann Dr. Haupt in Berlin NW 40, Hindersinstr. 1. Frist zur Anmeldung 1934. Erste Gläubigerversammlung: Prüfungs⸗
im Gerichtsgebäude, Charlottenburg,
mer 44. Offener Arrest mit Anzeige⸗
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Paul Frohne in Berlin⸗Südende, Krumme Str. 2, ist am 9. Dezember 1933, 12 Uhr, das Konkursverfahren
roffnet worden. — 256. N. 53. 33. —
Lerwalter: Kaufmann August Belter n Berlin W 30, Haberlandstr. 3. Frist ur Anmeldung der Konkursforderungen bis 6. Januar 1934. Erste Gläubiger⸗ versammlung: 9. Januar 1934, 10 Uhr.
Brüfungstermin am 14. Februar 1934,
lottenburg, Tegeler Weg 17 — 20, Erd⸗ geschoß, Zimmer 44. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 6. Januar 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256.
Berlin-Charlottenburg. [59729] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Quack in Berlin⸗Dahlem, Ehren⸗ bergstr. 19, ist am 9. Dezember 1933, 12,30 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ offnet worden. — 256. N. 52. 33 Verwalter: Kaufmann August Belter in Berlin W 30, Haberlandstr. 3. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 6. Januar 1934. Erste Gläubiger⸗ versammlung: 9. Januar 1934, 11 Uhr. Prüfungstermin am 14. Februar 1934, 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Char⸗ lottenburg, Tegeler Weg 17 — 20, Erd⸗ geschoß, Zimmer 44. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 6. Januar 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256.
Dresden. [59730] Beschlüsse in dem Vergleichs⸗ und Kontursverfahren über das Vermögen ver Geschäftsinhaberin Elisabeth led. Blumenschein als alleinige Inhaberin der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Werlich“ Elektrische Bedarfs⸗ artikel u. Lichtreklame Elisabeth Blumen⸗ schein in Dresden⸗A. Uhlandstr. 40:
I. Das Vergleichsverfahren wird eingestellt. Ueber das Vermögen der bezeichneten Schuldnerin wird das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Herr Kaufmann Alfred Canzler in Dresden, Pirnaische Str. 33. Offener Arrest ist erlassen. “
Amtsgericht Dresden, Abt. II, 1 den 8. Dezember 19133. II. Der Beschluß vom 8. Dezember
mögen des Kaufmanns Jo
Arrest mit Anzeigefrist bis zum 6. Ja⸗ nuar n. J. einschließlich. Anmeldefrist bis zum 11. Februar n. J. einschließlich. Erste Gläubigerversammlung: Diens⸗ tag, 9. Januar n. J., 10 ¼ Uhr. Allge⸗ meiner Prüfungstermin: Dienstag, 6. März n. J., 10 ¼. Uhr. Hamburg, 11. Dezember 1983. Das Amtsgericht. Pillkallen. [59733] Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen der Frau Selma Gottschalk in Schirwindt wird heute, am 9. Dezember 1933, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da sie ihre Zahlungseinstellung dargetan und die Eröffnung des Verfahrens beantragt hat. Der Kaufmann Hermann Kramer in Pillkallen wird zum Konkursver⸗ walter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 2. Januar 1934 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be⸗ schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintre⸗ tendenfalls über die in § 132 der Kon⸗ kursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 17. Ja⸗ nuar 1934, 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 20, Termin anberaumt.
Das Amtsgericht in Pillkallen.
Rotthalmünster. [59734]
Bekanntmachung. 1. Das Amtsgericht Rotthalmünster hat mit Beschluß vom 11. Dezember 1933, 11 Uhr vormittags, das Konkurs⸗ verfahren über den Nachlaß des am 4. Juli 1931 verstorbenen Schuhmachers Hermann Höchtl von Pocking eröffnet. 2. Zum Konkursverwalter wird Just.⸗ Obersekr. Albert Holzhauser in Rotthal⸗ münster ernannt. 3. Der offene Arrest wird erlassen und die Anzeigefrist in dieser Richtung wird bis zum 30. De⸗ zember 1933 einschließlich festgesetzt. 4. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses, über die in §§ 132, 134, 137 K.⸗O. bezeichneten Fragen in Verbin⸗ dung mit dem allgemeinen Prüfungs⸗ termin wird bestimmt auf Mittwoch, den 10. Januar 1934, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal des Amtsgerichts. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Rotthalmünster.
Arnstadt. [59735]
Konkursverfahren Carl Becker, Arn⸗
stadt: Das Konkursverfahren wird nach
erfolgter Abhaltung des Schlußtermins
hierdurch aufgehoben.
Arnstadt, den 12. Dezember 1933. Thüringisches Amtsgericht. 7.
Berlin-Charlottenburg. 159736] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Artur Hendel in Berlin C 2, Rosenstr. 8 (Fabri⸗ kation und Engroshandel von Hosen⸗ trägern und Hüftgürteln), ist infolge Bestätigung des Zwangsvergleichs auf⸗ gehoben worden. Berlin⸗Charlottenburg, 6. Dez. 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 2583. Berlin-Charlottenburg. [59737)] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Mehr in Berlin⸗Lankwitz, Mühlenstr. 58, persön⸗ lich haftenden Gesellschafters der offenen Handelsgesellschaft Joh. Dirks in Berlin W 8, Charlottenstraße 55, ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin⸗Charlottenburg, 6. Dez. 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 253. Berlin-Charlottenburg. 669798 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Ingenieurs Emil von Keitz in Berlin⸗Pankow Dusekestr. 3, wird der allgemeine Prüfungstermin vom 22. Dezember 19383 aufgehoben, da das Konkursverfahren mangels Masse eingestellt ist. „Charlottenburg, 9. Dezember 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256.
Bialla, Ostpr. Beschluß. [59739
Das FEenkerserahsen es 8 Len . un Grigo in Bialla, Inhaber eines Eisen⸗, Kurz⸗ waren⸗, Glas⸗, Porzellan⸗ und Haus⸗
1933, durch den das Konkursverfahren über das Vermögen der bezeichneten
“
artikelgeschäfts, wird aufgehoben, nach⸗ dem der im Vergleichstermin vom 15. August 1933 angenommene Zwangs⸗ 8 “ 16
Dülken. Beschluß. [59742]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Pappen⸗ und Papier⸗ fabrik H. Lehnen G. m. b. H. in Süchteln wird wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Revisionsberichts die Gläubigerversammlung vom 21. Dezem⸗ ber 1933 mit gleicher Tagesordnung auf den 26. Januar 1934, 16 Uhr, verlegt.
Dülken, den 11. Dezember 1933. Das Amtsgericht. Frohburg. [59743] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft C. Krause in Frohburg (Schlosserei u. Schraubenfabrik, Fahrzeughandel), Ge⸗ sellschafter: Schlossermeister Karl Krause, Wolftitz, Kaufmann Friedrich Krause, Frohburg, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 21. September 1933 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 21. September 1933 be⸗
stätigt worden ist. . Amtsgericht Frohburg, 11. Dezbr. 1933.
Fürstenberg, Mecklb. [59744] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Zimmermeisters Carl Rein⸗
hardt in Fürstenberg i. Meckl. wird,
nachdem der Zwangsvergleich vom
9. November 1933 rechtskräftig ge⸗
worden ist, hiermit aufgehoben. Fürstenberg i. Meckl., 9. Dezbr. 1933.
Amtsgericht.
Geseke. [59745] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Zementwerke „Komet“ G. m. b. H. in Geseke ist weiterer Prüfungs⸗ und zugleich Schluß⸗ termin auf den 16. Januar 1934, 9 ½% Uhr, bestimmt. Amtsgericht Geseke, 11. Dezember 1933.
Giessen. 59746]
Betreffend: Konkurs über das Ver⸗ mögen des Chr. Spies, Sattlermeister in Gießen.
Beschluß. Des Konkursverfahren wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.
Gießen, den 25. November 1933.
Hessisches Amtsgericht.
Hannover. [59747] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Großhändlerin Witwe Jo⸗ hanne Gruner geb. Finke mit der Firma J. C. Gruner, Getreide, Futter⸗ und Düngemittel, in Hannover, Calenberger Straße 46, wird infolge des Schluß⸗ termins aufgehoben. Amtsgericht Hannover, 8. Dezbr. 1933.
Königsberg, Pr. [59748] Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 18. Juni 1931 ver⸗ storbenen Frau Margarete Albinus geb. Laudien in Waldhausen ist nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Königsberg i. Pr den 7. Dezember 1933. Lauenburg, Pomm. [59749] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über den Machlaß der am 30. 10. 1932 in Lauen⸗ burg, Pomm. verstorbenen Witwe Meta Bieske geb. Radam wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Lauenburg i. Pomm., 9. Dez. 1933. Das Amtsgericht. München. [59750] Bekanntmachung. Am 6. Dezember 1933 wurde das unterm 8. Februar 1918 über das Ver⸗ mögen des Komponisten Erich Lieber⸗ mann in München, genannt Lieber⸗ mann⸗Roßwiese, eröffnete Konkursver⸗ fahren als durch Zwangsvergleich be⸗ endet aufgehoben. Amtsgericht München, Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
Neustrelitz. [59751] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tischlers H. Hagemann in Neustrelitz wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Errstermöins und Aus⸗ schüttung der Masse aufgehoben. Neustrelitz, den 7. Dezember 1933. Amtsgericht. Abt. 3.
Pforzheim. [59753]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Christian Käser Wwe.,
Rantzau, den 8. Dezember 1933. Das Amtsgericht.
Reutlingen. [59755]
Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des verstorbenen Schneidermeisters Hans Walz in Reutlingen ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins und Vollzug der Schlußverteilung am 8. Dezember 1933 aufgehoben worden.
Amtsgericht Reutlingen.
Rheine, Westf. [59756] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Johannes Eickens in Rheine wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Rheine, 11. Dezember 1933. Schlawe, Pomm. [59757] Das Konkursverfahren Viehhändler Otto Müller in Schlawe ist nach erfolg⸗ ter Abhaltung des Schlußtermins am 9. Dezember 1933 aufgehoben. Amts⸗ gericht Schlawe. Schleswig. Beschluß. [59758] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 13. 10. 1932 verstovbenen Kaufmanns Ernst Schlüter aus Groß Rheide wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Schleswig, den 8. Dezember 1933. Amtsgericht. Abt. III.
Wandsbek. [59759] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Frick, Wellingsbüttel, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Wandsbek, den 7. Dezember 1933. Das Amtsgericht.
Wesel. [59760]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma J. J. E. Bösken, G. m. b. H., Wesel, 8 zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderun⸗ gen und zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermins auf den 9. Januar 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Ritterstraße 1, Zimmer 10, be⸗ stimmt. Wesel, den 5. Dezember 1933. Das Amtsgericht. (6 N 12/32.)
[59761] Wittenberge, Bz. Potsdam. Das Konkursverfahren der Firma Gebr. Krüger, Vereinigte Werkstätten für Porzellankunst, Inhaber Kaufmann Ludwig Krüger in Wittenberge, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. ittenberge, den 8. De⸗ zember 1933. Das Amtsgericht. Zehdenick. Berichtigung. [59874] In der Nr. 280 des Reichsanzeigers vom 30. 11. 1933 muß es in der Be⸗ kanntmachung, betr. Konkursverfahren
der Märkischen Ziegeleibetriebs⸗ Gesellschaft in Mildenberg e. G. m. b. H. richtig heißen: Anmeldefrist bis zum 20. Dezember 1933 statt 20. No⸗ vember. (3 N. 3. 33 a.)
Amtsgericht Zehdenick. “
84 8
Bad Oeynhausen. [59762] Ueber das Vermögen der Firma H. Brinkmann Nachf., Inh. Hermann Priester in Bad Oeynhausen, Kloster⸗ straße 11, wird heute, am 9. Dezember 1933, 13 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Huchzermeyer in Bad Oeynhausen wird zur Vertrauens⸗ person ernannt. Die Bestellung eines Gläubigerausschusses bleibt vorbehalten. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 9. Ja⸗ nuar 1934, 11 Uhr, Zimmer Nr. 34, vor dem “ Bad Oeynhausen anberaumt. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Ge⸗ schäftsstelle, Zimmer Nr. 32 des Amts⸗ gerichts, zur Einsicht niedergelegt. Bad Oeynhausen, 9. Dezember 1933. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle sddes Amtsgerichts.
Dingelstüdt, Eichsfeld. [59763] Ueber das Vermögen der Firma Dingelstädter Maschinenfabrik Wege⸗ rich & Co. in Dingelstädt, E., ist heute
um 12 Uhr 43 Minuten das
Amtsgericht [8. Januar 1934, 15 Uhr. auf Eröffnung des Verfahrens nel
Vermögen
der Firma Jauch & Schmid in Schwe ningen, die Deutsche Bank und di conto⸗Gesellschaft, Zweigestelle Schwe ningen. Vergleichstermin vor dß Rottweil Montag,
Der Anth
telle des Amtsgerichts zur Einsicht? eteiligten niedergelegt.
sege Anlagen ist auf der Geschäf Württ. Amtsgericht Rottweil a. J
Berlin-Charlottenburg. [598. Das Vermittlungsverfahren über d. des Landwirts Hermao Senß, Berlin⸗Marienfelde, Berlin Stvaße 101, wird eingestellt. Der 2 schluß hat die Rechtskraft erlangt. Berlin⸗Charlottenburg, 5. Dez. 19¾ Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Chemnitz. 1 [59 %
Das Vergleichsverfahren zur Abwe dung des Konkurses über das Ia mögen der offenen Handelsgesellsch in Firma Bruno Brückner, Papier⸗ Schreibwarengroßhandlung in Chemni Aue 3a, ist infolge der Bestätigun des im Vergleichstermin vom 23. N. vember 1933 angenommenen Vergleic durch Beschluß vom 9. Dezember 189 aufgehoben worden.
(Amtsgericht Chemnitz, 12. Dezbr. 198
Leipzig. ¶[59760 Das am 26. Oktober 1933 eröffner Vergleichsverfahren zwecks Abwendu des Konkurses über den Nachlaß de am 24. Juli 1933 verstorbenen, Leipzig C 1, Gustaf⸗Adolf⸗Straße wohnhaft gewesenen Kaufmanns Jost Ziege, ehem. Alleininhabers der hau delsgerichtlich eingetragenen Firm „Josef Ziege“ Damen⸗ und Herrenhuf sowie Pelzwarenhandlung in Leipzi C 1, Brühl 18, ist infolge der Bestätt gung des im Vergleichstermin vor 7. Dezember 1933 angenommenen Ver leichs durch Beschluß vom gleicher age aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 11. Dezember 19391
Dortmund-Hörde. [5976 Ueber das Vermögen des Gärtnere besitzers Ernst Stüvermann zu Dorg mund⸗Aplerbeck, Sölder Kirchweg 51 ist am 11. Dezember 1933, 11 Uhr, da 1 xöö eröffnet. A. Entschuloungsstelle wird die Deutsch Gartenbaukredit Aktiengesellschaft z Berlin NW 40, Kronprinzenstraße I. bestimmt. Die Gläuiger werden unte Hinweis auf die Rechtsnachteile de § 11 Absatz 2 des Entschuldungsgesetze aufgefordert, ihre Ansprüche in doppel ter Form bis zum 10. Januar 1930 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden und die in ihren Händen be findlichen Schuldurkunden dem Gerich einzureichen. Die Unterlagen für die Eröffnung des Verfahrens können auf der Geschäftsstelle, Zimmer 10, einge⸗ sehen werden. Amtsgericht in Dortmund⸗Hörde.
Hildesheim. [59760
Ueber den landwirtschaftlichen Be⸗ trieb der Eheleute Anbauer Karl Höfer und Minna geb. Matthies in Glei⸗ dingen — eingetragen im Grundbuche von Gleidingen Band II Blatt Nr. A und Band I Blatt Nr. 38 — ist heute um 10 Uhr das Entschuldungsverfahren nach Maßgabe des Gesetzes vom 1. Juni 1933 eröffnet worden. Als Entschul⸗ dungsstelle ist die Hannoversche Landes⸗ kreditanstalt in Hannover ernannt. Alle dinglichen und persönlichen Gläu⸗ biger werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche bis einschließlich 15. Januar 1934 anzumelden, und zwar 1. bei dem unterzeichneten Gericht unter Bei⸗ fügung der ihrer Forderung zugrunde⸗ iegenden Schuldurkunden und sonstigen Nachweise, 2.
bei Ent⸗ schuldungsstelle. Amtsgericht Hildesheim, 8. Dez. 1933.
eii
vorstehender
Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht⸗ amtlicher Teil), Anzeigenteil und für den Verlag: Direktor Pfeiffer in Berlin⸗Charlottenburg; für den übrigen redaktionellen Teil, den andelsteil und für parlamentarische achrichten: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗
Vergleichs⸗
und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlis 89 t Wilhelmt aße 1XX““
für Selbstabholer die Geschäftsstelle
monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 32.
Einzelne Nummern kosten 30 ℛ, einzelne Beilagen 10 ℛ. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
einschließlich des Portos abgegeben.
Fernsprecher: F5 Bergmann 7573.
insbesondere ist darin auch anzugeben, 8 Worte etwa durch Fett⸗ druck (einmal unterstrichen) oder durch Sp
Befristete Anzeigen müssen 3
errdruck
merk am Rande) hervorgehoben werden so Tage vor dem Einrückungstermin
bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Cenceeen Ver⸗ en.
0
Berlin, Freitag, den 15. Dezember, abends.
O Nr. 293. Reichsbankgirokonto. 8
Deutsches Reich.
Verordnung über Ortslöhne und Jahresarbeitsverdienste in der Reichsversicherung. Vom 14. Dezember 1933.
Bekanntmachung des Reichsbank⸗Direktoriums, deutsche Forderungen an ausländische Staaten.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Begründung zum Gesetz über die zweite Aenderung der Reichs⸗ haushaltsordnung und die zehnte Aenderung des Besoldungs⸗ gesetzes vom 13. Dezember 1933.
Beschluß des Frachtenausschusses Stettin.
betreffend
Preußen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Hannover, be⸗ treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Lundes Preuhen..1 “ v X“
Verordnung Ortslöhne und Jahresarbeitsv enste in der Reichsversicherung.
Vom 1 ½. Dezember 1933.
Auf Grund des § 151 der Reichsversicherungsordnung und der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung . Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 Dritter Teil
1 III § 2 Abs. 2 (RGBl. I S. 537, 545) wird folgendes verordnet:
über di
Die Ortslöhne (§ 149 der Reichsversicherungs⸗ ordnung) und die 1113“ Jahresarbeits⸗ verdienste in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung § 932 der Reichsversicherungsordnung) werden — vorbehaltlich etwa notwendiger Zwischenfestsetzungen — erst mit Wirkung vom 1. Januar 1935 neu festgesetzt.
Im übrigen bleiben die Verordnung über Fest⸗ setzung der Ortslöhne in der Reichsversicherung vom 5. November 1929 (RGBl. I S. 203) und die Vor⸗ schriften der §§ 932 bis 940 der Reichsversicherungs⸗
ordnung unberührt. “ Berlin, den 14. Dezember 1933. Deer Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Krohn.
Um einen Ueberblick über die Höhe der deutschen Forderungen an nachstehend aufgeführte Länder, welche eine Devisenzwangswirtschaft haben, zu gewinnen, fordern wir hiermit die Firmen und Personen, die in Deutschland (mit Ausnahme des Saargebiets) ihren Wohnsitz haben auf, ihre am 1
30. November 193 bestehenden Forderungen gegenüber Bulgarien Tschechoslowakei Dänemark Türkei
Griechenland
Jugoslawien
Lettland Oesterreich MNRNumänien
bis zum 30. Dezember d. J. anzumelden. 1
Diese Anmeldung gilt nicht als Angebot an die Reichs⸗ hank im Sinne des § 1 der Durchführungsverordnung zur Lerordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai 1932, sondern erfolgt zu statistischen Zwecken. Die Aufstellung einer amtlichen Uebersich! über die deutschen Forderungen hat sich für etwaige Verhandlungen mit den obengenannten Nändern über den gegenseitigen Zahlungsausgleich als not⸗ wendig herausgestellt.
Die Anmeldungen sind der Devisen⸗Abteilung der Reichs⸗ hauptbank, Ablieferungskontrolle, Berlin SW 111, Breite⸗ traße 8/9, unmittelbar oder durch Vermittlung einer Reichs⸗ bankanstalt einzureichen. Vordrucke sind daselbst erhältlich.
Berlin, den 15. Dezember 1933. 8 Reichsbank⸗Direktorium. Dr. Hjalmar S 1“ v
Columbien Costa⸗Rica Ecuador Nicaragua Paraguay Uruguay Venezuela 8
Argentinien
Bolivien
Brasilien Chile
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 8 Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur A rung der Wertberechnung von Hy ot und sonstigen EE1’“ die auf Fe (Goldmarh lauten (RSBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 15. Dezember 1933 für eine Unze Feingolndd.. = 126 sh 7 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗ kkurs für ein englisches Pfund vom 15. De⸗ zember 1933 mit RM 13,69 umgerechnet = RM 86,6463, für ein Gramm Feingold demmach. = pence 48,8369, in deutsche Währung umgerechnet = RM 2,78574. Berlin, den 15. Dezember 1933. Sstatistische Abteilung der Reichsbank. q681I1u6 ““
6ö58
Begründung zum Gesetz über die zweite Aenderung der Reichshaushaltsordnung und die zehnte Aenderung des Besoldungsgesetzes vom 13. Dezember 1933 (ℳGBl. II S. 1007). (Veröffentlicht vom Reichsministerium der Finanzen.) I. Allgemeines.
Der Gesetzentwurf enthält eine größere Zahl von Aenderungen der Rei shaushaltsordnung und als wesent⸗ lichste Neuregelung die Vorschriften über den Rechnungshof.
Die einzelnen Aenderungen bedürfen zum Teil mit Rücksicht auf ihren zweifelssreien Inhalt keiner näheren Begründung. Leils sichern sie durch Klarstellung der Vor⸗ schriften bereits seit langem geübte Staatspraxis, teils dienen ie lediglich der Beseitigung von Unebenheiten und Un⸗ stimmigkeiten in dem zur Zeit Wortlaut. Be⸗ deutungsvoller sind zwei weitere Gruppen der in dem Ent⸗ wurf enthaltenen Aenderungen. Die Aufnahme dieser Vor⸗ schriften findet ihre Erklärung darin, daß in Preußen die
bsicht besteht, die Reichshaushaltsordnung für die Prüfung der Haushalts⸗ und Wirtschaftsführung des Landes mit möglichst geringen Abweichungen für entsprechend anwend⸗ bar zu erklären. Um dieses Bestreben, das von Reichs wegen nur begrüßt werden kann, nach Möglichkeit zu unterstützen und dem aLnde Preußen sowie anderen, seinem Beispiel folgenden Ländern die Durchführung zu erleichtern, soll einmal eine Reihe schon bestehender Werfchristen der Reichs⸗ haushaltsordnung ausgebaut und sollen neue Vorschriften
in den Entwurf eingestellt werden, deren Aufnahme für das Reich zur Zeit nicht unbedingt dringlich, für die Länder, insbesondere für Preußen aber angesichts der Besonderheiten der Landesverwaltung unentbehrlich sind.
Durch die Entschließung Preußens, die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung für sich zu übernehmen, würde auf einem der wichtigsten Gebiete des öffentlichen Rechts zwischen Reich und Land Rechtsgemeinschaft und damit in der Sache Rechtseinheit herbeigeführt. Um diese so vollständig und wirksam wie möglich zu machen, ist die Vorschrift des Art. IV § 1 aufgenommen worden, nach der die übernommenen reichs⸗ rechtlichen Vorschriften im Lande dieselbe Kraft haben wie im Reich.
Das Kernstück der Vorlage bilden die neuen Vorschriften über den Rechnungshof (Abschn. V der Reichshaushalts⸗ ordnung).
Die Tätigkeit des Rechnungshofs, dem die Ueberwachung der gesamten Reichshaushaltsführung obliegt, gewinnt in einer Zeit besondere Bedeutung, in der die Not zu äußerster Anspannung aller staatswirtschaftlichen Kräfte und darum zu sorgsamster Verwendung der Mittel zwingt. Höchste Anforderungen müssen an die Prüfung, aber auch an die Auswertung der Prüfungsergebnisse für die Reformarbeiten der nächsten Zukunft gestellt werden. Schnelle und doch eindringende Arbeit in möglichst einfachem Arbeitsgang ist geboten, zugleich eine Arbeit, die straff geführt und von der Verantwortung der Einzelpersönlichkeit getragen ist. Einem solchen Verfahren will der vorliegende Entwurf die gesetz⸗ lichen Grundlagen geben.
Das Verfahren des Rechnungshofs beruht noch heute in weitem Umfang auf der Instruktion vom 5. März 1875. Eine Anpassung an die bestehenden Bedürfnisse konnte bisher nicht erreicht werden, da sie nur durch eine grundlegende Aenderung der Geschäftsordnung möglich gewesen wäre und nach dem geltenden Recht jede Aenderung der Geschäfts⸗ ordnung von einem Beschlusse der Vollversammlung des Rechnungshofs abhängig ist. Die Zuweisung aller wesent⸗ lichen Entscheidungen an die Vollversammlung des Rech⸗ nungshofs beeinträchtigt auch sonst die Schlagkraft der gerade in bewegten Zeiten unerläßlichen laufenden und abschließen⸗ den Kontrolle der öffentlichen Haushaltsführung. Eine wirk⸗ same Vereinfachung und eine Beschleunigung des Prüfungs⸗
0 Poftscheckkonto: Berlin 41821.
1933
verfahrens wird schließlich dadurch erschwert, daß dem Prä⸗ identen jedes unmittelbare Eingreifen zum Zwecke einer örderung der Prüfungsarbeiten, ihrer Ausdehnung auf be⸗ stimmte Gebiete oder Vorfälle oder zum Zwecke der Siche⸗ rung von Prüfungsergebnissen durch besondere Erhebungen versagt ist. Inmitten eines Kampfes des Gesamtvolkes um seine Erhaltung und Wiederaufrichtung gilt es, die Bereit⸗ schaft des Rechnungshofs zum Handeln, zu strengster Ueber⸗ wachung der Einzelmaßnahmen der Verwaltung soweit irgend möglich zu erhöhen und dadurch den in letzter Linie Verantwortlichen die notwendigen Grundlagen der Ent⸗ schließung im Kampf gegen Mißstände der Verwaltung zu geben, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Haushaltsführung gefährden. Es hätte nahegelegen, den Grundsatz kollegialer Entschließung für den Rechnungshof vollständig aufzugeben und den Weg zu gehen, den die eng⸗ lische und amerikanische Staatsübung weist. Hier wie dort ist die Verantwortung für die Rechnungsprüfung einer ab⸗ schließend entscheidenden Persönlichkeit übertragen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über den erforderlichen Prüfungsapparat nach pflichtgemäßem Ermessen verfügt. Insbesondere ist in dem amerikanischen Budget and Accoun⸗ ting Act 1921 — dem großen, das Haushaltsrecht umgestal⸗ tenden Reformwerk der Vereinigten Staaten — die Ver⸗ antwortung für Leitung und Durchführung der voll dem Präsidenten (Comptroller General of the United States) zugewiesen, der seinerseits berechtigt ist, dem Assistant Comptroller General (Vizepräsidenten) einen Teil seiner Auf⸗ aben zu übertragen. Eine starke zur Verein⸗ des Verfahrens und damit zu seiner Beschleunigun eigt sich auch in der jüngsten Gesetzgebung Italiens über
en „Corte dei Conti“. Nachdem vereits durch ein Sesetzes⸗ dekret vom 5. Februar 1930 Nr. 21 eine Reform eingeleitet war, soll jetzt, wie amtlich berichtet wird, beabsichtigt sein, die Kollegialentscheidungen auch bei den richterlichen Aufgaben des Rechnungshofs möglichst einzuschränken. 8 Von entsprechenden Gedankengängen ausgehend, strebt der vorliegende Entwurf das Ziel einer Vereinfachung, Be⸗ schleunigung und strafferen Gestaltung des Prüfungsver⸗ fahrens durch zweierlei Maßnahmen an. Er behält es zwar mit Rücksicht auf die oberstrichterliche Natur der Entschei⸗ dungen des Rechnungshofs bei der kollegialen Entschließung, führt aber Formen der kollegialen Beschlußfassung ein, die den Bedürfnissen besser angepaßt sind: der Entwurf stärkt ferner die verantwortliche Führung des Prüfungsgeschäftes durch den Präsidenten. 1 Für die Formen der kollegialen Beschlußfassung knüpf der Entwurf an die bereits bestehende Möglichkeit an, Senate zu errichten. Diese Senate sollen über alle Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung entscheiden, soweit sie nicht durch Uebereinstimmung des zuständigen Ministerialrats und des Direktors gegebenenfalls mit Zustimmung des Präsidenten abschließend entschieden werden können. Nur soweit die Zu⸗ ständigkeit mehrerer Senate berührt wird oder soweit der Präsident es im einzelnen Falle für sachgemäß erachtet, soll ein größeres Kollegium das letzte Wort sprechen. Als solches kommt aber nicht mehr die Vollversammlung in Betracht. 8 Wie auch sonst auf dem Gebiete der obersten Gerichtsbarkeit,
z. B. bei dem Reichsfinanzhof, soll künftig an die Stelle der Vollversammlung ein Großer Senat treten, dessen Mitglieder⸗
zahl beschränkt ist, dessen Zusammensetzung aber doch die
Geltendmachung aller in Betracht kommenden grundsätzlichen Gesichtspunkte, zugleich aber auch die Berücksichtigung der
Besonderheiten des Einzelfalles gewährleistet.
Die Stärkung der Stellung und damit der Verantwor⸗
tung des Präsidenten ist insbesondere dadurch versucht, daß dem Präsidenten weitgehende Weisungsbefugnisse (vgl. § 126)
S 8
eingeräumt werden, die es ihm künftig gestatten, auf Be⸗
schleunigung und Vertiefung des Verfahrens hinzuwirken, insbesondere Prüfungen anzuordnen und zu erweitern, wo ihm das geboten erscheint, und die Prüfungen durch Bestim⸗ mung von Form und Zeit des Eingreifens beschleunigt durch⸗ führen zu lassen. Dadurch wird in weitem Umfange für das Gebiet des Verfahrens der Beschluß von Kollegien durch den Entschluß der verantwortlich leitenden Persönlichkeit ersetzt. Die Weisungsbefugnis des Präsidenten soll ihm insbesondere
—
die Möglichkeit geben, auf Form und Inhalt der Zwischenver⸗
fügungen, insbesondere im Sinne weitergehender Aufklärung, Einfluß zu nehmen. Dagegen ist eine Anweisung der zur Beschlußfassung berufenen Beamten, die die sachliche Ent⸗ scheidung selbst betrifft, nach wie vor ausgeschlossen. Einem bereits gefaßten Beschluß kann der Präsident mit dem gleich⸗ falls verstärkten Anwendung die letzte persönliche Verantwortung des Prä⸗ sidenten einsetzt und grundsätzlich die Wirkung hat, daß die Ausführung des Beschlusses unterbleibt. Für die Bean⸗ standung von Erinnerungen und Bemerkungen gilt gemäß § 126 e Abs. 2 Besonderes. Dagegen ist zwecks Aufrecht⸗ erhaltung einer unabhängigen Rechnungsprüfung die Auf⸗
5
Beanstandungsrecht gegenübertreten, dessen